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Feuchtigkeitsschutz in F 2028 - irbnet.de

Date post: 28-Dec-2021
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110
Feuchtigkeitsschutz in Nassräumen des Wohnungsbau F 2028 Fraunhofer IRB Verlag Bauforschung
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Feuchtigkeitsschutz inNassräumen des Wohnungsbau

F 2028

Fraunhofer IRB Verlag

Bauforschung

Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um die Kopie des Abschlußberichtes einer vom Bundesmini sterium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen -BMVBW- geför-derten Forschungsarbeit. Die in dieser Forschungsarbeit enthaltenen Darstellungen und Empfehlungen geben die fachlichen Auffassungen der Verfasser wieder. Diese werden hier unverändert wiedergegeben, sie geben nicht unbedingt die Meinung des Zuwendungsgebers oder des Herausgebers wieder.

Dieser Forschungsbericht wurde mit modernsten Hochleistungskopierern auf Einzelanfrage hergestellt.

Die Originalmanuskripte wurden reprotechnisch, jedoch nicht inhaltlich überarbeitet. Die Druckqualität hängt von der reprotechnischen Eignung des Originalmanuskriptes ab, das uns vom Autor bzw. von der Forschungsstelle zur Verfügung gestellt wurde.

© by Fraunhofer IRB Verlag

Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verlages.

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F 2028

FEUCHTIGKEITSSCHUTZ

IN NASSRAUMEN DESWOHNUNGSBAUS

- Querschnittsbericht zum Stand der Erkenntnissetir ° 4 0 r V,) rq? n (.1 S h Ct.

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Auftragnehmer: Dr.-Ing. Rainer Oswald, AachenProf. Dr.-Ing. Dietmar Rogier, Aachen/Kassel

Verfasser: Dipl.-Ing. Günter DahmenDipl.-Ing. Reinhard LamersDr.-Ing. Rainer OswaldDipl.-Ing. Dorothbe SchellDipl.-Ing. Volker Schnapauff

Typoscript: Ute MahlerKarola Horriar

Forschungsauftrag B I 6 - 80 01 83 - 217Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und StädtebauAbschlußbericht - Aachen 1985

FEUCHTIGKEITSSCHUTZ

IN NASSRÄUMEN DESWOHNUNGSBAUS

- Querschnittsbericht zum Stand der Erkenntnisse -

Auftragnehmer: Dr.-Ing. Rainer Oswald, AachenProf. Dr.-Ing. Dietmar Rogier, Aachen/Kassel

Verfasser:

Typoscript:

Dipl.-Ing.Dipl.-Ing.Dr.-Ing.Dipl.-Ing.Dipl.-Ing.

Günter DahmenReinhard LamersRainer OswaldDoroth6e SchellVolker Schnapauff

Ute MahlerKarola Horriar

Forschungsauftrag B I 6 - 80 01 83 - 217Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und StädtebauAbschlußbericht - Aachen 1985

INHAE-SVERZEICHNIS

Aufgabenstellung und Eingrenzung des

Untersuchungsgegenstandes 4

2. Anforderungen an die Abdichtung von Naßräumenin Regelwerken 6

2.1 Abdichtungsnormen 6

2.2 Entwässerungsnormen 8

2.3 Bauordnungen 9

2.4 Sonstige Regelwerke 10

2.5 Zusammenfassung 10

3. Formulierung der Beanspruchungsgruppen 11

4. Berücksichtigung der Feuchtigkeitsempfindlichkeit 14

5. Darstellung der Abdichtungsmaßnahmen 16

5.1 Bahnenabdichtungen 17

5.1.1 Anwendung nach DIN 18 195 17

5.1.2 Regelquerschnitt von Wänden mit Bahnenabdichtungen 19

5.1.3 Eckanschlüsse, Plattenstöße und Rißbereiche an Wänden 24

5.1.4 Durchdringungen und Rohrdurchführungen in der Wandab-

dichtung 25

5.1.5 Regelquerschnitt von Fußbodenabläufen mit Bahnenab-dichtungen 28

5.1.6 Eckanschlüsse im Fußbodenbereich 32

5.1.7 Rohrdurchführungen und Bodeneinläufe 33

5.1.8 Türschwellen 35

5.1.9 Anwendung von Bahnenabdichtungen außerhalb DIN 18 195 36

5.1.10 Regelquerschnitt und Eckbereiche von Fußbodenaufbautenmit einlagigen Bahnenabdichtungen 37

5.2 Abdichtungen durch Schlämmen und mineralische Putzeund Estriche 39

5.2.1 Anwendung 39

5.2.2 Regelquerschnitt von Wänden 42

1

5.2.3 Eckanschlüsse, Plattenstöße und Rißbereiche an Wänden 51

5.2.4 Rohrdurchführungen in der Wandfläche 52

5.2.5 Regelquerschnitt von Fußbodenaufbauten 53

5.2.6 Eckanschlüsse und Plattenstöße im Fußbodenbereich 57

5.2.7 Anschlüsse an Bodeneinläufe 58

5.2.8 Wertung 59

5.3 Abdichtung durch Bitumen- und Bitumenkautschukbeschichtungen 61

5.3.1 Anwendung 61

5.3.2 Regelquerschnitt von Wänden mit Bitumenkautschukbe-schichtungen 62

5.3.3 Eckanschlüsse, Plattenstöße und Rißbereiche an Wänden 64

5.3.4 Rohrdurchführungen in der Wandfläche 65

5.3.5 Regelquerschnitt von Fußbodenaufbauten mitBitumenkautschukmassen 66

5.3.6 Eckanschlüsse und Plattenstöße im Fußbodenbereich 68

5.3.7 Anschlüsse an Bodenabläufe 68

5.4 Feuchtigkeitsschutz durch Fliesen, deren Verklebungund Verfugung 70

5.4.1 Anwendung 70

5.4.2 Materialien der Dünnbettmörtel und Fliesenkleber 71

5.4.3 Regelquerschnitt von Wänden mit dichtenden Fliesenver-klebungen 75

5.4.4 Eckanschlüsse, Plattenstöße und Rißbereiche an Wänden 79

5.4.5 Durchdringungen und Rohrdurchführungen in der Wandab-dichtung 81

5.4.6 Regelquerschnitt von Fußbodenaufbauten mit dichtenderFliesenverklebung 82

5.4.7 Eckanschlüsse und Plattenstöße im Fußbodenbereich 83

5.4.8 Anschlüsse an Bodeneinläufe 84

5.5 Feuchtigkeitsschutz durch elastische Boden- und Wandbeläge. 85

5.5.1 Anwendung 85

5.5.2 Regelquerschnitt Wand 87

5.5.3 Details.... ....... ........... ....... .......... .......... 87

5.5.4 Regelquerschnitt Boden 88

5.5.5 Details 89

- 2

5.6 Sonstige Feuchtigkeitsschutzmaßnahmen in Naßräumen 91

5.6.1 Hinterlüftete Bekleidungen 91

5.6.2 Vorgefertigte Sanitärzellen 94

6. Zusammenfassende Wertung 98

7. Literaturhinweise 102

- 3

1. AUFGABENSTELLUNG UND EINGRENZUNG DES

UNTERSUCHUNGSGEGENSTANDES

Es bestehen gegenwärtig Unsicherheiten

darüber, wie und in welchem Umfang die

nutzungsbedingt durch Feuchtigkeit bean-

spruchten Wand- und Fußbodenoberflächen

des Wohnungsbaus abzudichten sind. Die

Spanne der in der Praxis realisierten

Maßnahmen reicht von aufwendigen, mehrla-

gigen bituminösen Bahnenabdichtungen bis

zum völligen Verzicht auf Abdichtungsmaß-

nahmen. Auf dem Baumarkt werden neben den

Bahnenabdichtungen viele Produkte zum

Feuchtigkeitsschutz von Naßräumen im Woh-

nungsbau angeboten: Wasserundurchlässige

Putze und Schlämmen; Bitumen- und Bitu-

menkautschukbeschichtungen; dichtende

Kleber und dichtende Fugmörtel für Flie-

sen; wasserundurchlässige Oberbelä ge und

hinterlüftete Verkleidungen. Diese Maßnah-

men werden in großem Umfang auch ange-

wandt. Die technischen Regelwerke enthal-

ten keine oder nur unvollständige Aussa-

gen über die Art und den Umfang der notwen-

digen Abdichtungsmaßnahmen bei Naßräumen

im Wohnungsbau. Es klafft insofern eine

breite Lücke zwischen den Formulierungen

der Regelwerke und der derzeitigen Bau-

praxis.

Der vorliegende Bericht will in dieser

Situation zu einer Klärung beitragen, in-

dem er den Stand der Regelwerke und der

derzeitigen Baupraxis beschreibt und Kri-

terien für eine begründete Beurteilung

der Leistungsfähigkeit und Zweckmäßigkeit

der verschiedenen praktizierten Verfahren

vorlegt.

- 4

Unter "Naßräumen" werden im vorliegenden

Bericht alle Räume zusammengefaßt, in

denen aufgrund der Nutzung Feuchtigkeit

anfällt, die innenseitig die Wand- und

Fußbodenfläche beansprucht. Die Intensi-

tät der Beanspruchung kann unterschied-

lich sein, so daß von hoch, mittel und

gering wasserbeanspruchten Naßräumen ge-

sprochen wird. Der Begriff des "Feucht-

raums" im Sinne eines geringer beanspruch-

ten Naßraums wird nicht verwendet.

Der Bericht befaßt sich also mit dem

Schutz der Oberflächen von Räumen, die

bei den üblichen Wohntätigkeiten: Kochen,

Waschen, Baden, Duschen von Wasser bean-

sprucht werden. Die Abdichtung von ge-

werblichen Räumen mit Feuchtigkeitsanfall

und von Schwimmbädern ist nicht Geg en-

stand des Berichtes. Die vorliegenden

Ergebnisse lassen sich aber auch für die-

se Bereiche zum Teil sinngemäß übertra-

gen.

- 5

2. ANFORDERUNGEN AN DIE ABDICHTUNG VON

NASSRÄUMEN IN REGELWERKEN

Anforderungen zur Abdichtung von Naß-

räumen im Wohnungsbau sind vor allem den

Kegelwerken zur Abdichtung gegen Ober-

flächen- und Sickerwasser, zur Entwässe-

rung von Gebäuden und aus der Bauordnung

zu entnehmen. Es ist einheitlich die Ten-

denz zu beobachten, daß die älteren Fas-

sungen der Regelwerke höhere und stren-

gere Anforderungen stellten als die der-

zeitig gültigen Fassungen.

2.1 Abdichtungsnormen

DIN 4122, Abdichtung von Bauwerken gegen

nichtdrückendes Oberflächen- und Sicker-

wasser mit bituminösen Stoffen, Metall-

bändern und Kunststoffen (1978) formulier-

te:

"8.1.5 In Feucht- und Naßräumen muß

die Abdichtung trogartig ausgebil-

det werden. Sie muß im allgemeinen

an den Wänden mindestens 15 cm hoch

über die Oberkante des Fußbodenbelags

geführt werden. Bei Duschräumen ist

es erforderlich, die Abdichtung an

den Wänden bis mindestens 30 cm

über die Duschanlage zu führen."

Die Nachfolgenorm DIN 18 195, Teil 5, Bau-

werksabdichtung, Abdichtung gegen nicht-

drückendes Wasser - Ausführung und Bemes-

sungen (1983) formuliert:

- 6

"6.2 Abdichtungen sind mäßig bean-

sprucht, wenn ... die Wasserbean-

spruchung gering und nicht ständig

ist.

7.1.6 Die Abdichtung von waagerech-

ten oder schwach geneigten Flächen

ist an anschließenden, höhergehen-

den Bauteilen in der Regel 15 cm

über die Oberfläche der Schutz-

schicht des Belags oder der Über-

schüttung hochzuführen und dort

zu sichern.

7.1.7 Abdichtungen von Wandflächen

müssen im Bereich von Wasserent-

nahmestellen mindestens 20 cm über

die Wasserentnahmestelle hochge-

führt werden."

DIN 18 195, Teil 5, spricht also nicht

mehr unmißverständlich die Naßräume im

Wohnungsbau an, sondern unterscheidet le-

diglich allgemein zwischen mäßiger und

hoher Wasserbeanspruchung und ordnet die-

sen Beanspruchungsgruppen verschieden auf-

wendige Bahnenabdichtungen zu. Es bleibt

also in der Abdichtungsnorm offen, ob

Naßräume im Wohnungsbau zu den mäßig

durch Oberflächen- und Sickerwasser be-

anspruchten Bauteilen gehören und ob da-

mit bei der Ausführung von Naßräumen im

Wohnungsbau grundsätzlich die Regelungen

der Norm anzuwenden sind. Da die Entwurfs-

fassung von DIN 18 195, Teil 5 (1980)

noch eindeutig definierte, daß die Ober-

flächen in Naßräumen des Wohnungsbaus

zu den mäßig beanspruchten Bauteilen ge-

- 7

hören, ist offensichtlich die Offenheit

und Unklarheit der derzeitigen Normen-

formulierung von den Normenverfassern

beabsichtigt.

2.2 Entwässerungsnormen

Geht man davon aus, daß der Einbau von

Bodenabläufen logischerweise auch den

Einbau einer hochwertigen Abdichtung er-

fordert, die das Wasser dem Einlauf zu-

führt, so macht die Norm über die Ent-

wässerung von Gebäuden auch Aussagen über

die Abdichtung der Fußböden von Naßräu-

rnen.

Auch bei der Entwässerungsnorm DIN 1986,

Teil 1, Entwässerungsanlagen für Gebäude

und Grundstücke, Technische Bestimmungen

für den Bau, sind Veränderungen in den

Anforderungen in den verschiedenen Nor-

menfassungen zu beobachten.

In der Ausgabe 1962 hieß es:

"4.2.2 Baderäume erhalten zweck-

mäßig einen Badablauf, durch den

die Badewanne entleert und zugleich

der Fußboden entwässert wird. Beim

Einbau einer Brausewanne muß in

jedem Fall ein Badablauf vorgesehen

werden, der zugleich den Fußboden

des Raumes entwässert. Brausewan-

nen und Raum können auch getrennte

Abläufe erhalten."

- 8

Die derzeitig gültige Fassung von 1978

nimmt die strikte Anforderung an die Ent-

wässerung bei Duschen zurück. Es heißt

dort wesentlich allgemeiner und lediglich

als Empfehlung formuliert:

"6.2.3 Baderäume in Wohnungen sol-

len einen Badablauf erhalten, Bade-

räume in anderen Gebäuden (z. B.

Altenheimen, Hotels, Schulen) müssen

einen Badablauf erhalten. Die stän-

dige Erneuerung des Sperrwassers

ist durch Anschluß eines Entwässe-

rungsgegenstandes sicherzustellen."

Aus DIN 1986 sind demnach keine eindeu-

tigen Anforderungen an die Abdichtung

der Naßräume des Wohnungsbaus zu entneh-

men.

2.3 Bauordnungen

Die Musterbauordnung formuliert allge-

mein:

"§ 38 (10) Decken und Fußböden un-

ter Räumen, die der Feuchtigkeit

erheblich ausgesetzt sind, insbe-

sondere unter Waschküchen, Abort-

räumen, Waschräumen ... sind wasser-

undurchlässig herzustellen."

Geht man davon aus, daß mit "Waschräumen"

die Baderäume in Heimen und ähnlichen Ge-

bäuden gemeint sind, so ist also festzu-

stellen, daß die Musterbauordnung für

Räume, die nicht erheblich feuchtigkeits-

- 9

beansprucht sind, keine Abdichtungsmaß-

nahmen fordert. Die Landesbauordnungen

weichen von dieser Regelung nur unerheb-

lich ab.

2.4 Sonstige Regelwerke

Die Estrichnorm DIN 18 1560, Teil 2,

Estriche im Bauwesen, Estriche auf Dämm-

schichten (1981) formuliert:

"7.1.1 Die Dämmschichten sind in

der Regel durch geeignete Maßnah-

men vor Feuchtigkeit zu schützen ...

7.1.2 Die Abdeckung (nackte Bitumen-

bahnen, PE-Folien 0,1 mm) können

nicht als geeignete Maßnahme zum

dauernden Schutz der Dämmschicht

gegen Feuchtigkeit ... angesehen

werden."

2.5 Zusammenfassung zu den Anforderungen der

Regelwerke

Zusammenfassend ist festzustellen, daß

die Regelwerke zwischen gering und hoch

beanspruchten Naßräumen unterscheiden.

Während DIN 1986 und die Musterbauordnung

typische Situationen mit erhöhter Bean-

spruchung aufzählen, läßt DIN 18 195, Teil 5,

hinsichtlich der Naßräume offen, was unter

einer mäßigen und was unter einer hohen

Beanspruchung zu verstehen ist. Es bleibt

damit auch insgesamt offen, wie eine re-

gelgerechte Abdichtung von Naßräumen im

Wohnungsbau gestaltet werden muß.

- 10 -

3. FORMULIERUiNG DER BEANSPRUCHUNGSGRUPPEN

Sucht man nach Kriterien zur Formulierung

von Beanspruchungsgruppen für Naßräume,

so findet man, daß die Menge der anfallen-

den Feuchtigkeit und die Dauer der Bean-

spruchung nicht die einzigen Aspekte sind,

sondern Austrocknungs- und Speichermög-

lichkeiten offenbar ebenfalls wichtig

sind. So ist die aus Schadenserhebungen

zu entnehmende große Häufigkeit von Feuch-

tigkeitsschäden in Hotelbadezimmern wahr-

scheinlich nicht darauf zurückzuführen,

daß in Hotels mit wesentlich mehr Wasser

gebadet oder geduscht wird, sondern dar-

auf zurückzuführen, daß die Austrocknungs-

bedingungen in den meist schlecht belüf-

teten, innenliegenden und nebeneinander

angeordneten Bädern wesentlich ungünstiger

sind. Weiterhin stellt die Vorhersehbar-

keit der Beanspruchung ein wesentliches

Kriterium dar. Insgesamt lassen sich fol-

gende Kriterien aufzählen:

- Menge der anfallenden Feuchtigkeit

- Häufigkeit/Dauer der Beanspruchung

- Austrocknungs-/Speichermöglichkeiten

- Vorhersehbarkeit/Beeinflußbarkeit

Betrachtet man die Vielzahl der aufge-

führten, untereinander verknüpften Aspekte,

so wird deutlich, daß es wahrscheinlich

wenig erfolgversprechend ist, über die

Quantifizierung dieser Kriterien (z. B.

bei Anfall von mehr als 20 1/m 2 und Stun-

de liegt hohe Beanspruchung vor) zu aus-

sagefähigen Beanspruchungsgruppen zu ge-

langen.

Es bietet sich eine andere, an der Praxis-

erfahrung orientierte Vorgehensweise an,

die im Grunde genommen auch von der Mu-

sterbauordnung und der Entwässerungsnorm

angedeutet wird.

Bei vielen Anwendungsfällen liegt unbe-

streitbar eine hohe Wasserbeanspruchung

vor, die Bahnenabdichtungen in der von

DIN 18 195, Teil 5, geforderten Form be-

nötigen - hierzu zählen z. B. Duschräume

und Umgänge von Schwimmbädern und gewerb-

liche Anlagen mit dauernd hohem Wasseran-

fall. Ebenso unbestreitbar kann man bei

ordnungsgemäß genutzten Badezimmern in

Wohnungen eine geringe Beanspruchung

voraussetzen. Es verbleibt bei einem

derartigen "Sortieren" nach Beanspruchun-

gen schließlich eine Zwischengruppe, für

die man eine mittlere Beanspruchung kon-

statieren kann. Es wird also vorgeschla-

gen, die gängigen Nutzungen in folgender

Weise in drei verschiedene Beanspruchungs-

gruppen einzuordnen:

Geringe Beanspruchung

Wand- und Bodenflächen von Badezimmern

in Wohnungen

Mittlere Beanspruchung

Badezimmer und Duschräume von Hotels, Hei-

men und öffentlichen Gebäuden, mit flie-

ßendem Wasser gereinigte Räume (z. B. ge-

werbliche Küchen)

- 12 -

Hohe Beanspruchung

Wand- und Bodenflächen von Duschräumen

in öffentlichen Schwimmbädern, Gewerb-

liche Anlagen mit dauernd hohem Wasser-

anfall

- 13 -

4. BERÜCKSICHTIGUNG DER FEUCHTIGKEITS-

EMPFINDLICHKEIT

In die Überlegungen zur Formulierung wirt-

schaftlicher, angemessener Abdichtungs-

maßnahmen muß die Feuchtigkeitsempfind-

lichkeit der Konstruktion oder angrenzen-

der Gebäudebereiche einbezogen werden.

