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Feuerwehrhauses mit Musik- und Sängerheim samt ... · DI Thomas Blazek, Linz ... Bgm. Mag. Franz...

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Wettbewerbsauslobung mit geladenen Teilnehmern Errichtung eines 4-torigen Feuerwehrhause mit Musik- und Sängerheim samt öffentlicher WC-Anlage Gemeinde Adlwang Seite 1 von 19 31.10.2013 WETTBEWERBSAUSLOBUNG Geladener Architekturwettbewerb Errichtung eines 4-torigen Feuerwehrhauses mit Musik- und Sängerheim samt öffentlicher WC- Anlage Bauherr: Gemeinde Adlwang Kirchenplatz 5 4541 Adlwang „Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten hat die Kooperation mit Schreiben vom 30.10.2013 bestätigt.“ Wichtige Termine: Ausgabedatum der Unterlagen : spätestens : 31.10.2013 Frist für Fragestellung : 12.11.2013 Konstituierende Sitzung : 19.11.2013 09:00 Uhr Kolloquium : 19.11.2013 10:30 Uhr Abgabetermin: für Pläne: 13.01.2014 12:00 (einlangend) für Modell: 20.01.2014 12:00 (einlangend) Sitzung des Preisgerichtes: vorraussichtlich 04.02.2014 9:00 Uhr ABGABEORT: Gemeindeamt Adlwang, Kirchenplatz 5, 4541 Adlwang
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Wettbewerbsauslobung mit geladenen Teilnehmern Errichtung eines 4-torigen Feuerwehrhause mit Musik- und Sängerheim samt öffentlicher WC-Anlage

Gemeinde Adlwang

Seite 1 von 19 31.10.2013

WETTBEWERBSAUSLOBUNG

Geladener Architekturwettbewerb

Errichtung eines 4-torigen Feuerwehrhauses mit Musik- und Sängerheim

samt öffentlicher WC- Anlage

Bauherr: Gemeinde Adlwang Kirchenplatz 5 4541 Adlwang

„Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten hat die Kooperation mit Schreiben vom 30.10.2013 bestätigt.“

Wichtige Termine: Ausgabedatum der Unterlagen : spätestens : 31.10.2013

Frist für Fragestellung : 12.11.2013

Konstituierende Sitzung : 19.11.2013 09:00 Uhr

Kolloquium : 19.11.2013 10:30 Uhr

Abgabetermin: für Pläne: 13.01.2014 12:00 (einlangend) für Modell: 20.01.2014 12:00 (einlangend)

Sitzung des Preisgerichtes: vorraussichtlich 04.02.2014 9:00 Uhr ABGABEORT: Gemeindeamt Adlwang, Kirchenplatz 5, 4541 Adlwang

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INHALTSVERZEICHNIS A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Auslober 2. Wettbewerbsaufgabe 3. Art des Wettbewerbes 4. Teilnahmeberechtigung 4.1. Teilnahmeberechtigung 4.2. Arbeitsgemeinschaft 4.3. Mitarbeiter 4.4. Ausschließungsgründe 4.5. Konstituierung des Preisgerichtes 4.6. Hearing/Kolloquium mit Grundstücksbesichtigung 5. Rechtsgrundlagen 6. Termine 6.1. Wettbewerbsunterlagen 6.2. Fragebeantwortung, Hearing 6.3. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 6.4. Zusammenfassung der Termine des Wettbewerbsverfahren 7. Preisgelder 8. Preisgericht und Vorprüfung 8.1. Fachpreisrichter 8.2. Sachpreisrichter 8.3. Vorsitzender 8.4. Vorprüfer 8.5. Berater ohne Stimmrecht 9. Eigentums- und Urheberrecht 10. Gewinner 11. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses 12. Beauftragung- Realisierungswettbewerb 13. Formale Bedingungen und Kennzeichnung 13.1. Kennzahl 13.2. Verzeichnis B. BESONDERE BESTIMMUNGEN B.1. Ausschreibungsgrundlagen 1.1. Textliche Unterlagen 1.2. Zur Verfügung gestellte Unterlagen B.2. Einzureichende Arbeiten 2.1. Art und Umfang der zu erbringende Leistungen 2.2. Ausführung der einzureichenden Arbeiten 2.3. Einzuhaltende, einschlägige Gesetze und Verordnungen 2.4. Gleichwertige Beurteilungskriterien B.3. Mindestanforderung an das Projekt C. AUFGABENSTELLUNG C.1. Allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens C.2. Lage und Erschließung des Bauplatzes C.3. Verkehrstechnische Erschließung des Bauplatzes C.4. Errichtungspflicht für Sicherheits- bzw. Schutzräume C.5. PKW-Stellplätze C.6. Haustechnik C.7. Raum- und Funktionsprogramm C.8. Kostenrahmen D. ANHANG

