+ All Categories
Home > Documents > Entwurf für Abänderung der Statuten des Nationalen Deutschamerikanischen Lehrerbundes

Entwurf für Abänderung der Statuten des Nationalen Deutschamerikanischen Lehrerbundes

Date post: 09-Jan-2017
Category:
Upload: letruc
View: 213 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
5
Entwurf für Abänderung der Statuten des Nationalen Deutschamerikanischen Lehrerbundes Source: Pädagogische Monatshefte / Pedagogical Monthly, Vol. 2, No. 6 (May, 1901), pp. 217- 220 Published by: University of Wisconsin Press Stable URL: http://www.jstor.org/stable/30170504 . Accessed: 15/05/2014 17:51 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . University of Wisconsin Press is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to Pädagogische Monatshefte / Pedagogical Monthly. http://www.jstor.org This content downloaded from 193.104.110.122 on Thu, 15 May 2014 17:51:34 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions
Transcript

Entwurf für Abänderung der Statuten des Nationalen Deutschamerikanischen LehrerbundesSource: Pädagogische Monatshefte / Pedagogical Monthly, Vol. 2, No. 6 (May, 1901), pp. 217-220Published by: University of Wisconsin PressStable URL: http://www.jstor.org/stable/30170504 .

Accessed: 15/05/2014 17:51

Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at .http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp

.JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range ofcontent in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new formsof scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected].

.

University of Wisconsin Press is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access toPädagogische Monatshefte / Pedagogical Monthly.

http://www.jstor.org

This content downloaded from 193.104.110.122 on Thu, 15 May 2014 17:51:34 PMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions

Pidagogische Monatshefte. PEDAGOGICAL MONTHLY.

Zeitschrift fiir das deutschamerikanische Schulwesen.

Organ des

Nationalen Deutschamerikanischen Lehrerbundes.

Jahrgang II. Mai 1901. Heft 6

(Offiziell.)

Entwurf fiir Abinderung der Statuten des Natio- nalen Deutschamerikanischen Lehrerbundes,

(Angenommen 1895. Revidiert 1896, 1897, 1900.)

I. Zwecke. § 1. Der nationale deutschamerikanische Lehrerbund bezweckt: a) Die Erziehung wahrhaft freier amerikanischer Staatsbfirger, b) Propaganda zu machen fiir naturgemisse (entwickelnde) Erziehung in

Schule und Haus, c) die Pflege der deutschen Sprache und Litteratur neben der englischen, und d) die Wahrung der geistigen und materiellen Interessen der deutschen Leh-

rer in den Vereinigten Staaten. § 2. Die Bundeszwecke werden angestrebt: a) Durch im Juli oder August abzuhaltende Versammlungen, b) durch Ernennung und Unterstiitzung eines Bundesorganes, c) durch Errichtung von Zweig- und Lokalvereinen, d) durch Teilnahme an der Verwaltung des nationalen deutsch-

amerikanischenLehrerseminar s.

II. Organisation des Bundes. §3. Der nationale deutschamerikanische Lehrerbund ist eine Vereinigung

von L o k a lve re i n en deutschamerikanischer Lehrer und Erziehungsfreunde, sowie von Einz e 1 m I t g 1i e d e r n zu einem festen Verbande.

§4. Der Bund gliedert sich in B ez i r k e, aus denselben zugeharigen L o- kalvereinen und Einzelmitg glieder n bestehend. Jeder Bezirk wshlt einen Lokalverein als Vorort, und dessen Vorstand liegt die Leitung deb betreffenden Verbandes ob.

This content downloaded from 193.104.110.122 on Thu, 15 May 2014 17:51:34 PMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions

218 Pidagogische Monatshefte.

1 6. Die oberste gesetzgebende Be h 6 r d e des nationalen deutachamerikanischen Lehrerbundes ist seine Tagsatzung. Kein Besirkslehrer- tag dart w&hrend der Abhaltung des Bundeslehrertages stattflnden.

