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Erfassung von Schwarzstorch ( und Rotmilan (Milvus milvus ... · Anlage 12 zum Änderungsbeschluss...

Date post: 26-Oct-2019
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Erfassung von Schwarzstorch (Ciconia nigra) und Rotmilan (Milvus milvus) im Bereich des geplanten Windparks Aachener Münsterwald Oktober 2012 Im Auftrag von: Stadt Aachen Fachbereich Umwelt (FB 36/40) Reumontstraße 1 52064 Aachen Bearbeitet von: Pottenmühlenweg 14 52064 Aachen Dipl. Biol. B. Kern, Dipl. Biol. S. Schäfer Dipl. Biol. S. Twietmeyer, Dipl. Biol. M. Koch e-Mail: [email protected] Anlage 12 zum Änderungsbeschluss FNP Nr. 117- Gutachten Seite 1 von 21
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Page 1: Erfassung von Schwarzstorch ( und Rotmilan (Milvus milvus ... · Anlage 12 zum Änderungsbeschluss FNP Nr. 117- Gutachten Seite 4 von 21 Blatt 3 Die Beauftragung der Stadt Aachen

Erfassung von Schwarzstorch (Ciconia nigra) und Rotmilan (Milvus milvus) im Bereich des geplanten Windparks Aachener Münsterwald

Oktober 2012

Im Auftrag von:

Stadt Aachen Fachbereich Umwelt (FB 36/40) Reumontstraße 1 52064 Aachen

Bearbeitet von:

Pottenmühlenweg 14 52064 Aachen Dipl. Biol. B. Kern, Dipl. Biol. S. Schäfer Dipl. Biol. S. Twietmeyer, Dipl. Biol. M. Koch e-Mail: [email protected]

Anlage 12 zum Änderungsbeschluss FNP Nr. 117- Gutachten Seite 1 von 21

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Inhalt

1 Einführung ...................................................................................................................... 1

1.1 Anlass und Aufgabenstellung ................................................................................. 1

1.2 Untersuchungsgebiet ............................................................................................. 1

2 Erfassung von Rotmilan und Schwarzstorch sowie von Horsten bzw. Brutplätzen ........ 2

2.1 Vorbemerkung ....................................................................................................... 2

2.2 Methode ................................................................................................................. 3

2.3 Ergebnisse Vogelerfassung ................................................................................... 4

2.3.1 Rotmilan ................................................................................................................ 4

2.3.2 Sonstige Greifvogelarten ........................................................................................ 7

2.3.3 Schwarzstorch ....................................................................................................... 7

2.4 Horstsuche und Horstkontrollen ............................................................................. 9

2.5 Ergebnisse Befragung...........................................................................................11

3 Fazit ..............................................................................................................................12

4 Quellenangaben ............................................................................................................14

Anlage 12 zum Änderungsbeschluss FNP Nr. 117- Gutachten Seite 2 von 21

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Blatt 1

1 Einführung

1.1 Anlass und Aufgabenstellung

Das Vorhaben der Stadt Aachen im Bereich des Aachener Münsterwaldes eine Konzentrati-

onsfläche für einen Windpark auszuweisen, war bereits Anlass für ein faunistisches Grund-

lagengutachten (PRO TERRA 2011) sowie hierzu eine Ergänzung (PRO TERRA 2012a). Zudem

wurde in Bezug auf die Planung eine Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung erstellt (PRO

TERRA 2012b). Alle Gutachten betrachten mögliche Beeinträchtigungen der Belange des Ar-

tenschutzes durch den Bau und den Betrieb des geplanten Windparks. Für die erforderliche

Bewertung auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben wurden umfangreiche Erfassungen der

artenschutzrechtlich relevanten Artengruppen (Vögel, Fledermäuse) im Bereich und auf der

geplanten Vorrangfläche durchgeführt (vergl. auch VV-ARTENSCHUTZ 2010).

Die Bedenken und Einwendungen hinsichtlich des Vorhabens sowie der oben aufgeführten

Gutachten gaben Anlass, eine ergänzende Untersuchung mit größerem räumlichem Bezug

für die Arten Schwarzstorch und Rotmilan durchzuführen (siehe Bild 1). Diese Arten konnten

im Rahmen des Gutachtens 2011 im damaligen Untersuchungsgebiet zwar nicht nachgewie-

sen werden, es liegen jedoch neuere Beobachtungen vor, die das weitere Umfeld des Vor-

habens betreffen.

Im vorliegenden Gutachten erfolgt daher eine weiterführende Betrachtung der Großvögel,

Rotmilan und Schwarzstorch, die eine großräumige Nutzung des Umfeldes der Vorrangflä-

che für Windenergie „Münsterwald“ berücksichtigt.

