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Firmenrichtlinien

Date post: 09-Mar-2016
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Neways Europe BVBA Firmenrichtlinien
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Firmenrichtlinien NEWAYS EUROPE BVBA JANUAR 2010
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FirmenrichtlinienNeways europe bvba

jaNuar 2010

E U R O P E

absCHNITT 1: DeFINITIoNeN

absCHNITT 2: eINLeITuNG

2.1 Im Beratervertrag enthaltene Firmenrichtlinien und enthaltener Vergütungsplan s. 42.2 Änderungen des Beratervertrags s. 4

absCHNITT 3: beraTer werDeN

3.1 Zugangsvoraussetzungen für Berater s. 43.2 Möglichkeiten der Antragsstellung s. 43.2.1 Online-Anträge s. 43.2.2 Anträge per E-Mail s. 43.2.3 Anträge per Fax s. 43.3 Datenschutz / Einwilligung s. 53.4 Eine Beraterschaft pro Person s. 53.4.1 Ehegatten und Kinder s. 53.4.2 Gesamtschuldnerische Haftung; s. 53.5 Status eines selbstständigen Unternehmers s. 53.6 Einhaltung von Rechtsvorschriften s. 53.7 Änderungen von Beraterschaften s. 53.7.1 Hinzufügen von Mitantragsstellern s. 53.7.2 Verkauf, Übertragung oder Abtretung des Neways-Geschäftsbetriebs s. 53.7.3 Trennung von Beraterschaften s. 53.7.4 Nachfolge s. 63.8 Berater-Rechte s. 63.9 Direktkunden s. 6

absCHNITT 4 FÜHruNG eINes Neways-GesCHÄFTsbeTrIebs

4.1 Einhaltung des Neways-Vergütungsplans s. 64.1.1 Direktvertriebsmethode, Einzelhandelsgeschäfte und Messen s. 64.1.2 Nicht zum Weiterverkauf bestimmte Käufe s. 64.1.3 Direktvertriebsverbände s. 64.2 Werbung s. 64.2.1 Werbung, Verkaufsförderungs- und Vertriebsmaterialien s. 64.2.2 Berater-Websites s. 64.2.3 Marken und Urheberrechte s. 64.2.4 Medien und Medienanfragen s. 74.2.5 Stellenanzeigen s. 74.2.6 Spamming und Telemarketing s. 74.2.7 Produktaussagen s. 74.2.8 Einkommensangaben s. 74.2.9 Unbefugte Aussagen und Handlungen s. 74.3 Sponsoring s. 74.3.1 Wechsel des Sponsors s. 74.3.2 Abwerben s. 74.3.3 Zurückhalten von Anträgen oder Bestellungen s. 84.3.4 Sonstige verbotene Maßnahmen s. 84.3.5 Verpflichtungen zur Unterstützung der Downline s. 8

inhalt

4.3.6 Verunglimpfungsverbot s. 84.3.7 Konkurrierende Tätigkeit und Abwerbeverbot s. 84.3.8 Staatliche Zulassung oder Befürwortung s. 84.3.9 Melden von Verstößen gegen die Richtlinien s. 84.4 Versicherung s. 84.4.1 Versicherung der Geschäftsaktivität s. 84.4.2 Produkthaftungsversicherung s. 8

absCHNITT 5: verGÜTuNG

5.1 Voraussetzungen für die Zahlung einer Vergütung s. 85.2 Aufstellung zur Vergütung s. 85.3 Eigenfakturierung: Annahme und rechtlicher Rahmen s. 85.4 Anfrage von Dokumenten und Gebühren s. 95.5 Berichtigungen wegen zurückgesandter Produkte s. 95.6 Verwaltungsgebühr und Verlängerung s. 95.7 Sonstige Abzüge s. 95.8 Widerspruchspflicht s. 9

absCHNITT 6: proDuKTKÄuFe uND rÜCKseNDuNGeN

6.1 Überschüssige Bestände s. 96.2 Produktzufriedenheitsgarantie s. 96.3 Bestätigung von Bestellungen s. 106.4 Festlegung der Einzelhandelspreise s. 106.5 Rückgabe von Produkten und Verkaufshilfen bei Kündigung s. 106.5.1 Kündigung durch den Berater s. 106.5.2 Kündigung durch Neways s. 106.5.3 Aufrechnung s. 106.5.4 Sonstige Rechte s. 106.6 Verfahren für Rücksendungen s. 106.7 Berater-Käufe von Neways s. 106.7.1 Veranstaltungen s. 10

absCHNITT 7: LauFZeIT uND KÜNDIGuNG

7.1 Laufzeit s. 107.2 Kündigung s. 117.2.1 Freiwillige Kündigung durch den Berater s. 117.2.2 Kündigung wegen Untätigkeit s. 117.2.3 Kündigung oder Sanktionen aufgrund eines Verstoßes s. 117.3 Auswirkungen der Kündigung s. 11

absCHNITT 8: beILeGuNG voN sTreITIGKeITeN uND soNsTIGe sCHLussbesTIMMuNGeN

8.1 Rechtswahl und Gerichtsstand s. 118.2 Salvatorische Klausel s. 118.3 Höhere Gewalt s. 118.4 Verzicht s. 11

absCHNITT 1: DeFINITIoNeN aufschließen: Die Downline-Organisation eines früheren Beraters wird aufgeschlossen, indem jeder Berater in der ersten Ebene unmittelbar unter dem früheren Berater, in die erste Ebene der Upline des früheren Beraters verschoben wird.Berater: Ein gemäß einem Beratervertrag als Neways-Berater angemeldeter selbstständiger Gewerbetreibender.Beraterantrag: Das Antragsformular und die beiliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Person ausfüllen bzw. unterzeichnen muss, um Berater zu werden.Beratervertrag: Die schriftliche Vereinbarung zwischen Neways und jedem einzelnen Berater, die den Beraterantrag, die Neways-Firmenrichtlinien, den Neways-Vergütungsplan sowie alle damit verbundenen von einem Berater auszufüllenden oder zu unterzeichnenden Formulare umfasst, jeweils in ihrer aktuellen Fassung.Direktkunde: Eine Person, die Neways-Produkte direkt von Neways zum Großhandelspreis kauft, die jedoch nicht als Berater am Vergütungsplan beteiligt ist.Downline: Die Downline besteht aus den unmittelbar unter einem Berater angemeldeten Beratern und Direktkunden und deren jeweiligen Marketingorganisationen.Downline-Bericht: Ein von Neways erstellter monatlicher Bericht mit wichtigen Daten zur Identität der Berater, Umsatzdaten und Angaben zur Anmeldetätigkeit der Marketingorganisation jedes einzelnen Beraters.Firmenrichtlinien: Die Firmenrichtlinien von Neways in der jeweils geltenden Fassung.Kunde: Eine Person, die Neways-Produkte von einem Berater kauft. neways: Neways Europe BVBA, eine nach belgischem Recht gegründete Gesellschaft (Gesellschaftsnummer 0893292596).neways-Produkte: Die Produkte und Dienstleistungen, die Neways oder ihre Partnerfirmen zum Verkauf anbieten. Sponsor: Ein Berater, der einen Berater oder einen Direktkunden bei Neways eingeführt hat und der im Beraterantrag oder in der Direktkundenanmeldung als solcher angegeben ist.Upline: Die Marketingorganisation oberhalb eines Beraters, von der er ein Teil ist.Vergütungsplan: Der derzeit geltende Vergütungsplan, der regelt, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe ein Berater Anspruch auf eine Vergütung hat.

Verkaufshilfen: Neways-Schulungsunterlagen und Dokumentation zur Verkaufsförderung

absCHNITT 2: eINLeITuNG

2.1 Im Beratervertrag enthaltene Firmenrichtlinien und enthaltener VergütungsplanDer Beraterantrag, die Firmenrichtlinien, de r Ve r g ü t u n g sp l a n u nd d i e d a m i t zusammenhängenden Formulare sind in den Beratervertrag einbezogen und bilden einen wesentl ichen Teil davon. Durch Unterzeichnen eines Beraterantrags ver pf l ichte t s ich der Berate r , a l le Bestimmungen des Beratervertrags in seiner jeweils geltenden Fassung einzuhalten, und er erkennt diese als für ihn verbindlich an. Der Beratervertrag ist ein Jahr gültig und kann durch Entrichten einer Verlängerungsgebühr für jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Jeder Berater ist dafür verantwortlich, dass er den Beratervertrag in der jeweils aktuellen Fassung, wie auf der offiziellen Berater-Website von Neways und in sonstigen offiziellen Neways-Publikationen veröffentlicht, gelesen und verstanden hat.

