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geotechnik west • Arnoldystraße 73 • 52156 Monschau ... · (RKS) bzw. als Anlage 4 als...

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geotechnik west Arnoldystraße 73 52156 Monschau Telefon 02472 / 8027396 Telefax 02472 / 8027397 [email protected] www.geotechnikwest.de geotechnik west Tel.: +49 (0) 2472 8027396 Bankverbindung: Geschäftsführer/Inhaber: Ingenieurbüro Bernd Harth Fax: +49 (0) 2472 8027397 Sparkasse Aachen Dipl.-Ing. Bernd Harth Arnoldystraße 73 [email protected] IBAN DE56 3905 0000 1072 4111 09 52156 Monschau www.geotechnikwest.de BIC AACSDE33 geotechnik west Ingenieurbüro Bernd Harth Baugrund – Geotechnik Erd- und Grundbau Geotechnischer Bericht zum Bauvorhaben Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“ (orientierendes Boden- und Versickerungsgutachten) Aktenzeichen: AZ 17 05 001 Bauvorhaben: Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“ orientierendes Boden- und Versickerungsgutachten Auftraggeber: Eifelgemeinde Nettersheim Rathaus Zingsheim Krausstraße 2 53947 Nettersheim Auftrag vom: 27.04.2017 Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bernd Harth Datum: 15.06.2017
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geotechnik west • Arnoldystraße 73 • 52156 Monschau Telefon 02472 / 8027396 Telefax 02472 / 8027397 [email protected] www.geotechnikwest.de

geotechnik west Tel.: +49 (0) 2472 8027396 Bankverbindung: Geschäftsführer/Inhaber: Ingenieurbüro Bernd Harth Fax: +49 (0) 2472 8027397 Sparkasse Aachen Dipl.-Ing. Bernd Harth Arnoldystraße 73 [email protected] IBAN DE56 3905 0000 1072 4111 09 52156 Monschau www.geotechnikwest.de BIC AACSDE33

geotechnik west Ingenieurbüro Bernd Harth

Baugrund – Geotechnik Erd- und Grundbau

Geotechnischer Bericht

zum Bauvorhaben

Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“

(orientierendes Boden- und Versickerungsgutachten)

Aktenzeichen: AZ 17 05 001 Bauvorhaben: Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“

orientierendes Boden- und Versickerungsgutachten Auftraggeber: Eifelgemeinde Nettersheim Rathaus Zingsheim Krausstraße 2 53947 Nettersheim Auftrag vom: 27.04.2017 Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bernd Harth Datum: 15.06.2017

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Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“ geotechnik west

AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 2 von 26

Inhaltsverzeichnis

1 Vorgang, örtliche Situation .............................................................................................. 4 2 Art und Umfang der Baugrunduntersuchung ................................................................... 4 2.1 Felduntersuchungen ....................................................................................................... 4 2.2 Laboruntersuchungen ..................................................................................................... 5 3 Geologische und hydrogeologische Verhältnisse ............................................................ 6 3.1 Erwartete Schichtenfolge ................................................................................................ 6 3.2 Grundwasserverhältnisse ............................................................................................... 6 3.3 Erbebenzuordnung ......................................................................................................... 7 4 Baugrundaufbau, Klassifizierung und bodenmechanische Beurteilung ........................... 7 4.1 Festgestellte Schichtenfolge ........................................................................................... 7 4.2 Beschreibung und bautechnische Beurteilung der Bodenschichten ................................ 8 4.3 Bodenkennwerte und Bodenklassifizierung ................................................................... 12 4.4 Wasserdurchlässigkeit der Bodenschichten .................................................................. 14 4.5 Kontaminationen ........................................................................................................... 15 5 Versickerung ................................................................................................................. 15 5.1 Bohrlochversickerungsversuche nach USBR ................................................................ 15 5.2 Versickerungsfähigkeit nach DWA-A 138...................................................................... 16 5.3 Beurteilung der Versickerungsfähigkeit im Hinblick auf die Bauausführung .................. 17 6 Bodendenkmäler ........................................................................................................... 18 7 Hinweise und Empfehlungen zur geplanten Erschließung ............................................ 19 7.1 Baugrundsituation ......................................................................................................... 19 7.2 Allgemeine Hinweise und Empfehlungen zum Kanalbau .............................................. 20 7.3 Allgemeine Hinweise und Empfehlungen zum Straßenbau ........................................... 24 8 Schlussbemerkung, Unterschrift ................................................................................... 26

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Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“ geotechnik west

AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 3 von 26

Anlagenverzeichnis 1.1 Übersichtslageplan i.M. 1:25.000

1.2.1 Lageplan (Auszug DGK5) i.M. 1:2.000

1.2.2 Lageplan – Lage der Erkundungen, Originalmaßstab 1:1.500

1.3 Lageplan (Luftbild) i.M. 1:2.000

2 Fotodokumentation örtliche Situation und Felderkundungen am 17.05.2017

2.2 Fotodokumentation örtliche Situation und Schürfgruben am 06.02.2017

3 Bohrprofile/Schichtenverzeichnisse der Rammkernsondierungen RKS i.M. 1:100

4 Diagramme der Schweren Rammsondierungen DPH i.M. 1:100

5 Bestimmung der natürlichen Wassergehalte w

6 Auswertung der Bohrlochversickerungsversuche V1 – V3

7.1 Baugrundschnitt DPH 1 – RKS 2 – DPH 5, M.d.L. 1:500, M.d.H. = 1:100

7.2 Baugrundschnitt RKS 1 – DPH 3 – RKS 3, M.d.L. 1:500, M.d.H. = 1:100

8 Fotodokumentation der mit der Rammkernsondierung RKS 2 bereits oberflächennah aufgeschlossenen und fossilienführenden Kalksteine

Verwendete Unterlagen und Literatur

[1]: Planauskunft GeoPortal mit Darstellung des Geltungsbereichs Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“, Maßstab 1:1.500, Kreis Euskirchen, erhalten von der Gemeinde Nettersheim mit E-Mail vom 14.03.2017

[2]: E-Mail des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Frau Dr. Ursula Francke, bezüglich innerhalb des Bebauungsplangebiets F7 Marmagen zum erwartenden archäologischen und paläontologischen Bodendenkmälern, erhalten von der Gemeinde Nettersheim mit E-Mail vom 14.03.2017

[3]: TIM Online NRW, Internetanwendung der Bezirksregierung Köln

[4]: Hydrologische Karte von Nordrhein-Westfalen i.M. 1:25.000/5.000, Blatt 5505 Blankenheim, Grundriss- und Profilkarte, Landesamt für Wasser- und Abfall Nordrhein-Westfalen, Stand 1979

[5]: Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen i.M. 1:50.000, Blatt L 5504 Schleiden, Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, Stand 1987

[6]: Grundbau-Taschenbuch, Teile 1 – 3, 7. Auflage, Verlag Ernst & Sohn, 2009

[7]: Ebady, S.B; Kowalewski, J.B.: In-Situ-Untersuchungsmethoden in Bohrlöchern zur Ermittlung der Wasserdurchlässigkeit

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Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“ geotechnik west

AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 4 von 26

1 Vorgang, örtliche Situation Die Gemeinde Nettersheim beabsichtigt die Entwicklung des Bebauungsplangebiets F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“, am Nordrand der Ortschaft Marmagen (siehe Unterlage [1] sowie die Anlagen 1.1 – 1.3). Das Erschließungsgebiet soll voraussichtlich im Trennsystem entwässern und das anfallende Oberflächen/Niederschlagswasser nach Möglichkeit vor Ort zu versickern. Eine nähere Planung liegt allerdings noch nicht vor. Im Rahmen der Vorplanung wurde die geotechnik west – Ingenieurbüro Bernd Harth –von der Gemeinde Nettersheim mit Datum vom 27.04.2017 beauftragt, erste Feld-/ Baugrunduntersuchungen durchzuführen und die Erkundungsergebnisse in einem orientierenden Baugrund- und Versickerungsgutachten zu dokumentieren, darzustellen, aus- und zu bewerten. Eckpfeiler der orientierenden Untersuchungen waren daher neben der Überprüfung/Feststellung der Bodenschichtung und Tragfähigkeit mittels kostengünstiger kleinkalibriger Aufschlüsse insbesondere auch die Feststellung der Lage der Felsoberfläche sowie erste Versickerungsuntersuchungen in den Bohrlöchern der Kleinerkundungen. Die örtlichen Verhältnisse gehen aus dem Luftbild in Anlage 1.3 sowie der Fotodokumentation in Anlage 2 hervor. Die im Westen an die Kölner Straße (L204) grenzende Erschließungsfläche weist gem. Höhenliniendarstellung in Anlage 1.2.1 eine zwischen ca. 515 mNN und knapp 520 mNN variierende Geländehöhe mit einer im Westen zum Straßendamm der L204 hin ausgebildeten Mulde auf. An den über die Erschließungsfläche verteilten Aufschlusspunkten wurden Geländehöhen von -1,28 m unter bis +3,78 m über dem gewählten Höhenbezugspunkt (OK KD / HP5, siehe Anlage 1.2.2 sowie Bild 3 in Anlage 2) ermittelt. Dies dürfte einem NN-Niveau von rd. 514,4 – 519,5 mNN entsprechen (vgl. Anlagen 3 und 4). Die Bebauungsplanfläche wird derzeit landwirtschaftlich (Wiese/Weide) genutzt und von einem asphaltierten Wirtschaftsweg (= Steinfelder Weg) sowie einem geschotterten Weg (= Im Wiesengrund) durchzogen. Im Norden und Osten wird die Fläche von ebenfalls asphaltierten Wirtschaftswegen begrenzt, im Süden schließ sich die Wohnbebauung und der Sportplatz von Marmagen an (siehe auch die Anlagen 1.2.1 und 1.2.2).