§ 6. Die oberste Exekutivbehbrde ist der B u n d e s v or t a n d. Dieser be- steht aus neun von dem Bundeslehrertage zu wihlenden Mitgliedern und funk- tioniert bis zum Schlusse der nichsten regelmissigen Tagsatzung desselben. Die Vorstandsmitglieder wahlen aus ihrer Mitte einen Prisidenten, einen ersten und zweiten Schriftfiihrer und den Schatzmeister. Ausser diesen Beamten wTh1t der Bundesvorstand einen stiindigen Geschiftssekretir, der ein jhrliches Gehalt be- ziehen soll.

§ 7. Die in Paragraph 6 benannten Beamten bilden den V oil z u gsau s- sachu ss des Bundesvorstandes und das Bureau des ni.chsten Bundeslehrertages Der Vollzugsausschuss besorgt alle laufenden Geschifte nach den allgemeinen Anordnungen des Bundeevorstandes, er bewirkt nach Kraften die Ausftihrung der Beschliisse und der Auftrage der Bundesversammlungen, er hat das Recht, sich zu erganzen, und soll die Hauptergebnisse seiner Beratungen im Bundes- blatte bekannt machen. Insbesondere liegt dem Vollzugsausschusse die Agi- tation fir Bildung von Lokalvereinen, die Organisation derselben zu aus einem oder mehreren Staaten bestehenden Bezirksverbinden und der geschiftliche Verkehr mit den Bezirken ob. Er hat mit Beriicksichtigung berechtigter Wiin- sche dieser Verbinde und des jeweiligen fir Veranstaltung des Bundeslehrerta- ges organisierten Ortsausschusses die Geschafts- und Tagesordnung desselben festzustellen und dieselben mindestens zwei Monate vor dem Zusammentritt der Konvention im Bundesorgan zu veriffentlichen. Er empfingt von den iibrigen Ausschfissen Berichte tiber deren Tfiatigkeit, verwaltet das Bundeseigentum, verbffentlicht durch den Schriftfiihrer die von lhm beglaubigten Protokolle des Bundes, fihrt die Listen derBundesmitglieder und publiziert dieselben im Bun- desorgan; er erstattet dem Bunde am Bundeslehrertage Bericht und iibergiebt am Ende des letzteren dem neuerwihlten Bundesvorstande die Akten und das Bundeseigentum.

§ 8. Ala stndigeA u sech i ase werden von jedem Bundeslebrertage fiur verschiedene Zweige des Erziehungswesens und des Unterrichtes, sowie fiir die deutschamerikanische Schulstatistik je nach Bediirfnls eine Anzahl Abtei- lungen ernannt, welche aus drei oder mehr, wenn miglich an ein und demselben Orte wohnhaften Mitgliedern mit dem Rechte der Erglinzung und Verstiirkung bestehen. Sie bilden zugleich die stindigen Ausschiisse flir den nachsten Bun- deslehrertag und haben demselben ausfiihrliche Berichte ilber ihre Thitigkeit zu erstatten. Die Namen und Adressen, die Mitglieder dieser und aller fibrigen Ausschiisse, sowie alle etwaigen Verinderungen sind im Bundesorgan mitzutel- len. Sie treten ihr Amt am Schlusse des nichstfolgenden Bundeslehrertages ihren Nachfolgern ab und uberweisen lhnen schriftlich alle unerledigten Ge- schlfte. Wenn ein Mitglied eines der vorerwiahnten stinaigen Ausschisse set- nen Pflichten nicht nachkommt, soll der Bundesvorstand dasselbe absetzen und eine Erganzung vornehmen konnen.

§ 9. Die Telinahme an der VerwaIt ung deanation a- len deutschamerikanische n Seminars ist folgendermassen geregelt

a) Der Lehrerbund schlagt jedes Jahr durch den Bundesvorstand dem na- tionalen deutschamerikanischen Seminarverein vier Mitglieder vor, von denen der Seminarverein zwei mit dreijahriger Amtsdauer erw&hit. Diese Fachleute 'ilden das stindige Seminarkomitee des Verwaltungrates des nationalen 4eutschamerikanischen Lehrerseminars.