1.2 Untersuchungsgebiet

Das Untersuchungsgebiet liegt an der nördlichen Vennabdachung und erstreckt sich auf

Höhenlagen von rd. 280 mNN im Norden bis 480 mNN im Süden. Die aktuelle Untersu-

chungsfläche umfasst eine Kreisfläche von ca. 50 km², die konzentrisch mit einem Radius

von 4 km um den Mittelpunkt der geplanten Vorrangfläche für Windkraft „Münsterwald“ an-

geordnet ist. Wie auf Bild 1 dargestellt ist, erstreckt sich der Untersuchungsraum im Wesent-

lichen auf Wald, landwirtschaftliche Flächen, hier vor allem Grünland, sowie besiedeltes Ge-

biet. Das Gebiet insgesamt weist ein bewegtes Relief auf und wird von mehreren Bächen

durchzogen. Offenland, oft durch Hecken und Kleingehölze gegliedert, findet sich durch das

breite Band des Münsterwaldes getrennt, sowohl im Nordwesten (Raum Raeren-Sief-

Schmithof-Walheim) und im Süden (Raum Roetgen). In den Waldbestand sind die Sied-

lungslagen, Rott und Mulartshütte, eingelagert, die kleinere Grünlandflächen aufweisen.

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Blatt 2

Bild 1: Lage der Untersuchungsfläche (roter Kreis)

und der Vorrangfläche (schematisch, blauer Kreis) (Quelle: Google Maps 2012)

2 Erfassung von Rotmilan und Schwarzstorch sowie von Horsten bzw. Brutplätzen

2.1 Vorbemerkung

Für das vorliegende Gutachten sind die streng geschützten Vogelarten Rotmilan und

Schwarzstorch erfasst worden. Bei dieser Erfassung wurden auch Daten zu weiteren Greif-

vögeln dokumentiert. Rotmilan und Schwarzstorch zeigen in Bezug auf Windenergieanlagen

kein Meideverhalten und können als Anflugopfer betroffen sein. Gerade aufgrund der z.T.

weiten Nahrungsflüge beider Arten können wichtige Flugwege durch WEA beeinträchtigt

werden. Für den Rotmilan liegen Beobachtungen vor allem für den Raum Roetgen vor, die

Anlass zu der Vermutung eines Brutvorkommens auch in den letzten Jahren gaben. Darüber

hinaus gibt es wiederkehrende Einzelbeobachtungen des Schwarzstorchs für das weitere

Umfeld des Plangebietes. Das nächste sichere Brutvorkommen der Art ist für den Raum

Monschau in rd. 15 km Entfernung zum Vorhaben bekannt.

Um Aussagen treffen zu können bezüglich der geplanten WEA im Münsterwald ist für beide

Arten eine Funktionsraumanalyse auf erweiterter Untersuchungsfläche erforderlich. In der

Literatur sowie in Handlungsanweisungen einzelner Bundesländer finden sich artspezifische

Abstandskriterien und Prüfbereiche (vergl. z.B. LANGEMACH & DÜRR 2012, ALBRECHT ET AL.

2008, PIELA 2010).

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Die Beauftragung der Stadt Aachen erfolgte für einen 4 km-Radius um den Mittelpunkt der

geplanten Konzentrationsfläche Münsterwald. Der sich so ergebende Untersuchungsraum

berücksichtigt gängige Abstandskriterien (LAG-VSW 2007) sowie die örtlichen Gegebenhei-

ten. Die Begrenzung der Untersuchungsfläche im Norden orientiert sich an der zunehmen-

den anthropogenen Überformung der Flächen mit Annäherung an Aachen, auch bilden die

Siedlungslagen von Walheim und Roetgen strukturelle Grenzen.

2.2 Methode

Im Frühjahr 2012 wurde im erweiterten Untersuchungsraum der Konzentrationsfläche für die

Errichtung von Windkraftanlagen „Münsterwald / B 258“ eine ergänzende avifaunistische

Untersuchung durchgeführt. Ziel der Untersuchung war vor allem der Nachweis der Arten

Rotmilan (Milvus milvus) und Schwarzstorch (Ciconia nigra) sowie deren Flächennutzung im

Umfeld der geplanten Konzentrationsfläche für Windenergie.

Die Erfassung berücksichtigt eine Untersuchungsfläche, die sich als konzentrischer Kreis mit

einem Radius von 4 Kilometern um das Zentrum der Konzentrationsfläche erstreckt (siehe

Anlage 1). Die Konzentrationsfläche selber wurde nur bedingt in die Untersuchung aufge-

nommen, da dort in den Jahren 2010 und 2011 bereits umfangreiche Erfassungsarbeiten

durchgeführt wurden (siehe PRO TERRA 2011, PRO TERRA 2012a).

