+ All Categories
Home > Documents > Für Berlin und Brandenburg · 4 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 GRUSSWORT Liebe...

Für Berlin und Brandenburg · 4 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 GRUSSWORT Liebe...

Date post: 17-Oct-2019
Category:
Upload: others
View: 1 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
40
5/2004 Mai 2004 51. Jahrgang ISSN 0420-9885 D 2698, PVSt DPAG Entgelt bezahlt Hüthig & Pflaum Verlag PF 10 28 69 69018 Heidelberg Für Berlin und Brandenburg
Transcript

5/2004Mai 200451. JahrgangISSN 0420-9885

D 2698, PVSt DPAG Entgelt bezahlt Hüthig & Pflaum Verlag PF 10 28 69 69018 Heidelberg

Für Berlin und Brandenburg

3DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

INHALT

Fachorgan der Elektro-Innung Berlin und desLandesinnungsverbandes der Elektronischen Handwerke Berlin/Brandenburg (LIV)

Redaktion: Constantin Rehlinger (verantwortlich)Wilhelminenhofstraße 75, 12459 Berlin, Telefon (030) 859558–0, Telefax (030) 859558–88E-Mail: [email protected]

Anzeigenleitung: Christine Keller (verantwortlich),Telefon (089) 12607–210, E-Mail: [email protected]

Anzeigenleitung stellvertretend: Jutta Landes,Telefon (089) 12607–263, Telefax (089) 12607–310, E-Mail: [email protected]

Anzeigenverkauf: Sylvia Luplow, Telefon (089) 12607–299, Fax (089) 12607–310, E-Mail: [email protected]: Postfach 190737, 80607 MünchenPaketanschrift: Lazarettstraße 4, 80636 MünchenZur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 32 vom 1. 1. 2004

Vertrieb: Im Weiher 10, 69121 HeidelbergFax (06221) 489–443 Karen Dittrich, Telefon (06221) 489-603, E-Mail: [email protected] Susanne Kemptner, Telefon (06221) 489-384, E-Mail: [email protected]

Erscheinungsweise: 10 Ausgaben im Jahr 2004 (2 Doppelnr. im Januar/Februar und Juli/August)

Abonnementsverwaltung: Hüthig & Pflaum Verlag GmbH, AbonnementsserviceJustus-von-Liebig-Straße 1, 86899 Landsberg, Telefon (08191) 125–879, E-Mail:[email protected] € 5,50,–, ab Verlag zzgl. PortoJahresabonnement € 48,–; Vorzugspreis für Meisterschüler/Studenten/Azubis(nur gegen Nachweis) € 24,–; Preise jeweils inkl. MwSt. zzgl. € 14.60 VersandspesenAusland auf Anfrage.

Gesamtherstellung:Westkreuz-Druckerei Ahrens KG Berlin/Bonn, Töpchiner Weg 198/200; 12309 BerlinTelefon (030) 7452047, Telefax (030) 7453066; E-Mail: [email protected]; Internet: www.westkreuz.de

Verlag: Hüthig & Pflaum Verlag GmbH & Co., Fachliteratur KG.München/Heidelberg, Lazarettstraße 4, 80636 München, Im Weiher 10,69121 Heidelberg · Geschäftsführer: Hans-Jürgen Fuhrmann, München;Udo Witych, HeidelbergInternet: http://www.huethig.de · http://www.pflaum.de

Herausgeber: Elektro-Innung Berlin

Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Mikroverfilmungen und die Einspeisung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.Bei allen Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt. Mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnete Artikel liegen außerhalb der Verantwortung der Redaktion.

ABN-Elektrosysteme Nord-Ost GmbHLudwig-Erhard-Ring 5 · 15827 Dahlewitz bei BerlinTel.03 37 08/54 6-0 · Fax 03 37 08/5 46 29 www.abn-elektro.de · www.wuensche-sind-machbar.de · E-Mail: [email protected]

Erleben Sie Lösungen

für neue Geschäftsfelder

und zufriedene Kunden.

Der

Geb

äude

techniker …

ABN-Installations-Schaltgeräte

Grußwort Günter Hermann ............................................... 4

Aus der Region ..................................................................... 6

Technik .................................................................................... 10

Meinung .................................................................................. 14

Europa ...................................................................................... 16

E-CHECK .................................................................................. 22

Aktuelles ................................................................................. 24

Aus den Innungen ........................................................... 26

Der LIV informiert ................................................................ 28

Recht/Steuern/Wirtschaft/Politik ................................ 32

Seminare ................................................................................. 34

Seminare aus der Region ................................................... 36

4 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

GRUSSWORT

Liebe Kollegen in Berlin und Brandenburg,verehrte Freunde der Elektrohandwerke,

auf die Frage an die Kollegen, ob sie Aufträge haben, erhält man derzeit Antworten von „knapp“ bis „gut“. „Nur verdient wird nichts“, lautet meist der Nachsatz. Die Preise sind im Keller. Zirka 30 % der Kollegen gehen auf Montage in die alten Bundesländer. Von einem tragenden bzw. selbsttragenden Aufschwung hier kann keine Rede sein. Der Wettbewerb ist gnadenlos. Zum Beispiel 52 % Abgebot für Unterhaltungsverträge, ohne Kenntnis der Liegenschaft. Wir alle verurteilen dieses Verhalten. Allerdings mit dem Finger auf andere zu zeigen, funktioniert nicht. Jeder muss mit seinem Preis nach oben!

Die Bevölkerung nimmt nicht zu, wir werden durchschnittlich älter. Uns muss es gelingen, das Auftragsvolumen von zz. durchschnittlich 4 % auf 8 % pro Kopf zu erhöhen. Wer betrieblich überleben will, muss als Missionar für Energieeinsparungen, Sicherheit, Komfort und Kommunikation tätig sein. Unser Verband bietet durch den E-CHECK den optimalen Türöffner. Sprechen Sie ehrlich in Versammlungen darüber. Überall gibt es gute, nachahmenswerte Beispiele, die man bei seinen Kunden auch anwenden kann.

Ab 1. Mai gilt ein verändertes Tarifvertragswerk. Alle Bereiche, wie z. B. Kündigungsfristen, Urlaubstage, Urlaubsgeld, Entgelte, Sonderzahlungen, Arbeitszeiten usw. sind teilweise verändert. Ab 1. September gilt auch ein neuer Ausbildungstarifvertrag. Lesen Sie bitte die Innenseiten im „elektrofachmann“ bzw. das Rundschreiben, welches allen Mitgliedern zugegangen ist. Wer das neue Tarifwerk flexibel einsetzt, genießt die Vorteile der Innungsmitgliedschaft. Nähere Informationen erhalten sie auf den Innungsversammlungen. Oder kommen Sie zur LIV-Jahrestagung am 18. Juni 2004, um 14.00 Uhr, nach Liebenwalde. Sie sind herzlich eingeladen. Neben Tarifen werden wir über die Installation von Brandmeldeanlagen, leistungsorientierte Bezahlung, „home-security“, die neue E-CHECK-Richtlinie und vieles mehr berichten.

Ihr

Vorsitzender des Landesinnungsverbandes der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg Obermeister der Elektro-Innung Berlin

Was ist Ihr Antrieb? Einfach starten?Umrichter SINAMICS G110: Der perfekte Einstieg.

Der neue Umrichter SINAMICS® G110: Seine einfache Montage und unkomplizierte Bedienungmachen den Einstieg in die Welt der drehzahlveränderbaren Antriebe jetzt zum Kinderspiel.Dazu ist dieser kompakte Umrichter ein echtes Multitalent für eine Vielzahl von Antriebs-aufgaben bis 3 kW: Pumpen, Lüfter, Förderbänder, Tor- und Schrankenantriebe, Schleif-und Poliermaschinen – oder als Antrieb für bewegliche Werbeträger, Fitnessgeräte undvieles mehr. Und mit seinen bis zu vier digitalen, frei parametrierbaren Eingängen bleiben Sieflexibel für ein breites Anwendungsfeld. SINAMICS G110: einfacher Einstieg, viele Möglichkei-ten.Mehr Infos per Fax 0911/978-3321, unter Infoservice AD/Z988-D oder im Internet unterwww.siemens.de/sinamics-g110

6 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

AUS DER REGION

Prozentualer Anteil der Einwohner der Flächenländer die in Großstäd-ten mit mehr als 500 000 Einwohner leben (Stand 2002)

Pro-Kopf-Ausgaben im kommunalen Sektor je Einwohner im Jahr 2001 in Prozent der Vergleichswerte auf der gesamten kommunalen Ebene

„Die finanzpolitischen Voraus-setzungen einer Fusion der beiden Länder Berlin und Brandenburg“(Kurzfassung)

Gutachten im Auftrag der Vereinigung der Unternehmensver-bände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB) von Prof. Dr. Helmut Seitz, Berlin, Februar 2004

• Das primäre Ziel einer Fusion der beiden Länder Berlin und Brandenburg besteht darin, durch Synergie- und Integrati-onseffekte positive Wachstums-impulsive zu induzieren, unnöti-ge bürokratische Hemmnisse zu beseitigen und damit die Region im interregionalen und interna-tionalen Standortwettbewerb zu stärken.• Neben einer zügigen Umset-zung der Länderzusammenfüh-rung ist es aber auch erforder-lich, die notwendige Finanzaus-stattung der Hauptstadtregion

Berlin-Brandenburg nachhaltig zu sichern.• Das gegenwärtige Finanzaus-gleichssystem beinhaltet eine Reihe von Mechanismen, die dazu führen Fusionen zwischen Flächenländern und Stadtstaa-ten für die betroffenen Länder finanziell unattraktiv zu machen. Die infolge solcher Länderfusio-nen entfallenden Einwohnerwer-tungen der Stadtstaaten könnten weder in Berlin-Brandenburg noch in einer anderen Stadtstaa-ten-Region in signifikantem Umfang durch Ausgabenerspar-

nisse kompensiert werden. Dies impliziert die Forderung nach einer fusionsfreundlichen Ausge-staltung des Finanzausgleichs-systems, bzw. der Einführung von kompensatorischen Elementen, die solche Nachteile ausgleichen würden.• Ein vollständiger Verlust der im Finanzausgleich abgegol-tenen Sonderlasten von Stadt-staaten würde – auf Basis der Steuerschätzung für das Jahr 2005 – Einnahmeverluste für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg in Höhe von ca. 2,6 Mrd. � zur Folge haben. Diese Einnahmeverluste wür-den vollständig den anderen Bundesländern und dem Bund zufallen. Hierbei würde der Bund mit einem Mindestausgabenvo-lumen von 0,42 Mrd. �, die Geberländer im Finanzausgleich mit Ausgabenersparnissen in Höhe von ca. 1,93 Mrd. � und die anderen Nehmerländer im Finanzausgleich mit Mehrein-nahmen von ca. 0,53 Mrd. �

partizipieren.

• Simulationsrechnungen un-ter Verwendung realistischer Einschätzungen der Wachstums-wirkungen einer Länderfusion lassen über einen Zeitraum von 20 Jahren fusionsbedingte Steu-ermehreinnahmen in Höhe von über 1 Mrd. � erwarten. Diese gesamtgesellschaftliche „Fusi-onsrendite“ würde zum größten Teil dem Bund und den anderen Bundesländern zufallen, so dass diese einen unmittelbaren Einnahmezuwachs selbst dann hätten, wenn der Region Berlin-Brandenburg eine vollständige Kompensation für die Verluste aus dem Finanzausgleich ge-währt wird.• Sofern die Einnahmenverluste Berlins im Finanzausgleich nach einer Länderfusion nicht kompen-siert werden, hat die Region Berlin-Brandenburg keinen An-reiz, die Länderfusion durch-zuführen, was sich auch negativ auf andere Länderneugliede-rungstendenzen auswirken wür-de, zumindest in den Fällen, bei denen Stadtstaaten beteiligt

7DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

AUS DER REGION

Zahlungen im Finanzausgleich – einschließlich Umsatzsteuerergän-zungsanteile – an die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg im Jahr 2005 in Mio. Euro

Effekte einer Fusion der Länder Berlin und Brandenburg auf das Steu-eraufkommen (nach Finanzausgleich und FehlBEZ) im Jahr 2028 im Vergleich zur Situation ohne Länderfusion in Mio. Euro

Der langfristige Finanzierungsbedarf der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg in Euro je Einwohner im Jahr 2020Umrechnung auf die Verhältnisse des Jahres 2002, unter Vernach-lässigung von Preissteigerungen und Realwachstum

sind. Aus Anreizgesichtspunkten ist es daher wesentlich, dass weder die Region noch die ande-ren Länder oder der Bund zu fis-kalischen Verlierern werden, sondern im Gegenteil, dass alle Beteiligten besser gestellt wer-den.• Für die Sicherstellung einer ausreichenden Einnahmenbasis des Landes Berlin-Brandenburg ist es erforderlich, nach einer Alternative für die Einwohner-wertung der Stadt Berlin im Finanzausgleich zu suchen, da

diese aus (finanz-)verfassungs- und maßstäberechtlichen Grün-den nach einer Länderfusion wohl kaum – abgesehen von Übergangszeiten – beibehalten werden kann. Hierzu werden im Rahmen der Studie zwei Vorschläge unterbreitet.• Es wird vorgeschlagen, die monetären Verluste aus dem Wegfall der Einwohnerwertung Berlins dauerhaft durch spezi-elle Zuweisungen des Bundes bzw. Bundesergänzungszuwei-sungen zu kompensieren. Diese

wären seitens des Bundes durch gesparte Bundesergänzungszu-weisungen im bisherigen Finanz-ausgleichssystem und seitens der Länder durch Abgabe von Um-satzsteueranteilen an den Bund zu finanzieren. Die Geberländer werden durch sinkende Zah-lungen in den Finanzausgleich und die Nehmerländer durch höhere Zuweisungen aus dem Finanzausgleich kompensiert. Die Kompensationsleistungen des Bundes an das Land Berlin-Brandenburg sollen auch die lau-fenden Zahlungen des Bundes an das Land Berlin zur Finanzierung der spezifischen Hauptstadtlas-ten umfassen, wobei diese aber deutlich über das gegenwärtige Volumen von rund 50 Mio. � hi-nausgehen müssen, um die in der Stadt Berlin effektiv anfallenden Kosten zu decken.• Eine Alternative könnte darin bestehen, für Berlin die Einwohnerwertung bei der An-rechnung der Gemeindesteuern im Finanzausgleich in Höhe von 135 % beizubehalten und den sich dann noch ergebenden Restbetrag, der im Vergleich zum ersten Vorschlag deutlich geringer ist, durch die bereits vorgeschlagenen Zahlungen des Bundes auszugleichen.• Bei beiden Vorschlägen fallen die aus den positiven

Wachstumseffekten induzierten Steuermehreinnahmen in der Region weiterhin mehrheitlich der Ländergesamtheit und dem Bund zu, so dass alle Beteiligten von dem Projekt der Länderfusi-on profitieren.• Die Ergebnisse implizieren, dass die möglichen Ausgabener-sparnisse durch eine Länderfu-sion in einer Größenordnung von ca. 350 bis 500 Mio. �

liegen würden. Allerdings ist einzuräumen, dass die Studie aufgrund der Überlagerung von Konsolidierungserfordernissen, der langfristigen Anpassung an die Rückführung der Osttrans-fers und der Fusionseffekte die fusionsbedingten Ausgabener-sparnisse nur grob beziffern kann, so dass die angegebenen Werte auch nur als überschlägige Schätzungen betrachtet werden können.• Die wesentliche Ursache für den Umstand, dass die Ausga-benersparnisse infolge einer Fusi-on nicht ausreichend sind um die Einnahmenausfälle im Finanzaus-gleich zu kompensieren, ist in der spezifischen Agglomerationsstruk-tur des Landes Berlin-Branden-burg begründet. Großstädte ha-ben einen höheren Ausgabenbe-darf, da sie – im Vergleich zu den kreisangehörigen Räumen – mit einer intensiveren Aufgabenerfül-

8 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

AUS DER REGION

Einwohnerzahlen in den Bundesländern im Jahr 2002 (in Mio.)

lung und einem breiteren Aufga-benspektrum belastet sind. Dies reflektiert sich auch in den kom-munalen Finanzausgleichssyste-men aller Flächenländer. Dort werden den Großstädten Finanz-bedarf zuerkannt, die in der Regel mehr als 50 % über dem Finanz-bedarf kleinerer Städte und Ge-meinden bzw. des kreisangehöri-gen Raumes liegen.• Wenn man in der Bundesre-publik eine Initiative in Richtung einer Länderneugliederung will, dann ist die gegenwärtige Re-formdiskussion um die „Moder-nisierung der bundesstaatlichen Ordnung“ ideal dazu geeignet, auch die Frage der Anreizstruk-turen im Falle von Länderneu-gliederungen zu diskutieren. Da die Region Berlin-Brandenburg in

Bezug auf die Länderfusion wohl am weitesten vorangeschritten ist, könnte dieses Projekt durch eine sach- und bedarfsgerechte Sicherung der Finanzausstattung auch eine wichtige Beispiel- und Vorreiterposition für andere Län-derehen übernehmen.• Die Überführung des Landes bzw. der Stadt Berlin in ein Son-derterritorium oder Bundesterri-torium nach dem Beispiel von Washington wäre nicht nur mit einer Fusion der beiden Länder inkompatibel, sondern würde dem grundlegenden Ziel einer Länderfusion, den Abbau von ad-ministrativen Grenzen innerhalb einer hoch integrierten Region zu betreiben um positive Synergie- und Wachstumseffekte freizuset-zen, sogar zuwiderlaufen.

Hausanschlussbearbeitung bei der Bewag jetzt schnellerIm Januar 2004 wurde nach einjähriger Vorbereitungszeit die interne Software für die Hausanschlussbearbeitung bei der Bewag umgestellt. Diese Umstellung wurde not-wendig, um kundengerechte kurze Bearbeitungszeiten zu erzielen. Der gesamte Prozess der Hausanschluss-bearbeitung wurde dafür überarbeitet. Mit dem neuen Softwaretool auf Basis von SAP R/3 läuft nun der gesam-te Hausanschlussprozess über nur noch ein Programm.Wichtiger Vorteil sind die wesentlich kürzeren Bearbei-tungszeiten. Eine spezielle Konzeption im Programm ermöglicht eine lückenlose Dokumentation des gesam-ten Hausanschlussprozesses. Zeitnah werden Informatio-nen zum Hausanschluss in einem zentralen EDV-System allen am Prozess Beteiligten zugänglich gemacht. Lange Bearbeitungswege, aufwändig zu verwaltende Papierberge und langwierige Telefonate zum Stand der Bearbeitung gehören der Vergangenheit an. Das im Softwaretool integrier-te komplexe Auskunftssystem über Hausanschlüsse hat zu-dem eine Verbindung zum Internetportal für Elektrotech-niker und Planungsbüros der Bewag. Für jene Installateure und Planungsbüros, die im

Installateurportal der Bewag für den personifizierten Be-reich angemeldet sind, gibt es dadurch ebenfalls Vorteile: Sie können Daten zum aktuel-len Stand der Hausanschluss-bearbeitung, z. B. ob die Beauftragung schon erfolgt ist, oder ob der Termin der Ausführung feststeht, direkt über die Rubrik „Anfragensta-tus“ abfragen. Neue Anfragen zur Erstellung, Verstärkung, Umlegung oder Demontage von Hausanschlüssen können bequem über das Internetpor-tal gestellt werden. Sie werden direkt an das Hausanschluss-tool weitergeleitet.Leider birgt die Einführung solcher Neuerungen auch Hindernisse. Nicht alle Pro-zesse liefen anfangs „glatt“ und mussten im System angepasst werden. Diese not-wendigen Änderungsarbeiten am Softwaretool werden mit höchsten Anstrengungen durchgeführt. Bisweilen kommt es jedoch noch zu Bearbeitungsengpässen. Wir bitten Sie deshalb an dieser Stelle noch um etwas Geduld und hoffen, dass es bald einen reibungslosen Ablauf bei der Hausanschlussbearbeitung gibt und der Kunde einfach nur feststellt, dass beim Anschluss seines Hauses an das Stromverteilungsnetz der Bewag alles reibungslos und schnell klappt.

Werden Sie Mitglied in der Unterstützungskasseder Elektro-Innung Berlin

9DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

AUS DER REGION

Begleiten Sie uns bei einem ex-klusiven Rundgang durch das im Januar 2004 eröffnete Fünf- Ster-ne-Hotel Ritz Carlton mitten im Herzen Berlins, dem Potsdamer Platz. Erleben Sie die einzigartige architektonische Meisterleistung, die sich dem Besucher bereits in der Empfangshalle offenbart und überzeugen Sie sich von unseren exklusiv für diese Anforderungen entwickelten und gestalteten De-signoberflächen.Wir entführen Sie in regelmä-ßigen Abständen in die Welt des neuen Luxus-Hotels und führen Sie durch ausgewählte Räumlichkeiten. Anschließend genießen Sie eine einzigarti-ge Tee-Zeremonie in der „Tea Lounge“ des Hauses.„The Ritz-Carlton“, ein Name der für Komfort und Service der Spitzenklasse in der Hotellerieb-ranche steht. Es will als Hotel und in der Gastronomie in Berlin neue Maßstäbe setzen mit seinen 302 Zimmern und Suiten, seinen stilvollen Restaurants, der großen Wellness-Oase und den 1800 m/2 Veranstaltungsräumlichkeiten. Im oberen Teil des Beisheim-Cen-ters befinden sich 14 exklusive Tower Apartments.Die Architektur erinnert an die Art Déco-Hochhäuser der

Tea-Time im Ritz-Carlton „Zwanziger Jahre“ in New York und Chicago, das Interior ist eine Hommage an das Spät-Em-pire mit Anleihen bei Preußens Baumeister Karl Friedrich Schin-kel. Venedig hat das Gourmet-Restaurant „Vitrum“ beeinflusst. Die authentische Brasserie und Boulangerie „Desbrosses“ bringt ihre eigene Geschichte mit an die Spree, die wir Ihnen gerne im Hotel erzählen möchten. „The Curtain Club“ heisst die diskrete Bar mit schweren Samt-vorhängen. Fordern Sie noch heute unser Informationsmaterial an. In diesem erhalten Sie neben genaueren Informationen auch die Anmeldung für den Eintritt in diese einzigartige Welt eines

Hotels der Luxusklasse – faxen Sie diese einfach an die Merten-Vertriebsniederlassung Berlin oder schicken Sie uns diese per Post an: Merten GmbH & Co. KG, Köpenicker Strasse 73, 10179 Berlin und melden Sie sich für diese außergewöhnliche Führung an. Lassen Sie sich entführen und genießen Sie die außergewöhnli-che Atmosphäre – wir kümmern uns dann um den Rest.Erster Termin für den Ausflug in diese Welt ist der 27. Mai 2004. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den jeweiligen Terminen um eine begrenzte Teilnehmerzahl handelt und möglicherweise nicht alle Anmeldungen zum jeweils gewünschten Zeitpunkt

berücksichtigt werden können. Bei zu zahlreich eingegangenen Anmeldungen entscheidet das Los. Wir bemühen uns in jedem Fall, Ihre Anmeldung zum gewünsch-ten Zeitpunkt berücksichtigen zu können, ansonsten schlagen wir Ihnen einen Alternativtermin vor.Unterlagenanforderung bei Herrn Tilo Meier unter der Te-lefonnummer 0160/74 69 820, im Internet auf der Seite http://www.merten.de oder per Fax 030 278 798 40.Wir freuen uns auf zahlreiches Interesse!Merten – Lösungen für intelligen-te Gebäude

10 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

TECHNIK

Installationsgeräte:

Überspannungs-Schutzeinrichtungen 3.4.3

Bild 1: Störgrößen in Niederspannungsnetzen1 Spannungseinbrüche2 Oberwellen, langsame und schnelle Spannungsänderungen3 Zeitweilige Spannungserhöhungen4 Schaltüberspannungen5 Blitzüberspannungen

Bild 2: Überspannungskategorien, Anforderungsklassen und Schutz-pegel

Bild 3: Klassifizierung von Überspannungs-Schutzeinrichtungen in den IEC-, EN- und VDE-Normen

Norm Typ/Bezeichnung

E DIN VDE 0675-6Anforderungs-

klasse

E DIN VDE 0675-6

class

E DIN VDE 0675-6

Type

Blitzstrom-AbleiterKombi-Ableiter

B I 1

Überspannungs-Ableiter für Ver-teilung, Unterver-teilung, feste In-stallation

C II 2

Überspan-nungsableiter für Steckdose/Endgerät

D III 3

1. Warum Überspannungs- Schutzeinrichtungen (ÜSE)?

In Wohngebäuden werden viele Verbrauchsmittel mit elektrischer Energie versorgt. Geräte und Systeme moderner Generation stellen dem Nutzer unterschied-lichste Komfortfunktionen zur Verfügung. Mit steigender Inte-gration der Bauelemente steigt die Empfindlichkeit gegen Über-spannungen. Weiterhin ist das Risiko eines wirtschaftlichen Schadens durch Zerstörung von Geräten mit hohem Anschaf-fungswert auf Grund von Über-spannungen gegeben.Hinweise zur Schutzmaßnahme und zur fachgerechten Schal-tungstechnik sind im HEA-Bil-derdienst 3.2.4 dokumentiert.

