Neumünster, den 13. September 2017
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„Fünf sichere Wege beim
Generationenübergang das
Familienunternehmen in den Ruin zu treiben“
Prof. Dr. habil. Günther Strunk
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1 Ein Phänomen: Familienunternehmen – das unbekannte Wesen
2 Zwei Formen der Unternehmensfortführung
3 Drei steuerliche Aspekte
4 Vier große Herausforderungen bei der Unternehmensfortführung
5 Fünf Wege das Unternehmen bei der Nachfolge zu ruinieren
6 Sechs Punkte, die helfen
7 Fazit
Agenda
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1. Ein Phänomen - Familienunternehmen – das unbekannte Wesen
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Thesen zu Familienunternehmen
Familienunternehmer sind verlässlicher
Familienunternehmer sind maßvoller
Familienunternehmer sind sozialer eingestellt
Familienunternehmen sind nur regional aufgestellt
Familienunternehmen sind nachhaltiger
In Familienunternehmen kann man (keine) Karriere machen, wenn man nicht zur Familie gehört
Familienunternehmen „beuten“ ihre Mitarbeiter aus
Streit in Familienunternehmen gefährdet oftmals den Bestand des Unternehmens
1. Ein Phänomen - Familienunternehmen – das unbekannte Wesen
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2. Zwei Formen der Unternehmensfortführung
Idealfall aus der Sicht des Familienunternehmens:
Unternehmensnachfolge in der Familie
Second best Lösung generelle Unternehmensfortführung:
Familienunternehmenscharakter bleibt auch erhalten bei
Minderheitsgesellschaftern oder Fremdmanagement, regelmäßig durch Schaffung
einer Familienverfassung
Verkauf an fremde Dritte und Beibehaltung des Managements und der
Arbeitnehmer
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3. Drei steuerliche Aspekte
Unternehmensübergang hat drei wesentliche steuerliche Aspekte:
Erbschaftsteuerliche Konsequenzen beim Begünstigten
Verschonung, Stundung, usw.
Ertragsteuerliche Konsequenzen beim Unternehmen
Gewerbesteuerliche Konsequenzen
Ertragsteuerliche Konsequenzen beim Übergeber
Aufdeckung stiller Reserven, Nichtabzugsfähigkeit von FK-Zinsen zur
Finanzierung der Erbschaftsteuer
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• BVerfG hatte in 2006 entschieden, dass im Rahmen der Erbschaftsteuer zunächst eine einheitliche Wertermittlung anhand der tatsächlichen Verkehrswerte im Grundsatz zu erfolgen hat.
• BVerfG hatte in 2006 aber auch dem Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen nachvollziehbarer Kriterien eine unterschiedliche Besteuerung in Abhängigkeit von der Vermögensart vorzunehmen.
• Gesetzgeber hatte hierauf mit besonderen Vergünstigungstatbeständen reagiert. Unter anderem für
• Gewerbliches Vermögen im Sinne des § 15 EStG (Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften)
• Qualifizierte Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, sofern diese selbst eine bestimmte Vermögensstruktur haben.
• Fraglich war, ob die Begünstigung /Verschonung aus verfassungsrechtlicher Sicht zulässig, geeignet und erforderlich ist.
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3. Drei Steuerliche Aspekte
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• „Die Förderung und der Erhalt einer für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands vom Gesetzgeber als besonders wertvoll eingeschätzten Unternehmensstruktur, die er in kleinen und mittelständischen, durch personale Führungsverantwortung geprägten Unternehmen - insbesondere in Familienunternehmen - sieht, und der Erhalt von Arbeitsplätzen durch den Schutz vor allem solcher Unternehmen vor steuerlich bedingten Liquiditätsproblemen stellen danach legitime Ziele von erheblichem Gewicht dar (vgl. auch BVerfGE 93, 165 <175 f.>).“
• „Mit dem Ziel, durch die Verschonung namentlich kleiner und mittelständischer Familienunternehmen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer diese Betriebe vor möglichen Liquiditätsproblemen zu bewahren und so den Bestand dieser Unternehmen und der mit ihnen verbundenen Arbeitsplätze zu sichern, verfolgt der Gesetzgeber gewichtige Gemeinwohlgründe.“
• „Die gesetzgeberische Einschätzung von der besonderen Bedeutung der familiengeführten Unternehmen für die deutsche Wirtschaft wird in den zu diesem Verfahren abgegebenen Stellungnahmen durchgängig geteilt. Familiengeführten Unternehmen wird dabei vor allem eine langfristigere Unternehmensstrategie zugeschrieben, die nicht in gleicher Weise unmittelbar renditeorientiert ausgerichtet sein soll, wie dies bei anderen Unternehmen der Fall ist. Dadurch sollen sie tendenziell zurückhaltender auf Krisensituationen reagieren, standort- und arbeitsplatzorientierter operieren als andere Unternehmen und so vor allem Arbeitnehmer
regelmäßig länger im Betrieb halten.“
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3. Drei Steuerliche Aspekte
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• Neues Erbschaftsteuergesetz ist für nahezu alle Übertragungsfälle in Unternehmen teurer, da sogenanntes Verwaltungsvermögen grundsätzlich nicht begünstigt ist und in jedem Fall der Besteuerung unterliegt.
