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Frank Bredel Polizei und Presse
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Frank Bredel

Polizei und Presse

Rechtsprobleme der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit

~ Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH

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Die Deutsche Bibliothek - ClP-Einheitsaufnahme

Bredel, Frank: ~plizei und Presse: Rechtsprobleme der polizeilichen Offentlichkeitsarbeit / Frank Bredel. -Wiesbaden: Dt. Univ.-Verl., 1997

(DUV : Sozialwissenschaftl

ISBN 978-3-8244-4246-1 ISBN 978-3-663-08864-6 (eBook) DOI 10.1007/978-3-663-08864-6

© Springer Fachmedien Wiesbaden 1997 Ursprünglich erschienen bei Deutscher Universitäts-Verlag GmbH, Wiesbaden 1997.

Lektorat: Monika Mülhausen

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzu-1.9ssi9 und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Ubersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Gedruckt auf chlorarm gebleichtem und säurefreiem Papier

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"Die Presse muß nothwendig frei sein, denn sie ist die Stimme aller,

ihr Schweigen ist der Tod der Freiheit, jede Tyrannei, welche eine Idee morden will, beginnt damit, daß sie die Presse knebelt."

Phillip Jakob Siebenpfeiffer, 1832

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Vorwort

Die Presse lebt von aktuellen Informationen, die sie gemäß ihrem in den Landes­pressegesetzen verankerten "öffentlichen Auftrag" an die Bevölkerung weiterzugeben hat und wird damit für die Polizei zu einem wichtigen Bindeglied zwischen Amt und Öffentlichkeit. Tagtäglich kommen beide Institutionen in Berührung miteinander, sie können sich gegenseitig behindern oder konstruktiv zusammenarbeiten. Der Journa­list braucht von der Polizei tagtäglich Informationen, man achte hier alleine auf die Polizeiberichte in den Tageszeitungen, die Polizei hingegen die Presse als Plattform für die öffentliche Fahndung oder die Selbstdarstellung, um nur Beispiele zu nennen. Der Zwang zur Kooperation geht jedoch einher mit regelmäßigen Konflikten. Die Presse sucht Aktualität, "stört" regelmäßig an Einsatzorten, kritisiert gar polizeiliche Maßnahmen. Die Polizei reagiert auf ihre Weise, sperrt die Pressevertreter aus, ver­hindert Fotoaufnahmen, gibt sich verschlossen oder behindert die Arbeit der Journali­sten in Einzelfällen auch einmal in rechtswidriger Weise. Journalisten machen es der Polizei nicht weniger schwer, wenn sie Absprachen nicht einhalten, sich selbst in Ge­fahr bringen, Rechte Dritter berühren oder schlicht unfair berichten. Die vorliegende Arbeit wird hier Negativbeispiele beider Seiten aufzeigen. Grundsätzlich will natürlich jeder Reporter als erster von einem pOlizeirelevanten Sachverhalt in Kenntnis gesetzt werden, dazu will er exklusiv und vor der Konkurrenz über die Sachlage berichten. Er drängt auf Information, pocht auf seinen gesetzlichen Auskunftsanspruch oder recherchiert auf eigene Faust. Die Polizei hingegen will am Tatort ungestört arbeiten, Informationen sammeln, Spuren sichern, einen umfassen­den Überblick über die Sachlage gewinnen und erst danach die Journalisten in Kenntnis setzen. Übereilte Schlüsse und Spekulationen sollen vermieden werden, Tatverdächtige keine warnenden Informationen erhalten. Die Polizei hat noch dazu Persönlichkeitsrechte von Tatbeteiligten zu wahren und die Ermittlungsarbeit sicher­zustellen. Sie ist gesetzlichen Schranken unterworfen, die nicht immer auf Verständ­nis bei neugierigen Journalisten stoßen, hat aber selbst auch nicht immer Verständnis für deren Rechte. Daß Journalisten keine Hofberichterstatter der Polizei sein dürfen und Verfehlungen in der Polizei ans Tageslicht bringen, wie es ihrem Auftrag entspricht, wird z.B. nicht immer verstanden. Trotzdem gibt es in diesem Spannungsfeld klare rechtliche Vorgaben und Verhaltens­grundsätze, die eindeutige Grenzziehungen erlauben und das Miteinander beider In­stitutionen verbindlich regeln. Die Arbeit wird aus rechtlicher und praktischer Sicht Lösungsansätze bieten, gleichzeitig die speziellen Probleme beider Institutionen dar­stellen und vielleicht im einen oder anderen Fall Verständnis für die jeweils andere Seite wecken. Eine Polizei, die wesentliche Mittel für Pressestellen und Öffentlichkeitsarbeit ausgibt und eine Presse, die von der Polizeiberichterstattung (auch wirtschaftlich) lebt, müs­sen in der Lage sein, trotz aller Konflikte stets einen Konsens zu finden, der die weite­re Kooperation lebendig erhält. Nutznießer dessen ist schließlich die Allgemeinheit, der die Transparenz und Offen­heit in der Polizei ebenso dient, wie zum Beispiel eine erfolgreiche öffentliche Fahn­dung über mithilfewillige Medien.

