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Formale und inhaltliche Anforderungen an Hausarbeiten · Es wird zwischen zwei Gliederungsarten...

Date post: 17-Sep-2018
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Universität Trier Fachbereich IV Proseminar „Das Bankgeschäft in Osteuropa und Zentralasien: Wachstum und Entwicklung“ Veranstaltungsnummer 41901 Formale und inhaltliche Anforderungen an Hausarbeiten Veranstalter: Maxim Makhlis, M.Ec.Soc.St. Trier Wintersemester 2009/10
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Universität Trier Fachbereich IV

Proseminar „Das Bankgeschäft in Osteuropa und Zentralasien: Wachstum

und Entwicklung“

Veranstaltungsnummer 41901

Formale und inhaltliche Anforderungen an Hausarbeiten

Veranstalter: Maxim Makhlis, M.Ec.Soc.St.

Trier Wintersemester 2009/10

II

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis …………………..……………………………………………….

Anhangsverzeichnis ..……………………………………………………………………..

Einführung ..…………………………………………………………….………………..

1. Allgemeine Hinweise …………………………..……………..………….…………...

1.1. Bestandteile der Arbeit …………………………………………………………...

1.2. Paginierung ………………………………………………………………………..

1.3. Titelblatt …………………………………………………………………………...

1.4. Verzeichnisse ……………………………………………………………………...

1.4.1. Inhaltsverzeichnis …………………………………………………..……....

1.4.2. Abkürzungsverzeichnis ……………………………………………….........

1.4.3. Tabellen- und Abbildungsverzeichnisse ….………………………………..

1.4.4. Anhangsverzeichnis ……………………………………………...………...

1.4.5. Quellenverzeichnis ………………………….……………………………...

1.5. Gliederung ………………………………………………………………………...

2. Haupttext: formale Gestaltung und inhaltliche Anforderungen ….………………

2.1. Allgemeine inhaltliche Anforderungen …………………………………………...

2.2. Einführung und Fazit ……………………………………………………………...

2.3. Darstellungen ……………………………………………………………………...

2.3.1. Allgemeine Anforderungen …………..…………………………………….

2.3.2. Abbildungen ………………………………………………………………..

2.3.3. Tabellen …………………………………………………………………….

2.4. Textgestaltung ………………………………………….…………………………

3. Zitierrichtlinien und Quellenangaben ……………………………………………...

3.1. Sinngemäße und wörtliche Zitate …………………………………………………

3.2. Quellenangaben ……………………………...……………………………………

3.3. Belegweisen …………………………………….………………….……………..

3.3.1. Klassische Belegweise ……………………………………….…………….

3.3.2. Kurze Belegweise ……………………………………………………….….

Fazit ……………………………………………………….……………….……………..

Anhang ………………………………………………………….………….…………….

Quellenverzeichnis ……………………………………………………….……………..

III

IV

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6

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13

20

III

Abkürzungsverzeichnis

AbkV Abkürzungsverzeichnis

QV Quellenverzeichnis

IV

Anhangsverzeichnis

Anhang 1: Beispiel für ein Titelblatt ……………………………………………………………

Anhang 2: Das deutsche Bankensystem ………………………………………………………...

Anhang 3: Entwicklung von Bankeinlagen in Weißrussland 2001-2004:

Graphische Darstellung …………………………………………………………….

Anhang 4: Lizenzen der Nationalbank der Republik Weißrussland:

Arten und Erteilungsvoraussetzungen ……………………………………………...

Anhang 5: Typographische Vorgaben im Überblick ……………………………………………

Anhang 6: Beispiele für Quellenangaben (Klassische Belegweise) …………………………….

Anhang 7: Beispiele für Quellenangaben (Kurze Belegweise) …………………………………

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19

1

Einführung

Bei dem Schreiben wissenschaftlicher Studienarbeiten in Deutschland sollten Studierende

bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen beachten. Es gibt keine einheitlichen

Anforderungen im Lande. An jeder Hochschule werden die Anforderungen an schriftliche

Arbeiten unmittelbar von Veranstaltern gestellt. So können sich die Anforderungen nicht nur

von einer Hochschule zu anderer, sondern auch innerhalb eines Faches voneinander

unterscheiden. Trotz ihrer Vielfältigkeit sind die Unterschiede im Wesentlichen nicht sehr

groß und beziehen sich auf kleine Details. Deswegen wenn man sich bereits mit den

Anforderungen eines Veranstalters gut auskennt, kann man sich bei dem Schreiben einer

neuen Arbeit an die Anforderungen eines anderen Veranstalters schnell umstellen. Die

Grundprinzipien bleiben meistens konstant.

Üblicherweise werden die Anforderungen an Hausarbeiten im Laufe der jeweiligen

Veranstaltung vom Veranstalter bekannt gegeben. Oft werden die Anforderungen auch im

Internet auf der Webseite des Veranstalters veröffentlicht. Im Zweifelsfall sind die

Anforderungen beim Veranstalter zu erfragen. In der Buchhandlung und auch in der

universitären Bibliothek kann man bei Interesse zahlreiche Publikationen mit Tipps und

Beispiele über das Schreiben einer wissenschaftlichen Arbeit finden.

Die vorliegenden Anforderungen sind auf der Basis der Anforderungen an wissenschaftliche

Arbeiten von Herrn Prof. Dr. Wächter (Universität Trier, Fachbereich IV, Fach BWL,

Lehrstuhl „Arbeit, Personal und Organisation“)1 und Herrn Prof. Dr. Dickertmann

(Universität Trier, Fachbereich IV, Fach VWL, Lehrstuhl für Finanzwissenschaft)2

ausgearbeitet worden. Sie sind lediglich im Rahmen des Proseminars gültig und beziehen sich

auf andere schriftliche Arbeiten nicht. Beim Auftreten spezieller Probleme bezüglich der

formalen Gestaltung der Arbeit, für die im folgenden Manuskript keine Antworten gefunden

werden können, sollten diese mit dem Veranstalter besprochen werden.

1 Vgl.: o.V.: Über die Vergabe und Erstellung von Diplomarbeiten, hrsg. von H. Wächter, online: http://

www.uni-trier.de/uni/fb4/apo/lehrstuhl.html, Stand: 23.11.2005. 2 Vgl.: Dickertmann, Dietrich / Piel, Viktor: Hinweise zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen an

Studienarbeiten, Lehrstuhl für VWL / Finanzwissenschaft des Fachbereichs IV der Universität Trier, online: http://www.uni-trier.de/fiwi/, Stand: 22.11.2005.