• Begünstigung bei Betriebsvermögensübertragungen von mehr als 26 Mio. Euro. nur bei positiver Bedarfsprüfung.
• Im vereinfachten Ertragswertverfahren erfolgte eine Reduzierung des Multiplikators von 18 auf 13,75; allerdings immer noch nicht sachgerecht!
• Zukünftig extrem kompliziertes Verfahren der Ermittlung des begünstigten Vermögens und hohe Streitanfälligkeit
• Für die Unternehmenspraxis bedeutet dies über den Übertragungsvorgang hinaus ein bis zu 7 Jahre dauerndes Monitoring und Aufzeichnung der Unternehmensaktivitäten
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3. Drei Steuerliche Aspekte – das neue Erbschaftsteuergesetz
seit dem 30.06.2016
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Objektive Wertermittlung des zu übertragenden Unternehmens – auch bei
Übertragungen an Kinder keine „emotionale Überrendite“ berücksichtigen.
Sicherstellung der insbesondere finanzielle Unabhängigkeit des Unternehmens von
der persönlichen Vermögenssituation des aktuellen Unternehmensinhabers (z. B.
keine persönliche Bürgschaften)
Unternehmensübergeber hat seinen eigenen finanziellen Bedarf zu ermitteln und
sollte auf keinen Fall diesen allein an der Teilhabe an zukünftigen handelsrechtlichen
Gewinnen des übergebenen Unternehmens festmachen.
Der Unternehmensübergeber / die Unternehmensübergeberin sollte einen klaren
Fahrplan seiner/ihrer „zunehmenden Bedeutungslosigkeit“ für das Unternehmen
festlegen und idealerweise hiermit mental „klar kommen“.
4. Vier große Herausforderungen bei der Unternehmensfortführung
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5. Fünf Wege das Unternehmen bei der Nachfolge zu ruinieren
Unternehmensübergeber macht Zeitpunkt der Übergabe von seiner persönlichen
Fitness und nicht von der Lebensplanung der Nachfolger abhängig.
Unternehmensübergeber wird Aufsichtsrat, verlässt sein Büro und sein Sekretariat
nicht und bleibt als unmittelbarer Ansprechpartner für Mitarbeiter, Kunden und
Lieferanten erhalten.
Unternehmensübergeber übergibt Anteile an die Kinder, erwartet aber als Nachfolger
und Manager „seinen Klon“, nur dass er nicht so selbstbewusst sein darf, wie der
Patriarch selbst.
Unternehmensübergeber behält die Mehrheit der Anteile und entnimmt unabhängig
von der Ertragslage des Unternehmens hohe Beträge zur Sicherung seines
Lebensstils, da er es sich ja verdient hat.
Ein Beirat aus dem 72-jährigen Steuerberater, dem 74-jährigen Wirtschaftsprüfer und
dem „blutjungen“ 66-jährigen Hausanwalt dem Nachfolger zu hinterlassen
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6. Sechs Punkte, die helfen
Kinder frühzeitig auf die zukünftige Aufgabe vorbereiten; nicht Innovation kann man
lernen, aber unternehmerisches Denken
Familienverfassungen als dynamischen Prozess verstehen und das Selbstverständnis
als Familie und als Familienunternehmen stets hinterfragen
Maßgebliche Berater des Unternehmens ebenfalls zwingen, ihre eigene Nachfolge zu
regeln.
Sich als Unternehmensübergeber eine Beschäftigung für das Leben nach dem
Unternehmen suchen (frühzeitig !)
