Als traditioneller Partner von Immobilienverwaltern
und Wohnungs-unternehmen entwickeln
wir spezielle Versicherungskonzepte für die Wohnungswirtschaft.
Dabei stehen Haftungsreduzierung und
Arbeitserleichterungen im Fokus.
Existenzielle Risiken des Verwalters
erkennen und vermeiden
Pantaenius Versicherungsmakler GmbH
Status: Unabhängiger Versicherungsmakler seit 1899
- in Familienbesitz –
Standorte: Hamburg (Zentrale), Düsseldorf, München
Positionierung: gehört zu den TOP 15 der deutschen Versicherungsmakler
Spezialisierung: Fachmakler für die Wohnungswirtschaft
Kunden: Immobilienverwaltungen, Wohnungsbaugenossenschaften und
Wohnungsunternehmen
Kernkompetenz: WEG- und Mietverwaltungen
Besonderes: Premiumpartner des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter e.V.
Kooperationspartner des VDIV Hessen e.V.
Philosophie: Vertrauen verpflichtet.
Pantaenius stellt sich vor
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Risiken des Verwalters
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Haftung
Leben
Sachwerte
Existentielle Absicherungsmöglichkeiten:
• Betriebs-Haftpflichtversicherung
• Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
• Vertrauensschaden-Versicherung
Haftung des Verwalters
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Der Versicherer ersetzt gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden, egal
ob fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht (Vorsatz ist ausgeschlossen).
• Berechtigte Ansprüche werden befriedigt.
• Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt.
Worauf muss ich achten?
• „Bürohaftpflicht“ oder „Immobilienverwalter-Haftpflicht“?
• Ist die Höhe der Deckungssumme ausreichend ?
Unsere Empfehlung: Mindestens EUR 5 Mio. pauschal vereinbaren.
• Was steht im Kleingedruckten?
Betriebshaftpflichtversicherung
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Wichtige Deckungserweiterungen (Auszug)
• Sachschäden infolge unterlassener oder mangelhafter Instandhaltungsmaßnahmen
• Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für neu in die Verwaltung
genommener Verwaltungsobjekte
• Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden
• Abhandenkommen von fremden Schlüsseln/Codekarten
• Abhandenkommen von Belegschafts- /Besucherhabe
• Umweltschaden-Versicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
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Der Versicherer ersetzt gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Vermögensschäden, die fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht wurden (Vorsatz ist ausgeschlossen).
Es besteht Versicherungsschutz für den Fall, dass der Verwalter von einem Dritten für einen Vermögensschaden (kein Personen- und/oder Sachschaden) haftpflichtig gemacht wird.
• Berechtigte Ansprüche werden befriedigt.
• Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt.
Worauf muss ich achten?
• Ist meine Tätigkeit in vollem Umfang versichert?
• Ist die Versicherungssumme ausreichend? Unsere Empfehlung: Mindestens EUR 200.000,00 vereinbaren.
• Was steht im Kleingedruckten?
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
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Wichtige Leistungen (Auszug) am Beispiel des DDIV-Rahmenvertrages:
• Versicherungsschutz für alle Tätigkeiten eines Immobiliendienstleisters
(Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsverwaltung, Immobilienmakler,
Facility Management)
• „eigenmächtig“ beauftragte Reparaturarbeiten
• Kein Ausschluss für nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeschlossene, erfüllte oder fortgeführte Versicherungsverträge
• Versicherungsschutz für Ansprüche wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Diskriminierungsverboten (Verletzung des AGG)
• Versicherungsschutz für die WEG-Verwaltungsbeiräte
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
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Der Versicherer ersetzt Vermögensschäden,
• die dem versicherten Verwalter durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen unmittelbar
zugefügt werden
• Schäden von Auftraggebern bzw. Dritten, für die der Verwalter haftet
Besonderheit einer Verbandslösung (Auszug) am Beispiel des DDIV-Rahmenvertrages:
Mitversichert sich auch Schäden, die den Auftraggebern von den Inhabern bzw. Gesellschaftern des versicherten Mitgliedsunternehmens selbst zugefügt werden.
