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Entwurf EPLR 2014 - 2020 Stand 28102013 1 · 2014. 2. 6. · Programmerstellung EPLR in Brandenburg...

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013 1 2. Entwurf Stand 28.10.2013 Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin für die För- derperiode 2014 - 2020
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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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2. Entwurf

Stand 28.10.2013

Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin für die För-

derperiode 2014 - 2020

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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ENTWURF Stand 28. Oktober 2013

Auftraggeber:

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Dr. Silvia Rabold Henning-von-Tresckow-Straße 2-8 14467 Potsdam Telefon: 0331 866 8891 [email protected] Auftragnehmer:

Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern GmbH Abteilung Stadt- und Regionalentwicklung Dipl.-Agrarpädagoge Uve Schwarz Dipl.-agr.-Ingenieur Torsten Mehlhorn Heike Rechlin

Landgesellschaft Sachsen-Anhalt GmbH Dr. agr. Cornelia Deimer Isabel Schauer, M.A. Regionalmanagement und Wirtschaftsförderung

Leezen, 28. Oktober 2013

Hinweis:

Gliederungspunkte wurden nach Anforderungen des SFC aufgeführt und überarbeitet.

Die Erarbeitung dieses Dokuments wird vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums kofinanziert.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Inhalt

0. Vorbemerkungen ................................................................................................................... 18

1. Titel ........................................................................................................................................ 20

2. Mitgliedstaat und Verwaltungsbezirk .................................................................................... 21

2.1 Geographischer Geltungsbereich des Programms ......................................................... 21

2.2 Klassifizierung des Gebiets ............................................................................................. 22

3. Ex-ante-Evaluierung ............................................................................................................... 24

3.1 Beschreibung des Prozesses ........................................................................................... 24

3.2 Übersicht der Empfehlungen ......................................................................................... 24

3.2.1 Titel oder Bezug der Empfehlung .............................................................................. 24

3.2.2 Vollständiger Ex-ante Evaluierungsbericht inkl. SUP ................................................ 24

4. SWOT- und Bedarfsanalyse .................................................................................................... 25

4.1 SWOT-Analyse ................................................................................................................ 25

4.1.1 Sozioökonomische Ausgangslage im Programmgebiet auf der Grundlage

allgemeiner und programmspezifischer Kontextindikatoren sowie qualitativer

Informationen ........................................................................................................... 25

4.1.2 Stärken im Programmgebiet ..................................................................................... 50

4.1.3 Schwächen im Programmgebiet ............................................................................... 51

4.1.4 Chancen im Programmgebiet ................................................................................... 54

4.1.5 Risiken im Programmgebiet ...................................................................................... 56

4.1.6 Strukturierte Tabelle mit den gemeinsamen Kontextindikatoren, unterteilt in

sozioökonomische und ländliche Indikatoren, sektorale Indikatoren und

Umwelt/Klimaindikatoren ......................................................................................... 58

4.1.7 Strukturierte Tabelle mit programmspezifischen Kontextindikatoren, unterteilt in

sozioökonomische und ländliche Indikatoren, sektorale Indikatoren und

Umwelt/Klimaindikatoren ......................................................................................... 64

4.2 Identifizierung der Bedarfe ............................................................................................ 65

4.2.1 Titel oder Bezug des Bedarfs ..................................................................................... 65

5. Beschreibung der Strategie .................................................................................................... 71

5.1 Begründung der ausgewählten Bedarfe, die vom EPLR angesprochen werden und der

Wahl der Ziele, Prioritäten und Unterprioritäten basierend auf den Ergebnissen der

SWOT-Analyse und der Bedarfsanalyse ......................................................................... 71

5.2 Auswahl, Kombination und Begründung der Maßnahmen der ländlichen Entwicklung

für jede Priorität und Schwerpunktbereich ................................................................... 77

5.2.1 Auswahl der Maßnahmen der ländlichen Entwicklung ............................................ 77

5.2.2 Kombination und Begründung der Maßnahmen der ländlichen Entwicklung ......... 79

5.3 Beschreibung, wie die Querschnittsthemen berücksichtigt werden ........................... 105

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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5.4 Ergebnistabelle der Interventionslogik in der die Prioritäten und Unterprioritäten

gezeigt werden, die für das EPLR ausgewählt wurden, die quantifizierten Ziele und die

Kombination der Maßnahmen die zur Zielerreichung benützt werden ...................... 120

5.5 Beschreibung der Maßnahmen zur Vereinfachung der Programmumsetzung und

Beschreibung der Beratungskapazitäten ..................................................................... 121

6. Bewertung der Ex-ante-Konditionalitäten ........................................................................... 122

6.1 Evaluierung der allgemeinen Konditionalitäten........................................................... 122

6.2 Evaluierung der speziellen ELER- Konditionalitäten..................................................... 133

6.3 Aktionsplan und Wegmarken zur Erfüllung der Ex- ante- Konditionalitäten (Art. 17 (2)

und 19 GSR i. V. m. Art. 9 (1) d ELER- VO) .................................................................... 138

7. Leistungsrahmen .................................................................................................................. 140

8. Beschreibung der Maßnahmen ........................................................................................... 141

8.1 Beschreibung der allgemeinen Bedingungen, die auf mehr als eine Maßnahme

zutreffen, einschließlich der Definition eines ländlichen Gebietes, Basislinien, cross-

compliance, geplante Verwendung der finanziellen Instrumente, geplante

Verwendungen von Vorausahlungen usw. (falls relevant) .......................................... 141

8.2 Spezifische Beschreibung der Maßnahmen ................................................................. 150

8.2.1 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen ..................................................... 150

8.2.1.1 Rechtsgrundlage ................................................................................................................................ 150

8.2.1.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen .................................................................. 150

8.2.1.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme 152

8.2.1.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO) .................................................................. 156

8.2.1.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages (falls relevant) .......................................... 156

8.2.1.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind ..................................................................................................................................................... 156

8.2.2 Beratungsdienste .................................................................................................... 157

8.2.2.1 Rechtsgrundlage ................................................................................................................................ 157

8.2.2.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen .................................................................. 157

8.2.2.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme 159

8.2.2.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO) .................................................................. 161

8.2.2.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages (falls relevant) .......................................... 161

8.2.2.6 Weitere wichtige Angaben .................................................................................................................. 161

8.2.3 Investitionen in materielle Vermögenswerte ......................................................... 162

8.2.3.1 Rechtsgrundlage ................................................................................................................................ 162

8.2.3.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen .................................................................. 162

8.2.3.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme 164

8.2.3.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO) .................................................................. 170

8.2.3.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages (falls relevant) .......................................... 170

8.2.3.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind ..................................................................................................................................................... 170

8.2.4 Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse

geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung

geeigneter vorbeugender Aktionen ........................................................................ 171

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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8.2.4.1 Rechtsgrundlage ................................................................................................................................ 171

8.2.4.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen .................................................................. 171

8.2.4.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme 172

8.2.4.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO) .................................................................. 173

8.2.4.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages (falls relevant) .......................................... 174

8.2.4.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind ..................................................................................................................................................... 174

8.2.5 Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten

................................................................................................................................. 175

8.2.5.1 Rechtsgrundlage ................................................................................................................................ 175

8.2.5.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen .................................................................. 175

8.2.5.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme 177

8.2.5.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO) .................................................................. 178

8.2.5.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages (falls relevant) .......................................... 178

8.2.5.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind ..................................................................................................................................................... 178

8.2.6 Basisdienstleistungen und Dorferneuerung ........................................................... 180

8.2.6.1 Rechtsgrundlage ................................................................................................................................ 180

8.2.6.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen .................................................................. 180

8.2.6.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme 183

8.2.6.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO) .................................................................. 193

8.2.6.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages (falls relevant) .......................................... 193

8.2.6.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind ..................................................................................................................................................... 193

8.2.7 Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der

Lebensfähigkeit von Wäldern ................................................................................. 194

8.2.7.1 Rechtsgrundlage ................................................................................................................................ 194

8.2.7.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen .................................................................. 194

8.2.7.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme 196

8.2.7.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO) .................................................................. 198

8.2.7.5 Methodik zur Berechnung der Höhe des Förderbetrages (falls relevant) ............................................. 198

8.2.7.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind ..................................................................................................................................................... 198

8.2.8 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen .................................................................... 200

8.2.8.1 Rechtsgrundlage ................................................................................................................................ 200

8.2.8.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen .................................................................. 200

8.2.8.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme 202

8.2.8.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO) .................................................................. 206

8.2.8.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages ................................................................. 206

8.2.8.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind ..................................................................................................................................................... 206

8.2.9 Ökologischer Landbau ............................................................................................. 208

8.2.9.1 Rechtsgrundlage ................................................................................................................................ 208

8.2.9.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen .................................................................. 208

8.2.9.3 Umfang und Art / Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme (Die Kalkulation der für Brandenburg und Berlin angepassten Fördersätze ist noch in Erarbeitung) ... 209

8.2.9.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO) .................................................................. 212

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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8.2.9.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages ................................................................. 212

8.2.9.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind ..................................................................................................................................................... 212

8.2.10 Ausgleichszahlungen im Rahmen von Natura 2000 ................................................ 213

8.2.10.1 Rechtsgrundlage ................................................................................................................................ 213

8.2.10.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen .................................................................. 213

8.2.10.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme 214

8.2.10.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO) .................................................................. 216

8.2.10.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages (falls relevant) .......................................... 216

8.2.10.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind ..................................................................................................................................................... 216

8.2.11 Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen

benachteiligte Gebiete ............................................................................................ 217

8.2.11.1 Rechtsgrundlage ................................................................................................................................ 217

8.2.11.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen .................................................................. 217

8.2.11.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme 218

8.2.11.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO) .................................................................. 219

8.2.11.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages ................................................................. 219

8.2.11.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind ..................................................................................................................................................... 220

8.2.12 Waldumwelt- und -klimadienstleistungen .............................................................. 221

8.2.12.1 Rechtsgrundlage ................................................................................................................................ 221

8.2.12.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen .................................................................. 221

8.2.12.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme 222

8.2.12.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO) .................................................................. 223

8.2.12.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages ................................................................. 223

8.2.12.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind ..................................................................................................................................................... 223

8.2.13 Förderung der Zusammenarbeit ............................................................................. 224

8.2.13.1 Rechtsgrundlage ................................................................................................................................ 224

8.2.13.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen .................................................................. 224

8.2.13.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme 226

8.2.13.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO) .................................................................. 236

8.2.13.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages (falls relevant) .......................................... 236

8.2.13.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind ..................................................................................................................................................... 236

8.2.14 LEADER .................................................................................................................... 238

8.2.14.1 Rechtsgrundlage ................................................................................................................................ 238

8.2.14.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen .................................................................. 238

8.2.14.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme 240

8.2.14.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO) .................................................................. 247

8.2.14.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages (falls relevant) .......................................... 247

8.2.14.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind ..................................................................................................................................................... 247

8.3 Zusätzliche maßnahmespezifische Informationen....................................................... 248

8.3.1 Definition der angemessenen Kapazitäten zur Qualifikation des Personals und zur

regelmäßigen Weiterbildung für die Erfüllung der Aufgaben (Art. 15) .................. 248

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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8.3.2 Spezifizierung der Mindestanforderungen an die Einrichtungen, die

Wissenstransferdienstleistungen anbieten und Dauer und Inhalt der

Betriebsaustauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Art. 15) ................... 248

8.3.3 Definition des Niveaus angemessener Ressourcen der zur Beratung ausgewählten

Stellen in Form von regelmäßig geschulten und qualifizierten Personal und

Erfahrung in der Beratungstätigkeit und Verlässlichkeit hinsichtlich der

Beratungsbereiche .................................................................................................. 248

8.3.4 Festlegung der Mindestanforderungen an die Qualifikation der Behörden oder

Stellen der Beratung (Art. 16) ................................................................................ 248

8.3.5 Beschreibung der Anforderungen für die Verbesserung der Gesamtleistung der

landwirtschaftlichen Betriebe (Art. 18)................................................................... 248

8.3.6 Definition von nichtproduktiven Investitionen (Art. 18) ........................................ 248

8.3.7 Definition von kollektiven Investitionen (Art. 18) ................................................... 248

8.3.8 Definition von integrierten Projekten (Art. 18) ....................................................... 249

8.3.9 Definition und Identifikation der förderfähigen Natura 2000- und anderer in Frage

kommender ökologische wertvoller Gebiete (Art. 18) ........................................... 249

8.3.10 Definition der Größe der Betriebe, im Falle von Investitionen zur Unterstützung der Umstrukturierung (Art. 18) ..................................................................................... 249

8.3.11 Festlegung der Outputs gemäß Artikel 1 (2), die nicht von Anhang I abgedeckt sind

(Art. 18) ................................................................................................................... 249

8.3.12 Begriffsbestimmung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe (Art. 20) ...................... 249

8.3.13 Festsetzung der in Art. 20, Abschnitt 4, 2. Absatz vorgesehenen Ober- und

Untergrenzen für die Gewährung des Zuganges zur Beihilfe gemäß Absatz 1 (a),

Ziffer (i) und (iii) (Art. 20) ........................................................................................ 249

8.3.14 Definition der „Existenzgründung“ (Art. 20) ........................................................... 249

8.3.15 Zusammenfassung der Anforderungen des Geschäftsplans (Art. 20) .................... 249

8.3.16 Nutzung der Möglichkeit der Kombination von Maßnahmen für Junglandwirte über den Geschäftsplan (Art. 20) .................................................................................... 250

8.3.17 Abgedeckte Diversifizierungsbereiche (Art. 20) ..................................................... 250

8.3.18 Definition von kleiner Infrastruktur im EPLR (außer für Breitband und erneuerbare Energien) (Art. 21) ................................................................................................... 250

8.3.19 Kriterien für Ausnahmeregelungen für Breitband und erneuerbare Energien, um die

Komplementarität mit der Unterstützung im Rahmen anderer Instrumente der EU

für Investitionen in die Infrastruktur in den ländlichen Gebieten zu gewährleisten

(Art. 21) ................................................................................................................... 250

8.3.20 Definition einer bestimmten festzusetzenden Größe der Betriebe. Bei

Überschreitung dieser Größe hängt die Beihilfe von der Vorlage von Informationen

aus einem Waldbewirtschaftungs-plans oder einem gleichwertigen Instrument ab.

(Art. 22) ................................................................................................................... 250

8.3.21 Verzeichnis der Schadorganismen der Pflanzen, die eine Katastrophe verursachen können (Art. 25) ...................................................................................................... 250

8.3.22 Identifizierung der Waldflächen mit mittlerer bis hoher Waldbrandgefahr -

klassifiziert nach dem Waldschutzplan (Art. 25) ..................................................... 250

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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8.3.23 Definition einer bestimmten festzusetzenden Größe der Betriebe. Bei

Überschreitung dieser Größe hängt die Beihilfe von der Vorlage von Informationen

aus einem Waldbewirtschaftungsplans oder einem gleichwertigen Instrument ab, in

dem die Vorbeugungsziele aufgeführt sind (Art. 25) .............................................. 250

8.3.24 Definition der Arten förderfähiger Investitionen und der zu erreichenden

umweltpolitischen Ziele (Art. 26) ............................................................................ 251

8.3.25 Identifizierung und Definition der Basislinie Elemente (Grundanforderungen) (Art. 29) ........................................................................................................................... 251

8.3.26 Identifikation und Definition verbindlicher Mindestanforderungen nationaler

Rechtsvorschriften (Art. 29) .................................................................................... 251

8.3.27 Verzeichnisse der von Nutzungsaufgabe bedrohten Landrassen und von Generosion

bedrohten Pflanzensorten (Art. 29) ........................................................................ 251

8.3.28 Identifikation und Definition der Basislinie Elemente (Art. 30) .............................. 251

8.3.29 Identifikation und Definition verbindlicher Anforderungen einzelstaatlicher Rechtsvorschriften (Art. 30) .................................................................................... 251

8.3.30 Identifizierung und Definition der Baseline Elemente (Art. 31) .............................. 251

8.3.31 Identifizierung der Einschränkungen / Nachteile auf deren Grundlage Zahlungen gewährt werden können (Art. 31) .......................................................................... 252

8.3.32 Die Flächen, die konzipiert sind zur Umsetzung der Richtlinie 79/409/EWG,

2009/147/EG und 92/43/EWG sowie die Verpflichtungen für die Landwirte aus den

entsprechenden nationalen / regionalen Verwaltung (Art. 31) ............................. 252

8.3.33 Festlegung des Schwellenwertes für die Betriebsfläche, ab der degressive

Zahlungen einsetzen (Art. 32) ................................................................................. 252

8.3.34 Definition der Größe des Forstbetriebs, ab der die Beihilfe von der Vorlage eines

Waldbewirtschaftungsplanes oder einem gleichwertigem Instrument abhängt (Art.

35) ........................................................................................................................... 252

8.3.35 Identifikation der einschlägigen obligatorischen Grundanforderungen gemäß dem

nationalen Forstgesetz oder anderen nationalen Rechtsvorschriften (Art. 35) ..... 252

9. Evaluierungsplan .................................................................................................................. 253

9.1 Ziele und Zweck ............................................................................................................ 253

9.2 Steuerung und Koordination ........................................................................................ 253

9.3 Bewertungsthemen und -aktivitäten ........................................................................... 253

9.4 Daten und Informationen ............................................................................................ 253

9.5 Zeitplan ......................................................................................................................... 253

9.6 Kommunikation ............................................................................................................ 253

9.7 Ressourcen ................................................................................................................... 253

10. Finanzierungsplan ................................................................................................................ 254

10.1 Jährliche Gesamtbeträge für die Beteiligung des ELER (in EUR) .................................. 254

10.2 Finanzplan, der für jede Maßnahme, jede Interventionsart mit spezifischem

Beteiligungssatz des ELER und für jede technische Hilfestellung den Gesamtbetrag der

vorgesehenen EU-Beteiligung festlegt ......................................................................... 255

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

9

10.2.1 Indikative Aufschlüsselung pro Maßnahme für jedes Teilprogramm ..................... 258

11. Indikatorplan ........................................................................................................................ 259

12. Zusätzliche nationale Finanzierung nach Art. 89 ELER- VO je Maßnahme .......................... 262

13. Erforderliche Elemente für die Beurteilung staatlicher Beihilfen Angaben zur Evaluierung

gemäß Art. 89 und Verzeichnis der unter Art. 88 (1) fallenden Beihilferegelungen, die für die

Dauer des Programms in Anspruch genommen werden sollen .................................................... 263

14. Informationen zur Komplementarität ................................................................................. 264

14.1 Bewertung und Bedeutung der Komplementarität ..................................................... 264

14.1.1 Aktivitäten, Politiken und Prioritäten der EU, insbesondere mit den Zielen der Kohäsionspolitik und des EMFF .............................................................................. 264

14.1.2 Maßnahmen, die durch andere Instrumente der gemeinsamen Agrarpolitik oder

anderen Instrumenten aus Anhang I der Verordnung finanziert werden .............. 265

14.1.3 Lokale Entwicklungsstrategien, die unter Leader umgesetzt werden, Aktivitäten, die

für die Maßnahmen "Zusammenarbeit" gem. Artikel 36 vorgesehen sind, die

Maßnahme „Grundversorgung“ und "Dorferneuerung in ländlichen Gebieten“ gem.

Artikel 21 und andere ESI-Förderungen .................................................................. 266

14.1.4 Informationen zur Komplementarität zwischen nationalen und regionalen EPLR,

wenn diese auf derselben Fläche umgesetzt werden ............................................. 266

15. Regelungen zur Umsetzung des Programms ....................................................................... 267

15.1 Bezeichnung aller relevanten Behörden und eine zusammenfassende Beschreibung des

Verwaltungs- und Kontrollsystems .............................................................................. 267

15.1.1 Relevante Behörden gemäß Artikel 72 Absatz 2..................................................... 267

15.1.2 Zusammenfassende Beschreibung des Verwaltungs-und Kontrollsystems gemäß

48(3)(i) und Artikel 63(2) [GSR-VO] ......................................................................... 267

15.1.2.1 Allgemeine Beschreibung (einschl. der Vorkehrungen zur Sicherstellung der effektiven, effizienten und koordinierten Programmumsetzung) ............................................................................................ 267

15.1.2.2 Aktionen zur unabhängigen Überprüfung und Lösung von Beschwerden ............................................ 267

15.2 Zusammensetzung des Begleitausschusses ................................................................. 267

15.3 Öffentlichkeitsmaßnahmen für das Programm ........................................................... 268

15.3.1 Informationen für die potenziell Begünstigte und alle Stakeholder über die durch

das Programm angebotenen Möglichkeiten und die Regelungen für die

Inanspruchnahme der Fördermittel ........................................................................ 268

15.3.2 Informationen für die breite Öffentlichkeit zur Rolle der EU bei der Programmförderung ............................................................................................... 268

15.3.3 Rolle des Nationalen Netzwerkes hinsichtlich der Informations- und

Kommunikationsaktivitäten zum Programm .......................................................... 269

15.4 Beschreibung der Mechanismen zur Gewährleistung der Kohärenz der Maßnahmen

gemäß Artikel 21 und 36 im Rahmen lokaler Entwicklungsstrategien ........................ 270

15.5 Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes für Begünstigte .............. 270

15.6 Beschreibung des Einsatzes der technischen Hilfe ...................................................... 271

16. Unternommene Maßnahmen zur Einbindung der Partner ................................................. 273

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10

16.1 Benennung der konsultierten Partner ......................................................................... 273

16.1.1.1 Geschäftsführer .................................................................................................................................. 276

16.2 Ergebnisse der Konsultation......................................................................................... 277

17. Aktionsplan des Nationalen ländlichen Netzwerkes – wenn relevant ................................ 278

17.1 Hauptelemente des Aktionsplans des nationalen ländlichen Netzwerkes .................. 278

17.2 Bestimmungen für die Mitgliedschaft und das Management ..................................... 278

17.3 Mittelbereitstellung ..................................................................................................... 278

18. Ex-Ante Bewertung der Überprüfbarkeit, Kontrollierbarkeit und Fehlerrisikos der

Maßnahmen des EPLR durch die Verwaltungsbehörde und Zahlstelle ........................................ 279

19. Übergangsregelungen .......................................................................................................... 280

19.1 Beschreibung der Übergangsbedingungen pro Maßnahme ........................................ 280

19.2 Indikative Tabelle zum Übertrag .................................................................................. 280

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

11

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Zielsystem des EPLR Brandenburgs und Berlins 2014 - 2020 ............................ 76

Abbildung 2: Interventionslogik Priorität 1 ................................................................................. 83

Abbildung 3: Interventionslogik Priorität 2 ................................................................................. 87

Abbildung 4: Interventionslogik Priorität 3 ................................................................................. 90

Abbildung 5: Interventionslogik Priorität 4 ................................................................................. 95

Abbildung 6: Interventionslogik Priorität 5 ................................................................................. 99

Abbildung 7: Interventionslogik Priorität 6 ............................................................................... 104

Abbildung 8: Struktur beteiligter Akteure................................................................................. 110

Abbildung 9: Ländlicher Raum Brandenburgs ........................................................................ 143

Abbildung 10: Ländliche Teilräume Berlins ............................................................................... 144

Abbildung 11: Beitrag der ESI-Fonds zur Verwirklichung der Thematischen Ziele (TZ) des Gemeinsamen Strategischen Rahmens (GSR) in Brandenburg ....................... 264

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12

Tabellenverzeichnis Tabelle 1: NUTS Regionen (Ebene I, II und III) abgedeckt durch das Programm ..................... 21

Tabelle 2: Übersicht über die Empfehlungen ............................................................................. 24

Tabelle 3: Programmspezifische Kontextindikatoren ................................................................. 64

Tabelle 4: Identifizierung der Bedarfe (Ergebnistabelle) ............................................................ 65

Tabelle 5: Schwerpunktbereiche im EPLR Brandenburgs und Berlins 2014 – 2020 und damit berücksichtigte Bedarfe ............................................................................................. 72

Tabelle 6: Maßnahmeauswahl im EPLR Brandenburgs und Berlins 2014 - 2014 .................... 77

Tabelle 7: Ergebnistabelle der Interventionslogik .................................................................... 120

Tabelle 8: Bestandsaufnahme des Erfüllungsstandes der thematischen Ex-ante-Konditionalitäten ...................................................................................................... 123

Tabelle 9: Bestandsaufnahme des Erfüllungsstandes der allgemeinen Ex-ante-Konditionalitäten ...................................................................................................... 130

Tabelle 10: Erfüllungsstand der thematischen Ex-ante-Konditionalitäten in Brandenburg ....... 138

Tabelle 11: Maßnahmen für die Erfüllung der thematischen Ex-ante-Konditionalitäten ............ 138

Tabelle 12: Leistungsrahmen ..................................................................................................... 140

Tabelle 13: Gebietskulissen für die Durchführung des Programms .......................................... 141

Tabelle 14: Jährlicher Beitrag des ELER ................................................................................... 254

Tabelle 15: Union Contribution planned by measure/ operation (in EUR total period 2014-2020) (Quelle: SFC2014 technical guidance, 17.07.2013) ............................................... 255

Tabelle 16: Indikative Aufschlüsselung pro Maßnahme für jedes Teilprogramm (in EUR 2014-2020) ....................................................................................................................... 258

Tabelle 17: Zusätzliche nationale Finanzierung ......................................................................... 262

Tabelle 18: Tabelle über Staatliche Beihilfen ............................................................................. 263

Tabelle 19: Abgrenzung von Maßnahmen des ELER und des EFRE ....................................... 265

Tabelle 20: Abgrenzung von Maßnahmen des ELER und des ESF .......................................... 265

Tabelle 20: Relevante Behörden gem. Artikel 72 (2) ................................................................. 267

Tabelle 22: Bezeichnung der konsultierten Partner ................................................................... 273

Tabelle 22: Konsultationen ......................................................................................................... 277

Tabelle 23: Indikative Tabelle zum Übertrag (in EUR 2014 – 2020) ......................................... 280

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

13

Abkürzungen

AK-E

AG

AP

Art.

ATB

Arbeitskrafteinheit (40 Stunden Woche)

Arbeitsgruppe

Aktionsplan

Artikel

Leibniz-Institut für Agrartechnik Bornim e.V.

BB

BE

BIP

BMELV

BGBl

BfN

BLE

BNatSchG

BNE

BÖLW

BTU

BVVG

Brandenburg

Berlin

Bruttoinlandsprodukt

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bundesgesetzblatt

Bundesamt für Naturschutz

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Bundesnaturschutzgesetz

Bildung für nachhaltige Entwicklung

Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft

Brandenburgische Technische Universität Cottbus

Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH

BWI Bundeswaldinventur

BWS

BZE

bzw.

Bruttowertschöpfung

Bodenzustandserfassung

beziehungsweise

ca.

CC

circa

cross compliance

CLLD Community Led Local Development

CO2 Kohlendioxid

d. h. das heißt

DDR

DE

Deutsche Demokratische Republik

Deutschland

DifE

dt/ha

DVS

EG

Deutsches Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke

Dezitonne pro Hektar

Deutsche Vernetzungstelle

Europäische Gemeinschaft

e.V.

einschl.

EFRE

eingetragener Verein

einschliesslich

Europäischer Fond für Regionale Entwicklung E/qkm

EZG

Einwohner pro Quadratkilometer

Erzeugergemeinschaften

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14

EGE

EIP

europäischen Größeneinheit (1 EGE = 1.200 EUR Standarddeckungsbeitrag)

Europäische Innovationspartnerschaft

ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

ELPM Erhebung über Produktionsmethoden

EPLR

ESF

ESI-Fonds

Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum

Europäischer Sozialfond

Europäische Struktur- und Investitionsfonds

etc. et cetera

EU Europäische Union

EU (27)

EU (15)

EU KOM

Europäische Union mit 27 Mitgliedstaaten

Europäische Union mit 15 Mitgliedstaaten

Europäische Kommission

EUROSTAT

ESVG

EUR

Statistisches Amt der Europäischen Union

Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung

Euro

EWT

FEK

Erwerbstätige

Fett/Eiweiß Leistung

FFH Fauna-Flora-Habitat

FIB

FH HL

FÖL

FSC

Forschungsinstitut für Bergbaufolgelandschaften Finsterwalde

Hochschule Lausitz

Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg

Forest Stewardship Council

g.g.A.

g.U.

g.t.S.

ggü.

geschützte geographische Angabe

geschützte Ursprungsbezeichnung

garantiert traditionelle Spezialität

gegenüber

GAK Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“

GAP

GFZ

GLES

GLÖZ

Gemeinsame Agrarpolitik

Deutsches GeoForschungsZentrum Potsdam

gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategien

Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand

GV/ GVE

GRK

GSR

Großvieheinheit

Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg

Gemeinsamer strategischer Rahmen

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

15

ha

HK

HNE

Hektar

Horizontale Konditionalität

Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde

HNV

HMWB

High Nature Value

Heavily Modified Water Body

Hrsg.

HWRM-RL

Herausgeber

Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie

IEKP

IFN

IGV

IGZ

IKT/ICT

Integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm

Institut für Fortpflanzung Landwirtschaftlicher Nutztiere Schönow

Institut für Getreideverarbeitung

Institut für Gemüse und Zierpflanzenbau Großbeeren

Informations- und Kommunikationstechnologien

ILE

ILU

Integrierte Ländliche Entwicklung

Institut für Lebensmittel- und Umweltforschung e.V.

INKA BB Innovationsnetzwerk Klimaanpassung Brandenburg Berlin

INSEK Integriertes Stadtentwicklungskonzept

InVeKoS Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

IÖW

KfW

Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung

Kreditanstalt für Wiederaufbau

kg/ha Kilogramm pro Hektar

km

KMU

kreisfr.

KTBL

Kilometer

Kleine und mittelständische Unternehmen

kreisfrei

Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft

km²

KULAP

kWh

l

LAG

LAGF

Quadratkilometer

Kulturlandschaftsprogramm

Kilowattstunde

Liter

Lokale Aktionsgruppe

Lehranstalt für Gartenbau und Floristik Großbeeren e.V. LE Ländliche Entwicklungspriorität

LEADER Liaison entre actions de développement de l'économie rurale (Verbindung zwischen Aktionen zur

Entwicklung der ländlichen Wirtschaft)

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

16

LEP

LELF

LFB

LLB

LVLF

LVAT

LUA

Landesentwicklungsplan

Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Landesbetrieb Forst Brandenburg

Landeslabor Brandenburg

Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e.V. Ruhlsdorf/Groß Kreutz

Landesumweltamt Brandenburg

LF landwirtschaftlich genutzte Fläche

LIB Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf

LPG Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft

LTE

LUGV

LSG

Long Term Evolution

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Landschaftsschutzgebiet

m³ Kubikmeter

Mbit/s Megabit pro Sekunde Datenübertragungsrate

Mio.

MIL

MLP

MLUA

Million(en)

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Milchleistungsprüfung

mm Millimeter

MUGV

MWFK

Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

N2O Distickstoffmonoxid (Lachgas)

NRR Nationale Rahmenregelung

NSG Naturschutzgebiet

NUTS Nomenclature des unités territoriales statistiques (Systematik der Gebietseinheiten für die Statis-

tik)

OECD

OGF

OPG

Organisation for Economic Co-operation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zu-

sammenarbeit und Entwicklung)

Ostdeutsche Gesellschaft für Forstplanung mbH

Operationelle Gruppe

ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

17

PEFC Programme for the Endorsement of Forest Certification

PIK Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V.

qkm

QS-System

RAG

RBA

RMD

Quadratkilometer

Qualitätssicherungssystem

Regionale Arbeitsgruppe

Regionalstelle für Bildung im Agrarbereich

Report zu Methoden und Daten s.u. siehe unten

sog. so genannt

SPA

StatBA

StMELF

StO

Special Protection Area

Statistisches Bundesamt

Bayrisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Standartoutput

SWOT Strengths, Weakness, Opportunities and Threats

t

t/ha/Jahr

Tonne(n)

Tonne(n) pro Hektar pro Jahr

THG Treibhausgase

Tsd. Tausend

u.a.

UBF

UZVR

VB

VdK

VERN

unter anderem

Untersuchungs-Beratungs- Forschungslaboratorium GmbH

unzerschnittener verkehrsarmer Raum

Verwaltungsbehörde

Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands

Verein zur Erhaltung und Rekultivierung von Nutzpflanzen in Brandenburg e.V.

VEZG

Vfm

Vfm/ha

Vereinigung von Erzeugergemeinschaften und Erzeugerzusammenschlüsse

Vorratsfestmeter

Vorratsfestmeter pro Hektar

vgl. vergleiche

VO

WHG

Verordnung

Wasserhaushaltsgesetz

WRRL

ZA

ZALF

Wasserrahmenrichtlinie

Zahlungsansprüche

Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung e.V. Müncheberg

z. B.

zzgl.

zum Beispiel

zuzüglich

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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0. Vorbemerkungen

In Vorbereitung der Förderperiode 2014 - 2020 ist bei der Er- und Bearbeitung des Ent-wicklungsprogramms für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins 2014 - 2020 (EPLR) eine umfassende und transparente Beteiligung des Landtages, der Ressorts und des Kabinetts sowie aller (Wirtschafts- und Sozial-) Partner erforderlich.

Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der vorliegende 2. Entwurf des EPLR den gegenwärtigen Arbeitsstand widerspiegelt, sich insofern in einem frühen Entwurfsstadium befindet und im Hinblick auf die laufenden Abstimmungsprozesse auf europäischer, Bundes- und Landesebene, eine Momentaufnahme darstellt. Gleichwohl soll frühzeitig mit dem landesinternen Beteiligungsverfahren begonnen werden, um Ver-zögerungen beim „Anlaufen“ der Förderperiode 2014 – 2020 zu vermeiden.

Sach- und Erarbeitungsstand

Die Verwaltungsbehörde des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für Brandenburg und Berlin erarbeitet derzeit intensiv auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse aus Verordnungsentwürfen und weiteren EU-Arbeitspapieren, -Leitlinien und so genannten „measure fiches“ den Entwurf des Entwick-lungsprogramms. Dieser wird dabei sukzessive auf der Grundlage einer Vorgabe der Eu-ropäischen Kommission zu den wesentlichen Inhalten des EPLR angereichert und stetig qualifiziert. Eingereichte und zwischenzeitlich aktualisierte sowie qualifizierte Maßnahme-beschreibungen wurden berücksichtigt und eingearbeitet.

Im Vergleich zum 1. Entwurf des EPLR mit Stand vom 26.08.2013 wird ausdrücklich da-rauf hingewiesen, dass lediglich strukturelle und redaktionelle Änderungen vorgenommen wurden. Diese ergaben sich aus den zwischenzeitlich erhaltenen Vorgaben der Europäi-schen Kommission in Bezug auf Struktur, Gliederung und Umfang der einzelnen Kapitel des Programms. Zudem wurden, sofern möglich, die Hinweise aus den Rückmeldungen der Ressorts aus dem informellen Beteiligungsverfahren berücksichtigt.

Eine inhaltliche Änderung des Programmentwurfes erfolgte nicht.

Gleichwohl muss nach wie vor auf Defizite bzw. Unwägbarkeiten hingewiesen werden, welche es zum derzeitigen Stand nicht möglich macht ein abschließendes Programm vor-zulegen.

Insofern kann es im weiteren Verlauf der Er- und Bearbeitung des EPLR stetig zu Verän-derungen kommen.

Defizite/ Unwägbarkeiten

Die folgenden Unwägbarkeiten führten bis dato dazu, dass eine vollständige Erarbeitung eines abgestimmten „Gesamtentwurfs“ des EPLR bisher nicht möglich war:

• laufende Abstimmungen zur Ausgestaltung der Partnerschaftsvereinbarung auf Bun-desebene,

• fehlende Entscheidungen zu Rechtsvorgaben (ELER- VO, ELER- DVO, delegierte Rechtsakte),

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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• fehlende abschließende Entscheidungen zum Bereich Monitoring/ Evaluierung – inso-fern keine abschließende Kenntnis über Pflichtindikatoren einschließlich der Leis-tungsindikatoren, die Grundlage für die Inanspruchnahme der Leistungsreserve i. H. von 7 v. H. des ELER- Gesamtbudgets sind,

• keine abschließende Entscheidung zur Ausgestaltung der GAP (greening und baseli-ne), die entscheidenden Einfluss sowohl auf die Ausgestaltung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen als auch auf finanzielle Aspekte des ELER haben (Aufteilung der Mittel auf die ELER- Prioritäten und Unterprioritäten)

• keine Entscheidung zur ELER- Mittelverteilung in Deutschland,

• fehlende abschließende Vorgaben und Entscheidungen zur Überprüfbarkeit und Kon-trollierbarkeit der Maßnahmen.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

20

1. Titel

Zeichenbegrenzung: 255 Ist: 193

Das Entwicklungsprogramm gemäß VO (EG) Nr. xxxx/201x DES EUROPÄISCHEN PAR-LAMENTS UND DES RATES trägt den Titel:

Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins

2014 - 2020.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

21

2. Mitgliedstaat und Verwaltungsbezirk

2.1 Geographischer Geltungsbereich des Programms Zeichenbegrenzung: 1.750, Abb. erlaubt, Ist: 2.611(ohne Tabelle und Fußnote: 1.740)

Mitgliedsstaat: Deutschland

Regionen/Verwaltungseinheiten: Bundesländer Brandenburg und Berlin

Die Länder Berlin und Brandenburg haben auf Grundlage eines Staatsvertrages von 2007 die Grundsätze der gemeinsamen Landesplanung neu geregelt und im Landesentwick-lungsprogramm 2007 sowie im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg 2009 festge-legt.1 Danach bilden die beiden Länder die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg, die als eine europäische Metropolregion das Gesamtgebiet der Länder Berlin und Brandenburg umfasst. Die Hauptstadtregion besteht landesplanerisch aus den Teilräumen: Berlin, Ber-liner Umland und weiterer Metropolenraum.

Das Gebiet des Bundeslandes Berlin ist nach der EU-Gebietseinteilung NUTS 1-, NUTS 2- und NUTS-3 Region. Das Bundesland Brandenburg ist NUTS 1- und NUTS 2-Region und besteht auf Ebene der NUTS 3-Regionen aus 4 kreisfreien Städten und 14 Landkrei-sen.

