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EU-Organe EU-Organe und Entscheidungsprozess EU © Europäische Kommission 2006 Die drei Säulen der...

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EU-Organe • EU-Organe und Entscheidungsprozess
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EU-Organe

• EU-Organe und Entscheidungsprozess

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EU

© Europäische Kommission 2006

Die drei Säulen der Europäischen Union

EU Europäische Union

Eu

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che

Ge

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hafte

n

EG

EG

KS

* E

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tom

Ge

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Po

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S

traf

sach

en* Der EGKS-Vertrag ist im Jahre 2002 abgelaufen

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EU

Die Institutionen der EU

Europäischer Rat(ER)

Europäischer Rat(ER)

Europäisches Parlament

(EP)

Europäisches Parlament

(EP)

Rat der Europäischen Union(Rat)

Rat der Europäischen Union(Rat)

EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss

(EWSA)

EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss

(EWSA)

Europäischer Gerichtshof

(EuGH)

Europäischer Gerichtshof

(EuGH)

EuropäischerRechnungshof

(EuRH)

EuropäischerRechnungshof

(EuRH)

Ausschuss der Regionen

(AdR)

Ausschuss der Regionen

(AdR)

Europäische Investitionsbank

(EIB)---------------------------

Europäischer Investitionsfonds

(EIF)

Europäische Investitionsbank

(EIB)---------------------------

Europäischer Investitionsfonds

(EIF)

Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen

(z.B. Europol)

Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen

(z.B. Europol)

Europäisches System der Zentralbanken

(ESZB)----------------------------

Europäische Zentralbank(EZB)

Europäisches System der Zentralbanken

(ESZB)----------------------------

Europäische Zentralbank(EZB)

Europäische Kommission

(EK)

Europäische Kommission

(EK)

Beratende AusschüsseOrgane Einrichtungen mit Sonderstatus

© Europäische Kommission 2006

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EU

Der EuropäischeRat

Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungs-chefs aller EU-Staaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission.

Der Europäische Rat tagt grundsätzlich viermal jährlich, um die allgemeinen politischen Leitlinien der EU festzulegen und die erzielten Fortschritte zu überprüfen.

Da er das oberste politische Entscheidungsgremium in der EU darstellt, werden seine Tagungen oft als „Gipfeltreffen“ bezeichnet.

Europäischer Rat(ER)

Europäischer Rat(ER)

© Europäische Kommission 2006

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EUROPÄISCHER RAT

PRÄSIDENT DES EUROPÄISCHEN RATESSTAATS- ODER REGIERUNGSCHEFS

PRÄSIDENT DER KOMMISSION

Hoher BeauftragterNimmt an den

Beratungen teil

• Gibt die erforderlichen Impulse fürdie Entwicklung und Festlegung der breiten

Zielvorstellungen und allgemeinen politischen Prioritäten

• Hat keine gesetzgeberische Funktion

1 Tagung pro Quartal

Der Europäische Rat entscheidet durch Konsens

PRÄSIDENT ROLLE

Der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Kommission nehmen an den Abstimmungen nicht teil

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EU

Die Befugnisse des Rats

Rat der

Europäischen

Union

Der Rat ist zusammen mitdem EuropäischenParlament das Rechtsetzungsorgan der Gemeinschaft.

Der Rat entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auf den vom Europäischen Rat ausgearbeiteten Grundlagen.

Der Rat koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte.

Der Rat und das Europäische Parlamentsetzen den Haushaltsplander Gemeinschaft fest.

Der Rat sorgt für dieAbstimmung derWirtschaftspolitikder Mitgliedstaaten

Der Rat schließt im Namender Gemeinschaft internationaleÜbereinkünfte zwischen der Gemeinschaft und einem oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen.

