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ERGÄNZUNGSSATZUNG „TEIL V. FLST. 788/2, GEM. BÄRNSDORF ... · Ergänzungssatzung „Teil v....

Date post: 12-Sep-2019
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Ergänzungssatzung „Teil v. Flst. 788/2, Gem. Bärnsdorf“ Entwurf PLANUNGSBÜRO SCHUBERT – ARCHITEKTUR & FREIRAUM - Friedhofstraße 2 - 01454 Radeberg Seite 1 ERGÄNZUNGSSATZUNG „TEIL V. FLST. 788/2, GEM. BÄRNSDORF“ (CUNNERSWALDER STRASSE) ENTWURF Gemarkung: Bärnsdorf Gemeinde: Stadt Radeburg Landkreis: Meißen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg Tel. 03528/4196 0 Fax 03528/4196 29 Internet: www.pb-schubert.de E-Mail: [email protected] Radeberg, den 10. April 2018 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) geändert worden ist Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch das Gesetz vom 27. Oktober 2017 (SächsGVBl. S. 588) geändert worden ist Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Geset- zes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 626) geän- dert worden ist
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Ergänzungssatzung „Teil v. Flst. 788/2, Gem. Bärnsdorf“ Entwurf

PLANUNGSBÜRO SCHUBERT – ARCHITEKTUR & FREIRAUM - Friedhofstraße 2 - 01454 Radeberg Seite 1

ERGÄNZUNGSSATZUNG „TEIL V. FLST. 788/2, GEM. BÄRNSDORF“ (CUNNERSWALDER STRASSE) ENTWURF Gemarkung: Bärnsdorf Gemeinde: Stadt Radeburg Landkreis: Meißen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum

Friedhofstraße 2 01454 Radeberg Tel. 03528/4196 0 Fax 03528/4196 29 Internet: www.pb-schubert.de E-Mail: [email protected]

Radeberg, den 10. April 2018 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) geändert worden ist Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch das Gesetz vom 27. Oktober 2017 (SächsGVBl. S. 588) geändert worden ist Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Geset-zes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 626) geän-dert worden ist

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Ergänzungssatzung „Teil v. Flst. 788/2, Gem. Bärnsdorf“ Entwurf

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Ergänzungssatzung „Teil v. Flst. 788/2, Gem. Bärnsd orf“ (Cunnertswalder Straße) Die Stadt Radeburg erlässt aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und der Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 626), folgende Ergänzungssatzung: § 1 Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich für die Ergänzung gemäß § 34 Absatz 4 BauGB umfasst einen Teil des Flurstücks 788/2 der Gemarkung Bärnsdorf. Die Grenzen für den Geltungsbereich dieser Ergänzungssatzung werden gemäß den im beigefügten Lageplan (M 1:2.000) ersichtlichen Darstellungen festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2 Planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben

Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen der Ergänzungssatzung richtet sich die planungs-rechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nach § 34 Absatz 1 bis 3a BauGB.

§ 4 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt nach § 34 Absatz 5 Satz 4 BauGB i.V.m. § 10 Absatz 3 BauGB mit ihrer Be-kanntmachung in Kraft.

Flächen für externe Ausgleichsmaßnahmen nach § 1a A bs. 3 BauGB M1: Anlage einer Feldhecke Für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen ist außerhalb des Geltungsbereiches auf dem westlichen Teil des Flurstücks 788/2 der Gemarkung Bärnsdorf entlang der LSG-Grenze „Mo-ritzburger Kleinkuppenlandschaft“ eine Feldhecke anzulegen. Dazu ist auf einer Fläche von insgesamt 350 m² eine 70 m lange 3-reihige freiwachsende Feldhecke mit einer Breite von 5 m aus heimischen frucht- und dornentragenden Gehölzen der Pflanzenliste zu pflanzen (Pflanzdichte: mindestens 1 Strauch oder 1 Baum je 1,5 m²; Pflanzqualität Sträucher: 3-4 Triebe bzw. 2xv., 60-100 cm Höhe; Pflanzqualität Bäume: Heister, 3xv., Höhe 150 bis 200 cm). Eine 3-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege ist zu gewährleisten. Danach ist die gesamte Maßnahmenfläche der natürlichen Sukzession (Gehölzsukzession) zu über-lassen. Die Pflanzmaßnahmen sind spätestens in der zweiten Vegetationsperiode nach Bau-beginn durchzuführen. Der Umfang der Ergänzungssatzung zugeordneten externen Maßnah-me beträgt 0,035 ha.

