KOMMUNALPLANUNG TIEFBAU STÄDTEBAU
Dipl.-Ing. (FH) Guido Lysiak Dipl.-Ing. Jürgen Glaser
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Steffen Leiblein B e r a t e n d e I n g e n i e u r e u n d f r e i e r S t a d t p l a n e r
Eisenbahnstraße 26 74821 Mosbach Fon 06261/9290-0 Fax 06261/9290-44 [email protected] www.ifk-mosbach.de
Anlage 1
Gemeinde
Pfedelbach Hohenlohekreis
Bebauungsplan
„Schulzentrum, 2. Änderung“
Gemarkung Pfedelbach
Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB
Entwurf
Planstand: 21.10.2020
Gemeinde Pfedelbach – Gemarkung Pfedelbach
Bebauungsplan „Schulzentrum, 2. Änderung“
INHALT
1. Anlass und Planungsziele 1
2. Verfahren 1
3. Plangebiet 1
3.1 Lage und Abgrenzung 1 3.2 Bestandssituation 2 3.3 Seitheriges Planungs- und Baurecht 3
4. Übergeordnete Planungen 3
4.1 Vorgaben der Raumordnung 3 4.2 Flächennutzungsplan 4 4.3 Schutzgebiete 5
5. Plankonzept 6
5.1 Umfang der Planänderungen 6 5.2 Erschließung und Technische Infrastruktur 7 5.3 Plandaten 7
6. Planinhalte 7
6.1 Planungsrechtliche Festsetzungen 8 6.2 Örtliche Bauvorschriften 9 6.3 Nachrichtliche Übernahmen 9
7. Auswirkungen der Planung 10
7.1 Umwelt, Natur und Landschaft 10 7.2 Hochwasserschutz 10 7.3 Immissionen und Verkehr 11
8. Angaben zur Planverwirklichung 11
8.1 Zeitplan 11
Gemeinde Pfedelbach – Gemarkung Pfedelbach
Bebauungsplan „Schulzentrum, 2. Änderung“
Begründung –Entwurf Seite 1
1. Anlass und Planungsziele
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Schulzentrum, 2. Änderung“ sollen die Festset-
zungen der rechtskräftigen Bebauungspläne „Schulzentrum“ und „Schulzentrum, 1. Än-
derung“ an die in den letzten Jahren durch die Errichtung der Gemeinde- und Festhalle
Nobelgusch neu gestaltete Bestandssituation angepasst und diese planungsrechtlich ge-
sichert werden.
2. Verfahren
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Die hierbei zu beachtenden Zulässigkeitsmerk-
male werden erfüllt:
▪ Die überbaubare Grundstücksfläche bleibt mit 2.804 m² unter dem gesetzlichen
Schwellenwert von 20.000 m².
▪ Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben
nach dem UVPG begründet.
▪ Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und
des Schutzzwecks von Natura 2000-Gebieten.
Im beschleunigten Verfahren kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und
der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB sowie von der frühzeitigen Unter-
richtung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und der Erörterung ab-
gesehen werden. Von den genannten Verfahrenserleichterungen wird Gebrauch
gemacht.
3. Plangebiet
3.1 Lage und Abgrenzung
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Rand des Ortskerns von Pfedelbach, südlich
der Hohenlohe-Allee und östlich der Pestalozzistraße. Es wird begrenzt durch die Hohen-
lohe-Allee im Nordosten, die Jahnstraße in Osten und die Pestalozzistraße im Westen.
Maßgebend ist der Geltungsbereich, wie er in der Planzeichnung des Bebauungsplanes
gem. § 9 Abs. 7 BauGB festgesetzt ist. Umfasst sind folgende Flurstücke ganz oder teil-
weise (t):
3/2, 3/3, 3/4, 3/7, 631/2 (t) und 19(t).
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,47 ha.
