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Gemeinde Lyss Behördenschulung 2006. Grosser Gemeinderat. Herzlich Willkommen.

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Gemeinde Lyss Behördenschulung 2006. Grosser Gemeinderat. Herzlich Willkommen
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Page 1: Gemeinde Lyss Behördenschulung 2006. Grosser Gemeinderat. Herzlich Willkommen.

Gemeinde Lyss

Behördenschulung 2006.Grosser Gemeinderat.

Herzlich Willkommen

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VerbesserungsvorschlägeInputs aus Schulung 06.03.2006• Grundrechte Beispiele bringen• Bei Fak.Ref klären, dass GGR-Entscheid gültig, wenn

nicht Ref. Erhoben wird.• Bei wem muss Abmeldung erfolgen• Ab wann liegen Unterlagen für die Öffentlichkeit bereit• Sitzordnung (mit Rücken zu Präsentation = ungünstig)• Mehr Praxisbeispiele• Motion/Postulat, was bedeutet die Erheblicherklärung• Bedeutung der Erheblicherklärung + Beantwortung in

einem Umgang

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Inhaltsübersicht.

Gemeinde Lyss

Rechtlicher Rahmen

Organisatorisches

Geschäftsbehandlung

Abstimmungsverfahren

Parlamentarische Vorstösse

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Rechtlicher Rahmen.

Gemeinde LyssRecht Organisation Geschäfte Abstimmungen Instrumente

Rechtsprinzipien

Rechtsgrundlagen

Hierarchische Einordnung

Gemeindeautonomie

Zuständigkeiten

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Rechtsprinzipien.• Legalitätsprinzip• Rechtsgleichheit• Willkürverbot• Treu und Glauben• Verhältnismässigkeit

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• Kantonsverfassung (KV BSG 101.1)• Gemeindegesetz (GG BSG 170.11)• Gemeindeverordnung (GV BSG 170.111)• Gemeindeordnung (GO)• Geschäftsordnung Grosser Gemeinderat (GO GGR)• Gesetz über die Information der Bevölkerung (IG

BSG 107.1)• Datenschutzgesetz (DSG BSG 152.04)

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Rechtsgrundlagen.

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Hierarchie / Einordnung.

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Bund

Kanton Bern

Gemeinde Lyss

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Gemeindeautonomie.Autonomie = Pflicht,

selbstverantwortlich die Handlungsspielräume wahrzunehmen

Dies hat Gültigkeit für übertragene und selbstgewählte Aufgaben.

Eine Gemeinde ist autonom• Im Rahmen des

übergeordneten Rechts• In der Rechtssetzung• In der RechtsanwendungWenn ihr in einem

Sachbereich eine erhebliche Entscheidungsfreiheit zukommt.

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Gemeindeautonomie.Übertragene Aufgaben• Eidg. + kant.

Abstimmungen + Wahlen• Ortspolizei• Vormundschaft• Sozialhilfe• Feuerwehr + Zivilschutz• Schule• Ver- und Entsorgung• Baupolizei, Bau + Planung• Strassenbau• Kommunale Abstimmungen

+ Wahlen• Eigene Organisation

(Behörde und Verwaltung)

Selbstgewählte Aufgaben• Schwimmbad• Eissporthalle• Gemeindebibliothek• Beauftrager für

Altersfragen• Aufgabenhilfe• Mehrzweckgebäude• Mittagstisch• Kinderkrippe• Mahlzeitendienst• Schülertransporte• usw.

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Hierarchie Lyss.

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Stimmberechtigte

GPAK / LA

Kommissionen

Legislative

Exekutive

operativ Verwaltung

Gemeinderat (Exekutive)

Grosser Gemeinderat (Legislative)

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Zuständigkeiten.Welches Organ in der Gemeinde ist zuständig für die

Übernahme einer neuen Aufgabe?• Kriterium der Wichtigkeit

– Anzahl Betroffene– Schwere des Eingriffs

• Eingriff in Grundrechte• Abgaberecht (Subjekt, Objekt +

Bemessungsgrundlage)• Rechtsschutzbedürfnis

– Finanzielle Folgen Merksatz: Wichtige Gegenstände werden im

Reglement (Parlament/Stimmberechtigte) weniger wichtige in einer Verordnung geregelt (Gemeinderat)