2

1. Allgemeine Hinweise

1.1. Bestandteile der Arbeit

Eine wissenschaftliche Studienarbeit (Proseminar-, Seminar- oder PbSF-Arbeit) kann aus den

folgenden Teilen bestehen:

1) Titelblatt

2) Inhaltsverzeichnis (Gliederung)

3) Abkürzungsverzeichnis

4) Tabellenverzeichnis

5) Abbildungsverzeichnis

6) Anhangsverzeichnis

7) Text der Arbeit

8) Anhang

9) Quellen- bzw. Literaturverzeichnis

10) Ehrenwörtliche Erklärung

Punkte 1), 2), 7), 9) und 10) sind für jede Arbeit obligatorisch. Das Vorhandensein anderer

Punkte hängt von der Gestaltung des Manuskriptes und seinem Umfang ab. Die Bestandteile

der Arbeit werden im Folgenden einzeln genau besehen.

1.2. Paginierung

Alle Seiten der Arbeit müssen nummeriert werden. Die vor dem Haupttext stehenden Seiten

(diverse Verzeichnisse) werden mit römischen Zahlen (I, II, III … oder i, ii, iii …) fortlaufend

paginiert. Das Titelblatt wird mitgezählt, bekommt jedoch keine Seitennummer. So beginnt

die Paginierung mit der Nummer II oder ii.

Der Haupttext wird mit arabischen Zahlen fortlaufend nummeriert. Die Paginierung beginnt

erneut mit der Nummer 1. Anhang und Quellenverzeichnis werden fortlaufend in die

Nummerierung des Haupttextes einbezogen.

Die Seitennummern sind am Seitenrand unten zentriert zu platzieren.

1.3. Titelblatt

Das Deck- oder Titelblatt ist ein Tor zum Manuskript. Es muss folgende Angaben enthalten:

Bezeichnung der Hochschule

3

Art und Titel der Veranstaltung

Akademisches Semester (WS / SS), in dem die Veranstaltung stattgefunden hat

Veranstaltungsnummer im Vorlesungsverzeichnis

Thema der Arbeit

Name des Veranstalters

Zeitpunkt der Abgabe

Persönliche Angaben über den Verfasser (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-

Adresse, Matrikelnummer, Fachsemesterzahl, Fachrichtung)

Im Anh. 1 befindet sich ein Musterdeckblatt.

1.4. Verzeichnisse

1.4.1. Inhaltsverzeichnis

„Das Inhaltsverzeichnis umfasst alle Bestandteile der Arbeit, mit Ausnahme des Deckblattes

und des Inhaltsverzeichnisses selbst.“3

Bei erstmaliger Verwendung eines Begriffes ist der entsprechende Begriff im Text

auszuschreiben und das Kürzel in Klammern anzufügen. Im weiteren Text kann schon die

Abkürzung benutzt werden. Zum Beispiel: Das Bankensystem Armeniens ist zweistufig und

besteht aus der Nationalbank Armeniens (NBA) und den Geschäftsbanken. Die NBA wurde

1991 gegründet.

Zu jedem Punkt des Inhaltsverzeichnisses gehört die

entsprechende Angabe der Seitennummer. Alle Überschriften im Haupttext müssen in das

Inhaltsverzeichnis aufgenommen werden und umgekehrt.

1.4.2. Abkürzungsverzeichnis

Es könnte sein, dass im Haupttext einige Begriffe, Institutionen, Gesetze und sonstige

Eigennamen oft genannt werden. Zum Beispiel in einer Arbeit über die Nationalbank

Georgiens kann der Begriff sehr oft auftreten. In diesem Fall ist es sinnvoll, ein Kürzel wie

NBG für die Wortgruppe zu benutzen. Auch werden oft in Deutschland für Gesetze und

Anordnungen bestimmte Abkürzungen oder Akronyme verwendet. Alle im Haupttext

gebrauchten Abkürzungen, Akronyme und Kürzel sind in ein Abkürzungsverzeichnis (AbkV)

aufzunehmen. Die Einträge im AbkV sind alphabetisch zu sortieren.

3 Dickertmann, Dietrich / Piel, Viktor: Hinweise zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen an

Studienarbeiten, Lehrstuhl für VWL / Finanzwissenschaft des Fachbereichs IV der Universität Trier, online: http://www.uni-trier.de/fiwi/, Stand: 22.11.2005, S. 6.

4

Allgemeinbekannte Abkürzungen (wie etc., z.B., bspw., S., vgl., usw.) braucht man in das

AbkV nicht aufzunehmen. Die Kürzel, die in einem bestimmten Fachkreis bekannt sind (z.B.

wie HGB für das Handelsgesetzbuch) müssen trotzdem verzeichnet werden. Der Verfasser

sollte auch an die Leser anderer Fachrichtungen denken.

Bei der Verwendung von Kürzeln muss beachtet werden, dass sie den Lesefluss hemmen

können. Deswegen muss man mit ihrer Verwendung vorsichtig umgehen und den Text mit

den Abkürzungen nicht überlasten.

1.4.3. Tabellen- und Abbildungsverzeichnisse

Enthält das Manuskript zwei oder mehr Tabellen bzw. Abbildungen, ist dann sinnvoll, sie vor

dem Text in Form eines Verzeichnisses aufzuzählen. Dadurch kann der Leser erstens einen

flüchtigen Überblick über die Arbeit bekommen und zweitens ihn interessierende grafische

Darstellungen und Daten schneller finden.

Die Tabellen und Abbildungen sind fortlaufend zu nummerieren. Jede Bezugnahme im Text

erfolgt unter Angabe der jeweiligen Nummer (z.B. siehe Abb. 1). Jedem Eintrag im Tabellen-

bzw. Abbildungsverzeichnis muss jeweils eine Tabelle oder eine Abbildung im Manuskript

entsprechen.