Gemeinde Pfedelbach – Gemarkung Pfedelbach
Bebauungsplan „Schulzentrum, 2. Änderung“
Begründung –Entwurf Seite 2
Abb. 1: Auszug aus OpenStreetMap (Quelle: https://www.openstreetmap.de/karte.html 2020)
3.2 Bestandssituation
Bebauungs- und Nutzungsstruktur
Das Areal ist mit der im März 2017 eingeweihten Gemeinde- und Festhalle Nobelgusch
im Osten sowie mit öffentlichen Parkplätzen im Osten und Westen bebaut. In der Grün-
fläche zwischen der Nobelgusch und den Parkplätzen sind eine Retentionsmulde und ein
Regenrückhaltebecken angelegt.
In der direkten Umgebung befinden sich u.a. die Pestalozzi-Schule, die Realschule, das
Kindernest Nord-West, die Sporthalle An der Schanz, die Creutzfelder Sporthalle, das Hal-
lenbad Pfedelbach, die Sportplätze des TSV Pfedelbach, das Gelände des Maschinenher-
stellers Willi Elbe Antriebswellen GmbH & Co. KG und die Sportanlagen des Tennisclubs
Pfedelbach. Im Süden schließen sich die Grundschule, das Rathaus sowie mehrere Ge-
schäfte an.
Verkehrliche Erschließung
Die Anbindung des Areals erfolgt über die Hohenlohe-Allee, von der aus Pestalozzistraße
und Jahnstraße nach Südwesten abzweigen und die Zufahrten zum Plangebiet darstellen.
Der ruhende Verkehr, der mit der Nutzung der Festhalle sowie den umliegenden Einrich-
tungen einhergeht, wird auf den öffentlichen Parkplätzen im Nordwesten und Osten des
Änderungsbereichs gebündelt.
Technische Ver- und Entsorgung
Die Ver- und Entsorgung ist bereits realisiert und erfolgt über das bestehende Leitungs-
und Straßennetz.
Plangebiet
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Bebauungsplan „Schulzentrum, 2. Änderung“
Begründung –Entwurf Seite 3
3.3 Seitheriges Planungs- und Baurecht
Für das Plangebiet bestehen die rechtskräftigen Bebauungspläne „Schulzentrum“ von
1994 und „Schulzentrum, 1. Änderung“ von 1999. Diese werden im Geltungsbereich der
Planung durch den neuen Bebauungsplan „Schulzentrum, 2. Änderung“ ersetzt.
4. Übergeordnete Planungen
4.1 Vorgaben der Raumordnung
Bei der Planung sind die folgenden raumordnerischen Vorgaben zu beachten:
Landesentwicklungsplan 2002
Pfedelbach ist im Landesentwicklungsplan dem Mittelbereich Öhringen in der Region
Franken zugeordnet. Die Gemeinde gehört zum ländlichen Raum im engeren Sinne.
Gemäß Plansatz 2.4.1 ist es landesentwicklungspolitisches Leitziel, die bestehenden Po-
tentiale und Qualitäten des ländlichen Raums so zu nutzen und zu fördern, dass sich der
ländliche Raum im großräumigen Standortwettbewerb als eigenständige Kraft behaup-
ten und profilieren kann. Dazu zählt auch die Bereitstellung von öffentlicher Infrastruktur.
Die Planung entspricht somit den Zielen des Landesentwicklungsplans.
Regionalplan Heilbronn-Franken 2020
Pfedelbach ist im Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 als Kleinzentrum ausgewiesen.
Das Plangebiet ist nachrichtlich als Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet dargestellt.
Ziele der Raumordnung stehen der Planung nicht entgegen.
Abb. 2: Auszug aus der Raumnutzungskarte des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 (Quelle:
Regionalplan Heilbronn-Franken)
Plangebiet
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Bebauungsplan „Schulzentrum, 2. Änderung“
Begründung –Entwurf Seite 4
4.2 Flächennutzungsplan
Das Plangebiet ist in der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Öhringen und der Gemeinden Pfedelbach und
Zweiflingen zum Großteil als Gemeinbedarfsfläche (Schule) nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
dargestellt. Im Westen des Plangebiets ist darüber hinaus ein Standort für öffentliches
Parken ausgewiesen, während im Osten ein Teilbereich als Wohnbaufläche ausgewiesen
ist.