2.2 Änderungen des BeratervertragsDa sich das geltende Recht sowie das wirtschaftliche Umfeld immer wieder ändern, behält sich Neways das Recht vor, den Beratervertrag nach eigenem freien Ermessen zu ändern, vorausgesetzt, Neways informiert die Berater mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vorab über die Änderung (wenn die Änderung sich auf die finanziellen Verpflichtungen des Beraters bezieht, beträgt die Frist 60 Tage). Derartige Änderungen treten 30 bzw. 60 Tage nach der Mitteilung an alle Berater über die Änderung des Beratervertrags in Kraft. Mitteilungen über Änderungen sind in offiziellen Neways-Materialien zu veröffentlichen. Neways hat allen Beratern eine vollständige Abschrift der geänderten Bestimmungen auf einem oder mehreren der folgenden Wege zukommen zu lassen oder zur Verfügung zu stellen: (1) durch Veröffentlichung auf der offiziellen Berater-Website von Neways, (2) per E-Mail, (3) als Faxabruf, (4) durch Veröffentlichung in Unternehmenszeitschriften, (5) durch Abdruck auf Produktbestellungen oder Vergütungsabrechnungen oder (6) in speziellen Mailings.

absCHNITT 3: beraTer werDeN

3.1 Zugangsvoraussetzungen für BeraterNeways behält sich das Recht vor, Berateranträge anzunehmen oder abzulehnen. Um Berater werden zu können, muss jeder Antragssteller: (i.) eine natürliche Person sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben und in einem europäischen Land wohnhaft sein oder ein innerhalb Europas errichtetes Unternehmen sein; (i i .) über eine gü lt ige Sozia l-versicherungsnummer, Steueridentifikations-nummer oder ähnliche Nummer verfügen; (iii) einen ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Beraterantrag einreichen; und einen ersten gültigen Produktkauf in beliebiger vom Antragssteller gewählter Höhe tätigen. Außer dem ersten gültigen Produktkauf (und in manchen Märkten dem Kauf eines Business-Kits), sind keine Abgaben oder Gebühren erforderlich, um Berater zu werden. Neways bietet den Beratern Verkaufshilfen zum Selbstkostenpreis zum Erwerb an. Berater aus Großbritannien und Nordirland: Entsprechend der Gesetzgebung des Vereinigten Königreichs, darf Neways in den ersten 7 Tagen nach der Unterzeichnung eines Beratervertrags, keine Zahlungen akzeptieren, die mehr als 200 £ (inklusive Mehrwertsteuer) betragen.

3.2 Möglichkeiten der Antragsstellung

3.2.1 Online-AnträgeBerater können sich auf den von Neways betriebenen Websites online anmelden. Die Annahme des Beratervertrags über das Internet hat dieselbe rechtliche Wirkung, als hätte der Antragssteller diesen von Hand unterzeichnet.

3.2.2 Anträge per E-MailBeraterantragsformulare können per E-Mail an Neways geschickt werden. Das Formular muss unterschrieben und in eingescannter Form angehängt werden.

3.2.3 Anträge per FaxPer Fax an Neways übermittelte Berateranträge stellen Originale dar. Es brauchen keine Kopien nachgereicht zu werden. Gefaxte Anträge müssen deutlich lesbar sein und eine Unterschrift enthalten. Die unterschriebenen Anträge können Neways auch per Post zugesandt werden. Eine Anmeldung per Telefon ist nicht möglich.

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3.3 Datenschutz / EinwilligungDer Berater erkennt an, dass Neways d ie i m Berate r ver t rag genan nten personenbezogenen Daten sowie die von Neways im Rahmen der Erfüllung des Beratervertrags erfassten personenbezogenen Daten für den Betrieb des Beraternetzes und zur Erfüllung der Verpflichtungen von Neways aus dem Beratervertrag benötigt. Die Daten werden von verschiedenen am Betrieb des Vertriebsnetzes beteiligten Einheiten der Neways-Unternehmensgruppe verwendet. Sie können ebenfalls gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages an andere Berater weitergegeben werden. Der Berater erteilt seine Einwilligung zur Nutzung dieser Daten durch verschiedene am Betrieb des Beraternetzes beteiligte Einheiten der Neways-Unternehmensg r uppe , auch au ßerha lb des eu ropä i schen Wirtschaftsraums (EWR). Der Berater hat ein Recht auf Einsicht und Berichtigung der ihn betreffenden Daten und darauf, jederzeit und kostenlos der weiteren Bearbeitung der Daten zu Direktmarketingzwecken zu widersprechen.

3.4 Eine Beraterschaft pro PersonEine Person darf nur e ine Neways-Beraterschaft besitzen oder betreiben und nur an einer Neways-Beraterschaft beteiligt sein. Es dürfen keine juristischen Personen, Treuhandgesellschaften oder sonstigen Einrichtungen eingesetzt werden, um diese Regelung zu umgehen.

3.4.1 Ehegatten und KinderE h e g a t t e n ( a u c h n i c h t e h e l i c h e Lebensgemeinschaften) dürfen gemeinsam nur eine Beraterschaft besitzen. Ausnahmen von dieser Regelung werden in Fällen wie z. B. der Heirat zweier Berater oder der Vererbung einer Beteiligung an einer Beraterschaft durch einen nahen Familienangehörigen an einen Berater auf Einzelfallbasis entschieden, wenn ein schriftlicher Antrag an Neways gestellt wird. Kinder von Beratern, die ansonsten die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um Berater zu werden und die mit einem Berater in einem gemeinsamen Haushalt leben, können vom elterlichen Berater eine separate Beraterschaft besitzen und betreiben, sofern das jeweilige Kind ein eigenständiges Steuersubjekt ist.

3.4.2 Gesamtschuldnerische Haftung;Handlungen von Haushaltsmitgliedern oder verbundenen Personen Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Beraterschaft besitzen, dann haften diese Personen gesamtschuldnerisch für die Erfül lung sämtl icher Verpf l ichtungen aus dem Beratervertrag. Wenn ein naher Familienangehöriger eines Beraters oder eine mit einer Kapital- oder Personengesellschaft, einer Treuhand oder einer sonstigen juristischen Person verbundene Person eine Handlung vornimmt, die gegen eine Bestimmung des Beratervertrags verstoßen

würde, wenn der Berater sie vornähme, dann gilt diese Handlung als ein Verstoß des Beraters. Neways kann in diesem Fall gemäß dem Beratervertrag disziplinarisch gegen den Berater vorgehen.

3.5 Status eines selbstständigen UnternehmersBerater sind keine Käufer von Franchise- oder Geschäftsmögl ichkeiten. Berater sind unabhängige Unternehmer und sind weder ausdrücklich noch stillschweigend dazu ermächtigt, für Neways verbindliche Verpf lichtungen zu übernehmen. Jeder Berater entscheidet über seine eigenen Ziele, Arbeitszeiten und Verkaufsmethoden, solange diese den Bestimmungen des Beratervertrags entsprechen. Berater Jeder Berater kann die Ausübung seiner Dienste unter diesem Vertrag an solche Personen übertragen, die von Neways schriftlich als geeignet ausgebildet und für diesen Zweck befähigt anerkannt sind, unter der Voraussetzung, dass eine solche dritte Partei (i) sich Neways gegenüber verpflichtet, sich an die Bestimmungen des Vertrages zu halten und dass (ii) keine solche Delegation den Berater von irgend welchen Verpflichtungen oder Haftungen aus dem Vertrag entbindet. Der Berater ist für die Handlungen und Unterlassungen seiner Beauftragten in demselben Maß voll verantwortlich, wie er für seine eigenen Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verantwortlich ist. Der Berater ist in Bezug auf die Handlungen und Unterlassungen seiner Beauftragten Neways gegenüber jederzeit schadenersatzpflichtig.

3.6 Einhaltung von RechtsvorschriftenDie Berater haben bei der Führung ihrer Geschäfte alle anwendbaren ö r t l i c h e n , n a t i o n a l e n u n d s o n s t i g e n Gesetze und Bestimmungen, wie z.B. d ie s o z i a l v e r s i c h e r u n g s r e c h t l i c h e n , steuerrechtl ichen und al le sonst igen anwendbaren Vorschriften, einschließlich der Verbraucherschutzvorschr i f ten einzuhalten und sie sind ausschließlich für die Erfüllung aller maßgeblichen gesetzlichen Verpflichtungen verantwortlich.

3.7 Änderungen von Beraterschaften

3.7.1 Hinzufügen von MitantragsstellernEin Berater kann auf schriftlichen A n t r a g u n d d u r c h E i n r e i c h e n e i nes ord nu ngsgemä ß ausgef ü l l t en Beraterantrags einen Mitantragssteller zu einer bestehenden Beraterschaft hinzufügen. Der ursprüngliche Berater muss als Partei am ursprüngl ichen Beratervertrag beteiligt bleiben. Um die Beraterschaft zu verlassen, muss der ursprüngliche Berater die Beraterschaft gemäß den folgenden Übertragungs- und Abtretungsbest immungen übertragen oder abtreten. Ansonsten erlischt die

Beraterschaft beim Ausscheiden des ursprünglichen Beraters.