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Abschl. Zuständigkeit.• Reglement ständige

Kommissionen• Geschäftsordnung GGR• Gemeinderechnung• Ausgaben zwischen

Fr. 150‘000 und 1 Mio.• Kreditabrechnungen

> Fr. 150‘000• Nachkredite, wenn nicht GR

• Finanzplan• Richtlinien +

Zielsetzungen• Verwaltungsbericht• (Gemeindebürgerrecht)• Stellenetat (sofern nicht

nach WoV)• Geschäfte von Ge-

meindeverbindungen, wenn Ausgabezustän-digkeit bei GGR

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Fak. Zuständigkeit.• Alle Reglemente, die nicht

einem anderen Gemeindeorgan vorbehalten sind

• Grundzüge der Erhebung von Abgaben

• Ausgaben von Fr. 1 bis 3 Mio.

• Voranschlag und Steueranlage

• Eintritt und Austritt aus Gemeindeverbänden

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Fak. Zuständigkeit.Wahrnehmung Referendum• Beschluss GGR Publikation im Anzeiger• Frist 30 Tage nach Publikation• Mindestens 5 % (rund 360 Personen) der

Stimmberechtigten• Mittels Unterschrift Volksabstimmung verlangen

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Volksabstimmung bei Zustandekommen

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Wahlen.• Präsidium GGR• 1. und 2. Vizepräsidium

GGR• Mitglieder Geschäfts-

prüfungs- und Auf-sichtskommission

• Weitere Kommissions-mitglieder nach Reglement über die ständigen Kommissionen

• Von ihm eingesetzte nichtständige Kommissionen

• Parlamentarische Untersuchungskommission

• Rechnungsprüfungsorgan (externe Revisionsstelle)

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Organisatorisches.

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Geschäftsentstehung

Geschäftsvorbereitung

Einladung

Sitzung

Protokoll

Nachbearbeitung

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Geschäftsentstehung.• Durch Ideen, politische Ziele des Gemeinderates (z.B.

PP Mühleplatz)• Gestützt auf Bedürfnisse aus der Verwaltung (z.B. EDV-

Anlage)• Aufträge aus dem Parlament (mittels Motion, z.B.

Tagesschule)• Aus der Bevölkerung (gestützt auf eine Initiative oder

Petition)

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Geschäftsvorbereitung.• Erarbeitung in Verwaltung• Behandlung in Fachkommission• Bei Finanzgeschäften in Finanzkommission• Verabschiedung durch GR• Traktandierung durch Leitenden Ausschuss• Behandlung in Geschäftsprüfungs- und

Aufsichtskommission• Behandlung in GGR

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Einladung.• Einberufung

– GGR-Präsidium– Gemeinderat– 10 Ratsmitglieder (schriftlich)

• Traktandenliste– Durch Leitenden Ausschuss auf Vorschlag GR– GGR kann zu Beginn der Sitzung ändern– LA kann auf Antrag GR Geschäfte zurückziehen

(Begründung erforderlich)– Ort, Zeit und Traktanden 15 Tage vor Sitzung bekannt

geben– Publikation im Amtsanzeiger

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Page 20: Gemeinde Lyss Behördenschulung 2006. Grosser Gemeinderat. Herzlich Willkommen.

Sitzung.Voraussetzung für Rechtmässigkeit• Rechtzeitige Einberufung• Publikation im Anzeiger

Voraussetzung für Beschlussfähigkeit• Mindestens 21 anwesende Ratsmitglieder

Weitere Punkte• Teilnahmepflicht für GGR-Mitglieder• Presse ist grundsätzlich zugelassen; Film- und

Tonauf-nahmen dürfen Betrieb nicht stören.

