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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt des Landkreises ... · 1 12. Dezember 2012 Gemeinsames Amts-...

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1 12. Dezember 2012 Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, der Städte Saalfeld/Saale, Rudolstadt und Bad Blankenburg Amtsblatt: 21/12 19. JAHRGANG Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr! Liebe Bürgerinnen und Bürger, hinter uns liegt ein bewegtes Jahr, in dem wir uns als Land- kreis neue Schwerpunkte gesetzt haben. Zum Beispiel beim Tourismus als Teil der Wirtschaft wurden erste Weichenstel- lungen vorgenommen, darunter die Vorbereitungen für eine Tourismusagentur, die die Kräfte im Landkreis bündeln soll. Mit dem Förderantrag für das Torhaus in Schwarzburg, der in dieser Woche abgegeben wird, rückt ein konkretes Tourismus- projekt für das Schwarzatal in greifbare Nähe. Endlich posi- tive Signale gab es zum Jahresende aus Berlin für die bessere Verkehrsanbindung unseres Landkreises. Die wichtigste Aufgabe wird es sein, den Landkreis finanziell zukunftsfähig zu gestalten. Das kann nur gemeinsam gelin- gen - mit den gewählten Vertretern im Kreistag und der Ver- waltung. Wir alle werden noch stärker zwischen Wünschens- wertem und Machbarem entscheiden müssen. Ich persönlich bin überzeugt, dass es sich lohnt, für das zu kämpfen, was unseren Landkreis lebens- und liebenswert macht. Dazu ge- hört selbstverständlich die Kultur einschließlich dem Theater Rudolstadt. Nehmen wir die Zeit, zwischen den Jahren zum Anlass, um innezuhalten, manches zu überdenken und ein wenig Abstand zu gewinnen von der Hektik des Alltages. Kommen wir zur Ruhe und nehmen wir uns Zeit für die Menschen, die uns nahe stehen. Im Namen des Kreistages und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landratsamt wünsche ich Ihnen allen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!
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12. Dezember 2012

Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblattdes Landkreises Saalfeld-Rudolstadt,der Städte Saalfeld/Saale, Rudolstadt und Bad Blankenburg

Amtsblatt: 21/1219 . JAHRGANGAmtsblatt

Frohe Weihnachtenund ein gutes neues Jahr!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,hinter uns liegt ein bewegtes Jahr, in dem wir uns als Land-kreis neue Schwerpunkte gesetzt haben. Zum Beispiel beim Tourismus als Teil der Wirtschaft wurden erste Weichenstel-lungen vorgenommen, darunter die Vorbereitungen für eine Tourismusagentur, die die Kräfte im Landkreis bündeln soll. Mit dem Förderantrag für das Torhaus in Schwarzburg, der in dieser Woche abgegeben wird, rückt ein konkretes Tourismus-projekt für das Schwarzatal in greifbare Nähe. Endlich posi-tive Signale gab es zum Jahresende aus Berlin für die bessere Verkehrsanbindung unseres Landkreises.Die wichtigste Aufgabe wird es sein, den Landkreis finanziell zukunftsfähig zu gestalten. Das kann nur gemeinsam gelin-gen - mit den gewählten Vertretern im Kreistag und der Ver-waltung. Wir alle werden noch stärker zwischen Wünschens-wertem und Machbarem entscheiden müssen. Ich persönlich

bin überzeugt, dass es sich lohnt, für das zu kämpfen, was unseren Landkreis lebens- und liebenswert macht. Dazu ge-hört selbstverständlich die Kultur einschließlich dem Theater Rudolstadt.Nehmen wir die Zeit, zwischen den Jahren zum Anlass, um innezuhalten, manches zu überdenken und ein wenig Abstand zu gewinnen von der Hektik des Alltages. Kommen wir zur Ruhe und nehmen wir uns Zeit für die Menschen, die uns nahe stehen.Im Namen des Kreistages und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landratsamt wünsche ich Ihnen allen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!

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21/12_12. Dezember 2012 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Amtsblatt

_Saalfeld (AB/wen). Alle Kinder, die am 1. August 2013 sechs Jahre alt sind (bis 1. August 2007 und früher geboren), unterliegen der Schulpfl icht und sind zum Schul-besuch für das am 26. August 2013 (erster Schultag) beginnen-de Schuljahr anzumelden.Die Anmeldung erfolgt gemäß § 119 (1) Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) vom 20. Januar 1994 (GVBl. S. 185), zuletzt geän-dert durch Verordnung vom 7. Juli 2011 (GVBI. S. 208) in den örtlich zuständigen Grundschulen.Die Anmeldung erfolgt in der Regel im Zeitraum vom 10. - 20. Dezember 2012. Genauere Festle-gungen hierzu werden durch die Schulleiter der zuständigen Schu-le in ortsüblicher Weise bekannt gegeben.Bei der Anmeldung sind die Ge-burtsurkunde oder das Famili-enstammbuch vorzulegen. Gern können Sie Ihre Kinder zur An-meldung mitbringen.Kinder, die zurückgestellt waren oder aus einem anderen Grund die Schule nicht besuchen, sind ebenfalls schulpfl ichtig und somit anzumelden. Das Befürwortungs-schreiben zur Zurückstellung ist mitzubringen.Auch Kinder ausländischer Eltern unterliegen der Schulpfl icht und sind anzumelden.Ein Kind, das am 30. Juni 2013 mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern für das am 26. August 2013 beginnen-de Schuljahr vorzeitig in die Schu-le aufgenommen werden.Die Entscheidung trifft der Schul-leiter im Benehmen mit dem Schularzt. Die Schulpfl icht be-ginnt mit der Aufnahme.Gemäß § 14 (1) Thüringer Schul-gesetz (ThürSchulG) vom 6. Au-gust 1993 (GVBI. S. 445) i. d. F. der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (GVBI. S. 238), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ge-setzes vom 20. Dezember 2010 (GVBI. S. 530) legt der Schult-räger im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium für jede Schule einen abgegrenzten Schulbezirk fest.Örtlich zuständig ist die Schule, in deren Schulbezirk der Wohn-sitz des Schülers liegt.So sind auch die Schulbezirke der Grundschulen in der Trägerschaft des Landkreises Saalfeld-Rudol-stadt, wie nachfolgend aufgeführt, eindeutig festgelegt.