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A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Die vorliegende Auslobung wurde mit der Architektenkammer für Oberösterreich und Salzburg abgestimmt und mit Schreiben vom 30.10.2013 bestätigt, dass der Wettbewerb in Kooperation mit der Architektenkammer für Oberösterreich und Salzburg durchgeführt wird. 1. Auslober

E-Mail:

: Gemeinde Adlwang Kirchenplatz 5 4541 Adwang Telefon: 07258 7455 Fax: 07258 7455-22

[email protected] Ansprechpartner: Arch. DI. Dr.techn. Hans Scheutz Ottensheimerstrasse 70, 4040 Linz Tel.: 0676/320 70 81 und 0732/71 61 70 E-Mail: [email protected] Anfragen: ausschließlich per E-Mail Im Betreff der Anfrage ist folgender Hinweis anzuführen: " Errichtung eines 4-torigen Feuerwehrhauses samt Musik- und Sängerheim in Adlwang“ 2. Wettbewerbsaufgabe: Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung eines Vorentwurfes für den geplanten Neubau des 4-torigen Feuerwehrhauses mit Musik- und Sängerheim samt öffentlicher WC- Anlage. 3. Art und Durchführung des Wettbewerbs: Geladener Realisierungswettbewerb. Wettbewerbssprache ist Deutsch. 4. Teilnahmeberechtigung: 4.1. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind: Inhaber der Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieuers für Hochbau und Ziviltechnikergesellschaften mit entsprechender Befugnis nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes bzw. Personen und Gesellschaften mit jeweils vergleichbarer Befugnis im Herkunftsland sowie Planungsbefugte gem. EU- Architektenrichtlinie (83/384/EWG).

1. Architekturbüro Arkade ZT GmbH, Haslach

Folgende Planer/Architekten werden zur Teilnahme an diesem Wettbewerb eingeladen:

2. Team M Architekten GmbH , Linz 3. Architekt DI Alfred Bramberger, Graz 4. Hertl.Architekten ZT GmbH , Steyr 5. Schneider & Lengauer- Architekten ZT GmbH, Neumarkt im Mkr. 6. Arch. DI Thomas Blazek, Linz

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4.2. Jeder Teilnehmer ist – gleichgültig, ob allein oder in Arbeitsgemeinschaft – nur einmal teilnahmeberechtigt. Eine mehrfache Teilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Zuwiderhandelnde beteiligt ist.

Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen. Ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt auszuweisen.

4.3. Mitarbeiter: Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, das sind

Fachkräfte, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei der Ausstellung zu nennen.

4.4. Ausschließungsgründe: Von der Teilnahme sind ausgeschlossen:

(a) Alle Personen, die an der Erstellung der Unterlagen mitgewirkt haben, wobei die Mitwirkung an der Begutachtung der Auslobung keinen Ausschließungsgrund darstellt.

(b) Die Vorprüfer, Preisrichter und Ersatzpreisrichter sowie deren nahe Angehörige (als

solche gelten: Ehegatten, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum 4. Grad Verwandte oder im 2. Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene) - deren Teilhaber an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften (als solche gelten Arbeitsgemeinschaften, solange Projekte gemeinsam bearbeitet werden).

(c) Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichtes in einem berufsrechtlichen

Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.B. Angestellte, bei Universitätsprofessoren die Angehörigen des jeweiligen Institutes) bzw. zu denen ein Mitglied des Preisgerichtes in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht.

(d) Personen, die den Versuch machen, ein Mitglied des Preisgerichtes in seiner

Entscheidung als Preisrichter zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, welche auf die Urheberschaft schließen lässt.

Ausschließungsgründe gemäß (a) bis (d), die erst während des Verfahrens entstehen, sind jenen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. Ausschließungsgründe gemäß (a) bis (d) werden auch dann für den Teilnehmer wirksam, wenn sie sich auf mitwirkende Mitarbeiter des Teilnahmeberechtigten beziehen.

4.5. Konstituierung des Preisgerichts: Vor Durchführung des Hearings hat sich das Preisgericht zu konstituieren. Dazu müssen

mindestens drei Viertel aller stimmberechtigten Preisrichter und mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Fachpreisrichter anwesend sein. Im Zuge der Konstituierung sind unter Leitung des Auslobers oder dessen Vertreters je ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein Schriftführer zu bestellen. Zum Vorsitzenden des Preisgerichts ist ein Fachpreisrichter zu bestellen.