Die Untersuchungen erfolgten im Zeitraum 23. März 2012 bis zum 25. Juni 2012 an acht

Terminen, von denen zwei ganztägige Termine mit je vier und zwei halbtägige Termine mit je

zwei Beobachtern absolviert wurden. Der zeitgleiche Einsatz mehrerer Beobachter ermög-

licht die gleichzeitige Beobachtung des weitaus größten Teiles der Offenflächen im Untersu-

chungsgebiet und auch des Luftraumes über dem Wald. Darüber hinaus wurden vier halbtä-

gige Termine zur Horstsuche, Horstkontrolle und der gezielten Beobachtung kleinerer Flä-

chen mit einer Person genutzt.

Die Erfassungsarbeiten erstreckten sich auf die Suche nach Horsten und die Beobachtung

von Schwarzstorch und Rotmilan. Darüber hinaus wurden auch weitere Greifvogelarten (hier

vor allem Mäusebussard und Turmfalke) berücksichtigt. Die Erfassungszeiten und Methoden

richteten sich nach SÜDBECK ET AL. (2005) und LEITFADEN ROTMILAN-ERFASSUNG 2011/2012.

Die hier dargelegten Vorgehensweisen bei der Erfassung von Revieren und Horsten sind

gerade hinsichtlich des Zeitraumes, der Witterung, der Absuche im Gelände und der Auswer-

tung des beobachteten Verhaltens berücksichtigt worden.

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Die Sichtbeobachtungen wurden bei gut sichtigem Wetter durchgeführt und erstreckten sich

auf die Kontrollpunkte (siehe Anlage 1), an denen ein guter Geländeüberblick möglich ist,

sowie auf ein Befahren (PKW und Fahrrad) und Belaufen der Gesamtuntersuchungsfläche.

Die Horstsuche erfolgte im zeitigen Frühjahr vor dem Einsetzten der Belaubung in geeignet

erscheinenden Strukturen, wie Altwaldinseln im Wald, Bachtälern, Waldrandlagen oder Feld-

gehölzen. Hierzu wurde mit dem PKW, dem Fahrrad oder zu Fuß das Gelände mit bis zu vier

Personen gleichzeitig durchkämmt.

Darüber hinaus wurden zwei Horste, einer im Wald bei Kitzenhaus (nordöstlich Relais Kö-

nigsberg) und der andere in der Forstabteilung 336 (südwestlich von Schmithof) für die Dau-

er der Erfassung beobachtet und im Sommer (am 25. Juni 2012) mit Hilfe eines Baumklette-

rers näher untersucht.

Bei den zuständigen Forstbehörden in Belgien (Forstamt Eupen) und Deutschland (Forstamt

Aachen, Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde) wurden Informationen hinsichtlich

Rotmilan- sowie Schwarzstorchbeobachtungen abgefragt. Auch wurden Jagdpächter mit

Revieren in Münsterwald und Roetgen befragt. Zudem erfolgte eine Anfrage an den für

Nordrhein-Westfalen zuständigen Koordinator der bundesweit durchgeführten Erfassung des

Rotmilans 2011/2012 hinsichtlich eingegangener Daten für den betrachteten Raum.

2.3 Ergebnisse Vogelerfassung

2.3.1 Rotmilan

Der Rotmilan ist in Anh. I der EG-VSRL aufgeführt und daher streng geschützte Art nach § 7

Abs. 2 Nr. 14 a BNatSchG. Gut die Hälfte des Weltbestandes der Art lebt in Deutschland

(AEBISCHER 2009), so dass Deutschland für den Erhalt des Rotmilans die weltweit größte

Verantwortung trägt. Bundesweit gilt die Art als derzeit nicht gefährdet (SÜDBECK ET. AL.

2007), für Nordrhein-Westfalen ist der Bestand der Art als gefährdet eingeschätzt (SUDMANN

ET AL. 2009). Die Schwerpunkte der Verbreitung des Rotmilans innerhalb Deutschlands lie-

gen nach den Ergebnissen des ADEBAR-Projektes in den neuen Bundesländern, wo zwei

Drittel des Bestandes brüten, sowie den waldreichen Mittelgebirgslagen Mittel- und Süd-

westdeutschlands. Die höchsten Dichten werden mit über 20 Brutpaaren / 100 km² im nördli-

chen Harzvorland in Sachsen-Anhalt erreicht (WWW.NW-ORNITHOLOGEN.DE).

