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ESt-Erklärung 2015: Praxistipps zu aktuellen Änderungen

Date post: 07-Apr-2017
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Page 1: ESt-Erklärung 2015: Praxistipps zu aktuellen Änderungen

Präsentation zum Webinar:

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ESt-Erklärung 2015 – Praxistipps zu aktuellen Änderungen

Ihr Referent Moderation

Michael Puke

Steuerberater und Chefredakteur der Steufa-Z

Sebastian Jördens

Produktmanager Deubner Verlag

Page 3: ESt-Erklärung 2015: Praxistipps zu aktuellen Änderungen

Agenda

Der Mantelbogen

Anlage N

Anlage V

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Haben Sie bereits ESt-Erklärungen für 2015 bearbeitet?

Page 5: ESt-Erklärung 2015: Praxistipps zu aktuellen Änderungen

Der Mantelbogen / Sonderausgaben / agB / § 35a

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Der Mantelbogen / Sonderausgaben / agB / § 35a

1. Fibu als Basis • Vorsorgeaufwendungen • Unterhaltsleistungen • Fragen zur zumutbaren Belastung • Haushaltsnahe Dienstleistungen

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Vorsorgeaufwendungen

o Beschränkter Abzug so. Vorsorgeaufwendungen

• Höchstbetrag 1.900 € / 2.800 €

• Einschränkung ist verfassungsgemäß (BFH)

o Bonuszahlungen von Krankenkassen

• Kürzung der BasisKV???

• Revisionsverfahren anhängig / Ruhen des Verfahrens

• Kürzung überhaupt?

• Gleichartigkeit von Bonuszahlung und KV-Beitrag?

• Az BFH X R 17/15

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Unterhaltsleistungen

o Unterhaltsfreibetrag 2015 = 8.472 €

• Ab 2015: Angabe der ID-Nr des Unterhaltsempfängers

o Erwerbsobliegenheit • weiterhin Prüfung bei Auslandsunterhalt • „Pflege auf A ruf“ e t i det i ht vo der Erwerbsobliegenheit

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Unterhaltsleistungen

Personen mit Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis

o Ausnahmeregelung zur Unterhaltspflicht

• Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis

(§ 23 AufenthG)

• Verpflichtungserklärung § 68 AufenthG • Übernahme sämtliche Unterhaltskosten • z. Zt. Aufnahme von Flüchtlingen aus Syrien

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agB – zumutbare Belastung

o zumutbare Belastung ist verfassungsgemäß

o zumutbare Belastung Arbeitnehmer / Beamte

• keine Kürzung des GdE bei sv-pflichtigen AN

• Revision (Az VI R 75/14) ggf. Einspruch einlegen

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Haushaltsnahe Dienstleistungen

Gutachterkosten / Dichtigkeitsprüfung etc.

Reparaturen auch Vorarbeiten in der Werkstatt

Winterdienst auf und vor dem Grundstück

Aus au ei er Ge ei destraße „für de Haushalt“

Haustierbetreuung – Gassigehen

§ 35 a für Angehörige die Pflegeleistungen übernehmen müssen (direkte Zahlung an Pflegeheim!!)

Betreuungspauschale (Rufbereitschaft, Notrufsystem etc.) aktuell entschieden BFH 3.9.2015, VI R 18/14

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Anlage N

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Anlage N

1. Fibu als Basis • Reisekosten • Arbeitszimmer • Besondere Werbungskosten

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Reisekosten - Zweifelsfragen

erste Tätigkeitsstätte

• unbefristete Beschäftigung (bis auf Weiteres) • mehr als 48 Monate • gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses

Gilt weiterhin auch bei

• Probezeit • erklärter Versetzungsbereit • befristeter Beschäftigung

Rechtsfolgen

• Entfernungspauschale • keine Verpflegungsmehraufwendungen • Firmenwagen 0,03 %-Regelung

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Reisekosten - Zweifelsfragen

Erste Tätigkeitsstätte ortsfeste betriebliche Einrichtung

• Betriebsgelände mit mehreren ortsfesten Einrichtungen

• Kraftfahrer auf Betriebsgelände

• Flughafengelände

• Klinikgelände

• Schienennetz (Rangierbetrieb)

Rechtsfolgen • Entfernungspauschale Hin-/Rückfahrt

• Reisekostenpauschale = Fahrten im Gelände

• keine Verpflegungsmehraufwendungen

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Reisekosten - Zweifelsfragen

Entfernungspauschale bei • Sammelpunkt

• dauerhafte Festlegung des Arbeitgeber • Transport zu wechselnden Einsatzstellen • Arbeitsaufnahme ab Sammelpunkt (Kraftfahrer)

o Nicht: • andere erste Tätigkeitsstätte • Aufsuchen nicht an allen Arbeitstagen

• weiträumiges Arbeitsgebiet • Forstarbeiter • Flughafengelände, Werksgelände • Hafenarbeiter

• Nicht: • Schornsteinfeger, Pflegedienst

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Reisekosten - Zweifelsfragen

Mahlzeiten / Kürzung Verpflegungspauschalen

• Kürzung max. bis 0 € - Verpflegungspauschale

• Inlands- / Auslandsreisen

• Wert der Mahlzeit < Kürzungsbetrag

• auch bei kleinen Mahlzeiten / Imbiss (Brötchen, Kuchen etc.)