Schulbezirke der Grundschulen

in Trägerschaft des Land-kreises Saalfeld-Rudolstadt zum Schuljahr 2013/2014:Grundschule Bad BlankenburgStadt Bad Blankenburg mit den Ortsteilen Großgölitz, Kleingölitz, Watzdorf, Böhlscheiben, Cordo-bang, FröbitzGrundschule DittrichshütteArnsgereuth, Bernsdorf, Bir-kenheide, Braunsdorf, Burkers-dorf, Dittersdorf, Dittrichs-hütte, Eyba, Hoheneiche, Kleingeschwenda/A., Lositz/Jehmichen, Oberwirbach, Unter-wirbach, Volkmannsdorf, Wickers-dorf, Wittgendorf, Wittmannsge-reuth, Witzendorf,Grundschule GräfenthalStadt Gräfenthal mit den Ortstei-len Buchbach, Creunitz, Gebers-dorf, Großneundorf, Lichtenhain, Lippelsdorf, SommersdorfGrundschule KamsdorfKamsdorf, Langenschade, Ober-wellenborn, UnterwellenbornGrundschule KatzhütteKatzhütte mit Ortsteil Oelze, Mel-lenbach-GlasbachGrundschule KaulsdorfAltenbeuthen, Breternitz, Drog-nitz, Eichicht, Fischersdorf, Ho-ckeroda, Hohenwarte, Kaulsdorf, Lothra, Neidenberga, Neuenbeu-then, Reitzengeschwenda, Wei-schwitzGrundschule KönigseeBarigau, Dörnfeld a.d. Heide, Drö-bischau, Egelsdorf, Garsitz, Hor-ba, Königsee, Lichta, Oberköditz, Oberschöbling, Unterköditz, Un-terschöbling, Allendorf, Aschau, Bechstedt, Hengelbach, Leutnitz, Milbitz/R., Paulinzella, Quit-telsdorf, Rottenbach, Solsdorf, Storchsdorf, Thälendorf, Ober-hain, Unterhain, Mankenbach (au-ßer Mankenbachsmühle)Grundschule KönitzBirkigt, Bucha, Goßwitz, Könitz, LausnitzGrundschule LehestenStadt Lehesten mit den Ortstei-len Brennersgrün, Röttersdorf, SchmiedebachGrundschule LeutenbergDorfi lm, Herschdorf, Hirzbach, Kleingeschwenda/L., Landsen-dorf, Leutenberg, Löhma, Mun-schwitz, Schweinbach, Skt. Jakob, SteinsdorfGrundschule MeuselbachCursdorf, Deesbach, Lichtenhain/Bergbahn, Meuselbach, Schwarz-mühle, Oberweißbach

Grundschule ProbstzellaArnsbach, Döhlen, Großge-schwenda, Kleinneundorf, Kö-nigsthal, Laasen, Lichtentanne, Limbach, Marktgölitz, Oberlo-quitz, Pippelsdorf, Probstzella, Reichenbach, Roda, Schaderthal, Schlaga, Unterloquitz, ZoptenGrundschule RemdaAltremda, Ammelstädt, Brei-tenheerda, Clöswitz, Eschdorf, Geitersdorf, Haufeld, Heilsberg, Kirchremda, Milbitz/T., Remda, Sundremda, Tännich, Teichel, Teichröda, TreppendorfGrundschule SchmiedefeldLichte, Piesau, Schmiedefeld, Reichmannsdorf mit OT Gössels-dorf

Grundschule Sitzendorf (bitte beachten: Anmeldung an der Grundschule Unterweißbach)Döschnitz, Meura, Neu Leibis, Rohrbach, Schwarzburg, Sitzen-dorf, Unterweißbach sowie den Ortsteil MankenbachsmühleGrundschule UhlstädtBeutelsdorf, Catharinau, Dorn-dorf, Engerda, Etzelbach, Groß-kochberg, Heilingen, Kleinkoch-berg, Kleinkrossen, Kirchhasel, Kolkwitz, Kuhfraß, Mötzelbach, Naundorf, Neusitz, Niederkros-sen, Oberhasel, Oberkrossen, Part-schefeld, Röbschütz, Rödelwitz, Rückersdorf, Schmieden, Teich-weiden, Uhlstädt, Weißbach, Wei-ßen, Weißenburg, Zeutsch

_Rudolstadt (AB/mo). 6. De-zember - ein Nikolausturnen der besonderen Art: Die Schüler am

Fridericianum nehmen bei einer Feierstunde ihre neue Halle in Besitz.

Sport frei in der neuen HalleSchüler am Fridericianum nehmen Halle in Besitz

Impressum

Herausgeber: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, vertreten durch Landrat Hartmut Holzhey, Schloßstraße 24, 07318 SaalfeldStadt Bad Blankenburg, vertreten durch Bürgermeister Frank Persike, Markt 1, 07422 Bad BlankenburgStadt Rudolstadt, vertreten durch Bürgermeister Jörg Reichl, Markt 7, 07407 RudolstadtStadt Saalfeld, vertreten durch Bürgermeister Matthias Graul, Markt 1, 07318 SaalfeldFür die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder der Ge-meinden zeichnen diese selbst verantwortlich.Das Amtsblatt erscheint in der Regel zweimal monatlich jeweils am Mittwoch. Es wird an alle erreichbaren Haushalte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt kostenlos verteilt. Im Bedarfsfall können Einzelexemplare bei Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, zum Einzelpreis von 2,50 EUR (inklusi-ve Porto und Mehrwertsteuer) bezogen werden. Redaktionsschluss: In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes.Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernimmt der Verlag keine Verantwor-tung. Rücksendung nur bei Rückporto.Verantwortlich für den Anzeigenteil:Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 LangewiesenTel. 0 36 77 20 50-0, Fax 0 36 77 20 50 21, [email protected] für die kostenlose Verteilung:Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 LangewiesenTel. 0 36 77 20 50-0, Fax 0 36 77 20 50 21, [email protected] nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint voraussichtlich am 23. Januar 2013.

Schulaufnahme zum Schuljahr 2013/2014 im Landkreis Saalfeld-RudolstadtAnmeldung vom 10. bis 20. Dezember - Staatliches Schulamt Südthüringen und Schulverwaltungsamt informieren

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12. Dezember 2012_21/12Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Amtsblatt

Nachruf auf Sabine Bähring (*1967 † 2012)Nach schwerer Krankheit ist Sabine Bähring am 23. November 2012 unerwartet und viel zu früh aus dem Leben gerissen worden. Viele, die sie als sympathischen Menschen kennen gelernt haben, werden sie jetzt vermissen. Aus der engen Verbundenheit zu ihrer Heimat und zu den Menschen resultierte ihr umfangreiches politisches und gesellschaftliches Engagement.Seit 2004 gehörte sie dem Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt als Mitglied der Fraktion Die Linke an. Vor allem in die Arbeit im Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie im Rechnungsprüfungsausschuss brachte sie ihr fundiertes Wissen ein. Dabei hat sie ihren Standpunkt stets wohlüberlegt vertreten und sich an der Lösung anstehender Aufgaben beteiligt.Sabine Bähring hat sich in vorbildlicher Weise für das Gemeinwohl eingesetzt. Als Verwaltungsratsmitglied der Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt nutzte sie weitere Möglichkeiten, um sich für die Sparkasse und die Menschen der Region zu engagieren.Sabine Bähring waren nur 45 Jahre vergönnt, in denen sie aber in ihrer Familie und in ihrem Freundeskreis, im Beruf und unter den po-litischen Weggefährten eine tiefe Spur zurück gelassen hat. Die Menschen im Landkreis werden ihr ein dankbares Andenken bewahren.Unser besonderes Mitgefühl gilt ihrer Familie und allen Angehörigen.

Weiterbildung für Betreuer_Saalfeld (AB/kr). Die nächste Weiterbildungsveranstaltung für ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer fi ndet am Dienstag, dem 8. Januar 2013, um 16.30 Uhr im Landratsamt in Saalfeld, Schloßstraße 24 im

großen Sitzungssaal statt.