Mit dem Inkrafttreten des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg am 15. Mai 2009 wurde in Brandenburg das raumordnerische System neu strukturiert. Es wurden unterhalb der Ebene der Landkreise 46 Mittelbereiche gebildet, die jeweils einen Zentralen Ort (Oberzentrum, Mittelzentrum oder funktionsteilige Mittelzentren) umfassen. Weiterhin wurden im Zuge der Gemeindegebietsreform 148 amtsfreie Gemeinden gebildet und 271 amtsangehörige Gemeinden in 53 Ämtern zusammengefasst. Innerhalb des Programms erfolgt die ELER-konforme Definition des ländlichen Gebiets und die Festlegung von För-dergebietskulissen auf Ebene der Mittelbereiche bzw. der Ämter und amtsfreien Gemein-den. Soweit (statistisch) möglich beziehen sich die sozioökonomische Analyse der Aus-gangslage, die SWOT-Analyse und die Beschreibung der Förderbedarfe ebenfalls auf diese Gebietsebene.

Tabelle 1: NUTS Regionen (Ebene I, II und III) abgedeckt durch das Programm

NUTS- Ebene

Code Bezeichnung Gebietstyp/Klassifikation der

NUTS III Regionen

I, II, III DE3, DE30, DE300 Berlin überwiegend städtisch

I, II DE4, DE40 Brandenburg

kreisfreie Städte:

III DE401 Brandenburg an der Havel intermediär

III DE402 Cottbus intermediär

III DE403 Frankfurt (Oder) intermediär

III DE404 Potsdam intermediär

Landkreise:

III DE405 Barnim intermediär

1 vgl. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin, Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg (Hrsg.), Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (Redaktion), Landesent-wicklungsprogramm 2007 für die Hauptstadtregion Berlin – Brandenburg (LEPro 2007), Berlin, Potsdam 2008 und Senats-verwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin, Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Branden-burg (Hrsg.), Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (Redaktion), Landesentwick-lungsplan Berlin-Brandenburg für die Hauptstadtregion Berlin – Brandenburg (LEP B-B), Potsdam Mai 2009

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

22

NUTS- Ebene

Code Bezeichnung Gebietstyp/Klassifikation der

NUTS III Regionen

III DE406 Dahme-Spreewald intermediär

III DE407 Elbe-Elster überwiegend ländlich

III DE408 Havelland intermediär

III DE409 Märkisch-Oderland intermediär

III DE40A Oberhavel intermediär

III DE40B Oberspreewald-Lausitz intermediär

III DE40C Oder-Spree intermediär

III DE40D Ostprignitz-Ruppin überwiegend ländlich

III DE40E Potsdam-Mittelmark intermediär

III DE40F Prignitz überwiegend ländlich

III DE40G Spree-Neiße intermediär

III DE40H Teltow-Fläming überwiegend ländlich

III DE40I Uckermark überwiegend ländlich

2.2 Klassifizierung des Gebiets Zeichenbegrenzung: 1.750 Abb. erlaubt Ist: 2.574 (ohne Fußnote)

Nach der Bemessungsgrundlage "BIP / Kopf in Kaufkraftparität" als Vergleichsindex zum EU 27 Durchschnitt wird das Land Brandenburg mit einem Indexwert von 83 insgesamt auf als Übergangsregion und das Land Berlin mit einem Indexwert von 112 als stärker entwickelte Region klassifiziert2.

Gemäß der von Eurostat 2010 revidierten Stadt-Land-Typologie gilt das NUTS 3-Gebiet von Berlin als überwiegend städtisch. Bereits in der vergangenen EU-Förderperiode 2007 - 2013 wurden auf Grundlage einer regional vertieften Einzeluntersuchung einige kleinere Stadtteilgebiete von Berlin, die an Brandenburg angrenzen, als ländlich klassifiziert und damit als Fördergebietskulisse für Vorhaben der ländlichen Entwicklung ausgewiesen. Dies wird im vorliegenden Programm beibehalten.

Für die NUTS 3 Gebiete in Brandenburg werden nach EUROSTAT die 5 Landkreise: El-be-Elster, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Teltow-Fläming sowie Uckermark als überwiegend ländliche Regionen und die anderen 9 Landkreise sowie alle kreisfreien Städte als inter-mediäre Regionen klassifiziert. Bei diese Klassifizierung muss berücksichtigt werden, dass 7 der 9 intermediären Landkreise direkt an Berlin angrenzen und dabei Gemeinden des städtisch geprägten Berliner Umlandes genauso einschließen wie eine große Zahl von Berlin-fernen, peripher liegenden und dünn besiedelten Gemeinden, die überwiegend ländlichen Charakter haben. Die bestehenden großen sozioökonomischen Disparitäten innerhalb dieser Landkreise werden bei einer statistischen Betrachtung auf der Kreisebe-ne (NUTS 3-Ebene) nivelliert.

Von den 46 Mittelbereichen gehören 11 Mittelbereiche ganz oder teilweise zum Berliner Umland. Weitere 9 Mittelbereiche schließen konzentrisch an die Mittelbereiche des Berli-

2 vgl.: Europäische Kommission (Hrsg.): Country Fact Sheet Deutschland, Brüssel, Stand: Juli 2013, S. 15 sowie Euro-

pean Commission, DG Agriculture and Rural Development, Unit L.4, Context indicators for 2014-2020 RDPs (including CAP impact indicators), Brüssel, Juli 2013, Excel Tabellen mit den jeweils aktualisierten Indikatorenwerten verfügbar über die Download - Links des Informationsdienstes des Monitoring- und Evaluierungsnetzwerkes – MEN-D (www.men-d.de), Newsletter Ausgabe 11 – Juli 2013

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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ner Umlands an. Diese Mittelbereiche können als intermediär bezeichnet werden. Die übrigen 26 Mittelbereiche in peripherer Lage haben überwiegend ländlichen Charakter.

Die Formulierung einer Förderstrategie für die ländliche Entwicklung muss die mikroregio-nalen Disparitäten zwischen ländlichen und den intermediären Gebieten berücksichtigen. Da die Landkreise als Raumeinheiten die tatsächlichen Disparitäten zwischen den ländli-chen und den intermediären Gebieten nur unvollständig wiedergeben, erfolgt die Pro-grammierung und Festlegung von Fördergebieten auf Ebene der Gemeinden als untere Gebietseinheit. Im Rahmen des Programms gelten alle Gemeinden des Berliner Umlan-des sowie die die Ober- und Mittelzentren des weiteren Metropolenraums (mit 4 Ausnah-men) als intermediär. Alle anderen Gemeinden zählen zum überwiegend ländlichen Ge-biet.

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3. Ex-ante-Evaluierung

Auftrag an externes Unternehmen erteilt – Erarbeitung erfolgt fortlaufend, entsprechend des Fortschritts bei der Programmplanung.

3.1 Beschreibung des Prozesses

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite Abb. erlaubt Ist: ....

3.2 Übersicht der Empfehlungen

Beizulegen ist eine Tabelle mit einer Übersicht über die einzelnen spezifischen Empfeh-lungen für bestimmte Elemente und die Art ihrer Umsetzung. Diese Tabelle wird im SFC

automatisch aus Kapitel erstellt.

Tabelle 2: Übersicht über die Empfehlungen

Datum Thema Empfehlung Berücksichtigung SWOT-Analyse und Bedarfsanalyse Ausarbeitung der Interventionslogik einschließlich Mittelzuweisung

Festsetzung der Ziele und des Leistungsrahmens

Festlegungen zur Programmumsetzung

SUP spezifische Empfehlungen

Weitere

3.2.1 Titel oder Bezug der Empfehlung

Zeichenbegrenzung für jede Überschrift der Empfehlung: 128

3.2.2 Vollständiger Ex-ante Evaluierungsbericht inkl. SUP

Anhang

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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4. SWOT- und Bedarfsanalyse

4.1 SWOT-Analyse

4.1.1 Sozioökonomische Ausgangslage im Programmgebiet auf der Grundlage allgemeiner und programmspezifischer Kontextindikatoren sowie qualitati-ver Informationen

Zeichenbegrenzung: 28.000 = 8 Seiten, Abb. erlaubt Ist: 70.534.

Gesamtwirtschaftliche und sozioökonomische Entwicklung des ländlichen Raums

Mit knapp 2,5 Mio. Einwohnern auf fast 29.500 km² ist Brandenburg mit 85 Einwohnern pro km² (Deutschland ca. 230 Einwohner pro km²) dünn besiedelt. Brandenburg um-schließt in das Bundesland Berlin mit einer Gesamtausdehnung von 892 km² und 3,5 Mio. Einwohnern.

Geburtendefizit, Wanderungsverluste und höhere Lebenserwartungen kennzeichnen vor allem in Brandenburg den demographischen Wandel mit den bekannten Problemen zunehmender Unterauslastung bestehender Infrastrukturen und Überalterung. Für Bran-denburg ist dies bei ohnehin schon sehr geringer Bevölkerungsdichte ein besonderes Problem, zumal die Bevölkerungszahl im Ballungsgebiet um Berlin zunehmen und in den Berlin fernen Landesteilen umso stärker zurückgehen wird. Auch die Altersverteilung ist in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg ungünstiger als im nationalen Durchschnitt. En-de 2012 sind nur 11,8 % der Brandenburger und 12,3 % der Berliner jünger als 15 Jahre (Deutschland: 13,2 %, EU 27: 15,6 %), aber 22,4 % der Brandenburger und 18,9 % der Berliner über 64 Jahre alt (Deutschland: 20,6 %, EU 27: 17,8 %). Dementsprechend sind in Brandenburg mit 65,9 % ein etwas geringerer und in Berlin mit 68,7 % ein etwas höhe-rer Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 64 Jahren (Deutsch-land: 66,1 %, EU 27: 66,6 %).

Insgesamt ergibt sich für Brandenburg bei einer gemeindescharfen Abgrenzung des länd-lichen Raums, dass etwa ein Drittel der Bevölkerung Brandenburgs in überwiegend ländli-chen Gebieten lebt, die drei Viertel der Gesamtfläche des Landes und rund 80 % aller Gemeinden ausmachen. Der allgemeine Bevölkerungsrückgang und die zunehmende Alterung der Gesellschaft werden sich in diesen ländlichen Gebieten stärker auswirken als im Berliner Umland und einigen außerhalb liegenden Mittelzentren. Knapp 20 % der Be-völkerung lebt bereits jetzt in Gemeinden mit einer Bevölkerungsdichte von unter 50 Ein-wohnern/km2 und fast zwei Drittel der ländlichen Gemeinden hat eine Bevölkerungsdichte, die unterhalb des Durchschnitts von 37 Einwohnern/km2 liegt. Allein aus diesen Zahlen lässt sich abschätzen, dass es zukünftig in Verbindung mit enger werdenden kommunalen Finanzierungsspielräumen immer schwieriger werden wird, in allen ländlich geprägten Gemeinden die notwendige Grundversorgung der Bevölkerung in der bisher gewohnten Form in vollem Umfang aufrecht zu erhalten. Insgesamt ergibt sich für die Hauptstadtregi-on Berlin-Brandenburg ein annähernd kontinuierliches Gefälle von der Mitte zum äußeren Rand des Landes Brandenburg. Dies betrifft nicht nur die Bevölkerungsdichte sondern auch die wirtschaftliche und infrastrukturelle Entwicklung. Das Gefälle verläuft aber nicht durchgängig konzentrisch und wird durch Entwicklungsachsen sowie räumliche Entwick-lungskerne unterbrochen.

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Von der gesamten Gebietsfläche Brandenburgs werden etwa 49 % (14.560 km²) als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen und etwa 36 % sind mit Wald bedeckt (10.451 km²). Mit rund 85 % der Landesfläche nimmt die landwirtschaftliche und die Waldfläche in Brandenburg eine im nationalen Vergleich (83 %) etwas überdurchschnittliche Bedeutung ein, der Anteil der Landwirtschaftsfläche an der Gebietsfläche Brandenburgs liegt mit 49 % dagegen etwas unter dem nationalen Durchschnitt (gut 52 %). Mit 2.716 km² beträgt der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Brandenburg 9,2 % der Gebietsfläche (Deutschland: 13,4 %).

In Berlin liegt der Anteil der Landwirtschaftsfläche mit etwa 4 % (37,8 qkm) deutlich unter demjenigen anderer Stadtstaaten wie Bremen mit etwa 29 % oder Hamburg mit etwa 25 %. Der Anteil der Waldfläche dagegen ist in Berlin mit gut 18 % (163 qkm) deutlich größer. Landwirtschafts- und Waldfläche zusammen liegen mit etwa 23 % deutlich unter den Werten der anderen beiden Stadtstaaten (je 31 %) und so ist Berlin stärker als diese von Siedlungs- und Verkehrsfläche im Umfang von 627 km² (70,3 %) geprägt. Eine Be-sonderheit nicht nur im Vergleich zu den anderen Stadtstaaten ist der hohe Anteil der Wasserflächen in Berlin: Mit 60 km² sind mehr als 6,7 % der Berliner Fläche mit Wasser bedeckt (Brandenburg: 3,4 %, Deutschland: 2,4 %).

Die Wirtschaft der Hauptstadtregion Berlin Brandenburg entwickelt sich positiv und konn-te zwischen 2007 und 2010 eine deutliche Erhöhung des BIP pro Kopf, in Brandenburg um durchschnittlich ca. 443 EUR pro Jahr und in Berlin sogar um 747 EUR pro Jahr ver-zeichnen, während bundesweit nur ein Plus von durchschnittlich 330 EUR pro Jahr er-reicht wurde. In der EU-27 war die Entwicklung bedingt durch die Auswirkungen der Fi-nanz- und Wirtschaftskrise sogar leicht negativ. Das BIP pro Kopf lag dennoch im Jahr 2010 in Brandenburg mit 21,3 Tsd. EUR und in Berlin mit 28,9 Tsd. EUR deutlich unter dem nationalen Durchschnitt von 30,5 Tsd. EUR. In der EU-27 betrug das BIP pro Kopf im gleichen Jahr 24,5 Tsd. EUR.

Die volkswirtschaftliche Bedeutung des ländlichen Raums für Brandenburg kann an-hand einiger volkswirtschaftlicher Eckdaten abgeschätzt werden. In den überwiegend ländlichen Landkreisen wird rund 23 % des Bruttoinlandprodukts (BIP) erwirtschaftet. Dies entspricht annähernd dem Bevölkerungsanteil. Das Wachstum von BIP und BWS war in den letzten 10 Jahren im ländlichen Raum durchschnittlich etwas über 1 Prozentpunkt niedriger als in den intermediären Landkreisen. Unter Berücksichtigung des höheren Be-völkerungsrückgangs im ländlichen Raum ergibt sich, dass die Wachstumsraten des BIP pro Kopf im letzten Jahrzehnt in beiden Gebietstypen annähernd gleich waren. Dies hat aber nicht verhindern können, dass die ursprüngliche Divergenz eines um nur etwa 600 Euro niedriger liegenden BIP pro Kopf im ländlichen Raum im Jahr bis 2000 auf mittler-weile über 1000 Euro (in 2010) angestiegen ist.

Die Bruttowertschöpfung des Landes Brandenburg wurde im Jahr 2010 zu 71,0 % (DE: 70,1 %) im Dienstleistungssektor von 75,1 % der Erwerbstätigen (DE: 73,9 %), zu 27,0 % (DE: 29,1 %) von 22,1 % der Erwerbstätigen (DE: 24,5 %) im sekundären Sektor und zu 2,0 % (DE: 0,8 %) in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei von 2,8 % der Er-werbstätigen (DE: 1,6 %) erbracht. In Berlin hat der tertiäre Sektor mit 83,5 % der Brutto-wertschöpfung und 87,5 % der Erwerbstätigen eine weitaus größere Bedeutung als der sekundäre Sektor mit 16,5 % der Bruttowertschöpfung und 12,5 % der Erwerbstätigen.

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Land-, Forstwirtschaft und Fischerei sind mit unter 0,1 % der Bruttowertschöpfung und der Erwerbstätigen für Berlin gesamtwirtschaftlich und beschäftigungspolitisch von marginaler Bedeutung.

Die Bruttowertschöpfung je Erwerbstätigem als Maß für die gesamtwirtschaftliche Ar-beitsproduktivität lag bis 2005 im ländlichen Raum Brandenburgs über dem Niveau der intermediären Landkreise und hatte im langfristigen 10-jährigen Durchschnitt mit ca. 2,6 % höhere Wachstumsraten als der intermediäre Raum mit 2,2 %. Auch wenn die gesamt-wirtschaftliche Disparität zwischen den überwiegend ländlichen und den intermediären Landkreisen dadurch nicht verringert werden konnte, hat der ländliche Raum aus volks-wirtschaftlicher Sicht seine produktive Basis und seine volkswirtschaftliche Leistungsfä-higkeit halten können. Der ländliche Raum stellt damit einen wichtigen Wirtschaftsraum in Brandenburg dar, der durch günstige volkswirtschaftliche Voraussetzungen für produktive Investitionen gekennzeichnet ist. Eine weiterhin zunehmende Divergenz würde aber die wirtschaftliche Entwicklung Brandenburgs insgesamt gefährden.

Das (volkswirtschaftlich) verfügbare Einkommen der privaten Haushalte, dass als ein Indikator für die Entwicklung der kaufkräftigen Nachfrage und als ein weiteres Indiz für mögliche Armutsgefährdung angesehen werden kann, ist im letzten Jahrzehnt in den überwiegend ländlichen Gebieten pro Kopf stärker gewachsen als in den intermediären Kreisen und hat damit im Niveau leicht aufgeholt, so dass regionale Disparitäten verrin-gert wurden. Aufgrund des höheren Bevölkerungsrückgangs in den ländlichen Gebieten ist aber das regionale Gesamtvolumen der verfügbaren Einkommen unterdurchschnittlich gewachsen.

Im Rahmen der Strategie 2020 wird eine Beschäftigtenquote der Bevölkerung zwischen 20 und 64 Jahren von mindestens 75 % angestrebt. In Brandenburg ist dieses Ziel 2012 mit 76,8 % bereits erreicht. Berlin liegt mit 71,4 % noch weit hinter diesem Zielwert und auch hinter dem nationalen Durchschnitt in Höhe von 76,7 %. Insgesamt ist die Beschäf-tigtenquote in Deutschland deutlich höher als in der EU 27 mit 68,4 %. Insgesamt liegt in der Hauptstadtregion die Erwerbstätigenquote von Frauen mit 70,8 % weit unter der der Männer von 76,3 %.

Die Arbeitslosigkeit in der Hauptstadtregion ist zwar dem allgemeinen Trend in Deutsch-land folgend in den letzten Jahren zurückgegangen, lag aber 2012 mit 8,3 % in Branden-burg und 10,6 % in Berlin immer noch deutlich über dem nationalen Durchschnitt in Höhe von 5,5 %, aber für die Hauptstadtregion insgesamt mit 9,6 % unter den Durchschnitt in der EU 27 in Höhe von 10,4 %. Besonders prekär ist der hohe Anteil jugendlicher Arbeits-loser. Im Jahr 2012 lag die Jugendarbeitslosigkeit Berlin mit 15,0 % und in Brandenburg mit 13,4 % weit über dem nationalen Durchschnitt in Höhe von 8,1 %, allerdings weit unter dem EU 27 Durchschnitt in Höhe von 22,9 % und kennzeichnet ein zukünftiges Armutsri-siko in der Hauptstadtregion.

Auf dem brandenburgischen Arbeitsmarkt zeigte sich insgesamt in den letzten Jahren eine positive Entwicklung. Regionalstatistische Analysen im Rahmen der SÖA zeigen, dass die regionale Verteilung der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze jedoch er-hebliche regionale Unterschiede aufweist. Aufgrund der allgemeinen Notwendigkeit einer stetigen ökonomischen Effizienzsteigerung ergibt sich auch in Brandenburg eine zuneh-mende räumliche Konzentration von Produktionsstätten und Arbeitsplätzen. In dünn be-

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siedelten ländlichen Gemeinden steht dadurch mittlerweile für fast die Hälfte der hier wohnenden Arbeitnehmer kein Arbeitsplatz in Wohnortnähe zur Verfügung. Dies erfordert eine hohe Bereitschaft, weite Anfahrtswege zum Arbeitsplatz in Kauf zu nehmen. Beson-ders stark betroffen sind hiervon weibliche Beschäftigte. Die daraus resultierende Ver-schlechterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein den Abwanderungsdruck verstärkender Faktor.

Die Analyse der Gemeindestatistiken zeigt, dass die regionale Verteilung der Umsatz-steuerpflichtigen nicht signifikant von der regionalen Verteilung der Bevölkerung im er-werbsfähigen Alter abweicht. Insgesamt ist die unternehmerische Beteiligung der Bevöl-kerung, die in den ländlich geprägten Gebieten lebt, nicht niedriger als in den intermediä-ren Gebieten. Die Wirtschaft des ländlichen Raums ist insgesamt durch eine Vielzahl klei-ner, allerdings umsatzschwacher Betriebe (Handwerk, Kleingewerbe) und selbständiger Gewerbetreibender geprägt.

Neben dem Handwerk, dem kleingewerblichen produzierenden Gewerbe, den haus-haltnahen Dienstleistungsbereichen und der Landwirtschaft ist ein wichtiger wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Potenzialfaktor der Tourismus im ländlichen Raum. In Brandenburg wächst die Tourismusbranche und die damit verbundenen vor- und nach-gelagerten Gewerbe- und Dienstleistungsbereiche stetig und hat sich gerade in den länd-lichen Gebieten zu einem bedeutenden Wirtschaftssektor entwickelt. Der Tourismus kon-zentriert sich zum überwiegenden Teil auf die ländlichen Gebiete in Brandenburg. Über 53 % der Gesamtzahl geöffneter Beherbergungsbetriebe (2011) befindet sich in den überwiegend ländlich geprägten Gemeinden. Der Anteil des ländlichen Raums an der Zahl der Gäste liegt bei etwa 40% und der Anteil an den Übernachtungen bei 43%.3 Der Tourismus und die touristischen Potenziale sind naturgemäß ungleichmäßig im ländlichen Raum verteilt. Bei Betrachtung ausschließlich der erschlossenen touristischen Gebiete, liegt der Anteil des ländlichen Raums bei ca. drei Viertel am gesamten wirtschaftlichen Ertrag des Tourismusgewerbes.

Im ländlichen Raum vollzieht sich aufgrund der demographischen Entwicklung ein Struk-turwandel in der Grundversorgung. Vor allem in dünn besiedelten Gemeinden haben sich kleinräumige Versorgungsstrukturen reduziert. Bei den bestehenden tradierten Be-triebs- und Vermarktungsstrukturen ist vielerorts die nachfragebedingte wirtschaftliche Tragfähigkeit unterschritten und eine Zentralisierung von Produktion und Dienstleistungs-angeboten scheint unumgänglich. In ca. 30 % aller Gemeinden Brandenburgs ist keine umfassende Grundversorgung innerhalb der Gemeinde, d. h. in fußläufiger Entfernung mehr möglich bzw. stark gefährdet. Diese Situation wird nicht durch entsprechende ÖPNV-Leistungen kompensiert, im Gegenteil auch der ÖPNV zieht sich aus der Fläche zurück. Diese Entwicklung betrifft in erster Linie den Einzelhandel in Brandenburg. Etwa 15 % der ländlichen Gemeinden verfügen über keinerlei Nahversorgung im stationären Einzelhandel. Auch bei der hausärztlichen Versorgung der Bevölkerung ist die notwendige wohnortnahe Versorgung in dünn besiedelten Gemeinden des ländlichen Raums stark gefährdet. Angesichts des demographischen Wandels und der steigenden Zahl älterer Menschen steht somit die ambulante medizinische Versorgung in diesen Regionen vor

3 Berechnungen von BonnEval auf der Grundlage von: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Gäste, Übernachtungen und

Beherbergungskapazität im Land Brandenburg, Statistische Berichte, Reihe G IV 1, Erscheinungsfolge: monatlich, meh-rere Jahrgänge, letzter Jahrgang 2011, Potsdam März 2012

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zunehmenden Herausforderungen. Ein weiterer wichtiger Bereich der Grundversorgung ist die Verfügbarkeit von gut erreichbaren Grundschulen. In den überwiegend ländlichen Gemeinden steht für über ein Viertel aller Grundschüler kein Schulplatz am Wohnort in der Gemeinde, d. h. in fußläufiger Entfernung zur Verfügung (2010/11). In den ländlichen Gemeinden mit einer Bevölkerungsdichte von unter 25 Einwohnern pro km2 betrifft das fast die Hälfte aller Grundschüler. Diese beschriebenen regionalen Disparitäten bei der Nahversorgung lassen auch für viele andere Bereiche der Grundversorgung statistisch nachweisen.

Zu den infrastrukturellen Voraussetzungen für die Entwicklung dünn besiedelter ländlicher Räume gehören auch leistungsfähige Informations- und Kommunikationssysteme. Eine flächendeckende Verfügbarkeit von leistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist im Hin-blick auf die demographische Entwicklung in Brandenburg ein wichtiger Standortfaktor. Insgesamt liegt die Versorgung im Land Brandenburg in allen Bandbreitenbereichen unter dem bundesdeutschen Durchschnitt. Größere Versorgungslücken bestehen vor allem beim schnellen Internet in den ländlichen Gebieten.

Innovative und nachhaltige Lösungen für die genannten Probleme setzen mikroregionale Analysen und Planungen voraus. Dies ist wurde in der in der Förderperiode 2007 - 2013 über die 14 gebietsbezogenen lokalen Entwicklungsstrategien (GLES) im Rahmen der LEADER-Förderung realisiert. Der erfolgreiche Kapazitätsaufbau kann weiterhin genutzt werden.

Der ländliche Raum verfügt über attraktive Kulturlandschaften mit regionaltypischen Eigenarten, deren historische Entwicklung durch die Erhaltung einer Fülle von Kultur- und Naturdenkmälern im letzten Jahrzehnt erlebbar gemacht wurde. Es gibt vielfältige land-schaftlich attraktive Gebiete, die nicht nur für den überregionalen Tourismus, sondern aufgrund ihrer Nähe zu Berlin und dem Berliner Umland, auch eine besondere Bedeu-tung als gut erreichbare Naherholungsgebiete haben. Der ländliche Raum ist Heimat für vielfältige historisch-kulturelle Werte und Traditionen, die aus gesellschaftspolitischer Sicht erhalten werden sollen und die in modernen, industriell geprägten Zentren oftmals verloren gehen. Hierzu gehören vor allem erhaltenswerte Handwerkstraditionen und regi-onales Brauchtum.

Global zunehmende Wetterextreme, vor allem Überschwemmungen, können sich für Be-triebe aller Sektoren in weiten Teilen des Landes Existenz gefährdend auswirken und bergen für private Haushalte ein erhebliches Armutsrisiko. Die gegenwärtigen Schäden durch Hochwasser in Deutschland werden auf 500 Mio. EUR im Jahr geschätzt und wer-den nach dem Hochwasserschadenmodell des PIK in Zukunft deutlich zunehmen. Der geschätzte Gesamtschaden in Folge des Sommerhochwassers 1997 belief sich im Land Brandenburg auf über 300 Mio. EUR.

Sektorale Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft

Im Rahmen der gesamten deutschen Landwirtschaft ist die Brandenburger Landwirt-schaft wettbewerbsfähig. So hat der Brandenburger Anteil an der deutschen landwirt-schaftlichen Bruttowertschöpfung stetig zugenommen und betrug 2011 mit 779 Mio. EUR 5,1 %. Berlins Anteil an der primären Bruttowertschöpfung Deutschland sank mit einigen Schwankungen bis 2011 auf 6,5 Mio. EUR bzw. 0,4 %.

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Insgesamt aber bleiben Land-, Forstwirtschaft und Fischerei weit hinter den Entwicklun-gen der übrigen Sektoren zurück, so dass ihr Anteil an der gesamten Bruttowertschöpfung sowohl innerhalb der Bundesländer als auch in ganz Deutschland ständig abnimmt.

Im Jahr 2011 werden in Brandenburg von 1.319 Tsd. ha LF 1.029 Tsd. ha als Ackerland und 285 Tsd. ha als Dauergrünland genutzt. Mit knapp 40 % der Betriebe ist die vorherr-schende Betriebsform in Brandenburg der Futterbau-/ Weideviehbetrieb. Die landwirt-schaftlichen Betriebe Brandenburgs sind (2010) mit durchschnittlich rund 238 ha mehr als vier Mal so groß wie im nationalen Durchschnitt (56 ha). Gut 6 % der LF wird von Betrie-ben zwischen 100 und 200 ha, etwa 18 % der LF von Betrieben zwischen 200 und 500 ha, etwa 24 % der LF von Betrieben zwischen 500 und 1.000 ha und über 45 % von Be-trieben über 1.000 ha bewirtschaftet. Damit werden mehr als 93 % der LF Brandenburgs von Betrieben in Größenklassen über 100 ha bewirtschaftet. In Deutschland sind es in dieser Größenklasse nur etwa 11 % der Betriebe, die etwa 55 % der LF bewirtschaften.

Mit etwa 71 % entspricht der Anteil Vieh haltender Betriebe in Brandenburg dem nationa-len Durchschnitt von etwa 72 %. Der Viehbesatz pro Fläche ist jedoch wegen der durch-schnittlich größeren Flächenausstattung deutlich niedriger als im nationalen Durchschnitt. Der durchschnittliche Viehbestand je Haltung liegt bei allen Tierarten deutlich über dem nationalen Durchschnitt. Die Brandenburger Viehhaltung ist großbetrieblich organisiert. In der Milchviehhaltung werden 66 % der Milchkühe in Herden mit 300 Tieren und mehr gehalten (in Deutschland: 13,5 %). Etwa 25 % der Milchvieh haltenden Betriebe verfügen über Herden dieser Größenordnung. Nur etwa ein Drittel der Betriebe in Brandenburg hält Milchvieh in Herden unter 50 Tieren (Deutschland etwa 70 %). Auch in der Legehennen-haltung lässt sich in Brandenburg eine deutliche Konzentration der Tiere in sehr großen Beständen abbilden: 85 % der Legehennen werden von 2 % der Legehennenhalter in Bestandsgrößen mit 200 GV und mehr gehalten. In Deutschland wirtschaften im Vergleich 1,1 % der Legehennenhalter in diesen Bestandsgrößen und halten dort 56 % der Tiere. In der Schweinehaltung wirtschaften bereits 24 % der Brandenburger Schweine haltenden Betriebe in Größenklassen über 200 GV (in Deutschland: 7 %). In diesen Bestandsgrößen werden 92 % der Tiere gehalten (in Deutschland: 36 %).

Der durchschnittliche Standardoutput liegt mit 340 Tsd. EUR pro Betrieb in Brandenburg deutlich über dem nationalen Durchschnitt (137 Tsd. EUR). Die durchschnittliche wirt-schaftliche Betriebsgröße ist in Brandenburg in allen Betriebstypen deutlich größer als im nationalen Vergleich. Mehr als ein Viertel der Brandenburger Betriebe bewirtschaftet fast 80 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Größenklasse über 250.000 EUR Standardoutput. In Deutschland bewirtschaften nur etwa 14 % der Betriebe in dieser Grö-ßenordnung nur einen Anteil von 55 % an der LF. Mit 29,4 % ist der Anteil der Betriebe, die weniger als 15.000 EUR Standardoutput erzielen in Brandenburg allerdings etwas höher als in nationalen Durchschnitt mit 24 %.

In Berlin wurden im Jahr 2011 knapp 2,2 Tsd. ha landwirtschaftlich genutzt. Etwa 67 % der LF dienten als Ackerland. Die vorherrschende Betriebsform in Berlin ist der Garten-bau. Weitere 30 % der landwirtschaftlichen Betriebe sind Futterbaubetriebe und etwa 20 % Ackerbaubetriebe. Von insgesamt 66 landwirtschaftlichen Betrieben in Berlin bewirt-schaften 23 Gartenbaubetriebe durchschnittlich 2,5 ha LF. Darunter stellen 5 Betriebe mit durchschnittlich 8,2 ha Dauerkulturen größere Betriebseinheiten dar. Insbesondere ist in

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Berlin die durchschnittliche Betriebsgröße über alle 66 Betriebe mit 33 ha sehr klein. Auch ohne Berücksichtigung der Gartenbaubetriebe liegt die durchschnittliche Betriebsgröße weit unterhalb derjenigen von Brandenburg. In Berlin wird mit 49,2 % ein kleinerer Anteil der Fläche von Betrieben mit mehr als 100 ha bewirtschaftet als im nationalen Durch-schnitt (55,1 %). Auch der Anteil der LF, der von Betrieben zwischen 50 und 100 ha be-wirtschaftet wird, ist mit 19,5 % in Berlin kleiner als in Deutschland. Fast ein Drittel der LF Berlins (31,2 %) wird von Betrieben unter 50 ha bewirtschaftet. Von 66 Betrieben in Berlin halten 33 Vieh in kleinen Beständen. Nur 7 Berliner Betriebe halten Milchvieh (124 Tiere), darunter nur einer in einer Herde von mehr als 50 Tieren. Der Durchschnittsbestand an Milchvieh ist in Berlin mit 16 Tieren entsprechend niedrig. In Berlin gibt es 8 Legehennen-halter mit insgesamt 244 Hennen und 6 Betriebe mit insgesamt 51 Schweinen.

In Berlin liegt der durchschnittliche Standardoutput pro Betrieb mit 126 Tsd. EUR unter dem nationalen Durchschnitt in Höhe von 137 Tsd. EUR. Mit 66,7 % wirtschaftet das Gros der Betriebe in der Betriebsgrößenklasse zwischen 15 und 250 Tsd. EUR (Deutschland 62,3 %). Der Anteil der Betriebe mit einem Standardoutput von unter 15 Tsd. EUR liegt dagegen mit 21,3 % deutlich niedriger als in Brandenburg (29,4 %) und auch niedriger als im nationalen Durchschnitt (24 %).

Die Struktur des Waldbesitzes in Brandenburg unterlag in den letzten Jahren einem starken Wandel. Der Privatwaldanteil stieg aufgrund der Privatisierung der Restwaldflä-chen der Treuhandgesellschaft BVVG von 54 % auf 57,5 %; ein weiterer Anstieg auf über 60 % ist zu erwarten. Bereits jetzt ist der Anteil wesentlich höher als im Bundesdurch-schnitt (43,6 %). Verteilt auf über 100.000 Waldbesitzer ergibt sich eine durchschnittliche Betriebsgröße im Privatwald von 6,2 ha. Dabei bewirtschaften 60 % der Privatwaldbesit-zer4 Waldflächen unter 20 ha. Etwa 25 % zählen zu den Großprivatwaldbesitzern mit Waldflächen über 200 ha.5 Mit 25 % der Waldfläche nimmt der Landeswald den zweit-größten Anteil der Waldfläche Brandenburgs ein. Die restlichen Flächen verteilen sich auf Wald im Eigentum des Bundes, der Treuhandgesellschaft BVVG, der Körperschaften und des Sondervermögens des Landes Brandenburg.

Zur Kontrolle einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung sind der Holzvorrat sowie Progno-sewerte des Zuwachses und der Nutzung ausschlaggebend. Der Holzvorrat der Region Brandenburg/Berlin beträgt aktuell 258 Mio. Vfm (Stichtag 07.03.2011)6. Bis zum Jahr 2022 wird der Zuwachs von 8,3 auf 7,2 Vfm/ha und Jahr und die Nutzung von 7,9 auf 6,3 Vfm/ha und Jahr abnehmen.7 Die Werte liegen über dem EU-Durchschnitt (5,8), aber unter dem deutschen Schnitt von 10,10 Vfm/ha und Jahr. 8

Im Landesbetrieb Forst Brandenburg sind zurzeit ca. 2.600 Beschäftigte tätig. Diese Zahl soll bis 2015 einen Wert von 1.516 reduziert werden. Es ist davon auszugehen, dass die Kapazitäten für die forstliche Betreuung von Privatwaldbesitzern9, für Abstimmungspro-

4 Fischer, S., Bewirtschaftung des Waldes in Brandenburg. In: Eberswalder Botschaft (2007):

www.forstprivatisierung.de (Stand 10.05.2012) 5 nach BWI²

6RAG Brandenburg(2010): Regionaler Waldbericht PEFC. 7 RAG Brandenburg(2010): Regionaler Waldbericht PEFC; StatBA (2011): Statistischer Jahresbericht 2011. 8 Europäische Kommission > Landwirtschaft und ländliche Entwicklung > Forstwirtschaft (Stand: 06.01.2010). Im Internet:

http://ec.europa.eu/agriculture/fore/characteristics/index_de.htm#book1 9 http://www.dbb-brandenburg.de/aktuelles/archiv_2012/120816_forst.html

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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zesse im Zuge der Umsetzung naturschutzfachlicher Maßnahmen und andere gemein-wohlorientierte Aufgaben von diesen Einsparungen nicht unberührt bleiben.

Die gegenwärtige landwirtschaftliche Betriebsverfassung in Brandenburg und in Berlin ist im Wesentlichen Ergebnis historischer Entwicklungen und agrarstrukturpolitischer Ein-flussnahme. Die heute wirtschaftenden 982 juristischen Personen10, die mit 763.425 ha etwa 58 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche Brandenburgs bewirtschaften11 sind überwiegend aus umgewandelten LPG entstanden. Daneben wirtschaften in Brandenburg 2010 mit 3.932 landwirtschaftlichen Betrieben etwa 71 % der Betriebe als Einzelunter-nehmen 24,5 % der LF. Der Anteil der Haupterwerbsbetriebe an den Einzelunternehmen ist in Brandenburg mit 28,6 % der niedrigste unter allen Bundesländern und deutlich nied-riger als im nationalen Durchschnitt (45,3 %) und in Berlin (45,5 %).

In Brandenburg werden mit etwa 74 % und in Berlin mit 86,4 % deutlich größerer Anteile der bewirtschafteten LF gepachtet als im nationalen Durchschnitt mit etwa 60 %. Hohe Pachtanteile, der Einsatz von Fremdarbeitskräften und insbesondere hohe Fremdkapital-anteile erhöhen das Risikopotential aus Sicht von Kreditgebern.