So ist es doch ein wesentlicher Unter-

schied, ob durch die undichte Fuge einer

Dusche Feuchtigkeit in ein 24 cm dickes

Mauerwerk mit angemörtelten Fliesen oder

in eine 18 mm dicke Gipskartonplatte mit

aufgeklebten Fliesen gelangt. Die nur

begrenzte Feuchtigkeitsbeständigkeit,

z. B. von Gipsbaustoffen (auch imprägnier-

ten Gipskartonpiatten) oder von Holzwerk-

stoffen (Spanplatten der "begrenzt wet-

terbeständigen Verleimung V 100") ist also

vor allen Dingen dann zu berücksichtigen,

wenn man nicht generell unabhängig vom

Beanspruchungsgrad die Verwendung der-

artiger Baustoffe im Bereich von Maßräu-

men ausschließen will.

Nicht korrosionsgeschützte Stahlheizungs-

rohre, z. B. im Bereich der Trittschall-

dämmschicht des Estrichs eines Bades,

können äußerst kostspielige Schäden ver-

ursachen, wenn die Rohre infolge klei-

nerer Fußbodenundichtigkeiten durchro-

sten. Die Feuchtigkeitsempfindlichkeit

von Installationen und sonstigen Einrich-

tungen sollte also ebenfalls berücksich-

tigt werden.

- 14 -

Es wird also vorgeschlagen, bei folgen-

den Bauteilen und baulichen Situationen

erhöhte Ansprüche an die Abdichtung auf-

grund der Feuchtigkeitsempfindlichkeit

zu stellen:

- Gipsbaustoffe: Gipsputz, Gipskarton-

platten;

- Holzbaustoffe: Spanplatten; Holzbalken-

decken;

- korrodierbare Installationen;

- kostbare, feuchtigkeitsempfindliche

Güter.

- 15 -

5. DARSTELLUNG DER ABDICHTUNGSMASSNAHMEN

Im folgenden werden sowohl die in Normen

erfaßten als auch die sonstigen, in der

Praxis häufig angewendeten Verfahren

zum Feuchtigkeitsschutz von Naßräumen im

Wohnungsbau detailliert beschrieben:

Nach allgemeinen Angaben zum Material

und zu den g rundsätzlichen Anwendun g s-

möglichkeiten werden die Ausführungs-

varianten für Wandflächen und Fußboden-

flächen erläutert. Besonders sorgfältig

werden die Probleme bei den unterschied-

lichen Untergründen angesprochen. Erfah-

rungsgemäß bilden Eckanschlüsse sowie

die Anschlüsse an Sanitärobjekte, Rohre,

Einläufe und Schwellen die besonderen

Schwachstellen von Feuchtigkeitsschutz-

maßnahmen in Naßräumen. Diese Details

werden daher im einzelnen abgehandelt.

- 16 -

5.1 BAHNENABDICHTUNGEN

5.1.1 Anwendung nach DIN 18 195

Die Anwendung von Dichtungsbahnen nach

DIN 18 195 zur Abdichtung von "mäßig"

beanspruchten Naßräumen im Wohnungsbau

empfiehlt sich z. B. dann, wenn gleich-

zeitig feuchtigkeitsempfindliche Baustof-

fe (z. B. Holzbalkendecken) und/oder In-

stallationen (z. B. Korrosionsgefahr) vor-

liegen. Gegenüber anderen ggf. neuen bzw.

weniger erprobten Abdichtungsmaßnahmen

bieten sie wegen der geringeren Rissege-

fährdung, aufgrund einer langen Anwendungs-

praxis und bewährten Ausführungsregeln

ein hohes Maß an Sicherheit vor Durch-

feuchtungsschäden. Allerdings steht dem

ein verhältnismäßig hoher technischer und

organisatorischer Aufwand entgegen, bei

dem keine Zeit- und Kosteneinsparungen

erwartet werden können.

Für Bahnenabdichtungen nach DIN 18 195

können verwendet werden:

- 2 Lagen nackte Bitumenbahnen bzw. Glas-

vlies-Bitumenbahnen plus Deckaufstrich

- 1 Lage Bitumenschweißbahnen oder 1 Lage

Bitumen-Dichtungsbahnen mit Metallband-

oder Gewegbeeinlage plus Deckaufstrich

- 1 Lage Kunststoff-Dichtungsbahn aus

PIB oder ECB, 1,5 mm dick, plus 1 Schutz-

lage aus PE-Folie oder nackten Bitumen-

bannen

- 17 -

- 1 Lage Kunststoff-Dichtungsbahnen aus

PVC-weich, 1,2 mm dick, plus 1 Schutz-

lage aus z. B. Kunststoff-Dichtungs-

bahnen mindestens 1 mm dick oder nackten

Bitumenbahnen (nur bei PVC-weich-bitu-

menbeständig)

Bei der Planung von Bahnenabdichtungen

in Naßräumen ist zu berücksichtigen, daß

diese in der Regel zusätzliche, den Schich-

tenaufbau verstärkende Schutzschichten

benötigen, die insbesondere vor Vertikal-

abdichtungen ggf. in sich standfest aus-

gebildet sein müssen. Meist muß diese

Schutzschicht eine Verfliesung tragen

können.

Weiterhin ist vor allem bei großflächigen

Horizontalabdichtungen das notwendige Ge-

fälle von ca. 1,5 % (-0,9°) zum Boden-

ablauf hin zu berücksichtigen. Dies kann

u. U. bei einer Schwellenausbildung im

Übergang zu Nachbarräumen unterschiedliche

Rohdeckenhöhen erfordern (siehe auch 5. 1 .2).

In den nicht unmittelbar feuchtigkeitsbe-

lasteten Wandbereichen sind ggf. Rück-

sprünge in der Sockelzone (nur bei entspre-

chend dimensionierten Wänden) vorzusehen,

die die erforderliche Dichtungsaufkantung

15 cm über Oberkante Fertigfußboden)

aufnehmen können, wenn gleichzeitig ein

Sockelvorsprung in der Wandfläche ver-

mieden werden soll. Werden notwendige

Schutzschichten nicht unmittelbar auf die

fertige Abdichtung aufgebracht, dann sind

wenigstens Schutzmaßnahmen vorzusehen,

um Beschädigungen durch nachfolgende

- 18 -

Gewerke zu verhindern. Im übrigen muß

der Arbeitsablauf der einzelnen Gewerke

so geplant werden, daß Behinderungen und

Überschneidungen vermieden werden. Dies

gilt insbesondere für die Planung und

Ausführung von Durchdringungen (siehe

auch 5.1.3 und 5 . 1 .7) .

5.1.2 Regelquerschnitt von Wänden mit Bahnen

-abdichtungen

Als Untergrund für Bahnenabdichtungen in

Naßräumen eignen sich alle mineralischen

Baustoffe wie Beton, Mauerwerk, Putz etc.,

aber auch Holz und Holzwerkstoffe. Der

Untergrund muß eben, frei von Nestern,

Graten und klaffenden Rissen (Fugen),

trocken und fest sein. Schalölrückstände

auf Betonflächen sind zu entfernen. Bei

Mauerwerk, sofern dieses nicht mit glatten

Steinoberflächen volifugig gemauert wurde,

ist in der Regel ein Ausgleichsputz der

MG III aufzubringen und abzureiben. Kies-

nester in Betonwänden sind ebenso mit

Mörtel auszugleichen, wie z. B. Fertig-

teilfugen, wenn diese keine Bewegungen

mehr erwarten lassen. Anderenfalls sind

entsprechend der zu erwartenden Bewegun-

gen Dehnungsmöglichkeiten in der Bahnen-

abdichtung vorzusehen (siehe 5 . 1 . .

Bahnenabdichtung vollflächig verklebt:

Soll die Bahnenabdichtung vollflächig auf

dem Untergrund aufgeklebt werden, ist ein

Voranstrich erforderlich, für den kalte

Bitumenlösungen oder -emulsionen einge-

- 19 -

setzt werden können. Bei der Verwendung

von lösungsmittelhaltigen Voranstrichen

in Innenräumen sind besondere Vorsichts-

maßnahmen anzuwenden. Nach ausreichender

Durchtrocknung bzw. Ablüftung (' 24 Std.)

des Voranstrichs kann die Bahnenabdich-

tung in der oben beschriebenen Lagenzahl

erfolgen. Werden Bitumenbahnen und -klebe-

massen für Vertikalabdichtungen einge-

setzt, dann sollen diese aus standfestem

Bitumen bestehen. Sollen Kunststoffbahnen

mit bituminösen Klebemassen aufgebracht

werden, sind bitumenbeständige Bahnen zu

verwenden.

Beim Aufbringen der Bahnenabdichtungen

können die folgenden Verfahren angewendet

werden:

Bürstenstreichverfahren:

Der Untergrund und die Unterseite der

Bahnen erhalten jeweils vollflächige Auf-

striche mit ungefüllten Bitumenklebemas-

sen. Beim Aufkleben der Bahnen müssen bei-

de Aufstriche noch ausreichend flüssig

sein. Die Bahnen sind von der Mitte aus

anzubügein. Außer Bitumen-Schweißbahnen

sind hierfür alle Dichtungsbahnen geeig-

net.

Gießverfahren:

In den Zwickel zwischen Untergrund und

angedrückter Bahnrolle wird soviel unge-

füllte Bitumen-Klebemasse eingegossen, daß

beim Ausrollen (von unten nach oben) in

ganzer Bahnenbreite ein Wulst entsteht und

- 20 -

die Klebemasse seitlich austritt.

Ähnlich erfolgt auch das Gieß- und Ein-

walzverfahren. Hierbei soll die Dichtungs-

bahn jedoch nicht über 0,7 m breit und

auf einem festen Kern gewickelt sein. Bei

Bitumen-Schweißbahnen und Kunststoffbah-

nen nicht anzuwenden. Es sind hierbei

gefüllte Bitumen-Klebemassen zu verwenden.

Flämmverfahren:

Auf dem Untergrund muß ausreichend Klebe-

masse mindestens 1,5 mm dick aufgebracht

sein. Bei gleichzeitigem Anschmelzen durch

Propanflamme oder Heißluft wird die Dich-

tungsbahn 0,7 m breit) darin einge-

rollt. Für nackte Bitumenbahnen und Bi-

tumen-Schweißbahnen nicht anzuwenden.

Kunststoffbahnen dürfen selbst nicht be-

flammt werden, ihre Nähte müssen bei die-

sem Verfahren kunststoffverschweißt wer-

den.

Schweißverfahren:

Hierbei ist der Untergrund und die Unter-

seite der Schweißbahn ausreichend zu er-

hitzen. Dabei ist die Bitumendeckschicht

der Bahn durch Beflammung so weit anzu-

schmelzen, daß zwischen abrollender Bahn

und Untergrund ein Bitumenwulst in voller

Bahnbreite verläuft und Bitumenmasse an

den Rändern der ausgerollten Bahn austritt.

Anwendbar nur bei Bitumen-Schweißbahnen.

Bei allen Abdichtungsverfahren mull die

Nahtüberdeckung der Bahnen untereinander

- 21 -

mindestens 10 cm und die Stoßüberdeckung

mindestens 10 cm betragen. Nur bei Kunst-

stoffverschweißung an Nähten und Stößen

von Kunststoff-Dichtungsbahnen sind je

nach Schweißverfahren und Bahnenart min-

destens 3 - 5 cm einzuhalten.

Auf die Bahnenabdichtung sind Deckauf-

striche und Schutzlagen wie oben beschrie-

ben aufzubringen.

Bei der Wandabdichtung von Naßräumen mit

vollflächig aufgebrachten Dichtungsbahnen

sollten wegen des Fortfalls heißflüssiger

Klebemassen und der geringeren erforder-

lichen Lagenzahl möglichst Bitumen-

Schweißbahnen im Schweißverfahren aufge-

bracht werden.

Bahnenabdichtung punkt- oder streifen-

weise befestigt:

Je nach Untergrundbeschaffenheit (z. B.

nagelbar) können Bahnenabdichtungen im

Wandbereich auch punkt- oder streifenwei-

se befestigt werden, wenn z. B. eine

Holzschalung vorliegt oder der Untergrund

nicht rißfrei ist und die Entstehung von

Rissen auf Dauer nicht ausgeschlossen wer-

den kann.

Bei bituminösen Bahnenabdichtungen ist

dabei eine Lage Dichtungsbahn mit Papp-

nägeln, Metallbändern etc. aufzunageln

(anzuschießen). Diese Lage dient als Trä-

gerschicht weiterer, nach einem der vorher

beschriebenen Verfahren aufzubringenden

Dichtungsbahnen. Kunststoff-Dichtungsbah-

- 22 -

nen können über Profilleisten, Bänder

oder Scheiben aus Kunststoff bzw. kunst-

stoffüberzogenem Metall (Verbundblech)

auf der Wand durch Kunststoffverschwei-

ßung befestigt werden. Profile können

in die Wand einbetoniert, Bänder oder

Scheiben nachträglich angenagelt (ange-

dübelt, angeschossen) werden.

Da Bahnenabdichtungen nur senkrecht zur

Abdichtungsebene belastet werden dürfen,

darf der nachfolgende Fliesenuntergrund

(Mörtelbett) nicht über in den frischen

Deckaufstrich eingestreutem Sand als

Haftgrund die Abdichtung durch sein Eigen-

gewicht parallel zur Abdichtungsebene

belasten. Zur Aufnahme des Mörtelbettes

ist daher ein Putzträger oder eine selbst-

tragende Vormauerung vor der Abdichtung

einzusetzen. Putzträger aus Streckmetall

können oberhalb der Abdichtung unmittel-

bar im Untergrund befestigt werden. Bei

großen zu überbrückenden Flächen, bei

denen z. B. eine seitliche Befestigung

in Nischen nicht gegeben ist, muß der

Putzträger auch in der Abdichtungsfläche

über Anker mit der Tragwand verbunden wer-

den . Solche Durchdringungen einer Abdich-

tungsebene stellen jedoch grundsätzlich

Schwachpunkte dar, die einer sorgfältigen

Ausführungstechnik bedürfen (näheres hier-

zu siehe 5.1.4).

Eine Reduzierung von Durchdringungen der

Abdichtung auf die notwendige Anzahl von

Leitungsdurchführungen ist nur bei Aus-

führung einer Vormauerschale möglich. Die-

se ist im Abstand von ca. 4 cm vor der

- 23 -

Abdichtung 1/2-Stein stark zu errichten.

Beim Hochmauern ist die Schalenfuge m it

verdichtetem Mauermörtel hohlraumfrei

zu schließen.

Auf die so entstandene Mörtel- bzw. Wand-

scheibe können Fliesen im Dickbett oder

Dünnbett (ggf. mit vorherigem Ausgleichs-

putz) aufgebracht werden.

Die Schichtstärke von Regelquerschnitten

mit Bahnenabdichtungen im Wandbereich

kann bei den beschriebenen Ausführungs-

varianten zwischen Fliesenoberfläche und

Tragwand ca. 7 cm bis ca. 20 cm betragen.

5.1.3 Eckanschlüsse, Plattenstöße und Rißbe-

reiche an Wänden

Um ein Abrutschen bzw. Ablösen vertikaler

Bahnenabdichtungen zu verhindern, sind

diese im Randbereich durch Metallbänder

o. ä. zusätzlich mechanisch im Untergrund

zu befestigen.

Bei im Verband gemauerten Wänden sind im

Eckbereich keine besonderen Maßnahmen

auszuführen. Led i gl i ch bei leichten Trenn-

wänden, die z. B. ohne Verband zwischen

tragende Wände gestellt sind, müssen

Maßnahmen zur überbrückung dieses Berei-

ches ausgeführt werden. Bei geringen zu

erwartenden Bewegungen sollte die Abdich-

tung auf einer Breite von ca. 10 cm bei-

derseits der Flanken unverklebt bleiben.

Dies kann z. B. durch Einlegen eines

Trennstreifens sichergestellt werden.

Plattenstöße großformatiger Wandbautei-

- 24 -

le können - falls erforderlich - in ähn-

licher Weise überbrückt werden. Eine ge-

wisse überbrückungswirkung kann auch

durch eine punkt- oder streifenweise Be-

festigung, wie unter 5.1.2 beschrieben,

z. B. über Rißbereichen erzielt werden.

Bei entsprechender Stoffwahl der Abdich-

tungsbahnen können auch von dem Bahnen-

material selbst geringfügige Bewegungen

schadlos aufgenommen werden.

5.1.4 Durchdringungen und Rohrdurchführungen

in der Wandabdichtung

Entsprechend einer hochwertigen Dichtungs-

maßnahme , wie sie eine Bahnenabdichtung

für Naßräume darstellt, sollten auch die

Detailpunkte im Bereich von Abdichtungs-

durchdringungen ausgeführt werden, um

auch in diesen Bereichen ein hohes Maß

an Sicherheit zu erreichen. Aus diesem

Grund sollte z. B. auf die Abdichtung

von Rohrdurchführungen allein mittels

dauerelastischer Dichtungsmassen, bitumi-

nösen Spachtelmassen o. ä. von vorneherein

verzichtet werden.

Als mögliche Durchdringungselemente ei-

ner Wandabdichtung kommen in Frage:

1. Befestigungselemente

Hierzu zählen Anker, an denen ein Putz-

träger für das Mörtelbett der Fliesen

befestigt werden kann, aber auch Sani-

tärbefestigungen, wenn der Fliesenun-

tergrund vor der Abdichtung allein

- 25 -

nicht ausreichend tragfähig ist.

2. Leitungsdurchführungen

Nach DIN 18 195 ist die Wandabdichtung

mindestens 20 cm über eine Wasserent-

nahmestelle hochzuführen. Bei einfacher

Leitungsführung ist damit jedoch eine

Abdichtungsdurchdringung in Höhe der

Wasserentnahmestelle vorprogrammiert.

Nach Möglichkeit sollten daher Rohr-

leitungen so verlegt werden, daß sie

neben bzw. über der eigentlichen Ab-

dichtungszone aus der Tragwand treten

und vor der Abdichtungsebene bis zur

Wasserentnahmestelle, Ventilsitz o. a.

geführt werden. Diese Art der Leitungs-

führung bietet sich vor allem dann an,

wenn vor der Wandabdichtung eine Vor-

mauerung ausgeführt wird, die auch

ggf. erforderliche Befestigungselemente

der Rohrleitungen aufnehmen kann.

Ausführungsmöglichkeiten zu 1.

Einfache Drahtanker (Abstand -'50 cm) zur

Befestigung von Putzträgern, die auf der

Abdichtungsebene vernesseiL werden, soll-

ten bei höherer Wasserbeanspruchung (wie

in Duschbereichen) möglichst nicht aus-

geführt werden.