Thema: Pfl ege-Neuausrichtungs-gesetz und seine Auswirkungen auf die Hilfe zur Pfl ege.Referent Olaf Hubrig AOK PLUS.

_Saalfeld (AB/mo). Unterstüt-zung beim Weihnachtsbaum-schmücken bekamen die Mit-arbeiter des Landratsamtes in ihren Dienstgebäuden erneut aus vier örtlichen Kindergärten. Denn die Saalfelder Kinder aus „St. Gertrudis“ (im Bild) und aus dem „Sonnenland“, vom Cröstener „Zwergenhaus“ und vom „Baum des Lebens“ in Ru-dolstadt hatten wieder selbst

gebastelten Baumschmuck aus Engeln, Nikoläusen und Schnee-männern im Gepäck. Und zu-sammen mit ihren Erzieherin-nen gaben sie auch gleich ein kleines Nikolauskonzert. Beim Weihnachtsbaumschmücken gab es dann ein kleines Drän-geln um den besten Platz und die schönste Figur - und zur Belohnung eine große Kiste mit weihnachtlichen Leckereien.

Nikolauskonzert im LandratsamtWeihnachtliches Schmücken der Kita-Kinder im LRA

Foto: mo

von links: Christine Voigt, Daniel Wiesner, Manuela Friedrich, Erik Goebel, Christine Bauer, Mirko Schreiber, Susanne Köhler, Diana Meyer, Anke Stiebritz. Im Bild fehlen Viola Fiedler und Kerstin Thomas, Monika Müller und Gabriele Richter

Die Gesichter unserer Verwaltung

Startschuss zur Fröbel Dekade 2022Fröbel-Kreis will Alleinstellungsmerkmal bekannt machen_Bad Blankenburg (AB/ik). Bad Blankenburgs Bürgermeister Frank Persike hatte am 17. No-vember die Vertreter der Frö-bel-Institutionen im Landkreis eingeladen, um einen Fröbel-Arbeitskreis zu gründen. Dieser soll sich der Organisation einer Fröbel-Dekade annehmen. Über einen Zeitraum von zehn Jahren

sollen bis zum Jahr 2022 - dem 240. Geburtstag Friedrich Fröbels - Name und Philosophie des be-rühmten Pädagogen in weit grö-ßerem Umfang in Thüringen und Deutschland bekannt sein, als das jetzt der Fall ist.

Mehr zum Fröbel-Arbeitskreis: www.kreis-slf.de > Fröbel Dekade

Aufgabe des Personalamts:Die PersonalentwicklungIdeengeber für die Verwaltungsspitze und Ansprechpartner der MitarbeiterPersonalmanagement – das ist die Aufgabe von Personalamts-leiter Mirko Schreiber, der damit Verantwortung für sämtliche Be-diensteten des Landratsamtes in der Kernverwaltung, in den Schu-len und Museen des Landkreises und in der Kreisstraßenmeisterei trägt. Als Stellvertreter und Aus-bildungsleiter steht ihm Erik Goe-bel zur Seite, der den optimalen Einsatz der Nachwuchskräfte ko-ordiniert.Alles rund um das Thema Orga-nisation im Personalbereich be-arbeiten Daniel Wiesner und Mo-nika Müller. Sie untersuchen die Verwaltung nach Optimierungs-bedarf, schreiben Stellen aus und bewerten diese sachgerecht.Manuela Friedrich ist Ansprech-partnerin für alle Personalthemen im Landratsamt. Die Einsatzgebiete von Christine Voigt sind die Organisation von

Fortbildungen und die Betreuung der zahlreichen Praktikanten im Landratsamt, während Gabriele Richter sich auf die Personalaus-gaben- und Einsatzplanung spezi-alisiert hat.Alle Fragen rund um das Thema Gehalts- und Kindergeldzahlung sowie Reisekosten sind bei Viola Fiedler, Christine Bauer und Kers-tin Thomas angesiedelt. Für Verdienstbescheinigungen ehemaliger Mitarbeiter ist Su-sanne Köhler zuständig. Anke Stiebritz sorgt im Sekretariat dafür, dass im Personalamt alles vernetzt wird.Unterstützt wird das Personalamt derzeit durch Diana Meyer, die ihr Abschlusspraktikum in der Heimat absolviert. Sie studiert Verwaltungswissenschaften an der FH Nordhausen und schreibt derzeit ihre Bachelorarbeit im Personalamt.

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21/12_12. Dezember 2012 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Amtsblatt

_Saalfeld (AB/mo). Anette Sie-gert und David Vockeroth als ihr Stellvertreter sind die gewählten Kreiselternsprecher für die Kin-dertagesstätten. Sie werden künf-tig auch auf Landesebene die El-tern der Kita-Kinder im Landkreis repräsentieren und den Landesel-ternsprecher mit wählen.Bei der konstituierenden Sitzung der Elternvertreter aus den Kom-munen des Landkreises wurde am

29. November Anette Siegert aus der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel als Vorsitzende, David Vockeroth aus Lehesten und Sebastian Kerl aus Kamsdorf als Stellvertreter gewählt. Insgesamt 21 Eltern-vertreter aus den Kitas in den Städten und Gemeinden bilden gemeinsam die Kreiselternvertre-tung, die sich künftig vierteljähr-lich treffen wird - das nächste Mal am 21. Februar 2013.

Kreiselternvertreter der KitasAnnette Siegert & David Vockeroth auf Landesebene

Foto: Marianne Baumann

Route 88 zieht positive BilanzWirtschaftsförderagentur vermittelt Kooperationen_Rudolstadt (AB/kj). Das Ende 2008 von der Wirtschaftsförder-agentur Saalfeld-Rudolstadt (WI-FAG) ins Leben gerufene Projekt „Route 88 - Achse der Innovati-onen“ zieht für dieses Jahr eine überaus positive Bilanz.Organisiert wurden vier Unter-nehmertreffen für innovative Un-ternehmen der Regionen Saalfeld-Rudolstadt, Jena und Ilmenau, die von insgesamt 83 Unternehmen genutzt wurden. Gastgeber wa-ren Siemens Rudolstadt, Analytik Jena, RP-Technik Saalfeld und die ISLE GmbH Ilmenau.Inhaltlich hat sich das Veranstal-tungskonzept bewährt, wobei stets durch die gastgebenden Ge-schäftsführer ein Impulsvortrag gehalten wird und im Anschluss

ein Rundgang durch das Unter-nehmen das Gehörte vertieft. Hierbei und bei den nachfolgen-den individuellen Gesprächen werden Kontakte geknüpft und Erfahrungen ausgetauscht.Einer Erhebung der Wirtschafts-förderagentur zufolge haben bei den bisher 14 Veranstaltungen fast die Hälfte der Teilnehmer Geschäftskontakte angebahnt, die oft zu konkreten Kooperationsbe-ziehungen führten. „Damit ist das Ziel der Wirtschaftsförderung er-reicht und wir haben allen Grund, diese effektive Form der För-derung von Kooperation durch Kommunikation weiterzuführen“, so Wifag-Geschäftsführer Knut Jacob. Das nächste Treffen ist für März 2013 geplant.