Vertrauenspersonen sind sämtliche Mitgliedsunternehmen des Landesverbandes und deren Arbeitnehmer, Mitarbeiter und freie Mitarbeiter, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie deren Angestellte im Auftrag des versicherten Mitgliedsunternehmens und alle Personen, die sich im Auftrag des Unternehmens auf dem Betriebsgelände des versicherten Mitgliedsunternehmens aufhalten.
Vertrauensschadenversicherung
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Wichtige Leistungen (Auszug) am Beispiel des
DDIV-Rahmenvertrages:
Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen durch Vertrauenspersonen
Schäden durch Dritte (Raub, Diebstahl, Betrug)
Eingriffe Dritter in das EDV-System „Hackerangriff“
keine Obliegenheiten bezüglich Datensicherung, Erstellen von Protokollen etc.
Möglichkeit des Nachkaufs bzw. der Wiederauffüllung der Versicherungssumme
Entdeckungsprinzip (Entdeckungstag = Schadentag)
Vertrauensschadenversicherung
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Absicherungsmöglichkeiten:
• Geschäfts-Inhaltsversicherung
• Elektronikversicherung
• Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfall-Versicherung
• Geschäfts-Gebäudeversicherung
Sachwerte
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Versichert ist Ihre kaufmännische- und technische Betriebseinrichtung (zum Neuwert) gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruch-Diebstahl/Vandalismus.
Mögliche Erweiterungen:
• Elementargefahren
• Glasbruch
• Betriebsunterbrechung durch die versicherten Gefahren
Wichtige Inhalte:
• Wiederherstellung von Akten
• Diebstahl von fremden Schlüsseln (Versicherungsschutz muss separat vereinbart werden)
• Betriebsunterbrechung durch die versicherten Gefahren
Geschäftsinhaltsversicherung
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Versichert ist Ihre Büro- und Kommunikationselektronik inkl. Verkabelung gegen die Gefahren
Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruch-Diebstahl/Vandalismus sowie zusätzlich gegen
unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen und bei Abhandenkommen
versicherter Sachen durch Diebstahl.
Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
• Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Vorsatz Dritter,
• Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler,
• Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung,
• Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen,
• Schwelen, Glimmen, Sengen oder Glühen,
• Wasser, Feuchtigkeit.
Elektronikversicherung
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Empfohlene Absicherungsmöglichkeiten:
• Firmen-Rechtsschutz inkl. Arbeits-Rechtsschutz
• Verkehrs-Rechtsschutz
• Straf-Rechtschutz
• Schadenersatz-Rechtsschutz
• Steuer-Rechtsschutz
• Berufsvertrags-Rechtsschutz (Absicherung von Streitigkeiten aus dem Verwaltervertrag)
Recht
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Gefahr für Sachwerte, Vermögen und die Haftung des Verwalters.
• Die 5 häufigsten Angriffsmethoden:
• Schnüffeln in sozialen Netzwerken (Passwörter werden freiwillig an hilfsbereite
„Mitarbeiter vom Support“ herausgegeben).
• Gefälschte Sicherheitssoftware
• Erpressung und Panikmache (Dokumente oder PCs werden verschlüsselt und das
Passwort ist nur gegen Zahlung zu erlangen)
• Eindringen über Webbrowser (z.B. drive by downloads: Nur durch den bloßen Besuch
einer Seite wird Schad-Software heruntergezogen)
• Attacken auf Smartphones
Absicherungsmöglichkeit durch eine Cyber-Versicherung
Cyberangriffe
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Eines ist sicher, dass mindestens eines dieser Ereignisse in unserem
Leben eintritt.
Nur wann und wie sich die Ereignisse ereignen, wissen wir nicht.
Die finanziellen Folgen daraus, können aber im Vorfeld geregelt werden.
Lebens-Risiken/Ereignisse
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Gesundheit oder Krankheit
Tod Alter
Absicherungsmöglichkeiten:
• Kranken-Versicherung (als Voll- oder Zusatzversicherung)
• Krankentagegeld (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall)
• Berufsunfähigkeits-Versicherung (besonders das Kleingedruckte beachten)
• Unfall-Versicherung
• Fahrerschutz
• Pflegezusatz-Versicherung
• Todesfall-Versicherung
• Altersvorsorge (verschiedene Ansatzmöglichkeiten)
Lebens-Risiken/Ereignisse
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Die wichtigste Versicherung überhaupt, da man sie ein
Leben lang braucht!