Ein wesentlich größeres Maß an Sicherheit

bieten dagegen Konstruktionen mit Los-

und Festflansch. Diese können auch ggf.

größere Belastungen durch Sanitärgegen-

stände aufnehmen. Vor Aufbringen der Ab-

dichtung muß hierbei jedoch der Fest-

- 26 -

flansch flächenbündig in der Tragwand

befestigt werden. Auf eine ausreichende

Breite der Flansche ist zu achten

(= 6 cm bzw. 7 cm). Eine weniger auf-

wendige Methode besteht darin, das Be-

festigungsmittel in einem Dübel einzu-

drehen und dabei die Abdichtung mittels

eine U-Scheibe (Losflansch) und elasti-

scher Zwischenlage, die eine kleinere

Bohrung als der Schraubendurchmesser ha-

ben sollte, gegen den glatten Untergrund

zu pressen. Bei Wechselbelastung solcher

Befestigungsmittel besteht allerdings

die Gefahr des Lockerns und Undichtwer-

dens. Je nach Art der Befestigungsmittel

können ggf. auch Klebe-, Anschweißflan-

sche oder Manschetten mit Schellen ein-

gesetzt werden.

Ausführungsmöglichkeiten zu 2.

Als eine bewährte Abdichtungsmöglichkeit

von Rohrdurchführungen bieten sich bei

Bitumen- und Kunststoffbahnen wieder

Los- und Festflanschkonstruktionen an.

Daneben sind bei Naßräumen Klebe- und

Anschweißflansche gleichtwertige Kon-

struktionen ebenso wie Manschetten mit

Schellen. Bei Bitumenbahnen können letzte-

re jedoch nur schwer aus dem Bahnenmate-

rial selbst hergestellt werden. Besser

sind daher vorgefertigte Manschetten aus

Kunststoffbahnen mit dicht verschweißten

Nahtverbindungen, die in die Abdichtung

eingeklebt und am Rohr mittels Schelle

befestigt werden. Beim Anziehen der Schel-

le ist darauf zu achten, daß das Material

nicht abgeschnürt wird.

- 27 -

Besonderer Beacr:tung bedürfen die Durch-

führungen von Heißwasser und Heizungs-

rohren durch die Abdichtung. Hier müssen

vor allem die unterschiedlichen Tempera-

turdehnungen der Rohre von der Abdichtung

aufgenommen werden können. Der Erweichungs-

punkt einiger Bitumensorten liegt z. B.

bei ca. 55°C.

5.1.5 Regelquerschnitt von Fußbodenaufbauten

mit Bahnenabdichtungen

Die Planungsentscheidung, Bahnenabdich-

tungen nach DIN 18 195 innerhalb von Naß-

räumen im Wohnungsbau einzusetzen, führt

auch dazu, Bodenabläufe einzuplanen und

diese zur raschen Wasserabführung über

ein wirksames Gefälle (--1,5 %) an die

Abdichtungsschicht anzuschließen. Die durch

den Einbau eines Gefälleestrichs notwen-

digerweise größere Konstruktionshöhe des

Schichtenaufbaues im Naßraum führt bei

gegenüber dem angrenzenden Wohnraum glei-

cher bzw. abgesenkter Oberfläche des Fuß-

bodens zu unterschiedlichen Rohdecken —

höhen (siehe hierzu auch5.1.8).

Aus Gründen des Schallschutzes (Tritt-

schalldämmung) sind auch in den Naßräumen

des Wohnungsbaues die Bodenbeläge schwim-

mend auf der Rohdecke aufzubringen.

Um die Gefahr einer Beschädigung (Durch-

stanzen) der Abdichtung über der weichen

Trittschalldämmung zu vermeiden, sollte

daher der Bodenaufbau in folgender Reihen-

folge vorgenommen werden: Auf der Rohdecke

- 28 -

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sind zunächst für eine Trittschalldämmung

geeignete Dämmstoffe (Typ T), Mindest-

dicke unter Belastung d B = 10 mm, mit

einer Zusammendrückbarkeit von max. 5 mm

lückenlos auszulegen. (Randdämmstreifen

siehe 5.1.6 .) Darüber ist eine Trenn-

lage, z. B. PE-Folie (0,1 mm dick) mit

einer ausreichenden Nahtüberdeckung

8 cm) lose zu verlegen. Der darauf

folgende Gefälleestrich wirkt als Last-

verteilungsschicht und ist in einer Min-

deststärke von 35 - 45 mm aufzubringen.

Eine Bewehrung, z. B. aus Baustahlmatten,

soll eingelegt werden. Der so aufgebrach-

te Gefälleestrich dient als Untergrund

für die folgenden Abdichtungsarbeiten.

Diese können nach einer Liegezeit des

Estrichs von wenigstens 28 Tagen nach

einem der bereits unter 5. 1 .2 beschrie-

benen Verfahren mit Voranstrich, entspre-

chender Lagenzahl und Stoffart der Bahnen

ausgeführt werden. Bei Anwendung des Bür-

stenstreichverfahrens auf horizontalen

Flächen braucht jedoch die Unterseite

der Bahnen nicht mit Klebemasse bestri-

chen werden, und beim Gieß-/Einwalzver-

fahren bzw. Flämmverfahren sind größere

Bahnenbreiten möglich.

Zusätzlich zu den genannten Verfahren kön-

nen im Fußbodenbereich die Dichtungsbah-

nen auch lose verlegt werden. Als Trenn-

lage zum Mörtelbett der Bodenfliesen kön-

nen auf der Abdichtung/Deckaufstrich z. B.

2 Lagen PE-Folie lose verlegt werden.

Über den Trennschichten muß das Mörtel-

bett für Fliesen in einer Mindestdicke

von 30 mm eingebracht werden. Ein so auf-

gebauter Regelquerschnitt weist von Ober-

- 29 -

kante Rohdecke bis Oberkante Fliesenbe-

lag eine Gesamtstärke von ca. 100 mm auf.

Ausführungsvarianten im Regelquerschnitt

der Fußbodenaufbauten:

- Wird der Gefälleestrich unmittelbar auf

der Rohdecke aufgebracht, reduziert

sich seine Mindeststärke auf ca. 10 mm.

- Aus Gründen des Wärmeschutzes kann es

erforderlich sein, zusätzlich zur Tritt-

schalldämmung Wärmedämmplatten einzubauen.

Die Gesamtzusammendrückbarkeit sollte

5 mm nicht überschreiten. Größere Zu-

sammendrückbarkeiten 5 - 10 mm) und

Dämmschichtdicken unter Belastung X30 mm

erfordern eine dickere Lastverteilungs-

schicht. Die Dämmschicht mit der gerin-

geren Zusammendrückbarkeit sollte oben

liegen.

- Liegt die Bahnenabdichtung unmittelbar

auf der Dämmschicht, sind vor Folgear-

beiten ggf. besondere Schutzmaßnahmen

über der Abdichtung vorzusehen.

- Werden in Naßräumen Fußbodenheizungen

ausgeführt, dann sollten aus den fol-

genden Gründen die Heizelemente unter-

halb der Abdichtung angeordnet werden:

Vor allem korrodierbare Heizelemente

sind dann nicht der Feuchtigkeit ausge-

setzt;

Rohrdurchführungen durch die Abdich-

tungsschicht entfallen;

- 30 -

notwendige Verdübelungen durchbrechen

nicht die Abdichtungsschicht;

Verlegearbeiten auf der ungeschützten

Abdichtung entfallen;

bei Beseitigung von Abdichtungsmängeln

wird das Heizsystem nicht berührt.

- Bei Heizestrichen darf die Gesamtzu-

sammendrückbarkeit der Dämmschichten

nicht größer als 5 mm sein.

- Liegen Heizelemente in der Lastvertei-

lungsschicht, dann muß diese oberhalb

der Rohre etc. mind. 45 mm dick sein.

- Dient das Fliesenmörtelbett als Last-

verteilungsschicht, dann muß dieses

mind. 45 mm dick sein.

- Werden andere Bodenbeläge als Fliesen

auf den schwimmenden Estrich aufgebracht,

dann kann dessen Dicke '- 35 mm betragen.

- Werden Vormauerungen vor der Wandab-

dichtung eingeplant, dann kann es ggf.

zur Vereinfachung der Eckausbildung

(Wand/Fußboden) erforderlich sein, nie

Abdichtun g unterhalb der Dämmschichten

unmittelbar auf die Rohdecke/Gefälle-

estrich zu legen. Für die Trittschall-

und 'Wärmedämmung sind dann geeignete

feuchtigkeitsunempfindliche Dämmstoffe

einzusetzen.

- 31 -

5.1.6 Eckanschlüsse im Fußbodenbereich

Die Fußbodenabdichtung ist über eine

Eckabschrägung in die erforderliche

Dichtungsaufkantung bzw. in die Wandab-

dichtung überzuführen. Liegt die Abdich-

tung unmittelbar auf der Rohdecke, kann

eine Flaschenkehle ausgeführt werden,

bei Lage der Abdichtung auf Dämmschichten

oder Überbrückung von Randdämmstreifen

können Schaumstoffkeile eingesetzt wer-

den.

Im nicht abgedichteten Wandbereich mu3

die Bahnenabdichtung 15 cm über Ober-

kante Fertigfußboden aufgekantet werden.

Bei entsprechend dimensionierten Wänden

kann diese Randaufkantung in einem Rück-

sprung (-5 cm) verwahrt werden. Nach

Ausmörtelung des Rücksprungs können

Fliesen und Mörtelbett ggf. unter Einle-

gen eines Putzträgers flächenbündig über

die Sockelzone geführt werden. Im Über-

gang von Wand- zur Bodenverfliesung ist

eine dauerelastische Fugenausbildung mit

Hinterfüllung durch das Mörtelbett hin-

durchgehend vorzusehen. Zur Verhinderung

von Flankenübertragungen sind harte Last-

verteilungsschichten (Estriche); Boden-

fliesen und Mörtelbett durch Randdämm-

streifen von den Wandbauteilen zu trennen.

Liegen diese Dämmstreifen oberhalb der

Abdichtung, müssen feuchtigkeitsunempfind-

liche Stoffe eingesetzt werden. Die Rand-

dämmstreifen sind erst nach Fertigstellung

des Belages bündig abzuschneiden.

- 32 -

5.1.7 Rohrdurchführungen und Bodeneinläufe

Rohrdurchführungen in der Bodenabdichtung

können im Gegensatz zu solchen in der

Wandfläche ggf. durch stehendes Wasser

beansprucht werden. Aus diesem Grunde

und wegen der relativ komplizierten

Abdichtungsanschlüsse sollten sie auf

ein Mindestmaß beschränkt oder ggf. zu

Sammeldurchführungen zusammengelegt wer-

den. Bereits im Planungsstadium sollte

jedoch versucht werden, unter Umgehung

der Abdichtungsebene Durchführungen von

z. B. Brauchwasserleitungen ganz zu ver-

meiden (siehe auch 5.1.4). Nicht zu um-

gehen sein wird dagegen die Durchführung

wenigstens einer Falleitung. Bei senkrech-

tem Abgang wird diese die Bodenabdichtung,

bei schrägem Abgang ggf. auch die Wandab-

dichtung im Fußbodeneckbereich durchsto-

ßen.

Nach Forderung der DIN 18 195, Teil 9,

müssen die Außenkanten von Flanschen

oder Manschetten mind. 15 cm von Bauteil-

kehlen entfernt liegen. Für die Rohrachse

senkrechter Fallrohre bedeutet dies, daß

sie bei Verwendung bituminöser Dichtungs-

bahnen mind. 25 - 30 cm + Rohrhalbmesser

vor der Abdichtungsebene der Wand ange-

ordnet werden muß. Der Anschluß der Boden-

abdichtung zum Fallrohr kann über Klebe-

flansche, Anschweißflansche, Manschetten

mit Schellen oder Los- und Festflansch-

konstruktionen hergestellt werden. Bei

mäßiger Beanspruchung und bituminöser Ab-

dichtung müssen die Anschlußflächen

10 - 12 cm breit sein. Bei Kunststoff-

- 33 -

bahnen muß die Anschlußfläche von An-

schweißflanschen mind. 5 cm breit sein.

Festflansche müssen in den Abdichtungs-

untergrund eingearbeitet werden, damit

sie bündig liegen. Ihre Anschlußfläche

muß mindestens 7 cm, die von Losflanschen

mind. 6 cm breit sein. Durch den Einbau

von Hülsenrohren, an die die Abdichtung

angeschlossen wird, können Bewegungs-

übertragungen und Temperatureinwirkung,

z. B. von Heißwasserrohren, auf die Ab-

dichtung verhindert werden. Zusätzlich

können Rohrdurchführungen durch Anordnung

von Rohrsockeln ggf. aus der wasserfüh-

renden Ebene herausgehoben werden. Alle,

die horizontale Abdichtung durchstoßen-

den Rohrleitungen sind durch schalldämmen-

de Randdämmstreifen vom Estrich und har-

ten Belagsschichten zu trennen.

Bodenabläufe, die bei im Gefälle liegen-

den Bahnenabdichtungen immer eingeplant

werden sollten, müssen über ähnliche An-

schlußelemente an die Abdichtung ange-

schlossen werden wie Rohrdurchführungen.

Um bei Bodenabläufen ein Trockenfallen

des erforderlichen Geruchverschlusses

zu vermeiden, können z. B. Duschen oder

Wannen über diese in die Falleitung ent-

wässert werden. Die Bodenabläufe müssen

so gestaltet sein, daß sowohl die Abdich-

tungsebene als auch die Bodenoberfläche

einwandfrei entwässert wird.

- 34 -

5.1.8 Türschwellen

Die Forderung der DIN 18 195, Teil 5, die

Dichtungsschicht "in der Regel 15 cm

über Oberkante Belag" hochzuführen, kann

im Türbereich von Naßräumen im Wohnungs-

bau in der Regel nicht verwirklicht wer-

den. Bei mäßiger Wasserbeanspruchung in

Wohnungsbädern scheint dies auch entbehr-

lich. Bei starkem Wasseranfall und ggf.

Rückstaugefahr muß jedoch durch eine deut-

liche Schwellenaufkantung ein Wasserüber-

tritt in die Nachbarräume verhindert wer-

den.

Wird ein niveaugleicher Übergang (Normal-

fall) oder nur ein geringer Oberflächen-

versprung eingeplant, dann muß durch An-

ordnung eines (ggf. stärkeren) Gefälles

der Wasserzutritt auf den Türbereich ver-

ringert bzw. verhindert werden. Durch ei-

ne entsprechende Grundrißanordnung der

Sanitäreinrichtung kann zusätzlich ein

starker Wasseranfall in unmittelbarer

Türnähe vermieden werden. Bei diesen Pla-

nungsvoraussetzungen sollte im Schwellen-

bereich ein Winkelstahlprofil mit der

Wandoberfläche fluchtend und bündi ui bündig mit

Oberkante Fertigfußboden eingebaut wer-

den, an dem eine Dichtungsaufkantung in-

nerhalb des Schichtenaufbaus sicher ver-

wahrt werden kann. Den oberen (optischen)

Abschluß kann ein Metallprofil (z. B.

Messingschiene) bilden.

Muß jedoch auch im Türbereich eine Dich-

tungsaufkantung (' 15 cm über Oberkante

- 35 -

Fertigfußboden) wie im übrigen Wandbe-

reich (geschlossene, wannenartige Ab-

dichtungsausbildung) eingeplant werden,

dann kann der Rand der Dichtungsschicht

wie oben verwahrt werden. In dem relativ

stark mechanisch beanspruchten Schwellen-

bereich kann die aufgekantete Abdichtung

z. B. durch eine vorgesetzte Blockstufe

geschützt werden.

In den Bodenaufbau eingreifende Türele-

mente, z. B. Zargen, müssen ebenfalls

durch Randdämmstreifen vom Estrich und

harten Bodenbelägen getrennt werden.

5.1.9 Anwendung von Bahnenabdichtungen außer-

halb DIN 18 195

Neben den, insbesondere für höhe Bean-

spruchungen ausgelegten und hohen Dich-

tungsanforderungen genügenden Bahnenab-

dichtungen nach DIN 18 195 sind bei den

zumeist als "mäßig" einzustufenden Bean-

spruchungen im Wohnungsbau auch Bahnenab-

dichtungen einsetzbar, die dem strengen

Maßstab der Norm nicht standhalten, aber

dennoch einen, dem Benutzungszweck derver

Naßräume entsprechenden ausreichenden

Schutz vor Durchfeuchtungen bieten. Diese

Abdichtungsmaßnahmen können technisch we-

niger aufwendig, mit geringerem organi-

satorischen Aufwand und daher auch weniger

kostenintensiv erstellt werden.

Solche, für geringe Beanspruchungen ausge-

legte Abdichtungen werden angesichts der

Schwierigkeiten einer vertikalen Bahnen-

- 36 -

abdichtung (siehe 5.1.2) nur im Fußbo-

denbereich mit einlagig verlegten Bitu-

men- oder Kunststoffbahnen ausgeführt.

Eine ggf. erforderliche Abdichtung senk-

rechter Wandflächen muß dabei mit einer

der unter 5.2 ff. aufgeführten Maßnahme

erstellt werden.

5.1.10 Regelquerschnitt und Eckbereiche von Fuß-

bodenaufbauten mit einlagigen Bahnenab-

dichtungen

Wird auf die Anordnung eines Bodenablau-

fes im Naßraum verzichtet, dann kann der

Schichtenaufbau um die Stärke des Gefäl-

leestrichs reduziert werden (sonst Aus-

führung und Schichtenfolge wie unter

5.2.5 beschrieben) .

Auf der Rohdecke wird zunächst die erfor-

derliche Trittschall-/Wärmedämmung ausge-

legt. Darauf folgt die Bahnenabdichtung

aus einlagig lose verlegten Bitumen- oder

Kunststoff-Dichtungsbahnen mit Stoßüber-

lappungen von 10 cm bzw. — 5 cm. Je nach

Stoffart werden diese dicht verklebt oder

verschweißt. Im Randbereich wird die

Abdichtung ggf. über eine Kehle soweit

hochgeführt, daß das Dichtungsende ca.

4 cm über OK-Fertigfußboden liegt. Das

Dichtungsende kann durch Ankleben oder

mechanisches Fixieren mit Metallbändern

auf dem unverputzten aber ggf. durch

Glattstrich vorbereiteten Wandfußpunkt

befestigt werden. Nach Auslegen einer

Trennlage (PE-Folie) wird der Estrich

(Lastverteilungsschicht) in einer Mindest-

stärke von 45 mm mit den erforderlichen

Randdämmstreifen (Polystyrol) aufgebracht.

Das die Fußbodenoberfläche nur um wenige

Zentimeter überragende Dichtungsende er-

möglicht auch bei einem um das gleiche

Maß über dem Fußboden endenden Wandputz

eine bis zum Fußboden reichende Verflie-

sung der Wand im Dünnbett bei Verwendung

größerer Fliesenformate (' 15 cm). Sollen

kleinere Fliesenformate aufgebracht wer-

den, ist der Wandputz mit einem Putzträ-

ger über dem Dichtungsende zu verstärken.

Eine in dieser Form einlagig aufgebrachte

Bahnenabdichtung rechtfertigt auch den

Verzicht einer Schwellenaufkantung im

Türbereich. Eine Dichtungsaufkantung bis

OK-Fertigfußboden (wie unter5.1.8) ist

bei dieser Abdichtungsausführung ausrei-

chend.

Die Ausführung weiterer Detailpunkte, wie

der Anschluß von Bodeneinläufen oder

Rohrdurchführungen kann in Anlehnung an

die unter 5.1.7 gemachten Hinweise er-

folgen.

- 38 -

5.2 ABDICHTUNGEN DURCH SCHLAMMEN UND

MINERALISCHE PUTZE UND ESTRICHE

5.2.1 Anwendung

Dichtungsschlämmen sind werkmäßig vorge-

fertigte mineralische Feinmörtel, die

als Beschichtungen von wenigen Millime-

tern Dicke auf Mauerwerk, Beton und Putz-

flächen aufgetragen zur Abdichtung von

Wand- und Fußbodenflächen verwendet wer-

den. Sie sind nicht Gegenstand der Ab-

dichtungsnorm DIN 18 195 und bedürfen

als Abdichtungssystem zum jetzigen Zeit-

punkt noch einer allgemeinen bauaufsicht-

lichen Zulassung, in der der Anwendungs-

bereich und die Anwendungsbedingungen

geregelt werden.

