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Gefährdungsbeurteilung Arbeitsbereich 1 des Purin ... · PDF fileMEO/MS Post 04.10.2005 1...

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MEO/MS Post 04.10.2005 1 Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis Gefährdungsbeurteilung Arbeitsbereich 1 des Purin-Betriebes Harnstoffmethylierung
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MEO/MS Post 04.10.2005 1

Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis

Gefährdungsbeurteilung Arbeitsbereich 1 des Purin-Betriebes

Harnstoffmethylierung

MEO/MS Post 04.10.2005 2

Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis

1. Tätigkeitsbeschreibung2. Gefahrstoffe am Arbeitsplatz3. Welche gefährlichen Stoffe/Zubereitungen werden

verwendet?4. Ausmaß, Art und Dauer der Exposition5. Physikalisch/chemische Wirkungen6. Beurteilung der Gefährdungen7. Substitutionsprüfung8. Brand- oder Explosionsgefahren9. Schutzmaßnahmen10. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen11. Schutzstufe12. Bemerkungen

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Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis

1. TätigkeitsbeschreibungIn der Harnstoffmethylierung wird der technische Harnstoff mitMethylamin zum N,N' Dimethylharnstoff und Monomethylharnstoff umgesetzt.

Arbeitsplatzvorschrift Nr. 000379-02/DDie Harnstoffmethylierung ist in drei Arbeitsstufen eingeteilt:1. Ansetzen und schmelzen von technischem Harnstoff im Vorschmelzkessel R 126712. Die Methylierung in den Reaktionsapparaten C 11452, C 11458 und R 124513. Den aus der dritten Stufe stammenden N,N-Dimethylharnstoff in den Vorratskessel R 14445 fördern bzw. aus dem R 12451 in den R 14446 (Kühlapparat) fördern.

MEO/MS Post 04.10.2005 4

Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis

Arbeitsbedingungen

geschlossene Anlage0,6 Mitarbeiter/SchichtKein ständiger Arbeitsplatz. Der Mitarbeiter bedientzusätzlich die Arbeitsplätze Cyanisierung (AB2) und Cyanessigsäure-Eindampfanlage (AB3).

MEO/MS Post 04.10.2005 5

Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis

Verwendete Apparaturen

Schubförderer H 11356 Temperatur DruckVorschmelzkessel R 11457Reaktionsapparate C 11452 / C 11458 bis 180°C >2 barMethylaminverdampfer W 11452 / W 11458 bis 180°C >2 barVorratskessel R 14445 bis 180°C >2 barAmmoniakabsorber F 11447 / F 11451 130°C >2 barMethylamintanks P51/53/55/57/58/59Reaktionsapparat R 12451Methylaminabsorber R 12315Methylaminabsorber B 12312

Produktionsparameter

Apparat/VorlageReaktionsapparate C 11452 Stufe 1Stufe 2Stufe 3Vorschmelzkessel R 11457Bemerkungen

MEO/MS Post 04.10.2005 6

Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis

Werden Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt oderwerden Gefahrstoffe freigesetzt bzw. entstehen Gefahrstoffe?

Ja (Gefährdungsbeurteilung erforderlich) Nein (Gefährdungsbeurteilung nicht erforderlich)

Dokumentation

MEO/MS Post 04.10.2005 7

Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis

Welche gefährlichen Stoffe oder Zubereitungen werden verwendet?

Stoffname AGW Liegt ein SDB vor?

AGW-Messungen

[Schicht-mittelwert]

Bemerkungen Vewendete Menge2004[t/a]

Mono-methylamin

(74-89-5)

TRGS 900: 13 mg/m³

grenzungs-kategorie =1=(Stand: 08/2004)

BASF AGStand: 21.10.2004

Befund-Nr. 05001

2800

Ammoniak(CAS

7664-41-7)

TRGS 900: 35 mg/m³Spitzenbe-grenzungs-kategorie =1=(Stand: 08/2004)

Gerling, Holz & Co.Stand: 20.01.2003

Befund-Nr. 05001-Eingehalten-

(Stand: 08/2004)

5850bezogen aufAmmoniak-

Lösung 25%ig

gefährlicheEigenschaften

F+, XnR12HochentzündlcihR20Gesundheitsschädlich beim EinatmenR37/38Reizt die Atmungsorgane und die HautR41Gefahr ernster AugenschädenT, NR10EntzündlichR23Giftig beim EinatmenR34Verursacht VerätzungenR50

Version 1.2

Version 0007

TRGS 900: Y

Spitzenbe-CAS -Eingehalten-

MEO/MS Post 04.10.2005 8

Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis

Stoffname AGW Liegt ein SDB vor?

