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Familie Krumbacher - eine unglaubliche, doch leider wahre ... · PDF fileFamilie Krumbacher -...

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Familie Krumbacher - eine unglaubliche, doch leider wahre Geschichte news. zwoelfstaemme.de
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Familie Krumbacher - eine unglaubliche, doch leider wahre Geschichte

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Im Sommer 2013 waren wir noch eine glückliche Familie. Wir lebten zu der Zeit mit unseren Freunden in der Gemeinschaft in Wörnitz. Schon ungefähr vierzehn Jahre vorher hatten wir uns der Glaubensgemeinschaft der Zwölf Stämme angeschlossen und diesen Schritt nie bereut. Während dieser Zeit lebten wir in vielen verschiedenen Ländern und lernten die Gemeinschaften dort kennen.

Am 4. September 2013 feierten wir den Beginn von YOM TERUAH (ein biblisches Fest). Zu diesem Fest waren wir alle zusammen und haben gesungen, getanzt und miteinander geredet. Nach dem gemeinsamen Gebet wurde dann gegrillt. Dazu waren Freunde und Nachbarn eingeladen. Zufrieden saßen wir noch lange zusammen, in Vorfreude auf den hohen Sabbat am nächsten Morgen. Niemand ahnte im Geringsten, welche Tragödie uns bevorstand.

6.00 Uhr morgens: Durch aufgeregtes Klopfen an der Zimmertür werden wir aufgeweckt. Jemand steht im Schlafanzug vor der Tür, hinter ihr Polizei. „Was ist los?“, fragen wir verschlafen, „Brennt‘s?“ Barsch werden wir aufgefordert aufzustehen. Neben den Polizisten sind auch einige Jugendamtsmitarbeiter da. Sie wollen die Kinder - sofort.

„Warum? Was sind unsere

Rechte?“

Uns Eltern werden Beschlüsse vorgelegt:

Sämtliche Beschlüsse haben den gleichen Wortlaut; nur die Namen wurden ausgetauscht. Die Anschuldigungen lauten: „... Kindesmisshandlung, Abschottung, Vernachlässigung und Verweigerung medizinischer Hilfe...“! Die von den Zeugen geschilderten Vorkommnisse liegen Jahre zurück und haben weder mit den betroffenen Personen, noch den konkreten Situationen der Betroffenen zu tun. Die Zeugen, die wir kennen, hatten die Gemeinschaft schon vor mehreren Jahren verlassen. Viele der jetzt betroffenen Kinder waren zu dieser Zeit noch nicht einmal geboren. In den Vorwürfen werden weder unsere Namen noch irgendwelche konkreten Situationen, die mit unserer Familie zu tun gehabt hätten, genannt. Es muss eine Verwechslung sein; alles wird sich bald klären.

Unsere Kinder sind, bis zum 5.09.2013 glücklich aufgewachsen

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Die ersten Kinder werden verschlafen weggeführt. Die dreijährigen Zwillinge werden von den Eltern weggezerrt, dann ein spanisch-amerikanisches Geschwisterpaar. Eine Familie nach der anderen ist dran, bis nur noch unsere drei Töchter übrig sind. Es gibt keinen Beschluss für unsere Familie. Einen Moment lang atmen wir auf. Doch Frau S. vom Jugendamt fordert: „Alle Kinder der Zwölf Stämme müssen mit.“

Werden wir etwa wegen unserem Glauben verfolgt?

Wie kann ein solch einschneidender Beschluss ohne vorausgehende Kontaktaufnahme mit den Betroffenen zustande kommen, fragen wir uns. Welchen Schutz vor Verleumdung haben wir? Reicht es aus, einer Minderheit anzugehören, um jeglichen rechtlichen Schutz zu verlieren? Die Anforderung unseres Beschlusses wird veranlasst. In knapp einer Stunde ist er da! Unter anderem steht im Beschluss: „Die Eltern sind nicht in der Lage und nicht willens, die Gefahr abzuwenden.“ Das ist eine starke Aussage, doch Tatsache ist:Bis zu diesem Zeitpunkt hatten wir nicht einmal mit dem Jugendamt zu tun gehabt. Wir hatten nicht einmal einen Brief oder ein Telefonat erhalten. Unseren Mädchen ging es blendend, sie erfreuten sich guter Gesundheit, waren aufgeweckte, gesellige Persönlichkeiten. Der erste Kontakt mit dem Jugendamt ist hier und jetzt. Träumen wir?