2 Art und Umfang der Baugrunduntersuchung

2.1 Felduntersuchungen Zur Überprüfung der Baugrundschichtung und zur Feststellung der Lage der Felsoberfläche sowie zur Durchführung von Versickerungsversuchen wurden am 17.05.2017 über die Erschließungsfläche verteilt insgesamt 3 Rammkernsondierungen ∅ 60/50/40 mm (RKS 1 – RKS 3, Bohrprofile siehe Anlagen 3.1 bis 3.3) nach DIN 4021 bzw. DIN EN ISO 22475 und 6 Sondierungen mit der Schweren Rammsonde (DPH 1 – DPL 6, Sondierdiagramme siehe Anlagen 4.1 – 4.6) niedergebracht. Alle Kleinerkundungen wurden bis zum stagnierenden Bohr-/Sondierfortschritt in Tiefen von 1,0 (RKS 1) – 5,7 m (RKS 3) unter GOK niedergebracht und reichen damit bis in die Verwitterungsrinde des Grundgebirges bzw. bis in den mehr oder weniger stark zersetzten Fels hinein. Die Bohr-/Sondierarbeiten für die Kleinerkundungen wurden von der GEOSERVICE

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Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“ geotechnik west

AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 5 von 26

Soltenborn GmbH, Aachen, ausgeführt und von unserem Büro fachtechnisch begleitet. Die Erkundungsergebnisse liegen als Anlage 3 in Form der Bohrprofile/Schichtenverzeichnisse (RKS) bzw. als Anlage 4 als Sondierdiagramme (DPH) bei. In den Bohrlöchern der Rammkernsondierungen RKS 1 – 3 haben wir jeweils einen Versickerungsversuch nach dem Prinzip der Bohrlochversickerung gem. USBR durchgeführt (Messwertaufschrieb und Auswertung siehe Anlage 6). Eine erste Ansprache der mit den Rammkernsondierungen aufgeschlossenen Böden sowie eine Beurteilung der Konsistenz bzw. Lagerungsdichte der angetroffenen Lockergesteine erfolgte vor Ort durch den Bohrmeister. Anschließend wurden sämtliche Bodenproben in unser Ingenieurbüro gebracht und einer eingehenden organoleptischen und granulometrischen Begutachtung unterzogen. Die Lage der Kleinerkundungen geht aus der Anlage 1.2.2 hervor. Die angetroffenen Baugrundverhältnisse sind u.a. in Form zweier von Westen nach Osten geführten Baugrundschnitten in den Anlagen 7.1 und 7.2 dargestellt. Anlage 2.1 zeigt neben der örtlichen Situation am 17.05.2017 die Ausführung der Kleinerkundungen und Bohrlochversickerungsversuche. Da im vorliegenden Fall insbesondere auch das Vorhandensein von Fossilien in den devonischen Gesteinen von Bedeutung ist (siehe Unterlage [2]) haben wir die entsprechenden Bohrproben aus der Festgesteinsrinde im Rahmen der organoleptischen Ansprache gesäubert und auf das Vorhandensein von Fossilien überprüft. Dabei wurden im Bohrgut der RKS 2 ab t = 0,4 m entsprechende Versteinerungen (u.a. Muscheln und Korallenreste) festgestellt (siehe auch Fotodokumentation in Anlage 8. Das Bohrgut aus den Rammkernsondierungen RKS 1 (Kalksteinfels ab t = 4,2 m) und RKS 3 (Sandsteinfels ab t = 5,4 m) war dagegen ohne Befund.

2.2 Laboruntersuchungen Bodenmechanische Laborversuche

Zur bodenmechanischen Beurteilung der angetroffenen Böden wurden im Rahmen der aktuellen Untersuchungen folgende Laborversuche durchgeführt:

• 5 x Bestimmung der Wassergehalte (w) an Proben aus den Decklehmen und den Verwitterungsbildungen nach DIN 18121 in unserem eigenen bodenmechanischen Labor (siehe Anlage 5)

Chemische Laborversuche

Sowohl der Oberboden als auch die unterlagernden Decklehme und Verwitterungsbildungen des Grundgebirges waren in der organoleptischen Ansprache der Bohrproben frei von visuellen und geruchlichen Verunreinigungen. Auf die Durchführung chemischer Laborversuche wurde daher im Rahmen der aktuellen Untersuchungen verzichtet.

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Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“ geotechnik west

AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 6 von 26

Sofern chemische oder über den vg. Umfang hinausgehende Laboruntersuchungen gewünscht werden, können diese aber jederzeit an den entnommenen und in unserem Probenlager für mindestens 6 Monate eingelagerten Rückstellproben (Auflistung siehe Schichtenverzeichnisse in Anlage 3) veranlasst werden.

3 Geologische und hydrogeologische Verhältnisse

3.1 Erwartete Schichtenfolge Die Hydrologische Karte von NRW, Blatt 5505 Blankenheim (siehe Unterlage [4]), zeigt im Projektgebiet Gesteine des Mitteldevons (Eifel-Givet Stufe) an. Hierbei dürfte es sich i.W. um die sogenannten Junkerberg-Schichten (Wechsellagerung von geklüfteten Kalken, Kalksandsteinen, feinsandigen Schiefern und Mergelsteinen mit wenig Lösungsfugen), am Nordrand des Untersuchungsbereich auch um ungegliederte Schichten des Muldenkerns (grobbankiger Dolomit, geklüftet, mit Lösungsfugen), sowie bereichsweise auch um Untere Nohner Schichten (massige, gebankte und geklüftet Kalke mit einzelnen Mergel- und Tonsteinbänken, mit Lösungsfugen) handeln. Insgesamt ist also mit wechselnden Felsschichten/-horizonten zu rechnen. Nach der Bodenkarte von NRW, Blatt L 5504 Schleiden (siehe Unterlage [5]), sind im Erschließungsgebiet als Lockergesteinsdecke i.W. Böden der Gruppe B36 zu erwarten. Hierbei handelt es sich um Hang-/Hochflächendecklehme in Mächtigkeiten von 8 – 20 dm über den für die Eifelkalkmulden typischen Braunerden aus mehr oder weniger stark zersetztem Kalk-, Dolomit-, Mergel oder Kalksandstein des Mitteldevons, z.T. mit lehmig steinigem Solifluktionsschutt am Top. Die Bodenkarte weist in den Deckschichten auf eine mittlere Wasserdurchlässigkeit hin. Untergeordnet können in Randbereichen (z.B. am Nordrand des Erschließungsgebiets) oberflächennah auch Böden der Gruppen B22 und B23 (Braunerden aus zersetztem Kalk-, Dolomit-, Mergel oder Kalksandstein des Mitteldevons, z.T. mit lehmig-steinigem Solifluktionsschutt und mit geringmächtiger lückenhafter Deckschicht aus lösslehmhaltigem Hang-/Hochflächenlehm) in Mächtigkeiten von 6 – > 20 dm anstehen. Die Bodenkarte weist in solchen Böden auf eine geringe Wasserdurchlässigkeit hin. Das Grundgebirge dürfte in den baurelevanten Tiefen grundwasserfrei sein. Allenfalls ist in den bindigen Deckschichten ggf. mit Staunässe/Schichtenwasser aus mehr oder weniger gut versickerndem Niederschlagswasser zu rechnen. Ein Grundwasserspiegel ist erst in den tieferen devonischen Kalksteinen zu erwarten (Karstgrundwasserleiter).

3.2 Grundwasserverhältnisse In den bis zu 5,7 m tiefen Bohrungen und Sondierungen der aktuellen Kampagne wurde bei der abschließenden Lichtlotmessung kein Grundwasser festgestellt. Die unter dem Oberboden aufgeschlossenen Decklehme und Verwitterungsbildungen waren überwiegend „erdfeucht“ selten „feucht“. Der im Liegenden der Aufschlüsse erbohrte Verwitterungsfels war dagegen trocken bzw. trocken bis erdfeucht.

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Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“ geotechnik west

AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 7 von 26

In den Rammkernsondierungen zeigten sich keine Hinweise auf Staunässe/Schichtenwasser. Dennoch ist in den anstehenden Lockergesteinen je nach Jahreszeit/Niederschlagsereignissen erfahrungsgemäß im Rahmen von Erdarbeiten zumindest bereichsweise mit Stau-/ Schichtenwasserzutritten zu rechnen. Eine Beeinträchtigung der Erschließungsarbeiten durch freies Grundwasser ist nach derzeitigem Kenntnisstand allerdings unwahrscheinlich. Das Grundgebirge dürfte in den baurelevanten Tiefen, wie zuvor bereits erwähnt, grundwasserfrei sein. Nähere Informationen zu Grundwasservorkommen im (tieferen) Grundgebirge liegen uns allerdings nicht vor und können auch nicht aus den ausgeführten Aufschlüssen abgeleitet werden.

3.3 Erbebenzuordnung Entsprechend DIN 4149:2005 bzw. der Zugehörigkeit zur Gemarkung Marmagen ist das Bebauungsplangebiet in die Erdbebenzone 1 und die Untergrundklasse R einzuordnen. Nach den Untersuchungsergebnissen kann für eine Gründung in den Decklehmen und Verwitterungsbildungen die Baugrundklasse C (feinkörnige Lockergesteine) und im darunter folgenden weniger stark zersetzten Fels die Baugrundklasse A (feste bis mittelfeste Gesteine) angenommen werden.

4 Baugrundaufbau, Klassifizierung und bodenmechanische Beurteilung

4.1 Festgestellte Schichtenfolge Der baurelevante Untergrund lässt sich im Bebauungsplangebiet stratigraphisch wie folgt untergliedern:

• Oberboden

• Decklehm (i.d.R. Hang-/Hochflächendecklehme)

• Verwitterungslehm/zersetzter Fels (Lockergestein)

• Fels (Mitteldevon)

Die angetroffenen Schichtglieder und Schichttiefen sind zusammen mit Angaben zur GOK in den Tabellen 1 (RKS) und 2 (DPH) zusammengestellt. Die in der RKS 3 im Tiefenbereich von t = 0,1 – 1,2 m erbohrten und vermutlich umgelagerten Decklehme werden dabei aufgrund der vergleichbaren bodenmechanischen Eigenschaften den (gewachsenen) Decklehmen zugerechnet.