2. Blitzströme und ÜberspannungenBei der Auswahl von ÜSE ist darauf zu achten, dass die am

Einbauort auftretenden Ener-gien sicher beherrscht werden und die Isolationsfestigkeit der Betriebs- und Verbrauchsmittel nicht überschritten wird.Mit welchen Gefährdungen ist zu rechnen?– direkter Blitzeinschlag– Naheinschlag– Ferneinschlag– Schaltüberspannungen in der

Kundenanlage (z. B. durch Zu- und Abschalten von Ver-brauchsmitteln, Auslösen von Schutzeinrichtungen)

– Schaltüberspannungen im Versorgungsnetz

Ein direkter Blitzeinschlag bzw. ein Naheinschlag haben hohe Blitzströme zur Folge. Die hier eingesetzten ÜSE müssen diese großen Energien zerstörungsfrei ableiten. Ferneinschläge und Schaltüberspannungen haben transiente Überspannungen zur Folge. Transiente Überspan-

nungen sind Spannungsspitzen, die ein Vielfaches der normalen Betriebsspannung betragen. Sie treten nur für Sekundenbruch-teile auf. Die Elektroinstallation und die Verbrauchsmittel kön-nen dadurch in ihrer Funktion beeinträchtigt oder gar zerstört werden (Bild 1).Der Überspannungsschutz ist auch vorbeugender Brand- und Personenschutz, da das Risiko von Lichtbogenüberschlägen herabgesetzt wird.Im folgenden werden Aufbau und Funktion sowie bevorzugte Anwendungsschwerpunkte von ÜSE in Wohngebäuden beschrieben.

3. Überspannungskategorien und Anforderungsklassen

Entsprechend DIN VDE 0110 nehmen die Anforderungen an die Isolationsfestigkeit vom Hausanschluss zu den Verbrauchsmitteln ab. Daraus ergeben sich die erforderlichen Schutzpegel (Bild 2).Im einschlägigen Normen-werk sind für verschiedene Anwendungsfälle von ÜSE Anforderungsklassen definiert. Die unterschiedlichen Ausfüh-rungen von ÜSE sind diesen Klassen zugeordnet. In Verbrau-cheranlagen werden ÜSE der Anforderungsklassen B, C und D eingesetzt. ÜSE der Anforde-

11DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

TECHNIK

Bild 4: Blitzstromableiter Klasse B – einkanalige und dreikanalige Ausführungsbeispiele

Bild 5: Blitzstromableiter als Kombi-Anbieter für Klasse B und C – Ausführungsbeispiele

rungsklasse A sind ausschließlich in Freileitungsnetzen notwendig. International sind auch andere Bezeichnungen gebräuchlich (Bild 3).

3.1 Anforderungsklasse BÜSE der Anforderungsklasse B – auch Blitzstromableiter genannt – werden benutzt, um bei anla-genbedingten Erfordernissen das Hauptstromversorgungssystem mit dem Blitzschutz-Potentialaus-gleich zu verbinden (Bild 4). Sie sind so ausgelegt, dass sie die am Einbauort zu erwartenden Stoß-strombeanspruchungen ohne Zerstörung tragen können. Die Spannungsbegrenzung (Schutz-pegel) solcher ÜSE ist für die Spannungsebene 230/400 V auf Werte unter 4 kV ausgelegt.Seit einigen Jahren sind auch spezielle ÜSE der Anforderungs-klasse B erhältlich, die über einen niedrigeren Schutzpegel verfügen als herkömmliche ÜSE dieser Art. Hierzu können geeignete ÜSE der Anforderungsklasse C direkt par-allel geschaltet werden, so lassen

sich unabhängig vom Anlagen-Betriebsstrom Schutzschaltungen ohne Entkopplungselemente im Betriebsstrompfad realisieren. Mittlerweile sind nicht nur mo-dulare ÜSE erhältlich, sondern auch solche, die die Anforderun-gen der Klassen B und C in einem einzigen Gehäuse erfüllen (sog. Kombiableiter, Bild 5).Bei Einbau in Hauptstrom-versorgungssystemen ist die VDEW-Richtlinie „Überspan-nungs-Schutzeinrichtungen der Anforderungsklasse B“ zu beachten (Einzelheiten siehe auch BD 3.2.4). Die wichtigsten Anforderungen an die ÜSE hier-aus sind:– ÜSE werden bei einem inneren

Kurzschluss dauerhaft vom Netz getrennt

– Blitzstromtragfähigkeit der ÜSE muss der Beanspruchung an ihrem Einbauort gemäß DIN V VDE 0185-1 (z. Zt. Vornorm) entsprechen. Ist diese nicht bekannt, so muss die Blitzstromtragfähigkeit der Blitzschutzklasse I gemäß DIN

VDE 0100-534 (z. Zt. Entwurf) entsprechen.

– Es werden ausschließlich ÜSE auf Funkenstreckenbasis einge-setzt. Das Parallelschalten mit Varistoren ist nicht zulässig.

– Der Hersteller garantiert die nach TAB erforderliche Kurz-schlussfestigkeit der ÜSE.

– Überspannungs-Schutzeinrich-tungen müssen in Abständen von maximal vier Jahren auf ihren einwandfreien Zustand überprüft werden. Vom VNB kann ein entsprechender Nachweis verlangt werden.

Weitere Auswahlkriterien für Blitzstromableiter sind:– Ausschaltvermögen/Netz-

folgebegrenzung– Ausführung ausblasend/

gekapselt

3.1.1 Ausschaltvermögen/Netzfolgestrom-begrenzung

Derzeit ist der Einsatz von ÜSE Klasse B auf Funkenstrecken-basis üblich. Diese speziellen Funkenstrecken sind in der Lage,

extrem energiereiche Blitzstoß-ströme (Impulsform: 10/350) führen zu können. Weiterhin sind sie in der Lage, den nach Zündung der Funkenstrecke aus dem Transformator kommenden Netzfolgestrom selbsttätig zu begrenzen und zu unterbrechen (Ausschaltvermögen, Netzfolge-strom-Löschvermögen).Die ÜSE müssen ein Netzfolge-strom-Löschvermögen oberhalb des maximal auftretenden Kurz-schlussstromes am Einbauort aufweisen.Reine Gasentladungsstrecken (Gasableiter) verfügen über ein für Niederspannungsver-braucheranlagen zu geringes Ausschaltvermögen. Sie sind für den Einsatz an Außenleitern nicht geeignet.

3.1.2 Ausführung ausblasend/gekapselt

Bei der Auswahl der Blitzstrom-ableiter ist auf die Einbaugege-benheiten zu achten. In kleineren Wohngebäuden hat man es mit geringen Platzverhältnissen zu tun. Hier eignet sich am besten der Einsatz von gekapselten Blitzstromableitern.Bei größeren Anlagen ist das Auswahlkriterium eher der prospektive Kurzschlussstrom. Ableiter mit sehr hohen Aus-schaltvermögen können Aus-blasöffnungen haben. Dadurch müssen besondere Montagebe-dingungen eingehalten werden, die Einbauanleitung der Herstel-ler ist zu beachten.

3.1.3 EinbaubedingungenBei Einsatz der ÜSE Klasse B sind die Einbaubedingungen und Si-cherheitshinweise der Hersteller bezüglich– Elektromagnetische Beeinflus-

sung– Kurzschlussschutz– Anschlussleitungen– N-PE-Funkenstreckezu beachten.

12 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

TECHNIK

Bild 6: Anschluss der ÜSE über Stichleitung (links) oder V-förmig (rechts)

3.1.4 Elektromagnetische BeeinflussungBei der Installation innerhalb des Zählerschrankes gilt es zu berücksichtigen, dass alle blitz-stromdurchflossenen Leitungs-wege kräftige Magnetfelder aussenden. Hierdurch werden in Verdrahtung und Schaltgeräten innerhalb des Zählerschrankes hohe Spannungen induziert. Zudem treten hohe elektrodyna-mische Kräfte auf. Dabei können störende Beeinflussungen oder gar Zerstörungen nicht ausge-schlossen werden.

3.1.5 KurzschlussschutzFür den Schutz bei Kurzschluss gibt der Hersteller der ÜSE maximale Werte an. Wenn die Hausanschlusssicherung gleich oder kleiner dieser Werte ist, kann auf den zusätzlichen Kurz-schlussschutz der ÜSE verzichtet werden.

3.1.6 AnschlussleitungenDer Anschluss der ÜSE kann über eine Stichleitung oder V-förmig erfolgen (Bild 6). Querschnitts-bereiche und Betriebsströme für V-förmige Verdrahtung sind her-stellerabhängig. Der V-förmige Anschluss hat bezüglich Schutz-pegel und Montage Vorteile.Die Länge der Anschlussleitun-gen von ÜSE soll so kurz wie möglich (max. 0,5 m) sein (Bild 6). Nur so kann die spannungsbe-

grenzende Wirkung der ÜSE für das System zum Tragen kommen. Diese Leitungslängenangabe gilt sowohl für die Verbindungslei-tungen der einzelnen ÜSE mit den aktiven Leitern als auch für die Verbindungsleitung des Fußpunktes der ÜSE mit dem in die Anlage weiterführenden Schutzleiter. Sind die 0,5 m nicht einzuhalten, wird ein V-för-miger Anschluss empfohlen. Bei ÜSE Klasse B ist eine zusätzliche Verbindung zur Hauptpotential-ausgleichsschiene (mindestens 16 mm2 Cu), die mit der Erdungs-anlage des Gebäudes verbunden ist, herzustellen.

3.1.7 N-PE-FunkenstreckeDie Beschaltung von N und PE ist – entsprechend den Netzsys-temen – in BD 3.2.4 beschrieben. In 3+1-Schaltung muss die N-PE-Funkenstrecke den gesamten Stoßstrom (Summenstoßstrom) führen können. Sie ist als N-PE-Funkenstrecke gekennzeichnet.

3.2 Anforderungsklasse CÜSE der Anforderungsklasse C werden auch „Überspannungsab-leiter“ genannt. Sie sind mit Me-talloxyd-Varistoren aufgebaut. ÜSE der Anforderungsklasse C finden ihren Einsatz immer dort, wo Überspannungs-Schutzmaß-nahmen nach DIN VDE 0100 Teil 443 eingesetzt werden. Der Schutzpegel zwischen den akti-

ven Leitern und Erde liegt unter 1,5 kV (bei Betriebsspannung 230/400 V).

3.2.1 N-PE-Summenfunken-strecke

Die Beschaltung von N und PE ist – entsprechend den Netzsystemen – in BD 3.2.4 beschrieben. In 3+1-Schaltung muss die N-PE-Funkenstrecke den gesamten Stoßstrom (Sum-menstoßstrom) führen können. Sie ist als N-PE-Funkenstrecke gekennzeichnet.

3.2.2 VerdrahtungÜSE der Anforderungsklasse C sind als einpolige Module oder als Komplettsätze für Drehstrom-systeme erhältlich.

3.2.3 3+1 in TT-Systemen und in TN-S-SystemenVierpolige ÜSE Klasse C sind auch in 3+1-Schaltung mit integrierter N-PE-Funkenstrecke erhältlich. Solche ÜSE in 3+1-Schaltung können nicht nur in TT-Systemen eingesetzt werden, sondern auch in TN-S-Systemen.Ausführliche Hinweise zur Schaltungstechnik der ÜSE sind u. a. im HEA-Bilderdienst 3.2.4 beschrieben.

3.2.4 NetzfolgestromDie Varistoren der ÜSE Klasse C begrenzen Überspannungen auf Werte oberhalb der System-

spannung. Sie schließen unter normalen Betriebsverhältnissen die Versorgungsspannung nicht kurz: Es fließt kein Netzfolge-strom. Netzrückwirkungen, wie durch „schaltende“ Funkenstre-cken angeregt, sind nicht zu erwarten. Nach dem Ableitvor-gang sind Varistoren wieder hochohmig.

3.2.5 AbsicherungBei extremer Überlastung kön-nen ÜSE einen inneren Kurz-schluss bekommen. Für diese Fälle schützen Kurzschlusssi-cherungen. Über den maximal möglichen Wert der vorzuschal-tenden Sicherung geben die Hersteller Auskunft. Praxisüb-lich ist ein Wert von 125 A. Die Hausanschlusssicherungen bzw. Überstromschutzeinrichtungen vor dem Zähler haben in den meisten Fällen kleinere Werte. Eine separate Vorsicherung für Überspannungsableiter erübrigt sich dann.

3.2.6 AlterungMit jeder Beanspruchung durch einen Stoßstrom wird das An-sprechverhalten des Varistors verändert. Dieser Vorgang wird mit Alterung bezeichnet. Mit Häufigkeit und Stärke der Beaufschlagungen werden in dauernd unter Spannung stehen-den Systemen die Leckströme der Varistoren ansteigen und Werte

13DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

Bild 7: Überspannungsableiter Klasse C mit steckbarer ÜSE

Bild 8: Prinzipschaltbild einer ÜSE, Klasse D

Bild 9: Verschiedene Bauformen von ÜSE, Klasse D – Ausführungsbeispiele

annehmen, die zu einer spür-baren Erwärmung des Varistors führen können.Um nun unzulässige Erwärmun-gen und die damit verbundene Brandgefahr zu vermeiden, sind ÜSE der Anforderungsklasse C mit einer thermischen Überwa-chungs- und Abtrennvorrich-tung ausgestattet. Diese trennt den Varistor bei unzulässig hoher Erwärmung vom Netz. Die Abtrennung wird durch eine optische Anzeige, einen Fern-meldekontakt oder eine andere Meldeeinrichtung signalisiert. Die ÜSE ist dann auszutauschen. Diese in der ÜSE integrierte Ab-trennvorrichtung ersetzt nicht die Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag.

3.2.7 Steckbare ÜSESeit vielen Jahren haben sich zweiteilige steckbare ÜSE der Anforderungsklasse C bewährt. Diese ermöglichen jederzeit ein Auswechseln der Schutzmodule, ohne Unterbrechung der Energie-versorgung (Bild 7).Der zweiteilige Aufbau hat ge-genüber einteiligen Varianten auch den Vorteil, dass War-tungsarbeiten, wie z. B. Isolati-onsmessungen, servicefreundlich möglich sind.Diese Technologie bieten auch einige Hersteller im Bereich der B-Ableiter an. Damit wird die in der VDEW-Richtlinie geforderte Überprüfung erleichtert.

3.3 Anforderungsklasse DDer Schutz von einzelnen Geräten und Systemkomponenten macht es erforderlich, direkt am Gerät ÜSE der Anforderungsklasse D zu installieren. Diese begrenzen verbleibende Überspannungen auf Werte unterhalb der Isola-tionsfestigkeit bzw. unterhalb der Spannungsfestigkeit der zu schützenden Geräte. Weiterhin sind ÜSE der Anforderungsklasse D unabdingbar für den örtlichen Potentialausgleich, wenn weitere Leitungssysteme, wie beispiels-weise informationstechnische Netze, in das Schutzkonzept einbezogen werden.Für unterschiedliche Anwen-dungsfälle sind ÜSE der Anforde-rungsklasse D erhältlich z. B. als Überspannungsschutz-Steckdose, als Steckdosenleisten oder als Steckdosenadapter mit Über-spannungsschutz und als Einbau-geräte für Hutschienenmontage. Weiterhin gibt es Steckdosenleis-

ten und Steckdosenadapter mit integriertem Überspannungs-schutz für 230 V-Netz und Daten-kommunikation.Aus Sicherheitsgründen sind nur normenkonforme ÜSE zu verwenden!ÜSE der Anforderungsklasse D nach Stand der Technik sind so aufgebaut, dass zwischen den aktiven Leitern L und N

die Spannung mit Varistoren begrenzt wird. Das Schutzele-ment zwischen Neutralleiter und Schutzleiter ist immer als Gasableiter ausgeführt. Zwischen Außenleiter und Schutzleiter be-steht eine Reihenschaltung aus Varistor und Gasableiter.Praktisch ausgeführte Schaltun-gen verfügen über zwei gleich-artige Varistoren zwischen den aktiven Leitern. Von deren Mit-telanzapfung ist ein Gasableiter zum Schutzleiter geschaltet. Die Varistoren werden thermisch überwacht. Eine geeignete Signalisierungseinrichtung ist vorhanden.Nur ÜSE der Anforderungsklasse D in dieser prinzipiellen Schal-tungsform sind in der Lage, die zu schützenden Geräte gegen unzulässige Überspannungen sowohl zwischen aktiven Leitern und Schutzleiter, als auch zwi-schen Außenleiter und Neutral-leiter zu schützen (Bild 8). Ablei-ter, die nicht über die beschriebe-ne Technik verfügen, entsprechen nicht der Anforderungsklasse D. Die Anforderungen an ÜSE der Anforderungsklasse D in der festen Installation sind nahelie-gender Weise auch bei ortsverän-derlichen Geräten (Adapter, Steckdosenleisten, u. a.) anzu-wenden (Bild 9). Aus Sicherheits-gründen sollten nur Geräte, die diesen Anforderungen genügen, eingesetzt werden.

TECHNIK

14 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

MEINUNG

„Lieferbeziehungen können Sie nicht geheim halten!“

Immer häufiger findet sich in den Regalen der Baumärkte Elektro-installationsmaterial. Ein Ärger-nis für die Betriebe, die sich an die klassischen Vertriebswege halten. Der elektrofachmann sprach mit Dirk Giersiepen von GIRA über aktuelle Entwicklun-gen und darüber, welche Rolle Baumärkte für die Industrie spie-len.

der elektrofachmann: Die deutschen Markenherstel-ler von Elektroinstallationsma-terial haben sich dem dreistufi-gen Vertrieb verpflichtet. Den-noch finden wir in Baumärk-ten immer mehr Artikel von Markenherstellern. Wie passt das zusammen?Dirk Giersiepen: Sie werden ver-stehen, dass ich nur für GIRA antworten kann und nicht allge-mein gültig für deutsche Marken-hersteller. Trotzdem bin ich sicher, dass viele Kollegen eine ganz klare Einstellung zum Fachver-triebsweg haben und dem Ver-trieb von elektrotechnischen und damit sicherheitsrelevanten Pro-dukten über Do-it-yourself-Kanä-le und damit an Jedermann sehr kritisch gegenüberstehen. Trotz aller Aussagen und auch Taten zur Konzentration auf den Fach-vertriebsweg, sind unsere Produk-te gelegentlich in Baumärkten vorzufinden. In den letzten zwei Jahren – auch hier ein ganz offe-nes Wort – ist leider eine Häu-fung dieser Fälle festzustellen.

Wie stehen Sie dazu?Ich kann Ihnen versichern, dass GIRA zu keinem Zeitpunkt Bau-märkte oder deren Dienstleister beliefert hat. Natürlich spielen

hier die genannten Sicherheits-probleme beim Verkauf an Jeder-mann eine wichtige Rolle. Vor allem aber sind wir überzeugt, dass GIRA dem Elektrohandwerk nicht als Wettbewerber gegenü-bertreten will. Die Elektromeis-ter sind unsere einzigen kompe-tenten Vertriebspartner. Wir werden nicht 100 Schnelldreher an „Hinz und Kunz“ vertreiben und die Vermarktung der übri-gen 5000 Systemprodukte vom Fachvertrieb erwarten. Unser Installationssystem ist mittler-weile so stark miteinander ver-zahnt, dass es nicht aufgeteilt werden darf in Systemprodukte für den Profi und einige Allka-nalprodukte.

Was wurde bei GIRA unter-nommen, damit die Vertriebs-kanäle eingehalten werden?Unsere Überzeugung geht so weit, dass GIRA seit Anfang 1989 bestimmte Artikel auftrags-bezogen codiert. Mein Vater hat dieses Instrument damals einge-führt, als die ersten Vertriebspro-bleme mit Do-it-yourself-Kanälen aufkamen, um den Weg unserer Produkte im Markt zurückverfol-gen zu können. Diese auftrags-bezogene Codierung bestimmter Artikel werden wir auch weiter-hin – trotz der erheblichen Zusatz-kosten – durchführen. Dies, ob-wohl es keinerlei juristische Möglichkeit gibt, einem Kunden vorzuschreiben, an wen er Pro-dukte weiterverkauft. Dies ist sowohl nach deutschem und erst recht nach europäischem Wett-bewerbsrecht völlig ausgeschlos-sen. Selbst die Verwendung des Herstellerlogos ist ohne besonde-re Einwilligung des Herstellers

ohne weiteres zulässig, so lange es sich auch tatsächlich um die Produkte dieses Herstellers han-delt.