3.7.2 Verkauf, Übertragung oder Abtretung des Neways-Geschäftsbetriebs Eine Beraterschaft kann nur auf den Sponsor des Beraters, eine vom Berater gesponserte Person bzw. eine Person übertragen werden, die derzeit kein Berater ist. Für eine Übertragung ist die schriftliche Zustimmung von Neways erforderlich, wobei Neways diese Zustimmung nach freiem Ermessen verweigern kann. Gegen den verkaufenden Berater darf zum Zeitpunkt der Übertragung nichts vorliegen und er darf nicht gegen irgendwelche Bestimmungen des Beratervertrags verstoßen haben. Er muss außerdem die von Neways geforderten Unterlagen ausfüllen. Der Übernehmer muss die Voraussetzungen für die Übernahme einer Beraterschaft erfüllen und die von Neways angeforderten Unterlagen ausfüllen. Der Sponsor des verkaufenden Beraters hat ein Vorkaufsrecht. Neways wird die Zustimmung verweigern, wenn das Unternehmen der Ansicht ist, dass die Upline oder Downline des verkaufenden Beraters durch die Übertragung beeinträchtigt wird. Ein Verkauf oder eine Übertragung eines Neways- Geschäftsbetriebs kann nicht zum Wechsel der Sponsorship-Linie führen. Wenn eine Beraterschaft an den Sponsor des Beraters oder an eine von dem Berater gesponserte Person verkauft wird, schließt die Beraterschaft zur jeweiligen Upline auf. Zur Übertragung einer Beraterschaft, kann es eine Gebühr erhoben werden.

3.7.3 Trennung von BeraterschaftenWenn eine Ehe geschieden wird oder ein Unternehmen aufgelöst wird, müssen Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass jegliche Trennung oder Auflösung so vorgenommen wird, dass die Upline und Downline davon nicht beeinträchtigt werden. Wenn die sich trennenden Parteien nach Ansicht von Neways die Interessen von Neways und anderen Beratern nicht berücksichtigen, kündigt Neways den Beraterschaftsvertrag zwangsweise und die Beraterschaft schließt zur entsprechenden Upline auf. Die Downline-Organisation wird bei einer Ehescheidung oder Auflösung eines Unternehmens unter keinen Umständen getei lt . Wenn d ie an einer Scheidung oder Auflösung beteiligten Parteien eine Streitigkeit über die Zuteilung der Vergütung und des Eigentums der Geschäftsaktivität nicht innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum, an dem d ie Scheidung eingereicht oder das Auflösungsverfahren eingeleitet wurde, beilegen können, wird der Beraterschaftsvertrag zwangsweise aufgelöst. Wenn ein ehemaliger Ehepartner sämtliche Rechte am ursprünglichen Neways-Geschäftsbetr ieb vol lständig aufgegeben hat, steht es der Person frei, sich umgehend unter einem beliebigen

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newayS eUroPe BVBa | Firmenrichtlinien | janUar 2010

Sponsor anzumelden. Ehemal ige mit einem Unternehmen verbundene Personen müssen sechs Kalendermonate lang warten, bevor sie sich unter einem anderen Sponsor anmelden können, sie können sich jedoch unter demselben Sponsor, der der Sponsor des aufgelösten Unternehmens war, sofort wieder anmelden. In solchen Fäl len haben die ehemaligen Ehepartner oder Geschäftspartner jedoch keine Ansprüche auf Berater oder Direktkunden in ihren ehemaligen Organisationen.

3.7.4 NachfolgeBei Tod oder Geschäftsunfähigkeit eines Beraters kann das Geschäft des Beraters an seine Erben oder Treuhänder weitergegeben werden. Hierzu sind Neways angemessene, gesetzliche Nachweise wie zum Beispiel ein Testament oder Erbschein vorzulegen, um sicherzustellen, dass die Übertragung gerechtfertigt ist. Der Übernehmer muss alle Bedingungen für den ursprünglichen Status des Beraters erfüllen und einen Beratervertrag unterzeichnen. Wenn ein Testament oder eine sonstige letztwillige Verfügung angefochten wird und nicht innerhalb von sechs Monaten ab dem Tod des Beraters über die Zuteilung des Geschäftsbetriebs entschieden wird, oder wenn der Rechtsnachfolger nicht innerhalb dieser Sechsmonatsfrist alle Anforderungen erfüllt, dann wird der Geschäftsbetrieb zwangsweise aufgelöst. Wenn ein Berater stirbt, ohne in einem Testament oder einer sonstigen letztwilligen Verfügung eine Verfügung über den Neways-Geschäftsbetrieb getroffen zu haben, wird der Geschäftsbetrieb aufgelöst.

3.8 Berater-RechteNach seiner Anmeldung als Berater ist der Berater berechtigt: (i.) Produkte und Dienstleistungen von Neways zum Großhandelspreis zu kaufen, um sie selbst zu verbrauchen oder, falls dies in dem betreffenden Markt erlaubt ist, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung des Beraters, an Kunden zu verkaufen, (ii.) am Neways-Vergütungsplan teilzuhaben, und (iii.) neue Berater und Direktkunden zu Sponsern.

3.9 DirektkundenEine Person kann Direktkunde werden und kann Neways-Produkte zum selben Großhandelspreiswie die Berater, direkt von Neways kaufen, sie hat jedoch nicht das Recht, sich am Vergütungsplan zu beteiligen. Ein Direktkunde kann in den Status eines Beraters übergehen, wenn er Neways schreibt und einen Beraterschaftsantrag anfordert. Er verbleibt dann unter seiner momentanen Upline. Ein Berater dessen Status wegen Untätigkeit auf den Status des Direktkunden zurückgestuft wurde (7.2.2 Beendigung wegen Untätigkeit), kann sich unter einem neuen Sponsor als Direktkunde oder sogar als neuer Berater bewerben, indem er an

Neways schreibt und ein Antragsformular anfordert, aber nur wenn die vorhergehende Beraterschaft innerhalb der vorhergehenden sechs Monate keine Produktkäufe, keine Sponsorentät igkeit und keine sonst ige Beratertätigkeiten aufgewiesen hat. Ein Direktkunde kann sich erst sechs Monate nach dem vorhergehenden Antrag unter einem neuen Sponsor erneut anmelden, wenn er während dieser Zeit keine Bestellung aufgegeben hat.

absCHNITT 4 FÜHruNG eINes Neways-GesCHÄFTsbeTrIebs

4.1 Einhaltung des Neways-VergütungsplansDie Berater müssen sich an die Bestimmungen des Neways-Vergütungsplans halten und dürfen die Neways-Geschäftsgelegenheit nur über die ausdrücklich in offiziellen Neways-Publikationen genannten Systeme, Programme oder Marketingmethoden bzw. nur in Verbindung mit besagten Systemen, Programmen oder Marketingmethoden anbieten.

4.1.1 Direktvertriebsmethode, Einzelhandelsgeschäfte und Messen Die Berater dürfen die Neways-Produkte nur im persönlichen Kontakt (allgemein a l s „ D i r e k t v e r t r i e b “ b e z e i c h ne t ) verkaufen. Die Berater dürfen keine Neways-Produkte in Einzelhandels- oder Dienstleistungseinrichtungen ausstellen oder verkaufen. Neways-Produkte können jedoch, soweit dies rechtlich zulässig ist, in Wellness-Oasen, Friseursalons, Nagelstudios oder Kosmetikinstituten, Solarien, Fitnessstudios und Praxen ausgestellt und verkauft werden, sofern jemand in der Einrichtung ein Berater ist. Dazu muss jederzeit jemand anwesend sein, der sich mit Neways-Produkten auskennt. Die Berater dürfen die Neways-Produkte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Neways auf Messen und professionellen Ausstellungen ausstellen und verkaufen. Neways behält sich das Recht vor, die Zustimmung zur Teilnahme an einer Veranstaltung zu verweigern, die dem Unternehmen nicht als geeigneter Rahmen für die Verkaufsförderung seiner Produkte oder seiner Geschäftsgelegenheit erscheint, und kann nur einen Stand pro Veranstaltung zulassen. Für Tauschbörsen, Garagenverkäufe, Flohmärkte, Bauernmärkte und Ähnliches wird keine Zustimmung erteilt, da diese Veranstaltungen dem professionellen Image, dem Neways entsprechen möchte, nicht zuträglich sind.

4.1.2 Nicht zum Weiterverkauf bestimmte KäufeIn Ländern, in denen keine Tochtergesellschaft von Neways tätig ist, dürfen Berater keine Produkte weiterverkaufen. Produktkäufe in diesen Märkten müssen für den persönlichen

Verbrauch bestimmt sein und sind auf einen Umfang begrenzt, der dem persönlichen Gebrauch entspricht.

4.1.3 DirektvertriebsverbändeDa Neways nationalen und internationalen Direktvert r iebsverbänden angehört , müssen s ich d ie Berater im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit strikt an die von diesen Verbänden für die Mitglieder und ihre selbstständigen Berater aufgestellten Verhaltensstandards halten. Eine aktuelle Liste der europäischen Länder, in denen Neways Mitglied des Direktvertriebsverbandes ist, finden sie auf der Neways Website.