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Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“ geotechnik west

AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 8 von 26

Aufschluss Nr.

ca. GOK [mNN]

Oberboden [m u. GOK]

Decklehm [m u. GOK]

Verwitterungslehm/ zersetzter Fels

[m u. GOK]

Fels (Mitteldevon) [m u. GOK]

RKS 1 514,42 0,0 – 0,3 0,3 – 2,4 2,4 – 4,2 ab 4,2

RKS 2 518,17 0,0 – 0,4 n.a. n.a. ab 0,4

RKS 3 519,48 0,0 – 0,1 (0,1 – 1,2) 1,2 – 5,4 ab 5,4

n.a. nicht aufgeschlossen * Endtiefe Bohrung

Tabelle 1: aufgeschlossene Schichtglieder und Schichttiefen (RKS)

Aufschluss Nr.

ca. GOK [mNN]

Oberboden [m u. GOK]

Decklehm [m u. GOK]

Verwitterungslehm/ zersetzter Fels

[m u. GOK]

Fels (Mitteldevon) [m u. GOK]

DPH 1** 514,99 0,0 – 0,1 0,1 – 0,9 0,9 – 2,7 ab 2,7

DPH 2** 516,71 0,0 – 0,2 0,2 – 0,9 0,9 – 2,7 ab 2,7

DPH 3** 516,73 0,0 – 0,2 0,2 – 1,5 1,5 – 2,7 ab 2,7

DPH 4** 517,84 0,0 – 0,1 0,1 – 2,0 2,0 – 4,2 ab 4,2

DPH 5** 519,18 0,0 – 0,2 0,2 – 0,7 0,7 – 3,6 ab 3,6

DPH 6** 518,17 0,0 – 0,4 n.a. n.a. ab 0,4

n.a. nicht aufgeschlossen * Endtiefe Sondierung ** Schichtgrenzen aus den Rammdiagrammen interpretiert!

Tabelle 2: aufgeschlossene Schichtglieder und Schichttiefen (DPH)

4.2 Beschreibung und bautechnische Beurteilung der Bodenschichten Nachfolgend werden der Aufbau und die Zusammensetzung der angetroffenen Bodenschichten kurz beschrieben und deren bautechnische Eignung beurteilt. Die Untergrundverhältnisse sind in den Baugrundschnitten in den Anlagen 7.1 und 7.2 dargestellt. Zur detaillierten Beschreibung der erbohrten Böden (u.a. Zusammensetzung, Farbe, Konsistenz, Feuchte, Bohrwiderstand) wird auf die Bohrprofile/Schichtenverzeichnisse in der Anlage 3 verwiesen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass zur Erkundung des Untergrundes und zur Gewinnung von Bodenproben kleinkalibrige Rammkernsondierungen verwendet wurden. Diese haben aufgrund ihres vergleichsweise kleinen Bohrdurchmessers den Nachteil, dass z.B. in grobkörnigen Böden das Größtkorn nicht mitgefördert wird, d.h. die Kornverteilung wird ggf. nicht genau wiedergegeben. Zudem ist eine nennenswerte Eindringung bzw. ein Kerngewinn im lediglich schwach bis mäßig verwitterten Fels nicht möglich.

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Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“ geotechnik west

AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 9 von 26

Oberboden

Das Plangebiet stellt sich im Bebauungsplanbereich F7 Marmagen derzeit als Wiesenland dar. Erfahrungsgemäß ist die Abgrenzung zwischen dem Oberboden und den gewachsenen Decklehmen aufgrund der engen Verzahnung oftmals nur unzureichend möglich. Die Ramm(kern)sondierungen weisen eine Mächtigkeit des Oberbodens von 0,1 – 0,4 m. Bodenmechanisch gesehen handelt es sich beim Oberboden um i.d.R. steife, hellbraune bis braune, schwach humose Schluffe mit i.d.R. untergeordnetem Anteil an sandigen und kiesigen Beimengungen in Form (mürber) Gesteinsreste. Der Ober-/Ackerboden ist in den zu überbauenden Bereichen abzuschieben und einer geeigneten Verwertung zuzuführen. Bautechnisch gesehen ist der Ober-/Ackerboden ohne Relevanz. Decklehm

Bei dem i.d.R. unter dem Oberboden in geringer Mächtigkeit folgenden Decklehmen handelt es sich gem. Bodenkarte um Hang-/Hochflächendecklehme. Aktuell wurden gewachsene Decklehme lediglich mit der Rammkernsondierung RKS 1 erbohrt. Hier zeigten sich bis t = 2,4 m unter Flur steife, braune, lokal schwach humose, schwach tonige Schluffe mit untergeordnetem Anteil an sandigen und kiesigen Beimengungen in Form (mürber) Gesteinsreste. Zumindest bereichsweise dürften die Decklehme im Projektgebiet fehlen. So folgt im Bereich der Rammkernsondierung RKS 2 bereits unmittelbar unter dem Oberboden der im Hangenden mürbe Kalksteinfels des devonischen Grundgebirges. Nach den Ergebnissen der Rammsondierungen zu urteilen dürfte der Decklehm zumeist bis in Tiefen von 0,7 – 2,0 m unter Flur (i.M. bis t = 1,2 m) reichen. Die Decklehme waren „mittelschwer zu bohren“ und wiesen in der organoleptischen Ansprache eine steife Konsistenz auf. Dies bestätigen auch die Ergebnisse der Rammsondierungen mit N10 (DPH) = 2 – 7 Schläge je 10 cm Eindringtiefe nur zum Teil. Bereichsweise ist danach örtlich auch eine lediglich weiche bis steife Konsistenz ausgebildet. Es sei allerdings angemerkt, dass die Konsistenz bindiger Böden auf der Grundlage von Sondierungen mit der Schweren Rammsonde DPH oftmals unterschätzt wird. Zum Vergleich: Bei Sondierungen mit der Schweren Rammsonde DPH (Spitzenquerschnitt 15 cm², Fallgewicht 50 kg) gilt bei Lehmböden nach Placzek eine steife Konsistenz als nachgewiesen, wenn Schlagzahlen N10 (DPH) = 5 – 9 Schläge je 10 cm Eindringtiefe erreicht werden (siehe u.a. Placzek, D.: Vergleichende Untersuchungen beim Einsatz statischer und dynamischer Sonden, Geotechnik, Nr. 2, Seite 68 – 75, 1985). Zur Überprüfung der Konsistenzansprache haben wir in unserem bodenmechanischen Labor an 2 Proben aus den Decklehmen die natürlichen/vorhandenen Wassergehalte durch Ofentrocknung nach DIN 18121 bestimmt (siehe Anlage 5). Festgestellte Wassergehalte von w = 22,6 – 24,4 % (i.M. w = 23,5 %) deuten auf eine weiche bis steife Konsistenz hin, können bei dennoch steifer Konsistenz aber auch ein Hinweis auf organische Bestandteile sein.

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Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“ geotechnik west

AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 10 von 26

Die gewachsenen Decklehme sind bei mindestens steifer Konsistenz im ungestörten Zustand als mäßig bzw. für übliche Bauaufgaben ausreichend gut tragfähiger Baugrund zu bewerten. Zum Wiedereinbau (Rückverfüllung von Baugruben und Leitungsgräben etc.) sind sie aufgrund ihrer unzureichenden Verdichtbarkeit ohne zusätzliche Maßnahmen u.E. nicht geeignet. Bei den Lehmböden handelt es sich zudem um einen wasser- und strukturempfindlichen Baugrund, der bei höherer Feuchte/Vernässung und gleichzeitiger dynamischer Beanspruchung schnell zum Aufweichen neigt. Verwitterungslehm/zersetzter Fels (Lockergestein)

Gewachsene Verwitterungslehme bzw. der feinkornreiche und vollständig zu Lockergestein zersetze Fels des Grundgebirges wurden im Rahmen der aktuellen Baugrunderkundung abseits der RKS 2 zumeist in Form von Ton-Schluff-Gemischen mit unterschiedlichen sandigen und kiesigen Beimengungen in Form mehr oder weniger mürber Gesteinsreste (Kst + Sst) angetroffen. Im Bereich der Rammkernsondierung RKS 2 (Doppelaufschluss mit der DPH 6) folgt unter dem Oberboden bereits ab t = 0,4 m unter Flur der mehr oder weniger mürbe Kalksteinfels des Grundgebirges. Im Bereich der RKS 3 wurden bis Verwitterungsbildungen des Grundgebirges in Form zu Lockergestein zersetzter Sandsteine erbohrt. Neben den vg. Ton-Schluff-gemischen zeigten sich hier im Tiefenbereich von t = 1,2 – 4,6 m auch vergleichsweise feinkornarme Feinsande mit Sandsteinresten und darunter auch Verwitterungslehme mit dünnen Feinsandbändern. Die untere Schichtgrenze der Verwitterungsbildungen und damit der Übergang zu den Felsschichten des devonischen Grundgebirges wurde in den aktuellen Erkundungen (abseits der RKS 2/DPH 6) in Tiefen von 2,7 – 5,4 m (i.M. 3,6 m) angetroffen (siehe Tabellen 1 und 2). Die Verwitterungsbildungen waren „mittelschwer bis schwer zu bohren“ und wiesen in der organoleptischen Ansprache der Bodenproben eine mindestens steife Konsistenz der bindigen Bestandteile auf. Dies bestätigen auch die in den entsprechenden Horizonten ermittelten Schlagzahlen der Schweren Rammsondierungen. Zum Vergleich: Bei Sondierungen mit der Schweren Rammsonde DPH (Spitzenquerschnitt 15 cm², Fallgewicht 50 kg) gilt bei Lehmböden nach Placzek eine steife Konsistenz als nachgewiesen, wenn Schlagzahlen N10 (DPH) = 5 – 9 Schläge je 10 cm Eindringtiefe erreicht werden. Schlagzahlen N10 (DPH) = 9 – 17 Schläge je 10 cm Eindringtiefe deuten dagegen auf eine i.d.R. halbfeste Zustandsform (oder wie im vorliegenden Fall wahrscheinlich einen erhöhten Anteil an Gesteinsbruchstücken) hin (siehe u.a. Placzek, D.: Vergleichende Untersuchungen beim Einsatz statischer und dynamischer Sonden, Geotechnik, Nr. 2, Seite 68 – 75, 1985). Zur Überprüfung der Konsistenzansprache haben wir in unserem bodenmechanischen Labor an 3 Proben aus den Verwitterungsböden die natürlichen/vorhandenen Wassergehalte durch Ofentrocknung nach DIN 18121 bestimmt (siehe Anlage 5). Festgestellte Wassergehalte von w = 11,8 – 26,4 % (i.M. w = 19,8 %) deuten unter Berücksichtigung des zumeist hohen Tonanteils in Übereinstimmung mit der sensorischen Ansprache auf eine überwiegend steife bzw. steife bis halbfeste Konsistenz hin.