1.4.4. Anhangsverzeichnis

Umfangreiche Daten, grafische Darstellungen und sonstige im Hinblick auf das Thema der

Arbeit relevante Materialien, die der Verfasser dem Leser bekannt geben will und auf die er in

seiner Arbeit Bezug nimmt, können in den Anhang aufgenommen werden. Dazu gehören

auch mathematische Herleitungen, Rechenbeispiele, Fragebogen usw. Alle Anhänge werden

fortlaufend nummeriert und in das Anhangsverzeichnis mit Angabe der jeweiligen

Seitennummer, wo der Anhang zu finden ist, eingetragen.

1.4.5. Quellenverzeichnis

Das Quellenverzeichnis (QV) enthält vollständige Angaben über Literatur und sonstige

Quellen (z.B. Internetressourcen), die bei der Fertigung der Arbeit verwendet wurden. In das

QV sind nur diejenigen Quellen aufzunehmen, auf die innerhalb der Arbeit verwiesen wurde.

Literarische und sonstige Quellen, die zur Vorbereitung der Arbeit genutzt, jedoch nicht

konkret innerhalb der Arbeit sinngemäß oder wörtlich zitiert wurden, sind nicht in das QV

5

aufzunehmen. „Die Quellenangaben sind in alphabetischer Reihenfolge der Namen und

innerhalb derer nach dem Datum der Veröffentlichung aufzulisten.“4

Abb. 1: Gliederungsarten

Quelle: Eigene Darstellung, basiert auf: Dickertmann, Dietrich / Piel, Viktor: Hinweise zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen an Studienarbeiten, Lehrstuhl für VWL / Finanzwissenschaft des Fachbereichs IV der Universität Trier, online: http://www.uni-trier.de/fiwi/, Stand: 22.11.2005, S. 5.

Wurden bei der Fertigung des Manuskriptes zahlreiche Quellen verwendet, kann das QV in

bestimmte Kategorien oder Gruppen untergliedert werden: bspw. Buchveröffentlichungen,

Aufsätze in Zeitschriften und Sammelwerken, Zeitungsmeldungen, Gesetzte und

Verordnungen, Internetquellen usw.

1.5. Gliederung

Man darf Gliederung und Inhaltsverzeichnis miteinander nicht verwechseln. Diese Begriffe

sind keine Synonyme. Wenn das Inhaltsverzeichnis eine formale Auflistung aller Bestandteile

der Arbeit ist, stellt eine Gliederung eine inhaltsorientierte Karkasse der Arbeit dar. Die

Gliederung strukturiert die Arbeit und ermöglicht dem Leser eine Übersicht über die Arbeit zu

erhalten.

Eine Gliederung besteht aus Gliederungspunkten oder –ebenen. Jeder Gliederungspunkt wird

durch eine Nummer gekennzeichnet. Es wird zwischen zwei Gliederungsarten unterschieden:

einer alphanumerischen Gliederung und der standardisierten Dezimalgliederung (s. Abb. 1).

4 Dickertmann, Dietrich / Piel, Viktor: Hinweise zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen an

Studienarbeiten, Lehrstuhl für VWL / Finanzwissenschaft des Fachbereichs IV der Universität Trier, online: http://www.uni-trier.de/fiwi/, Stand: 22.11.2005, S. 7.

Alphanumerische Gliederung: I … A … 1 … a) … (1) … (a) … (b) … (2) … b) … 2 … B … II …

Dezimalgliederung: 1. … 1.1. … 1.1.1.… 1.1.1.1. … 1.1.1.2. … 1.1.2. … 1.2. … 2. … 2.1. … 2.2. … 3. …

6

Die Dezimalgliederung ist mehr verbreitet und muss auch bei der Gestaltung der

Proseminarsarbeit verwendet werden.

Eine gute Gliederung ist ein wichtigster Teil des Erfolgs jedes wissenschaftlichen

Manuskripts. Zu viele Gliederungspunkte können den Lesefluss hemmen, zu wenige

Überschriften führen dazu, dass der Text unzureichend strukturiert wird. Auf kleine

Unterkapitel mit ein paar Zeilen sollte der Verfasser lieber verzichten.

2. Haupttext: formale Gestaltung und inhaltliche Anforderungen

2.1. Allgemeine inhaltliche Anforderungen

In einer wissenschaftlichen Arbeit soll der Verfasser seine Fähigkeiten für die Bearbeitung

eines wissenschaftlichen Themas zeigen. Die Arbeit soll keinesfalls einfache Aufzählung von

Fakten und Meinungen oder theoretischen Ansätzen und enzyklopädischen Daten darstellen.

In der Arbeit sollte ein Thema, eine Fragestellung aus theoretischer und praktischer Sichten

betrachtet werden. Es muss nicht unbedingt eine Lösung für die beschriebene Problematik

gefunden werden. Viel mehr sollten diverse Aspekte des Problems und verschiedene

Konzepte und Vorgehensweisen zu seiner Lösung dargestellt werden, an die der Verfasser

kritisch herangehen sollte. Nicht alles, was man aus der Literatur oder von Experten erfährt,

für bare Münze genommen werden sollte. Man sollte selber eine Stellung zur Problematik

seiner Arbeit nehmen, die in der Arbeit zu begründen ist.5

Bei der Erstellung der Arbeit sollte auf den Sprachstil geachtet werden. Umgangssprachliche

Elemente sind zu vermeiden. Lange künstliche Sätze, die inhaltsmäßig keinen Sinn in sich

enthalten, sind ebenso zu vermeiden. Der Verfasser sollte sich klar ausdrücken und auf das

Thema konzentrieren. Der Prinzip „Keep It Short and Simple“ sollte beachtet werden. Der

Verfasser sollte eine unpersönliche Ausdrucksweise verwenden (Passiv statt direkter Formen:

z.B. „Die Situation im Bankensektor kann folgenderweise beschrieben werden“ statt „Ich

kann die Situation …“). Bei der Formulierung seiner eigenen Meinung ist bspw. dem

dezenten Ausdruck „nach Auffassung (Meinung) des Verfassers“ der Vorzug gegenüber dem

„nach meiner Meinung“ zu geben. Die Grammatik und die neue Rechtschreibung sind zu

beachten. Es ist auch sinnvoll, die Arbeit vor der Abgabe von einem Dritten lesen und

korrigieren zu lassen.

5 Vgl.: o.V.: Über die Vergabe und Erstellung von Diplomarbeiten, hrsg. von H. Wächter, online: http://www.

uni-trier.de/uni/fb4/apo/lehrstuhl.html, Stand: 23.11.2005, S. 3.