4.2 WerbungAlle Berater haben den guten Ruf der Firma Neways und der Neways-Produkte zu schützen und zu fördern. Marketing und Verkaufsförderung der Neways-Produkte und der Neways-Geschäftsmöglichkeit müssen mit dem öffentlichen Interesse ve re i nba r se i n ; a l l e u n höf l i chen , täuschenden, irreführenden, unethischen oder unmoralischen Verhaltensweisen oder Praktiken sind zu unterlassen.

4.2.1 Werbung, Verkaufsförderungs- und VertriebsmaterialienB e r a t e r d ü r f e n k e i n e v o n i h n e n erstel lten schrift l ichen Verkaufshi lfen, Verkaufsförderungsmaterialien, Werbung und sonstige Dokumentation (einschließlich Internet-Werbung) verwenden, sofern sie diese Neways nicht zuvor vorgelegt und eine entsprechende schrift l iche Zust immung erhalten haben. Diese Materialien müssen den Berater ausdrücklich als Ersteller dieser Materialien in seiner Eigenschaft als „unabhängiger Berater“ ausweisen und dürfen nicht den Eindruck erwecken, es handle sich um Neways-Materialien.

4.2.2 Berater-WebsitesBerater dürfen zum Bet reiben ihrer Geschäftsaktivität eine Website verwenden, für die die folgende Regelungen gelten: (i.) Alle Websites müssen zuvor von Neways geprüft werden und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Neways; (ii.) Berater dürfen keine Neways-Produkte im Internet zur Versteigerung anbieten;(iii.) auf der Website darf nur für Neways-Produkte geworben werden. Die Website darf keine Links zu anderen Websites enthalten; und (iv.) der Inhalt der Website muss ansonsten den Richtlinien von Neways entsprechen.

4.2.3 Marken und UrheberrechteBerater müssen sich immer als selbstständige Gewerbetreibende darstellen und jeglichen Eindruck vermeiden, ein Berater sei ein Angestellter oder Vertreter von Neways. Der Name Neways, die Namen von Neways-Produkten und sonst ige von Neways geführte Namen sind urheberrechtl ich geschützte Handelsnamen, Marken und

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Dienstleistungsmarken von Neways. Neways schützt alle seine gedruckten Dokumente Verkaufshilfen usw. urheberrechtlich. Die Berater dürfen die Namen, urheberrechtlich geschützten Materialien, Designs, Logos, Handelsnamen, Marken, Slogans, Symbole, Farbschemata etc. von Neways nur wie von Neways ausdrücklich erlaubt verwenden. Ohne Einschränkung des Vorhergesagten gelten die folgenden Einschränkungen, sofern Neways nicht ausdrücklich eine abweichende Zustimmung erteilt hat: (i.) Von Neways erstellte Verkaufsmaterialien, Produktinformationen und sonstige Literatur dürfen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Neways kopiert werden. (ii.) Die Verwendung des Namens „Neways“ auf nicht von Neways erstellten Materialien (auch im Internet) ist mit Ausnahme der Bezeichnung „Selbstständiger Neways-Berater“ untersagt. (iii.) Die Berater dürfen keine Handelsnamen, M a r k e n , D i e n s t l e i s t u n g s n a m e n , D ie n s t l e i s t u n g ske n n ze i c he n o de r Produktnamen von Neways oder Ableitungen davon als Internetdomainname oder als Bestandteil einer E-Mail-Adresse anmelden oder benutzen. (iv.) Berater dürfen keine Namen oder Logos von Neways als Bestandteil ihres Firmennamens verwenden. (v.) Berater dürfen sich nicht mit einem Namen oder Logo von Neways in Telefon-, Internet-, Branchen- oder sonstige Verzeichnisse eintragen lassen. (vi.) Berater dürfen sich am Telefon nicht mit einem Neways-Namen oder auf eine Weise melden, die Anrufer zu der Annahme verleiten würde, sie seien mit den Neways-Büros verbunden.(vi i .) Berater dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Neways keine Aufzeichnungen von Veranstaltungen und Vorträgen von Neways zum Verkauf oder Vertrieb erstellen oder Aufzeichnungen von Audio- oder Videopräsentat ionen von Neways zum Verkauf oder für den persönlichen Gebrauch vervielfältigen.(viii.) Berater dürfen Neways-Produkte, Informat ionen , Mater i a l ien oder Programme in keinster Weise anders verpacken, umbeschriften, auffüllen oder die darauf angebrachten Etiketten ändern. Neways-Produkte dürfen nur in ihren Originalbehältern verkauft werden.

4.2.4 Medien und MedienanfragenBerater dürfen nicht auf Medienanfragen zu Neways oder ihrer selbstständigen Neways-Geschäftsaktivität reagieren und haben derartige Anfragen unverzüglich an Neways zu verweisen. Eine Medienanfrage ist eine nicht angeforderte Kontaktaufnahme durch eine die Medien vertretende Person.

4.2.5 StellenanzeigenBerater dürfen keine Anzeigen in den Stellenmärkten von Zeitungen, Zeitschriften, Websites oder sonstigen Medien aufgeben.

Ein Berater darf unter keinen Umständen eine Suchanzeige zur Gewinnung neuer Berater aufgeben, die besagt oder andeutet, es werde eine Anstellung angeboten. In der Werbung muss unabhängig vom eingesetzten Medium angegeben werden, dass das Neways-Programm eine Gelegenheit ist, eine selbstständige Geschäftsaktivität zu betreiben und zu besitzen.

4.2.6 Spamming und TelemarketingBerater dürfen keine unerwünschten Faxschreiben oder E-Mails bzw. Massenfaxe oder -E-Mails verschicken, um für Neways-Produkte oder Geschäftsmöglichkeiten zu werben. Der Einsatz von automatisierter Telefonwerbung oder von Telemarketing ist ebenfalls untersagt.

4.2.7 ProduktaussagenBerater dürfen keine Aussagen dahingehend machen, dass Neways-Produkte bei der Heilung, Behandlung, Diagnostizierung, Milderung oder Vorbeugung von Krankheiten nützlich seien. Es dürfen keine anderen Aussagen bezüglich positiver Eigenschaften von Neways-Produkten gemacht werden, als jene, die in offiziellen Neways-Publikationen enthalten sind.

4.2.8 EinkommensangabenB e r a t e r d ü r f e n d i e N e w a y s -Geschäftsmöglichkeit nicht in übertriebener Weise darstellen. Berater dürfen keine E i n kom me n s vor au sb e r e c h nu n g e n , Einkommensaussagen oder -darstellungen machen. Außerdem dürfen sie weder ihr eigenes Neways-Einkommen, noch das anderer Neways-Berater angeben. Berater müssen potenziellen Beratern eine vollständige und richtige Erklärung der Neways-Geschäftsmöglichkeit und des Vergütungsplans geben und dabei Folgendes betonen: (i) den Umfang aller Verpflichtungen, Käufe zu tätigen oder Gebühren zu zahlen; (ii) dass der Erfolg eines Beraters von der persönlichen Eignung für das Geschäft, von persönlichen Anstrengungen sowie vom eigenen Engagement abhängt; und (iii) dass ein Berater für das reine Werben neuer Berater als Sponsor keine Vergütung erhält. Der Berater muss sicherstellen, dass Einladungen an potenzielle Kunden / Berater zu Präsentationen wahr und zutreffend sind, den Zweck der Veranstaltung klar darstellen, die von Neways gelieferten Güter beschreiben, Namen und Anschrift des/der Veranstalters angeben und den folgenden Wortlaut enthalten: „Für Berater und Teilnehmer am Vertriebskonzept ist es nicht erlaubt, Personen mit dem Versprechen auf Gewinne zur Teilnahme am Vertriebskonzept oder zu irgendwelchen Zahlungen zu überreden. Lassen Sie sich durch Behauptungen, dass hohe Gewinne leicht erreicht werden, nicht in die Irre führen“

4.2.9 Unbefugte Aussagen und HandlungenBerater haften in vollem Umfang für ihre mündlichen und schriftlichen Aussagen in Bezug auf die Neways-Produkte und Geschäftsmöglichkeit, die nicht ausdrücklich in offiziellen Neways-Materialien enthalten sind. Die Berater verpflichten sich, Neways, die Mitgl ieder der Geschäftsleitung, Führungspersonen, Angestellte sowie Mitarbeiter von Neways bezügl ich aller Verbindlichkeiten, einschließlich Urtei le, Bußgelder, Rückerstattungen, Anwaltshonorare, Gerichtskosten und entgangene Umsätze, die Neways aufgrund ihrer unbefugten Aussagen oder Handlungen entstehen, von der Haftung freizustellen und schadlos zu halten.