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Die Verwitterungsbildungen stellen bei mindestens steifer Konsistenz sowie erfahrungsgemäß im ungestörten Zustand einen für die anstehenden Bauaufgaben (ausreichend) gut tragfähigen Baugrund dar. Zum Wiedereinbau (Rückverfüllung von Baugruben und Leitungsgräben etc.) sind sie i.d.R. aufgrund ihres hohen bindigen Anteils bzw. der dadurch bedingten unzureichenden Verdichtbarkeit ohne zusätzliche Maßnahmen zumeist nicht geeignet. Lediglich feinkornarme und überwiegend grobkörnig geprägte Verwitterungsbildungen sind für solche Zwecke (bei Trockenwetter) ausreichend gut geeignet. Bei den Verwitterungslehmen handelt es sich um einen wasser- und strukturempfindlichen Baugrund, der bei höherer Feuchte/Vernässung und gleichzeitiger dynamischer Beanspruchung schnell zum Aufweichen neigt. (grobkörnig)zersetzter Fels/Fels

Unter den Verwitterungslehmen bzw. im Bereich RKS 2/DPH6 auch bereits unter dem Oberboden folgt der mehr oder weniger stark verwitterte Fels des mitteldevonischen Grundgebirges. Die Oberfläche der Verwitterungsrinde des Grundgebirges (= mehr oder weniger kompakter oder ggf. bereits zu einem zusammenhängenden Steinskelett zersetzter Fels) wurde in den Kleinerkundungen abseits der RKS 2/DPH 6 in Tiefen von 2,7 – 5,4 m (i.M. 3,6 m) festgestellt (siehe Tabellen 1 und 2). Im Bereich RKS 2/DPH 6 scheint eine Kalksteinbank flurnah aufzuragen. Hier wurden (Fossilien führende!) mehr oder weniger mürbe Kalksteine bereits unterhalb des Oberbodens bzw. ab einer Tiefe von 0,4 m unter Flur angetroffen. Boden-/felsmechanisch gesehen handelt es sich bei dem im Bebauungsplanbereich anstehenden mehr oder weniger stark verwitterten Fels um unterschiedlich mürbe Kalk-, Kalksand- und Sandsteine, die durch die mechanische Beanspruchung bzw. die Rammenergie der Bohr-/Sondiergeräte auf den obersten Dezimetern zu Stein-Kies-Gemischen mit untergeordneten sandigen und seltener schluffig Beimengungen zerstückelt wurden. Näherungsweise kann der Übergang vom Verwitterungsfels zum mehr oder weniger kompakten Fels aus dem stagnierenden Bohr-/Sondierfortschritt der Kleinerkundungen abgeleitet werden. Daraus ergibt sich abseits der RKS 2/DPH 6 eine Lage der kompakten Felsoberfläche in Tiefen von 2,8 – 5,7 m (i.M. 3,9 m) unter GOK. Im Bereich RKS 2/DPH 6 ist der kompakte/gesteinsharte Kalkstein bereits in einer Tiefe von 1,0 – 1,5 m zu erwarten (siehe Anlagen 3 und 4). Der Verwitterungsfels war mit den Rammkernsondierungen durchweg „schwer zu bohren“. Die Rammsondierungen zeigen nach dem Erreichen der Oberfläche des (zersetzten) Felses deutlich ansteigende Schlagzahlen, die eine sehr gute Tragfähigkeit der Verwitterungsrinde des Grundgebirges belegen. In den kompakten/bankigen Fels konnten die Kleinerkundungen verfahrensbedingt (wie zuvor bereits erwähnt) nicht mehr eindringen. Bautechnisch gesehen handelt es sich schon beim i.d.R. grobkörnig bzw. zu einem Steinskelett zersetzten Fels um einen gut zur Aufnahme hoher Gründungslasten geeigneten Baugrund bei gleichzeitig geringer Setzungsempfindlichkeit. Der kompakte Fels ist dagegen nahezu unverformbar und stellt einen sehr gut tragfähigen Baugrund dar. Im Rahmen der für die Kanalbaumaßnahmen erforderlichen Aushubgräben wird die wechselnde Tiefenlage und Festigkeit des Grundgebirges einen deutlich kostenbeeinflussenden

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Faktor darstellen. Während der Deck-/Verwitterungslehm ohne größere Probleme und der Verwitterungsfels mit geeignetem Lösegerät (Raupenbagger mit zahnbewehrtem Löffel) zumeist auch noch ausreichend gut lösbar ist, dürften im kompakten Fels (= ca. ab der Endteufe der Kleinerkundungen) erhebliche Mehraufwendungen (z.B. Stemmarbeiten o.dgl.) erforderlich werden. Nach den vorliegenden Erkundungsergebnissen kann danach in weiten Bereichen bei üblichen Grabentiefen eine gute Lösbarkeit angenommen werden. Zumindest bereichsweise (so z.B. im Bereich RKS 2/DPH 6) muss allerdings auch mit erheblichem Mehraufwand gerechnet werden. Aufschlüsse zur Quantifizierung der Güte des Felshorizonts (z.B. in den Fels hineinreichende Rotationskernbohrungen) bzw. zur Feststellung der felsmechanischen Parameter anhand entsprechender Laborversuche sind vereinbarungsgemäß nicht Gegenstand der vorliegenden orientierenden Baugrunduntersuchung. Aus diesem Grund muss an dieser Stelle auf eine weitere Beschreibung des Felshorizonts verzichtet werden.

4.3 Bodenkennwerte und Bodenklassifizierung Aus erd- und grundbautechnischer Sicht können für die im Untersuchungsgebiet aufgeschlossenen Baugrundschichten folgende Boden-/Felskennwerte zugrunde gelegt werden:

Bodenschichten

Charakteristische Werte der bodenmechanischen Kenngrößen

Wichte γk

[kN/m3]

Wichte unter Auftrieb γ’k

[kN/m3]

Reibungswinkel ϕ’k [°]

Kohäsion c’k

[kN/m2]

Steifemodul ES,k = f(σ) [MN/m2]

Oberboden 17 – 19 8 – 10 Ersatzreibungs-

winkel ϕ’’ = 22,5 – 27,5

- nicht relevant

Decklehm 19 – 20 9 – 10 27,5 (im Mittel)

2 – 6

4 – 10 weich bis steif

10 – 15 steif bis halbfest

Verwitterungs-

lehm 19 – 21 9 – 11 25 – 30 2 – 10

10 – 15 mind. steif

15 – 25 halbfest

zersetzter Fels

(Steinskelett) 19 – 22 9 – 12 32,5 – 37,5 0 – 2 50 – 100

Fels

(schwach bis mäßig verwittert)

23 – 25 13 – 15

20 – 25 (auf den

Trennflächen)

ϕ’’ = 35 (für Verbau-

berechnungen)

0 (auf den

Trennflächen) >> 100

Tabelle 3: Charakteristische Boden-/Felskennwerte (Erfahrungswerte)

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Die bodenmechanischen Kennwerte wurden auf der Grundlage der Feld- und Laboruntersuchungen (soweit möglich) sowie unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um feste Größen im Sinne von Materialkonstanten handelt, sondern um bereichsweise variierende Werte, die auch von der Art und Dauer der Beanspruchung abhängen. Die Angabe der felsmechanischen Parameter erfolgte mangels geeigneter Aufschlüsse/Untersuchungen allein auf der Grundlage von Erfahrungswerten bei vergleichbarer Geologie. Die angetroffenen Boden-/Felsschichten sind wie folgt zu klassifizieren:

Bodenschichten

Klassifizierung

Bodengruppen nach

DIN 18196: 2011-05

Bodenklassen nach

DIN 18300: 2012-09

Bodenklassen nach

DIN 18301: 2012-09

Frostempfindlich-keit nach

ZTVE-StB 09

Verdichtbarkeits- klassen nach ZTVA-StB 97

Oberboden - 1 BO 1

BB 2 – 3 F3 V3

Decklehm UM, TL, TM

(GU*) 4 BB 2 – 3 F3

V3 (V2)

Verwitterungs-

lehm

TL, TM, TA GU*, GT*, SU*, ST*

4, 5 BB 2 – 3 F3 V3, V2

zersetzter Fels

(Steinskelett) GU, GT

(GW, GI, GE) 3, 5 (6)

BN 1 Zusatzklassen

BS 1 – 3 F1, F2 V1

Fels

(schwach bis mäßig verwittert)

- 6, 7 FV 1 – 6 FD 2 – 4

(frostgefährdet) -

Tabelle 4: Bautechnische Klassifizierung der Böden Die in Tabelle 4 dargestellte Klassifikation der angetroffenen Baugrundschichten erfolgte wie bislang üblich nach DIN 18196:2011-05, DIN 18300:2012-09 und DIN 18301:2012-09, sowie nach ZTVE und ZTVA-StB. Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass DIN 18300:2012-09 und DIN 18301:2012-09 mit dem Erscheinen der Normen DIN 18300:2015-08 und DIN 18301:2015-08 im August 2015 zurückgezogen wurden, und Ausschreibungen nunmehr nach dem Konzept der „Homogenbereiche“ erfolgen sollen.

