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GEOLOGISCHES BÜRO DR. BEHRINGER
UNABHÄNGIGE BAUINGENIEURE UND GEOLOGEN BAUGRUND � ALTLASTEN � GEBÄUDERÜCKBAU � HYDROGEOLOGIE
Titel: BV „Pflegeeinrichtung Beinstein“, Waiblingen – Beinstein Auftraggeber: Stadtverwaltung Waiblingen Fachbereich Stadtplanung Kurze Straße 24 71332 Waiblingen Stuttgart, den 08. August 2014 Aktenzeichen: S-14 465 be/bi Verteiler: Stadtverwaltung Waiblingen, Fachbereich Stadtplanung 3fach 1fach pdf
Geol. Büro Dr. Behringer * Rotenbergstraße 20 * 70190 Stuttgart
� (0711) 26 34 393 Fax (0711) 26 36 395
Stuttgart
Ulm
Aalen
Baugeologisches
Gutachten
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INHALTSVERZEICHNIS
ANLAGEN 2
1. VORGANG 3
2. INGENIEURGEOLOGIE 4
3. HYDROGEOLOGIE 6
4. BODENKLASSEN 7
5. BODENKENNWERTE 8
6. AUFNEHMBARER SOHLDRUCK UND GRÜNDUNG 10
6.1 GRÜNDUNG AUF EINER BEWEHRTEN BODENPLATTE 10
6.2 PFAHL- ODER TIEFGRÜNDUNG 11
7. BAUGRUBENBÖSCHUNG 11
8. DRAINAGE 12
9. VERSICKERUNG 12
10. ALTLASTEN UND ERDAUSHUB 13
11. ERDBEBEN 13
12. BESONDERE MAßNAHMEN UND FACHTECHNISCHE HINWEISE 14
13. SCHLUSSBEMERKUNG 17
ANLAGEN
Anlage 1 Lageplan M 1 : 500
Anlage 2.1 Schwere Rammsondierung SRS 1 und Bohrung B 1
Anlage 2.2 Bohrung B 2
Anlage 2.3 Bohrung B 3
Anlage 2.4 Schwere Rammsondierung SRS 4 und Bohrung B 4
Anlage 3.1 Geologische Profilskizze A – A‘
Anlage 3.2 Geologische Profilskizze B – B‘
Anlage 3.3 Geologische Profilskizze C – C‘
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1. VORGANG
Der Fachbereich Stadtplanung der Stadtverwaltung Waiblingen plant den Neubau einer
Pflegeeinrichtung in Waiblingen – Beinstein (Flst. 47, 49, 51 u. a.; vgl. Anlage 1).
Das geplante Gebäude umfasst voraussichtlich nach vorliegendem, vorläufigem Planungsstand eine
Teilunterkellerung, Erdgeschoss sowie drei Obergeschosse.
Das Planum des Erdgeschosses wird bei ca. 226,0 mNN angenommen. Die Baugrubensohle der
Teilunterkellerung wird bei etwa 3 m darunter angenommen, also bei ca. 223,0 mNN.
Fundamentpläne standen zum Zeitpunkt der Untersuchung noch nicht zur Verfügung. Der AG und
der Tragwerksplaner muss prüfen, ob diese ergänzend mit dem Unterzeichner abzustimmen sind.
Am Standort erfolgten zunächst insgesamt zwei schwere Rammsondierungen (SRS 1 und SRS 4)
mit Tiefgang von je ca. 7 m, also bis zum festen Baugrund, zur Charakterisierung des Baugrunds.
Weiter wurden vier Bohrungen (B 1 bis B 4) ausgeführt. Die Bohrungen erreichten einen Tiefgang
von je 6 m unter Gelände.
In den Bohrungen wurde außerdem je eine provisorische Grundwassermessstelle eingerichtet um
den Ruhewasserspiegel hinreichend genau zu dokumentieren. Die Messstellen wurden nach
Abschluss der Erkundungsarbeiten rückgebaut und ordnungsgemäß verfüllt.
Die maximale Erkundungstiefe liegt bei 218,6 mNN.
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2. INGENIEURGEOLOGIE
Die ingenieurgeologische Modellvorstellung ist aus den Anlagen 3.1 bis 3.3 zu entnehmen. Es
handelt sich hier um eine Skizzierung mit Modellcharakter auf der Grundlage der hier durchgeführten
Untersuchungen. Bei diesen Anlagen handelt es sich um keine Zeichnungen im technischen Sinne.
Es handelt sich um eine Annäherung an die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort. Abweichungen im
Rahmen der natürlichen geologischen Schwankungen sind also möglich.
Allgemeine Geologie: Talablagerungen der Rems, auf
Muschelkalk
Die Einteilung der Schichten erfolgt auf Grund der ingenieurgeologisch relevanten Eigenschaften
der jeweiligen Schicht bzw. des jeweiligen Bodens oder Felses. Die Schichtgrenzen stellen teilweise
auch Verwitterungsgrenzen dar.
Es gelten die weiterführenden Angaben im Abschnitt 12.
Die punktuellen Angaben aus Anlage 2.1 ff. sind hier räumlich und gutachterlich abgeschätzt.
Schicht � Tallehm, teilweise sandig, weich bis steif, bereichsweise umgelagert
Bodenklasse: BK 4
Schicht � besteht aus mittelbraunem Tallehm, der teilweise sandig ausgebildet ist. In Bohrung B 1
wurde bis wenige dm unter Gelände eine Auffüllung aus standorttypischem Tallehm mit etwas
Ziegelschutt angetroffen. Die Schicht weist insgesamt weiche bis steife Konsistenz auf und wird der
Bodenklasse BK 4 zugeordnet.
