Seminaire franco-allemand de la constructionSaarbrücken, 12. Mai 2011
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 1
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
Luxemburg; 131,83
Niederlande; 11,84
Dänemark; 73,48
Belgien;5,46
Tschechische Republik; 275,68
Österreich; 814,27
Polen; 538,86
Frankreich; 634,84
Schweiz;171,50
Land Bauaufträge in Mio. €
1 Österreich 814,272 Frankreich 634,843 Polen 538,864 Tschechische Republik 275,685 Schweiz 171,56 Luxemburg 131,837 Dänemark 73,488 Niederlande 11,849 Belgien 5,46
Aufträge im Wert von 2.657,76 Mio. Euro erhielten deutsche
Bauunternehmen aus dem benachbarten Ausland
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Deckungsinhalte RC Décennale (Art. 1792 CC)Garantie décennale bâtiment (ouvrage)Garantie dommage aux existant: für bestehende Gebäudeteile,an die angebaut wirdGarantie bon fonctionnement – 2 Jahre für Ausstattungsteile/ZubehörVermögensschäden (Folgeschäden)
Garantie gilt nur wenn:
französische Normen eingehalten werden (CSTB)franz. Produkte verwendet werden (avis technique) oder wenn Kontrolleur, z. B. Veritas/Socotec bestätigt, dass Produkt in Ordnung ist
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 3
Pflichtversicherung (L 241-1 Code des Assurances)= Responsabilité civil décennale, Art. 1792 CC
Die 10jährige Gewährleistung gilt von der Übernahme an. Ein Jahrdavon ist durch die Fertigstellungsgarantie (vollkommene Beendigung– „parfait achèvement“) abgedeckt („Caution de bon fin“)
Ausgenommen Projekte der Daseinsvorsorge und die öffentliche Hand(Art. L 243 ff. Code des Assurances)
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RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 4
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
Gemäß Art. 1792 CC haftet jeder Hersteller eines Bauwerks („constructeur de l‘ouvrage“) dem Bauherrn und dem Grundstückserwerber in vollem Umfang und verschuldensunabhängig für Schäden („dommages“):
Architekt, bauausführende Unternehmen, Techniker, Verkäufer und damit alle Personen, die als Sachverwalter für den Eigentümer der Baustelle eine Aufgabe erfüllen („locateur d‘ouvrage“).
Für von Art. 1792 nicht erfasste Ausrüstungselemente („élèments d‘èquipement“) gilt lediglich die 2jährige Funktionsgarantie (Art. 1792-3 CC).
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 5
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Know-how deutscher Baufirmen auf Frankreichs Baustellengefragt, doch …
• „Zehnjährige Gewährleistungsversicherung“ in Frankreich Pflicht• Nichtabschluss der RC Décennale aus Verbraucherschutz-
gründen in Frankreich strafbewehrt (Geld- oder Gefängnisstrafe)• Bisher kein entsprechendes Versicherungsangebot für deutsche
Firmen vorhanden, weder in Deutschland noch in Frankreich
Für deutsche Baufirmen ist dadurch faktisch die Annahme vonAufträgen in Frankreich erschwert.