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Die Homogenbereiche sind vom Baugrundgutachter auch im Hinblick auf geplante Bauverfahren festzulegen und gem. VOB-C i.d.R. durch eine Vielzahl von entsprechenden Laboruntersuchungen zu untermauern. Auf eine Berücksichtigung des Konzepts der Homogenbereiche wird im Rahmen des vorliegenden orientierenden boden- und Versickerungsgutachtens verzichtet. Sofern entsprechende Aussagen zum Konzept der Homogenbereiche gewünscht werden, bitten wir um Nachricht.

4.4 Wasserdurchlässigkeit der Bodenschichten Im Rahmen der Baugrunderkundungen wurden durch unser Büro in den Bohrlöchern der Rammkernsondierungen Versickerungsversuche zur direkten Bestimmung der Wasserdurchlässig der anstehenden Bodenschichten durchgeführt (siehe Abschnitt 5). Die nachfolgenden Angaben zum kf–Wert der Lockergesteinsdecke basieren dagegen ausschließlich auf Erfahrungswerten bei vergleichbaren Böden und Hinweisen in der Literatur. Oberboden und Auffüllungen

Die Durchlässigkeit von Auffüllungen im Allgemeinen ist abhängig vom Aufbau, der Zusammensetzung und der Kornverteilung der Böden. Hier sind Bandbreiten von kf = 1 × 10-3 m/s (nichtbindige Füllböden) bis kf = 5 × 10-8 m/s (umgelagerte Lehmböden) möglich, bei erheblichen Schwankungen in vertikaler und horizontaler Richtung. Oberboden weist i.d.R. eine höhere Durchlässigkeit als gewachsene Deck-/Verwitterungslehme auf. Deck-/Verwitterungslehm

Die Verwitterungslehme wirken bei schluffig-toniger Ausbildung wasserstauend/-hemmend. Hier kann erfahrungsgemäß ein Wasserdurchlässigkeitsbeiwert von kf = 1 – 10 × 10-8 m/s oder geringer angenommen werden. Lediglich in grobkornreicheren Partien im Liegenden bzw. am Übergang zum (zu grobkörnigem Lockergestein) zersetzten Fels ist meist mit einer höheren Durchlässigkeit zu rechnen. Die Bodenkarte von NRW, Blatt L 5504 Schleiden weist für die über den Verwitterungsbildungen i.d.R. anstehenden Hang-/Hochflächendecklehme eine „mittlere“ Wasserdurchlässigkeit in einer Größenordnung von 10 – 40 cm/Tag aus (ca. = 1 – 5 × 10-6 m/s). zersetzter Fels

Die Durchlässigkeit des oberflächennahen verwitterten Festgesteinskörpers und der präquartären Lockergesteinsüberlagerung (zu Lockergestein zersetzter Fels) ist als sehr heterogen zu bezeichnen. Erfahrungsgemäß können hier Durchlässigkeitsbeiwerte zwischen kf = 1 x 10-5 m/s und kf = 1 x 10-7 m/s angenommen werden, bei erheblicher Schwankung in horizontaler sowie vertikaler Richtung. Zu den Ergebnissen der in-situ-Versickerungsversuche siehe Abschnitt 5. Fels

Der Festgesteinskörper besitzt aufgrund von Klüften und Störungen eine unterschiedliche Durchlässigkeit. Die Hydrologische Karte (siehe Unterlage [4]) weist für die mitteldevonischen Junkerberg-Schichten bzw. für die Wechsellagerung von geklüfteten Kalken, Kalksandsteinen,

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feinsandigen Schiefern und Mergelsteinen als Gebirgsdurchlässigkeit einen engeren Bereich von kf = 1 – 10 x 10-4

m/s aus. Die zugehörige Bandbreite variiert allerdings (i.W. in Abhängigkeit des Trennflächengefüges) zwischen kf = 1 x 10-1 m/s (u.E. im flurnahen Felsgefüge kaum realistisch) und kf = 1 x 10-5 m/s (realistisch). Zu den Ergebnissen der in-situ-Versickerungsversuche siehe Abschnitt 5.

4.5 Kontaminationen Sowohl der Oberboden als auch die unterlagernden Decklehme und Verwitterungsbildungen des Grundgebirges waren in der organoleptischen Ansprache der Bohrproben frei von visuellen und geruchlichen Verunreinigungen. Da die vorliegenden Erkenntnisse und Erkundungsergebnisse keine Verdachtsmomente auf Verunreinigungen im Baugrund ergaben, haben wir (vorerst) auf die Durchführung chemischer Laborversuche/Deklarationsanalysen verzichtet. Sofern solche Untersuchungen gewünscht werden, können diese aber jederzeit an den entnommenen und in unserem Probenlager für mindestens 6 Monate eingelagerten Rückstellproben (Auflistung siehe Schichtenverzeichnisse in Anlage 3) veranlasst werden.

5 Versickerung

5.1 Bohrlochversickerungsversuche nach USBR Zur in-situ-Ermittlung der Wasserdurchlässigkeit der unter den Decklehmen folgenden Verwitterungszone des Grundgebirges (= Verwitterungslehm/zersetzter Fels) haben wir in den Bohrlöchern der Rammkernsondierungen RKS 1, RKS 2 und RKS 3 jeweils einen Versickerungsversuch nach USBR ausgeführt. Hierzu wurden die (temporär mittels 1‘‘-Filterrohr schutzverrohrten) Bohrlöcher mit Wasser befüllt. Anschließend wurde das Absinken der Wassersäule im Bohrloch nach einer entsprechenden Vorwässerung nach bestimmten Versuchszeiten mittels Lichtlot als Abstichmaß ermittelt und notiert (siehe auch die Bilder 14 – 16 in Anlage 2 sowie die Messwertaufschriebe in Anlage 6). Es handelt sich um sogenannte Auffüllversuche nach dem Prinzip der Bohrlochversickerung (= Wasseraufnahme über die Bohrlochsohle und die wasserbenetzte Bohrlochwandung im durchlässigen Horizont mit veränderlicher Druckhöhe). Anlage 6 zeigt neben den Messwertaufschrieben auch die Auswertung der instationären Zustände gem. Taschenbuch für den Tunnelbau 1994, 18. Jahrgang (Abschnitt 4.2). Für die wasserbenetzten und versickerungswirksamen Testabschnitte (= wasserbenetzte Bohrlochstrecke unterhalb der Decklehme) ergeben sich aus den ermittelten Absinkraten Wasserdurchlässigkeitsbeiwerte von im Mittel kf = 1,1 x 10-5 m/s (Versickerungsversuch V1/RKS 1) bis kf = 1,7 x 10-7 m/s (Versickerungsversuch V3/RKS 3, siehe Anlage 6).

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AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 16 von 26

Nach DIN 18130 ist der überprüfte Horizont (= Verwitterungslehm/zersetzter Fels) damit als „schwach durchlässig“ (kf = 1 x 10-6 m/s bis 1 x 10-8 m/s) bis „durchlässig“ (kf = 1 x 10-4 m/s bis 1 x 10-6 m/s) einzustufen. Allerdings ist, wie die vg. Prüfergebnisse zeigen, aufgrund der variierenden Lage der Felsoberfläche, des unterschiedlichen Verwitterungsgrades sowie der unterschiedlichen Fazies der Verwitterungsbildungen mit einer auch kleinräumig erheblichen variierenden Durchlässigkeit zu rechnen. Besonders auffällig war bei den Feldversuchen, dass im Bohrloch der RKS 1 bis ca. t = 4,2 m unter GOK die höchsten Versickerungsraten ermittelt wurden, obwohl die sensorische Ansprache/Beurteilung des entsprechenden Bohrguts (Verwitterungslehm in Form von sandigen, schwach kiesigen bis kiesigen Ton-Schluff-Gemischen) dies nicht unbedingt hätten vermuten lassen.

5.2 Versickerungsfähigkeit nach DWA-A 138 Die Versickerung von Niederschlagswasser setzt einen durchlässigen Untergrund und einen ausreichenden Abstand zur Grundwasseroberfläche voraus. Der Untergrund muss die anfallenden Sickerwassermengen aufnehmen können. Die Versickerung kann direkt erfolgen oder das Wasser kann über ein ausreichend dimensioniertes Speichervolumen durch eine Sickeranlage mit verzögerter Versickerung (in Trockenperioden) dem Untergrund zugeführt werden. Nach DWA-A 138 (April 2005) sollte der Durchlässigkeitsbeiwert des Bodens, in dem die Versickerung stattfindet, zwischen kf = 1,0 x 10-3 m/s und kf = 1,0 x 10-6 m/s liegen. Die Mächtigkeit des Sickerraumes sollte, bezogen auf den mittleren höchsten Grundwasserstand, rd. 1,0 m betragen, um eine ausreichende Filterstrecke für eingeleitete Niederschlagsabflüsse zu gewährleisten. Bei Durchlässigkeitsbeiwerten von kf < 1,0 x 10-6 m/s ist eine Regenwasserbewirtschaftung über eine Versickerung nicht mehr gewährleistet, so dass die anfallenden Wassermengen über eine Retentionseinrichtung abgeleitet werden müssen. Die Anforderung der DWA-A 138, welche eine Mindestmächtigkeit des Sickerraumes, bezogen auf den mittleren höchsten Grundwasserstand von rd. 1,0 m fordert, wird im vorliegenden Fall eingehalten, da der Grundwasserspiegel im Baubereich erst deutlich unter den baurelevanten Tiefen im tieferen Festgesteinshorizont anstehend dürfte. Bemessungswert der Wasserdurchlässigkeit

Nach DWA-A 138 Anhang B (Bestimmung der Wasserdurchlässigkeit), Tabelle B.1, sind bei der Festlegung des Bemessungs-kf-Wertes je nach Bestimmungsmethode unterschiedliche Korrekturfaktoren zu berücksichtigen. So ist bei einer Sieblinienauswertung (in Verwitterungsbildungen nicht zielführend) ein Korrekturfaktor von 0,2 und beim Feldversuch (in-situ-Versickerungsversuch) ein Korrekturfaktor von 2 zu berücksichtigen.