Bewaffnete Polizisten stehen überall im Haus herum, die Mitarbeiter vom Jugendamt fordern die sofortige Herausgabe der Kinder, alles abgesichert und legal mit richterlichem Beschluss. Die verleumderische Berichterstattung der Medien und ein inkompetenter Sachverständiger (eine Sektenbeauftragte) haben ein Bild gemalt mit der Absicht, die Zwölf Stämme zu zerstören.

Es gibt aber keine einzige Anklage gegen UNSERE FAMILIE. NICHTS.

Nach einigem Hin und Her, einem herzzerreißenden Plädoyer meiner 17-jährigen Tochter, Drohungen vom Jugendamt, den Bitten der Polizei, eine Eskalation zu vermeiden und der Versicherung, dass eine Kooperation das Beste wäre, trösten wir unsere weinende Merea (neun Jahre) und senden sie, ohne Widerstand zu leisten, mit. Auch Eva (siebzehn Jahre) geht schlussendlich „freiwillig“. Es wird ihr versprochen, dass sie nicht von ihrer Schwester getrennt wird. Ich stehe unter Schock und verabschiede mich nicht mal ordentlich von meinen Mädchen.

Die Polizei schaut noch in jeden Schrank, unter jedes Bett, konfisziert mögliches

„Tatwerkzeug“ - einen vertrockneten Zweig, den eines der kleinen Kinder wohl einige Tage zuvor ins Haus gebracht hatte. Ein Hausdurchsuchungsbefehl wird nicht gezeigt.Um zehn Uhr ist der Spuk vorbei.

Jugendamt: Kinderraub mit Staatsgewalt!

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Bei der ärztlichen Untersuchung wird festgestellt, was wir bereits wissen. Die Kinder sind bei guter Gesundheit - physisch und psychisch. Es gibt keine Anzeichen von Misshandlung. An Merea wurden zu keinem Zeitpunkt Spuren oder Anzeichen von Misshandlungen gefunden. Sie war nicht verwahrlost. Sie hat von Anfang an bis jetzt nicht aufgehört ihren Wunsch auszudrücken, nach Hause zu dürfen. Trotzdem: Die Kinder bleiben in Gewahrsam; der Kontakt zu den Eltern bleibt unterbunden.

Nach zwei Wochen kommen die Mädchen abends um 19.00 Uhr plötzlich nach Hause. Wir sind außer uns vor Freude. Sie sind bei der Pflegefamilie ausgebüxt. Wir informieren die Polizei und bitten darum, die Mädchen über Nacht in Ruhe zu lassen.

Wir versprechen, die Kinder am nächsten Morgen in die Schule zu bringen, um weitere Gewaltaktionen zu vermeiden. Trotzdem steht die Polizei um 21.30 Uhr wieder vor dem Haus. Das Jugendamt besteht auf eine unverzügliche Herausgabe der Kinder unter

Androhung von Gewalt. Zum zweiten Mal werden die Mädchen unter Polizeiaufsicht aus dem Bett geholt und weinend zurück zu den Pflegeeltern gebracht. Alles „zum Wohl des Kindes“ und im Namen der gewaltfreien Erziehung. Jetzt wird gedroht, die Mädchen zu trennen. Siehe: http://news.zwoelfstaemme.de/2013/11/25/evas-tagebuch-wie-geht-es-ihr-eigentlich/http://news.twelvetribes.org/2014/01/03/diary-of-an-abused-girl/http://news.zwoelfstaemme.de/2013/11/17/kummert-sich-die-bundeskanzlerin-merkel-wirklich-um-ihre-burger/

