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Fachverband der Standesbeamten Baden-Württemberg, Anke Heim Herbst 2015
§ 1618 BGBFälle zur Einbenennung
Fachverband der Standesbeamten Baden-Württemberg, Anke Heim Herbst 2015
Fälle zum Thema
Einwilligungen
Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg Anke Heim, Herbst 2015 Folie 3
Fall 1 - Einwilligungen
Petra Maus, geboren 2007 in KarlsruheEltern: Oliver Maus und Sonja Maus geb. Hase
__________HEUTE
Stefan Schütz OO Sonja Schütz geb. Hase (Mutter, allein sorgeberechtigt)
Welche Einwilligungen erforderlich?
Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg Anke Heim, Herbst 2015 Folie 4
Fall 2 - Einwilligungen
Mia Stelter, geboren 2003 in Freiburg im BreisgauEltern: Sebastian Stelter und Tamara Groh
___________HEUTE
Manfred Groh geb. Heiser OO Tamara Groh (Mutter, sorgeberechtigt). Sebastian Müller geb. Stelter (Vater, sorgeberechtigt)
Welche Einwilligungen erforderlich?
Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg Anke Heim, Herbst 2015 Folie 5
Fall 3 - Einwilligungen
Sofie Stern, geboren 2000 in TübingenEltern: Georg Hummel und Sarah Stern
___________HEUTE
Friedrich Stark OO Sarah Stark geb. Stern (Mutter, allein sorgeberechtigt)
Welche Einwilligungen erforderlich?
Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg Anke Heim, Herbst 2015 Folie 6
Fall 4 - Einwilligungen
Oliver Baum, geboren 2004 in StuttgartEltern: Josef Baum und Mareike Pfau geb. Hahn
___________HEUTE
Daniela Kuhn und Mareike Kuhn geb. Hahn, in eingetragener Lebenspartnerschaft lebend (Mutter)Vater verstorben
Welche Einwilligungen erforderlich?
Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg Anke Heim, Herbst 2015 Folie 7
Fall 5 - Einwilligungen
Sandra Spohn, geboren 1995 in HeidelbergFritz Spohn und Tilly Spohn geb. Sack
___________HEUTE
Tim Meinzer und Tilly Meinzer geb. Sack (Mutter)
Welche Einwilligungen erforderlich?
Fachverband der Standesbeamten Baden-Württemberg, Anke Heim Herbst 2015
Fälle zum Thema
Voraussetzungen
Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg Anke Heim, Herbst 2015 Folie 9
Fall 6 - Voraussetzungen
Kind: Sylvia Raupp, geboren 2001 in TübingenMutter: Fiona Raupp geb. Gauweiler (sorgeberechtigt)Vater: Tom Raupp (sorgeberechtigt)Stiefmutter: Michaela ReichEhe von Vater und Stiefmutter bestehtDie beiden (Vater und Stiefmutter) haben ein gemeinsames Kind Udo Reich.
Wunsch: Sylvia Reich (alle Beteiligten sind einverstanden)
Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg Anke Heim, Herbst 2015 Folie 10
Fall 7 - Voraussetzungen
Kind: Marc Wein, geboren 2009 in HeidenheimVater: kein Vater im GR eingetragenMutter: Annelinde Meuser geb. Wein Stiefvater: Fabian Meuser
Die Ehe von Mutter und Stiefvater ist am Scheitern und Fabian Meuser ist ausgezogen. Fabian war Vaterersatz für Marc.
Wunsch: Marc Meuser
Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg Anke Heim, Herbst 2015 Folie 11
Fall 8 - Voraussetzungen
Kind: Patrick Müller, geboren 2007 in Stockach; lebt im Haushalt von Mutter und Stiefvater
Vater: Wolfgang Müller (allein sorgeberechtigt)Mutter: Heide Gnam geb. Sonne Stiefvater: Felix Gnam
Wunsch: Patrick Gnam
Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg Anke Heim, Herbst 2015 Folie 12
Fall 9 - Voraussetzungen
Kind: Marie Daum, geboren 2010 in MannheimVater: kein Vater in GR eingetragenMutter: Elsa Frick geb. Daum (sorgeberechtigt)Stiefvater: Thorben FrickEhe von Mutter und Stiefvater besteht. Marie wurde 2011 einbenannt; sie heißt Marie Frick.
2012 erkennt Thorben Frick die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter an.Was nun?
Fachverband der Standesbeamten Baden-Württemberg, Anke Heim Herbst 2015
Fälle zum Thema
Name
Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg Anke Heim, Herbst 2015 Folie 14
Fall 10 - Name
Alexander Schmitt, geboren 2001 in UlmMutter und Stiefvater: Beate Lessle geb. Otto und Ralf LessleAlle Voraussetzungen des § 1618 BGB sind erfüllt.