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An dieser Stelle gilt zunächst mein ganz besonderer Dank der Arbeitsstelle Medien­recht der Universität des Saarlandes, insbesondere Herrn Prof. Dr. Wolfgang Knies, der mich bei meiner Arbeit mit wertvollen Hilfestellungen unterstützt hat. Das Institut für Journalismus und Medien Saarbrücken e.V. verdient meinen Dank für die materielle Unterstützung, die Karlsruher Journalistin Franziska Hundseder als Mit­glied des Deutschen Presserates Dank für ihre ausgezeichnete Begutachtung und die vielen kritischen Anmerkungen, die letztlich die Arbeit abrundeten. Für die unterstützende Bereitschaft zu Auskünften und Materiallieferungen, sowie die geduldige Beantwortung meiner landesspezifischen Anfragen bedanke ich mich bei Kriminalrat Bosse vom Bayerisches Staatsministerium des Innern, Frau Brendel aus dem Sächsischen Staatsministerium des Innern in Dresden, Bettina Cain, der Presse­sprecherin im Innenministerium Brandenburg, Dr. rer. pol. Christof Graf aus Saarbrük­ken, Frank Frenkel vom Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt, dem Leitenden Polizeidirektor Dietmar Hünnefeld von der Polizeidirektion Saarbrücken­Mitte für die umfangreiche Belieferung mit Studienmaterial, Polizeirat Harald Jenal aus dem Saarländischen Innenministerium, Krimialhauptkommissar Gerhard Kallen­born von der Zentralen Pressestelle der Polizei des Saarlandes, Dr. Koch-Arzberger vom Hessischen Ministerium des Innern, Hans-Peter Kärber vom Landespolizeipräsi­dium Baden-Württemberg, Barbara Konze vom Innenministerium Schleswig-Holstein, Dagmar Meyer von der Pressestelle des Landeskriminalamtes in Rheinland-Pfalz, Polizeidirektor Richter aus dem Polizeipräsidium Thüringen, Kriminaloberrätin Sand­les und Wolfgang Schlee aus dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, Armin Schlender aus dem Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern, Hans-Eberhardt Schultz von der Pressestelle der Berliner Polizei, Polizeioberkommissar Rainer Wen­del aus der Polizeiinspektion Saarbrücken Ost für die Bereitschaft zur Einsatzbeglei­tung, Dietmar Zeleny vom Innenministerium in Nordrhein-Westfalen, Polizeioberkom­missar Paul Zimmer von der Pressestelle der Polizeidirektion-Mitte Saarbrücken, dem Fortbildungsinstitut der Thüringer Polizei in Meiningen, der Pressestelle des Polizei­präsidiums Bremen, der Pressestelle der Hamburger Polizei Ps 21, der Polizeiinspek­tion Saarbrücken Mitte,der Polizeiinspektion Saarbrücken Ost, der Polizei Führungs­akademie in Hiltrup und dem Lekor Peter Zimmermann, sowie der Gewerkschaft der Polizei (GdP).