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Das Ergebnis der in-situ-Feldversuche sowie die daraus zur Bemessung einer Versickerungsanlage resultierenden Bemessungswerte der Wasserdurchlässigkeit sind in nachfolgender Tabelle dargestellt. Eine ausreichend leistungsfähige Versickerungsfähigkeit des Untergrunds im Sinne der DWA-A 138 ist nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen lediglich im Bereich der Prüfstelle RKS 1 im Horizont von t = 2,4 – 4,2 m (Verwitterungslehm/zersetzter Fels, in-situ-kf ≥ i.M. 1,1 x 10-5 m/s, s.o.) gegeben. Es ist allerdings aufgrund des Widerspruchs zum geförderten Bohrgut nicht auszuschließen, dass es sich hierbei um eine lokale Wasserwegigkeit handelt.

Aufschluss/ Versuch Nr.

Horizont Tiefe

Prüfhorizont [m u. GOK]

kf-Wert Feldversuch

[m/s]

Korrektur- faktor

[-]

Bemessungs- kf-Wert [m/s]

V1/RKS 1 Verwitterungslehm/

zersetzter Fels (t = 2,4 – 4,2 m)

2,4 – 4,2 i.M. 1,08 x 10-5 2,0 2,2 x 10-5

V2/RKS 2 zersetzter Fels/Fels

(t = 0,4 – 1,0 m) 0,4 – 1,0 i.M. 4,95 x 10-7 2,0 9,9 x 10-7

V3/RKS 3

Verwitterungslehm/ zersetzter Fels/Fels

(t = 1,2 – 5,7 m)

1,2 – 5,7 i.M. 1,67 x 10-7 2,0 3,3 x 10-7

Tabelle 6: Ergebnis der in-situ-kf-Wert Bestimmung / Bemessungswerte der Wasserdurchlässigkeit

5.3 Beurteilung der Versickerungsfähigkeit im Hinblick auf die Bauausführung Wie zuvor bereits erwähnt, belegen die Versickerungsversuche eine ausreichend leistungsfähige Versickerungsfähigkeit des Untergrunds im Sinne der DWA-A 138 lediglich im Bereich RKS 1 im Horizont t = 2,4 – 4,2 m. Nach dem Absinken der Wassersäule auf t = 4,2 m unter GOK (= OK Fels) sank die Versickerungsrate im Feldversuch deutlich ab (siehe auch Anlage 6), so dass anzunehmen ist, das die wesentliche Wasserbewegung im Liegenden des Verwitterungslehms bzw. im „zersetzten Fels“ oberhalb der Felsoberfläche stattfindet. Wie zuvor bereits erwähnt zeigen die Versickerungsuntersuchungen insbesondere auch die Heterogenität der Versickerungsfähigkeit durch die stark variierenden Sickerraten. Dies ist typisch für Verwitterungsbildungen des Grundgebirges. Schließlich steht (anders als z.B. bei quartären Terrassensedimenten) kein vergleichsweise homogener Porengrundwasserleiter zur Verfügung, in welchem die Versickerung kontrolliert und i.d.R. in vertikaler Richtung erfolgen kann. Vielmehr ist die Sickerrate/Versickerung vom Ton-/Schuffanteil (Verwitterungslehm), dem Zersetzungsgrad (Übergangshorizont Verwitterungslehm/zersetzter Fels), der Ausbildung des Trennflächengefüges sowie des Verlehmungsgrades der Klüfte etc. (Felshorizont) am jeweiligen Standort abhängig. Auch kann, anders als bei einem quartären Porengrundwasserleiter, nicht

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zwingend eine Versickerung in überwiegend vertikale Richtung angenommen werden. Vielmehr werden die Sickerwege im vorliegenden Fall der Schichtgrenze zwischen Verwitterungslehm und zersetztem Fels sowie dem Trennflächengefüge des Felses folgen. Dies ist insbesondere bei geneigtem Gelände nicht unproblematisch. Zum einen werden sich neben auf den ersten Blick zur Versickerung geeigneten Grundstücken auch solche Grundstücke finden, welche die Mindestforderung nach DWA-A 138 unterschreiten, zum anderen besteht die Gefahr einer unkontrollierbaren Ausbreitung des Sickerwassers im Untergrund. Im ungünstigsten Fall wird das vom Oberlieger (hangseitig) eingeleitete Wasser im Übergangshorizont Verwitterungslehm/zersetzter Fels schichtparallel hangabwärts abfließen und ggf. den Unterlieger z.B. durch Staunässe/Schichtenwasser oder sogar Wasseraustritte an der Geländeoberfläche bzw. an hangseitigen Einschnitten beeinflussen. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sich die vg. Ausführungen lediglich auf die bodenmechanische Eignung der Böden/Horizonte zur Versickerung beziehen. Rechtliche Belange bleiben unberücksichtigt. Bevor Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser geplant oder hergestellt werden, ist die Ausführbarkeit bzw. Genehmigungsfähigkeit solcher Einrichtungen generell im Vorfeld mit den zuständigen Behörden zu klären. Die vg. Untersuchungen stellen punktuelle Prüfergebnisse dar. Es kann daher insbesondere im Hinblick auf die oberflächennah festgestellte wechselnde Beschaffenheit der Verwitterungsrinde des Grundgebirges nicht ausgeschlossen werden, dass der anstehende Baugrund abseits der Prüfstellen auch eine geringere oder höhere Wasserdurchlässigkeit als aktuell ermittelt aufweist. Es wird daher empfohlen, die Wasserdurchlässigkeit des Grundgebirges am geplanten Standort von Versickerungsanlagen spätestens baubegleitend in der vorgesehenen Sickerebene auf Übereinstimmung mit den Berechnungs-/Bemessungsangaben zu überprüfen.

6 Bodendenkmäler Aussagen zum Vorhandensein von archäologischen Denkmälern können auf der Grundlage der ausgeführten Kleinerkundungen nicht getroffen werden und sind vereinbarungsgemäß auch nicht Bestandteil des vorliegenden Gutachtens. Hierzu wären (großflächige) Baggerschürfe unter Begleitung eines sachkundigen Archäologen erforderlich. Hinsichtlich der Frage nach Bodendenkmälern in Form von Fossilien im Mitteldevonischen Fels ist für die geplante Erschließung bzw. die folgende Bebauung u.E. im Wesentlichen die Lage der Felsoberfläche und die Art des anstehenden Felses maßgebend. In den kalkigen Felsschichten des unteren Mitteldevons ist zumindest bereichsweise eine Fossilienführung zu erwarten. So wurden Fossilien im Rahmen der aktuellen Untersuchungen im Bohrgut der RKS 2 vorgefunden (siehe auch Anlage 8). Der in der RKS 1 ab einer Tiefe von 4,2 m unter Flur erbohrte Kalksteinfels war dagegen ohne Befund. Auch im mit der Rammkernsondierung RKS 3 ab t = 5,4 m unter Flur erbohrten devonischen Sandsteinfels zeigen sich keine Hinweise auf Fossilien.

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7 Hinweise und Empfehlungen zur geplanten Erschließung

7.1 Baugrundsituation Innerhalb des Projektgebiets herrschen bezüglich der Lage der Felsoberfläche inhomogene Baugrundverhältnisse. So muss gem. Erkundungsergebnis bereichsweise bereits wenige Dezimeter unterhalb des Oberbodens (siehe RKS 1) an anderer Stelle aber auch erst in 5,4 m Tiefe (RKS 3) mit weniger stark verwittertem bis bankigem Fels gerechnet werden (siehe u.a. Tabellen 1 und 2). Hierbei wird es sich gem. Erkundungsergebnis sowohl um zumindest bereichsweise fossilienführenden Kalksteinfels als auch um Sandsteinschichten handeln. Im Rahmen der aktuellen Aufschlüsse wurde die Lockergesteinsdecke (Oberboden, Deck-/ Verwitterungslehm und vollständig zu Lockergestein zersetzter Fels) abseits der RKS 1/DPH 6 bis in Tiefen von 2,7 – 5,4 m (i.M. 3,6 m) festgestellt (siehe Tabellen 1 und 2). Im Bereich RKS 2/DPH 6 scheint eine Kalksteinbank flurnah aufzuragen. Hier wurden (Fossilien führende!) mehr oder weniger mürbe Kalksteine bereits unterhalb des Oberbodens bzw. ab einer Tiefe von 0,4 m unter Flur angetroffen. Sowohl die unter dem Oberboden angetroffenen Lockergesteine (Deck-/ Verwitterungslehm) als auch der vollständig zu Lockergestein zersetzte Fels stellen einen für die vorliegende Bauaufgabe erfahrungsgemäß ausreichend gut tragfähigen Baugrund dar. Etwa bis zur Endteufe der aktuellen Aufschlüsse dürften die anstehenden Böden und der Verwitterungsfels mit üblichen Erdbaugeräten (z.B. einer zahnbewehrten Baggerschaufel) ausreichend gut zu lösen sein. Darunter ist im weniger stark verwitterten/zersetzten Fels mit erheblichem Mehraufwand zu rechnen. Mit Grundwasser ist nach derzeitigem Kenntnisstand erst unterhalb der baurelevanten Tiefen im tieferen Fels zu rechnen. Allerdings kann ein Sicker-/Schichtenwasserzutritt insbesondere in Nasszeiten im Übergangshorizont zwischen Verwitterungslehm und Verwitterungsfels oder auf/in den Decklehmen nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Die zutretenden Wassermengen dürften allerdings gering (= Ausbluten von Sicker-/ Schichtenwasser) und ohne weiteres über eine offene Wasserhaltung abzuführen sein. Aufgrund der Strukturempfindlichkeit der an der Geländeoberfläche i.d.R. anstehenden Lehmböden wird empfohlen, zu Beginn der Baumaßnahme Baustraßen anzulegen, die ggf. später zur Herstellung der Erschließungsstraßen ertüchtigt werden können. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den im Projektgebiet i.d.R. oberhalb des Felses anstehenden Deck-/Verwitterungslehmen um wasser- und strukturempfindliche Bodenarten handelt, die bereits auf eine geringe Veränderung des Wassergehalts und gleichzeitige dynamische Beanspruchung mit einer starken Änderung der Konsistenz („Aufweichen“) reagieren.