Die sichtbare Nutzungsstruktur in großen Schlägen und in einem weitmaschigen Wege-netz ist oft nur durch umfangreiche Pachtverhältnisse und Pflugtausch möglich. Unter der einheitlich erscheinenden Nutzungsstruktur und den bestehenden ländlichen Infrastruktu-ren (Wege, Straßen, Kleinspeicher) befindet sich in der Feldlage verbreitet noch der seit Abschluss der Bodenreform 1949 unveränderte, oft kleinflächige und zersplitterte Be-stand an Eigentumsflächen, die in ihrer Lage nicht mehr erkennbar und ohne eigene Zuwegung sind. Strukturelle Defizite im ländlichen Raum, die als Investitionshemmnisse sowohl die Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft als auch die gemeindliche Entwick-lung behindern, liegen überwiegend in weiterhin bestehenden Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden und aufstehenden An-lagen.

Die Ertragsfähigkeit der Böden in Brandenburg und Berlin ist in großen Teilen mit ver-breitet sandigen Böden vergleichsweise gering, was sich u. a. in den Anteilen benachtei-ligter Gebiete: 66,1 % in Brandenburg – Nordost und 86,6 % in Brandenburg – Südwest wiederspiegelt. In Berlin gilt die gesamte Landwirtschaftsfläche (100 %) als benachteilig-tes Gebiet. Mit Niederschlägen unter 600 mm im Jahr sind Brandenburg und Berlin zu-dem die trockensten Standorte Deutschlands, so dass bei der geringen Wasserhaltekraft der sandigen Böden der Wasserhaushalt eines der größten Probleme in der Landschaft Brandenburgs und Berlins ist, das sich im Zuge des Klimawandels verstärken wird. Ein weiteres Problem stellen Gewässer in naturfernem Gewässerzustand dar, die – überdi-mensioniert und begradigt – das Wasser zu schnell abführen. In der Mehrzahl der Jahre ist Wasser der begrenzende Faktor.

Der Ertragsfähigkeit der Böden und dem Wasserdargebot entsprechend niedriger sind die Durchschnittserträge der Brandenburger und Berliner Böden. Bei 10 von 20 Früchten liegt das durchschnittliche Ertragsniveau unter 80 % der nationalen Werte und nur bei 5 Feldfrüchten: Raps und Rübsen (95 %), Futterhackfrüchte (92 %), Gerste (91 %), Süßlu-

10 Zahl für Berlin nicht angegeben 11 Zahlen für 2010 aus: Statistisches Bundesamt, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Sozialökonomische Verhältnisse,

Landwirtschaftszählung /Agrarstrukturerhebung 2010. In: Fachserie 3 Reihe 2.1.5. Wiesbaden 2011

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pinen (92 %) und Sonnenblumen (91 %) werden über 90 % der durchschnittlichen deut-schen Hektarerträge eingefahren.

Die Leistungsfähigkeit der tierischen Erzeugung ist in Brandenburg12 in der Milchwirt-schaft und in Brandenburg/ Berlin in der Sauen- und Legehennenhaltung im Vergleich zum nationalen Durchschnitt sehr hoch. Grund für die hohe Leistungsfähigkeit sind die züchterischen Erfolge und die Verwendung hochleistungsfähigen Tiermaterials.

Ein Vergleich der Standardoutputkoeffizienten für die wichtigsten landwirtschaftlichen Er-zeugnisse macht deutlich, dass bei den meisten sowohl pflanzlichen als auch tierischen Produkten die Durchschnittserlöse pro ha bzw. je Tier in Brandenburg und Berlin im Bun-desländer- bzw. Regierungsbezirksvergleich am unteren Rand rangieren. Dies liegt auch an einer zu geringen Ausrichtung der Produktion auf Qualität und Regionalität. In Bran-denburg und Berlin ist die Teilnahme an EU-, Deutschland weit und regional geführten Qualitätsprogrammen mit Ausnahme der Geflügelwirtschaft bisher eher unterdurchschnitt-lich. Demgegenüber ist die ökologische Landwirtschaft, die ebenfalls zur Qualitätsproduk-tion zu zählen ist, weitaus bedeutender als im nationalen Durchschnitt. In Brandenburg wirtschaften insgesamt 690 Betriebe (12,4 %) auf 10,6 % der LF und in Berlin 6 Betriebe (9 %) auf 12,4 % der LF nach den Grundsätzen der ökologischen Landwirtschaft. Dies sind weit mehr Betriebe und Fläche als im nationalen Durchschnitt (5,5 % der Bertriebe und 5,6 % der LF). Die Bioprodukterzeuger aus Brandenburg und Berlin sind in verschie-denen Erzeugerverbänden organisiert, die z.T. Eigenmarken führen und in der Förderge-meinschaft Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg (FÖL) e.V. zusammengefasst sind. Die inmitten der Region Berlin/ Brandenburg liegende Stadt Berlin gilt als einer der größ-ten Absatzmärkte für Bioprodukte und auch die Nachfrage nach regionalen Qualitätspro-dukten wächst.

Die Neigung zur Bildung von Erzeugergemeinschaften oder anderen Formen der Zusam-menarbeit ist in Brandenburg eher gering. Es gibt jedoch gute Beispiele für erfolgreiche partnerschaftliche Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette und erfolgreiches Regio-nalmarketing. Das vorhandene Know-how sollte verbreitet werden.

Mit mehr als 3,5 Mrd. EUR Umsatz, 17.700 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und knapp 612 Handwerks- und Industriebetrieben (2010) spielt das Ernährungsgewerbe in Brandenburg mit 16 % des Umsatzes und der Beschäftigung des Verarbeitenden Gewer-bes eine herausragende Rolle. Die Exportquote des Brandenburger Nahrungsmittelge-werbes liegt im nationalen Vergleich zwar niedrig (DE: 2010 46 %), ist in den vergange-nen Jahren aber deutlich von 15,4 % (2008) auf 23,1 % (2010) gestiegen. Neben einigen Großbetrieben weist die Ernährungswirtschaft im Land Brandenburg wie auch bundesweit eine Vielzahl von kleinen und mittleren Unternehmen auf.

In Brandenburg nutzen mit 429 von 5.566 (2010) 7,7 % der landwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit der Verarbeitung und Direktvermarktung, um die Wertschöpfungskette zu verkürzen, Erlöse zu erhöhen und zu stabilisieren (Deutschland 4,4 %). Dies ermög-licht die Erschließung von Nachfragepotenzialen nach regionalen Qualitätsprodukten, bedient das zunehmende Verbraucherinteresse an der Herkunft ihrer Lebensmittel und ist darüber hinaus ein wertvoller Bestandteil der Nahversorgung im ländlichen Raum.

12 Vgl. Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) (Hrsg.) (2012), Tierzuchtreport

Berichtsjahr 2011

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In Brandenburg waren 2010 insgesamt 36.505 Personen in der Landwirtschaft beschäf-tigt, darunter 6.185 Familienarbeitskräfte (ausschließlich in Betrieben der Rechtsform Ein-zelunternehmen), 17.828 ständige Arbeitskräfte und 12.492 Saisonarbeitskräfte. Insge-samt wurde ein Arbeitsumfang von 22.479 AK-E erbracht. Nach wie vor ist die Beschäfti-gung in der Landwirtschaft männerdominiert: 63 % der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte sind männlich (Deutschland: 62 %).

In Berlin waren 2010 insgesamt 264 Arbeitskräfte in der Landwirtschaft beschäftigt, da-runter 72 Familienarbeitskräfte (ausschließlich in Betrieben der Rechtsform Einzelunter-nehmen), 142 ständige Arbeitskräfte und 50 Saisonarbeitskräfte. Insgesamt wurde ein Arbeitsumfang von 190 AK-E erbracht. In Berlin ist der Anteil weiblicher Arbeitskräfte mit 43 % deutlich höher als in Brandenburg und im nationalen Durchschnitt.

Mit 1,7 AK-E je 100 ha LF liegt die Arbeitsintensität in Brandenburg weit unter dem nationalen Durchschnitt von 3,3 AK-E je 100 ha. In Berlin liegt die durchschnittliche Ar-beitsintensität mit 8,7 AK-E pro 100 ha im Wesentlichen wegen des Vorwiegens arbeitsin-tensiver Gartenbaubetriebe aber auch wegen der hohen Anzahl an Arbeitskräften in Nicht-Gartenbaubetrieben unter 5 ha sehr hoch. Die Arbeitsintensitäten in der Viehhal-tung in Brandenburg13 liegen dagegen v.a. in den kleineren Betriebsgrößenklassen deut-lich über den nationalen Vergleichswerten. Allein bei den Zuchtsauen haltenden Betrieben in Brandenburg wird in allen Bestandsgrößenklassen und also auch im Durchschnitt mit 0,3 AK-E pro 100 Sauen deutlich weniger Arbeit eingesetzt als im nationalen Durchschnitt mit 2 AK-E pro 100 Sauen. Investitionen in die Tierhaltung werden daher voraussichtlich vorrangig in die Substitution von Arbeit durch Kapital fließen, zumal der Vergrößerung der in Brandenburg ohnehin schon überdurchschnittlich großen Herden zunehmend auf Ak-zeptanzprobleme in der Bevölkerung stößt.

Die arbeitsextensive Landbewirtschaftung in Brandenburg ist einer der Faktoren, die die vergleichsweise hohe Arbeitsproduktivität der Brandenburger Landwirtschaft bedingen. Mit etwa 32 Tsd. EUR BWS/ AK-E liegt die Arbeitsproduktivität der Brandenburger Land-wirtschaft im Jahr 2010 bei fast 124 % des nationalen Durchschnitts.

Steigerungen der Arbeitsproduktivität durch Senkung der Arbeitsintensität sind in Betrie-ben aller Rechtsformen im Wesentlichen in Betriebsgrößenklassen bis 200 ha und in na-hezu allen Vieh haltenden Betrieben möglich. Mit 7.352 AK-E wird etwa ein Drittel der gesamten Arbeitsleistung in Betrieben unter 200 ha erbracht. Die Steigerungspotenziale bei der Arbeitsproduktivität durch Senkung der Arbeitsintensität sind damit signifikant hoch.

Neben dem Umfang des Arbeitseinsatzes spielt auch die Qualität dieses Produktionsfak-tors eine wichtige Rolle für die Höhe und Entwicklung der Arbeitsproduktivität und mithin für die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft. Der Anteil der Betriebsleiter/ Geschäfts-führer, die mindestens über eine berufliche Grundausbildung verfügen, ist im Vergleich zum nationalen Durchschnitt (68,6 %) sowohl in Brandenburg mit 72,3 % als auch in Berlin mit 74,2 % deutlich höher. Ein Drittel der Betriebsleiter in Brandenburg und über 27 % derjenigen in Berlin haben eine Hochschule (tertiäre Ausbildung) absolviert. In Deutschland insgesamt sind dies nur 6,7 %.

13 Für Berlin liegen keine Daten vor

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Eng korreliert mit der beruflichen Qualifikation ist die Weiterbildungsbeteiligung. Im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 gaben mit 27,3 % der Betriebsleiter/ Ge-schäftsführer landwirtschaftlicher Betriebe in Brandenburg und Berlin sehr viel mehr Per-sonen an, in den letzten 12 Monaten an einer Weiterbildungsveranstaltung teilgenommen zu haben als im nationalen Durchschnitt (22,4 %). Die Weiterbildungsangebote in Bran-denburg sind vielfältig und werden im Wesentlichen von sieben Regionalstellen für Bil-dung im Agrarbereich (RBA) und der Brandenburgischen Landwirtschaftsakademie an der Heimvolkshochschule Seddiner See angeboten.

Die Altersstruktur der Betriebsleiter in Brandenburg ist mit dem Verhältnis von unter 35-Jährigen zu über 55-Jährigen mit 0,18 ungünstiger als im nationalen Durchschnitt von 0,23.

Das Bruttoanlagevermögen des primären Sektors in Brandenburg ist seit Beginn der gesamtrechnerischen Erfassung (1995) bei leichten Rückgängen (1998, 2001 und 2004) um durchschnittlich 1,9 % pro Jahr bis 2009 stetig gewachsen und betrug im Jahr 2009 insgesamt 10.795 Mio. EUR. Der Aufbau des Kapitalstocks geht auf stets hohe Bruttoan-lageinvestitionen14 zurück, die im Durchschnitt über dem nationalen Vergleichswert lie-gen. In Folge der regen Investitionstätigkeit verfügt Brandenburgs primärer Sektor 2009 (ähnlich wie die neuen Bundesländer insgesamt) über einen hohen Modernitätsgrad des Anlagevermögens15 in Höhe von etwa 53 % (Deutschland im Durchschnitt: 49,8 %). Aller-dings ist wegen der enormen Investitionen Mitte der Neunziger Jahre und der entspre-chend hohen Abschreibung in den Folgejahren eine stetige Abnahme des Modernitäts-grades im primären Sektor zu verzeichnen (im Jahr 2000 betrug der Modernitätsgrad noch etwa 59 % in Brandenburg gegenüber 51 % in Deutschland).

In Berlin betrug das Bruttoanlagevermögen des primären im Jahr 2009 749 Mio. EUR und lag damit niedriger als 1995 mit 755 Mio. EUR. Grund hierfür waren anhaltend sin-kende Bruttoanlageinvestitionen in den Jahren 1996 bis 2006 (mit einer Ausnahme im Jahr 1999). In Folge der geringen Investitionstätigkeit und des Herausfallens der Anfang der Neunziger Jahre in großem Umfang beschafften Anlagegüter sinkt der Modernitäts-grad des Berliner Kapitalstocks überdurchschnittlich. Noch im Jahr 2000 lag er mit knapp 53 % über dem nationalen Vergleichswert von etwa 51 % und fiel bis zum Jahr 2009 auf 46 % (Deutschland etwa 49,8 %).

Bruttoanlagevermögen und Bruttoanlageinvestitionen determinieren entscheidend die für die Arbeitsproduktivität wichtige Kapitalausstattung der Arbeitsplätze, die in Kapitalstock16 je Erwerbstätigen gemessen wird. Die Kapitalausstattung der Arbeitsplätze ist historisch bedingt in den neuen Bundesländern niedriger als in ganz Deutschland, konnte im Zeitab-

14 Vgl.: Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder" im Auftrag der Statistischen Ämter der 16 Bun-

desländer, des Statistischen Bundesamtes und des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen, Frankfurt a. M. (Hrsg.), Brutto-anlageinvestitionen in den Ländern und Ost-West-Großraumregionen Deutschlands 1991 bis 2008, Reihe 1, Band 3. Stuttgart 2010

15 Das Anlagevermögen wird brutto und netto dargestellt. Bei Anwendung des Bruttokonzepts werden die Anlagen mit ihrem Neuwert ohne Berücksichtigung der Wertminderung ausgewiesen, während beim Nettokonzept die seit dem In-vestitionszeitpunkt aufgelaufenen Abschreibungen abgezogen sind. Das Verhältnis von Netto- zu Bruttoanlagevermö-gen wird als Modernitätsgrad bezeichnet. Dieses Maß drückt aus, wie viel Prozent des Vermögens noch nicht abge-schrieben sind und gibt damit Aufschluss über den Alterungsprozess des Anlagevermögens.

16 Der jahresdurchschnittliche Bestand an Bruttoanlagevermögen in Preisen von 2000 wird als Kapitalstock bezeichnet. Er wird als Mittelwert aus dem Jahresanfangsbestand des Berichtsjahres und dem Jahresanfangsbestand des folgenden Jahres berechnet. Diese Größe wird als Maß für den Einsatz des Produktionsfaktors Kapital im Produktionsprozess verwendet.

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lauf jedoch deutlich aufholen. Im Jahr 2008 lag die Kapitalausstattung der Arbeitsplätze im primären Sektor Brandenburgs mit etwa 240 Tsd. EUR bei etwa 86 % des deutschen Vergleichswertes.

In Berlin liegt die Kapitalausstattung der Arbeitsplätze im primären Sektor mit knapp 130 Tsd. EUR mit Abstand am niedrigsten unter allen Bundesländern und beträgt nur 46 % des nationalen Vergleichswertes. Grund hierfür sind ausschließlich die unterdurch-schnittlichen Bruttoinvestitionen, die trotz sehr hoher Reduktion der Erwerbstätigen (2010 minus 30,2 % gegenüber 2000) den Aufholprozess nicht vorantreiben konnten.

Die Gesamtproduktivität einer Volkswirtschaft bzw. eines Sektors kann auch durch tech-nischen Fortschritt erhöht werden. Zur Steigerung der Produktivität können sich Techni-scher Fortschritt oder im weiteren Sinne: „Innovationen“ auf die Erhöhung des Outputs bei gegebenem Input oder auf die Verminderung des Inputs bei gegebenem Output durch die Einführung technischer oder auch organisatorischer Neuerungen beziehen. Erkennbar werden Innovationsbedarfe in der land- und forstwirtschaftlichen Praxis, in der sich jedoch nicht die Betriebsgrößen finden, die eine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung unterhalten könnten.

In der Hauptstadtregion findet sich eine große Konzentration von anerkannten Einrichtun-gen der Agrarforschung, darunter vier Mehrländerinstitute17, drei Lehr- und Versuchsan-stalten18 sowie drei Institute der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibnitz19. Insgesamt können in der Hauptstadtregion rund 200 universitäre und außeruniversitäre Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen und ca. 33 Berufsausbildungseinrichtungen und Bildungszentren gezählt werden. Zahlreiche und vielfältige Forschungsprojekte im Agrar-, Forst- und Umweltbereich kennzeichnen die Forschungsinfrastruktur in Branden-burg als besonders innovationsbezogen.

Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und Klimaschutz

Natur und Landschaft des Programmgebiets werden charakteristisch geprägt durch den Wechsel von gewässerreichen und trockenen Landschaftsabschnitten.20 Brandenburg umfasst 14 Naturräume mit zahlreichen Seen, großzügigen Waldgebieten, Mooren und Dünenlandschaften. Die großen Ströme Elbe und Oder sind mit Auen gesäumt.21 Das Berliner Gebiet gliedert sich in drei Naturräume: die Barnim-Hochfläche, das Berliner Ur-stromtal und die sandige Teltower Hochfläche.22

17 Forschungsinstitut für Bergbaufolgelandschaften Finsterwalde (FIB), Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf

(LIB), Institut für Binnenfischerei Potsdam-Sacrow (IfB), Institut für Fortpflanzung Landwirtschaftlicher Nutztiere Schönow (IfN)

18 Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e.V. Ruhlsdorf/Groß Kreutz (LVAT), Lehranstalt für Garten-bau und Floristik Großbeeren e.V. (LAGF), Milchwirtschaftliche Lehr- und Versuchsanstalt Oranienburg e.V. (MLUA)

19 Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung e.V. Müncheberg (ZALF), Leibniz-Institut für Agrartechnik Bornim e.V. (ATB), Institut für Gemüse und Zierpflanzenbau Großbeeren (IGZ). Zum 01.Januar 2012 ist die Zuständigkeit für die drei agrarwissenschaftlichen Gottfried Wilhelm Leibniz - Institute (WGL-Institute) vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) auf das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) übergegangen

20 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz: Brandenburgs Naturlandschaften - Natur & Landschaft. Internetseite. www.mugv.brandenburg.de � LUGV � Naturlandschaften (Stand 15.05.2012)

21 Landesumweltamt Brandenburg (Dezember 2000): Landschaftsprogramm Brandenburg. Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, Potsdam.

22 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: Naturschutzgebiete. Internetseite. www.stadtentwicklung.berlin.de � Schutzgebiete � Naturschutzgebiete (Stand 15.05.2012)

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Im deutschlandweiten Vergleich ist Brandenburg eines der trockensten Bundesländer. Dies führt zu einem angespannten Wasserhaushalt, der durch eine weit reichende Stau-bewirtschaftung reguliert wird.23

Die vielfältige Landschaft des Programmgebietes begründet die hohe Bedeutung für die Biologische Vielfalt und schlägt sich in hohen Anteilen geschützter Flächen nieder. In Brandenburg sind 222.357 ha als Naturschutzgebiete gesichert, d.h. mit 8 % der gesam-ten Landesfläche ein wesentlich höherer Anteil als in Deutschland (3,6 %). 34 % der Lan-desfläche sind als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.24 Auch hierbei handelt es sich um einen höheren Wert als der nationale Durchschnitt (29 %).25 Berlin verfügt über 40 Naturschutzgebiete mit einer Flächengröße von 2.061 ha(2,3 % der Landesfläche).26 Die Landschaftsschutzgebiete Berlins nehmen 13 % der Landesfläche ein. Die durch-schnittliche Flächengröße der NSG beträgt in Brandenburg 488 ha und ist damit die höchste deutschlandweit.27 Wälder haben einen Anteil von mehr als 50 % an den Natur- und Landschaftsschutzgebieten im Programmgebiet28. NSG und LSG bilden die Grund-bausteine für das Schutzgebietssystem des Landes Brandenburg und somit auch für die Großschutzgebiete. In Brandenburg nehmen der Nationalpark, die drei Biosphärenreser-vate und elf Naturparke insgesamt rund ein Drittel der Landesfläche ein29. Der Naturpark Barnim liegt zu 5,4 % im Stadtgebiet Berlins.30

Die für das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 ausgewiesenen Gebiete über-lagern sich großflächig mit den bereits genannten Schutzkategorien. Die Gebiete nach der Vogelschutz-Richtlinie (SPA) haben in Brandenburg einen Umfang von 648.638 ha, die FFH-gebiete 333.138 ha. Insgesamt nehmen die Natura 2000-Gebiete 26 %31 der Lan-desfläche ein und damit einen deutlich höheren Anteil als in Deutschland (15,4 %) bzw. der EU (27) mit 17,5 %. Berlin verfügt über 5.471 ha Natura 2000-Fläche (Flächenanteil von 7,15 %).32 Diese stehen in engem naturräumlichen Zusammenhang mit Brandenbur-ger Gebieten33 Die Brandenburger Natura 2000-Flächen umfassen 28 %34 der Landwirt-

23 Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz: Gewässerschutz und Wasserwirtschaft. Internetseite.

www.mugv.brandenburg.de � Wasser (Stand 15.05.2012) 24 Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz: Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete – Statistik.

Internetseite. Stand 30.9.2011, abgerufen 04.08.2012 25 Bundesamt für Naturschutz: Landschaftsschutzgebiete. Internetseite.

www.bfn.de � Gebietsschutz / Großschutzgebiete (Stand 15.05.2012) 26 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: Naturschutzgebiete. Internetseite.

www.stadtentwicklung.berlin.de � Schutzgebiete � Naturschutzgebiete (Stand 15.05.2012) 27 Bundesamt für Naturschutz: Durchschnittliche Flächengröße der Naturschutzgebiete in den Bundesländern und in

Deutschland. Internetseite. www.bfn.de � Gebietsschutz / Großschutzgebiete � Schutzgebiete � Naturschutzgebiete � Datentabelle Abb.2 (Stand 15.05.2012)

29 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz: Nationale Naturlandschaften Brandenburgs. Internetseite.

www.mugv.brandenburg.de � LUGV � Naturlandschaften (Stand 15.05.2012) 30 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: Der länderübergreifende Naturpark Barnim. Internetseite.

www.stadtentwicklung.berlin.de � Schutzgebiete � Naturpark Barnim (Stand 15.05.2012) 31 Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz: Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete:

Statistik. Internetseite. www.mugv.brandenburg.de � Naturschutz und Landschaftspflege (Stand 15.05.2012)

32 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: Statistik der NATURA 2000-Gebiete. Internet: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/natur_gruen/naturschutz/natura2000/de/gebiete/statistik.shtml, Stand 01.08.2012

33 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: Karte der NATURA 2000-Gebiete. Im Internet: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/natur_gruen/naturschutz/natura2000/de/gebiete/karte.shtml, Stand 01.08.2012

34 Eigene Berechnung auf Grundlage eines Verschnittes von Daten des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Ver-braucherschutz (2010): FFH-Gebiete/ SPA-Gebiete des Landes Brandenburg - Datendownload, Stand 2010 mit der Feldblockfläche auf Grundlage von Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (2011): InVeKoS-GIS, Antragsdaten 2010

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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schafts- und 27 %35 der Waldflächen. Im Vergleich mit dem bundesweiten Durchschnitt von 17 %36 ist der Wald-Anteil an den FFH-Gebieten im Programmgebiet überproportional hoch. Von insgesamt 157.000 ha Wald-FFH-Gebieten im Jahr 2006 lagen 56 % im Pri-vatwald.37 Einer von Bewirtschaftungseinflüssen ungestörten Waldentwicklung sind im Programmgebiet 12.671 ha überlassen (Totalreservate, FSC Referenzflächen u.a.).38

Neben den naturgeprägten Landschaftsteilen bilden extensiv genutzte Kulturlandschaften, wie z.B. die Heiden und Trockenrasen, Schwerpunktgebiete der Artenvielfalt.39 Die histo-risch gewachsene Eigenart und das typische Arteninventar stellen auch für das Land-schaftsbild eine Bereicherung dar, wie z.B. im Spreewald, im Niederoderbruch, im Havel-land oder im Fläming.40

In der Agrarlandschaft liegt der Anteil Flächen mit hohem Naturwert (HNV – Flächen) bei etwa 18,7 %41, im Wald liegt dieser Anteil bei 13,6 %.42

Trotz des Schutzstatus eines großen Flächenanteils sind Lebensräume, Tier- und Pflan-zenarten sowohl innerhalb von Schutzgebieten als auch in der Agrarlandschaft außerhalb vielfach nicht in ihrem Bestand gesichert. Rund drei Viertel aller Biotope Brandenburgs sind gefährdet. Besonders betroffen sind Biotope der Zwergstrauchheiden und Nadelge-büsche, Moore und Sümpfe sowie natürliche Binnensalzstellen, Binnendünen und ehema-lige Weinberge. Im landwirtschaftlich geprägten Offenland sind etwa die Hälfte der Gras- und Staudenflurbiotope, sowie zahlreiche Ackerbiotope, dabei insbesondere die extensiv genutzten Äcker, gefährdet bis extrem gefährdet. Fast alle gefährdeten Wald- Moor und Sumpfbiotope werden als nicht oder kaum regenerierbar eingestuft.43

Ähnlich ist die Situation in Bezug auf die in Brandenburg vorkommenden 39 FFH-Lebensraumtypen, denen insgesamt 269 Biotoptypen ganz oder teilweise zugeordnet werden können. 69 % sind in ihrem Bestand gefährdet, 22 % fallen in die Kategorie ext-rem gefährdet. Ursächlich für eine Gefährdung sind bei wasserbeeinflussten Lebensraum-typen die hydrologischen Veränderungen der Standorte. Dies trifft insbesondere auf die Moor- und Auenwald-Lebensraumtypen zu. Eine andere wichtige Gefährdungsursache sind Nutzungsänderungen (.Intensivierung der Land- oder Forstwirtschaft oder Nutzungs-aufgabe),Darüber hinaus sind fast alle FFH-Lebensraumtypen Brandenburgs durch direk-te Stoffeinträge aus landwirtschaftlicher Nutzung und diffuse Stoffeinträge aus der Land-wirtschaft über das Wassereinzugsgebiet sowie aus atmosphärischer Deposition gefähr- 35 Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg & Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbrau-

cherschutz Mecklenburg-Vorpommern (2010): Biologische Vielfalt in den Wäldern Nordostdeutschlands. Studie der Landesforstverwaltungen der Bundesländer Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage ausge-wählter Indikatoren. Broschüre, Potsdam und Schwerin, Dezember 2010

36 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2009): Waldbericht der Bundesregierung 2009.

37 Luthardt, M., Waldnaturschutz in Brandenburg – Stand und aktuelle Entwicklungen. Beiträge der Naturschutztagung vom 2. November 2006 in Eberswalde. In: Eberswalder Forstliche Schriftenreihe Band XXVIII (2006)

38 Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg & Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbrau-cherschutz Mecklenburg-Vorpommern (2010): Biologische Vielfalt in den Wäldern Nordostdeutschlands. Studie der Landesforstverwaltungen der Bundesländer Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage ausge-wählter Indikatoren. Broschüre, Potsdam und Schwerin, Dezember 2010

39 Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (2011): Biologische Vielfalt in Brandenburg. Broschüre, 121 S., Potsdam

40 Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (2007): Kulturlandschaften - Chancen für die regionale Entwicklung in Berlin und Brandenburg

41 Ergebnis der HNV-Ersterfassung 2009; eine Aktualisierung des Wertes für 2011 wird derzeit im Auftrag des BfN bear-beitet, ist wegen umfangreicher statistischer Prüfschritte jedoch noch nicht verfügbar.

42 BonnEval, entera, AFC (2010): Halbzeitbewertung des EPLR Brandenburgs und Berlins 2007 bis 2013. 43 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (März 2011): Biotopkartierung Brandenburg. Liste der

Biotoptypen. Stand 09.03.2011. Potsdam.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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det.. Bei den Wald-Lebensraumtypen hat auch die fehlende natürliche Verjüngung der Bestände aufgrund des hohen Wildbesatzes einen negativen Einfluss.44 Für zahlreiche, insbesondere von landwirtschaftlicher Nutzung abhängige, FFH-Lebensraumtypen trägt Brandenburg eine besondere Erhaltungsverantwortung, weil sie einerseits stark rückgän-gig sind und andererseits wesentliche Teile ihrer Verbreitungsareale hier liegen.45 In Ber-lin sind 25 FFH-Lebensraumtypen vertreten, die ebenfalls überwiegend von land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung abhängen bzw. von diesen beeinflusst werden.46

Die Gefährdungssituation der Lebensraumtypen spiegelt sich auch im Artenrückgang wi-der. Von den insgesamt erfassten ca. 6.000 Arten müssen aktuell rund 50 Prozent als gefährdet angesehen werden. Etwa jede zehnte Art ist akut vom Aussterben bedroht.47 Für etwa 30 „FFH-Anhangsarten“ besteht aufgrund ihres hohen Brandenburger Anteils am Gesamtvorkommen und ihrer Gefährdung Handlungsbedarf.48 Auch die Roten Listen für Berlin zeigen für viele Arten eine Gefährdungslage.49

Der Brutvogel-Bestand ist im Vergleich mit anderen Bundesländern sehr hoch. Doch sind 38 % aller Brutvogelarten im Programmgebiet in unterschiedlichem Maße gefährdet oder bereits ausgestorben; Während Arten der Gewässer einen stark positiven kurzfristigen Bestandstrend zeigen und die Vogelbestände der Wälder und Forsten sich leicht erholen, sind insbesondere die Arten der Agrar- bzw. Offenlandschaft zu rund 45 % von einem negativen Bestandstrend betroffen. Ursächlich hierfür sind u. a. Nutzungsintensivierungen in der Landwirtschaft, Entwässerung, Umbruch von Grünland, fehlende Stoppelfelder im Winter sowie Verlust von Brachen, Saumstrukturen und Gehölzen. Ähnliche Gefähr-dungsursachen werden für die Agrar- und Waldlebensräume Berlins genannt. Der als Basis-Indikator vorgesehene Trend der Feldvögel zeigte in Brandenburg im Jahr 2006 einen Wert von 79 (1995=100). 50 Folgeerfassungen liegen noch nicht vor.

Trotz der derzeit positiven Entwicklung der Brutvogelbestände der Wälder wird infolge zunehmender Intensivierung der Waldnutzung, verbunden mit verstärktem Altholzein-schlag, Auflichtungen und der Energieholzgewinnung, mit einem Rückgang der Waldvo-gelarten gerechnet.51

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass auch in Brandenburg das Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 aufzuhalten, nicht erreicht wurde. Nach wie vor besteht eine erhebliche Gefährdung für viele Arten und Lebensräume, gerade auch in der Agrarland-schaft.

44 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie in

Brandenburg. www.mugv.brandenburg.de � LUGV � Naturschutz und Landschaftspflege � NATURA 2000 � Lebensraumtypen (Stand 15.05.2012)

45 Schoknecht, T., (2011) Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg 20 (4) 2011, S. 141-144. 46 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: Statistik der NATURA 2000-Gebiete. Im Internet:

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/natur_gruen/naturschutz/natura2000/de/gebiete/statistik.shtml, Stand 01.08.2012 47 Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (2011): Biologische Vielfalt in Brandenburg. Broschüre, 121

S., Potsdam 48 Schoknecht, T., (2011) Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg 20 (4) 2011, S. 141-144. 49 Saure, C. und Kielhorn, K.-H. 2005: Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere von Berlin – Zusammenfassung

und Bilanz. In: Der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege / Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.): Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere von Berlin. CD-ROM.

50 Berechnungen der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg, 2009 51 Ryslavy, T., Mädlow, W. (2008): Rote Liste und Liste der Brutvögel des Landes Brandenburg 2008. In: Naturschutz und

Landschaftspflege in Brandenburg. Beilage zu Heft 4, 2008. Landesumweltamt Brandenburg, Potsdam.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Brandenburg zählt mit 1,1 Mio. ha (35,5 % der Landesfläche) zu den waldreichsten Bun-desländern. Mit 73 % Anteil an der Waldfläche und am Holzvorrat dominiert die Kiefer, trotz Verringerung des Anteils um etwa 3 % in den letzten 10 Jahren, auch weiterhin maßgeblich die Baumartenzusammensetzung. In Zentralbrandenburg und im Süden prägt sie sogar mit über 80 % das Waldbild.52 Die zweithäufigste Baumart ist die Eiche (Stiel- und Traubeneiche) mit etwa 5 % Flächenanteil, gefolgt von der Rotbuche mit 3 % Flächenanteil.53 Reine Nadelwälder nehmen in der Region Brandenburg-Berlin rund 55 % der Fläche ein und liegen damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 31 % und dem Durchschnitt in Europa (EU-27) von 50 Langfristiges Ziel ist es, die Kieferreinbestände auf 50 % des Waldbestandes zu reduzieren und den Anteil der Mischwälder auf 41 % der Gesamtwaldfläche zu erhöhen.54 Seit 1990 wurden bereits 70.000 ha Kiefernwald in Mischwald umgewandelt.

Die Altersklassenverteilung bei den drei Hauptbaumarten Kiefer, Eiche und Buche ist im Programmgebiet sehr unausgewogen. Ein überdurchschnittlich hoher Flächenanteil (27 %) befindet sich in der dritten Altersklasse (41-60 Jahre), bundesweit beträgt der Flä-chenanteil dieser Altersklasse nur 20,4 %.55

Rund 52 % der Waldfläche waren 2011 ohne Schäden (2010: 60 %) und 39 % mit gerin-gen Schäden (Schadstufe 1). Die Waldflächen mit deutlichen Schäden (Schadstufe 2-4) sind gegenüber dem letzten Jahr um 2 Prozentpunkte auf 9 % angestiegen. Auch dieser Wert liegt noch deutlich unter dem für Deutschland (22,6 %) und Europa (28 %). Bei den Laubbäumen alleine stellt sich die Situation mit 26,8 % allerdings wesentlich ungünstiger dar, wenngleich immer noch besser als im Bundesschnitt (37,4 %). In der Gruppe der Laubbäume über 60 Jahre liegt der Anteil deutlicher Schäden seit 2004 nahezu konstant bei über 60 %.

Insgesamt wies der Wald in Brandenburg dennoch in den letzten Jahren einen ver-gleichsweise guten Zustand auf. 2009 wurde der bisher beste Kronenzustand seit Be-obachtungsbeginn (1991) festgestellt und die Waldzustandserhebung 2011 bestätigt die-ses Ergebnis. Für das Land Berlin ist anders als in Brandenburg seit 1991 keine deutliche Erholung des Waldzustandes festzustellen (Schäden an Stiel- und Traubeneiche)..56

Die Waldbewirtschaftung in Brandenburg ist den Grundsätzen des paneuropäischen Zerti-fikats PEFC unterworfen sowie auf rund 10.000 Hektar im Landeswald zusätzlich denen des FSC.57 7,8 % der Waldfläche sind als Boden- oder Wasserschutzwald ausgewiesen.58

Hinsichtlich des Zustandes der Waldböden ist die Verarmung der Standorte an basi-schen Kationen besonders auffällig. Die Bodenzustandserhebungen zeigen eine Tendenz der Versauerung der Waldböden. Danach sank der pH-Wert der Waldböden in 0–5 cm Tiefe seit der ersten Erhebung im Mittel um 0,26 und nahm in 5–10 cm Tiefe sogar um

52 Müller, K., Die aktuelle Verbreitung der Kiefer in Brandenburg. In: Eberswalder Forstliche Schriftenreihe Band XXXII

(2007) 53 RAG (Regionale Arbeitsgruppe) Brandenburg(2010): Regionaler Waldbericht PEFC. 54 IZT(2008): Akteure Forst und Holz in Brandenburg: Ansatzpunkte für eine stärkere Holznutzung. 55 RAG (Regionale Arbeitsgruppe) Brandenburg(2010): Regionaler Waldbericht PEFC. 56 Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg (2011): Waldzustandsbericht 2011 der Länder Berlin und

Brandenburg. 57 Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg (2011): Waldzustandsbericht 2011 S.48 & RAG (Regiona-

le Arbeitsgruppe) Brandenburg (2010): Regionaler Waldbericht PEFC. 58 Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg (2012): Auswertung Waldfunktionskarte. Stand 12.2011.

Bearbeitung K. Müller, 28.6.2012

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durchschnittlich 0,33 signifikant ab.59 Die Säurebelastung in Brandenburgs Wäldern wird mit fortschreitender Entbasung weiter steigen.

Brandenburg ist bundesweit aufgrund seiner ausgedehnten Kiefernwälder, geringen Nie-derschlagsmengen und verbreiteten Sandböden das Land mit der höchsten Waldbrand-gefährdung. Im Jahr 2009 verursachten insgesamt 256 Brände Schäden auf 93,98 ha Wald; das Jahr 2011 lag witterungsbedingt bis Ende Oktober unter dem langjährigen Mit-telwert mit 229 Bränden und Schäden auf 41,45 ha. 60

Das Programmgebiet liegt im Einzugsgebiet der Flussgebietseinheiten Elbe und Oder. Insgesamt umfasst das Gewässernetz Brandenburgs 33.000 km Fließgewässer und 3.000 Standgewässer (> 1ha). Durch Staubewirtschaftung, Melioration und den Ausbau des Wasserstraßennetzes sind die Gewässer in großem Umfang verändert worden.61 Nach Kriterien der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden für Brandenburg 51 % der Fließgewässerkörper als künstlich ausgewiesen. Unter den natürlichen Fließgewässern sind weitere 16 % durch intensive und dauerhafte oder irreversible Nutzung erheblich ver-ändert.62

Die im Rahmen der WRRL durchgeführte Bestandsaufnahme der Gewässer ergab bei einem großen Teil der Wasserkörper Mängel im ökologischen Zustand. Bei rund 18 % der Fließgewässer wurde der ökologische Zustand als schlecht, beim überwiegenden Teil (47 %) als unbefriedigend und bei knapp einem Drittel als mäßig eingestuft. Ursächlich für die überwiegend ungünstige Situation sind erhebliche Gewässerstrukturdefizite und er-höhte Phosphat- und Nitratkonzentrationen. Die Belastung mit diesen Nährstoffen ist im Wesentlichen auf diffuse Stoffeinträge aus der Landwirtschaft zurückzuführen, trotz ab-nehmender Stickstoffdüngung mit Mineraldüngern und einem im Landesmittel niedrigen Stickstoffsaldo (2008 bis 2011: 29 kg/ha Ackerland).