Nach der Flucht in die Schweiz

Merea (3. von links) in glücklichen Tagen in der Gemeinschaft

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Am 2. Oktober werden unsere Töchter vor dem Amtsgericht angehört. Sie können es kaum erwarten, ihre Sicht der Dinge zu schildern und setzen große Hoffnungen auf die Anhörung. Bei der Anhörung wird Merea gleich am Anfang von der Richterin gefragt: „Gibt es irgendetwas, was du mir gleich sagen willst?“ Merea antwortet: „Dass ich zurück mag zu meinen Eltern. Wenn ich jetzt nicht gleich zurück kann zu meinen Eltern, dann vielleicht zu meiner Oma in der Schweiz.“

Nach der Befragung sind die Mädchen enttäuscht, sie fühlten sich nicht gehört, sondern verhört. Was ist hier los? Warum dürfen wir nicht gleich nach Hause, fragen sie verzweifelt. Die Zeit wird lang, den Mädchen sinkt der Mut. In der Schule werden sie mit Spott, Grobheiten und Anfeindungen konfrontiert. Die neunjährige Merea erlebt mit, wie einige Jungs eine Klassenkameradin unter Geschrei die Treppe runtertragen und in der Jungentoilette einsperren. Sie meldet dies der Lehrerin. Seither ist sie nicht mehr beliebt, erzählt sie heimlich beim Besuch. Auch Eva werden die Tage zur Qual. (siehe ihr Tagebuch)

Am 16. Oktober meldet sich Eva mittags mit Migräne von der Schule ab. Merea kommt am selben Tag nach der Schule nicht, wie gewohnt, mit dem Bus bei den Pflegeeltern an. Um 16.00 Uhr meldet sich die Polizei bei uns und fragt nach dem Verbleib der Kinder. Ich bin in der Küche am Backen, mein Mann kümmert sich im Stall um die Tiere. Ich selbst, ganz aufgeregt, führe die Polizisten durchs ganze Haus auf der Suche nach den Kindern – umsonst. Kurz darauf kommt mein Mann auch. Die Polizei geht und bittet um Nachricht, falls wir von den Mädchen etwas hören.

Abends um 9.00 Uhr kriegen wir einen Anruf: Den

Mädchen geht es gut. Wir melden dies der Polizei, weil wir eine unnötige Suchaktion verhindern wollen.

Die Mädchen (Schweizer Staatsbürger) haben sich, nach ihrem ersten missglückten Fluchtversuch zu den Eltern, nun in den Kopf gesetzt, in die Schweiz zu fliehen. Dort haben sie verschiedene Verwandte. Zudem hatte Merea ja bereits vor Gericht ausgesagt, sie wolle, wenn nicht zu den Eltern, dann wenigstens zu der Großmutti.

In den Medien wird von Entführung der Kinder gesprochen. (siehe http://news.zwoelfstaemme.de/2014/03/07/die-verlorene-ehre-der-familie-krumbacher/ ).Auch die Richterin übersieht die offensichtlichen Fakten und ist weiterhin der festen Überzeugung, dass es ausgeschlossen ist, dass die Mädchen alleine geflohen seien, zumal sie ja ohne jegliche Kontakte zu Außenstehenden aufgewachsen seien. Woher kommt wohl diese Ansicht? Wir hatten doch gerade bezeugt, dass wir keineswegs abgeschottet lebten. Briefe und Photos, unter anderem von gemeinsamen Ferien mit den Familien von meinem Bruder und meiner Schwester, sind wohl im Papierkorb gelandet. Auch sämtlichen Briefen, Telefonanrufen und Nachfragen von Nachbarn und Besuchern unserer Gemeinschaften wurde kein Gehör geschenkt.

Urlaub in der Schweiz 2012

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Wie kommt es, dass wir allesamt wie Lügner behandelt werden?

