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Struktur und Willensbildung der
Fraktionen
Tamar Chankotadze, Marco Piscopia28.11.2012
Gliederung
• Status und Aufgaben der Fraktionen
• Arbeitsgruppen und Arbeitskreise
• Interessengruppierungen und Fraktionsflügel
• Fraktionsführung und Fraktionsvorstand
• Fraktionsversammlung
• Koordinationsgremien
Status der Fraktionen
Geschäftsordnung des Bundestags von 1969:
Fraktionen sind Vereinigungen von Parlamentariern
die keine Konkurrenten für einander bezüglich der
politischen Ziele sind und
deren Mindeststärke 5% der Bundestagsmitglieder
beträgt
Status der Fraktionen
Seit 1968: kurze Erwähnung im Art. 53a GG
Keine Festlegung des Rechtsstatus
Laut BVerfG: „Notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens.“
Laut Fraktionsgesetz 1995: „Rechtsfähige Vereinigungen“ von Abgeordneten.
Rechte der Fraktionen:
Besetzung der Ausschüsse und der meisten
parlamentarischen Gremien
Jede Fraktion sollte daran beteiligt sein → Mindestens
ein Grundmandat für jede Fraktion
Entscheidend ist das Stärkeverhältnis der Fraktionen
Quelle: www.bundestag.de
Arbeitsgruppen und ArbeitskreiseHilfsorgane der Fraktionsvollversammlung
Fraktionsinterne Gremien (Sitzungen Mo. u. Di.): Arbeitsgruppen und Arbeitskreise → seit 1953 CDU/CSU, SPD; seit 1957 FDP
Informelle Koordinations- und Beratungsgremien→ Vorberatung zur Fraktionsversammlung, um die
abschließende Entscheidungen zu treffen → Vorberatung zu Sitzungen der Ausschüsse (Mi.) und für das
Plenum (Mi. bis Fr.)
Arbeitsgruppen der großen Fraktionen
Arbeitsgruppen bilden die arbeitsintensiven „Basisorganisationen“
1980 Abschaffung der Arbeitsgruppen umfassenden Arbeitskreise bei CDU/CSU → Schwergewicht bei Arbeitsgruppen
Arbeitsgruppen zu den Enquete-Kommissionen und Untersuchungsausschüssen
Arbeitsgruppen zu Unterausschüssen Befristete Projektgruppen für bestimmte Vorhaben
Arbeitsgruppen der großen Fraktionen Betreuer bestimmter Sachgebiete in Arbeitsgruppen
werden zu „geborenen Berichterstattern“ ihrer Fraktion im Ausschuss
Von neuen Abgeordneten wird in der Fraktion die Einarbeitung und Spezialisierung in ein bestimmtes Arbeitsgebiet erwartet
Je nach dem politischen Gewicht der Vorhaben setzen sich informelle Arbeits- und Gesprächskreise zusammen
Bei komplexeren Aufgaben werden Ad-hoc-Arbeitsgruppen (Projektgruppen) gebildet
Arbeitsteilung in den kleineren Fraktionen
Im Unterschied zu den Arbeitsgruppen großer Fraktionen:
kein ähnlich ausdifferenziertes Berichterstattersystem
Nachteil: hohe Belastung für einzelne Abgeordneten
wegen umfangreicher Arbeitsgebiete
Vorteil: bessere öffentliche Profilierungsmöglichkeiten
Informationsbeschaffung und Willensbildung
Unterschiedlicher Ablauf bei den Regierungs- und Oppositionsfraktionen
In den AG-Sitzungen der Regierungsfraktionen sind der Minister und ein parlamentarischer Staatssekretär anwesend
An den AG-Sitzungen der (großen) Fraktionen nehmen mehrere Ministerialbeamte und Referenten der Landesvertretungen teil
In den AG-Sitzungen (großer) Oppositionsfraktion sind Ministerialbeamte der von der eigenen Partei regierten Länder dabei, gelegentlich auch Länderminister und Fachleute der Parteizentrale
Interessengruppierungen und Fraktionsflügel
Interessengruppen der Fraktionen CDU/CSU – „sonstige Gruppen“:
Die Arbeitnehmergruppe
Der Parlamentskreis Mittelstand
Die Gruppe der Vertriebenen- und
Flüchtlingsabgeordneten
Die Frauen-Gruppe
Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik
Interessengruppen von CDU/CSU
Einfluss dieser Gruppen ist institutionell gesichert:
Sie wählen eigene Führungsgremien
Sie verfügen über Mitarbeiter
Sie verfügen über Finanzmittel aus dem Etat der
Fraktionen
Ihre Vorsitzende gehören dem Fraktionsvorstand an
Fraktionsflügel von SPD
Statt Interessengruppen – profilierte politische Flügel
Ab 50er: Fraktionsgruppierung der „Kanalarbeiter“
Ab 1982/83: „Seeheimer Kreis“, auch als konservativer Flügel der SPD-Fraktion genannt
Landesgruppen
Zusammenschluss von Abgeordneten einer Fraktion des Deutschen Bundestags, die aus demselben Land kommen
Aber seit 2009: Landesgruppe Niedersachsen/Bremen in der SPD-Fraktion
Besonderheit: CSU-Landesgruppe. Ihr Vorsitzende ist automatisch stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union im Bundestag
Fraktionsführung und Fraktionsvorstand
Fraktionsversammlungen als zentrale Wahl- und Beschlussorgane
Geschäftsführender Vorstand und erweiterter VorstandPolitische Führung und Geschäftsführung der
Fraktion
Zusammensetzung und Wahl CDU/CSU-Bundestagsfraktion
FraktionsvorstandGeschäftsführender Vorstand (Wahl zunächst auf 1 Jahr, dann
Wahl auf restliche Legislaturperiode) Fraktionsvorsitzender Erster Stellvertretender Vorsitzender 7 (weitere) stellvertretende Vorsitzende Erster Parlamentarischer Geschäftsführer Parlamentarischer Geschäftsführer und Stellvertreter
des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers 3 (weitere) Parlamentarische Geschäftsführer 2 Justiziare
Organisationsstruktur der SPD-Bundestagsfraktion
Fraktionsvorstand:
Geschäftsführender Vorstand (Wahl auf 2 Jahre) Fraktionsvorsitzender 9 Stellv. Fraktionsvorsitzende Erster Parlamentarischer Geschäftsführer 4 (weitere) Parl. Geschäftsführer 30 weitere Vorstandsmitglieder Bundestagspräsident und Bundestagsvizepräsidentin
Organisationsstruktur der SPD-Bundestagsfraktion
Arbeitsgruppen
23 Arbeitsgruppen (entspr. den ständigen Ausschüssen des Bundestages)
Arbeitsgruppen zu Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissionen
20 sonstige Arbeitsgruppen
Fraktionsführung und Geschäftsführender Vorstand
Engster Führungskreis der CDU/CSU-Fraktion:
Vorsitzender
Stellv. Vorsitzender (CSU)
Erste Parlamentarische Geschäftsführer
Stellvertreter des Ersten Parlamentarischen
Geschäftsführers
Fraktionsversammlung
Einberufen von Fraktionsvorsitzenden (CDU/CSU und Linke), Vorstand (SPD, FDP) bzw. Geschäftsführenden Vorstand ( Bündnis 90/Die Grünen)
Vorbereitung: Parlamentarischen Geschäftsführern und Fraktionsvorsitzenden Geschäftsführenden Vorstand Vorstand
i.d.R. nicht öffentlich (Ausnahme: Linke)Zentrale Wahl- und Beschlussorgane der Fraktionen
Politischer Bericht und Diskussion
Werden durch Bericht des politischen Vorsitzenden
eröffnet
Bundeskanzlerin gibt in der Regierungsfraktion
eigenen politischen Bericht
Parteivorsitzender gibt auch Bericht (sofern nicht
ohnehin in Doppelfunktion )
Politischer Bericht und Diskussion Inhalte der Berichte:
o Politische Erfolge und eigenen Anteil daran zu betonen
o Ergebnisse in günstigem Licht erscheinen lassen