Der Rat der Europäischen Union

© Europäische Kommission 2006

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RAT der EU

• Beschlussfassungsorgan• Vorbereitungs- und

Umsetzungsgremium von Becshlüssen des Europäischen Rats

• Koordinierungsinstrument• Scharnier für ein komplexes

Mehrebenenspiel

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EU

Die Stimmverteilung im Rat

Belgien [12]

Dänemark [7]

Deutschland [29]

Estland [4]

Finnland [7]

Frankreich [29]

Griechenland [12]

Vereinigtes Königreich [29]

Irland [7]

Italien [29] Lettland [4] Litauen [7]

Luxemburg [4]

Malta [3]

Niederlande [13]

Österreich [10]

Polen [27]

Portugal [12]

Schweden [10]

Slowakei [7]

Slowenien [4]

Spanien[27]

Tschechien[12]

Ungarn[12]

Zypern[4]

Rat der Europäischen Union

Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union.

Je nach den Themenbereichen ist jedes Land mit seinen zuständigen Fachministern vertreten (Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Soziales, Verkehr, Landwirtschaft usw.).

Der Vorsitz des Rates wird von den Mitgliedstaaten im Halbjahres-wechsel wahrgenommen.

Für eine qualifizierte Mehrheit sind 255von insgesamt 345Stimmen (74%) notwendig.

Zusätzlich muss die Mehrheit der Mitgliedstaaten der Entscheidung zustimmen.

Es kann eine Bestätigung gefordert werden, dass die abgegebenen Ja-Stimmen mind. 62% der EU-Bürger entsprechen.

© Europäische Kommission 2006

Bulgarien [10]

Rumänien [14]

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Rat – Aufgaben des Vorsitzes

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EU

Die Befugnisse des Europäischen Parlaments 732 Abgeordnete

Befugnisse:Das Europäische Parlament hat drei grundlegende Befugnisse:

1) Rechtsetzungsbefugnisse 2) Haushaltsbefugnisse 3) Kontrolle über Exekutive

• Anhörungsverfahren• Kooperationsverfahren• Mitentscheidungsverfahren• Zustimmungsverfahren

Das Europäische Parlament

© Europäische Kommission 2006

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EU

Europäisches Parlament

Sitzverteilung im EP nach Ländern

25 Länder mit insgesamt 732 Mitgliedern

B CZ DK D EST GR E F IRL I CY LV LT

L H MT NL A PL P SLO SK SF S GB

© Europäische Kommission 2006

D 99

F 78

GB 78

I 78

E 54

NL 27

B 24

GR 24

P 24

S 19

A 18

DK 14

SF 14

IRL 13

L 6

EE 6

LV 9

LT 13

PL 54

CZ 24

SK 14

H 24

SL 7

MT 5

CY 6

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EU

EuropäischesParlament

Die Fraktionen des Europäischen Parlaments

263

3090

41

42

33

32

199

EVP- Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten

UEN- Fraktion Union für das Europa der Nationen

L I B E- Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas

KVEL/NGL- Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke

GRÜNE/EFA- Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz

EDU- Fraktion Europa der Demokratien und der Unterschiede

Fraktionslose

SPE- Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas

© Europäische Kommission 2006

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Die Europäische Kommission

- Gesetze vorschlagen („Motor der Integration“)- Gesetze ausführen („Exekutive“)- Einhaltung der Gesetze überwachen („Hüterin der Verträge“)- Europäische Union nach Außen vertreten

„Regierung der Europäischen Union“

27 Kommissare (darunter: Präsident)Sitz: Brüssel, 16.000 Mitarbeiter

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EU

DieAufgaben derKommission

EK

Die EU hat keine Regierung, die Kommission hat teilweise Aufgaben einer Exekutive.

Die Kommission besitzt das Initiativrecht für die Ausarbeitung von Rechtsakten.

Die Kommission ist die „Hüterin der Verträge“. Sie achtet darauf, dass Verträge und Beschlüsse der EU eingehalten werden.

Eine weitere Aufgabe der Kommission ist die Ausarbeitung des Haushalts-entwurfs der Europäischen Union sowie die Verwaltung von EU-Fonds.

Auch die Vertretung von EU-Interessen sowohl gegenüber dem Ministerrat als auch bei Verhandlungen mit Drittstaaten zählen zu den Aufgaben der Kommission.

Die Kommission führt die Verhandlungen mit den Beitrittskandidaten der EU.

© Europäische Kommission 2006

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EU

Die Kommission

•Die Kommission besteht aus 27 Kommissaren aus 27 Staaten (einschließlich des Präsidenten).