Schicht � weist eine Mächtigkeit von ca. 1 m bis 2 m auf. Die Schichtunterkante verläuft in etwa
zwischen 223 mNN und 224 mNN.
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Schicht � Tallehm, teilweise stark tonig oder schwach bis stark sandig, steif
Bodenklasse: BK 4
Schicht � besteht aus mittel- bis graubraunem Tallehm, der teilweise stark tonig oder schwach bis
stark sandig ausgebildet ist. Die Schicht weist steife Konsistenz auf und wird der Bodenklasse BK 4
zugeordnet.
Schicht � weist eine Mächtigkeit zwischen ca. 1 m und etwa 2 m auf. Die Schichtunterkante verläuft
in etwa zwischen 222 mNN und 223 mNN.
Schicht � Tallehm, teilweise schwach bis stark sandig oder stark tonig, teilweise
humos bis stark humos oder Torfeinlagerungen, steif bis halbfest
Bodenklassen: BK 4 / 5
Schicht � besteht aus mittel- bis graubraunem, teilweise mittelgrauem oder schwarzbraunem
Tallehm, der bereichsweise schwach bis stark sandig oder stark tonig ausgebildet ist. Nach unten
hin nimmt der organische Anteil im Tallehm zu und es wurden humose bis stark humose Bereiche
angetroffen. In Bohrung B 1 wurden an der Basis der Schicht � wenige dm starke
Torfeinlagerungen angetroffen. Die Schicht weist insgesamt steife bis halbfeste Konsistenz auf und
wird den Bodenklassen BK 4 / 5 zugeordnet.
Schicht � weist eine Mächtigkeit zwischen ca. 1 m und etwa 2 m auf. Die Schichtunterkante verläuft
in etwa zwischen 220 mNN und 222 mNN.
Schicht � Talsand und –kies, mitteldicht
Bodenklasse: BK 3
Schicht � besteht aus Talsand und Talkies in mitteldichter Lagerung. Die Schicht wird der
Bodenklasse BK 3 zugeordnet.
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Schicht � weist nach gutachterlicher Einschätzung eine Mächtigkeit von bis zu ca. 4 m auf. Die
Schichtunterkante wurde jedoch nur im Erkundungspunkt B 4 / SRS 4 nachgewiesen. Im
Erkundungspunkt B 1 / SRS 1 im nordwestlichen Baufeld wurde Schicht � nicht angetroffen.
Die Schicht � ist Grundwasser führend. Das Grundwasser ist gespannt.
Schicht � Kalksteinfels, teilweise entfestigt
Felsklassen: FK 6 / 7
Schicht � besteht aus mittel- bis hellgrauem Kalksteinfels, der nach oben hin entfestigt und teilweise
verlehmt vorliegt. Die Schicht wird den Felsklassen FK 6 / 7 zugeordnet und bildet die Felsoberkante.
Die Felsoberkante der Schicht � wurde nur in den Erkundungspunkten B 1 / SRS 1 und B 4 / SRS
4 nachgewiesen und liegt nach gutachterlicher Einschätzung in etwa zwischen 218 mNN und 220
mNN.
3. HYDROGEOLOGIE
Bei den Erkundungsarbeiten am 18.07.2014 wurde in den Bohrungen B 2 bis B 4 der Wasserzutritt
an der Oberkante der Schicht � festgestellt. Der exakte Wasserzutritt in Bohrung B 1 konnte nicht
genau bestimmt werden. Nach gutachterlicher Einschätzung befindet sich dieser zwischen ca. 3,3
m und etwa 4,7 m unter GOK im angetroffenen stark sandigen Tallehm.
Bis zum Abschluss der Arbeiten stieg das Grundwasser in den Bohrungen auf maximal 1,3 m
unter GOK bzw. 224,2 mNN.
Der Bemessungswasserspiegel wurde nach Schätzung auf 224,7 mNN festgelegt.
Am Standort ist auf Grundlage der vorliegenden Erkundungsergebnissen mit gespanntem
Grundwasser zu rechnen. Bei Pfahl- oder Tiefergründungen ist die Baufirma bzw. der
Spezialtiefbauer davon in Kenntnis zu setzen. Als Druckwasserspiegel ist der genannte
Bemessungswasserspiegel anzusetzen.
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Sobald die genaue Höhe der Baugruben- bzw. Gründungssohle des Untergeschosses festgelegt ist,
ist ergänzend mit dem Unterzeichner Rücksprache zu halten um die Gefahr des hydraulischen
Grundbruchs einzuschätzen.
Auf Grund der vorliegenden gespannten Grundwasserverhältnisse sowie der Lage des geplanten
Bauvorhabens im Überschwemmungsgebiet HQ100 der Rems empfehlen wir das Untergeschoss
gegen drückendes Grund- und Sickerwasser abzudichten.
Für eine genauere Einschätzung des Ruhe- bzw. Druckwasserspiegels und somit
Bemessungswasserspiegels empfehlen wir, soweit vom Planer und Bauherrn für notwendig
erachtet, eine Beobachtung des Grundwasserstands in einem 2"-Pegel über einen längeren
Zeitraum. Eventuell liegen zur Grundwassersituation im Hinblick auf gespanntes Grundwasser am
Standort bereits Informationen bei der Stadtverwaltung oder dem LRA Waiblingen vor.
Weiter weisen wir darauf hin, dass je nach Einbindetiefe des Untergeschosses für die
Baumaßnahme eventuell eine Grundwasserhaltung zur Reduzierung des Druckwasserspiegels
notwendig wird.