Zu einem schlechten ökologischen Zustand führen auch die zahlreichen Querbauwerke im Fließgewässersystem und andere strukturelle Veränderungen. Rund 60 % der Fluss-abschnitte wurden mindestens mäßig in ihrem ursprünglichen Verlauf verändert, und bei ca. 50 % wurde das Ufer mäßig bis stark verbaut.63 Von den 189 Standgewässerkörpern, die im Rahmen der WRRL aufgrund ihrer Größe relevant sind, weisen 17 % einen guten ökologischen Zustand auf. In einem schlechten chemischen Zustand befinden sich 15 der insgesamt 1.363 großen Fließgewässerkörper.. Neben diffusen Quellen sind für die Stof-feinträge auch Punktquellen vor allem aus der Abwassereinleitung verantwortlich. Weitere Belastungen der Gewässer entstammen dem Braunkohlebergbau. Darunter fallen sowohl Störungen der hydrologischen Verhältnisse als auch stoffliche Belastungen. Eine Verän-derung der hydrologischen Verhältnisse folgt auch durch Wasserentnahmen aus Oberflä-chenwasserkörpern. Die teilweise wesentlichen Veränderungen des Abflussregimes kön-

59 Riek, W. (2007), Aktueller Arbeitsstand bei der Bodenzustandserfassung (BZE II). Brandenburgische Forstnachrichten

131/132. 16. Jg. 60 Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg (2011): Waldzustandsbericht 2011 der Länder Berlin und

Brandenburg. 61 Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz: Gewässerschutz und Wasserwirtschaft. Internetseite.

www.mugv.brandenburg.de � Wasser (Stand 15.05.2012) 62 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (September 2011): Umsetzung der europäischen Wasser-

rahmenrichtlinie. Potsdam. 63 Landesumweltamt Brandenburg (2005): Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Bericht zur Bestandsaufnahme für das

Land Brandenburg. Potsdam.

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nen erhebliche Auswirkungen auf die Fischfauna und das Makrozoobenthos haben. Signi-fikante Wasserentnahmen wurden 2008 an 84 Oberflächengewässern festgestellt.64

Die verbreiteten Sandböden begünstigen zwar die Versickerung, die Grundwasserneu-bildung wird jedoch durch die relativ geringen Niederschläge und die hohe Verdunstung eingeschränkt. Mittlere Neubildungsraten liegen bei 100 mm/a, verbreitet findet aufgrund der erhöhten Verdunstung in Niederungsgebieten Grundwasserzehrung statt.65 Durch Versiegelung von Flächen wird das Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer abge-leitet, wodurch die flächige Grundwasserneubildung zusätzlich gemindert wird.66

An 8 % der Grundwassermessstellen im Land Brandenburg wurde 2010 der Qualitäts-zielwert von max. 25 mg/l Nitrat überschritten. In den letzten fünf Jahren nahm der Anteil der Messstellen, die einen Wert über dem Qualitätsziel aufwiesen, langsam ab.67 Insge-samt 20 der 38 im Programmgebiet vorkommenden Grundwasserkörper, die im Verant-wortungsbereich Brandenburgs liegen (entspricht 78 % der Landesfläche), weisen sowohl mengenmäßig als auch chemisch einen guten Zustand auf. 14 Grundwasserkörper sind aufgrund diffusen Ammonium- bzw. Nitrateintrags in einem schlechten chemischen Zu-stand, bei drei Grundwasserkörpern ist ein Eintrag von Sulfat aus dem Bergbau festge-stellt worden und ein Grundwasserkörper ist diversen Belastungen aus Punktquellen aus-gesetzt. Die Werte der gemessenen Pestizidgehalte lagen im Jahr 2011 in Brandenburg und in Berlin bei 99 % der Proben unter 0,1 µg/l.

Auf Grundlage des Gewässermonitorings von 2009 wurde die Einschätzung von 2004 bzgl. Erreichung der Ziele der WRRL überprüft und konkretisiert. Für 94% der Fließge-wässerkörper und 71% der Seen wird Fristverlängerung68 in Anspruch genommen, da die Ziele der WRRL für diese Gewässer nicht bis 2015 erreicht werden können. Beim Grund-wasser ist die Situation günstiger. Für Wasserkörper auf 22% der Landesfläche, r ist Fristverlängerung erforderlich. Für das Erreichen des guten Zustands für alle Wasserkör-per ist die ortskonkrete Umsetzung der Maßnahmenprogramme und Gewässerentwick-lungskonzepte sowie die Durchführung weiterer belastungsreduzierender Maßnahmen über 2015 hinaus erforderlich. Eine besondere Herausforderung stellen in Brandenburg weiterhin die Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes und der Moorschutz dar.

Die Fließgewässer Berlins sind zum großen Teil durch gewässerstrukturelle Veränderun-gen an Sohle und Ufern, Behinderung der Durchgängigkeit durch Querbauwerke, Rück-staueffekte, Mischwasserüberläufe, und anderen diffusen Nährstoffbelastungen beein-trächtigt. Nur ca. 5 % aller Gewässer erfüllen bereits die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (Erreichung des guten ökologischen Potenzials)Nach den Ergebnissen der Bestandsauf-nahme von 2004 ist es bei ca. 74 % der Oberflächenwasserkörper eher unwahrscheinlich, dass die Ziele bis 2015 erreicht werden.

64 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (September 2011): Umsetzung der europäischen Wasser-

rahmenrichtlinie. Potsdam. 65 Landesumweltamt Brandenburg (2005): Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Bericht zur Bestandsaufnahme für das

Land Brandenburg. S. 113, Karte 4.2.1.3-1, Potsdam. 66 Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz: Niederschlagswasser. Internetseite.

www.mugv.brandenburg.de � Wasser � Niederschlagswasser (Stand 15.05.2012) 67 Länderinitiative Kernindikatoren: 20 – Nitrat im Grundwasser. Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und

Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. www.lanuv.nrw.de/liki-newsletter/ � Indikatoren (Stand 07.06.2012)

68 gemäß Art. 4 Absatz (4) WRRL

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Wegen der aufwendigen Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen auf Grundlage der Gewässerentwicklungspläne wurde für die Berliner Gewässer in erheblichem Umfang von Fristverlängerungen Gebrauch gemacht.69

Die Böden des Programmgebiets sind ganz überwiegend eiszeitlich geprägt. Durch Winderosion stark gefährdete Böden kommen in ganz Brandenburg vor, ihr Flächenanteil beträgt 13% der landwirtschaftlichen Fläche. Weniger als 1% der LF ist durch Wasserero-sion gefährdet.70 Der durch Bodenerosion verursachte Bodenabtrag beträgt jährlich weni-ger als 5 t/ha71 und liegt damit unter der geschätzten mittleren Erosionsrate in Deutsch-land von 8 bis 10 t/ha/Jahr72 Lokal liegen allerdings teilweise deutlich höhere Abträge vor. Für 7,25 % der LF gelten nach Cross Compliance Auflagen zur Minderung der Winderosi-on.73 Als Erosionsschutzmaßnahme – und, sofern dauerhaft durchgeführt als Maßnahme zur CO2-Bindung - dient die konservierende Bodenbearbeitung. In Brandenburg wurden 2010 ca. 39 % des Ackerlandes bodenschonend mit konservierender Bodenbearbeitung, ohne Pflug oder im Direktsaatverfahren bewirtschaftet. Zunehmender Maisanbau hinge-gen begünstigt die Bodenerosion durch den großen Reihenabstand und die lange Phase ohne Bodenbedeckung.

Etwa 7 % der Landesfläche Brandenburgs werden von Moorböden eingenommen, davon werden ca. 80% landwirtschaftlich genutzt. Der Moorbestand umfasst im Ergebnis der seit Jahrhunderten stattfindenden Entwässerung, insbesondere nach der Komplexmelioration der 70er Jahre, vermutlich weniger als 210.000 ha. Vorsichtige Berechnungen ergaben, dass ausgehend von 210.000 ha 188 Millionen Tonnen organischer Kohlenstoff gespei-chert wird.74 Lediglich auf 2.000 bis 3.000 Hektar findet man noch wachsende Moore.75. Eine umfassende Neu-Kartierung der Moore Brandenburgs wird derzeit unter Federfüh-rung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe durchgeführt und soll bis Ende 2013 abgeschlossen sein. Die Kartierungen sind ein Baustein zur Erstellung eines Programms zum Schutz und zur Nutzung der Moore in Brandenburg.76

In Brandenburg liegt die durchschnittliche Stickstoffbilanz der Jahre 2008 bis 2011 bei 29 kg/ha Ackerland (2005-2008: 38 kg/ha Ackerland) und damit deutlich niedriger als im Bundesdurchschnitt. Die Stickstoffbilanz eines Jahres ist stark von der eingesetzten Men-ge (2011: 50 kg/ha LN Stickstoff) und der Preisentwicklung des Mineraldüngers abhängig. So war die Stickstoffbilanz im Jahr 2009 aufgrund der hohen Preise für Mineraldünger mit 7 kg/ha besonders niedrig und stieg bis 2011 wieder auf 36 kg/ha. Auch die Phosphorbi-

69 Senatsverwaltung Stadtentwicklung Berlin (2004): Dokumentation der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in

Berlin (Länderbericht) Phase: Bestandsaufnahme 70 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz: Potenzielle Gefährdung landwirtschaftlich genutzter Böden

Brandenburgs durch Wasser- und Winderosion. Internetseite. www.mugv.brandenburg.de � LUGV � Boden, Umweltgeologie und Altlasten (Stand 15.05.2012)

71 Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Dez. Bodengeologie schriftl. Mitt. 4.6.2012. 72 Graßl, H. (1997): Brisante Mischung – Böden und globaler Wandel. In: Kümmerer, K./ Schneider, M./ Held, M. (Hrsg.):

Bodenlos – Zum nachhaltigen Umgang mit Böden. Politische Ökologie 15, Sonderheft 10. München: ökom, S. 12-16. 73 Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg (MIL): Betroffenheit der Landkreise durch Wind- und

Wassererosion 2011. Im Internet: http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.250701.de?highlight= 74 Zeitz, J., Zauft, M. & N. Roßkopf (2010): Die Bedeutung Brandenburger Moore für die Kohlenstoffspeicherung. Natur-

schutz und Landschaftspflege in Brandenburg 19 (3, 4), S. 202-205. 75 Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (2011): Biologische Vielfalt in Brandenburg. Broschüre, 121

S., Potsdam 76 Landtag Brandenburg, 5. Wahlperiode Drucksache 5/3836. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE:

Programm zum Schutz und zur Nutzung der Moore. Ausgegeben: 29.08.2011

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lanz ist mit -5 kg/ha (2008-2011; 2005-2008: -3 kg/ha) geringer als im Durchschnitt der Bundesländer (2005-2008:+1 kg/ha) bzw. der EU (2005-2008: +2 kg/ha).77 78

Der Ökologische Landbau wirkt sowohl auf die Minderung des Schadstoffeintrags in Ge-wässer als auch auf die Minderung der Bodenerosion positiv. Brandenburg besitzt deutschlandweit den größten Anteil an ökologisch bewirtschafteten Flächen (9,6 %). Der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche in Berlin beträgt 7,2 %. In ganz Deutschland werden 5,6 % der Landwirtschaftsflächen ökologisch bewirtschaftet.79

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche nimmt in Brandenburg rund9 % der Gesamtfläche ein. Dieser Anteil liegt deutlich unter dem Wert von 13 % für das gesamte Bundesgebiet. Bedingt durch den Stadtcharakter des Landes Berlin ist hier der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche deutlich höher (70 %). Die versiegelte Fläche hat seit dem Jahr 2000 im Programmgebiet um 11.100 (+8 %) ha zugenommen (Stand 2010).80 Landwirtschaftlich genutzt werden in Brandenburg rund 50 % und in Berlin 4 % der Landesfläche (deutsch-landweit 52 %). Die Entsiegelungspotenziale in Berlin sind derzeit mit dem Stand von 201 Flächen und über 1.100 ha erfasst.81 Auch in Brandenburg sind Flächenpotenziale für Entsiegelung vorhanden. Sowohl in regionalen Flächenpool-Projekten als auch im zentra-len „Datenfonds Entsiegelungsflächen Brandenburg“ des LUGV werden solche Flächen mit Bezug auf naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen gesammelt. Die Flä-chenneuinanspruchnahme in Deutschland ging in den letzten Jahren meist zu Lasten der landwirtschaftlichen Flächen. So nahm in Brandenburg die Siedlungsfläche in den letzten zehn Jahren um rund 30.000 ha auf ca. 270.000 ha zu, während sich die Landwirt-schaftsfläche um ca. 15.000 ha reduzierte. In Berlin stieg die Siedlungs- und Verkehrsflä-che um rund 1.182 ha, die Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung verringerten sich dagegen um knapp 900 ha. Der Flächenzuwachs der Siedlungs- und Verkehrsflächen entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme von 8 ha/Tag in Brandenburg. Während in Brandenburg die Flächenneuinanspruchnahme zuletzt einen abnehmenden Trend auf-wies (2009: 7 ha/Tag; 2010: 5 ha/Tag), verzeichnete Berlin eine Flächenneuinanspruch-nahme, die mit 0,64 ha/Tag (2009) und 0,34 ha/Tag (2010) über dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre (0,32 ha/Tag) lag.82

Die Erweiterung von Siedlungsbereichen und der damit verbundene Bau von Verkehrsinf-rastruktur führen zu einer Flächenzerschneidung, die sich insbesondere durch Separation von Lebensräumen negativ auf den Biotopverbund und dabei vor allem die Ausbreitung und Erhaltung von Tierpopulationen auswirkt. Trotz der wachsenden Siedlungs- und Ver-

77 Eurostat: Gross Nutrient Balance. epp.eurostat.ec.europa.eu � Search database � Data Navigation Tree/ Database by

themes/ Agriculture, forestry and fisheries/ Agri-Environmental Indicators/ Pressures and risks (Stand 06.06.2012) 78 Eigene Berechnung nach Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (2008): Agrarbericht

2008; Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (2010): Agrarbericht 2009; und nach Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung: Kapitel 2.5.3 Düngung. Aus: Agrarbericht 2010/2011 (unveröffent-licht).

79 Statistisches Bundesamt (o. J.): Agrarstrukturerhebung - Betriebe mit ökologischem Landbau - Fachserie 3 Reihe 2.2.1 – 2010. Im Internet: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Wirtschaftsbereiche/LandForstwirtschaft/OekologischerLandbau/OekologischerLandbau.html

80 Arbeitskreis Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder (2011): Umweltökonomische Gesamtrechnung der Länder. Ausgewählte Indikatoren und Kennzahlen. Tabellenteil. Statistische Ämter der Länder, Düsseldorf.

81 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (2012) Umweltatlas Berlin, 01.16 Entsiegelungspotenziale (Ausga-be 2012)

82 Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung – Stichtag 31.12.2010 – regionale Tiefe: Kreise und krfr. Städte. Tabelle 449-01-4. www.regionalstatistik.de � Themen � 33 Flächennutzung � 331 Flächenerhebung � 33111 Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung (Stand 15.05.2012)

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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kehrsflächen werden noch etwa 30 % der Landesfläche als störungsarm bewertet. Dabei sind die größten störungsarmen Flächen in den äußeren Gebieten Brandenburgs zu finden, während in der Nähe Berlins nur vereinzelt unzerschnittene Räume erhalten ge-blieben sind.83 Im deutschlandweiten Vergleich besitzt Brandenburg wesentlich mehr stö-rungsarme Räume als die übrigen Bundesländer, verliert sie aber schneller als diese..84

In einigen Landschaftsrahmenplänen des Landes Brandenburg wird bereits der Aufbau eines Biotopverbundes aufgegriffen und mit Handlungsempfehlungen untersetzt85. Im Jahr 2010 wurde das Konzept zum landesweiten Biotopverbund Brandenburg – Teil Wild-tierkorridore – veröffentlicht. Das Konzept beschreibt auf Landesebene drei Erfordernisse: Sicherung und Pflege der Trittsteinbiotope, Sicherung der Lebensraumkorridore und Bau von Querungshilfen, um für die beschriebenen Artengruppen geeignete Aktionsräume zu schaffen. Defizite zeigt das Konzept an insgesamt 50 Stellen in Brandenburg, an denen eine Vernetzung der Teillebensräume durch Querungshilfen erreicht werden kann.86 Vor dem Hintergrund des Klimawandels kommt dem großräumigen Biotopverbund auch eine wichtige Funktion zu. Tier und Pflanzenarten können als Anpassungsreaktion auf geän-derte Standortbedingungen ihre Verbreitungsschwerpunkte verlagern.

In den kommenden Jahren ist mit einem Temperaturanstieg zu rechnen, während der Niederschlag im Jahresmittel gleichbleibt. Die Wasserverfügbarkeit im Jahresverlauf wird sich ändern (Abnahme von Sommer- und der Zunahme an Winterniederschlägen). Dar-über hinaus ist mit einer zunehmenden Anzahl Tage mit extrem hohen Temperaturen zu rechnen.87 Diese Veränderungen nehmen Einfluss auf das Wasserregime des Landes mit der Folge einer zunehmenden Verdunstung bei insgesamt abnehmendem Abfluss.88 Gleichzeitig ist mit häufigeren Starkniederschlägen im Programmgebiet zu rechnen. Für die Landwirtschaft verlängert sich einerseits die Vegetationsperiode, andererseits ist in Folge von Extremwetterereignissen mit Ertragsverlusten zu rechnen. In Brandenburg wird auf ca. einem Drittel der landwirtschaftlichen Fläche auf Standorten mit geringem Was-serspeichervermögen gewirtschaftet, so dass zunehmende Trockenereignisse erhebliche Ernteverluste zur Folge haben können. Eine Konsequenz liegt in einem erhöhten Bewäs-serungsbedarf. Eine zunehmende Trockenheit verstärkt ferner das Risiko von Bodenero-sion.. Bei Waldflächen führen die Wetterextreme zu erhöhter Brandgefahr und zu Schä-den an den Waldkulturen.

Vor dem Hintergrund zunehmender landwirtschaftlicher Bewässerung und Beregnung gewinnt eine Steigerung der Wassereffizienz an Bedeutung. Im Jahr 2009 wurden in Brandenburg 9,5 Mio. m³ Grundwasser entnommen; Weitere 3,9 Mio. m³ Wasser stamm-

83 Ökolog (November 2010): Biotopverbund Brandenburg – Teil Wildtierkorridore. Stand 17.11.2010. Im Auftrag des Minis-

terium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz . 84 Länderinitiative Kernindikatoren: 10 – Landschaftszerschneidung. Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und

Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. www.lanuv.nrw.de/liki-newsletter/ � Indikatoren (Stand 05.06.2012)

85 Ökolog & entera: Kap. „Biotopverbund“ für das Landesraumordnungsprogramm Brandenburg. Unveröffentlichter Ent-wurf.

86 Ökolog (November 2010): Biotopverbund Brandenburg – Teil Wildtierkorridore. Stand 17.11.2010. MUGV. 87 Landesumweltamt Brandenburg (Februar 2010): Auswertung regionaler Klimamodelle für das Land Brandenburg. Kurz-

fassung. Fachbeiträge des Landesumweltamtes – Heft Nr. 113. LUA, Potsdam. 88 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz: Wasserhaushalt und Gewässerbewirtschaftung. Internet-

seite. www.mugv.brandneburg.de � LUGV � Wasser � Wasserhaushalt u. Gewässerbewirtschaftung (Stand 15.05.2012)

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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ten aus Flüssen und Seen.89 90 Insgesamt wurden etwa 15,2 Mio. m³ Wasser eingesetzt. In den letzten Jahren wurden die Bewässerungsmöglichkeiten nicht voll ausgenutzt. Die Möglichkeit zur Bewässerung besteht für 461 Betriebe auf rund 39.000 ha LF. Davon ha-ben im Durchschnitt der Jahre 2007 bis 2009 383 Betriebe auf einer LF von rund 21.000 ha Gebrauch gemacht.91

Die bewässerte Fläche lag mit 1,45 % der LF im Jahr 2009 unter dem deutschen Durch-schnitt von 2,2 % und deutlich unter dem EU- (25)Wert von 9,2 %.92 Im Jahr 2010 hat sich der Anteil in Brandenburg auf 1,6 % erhöht, während er in Deutschland insgesamt weit-gehend unverändert blieb.93 In Berlin haben 11 Betriebe auf 4 ha LF 5000 m³ Wasser zur Bewässerung eingesetzt.94

Das durchschnittliche Wasserdefizit während der Vegetationszeit von April – September lag bereits in der Vergangenheit in Brandenburg bei etwa 120 - 140 mm. Extreme Tro-ckenjahre wie das Jahr 2003 lassen ein Wasserdefizit von >200 mm entstehen. Die Effi-zienz der Wasserverwendung ist einerseits auf den örtlichen Landschaftswasserhaus-halt zu beziehen, andererseits auf die angestrebte Sicherung oder Steigerung des Er-trags. Vor dem Hintergrund des durch Klimawandel bedingten zusätzlichen Wasserdefizits ist zunächst zu prüfen, inwieweit der Landschaftswasserhaushalt stabilisiert werden kann. In zweiter Linie müssen Bewässerungsverfahren hinsichtlich der Wassereffizienz optimiert werden.

Verbesserungen der Energieeffizienz sind z.B. in der Tierhaltung und in der Milchproduk-tion möglich.95 Brandenburg verfügt im Bundesvergleich über große Tierhaltungen, so liegt die Zahl der Milchkühe pro Betrieb in Brandenburg (248 Tiere) fünfmal so hoch wie im Bundesdurchschnitt (46 Tiere).96 Da bei den Modernisierungen der vergangenen 10 Jahre der Schwerpunkt neben der Ressourcenschonung (etwa 15 % der Vorhaben) vor allem auf Tierschutz, Tierhygiene und Rationalisierung lag, sind die Möglichkeiten der energetischen Sanierung noch nicht ausgeschöpft.97 Die größten Einsparpotenziale der Milchviehbetriebe mit einem Strombedarf von durchschnittlich 400 kWh pro Kuh und Jahr liegen in der Milchgewinnung (Melk- und vor allem Kühlanlage, Plattenwärmetauscher und/oder Heißwassergewinnung) und in der Fütterung. Zusammengenommen machen diese beiden Bereiche ca. 95 % des Stromverbrauchs aus. Bei der Sauenhaltung beträgt

89 Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Bodenbearbeitung, Bewäs-serung, Landschaft-

selemente. Erhebung über Produktionsmethoden (ELPM). Fachserie 3 Heft 5. Wiesbaden 2011 und Eurostat: Irrigation: Number of farms, areas and equipment by size or irrigated area and NUTS 2 region. http://epp.eurostat.ec.europa.eu � Browse / Search Database (Stand 15.05.2012)

90 Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Hrsg.)(2011) Agrarstrukturen in Deutschland - Einheit in Vielfalt. Regio-nale Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010

91 Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Bodenbearbeitung, Bewässerung, Landschafts-elemente. Erhebung über Produktionsmethoden (ELPM). Fachserie 3 Heft 5. Wiesbaden 2011

92 Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Bodenbearbeitung, Bewässerung, Landschafts-elemente. Erhebung über Produktionsmethoden (ELPM). Fachserie 3 Heft 5. Wiesbaden 2011und Eurostat: Irrigation: Number of farms, areas and equipment by size or irrigated area and NUTS 2 region. � Browse / Search Database (Stand 15.05.2012)

93 Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Hrsg.)(2011) Agrarstrukturen in Deutschland -Einheit in Vielfalt. Regio-nale Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010

94 Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Bodenbearbeitung, Bewässerung, Landschafts-elemente. Erhebung über Produktionsmethoden (ELPM). Fachserie 3 Heft 5. Wiesbaden 2011

95 Flessa, H., et al. (2012): Studie zur Vorbereitung einer effizienten und gut abgestimmten Klimaschutzpolitik für den Agrarsektor. Landbauforschung, Sonderheft 361, Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut, Braunschweig.

96 Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2011): Agrarstrukturen in Deutschland, Einheit in Vielfalt, Regionale Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010, S.33 www.statistikportal.de/statistik-portal/landwirtschaftszaehlung_2010.pdf

97 vgl. Pressemeldung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg vom 14.07.2011: Investitionen in die Zukunft landwirtschaftlicher Unternehmen.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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der Strombedarf ca. 250 kWh pro Platz und Jahr, wobei sich die Ferkelheizung mit einem Anteil von 70 % als größter Energieverbraucher erweist. In der Geflügelmast wird Energie im Wesentlichen für die Raumheizung benötigt.98 Weitere wichtige Potenziale liegen in der Isolierung und Heizung der Gewächshäuser. Der Brandenburger Gemüsebau99, vor allem aber der Zierpflanzenbau100 hat in den letzten Jahren einen starken Strukturwandel erlebt, allerdings ausgehend von einer im Bundesländervergleich sehr kleinteiligen Struk-tur. Der Bestand an Gewächshäusern ist teilweise sehr alt, so dass Maßnahmen an Ab-dichtung, Heizanlage und Klimasteuerung zu großen Einsparungen beim Energieeinsatz führen können.101 Richter102 stellt zusammenfassend fest, dass im Bereich der Unterglas-produktion der Gartenbaubranche durch die Nutzung energieeffizienter Technologien ein erhebliches Potenzial zur Senkung der CO2-Emissionen besteht. Der durchschnittliche Energieverbrauch pro qm Gewächshausfläche wird auf 40 l Öl geschätzt; Einsparpotenzi-ale werden hier zwischen 50 und von 90 % gesehen.103, 104 Im Jahr 2010 betrug der Anteil an erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch in Brandenburg rund 16 %. Den größten Anteil daran hat die Energieerzeugung aus Biomasse, An zweiter Stelle steht die Windenergie. Die Brandenburger Energiestrategie 2030 sieht vor, den Anteil von erneuer-baren Energien am Primärenergieverbrauch auf 32 % zu steigern.105 Bis Ende 2011 wa-ren 282 Biogasanlagen mit einer elektrischen Leistung von 160 MW in Brandenburg am Netz. Der Anteil landwirtschaftlicher Fläche, die für die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen genutzt wurde, betrug im Jahr 2007 rund 14 % (200.000 ha)106 und damit we-niger als der Anteil an der LF in Deutschland (19 %).107 Laut Biomassestrategie des Lan-des Brandenburg könnten nachwachsende Rohstoffe (ohne Kurzumtriebsplantagen) po-tenziell auf 300.000 ha angebaut werden.108 Biogas aus Maissilage hat das höchste Strompotenzial von allen bisher angebauten Energiepflanzen. In Brandenburg hat daher die Anbaufläche für Silomais seit 2005 stetig zugenommen. Aufgrund der stagnierenden Viehzahlen ist davon auszugehen, dass der Zuwachs an Maisfläche größtenteils auf den steigenden Bedarf der Biogasanlagen zurückzuführen ist. Die Silomaisfläche für die Bio-

98 Hassenpflug, H.-G. Energieeinsatz in der Landwirtschaft. Bauförderung in der Landwirtschaft. Im Internet:

http://www.bfl-online.de/veroeffentlichungen/baubriefe/energieeinsatz-in-der-landwirtschaft/vorwort-energieeinsatz-in-der-tierhaltung. Abgerufen 01.08.2012

99 Lübcke, J. (2010): Gärtnerischer Einzelhandel im Strukturwandel, in: LVLF, Jahresbericht 2009 Landwirtschaft und Gartenbau, Kapitel 2.1. http://lelf.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/Jahresbericht_2009_LVLF.pdf

100 Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), Mai 2011: Jahresbericht 2010 Landwirtschaft und Gartenbau, Kapitel 2.1 http://lelf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.251724.de?highlight=Jahresbericht

101 Ruhm, G., et al. (2007): Untersuchungen zu den Auswirkungen weiterer Heizölpreissteigerungen auf sächsische Gar-tenbauunternehmen, daraus abgeleitete innovative Handlungsfelder und Strategien, in: Energiekonzepte für den Gar-tenbau, Schriftreihe der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Heft 20/2007, zitiert in B. Richter (2011): Statis-tischer Überblick über den Einsatz von Heizenergie im Unterglasanbau in Deutschland http://www.energieportal-hortigate.de/download/Heizenergie_Unterglasanbau.pdf

102 Richter, B. (2011): Statistischer Überblick über den Einsatz von Heizenergie im Unterglasanbau in Deutschland http://www.energieportal-hortigate.de/download/Heizenergie_Unterglasanbau.pdf

103 http://www.innovatives.niedersachsen.de/DE/Nachrichten/Meldung/energiesparen-im-pflanzenbau-niedrigenergie-gewaechshaus-der-zukunft-steht-in-niedersachsen/960

104 Pressemitt. der DG Research & Innovation der EU. http://ec.europa.eu/research/bioeconomy/pdf/111216_european_commission_eurphoros_article_de.pdf

105 Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg (Februar 2012): Energiestrategie 2030.

106 ETI – Brandenburgische Energie Technologie Initiative: Biogas. Internetseite. www.eti-brandenburg.de � Bioenergie (Stand 15.05.2012)

107 Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR). Anbau Nachwachsender Rohstoffe in Deutschland 2011. Im Internet: www.bmelv.de/SharedDocs/Bilder/Fachbereiche/Landwirtschaft/NachwachsendeRohstoffe/Entw-NWR-1998-2011.jpg;jsessionid=997E7D2052E60B9ADE49B629EE36B5C7.2_cid230?__blob=poster&v=2

108 Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (August 2010): Biomassestrategie des Landes Branden-burg. MUGV, Potsdam.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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gaserzeugung nimmt derzeit schätzungsweise 60.000 bis 65.000 ha ein.109 Kritisch ist insbesondere, dass mit steigendem Maisanteil in den Biogasanlagen zunehmend auf Fruchtwechsel verzichtet wird. Dies ist verbunden mit zahlreichen negativen Auswirkun-gen auf die Artenvielfalt sowie auf das Schutzgut Boden und die Gewässer.

Im Vergleich zu 1990 sind die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft deutlich zu-rückgegangen (-28 %). Laut Klimagasinventur stiegen die Emissionen der brandenburgi-schen Landwirtschaft nach einem Minimum (1,5 Mio.) im Jahr 2004 erneut auf 1,8 Mio. t CO2-Äquivalente im Jahr 2010. Die Landwirtschaft hätte demnach einen Anteil von knapp 3 % an den gesamten Treibhausgasemissionen Brandenburgs von 61,6 Mio. t CO2-Äquivalenten.110.

Addiert man die Emissionen des Nationalen Inventarberichts111 für CO2 aus Harnstoff und Düngekalk, N2O aus der Düngung (Ausbringung, Lagerung) und aus dem Boden (Weide-gang, Ernterückstände) sowie CH4 aus der Fermentation im Magen und aus dem Dünger, dann liegt diese Summe für Brandenburg (3,9 Mio. t CO2-Äquivalente) mehr als doppelt so hoch wie der o.g. Wert. Bezogen auf die gesamte Treibhausgas-Emission in Branden-burg (61,6 Mio. t CO2-Äquivalente112) hätte die Landwirtschaft damit einen Anteil von 6 %. Auch dieser liegt noch unter dem Durchschnitt für Deutschland (7,5 %) bzw. Europa (EU-15: 10 %).113 Der relativ geringe Anteil der Landwirtschaft an den klimawirksamen Emissi-onen des Landes ist einerseits auf die hohen Emissionen aus Kohlekraftwerken zurückzu-führen. Andererseits werden mit durchschnittlich 2,9 t pro ha LF auch nur rund zwei Drittel der durchschnittlichen Treibhausgas-Emission pro ha der deutschen LF erreicht, was vermutlich auf vergleichsweise geringere Viehbesatzdichten zurückzuführen ist. Bei allen Angaben zu Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft handelt es sich nur um solche Emissionen, die im gemeinsamen Berichtsformat (CRF) den national zu berichtenden Emissionen im Sektor Landwirtschaft zugeordnet werden, hinzu kommen vorgelagerte Emissionen (Transport, Herstellung von Betriebsmitteln etc.) von weiteren rund 1,2 Mio. t CO2-Äquivalenteb..114 In erheblichem Umfang entstehen ferner CO2-Emission durch die Entwässerung von Grünland auf organischen Böden bzw. die Ackernutzung von Moorbo-den. Am stärksten betroffen von Torfmineralisierung und somit auch Freisetzung von THG sind flachgründige Niedermoore.

109 Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Brandenburg (LELF) Januar 2012: Sorten-

ratgeber 2012 Silomais, Körnermais, Sorghum. www.isip.de � Brandenburg � Fachinformationen Landwirtschaft � Sortenratgeber � Mais

110 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz 2011: Klimagasinventur 2010 für das Land Brandenburg. Fachbeiträge des LUGV, Heft Nr. 118, Tab. 2, S.6. http://www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.2328.de/kginv10.pdf

111 Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut (vTI) 2012: Berechnung von gas- und partikelförmigen Emissionen aus der deut-schen Landwirtschaft 1990 – 2010, Report zu Methoden und Daten (RMD) Berichterstattung 2012, Landbauforschung, Sonderheft 356, Datentabellen. Vgl. auch Triebe, S. (2007): Möglichkeiten zur Verminderung von Treibhausgasemissio-nen aus der Landwirtschaft in den Bundesländern Brandenburg und Niedersachsen. Dissertation, Universität Hohen-heim, S. 107f.

112 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz 2011: Klimagasinventur 2010 für das Land Brandenburg. Fachbeiträge des LUGV, Heft Nr. 118, Tab. 2, S.6. http://www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.2328.de/kginv10.pdf

113 Eigene Berechnungen und Umweltbundesamt, Internetseite: http://www.umweltbundesamt-daten-zur-umwelt.de/umweltdaten/public/theme.do?nodeIdent=2345

114 Triebe, S. (2007) a.a.O., vgl. auch IÖW (Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung) 2008: Klimawirkungen der Land-wirtschaft in Deutschland, Schriftenreihe des IÖW 186/08 (hier allerdings Angabe von Emissionen pro kg Agrarprodukt)

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Mit 258 Mio. Vfm Holzvorrat sind aktuell 35 Mio. t Kohlenstoff in den Wäldern des Pro-grammgebiets gebunden, dies entspricht rund 128 Mio. t CO2.

