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Für das Tier im Re c h t · Im Rahmen meiner Dissertation zum Thema «Europäisches...

Date post: 17-Oct-2020
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Mittwoch, 21. April 2010 bündner woche 22 Tiarli-Egga Für das Tier im Recht Herr Bolliger, hatten Sie schon immer das Bedürfnis, sich für Tiere einzusetzen, oder gab es einen Auslöser, der Sie dazu veran- lasst hat? Einen speziellen Auslöser gab es eigentlich nicht. Tiere und ihr Schutz waren mir ein- fach immer schon sehr wichtig. Während andere Kinder mit Autos oder Puppen spielten, habe ich und mich stets für Tiere in- teressiert und wollte schon damals alles über sie erfahren. Als ich dann gegen Ende meines Studiums die Möglichkeit sah, den Tierschutz mit der Juristerei sinnvoll zu verbinden, war mir klar, dass ich diesen Weg gehen möchte. Wie sind Sie zu Ihrer Tätigkeit in der Stif- tung für das Tier im Recht (TIR) gekom- men? Im Rahmen meiner Dissertation zum Thema «Europäisches Tierschutzrecht» habe ich mich immer mehr in die Materie eingearbei- tet. Weil die TIR die einzige Organisation ist, die sich wirklich auf juristische Aspekte des Tierschutzes spezialisiert hat, war es nahe liegend, mich mit Antoine F. Goetschel, der die Organisation damals quasi noch als Einmannbetrieb geführt hatte, in Verbindung zu setzen. Zusammen mit ihm durfte ich die TIR in den letzten zehn Jahren als Kompe- tenzzentrum für Fragen rund um das Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft etablieren und auch personell stark ausbauen. Juristisch gesehen gelten Tiere nicht mehr als Sache. Was hat sich mit diesem Gesetz für den Tierhalter geändert? Die Gesetzesänderung hat vor allem symbo- lischen Charakter, weil Tiere auch von recht- licher Seite endlich nicht mehr als leblose Dinge, sondern als empfindungsfähige Lebe- wesen betrachtet werden. Daneben hat die Gesetzesänderung aber auch einige konkre- te Veränderungen herbeigeführt, etwa dass zumindest Heimtiere nicht mehr pfändbar sind und dass neben ihrem materiellen auch ihr emotionaler Wert rechtsrelevant ist. Oder dass bei der Zuteilung von Scheidungstieren auch auf das Tierwohl geachtet wird. Ist Diabetes bei Hund und Katze wegen Überfütterung auch schon eine Körperver- letzung? Durch falsch verstandene Tierliebe ver- ursachtes Übergewicht oder gar Fettlei- bigkeit von Heimtieren kann im Extremfall tatsächlich den Tatbestand der Tierquäle- rei erfüllen. Dies dann, wenn das Über- gewicht gesundheitsgefährdend wird und das Tier etwa unter Gelenk-, Herz- oder Kreislaufproblemen, Lahmheit, Zucker- krankheit oder Leberverfettung zu leiden Vor dem Gesetz sind Tiere längst keine Sache mehr. Doch das hat sich noch lange nicht in allen Köpfen verankert. Dafür, dass auch Tiere zu ihrem Recht kommen, setzt sich die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) mit Sitz in Zürich seit vielen Jahren ein. Geschäftsleiter dieser national und international tätigen Stiftung ist der Bündner Jurist Gieri Bolliger. In Zusammenarbeit mit ihm und seinem Team startet die «Bündner Woche» unter der Rubrik «Tiarli-Egga» einen Ratgeber, der immer am ersten Mittwoch im Monat erscheinen und sich rund ums Thema Tiere im Recht drehen wird. Mit Gieri Bolliger sprach Ladina Steinmann RAT VON DEN EXPERTEN Haben Sie Fragen rund ums Thema Tiere im Recht? Das Team der Stiftung für das Tier im Recht beantwortet sie gerne. So funktionierts: Senden Sie einen Kurzbrief mit dem Vermerk «Büwo» an Stiftung für das Tier im Recht (TIR) Postfach 1033 8034 Zürich Tel. 043 443 06 43 [email protected] Spendenkonto Post: 87-700700-7; die TIR ist eine Non-Profit-Organisation und finanziert sich aus- schliesslich aus privaten Zuwendungen. Spenden an die TIR können von den Steuern abgezogen werden. Gieri Bolliger stellt der Büwo-Redaktion die Stiftung für das Tier im Recht vor. Bild Liliana Portmann
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Page 1: Für das Tier im Re c h t · Im Rahmen meiner Dissertation zum Thema «Europäisches Tierschutzrecht» habe ich mich immer mehr in die Materie eingearbei-tet. Weil die TIR die einzige