Sobald die Planung hinreichend fortgeschritten ist, ist mit dem Unterzeichner Rücksprache zu halten,
ob ein wasserrechtlicher Antrag für die Grundwasserhaltung ergänzend auszuarbeiten und dem
zuständigen Landratsamt vorzulegen ist.
Weiter ist anzumerken, dass am Standort teilweise stark humoser Tallehm und
Torfeinlagerungen angetroffen wurden. Daher ist mit, zumindest lokal und saisonal auftretenden,
leicht betonaggressivem Grundwasser zu rechnen. Wir empfehlen von der Expositionsklasse
XA1 ausgehen.
4. BODENKLASSEN
Für die Ausschreibung sowie für die Kalkulation bzw. Wiederverwendung des Aushubes können
folgende Bodengruppen und Bodenklassen berücksichtigt werden (Mittelwertbildung).
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Tabelle 1: Zuordnung der Schichten in Bodengruppen und Bodenklassen
Schichten Tiefe [mNN]
vergleiche
Anlage 3.1 – 3.3
Bodenart
nach
DIN 18196
Bodenklasse
nach
DIN 18300
Bodenklasse
nach
DIN 18 319
Frostklasse
nach
ZTVE-StB
�
Tallehm, tw. sandig,
weich bis steif,
bereichsweise
umgelagert
tw. bis ca.
223 mNN TM – UM BK 4 LBM 1 – 2 F 3
�
Tallehm, tw. stark
tonig oder schwach
bis stark sandig, steif
tw. bis ca.
222 mNN TM – UM BK 4 LBM 2 F 3
�
Tallehm, tw. schwach
bis stark sandig oder
stark tonig, tw. humos
bis stark humos oder
Torfeinlagerungen,
steif bis halbfest
tw. bis ca.
220 mNN
TM – UM,
tw. OT / OU BK 4 / 5 LBM 2 F 3
�
Talsand und –kies,
mitteldicht
tw. bis ca.
219 mNN SW / GW BK 3 LNW 2 F 1 – 2
�
Kalksteinfels, teilweise
entfestigt
tw. ab ca.
220 mNN
Fels, tw.
entfestigt FK 6 / 7 FZ / FD 2 – 4 -
5. BODENKENNWERTE
Für die beschriebenen Schichten können die in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellten,
bodenmechanischen Kennwerte angesetzt werden. Die Werte sind Mischwerte und bilden die
Grundlage für die erdstatischen Berechnungen und Nachweise und sind an Hand von
gutachterlichen Erfahrungen mit ähnlichen Bodenverhältnissen vergleichbarer geologischer
Formationen festgesetzt.
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Tabelle 2: Zusammenstellung der Bodenkennwerte
Schicht Nr. Tiefe [mNN]
vgl. Anlage
3.1 – 3.3
Raumgewicht Scherparameter Steife-
modul
erdfeucht
γ
[kN/m³]
unter Auftrieb
γ´
[kN/m³]
Reibungs-
winkel
ϕ´
[°]
Kohäsion
c´
[kN/m²]
ES
[MN/m²]
�
Tallehm, tw. sandig,
weich bis steif,
bereichsweise
umgelagert
tw. bis ca.
223 mNN 18 9 22 5 4
�
Tallehm, tw. stark
tonig oder schwach
bis stark sandig, steif
tw. bis ca.
222 mNN 19 10 24 10 6
�
Tallehm, tw. schwach
bis stark sandig oder
stark tonig, tw. humos
bis stark humos oder
Torfeinlagerungen,
steif bis halbfest
tw. bis ca.
220 mNN 19,5 10,5 25 12 10
�
Talsand und –kies,
mitteldicht
tw. bis ca.
219 mNN 18 10,5 35 2 60
�
Kalksteinfels,
teilweise entfestigt
tw. ab ca.
220 mNN 23 13 37,5 15 90
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6. AUFNEHMBARER SOHLDRUCK UND GRÜNDUNG
Ingenieurgeologische Inhomogenitäten – soweit bekannt – sind hier mit berücksichtigt.
Auf Grund den angetroffenen, teilweise stark humosen Bereichen sowie der Torfeinlagerungen in
Schicht �, die besonders unter Wasserzutritt ein nur schwer einschätzbares Setzungsverhalten
zeigen, empfehlen wir am Standort die Gründung über eine bewehrte Bodenplatte auszuführen (vgl.
Abschnitt 6.1).
Alternativ wäre eine Pfahl- oder andere Tiefgründung (z. B. Betonstopfsäulen) aus dem
Spezialtiefbau möglich (vgl. Abschnitt 6.2).
Die Fundamentsohlen sind vom Gutachter abzunehmen (2 Arbeitstage Vorlauf).
Falls höhere Lasten für Streifen- und Einzelfundamente anfallen, wie im Folgenden angegeben, so
sind die Fundamente in Abstimmung mit dem Gutachter zu vergrößern. Sollte eine Tiefgründung
notwendig werden, ist mit dem Gutachter vorher und rechtzeitig Rücksprache zu halten.
Bei abweichender Gründung zu den unten angegebenen Gründungsvorschlägen ist ebenfalls mit
dem Gutachter Rücksprache zu halten.
6.1 Gründung auf einer bewehrten Bodenplatte
Für die Gründung auf einer bewehrten Bodenplatte empfehlen wir Folgendes:
• bei aufgeweichtem Planum: Einbringen von mindestens 25 cm Schroppen (z. B. 45 / 80 mm)
in das Planum, darauf oder andernfalls
• mindestens 40 cm Schottertragschicht (Bodengruppe: GW; z. B. 0 / 45 mm); mindestens zwei
Verdichtungsübergänge.