Nicht:

• Gebäck, Keks zum Kaffee

• Snacks (Schokoriegel, Kekse, Chips, Gummibärchen)

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Reisekosten - Zweifelsfragen

mehrere gleiche Mahlzeiten • Kürzung der Verpflegungspauschale auch bei Verzicht auf die

Einnahme der Mahlzeit

• AG kann andere / weitere Mahlzeit stellen 60 € Grenze gilt für die Summe der Mahlzeiten

• Mahlzeit 1 + Mahlzeit 2 < 60 € Kürzung der Verpflegungspauschale Kostenübernahme nicht steuerpflichtig

• Mahlzeit 1 + Mahlzeit 2 > 60 € keine Kürzung der Verpflegungspauschale Kostenübernahme der Mahlzeit steuerpflichtig

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Reisekosten - Zweifelsfragen

Essenmarken (max. 3,10 € + Sachbezugswert)

• 1. – 3. Monat keine Mahlzeit sondern Verpflegungszuschuss steuerfrei bis zur Verpflegungspauschale Differenz = Werbungskosten (VerpflPauschale 12 € - Essenmarke 5 € = 7 €)

• ab 4. Monat (max. Tagessachbezugswert) Besteuerung Mahlzeit nur mit Sachbezugswert bis 3,10 € = steuerfrei keine Verpflegungspauschale

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Häusliches Arbeitszimmer

Tätigkeitsmittelpunkt bei Handelsvertretern • keine abstrakte Ablehnung der Mittelpunktbetrachtung

Arbeitszimmer in Miteigentumsfällen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften

• Grundsatz = anteiliger BA-Abzug für Schuldzinsen

• Aber: vertragliche Vereinbarung zur Kostenübernahme

• Revisionsverfahren: VI R 41/15

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Häusliches Arbeitszimmer

Homeoffice = arbeitszimmertypischer Raum

• überwiegend im Homeoffice (> 3 Tage)

Arbeitszimmer = Mittelpunkt der Tätigkeit

• nicht überwiegend im Homeoffice (< 2 Tage)

WK 1.250 €, wenn kein anderer Arbeitsplatz

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Häusliches Arbeitszimmer

Poolarbeitsplätze bei Außendienstlern

• Annahme eines fehlenden anderen Arbeitsplatzes ist nicht

zwingend

• genügt der Poolarbeitsplatz zur Erledigung der

Innendienstarbeiten?

• genügend Poolarbeitsplätze?

• Nutzungseinteilung für die Poolarbeitsplätze?

Page 23: ESt-Erklärung 2015: Praxistipps zu aktuellen Änderungen

Häusliches Arbeitszimmer

anderer Arbeitsplatz bei Nutzungseinschränkungen

• kein anderer Arbeitsplatz

• AG hat keine Verfügung zur Nutzung eines anderen

Arbeitsplatzes vorgenommen

• Arbeitsraum ist technisch nicht nutzbar

• Nutzung des anderen Arbeitsplatzes ist

gesundheitsgefährdend

Page 24: ESt-Erklärung 2015: Praxistipps zu aktuellen Änderungen

Häusliches Arbeitszimmer

Aufteilungs- und Abzugsverbot bei gemischter Nutzung

• keine Aufteilung und anteiliger Abzug von Kosten BFH Beschluss vom 27.07.15 GrS 1/14

• gemischte Nutzung 100 % nicht abzugsfähig

• Ausnahme: private Nutzung von untergeordneter Bedeutung

• keine Arbeitsecken

• keine Durchgangszimmer

• keine nicht abgeschlossenen Räume (Galerie)

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Besondere Werbungskosten

Dienstreisekaskoversicherung für AN-KFZ

• Arbeitslohn?