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4.6. Hearing/Kolloquium mit Grundstücksbesichtigung:

Ein Hearing wird festgelegt: 4.6.1 in dem die Art und Weise der Bebaubarkeit des Grundstückes auf Grund seiner Beschaffenheit vor Ort gemeinsam mit den WettbewerbsteilnehmerInnen erörtert wird, 4.6.2. in dem die städtebaulichen Ziele näher erläutert und unter Mitwirkung der Wettbewerbsteilnehmer präzisiert werden; dazu gehört u.a. die verkehrstechnischer Anbindung des Bauvorhabens. 4.6.3. in dem auf die betriebsorganisatorischen und funktionellen Erfordernisse der Planungsaufgabe in Form einer Zwiesprache mit den Wettbewerbsteilnehmern näher eingegangen wird, um jene Wettbewerbsziele klarzustellen, die in der vorliegenden Wettbewerbsausschreibung nicht eindeutig definiert werden konnten. Die Teilnehmer des Hearings werden vor Ort protokolliert.

5. Rechtsgrundlagen:

Dieser Wettbewerb unterliegt den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 (BVergG).

Die Auslobungsbedingungen setzen sich zusammen aus der vorliegenden Wettbewerbsauslobung sowie der Wettbewerbsordnung Architektur der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (WOA), Stand 16.10.2000, soweit diese nicht durch die vorliegende Wettbewerbsauslobung ergänzt oder abgeändert wird. Im Fall von Widersprüchen zwischen der Wettbewerbsauslobung und der WOA gehen die Bestimmungen der Wettbewerbsauslobung vor.

Ferner gelten als Auslobungsbedingungen die im Verfahren vorgesehenen Fragebeantwortungen; soweit diese im Widerspruch zu den oben genannten Bedingungen stehen, gehen Fragebeantwortung den oben genannten Bestimmungen vor.

Mit der Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit nimmt jeder Teilnehmer alle in vorliegender Wettbe-

werbsauslobung enthaltenen Bestimmungen an. Die Entscheidungen des Preisgerichtes sind endgültig und unanfechtbar.

Gerichtsstand:

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Linz/Österreich.

6. Termine: 6.1. Wettbewerbsunterlagen: Die Unterlagen werden den Teilnehmern zugesandt (per E-Mail). AUSGABEDATUM: 31.10.2013

6.2. Fragebeantwortung / Kolloquium : Anfragen sind in schriftlicher Form

Mail:

(E-mail) zu stellen und an folgende Adresse zu richten: DI Dr. techn. Hans Scheutz Ottensheimerstrasse 70 4040 Linz

[email protected] Tel: 0676/3207081 Im Betreff der Anfrage ist folgender Hinweis anzuführen: Architekturwettbewerb " Errichtung eines 4-torigen Feuerwehrhauses samt Musik- und Sängerheim in Adlwang".

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Wettbewerbsauslobung mit geladenen Teilnehmern Errichtung eines 4-torigen Feuerwehrhause mit Musik- und Sängerheim samt öffentlicher WC-Anlage

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Die Anfragen werden, sofern sie termingerecht bis spätestens 12.11.2013 einlangen, schriftlich beantwortet. Später einlangende Anfragen werden nicht mehr behandelt. Am 19.11.2013 findet um 10:30 Uhr in der Bürgerhalle in Adlwang ein Kolloquium statt. Über das Kolloquium wird ein Protokoll verfasst, welches allen Empfängern der Wettbewerbsunterlagen ehestens zugesandt wird.

6.3. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten:

Die Wettbewerbsarbeiten sind bis spätestens zum Abgabetermin im Gemeindeamt während der Amtsstunden abzugeben bzw. müssen bei Zustellung per Post oder Kurierdienst bis spätestens zum Abgabetermin eingelangt sein.

Abgabetermin: für Pläne: 13.01.2014 12:00 (einlangend) für Modell 20.01.2014 12:00 (einlangend)

6.4. Zusammenfassung der Termine des Wettbewerbsverfahrens: Ausgabedatum der Unterlagen : 31.10.2013

Frist für Fragestellung : 12.11.2013

Kolloquium und Grundstücksbesichtigung : 19.11.2013 10.30 Uhr

Abgabe der Wettbewerbspläne: 13.01.2014 - 12:00 Uhr (einlangend) (bis 12:00 Uhr einlangend) Abgabe des Modells M 1:500: 20.01.2014 - 12:00 Uhr (einlangend) (bis 12:00 Uhr einlangend) Preisgericht: 04.02.2014 - 9.00 Uhr 7. Preisgelder:

Für die besten drei vom Preisgericht gereihten Wettbewerbsarbeiten sind folgende Preisgelder (inkl. Umsatzsteuer) vorgesehen: 1.Preis: 5.000,-- Euro (inkl. MWSt.) 2.Preis: 4.000,-- Euro (inkl. MWSt.) 3.Preis: 3.000,-- Euro (inkl. MWSt.) Die Nachgereihten erhalten Aufwandsentschädigungen in der Höhe von je 2.000,-- Euro (inkl. MWSt.). Grundlage für die Auswahl und die Reihung der Wettbewerbsarbeiten bilden ausschließlich die festgelegten Beurteilungskriterien. Stellt sich beim Öffnen der Kuverts mit dem Namen der Preisträger heraus, dass der Preisträger nicht teilnahmeberechtigt war, so rückt das in der Reihung nachfolgende Projekt zu den Preisträgern auf. Das Preisgericht hat zu diesem Zweck vor Öffnung der Kuverts Nachrückerprojekte zu nominieren.