Ohne die Unterstützung durch meine Eltern und Kollegen, insbesondere Winfried Becker, Herrn Richter Holger Radke und Assessor Frank Jungfleisch vom Max­Planck-Institut für Internationales Strafrecht in Freiburg wäre diese Arbeit nie entstan­den. Sie waren und sind meine ständigen Begleiter.

Frank Bredel

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INHALT

1.1 1.1.1 1.1.2 1.2 1.2.1 1.2.1.1 1.2.1.2 1.2.1.2.1 1.2.1.2.2

1.2.1.2.3 1.2.1.2.4 1.2.1.2.5 1.2.1.3 1.2.1.4 1.2.2 1.2.2.1 1.2.2.2 1.2.2.2.1 1.2.2.2.2 1.2.2.3 1.2.3 1.2.3.1 1.2.3.2 1.2.3.2.1 1.2.3.2.2 1.2.3.2.3 1.2.3.3 1.2.4 1.2.4.1 1.2.4.2 1.2.4.3 1.2.5 1.3 1.4 1.4.1 1.4.2 1.4.2.1 1.4.2.2 1.5 1.6 1.6.1 1.6.2

Funktion und Rechtsgrundlagen der Presse im modernen Staatswesen Grundlagen des Völkerrechts Rechtsquellen der Vereinten Nationen Rechtsquellen des Europäischen Gemeinschaftsrechts Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art.5 GG) Die Meinungsfreiheit Die Bedeutung der Meinungsfreiheit Der Schutzbereich der Meinungsfreiheit Zum Begriff der Meinung Die journalistische Sorgfaltspflicht im Umgang mit der "Meinung" Äußerungsform und -mittel Der Schutz rechtswidrig erlangter Informationen Grundrechtsträger Eingriffe in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit Zusammenfassung Die Informationsfreiheit Die Bedeutung der Informationsfreiheit Der Schutzbereich der Informationsfreiheit Der Begriff der "Quelle" Der Begriff der "Allgemeinzugänglichkeit" Eingriffe in den Schutzbereich der Informationsfreiheit Die Pressefreiheit nach Art. 5 11 2 1.Alt GG Die Bedeutung der Pressefreiheit Der Schutzbereich der Pressefreiheit Der Rang der Pressefreiheit Der Begriff der "Presse" Der Schutzbereich im Detail Eingriffe in den Schutzbereich Schranken der Kommunikationsfreiheiten Die Grenzen der allgemeinen Gesetze Die Grenzen der zulässigen Beschränkung Die absoluten Grenzen der Pressefreiheit Zusammenfassung und Ausblick Die Verfassungen der Länder Die Landespressegesetze Die Freiheit der Presse Die öffentliche Aufgabe der Presse Zur Definition der "öffentlichen Aufgabe" Die Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Zusammenfassung der Funktion der Presse Die "Privilegien" der Presse im Überblick Der Privilegienkatalog Warum die "Privilegien" keine echten Privilegien sind

1

2 2 3 4 5 5 6 6 6

7 7 8 9 9 9 9

10 10 10 11 11 11 13 13 14 15 16 18 18 19 22 22 23 24 24 25 25 28 29 31 31 32

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2 Rechtsgrundlagen und Praxisprobleme 33 polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit

2.1 Staatliche Öffentlichkeitsarbeit 33 2.1.1 Die legitime Öffentlichkeitsarbeit des Staates 33 2.1.1.1 Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Institutionen 33 2.1.1.2 Beispiele aus der Praxis 34 2.1.1.3 Die Pressearbeit der Polizei 35 2.1.1.4 Die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei 38 2.1.1.5 Die innerbetriebliche Öffentlichkeitsarbeit der Polizei 40 2.1.1.6 Zusammenfassung 40 2.1.2 Die Grenzen der polizeilichen Presse- und