• Kein Lohnzufluss, da eigenbetriebliches Interesse

• keine Kürzung der Kilometerpauschale (0,30 €/km)

• keine Kürzung der Kilometerpauschale

• gesetzliche Regelung 2014 (Reisekostenreform)

• bis 2013 Nichtanwendungserlass

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Besondere Werbungskosten

Zuzahlung zu Pkw-Kosten

• Kürzung des geldwerten Vorteils aus der Nutzung • lt. FinVerw: max bis 0 € Vorteil, Rest verfällt • lt. FG BW: bis 0 € Vorteil, Rest als WK abziehbar

Beispiel: Barlohn 75.000 € 1 %-Reglung 4.800 € Wohnung / 1. Tätigkeitsstätte 2.400 € 7.200 € ./. Zuzahlung 4.800 € 2.400 € 2.400 € Bruttoarbeitslohn lt. LSt-Bescheinigung 77.400 €

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Besondere Werbungskosten Barlohn 75.000 € Fahrtenbuchmethode 3.600 € ./. Zuzahlung 4.800 € lst-pfl. Vorteil 0 € 0 € Bruttarbeitslohn 75.000 € Übersteigende Zuzahlung 1.200 €

75.000

Übersteigende Zuzahlung FirmenPkw 1.200

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Besondere Werbungskosten

Übernahme von Benzinkosten durch ArbN • BFH / FinVerw

• 1%-Regelung: keine Anrechnung auf Vorteil keine Werbungskosten

• Fahrtenbuchmethode: keine Gesamtkosten

• FG Düsseldorf

• 1%-Regelung: keine Anrechnung auf Vorteil aber Werbungskosten

(Revision BFH; VI R 2/15)

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Anlage V

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Anlage V

1. Fibu als Basis • Vermietung an Angehörige • Finanzierungskosten

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Vermietung an Angehörige / verbilligte Vermietung

Fremdvergleich

• bürgerlich-rechtlich wirksam

• Gestaltung/Durchführung fremdüblich

verbilligte Vermietung

< 66% ≥ 66 %

gekürzter WK-Abzug im Verhältnis Miete / ortsübliche Miete

ungekürzter WK-Abzug

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Vermietung an Angehörige / verbilligte Vermietung

Entgeltlichkeitsquote

Zur Ermittlung der Entgeltlichkeitsquote ist von der ortsüblichen Marktmiete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung auszugehen. Die ortsübliche Miete umfasst die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der umlagefähigen Kosten. Berechnung bei § 21 Abs. 2 EStG: Vergleich lt. R 21.3 S. 1 und 2 EStR:

Page 33: ESt-Erklärung 2015: Praxistipps zu aktuellen Änderungen

Finanzierungskosten

Schuldzinsenabzug lt. BMF

• Veräußerungserlös zur Tilgung verwendet

• keine vorherige Aufgabe der Vermietungsabsicht

Zinsen = nachträgliche WK (BFH, IX R 45/13)

• auch bei Verkauf außerhalb der 10-Jahresfrist

• Zinsabzug auch bei späterer Umfinanzierung

BMF-Schreiben vom 27.7.2015 (IV C 1 - S 2211/11/10001)

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Finanzierungskosten

Erwerb einer neuen Einkunftsquelle

• Fortbestehen des Funktionszusammenhangs

• Abzug als Werbungskosten / Betriebsausgaben

• anteilige Erlösverwendung anteiliger Zinsabzug bei neuer Einkunftsquelle Rest = nachträgliche Schuldzinsen VuV

Kein Erwerb einer neuen Einkunftsquelle

• Verwendung Erlös zur Darlehnstilgung

• Erlös < Darlehn anteiliger nachträgl. Zinsabzug

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Finanzierungskosten

kein Zinsabzug

bei Aufgabe Vermietungsabsicht vor Verkauf

Problemfälle

• Selbstnutzung • unentgeltliche Überlassung • keine nachhaltigen Vermietungsbemühungen • keine Strukturmaßnahme • Ferienwohnung mit negativer Überschußprognose • kurzfristige Vermietung mit Verlusten • Mietkaufmodelle • nicht: § 21 Abs. 2 EStG (verbilligte Vermietung)

Page 36: ESt-Erklärung 2015: Praxistipps zu aktuellen Änderungen

Finanzierungskosten

Vorfälligkeitsentschädigung keine WK VuV

• Zahlung in Zusammenhang mit dem Verkauf

• uneingeschränkt bei Verkauf ab 27.07.2015

• bei Verkauf bis 26.07.2015

ggf. WK bei Ablösung Altdarlehn und Neufinanzierung

Ersatzbeschaffung

Zinsen zur Finanzierung von WK

• Veräußerungen ab 2014 Einschränkung:

Veräußerungserlös reicht nicht aus zur Tilgung

• Veräußerung vor 2014 (Vertrauensschutz)

WK, auch wenn mit Erlös nicht getilgt wird

Page 37: ESt-Erklärung 2015: Praxistipps zu aktuellen Änderungen

Diese Checkliste dient der Qualitätssicherung in Ihrer

Kanzlei: Ihre Mitarbeiter haken jeden zu prüfenden Punkt

bei der Einkommensteuerberatung ab. So stellen Sie sicher,

dass jeder Ihrer Mandanten die bestmögliche

Einkommensteuererklärung erhält.

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