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Wettbewerbsauslobung mit geladenen Teilnehmern Errichtung eines 4-torigen Feuerwehrhause mit Musik- und Sängerheim samt öffentlicher WC-Anlage

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Die Preisgelder werden unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen dem Wettbewerbsteilnehmer und seinen Mitarbeitern nur an den Teilnahmeberechtigten ausbezahlt. Bei Arbeitsgemeinschaften erfolgt die Auszahlung an das im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt ausgewiesene Mitglied der Arbeitsgemeinschaft. Das erhaltene Preisgeld wird im Falle der Beauftragung auf das Honorar angerechnet.

8. Preisgericht und Vorprüfung:

Das Preisgericht darf nur aus Preisrichtern bestehen, die von den Teilnehmern des Wettbewerbes unabhängig sind. Wird von den Preisrichtern eine bestimmte berufliche Qualifikation verlangt, muss mindestens ein Drittel der Preisrichter über dieselbe oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen (Fachpreisrichter).

Das Preisgericht setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

8.1. Fachpreisrichter: Hauptpreisrichter: Arch. DI. Olivia Schimek-Hickisch Kammer für Architekten Ersatzpreisrichter: Arch. DI. Ingeborg Krebs- Hinterwirth Kammer für Architekten Hauptpreisrichter: Arch. DI. Anne Mautner Markhof Kammer für Architekten Ersatzpreisrichter: Arch.. DI. Elisabeth Lobmaier- Stockinger Kammer für Architekten

Hauptpreisrichter: Dipl. Ing. Hashim Ademi (Land OÖ, UBAT/ÖH) Ersatzpreisrichter: Dipl. Ing. Manfred Sabo (Land OÖ, UBAT/ÖH)

8.2. Sachpreisrichter: Hauptpreisrichter: Bgm. Mag. Franz Hieslmayr Ersatzpreisrichter: Vzbgm. Wolfgang Rührlinger Hauptpreisrichter: Engelbert Wolfschwenger Ersatzpreisrichter: Ferdinand Schwarzenbrunner Hauptpreisrichter: Franz Lungenschmied Ersatzpreisrichter: Ing. Johann Achathaler

Der Vorsitzende des Preisgerichtes ist ein Fachpreisrichter.

8.3. Vorsitzender:

Architekt DI Dr. techn. Hans Scheutz, Ottensheimerstrasse 70, 4040 Linz

8.4. Vorprüfer:

Vorprüfung: In der Vorprüfung wird im Zuge der Prüfung der Kostenplausibilität im Besonderen auf die Einhaltung des festgelegten Kostenrahmens geachtet und sind Abweichungen vom Vorprüfer besonders hervorzuheben. Ein Verbleib des Projektes im Verfahren ist abhängig davon, ob durch geringfügige Korrekturen, die das Projekt in seiner Art nicht wesentlich verändern, eine Einhaltung der Mindestanforderungen (Raumprogramm, Kostenrahmen) erreicht werden kann. Darüber hat das Preisgericht zu entscheiden.

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8.5. Berater ohne Stimmrecht:

− GV Alois Baldinger

− GR Elke Freidhager − Alfred Fischereder − Josef Kroiss − AL Alfred Pramhas − Ferdinand Schwarzenbrunner − Wolfgang Rührlinger − Ing. Adolf Mittendorfer − Ing. Thomas Achathaler − Ing. Peter Kammerhuber − Karl Pramhas

Als Termin für den Zusammentritt des Preisgerichtes ist der 04.02.2014- 9.00 Uhr vorgesehen.

9. Eigentums- und Urheberrecht:

Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an den Auslober über. Der Projektverfasser behält das geistige Eigentum an den eingereichten Projekten, worin das Recht anderweitiger Verwertung eingeschlossen ist. Der Auslober hat das Recht, die Arbeit des Teilnehmers, dem weitere planerische Leistungen übertragen werden, unter Namensnennung des Teilnehmers zu veröffentlichen und für den vorgesehenen Zweck zu nutzen. Der Teilnehmer und seine Rechtsnachfolger sind verpflichtet, Abweichungen von der Wettbewerbsarbeit zu gestatten. Dies gilt auch für das ausgeführte Werk.

10. Gewinner:

Sind jene Teilnehmer, die nach den festgelegten Beurteilungskriterien vom Auslober letztlich an die erste, zweite und dritte Stelle gereiht werden. Dabei ist grundsätzlich die vom Preisgericht getroffene Auswahl und Reihung Grundlage für dessen Entscheidung.

11. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses:

Das Ergebnis des Wettbewerbs wird vom Auslober umgehend allen Teilnehmern mitgeteilt. Alle zugelassenen Arbeiten werden mindestens eine Woche während der Amtsstunden im

Gemeindeamt öffentlich zur Besichtigung ausgestellt und mit den Namen der Verfasser und deren Mitarbeiter gekennzeichnet. Der Termin wird nach der Jurysitzung noch bekanntgegeben.

12. Realisierungswettbewerb- Beauftragung:

Der Auslober wird im Anschluss an den Wettbewerb einen Dienstleistungsauftrag über die wettbewerbsgegenständlichen Planungsleistungen vergeben. Der Auslober wird mit dem an die erste Stelle gereihten Gewinner ein Verhandlungsverfahren zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages durchführen. Sollte dieses Verhandlungsgespräch ergebnislos bleiben, weil der Gewinner eine Beauftragung auf der Basis des "Mustervertrages für Architektenleistungen für Hochbauvorhaben der Gemeinden für Oberösterreich oder sachlich begründete Änderungen des Entwurfes ablehnt, wird der an die zweite Stelle Gereihte zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Sollten diese ebenfalls ergebnislos bleiben, werden mit dem Drittgereihten Verhandlungsgespräche geführt.

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Hierbei behält sich der Auslober das Recht vor, allfällige, aus sachlichen und wirtschaft- lichen Rücksichten erforderliche Änderungen durch den (die) Entwurfverfasser zu verlangen. Die Entscheidung, welcher Wettbewerbsgewinner zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert wird, ist vom Auslober allen Wettbewerbsteilnehmern binnen acht Tagen nach seiner Entscheidung bekannt zu geben.

13. Formale Bedingungen und Kennzeichnung

ARCHITEKTURWETTBEWERB

:

13.1. Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist.

Alle Einzelstücke des Entwurfes haben ferner die Aufschrift

„Errichtung eines 4-torigen Feuerwehrhauses samt Musik- und Sängerheim in Adlwang“ zu enthalten.

Besonderer Hinweis: Die Abgabe von Varianten ist unzulässig. Reicht ein Teilnehmer Varianten ein, wird der

Wettbewerbsbeitrag ausgeschieden. 13.2. Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie ein

undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher außen die Kennzahl trägt und ein Verfasserblatt mit Namen und Anschrift des Teilnehmers unter Anführung der Mitarbeiter enthält. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als empfangsberechtigt auszuweisen.

Das Verfasserblatt hat des Weiteren die Telefonnummer und die Kontonummer des

Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten. Die Entwürfe sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung

ARCHITEKTURWETTBEWERB

„Errichtung eines 4-torigen Feuerwehrhauses samt Musik- und Sängerheim in Adlwang“

zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen.

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B. BESONDERE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN B. 1

Ausschreibungsgrundlagen

a) die allgemeinen Bestimmungen

1.1. Textliche Unterlagen Als textliche Unterlagen gelten:

(Teil A der Wettbewerbsauslobung) b) die besonderen Wettbewerbsbedingungen

(Teil B der Wettbewerbsauslobung) c) die Planungsvorgaben und Erläuterungen

(Teil C der Wettbewerbsauslobung = Aufgabenstellung) d) das Raum- und Funktionsprogramm mit Erläuterungen

• 01_Wettbewerbsauslobung Adlwang pdf

1.2. Zur Verfügung gestellte Unterlagen:

• 02_Planunterlagen dwg / pdf • 03_Raum- und Funktionsprogramm pdf LFK OÖ bzw. Musikprobenraum • 04_Kosten-Flächendatenblatt excel / pdf • 05_Bebauungsstudie pdf • 06_Fotos jpeg / pdf • 07_Verfasserblatt word / pdf • Einsatzplatte für das Einsatzmodell und eine CD mit den Wettbewerbsunterlagen werden beim Hearing ausgegeben (bzw. versendet). Anmerkung: Die Dateien sind im AutoCAD-DWG-Format gespeichert. Benötigen Sie die Dateien in einem älteren DWG-Format, können Sie diese mit dem kostenlosen DWG TrueView von Autodesk konvertieren. Hier der Downloadlink: http://www.autodesk.com/trueview B. 2 Einzureichende Arbeiten

:

- Eine Parie in hoher Qualität dient zu Ausstellungszwecken.

2.1. Art und Umfang der von den Wettbewerbsteilnehmern zu erbringenden Leistungen:

Alle Wettbewerbsunterlagen, mit Ausnahme des Verfasserblattes und des einzureichenden digitalen Datenträgers, sind in 2-facher Ausfertigung abzugeben.

- Eine Parie (auf 80-Gramm Papier) ist als Arbeitsunterlage für die Vorprüfung gedacht und als solche mit der Aufschrift: " FÜR VORPRÜFUNG“ deutlich zu kennzeichnen. Bei dem einzureichenden Datenträger ist darauf zu achten, dass die Anonymität auch in programmtechnisch tieferer Ebene gewahrt bleibt! Es sind keine Varianten zulässig.