Öffentlichkeitsarbeit 41 2.1.2.1 Verbotener "Zwang durch Meinungsmobilisierung" 41 2.1.2.2 Verbot der Wahlwerbung 41 2.1.2.3 Verbotene Kompetenzüberschreitung 42 2.1.2.4 Diskriminierungsverbot bei öffentlichen Warnungen 42 2.1.2.5 Die identifizierende Darstellung von Personen 43 2.2 Rechtsgrundlagen und -probleme konkreter Polizei-Medienarbeit 45 2.2.1 Allgemeine Betrachtungen zum Problemkreis 45 2.2.2 Der Auskunftsanspruch der Presse 47 2.2.2.1 Die Auskunftsverpflichtung der Polizei 47 2.2.2.2 Die Auskunftsberechtigung der Journalisten 47 2.2.2.2.1 Die Legitimation der Journalisten 48 2.2.2.2.1.1 Der Presseausweis 48 2.2.2.2.1.2 Die Freiheit der Presseberufe und daraus resultierende

Probleme 49 2.2.2.2.1.3 Weitere Legitimationsmöglichkeiten (Zweifelsauslegung) 50 2.2.2.2.1.4 Akkreditierungen, Haus- und Betriebsausweise 53 2.2.2.2.1.5 Der Bereich der Jugendpresse 56 2.2.2.2.1.6 Der Bereich der "freien Mitarbeiter" 58 2.2.2.2.2 Ergebnis der Überlegungen 58 2.2.2.3 Die Adressaten des Auskunftsanspruchs 59 2.2.2.3.1 Die "Behörde" als Anspruchsgegner 59 2.2.2.3.2 Die polizeiliche Pressestelle und ihre Arbeit 60 2.2.2.4 Der Inhalt des Auskunftsanspruchs 62 2.2.2.4.1 Die Anforderungen an die Auskunft 62 2.2.2.4.2 Einschränkungen der Auskunftspflicht 63 2.2.2.4.3 Tips für die polizeiliche Praxis 65 2.2.2.5 Der Gleichbehandlungsgrundsatz 66 2.2.2.5.1 Pressekonferenzen 67 2.2.2.5.2 Presseverteiler und Polizeiberichte 67 2.2.2.5.3 Alarmierungssysteme 68 2.2.2.5.4 Verkehrsinformationen 72 2.2.2.5.5 Hospitanzen, Praktika, Reportagen 73 2.2.2.6 Die Schranken des Auskunftsanspruchs 74 2.2.2.6.1 Schranken aus § 4 I LPG 74 2.2.2.6.2 Nachrichtensperren 77 2.2.2.6.2.1 Generelle Verbreitungsverbote 77 2.2.2.6.2.2 Die Auskunftssperre 82 2.2.2.6.3 Geheimnisschutz 86

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2.2.2.7 Die gerichtliche Durchsetzbarkeit des Auskunftsanspruchs 86 2.2.3 Polizei-Medienarbeit im Einsatzgeschehen 87 2.2.3.1 Die behördliche Absperrung 88 2.2.3.2 Der Platzverweis für Journalisten 89 2.2.3.3 Das Korrektiv: Verhaltensregeln Presse/ Polizei 91 2.2.3.3.1 Der bestehende Interessenkonflikt 91 2.2.3.3.2 Die Verhaltensregeln explizit 92 2.2.3.3.3 Die Bewertung der Verhaltensregeln 94 2.2.3.3.4 Praxisbeispiele 95 2.2.3.34.1 Das Gladbecker Geiseldrama 95

mit Stellungnahmen Deutscher Presserat 96 Deutscher Jouristenverband 97 Westdeutscher Rundfunk 97 Gewerkschaft der Polizei 98

2.2.3.3.4.2 Die Geiselnahme in Leienkaul 99 2.2.3.34.3 Die Castor-Transporte 101 2.2.3.4 Das Fotografieren polizeilicher Einsätze 103 2.2.3.4.1 Vergangene Konfliktfälle aus der Sicht der Presse 103 2.2.3.4.2 Folgen solcher Konfliktfälle für das Verhältnis zwischen 106