115 Die Kohlenstoffvorräte in Waldböden nahmen von durchschnittlich 59,5 t/ha auf 82,4 t/ha zu. D ie zunehmend humusschonendere Bewirtschaftung der Bestände und der Unter- bzw. Voranbau mit Laubholzarten haben zu einer Entspannung der über Jahrzehnte bestehenden Humus-mangelsituation geführt.116

Entsprechend ihrem hohen Beitrag zur Treibhausgas-Freisetzung liegt ein erhebliches Potenzial für die CO2-Bindung in der Wiedervernässung von Moorböden. 3.000 Hektar wurden bisher wieder vernässt.117 Ziel muss es ferner sein durch angepasste Nutzung die dauerhafte Speicherung der oben genannten geschätzten 188 Mio. t CO2 in organischen Böden zu erreichen. Im Rahmen einer Anpassung an den Klimawandel wird die Ver-besserung des Landschaftswasserhaushalts, u. a. durch Umbau von Stauanlagen, Rück-bau künstlicher Entwässerungssysteme und Herstellung einer variablen Abflussdynamik angestrebt. Darüber hinaus sind Maßnahmen zum Hochwasserschutz geplant, welche auch den natürlichen Wasserrückhalt im gesamten Flusseinzugsgebiet stärken len.118Zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel wird eine Baumartenzusammen-setzung der Wälder mit einem hohen Anteil an Mischbeständen und vielen Nebenbaumar-ten angestrebt.119

115 eigene Berechnung nach BMELV(2009): Wald und Holz schützen unser Klima. Pressemitteilung Nr. 240 vom 06.10.09,

RAG Brandenburg(2010): Regionaler Waldbericht PEFC S.81, Stiftung Unternehmen Wald, Onlineartikel: Wie viel Koh-lenstoff speichert der Wald bzw. ein Baum? www.wald.de

116 Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg (2009): Waldbericht 2007/09. 117 Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (2011): Biologische Vielfalt in Brandenburg. Broschüre, 121

S. Potsdam 118 Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (September 2008):

Landespolitischer Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Potsdam. 119 Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (September 2008):

Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Potsdam.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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4.1.2 Stärken im Programmgebiet

Zeichenbegrenzung: 10.500 = 3 Seiten, Abb. erlaubt Ist: 3.421

1.a-S-1 Die Forschungsinfrastruktur für den Agrar-, Forst-, Ernährung- und Um-weltbereich ist in Brandenburg einzigartig vielfältig und umfangreich. Zahl-reiche öffentliche Einrichtungen aber auch Private und Nicht-Regierungsorganisationen sind an Forschungsprojekten, darunter zahlrei-che Verbundprojekte beteiligt

1.a-S-2 Angebote und Strukturen für eine „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ sind vorhanden

1.c-S-3 Weiterbildungsbeteiligung der Betriebsleiter und Geschäftsführer sowohl in Brandenburg als auch in Berlin überdurchschnittlich hoch (korreliert mit Betriebsgröße)

1.c-S-4 gute Bildungsinfrastruktur für den Agrarbereich mit engem Praxisbezug und ausgebauten Netzwerkstrukturen

2.a-S-1 Generell: hohe Wettbewerbsfähigkeit des landwirtschaftlichen Sektors Brandenburgs (steigender Anteil an der deutschen primären BWS) vor al-lem durch großbetriebliche Struktur und hochqualifizierte Betriebsleiter

2.a-S-2 hohe Arbeitsproduktivität im Brandenburger Gesamtsektor Landwirtschaft: Potenziale zur Senkung der Arbeitsintensität in Betrieben aller Rechtsfor-men vor allem in den Größenklassen bis 200 ha möglich und hoch

2.a-S-3 Höchstleistungen von Milchvieh und Legehennen

2.a-S-4 Hohe Arbeitseffizienz in der Zuchtsauenhaltung

2.a-S-5 Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz in Tierhaltung, Milchprodukti-on und in Gewächshäusern

3.a-S-1 große Betriebe in der Primärerzeugung bündeln das Angebot und bilden starke Partner gegenüber der abnehmenden Hand

3.a-S-2 Der Anteil direktvermarktender Betriebe ist in Brandenburg überdurch-schnittlich groß

3.a-S-3 Hohe Beteiligung an Deutschland weit anerkannten Qualitätssystemen in Berlin

4.a-S-1 Hoher Anteil von Natura 2000-Flächen mit wertvollen Lebensräumen und Arteninventar

4.a-S-2 Große landschaftliche Vielfalt und hoher Anteil an HNV-Flächen mit hohem Naturwert

4.a-S-3 Waldreichtum und große zusammenhängende Waldflächen mit vielfältigen Schutzfunktionen

4.a-S-4 Historische Kulturlandschaften und historische Landschaftselemente mit regionaltypischem Nutzungsmuster und Arteninventar

4.a/b/c-S-5 Hoher Anteil ökologischer Landwirtschaft

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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4.b-S-6 Niedriger N-Bilanz-Saldo

5.c-S-1 Waldreichtum (Holzvorrat)

5.c-S-2 Waldflächenzunahme (Kohlenstoffbindung)

5.d-S-3 Geringe Stickstoffsalden und vergleichsweise niedrige THG-Emissionen je ha aufgrund geringer Viehbesatzdichte

5.d/e-S-4 Hoher Anteil ökologischer Landwirtschaft

6.a-S-1 Vorhandensein qualifizierter Arbeitskräfte und hohe Erwerbsbeteiligung im ländlichen Raum (auch in peripheren und dünn besiedelten Gemeinden) sowie hohe Mobilitätsbereitschaft

6.a-S-2 hoher Besatz an selbständig Gewerbetreibenden, Kleingewerbe und Handwerk und hohes Maß an Unternehmergeist

6.a-S-3 Existenz einzelner gut entwickelter Branchen: Tourismus, Gastgewerbe, Handwerk

6.b-S-4 vorhandener Bestand an bereits erneuerten physischen, wirtschaftsnahen und sozialen Infrastrukturen in den Gemeinden / gute infrastrukturelle Aus-gangsbasis für wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den ländlichen Gemeinden

6.b/a-S-5 hoher Bestand an erhaltenen Kultur- sowie Naturgütern in ländlichen Ge-bieten

6.b/a-S-6 hoher Grad zivilgesellschaftlicher Beteiligung und Selbstorganisation

6.b/a-S-7 ausreichende Kapazitäten für regionale Entwicklungskonzepte und -strategien: umfangreiche und gute Erfahrungen und Potenziale (viele in-novative gute Beispiele) zur Entwicklung kleinräumiger regionaler Entwick-lungskonzepte und Investitionsstrategien

4.1.3 Schwächen im Programmgebiet

Zeichenbegrenzung: 10.500 = 3 Seiten, Abb. erlaubt Ist: 6.251

1.a-W-1 Landwirtschaftliche Betriebsgrößen zu klein für eigene F&E, deshalb keine personellen und finanziellen Kapazitäten

1.a/b-W-2 Forschungsbedarf ist von außen schwer bzw. nicht lokalisierbar. Erkennbar werden Innovationsbedarfe in der land- und forstwirtschaftlichen Praxis

1.b-W-3 Mittler zwischen Wissenschaft und Praxis fehlen (Koordinatoren für Wis-senstransfer und standortangepasste Wissensgenerierung)

1.b/a-W-4 Förderung punktueller, von den Wissenschaftlichen Einrichtungen priori-sierter Schwerpunkte und keine konsequente Ausrichtung an den Erforder-nissen der Praxis und der Landesinteressen

1.b/c-W-5 Durch die privatrechtliche Organisation der Beratung und teilweise auch der Forschung ist die Durchsetzung neuer von der EU vorgegebenen Ziele erschwert (Diskrepanz)

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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1.c-W-6 mangelnde Weiterbildungsbeteiligung bei kleineren landwirtschaftlichen Betriebe

1.c-W-7 Wissensdefizit und geringe Weiterbildungsinteresse bei Privatwaldbesitzern

1.c-W-8 Im derzeitigen Beratungssystem wird ausschließlich die Qualifizierung für CC unterstützt. Es mangelt an Qualifizierungsangeboten insbesondere in zusätzlichen, an den neuen Vorgaben orientierten Beratungsfeldern

1.c/b-W-9 Wissensdefizit bei Optimierung von Ressourcen- und Klimaschutz sowie artgerechter Tierhaltung

2.a-W-1 Generell: geringe Wettbewerbsfähigkeit des landwirtschaftlichen Sektors Berlins vor allem durch kleinbetriebliche Struktur und mangelnde Investiti-onstätigkeit

2.a-W-2 Die für die Arbeitsproduktivität entscheidende Kapitalausstattung der Ar-beitsplätze liegt in Brandenburg und noch viel stärker in Berlin unter dem nationalen und auch unter dem Durchschnitt der neuen Bundesländer

2.a-W-3 Die hohen Investitionen in Brandenburg reichen nicht aus, den Moderni-tätsgrad zu halten

2.a-W-4 Sehr niedrige Bruttoanlageinvestitionen im primären Sektor Berlins führen zu erheblicher/ schneller Veralterung der Anlagen. Die niedrigen Investiti-onsraten verstärken den aus der Hofnachfolgesituation bereits abgeleiteten Eindruck mangelnder Zuversicht in die Zukunftsfähigkeit insbesondere der Einzelunternehmen

2.a-W-5 Energieeffizienz niedriger als in den anderen neuen Bundesländern

2.a-W-6 Niedrige Pflanzenschutz- und Düngemitteleffizienzen in der Brandenburger Landwirtschaft

2.a-W-7 Hohe Arbeitsintensität in den Vieh haltenden Betrieben Brandenburgs, v.a. in der Milchviehhaltung, Schweinehaltung und Legehennenhaltung

2.a-W-8 geringe Ertragspotenziale der Brandenburger und Berliner Böden

2.a-W-9 geringe gesellschaftliche Akzeptanz der Tierhaltung behindert den Absatz tierischer Erzeugnisse und Bestandvergrößerungen

2.a-W-10 Der Zugang zu Fremdkapital ist für Brandenburger und Berliner (wachs-tumswillige) Betriebe wegen geringer Eigentumsanteile an der Fläche (ge-ringe Besicherungsmöglichkeit bedingt geringe Kreditwürdigkeit) und Lohn-arbeitsverfassung (Liquiditätsproblem) eingeschränkt

2.a-W-12 Defizite in der Rechtssicherheit, in der inneren und äußeren Erschließung aber auch ökologische Schäden der umfangreichen Flurmeliorationen aus der DDR-Zeit verhindern die effiziente Landnutzung.

2.a-W-13 Erhöhte Ertragsrisiken v.a. auf diluvialen Standorten mit geringer Wasser-speicherkapazität

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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3.a-W-1 Geringe Beteiligung an EU und Deutschland weit anerkannten Qualitäts-systemen (Ausnahme Legehennenhaltung) in Brandenburg

3.b-W-2 gestiegene Volatilität der Agrarmärkte (erhöhte Schwankungen der BWS insbesondere seit dem Jahr 2000) mit Risiken für Existenz, Einkommen und Investitionen in der Landwirtschaft

3.b-W-3 Hohe Vulnerabilität gegenüber voraussichtlich häufiger auftretenden und intensiveren Extremwetterereignissen wie Starkniederschläge mit folgen-den Hochwasserereignissen in Folge des Klimawandels

3.b-W-4 Hohe Anfälligkeit der Landwirtschaft gegenüber Witterungsschwankungen, klimawandelbedingten verminderten Niederschlägen in den Frühjahrs- und Sommermonaten und etwas erhöhten Niederschlägen in den Wintermona-ten

4.a-W-1 auf Teilflächen ungünstige Erhaltungszustände auch in Natura 2000-Gebieten

4.a-W-2 Starke Gefährdung natürlicher und naturnaher Lebensräume

4.a-W-3 Verringerung der landschaftlichen Vielfalt durch Nutzungsaufgabe auf Un-gunst- bzw. Extremstandorten

4.a-W-4 Anhaltende Bestandsrückgänge bei Brutvögeln, Amphibien, Ackerwildkräu-tern und anderen Artengruppen in der Agrarlandschaft

4.a-W-5 Dominanz der Nadelbaumbestände in den Wäldern (u.a. mit der Folge er-höhter Anfälligkeit gegenüber Schädlingskalamitäten)

4.a-W-6 Defizite bei der Umsetzung von Umweltzielen im Wald aufgrund hohen Anteils an Waldflächen in kleinteiligem Privatbesitz

4.a/b-W-7 Überwiegend schlechter ökologischer Zustand der Oberflächenwasserkör-per

4.b-W-8 Noch 14 Grundwasserkörper aufgrund von diffusem Ammonium- bzw. Nit-rateintrag in schlechtem chemischen Zustand

4.c-W-9 Geologisch und klimatisch bedingte regional hohe Anfälligkeit für Bodene-rosion

4.a/b/c -W-10 Nutzungsänderungen und eingeschränkte Fruchtfolgen u. a. aufgrund stei-genden Mais- und Rapsanbaus verbunden mit Lebensraumverlusten für Tier- und Pflanzenarten

4.a/b/c -W-11 Geringe Dünge- und Pflanzenschutzmitteleffizienz gefährdet den Erhal-tungszustand von Lebensräumen und Arten auf landwirtschaftlichen und benachbarten Flächen, die Boden- und Wasserqualität

5.a-W-1 Angespannter Landschaftswasserhaushalt

5.d-W-2 Wenig sinkende THG-Emissionen der Landwirtschaft

5.d-W-3 Geringe Dünge- und Pflanzenschutzmitteleffizienz erhöht Beeinträchti-gungsrisiken für das Klima

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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5.e-W-4 Hoher Flächenanteil degradierter Niedermoore bzw. ackerbaulich genutzter organischer Böden

6.a-W-1 fehlende wohnortnahe Arbeitsplätze im Handwerk, Kleingewerbe und bei haushaltnahen Dienstleistungen

6.b-W-2 Aufgrund abnehmender Bevölkerungsdichte verschlechtert sich die Tragfä-higkeit der Grundversorgung im ländlichen Raum und verteuern sich die Lebenshaltungskosten.

6.b-W-3 keine breitenwirksame Nutzung mobiler, nicht-stationärer Grundversor-gungsstrukturen für (temporäre) Versorgungsangebote

6.b-W-4 unzureichende infrastrukturelle Ausstattung von Gemeinschafts- / Bürger-häusern für multifunktionale Grundversorgungsangebote

6.b-W-5 teilweise schlechter baulicher Zustand kommunaler Infrastruktureinrichtun-gen (Energiekosten, Ortsbild) und drohender Verfall von Kulturgütern

6.c-W-6 unzureichende Ausstattung mit IKT, unzureichende Breitbandversorgung

4.1.4 Chancen im Programmgebiet

Zeichenbegrenzung: 10.500 = 3 Seiten, Abb. erlaubt Ist: 4.445

1.a/b-O-1 Administrative Kapazitäten zur Unterstützung innovativer Ansätze sind vor-handen und Vertreter aus Forschung und Wirtschaft für eine Innovations-partnerschaft sind an einer Partnerschaft interessiert

1.b-O-2 Viele Betriebe in der Landwirtschaft Brandenburgs sind groß genug, um in Zusammenarbeit mit Forschung und Entwicklung Innovationen z.B. in Form von Modellprojekten in der Praxis zu testen

1.b-O-3 Hoher Anteil hochqualifizierten Betriebsleiter/ Geschäftsführer in der Ldw. Brandenburgs und Berlins

1.b/a-O-4 Vertreter aus Forschung und Wirtschaft an Innovationspartnerschaft inte-ressiert

1.c-O-5 Hoher Anteil beruflich qualifizierter Landwirte

2.a/b-O-1 Sehr hohes Ausbildungsniveau der landwirtschaftlichen Betriebsleiter/ Ge-schäftsführer

2.a-O-2 Weiterbildungsbeteiligung der Betriebsleiter und Geschäftsführer sowohl in Brandenburg als auch in Berlin überdurchschnittlich hoch

2.a-O-3 ausgeprägter Unternehmergeist und Zukunftsglaube in Brandenburg (s. Investitionstätigkeit)

2.a-O-4 Niveau und Stabilität der Erlöse/ Produktionswerte bei Qualitätserzeugung/ Bio-Produkten höher

2.a-O-5 Nachfrage nach regionalen Bio-Produkten in Berlin größer als das Angebot aus Brandenburg

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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2.a-O-6 zunehmendes Verbraucherinteresse an regionaler Herkunft und Qualitäts-produkten

2.a-O-7 vielfältige und sehr rege Forschungslandschaft für Landwirtschaft, Forst-wirtschaft und Umwelt

2.b-O-8 Die Altersstruktur der Betriebsleiter verbunden mit einem großen Anteil ungeklärter Betriebsnachfolge in Brandenburg und stärker noch in Berlin wird in den nächsten Jahren dazu führen, dass Flächen in großem Umfang für wachstumswillige Betriebe zur Verfügung stehen (auch Risiko!)

3.a-O-1 In Brandenburg und Berlin bewirtschaften weit mehr Betriebe weit größere Flächenanteile nach den Grundsätzen der ökologischen Landwirtschaft als im nationalen Durchschnitt

3.a/(b)-O-2 Niveau und Stabilität der Erlöse/ Produktionswerte bei Qualitätserzeugung höher

3.a-O-3 Nachfrage nach regionalen Bio-Produkten in Berlin größer als das regiona-le Angebot

3.a-O-4 gute Beispiele für vertikale partnerschaftliche Zusammenarbeit in Wert-schöpfungsketten vorhanden („VONHIER“)

3.a-O-5 Weiterbildungsbeteiligung der Betriebsleiter und Geschäftsführer sowohl in Brandenburg als auch in Berlin überdurchschnittlich hoch

3.a/b-O-6 Förderung des „Clusters Ernährungswirtschaft“

4.a-O-1 Hoher Flächenanteil und große mittlere Flächenausdehnung der Natur-schutzgebiete in Brandenburg

4.a-O-2 Große zusammenhängende Wald- und Naturflächen als Kernflächen des Biotopverbundes sichern und entwickeln

4.a-O-3 Entwicklung naturnaher Lebensräume durch Renaturierung von Mooren

4.a-O-4 Positiver Trend der Bestände von Brutvögeln der Wälder und Gewässer

4.a-O-5 Positive Entwicklung einzelner Arten aufgrund von Artenschutzprogrammen

4.a-O-6 Relativ große Bestände an Mutterkühen und an Schafen, auch in Wander-schäfereien

4.a/b/c-O-7 Angebote und Strukturen für eine „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ sind vorhanden

5.a/b/d/e-O-1 Erfahrungen mit differenzierter, nachhaltiger Bewirtschaftung in Land- und Forstwirtschaft

5.a/b/c/d-O-1 Angebote und Strukturen für eine „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE) sind vorhanden

5.b-O-1 Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz in Tierhaltung, Milchprodukti-on und in Gewächshäusern

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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5.b/d-O-1 Stabile bis wachsende Nachfrage nach regionalen und ökologisch produ-zierten Lebensmitteln

5.b/d-O-1 Nachhaltiges Wirtschaften in regionalen Wertschöpfungsketten

5.b/d -O-1 Leuchtturmprojekte und lokale Initiativen zum nachhaltigen Wirtschaften

5.c-O-1 Steigende Biogasproduktion und wachsender Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch

5.c-O-1 Potenziale bislang schwach genutzten Waldes im Privatbesitz

5.d -O-1 Langfristige Beiträge zum Klimaschutz aus der Niedermoor-Renaturierung

6.a-O-1 Vorhandensein qualifizierter Arbeitskräfte in gewerblichen Branchen

6.a-O-2 vergleichsweise gute Entwicklung des verfügbaren Einkommens der priva-ten Haushalte, bestehendes Nachfragepotenzial

6.a/b-O-3 vergleichbare volkswirtschaftliche Produktivität im überwiegend ländlichen und intermediären Raum

6.a/b-O-4 gute Ausstattung mit natürlichen Potenzialen (Umwelt, Landschaft, Natur-raum)

6.a/b-O-5 gute Ausstattung mit historisch bedeutsamen Kulturgütern und Denkmälern

6.b-O-6 nachhaltige kulturelle Entwicklung, gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt, ausgeprägtes Vereinsleben, hohe Bereitschaft zum Verbleiben im ländli-chen Raum und dessen Erhaltung als Lebensraum

4.1.5 Risiken im Programmgebiet

Zeichenbegrenzung: 10.500 = 3 Seiten, Abb. erlaubt Ist: 3.023

1.a/b/c-T-2 Zunehmende Schwierigkeiten, hochqualifizierte Dozenten zu finden, die sich den Landesspezifischen Problemen stellen

1.b/c-T-1 gering ausgeprägter Unternehmergeist und fehlender Zukunftsglaube in landwirtschaftlichen Betrieben Berlins

2.a-T-1 erhöhte Ertragsrisiken v.a. auf diluvialen Standorten mit geringer Wasser-speicherkapazität

2.a-T-2 Die Erhöhung der Kapitalausstattung der landwirtschaftlichen Arbeitsplätze wird zu freien Arbeitskapazitäten im landwirtschaftlichen Betrieb führen

2.a-T-3 Vorbehalte in der Bevölkerung erschweren den Unternehmen, ihre Produk-tionsanlagen in der Tierproduktion zu erweitern

2.b-T-4 Durch Altersstruktur und fehlende Betriebsnachfolge erwartbare größere Bewegungen am Bodenmarkt können zu höheren Bodenpreisen (Kauf- und Pachtpreisen) führen

3.a/b-T-1 mangelnde Wahrnehmung der Landwirtschaft in der Clusterstrategie des Landes, „Cluster Ernährungswirtschaft“

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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3.b-T-2 Es fehlt eine ausgearbeitete Anpassungsstrategie für die Land- und Forst-wirtschaft an die Folgen des Klimawandels und die verbundenen Risiken.

4.a-T-1 Rückläufige Schafbestände

4.a-T-2 Zunehmende Waldbrandgefahr

4.a/c-T-3 Weitere Reduzierung der Fruchtfolgen u.a. durch Energiepflanzenanbau ohne Fruchtwechsel (in Selbstfolge)

4.a/b/c-T-4 Weitere Ausdehnung von Siedlungs- und Verkehrsflächen mit Flächenver-siegelung und Flächenzerschneidung / Zunehmender Verlust des noch ho-hen Anteils unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR)

4.c -T-5 Verschärfung der Bodenerosion durch zunehmende Starkregenereignisse und Dürreperioden (Belastung von Oberflächengewässern mit Nähr-stoffen und Sedimenten, Degradierung von Böden)

5.a-T-1 Steigende Wassernutzung in der Bewirtschaftung infolge klimatischer Ver-änderungen

5.e-T-2 Verschärfung des Waldbrandrisikos durch zunehmende Sommertrocken-heit mit negativen Folgen für die CO2-Bindung

5.e-T-3 Schlechte kurzfristige Anpassungsmöglichkeiten des Waldes an klimati-sche Veränderungen mit negativen Folgen für die CO2-Bindung

5.e-T-4 Steigender Anteil des Maisanbaus (Selbstfolge) mit Risiken für die CO2-Bindung im Boden (Humusgehalt) und andere ausgleichende Ökosys-temdienstleistungen (vgl. Risiken LE 4) verbunden ist

6.a/b-T-1 niedrigeres gesamtwirtschaftliches Wachstum, zunehmende Disparitäten zwischen ländlichem und intermediären Raum, höherer Anteil Langzeitar-beitsloser in überwiegend ländlichen Gemeinden

6.a-T-2 Verringerung der wohnortnahen Beschäftigung durch Verlagerung wirt-schaftlicher Aktivitäten (Einzelhandel, Ernährungsgewerbe, Dienstleistun-gen) in regionalen Zentren (regionale Konzentration)

6.a/b-T-3 ungünstige demografische Entwicklung, latenter ökonomischer Abwande-rungsdruck

6.a-T-4 Eine erhöhte Arbeitskräftefreisetzung aus dem primären Sektor wird für die nächsten Jahre erwartet.

6.b-T-5 zunehmende Kosten für Mobilität bei Pendlern und bei Nutzung von Grundversorgungseinrichtungen für die ländlicher Bevölkerung in dünn be-siedelten Gemeinden

6.b-T-6 Zunehmende Extremwetterereignisse gefährden Existenzen und erhöhen das Armmutsrisiko im ländlichen Raum.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

58

4.1.6 Strukturierte Tabelle mit den gemeinsamen Kontextindikatoren, unterteilt in sozioökonomische und ländliche Indikatoren, sektorale Indikatoren und Umwelt/Klimaindikatoren

Diese Tabelle wird vom SFC Programm automatisch generiert und fügt die von EUROSTAT zur Verfügung gestellten Daten automatisch in das EPLR (SFC - Version) ein. Aktualisierung wird fortgesetzt und Tabelle wird vervollständigt.

Indikator /Region Dimension/

Jahr Region insgesamt Ländliche Gebiete Intermediäre Gebiete Städtische Gebiete Bemerkungen

Sozioökonomische und ländliche Ausgangslage

1. Bevölkerung (CI 1 - Population)

absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %

EU - 27 Anzahl Ein-

wohner

2012

503.930.192 100% 113.033.769 22,4% 176.452.130 35,0% 214.444.294 42,6%

Deutschland 81.843.743 100% 13.384.755 16,4% 34.372.432 42,0% 34.086.556 41,6%

EPLR BRA-BER 5.997.507 100% 582.991 9,7% 1.912.644 31,9% 3.501.872 58,4%

Berlin 3.501.872 100% 0 0,0% 0 0,0% 3.501.872 100,0%

Brandenburg 2.495.635 100% 582.991 23,4% 1.912.644 76,6% 0 0,0%

2. Altersstruktur (CI 2 - Age structure)

Anzahl Ein-wohner

absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %

EU - 27 im Alter unter

15 Jahre

2012

78.535.333 15,6% 17.317.224 15,3% 27.000.711 15,3% 34.296.534 16,0%

Die % Angaben sind die Altersklassen - Anteile an der Gesamtbevölkerung einer Raumkategorie (gesamt, ländlich, inter-mediär oder städtisch) bezogen auf die jeweilige Region.

Deutschland 10.832.088 13,2% 1.803.457 13,5% 4.545.293 13,2% 4.483.338 13,2%

EPLR BRA-BER 726.130 12,1% 65.296 11,2% 228.375 11,9% 432.459 12,3%

Berlin 432.459 12,3% 0 0,0% 0 0,0% 432.459 12,3%

Brandenburg 293.671 11,8% 65.296 11,2% 228.375 11,9% 0 0,0%

EU - 27 im Alter von - bis

15-64 Jahre

2012

335.370.963 66,6% 74.626.732 66,0% 117.155.659 66,4% 143.621.713 67,0%

Deutschland 54.131.105 66,1% 8.801.444 65,8% 22.576.403 65,7% 22.753.258 66,8%

EPLR BRA-BER 4.049.626 67,5% 382.392 65,6% 1.261.088 65,9% 2.406.146 68,7%

Berlin 2.406.146 68,7% 0 0,0% 0 0,0% 2.406.146 68,7%

Brandenburg 1.643.480 65,9% 382.392 65,6% 1.261.088 65,9% 0 0,0%

EU - 27 im Alter 65 Jahre und älter

2012

89.757.214 17,8% 21.046.049 18,6% 32.227.574 18,3% 36.462.955 17,0%

Deutschland 16.880.550 20,6% 2.779.854 20,8% 7.250.736 21,1% 6.849.960 20,1%

EPLR BRA-BER 1.221.751 20,4% 135.303 23,2% 423.181 22,1% 663.267 18,9%

Berlin 663.267 18,9% 0 0,0% 0 0,0% 663.267 18,9%

Brandenburg 558.484 22,4% 135.303 23,2 423.181 22,1% 0 0,0%

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

59

Indikator /Region Dimension/ Jahr Region insgesamt Ländliche Gebiete Intermediäre Gebiete Städtische Gebiete Bemerkungen

3. Gebiet (Gebietsfläche) (CI 3 – Territory)

absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %

EU - 27 gesamte

Fläche der Region in km2

2012

4.404.166 100% 2.274.607 51,6% 1.691.376 38,4% 438.183 9,9%

Deutschland 357.137 100% 137.575 38,5% 179.902 50,4% 39.653 11,1%

EPLR BRA-BER 30.376 100% 11.673 38,4% 17.811 58,6% 892 2,9%

Berlin 892 100% 0 0,0% 0 0,0% 892 100,0%

Brandenburg 29.484 100% 11.673 39,6% 17.811 60,4% 0 0,0%

4. Bevölkerungsdichte (CI 4 - Population density)

EU - 27 Einwohner

pro km2

2011

117 52 117 593

Deutschland 229 98 191 858

EPLR BRA-BER 197 50 108 3.904

Berlin 3.922 3.904

Brandenburg 85 50 108

5. Erwerbstätigenquote (CI 5 - Employment rate)

Insgesamt

15-64 J. Männer 15-64 J.

Frauen 15-64 J.

Insgesamt 20-64 J.

Männer 20-64 J.

Frauen 20-64 J.

EU - 27 Erwerbs-

tätigen-quote in %

2012

64,1% 69,7% 58,6% 68,4% 74,6% 62,4%

Deutschland 72,8% 77,6% 68,0% 76,7% 81,8% 71,5%

EPLR BRA-BER 70,4% 72,9% 67,8% 73,6% 76,3% 70,8%

Berlin 68,0% 70,7% 65,3% 71,4% 74,4% 68,3%

Brandenburg 73,8% 75,9% 71,6% 76,8% 79,1% 74,5%

6. Selbständigenquote 6. Self-employment rate

Selbständige Erwerbstätige Rate in %

EU - 27 in 1.000 Erwerbs-

tätige bzw. in %

2012

32.895,3 216.621,6 15,2%

Deutschland 4.421,1 40.061,7 11,0%

EPLR BRA-BER 425,7 2.894,1 14,7%

Berlin 287,5 1.660,9 17,3%

Brandenburg 138,2 1.233,2 11,2%

7. Arbeitslosenquote (CI 7 - Unemployment rate)

Insgesamt über 15 J.

Männer über 15 J.

Frauen über 15 J.

Insgesamt 15-24 J.

Männer 15-24 J.

Frauen 15-24 J. einschl. Jugendarbeitslosigkeit der 15 – 24 jährigen

EU - 27 2012

10,4% 10,4% 10,5% 22,9% 23,5% 22,1%

Deutschland 5,5% 5,7% 5,2% 8,1% 8,8% 7,3%

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

60

Indikator /Region Dimension/ Jahr Region insgesamt Ländliche Gebiete Intermediäre Gebiete Städtische Gebiete Bemerkungen

EPLR BRA-BER 9,6% 10,3% 8,8% 14,4% 16,1% 12,4%

Berlin 10,6% 11,7% 9,4% 15,0% 18,2% 11,6%

Brandenburg 8,3% 8,4% 8,1% 13,4% 13,3% 13,7%

8. BIP je Einwohner (CI 8 - GDP per capita)

BIP (absolut)

in Millionen

2010

EUR PPS EUR PPS EUR PPS EUR PPS

EU - 27 12.279.589 12.279.589 1.946.843 2.007.085 3.851.628 3.838.688 6.426.516 6.382.136

Deutschland 2.496.200 2.371.140 344.979 327.699 921.376 875.227 1.229.837 1.168.222

EPLR BRA-BER 153.043 145.376 12.141 11.533 41.376 39.303 99.525 94.539

Berlin 99.525 94.539 0 0 0 0 99.525 94.539

Brandenburg 53.518 50.837 12.141 11.533 41.376 39.303 0 0

BIP / Kopf (EUR) in Euro

Index:

EU = 100

2010

EUR Index EUR Index EUR Index EUR Index

EU - 27 24.500 100 17.193 70 21.892 89 30.230 123

Alle Indexwerte haben als Basis den EU 27 Wert für die Gesamtregion.

Deutschland 30.500 125 25.626 105 26.773 109 36.299 148

EPLR BRA-BER 25.702 105 20.540 84 21.589 88 28.873 118

Berlin 28.900 118 - - - - 28.873 118

Brandenburg 21.300 87 20.540 84 21.589 88 - -

BIP / Kopf (EUR) in PPS

Index:

EU = 100

2010

PPS Index PPS Index PPS Index PPS Index

EU - 27 24.500 100 17.725 72 21.818 89 30.021 123

Alle Indexwerte haben als Basis den EU 27 Wert für die Gesamtregion.

Deutschland 29.000 119 24.343 99 25.432 104 34.481 141

EPLR BRA-BER 24.414 100 19.511 80 20.508 84 27.426 112

Berlin 27.400 112 - - - - 27.426 112

Brandenburg 20.300 83 19.511 80 20.508 84 - -

9. Armutsgefährdung (CI 9 - Poverty rate) EUROSTAT

in % der

Einw.

2011

Region insgesamt

dünn besiedelte Gebiete

intermediäre und städtische Gebiete

dicht besiedelte Gebiete

% of People at-risk-of poverty or social exclusion over the total population. There is no EU obligation for MS to extend the sample size so as to make it representative at the regional level;

EU - 27 24,2% 29,2% 21,2% 23,3%

Deutschland 19,9% 21,5% 18,0% 20,8%

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

61

Indikator /Region Dimension/ Jahr Region insgesamt Ländliche Gebiete Intermediäre Gebiete Städtische Gebiete Bemerkungen

10. Regionale und sektorale Wirtschaftsstruktur (BWS) (CI 10 - Structure of the economy)

BWS nach Gebietskategorien

Region

insgesamt ländliche Gebiete

intermediäre Gebiete

städtische Gebiete

EU - 27 Mil. EUR u. % von Region insges.

2010

10.962.867 100,0% 1.484.614 13,5% 2.858.435 26,1% 5.181.710 47,3%

Deutschland 2.216.810 100,0% 306.366 13,8% 818.259 36,9% 1.092.185 49,3%

EPLR BRA-BER 135.914 100,0% 10.783 7,9% 36.745 27,0% 88.386 65,0%

Berlin 88.386 100,0% 0 0,0% 0 0,0% 88.386 100,0%

Brandenburg 47.528 100,0% 10.783 22,7% 36.745 77,3% 0 0,0%

BWS nach VGR Hauptsektoren

Bruttowertschöpfung insgesamt

BWS primärer Sektor (Land- und Forstw. etc.)

BWS sekundärer Sektor (Gewerbe / Industrie)

BWS tertiärer Sektor (Dienstleistungen)

EU - 27 Mil. EUR u. % von Region insges.

2010

10.962.867 100,0% 181.486 1,7% 2.761.156 25,2% 8.020.225 73,2%

Deutschland 2.216.810 100,0% 18.670 0,8% 644.300 29,1% 1.553.840 70,1%

EPLR BRA-BER 135.914 100,0% 935 0,7% 27.441 20,2% 107.539 79,1%

Berlin 88.386 100,0% 7 0,0% 14.591 16,5% 73.788 83,5%

Brandenburg 47.528 100,0% 928 2,0% 12.849 27,0% 33.751 71,0%

11. Regionale und sektorale Struktur der Erwerbstätigkeit (CI 11 - Structure of the employment)

Erwerbstätige nach Gebietskategorien

EWT Region

insgesamt ländliche Gebiete

intermediäre Gebiete

städtische Gebiete

EU - 27 1.000 EWT u. % von Region insges.

2010

222.219 100,0% 45.384 20,4% 75.048 33,8% 100.320 45,1%

Deutschland 40.553 100,0% 6.173 15,2% 16.334 40,3% 18.047 44,5%

EPLR BRA-BER 2.750 100,0% 245 8,9% 823 29,9% 1.682 61,2%

Berlin 1.682 100,0% 0 0,0% 0 0,0% 1.682 100,0%

Brandenburg 1.068 100,0% 245 22,9% 823 77,1% 0 0,0%

Erwerbstätige nach VGR Hauptsektoren

EWT Erwerbstätige (EWT)

insgesamt EWT primärer Sektor

(Land- und Forstw. etc.) EWT sekundärer Sektor

(Gewerbe / Industrie) EWT tertiärer Sektor (Dienstleistungen)

EU - 27 1.000 EWT u. % von Region insges.

222.219 100,0% 12.002 5,4% 52.607 23,7% 157.824 71,0%

Deutschland 40.553 100,0% 648 1,6% 9.941 24,5% 29.964 73,9%

EPLR BRA-BER 2.750 100,0% 31 1,1% 446 16,2% 2.274 82,7%

Berlin 1.682 100,0% 1 0,0% 210 12,5% 1.472 87,5%

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

62

Indikator /Region Dimension/ Jahr Region insgesamt Ländliche Gebiete Intermediäre Gebiete Städtische Gebiete Bemerkungen

Brandenburg 2010 1.068 100,0% 30 2,8% 236 22,1% 802 75,1%

12. Regionale und sektorale Struktur der Arbeitsproduktivität (CI 12 - Labour productivity by economic sector)

BWS je

EWT

Region insgesamt

ländliche Gebiete

intermediäre Gebiete

städtische Gebiete

primärer Sektor

sekundärer Sektor

tertiärer Sektor

EU - 27 Euro/EWT

2010

49.334 32.713 38.088 51.652 15.121 52.487 50.817

Deutschland 54.665 49.632 50.096 60.520 28.812 64.812 51.857

EPLR BRA-BER 49.420 44.047 44.653 52.536 30.649 61.540 47.295

Berlin 52.536 0 0 52.536 13.600 69.482 50.131

Brandenburg 44.510 44.047 44.653 0 30.933 54.469 42.089

Sectorial situation

13. Employment by economic activi-ty

14. Labour productivity in agriculture

15. Labour productivity in forestry

16. Labour productivity in the food industry

17. Agricultural holdings (farms)

18. Agricultural area

19. Agricultural area under organic farming

20. Irrigated land

21. Livestock units

22. Farm labour force

23. Age structure of farm managers

24. Agricultural training of farm managers

25. Agricultural factor income

26. Agricultural entrepreneurial income

27. Total factor productivity in agri-culture

28. Gross fixed capital formation in

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

63

Indikator /Region Dimension/ Jahr Region insgesamt Ländliche Gebiete Intermediäre Gebiete Städtische Gebiete Bemerkungen

agriculture

29. Forest and other wooded land (FOWL)

30. Tourism infrastructure

Environment situation

31. Land cover

32. Less favoured areas

33. Farming intensity

34. Natura 2000 areas

35. Farmland birds index (FBI)

36. Conservation status of agricul-tural habitats (grassland)

37. HNV farming

38. Protected forest

39. Water abstraction in agriculture

40. Water quality

41. Soil organic matter in arable land

42. Soil erosion by water

43. Production of renewable energy from agriculture and forestry

44. Energy use in agriculture, forest-ry and food industry

45. GHG emissions from agriculture

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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4.1.7 Strukturierte Tabelle mit programmspezifischen Kontextindikatoren, unter-teilt in sozioökonomische und ländliche Indikatoren, sektorale Indikatoren und Umwelt/Klimaindikatoren

Tabelle 3: Programmspezifische Kontextindikatoren

Socio-economic and rural situation

Kontextindikator Name [128 Zeichen ]

Maßeinheit [wenn relevant]

Indikatorwert [Pflichtangabe]

Jahr [Pflichtan-gabe]

Kommentar [256 Zeichen - Optional]

Sectorial Kontextindikator Name [128 Zeichen ]

Maßeinheit [wenn relevant]

Indikatorwert [Pflichtangabe]

Jahr [Pflichtan-gabe]

Kommentar [256 Zeichen - Optional]

Environment/climate Kontextindikator Name [128 Zeichen ]

Maßeinheit [wenn relevant]

Indikatorwert [Pflichtangabe]

Jahr [Pflichtan-gabe]

Kommentar [256 Zeichen - Optional]

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

65

4.2 Identifizierung der Bedarfe

Diese Tabelle 4 wird im SFC automatisch aus Kapitel 4.2.1 erstellt – aus Transparenz-gründen ist sie hier beispielhaft dargestellt (Quelle: Entwurf SFC- Arbeitspapier).

Tabelle 4: Identifizierung der Bedarfe (Ergebnistabelle)

4.2.1 Titel oder Bezug des Bedarfs

Zeichenbegrenzung: 128 je Bedarf Ist: ....

