Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Land~s Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40190 Düsseldorf
"Sachstand staatliches Asylsystem"
Bericht an den Integrationsausschuss
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Minister
. September 2018
Seite 1 von 1
Dr. Edgar Voß
Telefon 0211 837-2370
hiermit übersende ich Ihnen den Quartalsbericht "Sachstand staatliches Asylsystem" für das Quartal 2/2018.
Beigefügt sind weitere 60 Exemplare des Berichts mit der Bitte, diese an die Mitglieder des Integrationsausschusses weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Stamp
Dienstgebäude und
Liefera nsch rift:
Haroldstraße 4
40213 Düsseldorf
Telefon 0211 837-02
Telefax 0211 837-2200
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Öffentliche Verkehrsmittel:
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706, 708, 709
Haltestelle Poststraße
, Schriftlicher Bericht des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Dr. Joachim Stamp zur Information des Integrationsausschusses
"Sachstandsbericht staatliches Asylsystem"
Dieser Bericht erfolgt, wie in der Sitzung des Integrationsausschusses vom 18.10.2017 erbeten, quartalsweise. Er wird jeweils nach Quartalsende auf der Basis der Zahlen des abgelaufenen Quartals erstellt. Für diesen Sachstandsbericht wurde das Datenmaterial zum Stichtag 30. Juni 2018 zugrunde gelegt.
Entwicklung der Zugänge im Jahr 2018
In der Vergangenheit wurde in den Sachstandsberichten für die Darstellung der Zugänge in das staatliche Asylsystem als Indikator auf die sog. EASY-Zahlen (Erstverteilung von asylbegehrenden Erstantragsstellern im bundesweiten Verteilsystem') abgestellt. Seit Anfang 2018 wird statistisch von der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg eine weitergehende Differenzierung erfasst.
In den ersten beiden Quartalen des Jahres 2018 erhielten monatlich ca. 2.600 Asylsuchende eine EASY-Option für NRW. Im Berichtszeitraum erreichten im Durchschnitt monatlich ca. 1.900 asylsuchende Erst~ntragsteller und Erstantragstellerinnen die Einrichtungen in NRW und wurden anschließend einem nordrhein-westfälischen Ankunftszentrum des BAMF zugeführt.
Die Zahl der Personen, die in diesem Zeitraum tatsächlich die Einrichtungen des Landes aufsuchten, ist jedoch größer. Begründet ist dies insbesondere durch Asylsuchende, die sich über die Aufnahmequote des Königsteiner Schlüssels hinaus in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes unmittelbar gemeldet haben und von hier aus in andere Bundesländer weitergeleitet wurden (Ex-NRW-Fälle) sowie durch Folgeantragsteller.
Darüber hinaus wurden in der ersten Jahreshälfte in EASY monatlich ca. 700 Neugeborene erfasst, bei denen es sich im Wesentlichen um Neugeborene handelt, deren Eltern bzw. Mutter zum Zeitpunkt der Geburt bereits kommunal zugewiesen bzw. untergebracht waren. Im Übrigen haben Umverteilungen zwischen den Bundeslän-dern zu weiteren NRW-Optionen im Umfang von ca. 30 Fällen monatlich geführt. Zu J •
dieser differenzierenden Betrachtung liegen mangels statistischer Erhebung keine Vergleichszahlen aus den Vorjahren vor.