Hinweise

Pflanzenliste: Baumarten Acer campestre Feldahorn Amelanchier lamarckii Kupfer-Felsenbirne Crataegus monogyna Rotdorn Pyrus pyraster Wildbirne Sorbus aria Mehlbeere Sorbus aucuparia Eberesche Sorbus torminalis Elsbeere Apfel, Birne, Pflaume, Süßkirsche, Sauerkirsche in regionaltypischen Sorten Pflanzenliste Frucht- und dornentragende Strauchart en Cornus sanguinea Roter Hartriegel Cornus mas Kornelkirsche Carpinus betulus Hainbuche Corylus avellana Haselnuss Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Lonicera xylosteum Gemeine / Rote Heckenkirsche Prunus padus Traubenkirsche Prunus spinosa Schlehe (nur Südseite) Rhamnus catharica Kreuzdorn

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Rosa canina Wildrose Rubus fructicosus Brombeere Sambucus nigra Schwarzer Holunder Sambucus racemosa Roter Holunder Sorbus aucuparia Vogelbeere Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball

Stadt Radeburg, den … Die Bürgermeisterin

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Ergänzungssatzung „Teil v. Flst. 788/2, Gem. Bärnsd orf“ (Cunnertswalder Straße)

Begründung I. Anlass für die Aufstellung der Ergänzungssatzung Anlass der Satzungsaufstellung ist die beabsichtigte Einbeziehung eines Teils des Flurstücks 788/2 der Gemarkung Bärnsdorf entlang der Cunnertswalder Straße im Südwesten des Ortsteils Bärnsdorf der Stadt Radeburg nach den Bestimmungen des BauGB in den unbeplanten Innenbereich. Mit der Satzung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht und Voraussetzungen für eine gestalterisch sinnvolle Ausprägung des Ortsrandes in diesem Bereich von Bärnsdorf geschaffen werden. II. Voraussetzung für die Erstellung der Ergänzungs satzung, bestehendes Planungsrecht

Die einbezogene Fläche ist städtebaulich durch die unmittelbar angrenzende Bebauung geprägt: Einfamilienhausbebauung im Sü-den und Osten. Nach Norden schließen sich an den Geltungsbe-reich der Satzung Reihenhäuser an. Der Baugebietscharakter entspricht dem eines Wohngebietes. Blick vom Geltungsbereich der Satzung auf die gegenüberliegende Bebauung entlang der Cunnertswalder Straße

Durch die Ergänzungssatzung soll die Wohnbebauung auf der gegenüberliegenden Seite der Cun-nertswalder Straße fortgesetzt werden.

Der rechtswirksame Flächen-nutzungsplan der Stadt Radeburg vom Dezember 2009 weist den Geltungsbereich der Ergänzungs-satzung als Fläche für die Landwirtschaft aus. Die vorliegende Ergänzungssatzung ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Auszug Flächennutzungsplan Stadt Radeburg

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Östlich des Geltungsbereiches der Ergänzungssatzung befindet sich in einem Abstand von 60 m das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Moritzburger Kleinkuppenlandschaft“ (3.700 ha), welches sich allsei-tig um die Ortslage Bärnsdorf erstreckt. Durch die Aufstellung der Satzung wird keine Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben begründet; es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von FFH- oder Vogelschutzgebieten. Das nächstgelegene FFH-Gebiet Gebiet Nr. 155 „Promnitz und Kleinkuppenlandschaft bei Bärnsdorf“ be-findet sich in ca. 160 m Mindestabstand östlich des Plangebietes. Ebenfalls östlich des Geltungsbe-reichs erstreckt sich das SPA-Gebiet Nr. 33 „Moritzburger Kleinkuppenlandschaft“. Die Erschließung ist über die Cunnertswalder Straße gesichert. Die Voraussetzungen für die Erstel-lung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB sind damit gegeben. III. Ziel und Zweck der Ergänzungssatzung

Ziel der Satzung ist es, die vorhan-dene Bebauung entlang der Cun-nertswalder Straße durch Einbezie-hung der Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebaute Ortslage zu ergänzen. Durch die Ergänzung des unbeplanten Innen-bereichs um diese Außenbereichs-flurstücke wird die Bildung eines einheitlichen und geschlossenen Ortsrandes in diesem Bereich be-zweckt. Blick über die Cunnertswalder Straße nach Südwesten, Einfamilienhaus auf der linken Straßenseite und Geltungsbereich der Er-gänzungssatzung auf der rechten Straßen-seite

Die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und der einbe-zogenen Ergänzungsfläche nach § 1 BauGB richtet sich nach § 34 BauGB, d.h. es gilt das Einfü-gungsgebot des § 34 Abs. 1 BauGB. Durch die Einbeziehung der Außenbereichsflächen gilt nach Inkraftsetzung der Satzung das Zulässig-keitsrecht des § 34 BauGB. IV. Erschließung Verkehrserschließung Die Verkehrserschließung des Satzungsgebietes ist über die vorhandene Straße „Cunnertswalder Straße“ gesichert. Ver- und Entsorgung Die Versorgungsmedien (Elt, Trinkwasser, Schmutzwasser, Regenwasser)) liegen in der Cunnerts-walder Straße an. Das innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung anfallende Regenwasser ist auf dem Grundstück zurückzuhalten und zu versickern. Die Löschwasserversorgung für den Geltungsbereichs der Ergänzungssatzung ist durch die Stadt Ra-deburg sichergestellt. Das positive Ergebnis der Druck-/Mengenmessung am nächstliegenden Hyd-ranten durch Kommunalservice Brockwitz-Rödern GmbH liegt vor.