AGW-Messungen

[Schicht-mittelwert]

Bemerkungen Vewendete Menge2004[t/a]

Harnstoff-schmelze(Mit unter-

schiedlichen Gehalten an Monomethyl

amin und Ammoniak und unter-

schied-lichem Methy-

lierungsgrad)

Nein 2665

gefährlicheEigenschaften

VerbrühungTemperatur Schmelze:Stufe 2: 155°CStufe 3: 175°C

MEO/MS Post 04.10.2005 9

Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis

Ausmaß, Art und Dauer der ExpositionGefahrstoff Expositions-

artDauer[min.]

AGW-Messungen

Bemerkungen

Mono-methylaminAmmoniak

inhalativdermal

1-2 Befund-Nr. 05001

-Einhaltung-

PSA aus BAAmmoniak

(Stand 7/97)Mono-methylamin

(Stand 5/99)

Mono-methylaminAmmoniak

inhalativdermal

1-2 Befund-Nr. 05001

-Einhaltung-

PSA BAAmmoniakNr. 1068(Stand 7/97)Mono-methylaminNr. 1243(Stand 5/99)

Verfahrensschritte bei denen eine Exposition vorliegen kann(inkl. Wartungsarbeiten!)

VerwendetePSA

Von jeder Partie wird nach 4 Stunden aus der 3. Stufe eine Probe (250 ml) entnommen. Diese Probenahme wird dann stündlich wiederholt.

Schutzschirm mit Korbbrille und Chemikalienschutzhand-schuhe lang, Gummi-schürze und Gummistiefel. Bei Dampf- und Aerosol-bildung Atemschutzmaske mit Kombifilter bzw. Filter K2

4.2Von jeder Partie wird nach 4 Stunden aus der 2. Stufe eine Probe (250 ml) entnommen. Diese Probenahme wird dann stündlich wiederholt.

Schutzschirm mit Korbbrille und Chemikalienschutzhand-schuhe lang, Gummi-schürze und Gummistiefel. Bei Dampf- und Aerosol-bildung Atemschutzmaske mit Kombifilter ABEK2P3 bzw. Filter K2

Nr. 1068

Nr. 1243ABEK2P3

4.1

MEO/MS Post 04.10.2005 10

Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis

Ausmaß, Art und Dauer der ExpositionGefahrstoff Expositions-

artDauer[min.]

AGW-Messungen

Bemerkungen

Ammoniak inhalativdermal

1-2 Befund-Nr. 05001

PSA BAAmmoniakNr. 1068(Stand 7/97)

Nr. D006837-01(Stand 07/04)

Mono-methylamin

inhalativdermal

0 keine Messung

erforderlich

PSA BAMono-methylaminNr. 1243(Stand 5/99)

Nr. D006851-01(Stand 10/04)

4.4Restentleerung der Monomethylamintanks

Schutzschirm mit Korbbrille und Chemikalienschutzhand-schuhe lang, Gummi-schürze und Gummistiefel. Bei Dampf- und Aerosol-bildung Atemschutzmaske mit Kombifilter ABEK2P3 bzw. Filter K2

Verfahrensschritte bei denen eine Exposition vorliegen kann(inkl. Wartungsarbeiten!)

VerwendetePSA

Zweimal pro Schicht wird eine Ammoniakwasserprobe (100 ml) aus dem Absorber 2 entnommen.

Schutzschirm mit Korbbrille und Chemikalienschutzhand-schuhe lang, Gummi-schürze und Gummistiefel. Bei Dampf- und Aerosol-bildung Atemschutzmaske mit Kombifilter ABEK2P3 bzw. Filter K2

Über-schreitung-

BA-Blau

BA-Blau

4.3

MEO/MS Post 04.10.2005 11

Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis

Ausmaß, Art und Dauer der ExpositionGefahrstoff Expositions-

artDauer[min.]