Derzeit ist unklar wie die Bestandsentwicklung in Nordrhein-Westfalen zu sehen ist. Eine

landesweite sowie bundesweite Kartierung von Rotmilanen für die Jahre 2011 und 2012 wird

hier aktuelle Daten ergeben (vergl. „Bundesweite Rotmilan-Erfassung 2011/2012, Leitfaden

für die Geländearbeit“ sowie www.nw-ornithologen.de). Generell lässt sich derzeit ein Besie-

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delungstrend beobachten, der einen Bestandsrückgang in den Tieflagen aufweist, jedoch

lokale Zunahmen in den Mittelgebirgslagen (SUDMANN ET AL. 2009).

Wie die aktuelle Fundkartei von Anflugopfern unter Windkraftanlagen verdeutlicht, ist der

Rotmilan bundesweit eine häufig betroffene Art. So konnten bislang 168 Rotmilane und im

Vergleich 198 Mäusebussarde als Anflugopfer ermittelt werden (DÜRR 2012, Stand Mai

2012). Dabei entfallen mehr als Zweidrittel der gefundenen Rotmilane auf die ostdeutschen

Länder Brandenburg (55), Sachsen-Anhalt (46), Sachsen (9) und Thüringen (12). Für

Nordrhein-Westfalen konnten 11 Anflugopfer nachgewiesen werden.

Rotmilane besiedeln offene, reich gegliederte Landschaften, die Feldgehölze, aber auch

Wälder mit lichten Altholzbeständen aufweisen (MEBS 2012, KIEL 2007). Als ausgeprägter

Segelflieger horstet er wegen der Thermik bevorzugt an bewaldeten Hängen, z.B. Fluss-

bzw. Bachtäler (MEBS 2012). Wie bereits ausgeführt (vergl. PRO TERRA 2012a), liegen Brut-

standorte i.d.R. am Rande von lichten Althölzern, selten im Inneren solcher Bestände oder

Wäldern. Auch kleinere Feldgehölze werden genutzt. Große zusammenhängende Waldge-

biete werden nur in den Randzonen besiedelt (HÖLZINGER 1987, MILDENBERGER 1982). Als

bevorzugte Horstbäume gelten Rotbuche und Eiche, daneben auch weitere Baumarten wie

z.B. Kiefer oder Tanne.

Als Nahrungsflächen dienen offene Landschaftsräume, die bevorzugt eine mosaikartige Ver-

teilung von Acker- und Grünland aufweisen (KIEL 2007, HÖLZINGER 1987). Auch im Bereich

von Ortsrandlagen (vor allem mit ausgeprägter Grünlandbewirtschaftung) sind Jagdflüge zu

beobachten. NACHTIGALL (2008) konnte aufzeigen, dass im Mittel während der Brutzeit ein

Raumbedarf von 10 qkm benötigt wird. Als Nahrungsopportunisten nutzen Rotmilane im Of-

fenland alle sich bietenden Nahrungsquellen. Eine Bevorzugung von Grünlandflächen ergibt

sich aus der regelmäßigen Mahd (oder einer regelmäßigen Beweidung) und der damit ein-

fach erreichbaren Nahrung (NACHTIGALL 2008).

Nach MAMMEN ET AL. (2010) liegen mehr als 50 % der aktiven Lokalisationen besenderter

Rotmilan Brutvögel im Radius von 1.000 m um den Horst. Dies entspricht annähernd den

Ergebnissen von NACHTIGALL & HEROLD (IM DRUCK), die 60 % der Aktivitäten im 1-km-Radius

fanden.

Der Rotmilan konnte im Rahmen der Erfassungen im Münsterwald 2010/2011 im Untersu-

chungsgebiet nicht nachgewiesen werden. Die in den Frühsommermonaten 2011 durchge-

führte Brutvogelerfassung erbrachte auch keine genutzten Horste auf der Untersuchungsflä-

che. Aktuell ist der Rotmilan für das Messtischblatt Aachen aufgeführt (WWW.NATURSCHUTZ-

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INFORMATIONEN-NRW.DE). Insgesamt liegen für das Umfeld der betrachteten Konzentrations-

fläche Beobachtungen ohne Angabe von Flächenbezug, Zeitpunkt, Häufigkeit der Beobach-

tung und Verhalten der Vögel vor (vergleiche PRO TERRA 2012a).

Rotmilane konnten bei der erweiterten Erfassung an drei Terminen im Untersuchungsgebiet

nachgewiesen werden.

Am 03.04.2012 konnte um 15:30 Uhr ein Rotmilan über Sief kreisend vorübergehend beo-

bachtet werden. Der Vogel ließ sich in einer Thermiksäule in die Höhe tragen und ver-

schwand in ca. 500 m Höhe im Dunst. Sein Abflug konnte nicht weiter beobachtet werden.

