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Formale Arten der Beweissicherung im Bauwesen

Date post: 25-Jul-2016
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Beweise sichern über die Vorsorgliche (gerichtliche) Beweisführung gemäss kantonalem Prozessrecht bzw. gemäss Zivilprozessordnung (ZPO), private (aussergerichtliche) Beweissicherung oder die amtliche Befundaufnahme gemäss kantonalem Prozessrecht
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[email protected] - beweisexperte.ch Beweissicherung im Bauwesen Schadenmanagement Baucontrolling Schadenbesichtigung und -begleitung Instandsetzungskonzepte Mediation Stellungnahmen, Gutachten und Expertisen Schiedsgutachten Beurteilungen _________________________ bsb management Ingenieurbüro Alexander Foege Dipl.-Ing. Arch. FH SIA Büro Cham Klostermatt 12 CH-6330 Cham ZG + 41 77 467 91 15 [email protected] www.beweisexperte.ch UID: CHE-396.426.519 HR _________________________ Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Zertifizierter Passivhaus Planer SIA Zentralschweiz Kooperationspartner: BSF Swissphoto AG HMQ AG Hospex AG Beweissicherung: Formale Arten
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Page 1: Formale Arten der Beweissicherung im Bauwesen

[email protected] - beweisexperte.ch

Beweissicherung im Bauwesen Schadenmanagement Baucontrolling

Schadenbesichtigung und -begleitung

Instandsetzungskonzepte

Mediation

Stellungnahmen, Gutachten und Expertisen Schiedsgutachten Beurteilungen _________________________ bsb management Ingenieurbüro Alexander Foege Dipl.-Ing. Arch. FH SIA Büro Cham Klostermatt 12 CH-6330 Cham ZG + 41 77 467 91 15 [email protected] www.beweisexperte.ch UID: CHE-396.426.519 HR _________________________ Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Zertifizierter Passivhaus Planer SIA Zentralschweiz

Kooperationspartner:

BSF Swissphoto AG

HMQ AG

Hospex AG

Beweissicherung: Formale Arten

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Grundsätzlich können Beweise im Sinne einer vorsorglichen Beweisaufnahme. formal auf verschiede Arten gesichert werden. Die Art der Aufnahme kann bei einem späteren Gerichtsprozess Auswirkungen auf die Zulassung als Beweismittel haben. Die vorsorgliche (gerichtliche) Beweisführung oder privat veranlasste Beweisaufnahme sind die üblichen Beiweissicherungsarten, welche im Rahmen eines Bauvorhaben beauftragt werden. ... via Gerichtsauftrag: Vorsorgliche (gerichtliche) Beweisführung gemäss kantonalem Prozessrecht bzw. gemäss Zivilprozessordnung (ZPO) Auszug Zivilprozessordnung, ZPO Art.158, Vorsorgliche Beweisführung: "Das Gericht nimmt jederzeit Beweis ab, wenn:

a. das Gesetz eine entsprechenden Anspruch gewährt; oder b. die gesuchstellende Partei eine Gefährdung der Beweismittel oder ein

schutzwürdiges Interesse glaubhaft macht." Eine Gefährdung der Beweismittel oder ein schutzwürdiges Interesse liegt normalerweise vor, wenn bei Bauarbeiten im Rahmen eines Bauvorhabens an den Nachbarliegenschaften Veränderungen entstehen könnten. Die Beweisabnahme (Zustandsaufnahme vor Baubeginn) ermöglicht zu einem späteren Zeitpunkt diese Veränderungen feststellen zu können (Schlussaufnahme). Vorteil ist, dass die vorsorgliche (gerichtliche) Beweisführung das gerichtlich anerkannte Beweismittel der Zustandsaufnahme sichert. Nachteil sind die höheren Kosten und die zusätzlich zu berücksichtigenden Bearbeitungszeiten des Gerichts: Gesuchsbearbeitung, Einsprachefristen, tatsächliche Einsprachen, etc., sowie höhere Kosten. ... via Privatauftrag: Private (aussergerichtliche) Beweisaufnahme Die private (aussergerichtliche) Beweisaufnahme ist die mehrheitlich beauftragte Beweissicherungsart und unterscheidet sich inhaltlich zur vorsorglichen (gerichtlichen) Beweisführung nicht, sofern sie vom gleichen Experten, bzw. spezialisierten Unternehmen durgeführt wird. Vorteile: Direkte Beauftragung und rasche Auftragsumsetzung möglich. Nachteile: Muss in einem Gerichtsverfahren als Beweismittel erst zugelassen werden. ... via Amtlicher Befund Die amtliche Befundaufnahme wird von einem staatlichen Beamten (z.B. Gemeindeammann oder Betreibungsbeamten, etc.) durchgeführt um einen Befund über einen tatsächlichen Zustand aufzunehmen, soweit dieser ohne besondere Fachkenntnisse erhoben werden kann. Die amtliche Befundaufnahmen setzt im Gegensatz zur vorsorglichen (gerichtlichen) Beweisführung keine Beweisgefährdung und auch kein schutzwürdiges Interesse voraus. Wir führen vorsorgliche (gerichtliche) Beweisführungen und privat veranlasste (aussergerichtliche) Beweissaufnahmen durch und können bei Bedarf die amtliche Befundaufnahme unterstützen.


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