Stadtwerke Karlsruhe GmbHDaxlander Straße 72 76185 Karlsruhe
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Was können wir für Sie tun?
ProduktberatungTelefon 0721 599–[email protected]
1. Gegenstand der Förderung
Gefördert wird der Neukauf einer Elektro-Ladestation. Es werden maximal
zwei Ladestationen pro Antragsteller / Objekt gefördert.
2. Antragsberechtigung
Das Förderprogramm gilt nur für Kunden der Stadtwerke Karlsruhe
GmbH (nachfolgend SWK genannt) aus dem Bereich Industrie und Mittelstand
sowie Wohnungswirtschaft, die vorzugsweise zum Zeitpunkt der
Antragstellung einen Strom liefervertrag NaturStrom oder NaturStrom online
abgeschlossen haben.
3. Voraussetzung für die Förderung
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht. Über die An-
träge entscheidet die SWK auf Grundlage dieser Bedingungen und im Rahmen
der verfügbaren Mittel.
4. Förderantrag
Der SWK ist ein komplett ausgefüllter und unterschriebener Förderantrag
(umseitiger Vordruck) und eine Kopie der Rechnung des Fachhändlers vor-
zulegen. Der Antragsteller bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit
aller Angaben sowie die vollumfängliche Kenntnisnahme aller Förderbedin-
gungen. Die SWK ist berechtigt, durch eine Besichtigung der geförderten
Ladestation das Einhalten der Förderbedingungen zu überprüfen. Der Förder-
antrag muss bis spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme der Ladestation
bei der SWK eingegangen sein. Zu spät ein gehende Anträge finden keine
Berücksichtigung.
5. Höhe des Förderbetrags
Der Förderbetrag wird als einmaliger Zuschuss bei aktiver Stromlieferung
und nach der gesetzlichen Widerrufsfrist auf das im Förderantrag an-
gegebene Konto überwiesen. Die Höhe des Förderbetrags kann der Tabelle
im Antrag entnommen werden. Die Förderung gilt zuzüglich Mehrwertsteuer
in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungser-
bringung.
6. Rückzahlungsverpflichtung
Der Förderbetrag ist vom Antragsteller unverzüglich zurückzuzahlen,
wenn die Förderung durch unrichtige oder unvollständige Angaben
erwirkt wurde.
7. Verfahren
Die Anträge werden durch die SWK in der Reihenfolge ihres Eingangs
bearbeitet.
8. Sonstige Regelungen
Eine Haftung der SWK in Zusammenhang mit der Förderung ist aus-
geschlossen. Die SWK behält sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu
beenden oder inhaltlich zu ändern (Überschreitung des Gesamtfördervolu-
mens). Antragssteller, die zum Zeitpunkt des Förderantrages noch kein
Kunde der SWK sind, erhalten erst nach Lieferbeginn den Förderbetrag
ausbezahlt.
Allgemeine Förderbedingungen Stadtwerke-Elektro-Ladestation
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Förderprogramm Ladestation
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Laden, wenn das Auto sowieso steht?
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Antrag auf Förderung einer Stadtwerke-Elektro-Ladestation
Stadtwerke Karlsruhe GmbHFörderprogramme, V-DLT76185 Karlsruhe
Ladestation
Adresse Ladestation
Hersteller
Straße, Hausnummer
Modell /Typ
PLZ, Ort
Ladeanschluss in kW
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich alle Förderbedingungen in vollem Umfang zur Kenntnis genommen habe.
Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers
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Kompakt oder leistungsstark, mit Installation. Ladestationen gibt es in mehreren Leistungsstufen, die wir ab 11 Kilowatt fördern. Entweder mit integriertem Kabel oder einer Steck-dose. Gerne beraten wir Sie, welcher Typ für Sie der richtige ist. Wir bieten Ihnen die Ladestationen mit unterschiedlichen Leistungs-stufen mit Installation an.Mehr Informationen auch zum Elektromobilitäts-Check finden Sie unter emobilitaet.stadtwerke-karlsruhe.de
Jetzt 340 Euro Förderung sichern!
Erst prüfen, dann installieren. Die Installationsarbeiten werden von einem Fachpartner der Stadtwerke Karlsruhe durchgeführt. Wie bei allen anderen Arbei-ten an elektrischen Anlagen ist auch der Einbau der Ladeeinrich-tung in Eigenregie nicht zulässig. Jeder Anschlusspunkt muss mit einer eigenen Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) geschützt sein. Detailfragen klärt Ihr Elektroinstallateur für Sie.
Fördergelder als SWK Strom-Kunde
SWK-Ladestation inkl Installation (Euro)
340 (Netto)
Zu Hause tanken, bequemer gehts nicht. Autos stehen oft sehr lange. Und das meistens im Unternehmen oder zu Hause. Das macht es so praktisch, sein Elektroauto genau dort aufzuladen. Über Nacht oder auch tagsüber. Wenn Fahrzeuge oft tagsüber stehen, kann eine zusatzliche Photovoltaikanlage sehr effizient sein, z.B. auf einem Carport oder der Garage. Dann laden Sie Ihr Auto völlig kostenlos auf. Sprechen Sie uns an, wir finden die beste Lösung für Sie.
Wird von den Stadtwerken Karlsruhe ausgefüllt
VK-Nr. SAP
zu zahlender Betrag in Euro
Eingang Zeichen
geprüft
Bitte den Förderantrag vollständig und gut lesbar in Druckbuchstaben ausfüllen. Zur Bearbeitung benötigen wir eine Rechnungskopie der Ladestation.
Antragsteller
Name, Vorname
PLZ, Ort
Firma
Straße, Hausnummer
Vertragskonto-Nr. (steht auf Ihrer Stadtwerke-Rechnung)
Telefon, Fax
Bitte Förderung ankreuzenStadtwerke-Elektro-Ladestation
mit Installation 340 Euro (Netto)
BIC
IBAN
Kontoinhaber (falls abweichend vom Antragsteller)
Bankverbindung des Antragstellers
Telefon
Ja, ich möchte nichts verpassen und von den Stadtwerken über aktuelle Produkte und Dienstleistungen informiert und zum Zwecke der Marktforschung kontaktiert werden per:
Alle Angaben sind freiwillig. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen unter: [email protected], Stadtwerke Karlsruhe GmbH, 76127 Karlsruhe oder 0800 200 300 6.
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