Nach unserer Anhörung ziehen wir zu meiner Mutter in die Schweiz, wo unsere Mädchen sind. Es scheint, dass sich das Verfahren hinauszögern wird, um die Kinder gezielt von uns zu entfremden und wir befürchten mittlerweile, vorverurteilt zu sein. Deshalb melden wir uns ganz offiziell dort an in der Hoffnung, in der Schweiz ein faires Verfahren nach Schweizer Recht zu bekommen. Die Mädchen erholen sich langsam von den traumatischen Erlebnissen. Anfangs bricht Merea in Fieber aus. Die ganze Nacht erzählt sie wilde Geschichten. Sie erholt sich aber rasch. Am Donnerstag, den 07.11.2013 vereinbare ich mit der Schweizer Kinderschutzbehörde einen Termin mit einer Sozialarbeiterin. Obwohl ich mich am liebsten gleich am Freitag noch mit der beauftragten Frau L. treffen würde, wird mir versichert, es bestehe keine solche Eile. Wir einigen uns daraufhin auf Montag, den 11.11.2013 um 14.00 Uhr. Wir sind froh, dass eine baldige Klärung unserer Situation in Sicht ist. Auch der mit unserem Fall beauftragte Rechtsanwalt bestätigt, dass wir im Moment keine Polizeiaktion zu befürchten hätten und

nach der schweizerischen Verfassung keine Schweizer Bürger ausgeliefert werden dürften.

Was nun passierte, ist für mich und unsere Familie mit größten Schmerzen und Entsetzen verbunden.

Freitagmorgens, den 8. November 2013, lassen wir unsere zwei geliebten Kinder in der Obhut meiner Mutter, um einige Wohnungen anzuschauen. Zusammen mit ihrer Oma wollen sie Brot und Kuchen backen. Wir sind alle entspannt und freuen uns auf den Sabbat. Es scheint, dass langsam wieder Normalität einkehrt.Es ist ungefähr 15.00 Uhr. Das Handy klingelt - nichts ahnend gehe ich ran. Eine verstörte Eva und lautes Weinen und Schreie sind am anderen Ende zu hören: „Die Polizei ist da, sie holen uns, …..“ In einer ungeheuerlichen und gewaltvollen Polizeiaktion werden unsere Töchter weinend und schreiend aus der Wohnung meiner unbescholtenen Mutter gezerrt. Eva wird von mehreren Polizisten geschleift und getragen. (Siehe: http://news.zwoelfstaemme.de/2013/11/09/bericht-von-augenzeugen/ http://news.twelvetribes.org/2014/03/03/seized-in-the-middle-of-the-night/ )

Bericht von AugenzeugenSamstag, den 9.Nov. 2013

Es ist Nachmittag, der 8. November 2013. Der Polizeibeamte legt seinen Finger auf das Guckloch an der Haustüre und drückt den Klingelknopf. Nichts ahnend wird die Türe geöffnet und die beiden Polizeibeamten kommen in die Wohnung und überbringen die Schreckensnachricht, dass sie gekommen sind, um Eva und Merea abzuholen und nach Deutschland zu bringen. Eva greift zum Handy und ruft ihre Eltern an, die unterwegs sind. Die Eltern sprechen mit den Polizeibeamten und versuchen, sie dazu zu bringen, bis zur Ankunft zu warten – erfolglos! Die Eltern informieren telefonisch ihren Rechtsanwalt in Bern. Der konnte allerdings am späten Freitagnachmittag nichts mehr ändern. Die zuständigen Behörden waren nicht mehr erreichbar.

Das war wieder „typisch Jugendamt“, knapp vor dem Wochenende zuzuschlagen.

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Eva verweist die Beamten darauf, dass sie Schweizerin ist und nicht ausgeliefert werden darf – sie wird nicht gehört! Die Beamten legen einen „Kammerentscheid“ von der KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) Oberaargau vor, in dem die Kantonspolizei Bern beauftragt wird, Eva und Merea abzuholen und an der deutschen Grenze der deutschen Polizei zu übergeben. Als Begründung wird angegeben: „Auf Grund der großen Fluchtgefahr der Kinder und ihrer Gefährdungslage,“ und „Aufgrund der vorliegend durch die erhebliche Kindeswohlgefährdung begründete Dringlichkeit wird die Anerkennung und Vollstreckung super-provisorisch verfügt.“ Dabei sind die Kinder Merea und Eva schon im Oktober bei der Einwohnerbehörde angemeldet worden. Mit der KESB standen die Eltern in Kontakt und ein erster Gesprächstermin war für den Montag, 11.11.2013 um 14:00 Uhr vereinbart. War das nur ein Trick oder Irreführung? Es läuft darauf hinaus, dass Eva schreiend gegen ihren Willen von den Polizeibeamten zum Auto getragen wird. Merea klammert sich schreiend an die Großmutter, doch auch sie wird mitgenommen. Die Eltern folgen dem Polizeiauto und rufen Eva auf dem Handy an und sprechen während der Fahrt mit den Polizeibeamten und versuchen eine Übergabe an die deutsche Polizei zu verhindern – ihrem Bitten wird nicht nachgegeben! Die Eltern rufen den Anwalt an und versuchen auch selber, die Behörden zur Rücknahme der Auslieferung zu bewegen – erfolglos, es ist Freitagnachmittag!