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Entwicklung der NRW- Zahlen im Monatsvergleich:
Easy-Zugang 2018 Easy-Zugang 2017
Januar 2.983 3.037
Februar 2.571 2.806
März 2.677 2.982
April 2.497 2.439
Mai 2.478 2.983
Juni 2.506 2.401
Gesamt 15.712 16.648
Hauptherkunftsländer
Der bundesweite Gesamtzugang zwischen Januar und Juni ·2018 beläuft sich auf insgesamt 74.309 Personen. Die 20 Hauptherkunftsländer bundesweit:
TOP HKL Zugang Anteil am
2018 Gesamtzugang
in 0/0
1 Syrien 15.982 21,5
2 Ir~k 7.021 9,5
3 Afghanistan 6.687 9,0
4 Nigeria 5.706 7,7
5 Türkei 4.258 5,7
6 Iran 4.253 5,7
7 Eritrea 3.457 4,7
8 Somalia 3.003 4,0
9 Georgien 2.159 2~9
10 Russische Föderation 1.861 2,5
11 Guinea 1.280 1,7
12 Pakistan 1.123 1,5
13 Albanien 1.031 1,4
14 Gambia 837 1,1
15 Ungeklärt 836 1,1
16 Moldau 831 1,1
17 Aserbaidschan 826 1,1
18 Armenien 755 1,0
19 Algerien' 704 1,0
20 Mazedonien 658 0,9 (EASY-Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge)
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Der Gesamtzugang für NRW zwischen Januar und Juni 2018 beläuft sich auf insgesamt 15.712 Personen. Die 20 Hauptherkunftsländerlandesweit:
TOP HKL Zugang Anteil am
2018 Gesamtzugang
in 0/0
1 Syrien 4.162 26,S 2 Irak 1.660 10,6 3 Türkei 1.261 8,0 4 Afghanistan 1.050 6,7 5 Iran 1.024 6,5 6 Nigeria 892 5,7 7 Eritrea 555 3,5 8 Guinea 422 2,7 9 Somalia 413 2,6 10 Georgien 412 2,6 11 Aserbaidschan 375 2,4 12 Pakistan 361 2,3 13 Albanien 271 1,7 14 Russische Föderation 249 1,6 15 Ukraine 211 1,3 16 Ägypten 199 1,3 17 Algerien 195 1,2 18 Armenien 175 1,1 19 Marokko 161 1,0 20 Libanon 149 0,9
(EASY-Statistik des B.undesamtes für Migration und Flüchtlinge)
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Sachstand Asylverfahren Die aktuelle Situation ist von einer zuletzt wieder steigenden Anzahl an offenen Verfahren geprägt. Der NRW-Anteil an allen BAMF-Entscheidungen liegt jetzt leicht unterhalb des Königsteiner Schlüssels (21 ,14 0/0).
Der Entwicklung ist folgender Tabelle zu entnehmen (Zahlen gerundet):
2018 Neuanträge Entscheidungen Offene Verfahren
Januar 3.200 6.500 13.000
Februar 2.700 5.000 12.400
-März 2.800 5.000 12.000
April 2.900 4.400 12.300
Mai 2.500 3.600 12.200
Juni 3.200 3.000 13.400
-Weitere NRW-Kennzahlen aus der BAMF-Statistik (Stand. 30.06.2018):
• 3.200 Asylanträge in NRW im Juni (NRW-Anteil entspricht 24,2 % der bundesweit gestellten Anträge)
• 3.000 Entscheidungen im Juni (NRW-Anteil: 20,2 0/0) -=> Gesamtschutzquote in NRW im Juni: 28 % (Bund: 26 0/0)
• 13.400 offene Verfahren Ende Juni Vergleich Bund: 52.500 (NRW-Anteil: 25,5 0/0)
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Unterbringungskapazität und Belegung Der Stand in den Unterbringungseinrichtungen des Landes stellt sich wie folgt dar:
Stand: 02.07.2018
Ifd.Nr. Unterkunft aktive aktuelle
RB Belegung Kapazität
1 AR Bad Berleburg 500 2 2 ÄR Unna 600 427
3K Bonn 11 - a-"'t"- ,. "- 800
~ 4K Köln 11 800 391
5D Essen 775 469 6D JHQ Mönchengladbach 1000 388
7 DT Bielefeld 950 548
Gesamt EAE 5425 2225
1 AR Hamm 700 419 2 AR Meschede 120 57 3 AR Möhnesee 700 480 4 AR iOlpe - gesperrt 400 5 AR Rüthen 550 292 6 AR Wickede 400 143 7K Bonnl 480 193 8K Düren 11 (Kreis Düren) 800 264 9K Euskirchen I 205 123
10 K Euskirchen 11 500 215 11 K Kali 300 64 12 K Kerpen 11 500 263 13 K Kreuzau I 200 76