Von der Verwendung von Recyclingmaterial raten wir am Standort ab, da sich das Baufeld im
Überschwemmungsgebiet HQ100 der Rems befindet.
Die Berechnung des Bettungsmoduls soll vom Tragwerksplaner über das Steifemodulverfahren
erfolgen. Hierzu gelten die Werte aus Tabelle 2.
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Zur vorläufigen Dimensionierung kann für Schicht � und Schicht � ein Bettungsmodul ks von
ca. 3 MN/m³ angenommen werden:
6.2 Pfahl- oder Tiefgründung
Alternativ ist eine Pfahlgründung oder eine andere Methode zur Tiefgründung aus dem
Spezialtiefbau möglich. Sollte dies angestrebt werden, ist ergänzend mit dem Unterzeichner
Rücksprache zu halten.
Für eine eventuelle Pfahlgründung empfehlen wir mantelverpresste, duktile Pfähle. Alternativ sind
Betonstopfsäulen denkbar.
Die Machbarkeit eine Pfahl- oder Tiefgründung ist auf Grund der vorliegenden gespannten
Grundwasserverhältnisse im Vorfeld mit dem Spezialtiefbauer abzustimmen.
Weiter empfehlen wir auf Grund der gespannten Grundwasserverhältnisse im Vorfeld bei einer
Pfahl- oder Tiefgründung eine Abstimmung mit dem zuständigen LRA. Außerdem ist zu beachten,
dass Pfahlgründungen beim zuständigen LRA anzeigepflichtig sind.
7. BAUGRUBENBÖSCHUNG
Die Böschung darf auf Tiefbauzeit (ca. 4 Monate) bis ca. 3 m Tiefe mit einem Winkel von maximal
50° hergestellt werden. Die Böschungsschulter muss mind. 2 m lastfrei ausgebildet sein. Schwere
Lasten (z.B. Baukran) müssen entsprechend von der Grube entfernt aufgestellt werden.
Drainagen und Wasserzufuhr in die Böschung sind für die Standsicherheit ungünstig. Die Funktion
eventuell bestehender Drainagestränge ist zu erhalten. Diese sind ggf. funktionstüchtig umzuleiten.
Die Böschung soll vom Unterzeichner abgenommen werden. Die Qualität ist vor Ort zu prüfen, ggf.
die Böschung zu modifizieren.
Sollte die Böschungsgestaltung gemäß o. g. Vorgaben auf Grund von Grenzabständen,
Nachbarbebauung o. Ä. nicht möglich sein, ist ein Verbau einzuplanen. Die Dimensionierung des
Verbaus soll dann durch den Tragwerksplaner oder Verbaustatiker mit den Werten aus Tabelle 2
erfolgen.
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Weiter sind bei der Böschungsgestaltung eventuelle Lasten durch Verkehr (z. B. angrenzende
Straßen, Baustraßen) oder ständige Lasten (z. B. durch Nachbarbebauung) zu beachten. Sollte der
o. g. lastfreie Abstand nicht eingehalten werden können, ist auch hier rechtzeitig vor Beginn der
Baumaßnahme Rücksprache mit dem Gutachter zu halten um ergänzend eine
Standsicherheitsberechnung mit den anfallenden Lasten durchzuführen bzw. ggf. einen Verbau
einzuplanen.
In seltenen Fällen kann es zu folgenden Problemen kommen:
• Im Bohrprofil nicht bekannte, teilweise nur wenige Meter lange rutschempfindliche, weiche
“Lehmlinsen“ können im Böschungsbereich auftreten. In einem solchen Fall wäre es dann
notwendig entweder die Böschung in diesem Teilbereich weiter abzuflachen oder alternativ
ein Verbau einzuplanen.
8. DRAINAGE
Bei einer Abdichtung des Untergeschosses gegen drückendes Grund- und Sickerwasser kann nach
DIN 4095 auf eine Drainage verzichtet werden.
Auf eine Tragschicht mindestens á 20 cm (Bodengruppe: GW bzw. weitgestufter Schotter; z. B.
0 / 45 mm) unterhalb der Bodenplatte wird hingewiesen. Von einem Einbau von Recyclingmaterial
raten wir auf Grund der Lage des Baufelds im Überschwemmungsgebiet HQ100 der Rems ab.
Darüber hinaus gelten die Vorgaben der DIN 4095.
Eine geordnete Ableitung von Hof- und Dachwasser bleibt davon unberührt.
9. VERSICKERUNG
Die Versickerung von Regenwasser ist eventuell über eine Kiesrigole mit Notüberlauf möglich, bei
der ein Mindestabstand von 4 m zu unterkellerten Gebäuden eingehalten werden muss. Falls dies
beabsichtigt wird, sollen 1 – 2 Versickerungstests ausgeführt werden.
Darüber hinaus gelten die Vorgaben des zuständigen LRA.
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10. ALTLASTEN UND ERDAUSHUB
Augenscheinlich sowie auf Grund der bisherigen Nutzung gibt es keine Hinweise auf
Bodenkontaminationen. Nach VwV-Boden BW darf gewachsener Boden ohne
Kontaminationsverdacht ohne weitere Untersuchung verwertet werden.
Sollten beim Aushub Auffüllungen oder Bodenkontaminationen angetroffen werden, ist das Materials
auf einem Haufwerk zwischenzulagern und für eine repräsentative Aussage für die Verwertung oder
Entsorgung am Haufwerk zu beproben.