Können Baumärkte von der Belieferung ausgeschlossen werden oder sind hier Grenzen durch unsere Rechtsordnung gesetzt?Diese Frage muss differenziert beantwortet werden. Grundsätz-lich ist man als Anbieter, ob Her-steller, Großhändler oder Elektro-meister, frei in der Entscheidung, welche Kunden beliefert werden. Mit zunehmendem Marktanteil kann diese Freiheit jedoch stark eingeschränkt werden. Hier sprechen die Juristen von der Annahme einer marktherrschen-den Position eines Anbieters, von der wohl ab etwa ein Drittel Marktanteil ausgegangen wird. Anbieter, die eine solche Marke überschreiten, können vermutlich sogar juristisch gezwungen wer-den, auch andere Kunden auf Verlangen zu beliefern, damit diese in ihrem Marktzugang nicht diskriminiert werden.

Sind die Aussagen der betref-fenden Hersteller, mit diesen Lieferungen nichts zu tun zu

haben, glaubhaft oder nur vorgeschoben?Namhafte Hersteller, die sagen, dass sie Baumärkte oder deren Dienstleister nicht selbst belie-fern, halte ich in den meisten Fällen für absolut glaubhaft. Würde ein Hersteller direkt lie-fern, aber im Markt das Gegenteil behaupten, bliebe das mit Sicher-heit nicht unter dem Teppich. An einer regelmäßigen Lieferbezie-hung sind so viele Menschen beteiligt, dass es wohl unmöglich wäre, das auf Dauer geheim zu halten.

Betroffene Hersteller behaup-ten regelmäßig, dass die Belie-ferung von Baumärkten über Elektrohandwerksbetriebe erfolgt. Ist das realistisch?Den Beweis, dass GIRA-Produkte über einige Elektroinstallations-betriebe an Baumarktdienstleis-ter weiter verkauft werden, könnte ich antreten. Sie erwarten aber sicher nicht, dass ich hier öffentlich Adressen nenne. Im Falle GIRA liegt das vermutlich auch an unserer auftragsbezoge-nen Codierung, die den Baumärk-ten einen direkten Bezug von unseren Produkten beim Groß-handel vermutlich zusätzlich er-

15DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

MEINUNG

Spandau, Seeburger Straße 27, Telefon 030/39 01-00, www.berlin.mercedes-benz.de

Serienmäßig mit ABS, Fahrerairbag, ESP, BAS, ASR und SPASS!— Wer tagtäglich im Dschungel der

Großstadt unterwegs ist, weiß die Annehm-lichkeiten eines Sprinters 211 CDI Kasten 2,8 tzu schätzen. Neben einer Vielzahl techni-scher Highlights verfügt er zusätzlich überRadio/Kassette, Doppelsitzbank, Trennwand,Holzinnenverkleidung u. v. m. Bei derLeasingrate hat er allerdings ausgesprochen wenig zu bieten: Für nur 199,- € im Monat

arbeitet er sich für Sie den Kasten krumm(*Leasing-Sonderzahlung 3.000,- €, 36 MonateLaufzeit, 60.000 km Gesamtlaufleistung).Dieses Angebot der Daimler Chrysler Services

Leasing GmbH gilt nur für Gewerbetreibendeund versteht sich zzgl. 16 % MwSt. Wir freuenuns auf Ihren Besuch.

Sprinter 211 CDI Kasten 2,8 t

199,- €*

schwert. Man stelle sich aber in diesen Fällen die logistische Kette einmal vor: GIRA an Groß-händler, Großhändler an Elektro-meister, Elektromeister an Bau-marktdienstleister, Baumarkt-dienstleister an Baumarkt, Bau-markt an Endkunden! Wirtschaft-liche Freude kann bei dieser lo-gistischen Kette jedenfalls nicht aufkommen.

Ist der Materialabsatz über den Baumarkt für den Herstel-ler überhaupt von Bedeutung?Die Umsatzgrößenordnung über Baumärkte mit GIRA-Produkten kann ich nicht einschätzen. Aller-dings sind die Elektrostraßen in den Baumärkten nach meinen gelegentlichen Beobachtungen

immer besonders leer. Wir wür-den auf diese vermutlich gerin-gen ungebetenen Umsätze sehr gern verzichten. Der Erklärungs-aufwand gegenüber unseren Elektromeistern und die Verärge-rung sind mit Sicherheit größer als die auf diese Umsätze entfal-lenen Deckungsbeiträge es rechtfertigen.

Was halten Sie davon, dass Baumärkte ihren Kunden die Anmeldung beim EVU, die fachliche Beratung und die Abnahme durch eine Fachfir-ma anbieten?Von diesen Angeboten durch Baumärkte halte ich sehr wenig, insbesondere auch, weil ich eine kompetente elektrotechnische

Beratung in Baumärkten bisher noch nie erlebt habe. Bitte gehen Sie davon aus, dass ich durchaus regelmäßig persönlich Elektro-straßen der Baumärkte besuche. Mit ein wenig Glück findet man dort einen Ansprechpartner. Die Antworten auf fachliche Fragen sind nach meiner Erfahrung oft unqualifiziert.

Kann der Materialabsatz über den Baumarkt eine ernsthafte Konkurrenz für das Elektro-handwerk darstellen?Gewerbliche Kunden sind auf eine offizielle Rechnung angewie-sen. Im privaten Bereich ist aber ganz sicher eine Konkurrenzsitu-ation zwischen Do-it-yourself und Schwarzarbeit gegenüber der Be-

auftragung des Elektromeisters festzustellen. Die intensivere Bekämpfung der Schwarzarbeit, wie sie sich derzeit abzeichnet, kann hier sehr hilfreich sein.

Kann es sein, dass die Bau-märkte eine Art Großhan-delsfunktion für Kleinst- und Einmannbetriebe übernehmen, weil diese vom Fachgroßhandel nicht mehr bedient werden?Ich bin nicht sicher, ob heute Kleinst- oder Ein-Personenbetrie-be, wie Sie sagen, vom Fachgroß-handel nicht mehr bedient wer-den. Wenn es in den nächsten Jahren eine solche Entwicklung gäbe, würden die Baumärkte hier wohl die Lieferfunktion überneh-men.

16 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

EUROPAElektroplanung

Firma

Name/Vorname

Straße/Postfach

PLZ/OrtIch habe das Recht, diese Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Angabe von Gründen zuwiderrufen. Der Widerruf erfolgt schriftlich oder durch fristgerechte Rücksendung der Ware an den Verlagoder an meine Buchhandlung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder derWare (Datum des Poststempels). Bei einem Warenwert unter 40 Euro liegen die Kosten der Rücksendungbeim Rücksender. Entsiegelte Software ist vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Meine Daten werden ge-mäß Bundesdatenschutzgesetz elektronisch gespeichert und können für Werbezwecke verwendet werden.

Datum/Unterschrift ef

Fax-Bestellung 0 62 21/ 4 89-6 23

Ja, senden Sie mir:

Expl. Kasikci, Projektierung von Niederspannungs- undSicherheitsanlagen€ 68,– sFr 110,– zzgl. VersandkostenISBN 3-8101-0161-3

HÜTHIG & PFLAUMV E R L A G

Postf. 10 28 69, D-69018 Heidelberg

Telefon 0 62 21/ 4 89-5 55E-Mail: [email protected]

www.online-de.de

Das Planungshandbuchfür Profis

Ismail KasikciProjektierung vonNiederspannungs- undSicherheitsanlagenBetriebsmittel, Vorschrif-ten, Praxisbeispiele,Softwareanwendungen.2., neu bearb. u. erw. Aufl.2003. 721 Seiten. Kart.Mit CD-ROM€ 68,– sFr 110,–ISBN 3-8101-0161-3

Dieses Buch enthält das gesamteFachwissen, das für die Planungfunktionell einwandfreier und sichererElektroanlagen notwendig ist.

Eine Vielzahl von Tabellen, Diagrammenund Checklisten ermöglicht einenraschen Zugriff auf wichtige und häufigbenötigte Planungsdaten. Mehr als70 Berechnungsbeispiele, darunterauch komplexe Musterprojekte, dienender Veranschaulichung der Sachver-halte.

Zahlreiche Themen sind in der 2. Auf-lage umfangreicher und damit nochverständlicher dargestellt. Anderekamen vollkommen neu dazu, z. B.:

TAB 2000, Elektroinstallation aufBaustellen und in Baderäumen, Brand-schutz in der Elektroinstallation,Brandmeldeanlagen, Einbruch- undÜberfallmeldeanlagen.

Folgende Software ist dem Buchbeigelegt (teilweise in eingeschränkterFunktionalität): NEPLAN, KUBS plus;StriePlan, StrieCad pro, TRABTECHselect, SIKOSTART, TX-WIN, DIALux,PROKON; INSTROM.

Ausführliche Informationen und Inhaltsverzeichnis imInternet unter www.online-de.de/shop

Informationen über die Anwendung des EU-Beitrittsvertrages bei der Beschäftigung von Staatsangehörigen der BeitrittsstaatenFortsetzung aus der Aprilausgabe

3. EU-Dienstleistungsfreiheit und nationales Recht

3.1 Was bedeutet die EU- Dienstleistungsfreiheit?

Nach Art. 50 des EG-Vertrages handelt es sich bei Dienstleistun-gen um grenzüberschreitende gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche oder freiberufliche Leistungen, die nicht den Vor-schriften über den freien Waren- und Kapitalverkehr und über die Freizügigkeit der Personen unter-liegen. Eine solche Dienstleis-tungserbringung erfolgt im Rah-men einzelner, grundsätzlich in-haltlich und zeitlich begrenzter Tätigkeiten im Beschäftigungs-land. Die Dienstleistungsfreiheit führt dazu, dass die Leistung mit Hilfe eigenen Personals erbracht werden kann, sofern hierzu keine besonderen Regelungen (wie insbesondere den Übergangsrege-lungen zum Baugewerbe) getrof-fen sind. Bei bestehender Dienst-leistungsfreiheit gelten die ein-schränkenden Regelungen, insbe-sondere der bilateralen Abkom-men über Werkvertragsarbeitneh-mer, nicht.Für alle Dienstleistungserbringer gilt, dass die in Deutschland gel-tenden Vorschriften, insbesondere die Regelungen des Arbeits-, Steu-er-, Gewerbe- und Handwerks-rechts, zu beachten sind.

3.2 Können in den Beitritts-staaten niedergelassene Unternehmen von der Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen?

Dürfen diese Unternehmen ihre Mitarbeiter in Deutschland einsetzen?

Unternehmensinhaber und sons-tige Selbständige können die Dienstleistungsfreiheit für ihren eigenen Einsatz sowie den Ein-satz ihres sog. Schlüsselpersonals der deutschen Niederlassungenuneingeschränkt nutzen. Zum Schlüsselpersonal zählen Füh-rungskräfte und Personen mit hohen fachspezifischen Qualifi-kationen für bestimmte Arbeiten oder Aufgaben und Kenntnissen, die für den Betrieb der inländi-schen Niederlassung notwendig sind.Der Einsatz von sonstigen aus den Beitrittsstaaten stammen-den Mitarbeitern eines Unterneh-mens mit Sitz in den Beitrittsstaa-ten im Bezug auf Deutschland (und Österreich) wird durch die Übergangsregelungen im Bei-trittsvertrag nur in einigen Dienstleistungssektoren be-grenzt. Der EU-Beitrittsvertrag erlaubt Deutschland danach – in Anlehnung an die Anwendung nationaler Regelungen zum Ar-beitsmarktzugang, die bis zu sieben Jahre aufrechterhalten werden dürfen – seine nationalen Regelungen für den gleichen Zeitraum auch im Bereich der Dienstleistungsfreiheit, für das Baugewerbe und verwandte Wirtschaftszweige, die Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln sowie der Innen-dekoration aufrechtzuerhalten; in allen anderen Sektoren – wie

17DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

EUROPA

Sektor NACE-Code2, sofern

nicht anders angegeben

Baugewerbe, einschließlich verwandte Wirtschaftszweige

45.1 bis 4;Im Anhang zur Richtlinie 96/71/EG aufgeführte Tätigkeiten

Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln

74.70 Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln

Sonstige Dienstleistungen74.87 Nur Tätigkeiten von Innen-dekorateuren

2 NACE: Nomenclature générale des activités économiques dans les Communautés europeénnes

etwa bei der Tätigkeit von IT-Spezialisten oder bei beratenden Dienstleistungen (Consulting) – ist die Dienstleistungserbringung unbeschränkt. In den begrenzten Sektoren können Firmen aus den Beitrittsstaaten ihre ausländi-schen Mitarbeiter in Deutschland nur im Rahmen der geltenden nationalen Bestimmungen und bilateralen Vereinbarungen ein-setzen. Dies sind insbesondere die Abkommen zur Entsendung von Werkvertragsarbeitnehmern. Die Abkommen sehen vor, dass die Unternehmen mit Sitz in den Beitrittsstaaten zur Ausführung von Bauarbeiten usw. in Deutsch-land als Subunternehmer eines Generalunternehmers mit Sitz in Deutschland tätig werden kön-nen. Dabei ist der Einsatz der ausländischen Arbeitnehmer durch Kontingente zahlenmäßig begrenzt.Werden Firmen mit Sitz in den Beitrittsstaaten im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistung in Wirtschaftsbe-reichen tätig, für die die Über-gangsregelung nicht gilt, können ihre Mitarbeiter im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit ohne arbeitsgenehmigungsrechtlicheEinschränkungen vorübergehend entsandt werden.

3.3 In welchen Wirtschaftssek-toren gelten Übergangs-regelungen zur Dienstleis-tungserbringung?

Der Beitrittsvertrag legt unter Nr. 13 (beispielhaft der Anlage X bei Ungarn und XII bei Polen) fest, dass Deutschland in folgenden Dienstleistungssektoren weiter-hin entsandte Arbeitnehmer-nach deutschen und bilateralen Bestimmungen zulassen kann:In diesen Dienstleistungssekto-ren ist eine Dienstleistungser-bringung mit eigenem Personal aus dem Beitrittsstaat nur im Rahmen des deutschen Ar-beitsgenehmigungsrechts und

der bilateralen Vereinbarungen möglich. Bei den Dienstleistungs-sektoren im NACE-Code handelt es sich um eine europäische Wirtschaftszweigsystematik (Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszwei-ge in der Europäischen Gemein-schaft). Der NACE-Code wurde vom Statistischen Bundesamt mit dazugehörigen Erläuterun-gen auch ins Internet gestellt (www.destatis.de).

3.4 Wie wird der Begriff des „Baugewerbes einschließ-lich verwandter Wirtschafts-zweige“ konkretisiert?

In den oben genannten Anhän-gen zum Beitrittsvertrag wird auf Dienstleistungssektoren und zu deren Konkretisierung auf den NACE-Code Bezug genommen, allerdings unter dem Vorbehalt „sofern nicht anders angegeben“. Zum Sektor „Baugewerbe ein-schließlich verwandter Wirt-schaftszweige“ wird auf die „im Anhang zur Richtlinie 96/71/EG aufgeführten Tätigkeiten“ verwiesen. Daher sind diese Richtlinie und deren Umsetzung in nationales (hier: in deutsches) Recht - und zwar das „Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen“ (Arbeitneh-mer-Entsendegesetz – AEntG) und die „Verordnung über die

Betriebe des Baugewerbes, in denen die ganzjährige Beschäf-tigung zu fördern ist“ (Baubetrie-be-Verordnung) für die Definition des „Baugewerbes einschließlich verwandter Wirtschaftszweige“ maßgeblich.

3.5 Wie wird das Baugewerbe einschließlich verwandter Wirtschaftszweige zu an-deren Sektoren im einzel-nen abgegrenzt?

Folgende Tätigkeiten sind nach dem AEntG, der BaubetriebeVO sowie der einschlägigen Recht-sprechung dem Bausektor zuzu-ordnen und werden deshalb von den Übergangsregelungen des Beitrittsvertrags erfasst:• Abgrenzung zum Bergbau: Bauarbeiten von Bergbauspezi-alfirmen, die unter Tage durchge-führt werden, zählen zum Bauge-werbe. Unter die BaubetriebeVO fallen u. a. Schachtbau- und Tun-nelbauarbeiten (§1 Abs. 2 Nr. 24 BaubetriebeVO); die bergmänni-sche Gewinnung von Steinen und Erden u. ä. dagegen unterfällt der EU-Dienstleistungsfreiheit.• Abgrenzung zum Metallbau: Hier ist zu differenzieren zwi-schen Metallbau wie etwa den Fassadenbauarbeiten und Fer-tigbauarbeiten (§ 1 Abs. 2 Nr. 11 und Nr. 12 BaubetriebeVO), die zum Baugewerbe zählen und deshalb den EU-Übergangs-regelungen unterliegen, während Aufträge der Metallverarbeitung

im weiteren Sinn im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit von Firmen und ihren Arbeitnehmern aus den Beitrittsstaaten erbracht werden können.• Erstellen von Messeeinrichtun-gen: Soweit dabei Bauarbeiten etwa Fertigbauarbeiten i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 12 BaubetriebeVO er-bracht werden sowie etwa bei ortsfesten und auf Dauer vorge-sehenen Einbauten in Messehal-len, gelten die Übergangsrege-lungen.Abgrenzungsfragen sollten mit der Bundesagentur für Arbeit geklärt werden.

3.6 Wie werden „Mischtat-bestände“ beurteilt?

„Mischtatbestände“, also eine Kombination der Dienstleis-tungsfreiheit unterliegender und genehmigungspflichtiger, den Übergangsregelungen unterlie-gender Tätigkeiten in einem einzigen Werkvertrag (im einzel-nen zu Werkverträgen vgl. den Abschnitt 4) wird es voraussicht-lich nur vereinzelt geben, da im Baugewerbe tätige Firmen eher selten ihre Aufträge mit Nicht-Bauarbeiten kombinieren wer-den. Am ehesten könnte dies beim Zusammentreffen von Me-tallbauarbeiten und Tätigkeiten sonstiger Metallverarbeitung sowie beim Zusammentreffen von Bauarbeiten und Tätigkeiten der sonstigen Gestaltung von Messeständen vorkommen. Zur Beschleunigung des Genehmi-gungsverfahrens (im einzelnen vgl. den Abschnitt 4) sollen sol-che „Mischtatbestände“ auch im Interesse der antragstellenden Firmen von vornherein vermieden werden. Die beteiligten Unter-nehmen sollten bereits in der Vertragsgestaltung die zulas-sungspflichtigen Tätigkeiten ge-sondert erfassen und für das Antragsverfahren separieren.Schwieriger zu handhaben sind

18 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

EUROPA

Konstellationen, in denen in Werkverträgen, die als zulas-sungspflichtig einzuordnen sind, untergeordnete Hilfstätigkeiten enthalten sind, die – isoliert als eigenständige nicht dem Bau zugehörige Dienstleistung be-trachtet – der Dienstleistungsfrei-heit unterlägen: so etwa die Tä-tigkeit des Küchenpersonals einer Betriebskantine oder des „Verwal-tungspersonals mit betriebswirt-schaftlichen Kenntnissen“ (vgl. § 3 Abs. 3 Satz 1 ASAV). In diesen Fällen ist die Hilfstätigkeit als Annex zu der Haupt-Werkver-tragstätigkeit anzusehen und zusammen mit dieser nach den Regeln des Werkvertragsverfah-rens zu bewerten. Soweit es sich bei dem „Verwaltungspersonal“ um Schlüsselpersonal in den Niederlassungen (vgl. dazu oben unter 3.2.) handelt, wird es je-doch nicht auf die Kontingente angerechnet.

3.7 Was gilt für Feuerfest- und Schornsteinbau?Feuerfest- und Schornsteinbau zählen zum „Baugewerbe ein-schließlich verwandter Wirt-schaftszweige“ im oben erläuter-ten Sinne der Nr. 13 der Anhänge zum Beitrittsvertrag (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 26 Baubetriebe-Verordnung). Eine Zulassung dieser Tätigkeiten käme somit nur im Rahmen der Werkvertrags-arbeitnehmer-Vereinbarungen in Betracht. Da allerdings in allen Abkommen Feuerfest- und Schornsteinbauertätigkeiten ausdrücklich (z. B. in Art. 2 Abs. 5 Satz 2 der deutsch-polnischen Werkvertragsvereinbarung) aus-geschlossen wurden, ist eine Dienstleistungserbringung in diesen Sektoren in der Über-gangszeit nicht zulässig.

3.8 Wie werden die Über-gangsregelungen der

übrigen Dienstleistungs-sektoren konkretisiert?

Hinsichtlich der Sektoren „Rei-nigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln“ sowie der „Tätigkeit von Innendekorateu-ren“ gelten die jeweils genannten NACE-Code-Bezeichnungen.Dienstleistungen in diesen Sekto-ren unterfallen in der Übergangs-zeit nicht der EU-Dienstleistungs-freiheit und können daher nur im Rahmen von Werkverträgen erbracht werden.Die Reinigung von Gebäuden und Inventar umfasst u. a. die Innenreinigung von Gebäuden aller Art wie Büro-, Fabrik- und Anstaltsgebäude, Läden und sonstige Geschäftsräume sowie Wohngebäude. Im Einzelfall sollte eine Klärung durch die Bundesagentur für Arbeit erfol-gen; diese wird ggf. das für die Klassifikation der Wirtschafts-zweige zuständige Statistische Bundesamt hinzuziehen.

3.9 Können Unternehmen aus den Beitrittsstaaten bei der Dienstleistungs-erbringung Drittstaats-angehörige einsetzen?

Der Einsatz von ausländischen Mitarbeitern, die nicht Staatsan-gehörige der Beitrittsstaaten oder anderer EU-Mitgliedsstaa-ten sind, aber bei einem Unter-nehmen mit Sitz in den Beitritts-staaten beschäftigt sind und in Deutschland eingesetzt werden sollen, ist in den von der Über-gangsregelung erfassten Wirt-schaftssektoren (insbesondere im Baugewerbe) ausgeschlossen. Für den Einsatz in anderen Wirt-schaftsbereichen gelten die Kri-terien, die der Europäische Ge-

richtshof im Fall „Vander Elst“ (Rs. C-43/93, Sammlung 1994 I, S. 3803ff) entwickelt hat. Auf der Grundlage dieser Rechtspre-chung wird insbesondere ver-langt, dass die Mitarbeiter zur Stammbelegschaft gehören und dazu vor der (vorübergehenden) Entsendung ins Ausland schon mindestens ein Jahr bei dem Unternehmen beschäftigt sind.Für eine Dienstleistungserbrin-gung in Form der Arbeitnehmer-überlassung dürfen Verleiher dem deutschen Arbeitsmarkt aufgrund der eingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit wäh-rend der Übergangszeit weder aus den Beitrittsländern noch aus Drittstaaten Arbeitskräfte zuführen.

3.10 In welchem Umfang und unter welchen Vorausset-zungen können Hand-werksbetriebe aus den EU-Beitrittsstaaten ab dem 1. Mai 2004 in Deutsch-land tätig werden?