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7.2 Allgemeine Hinweise und Empfehlungen zum Kanalbau Gründung

Der mehr oder weniger stark verwitterte/zersetzte Fels stellt einen sehr gut tragfähigen und nahezu unnachgiebigen Baugrund dar. Aber auch die Deck-/Verwitterungslehme sind bei mindestens steifer Konsistenz als Gründungsboden für die Rohre und Schachtbauwerke geeignet. Falls örtlich aufgeweichte Lehmböden in der Gründungssohle angetroffen werden (nach den vorliegenden Erkundungsergebnissen nicht zu erwarten) sind diese entweder bis auf ausreichend standfeste Böden auszukoffern, oder dort in der Grabensohle bzw. unter dem Rohrauflager eine mineralische Packlage in einer Dicke von ca. d = 30 cm vorzusehen. Gleiches gilt für entsprechenden Schachtbauwerke. Mehraufwendungen/Zulagepositionen sind u.E. hierfür in der Ausschreibung in geringem Umfang als Bedarfsposition vorzusehen. Liegt die Grabensohle im mehr oder weniger stark verwitterten/zersetzten Fels, ist keine Ertüchtigung erforderlich. Eine unmittelbare Auflagerung der Rohre auf die Aushubsohle im (zersetzten) Fels ist aufgrund der Heterogenität bzw. des zu erwartenden Anteils an grobem Gesteinsbruch nicht zulässig. Gleiches gilt für gesteinsbruchreiche Deck-/Verwitterungslehme. Zudem muss für bis in den Fels reichende Aushubarbeiten mit geologisch bedingtem Mehrausbruch gerechnet werden. Es wird empfohlen entlang der gesamten Kanalverlegung zumindest eine untere Bettungsschicht herzustellen (Bettung Typ 1 gemäß DIN EN 1610). Die Dicke der unteren Bettungsschicht a richtet sich nach der Rohrstatik und der DIN EN 1610, die Dicke der oberen Bettungsschicht b nach der Rohrstatik. Generell ist das Auflager unter Berücksichtigung der Vorgaben der Rohrhersteller auszubilden. Zur Notwendigkeit eines Auflagers aus Beton z.B. wegen wechselnden Gründungsverhältnissen sind Rohrhersteller und Rohrstatiker zu befragen. Nach ATV-Merkblatt A 127 sind die in der Grabensohle und den Grabenwänden oberhalb des Grundgebirges anstehenden Böden i.d.R. den Bodenarten G3 und G4 sowie im überwiegend grobkörnig zersetzten Fels den Bodenarten G1 und G2 zuzuordnen. Die bei der Grabenverfüllung auftretenden Erddruckverhältnisse, Wandreibungswinkel und Verformungsmoduln können für die Überschüttungsbedingung A2 gemäß ATV-Merkblatt A 127 ermittelt werden. Auftriebsnachweise sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich. Die in den Deck-/Verwitterungslehmen liegenden Aushubsohlen sind nach dem Freilegen bzw. bis zum Einbau des Rohrauflagers gegen Witterungseinflüsse und mechanische Beanspruchungen zu schützen. Aufgrund der Wasserempfindlichkeit der Deck-/ Verwitterungslehme sowie möglicher Sicker-/Schichtenwasserzutritte wird empfohlen, den Graben in den entsprechenden Bereichen jeweils nur auf einer begrenzten Länge (z.B. Tagesverlegeleistung) auszuheben.

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Bodenaushub

Zur bautechnischen Klassifizierung der auszuhebenden Böden nach den „alten“ Erdbaunormen siehe Tabelle 4. Die angetroffenen Schichtgrenzen gehen aus den Baugrundschnitten in den Anlagen 7.1 und 7.2 sowie den Bohrprofilen/Sondierdiagrammen in den Anlagen 3 und 4 hervor. Mit bauschuttdurchsetzten oder anderweitig verunreinigten Aushubböden ist nach den vorliegenden Erkundungsergebnissen (abseits der vorhandenen Wirtschaftswege) nicht zu rechnen. Es kann allerdings generell nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass abseits der Bohraufschlüsse bzw. entlang der Baustrecke aufgefüllten/umgelagerte (örtliche) Böden mit Bauschuttresten oder anderen anthropogene Beimengungen angetroffen werden. Dies dürfte insbesondere für die beiden querenden Wirtschafswege gelten. Im LV sind daher u.E. (obwohl nicht erbohrt) als Bedarfsposition geringe Massenansätze für die Aufnahme von bauschuttdurchsetzten oder anderweitig mit anthropogenem Material durchmischten Böden vorzusehen. Die Anteile der verschiedenen Böden am Gesamtaushub können anhand der Baugrundschnitte in Anlage 7 abgeschätzt werden. Während der Aushubarbeiten soll generell eine regelmäßige Sicht- und Geruchskontrolle des Bodenmaterials bzw. eine sensorische Prüfung auf Übereinstimmung mit den Aufschlussergebnissen erfolgen. Im Zweifelsfall ist der Bodengutachter hinzuzuziehen. Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei den im Projektgebiet in variierender Mächtigkeit oberhalb des Grundgebirges anstehenden Deck-/Verwitterungslehmen um wasser- und strukturempfindliche Bodenarten handelt, die bereits auf eine geringe Veränderung des Wassergehalts und gleichzeitige dynamische Beanspruchung mit einer starken Konsistenzänderung reagieren. Die Zuordnung der auszuhebenden Baugrundschichten zu den Bodenklassen nach den alten Erdbaunormen soll vor Ort während des Lösens erfolgen. Bei Bedarf ist der Bodengutachter hinzuzuziehen. Verbau

Die Wände der Kanalgräben sind dort, wo sie senkrecht hergestellt werden sollen, ab einer Tiefe von 1,25 m im Lockergestein zwingend zu verbauen. Als Verkleidungs- und Aussteifungskonstruktionen kommen der waagerechte Grabenverbau, der senkrechte Grabenverbau oder großflächige Verbauplatten in Frage. Im anstehenden Baugrund sind aus unserer Sicht oberhalb der Felsoberfläche großflächige Verbauplatten ausreichend. Der Plattenverbau muss dem Aushub folgend abgesenkt werden. D.h., er darf nicht erst dann eingestellt werden, wenn die Endaushubtiefe erreicht ist. Ein längeres Offenstehen der Grabenwandungen ist oberhalb der Felsoberfläche aufgrund der Nachbruchgefahr unbedingt zu vermeiden.

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Ein vorauseilender Verbau aus Kanaldielen oder Spundbohlen o.dgl. dürfte in den anstehenden Verwitterungsbildungen bzw. aufgrund der nahen und insbesondere wechselnden Felsoberfläche vermutlich nur sehr eingeschränkt möglich sein. Da im vorliegenden Fall ausreichende Platzverhältnissen vorherrschen, können auch geböschte Gräben ausgeführt werden, wobei der Böschungswinkel 45° in nichtbindigen oder weichen bindigen Böden (ggf. aufgeweichte Deck-/Verwitterungslehme) bzw. 60° in mindestens steifen bindigen Böden (Deck-/Verwitterungslehme) nicht überschreiten darf. Im Fels darf der Böschungswinkel bei günstigem Trennflächengefüge bis zu 80° betragen. Diesbezüglich sein auf die Vorgaben der DIN 4124 verwiesen. Baugruben mit geringer Tiefe können, sofern die Platzverhältnisse es zulassen, ebenfalls mit den o.g. Böschungswinkeln hergestellt werden. Sofern die Baugrubenwände senkrecht ausgebildet werden sollen, sind diese ab einer Tiefe von 1,25 m zu verbauen. In diesem Fall bieten sich ebenfalls die o. g. Verbauarten sowie ein Trägerbohlwandverbau mit Holzausfachung an. Es ist zu beachten, dass bei der Herstellung von Gräben bzw. Baugruben in geböschter Bauweise ab 5,0 m Tiefe ein Standsicherheitsnachweis erforderlich ist. Für alle Verbaumaßnahmen gelten die Forderungen der DIN 4124. Sofern sich in der Nähe keine bewegungsempfindlichen Versorgungsleitungen befinden, ist eine Bemessung des Verbaus auf den aktiven Erddruck ausreichend. Ansonsten soll eine Bemessung auf den erhöhten aktiven Erddruck Eeh = (Eah + E0h) / 2 erfolgen und der Verbau dementsprechend steif ausgebildet werden. Verkehrslasten sind gemäß den Empfehlungen des Arbeitskreises „Baugruben“ anzusetzen. Graben-/Bauwerkshinterfüllung

Aushubmengen aus dem grobkörnig zersetzten Fels dürften für die Verfüllung der Leitungsgräben (oberhalb der Leitungszone) und die Hinterfüllung der Schachtbauwerke aus bodenmechanischer Sicht ausreichend gut geeignet sein, sofern sie nicht zu viel Überkorn enthalten. Andernfalls kann über eine Aufbereitung („Brechen“) nachgedacht werden. Felsausbruch dürfte i.d.R. aufgrund des hohen Stein- und Blockanteils (ohne vorherige Aufbereitung) und der damit verbundenen Einbau-/Verdichtungsunwilligkeit nicht geeignet sein. Hier kann ebenfalls über den Einsatz einer mobilen Brecheranlage nachgedacht werden. Die gewachsenen Deck-/Verwitterungslehme sollen u.E. für eine Grabenverfüllung bzw. Bauwerkshinterfüllung aufgrund der i.d.R. unzureichenden Verdichtungswilligkeit nicht verwendet werden und sind abzufahren. Sofern ein Wiedereinbau der Deck-/ Verwitterungslehme vorgesehen ist, sind die Lehmböden zu ertüchtigen bzw. entsprechend aufzubereiten. Es wird diesbezüglich auf die einschlägigen Vorschriften, hier besondere auf die ZTVE-StB, auf das „Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben“, das „Merkblatt für die Hinterfüllung von Bauwerken“ und die Vorgaben des Rohrherstellers verwiesen.