Für die Verwertung / Entsorgung von Auffüllungen oder kontaminiertem Boden empfehlen wir
folgende Alternativpositionen im LV auszupreisen:
• Zwischenlager für mindestens 10 Arbeitstage; anteilig 10 % des Erdaushubs
• Verwertung von Erdaushub als Z1.1-Material; anteilig 10 % des Erdaushubs
• Verwertung von Bauschutt als Z1.1-Material; anteilig 10 % des Erdaushubs
• Entsorgung des Erdaushubs auf einer Deponie der Klasse DK0; anteilig 10 % des
Erdaushubs
Soweit möglich, kann dieses Material kostenneutral vor Ort verwertet werden.
11. ERDBEBEN
Der Bereich liegt in der Erdbebenzone 0; für den Statiker gelten unter Voraussetzung einer späteren
Prüfung bzw. Bestätigung des Unterzeichners im offenen Aufschluss folgende Angaben:
• Erdbebenzone 0
• Einteilung nach DIN EN 1998-1 / EC 8:
Schicht � bis � Baugrundklasse C
Schicht � (bis 20 m Tiefe) Baugrundklasse A
Tiefe unterhalb 20 m Untergrundklasse R
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12. BESONDERE MAßNAHMEN UND FACHTECHNISCHE HINWEISE
Für die Kalkulation und für die spätere Bauausführung sind vom AG und vom AN (GU) folgende
wichtige Hinweise zu berücksichtigen:
• Der hier aufgezeigte Grundwasserspiegel unterliegt saisonalen Schwankungen und ist
gespannt.
• Der Bemessungswasserspiegel wurde anhand von unseren gutachterlichen Erfahrungen
geschätzt; langfristige Beobachtungen des maximalen Grundwasserspiegels liegen uns nicht
vor. Weiter gelten die Angaben aus Abschnitt 3.
• Sollten kurzfristig genauere Angaben zum Bemessungswasserspiegel gewünscht werden,
empfehlen wir die Errichtung von ein bis zwei 2" – Pegeln zur hinreichenden Bestimmung der
Grundwasserschwankungen sowie des Bemessungswasserspiegels.
• Zur Ableitung von plötzlich auftretenden Wässern (Starkregen, Hangsickerwässer nach
Schneeschmelzen usw.) sind ausreichend Schmutzwasserpumpen für die notwendige
Ableitung auf der Baustelle vorrätig zu halten und bei Bedarf bzw. bei Starkregen vom AN
unaufgefordert einzusetzen. Die Erlaubnis einer Wasserableitung ist vom AN mit den
zuständigen Behörden, ggf. mit der Bauleitung des Bauherrn abzustimmen. Bei sandigen oder
bindigen Böden sind entsprechende Absetzbecken in Abhängigkeit der Baustellengröße
vorrätig zu halten. Vor Ableitung darf augenscheinlich keine Trübung auftreten (vgl. auch
Abschnitt 3).
Weiter gelten die behördlichen Auflagen (LRA) zu einer eventuellen Wasserableitung.
• Die Baugrubensohle ist mit Gefälle so herzustellen, dass ein dauerhaftes Einstauen bzw.
tiefgründiges Aufweichen des Planums, infolge von Niederschlägen, nicht möglich ist.
• Bindige Böden sowie lehmige Kiese können durch Nässe in ihrer Konsistenz verändert werden.
Steife Böden können sich dadurch kurzfristig in weiche, bis zu breiige Konsistenz
(Verschlammung!) verändern. Bei nasser Jahreszeit oder zu erwartenden Niederschlägen
oder Frost darf das Planum nicht offen liegen. Ggf. sind Gründungsarbeiten zeitlich zu
verschieben oder entsprechend höhere Mehrkosten, infolge von zusätzlichem Bodenaushub
oder Bodenverbesserung, dann einzukalkulieren.
• Auf gefrorenem Untergrund darf nicht gegründet werden. Gefrorener Boden ist zur Tiefe hin
vollständig auszukoffern und durch gut verdichtbares Material zu ersetzen und zu verdichten.
• Die geologische Abschätzung der schweren Rammsondierungen ist eine fachtechnische
Annäherung an den tatsächlichen Schichtaufbau.
• Bei gegebenem Untersuchungsraster sind Abweichungen in dem Schichtprofil in Anlage 3.1 bis
3.3 möglich. Insbesondere ist es denkbar, dass kleinflächige Auffüllungen bei gegebenem
Untersuchungsraster nicht erfasst wurden (z.B. Altlasten in alten Gruben, Auffüllungen in
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Geländesenken, Hinterfüllungen mit Fremdmaterial hinter Mauerwerken oder zum
Geländeausgleich, weiche Sedimente in alten Bachläufen und alten Tümpeln usw.).
• Bei direkt angrenzender Nachbarbebauung ist grundsätzlich Information über die
Gründungsform zu erheben. Ggf. ist eine Unterfangung mit einzuplanen.
• Eine geordnete Trockenhaltung des Bauplanums ist in der Verantwortung des Bauherrn und
dessen Auftragnehmer. Das endgültige Planum ist nur kurzfristig offen zu halten und soll
zeitgleich, entsprechend durch die überlagernde Schicht (z.B. Vlies mit mind. 20 cm KFT-
Schicht) bedeckt werden. Auf keinen Fall darf das Planum bei bindigen Böden eingestaut sein.
Dieses Planum neigt dann, entgegen den gutachterlichen Konsistenzangaben, zum Aufweichen
und zum Verschlammen.