Danach sind Dichtungsschlämmen u. a. als

Abdichtung "gegen nichtdrückendes Ober-

flächenwasser, d. h. gegen Wasser in

tropfbar flüssiger Form, z. B. Brauch-

wasser, das i. a. auf die Abdichtung kei-

nen oder nur vorübergehend einen gering-

fügigen hydrostatischen Druck ausübt",

zugelassen.

Dichtungsschlämmen gehen bei sorgfältiger

Untergrundvorbehandlung einen festen Haft-

verbund mit diesem ein. Rißbildungen und

Bewegungen im Untergrund führen zwangs-

läufig zu Rissen in der starren Dich-

tungsschlämme. Rein mineralische Dich-

tungsschlämmen dürfen daher nur auf Bau-

teilen aufgebracht werden, die rissefrei

sind und auch bleiben. Bei frisch herge-

- 39 -

gestellten Bauteilen aus Mauerwerk und

unbewehrtem Beton sind Rißbildungen in

dieser Absolutheit praktisch aber nicht

auszuschließen.

Diese starke Anwendungseinschränkung hat

zur Entwicklung "flexibler" Dichtungs-

schlämmen geführt. Diese bestehen aus mi-

neralischem Mörtel und einer Kunststoff-

dispersion, die in getrennten Gebinden

verpackt sind und zur Verarbeitung in ei-

nem festgelegten Mischungsverhältnis ge-

mischt werden.

Solche Beschichtungssysteme dürfen nach

den Zulassungsbescheiden auch auf Bautei-

len aufgebracht werden, bei denen Risse

von mehr als 0,2 mm nicht zu erwarten

sind. Die Risse dürfen sich unter Einwir-

kung von Temperatur und Verkehrslast nur

langsam bewegen. Im übrigen ist der Anwen-

dungsbereich wie bei den rein mineralischen

Dichtungsschlämmen festgelegt.

Sperrputze und Sperrestriche gehören eben-

falls zu den starren Abdichtungen und unter-

liegen ganz ähnlichen Bedingungen wie die

Dichtun g sschlämmen. Die hohen Anforderun-

gen an den Untergrund, besonders hinsicht-

lich der Rissefreiheit, und an die Aus-

führung sind nahezu deckungsgleich. Ihre

Anwendung sollte daher auf den gleichen

Bereich der Feuchtigkeitsbeanspruchung be-

schränkt werden wie bei den Dichtungsschläm-

men.

Sperrputze und Sperrestriche (Sperrmörtel)

bestehen aus einem Zementmörtel, dessen

- 40 -

dichtende Wirkung durch geeignete Zusam-

mensetzung und Zusatz eines Dichtungsmit-

tels erreicht wird. Regelungen hierzu sind

im Gegensatz zur früheren DIN 4117 nicht

in die neue DIN 18 195 aufgenommen worden.

Ebenso ist die Ausführung von Sperrputzen

nicht mehr Gegenstand der neuen Putznorm

DIN 18 550.

Die Vorteile von Sperrputzen und Sperr-

estrichen gegenüber den Abdichtungen mit

Dichtungsschlämmen resultieren aus ihrer

wesentlich größeren Dicke: Sie sind weni-

ger stoßempfindlich gegen mechanische Be-

anspruchungen, kleine Unebenheiten im Un-

tergrund können leichter überbrückt werden

und die Gefahr des zu schnellen Austrock-

nens (Verdurstens) ist bei Sperrmörteln

geringer als bei den Dichtungsschlämmen.

Dem stehen als Nachteile die höheren Er-

stellungskosten und die unter Umständen

mangelhafte Zusammensetzung des Mörtels

gegenüber, wenn er auf der Baustelle ge-

mischt und nicht als fabrikfertiger Mörtel

verarbeitet wird.

Bei a l len mineralischen Abdichtungssyste-

men kann nach der Erhärtung ein hydrauli-

scher Mörtel aufgebracht werden, z. B.

also Fliesen im Dickbettverfahren oder

auch auf Dünnbettmörtel. Mineralische Mör-

tel mit hohem Dispersionsanteil sind eben-

falls möglich, auf den "flexiblen" Dich-

tungsschlämmen sollten sie verwandt werden.

Dispersionskleber sind nicht anwendbar,

da ihre Wasserabgabe sowohl an die Schläm-

me als auch an die Fliesen nicht gewähr-

- 41 -

leistet ist.

5.2.2 Regelquerschnitt von Wänden

Untergrund

Geeignete Untergründe für eine Abdichtung

mit Dich t ung ssc hlämmen sind

- gefügedichter Beton mindestens der

Festigkeitsklasse B 15 nach DIN 1 045 ;

- Mauerwerk aus Ziegeln, Kalksandsteinen,

Betonsteinen aus gefügedichtem Beton in

Mörtelgruppe II a nach DIN 1053 voll-

fugig gemauert, Fugen bündig abgestri-

chen und naß abgequastet. Mischmauerwerk

ist nicht zulässig. Unter Umständen ist

ein einlagiger Ausgleichsputz aufzubrin-

gen;

- mindestens 10 mm dicker guthaftender Ze-

mentputz nach DIN 18 550, Mörtelgruppe

P III, rauh abgerieben.

Untergründe aus Kalkputzen, Gips- und

Holzwerkstoffen, thermoplastischen oder

elastischen Baustoffen können nicht mit

Dichtungsschlämmen abgedichtet werden. Ihr

Auftragen auf Stahl ist nur bedingt mög-

lich. Der Untergrund muß fest, weitgehend

eben, frei von losen Teilen und Verunrei-

nigungen sein und eine rauhe Oberfläche

haben. Fehlstellen im Mauerwerk, z. B.

offene Fugen, zurückspringende oder be-

schädigte Steine, sind durch einen Aus-

gleichsputz (P III) zu beseitigen.

- 42 -

Auf Beton soll die Dichtungsschlämme mög-

lichst unmittelbar ohne Unterputz aufge-

tragen werden. Nester sind mit Zementmör-

tel auszugleichen, Grate sind flächenbün-

dig abzustoßen. Evtl. Schalölrückstände

sind mit geeigneten Mitteln zu entfernen.

Ist die Oberfläche des Betons zu glatt,

sind Haftbrücken zu verwenden.

Alle Kanten sind zu brechen, Ecken, z. B.

beim Wand-Boden-Anschluß, sind mit einem

Halbmesser von mind. 4 cm auszurunden.

Der Untergrund muß für die Anwendung von

rein mineralischen Dichtungsschlämmen ris-

sefrei sein und auch bleiben. Bei "flexi-

blen" Dichtungsschlämmen dürfen im Unter-

grund keine Risse 0,2 mm Breite vor-

handen sein bzw. entstehen. Mögliche ge-

ringe Bewegungen der Rißflanken dürfen

sich nur langsam vollziehen.

Um zu verhindern, daß der Dichtungsschläm-

me das zur vollständigen Hydratation und

damit zur Erreichung der Festigkeit und

Dichtigkeit erforderliche Wasser zu

schnell entzogen wird, muß der Untergrund

beim Aufbringen der Dichtungsschlämme

(auch der "flexiblen" Dichtungsschlämme)

gut durchfeuchtet, jedoch ohne glänzende

Nässe sein. Es ist daher mindestens 1 Stun-

de vor dem Schlämmenauftrag ausreichend

vorzunässen, so daß das Wasser tief in

den Untergrund eindringt. Glatte, wenig

saugende Wandflächen sind entsprechend län-

ger vor Beginn der Arbeiten vorzunässen.

- 43 -

Herstellung der Beschichtung

Dichtungsschlämmen bestehen aus feinkör-

nigen Quarzsanden, Zement als Bindemittel

sowie aus physikalisch oder chemisch

wirkenden Zusätzen und werden als werk-

mäßig vorgefertigte Trockenmörtel gelie-

fert. Ihre Abdichtungswirkung wird in

erster Linie durch einen hohlraumarmen

Sieblinienaufbau des Zuschlages, durch den

Zementgehalt, durch den Wasserzementwert

und durch das Wasserrückhaltevermögen be-

stimmt. Aufgrund der ständigen Überwa-

chung kann man bei den bauaufsichtlich

zugelassenen Dichtungsschlämmen von ei-

ner richtigen und gleichmäßigen Mörtelzu-

sammensetzung ausgehen. Schwachstelle ist

die Zubereitung des Schlämmenmörtels auf

der Baustelle.

Andere Baustoffe (Sand, Bindemittel, Zu-

sätze dürfen der Dichtungsschlämme nicht

zugesetzt werden.

Die Wasserzugabe hat streng nach den von

den Herstellern in engen Grenzen angege-

benen Mengen zu erfolgen. Eine größere

Wasserzugabe führt nicht nur zu stärkerer

Porenbildung im erhärteten Zementstein

und dadurch zu größerer Wasserdurchlässig-

keit, sondern verstärkt auch die Gefahr

der Entstehung von Schwindrissen. Es sollte

nur so viel Mörtel angemacht werden, wie

in der von den Herstellern angegebenen

Zeit verarbeitet werden kann. Angezogener

Mörtel darf nicht durch erneute Zugabe von

Wasser wieder verarbeitbar gemacht werden.

- 44 -

Der Auftrag der mineralischen Dichtungs-

schlämmen kann mit Pinsel oder Quast er-

folgen. Wegen der Gefahr, daß der Dich-

tungsschlämme zur leichteren Verarbeit-

barkeit mehr Wasser zugegeben wird als

vorgeschrieben, und der Gefahr von un-

gleichmäßigen Schichtdicken und Fehlstel-

len, sollte dem Anwerfen der Dichtungs-

schlämme in Putzkonsistenz und Glätten

mit der Glättkelle der Vorzug gegeben wer-

den. Möglich ist auch ein Auftragen mit

dem Spritzgerät.

Die Beschichtung ist in mindestens zwei

Arbeitsgängen, jeder voll deckend, aufzu-

bringen und muß an jeder Stelle die von

den Herstellern vorgeschriebene Mindest-

schichtdicke haben. Eine größere Schicht-

dicke erhöht die Sicherheit, die vorge-

schriebene Höchstschichtdicke darf jedoch

nicht überschritten werden. Die zweite La-

ge sollte möglichst unmittelbar nach dem

Anziehen und Erreichen einer ausreichen-

den Standfestigkeit der ersten Lage auf-

getragen werden. Ist die untere Lage be-

reits durchgehärtet, darf die folgende

Lage nur nach entsprechender Vorbehandlung

des Untergrundes, z. B. durch eine Haft

brücke, aufgebracht werden.

Bei Auftrag mit dem Glätter ist die aufge-

zogene Dichtungsschlämme nach Angabe ei-

niger Hersteller, sobald sie leicht ange-

zogen hat, mit etwas Wasser nachzuquasten.

An nicht zu vermeidenden Arbeitsabschnit-

ten müssen sich die einzelnen Lagen unter-

- 45 -

einander versetzt mindestens 25 cm über-

lappen.

Dichtungsschlämmen dürfen nicht bei Luft-

und Untergrundtemperaturen unter + 5°C

verarbeitet werden.

"Flexible" Dichtungsschlämmen werden in

zwei aufeinander abgestimmten Gebinden

geliefert. Trockenmörtel und Kunststoff-

dispersion müssen restlos zusammengegeben

und unter Einsatz von Rührgeräten innig

miteinander vermischt werden. Zur besse-

ren Verarbeitbarkeit sind geringe Wasser-

zugaben möglich (Herstellerangaben beach-

ten). Falls nur Teilmengen eines Gebindes

benötigt werden, müssen Trockenmörtel und

Kunststoffdispersion in dem von den Her-

stellern angegebenen Gewichtsverhältnis

abgewogen werden. Vor dem Verarbeiten

ist der Schlämmenmörtel nach entsprechen-

der Wartezeit nochmals aufzurühren und mit

Pinsel oder Bürste satt und oberflächen-

deckend aufzutragen. Zur Erreichung der

vorgeschriebenen Mindestschichtdicke sind

mindestens zwei Arbeitsgänge erforderlich.

Der nachfolgende Auftrag erfolgt ebenfalls

im Sch l ammverfahren und sollte durchge-

führt werden, sobald der vorhergehende

angezogen hat (nach 3 - 6 Stunden). Um

eine dichtere Oberfläche zu erzielen, ge-

ben einige Hersteller an, den letzten

Schlämmenauftrag kurz nach dem Anziehen

mit etwas Wasser nachzuquasten.

Bei Arbeitsunterbrechungen sind die einzel-

nen Lagen untereinander versetzt überlap-

pend (mind. 25 cm) auszuführen.

- 46 -

Die Verarbeitungstemperatur von mindestens

+ 5°C darf nicht unterschritten werden.

Nachbehandlung

Die Dichtungsschlämmen sind nach dem Auf-

bringen gegen zu schnelles Austrocknen,

z. B. durch Zugluft, zu schützen. Rein

mineralische Dichtungsschlämmen sind min-

destens 24 Stunden feucht zu halten. Sie

können ggf. nachgenäßt werden.

"Flexible" Dichtungsschlämmen dürfen nicht

nachgenäßt werden.

Weitere Schichten, z. B. Fliesen, dürfen

auf die fertige Beschichtung erst aufge-

bracht werden, wenn diese ausreichend

erhärtet ist. Bei den "flexiblen" Dichtungs-

schlämmen beträgt die Wartezeit mindestens

drei Tage.

Gipshaltige Mörtel wie Putze, Ansetzmörtel

o. ä. dürfen auf die Beschichtung nicht

aufgebracht werden.

Bei anschließend aufgebrachten hydraulisch

abbindenden Schichten sollte zumindest

bei den "flexiblen" Dichtungsschlämmen

eine Haftbrücke verwendet werden.

Nach Maßgabe der bauaufsichtlichen Zulas-

sungen ist die Beschichtung vor Beschädi-

gung bei nachfolgenden Fliesenarbeiten,

z. B. durch einen gipsfreien Kellenputz,

zu schützen.

- 47 -

Regelquerschnitt von Wänden mit Sperr-

putzen

Untergrund

Geeignete Untergründe für das Aufbringen

von Sperrputzen ist Mauerwerk aus den mei-

sten möglichen Steinarten, Beton, Leicht-

beton, Streckmetall oder andere Putzträger.

Grundsätzlich sollte die Festigkeit des

Untergrundes mindestens gleich groß sein

wie die des aufzubringenden Sperrputzes.

Untergründe aus Gips- und Holzwerkstoffen,

thermoplastischen oder elastischen Bau-

stoffen sind nicht geeignet. Material-

wechsel in den zu putzenden Flächen soll-

ten vermieden oder mit geeigneten Putz-

trägern überspannt werden.

Der Untergrund muß fest, sauber, frei von

losen Bestandteilen und ohne große Uneben-

heiten sein und eine rauhe Oberfläche ha-

ben. Offene Fugen im Mauerwerk und Nester

im Beton sind zu schließen. Grate und

Schalölrückstände auf Betonoberflächen

sind zH entfernen.

Bewegungen des Untergrundes an Rissen und

Materialwechseln können von Sperrputzen

als starre Abdichtung nicht schadlos über-

brückt werden, sondern sie reißen an die-

sen Stellen. Da bei Neubauten solche riß-

bildenden Vorgänge nicht auszuschließen

sind, sollen Sperrputze möglichst lange

nach der Rohbauerstellung aufgebracht wer-

den.

- 43 -

Der Untergrund ist gut vorzunässen, um

ein "Verdursten" des Sperrputzes zu ver-

meiden. Auf glatten oder stark bzw. schwach

saugenden Untergründen ist zur Verbesse-

rung der Haftfestigkeit ein großer Spritz-

bewurf (P III mit Sand 0/7 mm) aufzutra-

gen.

Herstellung des Sperrputzes

Die Abdichtungwirkung eines Sperrputzes

beruht in erster Linie auf einer hohlraum-

armen Zusammensetzung des Zementmörtels

(P III nach DIN 18 550). Diese ist mit

Sand der Korngröße 0 - 3 mm nach Sieblinie

(3) der DIN 1045 zu erreichen, wobei der

Feinstkornanteil 0 - 0,25 mm ca. 20 Gew%

betragen soll. Das Mischungsverhältnis

von Zement zu Sand soll zwischen 1:2 und

1:3 liegen. Der Wasserzementwert soll

w = 0,5 nicht überschreiten.

Nach Gebrauchsanweisung der Hersteller

zuzugebende porenverengende oder hydro-

phobierende Dichtungsmittel erhöhen die

Abdichtungswirkung des Mörtels.

Wegen der Schwierigkeit der Einhaltung die-

ser Rezeptur ist die Verwendung von werk-

mäßig vorgefertigten Mörteln dringend zu

empfehlen. Die Wasserzugabe hat nach Her-

stellerangabe zu erfolgen.

Der Mörtel ist durch Anwerfen von Hand

oder mit der Putzmaschine so aufzubringen,

daß eine gute Verzahnung und Verdichtung er-

reicht wird. Nach Herstellerangabe können

- 49 -

Sperrputze einlagig in einer Dicke von

15 mm aufgebracht werden. Putzlehren o. ä

dürfen nicht benutzt werden. Der lücken-

los aufgebrachte Mörtel ist mit dem Reib-

brett rauh abzureiben, jedoch nicht zu

glätten.

Bei einer anzustrebenden Dicke von 20 mm

muß der Sperrputz in zwei Lagen aufgetra-

gen werden, wobei der Unterputz eine grö-

ßere Festigkeit (MV 1:2) als der Oberputz

(MV 1:3) aufweisen soll. Die zweite Putz-

lage sollte auf die ausreichend tragfähige,

jedoch noch feuchte untere Putzlage aufge-

bracht werden. Ist dies nicht möglich, so

ist auf den abgetrockneten Unterputz ein

zusätzlicher Spritzbewurf aufzubringen.

Bei unvermeidlichen Arbeitsunterbrechungen

sind die einzelnen Putzlagen untereinander

versetzt ca. 20 - 30 cm zu überlappen.

Bei Temperaturen unter +5°C dürfen die

Putzarbeiten nicht durchgeführt werden.

Nachbehandlung

Der Sperrputz ist nach dem Aufbringen gegen

zu schnelles und ungleichmäßiges Austrocknen,

z. B. durch Zugluft, zu schützen. Die fri-

schen Putzflächen sind für eine Zeit von

mind. 48 Stunden feucht zu halten, ggf.

durch Nachnässen.

Weitere Schichten, z. B. Fliesen im Dünn-

bett, dürfen erst auf den fertigen Putz

aufgebracht werden, wenn dieser ausreichend

erhärtet und entsprechend tragfähig ist.

- 50 -

Bei der Auswahl eines geeigenten Klebers

oder Mörtels für die Fliesenverlegung

sind die Vorschriften der jeweiligen Her-

steller zu beachten.

5.2.3 Eckanschlüsse, Plattenstöße und Rißbereiche

an Wänden

Bei der Abdichtung mit Dichtungsschlämmen

sind alle Kanten im Untergrund zu brechen.

Im Eckbereich zwischen zwei Wänden sind

Dichtungsschlämmen und Sperrputze von Hand

anzuwerfen und gut zu verdichten. Sie sol-

len naß in naß um die Ecke herum aufgetra-

gen werden. Notwendige Arbeitsunterbrechun-

gen sollen nicht in der Ecke erfolgen,

sondern in der freien Fläche mit den ent-

sprechenden Überlappungen der einzelnen

Schlämmen- bzw. Putzlagen ausgeführt wer-

den.

Plattenstöße und Risse können mit rein

mineralischen Dichtungsschlämmen nicht

überbrückt werden. "Flexible" Dichtungs-

schlämmen dürfen auch auf Flächen mit vor-

handenen oder-entstehenden Rissen bis zu

einer Breite 0,2 mm aufgetragen werden.

Sperrputze dü rfen über Plattenstöße und

Risse hinweg nur aufgebracht werden, wenn

sich in diesen Bereichen keine Bewegungen

abspielen und wenn entsprechende Putzträ-

ger eingebaut werden.