This content downloaded from 193.104.110.122 on Thu, 15 May 2014 17:51:34 PMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions

Entwurffilr Abinderung der Statuten. 219

b) Der Lehrerbund wihlt alihrlich aus der Reihe der stimmberechtigten Mitglieder ein aus dreien bestehendes Priifungskomitee fir das Seminar. E i- nes dieser Mitglieder sol 1 in Mil w a uk e e und diea n- derninirgendwelchen St~dtendesL andes anssBig s e i n. Dieses Komitee soll dem Bundesvorstand und dem Verwaltungarat des Seminars genauen Bericht abstatten. Die Auslagen des Priifungskomitees wer- den aus der Bundeskasse bestritten, und sollen die Summe von fi nf- zig Dollars nicht fi berstei ge n. Eintretende Vakanzen in dem Prii- fungskomitee werden vom Bundesvorstande ausgefiillt.

§ 10. DieLoal vereine jedesBz irkes halten ihre Versamm- lungen nach Bediirfnis ab und vereinigen sich auf Veranlassung fhres Vorortes in Gemeinschaft mit den Einzelmitgliedern des Verbandes zu elnem B ez i rk s- 1 ehrerta g. Die Thittigkeit der Lokalvereine wird dnrch den Vorort des Be- zirks geregelt. Zu den Bundessiehrertagen wird von den Lokalverei- nen fir je zehn ihrer Mitglieder ein De 1 egat erwihlt und durch den be- treffenden Vorort mit Legitimation versehen. Ein jeder Delegat ist zu einer Stimme berechtigt; er kann jedoch auch, wenn dazu beauftragt, mehrere oder simtliche Stimmen eines Bezirks vertreten.

§ 11. Einzelmitglieder sind zur Teilnahme an den Bezirks- und Bundeslehrertagen berechtigt und reprisentieren eine Stimme.

III. Mitgliedschaft und Beitriige. § 12. Die Mit g i ed s chaft des nationalen deutschamerlkanischen Leh-

rerbundes kinnen erwerben: a) Lokalvereine deutscher Lehrer und Erziehungsfreunde, sowie deutsche

Gesellschaften, welche verwandte Ziele verfolgen, b) einzelne deutsche Lehrer und Erziehungsfreunde. c) Der Bundesvorstand soll ermlichtigt sein, solche Biirger, die sich um das

Erziehungswesen verdient gemacht haben, als Ehrenmitglieder aufzunehmen. Die Au f n ah m e findet durch den Vollzugsausschuss des Bundesvorstandes

statt. Einzelmitglieder zahlen einen regelmissigen Jahresbeitrag von einem Dollar. Ein jeder Besucher des Lehrertages zahit einen Dollar als Jahresbel- beitrag. Bezirks- oder Lokalvereine zahlen fiir Je zehn Mitglieder einen Jah- resbeitrag von einem Dollar und sind dadurch zur Abgabe von einer Stimme fiir je zehn Mitglieder berechtigt. Die Bezirksverbinde sind fir die piinktliche und regelmlssige Berichtigung der Vereinsbeitrge verantwortlich. Die Mitglied- schaft erlischt durch schriftliche Abmeldung beim Vollzugsausschusse des Bun- deevorstandes oder durch Ausschliessung. Letztere kann nur aut Antrag des Bundesvorstandes wegen riickstiindiger Leistung der Jahresbeitrge oder aut Antrag von mindestens flinfundzwanzig Mitgliedern mit Angabe der Grfinde, welche dem Bundesvorstande drei Monate vor dem Zusammentritt des Bundes- lehrertages eingereicht werden, durch letztgenannten erfolgen.

IV. Vermtigensverwaltung. § 13. Die Bundeskasse wird von dem Vollzugsausschusse verwaltet.

Dieser setzt die Hihe der Biirgschatt des Schatzmeister fest, nimmt dieselbe in Emptang und hat das Recht fiir ausserordentliche Zwecke von den vorhandenen Geldern Summmen bis sum Gesamtbetrage von ffinfzig Dollars innerhalb eines Jahres zu verwenden.

