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EXPOSÉ - Landesamt Bau und Verkehr (TLBV ) | Landesamt Bau … · 2020. 11. 17. · Erkunden ein....

Date post: 31-Jul-2021
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© Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr VV 2500 B-2/02, Fassung vom 26.10.2020 Seite 1 von 6 EXPOSÉ für die landeseigene Liegenschaft in 99425 Weimar, Freiherr-vom-Stein-Allee 2 Historische Stadtvilla auf einem Grundstück mit 514 m² Fläche Ansicht Kreuzungsbereich Berkaer Straße Freiherr-vom-Stein-Allee
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EXPOSÉ

für die landeseigene Liegenschaft in

99425 Weimar, Freiherr-vom-Stein-Allee 2 Historische Stadtvilla auf einem Grundstück mit 514 m² Fläche

Ansicht Kreuzungsbereich Berkaer Straße – Freiherr-vom-Stein-Allee

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1. Geografische Lage und Verkehrsanbindung Die kreisfreie Stadt Weimar, mit ca. 65.000 Einwohnern, ist insbesondere durch ihr kulturelles Erbe und die Bauhaus Universität überregional bekannt ist. Durch ihre zentrale Lage in Thüringen (Erfurt und Jena sind ca. 25 km entfernt) an der Autobahn BAB A4 besteht eine sehr gute Verkehrsverbindung. Die angeboten Liegenschaft befindet sich etwa 1000 m südlich des Weimarer Stadtzentrums. Das Um-feld wird durch zahlreiche villenartige Wohn- und Geschäftshäuser unterschiedlicher architektonischer Stilrichtungen geprägt. Versorgungsmöglichkeiten mit Waren des täglichen Bedarfs sind im näheren Umfeld der Liegenschaft fußläufig erreichbar. Der Park an der Ilm befindet sich nur 300 m östlich und lädt zum Verweilen und Erkunden ein.

Lage im Stadtgebiet (Geoproxy Thüringen – Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation)

2. Objektbeschreibung Die Liegenschaft ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 Thüringer Denkmalschutzgesetz (Einzeldenk-mal). Das bebaute Areal ist zudem Bestandteil des Denkmalensembles „Südliche Stadterweiterung“ Weimar gemäß § 2 Abs. 3 Thüringer Denkmalschutzgesetz. Insofern unterliegen Liegenschaft und Be-bauung den Bindungen des Thüringer Denkmalrechtes.

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Das Grundstück hat einen trapezähnlichen Zuschnitt und eine Größe von 514 m². Es liegt auf einer Länge von ca. 14 m an der Berkaer Straße und auf einer Länge von etwa 33 m an der Freiherr-vom-Stein-Allee an. In seiner Oberflächengestalt ist das Grundstück eben. Die Zufahrt und der Zugang er-folgen von der Freiherr-vom-Stein-Allee. Es existieren 5 nicht näher gekennzeichnete PKW-Stellplätze innerhalb der Grundstücksgrenzen. Das gesamte Grundstück ist durch einen schmiedeeisernen Stab-gitterzaun eingefriedet, ein Eingangstor ist nicht vorhanden.

Ansicht von der Freiherr-vom-Stein-Allee Hof mit Stellplätzen Auf dem Grundstück befindet sich ein villenartiges Gebäude, welches ca. 1895 im Stil der Neorenais-sance errichtet wurde. Die Gesamtnutzfläche be-trägt 244 m². Davon entfallen jeweils 122 m² auf das Erd- und das Mansardengeschoss. Das Ob-jekt ist unterkellert (ca. 100 m²). Das Gebäude wurde in Massivbauweise errichtet. Die Rauman-ordnung ist organisch, die Räume wurden um die Flure angeordnet. Die Belüftungs- und Belich-tungsverhältnisse sind gut. Die Fassade ist mit rot-braunen Klinkern verblendet, der Sockel, die Eckquaderung, Fensterrahmen und Gesimse be-stehen aus sandgelben Zementgussteilen.