7

2.2. Einführung und Fazit

Die Arbeit sollte mit einer Einführung beginnen. In der Einführung wird die Problematik der

Arbeit kurz vorgestellt. Der Verfasser sollte dem Leser einen kurzen Überblick über die

Arbeit und das Thema geben: welche Probleme erhoben werden, was analysiert wird, warum

das Thema wichtig ist, welche Ziele die Arbeit verfolgt usw. Es sollte auch auf die Aktualität

des Themas eingegangen werden. Man könnte auch in der Einführung erwähnen, wie die

Arbeit aufgebaut ist, welche Literatur verwendet wurde, auf welchen Daten die Arbeit basiert

usw. Die Einführung soll nicht größer als eine bis zwei Seiten sein und keine Kapitelnummer

tragen.

Die Arbeit wird mit einem Fazit beendet. Im Fazit soll der Verfasser nochmals deutlich

machen, welche Problematik in der Arbeit angesprochen und zu welchen Ergebnissen

gekommen wurde. Die Meinung des Verfassers sollte im Fazit klare Formen annehmen und

erkennbar werden. Das Fazit nimmt, so wie die Einführung, eine bis zwei Seiten ein und trägt

keine Kapitelnummer.

2.3. Darstellungen

2.3.1. Allgemeine Anforderungen

Mit Hilfe von Tabellen, Diagrammen und sonstigen Darstellungen lassen sich beschriebene

Sachverhalte illustrieren, einige Behauptungen beweisen und aufgeführte Fakten und Daten

zusammenfassen. Damit im Text auf eine oder andere Darstellung Bezug genommen werden

kann, sind alle Darstellungen zu nummerieren. Wobei graphische Darstellungen und Tabellen

getrennt unabhängig voneinander nummeriert werden. Die Nummer einer Darstellung sollte

der Reihenfolge entsprechen, in der die Darstellung im Text angesprochen wird. Dies

bedeutet, dass die Tabelle 2 kann nicht im Text vor der Tabelle 1 angesprochen werden.

Im Text sollten nur diejenigen Darstellungen platziert werden, die nicht mehr als 50-60 % der

Seite besetzen. Größere Darstellungen wäre es sinnvoll in den Anhang einzustellen. Jede

Darstellung muss die Angabe der verwendeten Quellen (unterhalb der Darstellung) begleiten.

Wenn die Darstellung aus fremdem Werk übernommen wurde, sollte die Quelle angegeben

werden. Wenn der Verfasser eine Darstellung selber kreiert hat, wird als Quellenangabe

folgendes „Eigene Darstellung“ angegeben (als Beispiel s. Anh. 2 und Anh. 3).

8

2.3.2. Abbildungen

Als Abbildungen werden einen Sachverhalt illustrierte graphische Darstellungen wie z.B.

Kurven-, Balken-, Säulen- und Kreisdiagramme genannt. Eine Abbildung sollte etwa 80 %

der Satzspiegelbreite einnehmen. Zahlreiche Beschriftungen sind zu vermeiden. Sie

erschweren dem Leser die Übersicht. Die Werte sollten möglichst lesbar dargestellt werden.

Bei der Erstellung farbiger Abbildungen ist zu beachten, dass die Farben beim Ausdrucken

nicht immer wiedergegeben sein könenn (als Beispiel s. Abb. 1 oder Anh. 3).

2.3.3. Tabellen

Als Tabellen werden tabellarische Zahlen- und Datenwerke genannt. Die Gesamtbreite einer

Tabelle entspricht üblicherweise dem Satzspiegel. Ungeachtet der Anforderungen anderer

Veranstalter dürfen sich Studierenden im Rahmen des Proseminars für eine eigene

einheitliche Form der Tabellengestaltung entscheiden. Es wird nur empfohlen, die

Rahmenstärke als ¾ Punkt anzuwenden. Für ein besseres Erscheinungsbild sollten auch eine

einheitliche Schriftgröße und –stärke für die ganze Tabelle einschließlich des Zeilen- und

Spaltenkopfes benutzt werden. Tabellenanmerkungen (Legende) sind innerhalb der Tabelle

und die Tabellenüberschrift und deren Quellenangabe sind außerhalb der Tabelle zu platzieren

(als Beispiel s. Anh. 4).

2.4. Textgestaltung

Das Manuskript ist mit Hilfe eines Computers zu fertigen. Die Verwendung verschiedener

Schriftarten sollte man nach Möglichkeit vermeiden. Für den Text der Arbeit ist die Schrift

Times New Roman, Schriftgrad 12, zu verwenden. Für Abbildungen und Tabellen darf auch

solche Schriftart wie Arial benutzt werden. Es wird ebenso empfohlen, nicht mehr als drei

unterschiedliche Schriftgrade auf einer Seite zu verwenden.

Der Text ist in Blocksatz mit dem Zeilenabstand in 1,5 Zeilen zu schreiben. Der Blattrand hat

links 3 cm, oben und unten 2,5 cm, rechts 2 cm zu betragen. Der Haupttext sollte den Umfang

von 12 bis 15 Seiten nicht überschreiten (sämtliche Verzeichnisse und Anhang werden nicht

mitgezählt). Weitere Anforderungen an Textgestaltung werden im Anh. 5 aufgeführt. Die

Zeilen- und Absatzabstände sollten nicht als verbindlich betrachtet werden.

9

3. Zitierrichtlinien und Quellenangaben

3.1. Sinngemäße und wörtliche Zitate

Studienarbeiten wie viele andere wissenschaftliche Arbeiten basieren meistens auf

unterschiedlichen Quellen und fremden Gedanken, die direkt oder indirekt in die Arbeiten

übernommen wurden. Solche aus fremden Arbeiten übernommene Gedanken, die als Zitate

bezeichnet werden, sind kenntlich zu machen und zu belegen. Das fremde geistliche

Eigentum muss respektiert werden.