Am 13.04.2012 erfolgten mehrere Rotmilansichtungen. Am späten Vormittag konnten zwei

Rotmilane im Bereich der Monschauer Straße zwischen Lichtenbusch und Schmidthof ge-

sichtet werden, die dann in mäßiger Höhe über Sief in Richtung Raeren abzogen. Am späte-

ren Nachmittag gegen 16:00 Uhr wurden drei Rotmilane über Schossent (Raeren) gesichtet,

die sehr hoch über Grund kreisten und Richtung Süden abstrichen.

Am 05.06.2012 wurden wiederum mehrere Rotmilane gesichtet. Vormittags gegen 9:00 Uhr

wurde ein Tier im Jagdflug westlich des Steinbruchs bei Friesenrath gesichtet, das kurz da-

rauf eine Maus fing und diese auf einem Weidepfahl sitzend fraß. Zeitgleich wurde auf der

Freifläche zwischen Lichtenbusch und Walheim aus Richtung Schleckheim kommend ein

weiterer Rotmilan gesichtet. Beide Tiere zogen im Jagdflug Richtung Sief weiter. Einer

baumte auf einem abgestorbenen Baum nördlich Sief am Waldrand auf, verweilte dort län-

ger, putzte sich ausgiebig und zog dann Richtung Norden ab (siehe Anlage 2). Der zweite

Vogel entfernte sich über Raeren, wo er nicht weiter beobachtet werden konnte. In der Mit-

tagszeit um 13:50 Uhr wurde ein Rotmilan nördlich von Roetgen gesichtet. Der Greif nutzte

zum Ansitz mehrfach einen randständigen Baum an der Bahntrasse (siehe Anlage 2). Eine

intensive Horstsuche in einem nahen Kleingehölz, das von dem Vogel angeflogen wurde,

erbrachte keinen Horstfund.

Als Ergebnis der Beobachtungen lassen sich für den Bereich Walheim-Schmithof-Sief-

Raeren sowie für den Bereich nördliches Roetgen Funktionsräume festlegen (siehe Anla-

ge 2), die vom Rotmilan als Nahrungshabitat genutzt werden. Vor allem für den Bereich

Walheim-Schmithof-Sief-Raeren konnten so viele Beobachtungen dokumentiert werden,

dass sich hier auch Flugkorridore (siehe Anlage 2) beschreiben lassen. Für den Bereich

Roetgen war die Anzahl der Sichtungen nicht ausreichend sowie das Verhalten der Vögel

nicht eindeutig um eine Differenzierung innerhalb des ausgewiesenen Funktionsraumes be-

schreiben zu können.

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2.3.2 Sonstige Greifvogelarten

Im Rahmen der Erfassungen von Rotmilan und Schwarzstorch wurden auch weitere

Geifvogelarten beobachtet. Für den Mäusebussard und den Turmfalken konnten Brutnach-

weise erbracht werden. Die Arten Baumfalke, Sperber und Habicht wurden z.T. außerhalb

des Untersuchungsraumes bei der Jagd beobachtet. Auf allen landwirtschaftlich genutzten

Flächen im Untersuchungsgebiet konnte eine hohe Dichte an Mäusebussarden und vor al-

lem bei Sief und Raeren auch an Turmfalken erfasst werden.

2.3.3 Schwarzstorch

Der Schwarzstorch ist in Anh. I der EG-VSRL aufgeführt und daher streng geschützte Art

nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 a BNatSchG. Bundesweit gilt die Art als derzeit nicht gefährdet

(SÜDBECK ET. AL. 2007), für Nordrhein-Westfalen ist der Bestand der Art als gefährdet und

von Schutzmaßnahmen abhängig eingeschätzt (SUDMANN ET AL. 2009).

Nachdem der Schwarzstorch Anfang des 20. Jahrhunderts ein Bestandstief in Deutschland

erreicht hatte und zwischen 1950 und 1960 nur noch 10 - 25 Brutpaare bekannt waren, er-

folgte eine Wiederbesiedelung einiger ehemaliger Verbreitungsgebiete seit den 80er Jahren.

Die positive Bestands- und Erhaltungssituation des Schwarzstorches in den letzten beiden

Jahrzehnten führte zu der bundesweiten Einstufung als ungefährdet (vergl. Rote Liste: 1998

= vom Aussterben bedroht, 2002 = gefährdet, 2007 = ungefährdet).