Mittwoch, 21. April 2010 bündner woche 22Ti a r l i - E g g a

Für das Tier im Re c h t

Herr Bolliger, hatten Sie schon immer dasBedürfnis, sich für Tiere einzusetzen, odergab es einen Auslöser, der Sie dazu veran-lasst hat?Einen speziellen Auslöser gab es eigentlichnicht. Tiere und ihr Schutz waren mir ein-fach immer schon sehr wichtig. Währendandere Kinder mit Autos oder Puppenspielten, habe ich und mich stets für Tiere in-teressiert und wollte schon damals alles übersie erfahren. Als ich dann gegen Ende meines Studiumsdie Möglichkeit sah, den Tierschutz mit derJuristerei sinnvoll zu verbinden, war mirklar, dass ich diesen Weg gehen möchte.

Wie sind Sie zu Ihrer Tätigkeit in der Stif-tung für das Tier im Recht (TIR) gekom-men?Im Rahmen meiner Dissertation zum Thema«Europäisches Tierschutzrecht» habe ichmich immer mehr in die Materie eingearbei-tet. Weil die TIR die einzige Organisation ist,die sich wirklich auf juristische Aspekte desTierschutzes spezialisiert hat, war es naheliegend, mich mit Antoine F. Goetschel, derdie Organisation damals quasi noch alsEinmannbetrieb geführt hatte, in Ve r b i n d u n gzu setzen. Zusammen mit ihm durfte ich dieTIR in den letzten zehn Jahren als Kompe-tenzzentrum für Fragen rund um das Tier in

Recht, Ethik und Gesellschaft etablieren undauch personell stark ausbauen.

Juristisch gesehen gelten Tiere nichtmehr als Sache. Was hat sich mit diesemGesetz für den Tierhalter geändert?Die Gesetzesänderung hat vor allem symbo-lischen Charakter, weil Tiere auch von recht-licher Seite endlich nicht mehr als lebloseDinge, sondern als empfindungsfähige Lebe-wesen betrachtet werden. Daneben hat dieGesetzesänderung aber auch einige konkre-te Veränderungen herbeigeführt, etwa dasszumindest Heimtiere nicht mehr pfändbarsind und dass neben ihrem materiellen auchihr emotionaler Wert rechtsrelevant ist. Oderdass bei der Zuteilung von Scheidungstierenauch auf das Tierwohl geachtet wird.

Ist Diabetes bei Hund und Katze wegenÜberfütterung auch schon eine Körperver-letzung?Durch falsch verstandene Tierliebe ver-ursachtes Übergewicht oder gar Fettlei-bigkeit von Heimtieren kann im Extremfalltatsächlich den Tatbestand der Tierquäle-rei erfüllen. Dies dann, wenn das Über-gewicht gesundheitsgefährdend wird unddas Tier etwa unter Gelenk-, Herz- oderKreislaufproblemen, Lahmheit, Zucker-krankheit oder Leberverfettung zu leiden

Vor dem Gesetz sind Tiere längst keine Sache mehr. Doch das hatsich noch lange nicht in allen Köpfen verankert. Dafür, dass auchTiere zu ihrem Recht kommen, setzt sich die Stiftung für das Tier imRecht (TIR) mit Sitz in Zürich seit vielen Jahren ein. Geschäftsleiterdieser national und international tätigen Stiftung ist der BündnerJurist Gieri Bolliger. In Zusammenarbeit mit ihm und seinem Teamstartet die «Bündner Woche» unter der Rubrik «Tiarli-Egga» einenRatgeber, der immer am ersten Mittwoch im Monat erscheinen undsich rund ums Thema Tiere im Recht drehen wird.

■ Mit Gieri Bolliger sprach Ladina Steinmann

■ R AT VON DEN EXPE RT E N

Haben Sie Fragen rund ums Thema Tiere im Recht? Das Team der Stiftung für das Tier im Recht beantwortet sie gerne.