Wenn bei der Fertigung einer Arbeit fremde Gedanken vom Verfasser indirekt mit eigenen

Worten und anderen Formulierungen, auch in einer Kurzfassung wiedergegeben wurden,

handelt es sich hier um ein sinngemäßes Zitat. Dies wird in der Quellenangabe (unter einer

Fußnote) mit einem Zusatz „Vgl.“ (für: vergleiche) gekennzeichnet. Der Zusatz „Vgl.“ wird

der Quellenangabe vorangestellt. Wenn der Verfasser seine Gedanken ausdrückt, die jedoch

auf diversen Quellen basieren, sollten diese Quellen mit dem Zusatz „Siehe hierzu“ oder

„Dazu auch“ versehen werden.6

Der Gedanke, der direkt wortwörtlich aus einer Quelle in die Arbeit übernommen wurde, wird

als ein wörtliches Zitat bezeichnet. „Ein wörtliches Zitat ist angebracht, wenn der Sachverhalt

nicht kürzer und prägnanter formuliert werden kann …, wenn das Zitat selbst Gegenstand

einer Analyse ist oder das Zitat einer fremdsprachigen Veröffentlichung entnommen wurde

und eine zweifelsfreie Übersetzung nicht sicherzustellen ist.“

7

Änderungen des Quellentextes beim wörtlichen Zitieren sind kenntlich zu machen:

Hinzufügungen durch eckige Klammern […], Auslassungen eines Wortes durch zwei Punkte,

Bei wörtlichen Zitaten erfolgt

die Quellenangabe ohne jeglichen Zusatz. Längere wörtliche Zitate können absatzweise mit

vermindertem Schriftgrad und Zeilenabstand in den Text eingestellt werden. Es wird jedoch

empfohlen, keine großen Zitate zu übernehmen. Stattdessen sollte der Text umformuliert und

in einer kurzen Zusammenfassung wiedergegeben werden.

6 Vgl.: Dickertmann, Dietrich / Piel, Viktor: Hinweise zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen an

Studienarbeiten, Lehrstuhl für VWL / Finanzwissenschaft des Fachbereichs IV der Universität Trier, online: http://www.uni-trier.de/fiwi/, Stand: 22.11.2005, S. 10 f. Dazu auch: o.V.: Über die Vergabe und Erstellung von Diplomarbeiten, hrsg. von H. Wächter, online: http://www.uni-trier.de/uni/fb4/apo/lehrstuhl.html, Stand: 23.11.2005.

7 Dickertmann, Dietrich / Piel, Viktor: Hinweise zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen an Studienarbeiten, Lehrstuhl für VWL / Finanzwissenschaft des Fachbereichs IV der Universität Trier, online: http://www.uni-trier.de/fiwi/, Stand: 22.11.2005, S. 11.

10

Auslassungen mehrerer Wörter durch drei Punkte. Ein Zitat im Zitat wird mit Hilfe einfachen

Häkchen (‚’) kenntlich gemacht.8

8 Für Beispiele siehe Dickertmann, D. / Piel, V., a.a.O., S. 11 f.

3.2. Quellenangabe

Eine vollständige Quellenangabe besteht aus: Vorname(n) und Namen des Verfassers,

Sachtitel und gegebenenfalls Untertitel des Beitrags, Ort und Jahr der Veröffentlichung sowie

der Seitenangabe. Verfassernamen werden sowohl im Text als auch in den Fußnoten ohne

akademische Grade oder Amtsbezeichnungen angeführt. Vornamen sollten entweder

durchgehend ausgeschrieben oder einheitlich abgekürzt werden. Die Verlage selbst werden

nicht genannt, nur die Verlagsorte. Bei drei und mehreren Autoren, Herausgebern oder Orten

wird die Angabe auf den jeweils Ersten beschränkt unter Hinzufügung von „u. a.“ (für „und

andere“). Wenn ein Werk bereits in zweiter oder weiterer Auflage erscheint, ist die Auflage

anzugeben, jedoch ohne alle werbenden Zusätze wie etwa „völlig überarbeitete“, „wesentlich

ergänzte“ etc.

Beiträge aus Zeitungen, Zeitschriften, Lexika oder sonstigen Sammelbänden, werden unter

Angabe des Seitenbereiches (Bsp.: S. 75–98) oder der Randnummer (Bsp.: RN 16–21) zitiert.

Bei der Zitierung von Dokumenten aus dem Internet ist folgendes zu beachten: Wenn ein

Online-Dokument keinen Titel führt, so wird auf den Namen oder die Überschrift der

Webseite verwiesen. Ist kein Autor angegeben, kommt der Seitenanbieter als Herausgeber in

Betracht. Für alle Angaben von Internetquellen ist der Tag des letzten Seitenabrufes zu

vermerken (z. B. „Stand: 20.10.2008“).

Die fremdsprachlichen Abkürzungen sollten durch entsprechende deutsche ersetzt werden,

also beispielsweise „S.“ statt „p.“, „u. a.“ statt „et al.“, „Hrsg.“ statt „Ed.“ oder „hrsg.“ statt

„ed.“. Bei Angaben von ausländischen Quellen, in einer Sprache, die dem Referenten bzw.

Veranstalter nicht bekannt ist, sollte der Titel zuerst in der Sprache des Originals angegeben

werden (für nicht lateinische Alphabete wird der Titel mit lateinischen Buchstaben

geschrieben). In Klammern ist dem fremdsprachigen Titel einer Übersetzung ins Deutsche

hinzuzufügen. Beispiele für Quellenangaben findet man in Anh. 6.

3.3. Belegweisen

3.3.1. Klassische Belegweise

11

Man unterscheidet zwischen einer klassischen und einer amerikanischen oder kurzen

Belegweise. In der klassischen Belegweise erfolgen Quellenangaben in Form von Fußnoten

am Seitenende, auf die ein (hochgestelltes und im Schriftgrad vermindertes) Fußnotenzeichen

im Text verweist. Das Fußnotenzeichen wird unmittelbar im Anschluss an den zitierten

Gedanken platziert. Es hängt nicht davon ab, ob es sich dabei um ein wörtliches oder ein

sinngemäßes Zitat handelt. Bezieht sich die Quellenangabe auf den gesamten Satz, so steht

der Verweis hinter dem Satzendesymbol. Wird hingegen nur auf ein Wort oder einen Teil des

Satzes hingewiesen, so ist die Fußnote bereits im Anschluss an den jeweiligen Aspekt zu

setzen. Die Fußnoten sind innerhalb der Arbeit fortlaufend in arabischen Zahlen zu

nummerieren.