Der Schwarzstorch bevorzugt strukturreiche, großflächige Laub- bzw. Mischwälder, die na-

turnahe (fischreiche) Fließ- und Stillgewässer aufweisen, aber auch feuchte Waldwiesen

bzw. Sümpfe (JANSSEN ET AL 2004, RICHARZ & HORMANN 2003). Eine besondere Bevorzu-

gung bestimmter Waldtypen bzw. Waldbestände ist nicht gegeben, berücksichtigt man auch

die europaweite Verbreitung der Art. In Deutschland liegen die heutigen Verbreitungs-

schwerpunkte des Schwarzstorches in den fließgewässerreichen Mittelgebirgen in Höhen

zwischen 250 m und 600 m ü. N.N. (JANSSEN ET AL. 2004). Von Bedeutung für eine Ansiede-

lung sind wohl vor allem eine entsprechende Habitatdiversität, das Nahrungsangebot sowie

ein ausreichendes Maß an Ungestörtheit gerade im Bereich des Horstes. JANSSEN ET AL.

2004 verweisen darauf, dass mit der verstärkten Besiedelung der deutschen Mittelgebirge in

den letzten Jahrzehnten gerade hier Buchenwälder zunehmend an Bedeutung gewinnen als

Lebensraum für den Schwarzstorch (siehe hierzu auch ISSELBÄCHER 2003).

Der Aktivitätsraum eines Brutpaares kann eine Größe von 100 bis 150 Quadratkilometer

erreichen. Der Nahrungserwerb erfolgt i.d.R. im Umkreis von 3 km um den Horststandort

(ANDRETZKE ET AL. 2005). Es können jedoch auch weitere Distanzen (bis zu 10 km) zu den

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Nahrungsgebieten zurückgelegt werden. Aufgrund der strukturell klar abgegrenzten Nah-

rungshabitate ist für diese Art generell zu berücksichtigen, dass nicht der gesamte Bereich

des Aktivitätsraumes gleichmäßig genutzt wird. Der Schwarzstorch reagiert besonders emp-

findlich auf Störungen während der Revierbesetzung. Auch während der Brutzeit sind die

Tiere sehr empfindlich, so dass Störungen am Horst zur Aufgabe der Brut führen können.

Die Nester werden bevorzugt auf Eichen oder Buchen in störungsarmen, lichten Altholzbe-

ständen angelegt und werden von den ortstreuen Tieren normalerweise mehrere Jahre ge-

nutzt. Die Brutbäume weisen i.d.R. eine gut ausgebildete Krone auf, unter deren Schirm der

Horst vor übermäßiger Sonneneinstrahlung geschützt ist und deren Struktur (verzweigtes

starkes Astwerk) geeignete Bedingungen für die Horstanlage bietet. Die Ergebnisse ver-

schiedener Untersuchungen zum Nahrungsspektrum kennzeichnen den Schwarzstorch als

einen Nahrungsopportunisten (JANSSEN ET AL. 2004). Entsprechend der jahreszeitlichen

Entwicklung ist er in der Lage auf das unterschiedliche Nahrungsspektrum zu reagieren. So

erbeutet er z.B. nach der Rückkehr aus den Winterquartieren zunächst Amphibien, die auf-

grund der Wander- und Laichzeit in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Den Nah-

rungserwerb verlagert die Art dann in Abhängigkeit des Wasserstandes von Bächen und

Flüssen immer mehr auf den Fang von Fischen und Wasserinsekten. Trotz dieser generellen

Flexibilität werden vom Schwarzstorch bevorzugt Tiere im Wasser bzw. in Feuchtgebieten

erbeutet, so dass im Nahrungsspektrum Amphibien, Fische, Krebse und Wirbellose aquati-

scher sowie feuchter Lebensräume überwiegen.

Im Rahmen der Untersuchung konnte kein Schwarzstorch beobachtet werden. Die Untersu-

chung erstreckte sich auf das Beobachten des Luftraumes von exponierten Kontrollpunkten

aus (siehe Anlage 1) mit bis zu vier Personen gleichzeitig, die Horstsuche und das Absuchen

von potentiellen Nahrungshabitaten (Gräben und Bäche).

Im Erfassungsjahr konnten jedoch mehrere Beobachtungen Dritter zusammengetragen wer-

den. Hierbei handelt es sich um zwei Beobachtungen im Raum Kornelimünster/Walheim

(04.06.2012) und südlich Schmithof (14.06.2012) (siehe Anlage 1) sowie eine Beobachtung

im zeitigen Frühjahr zwischen Eynatten und Raeren am Reybach. Auch im weiteren Umfeld

erfolgen zunehmend Schwarzstorchsichtungen, so z.B. am 18. Juli 2012 in einem Steinbruch

in Eschweiler.

Zusätzlich liegt ein Hinweis der Bürgerinitiative gegen die Windparkerstellung im Aachener

Münsterwald vor, dass im Jahr 2011 mehrere Beobachtungen des Schwarzstorchs im Um-

feld von Schmithof und Marienbildchen, aber auch an der Inde in Belgien, erfolgten.