Die Schweizer Polizeibeamten fahren über die Grenze und halten beim deutschen Zoll an. Die Eltern sprechen erst mit den Schweizer und dann mit den deutschen Polizeibeamten und bitten und flehen, dass die Kinder doch bitte wieder in die Schweiz zurückgeschickt werden – ohne Erfolg! Es ist etwa 17:00 Uhr und alles, was bleibt, ist, den deutschen Polizeibeamten zur Dienststelle zu folgen. Dort wird den Eltern erlaubt, zusammen mit ihren Kindern auf dem Flur zu warten. Das Warten zieht sich über Stunden hin, bis endlich um 21:20 Uhr die 2 Männer und 3 Frauen vom Jugendamt aus Donauwörth eintreffen. Eva und Merea sagten uns, mitten in diesen dramatischen 7,5 Stunden, dass sie trotzdem für die 3 Wochen dankbar sind, die sie mit uns Eltern verbringen konnten. Es habe sich trotz der schmerzvollen Trennung gelohnt, denn die Zeit des Getrenntseins ist eine Zeit des Schmerzes und der Qual. Die Eltern haben noch einmal versucht, sich gegenüber den Jugendamtmitarbeitern und 2 Polizeibeamten für eine Freilassung von Eva und Merea einzusetzen. Doch wieder ohne Erfolg. Die Jugendamtmitarbeiter ließen sich weder von den weinenden Kindern noch von den Eltern und auch nicht auf Anraten der einsatzleitenden Polizeibeamten davon abhalten, die beiden Mädchen voneinander zu trennen. Die Eltern wurden von Polizeibeamten zurückgehalten, bis die Kinder gegen ihren Willen zu den Fahrzeugen hinausgeführt wurden. Die beiden Autos vom Jugendamt werden kurz vor 22:00 Uhr direkt vor den Eingang geparkt, es wird die Kindersicherung der Türen kontrolliert. Dann kommen die beiden Mädchen mit Bewachern aus der Polizeidienststelle heraus und werden voneinander getrennt. Eva ist laut zu hören: „Ich will nicht wieder nach Deutschland.“ Sie wird in den weißen Mercedes gedrängt und ihre kleine Schwester in das andere Auto. Dann werden die Türen geschlossen und die Autos fahren los. Die Eltern durften nicht mit hinauskommen. Sie kommen kurze Zeit später in

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Begleitung eines Polizeibeamten, der sichtlich betroffen ist, heraus. Der Polizeibeamte bedankt sich bei den Eltern dafür, dass sie in dieser Extremsituation nicht die Kontrolle verloren haben.

Das verdient Respekt. Weiter ermutigt er die Eltern, einen Anwalt zu beauftragen und den Rechtsweg auszuschöpfen. Fazit: Jeder tut seine Pflicht, führt seinen Auftrag aus, alle haben auch Verständnis für die Kinder und die Eltern, die sich offensichtlich lieben, aber niemand ist bereit danach zu handeln, was er spürt. Jeder versteckt sich hinter seinem Auftrag und tut nur seinen Job. Der Job und der Gehorsam sind den Deutschen heilig und den Schweizern auch. Im Nachhinein wundern sich viele: „Wie konnte das nur geschehen?“ Wenn jeder „nur seine Pflicht tut“, dann verliert die Gerechtigkeit dabei mehr und mehr ihre Stimme.