Presse und Polizei 2.2.34.3 Zu Vorwürfen von Menschenrechtsorganisationen und 108

Amtsdelikten in der Polizei und deren öffentliche Behandlung (Exkurs): Erfahrungen aus den Ländern 109

2.2.3.4.4 Konfliktlagen aus der Sicht der Polizei 111 2.2.3.4.5 Die spezielle Problematik der Personenbildnisse 115

(Das Recht am eigenen Bild) 2.2.3.4.6 Die dreistufige Abgrenzungstheorie zum Bildnisschutz 117

von Polizisten 2.2.3.4.7 Die Beschlagnahme von Filmmaterial 119 2.2.3.5 Notwehrrechte im Konfliktfall 121 2.2.3.5.1 Von Polizisten gegen Fotografen 121 2.2.3.5.2 Von Fotografen gegen Polizeibeamte 125 2.2.3.6 Einsatzbegleitende Öffentlichkeitsarbeit 126 2.2.4 Polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit im präventiven Bereich 127 2.2.4.1 Allgemeine Zu lässigkeit präventiver Öffentlichkeitsarbeit 127 2.2.4.2 Rechtsprobleme präventiver Öffentlichkeitsarbeit 128 2.24.2.1 Warnhinweise an die Öffentlichkeit 128 2.24.2.2 Verbraucherinformationen der Polizei 128 2.24.2.3 Das Nachstellen realer Einsätze in der Aufklärungsarbeit 129 2.2.4.3 Einzelbeispiele präventiver Öffentlichkeitsarbeit 130 2.2.5 Die öffentliche Fahndung 132 2.2.5.1 Die allgemeine Zulässigkeit öffentlicher Fahndungen 132 2.2.5.2 Repressive Öffentlichkeitsfahndung 132 2.2.5.2.1 Rechtliche Grundlagen 132 2.2.5.2.2 Weltweite Fahndung im Internet 134 2.2.5.2.3 Bedenken hinsichtlich öffentlicher Fahndungen 135 2.2.5.2.4 Vorteile öffentlicher Fahndungen 136 2.2.5.3 Präventive Öffentlichkeitsfahndung 136

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2.2.5.4 Exkurs: Pressearbeit der Staatsanwaltschaft am Beispiel der 138 Richtlinien für die Zusammenarbeit der Hessischen Staatsanwaltschaft mit den Medien

2.2.6 Interne Öffentlichkeitsarbeit der Polizei 144 2.2.6.1 Die Notwendigkeit polizei interner Öffentlichkeitsarbeit 144 2.2.6.2 Rechtsprobleme der internen Öffentlichkeitsarbeit 145 2.2.6.3 Praxisbeispiele der polizei internen Öffentlichkeitsarbeit 146

Beispiele polizeieigener Periodika 2.2.6.4 Namensschutz für Polizei-Medien 147 2.2.7 Sonderprobleme im Spannungsfeld Pressel Polizei 148 2.2.7.1 Polizeifunküberwachung durch Journalisten 148 2.2.7.1.1 Das früher geltende Abhörverbot 148 2.2.7.1.2 Die heutige Rechtslage für den Polizeifunkempfang 149 2.2.7.1.3 Die Umsetzung des neuen Rechts in der Praxis 150

mit Länderbefragung 2.2.7.1.4 Fazit 153 2.2.7.2 Rechtsprobleme bei Äußerungen von Polizei beamten 154 2.2.7.2.1 Das Problem der freien Meinungsäußerung im Dienst 154 2.2.7.2.2 Grundsätze des Berufsbeamtentums als 154

Grundrechtsschranke 2.2.7.2.3 Regelungen für die polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit 156 2.2.7.2.4 Die "Flucht in die Öffentlichkeit" 157 2.2.7.2.5 Ergebnis 158 2.2.7.2.6 Kolissionen mit gewerkschaftlicher Öffentlichkeitsarbeit 159 2.2.7.2.7 Die Haftung für dienstliche Äußerungen 163 2.2.7.3 Journalisten hospitieren bei der Polizei 164