Nach dem EU-Beitritt können Handwerksunternehmen aus den Beitrittsstaaten unter den Voraussetzungen des geltenden EU-Rechts und des entspre-chenden nationalen Rechts in Deutschland tätig werden. Die Zulassung von Handwerkern aus den EU-Staaten ist im we-sentlichen in den EU-Richtlinien zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise geregelt und wurde durch die EWG/EWR-Handwerks-Verordnung in deut-sches Recht umgesetzt.Die Regelvoraussetzung für die selbstständige Handwerksaus-übung ist demnach eine min-destens sechsjährige selbststän-dige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung als Betriebsleiter in dem jeweiligen Handwerk. Diese Zeit kann auf drei Jahre verkürzt werden, wenn eine drei-jährige einschlägige staatlich an-erkannte Berufsausbildung oder

eine fünfjährige Berufserfahrung als abhängig Beschäftigter vor-liegt. Als Voraussetzung gilt weiterhin ein mit der deutschen Meisterprüfung als gleichwertig anerkannter Abschluss, zu dem ggf. ergänzend der Nachweis eventuell fehlender Kenntnisse und Fertigkeiten durch einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung erbracht wer-den kann.Handwerker aus den Beitrittslän-dern, die die Voraussetzungen nach der EWG/EWR-Hand-werks-Verordnung erfüllen, können nach dem Beitritt Nie-derlassungen in Deutschland gründen, da die Niederlassungs-freiheit sofort uneingeschränkt gilt. Sollen grenzüberschreitend handwerkliche Leistungen ohne Niederlassung in Deutschland angeboten werden, gelten für den Einsatz eigenen Perso-nals (mit Ausnahme des sog. Schlüsselpersonals) in einigen handwerklichen Sektoren (siehe oben Punkt 3. 2.) für bis zu sie-ben Jahre nach dem Beitritt noch Übergangsregelungen.Über weitergehende Fragen zum Handwerks- und Gewerberecht informieren die zuständigen Gewerbeämter und Handwerks-kammern.

3.11 Für welchen Zeitraum können entsandte Arbeit-nehmer von der Sozial- und Krankenversicherung in Deutschland befreit werden?

Grundsätzlich unterliegen in Deutschland beschäftigte Arbeit-nehmer den deutschen sozialver-sicherungsrechtlichen Vorschrif-ten. Auf Grund der sogenannten Einstrahlung sind Arbeitnehmer, insbesondere Werkvertragsarbeit-nehmer, die im Rahmen eines im Ausland bestehenden Beschäfti-gungsverhältnisses nach Deutsch-land entsandt werden, unter den Voraussetzungen des § 5 SGB IV

19DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

EUROPA

MOE-Business.de – das Internetportal zur EU-ErweiterungKleinen und mittleren Unter-nehmen aus der Hauptstadtre-gion steht seit 1. März 2004 ein neuer Internetservice zur Verfügung. Unter www.MOE-Business.de hat man schnell und übersichtlich Zugang zu den Wirtschaftsinformationen über die neuen Märkte in Mittel- und Osteuropa (MOE). Mit einem Klick auf das jewei-lige Land erhalten Unterneh-men kostenlos umfangreiche Informationen und kommen-tierte Links über Standort, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie, Politik und Ver-waltung, Beratung und Recht und Steuern, Finanzierung, Kontaktbörsen, Veranstaltun-gen und Messen, Publikatio-

nen, Dolmetscher sowie einen aktuellen Veranstaltungska-lender für Berlin-Brandenburg. Das Internetportal ist auf Ini-tiative der Investitionsbank Berlin entstanden und wurde von Partner für Berlin Gesell-schaft für Hauptstadt-Marke-ting mbH gemeinsam mit Studierenden der Europäi-schen Wirtschaftshochschule EAP-ESCP entwickelt und um-gesetzt. Das Projekt erhält u. a. Unterstützung von der Hand-werkskammer Berlin, der Ver-einigung der Unternehmerver-bände Berlin-Brandenburg e.V., der Deutsch-Polnischen Wirt-schaftsförderungsgesellschaft und den Botschaften der MOE-Länder.

in Deutschland sozialversiche-rungsfrei. Damit gelten grund-sätzlich die sozialversicherungs-rechtlichen Vorschriften des Entsendestaates. Ob die Voraus-setzungen der Sozialversiche-rungsfreiheit vorliegen, ist im konkreten Einzelfall zu prüfen. Informationen insbesondere zur Krankenversicherung gibt die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (Postfach 20 04 64, 53134 Bonn; Internetseite: www.dvka.de.) Im Übrigen wird auf die Ausführun-gen unter 2. verwiesen.

3.12 Welche arbeitsrechtlichen Normen – insbesondere hinsichtlich der Lohnhöhe – sind bei der Entsendung durch den Arbeitgeber aus den Beitrittsstaaten für die entsandten Arbeit-nehmer einzuhalten? Gilt das Arbeitsrecht seines Heimatstaates oder des Beschäftigungslandes Deutschland?

Grundsätzlich ist auf die Ar-beitsverhältnisse zwischen Arbeitgebern aus den Beitritts-staaten und dem entsandten Arbeitnehmer das Arbeitsrecht des Heimatstaates des Unter-nehmens anzuwenden, sofern nicht die Voraussetzungen des Arbeitnehmer-Entsendegeset-zes (AEntG) einschlägig sind. Branchenunabhängig – und un-abhängig von der Geltung von Übergangsregelungen nach dem Beitrittsvertrag – sind danach die gesetzlichen Mindestarbeits-bedingungen nach § 7 Abs. 1 AEntG (u. a. Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten; bezahlter Mindestjahresurlaub; Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz) einzuhalten. Für die Baubranche und in einigen anderen Wirtschaftsbereichen (etwa im Maler- und Lackierer-handwerk, Elektrohandwerk und Dachdeckerhandwerk) sind

darüber hinaus nach § 1 AEntG insbesondere tarifliche Mindest-entgelte zu zahlen. Im Übrigen ist hinsichtlich der Lohnhöhe bei arbeitserlaubnispflichtigen Arbeitnehmern zu beachten, dass sie nicht zu ungünstigeren Entlohnungsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeit-nehmer beschäftigt werden dürfen (§ 285 Abs. 1 Nr. 3 SGB III) - siehe hierzu auch Abschnitt 4.6.Allgemein gilt, dass Unterneh-men für die Einhaltung des Arbeits-, Steuer- und Sozialversi-cherungsrechts selbst verantwort-lich sind und ggf. Rechtsanwälte bzw. Steuerberater zur Beratung hinzuziehen können.

3.13 Besteht für Unterneh-men der Bauwirtschaft eine Beitragspflicht zur Urlaubs- und Lohnaus-

gleichskasse der Bauwirt-schaft?

Ausländische Unternehmen, die dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Bau-gewerbe -VTV- unterliegen, weil sie überwiegend Bauleistungen erbringen, sind verpflichtet, Urlaubskassenbeiträge an die ULAK (Urlaubs- und Lohnaus-gleichkasse der Bauwirtschaft) zu entrichten. Weitere Informa-tionen zur Beitragspflicht und zum Verfahren finden Sie unter www.soka-bau.de.

4. Die Wirkung der Über-gangsregelungen zur Dienstleistungsfreiheit auf die Werkvertragsarbeit-nehmervereinbarungen

4.1 Gelten die Regierungsver-einbarungen zur Entsen-dung von Werkvertragsar-beitnehmern fort?

In den Bereichen, in denen die Bundesrepublik Deutschland eine Übergangsfrist zur Dienst-leistungsfreiheit in Anspruch nehmen wird, also insbesondere im Bausektor einschließlich der verwandten Wirtschaftszweige (vgl. oben Abschnitt 3.4. zu Details), ist eine Tätigkeit ent-sandter Arbeitnehmer grund-sätzlich nur auf der Grundlage der bilateralen Werkvertrags-vereinbarungen Deutschlands mit Lettland, Polen, der Slowa-kischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn möglich. Diese Vereinba-rungen gelten auch nach dem Beitritt weiter, wobei sie etwa hinsichtlich der Kontingente an den Beitrittsvertrag angepasst (siehe unten 4.2.) werden. Das Zulassungsverfahren für die Beteiligten (Kontingentvergabe-stellen, Werkvertragsunterneh-men, Werkvertragsarbeitneh-mer, Bundesagentur für Arbeit, usw. . .) in den noch betroffenen Wirtschaftssektoren wird sich ab dem Beitritt – vorbehaltlich verfahrensmäßiger Änderungen durch das im parlamentarischen Verfahren befindliche Zuwande-rungsgesetz – grundsätzlich nicht ändern. Dieses Werkvertragsver-fahren wird neben dem Bausek-tor auch für Dienstleistungs-tätigkeiten bei der Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln sowie bei der Tätigkeit von Innendekorateuren gelten, soweit für die Erbringung von Werkvertragsleistungen überwiegend qualifiziertes Per-sonal eingesetzt wird (vgl. Art. 3 Abs. 1 Werkertragsvereinbarung mit Polen). Eine textliche An-passung der Regierungsverein-barungen zur Entsendung von Werkvertragsarbeitnehmern ist nicht erforderlich.Das Genehmigungs- und Zu-lassungsverfahren für ausländi-sche Werkvertragsarbeitnehmer ist im Merkblatt 16 unter http:

20 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

EUROPA

//www.arbeitsagentur.de >> Service A-Z >> Vermittlung >> Arbeitsgenehmigungen ausführ-lich erläutert.

4.2 Ändert sich die Höhe der Kontingente?

Für die Zeit ab dem 1. Mai 2004 werden die Werkvertragsarbeit-nehmerkontingente angepasst, da sich der Anwendungsbereich der Vereinbarungen zukünftig nur noch auf bestimmte Wirt-schaftssektoren, im Wesentli-chen auf den Baubereich und verwandte Bereiche beschränkt.Dazu werden in den zukünftigen Kontingenten alle bisher schon im Baubereich nutzbaren Kontin-gentteile und Unterkontingente wie etwa die Unterkontingente für den Bausektor, für Arbeiten von Isolierern und Restaurateu-ren, aber auch die Anteile von Mittelstands- und Grundkontin-genten, soweit sie im Baubereich genutzt wurden, zusammenge-fasst. Die grundsätzliche Berech-nungsweise der Höhe der Kontin-gente für das Werkvertragsver-fahren ab dem 1. Mai 2004 ist den Vertragsstaaten bereits mit-geteilt worden. Eine exakte Be-rechnung unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktentwicklung wird in Kürze folgen.Die bisherigen Kontingente der Beitrittsstaaten gelten bis zum 30. April 2004. Im Abrech-ungszeitraum Oktober 2003/September 2004 erfolgte daher für die betroffenen Beitrittsstaa-ten zunächst die Berechnung der Kontingente bis zum 30. April 2004 auf der Grundlage der bis-herigen Jahreskontingente. Ab dem 1. Mai 2004 erhalten diese Beitrittsstaaten die neuen, oben genannten Gesamt-Kontingente für die Zeit bis zum 30. Septem-ber 2004. Ab dem 1. Oktober 2004 beginnt der folgende ganz-jährige Abrechnungszeitraum mit den dann vorzunehmenden Kontingentanpassungen.

4.3 Gilt die Quotierung bei Genehmigungen im Baubereich fort?

Die Quotierung bei Zulassungen im Baubereich dient dazu, die Anzahl der ausländischen Werk-vertragsarbeitnehmer in ein an-gemessenes Verhältnis zu den beschäftigten gewerblichen Ar-beitnehmern des im Inland an-sässigen Generalunternehmens zu setzen. Im einzelnen bedeutet dies, dass max. 15 Werkvertrags-arbeitnehmer in Kooperation mit einem Auftraggeber mit bis zu 50 gewerblich Beschäftigten, und bei mehr als 50 Beschäftig-ten des Generalunternehmers 30 % von deren Zahl als Werkver-tragsarbeitnehmer zugelassen werden können. Absolute Höchstzahl sind 300 Werkver-tragsarbeitnehmer pro General-unternehmen.Die Regeln über die Quotierung gelten in den Bereichen fort, in denen sie auch bisher Anwen-dung fanden. Eine Quotierung findet daher etwa bei Isolierer und Restaurateuren auch zukünf-tig nicht statt. Nähere Informati-onen hierzu gibt die Bundesagen-tur für Arbeit.

4.4 Welche Behörde ist für die Umsetzung und Anwen-dung der Übergangsvor-schriften insbesondere bei der Dienstleistungsfreiheit zuständig?

Fragen der Auslegung und Anwendung der Übergangsvor-schriften zum Beschäftigungs-zugang und insbesondere zur Arbeitsgenehmigungspflicht hat wie auch sonst – vorbehalt-lich etwaiger Änderungen durch das neue Zuwanderungsrecht – die fachlich für die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen zuständige Behörde (Bundesa-gentur für Arbeit) zu entschei-den. Gegen Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit stehen den Unternehmen die üblichen

Rechtsbehelfe (Widerspruch, Klage) zur Verfügung. In Zwei-felsfällen können Unternehmen und Arbeitnehmer eine schriftli-che Stellungnahme der Bundes-agentur für Arbeit zu der Frage erhalten, ob eine Tätigkeit unter die Übergangsregelungen fällt und ob weiter Arbeitsgenehmi-gungspflicht besteht.Für Fragen zu Dienstleistungs-tätigkeiten, für die nach dem Beitritt keine Übergangsfristen vorgesehen sind, sind die jeweils fachlich zuständigen Stellen (z. B. Gewerbeämter, Handwerkskam-mern, Ausländerämter) die geeig-neten Ansprechpartner.

4.5 In welchen Fällen stellt die Bundesagentur für Arbeit die Dienstleistungsfreiheit und den Wegfall der Arbeitserlaubnispflicht einer grenzüberschreiten-den Tätigkeit fest?

Sofern Unternehmen aus den Beitrittsstaaten ab dem Beitritt in denjenigen Sektoren grenz-überschreitende Dienstleistun-gen erbringen möchten, für die keine Übergangsfristen vorgese-hen sind, können sie dies ohne entsprechende Arbeitsgenehmi-gungen für ihre Arbeitnehmer tun. Die Bundesagentur für Arbeit wird aber auf Wunsch bzw. Antrag der Unternehmen diesen bescheinigen, dass keine Arbeitsgenehmigungspflicht vor-liegt, weil die Dienstleistungen und die in diesem Zusammen-hang stehenden Tätigkeiten der ausländischen Arbeitnehmer den Wirtschaftsbereichen zuzuord-nen sind, in denen die Dienst-leistungsfreiheit zum 1. Mai 2004 unmittelbar eintritt. Diese Entscheidungen, gegen welche die für einen Verwaltungsakt geltenden Rechtsmittel einge-legt werden können, werden gebührenfrei ergehen, soweit tatsächlich Dienstleistungsfrei-heit vorliegt. Nur in den Fällen,

in denen Unternehmen aus den Beitrittsstaaten am zulassungs-pflichtigen Werkvertragsverfah-ren teilnehmen, werden nach den bisherigen Regeln Gebüh-ren erhoben. Informationen zur Gebührenhöhe geben die unten im Abschnitt D. genannten Agen-turen für Arbeit.Sofern vom Unternehmen vor-sorglich ein Werkvertragsver-fahren eingeleitet und entspre-chende Gebühren vorgeleistet wurden, werden diese von der Bundesagentur für Arbeit er-stattet, wenn sich die Tätigkeit im Nachhinein als dienstleis-tungsfrei erweisen sollte.

4.6 Welcher Tariflohn muss entsandten Werkvertrags-arbeitnehmern gezahlt werden?

Nach den bilateralen Regie-rungsvereinbarungen wird die Arbeitserlaubnis für ausländische Werkvertragsarbeitnehmer nur erteilt, soweit die Entlohnung einschließlich des Teils, der we-gen der auswärtigen Beschäfti-gung gezahlt wird (Auslösung), dem Lohn entspricht, welchen die einschlägigen deutschen Tarifverträge für vergleichbare Tätigkeiten vorsehen. Die Be-rechnungen zum Lohnvergleich werden wie bisher auf den Net-tostundenlohn abgestellt.Informationen dazu geben die zuständigen Agenturen für Ar-beit (Adressen unter D).

4.7 Welche Gebühren werden zur Genehmigung von Werkverträgen und für die Erteilung von Arbeits-erlaubnissen im Werkver-tragsverfahren erhoben?

Unternehmen aus den Beitritts-staaten, die ihre Arbeitnehmer im Rahmen der Übergangs-regelungen und damit der Werkvertragsvereinbarungen in Deutschland genehmigungs- und arbeitserlaubnispflichtig einset-

21DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

EUROPA

zen möchten, müssen Gebühren in der bisherigen Höhe entrich-ten. Für Tätigkeiten in dienstleis-tungsfreien Sektoren entfallen solche Gebühren. Allgemeine Informationen zum Werkvertrags-verfahren finden sich unter http://www.arbeitsagentur.de>> Vermittlung >> Arbeitsgenehmi-gungen >> Links und Dateiliste- Merkblatt 16.

4.8 Welche Zusicherungen und Genehmigungen werden Werkvertragsunternehmen und ihren Arbeitnehmern bis zum Beitritt in den Wirtschaftssektoren erteilt, die ab dem EU-Beitritt der Dienstleistungsfreiheit un-terliegen werden?

Sofern für Dienstleistungserbrin-gungen von Werkvertragsunter-nehmen – etwa im Fleischerhand-werk Fleischindustrie – ab dem 1. Mai 2004 keine Übergangsfris-ten gelten, werden die Werkver-tragsgenehmigungen wie auch die Arbeitserlaubnisse nur bis zum 30. April 2004 erteilt. Gleich-wohl sollten die Werkvertragsun-ternehmen vor dem Beitritt auch in den ab Beitritt dienstleistungs-freien Sektoren im Werkvertrags-verfahren die kompletten An-trags-Unterlagen einreichen, da ansonsten weder die Vorausset-zungen eines Werkvertrages noch die Plausibilitätsprüfung hin-sichtlich der Löhne durchgeführt werden können.

4.9 Welche Bedeutung hat § 4 Abs. 3 Satz 1 ASAV ab dem 1. Mai 2004?

In allen Dienstleistungssekto-ren, für die ab dem 1. Mai 2004 Übergangsfristen vereinbart wurden, gelten nach dem Beitritt während der Übergangszeit die Regelungen des nationalen oder bilateralen Rechts fort. Nationale Vorschriften des Arbeitsgenehmi-gungsrechts wie etwa § 4 Abs. 3 Satz 1 ASAV bleiben deshalb

(vorbehaltlich des neuen Zuwan-derungsrechts) auch nach dem 1. Mai 2004 in Kraft. Nach dieser Vorschrift kann Ausländern bis zu zwölf Monaten eine Arbeits-erlaubnis bei der Entsendung aus dem Ausland erteilt werden, um die von dem Arbeitgeber im Ausland hergestellten Fertig- und Ausbauhäuser sowie Fertig- und Ausbauhallen zu montieren.

4.10 Haben die Kooperations-vereinbarungen mit Polen und Ungarn (insbeson-dere zur Beschäftigung von Monteuren) weiter Bestand?

Deutschland hat mit Polen und Ungarn Vereinbarungen für die Beschäftigung entsand-ter Arbeitnehmer im Rahmen wirtschaftlicher Kooperation geschlossen. Diese sehen u. a. vor, dass eine Arbeitserlaubnis bis zu einer Dauer von zwölf Monaten für Arbeitnehmer, die Exportanlagen liefern und mon-tieren oder beim Aufbau und bei der Durchführung industrieller Ausstellungen mitwirken, nicht erforderlich ist. Soweit es sich um Tätigkeiten von Monteuren in Wirtschaftssektoren handelt, die der Übergangsregelung unterliegen (insbesondere dem Bausektor), behalten die beiden Vereinbarungen ihre Gültigkeit. Die genannten Vereinbarungen

dürften jedoch nur noch eine geringe praktische Bedeutung haben. In den meisten Fällen wer-den die von der Vereinbarungen erfassten Tätigkeiten ohnehin nicht zu den im Beitrittsvertrag begrenzten Dienstleistungstätig-keiten zählen oder insbesondere nach § 9 Nr. 5 der Arbeitsge-nehmigungsordnung (ArGV) arbeitsgenehmigungsfrei sein. Auskunft im Einzelfall erteilen die Agenturen für Arbeit.

D. Ansprechpartner und zuständige StellenWeitergehende Informationen bieten die nachfolgenden Institu-tionen. Eine Rechtsberatung imEinzelfall kann nur durch dazu berechtigte Stellen und Personen (insbesondere durch Rechtsan-wälte und Steuerberater oder andere) erfolgen.

• Bundesministerium für Wirt-schaft und Arbeit, Scharn-horststrasse 34-37, 10115 Berlin; Internetseite:

www.bmwa.bund.de. Hier fin-den Sie Informationen zum Wirtschafts- und Arbeitsrecht.

• Bundesministerium für Gesund-heit und Soziale Sicherung, Am Probsthof 78 a, 53121 Bonn; Internetseite:

www.bmgs.bund.de. Hier fin-den Sie Informationen zu Fra-gen zur sozialen Sicherheit.

• Bundesministerium für Finan-zen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin; Internetseite:

www.bmf.bund.de. Hier finden Sie Informationen zu steuer-rechtlichen Fragen.

• Bundesministerium des Inne-ren, Alt-Moabit 101D, 10559 Berlin; Internetseite:

www.bmi.bund.de. Hier finden Sie u. a. Informationen zum Aufenthaltsrecht.

• Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, 10117 Berlin, Internet-seite:

www.auswaertigesamt.de. Hier finden Sie Informationen zum Visumrecht und Visumverfah-ren.

• Bundesagentur für Arbeit, Re-gensburger Str. 104, 90478 Nürnberg; Internetseite:

www.arbeitsagentur.de. Hier finden Sie u. a. Informationen zum Arbeitsgenehmigungs-recht und zum Recht auf Arbeitslosenunterstützung.