Der Eckbereich Wand - Boden ist vor dem

Aufbringen von Dichtungsschlämmen mit einem

Radius von ca. 4 cm mit Zementmörtel

(P III) als Flaschenkehle auszubilden. Die

Anschlüsse sollen glatt auslaufen. Die

Dichtungsschlämme muß über diese Flaschen-

- 51 -

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kehle hinweggezogen werden und soll erst

nach 20 - 30 cm auslaufen. Über diesen

Bereich wird später die Dichtungsschlämme

des Bodens nach entsprechender Vorberei-

tung aufgebracht.

Um einen stumpfen Stoß von Sperrputz und

Sperrestrich im Anschluß Wand - Boden zu

vermeiden, sollen Sperrputze über diesen

Eckbereich kehlartig bis auf den Boden

aufgetragen werden und dort nach etwa 20 cm

auslaufen. Hierauf wird der Sperrestrich

des Bodens nach entsprechender Vorberei-

tung aufgebracht.

5.2.4 Rohrdurchführungen in der Wandfläche

Besondere Aufmerksamkeit ist auch bei

geringer Wasserbeanspruchung aus der Nut-

zung des Raumes, z. B. Badezimmer in Woh-

nungen, auf die sorgfältige Ausführung von

Anschlüssen des Abdichtungssystems an Rohr-

durchführungen zu richten, um zu verhindern,

daß die sonst lückenlose Abdichtung hin-

terlaufen wird.

Obwohl von einzelnen Herstellern angege-

ben, sollten Durchdringungen nicht allein

mit Dichtungsschlämmen und Sperrputzen

angeschlossen werden. Von einigen Herstel-

lern wird hierfür eine elastische Abdich-

tung mit Dichtungsmassen vorgesehen.

Bei Rohren, die sich in bezug auf die abge-

dichtete Fläche nur wenig bewegen, z. B.

Kaltwasserrohre, wird um das Rohr eine drei-

eckförmige Nut hergestellt, in die die Be-

schichtung (Dichtungsschlämme oder Sperr-

putz) bis an das Rohr hineingeführt wird.

- 52 -

Anschiiebend wird der Zw.discnenraum

zwischen den abgedichteten Flanken und

dem Rohr mit einer geeigneten elastischen

Dichtungsmasse ausgefüllt, wobei durch

Einlegen von geschlossenzelligem Hinterfüll-

material eine Dreiflankenhaftung vermieden

werden muß.

Ist aufgrund größerer Temperaturdifferen-

zen mit stärkeren Bewegungen, z. B. bei

Heißwasserrohren, zu rechnen, sollten

Mantelrohre verwendet werden, die in der

gleichen Weise, wie zuvor beschrieben, an

die Abdichtungsschicht angeschlossen werden.

Die Abdichtung zwischen Mantelrohr und

durchgeführter Leitung kann durch Stopf,

buchsen oder elastische Manschetten mit

Schellen ausgeführt werden.

Los-/Festflansch- oder Klebeflanschkon-

struktionen mit auf die Beschichtung auf-

geklebten Bahnen oder Folien sind sehr

aufwendig und kommen in der Praxis bei

der Abdichtung von Naßräumen mit Dichtungs-

schlämmen und Sperrputzen so gut wie nicht

vor.

5.2.5 Regelquerschnitt von Fußbodenaufbauten:

Regelquerschnitt von Fußbodenaufbauten

mit Dichtungsschlämmen

Untergrund

Als Untergrund für die Beschichtung mit

Dichtungsschlämmen kommen nur tragfähige

Beton- und Estrichflächen in Frage.

- 53 -

An die Oberflächenbeschaffenheit werden

im Fußbodenbereich die gleich hohen Anforde-

rungen, insbesondere die Rissefreiheit -

bei "flexiblen" Dichtrungsschlämmen dürfen

Risse bis zu einer Breite von 0,2 mm vor-

handen sein oder entstehen - gestellt,

wie sie bei der Abdichtung von Wänden be-

schrieben wurden.

Dichtungsschlämmen sollten nur auf eben

abgezogenen, bewehrten, fehlstellen- und

rissefreien und fugenlosen Bodenplatten

angewendet werden.

Der Untergrund ist gut vorzunässen.

Schwimmende Estriche sind als Untergrund

nicht geeigent, weil ein dichter Anschluß

an die Wandabdichtung wegen der möglichen

Bewegungen in diesem Anschlußbereich mit

Dichtungsschlämmen nicht möglich ist. Hier-

zu müßten über diesen Bereich Bahnen oder

Folien geklebt werden. Außerdem würde der

über der Dichtungsschlämme erforderliche

Schutzestrich zu - einem unverhältnismäßig

hohen und aufwendigen Fußbodenaufbau füh-

ren.

Ist aus schallschutz- und/oder wärmeschutz-

technischen Gründen ein schwimmender Es-

trich erdorderlich, kann dieser nur ober-

halb der auf die feste Boden- oder Decken-

platte aufgebrachten Dichtungsschlämme ein-

gebaut werden. Eine gewisse Durchfeuchtung

des Trittschall- bzw. Wärmedämmaterials

(bei der Auswahl des Dämmaterials beachten)

muß dabei in Kauf genommen werden, wenn

- 54 -

nicht gleichzeitig ein dichter Oberflächen-

belag vorgesehen wird. Die Beschichtung wäre

in diesem Fall nur als Schutz der angren-

zenden Bauteile vor Durchfeuchtung anzuse-

hen.

Herstellung der Beschichtung

Für die Fußbodenabdichtung werden die glei-

chen Dichtungsschlämmen wie im Wandbereich

verwendet. Daher gelten für ihre Herstel-

lung auch dieselben Ausführungsregeln.

Um einen guten Haftverbund zwischen Dich-

tungsschlämme und Untergrund zu erreichen,

sollte nach den Vorschriften der Schlämmen-

hersteller auf die Bodenplatte eine Vor-

schlämme eingebürstet werden, auf die un-

mittelbar nach dem Anziehen die Dichtungs-

schlämme in mindestens 2 Lagen in der er-

forderlichen Dicke aufgebracht wird.

Nachbehandlung

Bis zur Aushärtung ist die Dichtungsschläm-

me gegen zu schnelles un ungleichmäßiges

Austrocknen zu schützen und feucht zu

halten. Ggf. ist die Dichtungsschlämme

(nicht bei "flexiblen" Dichtungsschlämmen)

nachzunässen.

Unmittelbar nach dem Aushärten ist die

Dichtungsschlämme durch eine Schutzschicht

vor Beschädigung zu schützen. Hierzu kann

sowohlein Verbundestrich von 30 mm Dicke

unter Zwischenschaltung einer geeigneten

Haftbrücke als auch ein schwimmender Estrich

aufgebracht werden. Bei Ausführung dieser

- 55 -

Arbeiten ist besonders darauf zu achten,

daß die Beschichtung nicht beschädigt wird.

Auf diesen Estrich können alle üblichen

Beläge mit den dafür vorgesehenen Ver-

legungsverfahren aufgebracht werden.

Regelquerschnitt von Fußbodenaufbauten

mit Sperrestrich

Untergrund

Der Untergrund für Sperrestriche muß die-

selben hohen Anforderungen erfüllen wie

der für Dichtungsschlämmen. Sperrestriche

sollten daher nur auf eben abgezogenen,

bewehrten, fehistelien- und rissefreien

Boden- und Deckenplatten angewendet wer-

den. Über Materialwechsel und Stoßfugen

im Untergrund hinweg dürfen Sperrestriche

nicht aufgebracht werden, da sie mögliche

Rißstellen darstellen.

Der Untergrund ist gut vorzunässen.

Herstellung

Sperrestriche werden i. d. R. als Ver-

bundestriche direkt auf den sorfgältig

vorbereiteten Untergrund aufgebracht. Zur

Verbesserung des Haftverbundes ist un-

mittelbar vor Aufbringen des Estrichs eine

Zementsandschlämme (MV 1:1) aufzubrüsten.

Der Estrichmörtel (MG III) sollte aus

scharfem Sand, Korngröße 0 - 3 mm (Sieb-

linie im günstigen Bereich (3) nach DIN

1045) mit einem Feinstkornanteil 0 - 0,25 mm

von ca. 20 Gew% und Zement im Mischungsver-

- 56 -

hältnis 3:1 bis 2:1 bestehen. Der Was-

serzementwert sollte nicht größer als

w = 0,5 sein. Durch Zusatzmittel, nach

Angabe der Hersteller zugegeben, kann

die Dichtigkeit erhöht werden.

Der Estrich ist in einem Arbeitsgang mit

einer Dicke von mind. 3 cm aufzubringen,

sorgfältig zu verdichten und ohne zu lan-

ges Reiben zu glätten. Estrichlehren dür-

fen nicht verwendet werden.

Sollen Sperrestriche bei Trittschall- bzw.

Wärmeschutzanforderungen als schwimmen-

der Estrich zur Anwendung kommen, sind

sie zur Vermeidung jeglicher Rißbildung

zu bewehren. Hierbei ist darauf zu achten,

daß die zugegebenen Dichtungsmittel nicht

zur Korrosion der Bewehrung führen.

Nachbehandlung

Der Estrich ist bis zur Erhärtung vor zu

schneller und ungleichmäßiger Austrock-

nung zu schützen. Eine frühzeitige Be-

nutzung des Estrichs ist durch eine ord-

nungsgemäße Absperrung zu verhindern. Auf

den ausgehärteten Estrich können alle üb-

lichen Beläge unter Beachtung der jewei-

ligen Verlegungsvorschriften aufgebracht

werden.

5.2.6 Eckanschlüsse und Plattenstöße im Fuß-

bodenbereich

Plattenstöße und Risse im Untergrund kön-

nen mit Dichtungsschlämmen und Sperrest-

- 57 -

richen nicht überbrückt werden.

Im Eckanschluß Boden - Wand sind die

Dichtungsschlämmen und Sperrestriche

überlappend auf die über diesen Anschluß-

bereich hinweg bis auf den Boden aufge-

tragenen Wandbeschichtungen aufzubringen.

In diesem Anschlußbereich ist vorher ein

geeigenter Haftvermittler aufzutragen.

Bei Ausführung des Sperrestriches als

schwimmender Estrich ist der Anschluß-

bereich Boden - Wand durch zusätzliche auf-

geklebte Bahnen- oder Folienstreifen ab-

zudichten. Die hierdurch entstehenden un-

terschiedlchen Untergründe sind bei den

nachfolgenden Veriegearbeiten von Wand-

und Bodenbelag zu beachten.

5.2.7 Anschlüsse an Bodeneinläufe

Dichtungsschlämmen und Sperrestriche

sollten nur bei geringer Wasserbean-

spruchung zur Anwendung kommen, bei der

ein Gefälle der Abdichtungsschicht und

daraus folgend der Einbau eines Bodenein-

laufs nicht erforderlich sind. Wird

in besonderen Fällen ein Bodeneinlauf

notwendig, muß dieser nach den Angaben

einiger Hersteller mit einer Anschluß-

folie an die Abdichtungsbeschichtung an-

geschlossen werden. Die Folie wird mit-

tels Klemm- oder Klebeflansch wasserdicht

mit dem Einlauf verbunden und in einer

Breite von mind. 20 cm auf die Dichtungs-

schlämme bzw. den Sperrestrich aufge-

klebt. Andere Hersteller geben als An-

- 58 -

schlußmöglichkeit von Bodeneinläufen an

die Beschichtung eine Abdichtung dieses

Bereiches mit elastischen Dichtungsmas-

sen an.

Der Bodeneinlauf muß zusätzlich zu der

direkten Entwässerung des fertigen Bo-

denbelages Entwässerungsöffnungen in

Höhe der Abdichtungsbeschichtung besitzen.

Dichtungsschlämmen müssen, wenn sie im

Gefälle verlegt werden sollen, auf einem

Gefälleestrich aufgebracht werden. Bei

Sperrestrichen kann das Gefälle durch

entsprechende Gefällegebung der Estrich-

oberfläche hergestellt werden. Die Dicke

des Estriches muß an der dünnsten Stelle

mind. 3 cm betragen.

5.2.8 Wertung

Dichtungsschlämmen und Sperrputze haben

sich zur Abdichtung von Wänden in Naß-

räumen mit geringer Wasserbeanspruchung

gut bewährt und weisen i. d. R. bei Be-

achtung der entsprechenden Ausführungs-

regeln eine ausreichende Wasserdichtig-

keit auf. Ihr Vorteil gegenüber anderen

aufwendigen Abdichtungsmaßnahmen, z. B.

Bahnenabdichtungen, besteht in der ein-

fachen Anbringung der verschiedenen Ober-

flächenbeläge. Allerdings setzt dies

gleichartige Untergründe vorraus. Die

bei den Wandoberflächen von Naßräumen

nicht seiten vorkommenden Wechsel im

Wandmaterial, z. B. Wohnungstrennwand,

Stahlbeton, Trennwände in den Naßbereichen

Kalksandstein,Installationsschachtaus-

- 59 -

mauerung, Gasbetonsteine ergeben an den

Übergängen zwischen diesen Materialien

erhebliche Probleme für die Ausführung

von "starren" Dichtungen.

Im Fußbodenbereich sind Dichtungsschläm-

men nur unmittelbar auf der tragenden

Boden- oder Deckenplatte aufzubringen.

Ist ein schwimmender Estrich erforder-

lich, kann dieser nur auf der Beschich-

tung verlegt werden. Eine gewisse Durch-

feuchtung des Wärme- bzw. Trittschall-

dämmaterials muß dabei in Kauf genommen

werden. Hierdurch wird die Verwendung

von Dichtungsschlämmen im Fußbodenbereich

stark eingeschränkt. Sperrestriche können

auch als schwimmender Estrich ausgebil-

det werden. Der Anschluß der Fußboden-

an die Wandabdichtung muß in diesen Fäl-

len durch zusätzlich augeklebte Bahnen-

oder Folienstreifen abgedichtet werden.

Dies ist umständlich und bereitet Schwie-

rigkeiten beim Aufbringen der nachfolgenden

Belagsschichten. Aus den genannten Grün-

den ist daher auch bei geringer Wasserbe-

anspruchung immer zu überlegen, ob eine

einlagige Bahnenabdichtung nicht letzt-

endlich die kostengünstigere Abdichtungs-

möglichkeit im Fußbodenbereich darstellt.

- 60 -

5.3 ABDICHTUNG DURCH BITUMEN- UND BITUMEN-

KAUTSCHUKBESCHICHTUNGEN

5.3.1 Anwendung

Bitumenkautschukbeschichtungen werden als

Abdichtung im Wand- und Fußbodenbereich

als Anstrich oder Spachtelmasse angeboten.

Als dünnflüssig-streichfähiges Mittel

werden sie in einer Komponente oder auch

mit kleinen Mengen eines Reaktionspulvers

geliefert. Für die Anwendung in Innenräu-

men sind die Produkte i. d. R. lösungs-

mittelfrei.

Mit großen Zugaben an Reaktionspulver

können die Bitumenkautschukmassen auch

als dicke Spachtelmasse aufgetragen wer-

den. Spachtelmassen sind in Naßräumen

für den Fußbodenbereich vorgesehen, an-

sonsten noch für die Anwendung auf Kel-

leraußenmauerwerk oder in Kellersohlen.

Als Untergrund der Bitumenkautschukdicht-

stoffe sind fast alle üblichen Baustoffe

möglich. Auf das erhärtete Material kann

direkt ein hydraulischer Mörtel aufge-

bracht werden, z. B. Fliesen in Dünnbett-

oder Dickbettmörtel verlegt. Dispersions-

kleber zur Fliesenverlegung sind dagegen

nicht möglich.

Trotz theoretisch hoher Dehnfähigkeit sind

die Bitumenkautschukmassen rißgefährdet

bei Bewegungen im Untergrund, da bei ent-

stehenden Rissen die Dehnungen wegen des

- 6 1 -

Haftverbundes mit dem Untergrund in ei-

nem eng begrenzten Bereich auftreten.

5.3.2 Pegelquerschnitt von Wänden mit Bitumen-

kautschukbeschichtungen

Als Untergrund sind bei den meisten Bi-

tumenkautschukemulsionen alle minerali-

schen Baustoffe, Beton, Putz, Mauerwerk,

Gips, Gipskarton möglich sowie Holz,

Spanplatten und Metall. Teilweise ist

allerdings unabhängig von der Haftfähig-

keit eine Unverträglichkeit, z. B. mit

Zink und Aluminium gegeben. Der Unter-

grund muß trocken sein oder leicht feucht,

wenn ein schnelles kapillares Aufsaugen

der Feuchtigkeit sichergestellt ist.

Außerdem muß er sauber, fest, staub-

und fettfrei sein. Eventuelle Schalöl-

rückstände sind zu entfernen.

In der Regel ist ein Voranstrich notwen-

dig, für den je nach Untergrund unter-

schiedliche Produkte angeboten werden,

teilweise wird das Anstrichmittel zunächst

wasserverdünnt aufgetragen. Spezielle

Voranstrichmittel, z. B. für Gipskarton,

sind häufig lösungsmittelgelöst. Hier

sind Sicherheitsvorkehrungen besonders

in innenliegenden Bädern zu treffen. Der

Voranstrich wird nicht als Anstrichlage

gezählt.

Der Auftrag der Anstrichmittel auf der

Wand erfolgt i. d. R. mit dem Quast oder

der Rolle, teilweise können die Mittel

- 62 -

gespritzt werden. Nach den Hersteller-

angaben ist ein mehrmaliger bis zu vier-

facher Auftrag erforderlich. Die Gesamt-

dicke beträgt 1 - 2 mm. Eine größere

Schichtdicke hat auf jeden Fall einen

höheren Sicherheitsgrad.

Vor Auftrag einer neuen Lage muß die vor-

ausgehende Lage jeweils abgetrocknet sein.

Die Abtrockenzeit beträgt in Abhängigkeit

von den Temperaturen drei Stunden und mehr.

Bei Produkten ohne Reaktionspulver kann

sei ein bis drei Tage betragen. Die Bau-

praxis hat gezeigt, daß dies bei engem

Termin im Bauablauf dazu führt, daß die

vorgeschriebene Lagenzahl nicht eingehal-

ten wird, oder daß auf noch nicht abge-

trocknetem Anstrich weiter gearbeitet

wird. Eine Kontrolle im Zuge der Bauauf-

sicht ist nur schwer möglich.

Ehe ein nachfolgender Mörtelauftrag er-

folgen kann, muß die letzte Schicht voll-

kommen durchgetrocknet sein. Ansonsten

können später Putz- und Fliesenablösungen

auftreten. Die Durchtrocknungszeit beträgt

drei und bei ungünstigen Bedingungen auch

wesentlich mehr Tage. Die Herstelleranga-

ben sind hier zu beachten.

Grundsätzlich kann auf die Bitumenkautschuk-

beschichtung jeder hydraulisch abbindende

Mörtel ohne einen Putzträger aufgetragen

werden. Bei ausreichend ebenem Untergrund

können Fliesen mit einem hydraulisch ab-

bindenden Dünnbettmörtel, dem in geringem

Maße Kunststoffzusätze zur Verbesserung

der Verarbeitbarkeit und der Elastizität

- 63 -

hinzugegeben werden können, angesetzt

werden.

Dünnbettdispersionskleber sind nicht

geeignet! Sie können verseifen.

Sollen die Fliesen im Dickbett angesetzt

werden oder ein Putzauftrag erfolgen,

ist als Vorbereitung in den letzten Bitu-

menkautschukaufstrich Sand einzustreuen.

Nach dem Durchtrocknen ist dann zunächst

ein Spritzbewurf aufzubringen.

5.3.3 Eckanschlüsse, Plattenstöße und Rißbe-

reiche an Wänden

Von der Mehrzahl der Hersteller wird

grundsätzlich für Eck- und Kehlbereich

empfohlen, ein Glasseidengewebe in den

Anstrich einzulegen, wobei das Gewebe

i. d. R. in den zweiten Anstrichauftrag

einzubetten ist, bei insgesamt möglichst

vier Anstrichschichten in der Ecke. Der

gleiche Beschichtungsaufbau gilt für

alle Plattenstöße und für rißgefährdete

Bereiche, wobei hier ggf. die gesamten

Wandflächen mit einer Gewebeschicht aus-

geführt werden sollten.