Absicherungsmöglichkeit als Voll- oder Zusatzversicherung.
Private Kranken-Vollversicherung:
Auf die Leistungen der ambulanten, stationären, zahnärztlichen und Pflege-Bausteine achten.
Zusatzversicherung:
Besonders Empfehlenswert ist eine Zahnzusatzversicherung mit hohen Erstattungsleistungen
z.B. bei einem neuen Gebiss.
Für eine professionelle Zahnreinigung jedes Jahr, braucht man keine Versicherung.
Krankenversicherung
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Krankentagegeldversicherung:
• Arbeitnehmer erhalten die ersten 6 Wochen eine 100%ige Lohnfortzahlung durch den
Arbeitgeber.
• Danach zahlt die gesetzliche Krankenversicherung zu ca. 76% das Gehalt weiter.
• Die Differenz kann (sofern es die gesundheitliche Vorgeschichte zulässt) günstig abgesichert
werden.
• Privatversicherte können - je nach Versicherungsstatus - Krankentagegelder ab den ersten
Tag absichern.
Was passiert bei einer längeren Krankheit von mindestens 6 Monaten?
…dann prüft die Krankenversicherung, ob Sie krank oder berufsunfähig sind.
Krankenversicherung
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Jeder der einen Beruf ausübt, benötigt eine Berufsunfähigkeits-
Versicherung, da im Falle einer Berufsunfähigkeit - sei es durch
eine Krankheit oder durch einem Unfall - keine oder nur geringe
Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung gezahlt werden
(Stichwort Verweisung).
Berufsunfähigkeit ist die dauernde krankheits-, unfall- oder invaliditätsbedingte Unfähigkeit
einer Person, ihren Beruf auszuüben.
Das Bedingungswerk einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtiger als der Preis,
damit man im Leistungsfall auch garantiert eine Rente erhält (das Kleingedruckte beachten).
Berufsunfähigkeitsversicherung
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Eine private Unfallversicherung schützt Sie rund um die Uhr und das weltweit.
Wichtige Leistungsbausteine:
• Invalidität
• Tod
• Unfall-Rente
Andere Zusatzleistungen sind eher zu vernachlässigen (z.B. Krankenhaustagegeld).
Unfallversicherung
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Bei einem selbstverschuldeten Unfall mit dem KFZ oder wenn kein Schädiger feststellbar ist,
bleibt der Fahrer mit seinem persönlichen Schaden auf der Strecke - er kann nicht mit einer
Entschädigung rechnen.
Zu den Entschädigungsleistungen gehören z.B.: • Verdienstausfall
• Schmerzensgeld
• Leistungen für sonstige Folgeschäden wie zum Beispiel behindertengerechte
Umbaumaßnahmen oder Haushaltshilfe
• Leistungen an Hinterbliebene im Todesfall
Der Fahrerschutz kann über die KFZ-Versicherung für ein kleines Geld abgesichert werden.
Fragen Sie Ihren KFZ-Versicherer
Tipp: Fahrerschutz
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Absicherungsmöglichkeiten:
• Risikolebensversicherung zur Absicherung der Hinterbliebenen
• Key-Man-Versicherung (z.B. für die Auszahlung eines Partners bzw. an deren
Hinterbliebenen)
Todesfall
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Absicherungsmöglichkeiten:
z.B.:
• Immobilien
• Banksparpläne
• Private Rentenversicherung
• Betriebliche Altersvorsorge (Nutzung von steuerlichen Vorteilen)
• Fonds
• Aktien
• Edelmetalle
Es gibt viele Möglichkeiten der Altersvorsorge.
Bauen Sie Ihre Altersvorsorge auf mehrere Standbeine auf.
Experten empfehlen, dass man „nicht alle Eier in einen Korb legen“ soll.
Ruhestand
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Kay Hildebrandt Leiter Wohnungswirtschaft
Pantaenius Hamburg
Robin Lünsmann Kundenbetreuer Wohnungswirtschaft
Pantaenius Düsseldorf
pantaenius.eu/immo
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!