• Zuständig für Werkvertragsver-fahren

Agentur für Arbeit in Duisburg, zuständig für Werkvertragsun-ternehmen aus Lettland und

Polen Agentur für Arbeit in Frank-

furt, zuständig für Werkver-tragsunternehmen aus der Slowakischen Republik, der Tschechischen Republik und Ungarn

Agentur für Arbeit in Stuttgart, zuständig für Werkvertragsun-ternehmen aus Slowenien

• Örtliche Agenturen für Arbeit: zuständig für Arbeitsgenehmi-gungen

• Zentralstelle für Arbeitsvermitt-lung (ZAV), Villemombler Stra-ße 76, 53123 Bonn, zuständig u. a. für die Vermittlung von Sai-son-/Schaustellergehilfen und Gastarbeitnehmern http://www.Agentur für Arbeit.de/hst/international/arbde/index.html

22 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

E-CHECK

E-CHECK Umsatz auf über 100 Mio. Euro gestiegenUmfrage bestätigt: E-CHECK nahezu unberührt von schlechter Wirtschaftslage

Im Jahr 2003 erwirtschafteten die E-CHECK-Betriebe rund 105 Mio. �. Dieses Ergebnis nannten die Betriebe bei einer Marktbe-fragung des Instituts für Marke-ting der Universität München im März 2004. Damit hat sich das Geschäft mit dem Qualitätssiegel E-CHECK im Vergleich zum Jahr 2000 nochmals um rund 50 % verbessert. Aktuell zählen 12 080 Innungsbetriebe zur E-CHECK-Gruppe. Vom 27. September bis 29. Oktober 2004 finden bun-desweit die E-CHECK-Aktionsta-ge mit Partnern aus Industrie, Großhandel und Energiewirt-schaft statt.Fast die Hälfte aller Betriebe der Innungen für Elektro- und Infor-mationstechnik in Deutschland macht sich das Prüf- und Quali-tätssiegel E-CHECK als Geschäfts-motor zunutze. Das gesamte Um-satzvolumen, bestehend aus dem Umsatz aus Prüfungen (Prüfum-satz) und dem aus Folgeaufträgen (Zusatzumsatz), betrug 2003 im Schnitt 8660 � pro Betrieb. Der durchschnittliche Prüfumsatz er-höhte sich im Vergleich zum Jahr 2000 fast um die Hälfte. „Wir gehen davon aus, dass mit dem

„Wir gehören zur Energie- und Elektronikerelite!“ArGe Medien im ZVEH startet Motivationsaktion „Neue Märkte – neue Berufe – neue Zukunft“ – Innungen erhalten Unterstützung für Öffentlichkeitsarbeit

Ein prall gefüllter Aktionskoffer soll den Innungen der elektro- und informationstechnischen Handwerke helfen, in nächster Zeit kräftig die Werbetrommel zu rühren. Damit sollen die neuen zukunftsträchtigen Be-rufsbilder des Elek-trohandwerks in der Öffentlich-keit bekannt g e m a c h t werden. Vor allem der Nachwuchs wird mit professoinel-lem Marketing angesprochen.„Wir gehören zur Energie- und Elektronikelite in unserem Land. Dafür stehen die neuen Berufsbilder der elektro- und informationstechnischen Handwerke“: Mit diesen Worten kündigte Walter Tschischka, Vize-Präsident des Zentralver-bandes Elektro- und Informa-tionstechnische Handwerke (ZVEH), den offiziellen Start der Motivationsaktionen für die Innungen an. „Die Betriebe des Elektrohandwerks müssen die Chancen erkennen, die mit den neuen Berufen verbunden sind. Es gilt, jetzt strategisch wichtige Geschäftsfelder zu besetzen und den Nachwuchs dabei mit ins Boot zu nehmen“, so Tschischka am 18. April 2004 vor der Presse auf der Fachmesse light+building in Frankfurt.Die Marketingorganisation der deutschen Elektrohandwerke – die ArGe Medien im ZVEH GbR

– wird zum Ende des 2. Quartals Motivationspakete mit dem Slo-gan „Neue Märkte – neue Berufe – neue Zukunft“ an die Innungen versenden. Sie enthalten Informa-tionen und Marketingmittel, wie

die Innungen ihren Mitgliedern die Inhalte der neu-

en Berufsbilder und der damit

verbundenen C h a n c e n nahe brin-gen kön-nen. Und, wie sie den

Nachwuchs auf die neuen

attraktiven Be-rufe aufmerksam

machen können. „Die Innungen sind jetzt besonders stark gefordert, unser Image beim Nachwuchs und in der Öffentlichkeit auf Zukunft zu trimmen, so Tschischka.Das Motivationspaket für die Innungen umfasst CD-ROM-Präsentationen für Innungs-veranstaltungen, CD-ROM für Schulen, Unterstützung für die Pressearbeit, Presse-Illustrati-onen, Vorlagen für Anzeigen und Sonderveröffentlichun-gen, Schlüsselbänder und die Vorstellung der bundesweiten SMS-Werbung durch die ArGe Medien. Begleitet werden die Aktionen vom Internetauftritt www.e-zubis.de.

E-CHECK seit seinem Start 1996 rund eine halbe Mrd. � erwirt-schaftet wurde“, sagte Gerd Köh-ler, Sprecher der ArGe Medien im ZVEH, auf einer Pressekonferenz am 18. April 2004 auf der Fach-messe light+building in Frank-furt. Trotzdem habe die müde Konjunktur auch Schleifspuren hinterlassen: Der Zusatzumsatz sei pro Betrieb durchschnittlich um 14 % zurückgegangen. „Kein Wunder vor dem Hintergrund der schlappen Investitionsneigung der Wirtschaft im vergangenen Jahr“, so Köhler.Profis machten unverändert be-sonders mit Zusatzleistungen ihr Hauptgeschäft: Klassische Arbei-ten sowie Sicherheits-, Beleuch-tungs-, Licht- und Energiespar-technik haben 60 % Anteil am E-CHECK Gesamtumsatz. Der durchschnittlich erzielte Preis pro E-CHECK ist von 77 � in 2000 auf 300 � in 2003 angestiegen, berichteten die Betriebe. Mit dem E-CHECK-Gewerbe werden im Schnitt 580 � erzielt, E-CHECKs für Privathaushalte liegen bei 128 �. Im Durchschnitt führt je-der Betrieb jährlich 19,5 Prüfun-gen durch.

BESUCHEN SIE UNS IM INTERNET: WWW.ELEKTRO-INNUNG-BERLIN.DE

23DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

E-CHECK

Gute Nachrichten sind in diesen Tagen rar. Vor allem, wenn es um die Zukunft geht. Da mache ich heute gerne eine Ausnahme: Wir haben sehr gute und brandaktu-elle Nachrichten für Sie. Es geht um die Zukunft unserer Elektro-betriebe und im besonderen um die Entwicklungschancen des Prüf- und Qualitätssiegels des deutschen Elektrohandwerks, den E-CHECK. Wir liefern Ihnen heute die Ergebnisse der jüngsten Marktumfrage vom März 2004 und damit die neuesten Trends, denn die letzte Umfrage datiert aus dem Jahr 2000.Der E-CHECK ist für die Betriebe des Elektrohandwerks zu einem unverzichtbaren Umsatzmotor geworden. Der Gesamtumsatz, den die Mitgliedsbetriebe durch den E-CHECK erzielten, ist wei-terhin steil steigend. Er hat sich von 71 Mio. � im Jahr 2000 auf 105 Mio. � im Jahr 2003 hochgeschraubt. Damit setzt der E-CHECK seine Erfolgsgeschichte für das deutsche Elektrohand-werk nahezu unberührt von der derzeitigen Konsumflaute fort. Seit der Gründung des E-CHECKs im Jahr 1996 dürfte also ein Gesamtumsatz von rund einer halben Mrd. � erwirtschaftet worden sein.Beim E-CHECK wird in zwei Um-satzarten unterschieden. Erstens gibt es den Prüfumsatz: Das ist der Umsatz, den die Betriebe ausschließlich mit den E-CHECK-Prüfungen generieren. Zweitens gibt es den Zusatzumsatz: Er beziffert das Geschäft, das die Betriebe mit denjenigen Auf-trägen erzielen, die sie im Zuge einer E-CHECK-Prüfung zusätzlich gewonnen haben. Im Jahr 2003 erhöhte sich der durchschnittliche Prüfumsatz im Vergleich zum

E-CHECK auf ErfolgskursVon Gerd Köhler, Sprecher ArGe Medien

Jahr 2000 um fast 50 %. Das Gesamtvolumen von Prüf- und Zusatzumsatz betrug 2003 im Schnitt 8660 � pro Betrieb.Diese beachtlichen Steigerungs-raten sind das sicherste Indiz dafür, dass der E-CHECK vom Elektrohandwerk und seinen Kunden vollends akzeptiert ist. Inzwischen macht sich fast die Hälfte aller Innungsbetriebe den E-CHECK als Geschäftsmo-tor zunutze.Und die Kunden sind immer mehr vom E-CHECK als aner-kanntem Prüfsiegel überzeugt. Selbst in Zeiten knapper Kassen vertrauen sie auf den E-CHECK und sind bereit für Sicherheit und Energieeinsparung Geld auszugeben.Trotzdem hat die müde Kon-junktur auch Schleifspuren hin-terlassen. Der durchschnittliche Zusatzumsatz pro Betrieb hat im Vergleich zum Jahr 2000 um 14 % nachgelassen. Hier macht sich vor allem bemerkbar, dass mehr als die Hälfte der Zusatz-umsätze mit gewerblichen Auf-traggebern eingefahren werden. Die Zusatzangebote lassen sich also offensichtlich gerade bei Geschäftskunden nicht mehr so leicht anbringen. Dies ist sicher-lich eine Folge aus der schwachen Investitionsneigung der Betriebe. Außerdem gehen wir davon aus, dass inzwischen immer mehr Anlagen – dank dem E-CHECK – modernisiert und auf dem neu-esten Stand sind.

Der Profi-E-CHECKer macht unverändert mit den Folgeauf-trägen sein Hauptgeschäft. Der Zusatzumsatz am durchschnittli-chen Gesamtumsatz macht 60 % aus. Die meisten Kunden rufen klassische Arbeiten ab. Viele fragen aber auch nach Einrich-tungen von Sicherheitstechnik und Personenschutz. Vier von zehn Betrieben konnten im An-schluss an eine E-CHECK-Prüfung Beleuchtungs- und Lichttechnik verkaufen. An vierter Stelle in der Bedarfsskala folgt „Energiespar-technik“. Die Nachfrage nach Personenschutz und Energiespar-technik ist ebenso ein Trend der Zeit wie das steigende Interesse für Gebäudeschutz. Die Kunden wollen sicherer leben und durch Energieeinsparung Ausgabekos-ten verringern. Wer seine Kunden auf diesen Themenfeldern berät, hat einen Folgeauftrag meist fest in der Tasche.Qualität und Sicherheit haben ihren Preis. Das hat sich bei den E-CHECK-Kunden wohl schon herumgesprochen. Sie sind bereit für den E-CHECK Spitzenpreise zu bezahlen. Der durchschnittlich erzielte Preis pro E-CHECK ist von 77 � im Jahr 2000 auf 300 � im Jahr 2003 angestiegen, berichten die Betriebe. Mit den E-CHECKs für Gewerbebetriebe werden mit durchschnittlich 580 � die höchsten Preise erzielt. E-CHECKs für Privathaushalte sind für Pri-vatpersonen indes nach wie vor bezahlbar. Dafür verlangen die Betriebe durchschnittlich 128 �. Ein moderater Preis für eine or-dentliche Leistung!Das markante Umsatzplus, dass die Betriebe auf die Marke E-CHECK als funktionierendes Instrument für die Kunden-ansprache und -gewinnung setzen. Immer mehr Fachbe-triebe des deutschen Elektro-handwerks wollen zur starken E-CHECK-Gemeinschaft – auf

Neudeutsch würde es heißen: E-CHECK-Community – dazuge-hören. 1997 waren es gerade mal 5000 Mitgliedsbetriebe. Heute sind es stattliche 12 080. Das ist nahezu die Hälfte aller in den Innungen organisierten Betriebe in Deutschland. Die Innungsmit-gliedschaft ist Voraussetzung für die Teilnahme am E-CHECK. Als Marketingmaßnahme scheint der E-CHECK gerade für die kleineren Firmen attraktiv zu sein.Knapp zwei Drittel der E-CHECK-Betriebe beschäftigen bis zu fünf Mitarbeiter. 22 % haben bis zu zehn Angestellte. Sie schätzen besonders die Schulungsmaß-nahmen und Verkaufstrainings.Die Umfrage hat auch gezeigt, dass der Erfolg des E-CHECK maßgeblich vom Zusammenspiel der Kräfte abhängt. So wünschen sich die Betriebe laut Umfrage für die Zukunft noch mehr Öf-fentlichkeits- und Lobbyarbeit in Sachen E-CHECK. Die Mitglieds-betriebe wünschen sich zudem, da sind sich die meisten einig, dass der E-CHECK als Prüfsiegel – ähnlich dem des TÜVs – gesetz-lich vorgeschrieben wäre.Einen kräftigen Schub erhält die Öffentlichkeitsarbeit des E-CHECKs seit zwei Jahren bei dem Sicherheits- und Energie-spartagen. Bei diesen Aktionen müssen alle Kräfte wie ein Räderwerk ineinander greifen. Wir hatten das Netzwerk rund um die Aktionen ausgedehnt. Mit im Boot waren die Deutsche Energieagentur dena, die VEG Mitglieder, die Stadtwerke und EVUs sowie die E-CHECK-Part-ner-Unternehmen. Das Zusam-menspiel von überregionaler Werbung – beispielsweise die Schaltung des TV-Spots in der ARD – und der regionalen Un-terstützung von den Innungen funktioniert immer besser und ist einer der wichtigsten Bau-steine.

24 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

AKTUELLES

Gutes Licht für die Arztpraxis

Ein Ergebnis der Reformen im Gesundheitswesen steht fest: Für den niedergelassenen Arzt nimmt der Wettbewerb um den Kunden „Patient“ zu. Wie Beleuchtung und Lichtstimmung die Bezie-hung zu Praxis und Arzt positiv zu beeinflussen, beschreibt Lichtforum 46 mit zahlreichen Bildbeispielen. Es zeigt, wie gutes Licht in den Praxisräumen das Wohlbefinden der Patienten fördert und zugleich den Anfor-derungen an die Arbeitsplätze von Arzt und Personal gerecht wird: am Empfangstresen, im Back Office, im Wartezimmer, in den Sprechzimmern sowie in den allgemeinen und speziellen Untersuchungsräumen.Diese Lichtforum-Ausgabe er-gänzt Heft 7 „Gutes Licht im Gesundheitswesen“, das die FGL gerade neu aufgelegt hat. Licht-forum 46 (DIN A4, 12 Seiten) ist kostenlos. Bestellung: im Internet unter www.licht.de (dort auch Download der pdf-Datei) oder bei der Fördergemeinschaft Gu-tes Licht (FGL), Postfach 70 12 61, 60591 Frankfurt am Main, Be-stell-Fax: (0 69) 9 89 55–1 98.

Innovatives EIB-Gateway von Berker auf

Bluetooth-Basis schafft neues Komfortlevel

Mit einem neuen EIB-BT-Gateway hat Berker dem Elektrofachhand-werk das Tor zum Einstieg in die komfortable Fernbedienung der Gebäudesystemtechnik instabus EIB weit aufgestoßen. Über die mit minimalem Aufwand instal-lierbare Schnittstelle für den Heimbereich wird die gesamte Gebäudeinstallation von einen handelsüblichen PDA PALM Tungsten T3 aus bedient. Dabei ist die Bedienung auch für einen Laien komplett selbsterklärend. In öffentlichen oder gewerblich

genutzten Objekten ist die in-telligente Gebäudeautomation mittlerweile fester Bestandteil der Haustechnik. Bei privaten Investoren hingegen ist das Potenzial, auch im gehobenen Wohnungsbau, erst zu einem Bruchteil erschlossen. Akzep-tanzprobleme, die vermeintlich in der Bedienbarkeit der Gebäude-systemtechnik begründet liegen, hat Berker mit dem neuen EIB-Bluetooth-Gateway aus der Welt geschafft: Das Anwendermodul ist in Minutenschnelle montiert und programmiert, die Steue-rung der Funktionen durch den Anwender erfolgt absolut ein-fach über den Touchscreen des handelsüblichen PALM-PDAs.

BedienerfreundlichDas nur lichtschaltergroße Ber-ker BT-Gateway wurde gezielt für den Einsatz im Heimbereich entwickelt: Über das kompakte Anwendermodul können bis zu acht Endgeräte verwaltet werden. Für die Steuerung der Gebäudefunktionen stehen 70 EIB-Objekte zur Verfügung. Die Einrichtung erfolgt dabei über eine Klartext-Menüführung auf dem integrierten Display und lediglich vier Tasten. Auch der En-danwender kann so später seine Bluetooth-Geräte zuordnen und Änderungen problemlos selber vornehmen.Die eigentliche Steuerung der in die EIB-Architektur eingebunde-nen Funktionen – Lichtszenarien sind ebenso möglich wie Klima-tisierung, Heizungssteuerung,

Beschattung oder Sicherheitsan-wendungen – erfolgt komplett z. B. über den PDA PALM Tungs-ten T3. Mit allem Komfort, den dieser üblicherweise zur Termin- und Adressverwaltung oder als Notizbuch eingesetzte „Taschen-computer“ auch sonst bietet: Auf dem großen Touchscreen ist die verfügbare Gebäudeautomation komplett in logischer Gliederung auf verschiedenen Ebenen darge-stellt, die intuitiv geführt ange-sprochen werden können. Je nach angeschlossenem EIB-Ob-jekt erfolgt dann die Steuerung über grafisch abgebildete Schal-ter oder Schieberegler bzw. eine numerische Eingabe.Die Aktualität der Einstellungen wird dabei über einen bidirektio-nalen Datenaustausch zwischen PALM und BT-Gateway gewähr-leistet, der mit einer Übertra-gungsrate von bis zu 1 MB/sec bei jeder Benutzung automa-tisch im Hintergrund abläuft. Für die nötige Datensicherheit und störungsfreie Übertragung des auf dem 2,4 Ghz-ISM-Band arbeitenden BT-Gateways sorgt im Übrigen das so genannte „Frequency hopping“, bei dem rund 1600 mal pro Sekunde die Sendefrequenz gewechselt wird.

Gelb und StarkDer „SpeedyTie“ mit dem paten-tierten Speedy-Click-Verschluss, lässt sich einfach mit einer Hand öffnen und schließen. Mit dem „SpeedyTie“ bietet die Hel-lermannTyton GmbH, Tornesch wieder einmal eine innovative Lösung zur temporären Befesti-gung oder Bündelung. Während der Montage von schweren Teilen findet der „SpeedyTie“ seine spezielle Anwendung. Die Haltekraft des „SpeedyTie“ beträgt über 880 N (ca. 88 kg). Seine Länge von 750 mm macht ihn zum idealen Helfer in der Gebäudeinstallation, auf

Baustellen, im Garten- und Land-schaftsbau sowie im Gerüstbau.Durch die auffällige Signalfarbe ist der „SpeedyTie“, auch bei schlechten Witterungsbedingun-gen, deutlich sichtbar und schnell zu finden. Eine Verar-beitungstemperatur bis -- 40°C macht auch den Wintereinsatz möglich. Der große Hebel des „Speedy-Click“-Verschlusses er-möglicht ein Lösen oder Schlie-ßen sogar mit Arbeitshandschu-hen. Ein weiteres Plus bei der täglichen Arbeit.Der „SpeedyTie“ wird in kleinen Verpackungseinheiten à 5 Stück in einem Tresendisplay angebo-ten. Für größere Bedarfe bietet HellermannTyton auch 25 Stück in einer VPE an.HellermannTyton ist führender Anbieter von Produkten zum Bündeln, Befestigen, Schützen, Kennzeichnen und Verarbeiten von Kabeln und Leitungen sowie deren Anschlusskompo-nenten. Weiterhin entwickelt HellermannTyton für seine Kunden zukunftsweisende Sys-teme im Bereich der Daten- und Netzwerktechnik.HellermannTyton GmbHGroßer Moorweg 4525436 TorneschTel. (0 41 22) 7 01–1Fax (041 22) 7 01–4 00E-Mail: [email protected]: www.hellermanntyton.de

25DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

AKTUELLES

Druckfrisch: Die neuen Hager und Te-

halit HauptkatalogeTermingerecht zur diesjährigen light + building sind die Hager und Tehalit Hauptkataloge für 2004 fertig. Der aktuelle Hager Hauptkatalog empfiehlt sich mit 684 Seiten und 6400 Produkten als Standardwerk der Elektro-branche; der Tehalit Katalog umfasst 512 Seiten mit insge-samt 6700 Produkten.Neben zahlreichen bewährten Produkten präsentieren beide Hersteller wieder viele Produkt-neuheiten für Wohn- und Zweck-bau, die dem Elektrotechniker die Arbeit erleichtern und ihm neue Geschäftsfelder erschließen.Praktisch: Die Neuheiten beider Marken sind jeweils in den ersten Kapiteln der Kataloge übersicht-lich zusammengefasst.Die Druckauflagen der Kataloge liegen bei jeweils 100 000 Stück. Der Versand erfolgt im April flä-chendeckend an 37 000 Elek-trotechniker, Elektro-Fachgroß-händler, Planer und Architekten in ganz Deutschland. Neben den beiden Druckexemplaren bietet Hager Tehalit unter www.hager. de/e-katalog elektronische Versi-onen beider Kataloge, die regel-mäßig aktualisiert werden.

Vom Silizium bis zum Chip – Halbleiterproduk-tion durchgängig

automatisieren„FabFocus“, seine Automatisie-rungslösung für die Halbleiter-industrie, präsentiert Siemens Automation and Drives (A&D) erstmals vom 1. bis 3. April 2003 auf der Semicon Europa 2003, Neue Messe München. FabFocus richtet sich sowohl an Equipment-Lieferanten und Anlagenbauer wie auch an Halbleiterhersteller. Das Siemens-Angebot basiert auf durchgängiger Automatisierungs-technik – vom Wareneingang über den eigentlichen Produktionspro-zess bis zum Warenausgang. Es trägt dazu bei, die „Total Cost of Ownership“ einer Halbleiterfabrik zu reduzieren.Mit nahtlos verzahnten Prozes-sen lassen sich zum Beispiel die Reaktionszeiten auf Marktverän-derungen – das heißt die „Time to Market“ – verkürzen, die Lager-logistik optimieren oder auch die Betriebs- und Wartungskosten der Fabrik verringern.Das neue Siemens-Angebot wird auf der Semicon anhand der drei Segmente einer Halbleiter-Fabri-kation gezeigt – Equipment, Facili-ty und IT. Führende Prozess-OEMs und Equipment-Hersteller zeigen ihre auf FabFocus basierenden Lösungen und demonstrieren gemeinsam den Ablauf einer „re-alen“ Fabrik: So präsentiert SEZ an einem Demomodell eine Nas-schemieanlage, Messer Nippon Sanso ein „Prozessgaskabinett mit automatischer Flaschenum-schaltung“, Kinetics eine Chemie-versorgungsanlage, Centrotherm eine Abgasreinigungsanlage und Christ eine Reinstwasseranlage. Siemens Building Technologies stellt Sicherheits- und Zugangs-kontrollsysteme sowie Brandmel-deanlagen und Feldgeräte aus. In-formationen über Fabriknetze und eine mit dem Prozessleitsystem Simatic PCS 7 ausgerüstete Leit-

warte runden die Ausstellung ab. Für die Automatisierung des Reinraums mit Nebengewerken – wie Reinstwasser, Abwasser, Chemikalienversorgung oder auch technische Gase – steht das Siemens-DCS-(Distributed Control System)-System Simatic PCS 7 als Facility-Monitoring-und-Control-System (FMCS) im Mittelpunkt der Präsentation. Mit PCS 7 erstellt der Anlagenbauer in kurzer Realisierungszeit eine für den Betreiber zugeschnittene Fabrik übergreifende Lösung. Innerhalb FabFocus ist PCS 7 das „Fenster zum Prozess“, durch das der Produktionsprozess bedient und beobachtet wird. „Totally Integrated Power“, die Siemens-Lösung für das Power Manage-ment und zur Überwachung der bereitgestellten Energiequalität, rundet das Angebot ab.Im Equipment-Segment zeigt Siemens seine Automatisierungs-technik auf SPS-(Speicherpro-grammierbare Steuerungen)-Basis – insbesondere das Produktspek-trum der fehlersicheren Automa-tisierungskomponenten „Safety Integrated“. Diese erfüllen die in der Halbleiter-industrie beson-ders strengen Anforderungen an Sicherheit für Mensch und Um-welt und eignen sich besonders für Bereiche, in denen toxische Gase oder Chemikalien einge-setzt werden.Aufgrund der bei FabFocus ein-heitlichen Automatisierungsplatt-form für Equipment und FMCS lassen sich heute Advanced-Pro-cess-Control-(APC)-Funktionen für Equipments im FMCS integrieren. Damit lässt sich vorausschauend auf zum Beispiel zu erwartende erhöhte Ablufttemperaturen oder Reinstwasserbedarf reagieren, ohne dass es zu Störungen im Betrieb des Reinraumes kommt. Weitere Informationen im Inter-net unter: http://www.ad.siemens.com/semiconductor

Kompakte Heizung für die KücheNur eine warme Küche ist gemütlich: Kein Problem mit dem neuen Küchenspeicher WSP 300 H von AEG Haustech-nik, der speziell als integrierba-res Gerät für den Einbau unter der Arbeitsplatte konzipiert ist – ganz ohne Lüftungsschlitze und Abdeckgitter.