o Abgeordnete ermuntern die eigenen Beschlüsse offensiv zu vertreten
o Angriffe auf den politischen Gegner (auch zur Ablenkung)
o Formulierung von Zielen den eigenen Partei
o Geschlossenheit der Fraktion sichern
o Kontroversen unterbinden
Diskussion im Anschluss an die Berichte schließt der Vorsitzende
mit einem Statement ab, in dem er die Ergebnisse
zusammengefasst und durch die Fraktion bestätigt lässt
Vorbereitung der Plenarsitzungen
Abgeordneten liegt eine Tagesordnung der
Plenarsitzungen vor
Parlamentarische Geschäftsführer (inbs. bei
CDU/CSU-Fraktion) hat hier eine ausgeprägte
Dominanz in der Vorbereitung der Plenardebatten
Entscheidungen über Vorlagen und Initiativen
Ausführliche und kontroverse Diskussion über Gesetzesvorhaben
und andere Vorlagen
In der Regierungsfraktion berichten die Minister meist selbst über
ihre Regierungsentwürfe, zuvor wurden diese in
Koalitionsgesprächen, im Vorstand sowie in AGs
In der Fraktionssitzung wird dann im kleinen Kreis über den
(Kompromiss-)Entwurf abgestimmt
Durch Vorbesprechung in der Fraktion soll die frühzeitige
Absicherung von Regierungsentscheidung gesichert werden
Ein „Mitregieren“ der Fraktionsversammlung ist nicht vorgesehen
Diskussion und Appelle zur „Geschlossenheit“
Konsensdruck ist in Regierungsfraktionen größer
als in Oppositionsfraktionen
Koordinationsgremien
Formen und Ebenen der Koordination und
Kooperation innerhalb, zwischen den Fraktionen
sowie der Regierung sind vielfältig und schwer
überschaubar
Koordinationsgremien der Fraktionen (Obleutebesprechungen)
Gemeinsame Sitzungen von AGs, Berichterstatter-
Gesprächen, Ad-hoc-Gruppen,
Koordinationsgespräche der Obleute
Es finden regelmäßige Gespräche zwischen den
Obleuten der einzelnen Ausschüsse statt
Koalitionsgremien Informelle Koalitionsgremien, in denen wichtige
(Vor-)Entscheidungen getroffen werden
Formal nur Empfehlungscharakter der Koalitionsgespräche
Kommt eine wichtige und oft entscheidende Rolle zu
Große Koalitionsrunde: Bundeskanzler, Chef des Bundeskanzleramtes, Parteivorsitzende und Generalsekretäre sowie Fraktionsvorsitzende und Ersten Parlamentarische Geschäftsführer
Große Koalitionsrunde werden die wichtigen Richtungsentscheidungen getroffen, insb. über Themen, bei denen auf unterer Ebene keine Klärung herbeigeführt werden konnte
Koalitionsgremien Bei konkreten Vorlage ist allerdings immer noch die Zustimmung
des Kabinetts und der Fraktion erforderlich
Elefantenrunde: Partei- und Fraktionsvorsitzende (CDU, CSU und FDP)
Koalitionsausschuss: Spitzengremium aus 8 Mitgliedern je Koalitionspartner bestehend aus Vertretern der Partei-, Fraktions- und Regierungsebene (SPD und Bündnis 90/Die Grünen)
Fraktionsrunde (auch kleine Koalitionsrunde): Treffen zwischen Fraktionsvorsitzenden und Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer von CDU/CSU und FDP
Kleine Fraktionsrunde bei SPD und Bündnis 90/Die Grünen: Fraktionsvorsitzende, Erste Parlamentarische Geschäftsführer sowie Leiter der SPD-Fraktionsverwaltung
Privilegierte Position der Spitzenpolitiker in
Regierung, Fraktion und Partei (häufig auch Doppelfunktion) wird durch ihre Beteiligung an Großer Koalitionsrunde, Elefantenrunde und Fraktionsrunde weiter gestärkt und abgesichert
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!