Zivilcourage ist sowieso ein Fremdwort und wird immer seltener benutzt und vielleicht schon bald verboten

Es ist mir unverständlich, wie diese Aktion zum Wohle des Kindes im Namen einer gewaltfreien Erziehung geschehen konnte. Die Polizei sprach von Fluchtgefahr, weswegen so rigoros vorgegangen werden müsse. Diese Information entbehrte leider jeder nachvollziehbaren Grundlage. Wo kam sie her?

Jedenfalls verbrachten wir nach der Übergabe der gekidnappten Mädchen an die deutsche Polizei fünf lange Stunden auf der Lörracher Polizeistation. Dort erwarteten wir voller Bangen die Mitarbeiter vom Jugendamt Donau-Ries. Als diese um 22.00 Uhr endlich eintrafen, waren sie so hartherzig und unnachgiebig wie immer. Die Geschwister wurden getrennt und in zwei gesonderten Fahrzeugen zu ihrem jeweiligen Bestimmungsort gebracht. Wir wurden wie Schwerverbrecher behandelt und durch Polizisten zurückgehalten. Ich kann nicht beschreiben, wie ich mich fühlte, als ich Merea beim Herausführen wimmern hörte: „Bitte versprecht mir, dass ich bei meiner Schwester schlafen darf.“ Wir Eltern blieben alleine zurück. Der verantwortliche Polizist lobte unsere tapfere Haltung. Es war

ein Hohn. Was konnten wir tun angesichts zwanzig oder mehr schwerbewaffneter Beamter? Es ist erstaunlich, dass bisher keiner verrückt geworden ist.Alles zum Wohl des Kindes! Gewaltfreie Erziehung!

Unsere 17-jährige Eva wird in eine Jugendhilfeeinrichtung gebracht. Das Handy wird ihr abgenommen. Nach zehn Tagen darf sie zum ersten Mal anrufen. Was hat sie eigentlich verbrochen?

Am 28.11.2013 wird unsere Tochter Eva von Frau Richterin R. entlassen. Sie hebt die vorläufige Verfügung vom 1. September 2013 in ihrem Fall auf und da sie mittlerweile 18 Jahre alt ist, wird auch das Hauptsacheverfahren abgesagt. Alles, was bleibt, ist die Traumatisierung unserer Tochter und die Gewalterfahrungen durch die deutschen Behörden: Eva wurde dreimal gegen ihren Willen von der Polizei festgenommen, erlebte die dramatische Trennung von ihrer kleinen Schwester und wurde anschließend von jeglicher Vertrauensperson total isoliert. Siehe Tagebuch und Briefe von Eva.

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Merea gehört zu ihren Schwestern

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Für ihre Schwester Merea bleibt die vorläufige Verfügung bestehen. Merea wird vorerst zu einer Pflegefamilie gebracht. Was sie dort erlebt, bleibt den Eltern weitgehend verborgen. Was sie uns später bei den sehr beschränkten und überwachten Anrufen erzählt, beschränkt sich auf: „... Das war so schlimm... Die haben gesagt, ihr habt mich entführt…. Die Jungs waren sooo schlimm... Ich sollte ganz allein einkaufen gehen, die Frau hat mich vor dem Einkaufszentrum abgesetzt.... So schlimm, Ima (Hebräisch für „Mutter“)!“ Merea muss an diesem Ort 10 Tage aushalten, obwohl das Jugendamt nach 2 Tagen bereits wusste, wie sich Merea in der Pflegefamilie fühlt.

Herr S. vom Jugendamt berichtet, dass das Jugendamt ja wirklich schnell gehandelt hätte und Mereas Wunsch, mit einer Freundin aus den Zwölf Stämmen zu sein, schnell berücksichtigt worden sei. Er versichert uns auch, dass die Pflegeeltern nicht vom Jugendamt beauftragt worden seien, Merea zu verhören und wir sollen doch anerkennen, dass sie die Wünsche der Kinder sehr ernst nähmen.