Mit nur 45 cm Breite passt er auch in die kleinste Küche. Mit entsprechendem Zubehör ist er auch freistehend oder unterbau-fähig einsatzbereit.Möbelfront- und Sockelhöhe lassen sich genau an die Maße der Einbauküche anpassen. Drei Ausgleichsblenden in 20 und 30 mm Höhe ermöglichen 6 verschiedene Möbelfronthöhen.Die Sockeltiefe ist um bis zu 70 mm verstellbar und mit seinen um bis zu 28 mm höhenverstell-baren Füßen gleicht der WSP 300 H Bodenunebenheiten spielend aus.Der Raumtemperaturregler ist in das Gerät integriert. Das erspart Ihnen umfängliche „Bauarbei-ten” in der Küche.

26 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

AUS DEN INNUNGEN

ELEKTRO-INNUNG BERLIN

60. Geburtstagam 9. Juni 2004Peter DrewsHeidemühle 212625 Waldesruh

60. Geburtstagam 12. Juni 2004Hans Schulz Elektro-Werkstätte P. SchulzFuldastraße 612043 Berlin-Neukölln

25-jähriges Meisterjubiläumam 19. Juni 2004Hans-Jürgen KaiserBadener Straße 6312623 Berlin-Hellersdorf

25-jähriges Geschäftsjubiläumam 1. Juni 2004Günter LamollaRathenaustraße 812459 Berlin/Köpenick

ELEKTRO-INNUNG POTSDAM

50. Geburtstagam 17. Juni 2004Bernd NeumeisterWeinmeisterweg 114469 Potsdam-Sacrow

50. Geburtstagam 22. Juni 2004Harald RedelLessingstraße 3614513 Teltow

ELEKTRO-INNUNG RATHENOW

25-jähriges Meisterjubiläumam 26. Juni 2004Klaus SchurpfeilElektro Rathenow GmbHService u. AnlagenbauWilhelm-Külz-Straße 1014712 Rathenow

ELEKTROTECHNIKER-INNUNG FINSTERWALDE

50-jähriges Meisterjubiläumam 12. Juni 2004Manfred LieskeDoberluger Straße 3804938 Uebigau

ELEKTRO-INNUNG FRANKFURT (ODER)

60. Geburtstagam 16. Juni 2004Gerd-Dieter SchmidtFuchsweg 815236 Frankfurt (Oder)

65. Geburtstagam 17. Juni 2004Gerhard HuckKarl-Liebknecht-Str. 2815230 Frankfurt (Oder)

ELEKTRO-INNUNG NIEDERLAUSITZ

50. Geburtstag am 19. Juni2004E.-Welk-Straße 203222 Groß-Klessow

60. Geburtstagam 2. Juni 2004Joachim WolfSkurumer Straße 603149 Forst

65. Geburtstagam 14. Juni 2004Bruno GeigerCottbuser Straße 503253 Doberlug-Kirchhain

25-jähriges Meisterjubiläumam 8. Juni 2004Bernd NoackPfortenplatz 103130 Spremberg

25-jähriges Meisterjubiläumam 30. Juni 2004Jürgen Dittmann Feldweg 603058 Gallinchen

ALS NEUES MITGLIED BEGRÜSST DIE ELEKTRO-INNUNG NIEDERLAUSITZ:

Denis BracherErnst-Heilmann-Weg Geb. 35803044 Cottbus

Anlagenservice EwaldJörg EwaldFortunastraße 3103054 Cottbus

ElektroinstallationThomas VoßZiegelstraße 6803149 Forst

Diverse Kabel und Leitungen ( ca 8 km ) abzugeben. Preis VS. Anfragen erbeten unter 3 93 40 02.

Elektro-NeumannMarko NeumannHauptstraße 603238 Lugau

ALS NEUES MITGLIED BEGRÜSST DIE ELEKTROINNUNG OBERHAVEL:

Obeta Oskar Böttcher GmbH & CoRonald KuschnikLehnitzstraße 69–8316515 Oranienburg

Frank BaerHans-Loch-Straße 1216565 Lehnitz

Gemeinschaftswerbung Berliner Innungen:

– Handwerker gesucht?Der Verein „Wenn Handwerk, dann Innung!“ wurde von Berli-ner Innungen gegründet, um gemeinsam Werbung für das or-ganisierte Handwerk durchzufüh-ren.Ausgangspunkt hierfür war die Erkenntnis, dass Innungen i. d. R. zu klein sind, um kontinuierliche Werbemaßnahmen durchführen zu können.Ziel ist deshalb, durch die Bünde-lung der gemeinsamen Ressour-cen eine beständigere und inten-sivere Werbewirkung zu erzie-len.Aktuelle Werbemaßnahmen:– Flyer „Handwerker gesucht?“

Wenn Handwerk, dann Innung!Der Flyer wurde zunächst in einer Auflage von 50 000 Exemplaren hergestellt und ist für den Ver-braucher gedacht. Der Flyer ver-weist auf die Internetadresse www.innung.org unter der alle Innungsbetriebe, der beteiligten Innungen aufgelistet sind. Durch verschiedene Suchkriterien kann z. B. der nächstgelegene Innungs-fachbetrieb ausgewählt werden. Darüber hinaus haben die In-nungsbetriebe die Möglichkeit, eigene Spezialgebiete anzugben.Verbraucher, die keinen Zugang zum Internet haben, können sich mit ihrer Betriebssuche natürlich auch an die jeweilige Innungs-geschäftsstelle wenden, die mit ihren Telefonnummern im Flyer aufgelistet sind.

BESUCHENSIE UNSIM INTERNET:

WWW.ELEKTRO-INNUNG-BERLIN.DE

27DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

AUS DEN INNUNGENde-KOMPAKT

Firma

Name/Vorname

Straße/Postfach

PLZ/Ort

Ich habe das Recht, diese Bestellung innerhalb von 14 Tagen nachLieferung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruferfolgt schriftlich oder durch fristgerechte Rücksendung der Warean den Verlag oder an meine Buchhandlung. Zur Fristwahrung ge-nügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware (Da-tum des Poststempels). Bei einem Warenwert unter 40 Euro liegendie Kosten der Rücksendung beim Rücksender. Meine Daten werdengemäß Bundesdatenschutzgesetz elektronisch gespeichert und kön-nen für Werbezwecke verwendet werden.

Datum/Unterschrift ef

Fax-Bestellung 0 62 21/ 4 89-6 23

Ja, senden Sie mir:

Expl. Schulze, Elektrische Anlagen in Räu-men mit Bade- oder Duscheinrichtungen€ 7,80 sFr 14,– zzgl. VersandkostenISBN 3-8101-0162-1

HÜTHIG & PFLAUMV E R L A G

Postf. 10 28 69, D-69018 Heidelberg

Telefon 0 62 21/ 4 89-5 [email protected]

www.online-de.de

Sicher installierenin Baderäumen

Elektrische Anlagen in Räumen mitBade- oder DuscheinrichtungenErläuterungen zur VDE 0100 Teil 701Von Burkhard Schulze.2003. 76 Seiten. Kartoniert. Taschenbuchformat.€ 7,80 sFr 14,– ISDN 3-8101-0162-1

Seit 01.02.2002 gibt es eine neue DIN VDE 0100-701 (VDE 0100 Teil 701) für Räume mit Badewan-ne und/oder Dusche. Nach einer Übergangsfrist,die am 30.06.2003 endet, wird die bisherige, seitüber 25 Jahren geltende Norm ungültig.

Das Errichten elektrischer Anlagen in Räumenmit Badewanne oder Dusche wird in diesemBuch ausführlich und vor allem praxisnah erläu-tert. Es zeigt, wie die Umsetzung der neuenNorm vor Ort erfolgen kann, welche Besonder-heiten zu beachten sind und was vermiedenwerden sollte.

Mittlerweile konnten mit der neuen Norm ersteErfahrungen gesammelt werden, die ebenfalls indieses Buch eingeflossen sind.

Finnischer Besuch bei den Firmen Wahl + Co und Fa. Elsys GmbH Im Rahmen eines eu-ropäischen Erfahrungs-austausches besuchte am 30. 3. 2004 eine finnische Delegation von 17 Unternehmern Berlin. Am Vormittag referierte der Ge-schäftsführer der Elek-tro-Innung Berlin Con-stantin Rehlinger vor den Gästen über das Deutsche Verbandswe-sen und über die wirtschaftlichen Verhältnisse in Berlin. Am Nach-mittag besuchte die Delegation zwei Innungsmitglieder, die Fir-ma Elsys GmbH und die Firma Wahl +Co. „Herr Ebeling von der Firma Elsys GmbH begrüsste die finnische Delegation in seinem Betrieb. Er zeigte ihnen die Betriebsstätte.Anschließend fuhren alle Teilneh-mer zu einer Baustelle und es wurde ausführlich über die neu-en Technologien zur Lichtsteue-rung gesprochen.“Der Geschäftsführer Herr Teu-scher begrüßte die Damen und Herren und führte sie durch die Räume des Unternehmens. Die Sprachschwierigkeiten wurden dank der Unterstützung eines Dolmetschers schnell überwun-den. Mit einer Power-Point-Prä-sentation stellte Herr Glatzel, Prokurist des Unternehmens die Fa. Wahl + Co vor, sodass die Gäste einen Einblick in die Orga-nisation und Größe des Unter-nehmens und dem Leistungs-spektrum erhielten. Mit Anerken-nung und großer Aufmerksamkeit verfolgten die finnischen Ge-schäftsinhaber und leitenden Angestellten den Ausführungen. Anschließend schlug Herr Teu-scher ein Besuch beim Großhänd-ler OBETA vor, der auf großes Interesse bei den Gästen stieß.

Herr Wittke, Leiter des ABC-Cen-ters ließ es sich nicht nehmen, die Delegation persönlich durch die Regalreihen zu führen. Die große Auswahl von Installations-material, Leuchten und Werkzeu-gen weckte großes Interesse und die Neugier bei den Gästen. Nach überwältigen Eindrücken beim Großhandel folgte bei Wahl + Co eine Diskussionsrunde. Bei einem kleinen Imbiss nutzen die Gäste rege die Gelegenheit, Fragen an die Geschäftsleitung der Fa. Wahl + Co zu stellen. Nachgefragt wurden neben der Entwicklung des Unternehmens von der Gründung bis heute vor allem die aktuelle Marktsituation im Handwerk in der Region. Herr Teuscher ging ausführlich auf die Marksituation und die durch die Politik eingeleitenden Reformen ein. Um Aufträge zu bekommen, können Leistungen nur mit sehr geringen Stundensätzen ange-boten werden. Skeptisch fragten die Gäste nach, ob davon noch ein Geschäftsführergehalt übrig bleibt.Die möglichen Einflüsse der be-vorstehenden EU-Erweiterung auf das Unternehmen wurden ebenfalls angesprochen. Zum Abschluss des Besuches bedank-ten sich die Unternehmer für die interessante Gesprächsrunde. Anschließend flog die Delegation weiter in die französische Haupt-stadt Paris.

28 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

DER LIV INFORMIERT

Durchbruch bei den TarifverhandlungenIn den letzten Tagen haben Sie per Rundschreiben eine In-formation über das veränderte Tarifwerk erhalten.Am 12. Februar 2004 gelangte den Tarifträgern der Landes-innungsverbände Berl in/Brandenburg, Mecklenburg/Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, nach einem Verhandlungsmarathon die Einigung mit der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) sich über ein verändertes, den wirt-schaftlichen Verhältnissen ange-passtes Tarifwerk zu einigen. Am 6. April 2004 wurde die Einigung für Berlin und Brandenburg un-terschrieben.Es wurden nicht nur Unklarhei-ten, die sich in der Vergangenheit ergeben hatten, beseitigt, son-dern das Tarifwerk erhielt auch eine neue Struktur, insbesondere wurden die Entgeltgruppen wie sie in Berlin und Brandenburg bereits bekannt sind, nunmehr in alle Manteltarifverträge fest aufgenommen. Man einigte sich weiterhin auf Öffnungsklauseln bei den Sonderzahlungen, beim Urlaubsgeld und bei den Lehrlin-gen, die auf betrieblicher Ebene zu vereinbaren sind. Verbesserun-gen und Präzisierungen konnten insbesondere auch beim Tarifver-trag zur Regelung der Winterar-beitszeit vorgenommen werden, ferner wurde eine Verkürzung der Kündigungsfristen erreicht.Das überarbeitete Tarifwerk stellt eine Besserstellung von Innungsmitgliedern gegenüber Nichtinnungsmitgliedern dar. In vielen Regelungen, wo der Ge-setzgeber es den Tarifparteien überlässt, vom BGB abweichen-de Vereinbarungen zu treffen, konnten wir uns durchsetzen.

Die Regelarbeitszeit konnte um eine Stunde erhöht werden, sie beträgt nunmehr 40 Stunden/Woche. Beibehalten wurde die Möglichkeit, die Regelarbeitszeit zu verändern, und zwar in einem Korridor von 35 bis 45 Stunden wöchentlich, hier wurde der alte Korridor (30 bis 45 Stunden) auf Druck der Gewerkschaft verringert.Aufgrund der veränderten gesetz-lichen Lage einerseits und der Rechtssprechung andererseits, musste bei der Berechnung der Fortzahlung des Entgeltes für die Urlaubstage, die in manchen Betrieben noch vor 1998 bekannte Regelung der Ermittlung der Basiswerte der letzten 13 Wochen wieder auf-genommen werden. Wir einigten uns mit der CGM zwar auf die Durchschnittsberechnung, aber ohne Einbeziehung der in den letzten 13 Wochen gezahlten Zuschläge. Besonders der Tarifvertrag zur Regelung der Winterarbeitszeit fand durch seine Präzisierung eine für alle Innungsbetriebe erfolgreiche Regelung. Bezog sich der Vertrag früher nur auf die Montage im Fernleitungsbau, so sind jetzt alle Tätigkeiten der Elektrohandwerke, wenn sie wit-terungsbedingt nicht durchführ-bar sind, mit einbezogen. Gleichzeitig zu den neuen Tarif-verträgen wurden auch zwischen dem LIV Elektrotechnische Hand-werke Berlin/Brandenburg, der Elektro-Innung Berlin und der CGM neue Entgelte ab dem 1. Mai 2004 (s. Tabelle) verein-bart. Auch die Lehrlingsentgelte wurden verändert; sie betragen ab 1. September 2004 in Berlin und Brandenburg:

1. Lehrjahr (Ausbildungsjahr) 335 €

2. Lehrjahr (Ausbildungsjahr) 370 €

3. Lehrjahr (Ausbildungsjahr) 420 €

4. Lehrjahr (Ausbildungsjahr) 470 €.

Zu beachten ist ferner, dass sich auch die Höhe der Son-derzahlung und die Anzahl der Urlaubstage verändert haben.

Wir bitten um Beachtung in jedem Einzelfall. Die Tarife werden neu gedruckt; wir denken, dass wir Ihnen die gedruckten Stücke bis Ende Mai 2004 zur Verfügung stellen können.Für Fragen stehen Ihnen jeder-zeit Frau Schubert, Tel. (0 30) 85 95 58 22 und in dringenden Fällen Herr Rehlinger unter (01 77) 8 59 55 80, zur Verfü-gung. (reh)

Entgelttabelle gültig ab 1.Mai 2004

Stundenlohn Berlin

Monatslohn Berlin

Stundenlohn Brandenburg

Monatslohn Brandenburg

E 1

E 2

E 3

E 4

E 5

E 6

E 7

E 8

E 9

E 10

E 11

E 12

� 7,28

� 7,76

� 8,25

� 8,73

� 9,22

� 9,70

� 10,67

� 11,64

� 12,61

� 13,58

� 15,04

� 16,49

� 1.265,85

� 1.350,24

� 1.434,63

� 1.519,02

� 1.603,41

� 1.687,80

� 1.856,58

� 2.025,36

� 2.194,14

� 2.362,92

� 2.616,09

� 2.869,26

� 6,53

� 6,96

� 7,40

� 7,83

� 8,27

� 8,70

� 9,57

� 10,44

� 11,31

� 12,18

� 13,49

� 14,79

� 1.135,35

� 1.211,04

� 1.286,73

� 1.362,42

� 1.438,11

� 1.513,80

� 1.665,18

� 1.816,56

� 1.967,94

� 2.119,32

� 2.346,39

� 2.573,46

Der Monatslohn errechnet sich durch: Stundenlohn multipliziert mit 4,35 Wochen multipliziert mit der wöchentlichen Regelarbeits-zeit von 40 Std.

Arbeitnehmer, deren Entgelt auf Basis der derzeitigen Entgeltgrup-pen (Stand 01.01.2003) höher als die neuen Entgelte liegt, haben Bestandsschutz. D.h., sie behalten ihr höheres Entgelt/Stunde bei. Für Neueinstellungen gilt die Entgelttabelle ab 01.05.2004 für alle 12 Entgeltgruppen.

BESUCHENSIE UNSIM INTERNET:

WWW.ELEKTRO-INNUNG-BERLIN.DE

29DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

DER LIV INFORMIERT

Neue Internet-Portale der KfW-BankengruppeAuf den Seiten der KfW-Förder-bank unter www.kfw-foerder bank.de finden Sie alle Förderpro-gramme aus den Bereichen Bauen, Wohnen, Energie sparen, Umweltschutz, Bildung und Infra-struktur sowie Informationen zu den Verbriefungstransaktionen „Promise“ und „Provide“.Unverändert bleibt die Adresse der KfW Mittelstandsbank www.kfw-mittelstandsbank.de. Hier finden sie das komplette Förderprodukt- und Beratungsan-gebot für Existenzgründer und Mittelstand zusammengefasst. Im bisherigen Angebot der KfW Bankengruppe www.kfw.de fin-den Sie weiterhin alles zur Ban-kengruppe (Kennzahlen der Ge-schäftstätigkeit, Aufgaben und Werte, Organisation, usw.), zu Investor Relations, zu den Analy-sen unserer volkswirtschaftlichen

Abteilung, zur Pressestelle und zu den Stellenangeboten. Die anderen Marken der KfW-Ban-kengruppe sind unter den neuen Adressen www.kfw-ipex-bank.de (Export- und Projektfinanzierung der KfW Bankengruppe), www.kfw-entwicklungsbank.de (finanzielle Zusammenarbeit) und www.deginvest.de (deutsche Inves-titions- und Entwicklungsgesell-schaft) zu erreichen. Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Banken-gruppe beantworten Ihnen die Berater der KfW-Infocenter. Das Infocenter der KfW Mittel-standsbank ist unter der Service-nummer (0 18 01) 24 11 24 erreich-bar und berät Sie zu den Program-men, die von der KfW Mittelstands-bank angeboten werden. Darüber hinaus wird der Bereich gewerbli-cher Umweltschutz abgedeckt.

2001 % 2002 % 2003 %

Umsätze insgesamt 35 649,8 – 0,7 32 634,5 – 8,5 30 420,9 – 6,8

Elektrotechniker-Handwerk (ehemals: Elektroinstallateur-, Elektromechaniker- und Fernmeldeanlagenelektroniker- Handwerk)

26 214,7 – 0,3 24 499,0 – 6,6 23 395,5 – 4,5

Informationstechniker-Handwerk (ehemals: Radio- und Fernsehtechniker- und Büroinformationselektroniker- Handwerk)

7973,5 – 1,9 6797,5 – 14,8 5 778,1 –15,0

Elektromaschinenbauer-Handwerk 1461,6 – 0,7 1338,0 – 8,5 1247,3 – 6,8

Umsätze in den elektro- und informationstechnischen Handwerken in Mio Euro1 – ohne MwSt. – mit Veränderungsraten gegenüber dem Vorjahr in % –

1 ohne handwerkliche Nebenbetriebe

30 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

DER LIV INFORMIERT

Innungsbetriebe haben jetzt freien Zugang zum Elektroinstallationsportal VoltimumZVEH und Voltimum unterzeich-neten im Rahmen des 5. Ober-meister-Tages der elektro- und informationstechnischen Hand-werke am 18. Oktober 2003 in Jena eine Kooperationsverein-barung mit dem gemeinsamen Ziel die Wettbewerbsfähigkeit der Innungsfachbetriebe zu stärken.Die Kooperationsvereinbarung zwischen ZVEH und Voltimum ermöglicht elektrohandwerkli-chen Innungsbetrieben einen kostenfreien und unkomplizier-ten Zugang zum Branchenpor-tal Voltimum. Künftig kann der elektrohandwerkliche Nutzer aus den passwortgeschützten Seiten seines Landesverbandes direkt auf Voltimum zugreifen. Unter www.voltimum.de finden Elektroinstallations-Profis um-fassende Daten, Informationen und Dokumente zu Produkten führender Hersteller der Elektro-installationstechnik. Das Voltimum-Portal liefert einen zentralen Zugang zu branchen-spezifischen Online-Informatio-nen und -Services der Hersteller und deren Branchenpartnern. Initiatoren sind die Hersteller ABB, Legrand, Nexans, Osram, Philips, Pirelli und Schneider Electric; weiterhin auf dem Por-tal vertreten sind AEG Haustech-nik, BTicino, Busch-Jaeger, Elso, Euromold, Hager, Klauke Textron, Phoenix Contact, Stiebel Eltron, Striebel&John, Tehalit und Zum-tobel Staff .Die Möglichkeit einer zentralen Informationsrecherche über das Voltimum-Portal, insbesondere die Recherche nach Produkt- und Anwendungs-Informationen

ohne Veränderung der Inhalte durch Dritte wird vom Handwerk ausdrücklich begrüßt.