So funktionierts: Senden Sie einen Kurzbrief mit dem Vermerk «Büwo» an

Stiftung für das Tier im Recht (TIR)Postfach 10338034 ZürichTel. 043 443 06 [email protected]

Spendenkonto Post: 87-700700-7; die TIR ist eineNon-Profit-Organisation und finanziert sich aus-schliesslich aus privaten Zuwendungen. Spendenan die TIR können von den Steuern abgezogenwerden.Gieri Bolliger stellt der Büwo-Redaktion die Stiftung für das Tier im Recht vor. Bild Liliana Portmann

Page 2: Für das Tier im Re c h t · Im Rahmen meiner Dissertation zum Thema «Europäisches Tierschutzrecht» habe ich mich immer mehr in die Materie eingearbei-tet. Weil die TIR die einzige

beginnt. Trifft der Tierhalter hiergegen kei-ne geeigneten Massnahmen, kann er wegeneines Verstosses gegen das Tierschutzgesetzzur Verantwortung gezogen werden.

Agieren Sie hauptsächlich vom Schreib-tisch aus, oder sind Sie auch vor Ort an-zutreffen?

Unsere rechtswissenschaftliche Arbeit erle-digen wir natürlich am Schreibtisch. Wi rarbeiten aber eng mit Behörden, Ti e r ä r z t e n ,Tierheimen und anderen Ti e r s c h u t z o r g a n -isationen zusammen, von denen wir das nö-tige veterinärmedizinische und ethologi-sche Fachwissen jederzeit abrufen können.Und selbstverständlich sehen wir uns die

Missstände, unter denen Tiere in den ver-schiedensten Bereichen zu leiden habenund die wir zu verbessern versuchen, auchvor Ort an.

Haben Sie auch Haustiere?Ja, ich bin mit Katzen aufgewachsen undhalte auch heute – derzeit leider nur – einemit dem Namen Simba, die ich vor bald 15Jahren aus dem Tierheim adoptiert habe.

Wo würden Sie gern welches Tier sein?Weil mich derart viele Tiere faszinieren,kann ich diese Frage nicht pauschal be-antworten. Mein Lieblingstier ist und waraber immer schon der Tiger. Da dieser leiderakut vom Aussterben bedroht ist, möchte ichselber dennoch lieber keiner sein. Grund-sätzlich denke ich aber, dass es frei lebendenTieren wohl besser geht als jenen in Gefan-genschaft oder unserer Obhut.

Mittwoch, 21. April 2010 bündner woche 23Ti a r l i - E g g a

Die Stiftung für das Tier im Recht hat sich zum Ziel gesetzt, als Fürsprecher der Tiere aufzutreten. Bild Barbara Schellenberg

Auch beim Umgang mit Nutztieren ist das Tierschutzrecht zu beachten. Bild zVg

■ WER IST DIE STIFTUNG FÜR DAS T I E RIM RECHT (TIR)?

Die TIR ist eine gemeinnützige und unabhängige Stiftung, die sich seit 1995beharrlich für eine kontinuierliche Verbes-serung der Mensch-Tier-Beziehung enga-giert.

Europaweit einzigartig fokussiert sie dabeivor allem auf juristische Aspekte. Um dieHebelwirkung des Rechts auszunutzen, erarbeitet die TIR solide Grundlagen fürstrenge Gesetze und ihren konsequentenVollzug und hilft so nicht nur in Einzel-fällen, sondern generell und allen Tieren. Unter anderem hat sie massgeblich dazubeigetragen, dass Tiere im SchweizerRecht nicht mehr als Sachen gelten undder Schutz ihrer Würde auf Verfassungs-und Gesetzesebene verankert ist.

Neben ihrer rechtspolitischen Tätigkeitvermittelt die TIR das Basis- und Detail-wissen zum rechtlichen Tierschutz in Aus-und Weiterbildungsveranstaltungen undofferiert eine breite Palette an Dienstleis-tungen und Hilfsmitteln für den richtigenUmgang mit Tieren. Das grosse Angebotan objektiven und praxisnahen Informatio-nen richtet sich nicht nur an Tierhaltendeund Juristen, sondern ebenso an Vollzugs-instanzen, Tierärzte, Schulen aller Stufenund Tierschutzorganisationen.

Mit ihrer umfangreichen publizistischenTätigkeit und ihrem breiten Dienstleis-tungsangebot hat sich die TIR in den letz-ten Jahren als Kompetenzzentrum für Fra-gen zum Tier im Recht etabliert.

We i t e re Informationen finden Sie unter: w w w. t i e r i m re c h t . o rg .


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