Neben der Gewebeeinbettung wird verein-

zelt für Eckbereiche die Einbettung eines

Streifens einer Abdichtungsbahn empfohlen

und als entsprechendes Zubehör angeboten.

Die Bahn wird auf den zweiten Anstrichauf-

trag aufgeklebt, danach sind insgesamt

noch zwei weitere Aufstriche notwendig.

- 64

5.3.4 Rohrdurchführungen in der Wandfläche

Anschlüsse des Dichtungsanstriches an

Rohrdurchführungen stellen, insbesondere

an Hohlwänden, einen schadensträchtigen

Schwachpunkt des Abdichtungssystems dar.

Hier muß zumindest eine saubere elasti-

sche oder--elastoplastische Abdichtung

ausgeführt werden. Für die Rohrdurchführung

sollte ein Loch gebohrt oder sauber ausge-

schnitten werden, dessen Durchmesser mind.

4 cm größer als der des Rohres ist.

In iMassivwänden sollte dabei die Nut um

das Rohr herum auf einer Tiefe von min-

destens 2,5 cm gleichmäßig 2 cm breit

sein. Diese Nut wird fachgerecht mit

einer elastischen Dichtungsmasse ausge-

füllt, wobei ggf. eine Dreiflankenhaftung

durch Einlegen von geschlossenzelligem

Hinterfüllmaterial verhindert werden muß.

Die Schnittflächen von Gipskartonplatten

sind mit Grundierung vorzustreichen.

Bei Heißwasserzuleitungen ist die Ab-

dichtung nicht unmittelbar an das Rohr

möglich. Hier muß man ein Mantelrohr ein-

setzen, das gegen das eigentliche Wasser-

rohr, z. B. mit Rollringdichtung, abge-

dichtet wird.

Bei der Wahl des elastischen Dichtungsma-

terials müssen die Angaben der Hersteller

zu Materialverträglichkeiten und Haftfähig-

keit beachtet werden. Die Bitumenkautschuk-

materialien haften i. d. R. nicht auf

Silicondichtmassen, können aber über

Dichtmassen auf Acrylbasis oder über

Thiokol-Dichtmassen überstrichen werden.

- 65 -

Eine zusätzliche Sicherung der Rohrdurch-

führung durch Hohlwände bieten spezielle

Duscharmaturen, die mit einem Flansch ge-

gen die Dichtungsschicht angedrückt wer-

den (siehe hierzu Abschnitt 5.4). Zur

theoretischen Möglichkeit eines Klebe-

flansches siehe den Abschnitt 5.3.7 über

Bodenabläufe.

5.3.5 Regelquerschnitt von Fußbodenaufbauten

mit Bitumenkautschukmassen

Für den Fußbodenbereich werden die Bitu-

menkautschukbeschichtungen i. d. R. in

abgewandelter Form angeboten. Da die

Masse auf horizontalen Flächen beim Auf-

trag nicht abtropfen kann, muß sie nicht

thixotrop eingestellt sein. Dadurch ist

das Anstrichmittel für den Fußboden offen-

sichtlich preiswerter.

Da das Mittel hier, im Gegensatz zur

Anwendung an senkrechten Flächen, nicht

abtropfen kann, hat es meist eine andere

Konsistenz. Zudem werden für Fußböden

nicht nur dünnflüssige Anstrichstoffe,

sondern auch pastöse Spachtelmassen ange-

boten, die bei evtl. geringerer Zahl der

Arbeitsgänge eine größere Gesamtschicht-

dicke erreichen. Die Spachtelmassen müs-

sen in mindestens zwei Schichten, besser

in drei bis vier Schichten aufgetragen

werden. Die Gesamtschichtdicke beträgt

dann ca. 3 - 6 mm. Dies ergibt insgesamt

eine sicherere ADdichtung als ein vier-

facher Anstrich mit einer Stärke von

- 66 -

ca. 1 - 2 mm. Für den Fußbodenbereich

ist grundsätzlich eine Gewebeeinlage

empfehlenswert.

Eine mögliche Rißübertragung aus einem

oberseitig aufgebrachten Estrich oder

Mörtelbett auf die Dichtungsbeschichtung

wird durch eine Trennlage aus zwei Lagen

PE-Folie verhindert.

Eine Trittschalldämmung unter dem Estrich

bildet keinen ausreichend formstabilen

Untergrund, so daß ein Auftrag der Dich-

tungsbeschichtung auf die Dämmung keine

ausreichende Rißsicherheit böte. Bei einem

schwimmenden Estrich müßte der Dichtungs-

auftrag auf dem schwimmenden Estrich er-

folgen. Wollte man darauf wie oben empfoh-

len, das Mörtelbett bzw. den Estrich auf

Trennlage verlegen, müßte dieses nach

den technischen Regeln noch einmal eine

dicke von ' 35 mm haben. Diese ergäbe

aber einen unverhältnismäßig hohen und

aufwendigen Fußbodenaufbau.

Man kann diesen hohen Fußbodenaufbau ver-

meiden, indem man entweder auf eine Tritt-

schalldämmung verzichten kann oder auf die

schützende Trennlage über der Bitumen-

kautschukmasse verzichtet und diese auf

den Estrich aufträgt und darauf im Haft-

verbund einen Mörtel oder ein Fliesenbett

verlegt.

Diese Konstruktion bietet aber nicht die

gleiche Sicherheit wie eine Beschichtung

unter Trennlage. Sollen die Fliesen im

Haftverbund mit der Beschichtung verlegt

- 67 -

werden, gelten die gleichen Ausführungs-

hinweise wie schon bei den Wänden aufge-

zeigt.

5.3.6 Eckanschlüsse und Plattenstöße im Fuß-

bodenbereich

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Die Beschichtung in Fußbodenkehlen über

Plattenstößen und rißgefährdeten Berei-

chen mit den dünnflüssigen Anstrichstof-

fen ist prinzipiell gleich wie bei den

Wänden. Bei den Spachtelmassen werden,

wenn es nicht ohnehin auf der gesamten

Fußbodenfläche geschieht, in Ecken, auf

rißgefährdeten Bereichen und an Material-

übergängen im Untergrund Gewebestreifen

eingelegt. In allen Ecken sollten Fla-

schenkehlen,möglichst-im Mörtel und

nicht in dem Dichtungsmaterial selbst,

ausgebildet werden. Wo das nicht möglich

ist, wird das Einlegen eines Streifens

einer Abdichtungsbahn empfohlen.

5.3.E Anschlüsse an Bodenabläufe

Für den Anschluß an Bodeneinläufe werden

in der Mehrzahl der Herstellerangaben

keine konstruktiven Empfehlungen gegeben,

sondern nur auf Materialverträglichkeiten

hingewiesen.

Werden in den Produktinformationen Hin-

weise gegeben, so sehen diese überein-

stimmend vor, daß zunächst an einen Boden-

- 68 -

einlauf eine Abdichtungsfolie angeschlos-

sen wird, entweder mittels Flansch ge-

klemmt oder mit Klebeflanschen des Ein-

laufs verschweißt. Der Folienring soll-

te einen Durchmesser von ca. 30 - 40 cm

haben. Als Material sind i. d. R. - hier-

zu sind die Herstellerangaben zu beach-

ten - alle bitumenbeständigen hochpolyme-

ren Abdichtungsbahnen geeignet, also z. B.

PIB, PVC-weich-bitumenbeständig, ECB, CR

und EPDM. Über die Klebefläche und in

ihrem Anschlußbereich ist die Bitumen-

kautschukmasse in mehreren Lagen mit ei-

ner Gewebeeinbettung aufzuziehen.

- 69 -

5.4 FEUCHTIGKEITSSCHUTZ DURCH FLIESEN,

DEREN VERKLEBUNG UND VERFUGUNG

5.4.1 Anwendung

In verfliesten Naßräumen ist es nahelie-

gend, dem Fliesenbelag selbst eine Abdich-

tungsfunktion zuzuschreiben. Hierzu wer-

den Produkte angeboten, die als Mörtel-

bett oder Fliesenkleber hinter den Flie-

sen eine durchgehend dichtende Fläche

bilden. Verwendung finden hier minerali-

sche Mörtel, die i. d. R. im Dünnbettver-

fahren verarbeitet werden, nur in Ausnah-

mefällen auch in größeren Dicken bis zu

8 mm. Um die Rißempfindlichkeit dieser

Mörtel einzuschränken, wird diesen Mör-

teln häufig eine Kunststoffdispersion

zugesetzt. Reine Dispersionsklebstoffe

für Dünnbettverlegung sind wasserempfind-

lich und daher in dichtender Funktion

nicht einsetzbar.

Eine erhöhte Abdichtungssicherheit bieten

Reaktionsharzkleber auf Epoxidharz- oder

Polyurethanbasis. Wegen hoher Kosten die-

ser Kleber ist deren Anwendung auf Sonder-

fälle beschränkt.

Polyurethan wird für die Verklebung auf

Gipskartonplatten, Asbestzementplatten,

Spanplatten angewandt, weil diese Unter-

gründe sich stark verformen und weil sie

zusätzlich feuchteempfindlich sind und

daher sicher geschützt werden müssen.

- 70 -

Bei starkem Wasserandrang sollen Reak-

tionsharzkleber oder Verfugungen Wasser-

eintritt in Estrich oder Mörtelbett wei-

testgehend verhindern, um so Auswaschun-

gen oder Ausblühungen zu verhindern. Ins-

besondere Epoxidharzkleber wird auch we-

gen hoher Chemikalienbeständigkeit und

mechanischer Festigkeit angewandt. Häufig

beschränkt sich dabei die Anwendung auf

die Verfugung. Im häuslichen Bereich ist

eine solche Verfugung evtl. bei verflies-

ten Küchenarbeitsplatten oder in Schwimm-

becken sinnvoll. Reaktionsharzkleber wer-

den auch zu Sanierungszwecken angewendet.

5.4.2 Materialien der Dünnbettmörtel und Flie-

senkleber

Nach DIN 18 156 - Stoffe für keramische

Bekleidungen im Dünnbettverfahren - wer-

den bisher grundsätzlich drei Stoffgrup-

pen für Dünnbettverlegung unterschieden.

Daneben gibt es auch Stoffe, die nicht

durch eine Norm erfaßt sind.

Hydraulisch erhärtende Dünnbettmörtel

nach DIN 18 156 Teil 2

bestehen aus hydraulischen Bindemitteln,

mineralischen Zuschlägen und organischen

Zusätzen und werden überwiegend werkmäßig

als Trockengebinde hergestellt und vor dem

Verarbeiten mit Wasser angemacht. Das

Wasser wird durch hydraulische Reaktion

zum größten Teil im Mörtel gebunden. Die

Anforderungen der DIN 18 156 Teil 2 sehen

H . a. eine ausreichende Festigkeit bei

- 71 -

Wasserlagerung und Frost vor. Mörtel, der

die Anforderung der Norm erfüllt, ist als

"Dünnbettmörtel DIN 18 156-M" zu bezeich-

nen. Rein hydraulische Mörtel sind wenig

elastisch. Dies schränkt ihre Anwendungs-

möglichkeit als dichtende Schicht ein

(siehe auch 5.2.1 zu Dichtungsschlämmen).

Dispersionskleber nach DIN 18 156 Teil 3

bestehen aus organischen Bindemitteln

(Kunststoffen) in Form wäßriger Disper-

sionen, d. h. daß die Bindemittelpartikel

im Wasser fein verteilt sind. Die Kleber

sind zusätzlich mit mineralischen Füll-

stoffen gefüllt. Nach der Verarbeitung

verkleben die organischen Bindemittel

durch Wasserabgabe miteinander. Zum Ab-

binden muß die Wasserabgabe gewährleistet

sein, entweder durch Verdunsten oder Auf-

saugen durch die angrenzenden Baustoffe.

Dispersionskleber werden i. d. R. nicht

für Verklebungen im Bodenbereich benutzt.

Dispersionskleber nach DIN 18 156 Teil 3

sind als "Klebstoff DIN 18 156-D" zu beDIN 18 .JV-U zu UC-

zeichnen.

Dispersionsklebstoffe sind in gewissem

Rahmen elastisch. Ihre Anwendung zum

Feuchtigkeitsschutz schweidet aber aus,

da sie i. d. R. nicht beständig gegen

dauernde Feuchtigkeitseinwirkung sind.

Hydraulische Mörtel mit hohem Dispersions-

anteil werden unten noch gesondert ange-

sprochen.

- 72 -

Epoxidharzklebstoffe nach DIN 18 156

Teil 4

tragen die Bezeichnung "Klebstoff DIN

18 156-E". Epoxidharze gehören zu den

Reaktionsharzklebern. Die Erhärtung ge-

schieht durch chemische Reaktion zweier

Komponenten. Für die Anwendung bestimmen-

de Eigenschaften sind hohe mechanische

Festigkeit und chemische Beständigkeit.

Da sie sehr teuer sind, werden Epoxid-

harze häufig allein für Verfugungen ein-

gesetzt und hier häufig als nachträgliche

Sanierungsmaßnahme.

Polyurethanklebstoffe

in zweikomponentigen Gebinden sind eben-

falls Reaktionsharzklebstoffe. Sie sind

aber nicht in der Norm erfaßt. Polyurethan-

kleber werden auf feuchteempfindlichen

Untergründen eingesetzt. Sie bieten eine

hohe Wasserdichtigkeit. Zudem werden sie

auf stark verformenden oder virbrierenden

Untergründen eingesetzt, das sie verhält-

nismäßig elastisch sind.

Im Fertighausbau werden sie sowohl auf

Gipskarton, Gipsfaserplatten, Asbestzement-

platten als auch auf zementgebundenen Span-

platten oder auf Holzspanplatten (V 100 G)

angewandt. Besonders der letztgenannte

Untergrund muß aber auch bei hochwertigem

Kleber wegen starker Verformungen bei

Feuchtigkeitsbeanspruchungen durch kleine

Fehlstellen oder durch Wasserdampf als

problematisch angeseh en werden:

- i3 -

Hydraulisch abbindende Dünnbettmörtel mit

hohem Dispersionsanteil

werden als dichtende Dünnbettmörtel auf

dem Markt angeboten. In Normen ist eine

Abdichtungswirkung von Klebern oder Dünn-

bettmörteln nicht angesprochen. Tatsäch-

lich aber gibt es in der Praxis Produkte,

denen man eine bestimmte Dichtwirkung

zuschreiben kann, unter der Voraussetzung,

daß sie richtig für den richtigen Anwen-

dungsfall verarbeitet wurden. Dies sind

neben den Reaktionsharzklebern i. d. R.

hydraulische Mörtel mit hohem Dispersions-

anteil. Der Dispersionsanteil soll die

Verarbeitbarkeit verbessern und die Riß-

gefährdung herabsetzen. Teilweise sind

die Dispersionsanteile so hoch, daß die

Kleber für den vorgesehenen Verwendungs-

zweck z. B. in häuslichen Duschen ausrei-

chend wasserdicht und wasserfest sind,

aber für Dauernaßbelastung nicht bestän-

dig sind und wie Dispersionskleber nicht

auf dem Fußboden eingesetzt werden sollen.

Da keine Normung hierzu vorliegt, hat der

Anwender die Empfehlungen der Produkther-

steller zu beachten. In vielen Fällen sind

diese Hinweise informativ und sachlich.

Es gibt Ausnahmen, bei denen allerdings

Wunderdinge versprochen werden. Prüfzeug-

nisse über bestimmte Wasserdruckfestigkeit

sagen z. B. für die Anwendung meist wenig

aus, solange diese Prüfungen unter Aus-

schluß jeglicher Rißgefährdung durchge-

führt wurden.

- 74 -

Eckwerte für die Anwendung liefern die

Normen über hydraulische Dünnbettmörtel

(DIN 18 157 Teil 1) und über Dispersions-

klebstoffe (DIN 18 157 Teilt )

Für die Ausführung von Reaktionsharz-

klebstoffen auf Epoxidharzbasis gilt

DIN 18 157 Teil 3 (bisher erst als Ent-

wurf vorliegend).

5.4.3 Regelquerschnitt von Wänden mit dichten-

den Fliesenverklebungen

Die Ansetzflächen müssen ausreichend

eben, tragfähig und frei von durchg ehen-

den Rissen sein. Die Oberfläche muß aus-

reichend fest und frei von Verunreini-

gungen sein. Beton muß eine mit Wasser

benetzbare Oberfläche haben. Bei Reaktions-

harzen entfällt diese Bedingung.

Hydraulisch erhärtende Dünnbettmörtel

sind sehr risseempfindlich. Daher gilt

hier die Richtlinie, daß bei Beton und

Mauerwerk aus bindemittelaebundenen Stei-

nen die Bekleidungsstoffe erst nach etwa

6 Monaten, d. h. nach einem Abklingen

des Anfangsschwindens aufgebracht werden

sollten (DIN 18 157 Teil 1). Dies ist vom

Bauablauf her vielfach eine unhaltbar

lange Frist.

Bei zunehmendem Anteil von Kunststoff-

dispersionen verringert sich die Riß-

empfindlichkeit. Hier sind die Hersteller-

hinweise zu den Zuwartezeiten einzuhalten.

- 75 -

Grundsätzlich gilt, daß die Zuwartezeit

möglichst lang sein sollte. Für Reaktions-

harzkleber gilt auf Beton und bindemit-

telgebundenen Steinen eine Wartezeit von

3 Monaten (DIN 18 157 Teil 3).

Auf Putzen der Mörtelgruppe I mit nicht-

hydraulischen Kalken ist ein Verfliesen

nicht möglich, da mit dem Luftabschluß

der Putz nicht abbinden würde. Bei

hydraulisch erhärtenden Dünnbettmörteln

scheiden Gipsputze (Mörtelgruppe P IV

und P V) generell als Ansetzuntergrund

aus. Mörtel mit hohem Dispersionsanteil

haften nach einem Voranstrich auf Gips-

putzen, aber eine Feuchtigkeitseinwir-

kung auf den Putz muß dann ausgeschlos-

sen sein. Gipsputz ist auch dann proble-

matisch als Untergrund, wenn Putzschich-

ten unter 10 mm vorhanden sind. Bei evtl.

vorhandenen Gipsputzen bieten Reaktions-

harzkleber noch den besten Feuchtigkeits-

schutz.

Wandbauplatten aus Gips und Gipskarton-

platten sind als Untergrund möglich. Sie

sind aber feuchteempfindlich. Grundie-

rungen und werkseitige Imprägnierungen

bei Gipskartonplatten setzen die Feuchte-

empfindlichkeit so weit herab, daß diese

Baustoffe in Bädern von Wohn- und Ge-

schäftshäusern bei normaler Feuchtigkeits-

beanspruchung angewandt werden können.

Gipskartonhersteller empfehlen als Ab-

dichtungsmaßnahme eine Beschichtung mit

Bitumenkautschukmassen (siehe auch 5.3)

oder die hier beschriebenen dichtenden

- 76 -

Fliesenkleber, die im Fertighausbau über-

wiegend als alleinige Dichtungsmaßnahmen

angewandt werden.

Zurückliegende Schadensfälle haben ge-

zeigt, daß dies nur erfolgversprechend

ist, wenn genaue Erfahrungen mit bestimm-

ten Produkten und Detaillösungen vorlie-

gen und wenn erfahrende Handwerker sorg-

fältig arbeiten.

Angewandt bei Fertighäusern werden zu ei-

nem großen Teil Reaktionsharzkleber auf

Polyurethanbasis, aber auch hydraulische

Dünnbettmörtel mit hohem Dispersionsan-

teil. Der Ansetzuntergrund sollte nicht

mit Gips gespachtelt sein; i. d. R. wird

ein Voranstrich empfohlen.