Beim ersten Verweis auf eine Quelle ist ein vollständiger Beleg erforderlich. Bei folgender

Verwendung einer zuvor belegten Quelle wird unter Verweis auf den bereits angegebenen

(Fund-)Ort (a. a. O.) zitiert (z.B.: Rürup, B., a. a. O., S. 603.).

Zur Unterscheidung mehrerer zitierter Werke eines Autors wird zusätzlich ein Teil des

Werktitels genannt (z.B.: Rürup, B.: Begrenzungskriterien …, a. a. O., S. 603.). Wird dieselbe

Quelle in aufeinander folgenden Fußnoten (derselben Seite) erwähnt, so ist bei der folgenden

Fußnote die Kurzfassung „ebenda“ bei gleichzeitiger Seitenangabe anzuwenden. Werden

Werke desselben Autors bzw. Herausgebers in Folge erwähnt, steht statt des Namens

„Derselbe“ (respektive „Dieselbe“, „Dasselbe“, „Dieselben“): z.B. derselbe:

Haushaltswirtschaftliche Grenzen …, a. a. O., S. 301. Erstreckt sich die zitierte Stelle in der

verwendeten Quelle auch über die nachfolgende(n) Seite(n), ist bei der Seitenzahl der Zusatz

„f.“ („ff.“) anzugeben (z.B.: Rürup, B.: Begrenzungskriterien …, a. a. O., S. 603 ff.).

3.3.2. Kurze Belegweise

Immer mehr verbreitet sich in Deutschland die so genannte kurze Belegweise, die im

angelsächsischen Schrifttum praktiziert wird. Bei dieser Belegweise werden alle Quellen in

Kurzform mit dem Namen des Verfassers und dem Erscheinungsjahr der Arbeit sowie der

Seitenangabe der Fundstelle angegeben (Bsp.: Wächter, H. 1999, S. 59). Im QV wird die

gewählte Kurzzitatform durch Voranstellen der Jahreszahl (in Klammern) aufgegriffen. Bei

mehreren Arbeiten eines Verfassers mit demselben Veröffentlichungsjahr sind die einzelnen

Titel durch Buchstaben voneinander zu unterscheiden (z.B.: Wächter, H. 1999a, S. 65.). Für

Beispiele siehe Anh. 7.

Im Rahmen des Proseminars wird empfohlen, die klassische Belegweise zu verwenden.

12

Fazit

Viel Erfolg bei der Gestaltung und dem Schreiben Eurer Arbeiten!

Anhang 1: Beispiel für ein Titelblatt

13

Universität Trier Fachbereich IV

Proseminar „Transformation des Finanz- und Bankensektors in den

Ländern Osteuropas, Zentralasiens und des Kaukasus“

Wintersemester 2009/10

Veranstaltungsnummer 41901

Gegenwart und Zukunft der Bankenaufsicht in Georgien

Veranstalter: Maxim Makhlis, M.Ec.Soc.St.

Vorgelegt am 12.02.2010

Verfasser: Otar Charauli Kleeburger Weg 102, App. 202, 54296 Trier

E-Mail: [email protected] Matrikel-Nu. 721322

1. Fachsemester, Aufbaustudiengang „Magister der Wirtschaft“

14

Hypothekenbanken und sonstige

Realkreditinstitute

Spezialbanken

Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute

- Sparkassen - Landesbanken

Universalbanken

Europäische Zentralbank

Zentralbanken der EU-Mitgliedsstaaten

Deutsche Bundesbank

Geschäftsbanken

Kreditbanken - Großbanken - Regionalbanken und sonstige Kreditbanken - Zweigstellen ausländischer Banken -Privatbankiers

Genossenschafts-banken

- Kreditgenossenschaften - Genossenschaftliche Zentralbanken

Banken mit Sonderaufgaben

Bausparkassen

Direktbanken

Anhang 2

Das deutsche Bankensystem

Quelle: Eigene Darstellung.

Europäisches System der Zentralbanken EU-

Ebene

15

Anhang 3

Entwicklung von Bankeinlagen in Weißrussland 2001-2004: Graphische Darstellung

Abb. 3.1: Dynamik nach Währung

53,545,5

3427,7

39,446,5

54,566

72,3

60,6

0

20

40

60

80

100

1.1.2001 1.1.2002 1.1.2003 1.1.2004 1.1.2005

Ant

eil i

n %

%

NationalwährungFremdwährung

Quelle: Eigene Darstellung, basiert auf statistischen Angaben der Nationalbank Weißrusslands.

Abb. 3.2: Dynamik nach Einlegern, BYR

05

101520253035

1.1.2001 1.1.2002 1.1.2003 1.1.2004 1.1.2005

Ant

eil i

n %

%

StaatsunternehmenPrivatunternehmenPrivatpersonen

Quelle: Eigene Darstellung, basiert auf statistischen Angaben der Nationalbank Weißrusslands.

Abb. 3.3: Dynamik nach Einlegern, Fremdwährung

05

10152025303540

1.1.2001 1.1.2002 1.1.2003 1.1.2004 1.1.2005

Ant

eil i

n %

%

StaatsunternehmenPrivatunternehmenPrivatpersonen

Quelle: Eigene Darstellung, basiert auf statistischen Angaben der Nationalbank Weißrusslands.

16

Anhang 4 Lizenzen der Nationalbank der Republik Weißrussland:

Arten und Erteilungsvoraussetzungen

Art der Lizenz Lizenzierte Bankgeschäfte Erteilungsvoraussetzungen

Allgemeine Lizenz Betreiben in der Lizenz aufgezählter Bankgeschäfte in Nationalwährung

Wird bei der staatlichen Registrierung neuer Bank automatisch erteilt.

Lizenz für die Heranziehung von Bankeinlagen

Betreiben von Einlagengeschäften mit Privatpersonen in National- und Fremdwährung, Durchführung von Privatkonten

Wird erteilt, wenn die Bank wenigstens zwei Jahre auf dem Markt tätig ist. Zusätzliche Voraussetzungen sind: eine stabile finanzielle Lage* und das Eigenkapital in Höhe von 10,0 Mio. EUR.