Zum zweiten Mal bei Startsocial dabei„Herbstzeitlose“ - Ausweitung auf weitere Regionen_Saalfeld (AB/mo). Das Projekt „Herbstzeitlose - Ausbildung und Einsatz ehrenamtlicher Seniorenbe-gleiter/innen“ kam nach erfolgrei-cher Teilnahme am bundesweiten Wettbewerb von startsocial im Jahr 2005/06 im diesjährigem Wettbe-werb erneut als eines von 330 Be-werbern unter die 100 Besten.

Sie erhalten ein Beratungsstipen-dium: Mit Hilfe von zwei Coachs wurde eine 4-monatige Arbeits-phase gestartet, in deren Ergebnis die bisherigen Erfolge neunjähri-ger Arbeit vertieft und auf weite-re Regionen ausgeweitet werden sollen.Neuer Kurs: Siehe Seite 9

_Saalfeld (AB/mo). Der Bedarf der Pilzsucher nach einer fach-kundigen Beratung ist in der Pilzsaison 2012 enorm gestie-gen. „Unsere Pilzberater haben in den vergangenen Monaten 610 Beratungen durchgeführt – das sind fast doppelt so viele wie im Vorjahr“, stellt Amtsärz-tin Dr. Böhm bei der Übergabe

des Jahresberichts der Pilzbera-ter fest. „Ich möchte den zehn Pilzberatern im Landkreis dafür herzlich danken. Sie stehen das ganze Jahr als Ansprechpartner für Anfragen und Beratungen zur Verfügung und betreiben außerdem eine sehr aktive und erfolgreiche Aufklärungsarbeit.“www.kreis-slf.de > Pilzberater

Steigender Andrang bei den PilzberaternAmtsärztin dankt für die große Einsatzbereitschaft

Jetzt RU-Kennzeichen erhältlichGebühr für Wunschkennzeichen fällig – bei RU Kenn-zeichen zwei Buchstaben und vier Ziffern möglich_Saalfeld (AB/pl). Seit 29. No-vember darf die Zulassungsstelle des Landkreises Saalfeld-Rudol-stadt das Unterscheidungszei-chen RU wieder ausgeben. Dafür wird eine Gebühr für Wunsch-kennzeichen in Höhe von 10,20 Euro fällig, auch wenn nur RU gewünscht wird und die folgen-den Buchstaben und Zahlen egal sind.Zu beachten ist noch, dass bei

Wahl des Unterscheidungszei-chens RU auch zwei Buchstaben und vier Ziffern folgen können. Beim Unterscheidungszeichen SLF ist bei der Wahl von vier Zif-fern nur ein Buchstabe möglich, da ein Kennzeichen maximal achtstellig sein darf.An der Möglichkeit der Reservie-rung des Wunschkennzeichens im Internet wird derzeit noch gearbeitet.

Sieben mal Sieben – auf einen StreichDie G7-Fotoclubs zeigen ihre Jahresausstellung

_Saalfeld (AB/mo). Seit vergange-nem Donnerstag präsentieren die G7-Fotoclubs ihre Jahresausstel-lung in der Galerie im Saalfelder Schloss - von jedem der Mitglieds-clubs werden die sieben besten Fo-

tos des abgelaufenen Jahres gezeigt. Ger-hard Schneider vom Fotoama t eurc lub Saalfeld/Rudolstadt (im Bild) präsentier-te die Fotokunst und lud alle Fotofreunde ein, im Club mit-zumachen. Der Zu-sammenschluss der G7-Fotoclubs besteht

aus den Vereinen in Saalfeld/Rudolstadt, Sokolov, Lübennau, Filderstadt, Mainleus/Kulmbach, Merseburg und im Vogtland – also aus Vereinen aus allen süd- und ostdeutschen Bundesländern.

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12. Dezember 2012_21/12Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Amtsblatt

Jahresablesung der Wasserzähler 2012des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-RudolstadtDie Ablesung der Wasserzähler liefert uns die Grundlage für die Berechnung Ihres Trink-wasserverbrauches. In unserem Versorgungsgebiet erfassen wir die Wasserzählerstände einmal jährlich zum Jahresende. Abrech-nungsrelevant sind alle Wasser-zähler des Zweckverbandes bzw. durch den Zweckverband abge-nommene Wasserzähler (keine Wohnungszähler).Selbstablesung zum Jahresende:Wir bitten Sie, die Wasserzäh-lerstände selbständig, möglichst zeitnah zum 31.12.2012, abzu-lesen. Damit wir Ihre Jahresver-brauchsabrechnung ordnungsge-mäß erstellen können, benötigen wir Ihre Mithilfe.- Bitte tragen Sie den Wasser-

zählerstand in unseren Vor-druck in vollen cbm (die von uns eingesetzten Zähler wei-

sen keine Nachkommastellen aus) samt Ablesedatum ein. Die Werte der roten Zeiger an den Rädchen sind nicht abzulesen. Bestätigen Sie dies mit Ihrer Unterschrift.

- Die Rücksendung Ihrer Zäh-lerstandsermittlung sollte möglichst zeitnah nach der Ablesung erfolgen.

Unserem Schreiben liegt hierfür ein Antwortkuvert bei. Die Portokosten werden vom ZWA getragen.

- Um Verwechslungen zu vermeiden, sind die aufge-führten Zählernummern mit der abgelesenen Wasserzäh-lernummer zu vergleichen.

- Sollte bis zum 15.01.2013 kein Zählerstand vorliegen, behalten wir uns vor, Ihren Verbrauch anhand der Vor-jahre zu schätzen.

In Saalfeld, Rudolstadt und Unterwellenborn werden keine Selbstablesekarten verschickt. Hier sind unsere Mitarbeiter für Sie im Zeitraum vom

13.12.2012 bis 15.01.2013

im Einsatz, um die Zählerstän-de zu ermitteln. Wir bitten alle Hauseigentümer und Verwalter, unseren Mitarbeitern den Zutritt zu den Wasserzählern zu gewähr-leisten. Falls kein Zählerstand abgelesen werden kann, hinter-legen wir eine Karte, mit der Sie uns den Zählerstand mitteilen können. Bitte senden Sie diese Karte umgehend an uns zurück.Die Jahresverbrauchsabrech-nung wird Ihnen ab Mitte Febru-ar 2013 zugesandt.Vielen Dank für Ihre Unterstüt-zung und Ihr Verständnis.

Anträge auf Erlass von Abwas-ser gemäß § 4 Abs. 7 (a) der 1. Satzung zur Änderung der Ge-bührensatzung zur Entwässe-rungssatzung des ZWA Saalfeld-Rudolstadt vom 07.10.2003 bitten wir, bis spätestens 20.01.2013 einzureichen.Gleichzeitig möchten wir un-sere Kunden auf die Zahlung der 4. Vorauszahlung 2012 des Vorauszahlungsbescheides der Gebühren für Trinkwasser und Abwasser hinweisen (Fälligkeit lt. Gebührensatzung zur Was-serbenutzungssatzung des ZWA Saalfeld-Rudolstadt § 8 vom 07.10.2003 ist der 15.12.2012).