Asbestzementplatten sind ebenfalls ein

im Fertighausbau angewandter Untergrund.

Die Platten sind beständig gegen Feuch-

tigkeit, unterliegen aber durch Quellen

und Schwinden bei Feuchtigkeitszutritt

starken Schüsselbewegungen. Es werden

die gleichen Kleber wie bei Gipskarton-

platten angewandt.

Holzspanplatten verformen sich bei Feuch-

tigkeitseinwirkungen so stark, daß sie

nur in häuslichen Küchen, Toiletten und

Bädern ohne Duschen und Brausen als Flie-

senuntergrund eingesetzt werden. Auch

sollten sie nicht bei hohen Luftfeuchtig-

keiten angewandt werden. Aber auch bei

Beachtung aller Anwendungshinweise sind

Holzspanplatten für keramische Beläge

- 77 -

immer mit einem Risiko verbunden.

Der Abstand der Holzstiele bei Leichtbau-

wänden soll 60 cm betragen. Die Holzspan-

platte V 100 G soll mindestens 19 mm

dick sein. Wird eine Wandfläche aus meh-

reren Holzspanplatten zusammengesetzt,

so sind Spanplatten mit Nut und Feder

zu verwenden und die Stöße mit Kunstharz

zu verleimen. Zudem sind die Platten dann

auf einer stabilen Querlattung, Abstand

höchstens 40 cm, zu verschrauben. Die

Fliesen sollen im Dünnbett mit Reaktions-

harzklebstoffen verklebt werden. Als Ver-

fugung sind Fugenfertigmörtel mit Kunst-

stoffdispersionszusatz oder Reaktions-

harzmassen zu bevorzugen. In Anschlußbe-

reichen an andere Bauteile sind Anschluß-

fugen auszuführen.

Für die Verarbeitung der Mörtel und Kle-

ber sind die Vorschriften der Hersteller

zu beachten. Die Wasserzugabe darf sich

nur im vorgeschriebenen Rahmen bewegen.

Nachdem der Untergrund ggf. mit Grundie-

rung vorbereitet worden ist, wird der

Mörtel im Floating-Verfahren in zwei

Arbeitsgängen auf die Ansetzfläche aufge-

bracht. Zunächst wird er dünn aufgetragen

und dann im 2. Arbeitsgang in der für die

abschließende Abkämmung erforderlichen

Dicke. Die Kämmung soll nicht bis auf

den Untergrund durchgehen, um die Dicht-

wirkung nicht zu gefährden. Dies ist in

der Praxis kaum sicherzustellen, so daß

man besser den Empfehlungen folgt, den

ersten Mörtelauftrag i. d. R. mindestens

über Nacht soweit erhärten zu lassen, daß

- 78 -

ein Aufkratzen dieser Schicht am nächsten

Tag möglichst ausgeschlossen ist.

Ist eine weitgehend vollflächige Bettung

der keramischen Bekleidung erforderlich,

ist das Floating-Verfahren mit dem But-

tering-Verfahren zu kombinieren, d. h.

der Dünnbettmörtel oder Kleber ist zu-

sätzlich auf der Rückseite der Fliese

gleichmäßig aufzutragen. Dieses Verfahren

wird bei hydraulischen Dünnbettmörteln

im Außenbereich, in Schwimmbecken und

bei stark beanspruchten Fußbodenflächen

angewendet. Auch bei Klebern mit hohem

Dispersionsanteil ist es ggf. sinnvoll,

bei starker aber nicht dauernder Wasser-

beanspruchung dieses "kombinierte Verfah-

ren" anzuwenden, um Hohlräume hinter den

Fliesen, in denen sich Wasser sammeln

könnte, zu vermeiden.

5.4.4 Eckanschlüsse, Plattenstöße und Rißberei-

che an Wänden

Der Fliesenbelag muß an Feldbegrenzungs-

fugen, das sind Randfugen an Plattenstö-

ßen und Wechsel im Untergrund und an An-

schlüssen zu anderen festen Bauteilen,

durch Bewegungsfugen unterbrochen werden.

Hinweise gibt ein Merkblatt "Bewegungs-

fugen in Bekleidungen und Belägen aus

Fliesen und Platten" vom Fachverband des

Deutschen Fliesengewerbes und die DIN

18 157. Die Fugen sind bis auf die An-

setzfläche durchzuführen, die Breite die-

ser Bewegungsfugen sollte ca. 5 - 10 mm

betra gen, Sie können mit elastischen Fu-

- 79 -

gendichtungsmassen abgedichtet werden.

Dabei ist bei Dünnbettverlegung kaum ei-

ne ordnungsgemäße Verfüllung des Fugen-

raumes möglich. Entsprechend gering ist

in diesen Fällen die Verformungsmöglich-

keit und die Wasserundurchlässigkeit ein-

zuschätzen. Es empfiehlt sich, auf dem

Ansetzgrund unter der Bewegungsfuge eine

Spachtelschicht aus dem Material des

Fliesenklebers durchgehend auszuführen

und im Bereich der Bewegungsfuge hierin

eine sogenannte Rißbrücke aus Glasseiden-

gewebe einzulegen. In stark wasserbean-

spruchten Bereichen, also z. B. im Dusch-

bereich in der Innenecke wird von Dünn-

bettmörtelherstellern auch empfohlen,

spezielle Dichtungsbahnstreifen nach

Herstellerangaben (z. B. ist dies oft

PVC-weich-bitumenbeständig), in einer

Zuschnittbreite von ca. 25 cm, in die

Innenecke einzukleben.

Der Anschluß von Wannen oder Duschtassen

an die Wand wird i. d. R. mit elastischen

Dichtungsmassen ausgeführt, wobei auch

hier wie bei den o. a. Bewegungsfugen

der Fugenraum nur sehr flach ist. Solche

Fugen sind dort, wo die Fliesenfläche

dichtende Funktion haben soll, ein sehr

problematischer Schwachpunkt. Im unteren

Anschluß an den Fliesenspiegel muß hinter

und unter der Badewanne bzw. Duschtasse

nahtlos eine Abdichtung anschließen. Die

elastischen Verfugungen sind zudem sehr

wartungsintensiv. Um Pilzverfleckungen

zu vermeiden, müssen fungizid eingestellte

Fugendichtungsmassen verwandt werden.

- 80 -

Für Fertighäuser in Leichtbauweise wur-

de eine Duschtasse entwickelt, deren

Aufkantung die Fliesen hinterfährt. Eine

sichtbare elastische Abspritzung ist

nicht erforderlich. Auf den freien Sei-

ten der Duschtasse ist die Aufkantung durch

ein Profil einer Duschkabine abgedeckt.

Regelrechte Gebäudedehnungsfugen, in der

Fliesentechnik Trennfugen genannt, müssen

durch den gesamten Fliesenaufbau durchge-

führt werden. Sie können mit Fugenprofi-

len oder mit elastischen Dichtungsmassen

im Sinne der DIN 18 540 "Abdichten von

Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendich-

tungsmassen" geschlossen werden.

5.4.5 Durchdringungen und Rohrdurchführungen

in der Wandabdichtung

Rohrdurchführungen insbesondere im Dusch-

bereich bilden als Unterbrechung der Flie-

senfläche einen Schwachpunkt, der insbe-

sondere bei Hohlwänden und feuchteempfind-

1 i r em Untergrund Schäden geführt hat.ai^,h^.m Untergrundyi w1u Zü ,J ^,IIäU CIi gel UI11 L

Als Mindestmaßnahme sollte hier ein ord-

nungsgemäßer Anschluß mit elastischen

Dichtungsmassen erfolgen. Das heißt, um

das Rohr herum sollte ein Fugenraum von

2 cm Breite und 2,5 cm Tiefe eingehalten

werden. Eine Schicht des Mörtel- oder

Kleberauftrages sollte möglichst in die

Flanke des Fugenraumes geführt werden.

Auf Materialverträglichkeit ist zu achten.

Schnittflächen der Fugenflanken sind ggf.,

z. B. bei Gipsbaustoffen, zu grundieren.

- 81 -

Eine andere oder zusätzliche Sicherung

gegen Feuchteeintritt bieten Brausebat-

terien, die mit einem Flansch mit Dicht-

gummiauflage gegen die Fliesenoberfläche

oder gegen die glatt abgezogene Fliesen-

klebeschicht gedrückt werden. Solche

Armaturen sind insbesondere für Hohlwände

entwickelt worden.

Grundsätzlich möglich ist auch,im Bereich

einer Rohrdurchführung eine Dichtungsbahn,

wie sie für Eckbereiche angeboten werden,

in den Fliesenkleber einzubetten und die-

se mit herkömmlichen Flanschen oder durch

eine Manschette mit Rohrschelle anzudich-

ten.

5.4.6 Regelquerschnitt von Fußbodenaufbauten

mit dichtender Fliesenverklebung

Im Bodenbereich werden Dispersionskleber

i. d. R. nicht verwandt. Hydraulische Mör-

tel mit hohem Dispersionsanteil sind von

den Herstellern ebenfalls oft nicht für

die Anwendun g im Bodenbereich vorgesehen.

Wegen der Gefahr, daß abhängig vom Nutzer-

verahlten auf dem Boden Wasserpfützen über

längere Zeit stehenbleiben, ist die Bean-

spruchung des Bodens ggf. höher als an

den Wänden. Ist vom Nutzer dagegen zu

erwarten, daß er Duschabtrennungen be-

nutzt und evtl. Wasserpfützen sofort auf-

nimmt, ist die Beanspruchung geringer

als an den Duschwänden.

Im Bodenbereich sind dichtende Dünnbett-

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- 82 -

estrichen oder Sperrschlämmen oder über

Bitumenkautschukmassen denkbar. Sinnvoll

kann es auch sein, die Durchfeuchtung

eines Estrichs über einer Abdichtung

einzuschränken, um so einer Ausblühge-

fahr, z. B. über Fußbodenheizung, ent-

gegenzuwirken.

Für die Ausführung sind die Hersteller-

angaben einzuhalten und soweit möglich

die entsprechenden DIN-Normen und Merk-

blätter. Die Einschränkungen für riß-

empfindliche Untergründe, insbesondere

Beton, gelten entsprechend den Ausführun-

gen bei den Wänden. Zementestriche sollen

mindestens 28 Tage alt sein, möglichst

älter. Bei Estrichen auf Trennschicht

soll die Estrichdicke 30 mm, bei Estrichen

auf Dämmschichten 45 mm nicht unterschrei-

ten. Gußasphaltestrich darf nur eine be-

stimmte Eindrücktiefe haben.

Seine Oberfläche muß eben mit Sand abge-

rieben sein und stumpf aussehen. Guß-

asphalt ist ein stark. verformender Unter-

grund, entsprechend sollen möglichst,

elastische Dünnbettmörtel verwandt wer-

den.

5.4.7 Eckanschlüsse und Plattenstöße im Fuß-

bodenbereich

An Wänden und an anderen festen Anschlüs-

sen müssen die Fliesenflächen durch Feld-

begrenzungsfugen unterbrochen werden, die

bei Estrich auf Trennschicht Abmessungen

- 83 -

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von 5 - 10 mm haben sollten. Die Aus-

führung dieser Fugen ist vergleichbar

mit den Bewegungsfugen, die bei den Wän-

den beschrieben sind. Bei Estrichen auf

Dämmschicht sollten die Abmessungen der

Fugen 8 - 10 mm betragen.

Als dichtende Ausführung sollte die

Dehnungsfuge eine Tiefe haben, die eine

Hinterfüllung ermöglicht. Besser ist es, am

Wandanschluß Bodenfliesen mit einer ein-

gearbeiteten Aufkantung zu verwenden und

so die Bewegungsfuge aus der Fußboden-

ebene herauszuheben.

5.4.8 Anschlüsse an Bodeneinläufe

Bodeneinläufe sollten nur bei Dichtungs-

maßnahmen eingesetzt werden, die eine hö-

here Sicherheit als die hier beschriebenen

Dünnbettmörtel und Dichtkleber haben. Ist

ein entsprechender Anschluß, z. B. bei

einer Sanierung doch einmal notwendig,

so kann an den Bodeneinlauf eine Abdich-

tungsbahn angeschlossen werden, die in

den Dünnbettmörtel oder Kleber eingebet-

tet wird. Materialverträglichkeit sind

zu beachten.

- 84 -

5.5 FEUCHTIGKEITSSCHUTZ DURCH ELASTISCHE

BODEN- UND WANDBELÄGE

5.5.1 Anwendung

Elastische Boden- und Wandbeläge werden

aus verschiedenen Gründen als Oberflächen-

materialien in Naßräumen verwendet. Da

der Arbeitsaufwand geringer als bei der

Verlegung von Fliesen ist, sind sie preis-

werter. Zudem ist mit den Arbeiten ein

geringerer Schmutzanfall verbunden. Im

Gebrauch zeichnen sich elastische Boden-

beläge durch bessere Fußwärme-Eigenschaf-

ten, sowie durc h z. T. bessere Trittschall-

eigenschaften gegenüber Fliesenbelägen

aus. Bei handwerklich einwandfreier Aus-

führung kann in Bereichen geringer Bean-

spruchung auf zusätzliche Abdichtungsmaß-

nahmen verzichtet werden.

Bei der Verwendung von elastischen Boden-

und Wandbelägen als Nutz- und Sperrschicht

in einem ist zu bedenken, daß sie verar-

ri; .,+ I. " ; " , F..- " 7+ c:UC1t,UIlyJVCUlilt^.t, nCl ^te QUJVIULC J11,11CIIIClI.

in der Abdichtung bieten. So ist z. B.

das "wasserdichte Verschweißen" von Kan-

tenstößen bei PVC-Belägen in der Praxis

nicht immer gewährleistet, so daß Wasser,

wenn auch nur in geringen Mengen, ein-

dringen kann. Ebenso verhält es sich z. B.

mit Haarfugen bei Gummibodenbelägen und

PVC-Wandbelägen, durch die ebenfalls Was-

ser und eventuell schädigende Reinigungs-

mittel eindringen können. Dies ist vor

allem bei feuchtigkeitsgefährdeten Unter-

- 85 -

gründen zu beachten. In jedem Fall stellt

ein Belag mit Bahnen wegen des geringeren

Fugenanteils einen besseren Feuchtigkeits-

schutz dar als ein Belag mit Platten.

Zu den elastischen Bodenbelägen, die in

Feuchträumen Anwendung finden, gehören:

a. PVC- Beläge

Platten und Bahnen aus Weich-PVC neh-

men unter den elastischen Bodenbelägen

den höchsten Marktanteil ein. Sie wer-

den in vielen unterschiedlichen Formen

angeboten: als trägerlose Beläge so-

wohl mit homogenem als auch mit hetero-

genem Schichtenaufbau, mit Trägerein-

lage bzw. Unterlage als sogenannte

Verbundbeläge sowie als Cushion

(= "Kissen) Vinyl-Beläge. PVC-Beläge

zeichnen sich im allgemeinen durch

eine hohe Verschleißfestigkeit, gute

Elastizität und leichte Reinigung aus.

b. Elastomer- (Gummi-) Beläge

Elastomerbelä g e aus synthetischem

Kautschuk werden von den Herstellern

sowohl als Platten als auch als Bahnen

und vorwiegend mit gerippten oder ge-

noppten Oberflächen angeboten. Sie

zeichnen sich vor allem durch Griffig-

keit bei Nässe sowie ihre hohe Wider-

standsfähigkeit gegen mechanische und

chemische Einwirkungen, sowie gegen

Feuchtigkeit aus.

Linoleum eignet sich wegen seiner

i cu\.ilt,^cul^I liIU1ll,IihC1l, U\( qiILCU11UUily )

- 86 -

nicht für eine Verwendung in Feucht-

räumen.

Für Wandbeläge werden sowohl kunststoff-

beschichtete Tapeten als auch PVC-Beläge

angeboten. Kunststofftapeten, z. B.

Vinyltapeten, die "hochwaschbar" oder

"scheuerfest" sind, eignen sich nicht

für die Anwendung in stark wasserbean-

spruchten Bereichen, wie z. B. Duschen.

Dort können PVC-Wandbeläge eingesetzt

werden.

5.5.2 Regelquerschnitt Wand

PVC-Wandbeläge werden im allgemeinen

stoßgeklebt, bzw. überlappend geklebt und

dann geschnitten. Die Wahl des Klebers

richtet sich nach den Angaben des Her-

stellers. In stark wasserbeanspruchten

Bereichen sollte auf die Wahl von feuch-

tigkeitsempfindlichen Klebern, wie z. B.

Dispersionsklebern, verzichtet werden,

da durch die haarfeinen Stoßfu gen und

an den Anschlußbereichen Wasser eindrin-

gen kann. Statt dessen sollten Reaktions-

harzkleber verwendet werden.

5.5.3 Details

In den Ecken sollten keine Nähte liegen,

Abschlüsse, z. B. zu Waschbecken und Bade-

wannen, werden mit dauerelastischen Fugen-

massen hergestellt. Bei der Wahl des

Dichtungsmittels ist auf die Verträglich-

keit der Materialien (Angaben des Her-

- 87 -

stellers) zu achten. Es besteht auch die

Möglichkeit, übergangsprofile zu verwen-

den.

Bei Rohrdurchführungen empfiehlt es

sich, eine Manschette auszubilden, d. h.

den Belag in einem kleineren Radius als

das Rohr auszuschneiden. Die Fuge wird

mit Dichtungsmasse abgedichtet. Eine

aufgesetzte Rosette hat i. d. R. keine

abdichtende Funktion.

5.5.4 Regelquerschnitt Boden

Vor dem Verlegen sind zunächst alle Un-

ebenheiten des Untergrundes, die sich im

Belag abzeichnen können, auszugleichen.

Die Wahl des richtigen Klebemittels ist

bei der Verlegung von ausschlaggebender

Bedeutung. Im allgemeinen sind Disper-

sionskleber weniger geeignet, da sie nur

bedingt feuchtigkeitsfest sind. Es soll-

ten daher bei PVC-Belägen Reaktionsharz-

kleber (Epoxidharz, Polyurethan) oder CR-

Kleber (z.B. Joepren) verwendet werden , die

gegen chemische und physikalische Bela-

stung, auch gegen Wasser, besonders be-

ständig sind. Bei der Verlegung von Gummi-

böden müssen Reaktionsharzkleber verwen-

det werden. Die Anwendung von Reaktions-

harzklebern setzt einen trockenen Unter-

grund voraus.

Bei PVC-Belägen werden die Bahnen- bzw.

Plattenkanten miteinander verschweißt. Da-

bei wird eine Schweißschnur oder ein

- 88 -

Schweißdraht unter gleichzeitiger Er-

hitzung durch ein Heißluftschweißgerät

in eine vorher ausgefräste Fuge einge-

preßt. Gummibeläge können nicht ver-

schweißt werden. Sie werden stoßgeklebt.

5.5.5 Details

Bei der Installation von Bodenabläufen

sollte der Belag mit mindestens 1 % Ge-

fälle verlegt werden. Für den Anschluß

des Belages an den Einlauf gibt es ver-

schiedene Möglichkeiten. Ein PVC-Boden-

belag kann z. B. in den Ablauf hineinge-

zogen und mit einem Spannring angepreßt

werden oder es kann ein PVC-Einsatzkranz

aus einer PVC-Dichtungsbahn mit dem Bo-

denbelag verschweißt werden.

Übergang Wandbelag - Bodenbelag

Für den Sockelbereich werden zahlreiche

Lösungsmöglichkeiten angeboten.

Bei PVC-Belägen besteht die einfachste

Möglichkeit darin, einen Belagsstreifen,

der an der Knickstelle auf der Rückseite

eingefräst wird, an der Wand hochzuführen

und mit dem Bodenbelag zu verschweißen.