Generelle Lizenz

Betreiben in der Lizenz aufgezählter Bankgeschäfte in Fremdwährung innerhalb und außerhalb Weißrusslands

Wird erteilt, wenn die Bank wenigstens ein Jahr auf dem Markt tätig ist. Bei den Banken mit Auslandskapital kann die Lizenz ausnahmsweise früher erteilt werden. Zusätzliche Voraussetzungen sind: eine stabile finanzielle Lage* und das Eigenkapital in Höhe von 5,0 Mio. EUR. Dabei muss die Bank über bestimmte Ausrüstung verfügen, deren Vorhandensein von der NB jederzeit geprüft werden kann.

Innere Lizenz

Betreiben in der Lizenz aufgezählter Bankgeschäfte in Fremdwährung nur innerhalb Weißrusslands

Wird bei der staatlichen Registrierung neuer Bank auf ihren Antrag erteilt.

Lizenz für Bankgeschäfte mit Edelsteinen und - metallen

Betreiben in der Lizenz aufgezählter Bankgeschäfte mit Edelsteinen und –metallen

Wird erteilt, wenn die Bank wenigstens drei Jahre auf dem Markt tätig ist. Zusätzliche Voraussetzungen sind: eine stabile finanzielle Lage*, das Eigenkapital in Höhe von 10,0 Mio. EUR, die Erfüllung von technischen Anforderungen und ein qualifiziertes Personal.

Anm.: * Unter einer stabilen finanziellen Lage wird hier gemeint: keine Bilanzverluste, Erfüllung von Finanzanforderungen der NB an Banken, in vollem Umfang gebildete Reserven für die Deckung der zweifelhaften und uneinbringlichen Forderungen, Erfüllung der Mindestreservepflicht, keine Steuerrückstände in den letzten 12 Monaten.

Quelle: Eigene Darstellung, basiert auf: Instrukcija Nacionalnogo Banka RB: O porjadke gosudarstvennoi

registracii i licenzirovanija dejatel’nosti bankov i nebankovskih kreditno-finansovyh organizacii, utverzhdena Postanovleniem Pravlenija Nacionalnogo Banka RB ot 28.6.2001 Nr. 175, registr. Nr. 8/6419 ot 23.7.2001 v Nacionalnom reestre pravovyh aktov (DE: Vorschrift der Nationalbank der Republik Weißrussland „Über die staatliche Registrierung und Lizenzierung des Betreibens von Bankgeschäften und der Finanzdienstleistungstätigkeit von Nichtbanken“, genehmigt durch den Beschluss des Vorstandes der Nationalbank vom 28.6.2001 Nr. 175, Reg.-Nr. 8/6419 vom 23.7.2001 im Nationalregister der Rechtsakten), Kapitel 2.

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Anhang 5

Typographische Vorgaben im Überblick

Textelemente

Zeichenformate Absatzformate

Schriftgrad in pt

Auszeich- nung

Zeilen- abstand

in pt

Absatz- abstand

vor in pt

Absatz- abstand

nach in pt

Aus- richtung

Standardtext 12 - 21 1) 3 3 Block

Literaturliste 12 - 14 2) 3 3 Block 3)

Fußnote 10 - 12 - 3 Block 4)

Darstellung / Tabelle 8 / 10 - 8 / 10 2 2 -

Überschrift 1. Ebene 14 fett 18 24 9 / 6 Links

Überschrift 2. Ebene 12 fett 18 20 6 Links Überschrift ab 3. Ebene 12 - 18 18 6 / 3 Links

Darstellungs-überschrift 10 / 12 fett 18 20 / 18 3 Zentriert

Darstellungsquelle 10 - 14 3 12 Block 5)

Kopfzeile 10 - 14 - - Zentriert

Seitenzahl 12 - 14 - - Zentriert Anm.: 1) Entspricht in MS Word etwa der Einstellung 1,5 Zeilen; 2) Entspricht in MS Word der Einstellung „einfacher Abstand“; 3) Für Literaturliste mit hängendem Einzug 0,75 cm; 4) Mit hängendem Einzug 0,4 cm; 5) Mit hängendem Einzug ca. 2 cm.

Abstände vom Seitenrand: links 3 cm. rechts 2 cm. oben und unten 2,5 cm. Kopf- und Fußzeile:

Abstand vom Seitenrand 1,5 cm.

Text 3 cm

2,5 cm

2,5 cm

2 cm

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Anhang 6

Beispiele für Quellenangaben (klassische Belegweise)

Agenstvo finansovyh novostei: Dva banka Belarusi voshli v The Banker Top 1000 krupneishih bankov mira po razmeru cobstvennogo kapitala (DE: Finanznachrichtenagentur: Zwei Banken Weißrusslands sind von The Banker unter den Top 1000 Banken der Welt nach Eigenkapital gereiht worden), http://www.afn.by/news/news.asp?d=5&m=7&y=2005&id =61431#data, Stand: 7.7.2005.

Auswärtiges Amt: Länder- und Reiseinformation: Belarus: Bilaterale Beziehungen, http:// www.auswaertigesamt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?type_id=14&land_id=18, Stand: 7.7.2005.

Bäcker, Arno: Politische und ökonomische Länderrisiken: Eine theoretische und empirische Analyse, in: Die Schriftenreihe: Internationale Wirtschaftspolitik, hrsg. von M. Klein u. a., Bd. 2, Amsterdam 1998.

Bankovskii kodeks Respubliki Belarus, prinjat Palatoi predstavitelei 3.10.2000, registr. Nr. 2/219 ot 31.10.2000 v Nacionalnom reestre pravovyh aktov (DE: Bankenkodex der Republik Weißrussland, verabschiedet von der Repräsentantenkammer am 3.10.2000, Reg.-Nr. 2/219 vom 31.10.2000 im Nationalregister von Rechtsakten) (nachfolgend zitiert: BK).

Bernet, Beat / Denk, Christoph L.: Politische Risiken – Charakter, Typologie, Managementansätze, in: Die Bank, H. 7/2002, S. 450-454.

Borchert, Manfred: Geld und Kredit: Einführung in die Geldtheorie und Geldpolitik, 3. Aufl., München 1994.

Deutsche Bundesbank (Hrsg.): Bankenstatistik, Mai 2001, H. 5, 53 Jg., Frankfurt am Main. Dietrich, Hartmut / Giermann, Heiko A.: Bankeninsolvenz und Einlagensicherung in

Deutschland, in: Kreditwesen (Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen), H. 9/2003, 56. Jg., S. 456-457.

Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vom 16.7.1998 (BGBI. I S. 1842), mit Änderungen vom 15.12.2003 (BGBI. I S. 2676) (nachfolgend zitiert: ESAEG).

Heritage Foundation (Hrsg.): Index of Economic Freedom 2005, http://www.heritage.org/ research/features/index/country.cfm?id=Belarus, Stand 8.3.2005.

Meldung vom 17.8.2004: Naselenie vseo bolshe doverjaet bankam, in: Nacionalnaja ekonomicheskaja gazeta (DE: „Die Bevölkerung hat immer mehr Vertrauen zu den Banken“, in: Nationalwirtschaftszeitung), Nr. 62(779), Minsk, S. 22.

Minuk, Olga / Walther, Ursula: Das weißrussische Bankensystem, in: Kreditwesen (Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen), H. 2/2005, 58. Jg., S. 93-96.

Nacionalnyi Bank RB (Hrsg.): Informacija o privlecheonnyh depozitah v bankah Respubliki Belarus, in: Bankovskii vestnik (DE: Nationalbank der Republik Weißrussland: Information über die herangezogenen Einlagen in den Banken Weißrusslands, in: Bankeninformationsblatt), H. 5(226)/2003, Minsk, S. 12.

o.V.: Länder-Rating: Risiko für Schuldner und Investoren, in: Kreditwesen (Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen), H. 15/2003, 56. Jg., S. 829.

o.V.: Gabler-Wirtschafts-Lexikon, 14. Aufl., Wiesbaden 1997.

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Anhang 7

Beispiele für Quellenangaben (kurze Belegweise)

Agenstvo finansovyh novostei (2005): Dva banka Belarusi voshli v The Banker Top 1000 krupneishih bankov mira po razmeru cobstvennogo kapitala (DE: Finanznachrichtenagentur: Zwei Banken Weißrusslands sind von The Banker unter den Top 1000 Banken der Welt nach Eigenkapital gereiht worden), http://www. afn.by/news/news.asp?d=5&m=7&y=2005&id=61431#data, Stand: 7.7.2005.

Auswärtiges Amt (2005): Länder- und Reiseinformation: Belarus: Bilaterale Beziehungen, http://www.auswaertigesamt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe _html?type_id=14&land_id=18, Stand: 7.7.2005.

Bäcker, Arno (1998): Politische und ökonomische Länderrisiken: Eine theoretische und empirische Analyse, in: Die Schriftenreihe: Internationale Wirtschaftspolitik, hrsg. von M. Klein u. a., Bd. 2, Amsterdam.

Bernet, Beat / Denk, Christoph L. (2002): Politische Risiken – Charakter, Typologie, Managementansätze, in: Die Bank, H. 7/2002, S. 450-454.

Bundesverband deutscher Banken (2004): Banken 2004: Fakten, Meinungen, Perspektiven, Berlin.

Bundesverband deutscher Banken (2005): Zinsen niedriger als zu Kaisers Zeiten, http:// www.bankenverband.de/print.asp?channel=141810&art=1441, Stand: 11.7.2005.

Deutsche Bundesbank (2001): Bankenstatistik, Mai 2001, H. 5, 53 Jg., Frankfurt am Main. Deutsche Bundesbank (2001a): Monatsbericht, Juli 2001, H. 7, 53. Jg., Frankfurt am Main. Deutsche Bundesbank (2002): Bankenstatistik, Mai 2002, H. 5, 54. Jg., Frankfurt am Main. Deutsche Bundesbank (2002a): Zum Zusammenhang zwischen Kreditzinsen deutscher

Banken und Marktzinsen, in: Monatsbericht, März 2002, H. 3, 54. Jg., Frankfurt am Main, S. 53-66.

EBRD (2004): Transition report 2004: Infrastructure, London. EBRD (2004a): Transition report update: April 2004, London. EBRD (2003): Transition report 2003: Integration and regional cooperation: Belarus,

http://www.ebrd.com/pubs/tr/03/russian/belr.pdf, Stand: 15.1.2005. Europäische Zentralbank (2004): Die Geldpolitik der EZB, Frankfurt am Main 2004,

http://www.bundesbank.de/download/gm/gm_geldpolitik_ezb.pdf, Stand: 8.7.2005. Klein, Dietmar (1992): Die Bankensysteme der EG-Länder, Frankfurt am Main. Klein, Dietmar (2003): Die Bankensysteme in Mittel- und Osteuropa, Frankfurt am Main. Klein, Dietmar (2005): Mittel- und Osteuropa in den nächsten zehn Jahren, in: Kreditwesen

(Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen), H. 9/2005, 58. Jg., S. 470-471. Meldung vom 17.8.2004: Naselenie vseo bolshe doverjaet bankam, in: Nacionalnaja

ekonomicheskaja gazeta (DE: „Die Bevölkerung hat immer mehr Vertrauen zu den Banken“, in: Nationalwirtschaftszeitung), Nr. 62(779), Minsk, S. 22.

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Quellenverzeichnis

Instrukcija Nacionalnogo Banka RB: O porjadke gosudarstvennoi registracii i licenzirovanija dejatel’nosti bankov i nebankovskih kreditno-finansovyh organizacii, utverzhdena Postanovleniem Pravlenija Nacionalnogo Banka RB ot 28.6.2001 Nr. 175, registr. Nr. 8/6419 ot 23.7.2001 v Nacionalnom reestre pravovyh aktov (DE: Vorschrift der Nationalbank der Republik Weißrussland „Über die staatliche Registrierung und Lizenzierung des Betreibens von Bankgeschäften und der Finanzdienstleistungstätigkeit von Nichtbanken“, genehmigt durch den Beschluss des Vorstandes der Nationalbank vom 28.6.2001 Nr. 175, Reg.-Nr. 8/6419 vom 23.7.2001 im Nationalregister der Rechtsakten).

o.V.: Über die Vergabe und Erstellung von Diplomarbeiten, hrsg. von H. Wächter, online: http://www. uni-trier.de/uni/fb4/apo/lehrstuhl.html, Stand: 23.11.2005.

Dickertmann, Dietrich / Piel, Viktor: Hinweise zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen an Studienarbeiten, Lehrstuhl für VWL / Finanzwissenschaft des Fachbereichs IV der Universität Trier, online: http://www.uni-trier.de/fiwi/, Stand: 22.11.2005.


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