AGW-Messungen

Bemerkungen

Werden nur bei gereinigten Anlagenteilen durchgeführt. Keine Gefahrstoff-Exposition

Verfahrensschritte bei denen eine Exposition vorliegen kann(inkl. Wartungsarbeiten!)

VerwendetePSA

4.5Wartungsarbeiten

Die durchgeführte Reinigung wird in der entprechenden Arbeitserlaubnis dokumentiert.

MEO/MS Post 04.10.2005 12

Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis

Die physikalischen und chemischen Eigenschaften der Einzelstoffe sind in den o.g. Sicherheitsdatenblätternbeschrieben. Bei der Probenahme Pkt. 4.1-4.3 Gefahr der Verbrühung

6. Beurteilung der inhalativen, dermalen und physikalisch-chemisch Gefährdungen

Eine Gefährdung der Mitarbeiter bei sachgemäßen Gebrauch der Sicherheitseinrichtungen sowie PSA bestehtnicht.

7. Ergebnis der Prüfung einer Substitution

Aufgrund des Syntheseweges keine Substitution möglich. Ammoniak ist Nebenprodukt, Monomethylamin Edukt.

8. Brand- oder Explosionsgefahren

Dokumentation im bestehenden Brandschutzkonzept und Explosionsschutzdokument des Purin-Betriebes.

MEO/MS Post 04.10.2005 13

Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis

9. Schutzmaßnahmen

Mass-nahmen

ausreichend

Mass-nahmen

ausreichend

ja

nein

ja

ja

ja

ja

Welche Schutzmaßnahmen wurden bereits getroffen ? Welche Schutzmaßnahmen sind zusätzlich zu

treffen ?Zu 4.1 und 4.2Die Probenahme erfolgt an umschlossenen, abgesaugten Probenahmestellen

Zu 4.3Die Probenahme erfolgt an umschlossenen, abgesaugten Probenahmestellen

Zu 4.4Betriebsanweisung D006851-01 -Entleeren Monomethylamintanks-

Zu 4.5Wartungsarbeiten werden nur in gereinigten Anlagenteilen durchgeführt.

keine

Unterweisung der Mitarbeiter über die richtige Arbeitsweise bei der Probenahme. Anschließend Überprüfung AGW

Gehaltsbestimmung Monomethylamin der Wasserprobe nach dem Entspannen des Restdrucks (Restentleerung der Monomethylamintanks) durch das Beriebslabor Purin-Betrieb

MEO/MS Post 04.10.2005 14

Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis

10. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Welche arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen Beurteilung der Vorsorgeuntersuchungenwurden durchgeführt?

G 20 Stellungnahme erfolgte durch WerksarztzG 25 Minden.G 26

11. Schutzstufe

Der Arbeitsbereich 1 Harnstoffmethylierung wir gemäß GefStoffV in die Schutzstufe 3 eingestuft.Grundlage ist die Kennzeichnung des Gefahrstoffes Ammoniak als T (giftig).

LärmFahr-, Steuer- und ÜberwachungstätigkeitAtemschutzgeräte

MEO/MS Post 04.10.2005 15

Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis

12. Bemerkungen

Diese Gefährdungsbeurteilung ist alle 3. Jahre zu überprüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist aufzuzeichnen. Diese Gefährdungsbeurteilung ist zu aktualisieren, wenn maßgebliche Veränderungen dies erforderlich machen oder wenn sich eine Aktualisierung aufgrund der Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorge als notwendig erweist.

MEO/MS Post 04.10.2005 16

Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis

12. Bemerkungen

Die unter Punkt 9. genannten zusätzlich zu treffenden Schutzmaßahmen sind durchzuführen

wer bis wann durchgeführt Unterschrift

MEO/MPH. Bender

MEO/MSUH. Gocha

MEO/MPH. Bender

Durchführung Überprüfung

Unterweisung der Mitarbeiter über die richtige Arbeitsweise bei der Probenahme der Ammoniakwasserprobe aus Absorber 2Überprüfung des AGW bei der Probenahme der Ammoniakwasserprobe aus Absorber 2 nach erfolgter UnterweisungGehaltsbestimmung Monomethylamin der Wasserprobe nach dem Entspannen des Restdrucks (Restentleerung der Monomethylamintanks)