Muster einer Verzichtserklärung Arbeitgeber 167 Muster einer Verzichtserklärung Arbeitnehmerl Journalist 168

2.2.7.4 Polizisten hospitieren bei der Presse 169 2.2.7.5 Die Rollentausch-Problematik 170 2.2.7.5.1 Polizisten "tarnen" sich als Journalisten 170 2.2.7.5.2 Polizisten als freie Medienmitarbeiter 171 2.2.7.5.3 Journalisten "tarnen" sich als Polizei 171 2.2.7.5.4 Journalisten "tarnen" sich als sonst. Funktionsträger 172

(Die Erfahrungen vom Einsatz in Borken) 2.2.7.6 "Privilegien" der Presse im Straßenverkehr 172 2.2.7.6.1 Im Grundsatz keine Sonderrechte 172 2.2.7.6.2 Absperrungen und Umleitungen 173 2.2.7.6.3 Park- und Halteverbote 173 2.2.7.6.4 Gelbe Rundumkennleuchten 174 2.2.7.6.5 Ordnungswidrigkeitenrecht 175 2.2.7.7 Spezialeinsatzkommandos und Presse 175 2.2.8 Vom historischen Rückblick zum Konzept für das Jahr 2000 177 2.2.9 Die Erfolgskontrolle polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit: 179

3 Dokumentationen: 181 3.1 Richtlinien aus dem Bereich der Presse 181 3.1.1 Der Pressecodex des Deutschen Presserates 181 3.1.2 Die Spruchpraxis des Deutschen Presserates 183

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3.2 Richtlinien und Erlasse aus dem Bereich der Polizei 184 3.2.1 Vorbemerkung 184 3.2.2 Der Presseerlaß für die Saarländische Polizei 184

Anmerkung 188 3.2.3 Der Presseerlaß des Bayerischen Staatsministeriums 189

des Innern über die Pressearbeit der Polizei Anmerkung 191

3.2.4 Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums des 191 Innern und für Sport und des Ministeriums der Justiz über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit in Strafsachen (für Rheinland-Pfalz):

3.2.5 Vorläufiger Erlaß über die Zusammenarbeit der Polizei 194 in Mecklenburg-Vorpommern mit den Medien

3.2.6 Polizei-Verwaltungsrichtlinien mit Medienbezug in 197 Sachsen-Anhalt (Reality-TV).

3.2.6.1 Die Richtlinie im Wortlaut 197 3.2.6.2 Die möglichen Auswirkungen der Richtlinie auf seriösen 198

Dokumentationsjournalismus 3.2.6.3 Verfassungsrechtliche Bedenken und Lösungsansatz 200 3.2.7 Anordnung für den dienstlichen Verkehr mit Presse, 201

Rundfunk und Fernsehen des POlizeipräsidenten in Bremen mit Anmerkung 205

3.2.8 Die verwaltungsinternen Regelungen in Berlin 206 3.2.9 Grundlagen, Richtlinien und Vorschriften der 207

Zusammenarbeit von Polizei und Medien in Nordrhein-Westfalen mit Anmerkung 213

3.2.10 Erlaß über die Zusammenarbeit der Polizei mit den 214 Publikationsorganen in Schleswig-Holstein

3.2.11 Erlaß über die Zusammenarbeit der Polizei mit den 218 Publikationsorganen in Niedersachsen

3.2.12 Mitteilungen der Vollzugspolizei an die Presse, 220 den Hörfunk und das Fernsehen in Hessen

3.2.13 Richtlinie für die Öffentlichkeitsarbeit, Pressearbeit 224 und Nachwuchswerbung des Polizeivollzugsdienstes im Freistaat Sachsen