Zweckverband Wasserversor-gung und Abwasserbeseitigungfür Städte und Gemeinden des

Landkreises Saalfeld-Rudolstadt

Amtliche BekanntmachungenEinladung

zu einer öffentlichen Sitzung des Kreistages des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt

Landratsamt Saalfeld-RudolstadtDer Landrat

Die 24. Sitzung des Kreistages des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt fi ndetam Dienstag, dem 18.12.2012, 17:00 Uhrin der Thüringen-Kliniken „Georgius Agricola“ Saalfeld-Rudolstadt GmbH Rainweg 68, 07318 Saalfeld Speiserestaurantstatt.TagesordnungVerpfl ichtung eines KreistagsmitgliedesÖffentlicher Teil1 Genehmigung der Niederschrift der 23. Sitzung des Kreistages am

09.10.2012, öffentlicher Teil2 Informationen des Landrates3 Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt

für das Geschäftsjahr 2011 Beschluss4 Wahl des hauptamtlichen Beigeordneten hier: Absehen von der Ausschreibung der Stelle des Ersten Beigeordneten Beschluss5 Beschluss Nr. 212-23/12 „Direkte Demokratie in Kommunen ausbauen,

Ratsbegehren und Alternativvorschläge einführen“ vom 9. Oktober 2012 hier: Aussetzung und Beanstandung des Beschlusses des Kreistages des

Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zum Antrag der Fraktion „Die Linke“, Drucknummer A-18/2012

Beschluss6 1. Änderung der Satzung über die Stellung und die Aufgaben des kom-

munalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung vom 30.11.2009 Beschluss7 Feststellung der Jahresrechnung 2010 des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Entlastung der Landrätin und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2010 Beschluss

8 Satzung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung von Kindern in Kindertagespfl ege

Beschluss9 Satzung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Erhebung von Kosten-

beiträgen für Kindertagespfl ege Beschluss10 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vergabe und

Nutzung von Sportanlagen des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Beschluss11 Überplanmäßige Ausgabe zur Deckung der Kosten für Kindertagesstät-

tenbeiträge gemäß § 90 Abs. 3 SGB VIII Beschluss12 Überplanmäßige Ausgabe zur Deckung von Kosten der Heimerziehung

gemäß § 34SGB VIII Beschluss13 Haushaltssatzung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt für das Haus-

haltsjahr 2013 samt Anlagen Beratung14 Antrag der Fraktion Die Linke Neubesetzung in Ausschüssen des Kreistages Saalfeld-Rudolstadt Beschluss15 Antrag der Fraktion Die Linke Verstärkter (Wieder-)Aufbau von selbstkochenden Einrichtungen zur

Bereitstellung von Mittagessen für Schul- und Kindergartenkinder - Prüf-auftrag

Beschluss16 Anfragen an den Landrat

Nichtöffentlicher Teil

gez. Hartmut HolzheyLandrat

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21/12_12. Dezember 2012 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Amtsblatt

Vorankündigung einer SatzungSatzung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Erhe-bung von Kostenbeiträgen für Kindertagespfl egeDer Landkreis Saalfeld-Rudolstadt beabsichtigt zum 01. Januar 2013 eine Sat-zung zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespfl ege in Kraft zu setzen.Analog zu den Kosten für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen sind be-troffene Eltern auch in der Kindertagespfl ege in angemessener Weise an der Finanzierung zu beteiligen. Die Beitragshöhe wurde dem aktuellem Stand an-gepasst und orientiert sich, sozial gestaffelt, an der Anzahl der kindergeldbe-rechtigten Kinder der Familien und an der jeweiligen Betreuungszeit.Es ist beabsichtigt, diese Satzungen am 18.12.2012 durch den Kreistag be-schließen zu lassen.Die Veröffentlichung der Satzung erfolgt unmittelbar nach Genehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt im Amtsblatt und auf der Internetseite des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt.

Jugendschöffen aus dem LandkreisJugendschöffen für die am 01.01.2014 beginnende Amtszeit gesuchtDie Jugendschöffen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die nächste Schöffenperiode läuft vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2018.Jugendschöffen sind bei den Amtsgerichten und der Jugendkammer beim Landgericht in Strafverfahren gegen Jugendliche und junge Erwachsene tätig. Das Jugendschöffengericht besteht aus dem Jugendrichter als Vorsitzenden und 2 Jugendschöffen. Die Jugendschöffen nehmen an Hauptverhandlungen des Jugendschöffengerichtes und der Jugendkammer teil.Gemäß § 31 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist das Amt eines Schöffen ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (§ 35 Jugendgerichtsgesetz). Gemäß § 33 GVG kommen Personen nicht in Betracht, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Personen, die das 70. Lebensjahr bis zum Beginn der Amtsperiode vollen-det haben.Jeder Bürger, der diese Voraussetzungen erfüllt, kann sich um dieses Amt be-werben. Vereinigungen jeder Art sind aufgerufen, geeignete Personen zu be-nennen.Die Bewerbungsunterlagen können zu den bekannten Sprechzeiten im Jugend-amt des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt, Rainweg 81 in 07318 Saalfeld abgeholt bzw. telefonisch angefordert werden.Als Ansprechpartner stehen folgende Mitarbeiter zur Verfügung:Dagmar Schaube Tel.: 0 36 71/8 23-6 17 Zimmer 305Carola Nater Tel.: 0 36 71/8 23-6 11 Zimmer 305

Cornelia HerpeFachbereichsleiterin Jugend, Soziales und Gesundheit

Bekanntmachungdes Planungszweckverbandes Maxhütte Unterwellenborn

Beschlüsse der 71. öffentlichen Sitzung des PZV Maxhütte Unterwellenborn vom 06.11.2012PZV-MHU 449/03/12Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Lagerhalle auf dem Flurstück 357/371, Gemarkung Unterwellenborn, im Geltungs-bereich des Bebauungsplanes Nr. 3 Maxhütte Nord des Planungs-zweckverbandes Maxhütte Unterwellenbornhier: Antrag auf Zulassung von Abweichungen (§ 63 e ThürBO)Der Planungszweckverband Maxhütte Unterwellenborn stimmt dem Antrag auf Zulassung von Abweichungen (§ 63 e ThürBO) für das Grundstück 357/371, Gemarkung Unterwellenborn, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 Maxhütte Nord, zu.Die Zustimmung bezieht sich auf:- Satteldachneigung zulässig 40 - 45 Grad - geplant 10 Grad- Traufhöhe zulässig 7,50 - 10,50 m - geplant 5 m- Überschreitung der Baugrenze bis zur Grundstücksgrenze 357/371 -

357/367

Die Zuwegung erfolgt nur über die Straße „Am Wasserlauf“. Alle weiteren Fest-legungen des Bebauungsplanes sind einzuhaltenJa-Stimmen: 100 %

PZV-MHU 450/03/12Gemeindliches Einvernehmen des Planungszweckverbandes Max-hütte Unterwellenborn zur Vergrößerung des Stauvolumens des Hochwasserrückhaltebeckens „Mühlwiesen“ um das Stauvolumen des nicht realisierbaren HRB „Vogelschutz“Der Planungszweckverband Maxhütte Unterwellenborn stimmt der Erhöhung des Stauraumvolumens des HRB Mühlwiesen um das Stauraumvolumen des nicht realisierbaren HRB „Vogelschutz“ zu.Ja-Stimmen: 100 %