14 K Sankt Augustin I 600 244 15 K Schleiden 11 300 146 16 K Wegberg 800 302
17 D Neuss 1000 553
18 D Niederki"üchten I 1000 774
19 D Ratingen 500 307 20 D Reesl 1.60 128 21 D Rees BI - ge~;!e"""1: 200 14 22 D Rheinberg I 500 287
23 D Viersen . 400 204
24 D Willich 400 199 25 D IWyyyeua: IV - 61C.::I!I-d'Cu1: 500 26 DT Bad Driburg 300 108 27 DT Borgentreich 500 346
28 DT Herford I 500 302
29 DT Oerlinghausen 600 192 30 MS Ibbenbüren I 550 342
31 MS Münster 500 499 32 MS Rheine I 400 240
33 MS Schöppingen I 500 277
GesamtZUE 16065 8053 1 MS Dorsteill 300 142
Gesamt Notunterkünfte 300 142
Summe EAE 5425 2225
SummeZUE 16065 8053
Summe NU 300 142
.Gesamt 21790 10420
abzgl. gesperrte Einrichtungen 1900 14
= 19890 10406
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Erläuterung zu. den als gesperrt ausgewiesenen Einrichtungen:
• EAE Bonn: Die BR Köln hat ab dem 1.0. Mai 2018 einen betriebsbedingten Aufnahmestopp für die EAE Bonn veranlasst. Personalvakanzen in der Einrichtung haben dazu geführt, dass der Einrichtungsbetrieb zeitweise nicht aufrechterhalten werden kann. Alle bis zum 09. Mai 2018 in der Einrichtung aufgenommenen Personen wurden im Rahmen der Regelprozesse dem Asylverfa~ren zugeführt. Zur Sicherstellung einer schnellstmöglichen Wiederaufnahme des Betriebs wurden Maßnahmen zur Personalgewinnung eingeleitet.
• ZUE alpe: Die ZUE alpe wurde aufgrund erforderlich gewordener Umbaumaßnahmen geschlossen. Diverse Gewerke (u.a. Abnahme der BrandmeIdeanlage durch einen Sachverständigen) konnten noch nicht abschließend fertiggestellt werden. Eine Wiederinbetriebnahme der Einrichtung ist für Ende September 2018, zunächst mit einer Kapazität von ca. 300 Plätzen, geplant.
• ZUE Rees 11: Die ZUE Rees ist aus personalorganisatorischen Gründen vorübergehend gesperrt. Die Belegung mit 14 Personen ist der Tatsache geschuldet, dass eine zusätzliche Verlegung bei zuweisungsfähigen Personen vermieden werden sollte. Zum Stand 18.07. konnte ein vollständiger Leerzug erfolgen.
• ZUE Wuppertal IV: Die ZUE Wuppertal IV ist aus organisatorischen Gründen vorübergehend nicht belegt.
Notunterkunft Dorsten:
In Ergänzung des Berichts zur Sitzung des Ausschusses am 27.06.2018 wirdmitgeteilt, dass bis zur Umsetzung der Umbaumaßnahmen, welche sich im Wesentlichen auf die Verbesserung allgemeiner Sicherungsmaßnahmen und die Schaffung zusätzlicher Schutzzonen für Frauen beziehen, keine vulnerablen Personen mehr dort untergebracht werden. Sollte die Hilfsbedürftigkeit einer Person erst bei Ankunft in der Notunterkunft Dorsten bekannt werden, kann eine Verlegung erfolgen, sofern diese Person das wünscht.
Den derzeit in der Einrichtung in Dorsten untergebrachten 13 allein reisenden Frauen ist in einem persönlichen Gespräch die sofortige oder spätere Verlegung in eine Unterkunft für vulnerable Personen angeboten worden. Alle Frauen haben das Angebot abgelehnt.
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Besondere Vorkommnisse
.' Vorfall in der EAE Bonn
In ,~ieser Einrichtung wurden Ermittlungen in Bezug auf einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstesdurchgeführt. Gegenstand der Ermittlungen war der Vorwurf der Nötigung und. Körperverletzung einer in der Einrichtung als Krankenschwester tätigen Mitarbeiterin des Betreuungsdienstes sowie der unterlassenen Hilfeleistung bei einer Asylsuchenden.