4.3 SponsoringAlle Berater, die alle entsprechenden K r i t e r i e n e r f ü l l e n , kön ne n neue Berater und Direktkunden gemäß dem Beraterschaftsvertrag sponsern, sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Berater, die andere Personen außerhalb der Länder der Europäischen Union, der Schweiz und Norwegen sponsern wollen, müssen die geltenden Rechtsvorschriften und Firmenrichtlinien dieser Länder einhalten. Der Berater, der in einer anderen Region rekrutiert, wird gemäß dem geltenden Vergütungsplan jener Region vergütet. Neue Berater und Kunden können nur einen Sponsor haben und sie haben das Recht, bei der Abgabe eines Beraterantrags ihren Sponsor zu wählen. Wenn mehrere Berater behaupten, der Sponsor derselben Person zu sein, behält sich Neways das Recht vor, den zuerst bei Neways eingegangenen und ordnungsgemäß ausgefüllten Antrag zu akzeptieren.

4.3.1 Wechsel des SponsorsBerater können ihre Sponsoren nicht wechseln , es se i denn, s ie lösen ihren Beraterschaftsvertrag freiwillig auf und bleiben sechs Monate lang inaktiv (d. h. keine Produktkäufe, kein Sponsoring, keine Beteiligung an irgendeiner sonstigen Form von Berater-Tätigkeit). Nach der sechsmonatigen Ruhephase kann die Person sich unter einem neuen Sponsor erneut anmelden.

4.3.2 AbwerbenBeratern ist es verboten, direkt oder indirekt bestehende Berater oder Direktkunden aus anderen Organisationen oder Downlines (oder die dies innerhalb der letzten sechs Monate waren ) mit einem anderen Sponsor anzumelden oder dies zu versuchen. Berater dürfen andere Berater nicht schlecht machen, diskreditieren oder verunglimpfen, um einen anderen Berater dazu zu bringen, sich ihrer eigenen Marketingorganisation anzuschließen.

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newayS eUroPe BVBa | Firmenrichtlinien | janUar 2010

4.3.3 Zurückhalten von Anträgen oder Bestellungen B e r a t e r dü r f e n d i e A n m e ldu n g e n v o n n e u e n B e r a t e r n o d e r d i e Einzelhandelsproduktverkäufe nicht manipulieren. Alle Berateranträge und Produktbestellungen sind innerhalb von sieben Geschäftstagen ab ihrer Unterzeichnung durch einen Berater bzw. ab ihrer Aufgabe durch einen Kunden an Neways zu schicken.

4.3.4 Sonstige verbotene MaßnahmenBerater dürfen n icht versuchen, d ie Bestimmungen des Beraterschaftsvertrags zu umgehen. Zu den verbotenen Maßnahmen gehören unter anderem: (i) die Verwendung des Namens des Ehegatten oder eines Verwandten sowie das Benutzen von Handelsnamen, Alias-Bezeichnungen, juristischen Personen oder fiktiven Namen oder Identifizierungsnummern; (ii) das Anmelden von Personen ohne deren Wissen bzw. ohne dass diese Personen einen Beraterantrag unterzeichnen; (iii) das Anmelden fiktiver Personen; (iv) das Kaufen von Neways-Produkten für einen anderen Berater oder Direktkunden, um eine Vergütung zu erzielen; und (v) die finanzielle Unterstützung neuer Berater zum Zweck der Maximierung der Vergütung im Rahmen des Vergütungsplans.

4.3.5 Verpflichtungen zur Unterstützung der Downline S p o n s o r e n h a b e n e i n e s t ä n d i g e Verpflichtung, den von ihnen gesponserten Personen Schu lungen, Unterstützung und Hilfe zu bieten. Alle Berater sind dafür verantwortlich, ihre Downline zu motivieren und zu schulen. Berater müssen außerdem ihre Downline-Organisationen überwachen, um sicherzustel len, dass keine unangemessenen Aussagen über die Produkte oder die Geschäftsmöglichkeiten gemacht werden und dass keine illegalen oder unethischen Verhaltensweisen angewendet werden. Jeder Berater sollte in der Lage sein, Neways auf Aufforderung dokumentarische Belege für die Erfüllung dieser Sponsor-Pflichten vorzulegen. Unabhängig von der erreichten Ebene haben die Berater ebenfalls eine ständige Verpflichtung, den Absatz persönlich durch Gewinnung neuer Kunden und durch das Bed ienen bestehender Kunden zu fördern.

4.3.6 VerunglimpfungsverbotBerater dürfen keine negativen oder verungl impfenden Bemerkungen über Neways, Mitarbeiter von Neways, andere Berater oder Neways-Produkte machen. Außerdem dürfen d ie Berater keine verunglimpfenden Bemerkungen über andere Unternehmen, insbesondere Wettbewerber oder deren Mitarbeiter, Vertriebspartner oder Produkte machen.

4.3.7 Konkurrierende Tätigkeit und Abwerbeverbot Beratern steht es frei, an einem anderen Mult i level- oder Network-Market ing oder an anderen Geschäftsmöglichkeiten teilzunehmen. Es ist den Beratern während der Laufzeit des Beratervertrags jedoch untersagt, andere Berater oder Direktkunden in irgendeiner Form für andere Multilevel- oder Network-Marketing- Geschäfte zu werben oder dies zu versuchen. Einem Berater ist es nach der Kündigung des Beratervertrags aus beliebigem Grund ein Jahr lang untersagt, Berater zu abzuwerben, die in der derzeitigen oder ehemaligen Downline oder Upline des Beraters sind oder die der Berater im Rahmen der Neways-Geschäftstätigkeiten kennen gelernt hat. Während dieser Zeit darf der Berater nicht danach streben, solchen Berater davon zu überzeugen, sein Vertragsverhältnis mit Neways zu kündigen oder als Berater von Neways weniger tätig zu werden oder Produkte zu verkaufen bzw. sonst aktiv in einem Verkaufsgeschäft tätig zu werden, das mit dem Geschäft von Neways im Wettbewerb steht. Unbeschadet des Vorgenannten dürfen Berater ihre persönlich gesponserten Berater und nahen Familienangehörigen werben. Diese Einschränkungen gelten in allen Ländern, in denen Neways tätig ist. Die Berater sind sich darüber einig, dass Neways durch Verstöße gegen diese Bestimmung irreparabel geschädigt wird, dass die Berechnung des Schadens jedoch äußerst schwierig ist. Die Berater vereinbaren daher, dass Neways für jeden Verstoß gegen diese Regelung einen unmittelbaren Unterlassungsanspruch sowie Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 1.700 Euro pro Vorfall hat. Die Berater dürfen potenziellen oder bestehenden Beratern oder Direktkunden weder die Neways-Geschäf tsmögl ichkeit noch Neways-Produkte in Verbindung mit einem nicht von Neways zugelassenen Programm anbieten. Berater dürfen bei mit Neways zusammenhängenden Versammlungen, Sem i na ren oder Zusammenkü nf ten oder unmittelbar im Anschluss an solche Veranstaltungen keine nicht von Neways zugelassenen Geschäftsmöglichkeiten oder Produkte anbieten.

4.3.8 Staatliche Zulassung oder BefürwortungStaatliche Institutionen oder Vertreter haben Direktvertriebs- oder Network-Marketing-Unternehmen oder -Programme nicht ausdrücklich zugelassen oder empfohlen. Daher dürfen die Berater nicht behaupten oder impl izieren, Neways oder ihr Vergütungsplan seien von einer staatlichen Stelle „zugelassen“, „empfohlen“ oder auf sonstige Weise sanktioniert.

4.3.9 Melden von Verstößen gegen die Richtlinien Berater, die einen Verstoß eines anderen Beraters gegen die Neways- Firmenrichtlinien

beobachten, sollten Neways direkt einen schriftlichen Bericht über den Verstoß vorlegen.

4.4 Versicherung

4.4.1 Versicherung der Geschäftsaktivität Berater können ihre Geschäftsaktivität eventuell versichern. Neways empfiehlt auch, ein Testament oder ein gültiges gesetzliches Dokument für die Nachfolge beizufügen, und es schriftlich der Gesellschaft zur Kenntnis zu bringen, damit sie alle Vorkehrungen trifft, das Geschäft zu schützen.

4.4.2 ProdukthaftungsversicherungNeways versichert Neways und die Berater gegen Produkthaftungsansprüche. Die Versicherungspolice von Neways enthält ein sog. „Vendors Endorsement“, demzufolge sich der Versicherungsschutz auf die Berater erstreckt, solange sie Neways- Produkte gemäß den Neways-Richtlinien und gemäß geltendem Recht vertreiben. Die Produkthaftungsversicherung von Neways erstreckt sich nicht auf Ansprüche oder Klagen wegen der Pflichtverletzung eines Beraters im Rahmen des Vertriebs des Produkts. Falls eine Klarstellung betreffend der gewährten Versicherungsdeckung erforderlich ist, kontaktieren Sie bitte Neways International.

absCHNITT 5: verGÜTuNG

5.1 Voraussetzungen für die Zahlung einer Vergütung Die Vergütung eines Beraters Wird laut dem Verg ütungsplan best immt . Um Vergütungen gemäß dem Vergütungsplan zu bez iehen , muss e in Berater d ie Mindestabsatzvolumenanforderungen erfü l len und d ie Best immungen des Beratervertrags einhalten.