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 6
VORGESCHRIEBENE UND ZUSÄTZLICHE RCD* GARANTIEN
DOC*DOC*
ABNAHMEABNAHME
2 JAHRE2 JAHRE 10 JAHRE 10 JAHRE
*RCD = 10-j. Haftpflichtvers. des Konstrukteurs *DOC = Eröffnung der Baustelle (Déclaration d’Ouverture du Chantier)
VORGESCHRIEBENE GARANTIE:
ZEHNJÄHRIGE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR GELEISTETE
BAUARBEITEN DES KONSTRUKTEURS 10 Jahre
NICHT ZWINGEND, ABER IN ALLER REGEL VERTRAGLICH VORGESCHRIEBENE GARANTIEN :
- ZEHNJÄHRIGE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR DES GELEISTETEBAUARBEITEN DES SUBUNTERNEHMERS 10 Jahre
- GAR. FÜR EINEN GUTEN BETRIEBSZUSTAND 2 Jahre
- GAR. FÜR SCHÄDEN, WELCHE DURCH BAUMAßNAHMEN AN DEN BEREITSVORHANDENEN GEBÄUDEN ENTSTEHEN KÖNNTEN 10 Jahre
- IMMATERIELLE SCHÄDEN 10 Jahre
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OPQCB ('Organisme professionnel de Qualification et de Classification du Bâtiment et des activités annexes' = Berufsverband zur Qualifizierung und Klassifikation im Bauwesen und zugeordneten Leistungen)
Sammlung von Informationen über Bauunternehmer, ihr Potential und ihre Leistungseinstufung - Klassifikation der Unternehmen nach unterschiedlichen Leistungsbereichen, Prüfung der technischen Kompetenz und ihrer personellen und finanziellen Ressourcen
Fazit: Bei VHV kein Nachweis durch deutsche Unternehmen nötig
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 8
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
Ergebnis
• VHV gewährt als erster und einziger Versicherer der gesamten deut-schen Baubranche den in Frankreich erforderlichen Versicherungs-schutz
AnforderungenKunden/Vertrieb
• Versicherungs-schutz nach französischem Recht (Art. 1792 Code civil, L 241-1 Code assurance)
Status quo
• strenge Präqualifi-kationsmaßstäbefür ausländische Baufirmen bei französischen Versicherern
• faktisch kein Versicherungs-schutz für deutsche Unternehmen in Frankreich
Zielsetzung VHV
Gesetzeskonformes Bauen für deutsche Bauunternehmen in Frankreich
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 9
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
Ergebnis
• VHV gewährt als erster und einziger Versicherer der gesamten deut-schen Baubranche den in Frankreich erforderlichen Versicherungs-schutz
AnforderungenKunden/Vertrieb
• Versicherungs-schutz nach französischem Recht (Art. 1792 Code civil, L 241-1 Code assurance)
Status quo
• strenge Präqualifi-kationsmaßstäbefür ausländische Baufirmen bei französischen Versicherern
• faktisch kein Versicherungs-schutz für deutsche Unternehmen in Frankreich
Zielsetzung VHV
Gesetzeskonformes Bauen für deutsche Bauunternehmen in Frankreich
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 10
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
Anforderung: Nachweis der Responsabilité Civil Décennale (RC Décennale) für:• Handwerker • Bauunternehmer• Generalunternehmer und -übernehmer• schlüsselfertiges Bauen• Architekten/Ingenieure• Baustoffhersteller
Lösung: R.C. Décennale der VHV – genau auf die gesetzlichen Anforderungen in Frankreich zugeschnittener Schutz
Vor Auftragsvergabe
Bau-beginn Baufertigstellung
Bau-abnahme Baugewährleistungsphase 10 Jahre nach
Bauabnahme
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 11
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RC Décennale der VHV
Französischer Standard im Hinblick auf• rechtliche Rahmenbedingungen • Versicherungsumfang und Bedingungen • Zulassung als Décennale-Versicherer in Frankreich
darüber hinaus exklusiv bei der VHV • keine Niederlassung in Frankreich erforderlich • vereinfachte Absicherung für deutsche und österreichische
Unternehmen bei grenzüberschreitender Bautätigkeit nach Frankreich
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 12
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RC Décennale verpflichtend, wenn
• es sich um ein Bâtiment (Gebäude, das zu Wohn- und Arbeitszwecken genutzt wird) oder Ouvrage (damit verbundenes Gewerk) handelt
und
• ein direktes Vertragsverhältnis („contrat de louage d‘ouvrage“) zum Bauherren besteht (Art. L 241-1 Code des assurances)
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 13
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
Bei Nichtabschluss der RC Décennale droht:
• Geldstrafe• Haftstrafe für den Fall der wirtschaftlichen Gefährdung des Bauherrn
ferner:
• Bauherr kann Werklohnleistung verweigern• Klage vor dem Kassationsgericht mit wenig Aussicht auf Erfolg • Verbot weiterer wirtschaftlicher Tätigkeiten in Frankreich
Fazit: strenger Verbraucherschutz in Frankreich
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 14
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Französisches Recht (Code civil)/Umkehr der Beweislast
Verschuldensunabhängig –Verantwortlichkeitsvermutung• Bauherr muss nur Schaden
nachweisen• Bausführende muss nachweisen,
dass er für den Schadeneintritt nicht verantwortlich ist
Deutsches Recht / ObjektivePflichtverletzung nach BGB
Geschädigter (Bauherr) mussVerschulden des Bauausführenden amSchadeneintritt nachweisen
In Frankreich kann sich der Unternehmer prinzipiell nur bei höherer Gewalt der Nachbesserungspflicht entziehen
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 15
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
Dommages ouvrage*…
… ist eine 10jährige Gewährleistungs-versicherung für Bauherren
… ist eine vorleistende Sach-versicherung mit anschließendem Regress bei RC Décennale
* auch im Angebot der VHV
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 16
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
Dommages ouvrage (Sachversicherung für Bauherren)
Ist eine reine Sachversicherung und gilt für alle Schäden, die das Gebäude unbrauchbar machen („impropre à sa destination“)
Voraussetzungen:alle Bauunternehmen und Architekten/Ingenieure erbringen Versicherungsbestätigungdes Versicherers über RC DécennaleBodengutachtenSV-Begleitung
Achtung: Baukontrolleur wird nur vom Bauherrn beauftragt. Nach Schadenfeststellung durch Gutachter muss Versicherer in 3 Monaten zahlen; danach Regress beim RC Décennale-Versicherer des Bauunternehmens.