PZV-MHU 451/03/12Gemeindliches Einvernehmen des Planungszweckverbandes Max-hütte Unterwellenborn zur Vergabe der erforderlichen Planungs-leistungen und Projektsteuerungsleistungen zur Vergrößerung des Stauvolumens des Hochwasserrückhaltebeckens „Mühlwiesen“ um das Stauvolumen des nicht realisierbaren HRB „Vogelschutz“Der Planungszweckverband stimmt der Vergabe der Planungsleistungen zur Vergrößerung des Stauvolumens des HRB „Mühlwiesen“ an das Ingenieurbüro für Bauwesen und Wasserwirtschaft GmbH in Gera zu.Die Vergabe erfolgt nach beschränkter Ausschreibung des Leistungsumfangs an 3 Ingenieurbüros auf das preisgünstigste Angebot IBW Gera. Die Vergabe ist bis zur Bestätigung des GRW-Förderantrages auf die HOAI Leistungsphase 3 beschränkt.Der Planungszweckverband stimmt der Vergabe der Projektsteuerungsleistun-gen zur Vergrößerung des Stauvolumens des HRB „Mühlwiesen“ an das Inge-nieurbüro Projekt-Management für Bauwerke und Industrieanlagen GmbH zu. Die Vergabe erfolgt nach beschränkter Ausschreibung des Leistungsumfangs an 3 Ingenieurbüros auf das preisgünstigste Angebot der PM GmbH.Die Vergabe ist bis zur Bestätigung des GRW-Förderantrages auf die Jahres-scheibe 2013 beschränkt.Ja-Stimmen: 100 %

Unterwellenborn, den 12. November 2012gez. WendeVorsitzende des PlanungszweckverbandesMaxhütte Unterwellenborn

Informationzur 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzungzur Wasserbenutzungssatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (GS-WBS)vom 28.01.2003Die 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (GS-WBS) vom 28.01.2003 wurde am 11. Dezember 2012 im Amtsblatt des Ilm-Kreises be-kanntgemacht.

Nachfolgend wird der Wortlaut wiedergegeben.

4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserbenutzungs-satzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband

Ilmenau (GS-WBS) vom 28.01.2003

Artikel 1Die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (GS-WBS) vom 28.01.2003, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 22.11.2010 wird wie folgt ge-ändert:1. § 2 Grundgebühr, wird wie folgt geändert:

a) In § 2 Abs. 1, Satz 1, wird nach den Worten: „nach dem Nenndurchfl uss (Qn)“ neu eingefügt: „oder dem Dauerdurchfl uss (Q3)“

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12. Dezember 2012_21/12Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Amtsblatt12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungs- und Fäkalsatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-

Verband Ilmenau (GS-EWS/FES) vom 28.01.2003

Artikel 11. § 2 Grundgebühr, wird wie folgt geändert:

a) In § 2 Abs. 3 wird nach dem Satz 3 folgender Satz 4 angefügt: „Ab dem 01.01.2013 beträgt sie 9,00 EUR/Monat je Anschluss.“b) In § 2 Abs. 4 wird nach dem Satz 2 folgender Satz angefügt: „Ab dem 01.01.2013 beträgt sie 2,50 EUR/Monat je Anschluss.“

2. § 3 Einleitungsgebühr, wird wie folgt geändert:a) In § 3 Abs. 7 wird hinter Satz 3 und vor dem bisherigen Satz 4 als

neuer Satz 4 eingefügt: „Ab dem 01.01.2013 beträgt die Einleitungsgebühr 2,15 EUR pro

cbm Schmutzwasser (Teileinleiter).“3. § 4 Beseitigungsgebühr, wird wie folgt geändert:

a) In § 4 Abs. 2 wird nach dem Satz 10 folgender Satz 11 angefügt: „Ab dem 01.01.2013 beträgt die Beseitigungsgebühr 57,42 Euro pro

cbm Abwasser aus einer Hauskläranlage.“b) In § 4 Abs. 3 wird nach dem Satz 7 folgender Satz 8 angefügt: „Ab dem 01.01.2013 beträgt die Beseitigungsgebühr aus einer ab-

fl usslosen Grube 21,93 Euro pro cbm Abwasser.“

Artikel 2Die 12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungs- und Fä-kalsatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (GS-EWS/FES) vom 28.01.2003 tritt am 01.01.2013 in Kraft.

ausgefertigt Ilmenau, 22.11.2012

SeeberVerbandsvorsitzender

b) In § 2, Abs. 1, Satz 2, wird nach den Worten: „nach dem Nenndurchfl uss“ neu eingefügt: „oder dem Dauerdurchfl uss“

c) In § 2, Abs. 1, Satz 3, wird nach den Worten: „wird der Nenndurchfl uss“ neu eingefügt: „oder der Dauerdurchfl uss“

d) In § 2, Abs. 2, Satz 1, wird nach den Worten: „mit einem Nenndurchfl uss (Qn) größer 2,5“ neu eingefügt: „oder einem Dauerdurchfl uss (Q3) größer 4“.

e) In § 2, Abs. 3 b) wird hinter den Worten: „Ab dem 12.02.2012“ neu eingefügt: „bis zum 31.12.2012“

f) In § 2 wird nach Abs. 3 b) neu der Absatz 3 c) eingefügt:„c) Ab dem 01.01.2013 beträgt die Grundgebühr (incl. gesetzlicher Umsatz-

steuer) bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfl uss (Qn) oder Dauerdurchfl uss (Q3):

(Qn-Nenndurchfl uss) (Q3-Dauerdurchfl uss) Betrag bis Qn 2,5 cbm/h oder bis Q3 4 cbm/h 7,49 €/Monat bis Qn 6 cbm/h oder bis Q3 10 cbm/h 35,95 €/Monat bis Qn 10 cbm/h oder bis Q3 16 cbm/h 59,92 €/Monat bis Qn 15 cbm/h oder bis Q3 25 cbm/h 89,88 €/Monat bis Qn 25 cbm/h oder bis Q3 40 cbm/h 149,80 €/Monat bis Qn 40 cbm/h oder bis Q3 63 cbm/h 239,68 €/Monat bis Qn 60 cbm/h oder bis Q3 100 cbm/h 359,52 €/Monat bis Qn 150 cbm/h oder bis Q3 250 cbm/h 898,80 €/Monat“

g) In § 2, Abs. 4, wird hinter den Worten: „nach dem Nenndurchfl uss“ neu eingefügt: „(Qn) oder dem Dauerdurchfl uss (Q3)“

2. § 7 Erstattung der Kosten für Grundstücksanschlüsse, wird wie folgt geändert:a) In § 7 Abs. 4, Satz 1, wird nach den Worten: „nach Nenndurchfl uss“ neu eingefügt: „(Qn) oder nach Dauerdurchfl uss (Q3)“b) In § 7 Abs. 4, Satz 2, wird nach den Worten: „der Nenndurchfl üsse“ neu eingefügt: „oder der Dauerdurchfl üsse“

Artikel 2Die 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (GS-WBS) vom 28.01.2003 tritt am 01.01.2013 in Kraft.

ausgefertigt Ilmenau, 22.11.2012

SeeberVerbandsvorsitzender

Informationzur 12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungs- und Fäkalsatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (GS-EWS/FES) vom 28.01.2003Die 12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungs- und Fä-kalsatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (GS-EWS/FES) vom 28.01.2003 wurde am 11. Dezember 2012 im Amtsblatt des Ilm-Kreises bekanntgemacht.