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2.4 Horstsuche und Horstkontrollen

Im Rahmen der Horstsuche konnten lediglich Horste und Brutstandorte anderer Greifvogelar-

ten sowie Krähenhorste ermittelt werden. Insgesamt konnte rd. ein Dutzend Horste erfasst

werden, von denen jedoch nur die von Greifvögeln angelegten bzw. genutzten dokumentiert

werden. Diese gefundenen Horste und Brutplätze sind durchnummeriert in einer Karte dar-

gestellt (siehe Anlage 2). Bei den Übrigen handelte es sich um Krähenhorste.

Die Horste 1 und 2 wurden aufgrund ihrer Lage in Altholzbeständen, da sie vom Boden aus

keine eindeutige Artzuordnung zuließen und in einem besseren Erhaltungszustand waren,

mit Hilfe eines Baumkletterers näher inspiziert. Die Suche nach Spuren bzw. Hinweisen der

Arten, die diese Horste angelegt bzw. genutzt hatten, brachte kein Ergebnis. Es konnten

keine zielführenden Spuren, wie z.B. Federn, Speiballen oder Eierschalen, gefunden wer-

den. Eine Nutzung der beiden Horste als Brutstandort im Jahr 2012 kann sicher ausge-

schlossen werden.

Der Horst bei Kitzenhaus (Nr. 1) liegt gut 20 m über Grund in einer Altbuche. Der Horstbaum

stockt in einem lockeren Buchenaltwaldstreifen in dem im Winter 2011/12 ein Teil der ca.

120jährigen Bäume entnommen wurden. Dies war aufgrund der Größe der Stämme nur mit

erheblichem Aufwand an Maschinen möglich. Die Arbeiten zogen sich bis in den Frühsom-

mer hin. Ein möglicher Brutversuch ist dadurch mit Sicherheit vergrämt worden.

Es kann jedoch angenommen werden, dass der Horst im zeitigen Frühjahr angeflogen wur-

de, da im März ein frischer Nadelbaumzweig auf dem Horstrand beobachtet werden konnte,

welcher im Laufe des Sommers vertrocknete.

Foto 1: Einblick in den Horst bei Kitzenhaus (Baumkletterer, Kern)

Anlage 12 zum Änderungsbeschluss FNP Nr. 117- Gutachten Seite 11 von 21

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Blatt 10

Der Baumkletterer konnte eine starke Zersetzung der Einstreu feststellen (siehe Foto 1) und

die Feder einer Drossel bergen (bestimmt nach BROWN ET AL. 2005). Auch begannen dünne

Zweige über das Nest zu wachsen, so dass der Freiraum über dem Nest deutlich reduziert

war. Eine sichere Zuweisung zu einer Vogelart ist nicht möglich.

Der Horst in Forstabteilung 336 (Nr. 2) liegt etwa 12 m über Grund in einer Eiche. Der

Horstbaum stockt in einem lockeren Laubholzbestand. Der Baumkletterer konnte eine deutli-

che Zersetzung der Einstreu (siehe Foto 2) und Regenwurmbesatz feststellen. Die tragenden

Zweige waren zum Sommer hin verrutscht und das Nest begann zu kippen. Auch dieser

Horst ist keiner Vogelart sicher zuzuordnen. Größe und Lage deuten jedoch eher auf Habicht

oder Sperber hin.

Die Existenz des Nestes wurde durch den Jagdpächter festgestellt, als er vom nahen Ansitz

aus eine Person beobachtete, die Steine nach dem Horst warf. Die Person konnte unerkannt

mit dem Fahrrad entkommen.

Foto 2: Einblick in den Horst in Abteilung 336 (Baumkletterer, Kern)

Horst 3 kann eindeutig einem Bussard zugeordnet werden. Hier wurde das Brutgeschehen

regelmäßig verfolgt. Auch der Horst Nr. 6 konnte einem Mäusebussard als Brutplatz zuge-

ordnet werden.

Die Brutplätze 4 an einer alten Schule und 7 an einem Bauernhof werden von Turmfalken

genutzt.

Am Horst Nummer 5 konnte keine Nutzung festgestellt werden. Der Horst konnte auch an-

hand der Größe und der Struktur bzw. des Baumaterials nicht eindeutig einer Greifvogelart

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zugewiesen werden. Allerdings kann aufgrund des Zustandes eine Nutzung für die Jahre

2011 und 2012 ausgeschlossen werden.

2.5 Ergebnisse Befragung

Die Befragung der Revierförster ergab keine Hinweise auf das Brutvorkommen von Rotmilan

und Schwarzstorch im Untersuchungsgebiet. Auch der Jagdpächter im Bereich Marienbild-

chen konnte keine zweckdienlichen Angaben machen. Ein Jagdpächter im Bereich Münster-

wald informierte die Untersucher bezüglich des Horstes in Forstabteilung 336 (Anlage 2). Im

Rahmen der bundesweiten Erfassung des Rotmilans sind für den betrachteten Bereich keine

Daten eingegangen, da hier nicht kartiert wurde.