Klare Kommunikation gegenüber allen Kindern, wenn nur einer oder eine die
Unternehmensnachfolge antreten soll.
Trennung der persönlichen emotionalen Ebene (Vater/Mutter – Kind) und der
geschäftlichen/wirtschaftlichen Ebene
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Unternehmensnachfolge ist die schwierigste und komplexeste Aufgabe eines
Unternehmens und Unternehmers, da emotionale, wirtschaftliche, rechtliche und
steuerliche Aspekte zusammenwirken und allesamt zeitgleich beachtet werden
müssen.
Regelmäßig hat niemand Erfahrung mit dem Prozess oder diese bereits verdrängt
Auswahl von Externen als Unterstützer und Moderatoren in solchen Prozessen ist
wichtig.
Kontakte mit Betroffenen und Gleichgesinnten suchen und Netzwerke pflegen
Rechtsanwälte und Steuerberater nicht überschätzen „Niemand hat eine Rechts- oder
Steuerfrage sondern einen Lebenssachverhalt zu klären“!
7. Fazit
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Anhang
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Das Institut
Herausforderungen
Familienunternehmen gelten als ein wichtiger Teil des wirtschaftlichen Lebens in Deutschland:
Je nach Definition werden ca. 60 bis 93 Prozent der volkswirtschaftlichen Leistung
Deutschlands den Familienunternehmen zugerechnet.
Von Familienunternehmen wird eine positive Wirkung für die Region und für die Mitarbeiter und
deren Familien erwartet.
Eine weitverbreitete These ist, dass Familienunternehmen oftmals überaus erfolgreich sind
und Herausforderungen aller Art zumeist besser bestehen als Nicht-Familienunternehmen. Es ist
allerdings fraglich, ob dies so ist.
Bisher gibt es jedoch nur vereinzelt wissenschaftliche Erklärungsansätze für das Handeln von
Familienunternehmen.
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Das Institut
Ziele
Das Anfang 2011 gegründete Hamburger Institut für Familienunternehmen (HIF) will einen
Beitrag leisten, notwendige Forschung im Bereich Familienunternehmen vorzunehmen.
Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in Veranstaltungen und Publikationen der Öffentlichkeit
vermittelt werden.
Die Forschungsergebnisse sollen für die Unternehmen in ihrer täglichen Arbeit wie ihrer
strategischen Ausrichtung von Nutzen sein, aber auch die Grundlage für Empfehlungen an die
Politik bilden können.
Außerdem wollen wir eine Plattform für Familienunternehmer, Manager in
Familienunternehmen, für Berater und sonstige Interessierte schaffen, die der Entstehung
von Netzwerken und dem Austausch von Informationen dient.
Was sind wir nicht: Wir sind keine kommerzielle Beratungsinstitution und keine
Interessenvertretung
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Das Institut
Ausgewählte Themen der Familienunternehmen und des Institutes (1/2)
Corporate Governance und Trennung von Familie und Unternehmen
Risikomanagement
Innovation und Führungsstil
Unternehmensfinanzierung und Transparenz
Human Resources in Familienunternehmen – Sehen wir Unterschiede zu „normalen“ Unternehmen?
Nachhaltige Unternehmensführung – Ausprägungen und Operationalisierbarkeit
Spezielle steuerliche Aspekte und deren Berücksichtigung bei unternehmerischen Entscheidungen
Markenbildung und Unternehmenskommunikation
Internationalisierung von Familienunternehmen
Ausprägungen der Fortführung des unternehmerischen Engagements
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Das Institut
Ausgewählte Brennpunkte (2/2)
Welche Bedeutung hat das Family Office für die Finanzierung des Familienunternehmens?
Welche Bedeutung haben Beiräte für den Unternehmenserfolg?
Ist das „Konzept“ der Familienunternehmen ein „taugliches“ für die Internationalisierung von
Unternehmen?
Welche Bedeutung haben betriebspsychologische Erkenntnisse, wie die systemische Beratung für
die Praxis der Familienunternehmen?
Sind Familienunternehmen Vorbilder für andere Unternehmen?
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Haben Sie Fragen oder Anregungen?
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Hamburger Institut für Familienunternehmen (HIF)
Hammerbrookstraße 93
20097 Hamburg
040/ 500 360 -356
www.hhif.de
www.hhif.de/en
Kontaktinformationen und Internetpräsenz