3.2.13.1 Grundsteine für eine offensive Polizei-Öffentlichkeits- 224 arbeit

3.2.13.2 Die Richtlinie im Wortlaut 225 3.2.14 Die Unterrichtung der Presse durch die Polizei 230

in Baden-Württemberg 3.2.15 Zusammenarbeit der Polizei mit Presse und Rundfunk 230

im Bundesland Brandenburg mit Anmerkung 233

3.2.16 Die Zusammenarbeit Presse! Polizei in Hamburg 235 - das Medien-Informations-System

3.2.17 Die Zusammenarbeit Presset Polizei in Thüringen 237

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Literaturverzeichnis

Anhang a) Muster des amtlichen Presseausweises und Presseschild b) Muster des Jugendpresseausweises c) Muster behördlicher Akkreditierungsausweise d) Muster einer straßenverkehrsrechtlichen Sondererlaubnis

XIV

238

248 248 249 251 252

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

a.A. a.a.O. Abs. abs. Abt. ADAC AfP AG Alt. a.M. amtl. Amtsbl. Anh. Anm. AP Art. Aufl. ausf. Az. BaWü Bay BBG Bbg BbgPG Bd. BDSG Begr. bes. Beschl. BetrVG BGBI. BGH BGHSt

BGHZ

BKA BStMdl BVerfG BVerfGG BVerfGE BVerwG BVerwGE By BZRG bzw. CESCR

andere Ansicht am angegebenen Ort (im Literaturverzeichnis) Absatz Absolut Abteilung Allgemeiner Deutscher Automobilclub, Sitz München Archiv für Presserecht (Zeitschrift) Amtsgericht Alternative (Frankfurt) am Main amtlich(e) Amtsblatt Anhang Anmerkung (im Zweifel des Autors) Associated Press (Nachrichtenagentur) Artikel Auflage ausführlich Aktenzeichen Baden-Württemberg Bayern, bayerisch (e) Bundesbeamtengesetz Brandenburg Brandenburgisches Pressegesetz Band Bundesdatenschutzgesetz Begründung besonders, besondere Beschluß Betriebsverfassungsgesetz Bundesgesetzblatt Bundesgerichtshof Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen! amtl. Sammlung Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen! amtl. Sammlung Bundeskriminalamt Bayerisches Staatsministerium des Innern Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgerichtsgesetz Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bundesverwaltungsgericht Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Bayern Bundeszentralregistergesetz beziehungsweise UN-MenschenrechtspakU Zivilpakt

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Dars!. Ders. Diss. DJV DM DÖV DP dpa dpz DSG E EG Einf. etc. f. FAG FBI FBI Law ff. FS GA GdP

Darstellung Der selbe (Autor) Dissertation Deutscher Journalistenverband Deutsche Mark Die Öffentliche Verwaltung (Zeitschrift) Deutsche Polizei (Zeitschrift) Deutsche Presseagentur GmbH Frankfurt am Main Die Polizei-Zeitung Baden-Württemberg Datenschutzgesetz kurz zuvor zitierte Entscheidungsreihe Europäische Gemeinschaft Einführung et cetera folgende Fernmeldeanlagengesetz Federal Bureau of Investigation I (Amerikanische Bundespolizei) FBI Law Enforcement Bulletin (Zeitschrift) die folgenden, fortfolgende Festschrift Goltdammer' s Archiv für StrafrechU Zeitschrift Gewerkschaft der Polizei

GemVwV Gemeinsame Verwaltungsvorschrift GewArch Gewerbearchiv (Zeitschrift) GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ggf. gegebenenfalls GMBI. Gemeinsames Ministerialblatt GO Gemeindeordnung GRUR Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (Zeitschrift) GVG Gerichtsverfassungsgesetz Hess. Hessen, hessisch (e) HessPresseG Hessisches Gesetz über Freiheit und Recht der Presse HessVGH Hessischer Verwaltungsgerichtshof h.L. herrschende Lehre h.M. herrschende Meinung HPJ Hamburger Polizeijournal (Zeitschrift) HPR Hessische Polizeirundschau (Zeitschrift) HPVG Hessisches Polizeiverwaltungsgesetz Hrsg. Herausgeber Hs. Halbsatz IMK Innenministerkonferenz JMBI Justizministerialblatt JuS Juristische Schulung (Zeitschrift) JZ Juristenzeitung (Zeitschrift) Kap. Kapitel KHK Kriminalhauptkommissar KPVP Kriminalpolizeiliches Vorbeugeprogramm KR Kriminalrat . KRin KSZE