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Sitzungsablauf.• Eröffnung durch Präsidium• Genehmigung Traktandenliste• Genehmigung Protokoll• Sachgeschäfte (Reihenfolge i.d.R. nach Wichtigkeit)• Beantwortung von Motionen/Postulate• Eingegangene Motionen/Postulate• Orientierungen Gemeinderat• Einfache Anfragen• Mitteilungen Ratspräsidium

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Protokoll.• Sitzung auf Tonband aufgezeichnet (nach Genehmigung gelöscht)• Inhalt

– Ort, Datum, Beginn und Schluss der Sitzung– Name Präsidium, abwesende Ratsmitglieder sowie weitere

Sitzungsteilnehmende– Name Redende, Anträge, Abstimmungs- und Wahlergebnisse– Kurzgefasster Inhalt der Voten– Austritt von Ratsmitgliedern– Anzahl der Zuschauenden

• 15 Tage nach Sitzung an Ratsmitglieder• Genehmigung an der nächsten Sitzung• Beschlüsse und Wahlen sind zu publizieren• Protokoll ist öffentlich

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Nachbearbeitung.• Publikation Protokoll auf Internet• Publikation der Beschlüsse auf dem Internet• Eingegangene Parlamentarische Vorstösse; Weiterleitung an

Mitglieder und Aufnahme in Übersicht• Erarbeitung Pressespiegel aus Sitzung• Auswertung Anwesenheitsliste für Sitzungsgeldabrechnung

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Geschäftsbehandlung.

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Eintretensdebatte

Detailberatung

Abstimmung eigenes Thema

Ordnungsanträge

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Eintretensdebatte.• Behandelt die Punkte:

– Soll ein derartiges Geschäft behandelt werden– Liegen genügend Informationen vor, um das

Geschäft zu behandeln.

• Entfällt bei Geschäften, die behandelt werden müssen– Budget– Rechnung– Parlamentarische Vorstösse– Finanzplan– Abrechnungen

• Rückweisung ohne inhaltliche Diskussion

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Detailberatung.• Reihenfolge der Redenden

– Vorberatende Behörde oder Fachpersonen– Geschäftsprüfungs- und Aufsichtskommission

• Mehrheitsmeinung• Minderheitsmeinung

– Allgemeine Beratung• In der Reihenfolge der Anmeldungen• Vorzug für Mitglieder, die noch nicht gesprochen haben

– Gemeinderat (Fragenbeantwortung)

• Pflichten der Redenden– Stehend vom Rednerpult– Kurz und zur Sache reden– Anträge klar formulieren– Anträge schriftlich einreichen

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Ordnungsanträge.• Verschiebung eines Geschäftes• Vorzeitige Behandlung eines Geschäfts• Sitzungsunterbruch• Sitzungsaufhebung werden sofort behandelt und brauchen nicht schriftlich gestellt

zu werden

bei Rückweisungsanträgen entscheidet der/die Vorsitzende über den Zeitpunkt der Behandlung

während der Verhandlung kann der Gemeinderat einen Rückzugsantrag stellen, der Grosse Gemeinderat entscheidet dann direkt

Wiedererwägungsanträge sind kurz zu begründen. Der Rat entscheidet ohne Diskussion

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Abstimmungsverfahren.

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Abstimmung Rechtliches

Abstimmung Praxis

Wahlen

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Abstimmung Rechtliches.• Absolutes Mehr der gültigen Stimmen entscheidet• Vorsitzende/r stimmt mit (Stichentscheid)• Vorsitzende/r gibt Anträge bekannt und erläutert

Abstimmungsverfahren (Rat hat somit Möglichkeit zur Stellungnahme, wenn nicht klar)

• Reihenfolge der Abstimmung– Unterabänderungsanträge– Abänderungsanträge– Hauptanträge

• Hauptanträge sind nebeneinander zur Abstimmung zu bringen

• Schlussabstimmung

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Abstimmung Besonderes.• Für teilbare Abstimmungsfragen kann getrennte

Abstimmung verlangt werden• Über zusammengesetzte Anträge kann getrennt

abgestimmt werden• Geheime Abstimmung oder Abstimmung unter

Namensaufruf kann von 5 Ratsmitgliedern oder vom Präsidium verlangt werden

• Bei geheimen Abstimmungen bedeutet Stimmengleichheit „Ablehnung“

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Abstimmung Praxis.„Cup-System“Meine Prioritätenordnung1. Rote Ziegel2. Blaue Ziegel3. Grüne Ziegel

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Cup 1 Cup 2

27

13

nebeneinander

813

19

21

19

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Wahlen.• Wahlen müssen in der Regel traktandiert werden

(wenn Antrag durch GR)• Bei Stimmengleichheit wird Los gezogen

(Vorsitzende)• Bei mehreren gegenüberstehenden Kandidaten

scheidet derjenige Kandidat mit den wenigsten Stimmen aus, wenn keiner das „absolute Mehr“ erreicht.

