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g Laden, wenn das Auto - stadtwerke-karlsruhe.de · Das macht es so praktisch, sein Elektroauto...

Date post: 30-Jun-2020
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Stadtwerke Karlsruhe GmbH Daxlander Straße 72 76185 Karlsruhe www.stadtwerke-karlsruhe.de Konzept und Realisation: Hübner & Sturk Werbeagentur, Bensheim Was können wir für Sie tun? Produktberatung Telefon 0721 599–2424 [email protected] 1. Gegenstand der Förderung Gefördert wird der Neukauf einer Elektro-Ladestation. Es werden maximal zwei Ladestationen pro Antragsteller / Objekt gefördert. 2. Antragsberechtigung Das Förderprogramm gilt nur für Kunden der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (nachfolgend SWK genannt) aus dem Bereich Industrie und Mittelstand sowie Wohnungswirtschaft, die vorzugsweise zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Stromliefervertrag NaturStrom oder NaturStrom online abgeschlossen haben. 3. Voraussetzung für die Förderung Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht. Über die An- träge entscheidet die SWK auf Grundlage dieser Bedingungen und im Rahmen der verfügbaren Mittel. 4. Förderantrag Der SWK ist ein komplett ausgefüllter und unterschriebener Förderantrag (umseitiger Vordruck) und eine Kopie der Rechnung des Fachhändlers vor- zulegen. Der Antragsteller bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben sowie die vollumfängliche Kenntnisnahme aller Förderbedin- gungen. Die SWK ist berechtigt, durch eine Besichtigung der geförderten Ladestation das Einhalten der Förderbedingungen zu überprüfen. Der Förder- antrag muss bis spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme der Ladestation bei der SWK eingegangen sein. Zu spät eingehende Anträge finden keine Berücksichtigung. 5. Höhe des Förderbetrags Der Förderbetrag wird als einmaliger Zuschuss bei aktiver Stromlieferung und nach der gesetzlichen Widerrufsfrist auf das im Förderantrag an- gegebene Konto überwiesen. Die Höhe des Förderbetrags kann der Tabelle im Antrag entnommen werden. Die Förderung gilt zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungser- bringung. 6. Rückzahlungsverpflichtung Der Förderbetrag ist vom Antragsteller unverzüglich zurückzuzahlen, wenn die Förderung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde. 7. Verfahren Die Anträge werden durch die SWK in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. 8. Sonstige Regelungen Eine Haftung der SWK in Zusammenhang mit der Förderung ist aus- geschlossen. Die SWK behält sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden oder inhaltlich zu ändern (Überschreitung des Gesamtfördervolu- mens). Antragssteller, die zum Zeitpunkt des Förderantrages noch kein Kunde der SWK sind, erhalten erst nach Lieferbeginn den Förderbetrag ausbezahlt. Allgemeine Förderbedingungen Stadtwerke-Elektro-Ladestation Stand: Juli 2020 nn ich. Förderprogramm Ladestation Mit den praktischen Ladestationen ganz bequem Elektroautos laden und Förderung sichern. Laden, wenn das Auto sowieso steht? 11255_SWK_BR_Foerderprogramme_ELadestation_MobilCheck_B2B_2020_07.indd 1-2 11255_SWK_BR_Foerderprogramme_ELadestation_MobilCheck_B2B_2020_07.indd 1-2 25.06.2020 11:38:34 25.06.2020 11:38:34
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Stadtwerke Karlsruhe GmbHDaxlander Straße 72 76185 Karlsruhe

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Was können wir für Sie tun?

ProduktberatungTelefon 0721 599–[email protected]

1. Gegenstand der Förderung

Gefördert wird der Neukauf einer Elektro-Ladestation. Es werden maximal

zwei Ladestationen pro Antragsteller / Objekt gefördert.

2. Antragsberechtigung

Das Förderprogramm gilt nur für Kunden der Stadtwerke Karlsruhe

GmbH (nachfolgend SWK genannt) aus dem Bereich Industrie und Mittelstand

sowie Wohnungswirtschaft, die vorzugsweise zum Zeitpunkt der

Antragstellung einen Strom liefervertrag NaturStrom oder NaturStrom online

abgeschlossen haben.

3. Voraussetzung für die Förderung

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht. Über die An-

träge entscheidet die SWK auf Grundlage dieser Bedingungen und im Rahmen

der verfügbaren Mittel.

4. Förderantrag

Der SWK ist ein komplett ausgefüllter und unterschriebener Förderantrag

(umseitiger Vordruck) und eine Kopie der Rechnung des Fachhändlers vor-

zulegen. Der Antragsteller bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit

aller Angaben sowie die vollumfängliche Kenntnisnahme aller Förderbedin-

gungen. Die SWK ist berechtigt, durch eine Besichtigung der geförderten

Ladestation das Einhalten der Förderbedingungen zu überprüfen. Der Förder-

antrag muss bis spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme der Ladestation

bei der SWK eingegangen sein. Zu spät ein gehende Anträge finden keine

Berücksichtigung.

5. Höhe des Förderbetrags

Der Förderbetrag wird als einmaliger Zuschuss bei aktiver Stromlieferung

und nach der gesetzlichen Widerrufsfrist auf das im Förderantrag an-

gegebene Konto überwiesen. Die Höhe des Förderbetrags kann der Tabelle

im Antrag entnommen werden. Die Förderung gilt zuzüglich Mehrwertsteuer

in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungser-

bringung.