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 17
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
Deutsches Recht in Frankreich:
Nach der Europäischen Dienst-leistungsrichtlinie für Bau- und Handwerksbetriebe kann zwarzwischen den Vertragspartnerndeutsches Recht vereinbartwerden (Anwendbarkeit deutschenRechts gemäß Art. 28-1 EGBGB),
aber: RC Décennale-Pflichtweiterhin zwingend (ordre public)
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 18
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
Construction de Maisons individuelles (CMI):
Besonderer Verbraucherschutz für private Bauherren* von Ein- und Zweifamilienhäusern zusätzlich zur RC Décennale:
• Liefergarantie zu den vereinbarten Preisen und Fristen in Form einer Kaution („Garantie de livraison à prix et délai convenus“, L 231-6 CCH)
Betroffen sind insbesondere Fertighaushersteller.
*L 231 CCH - Code de la Construction et de l’habitation
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 19
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
Le contrat de Construction de Maisons Individuelles (Schlüsselfertiges Bauen)
Für CMI sind 4 Kriterien maßgeblich:
1. Das Haus hat max. 2 Wohnungen2. Auftraggeber ist ein Bauherr (oder Eheleute)3. Die Pläne kommen vom Unternehmen oder dessen Subunternehmen4. Das Bauvorhaben wird durch das Unternehmen (und seine
Nachunternehmer) realisiert (1 Vertragspartner)
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 20
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
Haftung für Ausstattungselemente:
Für Ausstattungselemente mit vorbestimmter Funktion,
… z.B. industriell vorgefertigte Fenster, die ohne Veränderung und gemäßHerstellervorgaben in das Gesamtbauwerk eingebracht werden,
gilt eine besondere Haftung:
• Elément Pouvant Entrainer la Responsabilité solidaire (EPERS, 1794-4 CC)
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 21
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
DIE ARCHITEKTENHAFTUNG
Nach der Gesamtregelung des CC, insbesondere durch Artikel 1792-4, Abs. 1 und 1792-5 CC, kommt zum Ausdruck, dass der Architekt mitden am Bau Beteiligten gesamtschuldnerisch haftet.
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 22
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
Nature des Garanties (Versicherungsarten):
La responsabilité civile décennale (Gewährleistungsschäden)garantie obligatoire – article L 241.1 Code des Assurances
La responsabilité civile professionnelle (Planungsschäden) garantie obligatoire – article 16 de la loi du 3 janvier 1977 surl‘architecture
La responsabilité civile exploitation (Drittschäden)
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 23
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
Montants de Garantie (Deckungssumme für RC Décennale):
Par sinistre (pro Schaden): 3.000.000,-- Euro
Autres Garanties RC (sonstige Deckungssummen):
Par sinistre (pro Schaden):Corporels (Personenschäden) 3.000.000,-- EuroMatériels (Sachschäden) 500.000,-- EuroImmatériels 100.000,-- Euro
Par année d‘assurance (im Versicherungsjahr): jeweils das Zweifache
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 24
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
Franchises par sinistre (Selbstbeteiligung pro Schaden):
Effectif <20 personnes (unter 20 Personen): 10 %
avec un minimum de 2,5 fois et un maximum de 25 fois l‘indice BT01*
Effectif >20 personnes (ab 20 Personen): 10 %
avec un minimum de 5 fois et un maximum de 50 fois l‘indice BT01*
*Index Bâtiment National = 823,3, Stand 09/2010
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 25
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
VHV-Baubegleitung:
Unsere französische Sachverstän-digenorganisation SARTEC stelltlediglich etwaige Mängel fest.