Nachfolgend wird der Wortlaut wiedergegeben.

Öffentliche Ausschreibung – Immobilie

Verkauf Liegenschaft Pfortenstraße 38

Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt schreibt die Liegenschaft der ehemaligen Poli-zei-inspektion, mit einer Größe von ca. 3.648 qm, meistbietend zum Mindestge-bot von 300.000,00 € zum Verkauf aus.

Das Grundstück liegt in 07318 Saalfeld, Pfortenstraße 38 und trägt die Liegenschaftsbezeichnung:

Gemarkung: Saalfeld Flur: Flurstück: 3914/2 3 648 qm

Die Fläche ist bebaut mit einem zweigeschossigen, unterkellerten Mittel-ganghaus mit ausgebautem Dachgeschoss. Das Gebäude befi ndet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand.

Das Objekt liegt ca. 1 km westlich vom Stadtzentrum Saalfeld entfernt, in unmittelbarer Nähe des Krankenhauses „Thüringen Klinik Georgius Agrico-la Saalfeld gGmbH“ und ist verkehrstechnisch über die Bundesstraße 281 erschlossen.

Für den Fall einer Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe besteht die Möglichkeit einer Terminvereinbarung über Tel.-Nr.: 0 36 71/8 23-3 34. An-sprechpartner ist Herr Lindenlaub.

Ihr Kaufangebot mit einem Nutzungskonzept richten Sie bitte in einem ver-schlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift „Kaufangebot Pfortenstraße 38 Saalfeld“ bis spätestens 21.12.2012 an das Landratsamt Saalfeld-Ru-dolstadt, 1. Beigeordneten, Herrn Dietz, Schloßstraße 24, 07318 Saalfeld.

Hartmut HolzheyLandrat

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21/12_12. Dezember 2012 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

AmtsblattBitte beachten Sie, dass nur Einwände möglich sind, wenn auf dem betroffenen Grundstück keine Leitung liegt oder diese anders eingezeichnet ist, als vor Ort bekannt.Grundsätzlich ist die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden, auch wenn Sie kein Einverständnis bis dato erklärt haben.Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass nur in begründeten Fällen Ein-wände möglich sind.

Saalfeld, den 29.11.2012Hartmut HolzheyLandrat des LandkreisesSaalfeld-Rudolstadt

Bekanntmachungzum Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dez. 1993 (BGBl. I S. 2192)Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (ZWA), Remschützer Stra-ße 50, 07318 Saalfeld, beantragt, zu Lasten verschiedener Grundstücke das Bestehen einer Dienstbarkeit zugunsten des antragstellenden Unternehmens für nachfolgend aufgeführte wasserwirtschaftliche Anlagen zu bescheinigen.Grundlagen sind folgende Gesetzlichkeiten:- GBBerG/§ 9 Abs. 9 i. V. m. § 1 Verordnung zur Durchführung des GBBerG- Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV)

Betroffene wasserwirtschaftliche Anlagen:

Anlagen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung

Trink- und Abwasserleitung sowie Steuerkabel in der Gemarkung Saalfeld

Gemar- Flur Flur- Dienst- GB Breitekung stück bar- Blatt Schutz- keit streifen (m)Saalfeld 0 3033/7 AWL 6809 angepasstSaalfeld 0 3033/8 AWL 195 6Saalfeld 0 3032/7 AWL 5199 6Saalfeld 0 3061 AWL 5199 angepasstSaalfeld 0 2940/13 AWL / 5199 angepasst TWL / SKSaalfeld 0 2874/5 TWL / 5199 angepasst SK / PWSaalfeld 0 2911/17 AWL 7089 6Saalfeld 0 2879/5 AWL 8121 6 bis 8134, 8633Saalfeld 0 2879/8 AWL 5199 6Saalfeld 0 5804/3 TWL 5207 angepasstSaalfeld 0 5805/4 TWL 2203 6Saalfeld 0 5806/2 TWL 2203 angepasstSaalfeld 0 5801/1 TWL 3410 angepasstSaalfeld 0 1358/4 TWL 5199 4Saalfeld 0 1358/6 TWL 5199 4Saalfeld 0 1405/16 TWL 6156 4Saalfeld 0 3944/8 AWL 5130 angepasst und 7577Saalfeld 0 3993/8 AWL 4126 angepasstSaalfeld 0 3944/10 AWL 4909 angepasstSaalfeld 0 3993/48 AWL 5130 angepasst und 5801Saalfeld 0 3945/9 AWL 1220 6

TWL = TrinkwasserleitungAWL = AbwasserleitungSK = Steuerkabel

Der Schutzstreifen liegt mittig über der Leitungsachse.

Bekanntmachungzum Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dez. 1993 (BGBl. I S. 2192)Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (ZWA), Remschützer Stra-ße 50, 07318 Saalfeld, beantragt, zu Lasten verschiedener Grundstücke das Bestehen einer Dienstbarkeit zugunsten des antragstellenden Unternehmens für nachfolgend aufgeführte wasserwirtschaftliche Anlagen zu bescheinigen.Grundlagen sind folgende Gesetzlichkeiten:- GBBerG/§ 9 Abs. 9 i. V. m. § 1 Verordnung zur Durchführung des GBBerG- Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV)

Betroffene wasserwirtschaftliche Anlagen:

Anlagen zur Trinkwasserversorgung

Trinkwasserleitung in den Gemarkungen Zopten und Probstzella

Gemar- Flur Flur- Dienst- GB Breitekung stück bar- Blatt Schutz- keit streifen (m)Zopten 0 524 TWL 94 4Probstzella 0 427/11 TWL 558 angepasstProbstzella 0 424 Schutz- 71 angepasst streifenProbstzella 0 427/5 TWL 58 angepasstProbstzella 0 425/2 TWL 130 angepasstProbstzella 0 426/5 TWL 315 4Probstzella 0 430/10 TWL 3 4Probstzella 0 453/1 TWL 622 4Probstzella 0 429 TWL 691 4Probstzella 0 504 TWL 62 angepasstProbstzella 0 502/1 TWL 76 angepasstProbstzella 0 501 TWL 368 4Probstzella 0 500/2 TWL 123 angepasstProbstzella 0 451/7 TWL 538 4Probstzella 0 453/1 TWL 622 4Probstzella 0 438/2 TWL 538 angepasstProbstzella 0 164/5 TWL 599 bis 605 angepasstProbstzella 0 164/4 TWL 537 4Probstzella 0 164/3 TWL 537 4Probstzella 0 165/7 TWL 537 angepasstProbstzella 0 165/8 TWL 537 4Probstzella 0 244/9 TWL 138 4Probstzella 0 242/10 TWL 138 4Probstzella 0 291/26 TWL 622 angepasstProbstzella 0 352/13 TWL 670 angepasstProbstzella 0 351/54 TWL 738 4Probstzella 0 351/53 TWL 533 4