V. Abstimmungen.

a) Die Abstimmung bel den Tagsatzungen des Lehrerbundes soil durch ein- fache Majoritt der anwesenden Mitglieder entschieden werden. Bei Bewilli-

15 PM II

This content downloaded from 193.104.110.122 on Thu, 15 May 2014 17:51:34 PMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions

P'idagogische Monatshefte.

gungen von Geldern und Vorschlgen zur Ab&nderung der Statuten sollen nur die Stimmen der Delegaten gezaht werden, sowie die der einzelnen Mitglieder.

b) Die Wahlen des Buffdesvorstandes geschehen durch Stimmzettel, alle an- dern Abstimmungen in Versammlungen viva voce, doch muss aut Verlan- gen eine Teilung vorgenommen werden.

c) Der Vollzugsausschuss kann zu irgend einer Zeit eine Urabstimmung iber Antrige veranlassen. Solche Antrage miissen im Bundesorgan oder durch ein Rundschreiben an die Bundesmitglieder bekannnt gemacht werden. Zur Abstimmung soil mindestens ein Monat Zeit nach dieser Bekanntmachung ge- geben werden.

d) Wenn fiunt Mitglieder des Bundesvorstandes oder fiinfundzwanzig Bun- desmitglieder, bezw. Stimmen, es schriftlich verlangen, muss der Vollzugsaus- schuss eine Urabstimmung iber irgend eine vorliegende Frage veranstalten.

VI. Statuteniinderung. § 15. Ein Antrag aut Abinderung der Statuten kann in irgend einer Sitzung

des Bundeslehrertages, ausser der Schlusssitzung, eingebracht werden, darf aber erst in der nichsten Sitzung zur Debatte und Abstimmung gebracht werden. Wenn drei anwesende Mitglieder es schriftlich verlangen, muss iiber eine ange- nommene Statutenverinderung vom Vollzugsausschusse innerhalb zweier Mo- nate eine Urabstimmung veranlasst werden.

VII. Nebengesetze. § 16. Nebengesetze kdnnen vom Bunde jederzeit den Statuten hinzugefiigt

werden, falls sie nicht den oben niedergelegten Bestimmungen zuwiderlaufen.

An die Mitglieder des Nationalen Dentschamerikaniscien Lererseminars. Die re gel ma ssi ge Generlveralversamumlung des ,,N a tio-

nalen Deutsch amerikanischen Lehrerseminarver- ein s" findet am

Montag, dem 24. Juni, vormitta gs 9 U h r im Seminargebaude (558-568 Broadway) statt.

Wer dieser Versammlung nicht personlich beiwohnen kann, moge sich ver- treten lassen, und wir fuigen zu diesem Zwecke eine Vollmacht (proxy) bei, welche die eigenhindige Unterschrift des Mitgliedes oder des Vorsitzenden und Schrift- fihrers des Vereins und die Stimmenzahl, auf die der Vertreter Anspruch hat, enthalten muss. Nach dem Vereinigten Staaten-Gesetz muss jede Vollmacht (proxy) mit einer 10 Cents-Steuermarke (Revenue Stamp) versehen sein.

Ausser den gewdhnlichen Routinegeschtften liegt auch die Erwa hl ung von 5 Direktoren aut 3 Jahre an die Stelle der verstorbenen Herren W. H. Rosenstengel, Madison, Wis., Henry Raab, Belleville, Ill., und Ferd. Kiihn, Milwaukee, Wis., vor, sowie der Herren Louis F. Frank, Milwaukee, Wis., und Gottlieb Muiiller, deren Amtszeit mit dem Schluss der Generalversammlung zu Ende geht.

Die regelmAssige V e r a amm 1 u n g des Verwaltungs- rats findet am 23. Juni d. J., morgens 9 Uhr, im Seminargebaude statt.

Milwaukee, Wis., 25. April 1901. Der Vollzugsausschuss des N. D. A. Lehrerseminarvereins:

Louis F. Frank, Pr&sident. Albert Wallber, Sekret&r.

220

This content downloaded from 193.104.110.122 on Thu, 15 May 2014 17:51:34 PMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions


Recommended