5.2 Aufstellung zur VergütungNeways wird den Beratern monatlich eine Aufstellung über die Abrechnung und die Zahlung der jeweiligen Vergütung elektronisch mittei len. Gegen Gebühr können Berater auch eine Abrechnung auf Papier anfordern. Berater müssen Fehler oder Einwände innerhalb von 30 Arbeitstagen melden. Der Mindestbetrag für Auszahlungen durch Neways beträgt 5 Euro (vor MwSt.). Beachten Sie, dass NFR-Märkte andere Minimalbeträge auszahlen können. Setzen Sie sich für weitere Informationen mit Neways Europe in Verbindung. Ein Berater kann sich offene Vergütungsbeträge jeglicher Höhe auf schriftlichen Antrag auszahlen lassen.

5.3 Eigenfakturierung: Annahme und rechtlicher RahmenDer Berater stimmt zu, den Antrag auf Eigenfakturierung zu akzeptieren, die

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gesetzlich für die Berechnung der Provisionen vorgeschrieben ist, die von Neways an den Berater bezahlt werden. [Dies bezieht sich auf die gesetzliche Vorschrift: AOIF Nr. 48/2005 (E.T.110.313) vom 8. 12. 2005, erhältlich bei den belgischen Mehrwertsteuerbehörden.] Neways vereinbart, dem Berater Provision gemäß dem Neways Vergütungsplan zu zahlen und stellt dem Berater eine E i g e n f a k t u r i e r u n g s r e c h n u n g aus . Meh r wer t steuer i s t au f d ie E igenfaktu r ierungsrechnung n icht anwendbar. Stattdessen führt Neways Aufzeichnungen über alle Käufe des Beraters und berechnet die Mehrwertsteuer (zu zahlende und abziehbare) für den Steuerzeitraum. Der Berater ist dafür verantwortlich, seine eigenen Aufzeichnungen zu führen und Kopien der Eigenfakturierungsrechnungen au f z ub e wa h re n . D e r B e r a t e r mu ss sich diesbezüglich von seinen eigenen Buchhaltern beraten lassen und ist selbst dafür verantwortlich, sein örtliches Finanzamt über die Anwendung der Eigenfakturierung und die Mehrwertsteuer zu informieren, wie sie von Neways abgerechnet wird. Die Eigenfakturierungsrechnungen werden nur zum Zwecke der Provisionsberechnung erstel lt , d ie sich auf die Vergütung des Beraters nach dem Vergütungsplan beziehen. Alle anderen Aktivitäten werden durch diese Eigenfakturierung nicht abgedeckt. Falls ein Berater die Berechnung nicht akzeptiert, muss er dies Neways innerhalb von 30 Arbeitstagen mitteilen.

5.4 Anfrage von Dokumenten und GebührenFür von Beratern angeforderte Kopien von Rechnungen, Anträgen, Downline-Tät igke it sber ichten oder sonst igen Aufzeichnungen ist eine Gebühr in jeweils von Neways festgelegter Höhe zu zahlen. Berater können gegen entsprechende Gebühr eine Kopie ihrer Downline-Tätigkeitsberichte auf Papier von Neways anfordern. Berater können Tätigkeitsberichte ihrer Downline durch einloggen auf die Neways-Website gebührenfrei erhalten. Von Neways bereitgestellte Tätigkeitsberichte, einschließlich der Angaben zu Einzel- und/oder Gruppenumsätzen und/oder Tätigkeitsberichte von Sponsoren werden für den Zeitpunkt der Anfrage als richtig und zutreffend erachtet. Unbeschadet des Vorhergenannten und infolge verschiedener Faktoren, wie z. B. menschlicher Fehler und/oder mechanischen Versagens, der Ablehnung von Kreditkarten, der Genauigkeit und Lagerbestand zu einem bestimmten Zeitpunkt oder der Rücksendung von Produkten, kann Neways keine Garantie für die erstellten oder übermittelten Informationen übernehmen. Alle angezeigten oder mitgeteilten personen- und gruppenbezogenen Informationen werden ohne Gewähr und ohne direkte, indirekte oder stillschweigende Haftung für die Informationen erteilt. Hiermit wird festgehalten, dass bezüglich der

Gebrauchstauglichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Schutzrechten Dritter keine Haftung übernommen wird. Neways bzw. sonstige Personen, die die Informationen erstellen oder weitergeben, schließen hiermit in allen denkbaren rechtlichen Situationen Ansprüche eines Beraters bzw. sonstiger Personen für unmittelbare, mittelbare, bei läuf ig entstandene oder konkrete, d. h. gesondert vorzubringende und nachzuweisende Schäden oder Folgeschäden aus und haften nicht für Schäden, die aufgrund der Verwendung besagter Informat ionen entstehen (einschl ießl ich entgangener Gewinne, Vergütungen, entgangener Gelegenheiten bzw. Schäden, die eventuell aufgrund von unrichtigen, unzureichenden, verspäteten oder untergegangen Informat ionen entstehen). Das Vorgenannte gilt auch dann, wenn Neways bzw. eine andere Person vor einem möglichen Schaden gewarnt wurden. Neways bzw. sonstige Personen übernehmen keine Haftung gegenüber dem Berater oder sonstigen Personen aufgrund von Vertrag, Fahrlässigkeit, persönlicher Haftung, Produktmängeln oder sonstiger Rechtsgrundlagen, die sich direkt bzw. indirekt auf einen Gegenstand in einem solchen Vertrag oder eine damit zusammenhängende Vereinbarung beziehen, und schließen alle diesbezüglichen Ansprüche aus. Jeder Berater, der auf Online-Berichte von Neways zugreift und sich auf die darin enthaltenen Informationen verlässt, tut dies völlig auf eigene Verantwortung. Alle Informationen werden „ohne Gewähr“ erteilt. Für den Fall, dass der Berater nicht mit der Qualität der von den Online-Services erhaltenen Informationen zufrieden ist, wird hiermit festgehalten, dass der Zugriff auf die Online-Informationsservices von Neways und deren Nutzung gegebenenfalls eingestellt werden.

5.5 Berichtigungen wegen zurückgesandter Produkte Der persönliche Umsatz, der zurückgesandten Produkten zuzurechnen ist, wird in dem Monat, in dem die Rückzahlung erfolgt, abgezogen und danach in jedem folgenden Monat, bis die persönliche Umsatzbilanz ausgeglichen ist.

5.6 Verwaltungsgebühr und VerlängerungN e w ay s e r h e b t e i n e p a u s c h a l e Verwaltungsgebühr auf monat l iche Beraterprovisionen von 145 Euro (vor MwSt.) und darüber. Provisionen unter 145 Euro sind keiner Verwaltungsgebühr unterworfen. Neways zieht jährlich, im Monat nach dem Jahrestag des Eintritts des Beraters, eine Gebühr für die Beraterverlängerung ein. Neways zieht die Unterhalts- und Verlängerungsgebühren von den Provisionen ab, die dem Berater zustehen. Diese Gebühren können auch direkt an die Firma gezahlt werden. Sowohl die Unterhalts- als auch die Verlängerungsgebühr können sich ändern. Bitte wenden Sie sich an Neways, um nähere

Informationen bezüglich dieser Gebühren zu erhalten.

5.7 Sonstige AbzügeNeways zieht die erforderlichen Gebühren, z. B. für geplatzte Banküberweisungen, andere zusätzliche Leistungen und Dienste, die Neways gegen Gebühr erbringt, ab. Neways behält sich außerdem das Recht vor, Beträge als disziplinarische Sanktionen von den Vergütungsauszahlungen eines Beraters abzuziehen.

5.8 WiderspruchspflichtWenn ein Berater der Meinung ist, dass in Bezug auf Vergütungen oder Leistungen Fehler gemacht wurden, muss der Berater Neways innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des angeblichen Fehlers oder des fraglichen Vorfalls diesbezüglich zu informieren. Neways haftet nicht für Fehler, Auslassungen oder Probleme, die Neways nicht innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden.

absCHNITT 6: proDuKTKÄuFe uND rÜCKseNDuNGeN

6.1 Überschüssige BeständeNeways untersagt den Kauf von Produkten in unangemessenen Mengen, die hauptsächlich dazu dienen, die Voraussetzungen für Vergütung oder das Weiterkommen im Vergütungsplan zu erfüllen. Berater dürfen nicht mehr Warenbestände kaufen, als sie vernünftigerweise pro Monat verbrauchen oder weiterverkaufen können. Eine solche Geschäftsmethode kann durch übermäßige Rücksendungen ersichtlich werden. Dem Berater kann dafür gekündigt werden. Von Beratern kann eine Bescheinigung verlangt werden, dass sie mindestens 70 % aller von ihnen gekauften Produkte verbraucht oder ausgeliefert haben, bevor sie weitere Käufe tätigen können.