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• Lageplan M 1:500 für das gesamte Wettbewerbsareal mit Darstellung der Gebäude, Außengestaltung, Verkehrserschließung und Freiraumplanung

• Grundriss Geschoss M 1:200 mit eingetragenen Raumbezeichnungen gemäß Raumprogramm, sowie Raumflächen und Hauptmaßen der Gebäudeteile (allfälliger Bestand und Umbaumaßnahmen sind entsprechend zu differenzieren)

• alle Ansichten und die zur Klarstellung des Entwurfes erforderl. Schnitte M 1:200 Die architektonische Gestaltung und die gewählte Konstruktion, insbesondere bezüglich Fassaden, Fenster und deren Unterteilungen, muss aus den Plänen klar ersichtlich sein.

• Baumassenmodell M 1:500 Das Modell ist weiß auszuführen. Für die Größe und Form der Grundplatte gelten die Grundstücksgrenzen des Wettbewerbsgrundstückes und sind verbindlich einzuhalten.

• Kurz gefasster Bericht als Projekterläuterung mit Berücksichtigung der ökologischen und

energietechnischen Planungsvorhaben. Der Bericht hat Angaben über die wesentlichen Baustoffe, Bauelemente und Baukonstruktionen zu enthalten. Dieser Bericht sollte auch auf den Wettbewerbsplänen zu finden sein.

• Flächen- und Kubaturberechnungen lt. ÖNORM B 1800, samt Rechenplan M 1:200 in nachvollziehbarer, überprüfbarer Form (Bruttogeschossfläche) mittels Bauwerksdatenblattes.

• Kostenberechnung lt. ÖNORM B 1801 mittels beil. Kostendatenblatt. Besonderer Hinweis: Von den TeilnehmerInnen sind die Bauwerkskosten (2-4) und die Außenanlagen zu schätzen. Die auf die Errichtungskosten fehlenden Kostenbereiche werden in Abstimmung mit dem Land OÖ vom Vorprüfer für alle Teilnehmer gleich hoch angenommen, sodass eine Vergleichbarkeit der Errichtungskosten gewährleistet werden kann.

• Berechnung der Energiekennzahl und des Heizwärmebedarfes mittels

Energiedatenblattes, samt Rechenplan M 1:200, in dem die Bauteile und ihre U-Werte darzustellen sind - Übersicht aller Außenbauteile in Grundrissen und Ansichten, einschließlich einer Übersicht über die verschiedenen Temperaturzonen des Projektes (farbige Grundrissdarstellung) Besonderer Hinweis: Das Energiedatenblatt ist nur vom Preisträger auszufüllen, dieser hat in jedem Fall nachzuweisen, dass die vorgeschriebenen Energiekennzahlen eingehalten werden.

• Verfasserbrief

Für die Vorprüfung und eine Veröffentlichung der Ergebnisse ist zusätzlich eine CD oder USB-Stick mit dem Plan im pdf Format abzugeben.

Besonderer Hinweis:

Alle eingereichten Pläne sind auf weißem Papier im A0- Format (stehend), max. 2 Blätter,

2.2. Ausführung der einzureichenden Arbeiten

die Grundrisspläne nordgerichtet, darzustellen, als Kopie gerollt und mit einer Kennzahl bzw. Aufschrift gemäß Pkt. 13.1 zu versehen. Die Pläne dürfen nicht kaschiert werden. Zur Darstellung der Planungsabsichten sind farbige Ausfertigungen erwünscht. In digitaler Form als Datenstick oder als CD/DVD mit dem Inhalt der abgegebenen Pläne in Format pdf.

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Wettbewerbsauslobung mit geladenen Teilnehmern Errichtung eines 4-torigen Feuerwehrhause mit Musik- und Sängerheim samt öffentlicher WC-Anlage

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2.3. Es sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen i.d.g.F. einzuhalten,

• Oö. Bauordnung insbesondere:

• Oö. Bautechnikgesetz • Oö. Bautechnikverordnung • Vereinbarung nach Art. 15a B-VG, über die Einsparung von Energie, LGBl. Nr. 64/1980 • ÖNORMEN B 1600 (Barrierefreies Bauen) • ÖNORM B 1800 • ÖNORM B 1801-1

Weiters werden folgende Richtlinien i.d.g.F. zur Beachtung empfohlen:

• Planungsrichtlinie des Feuerwehrverbandes OÖ 2.4. gleichwertige Beurteilungskriterien

(1) Funktionelle Lösung: Einhaltung und Erfüllung des Raumprogramms, Zuordnung der Bereiche, Orientierbarkeit, Wegführung

(2) Konstruktiv-wirtschaftliche Lösung:

Wirtschaftliche Aspekte der baulichen Konstruktion und der Erhaltung der Anlagen und ihres Betriebes für die Gemeinde, Einhaltung des Kostenrahmens

(3) Architektonische Lösung:

Räumliche Gestaltung der Innen- und Außenbereiche sowie des formalen Aspektes der gesamten Anlage.