Priorität 1: Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten

a) Förderung der Innovation, Zusammenarbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen Gebieten

b) Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation, u.a. im Interesse eines besseren Umweltmanagements und einer besseren Umweltleistung

c) Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der Land- und Forstwirtschaft

1a Erarbeitung Anpassungsstrategie für die Land- und Forstwirtschaft an die Fol-gen des Klimawandels und die verbundenen Risiken

1a Fortbildung von LEADER - Akteuren und Regionalmanagern

1a Steigerung des Umweltbewusstseins, Verbesserung und Entwicklung der Bil-dung im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung

1b Aufbau von Kapazitäten zur Identifikation von Forschungsbedarfen der Praxis, Transfer zu anwendungsorientierten Forschung

1b Aufbau von Innovationspartnerschaften und Gewinnung hoch qualifizierte Be-triebsleiter/ Geschäftsführer für Innovationspartnerschaft

1b Bedarf an neuen technologischen Verfahren und Produkten über EIP identifizie-ren und im Versuchswesen entwickeln

1 b Mit EIP an „Cluster Ernährungswirtschaft“ anknüpfen

1b Unterstützung von Forschung für den Agrar- und Forstsektor

1b Aufbau von Kapazitäten zur Koordination der Wissenschaftslandschaft für den Agrarsektor und landespolitischen Schwerpunkten

1b Entwickelung und Erprobung des Anbaus alternativer Energiepflanzen

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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1b Entwicklung effizienter Bewässerungssysteme

1b Pilotprojekte zur Verbesserung der Tiergesundheit und besonders tiergerechter Haltungsverfahren

1b Entwicklung und Erprobung von Alternativen zum Mais (inkl. Grünlandauf-wuchs)

1c Schaffung zielorientierter Bildungsangebote für die Qualifizierung der Berater (v.a. Risikomanagement und Qualitätserzeugung)

1c Anpassung der Weiterbildungsangebote an das hohe Interesse der hochqualifi-zierten Betriebsleiter

1c Mobilisierung geringer qualifizierter Betriebsleiter zur Weiterbildung (Ansprache/ Einladung)

1c Flexible Gestaltung der Dozentenengagements in den Bildungsangeboten

1c Know-how Transfer zu Qualitätserzeugung (Qualitätssicherungssysteme, aner-kannte Qualitätsregelungen der EU)

1c Wissensvermittlung zu Qualitätsproduktion, Qualitätsmanagement und Ver-marktung

1c Gewässerschutzberatung

1c Wissensvermittlung zu Anpassungsfragen Klimawandel

1c Wissensvermittlung zur erwerbsorientierten und nachhaltigen Waldbewirtschaf-tung (Waldbauernschulen)

1c Beratung von Privatwaldbesitzern und -zusammenschlüssen

1c Wissensvermittlung zu betriebsmittelreduzierten Produktionsweisen und Res-sourceneffizienz/nachhaltiger Landbewirtschaftung

1c Wissensvermittlung im Liquiditäts- und Risikomanagement

Priorität 2: Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Land-wirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer land-wirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirt-schaftung

a) Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unter-stützung der Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftli-chen Diversifizierung

b) Erleichterung des Zugangs angemessen qualifizierter Landwirte zum Agrarsektor und insbesondere des Generationswechsels

2a Ausbau der Kapitalausstattung landwirtschaftlicher Arbeitsplätze

2a Investitionen zur Verbesserung der Tiergesundheit und besonders tiergerechten Haltungsverfahren

2a Investitionen in effiziente Wirtschaftsweisen (Einsparung Vorleistungen: Dün-gemittel, Pflanzenschutzmittel, Wasser, Energie)

2a Investitionen zur Energieeffizienzsteigerung vor allem in Tierhaltung, Milchpro-duktion und in Gewächshäusern

2a Investitionen in Qualitätsverbesserung, Verarbeitung und (Direkt-)Vermarktung

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

67

2a Einführung angepasster Technologie und Nutzung von Innovationen (z.B. preci-sion farming)

2a Rationalisierungsinvestitionen in der Viehhaltung v.a. in der Milchviehhaltung, Schweinehaltung und Legehennenhaltung

2a Investitionen in effiziente Bewässerungssysteme

2a Investitionen in die Stabilisierung des Wasserdargebotes aus der Landschaft

2a Erleichterung des Zugangs zu Fremd- insb. Risikokapital über alternative Finan-zierungsinstrumente (Darlehensfonds/ Nachrangdarlehen)

2a Beseitigung von Defiziten in der Rechtssicherheit des Eigentums

2a Beseitigung von Defiziten in der inneren und äußeren Erschließung

2a Beseitigung von ökologischen Schäden der umfangreichen Flurmeliorationen aus der DDR-Zeit

Priorität 3: Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, ein-schließlich der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarer-zeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaf

a) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger durch ihre bessere Einbe-ziehung in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätssicherungssysteme, die Wertstei-gerung von Agrarerzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und -organisationen und Branchenver-bände

b) Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in landwirtschaftli-chen Betrieben

3 a Unterstützung von Kooperationen zwischen Akteuren in der Nahrungsmittel – Wertschöpfungskette

3 a Unterstützung von Investitionen in landwirtschaftliche Qualitätsproduktion

3 b Hochwasserschutz

Priorität 4: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme

a) Wiederherstellung und Erhaltung sowie Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten, Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifi-schen Gründen benachteiligt sind, sowie Bewirtschaftungssystemen mit hohem Na-turschutzwert, und des Zustands der europäischen Landschaften

b) Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln

c) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung

4a Dauerhafte Erhaltung in „günstigem Zustand“ und Pflege von Natura 2000-Flächen mit wertvollen Lebensräumen und Arteninventar

4a Weiterentwicklung des Schutzgebietssystem als Grundgerüst naturschutzfach-lich wertvoller Gebiete, insbesondere Natura 2000

4a Akzeptanz hoheitlicher Maßnahmen fördern (Schutzgebietssystem / Natura 2000)

4a Umsetzung des Biotopverbundes; Große zusammenhängende Wald- und Na-turflächen als Kernflächen des Biotopverbundes sichern und entwickeln

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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4a Pflege bzw. angepasste Bewirtschaftung von Offenlandbiotopen

4a Schaffung bzw. Schonung von Habitatstrukturen und Landschaftsgliederung

4a In-Wert-Setzung „Ökosystemdienstleistungen“ landwirtschaftlicher Flächen

4a Verhinderung der Nutzungsaufgabe auf Ungunst-/Extremstandorten

4a Beibehaltung und Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus

4a Erhaltung regionaltypischer Bewirtschaftungsweisen und Landschaftsstrukturen / Förderung einer angepassten Nutzung

4a Waldumbau: Sicherung des ökonomischen und ökologischen Wertes der Wäl-der, Nadelwald in naturnahen Mischwald umbauen

4a Unterstützung der Bestände von Brutvögeln der Wälder und Gewässer durch Maßnahmen zur Verbesserung der Habitatqualitäten

4a Nutzung des Potenzials relativ großer Bestände an Mutterkühen und an Scha-fen (auch in Wanderschäfereien) für angepasste Landnutzungsverfahren/ Land-schaftspflege

4a Entwicklung naturnaher Lebensräume durch Renaturierung von Mooren / Um-setzung des Moorschutzrahmenplans auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie

4a / 4c Produktion von Energiepflanzen und nachwachsenden Rohstoffen umwelt-freundlich gestalten

4a / 4b / 4c

Minderung von Stoffeinträgen in Biotope, Boden und Gewässer durch betriebs-mittelreduzierte Produktionsweisen und effizienteren Einsatz der Betriebsmittel

4b Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer durch Renaturie-rungsmaßnahmen an Fließgewässern (Entfernen von Querbauwerken, Uferge-staltung, Durchgängigkeit im Siedlungsbereich)

4c Bodenerosionsrisiken entgegenwirken durch dauerhaft konservierende Boden-bearbeitung / dauerhafte Bodenschutzmaßnahmen auf gefährdeten Standorten

4c Entwicklung standort- und klimaangepasster Bewirtschaftungsformen

Priorität 5: Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Ag-rar-, Nahrungsmittel- und Forst-sektors beim Übergang zu ei-ner kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft

a) Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft b) Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und Nahrungsmit-

telverarbeitung c) Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien,

Nebenerzeugnissen, Abfällen, Rückständen und anderen Non-Food-Ausgangs-erzeugnissen für die Biowirtschaft

d) Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoni-akemissionen

e) Förderung der CO2-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft

5a / 5b / 5d / 5e

Nutzung der Kenntnisse und Erfahrungen differenzierter, nachhaltiger Bewirt-schaftung in Land- und Forstwirtschaft für problem- und zielangepasste diffe-renzierte Landnutzung und standortangepasste Flächenbewirtschaftung

5a gezielte Investitionsförderung (ELER-Priorität 2) in wassersparende Bewässe-rungssysteme (Effiziente und ressourcenschonende Wassernutzung und Reak-tivierung alter Stauanlagen zur zweiseitigen Wasserregulierung wegen des an-

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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gespannten Landschaftswasserhaushalts)

5b gezielte Investitionsförderung (ELER-Priorität 2) bei Neu- und Umbau von Ge-bäuden und Anlagen, die Energieeffizienz garantieren

5c Unterstützung im Rahmen der Innovationsförderung (ELER-Priorität 1) bei der Entwicklung und Erprobung der Produktion von Energiepflanzen

5c Die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen umweltfreundlich und in Ab-wägung der negativen Folgen gestalten

5c / 5e Holzvorräte bei gleichzeitiger Sicherung der anderen Waldfunktionen mobilisie-ren. Angesichts des hohen Waldanteils weitere Aufforstung auf Bereiche mit Bedarf an besonderen Waldfunktionen lenken (Erosionsschutz, Biotopverbund)

5d Ressourcenschonende Techniken und Anbauverfahren unterstützen Ressour-censchonende Anbauverfahren unterstützen

5d Beibehaltung und Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus

5d Beibehaltung und Weiterentwicklung extensiver Weidehaltung

5d Verringerung von THG-Emissionen durch verbesserte Effizienz beim Düngemit-teleinsatz bzw. Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes

5d Begleitung ggf. Optimierung von Renaturierungsprojekten in Hinblick auf die Minderung von THG-Emissionen

5e Waldumbaumaßnahmen und vorbeugende Maßnahmen des Waldbrandschut-zes zur Verringerung der die Auswirkungen von Klimaveränderungen

5e Schonende/angepasste Nutzung von Niedermoorböden / Wiederherstellung der Senkenfunktion von Niedermooren für CO2 durch Renaturierung

Priorität 6: Förderung der sozialen Eingliederung, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebie-ten

a) Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unterneh-men und Schaffung von Arbeitsplätzen

b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten c) Förderung des Zugangs zu, des Einsatzes und der Qualität der Informations- und

Kommunikationstechnologien (IKT) in ländlichen Gebieten

6a Investitionen zur Schaffung bzw. Erhaltung wohnortnaher Arbeitsplätze im Kleingewerbe, Handwerk, Handel und Dienstleistungen (auch Tourismus)

6a Investitionen zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze ("gute Arbeit") durch die Förderung innovativer Investitionen im Kleingewerbe, Handwerk, Handel und Dienstleistungen

6a Weiterentwicklung von Vermarktungskonzepten und -strukturen sowie des Re-gionalmarketings zur qualitativen Verbesserung der Tourismusleistungen (ein-schl. Naherholung)

6b Investitionen in Kleingewerbe, Handwerk und haushaltsnahe Dienstleistungen zur Verbesserung der Nahversorgung mit Gütern, sozialen Dienstleistungen (Bildung, Gesundheit, Familie, Alter) des Grundbedarfs

6b Investitionen in Kleingewerbe und Handwerk zur Aufrechterhaltung der Vielfäl-tigkeit der kleingewerblichen Strukturen im ländlichen Raum (soziokulturelle

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Funktion des ländlichen Raums)

6b Verbesserung der infrastrukturellen Leistungen des ländlichen Tourismus (ein-schl. Naherholung)

6b Investitionen zur Entwicklung von multifunktionalen Grundversorgungsstruktu-ren und Grundversorgungseinrichtungen (Gemeinde- und Gemeinschaftsein-richtungen)

6b Anpassung kommunaler Infrastrukturausstattung/-leistungen an die demografi-sche Entwicklung

6b Kulturgüter unter Berücksichtigung sich ändernder haushaltspolitischer Rah-menbedingungen erhalten und eine angepasste Nutzung fördern.

6b Infrastrukturelle Voraussetzungen / Mobilitätsbedingungen für die Erhaltung und Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze verbessern

6b alternative Mobilitätskonzepte fördern

6b Investitionen in siedlungsstrukturelle Entwicklung ländlicher Gemeinden ("Dor-fumbau") zur Aufrechterhaltung des soziokulturellen und sozioökonomischen Zusammenhalts

6b Investitionen zur Modernisierung und energetischen Sanierung von Gebäuden

6b Die zivilgesellschaftliche Beteiligung (u. a. durch Kommunikationstechnologien, Öffentlichkeitsarbeit, Förderung von Vereinseinrichtungen, einschl. Infrastruktur) weiterhin unterstützen

6b Zivilgesellschaftliche Initiativen und regionale Managementkapazitäten nachhal-tig stärken (LEADER, CLLD) zur Erweiterung lokaler Entwicklungsstrategien im Hinblick auf integrierte und multisektorale Ansätze sowie die Unterstützung gleichstellungspolitischer Initiativen und lokaler Nachhaltigkeitsinitiativen

6b Die Verbreitung von bestehenden innovativen Ansätzen der infrastrukturellen Gemeindeentwicklung interkommunal abstimmen und fördern.

6c Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitband-Anschlüssen sowie LTE und Ent-wicklung von Konzepten der gemeinsamen IKT Nutzung unterstützen.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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5. Beschreibung der Strategie

Teilweise erarbeitet, teilweise abhängig von noch nicht abgeschlossenen landesinternen Abstimmungen; abschließende Maßnahmeauswahl auch in Abhängigkeit nach Entschei-dung über innerdeutsche Verteilung der ELER- Mittel.

5.1 Begründung der ausgewählten Bedarfe, die vom EPLR ange-sprochen werden und der Wahl der Ziele, Prioritäten und Unter-prioritäten basierend auf den Ergebnissen der SWOT-Analyse und der Bedarfsanalyse

Zeichenbegrenzung: 14.000 Zeichen = ca. 4 Seiten, Ist: 14.444

Der Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums soll in Brandenburg und Berlin in Ergänzung zu anderen Instrumenten der Gemeinsamen Agrar-politik und in Kohärenz mit den anderen ESI-Fonds zur Verwirklichung der Strategie „Eu-ropa 2020“ beitragen, indem er die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums fördert und damit einen räumlich und ökologisch ausgewogenen, klimafreundlichen und -resistenten sowie innovativen, wettbewerbsfähigen Agrarsektor unterstützt.

Die Landesregierung Brandenburgs hat den Zusammenhang der drei Prioritäten der Stra-tegie Europa 2020, der EU-Prioritäten für den ELER und der landespolitischen Festlegun-gen für den ELER herausgestellt. Es wurden für den Einsatz der EU-Fonds fondsübergrei-fend die landespolitischen Prioritäten Innovation, Bildung und Fachkräftesicherung so-wie schonende und effiziente Ressourcennutzung, erneuerbare Energien als strategische Ziele festgelegt120. Außerdem werden fondsübergreifend folgende landesspezifische Querschnittsaufgaben berücksichtigt, um so einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten zu können.

1. Konstruktiver Umgang mit den Herausforderungen des demografischen Wandels

2. Stärkere Integration der Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen

3. Stärkung des Landes und seiner handelnden Menschen im Umgang mit den vo-ranschreitenden Internationalisierungsprozessen

Für den ELER sind unter Berücksichtigung der in der ELER-Verordnung festgelegten in-haltlichen Vorgaben folgende vier Schwerpunkte für das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins 2014 - 2020 gesetzt

1. Maßnahmen der Bildung, Kompetenz, Innovation und Zusammenarbeit ein-schließlich Beiträge zur Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP)

2. Investitionsförderung mit Agrarbezug

3. Maßnahmen im Bereich Klimawandel, Umwelt- und Naturschutz sowie zur Umset-zung der Wasserrahmenrichtlinie,

4. Maßnahmen der ländlichen Entwicklung einschließlich von der örtlichen Bevölke-rung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung.

120 Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg und Staatskanzlei des Landes Bran-

denburg, Kabinettsvorlage Nr. 510/12 vom 30.10.2012 EU-Förderung 2014 - 2020: Fondsübergreifende und fondsspezi-fische Prioritäten der Landesregierung Brandenburg, Anlage S. 17 - 18

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

72

Im EPLR Brandenburgs und Berlins 2014 - 2020 sind alle sechs EU-Prioritäten zur länd-lichen Entwicklung einbezogen. Die Ziele für die ländliche Entwicklung in Brandenburg und Berlin entsprechen den in den sechs ELER-Prioritäten definierten Zielen. Die Umset-zung dieser Ziele und der in den Schwerpunktbereichen angestrebten Ziele erfolgt durch 14 Maßnahmen, die auf eine oder mehrere Prioritäten und Schwerpunktbereiche gerichtet sind. Von den 18 Schwerpunktbereichen der ländlichen Entwicklung gem. Art. 5 ELER-VO konzentriert sich die Strategie des Landes auf folgende 15 Schwerpunktbereiche:

Tabelle 5: Schwerpunktbereiche im EPLR Brandenburgs und Berlins 2014 - 2020 und damit berücksichtigte Bedarfe

Schwerpunktbereiche Bedarfe

ELER-Priorität 1: Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forst-wirtschaft und den ländlichen Gebieten

1 a Förderung der Innovation, Zu-sammenarbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen Gebieten;

Erarbeitung Anpassungsstrategie für die Land- und Forst-wirtschaft an die Folgen des Klimawandels und die verbun-denen Risiken

Fortbildung von LEADER-Akteuren und Regionalmanagern

Steigerung des Umweltbewusstseins, Verbesserung und Entwicklung der Bildung im Sinne einer Bildung für nachhal-tige Entwicklung

1 b Stärkung der Verbindungen zwi-schen Landwirtschaft, Nahrungs-mittelerzeugung und Forstwirt-schaft sowie Forschung und Inno-vation;

Aufbau von Kapazitäten zur Identifikation von Forschungs-bedarfen der Praxis, Transfer zu anwendungsorientierten Forschung

Aufbau von Innovationspartnerschaften und Gewinnung hoch qualifizierte Betriebsleiter/ Geschäftsführer für Innovations-partnerschaft

Bedarf an neuen technologischen Verfahren und Produkten über EIP identifizieren und im Versuchswesen entwickeln

Unterstützung von Forschung für den Agrar- und Forstsektor

Aufbau von Kapazitäten zur Koordination der Wissenschafts-landschaft für den Agrarsektor und landespolitischen Schwerpunkten

Entwickelung und Erprobung (Pilotprojekte) bspw.

- von innovativen, effizienteren Produktionsverfahren

- des Anbau alternativer Energiepflanzen sowie von Alter-nativen zum Mais,

- von effizienten Bewässerungssysteme

- zur Verbesserung der Tiergesundheit und besonders tiergerechter Haltungsverfahren

1 c Förderung des lebenslangen Ler-nens und der beruflichen Bildung in der Land- und Forstwirtschaft;

Schaffung zielorientierter Bildungsangebote für Beraterquali-fizierung

Anpassung der Weiterbildungsangebote an das hohe Inte-resse hochqualifizierter Betriebsleiter und Mobilisierung geringer qualifizierter Betriebsleiter zur Weiterbildung

Wissensvermittlung und Know-how Transfer zu

- Qualitätserzeugung (Qualitätssicherungssysteme, aner-kannte Qualitätsregelungen der EU und Vermarktung)

- betriebsmittelreduzierten Produktionsweisen und Res-sourceneffizienz/nachhaltiger Landbewirtschaftung

- Liquiditäts- und Risikomanagement

Wissensvermittlung und Beratung zum Gewässerschutz und Klimawandel

Wissensvermittlung zur erwerbsorientierten und nachhaltigen Waldbewirtschaftung (Waldbauernschulen)

Beratung von Privatwaldbesitzern und -zusammenschlüssen

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

73

Schwerpunktbereiche Bedarfe

ELER-Priorität 2: Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung

2 a Verbesserung der Wirtschaftsleis-tung aller landwirtschaftlichen Be-triebe, Unterstützung der Be-triebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der Markt-beteiligung und -orientierung so-wie der landwirtschaftlichen Diver-sifizierung;

Ausbau Kapitalausstattung landwirtschaftlicher Arbeitsplätze

Investitionen

- zur Verbesserung der Tiergesundheit und besonders tiergerechten Haltungsverfahren

- in effiziente Wirtschaftsweisen (Einsparung Vorleistun-gen: Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Wasser, Ener-gie)

- zur Energieeffizienzsteigerung vor allem in Tierhaltung, Milchproduktion und in Gewächshäusern

- in Qualitätsverbesserung, Verarbeitung und (Direkt-) Vermarktung

- in effiziente Bewässerungssysteme und

- in die Stabilisierung des Wasserdargebotes aus der Landschaft

Einführung angepasster Technologie und Nutzung von Inno-vationen (z.B. precision farming)

Rationalisierungsinvestitionen in der Viehhaltung v.a. in der Milchviehhaltung, Schweinehaltung und Legehennenhaltung

Erleichterung des Zugangs zu Fremd- insb. Risikokapital über alternative Finanzierungsinstrumente (Darlehensfonds/ Nachrangdarlehen)

Beseitigung von Defiziten bei Rechtssicherheit des Eigen-tums und in der inneren und äußeren Erschließung

Beseitigung ökologischer Schäden von Flurmeliorationen aus der DDR-Zeit

ELER-Priorität 3: Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließ-lich der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft

3 b Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen Betrie-ben;

Hochwasserschutz

ELER-Priorität 4: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme

4 a Wiederherstellung und Erhaltung sowie Verbesserung der biologi-schen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten, Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spe-zifischen Gründen benachteiligt sind, sowie Bewirtschaftungssys-temen mit hohem Natur-schutzwert, und des Zustands der europäischen Landschaften;

Dauerhafte Erhaltung und Pflege von Natura 2000-Flächen

Weiterentwicklung Schutzgebietssystem als naturschutzfach-lich wertvolle Gebiete

Akzeptanz hoheitlicher Maßnahmen fördern

Große zusammenhängende Wald- und Naturflächen als Kernflächen des Biotopverbundes sichern und entwickeln

Pflege bzw. angepasste Bewirtschaftung von Offenlandbio-topen

Schaffung bzw. Schonung von Habitatstrukturen und Land-schaftsgliederung

In-Wert-Setzung „Ökosystemdienstleistungen“ landwirt-schaftlicher Flächen

Verhinderung der Nutzungsaufgabe auf Ungunst-/Extremstandorten

Beibehaltung und Entwicklung des ökologischen Landbaus

Erhaltung regionaltypischer Bewirtschaftungsweisen und Landschaftsstrukturen (bspw. Spreewald)

Waldumbau: Sicherung des ökonomischen und ökologischen

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

74

Schwerpunktbereiche Bedarfe

Wertes der Wälder

Unterstützung der Bestände von Brutvögeln der Wälder und Gewässer durch Verbesserung der Habitatqualitäten

Nutzung des Potenzials der Mutterkühe und Schafe (auch in Wanderschäfereien) für angepasste Landnutzungsverfahren/ Landschaftspflege

Entwicklung naturnaher Lebensräume durch Renaturierung von Mooren

Produktion von Energiepflanzen und nachwachsenden Roh-stoffen umweltfreundlich gestalten

Minderung von Stoffeinträgen in Biotope, Boden und Gewäs-ser durch effizientere, betriebsmittelreduzierte Produktions-verfahren

4 b Verbesserung der Wasserwirt-schaft, einschließlich des Um-gangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln;

Minderung von Stoffeinträgen in Biotope, Boden und Gewäs-ser durch effizientere, betriebsmittelreduzierte Produktions-verfahren

Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer durch Renaturierungsmaßnahmen an Fließgewässern

4 c Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbe-wirtschaftung;

Bodenerosionsrisiken entgegenwirken durch dauerhaft kon-servierende Bodenbearbeitung und dauerhaften Boden-schutz auf gefährdeten Standorten

Entwicklung standort- und klimaangepasster Bewirtschaf-tungsformen

ELER-Priorität 5: Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimare-sistenten Wirtschaft

5 a Effizienzsteigerung bei der Was-sernutzung in der Landwirtschaft;

Nutzung der Kenntnisse und Erfahrungen differenzierter, nachhaltiger Bewirtschaftung in Land- und Forstwirtschaft für problem- und zielangepasste differenzierte Landnutzung und standortangepasste Flächenbewirtschaftung

Gezielte Investitionsförderung in wassersparende Bewässe-rungssysteme (Effiziente, ressourcenschonende Wassernut-zung, Reaktivierung alter Stauanlagen zur zweiseitigen Was-serregulierung - Regulierung Landschaftswasserhaushalt)

5 b Effizienzsteigerung bei der Ener-gienutzung in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelverarbei-tung;

Gezielte Investitionsförderung bei Neu- und Umbau von Gebäuden und Anlagen, die Energieeffizienz garantieren

5 d Verringerung der aus der Land-wirtschaft stammenden Treib-hausgas- und Ammoniakemissio-nen;

Ressourcenschonende Techniken und Anbauverfahren un-terstützen

Beibehaltung und Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus und extensiver Weidehaltung

Verringerung von THG-Emissionen durch verbesserte Effizi-enz beim Düngemitteleinsatz bzw. Reduzierung des Pflan-zenschutzmitteleinsatzes

Begleitung ggf. Optimierung von Renaturierungsprojekten in Hinblick auf die Minderung von THG-Emissionen

5 e Förderung der CO2-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft;

Waldumbaumaßnahmen und vorbeugende Maßnahmen des Waldbrandschutzes zur Verringerung der Auswirkungen von Klimaveränderungen

Schonende/angepasste Nutzung von Niedermoorböden / Wiederherstellung der Senkenfunktion von Niedermooren für CO2 durch Renaturierung

Angesichts des hohen Waldanteils weitere Aufforstung auf Bereiche mit Bedarf an besonderen Waldfunktionen lenken (Erosionsschutz, Biotopverbund)

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

75

Schwerpunktbereiche Bedarfe

ELER-Priorität 6: Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten

6 a Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und Schaf-fung von Arbeitsplätzen;

Investitionen zur Schaffung bzw. Erhaltung wohnortnaher Arbeitsplätze im Kleingewerbe, Handwerk, Handel und Dienstleistungen (incl. Tourismus)

Investitionen zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze durch Förderung innovativer Investitionen im Kleingewerbe, Hand-werk, Handel und Dienstleistungen

Weiterentwicklung von Vermarktungskonzepten und -strukturen sowie des Regionalmarketings zur qualitativen Verbesserung der Tourismusleistungen (incl. Naherholung)

6 b Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten;

Investitionen in Kleingewerbe, Handwerk und haushaltsnahe Dienstleistungen zur Verbesserung der Nahversorgung mit Gütern, sozialen Dienstleistungen (Bildung, Gesundheit, Familie, Alter) des Grundbedarfs und zur Aufrechterhaltung der Vielfältigkeit kleingewerblicher Strukturen (soziokulturelle Funktion des ländlichen Raums)

Verbesserung infrastruktureller Leistungen des ländlichen Tourismus (einschl. Naherholung)

Investitionen zur Entwicklung multifunktionaler Grundversor-gungsstrukturen und -einrichtungen und Anpassung kommu-naler Infrastruktur an demografische Entwicklung

Kulturgüter erhalten und eine angepasste Nutzung fördern.

Infrastrukturelle Voraussetzungen und Mobilitätsbedingun-gen für Erhaltung und Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze verbessern

Investitionen in siedlungsstrukturelle Entwicklung zur Auf-rechterhaltung des soziokulturellen und sozioökonomischen Zusammenhalts

Modernisierung und energetischen Sanierung von Gebäuden

Zivilgesellschaftliche Beteiligung weiterhin unterstützen

Zivilgesellschaftliche Initiativen und regionale Manage-mentkapazitäten nachhaltig stärken (LEADER, CLLD) zur Erweiterung lokaler Entwicklungsstrategien im Hinblick auf integrierte und multisektorale Ansätze sowie die Unterstüt-zung gleichstellungspolitischer Initiativen und lokaler Nach-haltigkeitsinitiativen

Innovative Ansätzen der infrastrukturellen Gemeindeentwick-lung interkommunal abstimmen und fördern.

6 c Förderung des Zugangs zu Infor-mations- und Kommunikations-technologien (IKT), ihres Einsat-zes und ihrer Qualität in ländlichen Gebieten.

Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitband-Anschlüssen sowie LTE und Unterstütz von Konzepten der gemeinsamen IKT-Nutzung.

Ausgangspunkt der Strategie des ELER in Brandenburg und Berlin ist das Zielsystem des ELER mit der Zuordnung der ELER-Prioritäten und deren Schwerpunktbereiche zu den Schwerpunktsetzungen des Landes für den ELER, das in der folgenden Abbildung veran-schaulicht wird.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

76

Abbildung 1: Zielsystem des EPLR Brandenburgs und Berlins 2014 - 2020

* grau unterlegte Schwerpunktbereiche werden im EPLR Brandenburg und Berlins 2014 – 2020 nicht berücksichtigt

Innovation

Fondsübergreifende

landespolitische

Prioritäten

EU-Prioritäten

des ELER

und deren

Schwerpunkt-

bereiche

• Konstruktiver Umgang mit Herausforderungen des demografischen Wandels

• Stärkere Integration der Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen

• Stärkung des Landes und seiner Agierenden im Umgang mit den Internationalisierungsprozessen

Fondsübergreifende

landesspezifische

Querschnittsaufgaben

Bildung und Fachkräftesicherung Schonende, effiziente Ressourcennutzung

1. Wissenstransfer und Innovation

2. Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft

3. Nahrungsmittelkette und Risikomanagement in der Landwirtschaft

4. Wiederherstellung, Erhalt und Verbesserung der Ökosysteme

5. Ressourceneffizienz und CO2-arme und klimaresistente Wirtschaft

6. Soziale Eingliederung, Armutsbekämpfung und wirtschaftliche Entwicklung

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Übergreifende ELER-Ziele Innovation, Umweltschutz, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen

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Maßnahmen der Bildung,

Kompetenz, Innovation

und Zusammenarbeit

Investitionsförderung mit Agrarbezug Maßnahmen im Bereich Klimawandel, Umwelt- und

Naturschutz sowie zur Umsetzung der

Wasserrahmenrichtlinie

Maßnahmen der

ländlichen Entwicklung

incl. CLLD/LEADER

Landespolitische ELER-

Schwerpunkte für EPLR

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

77

5.2 Auswahl, Kombination und Begründung der Maßnahmen der ländlichen Entwicklung für jede Priorität und Schwerpunktbe-reich

5.2.1 Auswahl der Maßnahmen der ländlichen Entwicklung

Tabelle 6: Maßnahmeauswahl im EPLR Brandenburgs und Berlins 2014 - 2014

Nr. Art.- Nr.

Maßnahme Teilmaßnahme ELER-Priorität

Schwerpunkt-bereich

1 15 Wissenstransfer und Informati-onsmaßnahmen

Weiterbildung und Qualifizierung - Maßnahmen der Weiter-bildung und des Erwerbs von Qualifikationen

1

c

Demonstration und Information - Demonstrations- und In-formationsmaßnahmen (im Umwelt- und Klimabereich) a

Exkursionen - Unterstützung von Exkursionen und Betriebs-besuchen c

2 16

Beratungs-, Be-triebsführungs-, und Vertretungs-dienste

Beratung forstwirtschaftlicher Unternehmen - Unterstützung der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten

1 a

Qualifizierung der Berater – Unterstützung der Ausbildung von Beratern c

3 18 Investitionen in materielle Vermö-genswerte

Einzelbetriebliche Investitionen- Investitionen, die die Ge-samtleistung des landwirtschaftlichen Betriebes verbessern 2 a Investitionen in land- und forst-wirtschaftliche Infrastruktur

Flurbereinigung

Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushalts 5 a

Nachhaltige naturnahe Gewässerentwicklung - Unterstüt-zung nichtproduktiver Investitionen zum Schutz der Umwelt und des öffentlichen Wertes ökologisch wertvoller Gebiete

4 b

4 19

Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Aktionen/Vorbeugende Aktionen zur Verringerung der Auswirkungen von Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen

3 b

5 20, 1b

Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftli-cher Tätigkeiten

Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten 6 a

6 21

Basisdienstleis-tungen und Dorf-erneuerung in ländlichen Gebie-ten

Ausarbeitung von Plänen für Dorfentwicklung und von Bewirt-schaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete und Gebiete von besonderem Naturwert

6

b

Investitionen in kleine Infrastrukturen, einschließlich erneuer-bare Energie-Infrastruktur für die lokale Versorgung b

Breitbandinfrastruktur - Unterstützung für Investitionen in Breitbandinfrastruktur, den Zugang zu Breitband und öffentli-che e-Government-Dienste

c

Förderung von Basisdienstleistungen - Investitionen in örtliche Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung b

Förderung der öffentlichen Freizeit- und Tourismusinfrastruk-tur - Unterstützung für Investitionen in der Freizeit- und Tou-rismusinfrastruktur

b

Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürli-chen Erbes - Unterstützung von Studien und Investitionen in das Naturerbe einschließlich Gebiete von hohem Naturwert

b

Förderung der Dorfentwicklung - Unterstützung für Investitio-nen für Verlagerung von Tätigkeiten und Umgestaltung von Gebäuden oder anderen Anlagen innerhalb oder in der Nähe ländlicher Siedlungen

b

7 22

(23 - 27)

Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähig-keit von Wäldern

Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ur-sprünglichen Zustands von Wäldern - Unterstützung der Kosten für Vorbeugung von Waldschäden und Wiederher-stellung 4 a

Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts von Waldökosystemen

8 29 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Zahlungen für Agrarumwelt- und Klimaverpflichtun-gen je ha LF

Emissionsarme und umweltschonende Stickstoffdüngung

4

b

Beibehaltung von Untersaaten oder Zwischenfrüchten b

Integration naturbetonter Strukturele-mente a

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Nr. Art.- Nr.

Maßnahme Teilmaßnahme ELER-Priorität

Schwerpunkt-bereich

Noch 8

Noch 29

Noch Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Noch Agrarumwelt- und Klimaverpflichtun-gen je ha LF

Klima-, wasser- und bodenschonend e Nutzung oder Umwandlung von Acker-land

4

b

Extensive Bewirtschaftung zur Erhal-tung pflanzengenetisch wertvoller Grün-landvegetation

a

Pflege extensiver Obstbestände a Anbau kleinkörniger Leguminosen auf rekultivierten Kippenflächen b

Pflege von Heiden und Trockenrasen durch Beweidung a

Extensive Bewirtschaftung von Dauer-grünlandflächen 5

d

Moorschonende Stauhaltung e Erhaltung geneti-scher Ressourcen in der Landwirt-schaft

Erhaltung tiergenetischer Ressourcen

4

a

Erhaltung pflanzengenetischer Res-sourcen a

9 30 Ökologischer Landbau

Einführung des ökologischen Landbaus 4

a Beibehaltung des ökologischen Landbaus a

10 31 Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 4 a

11 32, 33

Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete

4 a

12 35 Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder 4 a

13

36 Zusammenarbeit

Zusammenarbeit zwischen kleinen Wirtschaftsteilnehmern aus der Landwirtschaft, Nahrungsmittelkette und Tourismus -Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen kleinen Wirt-schaftsteilnehmern

1

a

Vorhaben zur Entwicklung der Zusammenarbeit von Akteuren aus der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft und anderen Akteuren, die zum Klimaschutz, zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, zur Ressourcenschonung, Energieeffizienz sowie zur Nachhaltigkeit der Produktionsverfahren und Dienstleistungen beitragen - Unterstützung gemeinsamenHandelns zur Eindämmung des Klimawandels oder zur An-passung an den Klimawandel

a

Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung - Unterstützung gemeinsamer Ansätze für Umweltprojekte und ökologische Verfahren

b

Umsetzung von Managementplänen in Natura-2000-Gebieten - Unterstützung gemeinsamer Ansätze für Umweltprojekte und ökologische Verfahren

b

Schaffung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Pro-duktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ b

Pilotprojekte zum Wissens- und Technologietransfer b Unterstützung der Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren und Technologien b

14

28 - 31 der VO (EU) Nr. xx/20xx (GSR)

LEADER

Vorbereitende Unterstützung

6

b

Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der lokalen Ent-wicklungsstrategie

b

Laufende Kosten der LAG und Kosten für Sensibilisierung über die lokale Entwicklungsstrategie

b

44 Kooperation

Vorbereitende technische Unterstüt-zung der Kooperation

b

Gebietsübergreifende Kooperations-vorhaben

b

Transnationale Kooperationsvorhaben b

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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5.2.2 Kombination und Begründung der Maßnahmen der ländlichen Entwicklung

Zeichenbegrenzung für Begründung/Rechtfertigung: 1.750 Zeichen = ca. 0,5 Seiten, Abb. erlaubt

Priorität 1: Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forst-wirtschaft und den ländlichen Gebieten

Die Maßnahmen „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“, „Beratungs-, Betriebs-führungs- und Vertretungsdienste“ sowie „Zusammenarbeit“ sind inhaltlich auf alle im EPLR gewählten Schwerpunktbereiche der ELER-Prioritäten 2 – 6 gerichtet.

Schwerpunktbereich 1a: Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen Gebieten

Ist: 2.600 Zeichen

Das Programm unterstützt diesen Schwerpunktbereich durch die Maßnahmen

• „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ mit der Teilmaßnahme

- Demonstrations- und Informationsmaßnahmen (im Umwelt- und Klimabereich) (1.2 - KNOW 2),

• „Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste“ mit der Teilmaßnahme

- Unterstützung der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten forstwirtschaftlicher Unternehmen und Waldbesitzer (2.1 - ADVI 1) und

• „Zusammenarbeit“ mit den Teilmaßnahmen

- Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen kleinen Wirtschaftsteilnehmern aus der Landwirtschaft, Nahrungsmittelkette und Tourismus (16.5 - CO_OP 5) und

- Unterstützung gemeinsamen Handelns zur Eindämmung des Klimawandels oder die Anpassung an Klimawandel durch Vorhaben von Akteuren aus der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft und anderen Akteuren (16.8 - CO_OP 8)

Begründung der ausgewählten Maßnahmen auf der Grundlage der Interventionslogik, deren Bedarf in der SWOT-Analyse hergeleitet wurde:

Angesichts der in der SWOT-Analyse aufgezeigten

- Stärken 1.a-S-1 und 1.a-S-2, 1.a-W-1,

- Schwächen 1.a/b-W-2 und 1.b/a-W-4,

- Chancen 1.a/b-O-1 und 1.b/a-o-4 sowie

- Risiken 1.a/b/c-T-2

sollen durch Kooperationen und Partnerschaften betriebs- bzw. betriebstypenbezogen Wissen und Kenntnisse über Potenziale gemeinsamen Handelns zur Vertiefung der Wert-schöpfung sowie über eine umweltverträgliche, klima- und ressourcenschonende Bewirt-schaftung vermittelt und in die Praxis eingeführt werden. Neben sektoraler Forschung und Entwicklung wird die Wissensvermittlung in ländlichen Gebieten unterstützt werden, um eine Verhaltensänderung hin zu klima- und ressourcenschonenderen Leben und Wirt-schaften zu bewirken und die Einführung natur- und ressourcenschonender Produktions-methoden sowohl durch landwirtschaftliche Betriebe und ausführende Dienstleister als

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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auch durch Interessensverbände (Landschaftspflegeverbände, Gentechnikfreie Regionen) zu unterstützen. Dazu zählen u. a. die Entwicklung und Umsetzung einer Strategie für die Land- und Forstwirtschaft zur Anpassung an den Klimawandel, die Erprobung des Anbaus alternativer Energiepflanzen oder die Nutzung bisher ungenutzten Potenzials von Privat-waldflächen.