Sie tritt weder an die Stelle des Bau-leiters noch des technischen Kon-trolleurs. Die während der Bauphasefestgestellten Mängel sind zu beheben.
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 26
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Photovoltaik- und Thermosolar-Anlagenbau (Photovoltaїque)
Versicherungsschutz möglich für integrierte oder aufgestellte Anlagen auf Dachund Fassade im Bâtimentbereich (panneaux solaires)
Voraussetzung ist, dass
• es sich um ein Produkt europäischen Herstellungsursprungs handelt, d.h. der Einzelzusammenbau muss in Europa erfolgt sein (einzelne Komponentenkönnen aus verschiedenen Ländern, auch außereuropäisch sein)
• Anlageninhaber und Gebäudeeigentümer identisch sind
• eine Herstellergarantie für das Produkt / für die Komponenten von mind. 10 Jahren vorliegt.
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 27
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
• bei einer Anlagenoberflächengröße > 1000 m² ein Bauplanungsbüro (BET= Bureau d‘etudes techniques) einbezogen wurde
• die europäischen Normen NF EN 61215 und NF EN 61730 eingehalten wurden
• eine Zertifizierung des CSTB vorliegt („Avis technique“/ „Pass Innovation vert“)
• der Installateur an den Schulungen der jeweiligen Hersteller teilgenommen hat
• das Unternehmen sowohl die Lieferung als auch die Installation der Anlagedurchführt
• das Unternehmen mind. 3 Jahre im Solarbereich tätig ist
• zu 100 % eine Einspeisung des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz erfolgt
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 28
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
Kein Versicherungsschutz möglich für
• Anlagen auf folgenden Gebäuden:
• mit einer hohen Luftfeuchtigkeit• mit Viehzucht• die der Nahrungsmittelherstellung dienen• in über 900 m Höhenlage• in Meeresnähe• in einer Windzone > 3 gem. Zonenaufteilung in Frankreich• Schwimmbäder• Kühlhäuser• Treibhäuser
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 29
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• Freiflächenanlagen
• PV-Abdichtungsbahnen im Flachdachbereich (Membranen)
• Anlagen mit einer sehr großen Oberfläche oder sehr hohen Leistungsfähigkeit
• den Produktionsausfall und die Leistungsfähigkeit der Anlage
• Anlagen im Rahmen von Investitionsfonds
• die Komponenten der Anlage, abgesehen von dem Solarmodul (d.h. Wechselrichter, Einspeisestromzähler, Verkabelungen etc. sind ausgeschlossen)
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 30
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
Art. 1792-1 Code CivilverschuldensunabhängigVerantwortlichkeitsvermutung
Schadenersatzbestimmungen nachallgemeinem Vertragsrecht(Art. 1142 ff. CC)
§ 633 Abs. 1 BGBobjektive Pflichtverletzung- § 635 BGB Verschulden -
HaftungsformenWandlung, Minderungund Schadenersatz(§ 634 ff. BGB)
Haftungstatbestände
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 31
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Unterteilung nach HaftungsobjektenArt. 1792, 1792-4-1 u. 1792-2 CC
10-jährige Garantie für Bauwerke imweitesten Sinne und für tragende Teilevon Gebäuden
Art. 1792-3 CC2-jährige Garantie für abtrennbareAusstattungsteile/Zubehörteile, z.B.Fenster, Türen, auf Putz verlegte Leitungen und Rohre (La Garantie debon fonctionnement oú RC biennale
(-)Werksvertragsrecht nach BGB 5 Jahre
Gewährleistungszeit (abdingbar)nach VOB/B 4 Jahre
“
Haftungstatbestände
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 32
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
Garantie de Parfait AchèvementArt. 1792-6 Abs. 2-6 CCFür Kleinschäden und Schönheitsfehlergilt eine 1-JahresfristNachweis einer Bürgschaftsversicherungmöglich, um Einbehalt des Bauherrn(bis zu 5 % der Bausumme) zu verhindern.