6. Rückzahlungsverpflichtung

Der Förderbetrag ist vom Antragsteller unverzüglich zurückzuzahlen,

wenn die Förderung durch unrichtige oder unvollständige Angaben

erwirkt wurde.

7. Verfahren

Die Anträge werden durch die SWK in der Reihenfolge ihres Eingangs

bearbeitet.

8. Sonstige Regelungen

Eine Haftung der SWK in Zusammenhang mit der Förderung ist aus-

geschlossen. Die SWK behält sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu

beenden oder inhaltlich zu ändern (Überschreitung des Gesamtfördervolu-

mens). Antragssteller, die zum Zeitpunkt des Förderantrages noch kein

Kunde der SWK sind, erhalten erst nach Lieferbeginn den Förderbetrag

ausbezahlt.

Allgemeine Förderbedingungen Stadtwerke-Elektro-Ladestation

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Förderprogramm Ladestation

Mit den praktischen Ladestationen ganz bequem Elektroautos laden und Förderung sichern.

Laden, wenn das Auto sowieso steht?

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Antrag auf Förderung einer Stadtwerke-Elektro-Ladestation

Stadtwerke Karlsruhe GmbHFörderprogramme, V-DLT76185 Karlsruhe

Ladestation

Adresse Ladestation

Hersteller

Straße, Hausnummer

Modell /Typ

PLZ, Ort

Ladeanschluss in kW

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich alle Förderbedingungen in vollem Umfang zur Kenntnis genommen habe.

Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers

Installieren Sie die Zukunft. Mit sicheren und leistungs-starken Ladestationen für Ihr Unternehmen.Einziger Nachteil – Sie können beim Tanken nicht noch schnell ein Salamibrötchen kaufen. Ansonsten nur Vorteile: Sie laden Ihr Auto bequem auf, wenn es sowieso steht, und sparen Geld. Und weil Elektroautos das Klima schonen, fördern wir Ihre Ladestation mit bis zu 340 Euro (Netto).

Kompakt oder leistungsstark, mit Installation. Ladestationen gibt es in mehreren Leistungsstufen, die wir ab 11 Kilowatt fördern. Entweder mit integriertem Kabel oder einer Steck-dose. Gerne beraten wir Sie, welcher Typ für Sie der richtige ist. Wir bieten Ihnen die Ladestationen mit unterschiedlichen Leistungs-stufen mit Installation an.Mehr Informationen auch zum Elektromobilitäts-Check finden Sie unter emobilitaet.stadtwerke-karlsruhe.de

Jetzt 340 Euro Förderung sichern!

Erst prüfen, dann installieren. Die Installationsarbeiten werden von einem Fachpartner der Stadtwerke Karlsruhe durchgeführt. Wie bei allen anderen Arbei-ten an elektrischen Anlagen ist auch der Einbau der Ladeeinrich-tung in Eigenregie nicht zulässig. Jeder Anschlusspunkt muss mit einer eigenen Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) geschützt sein. Detailfragen klärt Ihr Elektroinstallateur für Sie.

Fördergelder als SWK Strom-Kunde

SWK-Ladestation inkl Installation (Euro)

340 (Netto)

Zu Hause tanken, bequemer gehts nicht. Autos stehen oft sehr lange. Und das meistens im Unternehmen oder zu Hause. Das macht es so praktisch, sein Elektroauto genau dort aufzuladen. Über Nacht oder auch tagsüber. Wenn Fahrzeuge oft tagsüber stehen, kann eine zusatzliche Photovoltaikanlage sehr effizient sein, z.B. auf einem Carport oder der Garage. Dann laden Sie Ihr Auto völlig kostenlos auf. Sprechen Sie uns an, wir finden die beste Lösung für Sie.

Wird von den Stadtwerken Karlsruhe ausgefüllt

VK-Nr. SAP

zu zahlender Betrag in Euro

Eingang Zeichen

geprüft

Bitte den Förderantrag vollständig und gut lesbar in Druckbuchstaben ausfüllen. Zur Bearbeitung benötigen wir eine Rechnungskopie der Ladestation.

Antragsteller

Name, Vorname

PLZ, Ort

Firma

Straße, Hausnummer

Vertragskonto-Nr. (steht auf Ihrer Stadtwerke-Rechnung)

Telefon, Fax

E-Mail

Bitte Förderung ankreuzenStadtwerke-Elektro-Ladestation

mit Installation 340 Euro (Netto)

BIC

IBAN

Kontoinhaber (falls abweichend vom Antragsteller)

Bankverbindung des Antragstellers

E-Mail

Telefon

Ja, ich möchte nichts verpassen und von den Stadtwerken über aktuelle Produkte und Dienstleistungen informiert und zum Zwecke der Marktforschung kontaktiert werden per:

Alle Angaben sind freiwillig. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen unter: [email protected], Stadtwerke Karlsruhe GmbH, 76127 Karlsruhe oder 0800 200 300 6.

11255_SWK_BR_Foerderprogramme_ELadestation_MobilCheck_B2B_2020_07.indd 3-411255_SWK_BR_Foerderprogramme_ELadestation_MobilCheck_B2B_2020_07.indd 3-4 25.06.2020 11:38:3525.06.2020 11:38:35


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