Produktkataloge führender HerstellerWenn es um die schnelle Infor-mationsbeschaffung geht, bietet Voltimum eine einzigartige De-tailfülle und Informationstiefe. Der Voltimum-Produktkatalog führt übersichtlich durch das vielfältige Angebot und leitet den Fachmann zielsicher zum richtigen Produkt. Zusätzlich zur großen Zahl von Dokumen-tationen und Downloads im Produktkatalog ermöglicht eine Bibliothek das Herunterladen oder Bestellen unterschiedlichs-ter fachbezogener Publikationen wie zum Beispiel Konformitätser-klärungen, Anwenderbroschüren, Fachbücher oder Vorschriften-blätter.

Branchen-NewsBranchen-News der Partnerunter-nehmen sind ein zweiter Schwer-punkt neben den Produktkatalo-gen, dem eigentlichen Herzstücks des Voltimum-Portals. Im Herstel-lerbereich informieren die Part-ner über neue Produkte, Doku-mentationen, Dienstleistungen, laufende Aktionen und Veran-staltungen. Ein E-Mail-Newsletter macht regelmäßig auf Neuigkei-ten bei Voltimum aufmerksam. Auch Informationen des ZVEH und der ihm angeschlossenen Landesverbände werden künftig bei Voltimum zu finden sein.

NormeninformationsdienstDarüber hinaus steht den Nut-zern von Voltimum der Normen-

informationsdienst des Bundes-technologiezentrums für Elektro- und Informationstechnik (bfe) zur Verfügung. Im Normenbuch Elektroinstallation und Gebäude-technik sind alle relevanten Vorschriften zusammengestellt; diese werden ständig aktuali-siert. Ein sogenannter Aktualisie-rungsdienst verschafft einen schnellen Überblick über Ände-rungen von Vorschriften. Bei of-fenen Fragen hilft eine Hotline zur bfe.

AusschreibungsdatenbankEine weitere Dienstleistung, die in das Branchenportal integriert wurde, ist eine umfassende Aus-

schreibungsdatenbank. Hier sind nahezu alle öffentlichen Be-kanntmachungen bundesweit sowie eine Vielzahl von Aus-schreibungen privater Bauherren, Architekten und Generalauftrag-nehmer zu finden; ein Bestand von insgesamt ca. 70 000 Aus-schreibungen wird täglich aktu-alisiert.

Konditionen der DiensteBei den Dienstleistungen (Nor-meninformationsdienst, Aus-schreibungsdatenbank, Koopera-tionsbörse) gelten für Innungsbe-triebe besonders günstige Kondi-tionen.Diese sind:

ab 1. 04. 2004per anno

Provider direkt VoltimumVoltimum

für Innungs-mitglieder

Voltimum für Innun-gen***

Kopien und Vorschriften

99 � 77 � 66 �29 �/

Mitglied

Bauausschrei-bungen*

420 � 380 � 321,30 � –

Koopera-tionsbörse**

60 � – 45 �18 �/

Mitglied

* Beim Bauausschreibungsdienst von my-Con AG kommt generell noch eine einma-lige Setup-Gebühr von 75 � dazu, die nicht rabattfähig ist. Zusätzlich fallen beim Download von Verdingungsunterlagen Gebühren in Höhe von 0,25�/min an.

** Zur Handwerkerkooperationsbörse haben derzeit ausschließlich Innungsbetriebe Zugang.

*** Bei der Berechnung der Kosten für eine Innung (Innung bucht für alle Mitglie-der) gilt Folgendes: Gesamtzahl der Mitglieder der Innung multipliziert mit dem stark reduzierten Preis pro Nutzer. Der sich ergebende Betrag wird der Innung in Rechnung gestellt.

Werden Sie Mitglied in der Unterstützungskasseder Elektro-Innung Berlin

31DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

DER LIV INFORMIERT

Schal tanlagenKundenwerkstatt–

Herstellung und Vertriebelektrotechnischer Anlagen

Hauptverteiler nachBEWAG-Richtlinien

Standverteiler in ISO undStahlblech bis 1500 A

Senatsverteiler

Burri · Schaltanlagen GmbHDresdener Str. 15, 10999 Berlin

(0 30) 6144083Fax: (0 30) 6155331e-mail: [email protected]

K O M P E T E N Z - C E N T E R

GE Power Controls

Niederspannungstechnik

Informationen zum neu entwickelten „Unternehmerkapital“ ab 1. 3. 2004Mit der Programmfamilie „Unter-nehmerkapital“ bietet die KfW Gründern, jungen Unternehmen sowie etablierten Mittelständlern und Freiberuflern Nachrangfinan-zierungen an. Die neue Pro-grammfamilie basiert auf dem bestehenden ERP-Eigenkapitalhil-fe-Programm (EKH) sowie dem bestehenden Programm Kapital für Arbeit und stellt eine Weiter-entwicklung der diesen Program-men zu Grunde liegenden Konzep-te dar. Die Programmfamilie um-fasst drei separate Bausteine:

1. ERP-Kapital für GründerDas Programm ERP-Kapital für Gründung orientiert sich an dem bestehenden ERP-Eigenkapitalhil-fe-Programm. Gefördert werden Antragsteller, die eine selbstän-dige Existenz gründen oder ihre selbständige Tätigkeit vor nicht mehr als zwei Jahren aufgenom-men haben. Die wesentlichen Neuerungen gegenüber dem bisherigen ERP-Eigenkapitalhil-fe-Programm sind:• Antragsberechtigt sind Exis-tenzgründer sowie Existenzfesti-ger, die ihre Geschäftstätigkeit vor maximal zwei Jahren aufge-nommen haben.• Der Höchstbetrag liegt bei insgesamt 500 000 � pro An-tragsteller.• Der Zinssatz für den Endkre-ditnehmer wird in den ersten vier Jahren verbilligt. Er beträgt (vorbehaltlich der Entwicklung des Kapitalmarktes):

– im 1. Jahr 0 %– im 2. Jahr 3 %– im 3. Jahr 4 %– im 4. Jahr 5 %

• Das vom Endkreditnehmer zu entrichtende Garantieentgelt beträgt 1,0 % p. a.

• Die Laufzeit beträgt 15 Jahre. Davon sind die ersten sieben Jahre tilgungsfrei.

2. ERP-Kapital für WachstumDas Programm ERP-Kapital für Wachstum bietet Finanzierungen für den Zeitraum nach Abschluss der Gründungsphase an und richtet sich an junge Unterneh-mer bzw. Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit vor mehr als zwei Jahren, aber höchstens fünf Jahren aufgenommen haben. Es verbindet Elemente des beste-henden Programms Kapital für Arbeit zu einem neuen Finanzie-rungsangebot.Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung der ERP-Zinsen und an der Bonität des Endkreditnehmers. Die Endkredit-nehmer werden vom durchleiten-den Kreditinstitut nach ihren ak-tuellen wirtschaftlichen Verhält-nissen und Zukunftsaussichten in eine von fünf von der KfW vorge-gebenen, zusagefähigen Boni-tätskategorien („sehr gut“, „gut“, „befriedigend“, „ausreichend“, „noch ausreichend“) eingeordnet. Die KFW behält sich vor, die Zu-ordnung zu überprüfen und die Bonitätseinschätzung ggf. anzu-passen. Den fünf zusagefähigen Bonitätsklassen entspricht jeweils ein eigener, risikoorientierter Zinssatz. Die Programmzinssätze werden rechtzeitig zum Pro-grammstart mitgeteilt.

3. Kapital für Arbeit und Investitionen

Der Baustein Kapital für Arbeit und Investitionen stellt eine Wei-terentwicklung des bestehenden Programms Kapital für Arbeit dar. Er richtet sich an etablierte, mit-telständische Unternehmen, die

bereits seit mehr als fünf Jahren am Markt tätig sind.Der beschäftigungspolitische Ansatz bleibt ein zentrales Ele-ment des Programms. Der Fokus liegt auf der Finanzierung von Investitionen, die neue Arbeits-plätze schaffen bzw. Arbeitsplät-ze sichern. Eine Förderung ist nicht mehr an die Einstellung von Arbeitslosen gebunden.Gefördert werden alle Investitio-nen, die einer langfristigen Mit-telbereitstellung bedürfen, einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und mit denen Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.In beschränktem Umfang (max. 20 % der Investitionskosten) kön-nen zusätzlich zu den geförderten Investitionen Betriebsmittel mitfi-nanziert werden.

Programmeinführung ab dem 1. März 2004Mittel aus dem Programm „Unter-nehmerkapital“ können ab dem 1. März 2004 bei den Kreditins-tituten beantragt werden.Folgende Programme wurden für die neue Programmfamilie weiterentwickelt:• ERP-Eigenkapitalhilfe-

Programm• Kapital für ArbeitDas ERP-Existenzgründungspro-gramm geht in der neuen Pro-grammfamilie auf.Anträge in diesen Programmen

können auf Basis der aktuellen Pro-grammbestimmungen noch bis zum 15. 3. 2004 (Antragseingangs-datum KfW) gestellt werden.

InformationsangebotFür Vorabfragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW-Bankengruppe beantworten Ih-nen die Berater im Servicecenter unter der Telefon-Nr. (0 18 01) 24 11 24. Darüberhinaus werden die Bereiche gewerblicher Um-weltschutz und Bildungsförde-rung zu Programmen der KfW-Mittelstandes abgedeckt.Die Berater des Infocenter der KfW Förderdatenbank sind un-ter der Sevicenummer (0 18 01) 33 55 77 erreichbar und beraten Sie zu den Förderprogrammen im Bereich Wohnwirtschaft, private Umweltschutzinvestitionen, Infra-struktur und Soziales.Darüber hinaus steht das Bera-tungszentrum der KfW in Berlin für weitergehende Fragen unter Telefon (0 30) 2 02 64–50 50 zur Verfügung.Sie erreichen die KfW auch per Fax unter (0 69) 7 43 16 43 55 und per E-Mail unter der Adresse [email protected]. Weitere In-formationen erhalten Sie unter www.kfw-mittelstandsbank.de.Das Rundschreiben der KfW zum „Unternehmerkapital“ kann auch bei Frau Schulz, Telefon (0 30) 3 10 05–1 19 abgerufen werden.

(uvb)

32 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

RECHT / STEUERN / WIRTSCHAFT / POLITIK

Seit 1. Januar 2004 muss auf allen Rechnungen die Steuer-nummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aufge-führt werden. Bei Kosten- und Lieferantenrechnungen muss geprüft werden, ob die Ge-schäftspartner dies auch getan haben, denn davon hängt der Vorsteuerabzug ab.

Praxis-Tipp:Für Gaststättenrechnungen, die als Nachweis der Bewirtungsauf-wendungen vorgelegt werden müssen, gilt dies nicht. Hier muss also nicht auf die Steuer-

Bewirtungskosten – Bei der Rechnung darf die Steuernummer fehlen

bzw. Umsatzsteuer-Identifikati-onsnummer geachtet werden:Dies wird in den neuen Einkom-mensteuerrichtlinien klargestellt (R 121 Abs. 8 Satz 10 EStR 2003). Fehlt diese Nummer auf den Bewirtungsbelegen, wird der Betriebsausgabenabzug also nicht gefährdet.Aber Achtung! Das betrifft nur Kleinbetragsrechnungen bis 100 €. Ist die Bewirtung teuerer ge-worden, müssen alle Rechnungs-kriterien auf der Gaststättenrech-nung zu finden sein. Denn dies ist Voraussetzung für den Vor-steuerabzug. (FG-Bau)

Hinweispflicht auf im Betrieb geltende Tarifverträge:BAG-Urteil vom 24. 10. 2002 – 6 AZR 748/00

§ 8 des Tarifvertragsgesetzes verpflichtet schon seit bald 55 Jahren alle Arbeitgeber, die für ihren Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb und auch un-abhängig davon, ob der Betrieb überhaupt tarifgebundene d. h. gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter beschäftigt. Flankiert wird diese Arbeitgeberverpflich-tung durch das Nachweisgesetz von 1995, wo § 2 Abs. 1 Nr. 10 bestimmt, dass der Arbeitnehmer auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstanweisungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzu-wenden sind vom Arbeitgeber explizit hinzuweisen ist. Fast wortgleich findet sich diese Hin-weisverpflichtung bereits schon im Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969 – in § 4 Abs. 1 Nr. 9.

Nur geht es dort um den Auszu-bildenden und sein Berufsaus-bildungsverhältnis. Speziell zu dieser Gesetzesvorschrift erging nun ein erst jüngst veröffentlich-tes Urteil des BAG (6 AZR 743/00 vom 24. 10. 2002) siehe DB, H. 49 S. 2656f.Danach haftet der Arbeitgeber dem Auszubildenden auf Scha-denersatz, wenn er nicht seiner Hinweispflicht aus § 4 Abs. 1 Nr. 9 BBiG nachkommt. Das gilt auch dann, wenn es der Ausbil-der unterlässt, den Auszubilden-den auf einen Tarifvertrag hin-zuweisen, der erst nach Beginn der Berufsausbildung infolge Allgemeinverbindlicherklärung auf das Ausbildungsverhältnis Anwendung findet.Diesem Urteil lag ein Rechtsstreit zwischen einem Auszubildenden

im Bäckerhandwerk und einem Ausbildungsbetrieb zugrunde. Klagegegenstand waren Nach-arbeitszuschläge und Ansprüche auf Fahrtkostenerstattung.Nach dem Tarifvertrag stand dem Auszubildenden ursprünglich ein Anspruch auf Vergütung von Nachtarbeit zu. Dieser war je-doch aufgrund der tariflichen Ausschlussfrist erloschen. Da der Ausbildungsbetrieb den Auszu-bildenden jedoch nicht über den allgemeinverbindlichen Vergü-tungs-Tarifvertrag unterrichtet hatte, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet gewesen wäre, hat der Auszubildende gegen den Ausbildenden einen Schadener-satzanspruch.Das BAG hat entschieden, dass nach dem Tarifvertragsgesetz ein nach Beginn des Ausbildungsver-hältnisses in Kraft getretener Vergütungs-Tarifvertrag kraft Allgemeinverbindlicherklärung und einer sich daran anschließen-den Nachwirkung auf das Ausbil-

dungsverhältnis anwendbar war. Das BAG hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Betrieb seiner Nachweispflicht genügt hätte, wenn er einen schriftlichen Hinweis auf den Tarifvertrag, durch welchen der Ausbildungs-vertrag modifiziert worden war, erteilt hätte. Eines ausdrückli-chen Hinweises auf die An-schlussfristen im Tarifvertrag hätte es hingegen nicht be-durft.Das BAG ist davon ausgegangen, dass der Auszubildende im Falle der ordnungsgemäßen Erfüllung der gesetzlichen Hinweispflicht des Ausbildenden seinen Ver-gütungsanspruch fristgerecht geltend gemacht hätte. Diese Vermutung ist nur insoweit vom Arbeitgeber widerlegbar, als den Auszubildenden bzw. den Arbeit-nehmer an der Verursachung des Schadens ein wesentliches Mit-verschulden trifft.

Herbert BrichtaReferat Tarif- und Sozialpolitik

Birmingham statt BerlinUnternehmer aus Berlin und Brandenburg bevorzugen Limited

Manchmal muss man einfach in die Ferne schweifen und über den deutschen Tellerrand schau-en. Das haben Unternehmer aus der Hauptstadt und dem Land Brandenburg jetzt getan. Sie nutzten das neue EU-Recht zum eigenen Vorteil und gründeten statt einer GmbH eine englische Limited (Ltd.). Was sich zunächst ziemlich kompliziert anhören mag, ist in der Praxis einfacher als gedacht. Außerdem noch kostengünstig und wesentlich schneller auf die Beine gestellt als eine hiesige Kapitalgesell-schaft.Marc Stahl aus Berlin geht mit gutem Beispiel voran: Der 35-jährige Physiotherapeut ist

jetzt Ltd.-Firmenchef und darf sich ganz offiziell „managing director“ nennen. Firmensitz ist Birmingham in England. Die Steuern werden weiterhin in Deutschland gezahlt. Der persönliche Haftungsausschluss ist ähnlich wie bei der GmbH geregelt.Aber damit hören die Gemein-samkeiten auch schon auf: Das „mitzubringende“ Grundkapital beträgt bei der Ltd. 1,40 € statt 25 000 € bei der GmbH. Die Gründungsgebühren liegen bei maximal einem Drittel. Das ge-samte Procedere der Gründung dauert höchstens eine Woche. Als ehemaliger Steuerfachge-hilfe musste Stahl nicht lange

33DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

RECHT / STEUERN / WIRTSCHAFT / POLITIK

überlegen. Bei kleinen Limiteds entfällt sogar der Pflichtbeitrag für die Berufsgenossenschaft. Zudem sinkt der Pflichtbeitrag in der Rentenversicherung dras-tisch. Frei werdende Mittel kann er jetzt für die private Vorsorge einsetzen. „Das ist für mich die intelligentere Art der Altersvor-sorge“, so der 35-jährige.Unweit des Nobelkaufhauses KaDeWe firmiert Joachim Lattke neuerdings ebenfalls als Ltd. Für den Besitzer eines Bad-Studios wäre die Gründung einer GmbH nach eigenen Angaben „zu teuer und kompliziert“ gewesen. Ähn-lich argumentiert Björn Pucks aus Holzdorf. Der erst 22-jähri-ge Internet-Dienstleister stand finanziell am Anfang und suchte eine risikoarme Möglichkeit, sich selbständig zu machen. Pucks ist der erste Limited-Gründer seiner Region.Die Euro-Ltd. mit ihrem ver-gleichsweise einfachen Gesell-schaftsrecht ist eine innovative Rechtsform, die jetzt endlich auch für deutsche Unternehmer zur Verfügung steht. Sie bietet entscheidende Vorteile für Existenzgründer, Dienstleister und darüber hinaus auch für bestehende GmbHs, die mit Hil-fe der Limited Risiken aus ihrer Stammgesellschaft auslagern wollen. Ein immer wieder gehör-tes Argument von Ltd.-Gründern, die auf internationalen Märkten Handel betreiben: „Limiteds sind dort Standard; die braucht man nicht erklären.“ Dabei sollten interessierte Unternehmer aber auf wesentliche Unterschiede zwischen den einzelnen Anbie-tern achten. Die Marktforschung Rheinland hat in einer Studie zehn der wichtigsten Limited-Anbieter auf Qualität, Preis und Service untersucht. Zitat: „Go Ahead Limited in Birmingham geht nicht nur als günstigster An-bieter hervor, sondern steht auch im Kundenservice weit vorn. Ob

es die Preise für das Registered Office oder die Kosten für den Secretary Service sind – immer stößt man auf Unterschiede von bis zu 600 €. Und immer hat das junge Unternehmen die Nase vorn, wenn es um Kosten-günstigkeit geht. Auch inhaltlich gehört es zu den vorbildlichen Angeboten.“Wer neue Wege geht, dem weht hier und da anfänglich noch Gegenwind um die Nase. „Anfangs waren von Kammern über Amtsgericht bis zum Notar alle skeptisch“, weiß ein Tübinger Unternehmensberater zu berichten. Manche Limiteds stoßen bei Gewerbeämtern ge-rade in der deutschen Provinz immer noch aus Unkenntnis auf Vorbehalte. Banken, die gegen-über Mittelständlern fast immer zurückhaltend sind, machen bei Limiteds offensichtlich noch we-niger Ausnahmen.Vor diesem Hintergrund mag die Aussage vom Gastprofessor am Essener Institut für Ökono-mie und Management, Jörg H. Fischer, beruhigen: Der Ex-Invest-mentbanker sieht keinen Nach-teil bei der Bankenfinanzierung im Gegensatz zur klassischen GmbH und AG. „Auf eine Gesell-schaftsform gibt es keine Kredite. Entscheidend für ihre Vergabe sind letztendlich Unternehmens und Marktpotentiale. In Zeiten von Basel II entscheidet weniger die Gesellschaftsform als die Bilanz.“ Die Etablierung neuer Rechtsformen auf dem deut-schen Markt ist durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes im März 2003 möglich geworden. Darin stellten die Richter fest, dass im Inland auch die in anderen EU-Ländern gebräuchlichen Ka-pitalgesellschaften wie die nie-derländische BV, die spanische SL oder eben die englische Ltd. voll rechtsfähig sind.(rm Berlin/Brandenburg)

Änderung in der ArbeitnehmerüberlassungAb Januar 2004 traten einige elementare Veränderungen des Arbeitnehmerüberlassungs-gesetzes rechtswirksam in Kraft. Diese sind besonders für einige Mitgliedsbetriebe von Bedeutung, die als so genannte Mischbetriebe am Markt tätig sind. So müssen die Leiharbeitnehmer den vergleichbaren Lohn der Arbeitneh-mer des Entleihers erhalten. Verstößt man gegen dieses Prinzip, wird die Erlaubnis zur Ausübung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlas-sung entzogen. Von die-sem Gleichbehand-lungsg rundsa t z kann nur abgewi-chen werden, wenn ein für den Entleiher geltender Tarifvertrag dies zulässt, welcher nach dem 15. November 2002 in Kraft ge-treten ist und die wesentlichen Arbeitsbedingungen für Leihar-beitsverhältnisse regelt.Auf Grund von Nachfragen ei-niger Innungsbetriebe, welche die Erlaubnis besitzen, hat der Fachverband mit der Christli-chen Gewerkschaft Metall Ver-handlungen aufgenommen und einen Nachtrag zu bestehenden Tarifverträgen abgeschlossen. In diesem Nachtrag werden die Leiharbeitsverhältnisse ein-

geschlossen. Der Nachtrag ist in der geschlossenen Benutzer-gruppe bzw. per Fax abrufbar, (03 51) 8 50 66 05 68.Weiterhin benötigen Innungsbe-triebe mit weniger als 50 Be-schäftigten keine Erlaubnis zur

gewerbsmäßigen Arbeit-nehmerüberlassung, die zur Vermeidung von Kurzarbeit oder

Entlassung einen an-deren Innungsbetrieb einen Arbeitnehmer bis

zur Dauer von 12 Monaten überlas-sen.Detai l s s ind im Tarifvertrag

zu r Rege lung kollegialer Arbeitneh-merüberlassung zu entnehmen. Werden Mitarbeiter an einen Nichtinnungsbetrieb

verliehen, ist dies vor der Überlassung schriftlich

dem zuständigen Landesarbeits-amt anzuzeigen. In der Anzeige sind anzugeben:1. Vor- und Familiennamen,

Wohnort und Wohnung, Tag und Ort der Geburt des

Leiharbeitnehmers,2. Art der vom Leiharbeitneh-

mer zu leistenden Tätigkeit und etwaige Pflicht zur aus-wärtigen Leistung,

3. Beginn und Dauer der Überlassung,4. Firma und Anschrift des Entleihers.

Werden Sie Mitglied in der Unterstützungskasseder Elektro-Innung Berlin

34 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

SEMINARE

Seminare, Schulungen, Vorträge des LIV der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg und der Elektro-Innung Berlin ab Mai 2004

Anmeldungen: FEB Fördergesellschaft Elektrohandwerke Berlin mbH, Wilhelminenhofstraße 75, 12459 Berlin, Tel. (0 30) 85 95 58–34, Fax (0 30) 85 95 58–55. Beachten Sie bitte auch die aktuellen Seminarausschreibungen in unseren Rundschreiben. Änderungen vorbehalten!