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3 Fazit

Insgesamt konnten keine Aktivitäten beim Rotmilan beobachtet werden, die auf eine Brut im

Untersuchungsraum oder im direkten Umfeld hindeuten, wie Beobachtung von z.B. Balzflü-

gen und Balzrufen, Anflüge potenzieller Neststandorte, Nestbau, andauernde Jagd und ge-

zielte Richtungsflüge mit Beute. Im Gegensatz zu den hochaktiv jagenden und Nahrung ein-

tragenden Mäusebussarden und Turmfalken ließ sich bei den beobachteten Rotmilanen

während der Brutzeit eher Komfortverhalten beobachten, wie längeres Absitzen auf einem

Baum oder Zaunpfahl und Gefiederpflege. Auch verzehrte ein Vogel die gefangene Beute

selber. Die beobachteten drei Tiere mit gezieltem Abflug in großen Höhen wiesen eher Zug-

verhalten auf.

Der Raum Walheim-Sief-Raeren scheint sich aufgrund der Strukturierung, der überwiegen-

den Grünlandnutzung sowie der Feldgehölze und Waldränder als Bruthabitat für den

Rotmilan zu eignen. Auch Nahrungsangebot ist offensichtlich ausreichend vorhanden, da

ständig eine größere Anzahl Greifvögel, vor allem Mäusebussarde, aber auch Turmfalken,

im Luftraum zu beobachten waren.

Allerdings konnte für das Jahr 2012 ein Brutverdacht für den Rotmilan im betrachteten Raum

nicht erbracht werden. Ursachen hierfür könnten z.B. in der doch intensiven landwirtschaftli-

chen Nutzung, dem hohen Störungsaufkommen oder der massiven Konkurrenz durch ande-

re Greifvögel liegen. Ein Brutvorkommen in zukünftigen Jahren kann jedoch nicht ausge-

schlossen werden, da auch während der Brutzeit Rotmilane beobachtet wurden.

Da im Rahmen der Schwarzstorchuntersuchung während der Brutphase kein Tier beobach-

tet werden konnte, ist nicht von einer Brut oder einer regelmäßigen Nahrungssuche im

Untersuchungsraum auszugehen. Auch, wenn immer wiederkehrende Beobachtungen des

Schwarzstorchs für den Großraum vorliegen, muss aufgrund der Untersuchungsergebnisse

angenommen werden, dass es sich eher um nicht verpaarte Individuen, Durchzügler oder

Tiere vor bzw. nach dem Brutgeschehen handelt. Da Teilbereiche des Untersuchungsrau-

mes durchaus Besiedelungspotential für den Schwarzstorch aufweisen und die Art regional

Ausbreitungstendenzen zeigt, kann zukünftig eine Ansiedelung nicht ausgeschlossen wer-

den.

Da sich für die Arten Rotmilan und Schwarzstorch aktuell kein Brutverdacht ergab, ist im

Hinblick auf die geplante Ausweisung einer Konzentrationsfläche für Windenergie im Aache-

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ner Münsterwald eine erhebliche Störung während der Fortpflanzungs- bzw. Aufzuchtphase

nicht anzunehmen. Eine Beschädigung bzw. Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestät-

ten ist ebenfalls nicht zu sehen. Die 2012 durchgeführte Untersuchung erbrachte für keine

der beiden Arten einen regelmäßig genutzten Flugkorridor, der sich mit der geplanten Kon-

zentrationsfläche deckt bzw. diese tangiert. Die Planfläche weist zudem keine besonderen

Qualitäten als Nahrungshabitat für Schwarzstorch und Rotmilan auf. Ein signifikant erhöhtes

Tötungsrisiko ist daher für beide Arten nicht gegeben.

Da in Zukunft eine Ansiedelung bzw. Brut von Schwarzstorch und Rotmilan auf

vorhabensnahen Flächen nicht auszuschließen ist, wird im Hinblick auf eine Planungssicher-

heit empfohlen die lokale Bestandsentwicklung zu beachten.

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durch zuletzt geändert durch ABl. L 236 vom 23.9.2003 S. 33)

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WWW.DDA-WEB.DE

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Anlagen

Anlage 1: Beobachtungen Schwarzstorch und Kontrollpunkte

Anlage 2: Beobachtungen Rotmilan und Nachweis Horst/Brutplatz sonstiger Greifvögel

Das vorliegende Gutachten wurde nach aktuellem Kenntnisstand

durch die Kern Schäfer GbR erstellt.

Aachen, den 10. Oktober 2012

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