Der Sicherheitsdienstmitarbeiter wurde inzwischen von der Bezirksregierung Arnsberg mit sofortiger Wirkung für den Einsatz in den Landeseinrichtungen zur Unterbringüng von Flüchtlingen vorläufig gesperrt und wird seit diesem Zeitpunkt nicht mehr in der EAE eingesetzt.
• . Schwere Brandstiftung in der ZU E Ratingen
Am 25.05.2018 informierte die Rettungsleitstelle die Polizei über einen BrandrneIdealarm in der ZUE Ratingen. In einem Zimmer im 3, OG war aus zunächst unbekannter Ursache ein Brand ausgebrochen. Das gesamte Gebäude wurde geräumt. Der Brand konnte schnell durch die eingeset~te Feuerwehr gelöscht werden. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 50.000 Euro. Ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes wurde mit Verdacht auf Rauchgasintoxikation stationär im Krankenhaus Ratingen aufgenommen.
Die Ermittlungen ergaben einen Tatverdacht gegen' einen 22-jährigen aus dem Irak stammenden Bewohner des betroffenen Zimmers, da er zeitgleich mit dem Anspringen der Brandrneideanlage die Einrichtung, verlassen hatte. Nach Rückkehr in die ZUE gab der Tatverdächtige in einer polizeilichen Vernehmung die Tat zu. Gegen ihn erging Haftbefehl durch das Amtsgericht Düsseldorf.
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Zuweisungen
Im 1. und 2. Quartal 2018 wurden von der Bezirksregierung Arnsberg nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz durchschnittlich. ca. 2.100 Asylsuchende im Monat einzelnen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. zugewiesen. Darüber hinaus erfolgten aus den Landeseinrichtungen durchschnittlich im Monat etwa 300 Zuweisungen anerkannter Schutzberechtigter nach § 12a AufenthG. Seit demlnkrafttreten der landesinternen Wohnsitzregelung für anerkannte Schutzberechtigte am 29.11.2016 wurden bislang ca. 103.885 Personen nordrhein-westfälischen Kommunen zugewiesen.
§ 3 FlüAG Zuweisungen
1. Halbjahr 2018
Januar 1.682
Februar 2.179
März 2.068
April 2.382
Mai 1.920
Juni 2.426
Gesamt 12.657
§ 12a Personen, die sich zum Personen mit Wohn-AufenthG Zeitpunkt der Anerken- sitz in einer Kommu-nung in einer Landes- ne und Anerkennung
Gesamt
einrichtung befanden nach dem 1.12.2016
Januar 582 1.505
2018 2.087
Februar 405 1.038
2018 1.443
März 2018 353 991 1.344
April 2018 259 892 1.151
Mai 2018 232 597 829
Juni 2018 146 635 781
Gesamt 1.977 5.658 7.635
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Finanzielle Unterstützung der Kommunen
Auf der Basis der aktuellen FlüAG-Pauschale in Höhe von monatlich 866,- Euro!pro tatsächlich anwesenden Asylbewerber im Sinne des § 2 FlüAG bzw. 10.392 Euro!Jahr (im Falle einer vollen Jahresabrechnung) zahlte das Land im Jahr 2017 (Januar bis einschließlich Dezember 2017) ca. 1 Mrd. Euro an die Kommunen aus. Für den Zeitraum von Januar bis Juni 2018 einschließlich wurden bisher rd. 327 Mio. Euro nach dem FlüAG an die Kommunen ausgezahlt.
Sachstand Rückführung! freiwillige Rückkehr
2017 erfolgten die meisten Ausreisen bundesweit aus NRW heraus. So sind im Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 insgesamt 11.355 geförderte freiwillige Ausreisen über das REAG!GARP-Programm erfolgt. Dies entspricht ca; 38,46 % der bundesweiten REAG!GARP-Ausreisen.