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Beim Hinterfüllen sind die statischen Verhältnisse der Bauwerke zu beachten. Auf der Oberkante der Verfüllung (= Planum für den Straßenkörper) ist ein Verformungsmodul von EV2 = 45 MN/m² nachzuweisen. Wasserhaltung

Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mit dem Auftreten von Grundwasser zu rechnen. In niederschlagsreichen Zeiten kann es jedoch ggf. örtlich zu einem erhöhten Andrang von Staunässe bzw. Sicker-/Schichtenwasser kommen. Das dem Aushubgraben ggf. zulaufende/zusickernde Wasser kann – sofern erforderlich – in offener Wasserhaltung abgeführt werden. Hierzu sind bei Bedarf entsprechende Vorkehrungen zu treffen (Dränagen und Pumpensümpfe). In den Graben auftreffendes Niederschlagswasser versickert i.d.R. nur sehr langsam und ist ebenfalls abzuführen. An der Geländeoberfläche ablaufendes Niederschlagswasser ist von dem Rohrgraben fernzuhalten. Es ist dafür zu sorgen, dass das Oberflächenwasser nicht hinter den Verbauwänden versickert. In trockenen Jahreszeiten ist nach den vorliegenden Aufschlussergebnissen kaum mit dem Andrang von Staunässe und Schichtenwasser zu rechnen, so dass die Baumaßnahme bevorzugt in den Sommermonaten durchgeführt werden sollte. Revisions-/Kontrollschächte

Entlang der Kanaltrassen werden vermutlich die üblichen kreisrunden Schächte kleiner Dimension angeordnet. Die dabei abzutragenden Lasten werden voraussichtlich von geringer Größe sein. Bei Gründungen auf ungestörten Deck-/Verwitterungslehmen mit mindestens steifer Konsistenz kann der aufnehmbare Sohldruck nach DIN 1054, Tabelle A.3 – A.5 ermittelt werden. Bei Fundamentbreiten (Seitenlänge eines Rechtecks oder Kreisdurchmesser) bis 2 m und einer Einbindetiefe von> 2 m kann zul σ = 180 kN/m² angenommen werden. Zur Beurteilung größerer Flächengründungen sind je Meter zusätzlicher Seitenlänge bzw. zusätzlichen Durchmessers (bis max. 5 m) 10 % von dem o.a. Wert abzuziehen. Die Vollausnutzung der in Anlehnung an DIN 1054, Tabellen A.3 – A.5 abgeleiteten Werte für den aufnehmbaren Sohldruck kann bei mittig belasteten Fundamenten zu Setzungen in einer Größenordnung von 2 – 4 cm führen. Aufgrund der in der Regel sehr geringen Sohlnormalspannungen sowie der geringen Restschichtdicke der Lehmböden unterhalb der Aufstandsflächen werden die Setzungen der Schachtbauwerke voraussichtlich 2 cm kaum erreichen. Falls die Schachtbauwerke nach einem Verfahren mit elastischer Bettung bemessen werden, ist dafür im gewachsenen Deck-/Verwitterungslehm in erster Näherung ein rechnerischer Bettungsmodul von ks = 3 – 5 MN/m³ anzusetzen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Bettungsmodul (gem. Definition „eine Systemkenngröße der Baustatik“) weder ein Bodenkennwert noch eine Konstante ist und daher seine endgültige Festlegung auch in den

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Verantwortungsbereich des Tragwerkplaners fällt (siehe u. a. Ermittlung des Bettungsmoduls nach Kögler-Scheidig in Abhängigkeit von der Bauwerksgeometrie). Bei einer Gründung im gut tragfähigen Verwitterungsfels kann ein zulässiger Sohldruck von zul σ ≥ 350 kN/m² angenommen werden. Die zu erwartenden Setzungen werden deutlich kleiner als 1 cm sein. In erster Näherung kann ein rechnerischer Bettungsmodul von ks = 30 MN/m³ angesetzt werden. Der vg. Hinweis gilt analog. Liegt die Gründungebene gar im gering verwitterten und nahezu unnachgiebigen Fels, können auf der sicheren Seite liegend die vg: Angaben zum Verwitterungsfels angesetzt werden. Hier dürfte die Gründung setzungsfrei ausfallen. Bei der Bemessung der Betonwände der Schachtbauwerke ist der Erdruhedruck zu berücksichtigen. Auftriebssicherheitsnachweise sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich. Betonbauwerke sollen grundsätzlich auf eine Sauberkeitsschicht aufgestellt werden.

7.3 Allgemeine Hinweise und Empfehlungen zum Straßenbau Allgemeines

Nach den Ergebnissen der Felderkundungen stehen im für den Bau der Erschließungsstraßen relevanten oberflächennahen Baugrund unterhalb des Oberbodens zumeist gewachsene Deck-/ Verwitterungslehme sowie bereichsweise (siehe RKS 1/DPH 6) bereits der mehr oder weniger stark zersetzte Fels an. Der Grundwasserspiegel befindet sich deutlich unterhalb des Planums. Für die neuen Erschließungsstraßen kann u.E. eine Belastungsklasse 1,0 nach RStO 2012 angenommen werden. Für den Endausbau kann z.B. folgender Aufbau zur Anwendung gelangen:

- 4,0 cm Asphaltbeton AC 11 DN über - 10,0 cm bituminöse Tragdeckschicht AC 22 TN über - 15,0 cm Schottertragschicht 0/32 (EV2 = 150 MN/m) = über - 31,0 cm Frostschutzschicht 0/45 gebr. Material (EV2 = 120 MN/m²) auf einem Erdplanum mit EV2 = 45 MN/m²

Erdplanum

Zumindest die in Höhe des Planums bzw. unterhalb des Oberbodens i.d.R. anstehenden Lehmböden sind als stark frostempfindlich einzustufen (Frostempfindlichkeitsklasse F3). Es ist die Frosteinwirkungszone 2 anzusetzen. Erfahrungsgemäß dürfte auf einem unbehandelten Planum aus Deck-/Verwitterungslehmen der erforderliche Verformungsmodul EV2 ≥ 45 MN/m² in unverbessertem Zustand – auch durch Nachverdichtung – voraussichtlich über weite Bereiche nicht erzielt werden können. Auf diesen

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Flächen ist demnach ist entweder die Dicke der ungebundenen Tragschichten zu vergrößern oder eine Bodenverbesserung/-verfestigung (z.B. mit Feinkalk) auszuführen. Aufgrund der entlang der zu erwartenden wechselhaften Baugrundverhältnisse wird bei einem in den Lehmböden liegenden Planum bzw. entsprechender Erfordernis eine Vergrößerung der Dicke der ungebundenen Tragschichten empfohlen (Bodenaustausch). Es wird empfohlen, in der Ausschreibung entsprechende Zulagepositionen für einen Bodenaustausch in einer Dicke von 0,2 m auf der kompletten Baulänge vorzusehen. Der tatsächliche Umfang erforderlicher Bodenaustauschmaßnahmen ist erfahrungsgemäß auch von den Witterungsverhältnissen bzw. vom Zeitpunkt der Bauausführung abhängig. Das Erdplanum ist nach Freilegung gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Es bietet sich an, die Packlage/Bodenaustauschschicht unmittelbar nach der Freilegung des Planums aufzubringen. Es ist darauf zu achten, dass die Tragfähigkeit des Planums nicht durch dynamische Beanspruchung (Befahren) verschlechtert wird. Da keine zuverlässigen Informationen über das Verformungsmodul der in Höhe des Planums anstehenden Böden vorliegen, wird empfohlen, zu Beginn der Erdarbeiten ein Probefeld für Bodenaustausch und ungebundene Tragschichten anzulegen und mittels Plattendruckversuchen zu überprüfen. So kann die erforderliche Mächtigkeit der ungebundenen Tragschichten und des Bodenaustauschs der Tragfähigkeit der anstehenden Böden sowie der Güte der zum Einbau vorgesehenen Baustoffe (Kiessand / RCL / Schotter) angepasst werden. Zur Vorbemessung siehe die Abbildungen 1 und 2.

Abb. 1: erreichbarer Verformungsmodul EV2 auf ungebundenen Tragschichten in

Abhängigkeit von deren Dicke und vom Verformungsmodul auf dem Planum (aus Floss, R.: ZTVE - StB 94, Fassung 1997 – Kommentar mit Kompendium

Erd- und Felsbau, Kirschbaum-Verlag, Berlin, 2006)

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Abb. 2: Richtwerte des EV2-Moduls auf ungebundenen Tragschichten

über Unterlagen mit EV2 ≥ 45 MN/m² (aus Floss, R.: ZTVE - StB 94, Fassung 1997 – Kommentar mit Kompendium

Erd- und Felsbau, Kirschbaum-Verlag, Berlin, 2006)

8 Schlussbemerkung, Unterschrift Die im vorliegenden geotechnischen Bericht enthaltenen Angaben beziehen sich auf die aktuellen Untersuchungsstellen. Da Baugrunderkundungen in Form von Bohrungen und Sondierungen stichprobenartige Untersuchungen darstellen, können örtlich von der beschriebenen Baugrundsituation abweichende Verhältnisse nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Auf die stark variierende Lage der Felsoberfläche sowie die Erschwernisse bei in den Fels hineinreichenden Erdarbeiten wurde zuvor bereits hingewiesen. Es ist eine sorgfältige Überwachung der Erdarbeiten und eine laufende Überprüfung der angetroffenen Bodenverhältnisse im Vergleich zu den Untersuchungsergebnissen und Folgerungen erforderlich. Bei maßgeblichen Abweichungen ist der Unterzeichner umgehend zwecks Neubewertung zu benachrichtigen. Im Rahmen der weiteren Planung und Bauausführung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur geotechnischen Beratung und Baubegleitung zur Verfügung. Monschau, den 15.06.2017

Dipl.-Ing. B. Harth geotechnik west

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