Datum / Zeit Thema Ort Kosten

14.05.04, 13:00 – 17:30 Uhr15.05.04, 09:00 – 13:30 Uhr

Messen und Prüfen an ortsfesten Anlagen (E-CHECK praktisch)

BTZ der HWKMehringdamm 1410961 Berlin-Kreuzberg

Nur für Innungsmitglie-der 95,00 €

14. + 15.05.200408:30 – 18:00 Uhr

Grundseminar Unternehmermodell nach BGV A6

Elektro-Innung BerlinVilla RathenauWilhelminenhofstraße 7512459 Berlin - Treptow-Köp.

230 € für Mitgl.355 € für Nichtm.

25.05.200416:30 – 19:30 Uhr

Vortrag ABB/ASJ Vertriebs GmbHBTZ der HWKMehringdamm 1410961 Berlin-Kreuzberg

ohne

27.07.200416:30 – 19:30 Uhr

Neue DIN EN 12464 – Beleuchtung von ArbeitsstättenSITECO

TGS GmbHOstendstraße 2512459 Berlin - Treptow-Köp

ohne

31.08.200416:30 – 19:30 Uhr

Vortrag Firma Maico VentilatorenBTZ der HWKMehringdamm 1410961 Berlin-Kreuzberg

ohne

14.09.200416:30 – 19:30 Uhr

Vortrag Hager TehalitBTZ der HWKMehringdamm 1410961 Berlin-Kreuzberg

ohne

28.09.200416:30 – 19:30 Uhr

Vortrag Firma OSRAMBTZ der HWKMehringdamm 1410961 Berlin-Kreuzberg

ohne

26.10.200416:30 – 19:30 Uhr

Vortrag Firma ELSO GmbHTGS GmbHOstendstraße 2512459 Berlin - Treptow-Köp

ohne

30.11.200416:30 – 19:30 Uhr

Vortrag Firma A. Jung GmbHBTZ der HWKMehringdamm 1410961 Berlin-Kreuzberg

ohne

Einladung der Elektrotechniker-Innung „Niederlausitz“

Die Elektrotechniker-Innung lädt ein zu einem Vortrag zu „Neuen und geänderten VDE-Bestimmungen mit Festlegungen für das Errichten von Niederspannungsanlagen“.

Zu folgenden Vorschriften werden Ausführungen gemacht:

• VDE 0100 Teil 482 Feuergefährdete Betriebsstätten• VDE 0100 Teil 520 Kabel- und Leitungsanlagen

(Verlegung)• VDE 0100 Teil 701/A1 Räume mit Badewanne oder

Dusche• VDE 0100 Teil 702 Schwimmhallen und Schwimm- bäder im Freien• VDE V 0100 Teil 0705 Elektrische Anlagen in landwirt-

schaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten

• VDE 0100 Teil 711 Ausstellungen, Shows und Stände• VDE 0100 Teil 753 Fußboden- und Decken-Flächen-

heizungen

• VDE 0293 Teil 308 Kennzeichnung der Adern von Kabeln/Leitungen und

flexiblen Leitungen durch Farben • VDE 0298 Teil 4 Empfohlene Werte für die Strom

belastbarkeit von Kabeln und Leitungen

Termin: 11. Mai 2004, 17. bis 20 Uhr

Ort: ENVIA-M, Speisesaal, Thiemstraße 136, 03048 Cottbus

Referent: Ing. Burkhard Schulze, Bundesbeauftragter für das Normenwesen im ZVEH

Kosten: 10 € für Innungsmitglieder 20 € für Nichtmitglieder

Anmeldung: Bei der Geschäftsstelle der Elektrotechniker-Innung „Niederlausitz“

Tel. (03 55) 42 46 47 Fax (03 55) 42 46 60

35DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

SEMINARE

DALI – die Lichtsteuerung für die ZukunftDie Elektro-Innung Berlin lädt in Zusammenarbeit mit der Firma ABB Stotz-Kontakt/Striebel & John Vertriebsgesellschaft mbH alle interessierten Mitgliedsbetriebe und deren Mitarbeiter zu einer Fachinformation ein.DALI, der neue Standard für Lichtsteuersysteme ermöglicht es sehr einfach, Lichtszenen und dynamisches Licht zu realisieren und das bei sehr einfacher Programmierung und Bedienung. Ganz neu ist die Möglichkeit der Verbindung von DALI-Anlagen mit EIB-Anlagen. Sowohl umfangreiche Anlagen-Lichtlösungen als auch interessante Anwendungen im Einzelraumbereich sind nun realisierbar. DALI und EIB, da bleiben keine Wünsche offen. Lassen Sie sich über die auf der light + building gezeigten Innovationen infor-mieren.

• DALI, was ist das?

• NEU! EIB-DALI-Gateway

• DALI in der Praxis

• Inszeniertes Licht mit DALI für Architekturbeleuchtung – kostengünstig!

• Neue und innovative EIB-Lösungen – die Neuheiten von der light + building 2004

Termin: Dienstag, der 25. Mai 2004, 16.30 bis 19.30 Uhr

Ort: AKEI Akademie für Elektro- und Informationstechnik imBildungs- und Technologiezentrum der HWK Berlin,

Mehringdamm 14, 10961 Berlin-Kreuzberg

Anmeldung: Bei der Elektro-Innung Berlin Tel. (0 30) 85 95 58–34 Fax (0 30) 85 95 58–55 E-Mail: [email protected]

Die Veranstaltung ist kostenlos.

Schulung „Messen und Prüfen an ortsfesten Anlagen“ (E-CHECK praktisch)Die Elektro-Innung Berlin lädt ein zu einer Schulung zum Thema „Messen und Prüfen an ortsfesten Anlagen“. Folgende Schulungs-inhalte werden vermittelt:

1. Tag:

• Einführung

• Gesetzliche Grundlagen

• Normen und Vorschriften

• Elektrotechnische Grundlagen (Spannungsfall, Innenwiderstand, Kurzschlußstrom)

• Netzformen und Schutzmaßnahmen

• Schmelzsicherungen, Leitungsschutzschalter, Motorschutzschalter, RCD-Schutzeinrichtung (Selektivität, Zuordnungen, Kennlinien)

• Prüfungen im TN-Netz nach Norm

• Prüfungen im TT-Netz nach Norm

• Erdungsmessungen (Sondenmessung, 4-Leiter-Messung, Niederohm PE)

• Diskussion offener Fragen

2. Tag:

• Vorstellung Messprotokoll, ZVEH-Formular

• Vorstellung der Messgeräte

• Messpraxis im TN-Netz

• Messpraxis im TT-Netz

• Messpraxis Erdungsmessungen

• Abschlussdiskussion

Termin: Freitag, 14. Mai 2004, 13 bis 17.30 Uhr Samstag, 15. Mai 2004, 9 bis 13.30 Uhr

Ort: Bildungs- und Technologiezentrum der HWK Berlin, Raum 329

Mehringdamm 14/Ecke Obentrautstraße 10961 Berlin-Kreuzberg

Kosten: 95 €, zzgl. MwSt. Diese Schulung ist nur für Innungsmitglieder!

Anmeldung: Bei der FEB Fördergesellschaf Elektrohandwerke Berlin mbH Tel. (0 30) 85 95 58–34 Fax (0 30) 85 95 58–55 E-Mail: [email protected]

Seminarauskünfte immer aktuell

in der Geschäftsstelle unter (0 30) 85 95 58–34,

Frau Genzmehr

36 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

SEMINARE AUS DER REGION

Datum / Zeit Thema Veranstaltungsort

10.05.2004

Brandschutz in elektrischen AnlagenAnwendung der Leitungsrichtlinien LAR/MLAR

VDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten an unter Spannung stehenden elektrischen Anlageteilen unter Beachtung derDIN VDE 0105 Teil 100

VDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

10.05. – 11.05.2004Messpraktikum – Prüfen und rationelle Fehlersuche in elektrischen Anlagen und an elektrischen Geräten

VDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

11.05.200416:00 – 18:00 Uhr

Siemens Industrielle Steuerung

Obeta – Filiale CottbusGubener Straße 1803042 Cottbus

11.05.2004

Instandhaltung elektrischer Anlagen und BetriebsmittelVDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

Stufen für die Einführung eines ESD-Kontrollprogramms in einer Elektronik-Ferti-gung

VDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

12.05.200415:00 – 17:30 Uhr

Firma Jung – Automatische Beleuchtung / Jalousie-Management / Melde- und Alarmsysteme im HeimbereichWorkshop: Gewerkeübergreifende Funktion – realisiert durch Funkmanagement

Sonepar Deutschl. GmbHMeeraner Str. 2312681 Berlin

12.05. – 13.05.2004 Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EfT)VDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

12.05.200417:00 – 19:00 Uhr

WisiSAT, DVB-T, BK-digital

Obeta – Filiale OranienburgLehnitzstraße 69 – 8316515 Oranienburg

13.05. – 14.05.2004Feldbussysteme in der Automatisierungstechnik;Einführung in die Kommunikation in verteilten Automatisierungssystemen

VDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

17.05.200417:00 – 19:00 Uhr

Firma JungNeuheiten light & building

Obeta – ZET Zentrum für ElektrotechnikWilhelmsaue 3310713 Berlin

18.05.200417:00 – 19:00 Uhr

Hager TehalitZählerplätze

Obeta – ABC Abhol- und BeratungscenterStrokower Straße 10910407 Berlin

24.05.2004 Potenzialausgleich und ErdungVDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

25.05.200415:00 – 19:00 Uhr

Die intelligente Hausinstallation – Workshop Neu !!!Jalousien, Rollläden, Beleuchtung, Heizung steuern;Technik für Wohnkomfort und optimale Sicherheit bei gleichzeitig hoher Wirtschaft-lichkeit, einfache Programmierung ohne PC, flexibel veränderbar und zukunftssi-cher

Hager TehalitVZ-BerlinSeestraße 1014974 Genshagen

25.05.200415:00 – 17:00 Uhr

ELSOIHC

Obeta – Filiale Frankfurt/O.Goepelstraße 9015234 Frankfurt/Oder

25.05.200409:00 – 17:00 Uhr

Siemens GigasetProduktübersicht, Leistungsmerkmale, Dect und Wireless Lan, Administration, Bedienung

Solar GmbHLorenzweg 512099 Berlin-Tempelhof

26.05.200416:00 Uhr

Beheizte Fußbodenkonstruktionen – veränderte Planung und Ausführung nach neuen europäischen Regelungen;Grundprinzipien, typische Fehler und Kniffe beim Errichten

Bär & Ollenroth KGAlbertshofer Chaussee16321 Bernau

37DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

SEMINARE AUS DER REGION

26.05.200417:00 – 19:00 Uhr

Gossen-MetrawattMeßtechnik

Obeta – ABC Abhol- und BeratungscenterStrokower Straße 10910407 Berlin

26.05. – 27.05.2004Die strukturierte Gebäudeverkabelung – ein interessantes Potenzial für den Elektroinstallateur und Planungsbüros der Elektrotechnik;Kupfer und Glas – die Basis für die Nachrichteninfrastruktur

VDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

27.05.200416:00 Uhr

Beheizte Fußbodenkonstruktionen – veränderte Planung und Ausführung nach neuen europäischen Regelungen;Grundprinzipien, typische Fehler und Kniffe beim Errichten

Bär & Ollenroth KGStadtring 2 b03050 Cottbus

02.06.2004EMV bei Planung, Errichtung und Betrieb von Gebäuden und den technischen Anlagen

VDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

03.06.200413:00 – 15:00 Uhr

Firma MertenEIB easy

Merten GmbH & Co. KGKöpenicker Straße 7310179 Berlin-Mitte

03.06. – 04.06.2004 SPS-Programmierung mit STEP 7 – Einführung in die SPS-Technik am Beispiel von Simatic S7

VDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

07.06.2004 Die normgerechte Elektroinstallation nach DIN VDE 0100VDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

08.06.2004

Die Strombelastbarkeit von Kabeln und Leitungen in elektrischen AnlagenVDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

Aufgaben- und Verantwortungsbegrenzung alleinarbeitender „Betriebselektriker“ ohne vorgesetzte verantwortliche Elektrofachkraft in größeren Einrichtungen

VDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

Datum / Zeit Thema Veranstaltungsort

09.06.2004

Explosionsschutz – Planen, Errichten und Betreiben von Elektroanlagen im Risiko-bereich (unter Berücksichtigung der neuen europäischen Ex-Schutzrichtlinie ATEX)

VDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

Echtzeitprüfung von Netzschutzgeräten – Technik und Prüfung moderner digitaler Schutzgeräte

VDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

08.06.2004 und09.06.200409:00 - 16:00 Uhr

Grundkurs Softwareprogramm Elcom-Stromlaufpläne erstellen durch Ausfüllen einer Excel-Tabelle(komfortable Erstellung von Kalkulationen, Aufbauplänen und Stromlaufplänen automatisch und manuell, ein- oder allpolig)

Hager TehalitVZ-BerlinSeestraße 1014974 Genshagen

11.06.2004Messpraktikum – Prüfung ortsveränderl. elektrischer Betriebs-mittel einschließlich medizinischer Geräte nach BGV A2, GUV 2.10, DIN VDE 0701, 0702, DIN VDE 0751

VDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

14.06. – 15.06.2004Schaltberechtigung für Starkstromanlagen bis 36 kVTeil 2: Training als Voraussetzung für die Erteilung der Schaltberechtigung

VDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

14.06.2004 Instandhaltung SF 6– gasisolierter SchaltanlagenVDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

14.06.200417:00 – 19:00 Uhr

Somfy/PhönixWorkshop

Obeta – ZET Zentrum für ElektrotechnikWilhelmsaue 3310713 Berlin

15.06.2004Sicheres Betreiben elektrischer AnlagenDIN VDE 0105-100:200-06 und BGV A2

VDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

38 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5

SEMINARE AUS DER REGION

Solar GmbHRegionsbüro BerlinLorenzweg 512099 Berlin-TempelhofTel. (0 30) 23 08 93-0Fax (0 30) 23 08 93-99E-Mail: [email protected]

VDE Verband der ElektrotechnikBüro Berlin - Frau HoppeBismarckstraße 33, 10625 BerlinTel. und Fax: (0 30) 34 80 01 80E-Mail: [email protected]

BÄR & OLLENROTH KGVerkaufsförderungTel. (03 37 08) 26-0 (Zentrale)Fax (03 37 08) 26-195 (Zentrale)Tel. (03 37 08) 26-212 (Herr Schmidt)Tel. (03 37 08) 26-216 (Herr Timm)Fax (03 37 08) 26-279E-Mail: [email protected]

Obeta Oskar Böttcher GmbH & Co. KGMotzener Straße 40, 12277 BerlinTel. (0 30) 7 20 94-121Fax (0 30) 7 20 94-109E-Mail: [email protected]

Sonepar DeutschlandRegion Nord-Ost GmbHMeraner Straße 23, 12681 BerlinTel. (0 30) 5 49 74-220Fax (0 30) 5 49 74-234 Hager Tehalit Vertriebs GmbH

Vertriebszentrum BerlinSeestraße 1014974 GenshagenTel. (0 33 78) 86 58-0Fax (0 33 78) 86 58-62E-Mail: [email protected]

Merten GmbH & Co. KGKöpenicker Straße 7310179 BerlinTel. (0 30) 27 87 98 30Fax (0 30) 27 87 98 40E-Mail: [email protected]

Nähere Informationen und Anmeldung direkt beim Veranstalter !!

16.06.2004 Rechtssicherheit bei der Errichtung von ElektroanlagenVDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

16.06.200416:00 – 18:00 Uhr

Hager TehalitZählerplätze

Obeta – Filiale OranienburgLehnitzstraße 69 – 8316515 Oranienburg

16.06. – 17.06.2004Wiederholende Unterweisung für Schaltberechtigte in Stark-stromanlagen bis 36 kV

VDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

17.06.200409:00 – 16:00 Uhr

Firma MertenEIB für Einsteiger

Merten GmbH & Co. KGKöpenicker Straße 7310179 Berlin-Mitte

17.06.200417:00 – 19:00 Uhr

OBO BettermannProduktneuheiten

Obeta – ZET Zentrum für Elektro-technikWilhelmsaue 3310713 Berlin

17.06. – 18.06.2004

Anwendung der Lonworks®-Technologie in der GebäudeautomationVDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

Messpraktikum – Prüfung elektrischer Anlagen, Maschinen und Betriebsmittel sowie die Prüfungen von Fehlerstrom-Schutzschaltern nach BGV A2, DIN VDE 0100/Teil 610,DIN VDE 0105, DIN VDE 0113 und DIN VDE 0664

VDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

18.06.2004 Die Erteilung einer Schaltberechtigung – Richtlinien für VerantwortlicheVDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

21.06. – 22.06.2004

Schaltberechtigung für Starkstromanlagen bis 36 kVTeil 2: Training als Voraussetzung für die Erteilung der Schaltberechtigung

VDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

Ausbildung zum Sachkundigen für die Prüfung der künstlichen Beleuchtung an Arbeitsplätzen (mit Zertifikat) – BG-Regel 131

VDE Verband der ElektrotechnikBismarckstraße 3310625 Berlin

24.06.200413:00 – 15:00 Uhr

Firma MertenMehrwertinstallation

Merten GmbH & Co. KGKöpenicker Straße 7310179 Berlin-Mitte

Datum / Zeit Thema Veranstaltungsort

Firma

Name/Vorname

Straße/Postfach

PLZ/Ort

E-Mail

Ich habe das Recht, diese Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Angaben von Gründen zuwiderrufen. Der Widerruf erfolgt schriftlich oder durch fristgerechte Rücksendung der Ware an den VerlagHüthig GmbH & Co. KG, Im Weiher 10, 69121 Heidelberg oder an meine Buchhandlung. Zur Fristwahrunggenügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware (Datum des Poststempels). Bei einemWarenwert unter 40 Euro liegen die Kosten der Rücksendung beim Rücksender. Meine Daten werden ge-mäß Bundesdatenschutzgesetz elektronisch gespeichert und können für Werbezwecke verwendet werden.

Datum/Unterschrift ef

Fa

x-B

est

el l

un

g- Specials

Die unentbehrlichen Praxishilfenfür alle Elektrofachkräfte

HÜTHIG & PFLAUMV E R L A G

Postfach 10 28 69 · D-69018 Heidelberg

Telefon 06221/489-555E-Mail: [email protected]

Internet: www.online-de.de

���

Fax 0 62 21/4 89 6 23

��

Ja, senden Sie mir:

Expl. de-Special „Praxishilfen 5” ISBN 3-8101-0205-9

Expl. de-Special „Praxishilfen 4” ISBN 3-8101-0154-0

Expl. de-Special „Praxishilfen 3” ISBN 3-8101-0133-8

Expl. de-Special „Bussysteme” ISBN 3-8101-0124-9

zum Normalpreis

zum Vorteilspreis für de-Aonnenten

de-Abo-Auftragsnummer

Preise inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Praxishilfen 4für Elektro-fachleute2001. 168 Seiten,zahlr. Abb. u. Tab.Broschiert.€ 14,80 sFr 25,60Vorteilspreis fürde-Abonnenten€ 12,80 sFr 22,40ISBN 3-8101-0154-0

Bussysteme fürdie Gebäude-installationTechnik, Anwendun-gen, Marketing1999. 146 Seiten.Broschiert.€ 14,80 sFr 26,50Vorteilspreis fürde-Abonnenten€ 12,80 sFr 22,40ISBN 3-8101-0124-9

Praxishilfen 3für Elektro-fachleute1999. 168 Seiten,zahlr. Abb. u. Tab.Broschiert.€ 14,80 sFr 25,60Vorteilspreis fürde-Abonnenten€ 12,80 sFr 22,40ISBN 3-8101-0133-8

Enthält die interessantesten Praxisproblemfälleder Jahre 1999 und 2000 sowie zahlreiche bis-her nicht veröffentliche Fachfragen.

Eine Auswahl der interessantesten Praxisproble-me der de-Jahrgänge 1997 und 1998.

Das Heft erläutert den Einstieg in die „Buswelt”und bietet außerdem viele weiterführende undergänzende Informationen zu diesem Thema.

Praxishilfen 5 für Elektrofachleute2004. 168 Seiten, Broschiert. € 17,80 sFr 30,40. Vorteilspreis fürde-Abonnenten € 15,80 sFr 27,20 ISBN 3-8101-0205-9

Das Special „Praxishilfen 5” enthält die interessantesten Praxis-problemfälle der Jahre 2001 bis 2003 aus der Fachzeitschrift .Zusätzlich bietet das Special zahlreiche bisher nicht veröffentlichte Fach-fragen. Durch die Gliederung in folgende elf Themenbereiche:

� Allgemeine Elektroinstallation� Beleuchtung� Betriebsmittel� Elektrische Maschinen� Elektroinstallation in Sonderbereichen� Erdung/Potentialausgleich/EMV� Messen und Prüfen� Personen- und Sachschutz� Qualifikation und Verantwortung� Sanierung und Anpassung der Elektroanlagen� Schaltanlagen und Verteiler

und das detaillierte Inhaltsverzeichnis finden Sie rasch eine bestimmteFragestellung und haben gleich in ähnlich gelagerten Fällen eine „Soforthilfe” zu Hand.

NEU!

Als zuverlässiger Energiedienstleister haben wir stets den Anspruch, unseren langjährigen Partnern den bestmöglichen Service zu bieten. Mitglieder derHandwerksinnungen profitieren dabei nicht nur von einer zuverlässigen Strom-versorgung, sondern auch von unserer individuellen Beratung. Wir sind in allenEnergiefragen für Sie da:

030-267-4 26 00 oder [email protected]

Verlassen Sie sich auf einen Partner,der perfekt zu Ihnen passt.

BEW_Innung_210x280_IC 12.03.2004 16:37 Uhr Seite 1


Recommended