(4) Ortsplanerische Lösung

B.3

: Erschließung, Gliederung und Gestaltung der Baukörper und Außenräume, Berücksichtigung der Umgebung, Verkehrslösung. Aussagen zur landschaftsplanerischen und gärtnerischen Gestaltung

Das in Pkt. C.7 festgelegte Raumerfordernis und der in Pkt. C.8 festgelegte Kostenrahmen und müssen unbedingt eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist durch die Vorprüfung zu überprüfen und ist auf eventuelle Abweichungen im Vorprüfbericht im Besonderen hinzuweisen.

Mindestanforderungen an das Projekt:

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Wettbewerbsauslobung mit geladenen Teilnehmern Errichtung eines 4-torigen Feuerwehrhause mit Musik- und Sängerheim samt öffentlicher WC-Anlage

Gemeinde Adlwang

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C. AUFGABENSTELLUNG C.1

1.1 Aufgabenstellung:

Die Gemeinde Adlwang beabsichtigt auf der Parzelle 59/4 bzw. 58/2 ein 4- toriges Feuerwehrhaus mit Musik- und Sängerheim zu errichten. Weiters soll im Zuge der Neuerrichtung des Gebäudes auch eine öffentliche WC- Anlage im Erdgeschoss von außen barrierefrei zugänglich errichtet werden. Das bestehende FF-Haus auf der Parzelle 59/4 wird abgebrochen. Besonderer Hinweis: Zusätzlich wird von der Gemeinde überlegt, Teile der Parzellen 58/1 bzw. 58/4, sofern dies notwendig wird, anzukaufen. Es soll jedoch in jedem Fall von den TeilnehmerInnen möglichst sparsam mit den vorhandenen bzw. anzukaufenden Grundstücksressourcen umgegangen werden.

1.2 Planungsziele:

Allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens

Das 4-torige Feuerwehrhaus und das Musik- und Sängerheim soll unter Beachtung des vorgegebenen Raum- und Funktionsprogramms möglichst funktional und wirtschaftlich geplant werden. Die Erschließung des FF- Hauses als auch für die Räumlichkeiten des Musik- und Sängerheimes hat grundsätzlich auf eigenem Grund zu erfolgen. Das Gebäude ist so zu planen, dass die Betriebs- und Erhaltungskosten so gering wie möglich gehalten werden können. Dementsprechend ist die Planung in Niedrigenergiebauweise gefordert, wobei die folgenden Energiekennzahlen in Abhängigkeit der Kompaktheit folgende Werte erreichen müssen: <0,2m-1 22,5 KWh/m²a >0,8m-1 45 KWh/m²a 0,2- 0,8m-1 linear ansteigend von 22,5- 45 KWh/m²a

• Allgemeine Hinweise:

Diese Werte sind nur vom Preisträger vor einer Auftragsvergabe durch eine genaue Berechnung der Energiekennzahl nachzuweisen.

1.3 Planungskriterien: Die nachfolgenden Planungskriterien sind zusammenfassend vorrangig zu beachten:

Zeitgemäße, nachhaltige, jedoch kosten- und energiebewusste Planung, im Hinblick auf die Betriebskosten und Energieeffizienz ist das Gebäude kompakt zu planen. Überschaubarkeit und klare, funktionelle Zuordnungen, Niedrigstenergiebauweise, siehe Pkt. 1.2 Direkter Sichtkontakt des Vorplatzes/Fahrzeughalle vom Kommando-/Nachrichtenraum aus Durch sinnvolle Kombinationen von Raum- und Nebenraumgruppen sollen Synergien und damit Einsparungspotentiale genutzt werden

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Schlauchturm integriert in Waschbox mit Schlauchwäsche, nicht freistehend Schlauchturm- Erfüllung von drei Funktionen:

• Schlauchtrockung • Ausbildung (Retten aus Höhen, Leitern. • Leitstellentechnik (Antenne, Sirene, etc.) – soll gut in Dachkonstruktion

intergrierbar sein Sanitäre Anlagen: beide Geschlechter, in einem der Geschoße, Dusche im EG Feuerwehrjugend: hell, freundlich vorzugsweise im Erdgeschoss Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Stellplätze auf der Liegenschaft. Die lichten Raumhöhen sind dem beiliegenden Raum- und Funktionsprogramm zu entnehmen. Die Beheizung des Gebäudes soll mit einer Pelletsheizung erfolgen. Dementsprechend sind die entsprechenden Räumlichkeiten einzuplanen.