6.2 ProduktzufriedenheitsgarantieWenn ein Berater oder Direktkunde aus irgendeinem Grund nicht mit einem Produkt zufrieden ist, kann er es zurückschicken. Wenn das Produkt in wiederverkäuflichem Zustand zurückgeschickt wird, wird der Kaufpreis auf Kosten von Neways zu 100% erstattet, vorausgesetzt, dass die Stornierung der Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach der Auslieferung in schriftlicher Form übersandt wird. Neways zieht sämtliche Vergütungen, Boni, Rabatte und sonstigen Anreize, die der Berater in Verbindung mit den zurückgeschickten Waren erhalten hat, von den darauf folgenden Vergütungsauszahlungen des Beraters und/ oder von der an den Berater gezahlten Rückerstattung ab. Neways hält außerdem die im Land des Beraters geltenden maßgeblichen Verbraucher-Widerrufsvorschriften und die damit verbundenen gesetzlichen Rechte ein.

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Belgische Berater oder Direktkunden: Der belgischen Gesetzgebung entsprechend gilt die Produktzufriedenheitsgarantie 21 Tage nach der Lieferung des Produkts.

6.3 Bestätigung von BestellungenEin Berater bzw. Empfänger einer Bestellung muss bestätigen, dass das erhaltene Produkt dem auf der Versandrechnung aufgeführten Produkt entspricht und unbeschädigt ist. Wenn Neways nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Versand bezüglich abweichender Versandmengen oder Schäden informiert wird, verliert der Berater seinen Anspruch auf Berichtigung. Die gesetzlichen Rechte des Käufers in Bezug auf die Rückgabe nichtkonformer oder mangelhafter Produkte bleiben davon unberührt.

6.4 Festlegung der EinzelhandelspreiseDie Berater sind nicht verpflichtet, Neways-Produkte zu den empfohlenen Einzelhandelspreisen zu verkaufen, die auf den Websites von Neways veröffentlicht werden. Die Berater können die Neways-Produkte zu einem beliebigen von ihnen selbst bestimmten Preis gemäß der örtlichen Vorschriften verkaufen.

6.5 Rückgabe von Produkten und Verkaufshilfen bei Kündigung

6.5.1 Kündigung durch den BeraterEin neuer Berater hat eine 14-tägige Bedenkzeit, während der er seinen Vertrag beenden kann und seine Käufe voll erstattet bekommt, vorausgesetzt er hat während der ersten 14 Tage nach dem Unterzeichnen des Vertrags eine dementsprechende schriftliche Mitteilung per Einschreiben an Neways geschickt. Belgische Berater oder Direktkunden: Der belgischen Gesetzgebung entsprechend, können die gekauften Produkte, bis zu 21 Tage nach der Mitteilung der Kündigung, an Neways zurückgeschickt werden. Berater können diesen Vertrag jederzeit ohne Sanktion beenden, indem sie Neways diese Kündigung schriftlich an die aktuelle Adresse der Firma Neways richten (alle aktuellen Informationen sind auf den Neways Websites zu finden). Falls der Berater diesen Vertrag später als innerhalb von 14 Tagen nachdem der Berater in den Vertrag eingetreten ist, beendet, kann er folgendes an Neways zurücksenden: a) alle Güter, die der Berater innerhalb von 90 Tagen vor der Vertragsbeendigung im Rahmen des Vertrags gekauft hat und die nicht weiterverkauft wurden. Neways erstattet dem Berater den Preis (einschließlich MwSt.), den der Berater für die Waren bezahlt hat. Hat sich der Zustand dieser Waren durch eine Handlung oder durch die Fahrlässigkeit des Beraters verschlechtert, so bezahlt Neways um den Betrag weniger, um den sich der Wert durch die Verschlechterung vermindert hat sowie um eine angemessene Bearbeitungsgebühr (die die Kosten für ein Umpacken der zurückgegebenen Waren für einen

neuerlichen Verkauf beinhalten kann), und b) jegliche Waren (einschließlich Trainings- und Werbe-Handbücher, Geschäftshandbücher und Business-Kits), die der Berater im Rahmen des Vertrags seit mehr als 90 Tagen, aber innerhalb eines Jahres vor einer solchen Kündigung gekauft hat und die nicht verkauft wurden. Dafür bezahlt Neways 90% des Preises (einschließlich MwSt.), den der Berater für die Waren bezahlt hat, abzüglich der Summe, die (i) allen Provisionen oder anderen Vorteilen (bar oder in Waren), die der Berater bezüglich dieser Waren erhalten hat, (ii) jeglicher Summe, die der Berater aus irgend einem Grund schuldet und (iii) einer angemessene Bearbeitungsgebühr entspr icht . Das g i lt immer unter der Voraussetzung, dass (1) die Waren durch den Berater nicht in Verletzung dieses Vertrages gekauft oder erworben wurden, (2) der Berater die Waren innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsbeendigung, in ungebrauchtem, kommerziel l wieder verk auf ba rem Zust and an Neways zurückschickt und (3) Neways den Berater nicht eindeutig informiert hat, dass die Waren als Saisonwaren gelten, aus dem Sortiment genommen worden oder besondere Angebote sind, die nicht den Bedingungen des Rückkaufs innerhalb eines Jahres, gemäß diesem Abschnitt, unterliegen.

6.5.2 Kündigung durch NewaysWenn Neways den Vertrag zu irgendeinem Zeitpunkt aus irgendeinem Grund kündigt, kann der Berater, alle innerhalb der letzten 90 Tage vor der Kündigung gekauften Produkte und Verkaufshilfen, auf Kosten von Neways, gegen Erstattung von 100 % des Kaufpreises an Neways zurückschicken, sofern sie innerhalb von 21 Tagen ab der Kündigung in wiederverkaufbarem Zustand zurückgeschickt werden.

6.5.3 AufrechnungNeways behält sich das Recht vor, sämtliche Vergütungen, Rabatte und sonst igen Leistungen, die der Berater in Verbindung mit den zurückgesch ickten Waren erhalten hat, von den noch ausstehenden Vergütungsauszahlungen des gekündigten Beraters bzw. von der an den gekündigten B e r a t e r g e z a h l t e n R ü c k e r s t a t t u n g abzuziehen.

6.5.4 Sonstige RechteNeways wird allen nach den geltenden Vorschriften in den Regelungen von Direktvertriebsverbänden vorgeschriebenen Rückkaufsverpflichtungen nachkommen, sofern diese günst iger sind. Zusätzl ich kommt geltendes Recht zur Anwendung, wenn Produkte in beschädigtem, defektem oder nicht entsprechendem Zustand gesandt werden.

6.6 Verfahren für RücksendungenUm Rückerstattungen für Rücksendungen zu erhalten, müssen die folgenden Bedingungen befolgt werden: (i) Alle Waren müssen vom Berater oder vom Direktkunden zurückgeschickt werden, der diese direkt von Neways gekauft hat. (ii) Alle Produkte, die zurückgeschickt w e r d e n s o l l e n , b e n ö t i g e n e i n e Warenrücksendungsnummer, die anhand eines Anrufs bei Neways angefragt werden kann. Diese Nummer muss auf jedem zurückgeschickten Karton angebracht werden. (i i i) Der Rück sendung müssen da s o r d nu n g s g e m ä ß a u s g e f ü l l t e u nd unterschr iebene Rück sendeformula r, eine Kopie des Originalkaufbelegs und der unbenutzte Teil des Produkts in seinem Originalbehältnis beiliegen. (iv) Beim Verpacken der zum Austausch zu rück ge sch ick ter Produ kte s ind ordnungsgemäße Versandkartons und Verpackungsmaterialien zu verwenden und es wird die beste und kostengünstigste Ver s a nd met hode empfoh len . A l le Rücksendungen müssen auf Kosten des Beraters an Neways zurückgeschickt werden. Das Risiko, dass die zurückgeschickten Produkte während des Versands verloren gehen, hat der Berater oder Direktkunde zu tragen.

6.7 Berater-Käufe von NewaysWenn ein Berater Neways-Produkte von einem anderen Berater oder aus einer anderen Quelle als direkt von Neways kauft, erhält der kaufende Berater keine Gutschrift des mit diesem Kauf verbundenen persönlichen Absatzvolumens. Solche Käufe kommen also auch nicht für den Vergütungsplan in Anbetracht.

6.7.1 VeranstaltungenDer Preis für Eintrittskarten für Neways- Veranstaltungen wird nicht zurückerstattet.

absCHNITT 7: LauFZeIT uND KÜNDIGuNG

7.1 LaufzeitDie Laufzeit des Beraterschaftsvertrags beträgt ein Jahr ab dem Datum seiner Annahme durch Neways. Gegen Zahlung einer jährlichen Verlängerungsgebühr, die entweder von der Provision des Beraters abgezogen oder direkt an Neways gezahlt wird, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Der genaue Betrag der Verlängerungsgebühr wird auf der Neways Website veröffentlicht. Der Berater muss sich selbst stets auf dem Laufenden halten was eventuelle Änderungen der Firmenrichtlinien angeht, die manchmal in firmeneigenen Mitteilungen oder auf der Website angekündigt werden. Die Verlängerung des Vertrags durch den Berater, impliziert automatisch die Annahme der neuen Firmenrichtlinien in Ihrer aktuellen Form.