TWL = Trinkwasserleitung

Der Schutzstreifen liegt mittig über der Leitungsachse.Alle aufgeführten Grundstücke liegen im Bereich des Amtsgerichtes Rudolstadt, Grundbuchamt Saalfeld.Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ist gemäß § 3 SachenR-DV zuständig für die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens.Auslegung:Der Antrag und die Antragsunterlagen können innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim

Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Haus IIISchwarzburger Chaussee 12, 07407 Rudolstadt

Umweltamt; Zimmer 213während der allgemeinen Sprechzeiten oder nach vorheriger Terminvereinba-rung eingesehen werden.Während dieser Auslegungsfrist können betroffene Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Bescheinigungsbehörde einlegen.Hinweise zur Einlegung von Einwendungen:

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12. Dezember 2012_21/12Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

AmtsblattAuslegung:Der Antrag und die Antragsunterlagen können innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim

Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Haus IIISchwarzburger Chaussee 12, 07407 Rudolstadt

Umweltamt; Zimmer 213während der allgemeinen Sprechzeiten oder nach vorheriger Terminvereinba-rung eingesehen werden.Während dieser Auslegungsfrist können betroffene Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Bescheinigungsbehörde einlegen.Hinweise zur Einlegung von Einwendungen:Bitte beachten Sie, dass nur Einwände möglich sind, wenn auf dem betroffenen Grundstück keine Leitung liegt oder diese anders eingezeichnet ist, als vor Ort bekannt.Grundsätzlich ist die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden, auch wenn Sie kein Einverständnis bis dato erklärt haben.Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass nur in begründeten Fällen Ein-wände möglich sind.

Saalfeld, den 29.11.2012Hartmut HolzheyLandrat des LandkreisesSaalfeld-Rudolstadt

Alle aufgeführten Grundstücke liegen im Bereich des Amtsgerichtes Rudolstadt, Grundbuchamt Saalfeld.Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ist gemäß § 3 SachenR-DV zuständig für die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens.Auslegung:Der Antrag und die Antragsunterlagen können innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim

Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Haus IIISchwarzburger Chaussee 12, 07407 Rudolstadt

Umweltamt; Zimmer 213während der allgemeinen Sprechzeiten oder nach vorheriger Terminvereinba-rung eingesehen werden.Während dieser Auslegungsfrist können betroffene Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Bescheinigungsbehörde einlegen.Hinweise zur Einlegung von Einwendungen:Bitte beachten Sie, dass nur Einwände möglich sind, wenn auf dem betroffenen Grundstück keine Leitung liegt oder diese anders eingezeichnet ist, als vor Ort bekannt.Grundsätzlich ist die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden, auch wenn Sie kein Einverständnis bis dato erklärt haben.Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass nur in begründeten Fällen Ein-wände möglich sind.

Saalfeld, den 29.11.2012Hartmut HolzheyLandrat des LandkreisesSaalfeld-Rudolstadt

Bekanntmachungzum Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dez. 1993 (BGBl. I S. 2192)Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (ZWA), Remschützer Stra-ße 50, 07318 Saalfeld, beantragt, zu Lasten verschiedener Grundstücke das Bestehen einer Dienstbarkeit zugunsten des antragstellenden Unternehmens für nachfolgend aufgeführte wasserwirtschaftliche Anlagen zu bescheinigen.Grundlagen sind folgende Gesetzlichkeiten:- GBBerG/§ 9 Abs. 9 i. V. m. § 1 Verordnung zur Durchführung des GBBerG- Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV)

Betroffene wasserwirtschaftliche Anlagen:

Anlagen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung

Trink- und Abwasserleitung in der Gemarkung Unterwirbach

Gemar- Flur Flur- Dienst- GB Breitekung stück bar- Blatt Schutz- keit streifen ( m)Unterwirbach 0 2475/263 AWL/TWL 174 angepasstUnterwirbach 0 2476/263 AWL/TWL 656 angepasstUnterwirbach 0 248/1 AWL/TWL 923 angepasstUnterwirbach 0 250/2 AWL/TWL 47 angepasstUnterwirbach 0 253/7 AWL/TWL 777 angepasstUnterwirbach 0 254/3 AWL/TWL 284 angepasstUnterwirbach 0 255/3 AWL/TWL 284 angepasstUnterwirbach 0 256/3 AWL/TWL 284 angepasstUnterwirbach 0 258/7 AWL/TWL 896 angepasstUnterwirbach 0 1152/1 AWL/TWL 861 angepasstUnterwirbach 0 1150/1 AWL/TWL 861 angepasstUnterwirbach 0 1151 Schutz- 182 angepasst streifen

TWL = TrinkwasserleitungAWL = Abwasserleitung

Der Schutzstreifen liegt mittig über der Leitungsachse.Alle aufgeführten Grundstücke liegen im Bereich des Amtsgerichtes Rudolstadt, Grundbuchamt Saalfeld.Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ist gemäß § 3 SachenR-DV zuständig für die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens.

– Ende des amtlichen Teiles –

Termine, Tippsund InformationenTag der Offenen Tür

Staatliche Berufsbildende Schule UnterwellenbornSamstag, 26.01.2013, 9 – 12 Uhr

Herbstzeitlose suchen Verstärkung10. Kurs für Ausbildung zu ehrenamtlichen Senioren-begleitern/innen beginnt am 6. Februar 2013_Saalfeld (AB/mo). Immer mehr ältere und kranke Menschen sind von Vereinsamung und Isolation betroffen. Deshalb möchten wir weitere sozial Interessierte zu Seniorenbegleiter/innen im Rah-men des Projektes „Herbstzeit-lose“ ausbilden und wohnortnah einsetzen. Damit wir dem Bedarf auch künftig gerecht werden, brauchen wir Sie!Der neue Lehrgang zur Ausbil-

dung ehrenamtlicher Senioren-begleiter/innen beginnt am Mitt-woch, 6. Februar 2013, 13.30 Uhr in der AWO Begegnungsstätte, Rainweg 70 in Saalfeld. Anfragen zur Organisation und Anfahrt sowie Anmeldungen bit-te über das Seniorenbüro des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, Telefon 0 36 71/3 30 69. Weitere Informationen unter www.herbst-zeitlose-online.net.

Bekanntmachung Beschlüsseder Jagdgenossenschaft Ober-,Unterpreilipp und Schloßkulm

Folgende Beschlüsse der nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenos-senschaft Ober-, Unterpreilipp und Schloßkulm vom 02.11.2012 werden gemäß der Satzung der JG für das Jagdjahr 2011/2012 hiermit bekannt gemacht. Die nachstehenden Beschlüsse sind nach doppelter Mehrheit ge-fasst worden:Tagesordnungspunkt 4: Entlastung des VorstandesTagesordnungspunkt 5: Auszahlung des Reinertrages Jagdjahr 2011/2012Tagesordnungspunkt 6: Kostenübernahme über den Rechtstreit mit den ehemaligen Jagdpächtern.Änderungen von Bankverbindungen sind unverzüglich mitzuteilen.

Rudolstadt 06.12.2012Der JagdvorstandJagdvorsteher Reiner Winter, Oberpreilipp 11, 07407 Rudolstadt


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