Norme française (NF P 03 001) reinvertraglich wie VOB
Nachbesserung§§ 634, 635 BGB, 13 Nr. 5 S 1 VOB/B
Haftungstatbestände
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 33
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
Unternehmer kann sich prinzipiellnur bei höherer Gewalt der Nach-besserungspflicht entziehen(Art. 1792 CC)
Befugnis der Parteien, das Nach-besserungsrecht abzuwandeln(§§ 637, 638 BGB)Unverhältnismäßigkeit des Auf-wandes oder objektive Unmöglichkeit schließen Nachbesserungspflicht aus(§ 635 Abs. 3 BGB,§ 13 Nr. 6 S. 1 VOB/B)
Haftungstatbestände
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 34
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
Mängel in FrankreichMaterialschaden (10 Jahre Haftzeit)Versicherung: RC Décennale(Pflichtversicherung)
Sachschaden5 Jahre Haftung nach BGB4 Jahre Haftung nach VOB/Benge Mangelfolgeschäden (Nicht-vermietbarkeit eines mangelhaftverputzten Zimmers)
Haftungstatbestände
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 35
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
RC (Responsabilité)
Verjährung 30 Jahre
entfernter Mangelfolgeschaden(Undichtigkeit des Daches, einStockwerk weiter Wasserschaden)
Verjährung bis 10 Jahre (soweit nicht regelmäßige Verjährungsfristgilt) Versicherung:Betriebs-Haftpflichtversicherung
Haftungstatbestände
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 36
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
Art. 1792-6 Abs. 1 CCBei der Abnahme erkannte, aberungerügte Mängel gelten alsakzeptiert
§ 640 BGB; 12 VOB/BSchadenersatzanspruch geht nachherrschender Auffassung(§ 635 BGB, § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B) auch bei erkannten, nicht gerügtemMangel nicht unter
Abnahme
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 37
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
Urteil ersetzt die vom Bauherrnabgegebene Abnahmeerklärung
Es bedarf zusätzlich derVollstreckung nach§ 888 Zivilprozessordnung
Abnahmeverlangen
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 38
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
Generalunternehmer undSubunternehmer haften nach denGrundsätzen der RC Décennale
§ 278 BGB Haftung fürSubunternehmerwie eigenes Verschulden
Haftung für Subunternehmer
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 39
Frankreich – nunmehr ein offener Markt fürdeutsche Bauunternehmen
Nach französischer Rechtsnormabdingbar
Unter Beachtung AGBGabdingbar
Gesamtschuldnerische Haftung
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 40
Unsere Erfolgsstory Referenzen R.C. Décennale
Centre Hospitalier Sud-Francilien1 Rue Pierre Fontaine 91058 EvryFrance
• Rohbau der radiologischen Klinik
• Versicherungsnehmer/Bauunternehmer:Pravida Bau GmbH
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 41
Unsere Erfolgsstory Referenzen R.C. Décennale
CollègeLieu dit Boudonnet05130 TallardFrance
• Dachstuhl, tragende Konstruktion, Dach, Fassade
• Bauherr:Conseil Général des Hautes-Alpes
• Versicherungsnehmer/Bauunternehmer:Holzbau Amann GmbH
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 42
Unsere Erfolgsstory Referenzen R.C. Décennale
Bâtiment industrielRue de Claude Ballaloud74950 ScionzerFrance
• Roh- und Innenausbau
• Generalübernehmer:Flammer GmbH & Co. KG
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 43
Unsere Erfolgsstory Referenzen R.C. Décennale
MusterhäuserFrance
• Einfamilien-/Zweifamlienhäuser
• Fertighaushersteller:DAVINCI-Haus GmbH
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 44
Unsere Erfolgsstory Referenzen R.C. Décennale
13 Rue de bains67000 StrasbourgFrance
• Einfamilienhaus
• Versicherungsnehmer/Bauunternehmer:Leser Bau GmbH
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 45
Unsere Erfolgsstory Referenzen R.C. Décennale
Centre commercial Odysseum34000 Montpellier France
• Innenausbau
• Generalübernehmer:Schwitzke + Partner GmbH
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 46
Unsere Erfolgsstory Referenzen R.C. Décennale
Hotel Château de NantillyRue Millerand70100 NantillyFrance
• Sanierungsarbeiten
• Versicherungsnehmer:Yvonne Preibisch Raumausstattung
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 47
Unsere Erfolgsstory Referenzen R.C. Décennale
Saturn DomusGrande surface de vente16 Rue de Lisbonne93562 Rosny-Sous-BoisFrance
• Rolltore
• Versicherungsnehmer:BAUCAP-GmbH
VHV öffnet deutscher Bauwirtschaft den französischen Baumarkt
R.C. Décennale: Bauen in Frankreich
RA Gerhard Steyer / Mai 2011 / Seite 49
Wir helfen Ihnen gern weiter:
VHV Verbands- undKooperationsmanagement Bau
Abraham-Lincoln-Str. 3065189 Wiesbaden
T 0611.723 [email protected]