In diesem Jahrwurden bis zum Stichtag 30.06.20~ 8 insgesamt 2.861 REAG!GARPAnträge bewilligt. Dies entspricht ca. 31,96 % der bundesweiten REAG!GARPBewilligungen, so dass auch weiterhin die meisten freiwilligen Ausreisen bundesweit aus NRW erfolgen.
Des Weiteren sind in der Zeit 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 insgesamt 6.308 Personen aus NRW in ihre Heimatländer zurückgeführt oder in die für das Asylverfahren zuständigen EU-Mitgliedstaaten überstellt worden. Bundesweit wurden im vergleichbaren Zeitraum 23.966 Rückführungen statistisch erfasst. Dies entspricht ca. 26,3 0/0
der bundesweiten Abschiebungen.
In 2018 wurden laut Statistik der Bundespolizei bis zum Stichtag 30.06;2018 bereits 3.378 Rückführungen (einschI. Dublin-Überstellungen) durch Nordrhein-Westfalen erfasst. Dies entspricht ca. 27,55 % der bundesweiten Abschiebungen und Rücküberstellungen.
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Die Abschiebungen (einschließlich Dublin-Überstellungen), die durch NordrheinWestfalen vollzog.enworden sind, stellen .sich bezogen auf die 20 Hauptherkunftsländer wie folgt dar:
EJ Anteil an Staatsangehörig keit Zielland Gesamt Gesamtrückführungen
in%
1 Albanien Albanien 566 16,76 % 2 Mazedonien Mazedonien 316 9,35 % 3 Serbien Serbien 264 7,82 % 4 Kosovo Kosovo 206 6,10 % 5 Marokko Marokko 197 5,83 %
6 Georgien Georgien 189 5,60 % 7 Aigerien Aigerien 106 3,14 %'
8 Guinea Italien 97 2,87 %
9 Armenien Armenien 64 1,89 % 10 Bangladesch Bangladesch 49 1,45 % 11 Tadschikistan Litauen 47 1,39 % 12 Ghana Ghana 45 1,33 %
13 Pakistan Pakistan 44 1,30 % 14 Serbien Mazedonien 43 1,27 %
15 Türkei Türkei 34 1,01 % 16 Bosnien-Herzegowina Bosnien-Herzegowina 32 0,95 % 17 Russische Föderation Russische Föderation 31 0,92 % 18 Aserbaidschan Aserbaidschan 29 0,86 % 19 Angola Portugal 27 0,80 % 20 Rumänien Rumänien 26 0,77 %
Zahl der Ausreisepflichtigen laut Ausländerzentralregister (AZR) zum Stichtag 30.06.2018:
Bund: 234.603 ausreisepflichtige Personen, davon 173.915 mit einer Duldung.
NRW: 70.715 ausreisepflichtige Personen, davon 53.366 Personen mit einer Duldung.
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Die Ausreisepflichtigen in NRW verteilen sich dabei auf die 20 Hauptherkunftsländer . wie folgt:
Anteil an der. Gesamtzahl TOP Staatsangehörigkeit Gesamt der Ausreisepflichtigen in
%
1 Serbien 6.856 9,70 %
2 Albanien 6.003 8,49 %
3 Kosovo 4.300 6,08 %
4 Mazedonien 3.939 5,57 %
5 Irak 2.903 4,11 %
6 Afghanistan 2.793 3,95 %
7 Guinea 2.631 3,72 %
8 Libanon 2.413 3,41 %
9 Nigeria 2.338 3,31 %
10 Ghana 2.279 3,22 %
·11 Türkei 2.159 3,05 %
12 Marokko 2.043 2,89 %
13 Russische Föderation 1.931 2,73 %
14 Indien 1.842 2,60 %
15 Armenien 1.834 2,59 %
16 Bosnien und Herzegowina 1.782 2,52 %
17 . Bangladesch 1.611 2,28 %
18 . Pakistan 1.527 2,16 %
19 ungeklärt 1.405 1,99 %
20 Algerien 1.372 1,94 %
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Erweiterung des schriftlichen Berichts der Landesregierung zum "Sachstand staatliches Asylsystem"
Nachfolgende Themen werden aufgrund der mit Schreiben vom 28.03.2018 beantragten Erweiterung des schriftlichen Berichts der Landesregierung zum "Sachstand staatliches Asylsystem" dargestellt.