XVI

Kriminalrätin Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

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KUG LBG LG Li!. LKA LPG LSA LtPD MarkenG MBI. Mdl NJW NJW-RR Nr. Nrn. NS NVwZ NW NZV Mdl MRK Mü NRW m.w.N. o.g. OLG OVG PD PDV PHK PI PIT Pj

Kunsturhebergesetz Landesbeamtengesetz Landgericht Literatur Landeskriminalamt Landespressegesetz Land Sachsen-Anhalt Leitender Polizeidirektor Markengesetz Ministerialblatt Ministerium des Innern Neue Juristische Wochenschrift Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs-Report Nummer Nummern Nationalsozialisten, -sozialismus Neue Zeitschrift tür Verwaltungsrecht Nordrhein-Westfalen Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht Ministerium des Innern Europäische Menschenrechtskonvention v.Münch! Kunig Grundgesetz-Kommentar Bd.1 4.Autl. 1992 Nordrhein-Westtalen mit weiteren Nachweisen oben genannt Oberlandesgericht Oberverwaltungsgericht Polizeidirektion, Polizeidirektor Polizeidienstverordnung Polizeihauptkommissar Polizeiinspektion Polizei in Thüringen (Zeitschrift) Herausgeber Mdl Thüringen Polizei-journal (Zeitschrift) Herausgeber Mdl Mecklenburg­Vorpommern

PK Polizeikommissar PKS Polizeiliche Kriminalstatistik POK Polizeiobekommissar PolOrgVO Polizeiorganisationsverordnung PP Polizeipräsidium PrOVG Preußisches Oberverwaltungsgericht RdErl. Runderlaß RegE Regierungsentwurf RGSt Reichsgericht tür Strafsachen! Entscheidungssammlung Rh.Pt. Rheinland-Pfalz RiStBV Richtlinien tür das Straf- und Bußgeldverfahren Rn. Randnummer Rspr. Rechtsprechung S. Satz SA Sturmabteilung (der Nationalsozialisten) SächsPresseG Sächsisches Pressegesetz v. 3.4.1992

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SächsStMdl SAL SEK SFB SJV sog. SPresseG StA StAnz StenBer StGB StPO str. StrVerkR StVO StVZO SWF Tgb-Nr. TIM TKG TMJE u. u.Ä. UdSSR UISP UKW UN UrhG Urt. USA usw. u.U. v. VB VDP VerwA VG VGH vgl. VwGO VwVfG WDR z.B. ZBR ZDF Zfr. zit. ZPO

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Sächsisches Staatsministerium des Innern Saarland Spezial-Einsatzkommando Sender Freies Berlin Saarländischer Journalistenverband sogenannte(r) Saarländisches Pressegesetz v. 12. Mai 1965 Staatsanwaltschaft Staatsanzeiger Stenografische Berichte Strafgesetzbuch Strafprozeßordnung strittig! umstritten Straßenverkehrsrecht Straßenverkehrsordnung Straßenverkehrszulassungsordnung Südwestfunk Tagebuchnummer (anstelle Aktenzeichen) Thüringer Innenministerium Telekommunikationsgesetz Thüringer Ministerium für Justiz und Europaangelegenheiten und und Ähnliches Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Union Internationale des Syndicats de Police Ultrakurzwelle Vereinte Nationen Urheberrechtsgesetz Urteil Vereinigte Staaten von Amerika und so weiter unter Umständen vom Verfassungsbeschwerde Verlag Deutsche Polizeiliteratur GmbH, Hilden Verwaltungsarchiv (Zeitschrift) Verwaltungsgericht Verwaltungsgerichtshof vergleiche Verwaltungsgerichtsordnung Verwaltungsverfahrensgesetz Westdeutscher Rundfunk Köln zum Beispiel Zeitschrift für Beamtenrecht Zweites Deutsches Fernsehen Ziffer zitiert Zivilprozeßordnung


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