Dem hohen Beratungsbedarf der Waldbesitzer und Mitglieder forstwirtschaftlicher Zu-sammenschlüsse hinsichtlich ihres Wissens über biologische Zusammenhänge, Risikomi-nimierung unter dem Aspekt des Klimawandels, Erhaltung oder Erhöhung der Biodiversi-tät und ihrer Aktivitäten bei der Bewirtschaftung ihrer Waldflächen soll durch den Aufbau der forstlichen Beratung entsprochen werden.

Schwerpunktbereich 1b: Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation, unter anderem im Interesse eines besseren Umweltmanagements und einer besse-ren Umweltleistung

Ist: 3.534 Zeichen

Das Programm unterstützt den Schwerpunktbereich durch die Maßnahme „Zusammenar-beit“ mit den Teilmaßnahmen

- Schaffung und Tätigkeit operationeller Gruppen der Europäischen Innovations-partnerschaft EIP „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (16.2 - CO_OP 2),

- Pilotprojekte zum Wissens- und Technologietransfer (16.3, CO_OP 3)

- Unterstützung der Entwicklung neuer Erzeugnisse und Verfahren und Technolo-gien (16.4 - CO_OP 4)

- Gemeinsame Ansätze für Umweltprojekte und ökologische Verfahren bei der Zu-sammenarbeit für einen eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (16.9 - CO_OP 9) und

- Gemeinsame Ansätze für Umweltprojekte und ökologische Verfahren bei der Zu-sammenarbeit bei der Umsetzung von Managementplänen in Natura-2000-Gebieten (16.9 - CO_OP 9)

Begründung der ausgewählten Maßnahmen auf der Grundlage der Interventionslogik, deren Bedarf in der SWOT-Analyse hergeleitet wurde:

Angesichts der großen Zahl wissenschaftlicher Einrichtungen in Brandenburg und Berlin und ihres breiten Forschungsspektrums bestehen geeignete Kompetenzen als Wissens-basis für Innovationen. Gleichzeitig weist Brandenburg auch einen überdurchschnittlich hohen Anteil hochqualifizierter Betriebsleiter und Landwirte aus, die in der Lage sind, den Wissenstransfer in der praktischen Anwendung umzusetzen.

Angesichts der in der SWOT-Analyse aufgezeigten

- Schwächen 1.a/b-W-2, 1.b-W-3, 1.b/a-W-4, 1.b/c-W-5 und 1.c/b-W-9,

- Chancen 1.a/b-O-1, 1.b-O-2, 1.b-O-3 und 1.b/a-O-4 sowie

- Risiken 1.b/c-T-1 und 1.a/b/c-T-2

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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sollen das Zusammenwirken der land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen mit For-schungseinrichtungen durch eine operationelle Verknüpfung unterstützt und Operationelle Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft etabliert werden, die das breite Spektrum an Forschungseinrichtungen und die umfangreiche Forschungstätigkeit in Brandenburg und Berlin im Agrar-, Forst-, Ernährungs- und Umweltbereich sowie die überdurchschnittlich hoch qualifizierten Betriebsleiter in der land- und forstwirtschaftlichen Praxis nutzen. Als Mittler zwischen Praxis und Forschung und Entwicklung sollen die Operationellen Gruppen zu einer anwendungsorientierten Forschung und Übertragung ihrer Ergebnisse in die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen beitragen und eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft Brandenburgs und Berlins unterstützen. Aufbauend auf den gesammelten Erfahrungen bei der Förderung der Zu-sammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie im Forstsektor werden Kapazitäten in Praxis, For-schung/Entwicklung und Verwaltung mit dem Ziel gestärkt, Forschungsbedarfe aus der Praxis heraus zu identifizieren, einer anwendungsorientierten Forschung bekannt zu ma-chen und Lösungsansätze bis zur Praxisreife zu entwickeln.

Zur Steigerung der Produktivität sollen Forschung und Entwicklung sowie Wissens- und Technologietransfer die Einführung technischer oder auch organisatorischer Neuerungen forcieren, neuen Herausforderungen des Klimawandels gerecht werden und dabei auch Zielkonflikte bspw. zwischen Produktivitätssteigerung und Ressourcenschonung, zwi-schen Nahrungsmittel- und Energieerzeugung oder Wettbewerbsfähigkeit und Artenviel-falt lösen helfen.

Unterstützt werden soll die stärkere Zusammenarbeit von Akteuren zur Erhöhung von Effektivität und Effizienz von Maßnahmen zur markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung sowie bei der Umsetzung von Managementplänen in Natura-2000-Gebieten.

Schwerpunktbereich 1c: Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der Land- und Forstwirtschaft

Ist: 1.860 Zeichen

Das Programm unterstützt den Schwerpunktbereich durch die Maßnahme

• „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ mit den Teilmaßnahmen

- Maßnahmen der Weiterbildung und des Erwerbs von Qualifikationen (1.1 - KNOW 1) und

- Exkursionen und Betriebsbesuche (1.3 - KNOW 3) sowie

durch die Maßnahme

• „Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste“ mit der Teilmaßnahme

- Qualifizierung von Beratern (2.3 ADVI 3)

Begründung der ausgewählten Maßnahme auf der Grundlage der Interventionslogik, de-ren Bedarf in der SWOT-Analyse hergeleitet wurde:

Angesichts der in der SWOT-Analyse aufgezeigten

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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- Stärken 1.c-S-3 und 1.c-S-4

- Schwächen 1.b/c-W-5, 1.c-W-6, 1.c-W-7, 1.c-W-8 und 1.c/b-W-9,

- Chancen 1.c-O-5 sowie

- Risiken 1.b/c-T-1 und 1.a/b/c-T-2

soll Wissensvermittlung in der sektoralen Weiterbildung die insbesondere in den Berei-chen betriebsmittelreduzierte und klimaschonende Produktionsweisen, Risikomanage-ment, Qualitätsmanagement, Vermarktung sowie im Bereich der Umweltbildung identifi-zierten Bedarfe abdecken. Unter dem Aspekt der Ausweitung der Beratungsfelder auf alle sechs EU-Prioritäten sind Angebote für eine kontinuierliche methodische und fachliche Weiterbildung von Beratern zu schaffen.

Die bislang geringere Weiterbildungsbeteiligung von Betriebsleitern kleinerer Betriebe sowie von Privatwaldbesitzern sind durch zielgruppenspezifische Weiterbildungsangebote zu überwinden. Die Qualifizierung soll vorzugsweise unter Nutzung der in Brandenburg und Berlin vorhandenen - auch für die Beraterqualifizierung geeigneten - Bildungsinfra-struktur abgesichert werden.

Der landesweite Zugang zu Weiterbildungsangeboten soll durch die Anwendung neuer IKT-Lösungen mithilfe einer leistungsfähigen Breitbandversorgung ermöglicht werden. Insbesondere die Weiterbildung von Frauen aus der Landwirtschaft wird durch wohnort-nähere Weiterbildungsangebote ermöglicht.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Abbildung 2: Interventionslogik Priorität 1

GAP-Ziele

primär

Thematische Ziele

(GSR)

Landespolitische

ELER-Schwerpunktsetzung

ELER-Priorität

ELER-Schwerpunktbereiche

Maßnahmen/

Teilmaßnahmen

Rentable Nahrungsmittelerzeugung

Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Res-sourcen und Klimamaßnahmen

Ausgewogene räumliche Entwicklung

1. Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung

und Innovation

10. Investitionen in Bildung, Kompe-tenzen und lebenslanges Lernen

1. Wissenstransfer und Innovation in Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten

1a Förderung von Innovation, Zusammen-

arbeit und Aufbau der Wissensbasis in

ländlichen Gebieten

1b Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft,

Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation, u. a. im Interesse eines besse-ren Umweltmanagements und Umweltleistung

Maßnahmen der Weiterbil-dung und des Erwerbs von Qualifikatio-nen

Art. 15 1.1 - KNOW 1

Demonstra-tions-/ Informati-onsmaß-nahmen im Umwelt- und Klimabe-reich

Art. 15 1.2 - KNOW 2

1. Maßnahmen der Bildung, Kompetenz, Innovation und Zusammenarbeit einschließlich EIP

Beratung forstwirt-schaftli-cher Unter-nehmen und Wald-besitzer

Art. 16

2.1 - ADVI 1

1c Förderung des lebenslangen Lernens und

der beruflichen Bildung in der Land- und

Forstwirtschaft

Exkursionen und Be-triebsbesu-che

Art. 15 1.3 - KNOW 2

Qualifizie-rung von Beratern

Art. 16 2.3 - ADVI 3

Zusammenar-beit zwischen Kleinen Wirtschafts-teilnehmern aus Landwirt-schaft, Nahrungsmit-telkette und Tourismus

Art. 36 16.5 - CO_OP 5

Gemeinsames Handeln zur Ein-dämmung des Klimawandels ... von Akteuren aus Land-, Forst- und Ernährungswirt-schaft und anderen Akteuren

Art. 36 16.5 - CO_OP 8

Unterstützung der Entwick-lung neuer Erzeugnisse, Verfahren und Technologien

Art. 36 16.4 - CO_OP 4

Pilotpro-jekte zum Wissens- und Technolo-gietransfer

Art. 36 16.3 -

CO_OP 3

Schaffung und Tätigkeit Operatio-neller Gruppen

Art. 36 16.2 -

CO_OP 2

Gemeinsame An-sätze für Umwelt-projekte und ökologische Verfahren bei der Umsetzung von Managementplä-nen in Natura 2000 Gebieten

Art. 36 16.9 - CO_OP 9

Gemeinsame Ansätze für Umweltprojekte und ökologi-sche Verfahren bei Zusammen-arbeit für markt- und Standortge-rechte Landbe-wirtschaftung

Art. 36 16.9 - CO_OP 9

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Priorität 2: Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Wald-bewirtschaftung

Schwerpunktbereich 2a: Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaft-lichen Betriebe, Unterstützung der Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung

5.936 Zeichen

Das Programm unterstützt den Schwerpunktbereich durch die Maßnahme „Investitionen in materielle Vermögenswerte“ mit den Teilmaßnahmen:

- Unterstützung von Investitionen, die die Gesamtleistung des landwirtschaftlichen Betriebes verbessern - Einzelbetriebliche Investitionen (4.1, INV_PHY 1) und

- Unterstützung von Investitionen in land- und forstwirtschaftliche Infrastruktur - Flurneuordnung (4.3, INV_PHY 3).

Begründung der ausgewählten Maßnahmen auf der Grundlage der Interventionslogik, deren Bedarfe in der SWOT hergeleitet wurden:

Insgesamt bleibt in Brandenburg und mehr noch in Berlin, wo die Betriebsgrößen-, Alters- und Ausbildungsstrukturen sehr viel ungünstiger sind, eine Produktivitätslücke des pri-mären Sektors gegenüber den anderen Sektoren, die über einen entsprechenden Sog zur Freisetzung von Arbeitskräften aus der Landwirtschaft führt.

Die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit über die Erhöhung der Arbeitsproduktivität/ Ent-lohnung bleibt damit eine Herausforderung für die Zukunft. Sie soll über eine Erhöhung der historisch bedingt immer noch defizitären Kapitalausstattung der Arbeitsplätze in den landwirtschaftlichen Betrieben und gleichzeitig über lebenslange Weiterbildung insbeson-dere im Management (Risiko-, Absatz-, Kostenmanagement) erhöht werden. Zur Verbes-serung der Erlössituation soll eine stärkere Hinwendung zur Qualitätsproduktion unter-stützt werden. Dies schließt die Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen auch in kon-ventionell geführten, größeren Beständen ein.

Die Unterstützung von Investitionen in materielle Vermögenswerte setzt an den in der SWOT-Analyse aufgezeigten

- Stärken 2.a-S-1, 2.a-S-2, 2.a-S-3, 2.a-S-4 und 2.a-S-5,

- Schwächen 2.a-W-1, 2.a-W-2, 2.a-W-3, 2.a-W-4, 2.a-W-5, 2.a-W-6, 2.a-W-7,

2.a-W-8, 2.a-W-9, 2.a-W-10, 2.a-W-12 und 2.a-W-13

- Chancen 2.a/b-O-1, 2.a-O-2, 2.a-O-3, 2.a-O-4, 2.a-O-5, 2.a-O-6 und 2.a-O-7 sowie

- Risiken 2.a-T-1, 2.a-T-2, 2.a-T-3 und 2.b-T-4

und den sich daraus ergebenen Bedarf an. Es zeigt sich, dass die derzeitige Wettbe-werbsfähigkeit der Landwirtschaft in Brandenburg und teilweise in Berlin wesentlich von historischen Faktoren beeinflusst ist. Positiv wirkende Faktoren sind die Größenstrukturen

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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der Betriebe, die aus der Umstrukturierung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenos-senschaften (LPG) der DDR hervorgegangen sind und nun in verschiedenen Gesell-schaftsformen in wettbewerbsfähigen Produktionseinheiten (überwiegend Mehrfamilienbe-triebe) geführt werden.

Ein weiterer wesentlicher Faktor für die hohe durchschnittliche Arbeitsproduktivität in der Landwirtschaft Brandenburgs liegt in der überdurchschnittlich hohen beruflichen Qualifika-tion der Betriebsleiter/ Geschäftsführer und dem geringen durchschnittlichen Arbeitskraft-besatz pro 100 ha.

Deshalb sollen die noch defizitäre Kapitalausstattung der Arbeitsplätze in der Landwirt-schaft Brandenburgs und Berlins verbessert und gezielt Rationalisierungsinvestitionen, Investitionen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Investitionen zur landwirt-schaftlichen Diversifizierung in Betrieben mit Umstrukturierungsbedarf unterstützt werden. Das sind Betriebe mit überdurchschnittlichem Arbeitskräftebesatz pro Flächeneinheit so-wie Vieh haltende Betriebe, welche im Programmgebiet in allen Größenklassen über-durchschnittlich arbeitsintensiv wirtschaften. Auf diese Weise soll gezielt die Arbeitspro-duktivität und damit implizit das Entlohnungspotenzial landwirtschaftlicher Arbeit dort ver-bessert werden, wo ein besonders hohes Produktivitätssteigerungspotenzial identifiziert wurde.

Da die Nutzung von Einsparpotenzialen bei Vorleistungen wie Energie, Wasser, Dünge- und Pflanzenschutzmitten die Bruttowertschöpfung erhöht und gleichzeitig positiv auf den Ressourcen- und Umweltschutz wirkt, sollen entsprechende Investitionen vorrangig ge-fördert werden. Mit der Einführung angepasster Technologie und der Nutzung von Innova-tionen vor allem im Bereich klima- und umweltschonender Anlagen und Bewirtschaftung (z.B. precision farming) kann ein nachhaltiger Gesamtproduktivitätsschub erzielt werden.

Der bei nahezu allen pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen unterdurchschnittlichen Erlössituation soll durch die Unterstützung von Investitionen zur Steigerung der Produkt-qualität einschließlich des Tierwohls begegnet werden. Auch Investitionen in die Verarbei-tung und Direktvermarktung von landwirtschaftlichen Produkten sollen gefördert werden, da sie die Partizipation der Primärerzeuger an der Wertschöpfungskette und damit die defizitäre Erlössituation erhöhen.

Die besondere Chance überdurchschnittlicher Betriebsgrößen in der Flächenausstattung und in der Herdengröße und überdurchschnittlich ausgebildeter Betriebslei-ter/ Geschäftsführer soll genutzt werden um investive Vorhaben operationeller Gruppen im Rahmen der EIP zu unterstützen und Pilotprojekte durchzuführen.

Historisch bedingt sind immer noch bestehende ungeklärte Eigentumsverhältnisse an Flächen und aufstehenden Anlagen (einschließlich Wegen) und die unterdurchschnittliche Kapitalausstattung der Arbeitsplätze negativ wirkende Faktoren der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors. Wichtig sowohl für die Arbeits- als auch für die Kapitalproduktivität bleibt die Herstellung von Rechtssicherheit des Eigentums an Flächen und aufstehenden Anlagen und die Gewährleistung von längerfristigen Flächenverfügbarkeiten sowie die Verbesserung der inneren und äußeren Erschließung. Zur Herstellung der Rechtssicher-heit, für eine den natürlichen Gegebenheiten entsprechende Umlegung der Flächen und vor allem zur Sicherung der naturverträglichen Erschließung unter Berücksichtigung der

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Pachtverhältnisse sollen Bodenordnungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Erfahrun-gen aus vorangegangenen Förderperioden haben gezeigt, dass durch Bodenordnungs-maßahmen Entwicklungshemmnisse wie auch ökologische Schäden der umfangreichen Flurmeliorationen aus der DDR Zeit behoben werden können, die die effiziente Landnut-zung verhindern.

Schwerpunktbereich 2b: Erleichterung des Zugangs angemessen qualifizierter Landwirte zum Agrarsektor und insbesondere des Generationswechsels

1.400 Zeichen

Das Programm enthält diesen Schwerpunktbereich nicht.

Begründung, warum das Programm diesen Schwerpunktbereich nicht enthält:

Die Altersstruktur der Betriebsleiter in Brandenburg ist mit dem Verhältnis von unter 35-Jährigen zu über 55-Jährigen mit 0,18 zwar ungünstiger als im nationalen Durchschnitt von 0,23 und auch die Hofnachfolgesituationen sind sowohl in Brandenburg als auch in Berlin in weiten Teilen ungeklärt. Ungeklärte Hofnachfolgesituationen liegen jedoch nicht an der mangelnden Bereitschaft Älterer, den Betrieb zu übergeben, sondern an der man-gelnden Bereitschaft Jüngerer, einen unrentablen, nicht zukunftsfähigen Betrieb zu über-nehmen. Diese Entscheidung soll nicht durch Anreize in Form von Junglandwirteförde-rung fehl geleitet werden. Vielmehr soll im Gegenteil die Chance, im Generationenwech-sel den Strukturwandel sozial verträglich sich vollziehen zu lassen, genutzt werden. Der erwartbare Strukturwandel im Generationenübergang wird in den nächsten Jahren in Brandenburg und stärker noch in Berlin dazu führen, dass Flächen in großem Umfang für wachstumswillige Betriebe zur Verfügung stehen und hier zu einer Erhöhung der Arbeits-produktivität des Gesamtsektors beitragen (Chance 2.b-O-8). Junglandwirte, die sich be-reits entschieden haben, einen wachstumsfähigen Betrieb zu übernehmen, würden die Junglandwirteförderung in vollem Umfang mitnehmen. Das soll verhindert werden.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Abbildung 3: Interventionslogik Priorität 2

GAP-Ziele

primär

sekundär

Thematische Ziele

(GSR)

Landespolitische ELER-Schwerpunktsetzung

ELER-Priorität

ELER-Schwerpunktbereiche

Maßnahmen/

Teilmaßnahmen

Artikel/Code

Rentable Nahrungsmittelerzeugung

Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Res-sourcen und Klimamaßnahmen

Ausgewogene räumliche Entwicklung

3. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und

mittlerer Unternehmen des Agrarsektors

2. Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirt-

schaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung

2a Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und

der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhalti-gen Waldbewirtschaftung

Wissenstransfer und Informati-onsmaßnahmen - Weiterbildung und Erwerb von Qualifikationen sowie Exkursio-nen

(Art. 15,1 a, c)

KNOW 1

KNOW 3

Investitionen in materielle Vermö-genswerte - Investi-tionen, die die Gesamtleistung des landwirtschaftlichen Betriebes verbes-sern (Agrarinvestiti-onsförderprogramm)

(Art. 18.1.a)

INV_PHY 1

2. Investitionsförderung mit Agrarbezug

Investitionen in materielle Vermö-genswerte - Investi-tionen in die land- und forstwirtschaft-liche Infrastruktur (Flurneuordnung)

(Art. 18.1.c)

INV_PHY 3

Zusammenarbeit

- Schaffung und Tätigkeit operati-oneller Gruppen (EIP)

(Art 36)

CO_OP 2

Unterstützung der Inanspruchnahme von Beratungs-diensten forstwirt-schaftlicher Unternehmen und Waldbesitzer

(Art. 16, 1a)

ADVI 1

Unterstützung der Inanspruchnahme von Beratungs-diensten - Qualifi-zierung von Beratern

(Art. 16, 1c)

ADVI 3

Zusammenarbeit

- Pilotprojekte zum Wissens- und Technologie-transfer

(Art 36)

CO_OP 3

Zusammenarbeit

- Entwicklung neuer Erzeugnis-se, Verfahren und Technologien

(Art 36)

CO_OP 3

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

88

Priorität 3: Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft

1.307 Zeichen

Das Programm enthält nicht den Schwerpunktbereich 3a: Steigerung der Wettbe-werbsfähigkeit der Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die Nah-rungsmittelkette durch Qualitätssicherungssysteme, die Wertsteigerung von Ag-rarerzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungs-wege, Erzeugergemeinschaften und -organisationen und Branchenverbände.

Begründung der Nichtaufnahme in das Programm:

Die SWOT-Analyse verweist auf die die überwiegend großen Betriebe in der Primärer-zeugung, die das Angebot bündeln und starke Partner gegenüber der abnehmenden Hand sind, sowie auf überdurchschnittlich viele landwirtschaftliche Betriebe, die durch Verarbeitung und Vermarktung auf lokalen Märkten die Möglichkeit einer höheren Teilha-be an der Wertschöpfungskette nutzen. Ebenso gibt es bereits eine hohe Beteiligung an Qualitätssystemen in Berlin und in Brandenburg einen überdurchschnittlich hohen Anteil nach biologischen bzw. ökologischen Qualitätskriterien bewirtschafteten Flächen und be-sondere Entwicklungschancen für die Vermarktung in der nahen Metropole Berlin, deren wachsende Nachfrage nach regionalen Produkten bei weitem noch nicht gedeckt werden kann.

Um öffentliche Mittel auf besonders dringliche Bedarfe zu konzentrieren wird hier keine Förderung über den ELER angewandt.

Schwerpunktbereich 3b: Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomana-gements in den landwirtschaftlichen Betrieben

2.744 Zeichen

Das Programm unterstützt den Schwerpunktbereich durch die Maßnahme „Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse geschädigtem landwirtschaftli-chen Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter, vorbeugender Aktionen“ mit der Teilmaßnahme

- Investitionen in vorbeugende Aktionen zur Verringerung der Auswirkungen von Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen - Hochwasserschutz (5.1 - REST_PREV 1)

Begründung der ausgewählten Maßnahme auf der Grundlage der Interventionslogik, de-ren Bedarf in der SWOT-Analyse hergeleitet wurde:

Die Unterstützung von Investitionen in materielle Vermögenswerte setzt an den in der SWOT-Analyse aufgezeigten

- Schwächen 3.b-W-3 und 3.b-W-4 sowie

- Risiken 3.b.T-2

und den sich daraus ergebenen Bedarf an.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

89

Die SWOT-Analyse hob hervor, dass das Produktionspotenzial des Agrarsektors mehr als andere Sektoren durch Naturkatastrophen gefährdet ist. Die Relevanz der Hochwasser-schutzmaßnahmen des Landes Brandenburg für den ländlichen Raum ist hoch.

Häufiger auftretende und intensivere Extremwetterereignisse wie Starkniederschläge mit folgenden Hochwasserereignissen in Folge des Klimawandels gefährden zunehmend vor allem die Landwirtschaft. Mithilfe des ELER soll die potenzielle Gefährdung der landwirt-schaftlichen Nutzflächen und der im ländlichen Raum lebenden Bevölkerung verringert werden. In Brandenburg betrifft dies die Niederungsgebiete an Elbe und Havel sowie an der Oder. Weiterhin sind die Niederungsgebiete an Nebenströmen wie Spree, Neiße und Schwarze Elster betroffen, wo vorhandene Schutzeinrichtungen in Leistung und Abmes-sung in einigen Flussabschnitten nicht ausreichen.

Hauptsächlich soll die Maßnahme zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und Redu-zierung des Schadenspotenzials in den gefährdeten Gebieten beitragen, um angesichts der in den letzten Jahren wiederholt aufgetretenen Hochwasserereignisse die Gefährdung der Kulturlandschaften zu minimieren. Insbesondere die Hochwasserereignisse der Jahre 2010 und 2013 haben gezeigt, dass die Hochwasserschutzanlagen an den Einzugsgebie-ten von Elbe und Oder und deren Nebenströmen wie Spree, Neiße und Schwarze Elster nicht den erforderlichen Schutz bieten. Die negativen Auswirkungen lang anhaltender Hochwässer waren nicht nur für die Siedlungsgebiete, sondern auch für die Landnutzung durch Land- und Forstwirte erheblich. Im Zusammenhang mit weiteren witterungsbeding-ten Schäden (Dürrefolgen) hat sich gezeigt, dass Hochwasserschäden in erheblichem Maße finanzielle Reserven von Unternehmen der Landwirtschaft angegriffen haben. So sind z. B. dringend notwendige Investitionen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit ge-fährdet. Die Vorhaben des vorbeugenden Hochwasserschutzes sind in den Landespla-nungen verankert.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

90

Abbildung 4: Interventionslogik Priorität 3

GAP-Ziele

primär

sekundär

Thematische Ziele

(GSR)

Landespolitische ELER-Schwerpunktsetzung

ELER-Priorität

ELER-Schwerpunktbereiche

Maßnahmen/

Artikel/Code

Rentable Nahrungsmittelerzeugung

Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressour-cen und Klimamaßnahmen

Ausgewogene räumliche Entwicklung

5. Anpassung an Klimawandel sowie der Risikoprä-vention und des Risikomanagements

1. Stärkung von Forschung, technologi-

scher Entwicklung und Innovation

3. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätssicherungssysteme, die Wertsteigerung von Agrarerzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versor-

gungswege, Erzeugergemeinschaften und -organisationen und Branchenverbände

3b Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikoma-

nagements in den landwirtschaftlichen Betrieben

Investitionen in vorbeugen-de Aktionen zur Verringe-rung der Auswirkungen von Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen - Hochwasserschutz

(Art .19)

REST_PREV1

2. Investitionsförderung mit Agrarbezug

Wissenstransfer und Informations-maßnahmen - Weiterbildung und Erwerb von Qualifikationen sowie Exkursionen

(Art. 15,1 a, c)

KNOW 1

KNOW 3

Unterstützung der Inanspruchnahme von Beratungs-diensten forstwirt-schaftlicher Unternehmen und Waldbesitzer

(Art. 16, 1a)

ADVI 1

Unterstützung der Inanspruchnahme von Beratungs-diensten - Qualifi-zierung von Beratern

(Art. 16, 1c)

ADVI 3

Wissenstransfer und Informations-maßnahmen -Demonstrations- und Informations-veranstaltungen im Umwelt und Klimabereich

(Art. 15,1 b)

KNOW 2

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Priorität 4: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme

4a: Wiederherstellung und Erhaltung sowie Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten, Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, sowie Bewirtschaftungssystemen mit hohem Naturschutzwert, und des Zustands der europäischen Landschaften

9.398 Zeichen für alle drei Schwerpunktbereiche 4a, 4b, 4c

Das Programm unterstützt den Schwerpunktbereich durch die Maßnahmen

• Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten mit der Teilmaß-nahme

- Ausarbeitung von Plänen für Dorfentwicklung und Bewirtschaftungsplänen für Na-tura-2000-Gebiete (7.1 - BAS_SERV 1)

o Ausarbeitung von Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete

- Studien und Investitionen in das Kultur- und Naturerbe incl. Gebiete mit hohem Naturwert

o Studien und Investitionen in das Naturerbe incl. Gebiete mit hohem Naturwert

• „Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfä-higkeit der Wälder mit den Teilmaßnahmen

- Unterstützung der Kosten für Vorbeugung von Waldschäden und Wiederherstel-lung - Vorbeugender Waldbrandschutz (8.3 - FOR_AREA 3) und

- Unterstützung von Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Wertes von Waldökosystemen - Waldumbau (8.4 - FOR_AREA 4),

• „Agrarumwelt- und klimamaßnahmen“ mit den Teilmaßnahmen

- Zahlungen für Agrarumwelt- und -klimaverpflichtungen je ha LF (10.1-AGRI_ENV 1)

o Integration naturbetonter Strukturelemente,

o Extensive Bewirtschaftung zur Erhaltung pflanzengenetisch wertvoller Grünlandve-getation,

o Pflege extensiver Obstbestände und

o Pflege von Heiden und Trockenrasen durch Beweidung,

- Erhaltung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft (AGRI_ENV 2)

o Erhaltung tiergenetischer Ressourcen und

o Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen,

• „Ökologischer Landbau“ mit den Teilmaßnahmen

- Zahlungen für Einführung des ökologischen Landbaus (11.1 - ORG_FARM 1) und

- Zahlungen für Beibehaltung des ökologischen Landbaus (11.2 - ORG_FARM 2),

• „Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie“ mit der Teilmaßnahme

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

92

- Ausgleichszahlungen je ha LF in Natura 2000-Gebieten (12.1 - NAT_WFD 1),

• „Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete“ mit der Teilmaßnahme

- Ausgleichszahlungen für je ha LF in anderen Gebieten mit erheblichen naturbe-dingten Nachteilen (13.2 - NCA 2),

und

• „Waldumweltmaßnahmen“ mit der Teilmaßnahme

- Zahlungen für Waldumweltverpflichtungen je ha Wald (15.1 - FOR_ENV 1).

4b: Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Dünge-mitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln

Das Programm unterstützt den Schwerpunktbereich durch die Maßnahmen

• „Investitionen in materielle Vermögenswerte“ mit der Teilmaßnahme

- nichtproduktive Investitionen zum Schutz der Umwelt und des öffentlichen Wertes ökologisch wertvoller Gebiete - naturnahe Gewässerentwicklung (4.4 - INV_PHY4) und

• „Agrarumwelt- und -klimamaßnahmen“ mit den Teilmaßnahmen

- Zahlungen für Agrarumwelt- und -klimaverpflichtungen je ha LF (10.1-AGRI_ENV 1)

o Emissionsarme und umweltschonende Stickstoffdüngung,

o Beibehaltung von Untersaaten oder Zwischenfrüchten,

o Klima-. wasser- und bodenschützende Nutzung oder Umwandlung von Ackerland und

o Anbau kleinkörniger Leguminosen auf rekultivierten Kippenflächen.

4c: Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung

Neben ihrer primären Gerichtetheit auf andere Schwerpunktbereiche sind folgende Teil-maßnahmen der „Agrarumwelt- und –klimamaßnahmen“ auch auf diesen Schwerpunktbe-reich gerichtet:

o Beibehaltung von Untersaaten oder Zwischenfrüchten,

o Integration naturbetonter Strukturelemente,

o Anbau kleinkörniger Leguminosen auf rekultivierten Kippenflächen,

o Moorschonende Stauhaltung

Ebenso sind die Maßnahmen „Ökologischer Landbau“ und Zahlungen im Rahmen von Natura 2000“ auch auf diesen Schwerpunktbereich gerichtet.

Begründung der ausgewählten Maßnahmen auf der Grundlage der Interventionslogik, deren Bedarf in der SWOT-Analyse hergeleitet wurde:

Die Unterstützung der auf die Schwerpunktbereiche der ELER-Priorität 4 gerichteten Maßnahmen und Teilmaßnahmen setzt an den in der SWOT-Analyse aufgezeigten

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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- Stärken 4.a-S-1, 4.a-S-2, 4.a-S-3, 4.a-S-4, 4.a/b/c-S-5 und 4.b-S-6,

- Schwächen 4.a-W-1, 4.a-W-2, 4.a-W-3, 4.a-W-4, 4.a-W-5, 4.a-W-6, 4.a/b-W-7, 4.b-W-8, 4.c-W-9, 4.a/b/c -W-10 und 4.a/b/c -W-11,

- Chancen 4.a-O-1, 4.a-O-2, 4.a-O-3, 4.a-O-4, 4.a-O-5,4.a-O-6 und 4.a/b/c-O-7 sowie

- Risiken 4.a-T-1, 4.a-T-2, 4.a/c-T-3, 4.a/b/c-T-4 und 4.c -T-5

und den sich daraus ergebenen Bedarf an.

Das Programmgebiet ist durch einen hohen Anteil von Natura 2000-Flächen mit wertvol-len Lebensräumen und Arteninventar geprägt. Brandenburg trägt für die Sicherung des Schutzgebietssystems Natura 2000 eine besondere europäische Verantwortung. Auf Teil-flächen befinden sich Natura-2000-Flächen jedoch in einem ungünstigen Erhaltungszu-stand. Insbesondere landwirtschaftsabhängige Lebensräume und ihr Arteninventar sind durch intensive Nutzung oder aber durch Nutzungsaufgabe auf Ungunst- und Extrem-standorten gefährdet. Auch in Berlin hängen die FFH-Lebensraumtypen überwiegend von land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung ab.

Durch Agrarumweltmaßnahmen sowie investive Naturschutzmaßnahmen soll der Erhal-tungszustand der Natura 2000-Flächen gesichert und verbessert werden. Zur Herstellung der Rentabilität der Bewirtschaftung von Flächen in benachteiligten Gebieten sollen Aus-gleichszahlungen gewährt werden.

Die Erhaltung wertvoller Flächen, die durch Nutzungsaufgabe gefährdet sind, wird durch finanziellen Ausgleich für betriebswirtschaftlich nicht lukrative Extensivnutzungen und Pflegemaßnahmen (Agrarumweltmaßnahmen) und Förderung von Investitionen der Nut-zer unterstützt. Innerhalb von Schutzgebieten wird die Akzeptanz hoheitlicher Einschrän-kungen durch Ausgleichszahlungen verbessert. In der SWOT-Analyse wird als Stärke hervorgehoben, dass Brandenburg deutschlandweit den größten Anteil an ökologisch bewirtschafteten Flächen (9,6 %) besitzt. Der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Flä-che in Berlin beträgt 7,2 %. Darin liegen Stärken der Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme.

Der Waldreichtum in Brandenburg und Berlin und große zusammenhängende Waldflä-chen mit vielfältigen Schutzfunktionen wird als erhaltenswerte Stärke ausgewiesen. Zu-sammenhänge zwischen großen Waldgebieten, die zu einem noch sehr hohen Anteil von Nadelbäumen dominiert sind, und naturnahen Gebieten erfordern Maßnahmen der biolo-gischen Vielfalt, des Biotopverbundes und Waldumbaus. Zugleich ist die Waldbrandgefahr in Brandenburg und Berlin bundesweit am höchsten. Bedingt durch den flächenmäßig hohen Anteil von Kiefernreinbeständen sind Brandenburgs Wälder regelmäßig von gro-ßen Kalamitäten durch Schadinsekten betroffen.

Der in Teilräumen auftretenden Stickstoffbelastung von Grundwasserkörpern bzw. zusätz-lichen Phosphatbelastung von Oberflächengewässern wird durch die Förderung be-triebsmittelreduzierender Bewirtschaftungsweisen begegnet (Agrarumweltmaßnahmen). Zur Minderung der regional hohen Anfälligkeit gegenüber Bodenerosion sollen Agrarum-weltmaßnahmen einen dauerhaften Bodenschutz auf gefährdeten Standorten unterstüt-zen.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Einkommensverluste bei ökologisch wirtschaftenden Betrieben in den ersten Jahren der Umstellung sollen ausgeglichen werden. Der ökologische Landbau wirkt sowohl auf die Verbesserung der Artenvielfalt als auch auf die Minderung des Schadstoffeintrags in Ge-wässer und auf die Minderung der Bodenerosion.

Zur Verbesserung des überwiegend schlechten ökologischen Zustands der Oberflächen-wasserkörper werden weitere Renaturierungsmaßnahmen unterstützt, um insbesondere an Fließgewässern Verbesserungen der Morphologie und der Durchlässigkeit zu errei-chen. Für die Sicherung des Schutzgebietssystems Natura 2000 trägt Brandenburg eine besondere europäische Verantwortung. Insbesondere auf Flächen mit ungünstigen Erhal-tungszuständen müssen weiterhin Maßnahmen stattfinden, die einen günstigen Erhal-tungszustand. Mit der weiteren Umsetzung der Managementpläne in Natura-2000-Gebieten sind wichtige Wirkungen in den Bereichen Biodiversität, Wasserqualität und Klimaschutz verbunden.

Es ist angesichts des hohen Monokulturanteils an Kiefernbeständen in Brandenburg wei-terhin erforderlich, Waldbesitzer bei der Entwicklung standortgerechter, naturnaher Wäl-der zu unterstützen. In engem Zusammenhang damit steht das Risiko erhöhter Wald-brandgefahr. Deshalb ist die Fortsetzung des Waldumbaus notwendig, um die Erhöhung der Stabilität und Multifunktionalität der Wälder zu sichern, naturnahe Waldaufbauformen mit komplexen umweltverbessernde Wirkungen zu etablieren. Darüber hinaus soll ange-sichts der negativen Wasserbilanz der Kiefernbestände mit deren Anreicherung durch Laubholzbestände eine positivere Wasserbilanz erreicht werden. Durch Waldumbau und Jungbestandspflege sollen die Funktionen für den Landschaftswasserhaushalt sowie die biologische Elastizität gegenüber Schaderregern verbessert werden.