• Ggfs. ist dann witterungsabhängig eine zusätzliche Sauberkeitsschicht (z.B. Schroppen; 45 / 80
bis 80/120 mm) mit einer Schichtmächtigkeit von 20 – 30 cm in die Baustelleneinrichtung mit
einzuplanen und bei Bedarf auszuführen.
• Oberboden (tw. humos) ist auf eine Stärke von mind. 30 cm abzuschieben. Auf humosem
Oberboden dürfen weder Parkplätze errichtet, noch Lasten abgetragen werden.
• Auf eine frostsichere Überdeckung der UK Fundamente von mind. 1 m unter GOK wird
hingewiesen.
• Werden entgegen diesen, hier vom Gutachter empfohlenen Flachgründungen, alternative
Gründungen, wie Tiefgründungen u. a., vom Bauherrn oder vom GU ausgeführt, so sind diese
vorher mit dem Unterzeichner abzustimmen. Insbesondere ist es denkbar, dass bei Alternativen
noch ergänzende bodenmechanische oder baugeologische Untersuchungen notwendig
werden.
• Treten während der Baumaßnahme vermeintlich andere Boden- oder Felsklassen auf als hier
im Gutachten aufgezeigt worden sind, so ist der Unterzeichner wie auch der Bauherr
unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um das weitere Vorgehen gemeinsam abzustimmen.
Änderungen in der Klassifizierung werden nur dann anerkannt, wenn sie auch vom Auftraggeber
und vom Unterzeichner abgenommen worden sind.
• Wird das Gründungsniveau – auch nur in Teilbereichen – verändert, so müssen die
Gründungsempfehlungen mit dem Gutachter neuerlich abgestimmt werden.
• Falls das Baugrundgutachten abweichend vom Auftraggeber an Dritte (z. B. GU) veräußert wird,
ist rechtzeitig vorher der Unterzeichner zu benachrichtigen. Evtl. sind dann noch
Nachuntersuchungen vorzunehmen.
• Bei Überschreitung der Böschungshöhe von 4 m soll Rücksprache mit dem Unterzeichner
gehalten werden, um evtl. Standsicherheitsberechnungen zu erörtern. Es ist dann zu prüfen, ob
ergänzende Untersuchungen notwendig sind.
• Bei Ausführen von Pfahlgründungen ist in die Gesamtkalkulation die Durchführung von
Probebelastungen vor Beginn der Baumaßnahme einzurechnen. Sie ist notwendig um dem
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Bauherrn eine verlässliche Kostenschätzung aufzuzeigen. Die Ergebnisse sind rechtzeitig vor
Baubeginn vorzulegen. Falls dies nicht ausgeführt wird, muss der Bauherr damit einverstanden
sein.
Bei einer Gründung mit Pfählen müssen nach DIN 1054 an mindestens 3 % der Pfähle, jedoch
wenigstens an zwei Pfählen, eine Probebelastung vorgenommen werden.
Werden Probebelastungen ausgeführt, so ist der Ort vorher mit dem Unterzeichner
abzustimmen.
• Sofern Pfahlgründungen ausgeführt werden, ist im Vorfeld zu prüfen, ob bis zur geplanten
Einbindetiefe der Pfähle felsartige Steinbänke oder Fels und / oder tiefere, gespannte
Grundwasserverhältnisse anzutreffen sind, sofern dies verfahrensbedingt relevant ist (z. B.
GEWI-Pfähle u. a.).
• Auftragsgemäß wurden die vorgenannten Untersuchungen (vgl. Anlage 2.1ff.) bis zur
auftragsgemäßen Erkundungstiefe ausgeführt. Nach endgültiger Tragwerksplanung muss
abgestimmt werden, ob die Bohrtiefe ausreichend ist.
Insbesondere ist dies bei Pfahlgründungen, deren Pfahllänge über die hier ausgeführte,
jeweilige Erkundungstiefe hinausgeht der Fall.
• Bei Pfahl- oder Tiefergründungen ist der Spezialtiefbauer / GU auf den Sachverhalt des
gespannten Grundwassers hinzuweisen um eventuelle Mehrkosten wegen gespanntem
Grundwasser bei Pfahl- oder Tiefergründungen mit einzukalkulieren.
• Die Fundamentsohlen der Einzel- und Streifenfundamente sind bei Bedarf vom Unterzeichner
abzunehmen. Weiter sind eventuelle Pfahlgründungen mit dem Gutachter vorher abzustimmen.
• Wird der Baukran inkl. Kranfundament / -sockel in einer Entfernung zur offenen Baugrube <
1-fachen Böschungstiefe aufgestellt, muss der AN eine Kranstatik von einem unabhängigen
Statikbüro vorlegen. Die hinreichende Standsicherheit des Baukrans ist dann auf Verlangen der
BauBG oder des Bauherrn und dessen Vertreter vorzulegen. Einem Verzicht hiervon muss der
Bauherr zustimmen.
In der Vergangenheit kam es immer wieder zur Einstellung von Baustellen (durch den
Prüfstatiker, TiefbauBG oder Baubehörde) auf Grund einer falschen Kranaufstellung, d. h. die
Baukräne wurden zu nah an der Baugrubenböschung aufgestellt.
Die Baufirma ist auf diesem Sachverhalt unbedingt hinzuweisen.
• Der Statiker soll grundsätzlich prüfen, ob die hier angesetzten zulässigen Setzungen gemäß
den Gründungsempfehlungen gebäudeverträglich sind.
• Die anstehenden Böden haben nach gutachterlicher Einschätzung eine natürliche, geologisch
bedingte Stoffzusammensetzung. Auf Grundlage der VwV Boden BW dürfen diese Böden
auch ohne weitere analytische Untersuchung verwertet werden.