• Auf Wahlgeschäfte kann nicht zurückgekommen werden

• Wahlvorschläge des Gemeinderates sind unverbindlich

• Wahlen erfolgen in der Regel offen• 5 Ratsmitglieder oder der/die Vorsitzende können

geheime Wahlen verlangenGemeinde LyssRecht Organisation Geschäfte Abstimmungen Instrumente

Page 33: Gemeinde Lyss Behördenschulung 2006. Grosser Gemeinderat. Herzlich Willkommen.

Parlamentarische Instrumente.

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Motion

Postulat

Dringliche Motion/Postulat

Interpellation

Einfache Anfrage

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Motion/Postulat.Postulat• Verlangt, dass der

Gemeinderat ein bestimmtes Geschäft prüft

• Zuständigkeitsbereich– Stimmberechtigte– Grosser Gemeinderat– Gemeinderat

• Ein oder mehrere Ratsmitglieder

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Motion• Verlangt, dass der

Gemeinderat ein bestimmtes Geschäft zum Beschluss unterbreitet

• Zuständigkeitsbereich– Stimmberechtigte– Grosser Gemeinderat

• Ein oder mehrere Ratsmitglieder

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M/P Behandlung.• Bekanntgabe nach Einreichung durch Präsidium• Stellungnahme durch GR innert 6 Monaten• Behandlung im GGR

– Antrag durch GR– Stellungnahme Erstunterzeichner– Diskussion

• Frist für Behandlung in Stellungnahme erwähnt ansonsten innert einem Jahr

• Rückzugs- und Abänderungsmöglichkeit durch Erstunterzeichner bis zur Erheblicherklärung

• Motionen können bis zu diesem Zeitpunkt in ein Postulat umgewandelt werden.

• Beantragt der Gemeinderat die Umwandlung einer Motion in ein Postulat und die Motionärin hält an der Motion fest, wird nur über die Motion beraten und abgestimmt.

• Nach der Berichterstattung (Postulat) bzw. Umsetzung/Geschäfts-vorlage (Motion) erfolgt die Abschreibung.

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Dringliche M/P.• Montag (Sitzungstag) bis 09.00 Uhr eingereicht• Mitteilung über Eingang zu Beginn der Sitzung• Einreicher/in kann kurz Dringlichkeit begründen• Abstimmung durch Rat über Dringlichkeit• Bei Zustimmung zur Dringlichkeit erfolgt im

Anschluss an die Geschäfte eine kurze Begründung durch die Einreicher/in

• Bei Zustimmung zu Dringlichkeit antwortet der GR sofort oder an der nächsten Sitzung

• allgemeine Diskussion• Beschlussfassung über Erheblicherklärung sowie

Ausführungsfrist

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Interpellation.• Auskunftsbegehren über eine die Gemeinde

betreffende Frage/Angelegenheit• Schriftlich eingereicht und kurz begründet• zu Beantworten an einer der nächsten Sitzungen,

ausnahmsweise sofort• werden dem Rat durch das Präsidium zur Kenntnis

gebracht• Nach Beantwortung durch den Gemeinderat nimmt

Interpellant/in Stellung und erklärt, ob Auskunft befriedigt

• Diskussion nur, wenn von 10 Ratsmitgliedern verlangt

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Einfache Anfrage.• Auskunftsbegehren über eine die Gemeinde

betreffende Frage/Angelegenheit• Ohne Begründung eingereicht• Mündlich an einer Sitzung vorgebracht oder

schriftlich ausserhalb der Sitzung beim Vorsitzenden eingereicht

• Vom Gemeinderat sofort oder in der nächsten Sitzung zu beantworten

• Bei einfachen Anfragen findet keine Diskussion statt.

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Fragen?

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Links.• www.be.ch/gesetze/• www.lyss.ch Downloads

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Behördenschulung 2006.Danke für Ihre Aufmerksamkeit.


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