• Einhaltung Kostenrahmen: Der vorgegebene Kostenrahmen von 1,79 Mio. Euro netto für die Errichtungskosten

• Bauausführung:

(o. Erschwernisse, Wettbewerbs- und Abbruchkosten bzw. Grundkosten) ist im Hinblick auf den Kostendämpfungserlass des Amtes der Oö.- Landesregierung unbedingt einzuhalten. Besonderer Hinweis: Von den TeilnehmerInnen sind lediglich die Bauwerkskosten (2-4) und die Außenanlagen (6) zu schätzen, die Erschließungskosten, Einrichtungs- und Honorarkosten werden vom Vorprüfer gesondert ermittelt und im Zuge der Preisplausibilisierung die Errichtungskosten berechnet.

Flachdächer sind unerwünscht, flach geneigte Kaltdächer (Dachneigung mind. 7%) mit Ableitung der Regenwässer nach außen jedoch möglich. Hohe Glasanteile in der Fassade

• Höhenentwicklung:

sind im Hinblick auf die Errichtungs- und Betriebskosten nicht erwünscht.

Das Gebäude soll max. mit zwei Geschossen (EG, OG) geplant werden, eine Unterkellerung ist unzulässig

• Freiflächen, Außenanlagen: Die Freiflächen für den Verkehr sind so zu planen, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

• Ruhender Verkehr: Es sollen 25 Stellplätze für die Feuerwehr und 15 Stellplätze für die Musik geplant werden.

C. 2

Lage und Erschließung des Bauplatzes

Das Wettbewerbsareal ist im beiliegenden Lage- und Höhenplan rot umrandet abgegrenzt.

Einige Fakten:

Größe des Wettbewerbsareals: ca. m²

Anschlüsse für Kanal, Strom, Wasser: sind vorhanden Beheizung Pelletsheizung

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Flächenwidmungs-, Bebauungsplan: es besteht kein Bebauungsplan, die Parzelle

befindet sich im Kerngebiet Parkplatzsituation: Die gesetzlich erforderlichen ..... Stellplätze

sind am eigenen Grundstück nachzuweisen. Die bestehende Infrastruktur ist zu berücksichtigen.

C. 3

Die verkehrstechnische Erschließung soll hauptsächlich über die neu zu errichtende Zufahrtsstraße auf die Adlwanger Straße erfolgen.

Verkehrstechnische Erschließung des Bauplatzes

C. 4 Es sind wie oben angeführt insgesamt 40 Stellplätze (25 + 15) vorzusehen.

C. 5

PKW-Stellplätze

Errichtungspflicht für Sicherheits- bzw. Schutzräume

C. 6

gemäß § 48 Oö. Bau TG

Für die haustechnischen Anlagen sind Räume in ausreichender Anzahl einzuplanen. Haustechnik

C. 7

Dem Architekturwettbewerb wird das in der Beilage angeführte Raumprogramm Raum- und Funktionsprogramm

verbindlich

Grundsätzlich wird hiezu festgehalten, dass es sich bei den in dieser Datei festgelegten

zugrunde gelegt. Siehe Raum- und Funktionsprogramm Landes- Feuerwehrkommando OÖ bzw. Raum- und Funktionsprogramm Musik- und Sängerheim

Flächen um Nutzflächen im Sinne der ÖNORM B 1800 handelt. D.h., dass die noch zusätzlich erforderlichen Nutzflächen wie z.B. für sanitäre Anlagen sowie für Funktions- und Verkehrs- flächen, jedoch nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß vorzusehen sind. Es sind möglichst

kurze Verkehrswege anzustreben. C. 8 Der vorgegebene Kostenrahmen für die Errichtungskosten beträgt 1.790.000,-- Euro netto. Dieser Kostenrahmen ist in jedem Fall einzuhalten. Sollte sich im Zuge der Preisplausibilisierung ergeben, dass eine wesentliche Kostenüberschreitung vorliegt, ist von der Vorprüfung darauf hinzuweisen. Die Jury hat unter Abwägung der Gründe darüber zu entscheiden, ob das Projekt ausgeschieden wird.

Kostenrahmen

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D ANHANG • 01_Wettbewerbsauslobung Adlwang pdf • 02_Planunterlagen dwg / pdf • 03_Raum- und Funktionsprogramm pdf LFK OÖ bzw. Musikprobenraum • 04_Kosten-Flächendatenblatt excel / pdf • 05_Bebauungsstudie pdf • 06_Fotos jpeg / pdf • 07_Verfasserblatt word / pdf • Einsatzplatte für das Einsatzmodell und eine CD mit den Wettbewerbsunterlagen werden beim Hearing ausgegeben (bzw. versendet). Anmerkung: Die Dateien sind im AutoCAD-DWG-Format gespeichert. Benötigen Sie die Dateien in einem älteren DWG-Format, können Sie diese mit dem kostenlosen DWG TrueView von Autodesk konvertieren. Hier der Downloadlink: http://www.autodesk.com/trueview

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