•Jeder Kommissar hat eine Stimme.

•Die Kommission ist ein Kollegialorgan. Daher sind bei Abstimmungen Minderheiten an die Mehrheitsmeinung gebunden.

•Auch bei einer zukünftigen Erweiterung soll die Zahl der Kommissare maximal 27 erreichen.

© Europäische Kommission 2006

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EU

Die Generaldirektionen der Kommission

Politikbereiche Außenbeziehungen Allgemeine Dienste

Interne Dienste

Beschäftigung und Soziales

Justiz und Inneres

Amt für humanitäre Hilfe Amt für amtliche Veröffentlichung

Dolmetschen

Bildung und Kultur Landwirtschaft Außenbeziehungen Europ. Amt für Betrugsbekämpfung

Haushalt

Binnenmarkt Regionalpolitik Entwicklung Eurostat Informatik

Energie und Verkehr

Steuern und Zollunion

Erweiterung Generalsekretariat Interner Auditdienst

Fischerei Umwelt EuropeAid –

Amt für Zusammenarbeit

Kommunikation Juristischer Dienst

Forschung Unternehmen Handel Personal und Verwaltung

Gesundheit und Verbraucher-

schutz

Wettbewerb Politischer Beraterstab

Gemeinsame Forschungsstellen

Wirtschaft und Finanzen

Übersetzung

Informations-

gesellschaft© Europäische Kommission 2006

Generaldirektionen der Kommission

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EU

Die Wahl der Kommissare

Staats- und Regierungschefs

Ernennen mit qualifizierter

Mehrheit

Präsident der Kommission

Benötigt Zustimmung

durch

EP

Mitgliedstaaten

Schlagen Kommissare

vor

Staats- und Regierungschefs

Präsident der Kommission

+Ernennen Kommissare

Benötigen Zustimmung

durch

EP

Kommission nimmt ihre Arbeit auf.

© Europäische Kommission 2006

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Europäischer Gerichtshof

Zusammensetzung

27 Richterund

8 Generalanwälte

Verfahrensarten

Vertragsver-letzungsverfahren

Nichtigkeits- undUntätigkeitsklage

Vorabentschei-dungsverfahrenKlageverfahren

Schadensersatz

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EuGH

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EU

Der Gerichtshofund

Das Gericht ersterInstanz

• Der EuGH besteht aus je einem Richter aus je Mitgliedstaat und 8 Generalanwälten.

• Das Gericht erster Instanz entspricht im Wesentlichen dem EuGH, verfügt jedoch nicht über ständige Generalanwälte.

• Die Tagungen finden in Kammern mit 3, 5 oder 13 Richtern, in festgelegten Ausnahmefällen Tagung als Plenum.

• Die Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen für sechs Jahre ernannt.

• Das Gericht erster Instanz nahm am 31.10.1989 seine Arbeit auf.

• Die Gerichte wahren das Recht bei der Auslegung und Anwendung der Gemeinschaftsverträge.

Der Gerichtshof (EuGH) und das Gericht erster Instanz

© Europäische Kommission 2006

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EU

Der Wirschafts- und

Sozialausschuss

und der

Ausschuss der Regionen

• Der WSA besteht aus Vertretern der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft.

• Der AdR besteht aus Repräsentanten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU.

• Beide geben beratende Stellungnahmen an die anderen Institutionen ab.

• Der WSA hat 317 Mitglieder, welche für 4 Jahre ernannt werden und wieder wählbar sind.

• Gegenwärtig hat der AdR 317 Vertreter (zwischen 6 und 24 pro Mitgliedstaat, je nach dessen Größe).

• Der Vertrag von Nizza führte eine Obergrenze von je 350 Mitgliedern ein.

© Europäische Kommission 2006

Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der Regionen

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EU

© Europäische Kommission 2006

Die Quellen des Gemeinschaftsrechts

a) Primäres Gemeinschaftsrecht (Verträge)

b) Sekundäres Gemeinschaftsrecht

Die Rechtsakte der EU

1) Verordnung (VO)2) Richtlinien (RL)3) Entscheidungen/ Beschlüsse4) Empfehlungen und Stellungnahmen

Die Rechtsordnungder EU

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