Das Gebäude wurde in Vorbereitung einer nicht re-alisierten Nutzung im Jahr 2002 teilweise entkernt. Dabei wurden die Oberböden entfernt und im Man-sardengeschoss mehrere nicht tragende Innen-wände entfernt. Zusätzlich wurde damit begonnen, die Elektroin-stallation zu erneuern und Unterverteilungen, Un-terputzdosen und Elektrokabel zu installieren. In den 1990er Jahren wurde eine Dachsanierung durchgeführt. Sanitärinstallationen sind nicht vor-handen. Das Gebäudeinnere wird als Rohbau beurteilt und

ist im gegenwärtigen Zustand nicht nutzbar.

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3. Erschließung Das Grundstück ist erschlossen. Wasser-, Kanal-, Gas-, Elektro- und Telekommunikationsanschlüsse liegen an. Inwieweit diese funktionsfähig sind, wurde nicht überprüft. Die Zuwegung erfolgt über die vollständig ausgebaute Freiherr-vom-Stein-Allee. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben der örtli-chen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauvoranfrage zu einem konkreten Bau-vorhaben geklärt werden kann.

4. Grundbucheintragungen und Lasten Der Freistaat Thüringen ist Eigentümer der Liegenschaft, eingetragen im Grundbuch von Weimar, Blatt 20671, in der Gemarkung Weimar, Flur 52, Flurstück 395 mit 514 m² Größe, Wirtschaftsart Gebäude- und Freifläche, Lage Freiherr-vom-Stein-Allee 2.

Lageplan – Auszug aus geoproxy Thüringen

In der zweiten und dritten Abteilung des Grundbuches bestehen keine Eintragungen.

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Nach Auskunft der Stadt Weimar

Dezernat Finanzen, Stadtentwicklung, Kultur und Wirtschaft vom 10.03.2017 ist die Liegenschaft

ein Kulturdenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 ThürDSchG und Teil des Denkmalensembles „Südliche

Stadterweiterung“ Weimar gemäß § 2Abs. 3 ThürDSchG. Auf Grund der Denkmaleigenschaft be-

dürfen bauliche Veränderungen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis;

Dezernat Finanzen, Stadtentwicklung, Kultur und Wirtschaft vom 31.03.2017 sind zu Gunsten oder

zu Lasten des vorgenannten Grundvermögens keine Baulasten gemäß § 82 ThürBO im Baulasten-

verzeichnis eingetragen;

Dezernat Ordnung, Recht und Bauen vom 14.03.2017 liegt für das o. g. Grundstück kein Eintrag im

Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS) vor;

befindet sich das Grundstück im Geltungsbereich der Weimarer Erhaltungssatzung vom 21.12.1993 (Bereich 7: Belvederer Allee/Freiherr-vom-Stein-Allee).

5. Kaufgegenstand, Kaufpreiserwartung, Kaufnebenkosten Verkauft wird das unter Nr. 2 beschriebene Grundvermögen in 99425 Weimar, Freiherr-vom-Stein-Al-lee 2, bestehend aus dem Grundstück Gemarkung Weimar, Flur 52, Flurstück 395.

Die Mindesterwartung an den Kaufpreis beträgt 460.000,00 €.

Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbssteuer und Kosten von Lö-schungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.

6. Allgemeine Informationen Für die Richtigkeit und den Inhalt des Exposés wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

Soweit im Exposé auf Internet-Links verwiesen wird, kann trotz Prüfung des Exposé-Verfassers nicht ausgeschlossen werden, dass dort zwischenzeitlich ungesetzliche Inhalte eingefügt wurden. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass der Exposé-Verfasser keinerlei Einfluss auf die Gestaltung gelinkter Sei-ten hat und für deren Inhalte nicht verantwortlich ist.

Mit der Ausreichung dieses Exposé ist kein Makler/Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegen-stand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.

Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeord-nung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kauf-vertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefor-dert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen. Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Bis zum Vorliegen eines unter-schriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.

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Ansicht aus Freiherr von Stein Allee mit Hofzufahrt

Ansicht aus Berkaer Straße


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