Die Planung folgt damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB. Die erforderli-
chen Änderungen sind lediglich redaktioneller Natur.
Abb. 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Plangebiet
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Bebauungsplan „Schulzentrum, 2. Änderung“
Begründung –Entwurf Seite 5
4.3 Schutzgebiete
Abb. 4: Schutzgebiete (Quelle: Daten- und Kartendienst der LUBW)
Im Plangebiet selbst sowie in der näheren Umgebung werden keine Schutzgebietsaus-
weisungen nach dem Naturschutz- oder Wasserrecht berührt.
HQ50, HQ100 und HQextrem
Abb. 5: Überflutungsflächen (Quelle: Daten- und Kartendienst der LUBW)
Plangebiet
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Bebauungsplan „Schulzentrum, 2. Änderung“
Begründung –Entwurf Seite 6
Im Osten des Plangebiets sind in der Hochwassergefahrenkarte der LUBW Überflutungs-
flächen des HQ50, HQ100 und HQextrem dargestellt. In diesem Bereich befinden sich im Be-
stand öffentliche Parkplätze sowie ein Retentionsbecken. Diese Flächen können bei
Hochwasser überflutet werden, die Parkplätze müssen im Hochwasserfall geräumt wer-
den. Eine Baugrenze wird im HQ100 nicht festgesetzt.
5. Plankonzept
5.1 Umfang der Planänderungen
In den rechtskräftigen Bebauungsplänen „Schulzentrum“ und „Schulzentrum, 1. Ände-
rung“ wurde im Westen des Geltungsbereichs eine Fläche für den Gemeinbedarf festge-
setzt, in der, südlich der Hohenlohe-Allee, von West nach Ost eine Kugelstoßanlage, ein
Sportplatz und eine Festhalle – als kulturellen Zwecken dienende Einrichtung – vorgese-
hen sind. Östlich grenzt ein besonderes Wohngebiet an, in dem westlich der Jahnstraße
ein Baufeld festgesetzt ist. Für die östlich der Jahnstraße liegende Wohnbebauung sind
ebenfalls Baugrenzen festgesetzt.
Abb. 6: Übersicht bisheriges Planungsrecht
Geltungsbereich BP
„Schulzentrum, 2. Änderung“
BP „Schulzentrum“
BP „Schulzentrum, 1. Änderung“
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Bebauungsplan „Schulzentrum, 2. Änderung“
Begründung –Entwurf Seite 7
Mit der Änderungsplanung sollen die Festsetzungen an das neugestaltete Areal der No-
belgusch angepasst werden. Die bestehenden Straßen werden als öffentliche Verkehrs-
flächen festgesetzt, der nördliche Stichweg im Osten des Plangebiets als private
Verkehrsfläche vorgesehen. Der Bereich um die bereits gebaute Festhalle wird als Ge-
meinbedarfsfläche festgesetzt, um das Gebäude wird eine Baugrenze festgesetzt. Die be-
reits realisierten Retentionsflächen werden als öffentliche Grünflächen in den
Bebauungsplan aufgenommen.
Zusammenfassend sieht die Änderungsplanung für den im rechtskräftigen Bebauungs-
plan „Schulzentrum“ dargestellten Bereich des Sportplatzes öffentliche Parkflächen, Ver-
kehrsgrün und öffentliche Grünflächen zur Retention vor, während sich die
Gemeinbedarfsfläche geringfügig nach Südosten verschiebt. Das westliche Baufeld des
besonderen Wohngebietes im rechtskräftigen Bebauungsplan „Schulzentrum, 1. Ände-
rung“ entfällt, der Bereich wird stattdessen als Gemeinbedarfsfläche, öffentliche Grünflä-
che zur Retention und öffentliche Parkfläche festgesetzt.