Aufenthaltsdauer in den Landeseinrichtungen
Eine Auswertung z. B. zur Aufenthaltszeit von Asylsuchenden ist derzeit noch nicht automatisiert möglich.
Eine Landesdatenbank als Fachverfahren zur informationstechnischen Unterstützung in den Bereichen Unterbringung, Versorgung, Verteilung, Zuweisung und Rückführung von Flüchtlingen (DiAs. NRW) befindet sich derzeit im Aufbau. Der Entwicklungsstand des Fachverfahrens lässt gegenwärtig eine Auswertung insbesondere zu den Aufenthaltszeiten verschiedener Gruppen noch nicht zu. Gleichwohl lässt sich aus diesem Entwicklungsstand aktuell absehen, dass im Rahmen des nächsten Sachstandsberichts für das 3. Quartal voraussichtlich erste Auswertungen insbesondere zu den Aufenthaltszeiten verfügbar sein werden.
Weitere Auswertungen aus dem Landesfachverfahren werde'n sukzessive· folgen und stehen voraussichtlich bis Ende des 1. Quartals 2019 auch unter Berücksichtigung der asylrechtlichen Verfahrensstände, vorbehaltlich der vollständigen Bereitstellung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, zur Verfügung.
Zur Verweildauer von minderjährigen Geflüchteten in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes wird auf die Antwort der Landesregierung vom 09.08.2018 (Drucksache 17/3383) auf die Kleine Anfrage 1278 vom 20. Juni 2018 verwiesen.
Dezentrales Beschwerdemanagement (Zahl und Art der Beschwerden sowie der Umgang mit den Beschwerden):
Es wurde zu dieser Thematik zuletzt ein Bericht für die Sitzung des Integrationsausschusses am 11.04.2018 vorgelegt. Die Inhalte dieses Berichts gelten unverändert fort.
Zum Umgang mit Beschwerden wird auf das Konzept "Beschwerdemanagement und "Mobile Qualitätskontrollen" in den Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge des Landes Nordrhein-Westfalen" in der vom Runden Tisch "Beschwerdemanagement" am 12. Januar 2018 einstimmig verabschiedeten Fassung verwiesen.
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Im Rahmen des Förderprogramms "Soziale Beratung von Flüchtlingen ·in NordrheinWestfalen" wird in jeder Landesunterbringungseinrichtung jeweils eine halbe Stelle für das Beschwerdemanagement 'gefördert. Träger dieser dezentralen BeschwerdesteIlen sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW, die Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung NRW sowie andere verbandsunabhängige Träger.
Die dezentralen Beschwerdestellen dienen Flüchtlingen als unmittelbare AnlaufsteIle bei Beschwerden mit dem vorrangigen Ziel, nach Möglichkeit der Beschwerde bereits vor Ort abzuhelfen.
Im Jahr 2017 wurden insgesamt 3.142 Beschwerden erfasst. Kategorien der Beschwerden mit den meisten Nennungen sind "Sonstiges" mit 339 Beschwerden (10,79 0/0), "Unterbringung" mit 318 Beschwerden (10,12 010), "Durchführung des Asylverfahrens" mit 295 Fällen (9,39 0/0), "Zuweisungen in die ,Kommunen" mit 251 Fällen (7,99 0/0) und "Verpflegung" mit 245 Fällen (7,80 0/0). 582 (18,52 0/0) Beschwerden wurden entsprechend der im Konzept erfolgten Festlegungen an die Überregionale Koordinierungsstelle weitergeleitet.
Zum Vergleich: Im Jahr 2016 wurden insgesamt 3.764 Beschwerden erfasst. Kategorien der Beschwerden mit den meisten Nennungen waren im Jahr 2016 "Sonstiges" mit 443 Beschwerden (11,77 0/0), "Unterbringung" mit 442 Beschwerden (11,4 0/0), "DurchfQhrung des Asylverfahrens" mit 425 Fällen (11,29 0/0), "Kinderspielstube" mit 357 Beschwerden (9,48 0/0), und "Versorgung" mit 348 (9,25 0/0).