• In Schicht � (inklusive Oberboden) ist ein Fremdstoffanteil (Ziegelschutt u.a.) mit einem
geschätzten, mittleren Anteil von < 10 % nicht auszuschließen.
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• Bei spezifischer Verwertung des Erdaushubs werden dem AN spezielle Nachuntersuchungen
empfohlen; unter spezifischer Verwertung wird hier verstanden: Verwertung des Oberbodens
im Garten- oder Landschaftsbau, TL- bis UL-Böden als Dichtungsschicht usw.; ggf.
Rücksprache mit dem Bodengutachter, um eine ergänzende Qualitätsuntersuchung
vorzunehmen.
• Beim hier beschriebenen Oberboden darf nicht vorausgesetzt werden, dass es sich um einen
humus- und nährstoffreichen Boden handelt.
• Der Fels kann im Baufeld stark geklüftet und zerrüttet vorliegen.
• Bei bindigen Böden darf eine Einbindetiefe der Fundamente von 0,5 m nicht unterschritten
werden.
• Bei einer Gründung auf dem anstehenden, kompakten Fels darf die in Abschnitt 6 angegebene
Einbindetiefe der Fundamente reduziert werden.
• Die gutachterlichen Aussagen beschränken sich auf die jeweilige Erkundungstiefe.
• Sobald eine konkrete, objektbezogene Planung vorliegt, ist vom Unterzeichner zu prüfen,
welche ergänzenden Baugrunduntersuchungen und baugeologischen Bewertungen zusätzlich
vorzunehmen sind.
• Die durch uns angegebenen Ansatzhöhen der schweren Rammsondierungen und der
Bohrpunkte sind orientierend zu werten. Die Einmessung erfolgte über nicht öffentliche
Messpunkte mit teils ungesicherten Höhenangaben (hier: Kanaldeckel).
Die Einmessung ist ggf. durch ein Fachbüro (Vermessungsbüro) zu prüfen.
13. SCHLUSSBEMERKUNG
Die hier vorgenommene gutachterliche Bewertung beschränkt sich auf die in Anlage 1 aufgezeigten
Standorte der Aufschlüsse. Prinzipiell sind Abweichungen in Bezug auf Schichtmächtigkeit und -
ausbildung zwischen bzw. außerhalb der Aufschlusspunkte nicht völlig auszuschließen. Sollten bei
großflächigem Aufschluss während der Bauarbeiten wider Erwarten wesentlich andere
Untergrundverhältnisse als die dem Gutachten zugrunde liegenden angetroffen werden, so ist unser
Büro sofort zu verständigen, um die im Gutachten genannten Empfehlungen zu überprüfen und ggf.
ergänzen zu können.
Weitergehende Qualitätsforderungen durch den Bauherrn und dessen Vertreter haben darüber
hinaus ebenfalls Bestand.
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Das Gutachten besitzt nur in seiner Gesamtheit Verbindlichkeit. Abschnitt 12 ist Teil dieses
Gutachtens und fachtechnisch verbindlich.
Dr. J. Behringer
B3
B1/SRS1
S-14 465
Anlage 1
Geologisches BüroDr. Behringer
Lageplan, M 1: 500BV Pflegeheim Waiblingen-Beinstein
Legende:
gepl. Bauvorhaben
ca. Lage UG
Bohrung/ B1/ schwere RammsondierungSRS1
geol. Profilskizze (vgl. Anlage 3)A A’
N
O
S
W
B2
B4/SRS4
B‘
A‘
A
C
C‘
B
Geologisches Büro Dr. Behringer
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Bohrung Nr. : B1/SRS1Projekt Nr. : S-14 465Bearbeiter : beDatum : 18.07.2014
Projekt : BV Pflegeheim Waiblingen-Beinstein Anlage Nr. : 2.1Maßstab : 1:50
schwere Rammsondierung SRS 1 und Bohrung: B1
5 15 25 35 45 55 65 75
SondierungSchlz./10cm
Teufe 0
1
2
3
4
5
6
7
NN +225.60 m
0.40Auffuellung aus Tallehm mit etwasZiegelschutt, mittelbraun
2.00
Tallehm, weich bis steif, mittelbraun
3.30
Tallehm, tw. sandig bis stark sandig,steif, mittelbraun
0018.07.14
2.10
4.70
Tallehm, stark sandig, mittelbraun,steif-halbfest
5.40
sandiger Tallehm, schwarzbraun,steif-halbfest
5.70stark humoser Tallehm und Torf
6.00entfestigter Kalkstein, verlehmt,hellgrau bis mittelgrau, FK6
NN +218.60 m
7.00
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Bohrung Nr. : B2Projekt Nr. : S-14 465Bearbeiter : beDatum : 18.07.2014
Projekt : BV Pflegeheim Waiblingen-Beinstein Anlage Nr. : 2.2Maßstab : 1:50
B2
NN +225.60 m
1.50
Tallehm, mittelbraun, weich bis steif
3.30
Tallehm, stark tonig, mittelbraun,steif
4.20
Tallehm, stark tonig, graubraun,schwach humos, steif-halbfest
4.2018.07.14
1.70
5.50
Sand, mitteldicht
NN +219.60 m
6.00
Talkies, Kiesgerölle gut gerundet