Tatsächlich wurde Merea nach zehn Tagen in ein Kinderheim gebracht, in dem bereits andere Kinder der Zwölf Stämme untergebracht waren. Dort war sie erst mal glücklich, alte Freunde zu treffen. Die Kontakte zu den Eltern werden im Auftrag des Jugendamts weiterhin auf ein Minimum beschränkt. Es wird auch verboten, Englisch zu sprechen, obschon Merea zweisprachig aufgewachsen ist. Dass die Wünsche unserer Tochter berücksichtigt werden, können wir

leider nicht bestätigen.Merea lebt seither im Kinderheim. Laut Jugendamt hat sie sich dort gut eingelebt und es besteht keine Veranlassung, sie den Eltern zurückzugeben. Das Wohl des Kindes ist jetzt im Heim gesichert und die gewaltfreie Erziehung garantiert. Alles ist bestens organisiert. Wie geht es unserer Tochter in der Fürsorge des Jugendamtes und seiner Helfer wirklich?

Bei der Anhörung vor dem OLG München am 10.02.2014 wird Merea gefragt, welche 3 Wünsche sie hätte, wenn eine Wunschfee käme. Merea erklärt: „Ich habe nur einen, nämlich nach Hause zurück zu meinen Eltern zu gehen.“

Bei der Anhörung am 09.07.2014 im Auftrag der KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde der Schweiz) sagt Merea auf die Frage „Weshalb bist du damals in die Schweiz geflohen?“ „Mir hat‘s einfach gereicht. Es war alles so ungerecht. Ich habe mich in der Pflegefamilie nicht wohl gefühlt. Ich war dort mit meiner Schwester, der hat es auch gereicht. Ich verstehe nicht, warum man den Kindern nichts glaubt. Ich habe nichts getan und bin auch nicht schuld.“

Neues zu Hause oder Gefängnis?

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Auf die Frage „Fühlst du dich in der Gemeinschaft der Zwölf Stämme wohl?“ sagt Merea:

„Ich will bei meinen Eltern sein. Wenn ich es mir aussuchen könnte, dann lieber bei meinen Eltern. Es wäre aber ganz schön, wieder mal die anderen zu sehen und miteinander zu reden.“

Merea hat für ihre Ima (Mama) anlässlich ihres 10-ten Geburtstags ein Büchlein gemalt. Sie hat uns dieses und ihren letzten Brief zugeschmuggelt. Macht das nicht deutlich, wie sehr Merea unter Furcht lebt und nicht ihre Liebe zu uns Eltern ausdrücken kann? Selbst nach 16 Monaten „Gefangenschaft“ gibt es nur streng bewachte Besuche und Telefonate. Unsere Tochter leidet psychisch und auch physisch. Sie war in den 9 Jahren vor der Inobhutnahme fast nie krank. Seit der Inobhutnahme ist sie regelmäßig krank und

Unsere Tochter im Loyalitätskonflikt,

wie lange noch?

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leidet sehr unter der Trennung von ihren Eltern, wie sie in ihrem Brief schreibt.

Warum wohl ist der größte Wunsch des nun zehnjährigen Mädchens immer noch, zu seinen Eltern zurückzukehren?

Seit der Razzia am 05.09.2013 sind 16 Monate ins Land gezogen. Wann vergessen die Mütter und Väter endlich ihre geliebten Kinder und kehren zur Tagesordnung zurück?

Wir Eltern haben Merea neuneinhalb Jahre lang versorgt, gepflegt und erzogen. Wir lieben unsere Tochter von ganzem Herzen. Sie wurde von uns ersehnt und gewollt. Wir sind für ihr Wohlergehen vor Gott und den Menschen verantwortlich. Wir ersehnen den Tag, an dem uns unser geliebtes Kind wieder zurückgegeben wird!

Kann auch eine Frau ihr Kindlein vergessen, daß sie sich nicht erbarmt über

ihren leiblichen Sohn? Selbst wenn sie ihn vergessen sollte — ich will

dich nicht vergessen! Jesaja 49:15

Von David und Barbara Krumbacher in der Hoffnung, dass unser Trauma zu

einem Ende kommt.

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