Eine Hohlkehle erleichtert die Reinigung

des Feuchtraums. Sie wird z. B. durch Ver-

klebung eines Belagsstreifens auf einen

Aluträger oder durch ein vorgefertigtes

Profil ausgebildet. PVC-weich-Profillei-

sten werden mit schnell anziehenden

- 89 -

\\ \\\\\ \\\\\ ^:::^J4.$-0Yi^^Xi4^^^^^JJii.i^i^^Si^iriB~i^i i^i i i^i^i,i^ ^i S^i.^i^i i^i^i^i. i^i^i^iiii^i^i^i ^isi^^i^^i^i^i i^i^ ^i^i.^i^i^i ii i i,..... ^:4.......• .Sti4.L.1:^:L^:^:^:^^^^L9^4^:t.

Ck-ProfiileistenKlebern verklebt.

Die Ecken (sofern keine vorgefertigten

Formteile verwendet werden) und Stöße

werden verschweißt.

Bei Gummibelägen können nur Gummisockel-

streifen/-profile verwendet werden.

Sie werden mittelsCk-Kleber mit denn

Bodenbelag stoßverklebt und ggf. ausge-

fugt.

Auch für den Übergang von Sockelleiste/

-streifen zu Wandbelag gibt es verschie-

dene Lösungsmöglichkeiten. Eine überlap-

pende Verklebung ist einer verfugten

Stoßverklebung vorzuziehen.

- 90 -

5.6 SONSTIGE FEUCHTIGKEITSSCHUTZMASSNAHMEN

IN NASSRÄUMEN

5.6.1 Hinterlüftete Bekleidungen

Neben den Möglichkeiten, die Naßraumab-

dichtung mit den Wand- und Bodenbelägen

selbst herzustellen (siehe 5.4 u. 5.5 ),

bilden hinterlüftete Bekleidungen eine

besondere Abdichtungsmaßnahme. Diese sind

jedoch nur an Wand- und Deckenflächen

ausführbar, d. h. die hauptsächlich bean-

spruchte Bodenabdichtung muß in einer der

bereits dargestellten Ausführungsvarian-

ten hergestellt werden. Ein Vorteil die-

ser Konstruktion besteht z. B. darin,

daß Brauchwasserleitungen vor der unge-

schlitzten Wand geführt werden können.

Als Material für diese Art der "Wandab-

dichtung" kommt hauptsächlich Holz (z. B.

Profilbrett- oder Stülpschalung) oder

Holzwerkstoffe (z. B. kochfest verleimte

Sperrholzpaneele) mit entsprechenden Deck-

lagen in Frage. Die Abdichtungswirkung

folgt hier dem Prinzip der hinterlüfteten

Bekleidung, wobei durch das Ineinander-

greifen von Nut und Feder eine im wesent-

lichen feuchtigkeitsundurchlässige Ober-

fläche erzielt wird. Um Tauwasserschäden

und Schäden durch hinter die Bekleidung

gelangte Feuchtigkeit vorzubeugen, soll

die Bekleidung auf einer Unterkonstruk-

tion (Holzlatten) befestigt werden, die

durch Ausklinkungen/Konterlatten eine

funktionsfähige Hinterlüftung gewährlei-

- 91 -

stet. Vor allem bei leichten Tragwänden

(z. B. Dachschrägen etc.) ist zu prüfen,

ob zwischen Tragwand und Unterkonstruktion

eine Dampfsperre anzuordnen ist.

Vor der Montage müssen alle Holzteile

mit einem geeigneten (öligen) Holzschutz-

mittel (ggf. auch Bläueschutz) allseitig

behandelt werden. Die Unterkonstruktion

und die Holzverkleidung muß mit nicht-

rostenden Verbindungsmitteln befestigt

werden. Im unmittelbaren Spritzwasserbe-

reich sollten Profilbretter senkrecht

montiert werden. Bei horizontalen Element-

fugen (z. B. Stülpschalungen) muß die Fe-

der stets nach oben zeigen (stehende Fu-

genflanken), damit sich kein Wasser in

der Nut sammeln kann.

- Eck- und Anschlußbereiche

Der Deckenanschluß der Holzverkleidung

wird zweckmäßig mit einer Schattenfuge

(Hinterlüftung) von 2 - 4 cm ausgebil-

det.

Der Bodenabstand im Spritzwasserbereich

sollte ' 10 cm ab Oberkante Bodenbelag

betragen.

Beim Anschluß an den Rand von Badewanne

bzw. Brausetasse soll der Abstand zwi-

schen Bekleidung und Wannenrand 2 - 3 cm

betragen. In diesem besonders gefährde-

ten Berich (da teilweise freiliegend)

muß zusätzlich ein dauerhaft dichter

Anschluß zwi - schen Wannenrand und Trag-

wand hergestellt werden, der von der^•.. i, der von der

- 92 -

Bekleidung überfälzt wird. Hierzu eig-

nen sich entsprechend aufgekantete

Wannenränder, aber auch aufgekantete

Kunststoffprofile, aufgekantete Folien-

bänder o. ä., die am Wannenrand und der

Tragwand befestigt werden. Dauerelasti-

sche Abspritzungen müssen so angelegt

sein, daß sie ggf. später erneuert

werden können, ohne die Bekleidung zu

entfernen. An allen Anschlußbereichen

sind die unteren Kanten von Profil-

brettern/Schalungen durch eine Abschrä-

gung (ca. 40°) zu hinterschneiden, da-

mit eine Tropfkante für ablaufendes

Wasser gebildet wird. Die Brett-Stirn-

flächen sind ggf. durch Tauchen in der

Holzschutzlasur besonders intensiv vor-

zubehandeln.

Innenecken von Duschen können z. B.

dauerelastisch abgedichtet werden. Zur

Verbreiterung der Haftflächen sollten

bei Profilbrettern zuvor Feder bzw. Nut

abgetrennt werden (Holzschutz ergänzen).

Eine handwerkliche Lösung zur Eckab-

dichtung bieten z. B. vorgefertigte

Kehlleisten, in die die Federn der Be-

kleidung eingeschoben werden bzw. die

in die Nuten der Bretter eingreifen

können.

- Durchdringungen, Rohrdurchführungen

Da in geringen Mengen auf die Rückseite

der Bekleidung gelangtes Wasser bei ei-

ner funktionsfähigen Hinterlüftung un-

schädlich bleibt, sind an die Abdich-

tung von Rohrdurchführungen nicht co

- 93 -

hohe Anforderungen zu stellen (wie z. B.

bei5.2.4 ). Eine dauerelastische Ver-

siegelung zwischen Rohr und Bekleidung

sowie eine Abdeckung mit Schraubroset-

te und untergelegter Dichtung wird in

der Regel ausreichend sein. Eine wei-

tere Abdichtungsmaßnahme kann in der

Verwendung von Rohrhülsen mit Anpreß-

und Gewindedichtung bestehen bzw. in

speziell für den Einbau in Hohlwänden

entwickelte Flanschkonstruktionen.

Sanitärgegenstände sollten mit Abstand

(ca. 2 cm) zur Wand unter Verwendung

von Abstandshaltern mit Dichtungsprofi-

len montiert werden. In der Unterkon-

struktion sind dafür entsprechende Kon-

struktionen vorzusehen.

5.6.2 Vorgefertigte Sanitärzellen

Wird im Regelfall die Feuchtraumabdich-

tung durch das Aufbringen dichter Beläge

bzw. Einzelschichten auf die tragenden

Bauteile erreicht, so bildet bei der Ver-

wendung vorgefertigter Sanitärzellen das

Material der Tragwand (-boden/-decke)

selbst die Abdichtungsmaßnahme.

Die in Beton-, Kunststoff- oder Mischbau-

weise gefertigten Zellen können als werk-

seitig vorgefertigte Kompakteinheiten

oder in elementierten Einheiten auf der

Baustelle zusammensetzbar geliefert wer-

den.

- 94 -

Sanitärzellen in Betonbauweise werden

als Kompakteinheit aus wasserundurchläs-

sigem Beton nach DIN 1048 hergestellt.

Bei erhöhter Beanspruchung, z. B. bei

in den Fußboden eingeformten Brausetas-

sen, wird vor dem Bodenbelag (Fliesen)

zusätzlich eine fugenlose, elastische

Kunststoffbeschichtung aufgebracht.

Durch die Kompaktbauweise entstehen kei-

ne besonders abzudichtenden Raumfugen

in der Sanitärzelle.

Bei entsprechender Rohdeckenplanung und

Belagaufbau in den Nachbarräumen kann die

Sanitärzelle im Türbereich mit einer

leichten Schwellenaufkantung hergestellt

werden, so daß ein Wasserübertritt hier

wirksam verhindert wird.

Bodenabläufe können in den wasserundurch-

lässigen Beton einbetoniert oder einge-

klebt werden.

Durch den werkseitigen Einbau aller Sani-

tärgegPnstände und Installationen können

Rohrdurchführungen problemloser und in

einem höheren Dichtungsstandard herge-

stellt werden, als dies beim Ausbau auf

der Baustelle möglich wäre.

Sanitärzellen in Kunststoffbauweise

(GFK oder Acrylglas) werden aus zwei

oder mehr Formteilen im Werk zusammenge-

setzt oder als elementierte Zelle am Auf-

stellungsort montiert. Boden, Wand und

Decke werden üblicherweise aus dem glei-

- 95 -

chen wasserundurchlässigen Kunststoff-

material hergestellt. Sanitärgegenstände

können bei Zellen aus Acrylglas mit

Polyesterverstärkung nahtlos angeformt

werden.

Herstellungsbedingt entsteht in der Sani-

tärzelle mind. eine Raumfuge, die bei

vertikaler Anordnung auch durch den Bo-

den verläuft. Diese kann durch Einklemmen

von Dichtungsprofilen oder wasserdichter

Verklebung abgedichtet werden. Die Fugen

elementierter Sanitärzellen sind ähnlich

zu behandeln. Bei Ausbildung einer fugen-

losen Bodenschale entstehen keine Abdich-

tungsprobleme.

Im Türbereich werden Sanitärzellen aus

Kunststoff meist mit einer leichten Schwel-

lenaufkantung hergestellt, so daß ein

Wasserübertritt zum Nachbarraum weitgehend

unterbunden ist.

Durch den werkseitigen Einbau aller An-

schiußieitungen können Rohrdurchführungen

ggf. auch Befesti g un g selemente mit einem

hohen Dichtungsstandard hergestellt wer-

den (Zugänglichkeit von beiden Seiten der

Zellenwand gegeben).

Bei der Anwendung vorgefertigter Sanitär-

zellen ist je nach Bauweise nur eine ge-

ringe bzw. gar keine Speicherfähigkeit

gegenüber Feuchtigkeit im Wandquerschnitt

gegeben. Eine funktionsfähige Lüftung

(mechanisch oder natürlich) ist daher

unabdingbar notwendig.

- 96 -

Bei der Beständigkeit der Innenoberflä-

chen gegen aggressive Medien sind ins-

besondere bei Sanitärzellen in Kunst-

stoff- bzw. Mischbauweise die jeweiligen

Herstellerangaben zu beachten. Vor allem

die Verwendung scheuernder Reinigungsmit-

tel kann die Oberflächen von Kunststoff-

zellen unansehnlich machen.

- 97 -

6. ZUSAMMENFASSENDE WERTUNG

Ordnet man die Abdichtungs- bzw. Feuch-

tigkeitsschutzmaßnahmen den verschiedenen

Beanspruchungsintensitäten unter Berück-

sichtigung der unterschiedlichen Feuch-

tigkeitsempfindlichkeit der angrenzenden

Bauteile zu, so lassen sich zusammenfas-

send Empfehlungen für die sinnvolle An-

wendung von unterschiedlichen Abdichtungs-

maßnahmen geben. Starre und damit rißge-

fährdete Abdichtungsmaßnahmen sind dabei

wiederum lediglich bei homogenen, nicht

rißgefährdeten Untergründen anwendbar.

Wände von Naßräumen:

Bei hoher Beanspruchung sollten feuch-

tigkeitsempfindliche Untergrundmateria-

lien nicht verwendet werden; dies ent-

spricht auch den Anforderungen der Putz-

norm 18 550 und den Herstellerangaben

von Gipswerkstoffen und Holzwerkstoffen.

Die Abdichtung muß bei hoher Beanspruchung

entsprechend DIN 18 195 als ein- oder

mehrlagige Bahnenabdichtung anisgeführt

werden. Dies zieht die näher erläuterten

Probleme bei der Befestigung von kerami-

schen Oberbelägen nach sich.

Auch bei mittleren Beanspruchungen soll-

ten hochwertige Bahnenabdichtungen an den

Wänden bevorzugt werden, wenn feuchtig-.

keitsempfindliche Untergründe vorliegen.

Bei gering feuchtigkeitsempfindlichen

Untergründen ist bei mittleren Beanspru-

chungen die große Palette der sonstigen

dargestellten Abdichtungs- und Schutzmaß-

- 98 -

nahmen gut anwendbar.

Bei gering beanspruchten Wohnungsbädern

sollten bei feuchtigkeitsempfindlichen

Wandbaustoffen zumindest Maßnahmen wie

Spachtelmassen, Fugendichtungsmaterialien

oder wasserundurchlässige Beläge ange-

wendt werden. Starre Abdichtungsmaßnah-

men sind auch hier nur bei entsprechend

rissefreien Untergründen vertretbar. Bei

Wohnungsbädern mit gering feuchtigkeits-

empfindlichen Untergründen ist es dage-

gen vertretbar, auf Schutzmaßnahmen ganz

zu verzichten oder doch lediglich auf

den unmittelbaren Bereich um die Dusche

zu beschränken. Diese dargestellten Vor-

schläge sind in der folgenden Tabelle

zusammengefaßt.

BEANSPRUCHUNG HOCH MITTEL GERING

FEUCHTIGKEITS-EMPFINDLICHKEIT

KLEIN GROB KLEIN GROB KLEIN

ABDICHTUNGS-/SCHUTZMAßNAHME

EIN/MEHRLAGIGEBAHNENABDICHTUNG

DICHTE BELAGE,BE-SCHICHTUNGEN,SCHLÄMMEN

KEINEANFORDERUNG

Tabelle 6 - Zuordnung von Abdichtungs- bzw. Schutzmaßnahmen zu denBeanspruchungen in Naßräumen und zu der Feuchtigkeits-empfindlichkeit angrenzender Bauteile

Fußböden von Naßräumen:

Bei Fußböden ist das Aufbringen von ein-

lagigen 3ahnenabdichtungen unproblematisch

und kostengünstig, während andererseits

die Verwendung von aufspachtelbaren oder

streichbaren Abdichtungsmaßnahmen beson-

- 99 -

ders an den Randfugen problematsich ist.

Bei hoher Wasserbeanspruchung sind daher

Bahnenabdichtungen entsprechend DIN 18 195

mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen an-

zuwenden. In allen anderen Anwendungs-

fällen wird die Verlegung einer einlagi-

gen, bis 4 cm über Oberkante Fußboden

reichenden Bahnenabdichtung oder die Ver-

wendung von wasserundurchlässigen Ober-

belägen als Regelausführung vorgeschla-

gen.

Bei nicht oder nur mit geringen Schutz-

maßnahmen versehenen Wohnungsbädern kann

das Schadensrisiko erheblich durch eine

sinnvolle Gestaltung der Sanitärobjekt-

anschlüsse vermindert werden, indem diese

Bereiche bereits angeformte Aufkantungen

aufweisen oder aber zumindest für eine

fachgerechte Verfüllung mit einem elasti-

schen Dichtungsmaterial vorbereitet sind.

Rundum schließbare Duschkabinen stellen

in dieser Hinsicht ebenfalls sehr sinn-

volle Feuchtigkeitsschutzmaßnahmen für

Naßräume in Wohnungsbädern dar.

Besonders bei Wohngebäuden kann der Grad

der Feuchtigkeitsbeanspruchung der Wand-

und Bodenflächen in Naßräumen weitgehend

durch den Nutzer reguliert werden (das

unterscheidet diese Form der Spritz-

und Sickerwasserbeanspruchung von witte-

rungsbedingten außenseitigen Beanspru-

chungen). Es erscheint daher denkbar,

den Umfang der Abdichtungsmaßnahmen in

Naßräumen des Wohnungsbaus nicht zu regle-

mentieren, sondern im Sinne der Verein-

- 100 -

barung eines bestimmten Qualitätsstan-

dards ist die Entscheidung dem Bauherrn

zu überlassen, ob er ein hochwertig ab-

gedichtetes oder ein bei verantwortungs-

voller Nutzung hinreichend feuchtigkeits-

geschütztes Bad haben möchte. Die Ergeb-

nisse des vorgelegten Querschnittsberich-

tes stellen insofern auch einen Beitrag

zur Verminderung der Bauvorschriften dar.

- 101 -

7. LITERATURHINWEISE

Fachbücher und Fachaufsätze

- F 1 a d e, G.: Das Fußbodenbuch.

Wiesbaden, Berlin, Bauverlag 1983

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Band III: Keller, Dränagen. 3. Auflage,

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- Sch i 1 d, E,; Oswald, R.; Rogier, D.;

Schweikert, H,; Schnapauff, V.:

Schwachstellen - Schäden, Ursachen, Kon-

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Band IV: Innenwände, Decken, Fußböden.

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Technische Bestimmungen für den Bau.

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- D I N 1 8 1 5 6, Teil 2, Stoffe für

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Dünnbettmörtel. Ausgabe März 1978

- D I N 1 8 1 5 6, Teil 3, Stoffe für

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Juli 1980

- D I N 1 8 1 5 6, Teil 4, Stoffe für

keramische Bekleidungen im Dünnbettver-

fahren; Reaktionsharzklebstoffe. Ausgabe

Dezember 1984

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keramischer Bekleidungen im Dünnbett-

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bettmörtel. Ausgabe Juli 1979

- D I N 1 8 1 5 7, Teil 2, Ausführung

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verfahren; Dispersionsklebstoffe. Aus-

gabe Oktober 1982

- D I N 1 8 1 5 7, Teil 3, E, Ausführung

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stoff als Dämmstoffe für das Bauwesen;

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Ausgabe Juni 1979

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stoffe für das Bauwesen; Dämmstoffe für

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Teil 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9 u. 10: Aus-

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- D I N 1 8 3 6 5, (VOB, Teil C, Allge-

meine technische Vorschriften für Bau-

leistungen.) Bodenbelagsarbeiten. Aus-

gabe Oktober 1979

- D I N 1 8 5 4 0, Teil 1, Abdichten

von Außenwandfu g en im Hochbau mit Fu-

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bildung der Fugen. Ausgabe Januar 1980

- D I N 1 8 5 6 0, Teil 1, Estriche im

Bauwesen; Begriffe, allgemeine Anforde-

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- D I N 1 8 5 6 0, Teil 2, Estriche im

Bauwesen; Estriche auf Dämmschichten.

Ausgabe August 1981

- D I N 1 8 5 6 0, Teil 3, Estriche im

Bauwesen; Verbundestriche. Ausgabe Ja-

nuar 1985

- D I N 1 8 5 6 0, Teil 4, Estriche im

Bauwesen; Estriche auf Trennschichten.

Ausgabe April 1985

- 105 -

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Ausgabe August 1982

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Fliesengewerbes im Zentralverband des

Deutschen Baugewerbes e. V. (ZDB), Bonn:

Bewegungsfugen in Bekleidungen und Be-

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Deutschen Baugewerbes e. V. (ZDB).

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schen Baugewerbes e. V. (ZDB). Merkblatt

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ten Fußbodenkonstruktionen. Stand: Ja-

nuar 1980, Bonn

- Zentra l verband desDeut-

schen Baugewerbes e. V. Merkblatt: Ke-

ramische Fliesen und Platten, Natur-

stein und Betonwerkstein auf Fußboden-

konstruktionen mit Dämmschichten. Stand:

Oktober 1983, Bonn

- Zulassungsbescheide

des Instituts für Bautechnik Berlin:

(Allgemeine bauaufsichtliche, baurecht-

liche Zulassungen, diese werden produkt-

bezogen erteilt u. a. für Dichtungsschläm-

men und Elastikschlämmen verschiedenerHersteller)

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