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Bohrung Nr. : B3Projekt Nr. : S-14 465Bearbeiter : beDatum : 18.07.2014
Projekt : BV Pflegeheim Waiblingen-Beinstein Anlage Nr. : 2.3Maßstab : 1:50
B3
NN +225.60 m
1.70
Tallehm, weich bis steif
4.4018.07.14
1.80
4.40
Tallehm, tw. schwach sandig, graubraunbis mittelbraun, vorwiegend steif
5.70
Sand, beigebraun, nass (tw. BK2),mitteldicht
NN +219.60 m
6.00Talkies, Kiesgerölle gut gerundet,mittelbraun bis beigebraun,mitteldicht
Geologisches Büro Dr. Behringer
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Bohrung Nr. : B4/SRS4Projekt Nr. : S-14 465Bearbeiter : beDatum : 18.07.2014
Projekt : BV Pflegeheim Waiblingen-Beinstein Anlage Nr. : 2.4Maßstab : 1:50
schwere Rammsondierung SRS 4 und Bohrung: B4
5 15 25 35 45 55 65 75
SondierungSchlz./10cm
Teufe 0
1
2
3
4
5
6
NN +225.50 m
0.60
sandiger Tallehm, mittelbraun, weich
2.00
sandiger Tallehm, mittelbraun bisgraubraun, weich bis steif
3.50
schwach sandiger Tallehm, vorwiegendmittelbraun, steif
4.40
schwach sandiger Tallehm, vorwiegendmittelbraun, steif-halbfest
4.8018.07.14
1.30
4.80schwach humoser Tallehm, mittelgrau,steif-halbfest
5.60
Sand, beigebraun, mitteldicht
5.80 Sand und gut gerundete Kiesgerölle,mitteldicht
6.00Kalksteinschotter (vermutlichzerbohrter und entfestigterKalksteinfels) mittelgrau bis hellgrau
NN +218.60 m
6.90
S-14 465
Anlage 3.1Geologisches Büro Dr. BehringerGeol. Profilskizze A-A‘, M 1: 200 (2fach überhöht)
BV Pflegeheim Waiblingen-Beinstein
224
227
226
225
223
222
221
220
219
218
217
GW am 18.07.14 (224,2 mNN)
Bemessungswasserspiegel (224,7 mNN)
ca. GOK
218,6 mNN
max. Erkundungstiefe
Legende:
nachgewiesen gutachterlich abgeschätzt
4
3
5
2
1
mNN
A A‘
ca. gepl. Bauvorhaben
ca. Planum EG (angenommen ca. 226,0 mNN)
B1/SRS1SchnittC-C‘
B2
weiterführende Erläuterung siehe Textteil
gespanntes GW am 18.07.14 angetroffen (vgl. Abschnitt 3)
1 Tallehm, tw. sandig, weich-steif, bereichsweise umgelagert
2 Tallehm, tw. stark tonig oder schwach sandig- stark sandig, steif
3 Tallehm, tw. schwach sandig bis stark sandig oder stark tonig, tw. humos bis stark humos oder Torfeinlagerungen, steif-halbfest
4 Talsand und Talkies,mitteldicht
5 Kalksteinfels, tw. entfestigt, FK6/7
S-14 465
Anlage 3.2Geologisches Büro Dr. BehringerGeol. Profilskizze B-B‘, M 1: 200 (2fach überhöht)
BV Pflegeheim Waiblingen-Beinstein
224
227
226
225
223
222
221
220
219
218
217
Bemessungswasserspiegel (224,7 mNN)
ca. GOK
218,6 mNN
max. Erkundungstiefe
Legende:
nachgewiesen gutachterlich abgeschätzt
4
3
5
22 + 3
1 1
mNN
B B‘
ca. gepl. Bauvorhaben
B4/SRS4SchnittA-A‘
B3
weiterführende Erläuterung siehe Textteil
gespanntes GW am 18.07.14 angetroffen (vgl. Abschnitt 3)
1 Tallehm, tw. sandig, weich-steif, bereichsweise umgelagert
2 Tallehm, tw. stark tonig oder schwach sandig- stark sandig, steif
3 Tallehm, tw. schwach sandig bis stark sandig oder stark tonig, tw. humos bis stark humos oder Torfeinlagerungen, steif-halbfest
4 Talsand und Talkies,mitteldicht
5 Kalksteinfels, tw. entfestigt, FK6/7
GW am 18.07.14 (224,2 mNN)
ca. Planum EG (angenommen ca. 226,0 mNN)
ca. Baugrubensohle (angenommen ca. 223,0 mNN)
?
S-14 465
Anlage 3.3Geologisches Büro Dr. BehringerGeol. Profilskizze C-C‘, M 1: 200 (2fach überhöht)
BV Pflegeheim Waiblingen-Beinstein
224
227
226
225
223
222
221
220
219
218
217
ca. GOK
218,6 mNN
max. Erkundungstiefe
Legende:
nachgewiesen gutachterlich abgeschätzt
4
3
5
2
1 1
mNN
C C‘
ca. gepl. Bauvorhaben
B1/SRS1SchnittA-A‘
B4/SRS4SchnittB-B‘
weiterführende Erläuterung siehe Textteil
gespanntes GW am 18.07.14 angetroffen (vgl. Abschnitt 3)
1 Tallehm, tw. sandig, weich-steif, bereichsweise umgelagert
2 Tallehm, tw. stark tonig oder schwach sandig- stark sandig, steif
3 Tallehm, tw. schwach sandig bis stark sandig oder stark tonig, tw. humos bis stark humos oder Torfeinlagerungen, steif-halbfest
4 Talsand und Talkies,mitteldicht
5 Kalksteinfels, tw. entfestigt, FK6/7
Bemessungswasserspiegel (224,7 mNN)
GW am 18.07.14 (224,2 mNN)
ca. Planum EG (angenommen ca. 226,0 mNN)
ca. Baugrubensohle (angenommen ca. 223,0 mNN)