5.2 Erschließung und Technische Infrastruktur
Da die verkehrliche und technische Erschließung bereits realisiert ist, ergibt sich im Zuge
der Planänderung kein weiterer Erschließungsbedarf.
5.3 Plandaten
Die Flächen innerhalb des Plangebietes verteilen sich wie folgt:
Flächenbilanz
Gesamtfläche des Plangebietes 14.705 m²
Flächen für den Gemeinbedarf: Kultur 5.744 m² 39,1 %
Verkehrsflächen 5.712 m² 38,9 %
davon: Straßenfläche 1.099 m² 7,5 %
Öffentliche Parkplätze 3.866 m² 26,3 %
Fußwege 613 m² 4,2 %
Private Verkehrsfläche 134 m² 0,9 %
Öffentliche Grünflächen 3.249 m² 22,1 %
davon: Grünfläche für Retention 2.709 m² 18.4 %
Grünfläche 540 m² 3,7 %
6. Planinhalte
Mit dem Bebauungsplan werden planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB so-
wie örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO getroffen. Im Folgenden werden die wesent-
lichen Planinhalte begründet:
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Bebauungsplan „Schulzentrum, 2. Änderung“
Begründung –Entwurf Seite 8
6.1 Planungsrechtliche Festsetzungen
Maß der baulichen Nutzung
Das städtebaulich hochwertig gestaltete Areal der Gemeinde- und Festhalle Nobelgusch
mit seiner Außenanlage soll mit der Bebauungsplanänderung „Schulzentrum, 2. Ände-
rung“ gesichert werden. Entsprechend der tatsächlichen Bebauung und Versiegelung im
Plangebiet werden deshalb eine Grundflächenzahl von 0,4, eine Geschossflächenzahl von
0,7 und eine maximale Vollgeschosszahl von drei festgesetzt. Die Höhenlage der Ge-
bäude wird durch eine Erdgeschossfußbodenhöhe festgesetzt, von dieser kann 0,5 m
nach oben abgewichen werden.
Die Höhe der bestehenden Gemeinde- und Festhalle beträgt 9,0 m. Der Baukörper ist
eingeschossig mit einer Raumhöhe von ca. 6,0 m und einem darüber liegenden Be- und
Entlüftungsbereich von ca. 2,0 m angelegt. Im Keller des Gebäudes befinden sich zudem
Technikräume. Mit der Festsetzung von drei Vollgeschossen besteht für den Fall einer
künftigen Erweiterung oder eines Umbaus genügend Spielraum.
Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen und
Stellung der baulichen Anlagen
Die überbaubaren Grundstücksflächen bestimmen sich durch Baugrenzen entsprechend
Planeintrag. Durch den großzügigen Zuschnitt des Baufelds und die Festsetzung einer
eine abweichenden Bauweise mit einer maximalen Gebäudelänge von 64 m soll ein gro-
ßer Gestaltungsspielraum für etwaige künftige Erweiterungen der Mehrzweckhalle er-
möglicht werden.
Nebenanlagen
Um den städtebaulich hochwertigen Charakter der Gemeinde- und Festhalle Nobelgusch
mitsamt der zugehörigen Außenanlagen zu sichern, sind Nebenanlagen nach
§ 14 Abs. 1 BauNVO, sofern es sich dabei um Gebäude handelt, auf den nicht überbau-
baren Grundstücksflächen nur bis maximal 40 m³ umbauter Raum zulässig.
Fläche für den Gemeinbedarf
Die Baufläche wird gemäß der Nutzung als Gemeinde- und Festhalle als Fläche für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „kulturellen Zwecken dienende Gebäude und
Einrichtungen“ gemäß Planeintrag festgesetzt.
Verkehrsflächen
Die dargestellte Aufteilung innerhalb der Verkehrsflächen ist nicht Gegenstand der Fest-
setzungen. Sie dient lediglich der Information über die Gestaltung des Verkehrsraums.