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7.2 Kündigung

7.2.1 Freiwillige Kündigung durch den BeraterEin Berater kann den Beratervertrag jederzeit aus beliebigem Grund anhand einer schriftlichen, an Neways gesandte Mitteilung kündigen. Wenn nicht anders angegeben, wird ein Berater, der aus irgendeinem Grund aufhört, Berater zu sein, als Direktkunde eingestuft, wobei dies im Ermessen von Neways liegt. Dies gibt ihm die Möglichkeit ihm, Neways Produkte zum Preis für Berater zu kaufen, berechtigt ihn aber nicht, am Neways Vergütungssplan teilzunehmen. Der Berater verliert alle Rechte auf seine Downline und seinen früheren Umsatz.

7.2.2 Kündigung wegen UntätigkeitWenn ein Berater während zwölf aufeinander folgenden Monaten nicht mindestens eine Bestellung abgegeben hat, wird der Beraterschaftsvertrag wegen Untätigkeit in dem Monat, der der zwölfmonatigen Untätigkeit folgt, gekündigt. Eine schriftliche Bestätigung der Kündigung des Beraterschaftsvertrags wird von Neways nicht ausgestellt. Ein Berater, der wegen Untätigkeit gekündigt wird, bekommt den Status eines Direktkunden und bleibt an die Firmenrichtlinien von Neways gebunden. Der Berater ist berechtigt, auch weiterhin Neways-Produkte zum Großhandelspreis zu erwerben, darf aber nicht mehr am Neways-Vergütungsplan teilhaben. Sobald die Beraterschaft zum Direktkunden zurückgestuft ist, verliert der Berater alle Eigentumsrechte, Umsätze, Rechte und Beteiligungen an seiner Downline. Diese Downline wird dem ersten Berater der Upline direkt zugeteilt. Ein als Direktkunde zurückgestufter Berater kann, gemäß der sechsmonatigen Auflage der Untätigkeit, wie in Abschnitt 3.9 aufgeführt, berechtigt sein, einen Sponsorwechsel zu verlangen.

7.2.3 Kündigung oder Sanktionen aufgrund eines VerstoßesUnbeschadet anderer Rechte kraft Gesetzes oder Beratervertrags ist Neways im Falle eines Bruchs des Beratervertrags seitens des Beraters, oder falls dieser ein illegales, betrügerisches, täuschendes oder unethisches geschäftliches Verhalten an den Tag legt, berechtigt, nach eigenem Ermessen angemessene Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen. So kann Neways zum Beispiel schriftliche Verwarnungen aussprechen, die die Bedeutung und Anwendung einer besonderen Richtlinie oder eines Verfahrens klarstellen und darauf hinweisen, dass ein weiterer Verstoß zu weiteren Sanktionen führt, dass korrigierende Maßnahmen erforderlich sein können, dass Bußgelder oder andere gesetzl ich vorgesehene Strafen auferlegt, Provisionszahlungen zurückgehalten, Auszeichnungen oder andere offizielle Bekanntgaben zurückgehalten oder verweigert oder die Teilnahme an

von Neways gesponserten Ereignissen während einer gewissen Zeit oder bis gewisse Bedingungen erfüllt sind, beschränkt werden können. Andere Mögl ichkeiten umfassen d ie Ausset zung gew isser Privilegien eines Beraters, insbesondere die Erteilung von Aufträgen, die Teilnahme an den Programmen von Neways oder die Teilnahme als Sponsor während einer gewissen Zeit oder bis gewisse Bedingungen erfüllt sind, und/ oder die Kündigung oder Aussetzung des Beratervertrags. Ein Berater kann innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Disziplinarmitteilung von Neways schriftlich per Einschreiben gegen eine Disziplinarmaßnahme Einspruch erheben. Wenn der Einspruch nicht innerhalb der Frist von 15 Tagen bei Neways eintrifft, wird die Sanktion rechtsgültig. Wenn ein Berater rechtzeitig Einspruch einlegt, wird Neways die Sanktion erneut prüfen, eventuell andere angemessene Maßnahmen in Betracht ziehen und den Berater schriftlich über die Entscheidung informieren.

7.3 Auswirkungen der KündigungIm Anschluss an die Nichtverlängerung des Vertrages durch einen Berater oder die freiwillige oder zwangsweise Kündigung des Vertrags verliert der ehemalige Berater alle Rechte als Berater und hat keine Rechte, Eigentumsrechte, Ansprüche oder Beteiligungen mehr an der zuvor von ihm betriebenen Downline-Organisation oder an irgendwelchen Vergütungen aufgrund der von der Downline-Organisation erwirtschafteten Umsätze. Ein gekündigter Berater erhält nur für die letzte voll aktive Zahlungsperiode vor der Kündigung Vergütung (abzüglich aller Beträge, die im Rahmen von Untersuchungen im Vorfeld einer Kündigung einbehalten wurden). Darüber hinaus schließt die Downline-Organisation des Beraters sofort und endgültig zur Downline-Organisation des Sponsors des Beraters auf. Jeder Berater, der zum Zeitpunkt der Kündigung auf der ersten Ebene unmittelbar unterhalb des gekündigten Beraters steht, wird auf die erste Ebene des Sponsors des gekündigten Beraters angehoben. Neways behält sich das Recht vor, eine Downline-Organisation nicht aufzuschließen oder die Aufschließung a u f z u s c h i e b e n . U n b e s c h a d e t d e s Vorhergenannten bleiben die am oder vor dem Datum der Kündigung entstandenen Rechte und Verbindlichkeiten der Parteien von der Kündigung des Beratervertrags unberührt. Vorbehaltlich der Bestimmungen von Abschnitt 7, Abschnitt 4.3.7 (Konkurrierende Tätigkeit und Abwerbeverbot) und Abschnitt 8 (Beilegung von Streitigkeiten und sonstige Schlussbestimmungen), die über das Ende des Vertrages hinaus wirksam bleiben, wird ein Berater am Ende des Vertrages von allen zukünftigen vertraglichen Verpflichtungen befreit.

absCHNITT 8: beILeGuNG voN sTreITIGKeITeN uND soNsTIGe sCHLussbesTIMMuNGeN

8.1 Rechtswahl und GerichtsstandSofern nach dem Recht des Wohnortseines Beraters nicht etwas anderes vorgeschrieben ist, unterliegen sämtliche Streitigkeiten z w i s c h e n d e n P a r t e i e n a u s d e m Beraterschaftsvertrag und aus daraus folgenden Kaufverträgen belgischem Recht und sind dem zuständigen Gericht in Brüssel vorzulegen. Das Recht von Neways, eine solche Streitigkeit einem Gericht vorzulegen, das ohne diese Gerichtsstandsvereinbarung zuständig wäre, bleibt davon unberührt.

8.2 Salvatorische KlauselW e n n e i n e B e s t i m m u n g d e s Beraterschaftsvertrags in seiner jeweils aktuellen Form aus einem beliebigen Grund für ungültig oder undurchführbar erklärt wird, werden nur die ungültigen Teile der Bestimmung abgetrennt und die übrigen Bestimmungen bleiben im vollen Umfang wirksam und sind so auszulegen, als sei die betreffende ungültige oder undurchführbare Bestimmung nie Bestandteil des Vertrages gewesen.

8.3 Höhere GewaltNeways haftet nicht für die verspätete Erfü l lung oder Nichter fü l lung der Verpflichtungen von Neways, wenn die Nichterfüllung aufgrund von Umständen erfolgt, auf die Neways keinen Einf luss hat. Dazu gehören insbesondere Streiks, Arbeitskämpfe, Aufruhr, Krieg, Feuer, Tod, Einschränkung der Lieferquellen einer dritten Partei und staatliche Erlasse oder Anordnungen.

8.4 VerzichtFalls Neways ein im Vertrag festgehaltenes Recht oder eine Befugnis nicht ausübt oder nicht darauf besteht, dass ein Berater eine Verpflichtung oder Bestimmung des Vertrags strikt einhält, oder wenn eine Usance oder Gepflogenheit der Parteien von den Bestimmungen des Vertrages abweicht, bedeutet dies nicht, dass Neways auf das Recht verzichtet, die genaue Einhaltung des Vertrages zu verlangen. Ein Verzicht durch Neways kann nur schriftlich durch einen bevollmächtigten Vertreter von Neways erklärt werden. Wenn Neways darauf verzichtet, einen konkreten Verstoß eines Beraters geltend zu machen, so bleiben die Rechte von Neways in Bezug auf alle späteren Verstöße sowie die Rechte und Pflichten aller anderen Berater davon unberührt. Auch wenn Neways ein Recht aus einem Verstoß verspätet oder gar nicht geltend macht, bleiben die Rechte von Neways in Bezug auf diesen Verstoß und alle späteren Verstöße davon unberührt.

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