Maßnahme

MEO/MS Post 04.10.2005 17

Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis

Checkliste Einhaltung der Schutzstufe 1 des § 8 der GefahrstoffV

Betrieb:

Arbeitsbereich:

Datum:

Prüfpunkt Ja Nein nichtzutreffend

Bemerkungen

1. Gestaltung des Arbeitsplatzes und Arbeitsorganisation

2. Begrenzung der Dauer und des Ausmaßes der Exposition

3. Hygienemaßnahmen, Reinigung des Arbeitsplatzes

Gase, Dämpfe und Aerosole werden bei allen Tätigkeiten so weit wie möglich vermieden

Die Reinigung der Maschinen, Anlagen und sonstigen Arbeitsmitteln erfolgt regelmäßig

Begrenzung der Anzahl der Beschäftigten, die Gefahrstoffen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können

MEO/MS Post 04.10.2005 18

Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis

4. Aufbewahrung und Lagerung

5. Abfälle

6. Gefahrstoffe und Kennzeichnungen

Gefahrstoffe, die nicht mehr benötigt werden und ungereinigte Behältnisse sind vom Arbeitsplatz zu entfernen, sachgerecht zu lagern oder zu entsorgen

Für alle Arbeitsstoffe liegt eine Anzeige gemäß Verfahrensanweisung 03.16.12. Umgang mit neuen Roh-/ Hilfsstoffen sowie neuen Produkten vor

An den Arbeitsplätzen wird nur der Tagesbedarf an Arbeitsstoffen gelagert

MEO/MS Post 04.10.2005 19

Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis

Checkliste Einhaltung der Schutzstufe 2 des § 9 der GefahrstoffV

Betrieb:

Arbeitsbereich:

Datum:

Prüfpunkt Ja Nein nichtzutreffend

Bemerkungen

1. Substitution

2. Alternative Schutzmaßnahmen

3. Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)

Verfahren, Steuerungstechnik und Arbeitsmaterial entsprechen dem Stand der Technik

Die Verfahren, Messregeln und Grenzwerte, die vom AGS vorgeschlagen werden, sind bekannt und u.a. Grundlage für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Es erfolgt regelmäßig eine Substitutionsprüfung der eingesetzten Arbeitsstoffe

Schutzstufe 1 wird eingehalten

MEO/MS Post 04.10.2005 20

Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis

Checkliste Einhaltung der Schutzstufe 3 des § 10 der GefahrstoffV

Betrieb:

Arbeitsbereich:

Datum:

Prüfpunkt Ja Nein nichtzutreffend

Welche Maßnahmen wurden getroffen?

1. Substitution

2. Schutzmaßnahmen

2. Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)

3. Aufbewahrung und Lagerung

Orte, an denen Tätigkeiten mit hoher Gefährdung durchgeführt werden, sind bekannt

Arbeitsbereiche, in denen mit T und T+ gekennzeichneten Arbeitsstoffen umgegangen wird, sind nur für befugte Mitarbeiter zugänglich

Die AGW's werden eingehalten

Die Pflicht zur Substitution ist bekannt

Schutzstufen 1 und 2 werden eingehalten

MEO/MS Post 04.10.2005 21

Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis

Checkliste Einhaltung der Schutzstufe 4 des § 11 der GefahrstoffV

Betrieb:

Arbeitsbereich:

Datum:

Prüfpunkt Ja Nein nichtzutreffend

Welche Maßnahmen wurden getroffen?

1. Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)

2. Schutzmaßnahmen

3. Arbeitsplatzgestaltung

Schutzstufen 1,2 und 3 werden eingehalten. Schutzstufe 4 gilt nur für krebserzeugende, erbgutverändernde oder fruchtbarkeitsgefährdenden Arbeitsstoffen der Kategorie 1 oder 2

Abgesaugte Luft wird nicht in den Arbeitsbereich zurückgeführt

Abgrenzung der Gefahrenbereiche

Messungen der AGW's wird durchgeführt

Die AGW's werden eingehalten

wenn ja, ist Schutzstufe 4 nicht anzuwenden


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