Der ruhende Verkehr soll auf den bereits bestehenden, als öffentliche Parkflächen ge-
kennzeichneten Flächen im Südosten und Nordwesten des Plangebiets gebündelt wer-
den.
Grünflächen
Die festgesetzten öffentlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Retention“ die-
nen der Regenwasserrückhaltung. Auf der nordwestlichen Grünfläche sind eine
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Begründung –Entwurf Seite 9
Retentionsmulde sowie ein Regenrückhaltebecken angelegt, die östliche Grünfläche be-
herbergt ein zweites Regenrückhaltebecken.
Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft
Um die Bodenversiegelung so gering wie möglich zu halten, sind Pkw-Stellplätze so an-
zulegen, dass eine Versickerungsfähigkeit des Niederschlagswassers gewährleistet ist.
Zur Vermeidung von Schwermetalleinträgen in das Grundwasser sind unbeschichtete
metallische Dacheindeckungen und Fassadenverkleidungen unzulässig.
Um den Eingriff in die Insektenwelt so gering wie möglich zu halten, ist die Straßen- und
Wegbeleuchtung mit insektenschonenden Lampen auszustatten. Es sind Leuchten zu
wählen, die das Licht nach unten gerichtet abstrahlen und kein Streulicht erzeugen. Pri-
vate Dauerbeleuchtungen sind unzulässig.
Pflanzgebote und Pflanzbindungen
Die Außenanlagen des Planareals sind bereits hochwertig gestaltet und bepflanzt. Um
den Bestand zu sichern, werden Pflanzgebote und Pflanzbindungen festgesetzt, die das
Anpflanzen und den Erhalt der Einzelbäume im Plangebiet sicherstellen.
6.2 Örtliche Bauvorschriften
Ergänzend zu den planungsrechtlichen Festsetzungen im Bebauungsplan werden örtli-
che Bauvorschriften gemäß § 74 LBO erlassen.
Diese werden unter „II. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN“ im textlichen Teil aufgeführt.
Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen
Im Hinblick auf moderne Bauformen und um eine große gestalterische Flexibilität zu er-
möglichen, werden im Baugebiet alle Dachformen bis zu einer Dachneigung von 45° zu-
gelassen.
Die Anbringung von Solar- oder Photovoltaikanlagen zur aktiven Nutzung von Sonnen-
energie ist dabei generell zulässig.
Dachbegrünungen sind bei Flachdächern generell zulässig und aufgrund der ökologi-
schen Vorteile (Regenwasserspeicherung, Verzögerung des Wasserabflusses, Reduzieren
von Abflussspitzen, Verbesserung des Mikroklimas) wünschenswert.
Zur Gewährleistung einer ortsbildgerechten Gestaltung sind bei der Dachdeckung grelle
und glänzende Farbtöne sowie Materialien unzulässig.
Niederspannungsfreileitungen
Zur Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen sind Niederspannungsfreileitungen im
Plangebiet unzulässig.
6.3 Nachrichtliche Übernahmen
Es wurden zu folgenden Themen Hinweise in den Bebauungsplan übernommen:
Gemeinde Pfedelbach – Gemarkung Pfedelbach
Bebauungsplan „Schulzentrum, 2. Änderung“
Begründung –Entwurf Seite 10
▪ Bodenfunde
▪ Altlasten
▪ Bodenschutz
▪ Grundwasserfreilegung
▪ Baufeldräumung und Gehölzrodung
7. Auswirkungen der Planung
7.1 Umwelt, Natur und Landschaft
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Be-
bauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB vor der planerischen
Entscheidung erfolgt oder zulässig. Eine Ausgleichsverpflichtung besteht daher im be-
schleunigten Verfahren nicht.
Hiervon unberührt bleibt jedoch die gesetzliche Verpflichtung insbesondere die Belange
des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (vgl. §
1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB i.V.m. § 1a BauGB) bei dem planerischen Interessensausgleich zu
berücksichtigen.