Aufgrund der festgestellten Häufung der Zuordnung von Beschwerden durch die dezentralen Beschwerdestellen in die Kategorie "Sonstiges" wurden in Zusammenarbeit mit den Trägern und dem Flüchtlingsrat NRW am 30. Mai 2017 die Kategorien und deren inhaltliche Beschreibung überarbeitet. Danach entfällt die Kategorie "Sonstiges" ab dem Jahr 2018.
Umsetzungsstand Landesgewaltschutzkonzept
Das Landesgewaltschutzkonzept für die Flüchtlingseinrichtungen des Landes NRW (LGSK NRW) wird seit April 2017 in allen Landesaufnahmeeinrichtungen konsequent und sukzessiv umgesetzt.
Seit 2017 ist es fester Vertragsbestanteil im Rahmender Vergabeverfahren für die Betreuungs-und Sicherheitsdienstleistungen in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen und Erstaufnahmeeinrichtungen geworden. Für alle Landeseinrichtungen, die im Rahmen der ersten Vergabestaffel ausgeschrieben wurden, gilt es aufgrund einer Vorgriffsklausel ebenfalls verbindlich.
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Bis zur vollständigen landesweiten Umsetzung des LGSK bedarf es jedoch noch einer geraumen Zeit, da viele Maßnahmen nicht von heute auf morgen umzusetzen sind. Dies gilt insbesondere für bauliche Maßnahmen und Veränderungen, die beispielsweise einer Ausschreibung bedürfen. Hierfür wurden die Haushaltsmittel von ursprünglich 500.000 EUR (HH 2017) auf 5.675.000 EUR (HH 2018) deutlich aufgestockt. Die Bestandsaufnahme für alle Landesaufnahmeeinrichtungen ist derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen.
Umsetzung EU-Aufnahmerichtlinie und Identifizierung besonders schutzbedürftiger Personen
Die EU-Aufnahmerichtlinie ist durch die Bundesregierung bislang noch nicht in nationales Recht' umgesetzt worden. Daher gilt sie seit dem 20. Juli 2015 unmittelbar. Grundsätzlich setzt die Landesregierung die EU-Aufnahmerichtlinie bereits durch verschiedene Maßnahmen in den Landeseinrichtungen im Wesentlichen um. So wird bei allen Standortplanungen ausdrücklich auf die Belange schutzbedürftiger Personen geachtet. Der präventive Schutz in den Einrichtungen des Landes ist durch Qualitätsstandards, der Sicherheit dienende bauliche Maßnahmen sowie durch die Sensibilisierung und Schulung aller Beteiligten vor Ort kontinuierlich verstärkt worden. Schutzbedürftige Personen werden in den Landeseinrichtungen bereits im Rahmen des Belegungsmanagements unter Berücksichtigung· der örtlichen Gegebenheiten besonders geschützt. Alleinreisende Frauen, Kinder und LSBTI*-Personen werden grundsätzlich in eigenen Bereichen oder Gebäudeteilen untergebracht. Darüber hinaus sind· inzwischen mehrere Einrichtungen für besonders schutzbedürftige Personen vorhanden. Überdies wird auf das umfassende Landesgewaltschutzkonzept (LGSK NRW) verwiesen, das auch verbindliche Leitlinien zur Unterbringung vulnerabler Personen beinhaltet.
Unabhängig davon erarbeitet das MKFFI derzeit unter Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen ein Konzept zur Erkennung besonderer Schutzbedarfe von Asylsuchenden in den Landesaufnahmeeinrichtungen. Dieses Konzept sieht ein Stufenmodell zum Erkennen schutzbedÜrftiger Personen in der LEA, den Erstaufnahmeeinrichtungen und den Zentralen Unterbringungseinrichtungen vor. In diesem Kontext wird aktuell auch ein Pilotprojekt zur Psychosozialen Erstberatung einschließlich der Erkennung besonderer Schutzbedarfe für die Zentralen Unterbringungseinrichtungen in NRW erarbeitet.
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