Welche Möglichkeiten der Namensführung?
Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg Anke Heim, Herbst 2015 Folie 15
Fall 11 - Name
Alexander Schmitt-Lessle, geboren 2001 in Ulm (Name durch Einbenennung)Mutter und Stiefvater: Beate Schömig geb. Otto und
Christian SchömigAlle Voraussetzungen des § 1618 BGB sind erfüllt.
Welche Möglichkeiten der Namensführung?
Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg Anke Heim, Herbst 2015 Folie 16
Fall 12 - Name
Lena Günther-Geipel, geboren 2004 in Konstanz (ursprünglicher Geburtsname)Vater und Stiefmutter: Jens Görner geb. Günther-Geipel
und Ulrike GörnerAlle Voraussetzungen des § 1618 BGB sind erfüllt.
Welche Möglichkeiten der Namensführung?
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Fall 13 - Name
Annika Lorenz, geboren 2003 in Gengenbach (Name durch Einbenennung)Mutter und Stiefvater: Maja Lorenz geb. Weller und Erich Lorenz
Die Ehe von Mutter und Stiefvater wird geschieden; Frau Lorenz nimmt ihren Geburtsnamen wieder an.
Wunsch: Annika Weller
Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg Anke Heim, Herbst 2015 Folie 18
Fall 14 - Name
Nele Beckmann, geboren 2007 in Ettlingen (Name durch Einbenennung)Mutter und Stiefvater: Peggy Beckmann geb. Frohn und
Matthias Beckmann
Nele zieht in den Haushalt des Vaters und dessen Ehefrau (Ehename Pape)
Wunsch: Nele Pape
Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg Anke Heim, Herbst 2015 Folie 19
Fall 15 - Name
Amelie Groß, geboren 2008 in Mosbach; Eltern waren nie miteinander verheiratet; heutiger Name durch Einbenennung)Mutter und Stiefvater: Mara Groß geb. Färber und
Heinz Groß; die Ehe besteht
Die Eltern, Erik Traber und Mara Groß, geben beim Jugendamt eine Sorgeerklärung ab.
Wunsch: Amelie Traber
Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg Anke Heim, Herbst 2015 Folie 20
Fall 16 - Name
Susanne Pauli-Holstein, geboren 2004 in Biberach (Name durch Einbenennung)Mutter und Stiefvater: Kati Pauli geb. Braun und
Kornelius PauliVater: Max Holstein
Wunsch:Susanne Pauli
Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg Anke Heim, Herbst 2015 Folie 21
Fall 17 - Name
Bei der Beurkundung der Einbenennungserklärung und aller Zustimmungen erklärt die 17jährige Diana, dass sie bereits eine einjährige Tochter Tanisha hat.
Die Einbenennungserklärung wird in Bruchsal beurkundet. Diana ist in Markelfingen geboren.Tanisha ist in Gottmadingen geboren.
Was haben die einzelnen Standesämter zu tun?
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Fälle zum Thema
Zuständigkeit
Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg Anke Heim, Herbst 2015 Folie 23
Fall 18 - Zuständigkeit
Die Familie lebt in Esslingen in einem Haushalt.Das Kind ist 2000 in Sindelfingen geboren.Der Stiefvater arbeitet die ganze Woche über in Waldshut.Der mit sorgeberechtigte Vater lebt in Hamburg.Das Kind geht in Salem ins Internat und kommt nur am Wochenende nach Hause.Wo können die einzelnen Teilerklärungen beurkundet werden und wo und wann wird die Einbenennung wirksam?
Fachverband der Standesbeamten Baden-Württemberg, Anke Heim Herbst 2015
Fälle zum Thema
Wirksamkeit
Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg Anke Heim, Herbst 2015 Folie 25
Fall 19 - Wirksamkeit
Einbenennungserklärung am 13.08.2015 in Crailsheim; Eingang beim GR am 17.08.2015 in Winnenden
Nachweis „Ehename“ fehlt und wird nachgefordert; Eingang beim GR am 14.09.2015 in Winnenden
Einwilligung des Vaters am 13.08.2015 in Schorndorf; Eingang beim GR am 15.08.2015 in Winnenden
Nach dem Urlaub bearbeitet die Sachbearbeiterin in Winnenden am 30.09.2015 den Fall
Wann ist die Einbenennung wirksam?
Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg Anke Heim, Herbst 2015 Folie 26
Fall 20 - Wirksamkeit
Die Deutsche Botschaft in Nikosia übersendet dem Standesamt Radolfzell eine Einbenennungserklärung.Das deutsche Kind ist in Nikosia geboren.
Was ist zu prüfen, bzw. zu veranlassen?