Das Plangebiet ist bereits mit der Gemeinde- und Festhalle Nobelgusch bebaut, die Au-
ßenanlagen wurden ebenfalls bereits angelegt. Da die Bebauungsplanänderung lediglich
das Ziel verfolgt, die städtebaulich hochwertige Gestaltung der bestehenden Gemeinde-
und Festhalle zu sichern, ergeben sich keine neuen planungsbedingten Eingriffe in die
Schutzgüter Mensch und Gesundheit, Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser, Luft und
Klima sowie Landschaftsbild.
7.2 Hochwasserschutz
Der östliche Teil des Plangebiets befindet sich laut LUBW in einer Überflutungsfläche des
HQ100 und HQextrem (siehe Abb. 5). Beim Neubau der Nobelgusch wurde die Fläche HQ100
als Überschwemmungsgebiet gewertet. In diesem Bereich wurden Stellplätze mit Zufahr-
ten sowie teilweise Retentionsbecken angelegt. Das Landratsamt Hohenlohekreis erteilte
eine Ausnahme gemäß § 78 Abs. 3 WHG unter der Voraussetzung, dass das verlorenge-
gangene Retentionsvolumen in Höhe von 247 m³ durch die Einbuchung auf das Hoch-
wasserschutzregister der Gemeinde Pfedelbach ausgeglichen wird. Der Ausgleich ist
durch die Schaffung einer Retentionsfläche im Bereich der ehemaligen Kläranlage Obe-
rohrn (2.014 m³) erfolgt.
Ein hydraulisches Gutachten wurde in Abstimmung mit dem Landratsamt als nicht erfor-
derlich angesehen, da der überschwemmte Bereich im Randbereich des Überschwem-
mungsgebietes liegt, wo die Fließgeschwindigkeit sehr gering ist. Weitere Maßnahmen
waren nicht erforderlich.
Die Wasserspiegelhöhe des HQ100 beträgt 234,6 m ü. NN, die des HQextrem 234,7 m ü. NN.
Die ausgeführte Erdgeschossfußbodenhöhe der Gemeinde- und Festhalle Nobelgusch
liegt mit 235,15 m ü. NN also 0,45 m bzw. 0,55 m über dem Wasserstand der
Gemeinde Pfedelbach – Gemarkung Pfedelbach
Bebauungsplan „Schulzentrum, 2. Änderung“
Begründung –Entwurf Seite 11
Hochwasserereignisse. Die festgesetzte Erdgeschossfußbodenhöhe von 235,0 m ü. NN,
von der nach oben 0,5 m abgewichen werden kann, befindet sich 0,4 m bzw. 0,5 m über
der Wasserspiegelhöhe bei HQ100 bzw. HQextrem.
Die Belange des Hochwasserschutzes werden berücksichtigt durch:
▪ Schaffung von Retentionsraumausgleich auf dem Areal der ehemaligen Kläran-
lage Oberohrn (2.014 m³)
▪ Festsetzung der Erdgeschossfußbodenhöhe über der Überflutungshöhe des
HQ100 und HQextrem mit einer maximalen Abweichung von 0,5 m nach oben
7.3 Immissionen und Verkehr
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die heutige Situation im Plangebiet zu sichern. Die
Gemeinde- und Festhalle Nobelgusch sowie die Verkehrs- und Parkflächen sind bereits
gebaut. Es entstehen keine zusätzlichen planbedingten Immissionen oder Verkehrsauf-
kommen.
8. Angaben zur Planverwirklichung
8.1 Zeitplan
Das Bebauungsplanverfahren soll bis Anfang 2021 abgeschlossen werden.
Aufgestellt:
PFEDELBACH, den …
DIE GEMEINDE : DER PLANFERTIGER :
IFK - INGENIEURE
Partnerschaftsgesellschaft mbB
LEIBLEIN – LYSIAK – GLASER
EISENBAHNSTRASSE 26 74821 MOSBACH
E-Mail: [email protected]