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V. Wesentliche Auswirkungen Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung (ca. 0,32 ha) ist zum einen im südwestlichen Teil durch intensiv genutzten Acker (1.185 m²) und im nordöstlichen Teil durch Garten- und Grabeland (2.010 m²) charakterisiert. Der Biotopwert für das gesamte Areal ist als gering bis mittel einzustufen.

Blick über den Geltungsbereich im Vordergrund intensiv Gärtnerische Nutzung im westlichen Teil des Geltungsbe- genutzte Ackerflächen im Hintergrund gärtnerisch reiches genutzte Bereiche Die natürliche Bodenfruchtbarkeit westlich der Ortslage Bärnsdorf wird gemäß der Auswertekarten Bodenschutz mit mittel bewertet. Das Wasserspeichervermögen des Bodens wird ebenfalls mit mittel bewertet. Besondere Standorteigenschaften sowie eine landschaftsgeschichtliche Bedeutung des vorhandenen Bodens liegen nicht vor. Bei einer GRZ von 0,4 im Wohngebiet und einer zulässigen Überschreitung der GRZ um 50 % besteht die Möglichkeit im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung (ca. 3.195 m²) eine Fläche von 1.917 m² zu versiegeln.

Übersichtsplan Satzungsgebiet

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Das Satzungsgebiet liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Gemäß § 34 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 1a Abs. 3 BauGB ist die Eingriffsregelung anzuwenden. Als Maßnahme zum Ausgleich erheblicher Eingriffe in Natur und Landschaft wird außerhalb des Gel-tungsbereichs der Ergänzungssatzung auf dem westlichen Teil des Flurstück 788/2 in der Gemarkung Bärnsdorf eine Feldhecke (insgesamt ca. 350 m²) zur Einbindung der Ortslage in die freie Landschaft sowie als Abgrenzung zu landwirtschaftlich genutzten Flächen angelegt. Die Kompensationsfläche liegt nördlich des Geltungsbereichs der Ergänzungssatzung. Die Aus-gleichsfläche zur Umsetzung der Maßnahme M1: Feldhecke ist im Bestand als intensiv genutzter Acker charakterisiert. Zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme ist eine 3-reihige freiwachsende Feldhecke mit einer Breite von 5 m aus heimischen frucht- und dornentragenden Gehölzen anzule-gen. Die Feldhecke ist mit einer Pflanzdichte von 1 Strauch bzw. Baum je 1,5 m² zu pflanzen. Der ge-naue Verlauf der Hecke ist ebenso wie die zu pflanzenden Sorten mit dem Eigentümer der Fläche ab-zustimmen. Die Erforderlichkeit von Fegeschutz gegen Rehböcke ist zu prüfen und ggf. umzusetzen. Die Fläche der Maßnahme M 1 befindet sich im Privateigentum des Vorhabenträgers. Der Eigentümer der Fläche verpflichtet sich gegenüber der Stadt zur Umsetzung der genannten Kompensationsmaß-nahme. Als Kompensation für die Ergänzungssatzung „Teil v. Flst. 788/2, Gem. Bärnsdorf“ (Cunnertswalder Straße) wird als Ausgleich die Anlage einer Feldhecke (M 1) festgelegt. Die Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich erfolgt nach den Handlungsempfehlungen zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen, 2003. Die quantifizierende Bilanzierung zielt darauf ab, den notwendigen Umfang an Kompensationsmaßnahmen gestützt auf einheitliche Bezugsgrößen (Werteinheiten) zu bestimmen. Sie dient dem nachvollziehenden Nachweis der Gleichwertigkeit ungleichartiger Kompensation. Der direkte Ausgleich über Entsiegelung ist nicht möglich, weil keine geeigneten Flächen verfügbar sind.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

1 948 Garten- und Grabeland 10 913 Einzelhaussiedlung mit Gärten 8 2 2.010 4.020 A

2 81 Intensiv genutzten Acker 5 9 Versiegelte Flächen / Baulichen Anlagen (GRZ 0,4, 50% Überschreitung) Gesamtfläche Acker 1.185 m²

0 5 710 3.550 A

3 81 Intensiv genutzten Acker 5 948 Hausgarten Gesamtfläche Acker 1.185 m²

9 -4 475 -1.900 A

Gesamtsumme 3.195 5.670

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Formblatt I: Ausgangswert und Wertminderung der Bio tope

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Ergänzungssatzung „Teil v. Flst. 788/2, Gem. Bärnsdorf“ Entwurf

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27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39

1 948 Garten.- und Grabeland

10 M1 81 A: Intensiv genutzer Acker 5

2 81 Intensiv genutzten Acker

5 651 Z: Feldhecke 22 17 350 5.950

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Formblatt III: Wertminderung und biotopbezogene Kom pensation FE

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Das Ergebnis der Gegenüberstellung von Bestand und Planung legt dar, dass der Eingriff durch die geplante Maßnahme ausgeglichen werden kann. Neben dem o.g. Biotopwert sind die Maßnahmen darüber hinaus auch von funktionaler Bedeutung für den Boden, das Landschaftsbild und den Bio-topverbund.


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