Brandenburg ist fast flächendeckend in Gebiete mit hohem Waldbrandrisiko eingestuft. Die Verringerung des Ausbreitungsrisikos von Waldbränden und die Verbesserung der Bekämpfungsmöglichkeiten sichern den Bestand von Wäldern und ermöglichen deren nachhaltige Bewirtschaftung. Wegen der geringen Kapitalausstattung privater Waldbesit-zer und des hohen öffentlichen Interesses besteht ein hoher Bedarf an Unterstützung für den Waldbrandschutz. Darüber hinaus sollen Überwachung und Bekämpfung starker Massenvermehrungen von Schadinsekten zum Erhalt der Waldbestände beitragen. Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme sind damit wichtige Wirkungen in den Bereichen Biodiversität, Wasserqualität und Bodenschutz verbunden.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

95

Abbildung 5: Interventionslogik Priorität 4

GAP-Ziele

primär

sekundär

Thematische Ziele

(GSR)

Landespolitische

ELER-Schwerpunktsetzung

ELER-Priorität

ELER-Schwerpunktbereiche

Maßnahmen/Artikel/Code

Rentable Nahrungsmittelerzeugung

Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Res-sourcen und Klimamaßnahmen

Ausgewogene räumliche Entwicklung

6. Umweltschutz und nachhaltige Nutzung der

Ressourcen

5. Anpassung an Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risi-

komanagements

1. Stärkung von Forschung,

technologischer Entwicklung

und Innovation

4. Verringerung der CO2-

Emission in allen Branchen der

Wirtschaft

4. Wiederherstellung, Erhalt und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme

4a Wiederherstellung und Erhaltung sowie Verbesserung der biologi-

schen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten, Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, sowie Bewirtschaftungssystemen mit hohem Naturschutzwert, und des Zustands der europäischen Landschaften

4b Verbesserung der Wasserwirt-

schaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbe-kämpfungsmitteln

4c Verhinderung der Bodenerosion und

Verbesserung der Bodenbewirtschaf-tung

Ökologischer Landbau

(Art. 30)

ORG_FARM 1

ORG_FARM 2

Agrarumwelt- und -klima-maßnahmen

(Art. 29)

AGRI_ENV 1

AGRI_ENV 2

Wissenstrans-fer und Informations-maßnahmen (Art. 15)

KNOW 1

KNOW 2

KNOW 3

3. Maßnahmen im Bereich Klimawandel, Umwelt- und Naturschutz sowie zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Vorbeugung von Schäden und Wiederherstel-lung des ur-sprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastro-phen

(Art. 22.1.c u. 25)

FOR_AREA 3

Unterstützung von Investitio-nen zur Stärkung der Widerstandsfä-higkeit und des ökologischen Wertes der Wälder

(Art. 22.1.e u. 26)

FOR_AREA 4

Ausgleichs-zahlungen im Rahmen von Natura 2000 (Art. 31)

NAT_WFD 1

Bewirtschaf-tungspläne für Natura 2000-Gebiete und Investitionen in das natürliche Erbe

(Art. 21)

BAS_SERV 1

BAS_SERV 6

Zahlungen für aus naturbe-dingten oder andern spezi-fischen Grün-den benach-teiligte Gebiete

(Art. 32)

NCA 2

Zusammenar-beit für eine markt- und standortange-passte Land-bewirtschaf-tung

( Art. 36)

CO_OP 9

Schaffung und Tätigkeit operationel-ler Gruppen der EIP

(Art. 36)

CO_OP 2

Nichtproduktive Investitionen zum Schutz der Umwelt

(Art. 18, 1 d)

Landschaftswas-serhaushalt,

naturnahe Gewäs-serentwicklung

INV_PHY 4

Unterstützung gemeinsamer Ansätze für Umweltprojekte - Umsetzung von Manage-mentplänen in Natura-2000-Gebieten (Art. 36)

CO_OP 9

Waldumwelt- maßnahmen

(Art. 35)

FOR_ENV 1

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Priorität 5: Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nah-rungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klima-resistenten Wirtschaft

Schwerpunktbereich 5a: Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung in der Land-wirtschaft

2.217 Zeichen

Das Programm unterstützt den Schwerpunktbereich durch die Maßnahme „Investitionen in materielle Vermögenswerte“ mit der Teilmaßnahme

- Investitionen in land- und forstwirtschaftliche Infrastruktur (4.3 - INV_PHV 3) o Verbesserung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushalts

Begründung der ausgewählten Maßnahmen auf der Grundlage der Interventionslogik, deren Bedarf in der SWOT-Analyse hergeleitet wurde:

1.793 Zeichen

Die Unterstützung der auf den Schwerpunktbereich gerichteten Teilmaßnahme setzt an den in der SWOT-Analyse aufgezeigten

- Schwäche 5.a-W-1,

- Chance 5.a/b/d/e-O-1 sowie

- Risiko 5.a.T-1

und den sich daraus ergebenen Bedarf an.

Da die Lage im Landschaftswasserhaushalt nach wie vor angespannt ist, soll die Unter-stützung des ELER auf eine ressourcenschonende und effiziente Wassernutzung sowie auf den längeren Verbleib von Wasser in den Gebieten mit geringem Wasserhaltevermö-gen gerichtet werden. Es besteht zwar ein hohes Speicher- und Umsetzungspotenzial in den Gewässern, aber durch geringe Niederschläge, hohe Verdunstung und geringe Spei-cherkapazität der Böden ist wenig „verfügbares“ Wasser vorhanden. Deshalb wird eine effizientere und ressourcenschonendere Wassernutzung sowie die Reaktivierung alter Stauanlagen zur zweiseitigen Wasserregulierung angestrebt. Um die Veränderungen früherer Generationen an den Gewässern zugunsten eines schnelleren Abflusses und der Entwässerung mit Blick auf die Verbesserung der Speicherfähigkeit in Kleingewässern, Feuchtgebieten und im Bodenwasserspeicher zu beheben werden Vorhaben für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer unterstützt. In Gewässern, Feuchtgebieten und im Bodenwasserspeicher soll Niederschlagswasser in Überschusszeiten gespeichert und in der Fläche verfügbar gehalten werden.

Die Verbesserung der Regulationsfähigkeit des Wasserhaushalts soll verhindern, dass anhaltende Niederschläge zu Vernässungen führen, weil der Wasserüberschuss von der Landschaft nicht aufgenommen werden kann, und dass bei ausbleibenden Niederschlä-gen der fehlende Wasservorrat in der Landschaft und hohe Verdunstung der überwiegend leichten Böden zu Trockenschäden führt. Damit wird auch den veränderten klimatischen Verhältnissen begegnet.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

97

Schwerpunktbereich 5b: Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Land-wirtschaft und der Nahrungsmittelverarbeitung,

485 Zeichen

Neben ihrer primären Gerichtetheit auf andere Schwerpunktbereiche ist die Maßnahme „Investitionen in materielle Vermögenswerte“ mit der Teilmaßnahme Einzelbetriebliche Investitionen, die die Gesamtleistung des landwirtschaftlichen Betriebes verbessern (4.1 - INV_PHY 1) auch auf diesen Schwerpunktbereich gerichtet und nutzt damit die in der SWOT-Analyse aufgezeigte Chance 5.b-O-1 hohes Potenzial zur Steigerung der Energie-effizienz in Tierhaltung, Milchproduktion und Gewächshäusern.

Schwerpunktbereich 5c: Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen, Abfällen, Rückständen und ande-ren Non-Food-Ausgangserzeugnissen für die Biowirtschaft

417 Zeichen

Das Programm enthält diesen Schwerpunktbereich nicht.

Begründung der Nichtaufnahme in das Programm:

Die SWOT-Analyse verweist auf die beachtliche Biogasproduktion, den hohen Anteil der Energiepflanzenerzeugung und den bereits gewachsenen Anteil an erneuerbaren Ener-gien am Gesamtenergieverbrauch. Um öffentliche Mittel auf besonders dringliche Bedarfe zu konzentrieren wird hier keine Förderung über den ELER angewandt.

Schwerpunktbereich 5d: Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen

Das Programm unterstützt den Schwerpunktbereich durch die Maßnahme „Agrarumwelt- und –klimamaßnahmen“ mit der Teilmaßnahme

- Zahlungen für Agrarumwelt- und -klimaverpflichtungen (10.1 AGRI_ENV 1) o Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünflächen

Begründung der ausgewählten Maßnahmen auf der Grundlage der Interventionslogik, deren Bedarf in der SWOT-Analyse hergeleitet wurde:

207 Zeichen

Die Unterstützung der auf den Schwerpunktbereich 5d gerichteten Teilmaßnahme setzt an den in der SWOT-Analyse aufgezeigten

- Stärke 5.d-S-3 und

- Chance 5.a/b/d/e-O-1

und den sich daraus ergebenen Bedarf an.

Schwerpunktbereich 5e: Förderung der CO2-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft

1.745 Zeichen

Das Programm unterstützt diesen Schwerpunktbereich durch die Maßnahme „Agrarum-welt- und Klimamaßnahmen“ primär mit der Teilmaßnahme

- Zahlungen für Agrarumwelt- und -klimaverpflichtungen (10.1 AGRI_ENV 1)

Page 98: Entwurf EPLR 2014 - 2020 Stand 28102013 1 · 2014. 2. 6. · Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013 1 2. Entwurf

Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

98

o Moorschonende Stauhaltung,

Darüber hinaus wirken neben ihrer primär auf andere Schwerpunktbereiche ausgerichte-ten Bestrebungen in diesem Schwerpunktbereich auch

- beide Teilmaßnahmen der „Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit der Wälder“

- beide Teilmaßnahmen des „Ökologischen Landbaus“,

- die Maßnahme „Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wäl-der“ und

- folgende Untermaßnahmen der „Agrarumwelt- und -klimamaßnahmen“

o Klima-, wasser- und bodenschonende Nutzung oder Umwandlung von Ackerland o Extensive Bewirtschaftung zur Erhaltung pflanzengenetisch wertvoller Grünland-

vegetation und o Pflege extensiver Obstbestände.

Vor allem wird die Unterstützung auf die Verringerung der aus der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen und Verbesserung der Luftqualität durch moderne Stallbauten und Güllelagerung gerichtet, wobei diese Emissionen wegen des geringen Viehbesatzes bereits relativ gering sind. Außerdem soll die Verringerung der CO2-Emissionen durch bodenschonende Nutzung und insbesondere durch Agrarumwelt-maßnahmen und ökologische Anbaumethoden die CO2-Freisetzung erreicht werden. Die CO2-Senkungsfuktionen von Niedermooren soll durch deren Renaturierung wiederherge-stellt werden. In den Wäldern soll der Waldumbau neben der langfristig angelegten An-passung an den Klimawandel auch die höhere CO2-Bindung unterstützen. Dem Risiko der CO2-Freisetzung infolge von Waldbränden wird durch Maßnahmen des Waldbrandschut-zes entgegengewirkt.

Page 99: Entwurf EPLR 2014 - 2020 Stand 28102013 1 · 2014. 2. 6. · Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013 1 2. Entwurf

Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

99

Abbildung 6: Interventionslogik Priorität 5

GAP-Ziele

primär

sekundär

Thematische Ziele

(GSR)

Landespolitische

ELER-Schwerpunktsetzung

ELER-Priorität

ELER-Schwerpunktbereiche

Maßnahmen/Artikel/Code

Rentable

Nahrungsmittelerzeugung

Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Res-sourcen und Klimamaßnahmen

Ausgewogene räumliche Entwicklung

6. Umweltschutz und nachhaltige Nutzung der

Ressourcen

1. Stärkung von Forschung,

technologischer Entwicklung

und Innovation

4. Verringerung der CO2-Emission in allen Branchen der

Wirtschaft

5. Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zur kohlenstoff-armen und klimaresistenten Wirtschaft

5a Effizienzsteigerung der Was-

sernutzung in der Landwirtschaft

5b Effizienzsteigerung der Ener-

gienutzung in Landwirtschaft und

Nahrungsmittelverarbeitung

5d Verringerung der aus der Land-

wirtschaft stammenden Treibhaus-

gas- und Ammoniakemissionen

Unterstützung von Investitionen in land- und forstwirtschaftli-che Infrastruktur – Regulationsfähigkeit Landschaftswasser-haushalt

(Art. 18, 1 c)

INV_PHY 3

Agrarumwelt- und Klimamaß-nahmen -

Extensive Bewirtschaftung von Dauergrün-flächen

(Art. 29)

AGRI_ENV 1

Wissenstrans-fer und Informations-maßnahmen

(Art. 15)

KNOW 1

KNOW 2

KNOW 3

3. Maßnahmen im Bereich Klimawandel, Umwelt- und Naturschutz sowie zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Investitionen zur Stärkung der Widerstands-fähigkeit und des ökologischen Wertes der Wälder

(Art. 22.1e u. 26)

FOR_AREA 4

5e Förderung der CO2-Speicherung

und -Bindung in der Land- und

Forstwirtschaft

Beratungs-dienste in der Forstwirt-schaft

(Art. 16.1.a)

ADVI 1

Investitionen in materielle Vermö-genswerte - Investiti-onen, die die Gesamt-leistung des landwirt-schaftlichen Betriebes verbessern

(Agrarinvestitionsför-derprogramm)

(Art. 18.1.a)

INV_PHY 1

Waldumwelt- und -klima-dienstleistun-gen und Wald-erhaltung

(Art. 35)

FOR_ENV 1

Agrarumwelt- und Klimamaß-nahmen -

Moorschonende Stauhaltung

(Art. 29)

AGRI_ENV 1

Ökologischer Landbau

(Art. 30)

ORG_FARM 1

ORG_FARM 2

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

100

Priorität 6: Förderung der sozialen Eingliederung, Armutsbekämpfung und wirt-schaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Schwerpunktbereich 6a: Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwick-lung von kleinen Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen

1.677 Zeichen

Das Programm unterstützt den Schwerpunktbereich durch die Maßnahme „Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe und sonstiger Unternehmen“ mit der Teilmaßnahme:

- Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten (6.4 - BUS_DEV 4)

Begründung der ausgewählten Maßnahme auf der Grundlage der Interventionslogik, de-ren Bedarf in der SWOT-Analyse hergeleitet wurde:

Angesichts der in der SWOT-Analyse aufgezeigten

- Stärken 6.a-S-1, 6.a-S-2 und 6.a-S-3,

- Schwäche 6.a-W-1,

- Chancen 6.a-O-1, 6.a-O-2, 6.a/b-O-3, 6.a/b-O-4 und 6.a/b-O-5 und

- Risiken 6.a/b-T-1, 6.a-T-2, 6.a/b-T-3 und 6.a-T-4

wird der Handlungsbedarf hinsichtlich der Unterstützung der Etablierung von kleinen Un-ternehmen im ländlichen Raum sowie der Förderung von zusätzlichen Einkommenseffek-ten im Handwerk und regionalen Gewerbe abgeleitet. Die Ausrichtung auf Einkommens- und Beschäftigungseffekte bei der investiven Förderung soll nachhaltige und ökonomisch tragfähige Produktions- und Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum schaffen. Eine besondere Rolle hinsichtlich wohnortnaher Arbeitsplätze, der Ausschöpfung endogener Potenziale und der Verbesserung lokaler Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfs spielt die Förderung des Klein- und Kleinstgewerbes, des Handwerks und der touristischen und haushaltsnahen Dienstleister. Dies schließt auch die Förderung privater Investitionen für die Gründung einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ein. Investitionen in die qualitative Verbesserung des Tourismus (einschließlich Naherholung) und seiner Vermarktung werden gefördert, um die vorhandenen natürlichen und kulturel-len Potenziale in den ländlichen Gebieten in Wert zu setzen.

Schwerpunktbereich 6b: Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

7.200 Zeichen

Das Programm unterstützt den Schwerpunktbereich durch die Maßnahme

• „Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten“ mit den Teilmaß-nahmen

- Ausarbeitung von Plänen für die Dorfentwicklung und Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete (7.1 - BAS_SERV 1),

- Investitionen in kleine Infrastrukturen incl. Investitionen in erneuerbare Energie-Infrastruktur für die lokale Versorgung (7.2 - BAS_SERV 2),

- Investitionen in örtliche Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung (7.4 - BAS_SERV 4),

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

101

- Investitionen in öffentliche Freizeit- und Tourismusinfrastruktur mit Bezug zu länd-lichem Tourismus (7.5 - BAS_SERV 5),

- Studien und Investitionen in das Kultur- und Naturerbe einschließlich Gebiete von hohem Naturwert (7.6 - BAS_SERV 6),

- Dorfentwicklung - Investitionen für die Verlagerung von Tätigkeiten und Umgestal-tung von Gebäuden oder anderen Anlagen innerhalb und in der Nähe ländlicher Siedlungen zur Verbesserung der Umwelt- und Lebensbedingungen (7.7 - BAS_SERV 7)

und

• LEADER

- Unterstützung des Kapazitätsaufbaus, Schulung und Vernetzung im Hinblick auf die Vorbereitung und Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie (18.1.2 - LEADER 1.2)

- Unterstützung der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der lokalen Entwick-lungsstrategie (18.2 - LEADER 2))

- Vorbereitende technische Unterstützung der Kooperation (18.3.1 - LEADER 3.1)

- Unterstützung gebietsübergreifender Kooperationsvorhaben (18.3.2 - LEADER 3.2)

- Unterstützung transnationaler Kooperationsvorhaben (18.3.3 - LEADER 3.3)

- Unterstützung der laufenden Kosten der LAG und der Kosten für Sensibilisierung über die lokale Entwicklungsstrategie (18.4 – LEADER 4)

Begründung der ausgewählten Maßnahmen auf der Grundlage der Interventionslogik, deren Bedarf in der SWOT-Analyse hergeleitet wurde:

Aufgrund der in der SWOT-Analyse begründeten

- Stärken 6.b-S-4, 6.b/a-S-5, 6.b/a-S-6 und 6.b/a-S-7,

- Schwächen 6.b-W-2, 6.b-W-3, 6.b-W-4 und 6.b-W-5,

- Chancen 6.a/b-O-3, 6.a/b-O-4, 6.a/b-O-5 und 6.b-O-6 sowie

- Risiken 6.a/b-T-3, 6.b-T-5 und 6.b-T-6

und der daraus abgeleiteten Bedarfe wird die Förderung der lokalen Entwicklung im länd-lichen Raum weiterhin auf der Grundlage einer integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) sowie der LEADER-Methode unterstützt, um die im ländlichen Raum Brandenburgs und den ländlichen Teilregionen Berlins vorhandenen vielfältigen ökonomischen und soziokul-turellen Potenziale besser ausschöpfen zu können. Eine besondere Herausforderung be-steht bei der Sicherung der Daseinsvorsorge unter den Bedingungen des demografischen Wandels und somit bei der weiteren Verbesserung von Attraktivität und Lebensqualität. Dem Strukturwandel in der Grundversorgung vor allem in dünn besiedelten Gemeinden wird sowohl mit einer räumlichen Konzentration von Produktion und Dienstleistungsange-boten als auch mit innovativen, multifunktionalen Angeboten, die temporär aber regelmä-ßig auch in kleineren Orten unterbreitet werden, begegnet. Insgesamt wird die Schaffung

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

102

und Verbesserung infrastruktureller Voraussetzungen (ländlicher Wegebau, Bürgerhäuser und -treffs, Dorfgemeinschaftseinrichtungen, Mehrgenerationenhäuser) gefördert, um mul-tifunktionale Angebote für Dienstleistungen, Versorgung, Betreuung, Freizeit- und Kultur und zivilgesellschaftliches Engagement in Gemeinden zu ermöglichen.

In den Handlungsempfehlungen zur Förderung des Tourismus im ländlichen Raum121 werden die Stärkung von Netzwerken als Schlüsselfaktor beim Aufbau von Wertschöp-fungsketten in der kleinteiligen Anbieterstruktur diese Tourismussegmentes und die Stär-kung der regionalen Identität für eine touristische Attraktivität begründet. Auch zukünftig soll neben Investitionen in die qualitative Verbesserung des Tourismus (einschl. Naherho-lung) die Vermarktung dieser Angebote gefördert werden, um die regional vorhandenen natürlichen und kulturellen Potenziale in den ländlichen Gebieten in Wert zu setzen. Auf diese Potentiale wird auch in der Landestourismuskonzeption122 verwiesen. Dieser wichti-ge Bereich für die wirtschaftliche Entwicklung in den ländlichen Gebieten soll über den Ausbau und die Vertiefung von Kooperationen und Unternehmenspartnerschaften (Zu-sammenarbeit) der im ländlichen Raum vertretenen Branchen vom Primärerzeuger, über die in Brandenburg insbesondere kleinstrukturierte Ernährungsbranche bis zur ländlichen Gastronomie weiter gestärkt werden.

Die Planung und nachhaltige Nutzung der bereitgestellten Fördermittel in den ländlichen Gebieten setzen eine lokale Bedarfsanalyse und regionale Entwicklungsstrategien voraus, die unter Beteiligung der betroffenen Bevölkerung erarbeitet und umgesetzt werden. Die im Rahmen von LEADER in der Förderperiode 2007 - 2013 geschaffenen Voraussetzun-gen und Kapazitäten werden weiterhin gefördert und ausgebaut.

Der integrierte Ansatz der regionalen Entwicklungsstrategien wird thematisch (sektoral) erweitert und deren thematische und regionale Schwerpunktsetzung wird mehrheitlich von den zivilgesellschaftlichen Strukturen in den Lokalen Aktionsgruppen im Rahmen des Förderspektrums des GSR selbst festgelegt. Die Subsidiarität bei der Entscheidungsfin-dung über die Förderwürdigkeit von Fördervorhaben durch die Lokalen Aktionsgruppen wird konsequent umgesetzt.

Den lokalen Aktionsgruppen wird empfohlen, die regionalen Entwicklungsstrategien so auszugestalten, dass eine "Integrierte Stadt- und Landentwicklung" unterstützt wird, eine harmonisierte Entwicklung der Regionalen Wirtschaftskerne und ihr ländliches Umland durch eine Koordinierung der Förderung aus den ESI-Fonds sichergestellt werden kann, eine integrative Einbindung der überregionalen INTERREG-Förderung ermöglicht wird, eine Stärkung des territorialen Zusammenhalts verankert werden kann und die Realisie-rung der Ziele zur Chancengleichheit und nachhaltigen Entwicklung auf lokaler Ebene durch eine entsprechende Ausgestaltung der Fördervorhaben garantiert wird.

Dabei wird zukünftig stärker darauf geachtet, dass eine Vernetzung der in den Regionalen Entwicklungskonzepten beschlossenen Aktivitäten sowohl mit lokalen Nachhaltigkeitsiniti-ativen als auch mit der Gleichstellungsinitiative und den Konzepten bzw. Aktionen des

121 BMWT „Tourismusperspektiven in ländlichen Räumen“, S. 22 122 MW “Landestourismuskonzeption Brandenburg 2011-2015“, S. 184

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

103

gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms123 erfolgt und damit eine aktive Unterstüt-zung dieser Initiativen durch die LAG möglich wird.

Auf Grundlage der VO (EU) xx/20xx (GSR) setzen die Lokalen Aktionsgruppen im Rah-men ihrer Strategien zwar auch zukünftig insbesondere Vorhaben der integrierten ländli-chen Entwicklung (ILE) der ELER-Priorität 6 um, die Regionalen Entwicklungskonzepte können zudem ein breites Spektrum an Maßnahmen aller ELER Prioritäten und der ande-ren EU-Fonds abdecken. Insofern wird LEADER auch einen Beitrag zur breiteren Veran-kerung der Ziele in allen anderen Entwicklungsprioritäten leisten können.

Die Einhaltung der übergeordneten Ziele und konzeptionellen Vorgaben der Länder Bran-denburg und Berlin wird im Wettbewerbs- und Genehmigungsverfahren der regionalen Entwicklungsstrategie gewährleistet.

Um die in Brandenburg vorhandene reiche Ausstattung an Naturgütern zu erhalten und zu verbessern, sollen Investitionen in das Naturerbe im ländlichen Raum insbesondere in Natura-2000-Gebieten und Großschutzgebieten unterstützt werden.

Schwerpunktbereich 6c: Verbesserter Zugang, Nutzungsmöglichkeiten und Qualität von Informations- und Kommunikationstechnologien in ländlichen Gebieten

1.254 Zeichen

Das Programm unterstützt diesen Schwerpunktbereich durch die Maßnahme

• „Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten“ mit der Teilmaß-nahme

- Basisdienstleistungen und Dorferneuerung - Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur (7.3 - BAS_SERV 3).

Begründung der ausgewählten Maßnahme auf der Grundlage der Interventionslogik, de-ren Bedarf in der SWOT-Analyse hergeleitet wurde:

Aufgrund der in der SWOT-Analyse festgestellten Schwäche 6.b-W- 4 und den daraus abgeleiteten Bedarf soll durch den Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitband-anschlüssen, der LTE-Versorgung sowie die Entwicklung von Konzepten der IKT-Nutzung die Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien insbesondere durch kapazitätsfördern-de Vorhaben der Nutzung des Internets unterstützt. Hierzu gehört u. a. die Internet basier-te Gestaltung von Angebotsprofilen des Kleingewerbes und Tourismus, der kulturellen Angebote und der sozialen Grundversorgungseinrichtungen (bspw. medizinische Versor-gung, Bildungsangebote) aber auch die Unterstützung der Einrichtung von Telearbeits-plätzen zur Erleichterung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in peripheren ländlichen Gebieten und der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

123 vgl.: Gute Lebensperspektiven - Faires Miteinander - Neue Chancen, Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für

das Land Brandenburg 2011 - 2014, http://www.masf.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/gleichstellungspolitisches_rahmenprogramm.pdf

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

104

Abbildung 7: Interventionslogik Priorität 6

GAP-Ziele

primär

sekundär

Thematische Ziele

(GSR)

Landespolitische

ELER-Schwerpunktsetzung

ELER-Priorität

ELER-Schwerpunktbereiche

Maßnahmen/Artikel/Code

Rentable

Nahrungsmittelerzeugung

Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher

Ressourcen und Klimamaßnahmen

Ausgewogene räumliche Entwicklung

9. Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämp-fung der Armut

1. Stärkung von Forschung,

technologischer Entwicklung

und Innovation

2. Verbesserung des Zugangs, der Nut-zung und Qualität der Informations- und Kommunikationstechnologien

6. Förderung der sozialen Eingliederung, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten

6a Erleichterung der Diversifizierung,

Gründung und Entwicklung von Kleinbetrieben und Schaffung von Arbeitsplätzen

6b Förderung lokaler Entwicklung in

ländlichen Gebieten 6c Verbesserter Zugang, Nutzungsmög-

lichkeiten und Qualität von Informa-tions- und Kommunikationstechnolo-

gien in ländlichen Gebieten

Investitio-nen in nicht-landwirt-schaftliche Tätigkeiten

(Art. 20. 1.b)

BUS_DEV 4

Ausarbeitung von Plänen für die Dorfent-wicklung und Bewirtschaf-tungsplänen für Natura 2000

(Art. 21.1. a) BAS_SERV 1

Wissens-transfer und Informati-onsmaß-nahmen

(Art. 15)

KNOW 1 KNOW 2 KNOW 3

4. Maßnahmen der ländlichen Entwicklung einschließlich von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwick-lung (CLLD/LEADER)

Unterstützung von Investitio-nen in Breit-bandinfra-struktur, den Zugang zu Breitband...

(Art. 21.1.c)

BAS_SERV 3

Kapazitätsauf-bau, Schulung, Vernetzung im Hinblick auf die Umsetzung einer lokalen Entwicklungs-strategie

(Art. 31, GSR-VO)

LEADER 1. 2

8. Förderung von Beschäfti-gung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte

Zusammenar-beit zwischen Akteuren der Landwirtschaft, Nahrungsmit-telkette und Tourismus

(Art. 36)

CO_OP 5

Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungs-strategie

(Art. 31 b GSR-VO)

LEADER 2

Kooperati-onstätigkei-ten

(Art. 44)

LEADER 3.1 - 3.3

Laufende Kosten und Kosten für die Sensibilisie-rung - LAG-Management

(Art. 31, GSR-VO)

LEADER 4

Investitionen in kleine Infra-strukturen incl. erneuerbare Energie-Infra-struktur für die lokale Versor-gung

(Art. 21.1. b)

BAS_SERV 2

Investitionen in örtliche Basisdienst-leistungen für die ländliche Bevölkerung

(Art. 21.1. d)

BAS_SERV 4

Investitionen in öffentliche Freizeit-/Tourismus-infrastruktur

(Art. 21.1.e)

BAS_SERV 5

Investitionen für die Verlage-rung von Tätig-keiten und Um-gestaltung von Gebäuden ... zur Verbesserung der Lebensbe-dingungen

(Art. 21.1. h) BAS_SERV 7

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

105

5.3 Beschreibung, wie die Querschnittsthemen berücksichtigt wer-den

Zeichenbegrenzung: 10.500 Zeichen = ca. 3 Seiten, Abb. erlaubt

- Innovation 15.818 Zeichen

Die Erhöhung der wirtschaftlichen und ökologischen Leistung von Land- und Forstwirtschaft sowie der Effizienz der Vermarktung und Verarbeitung landwirt-schaftliche Erzeugnisse erfordert die Einführung neuer Produktionsverfahren mit-hilfe von Investitionen. Mit dem Wissenstransfer und der Zusammenarbeit von Praktikern des Agrarsektors mit Forschungseinrichtungen werden Voraussetzun-gen für die Einführung innovativer Verfahren und Technologien und die eng damit verbundene bessere Qualifizierung der Beschäftigten geschaffen.

Die Mitwirkung im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Pro-duktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ soll entscheidend zum Wis-sens- und Technologietransfer beitragen. In Operationellen Gruppen soll die Zu-sammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis zielgerichtet auf die Bewältigung der neuen Herausforderungen der in den sechs ELER-Prioritäten manifestierten Ziele der ländlichen Entwicklung gerichtet werden.

Grobkonzept Umsetzung von EIP im Land Brandenburg („EIP BB 2014- 2020“):

I. Vorbemerkung, Ziel sowie Rechtsgrundlagen und finanzielle Anreize

Vorbemerkungen und Ziel

Innovation spielt künftig im Rahmen der Ziele der EUROPA 2020 Strategie eine große Rolle. Im ELER 2014 – 2020 wurde mit der Europäischen Innovationspart-nerschaft (EIP) ein spezielles und gleichzeitig neues Förderinstrumentarium im-plementiert. Die neue EU- Förderarchitektur unterstreicht die Notwendigkeit der Berücksichtigung von Innovation bei der Programmierung. Neben der EIP können auch weitere Maßnahmen, wie z.B. die der Bildung und Beratung prioritätsüber-greifend zur Umsetzung von Innovationen beitragen.

EIP hat zum Ziel, eine konkurrenzfähige und nachhaltige Landwirtschaft und Forstwirtschaft zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, muss EIP Brücken zwi-schen Forschung und Praxis bauen. Das Innovationsmodell der landwirtschaftli-chen EIP geht jedoch über die Beschleunigung des Transfers vom Labor in die Praxis durch die Verbreitung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse hinaus.

Die EIP folgt dem „interaktiven Innovationsmodell“, das sich auf die Einrichtung von Partnerschaften konzentriert – indem sie über bottom-up-Ansätze Landwirte, Berater, Forschung, Unternehmen und andere Akteure in Operationellen Gruppen (OPG´ en) verbindet. Innovationen unter EIP können technisch, technologisch, or-ganisatorisch, methodisch oder sozial sein und auf neuen oder traditionellen Prak-tiken basieren.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Rechtsgrundlagen

Artikel der - ELER- VO Entwurf Inhalt

61 Ziele der EIP

62 Operationelle Gruppen (OPG)

Umsetzung von EIP

63 Aufgaben der OPG

Finanzielle Anreize

Im Rahmen von EIP können

• die Einrichtung und laufende Kosten von OPG (i. V. m. Art. 36 (1) c, (5)),

• die Unterstützung von Projekten, die aus der EIP abgeleitet werden (i. V. m. Art. 36 (2), (6)) oder insbesondere auch

• Investitionskosten im Zusammenhang mit EIP (i. V. m. Art. 18(3))

gefördert werden.

Dadurch wird von Seiten der Kommission bei der Förderung ein deutlicher finanzi-eller Anreiz gesetzt.

Parallel ist der Ansatz der Europäischen Innovationspartnerschaft auch in der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschut-zes“ (GAK) in ausgewählten Förderungsgrundsätzen verankert.

II. EIP- Schwerpunkt BB und -Leitthemen BB

EIP- Schwerpunkt BB:

Unter Beachtung einer Ressourcen-, Klima und Umwelt schonenden, sowie tier-gerechten Wirtschaftsweise gilt es, durch innovative Projekte die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Brandenburger Land- Forst- und Ernährungswirtschaft zu verbessern.

In diesem Zusammenhang werden Lösungsansätze für technische, technologi-sche und organisatorische Innovationen durch neue Verfahren, Methoden und Produkte gesucht.

Folgende EIP- Leitthemen spiegeln dabei das Brandenburger Landesinteresse in besonderer Weise wieder:

EIP- Leitthemen BB:

1. Lösungsansätze zur Entwicklung effektiver, umweltgerechter und/ oder ökolo-gischer Anbau- und Nutzungsverfahren, Verbesserung der Produktivität der Pflanzenproduktion und des Gartenbaus über standortangepasste Sorten, Düngung und Bodenbearbeitung.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

107

2. Lösungsansätze zur Verbesserung der Tierhaltung durch tiergerechte und leis-tungsorientierte Haltungs- und Zuchtverfahren.

3. Lösungsansätze zur Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen durch gezielte Maßnahmen und verbesserte Bewirtschaftungsmetho-den im Bereich der Forstwirtschaft.

4. Verbesserung der Wertschöpfung land- und forstwirtschaftlicher Produkte durch innovative Verarbeitungs- und Vermarktungsprogramme zum Aufbau und Qualifizierung regionaler Wertschöpfungsketten.

III. Grundgedanken und Operationalisierung der Umsetzung von EIP in BB

An der Umsetzung von EIP in BB beteiligte Strukturen:

a) EIP- Koordinierung BB (EIP- K BB)

• zur effektiven und ordnungsgemäßen Umsetzung von EIP als Bestandteil der Programmplanung und -umsetzung im Rahmen der Förderperiode 2014 – 2020 nimmt die VB ELER Aufgaben der „EIP- Koordinierung“ ,wahr

• die EIP- K BB bettet sich netzwerktechnisch in das europäische („EIP- ser-vice point“) und nationale EIP- Netzwerk (vermutlich über die Deutsche Vernetzungsstelle (DVS) ein (Art. 53 Abs. 1 ELER- VO),

• die EIP- K BB hat insbesondere folgende Aufgaben:

o Grundsatzangelegenheiten im Zusammenhang mit der effektiven und ordnungsgemäßen Umsetzung von EIP im Rahmen der Förderperiode 2014 – 2020

o EIP- Koordinierung in administrativ- organisatorischer Sicht (insbeson-dere auch Steuerung des Gesamtprozesses),

o EIP- Netzwerkaufgaben,

o organisatorische Begleitung sowie Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des „EIP- Beirates BB“,

o Funktion als Helpdesk und Übermittlung von Informationen über die EIP an relevante Akteure,

o Unterstützung der Installierung von operationellen Gruppen und Unter-richtung über die im Rahmen der Unionspolitiken bestehenden Mög-lichkeiten,

o Erleichterung von Initiativen zur Schaffung von Clustern und OPG so-wie Unterstützung/ Beratung zur Entwicklung von Pilot- und/ oder De-monstrationsprojekten grundsätzlicher Art,

o Funktion als Ansprechpartner für Interessenten und (regionale/ thema-tische) OPG.

• die Aufgaben der EIP- K BB werden organisatorisch- administrativ in die Struktur der Verwaltungsbehörde ELER im Ministerium für Infrastruktur und

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

108

Landwirtschaft (MIL) eingebunden, insbesondere um an anderer Stelle kei-ne zusätzlichen Strukturen zu schaffen.

b) EIP- Beirat BB (EIP- B BB):

• zur fachlich- inhaltlichen Begleitung wird als Bewertungs- und Beschlussor-gan ein „EIP- Beirat BB“ gebildet,

• er tritt nach Bedarf auf Einladung der EIP- K BB zusammen, i.d.R. viermal im Jahr,

• der Beirat setzt sich wie folgt zusammen :

o 1 Vertreter der VB ELER BB,

o 4 Vertreter der Abteilung 3 MIL,

o 3 Vertreter aus der Wissenschaft,

o 3 Vertreter aus der Praxis und/oder des Berufsstandes,

Weitere Ausführungen zur Bildung des EIP- B BB siehe „Verfahren der Opera-tionalisierung“,

• der EIP- B BB hat u. a. folgende Aufgaben:

o Konstituierung,

o Beschluss einer eigenen Geschäftsordnung (auf Vorschlag der EIP- K BB),

o Beschluss über Eckdaten für ein mögliches „Interessensbekundungs-verfahren“,

o Beschluss über den Wettbewerbsaufruf/ die Wettbewerbsaufrufe und die darin enthaltenen Kriterien zur Auswahl einer OPG und den dazu-gehörigen Aktionsplänen,

o Prüfung, Bewertung und Beschluss über die Auswahl/ Bestätigung der OPG´ en einschließlich der Aktionspläne (AP) bzw. ggf. bei Änderun-gen in Bezug auf die OPG´ en und/ oder AP.

Die Kompetenzen des „EIP- B BB“ beziehen sich auf die Ebene der Prüfung, Be-wertung und Beschlussfassung der OPG´ en sowie derer Aktionspläne (Bestäti-gung der grundsätzlichen Förderwürdigkeit).

Die zuwendungsrechtliche Entscheidung (Bewilligung nach Prüfung der grundsätz-lichen Förderfähigkeit) über die Förderung der EIP- Einzelvorhaben, welche sich aus dem Aktionsplan ableiten müssen, obliegt der zuständigen Bewilligungsstelle.

c) Operationelle Gruppen (OPG)

• Elementare Voraussetzung für die Umsetzung eines EIP- Vorhabens ist die Bildung einer Operationellen Gruppe gem. Art. 62 ELER- VO sowie die Erar-beitung eines dazugehörigen Planes (Aktionsplan- AP), der gem. Art. 63 E-LER- VO folgendes beinhaltet:

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

109

o eine Beschreibung des innovativen Projektes, das entwickelt, getestet, angepasst oder durchgeführt werden soll,

o eine Beschreibung der erwarteten Ergebnisse und des Beitrages zum EIP- Ziel der Verbesserung der Produktivität und der nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung sowie,

o eine Beschreibung der geplanten Implementierung der Ergebnisse in die landwirtschaftliche Praxis.

� Vorgaben für die Förderfähigkeit einer OPG könnten sein:

o OPG besteht aus mind. 2 Mitgliedern aus verschiedenen Bereichen (Forschung, Wirtschaft, Gesellschaft) und können juristische oder na-türliche Personen sein,

o Organisationsform der Zusammenarbeit in einer OGP: gesellschaftli-cher Zusammenschluss möglich (Rechtsform frei), mind. jedoch Ko-operationsvereinbarung,

o Nachvollziehbare Darstellung des Bedarfs über EIP- K BB an EIP Bei-rat BB,

o Nachvollziehbare Darstellung von Steuerungselementen für Projekt-plananpassungs- und Exitstrategien,

o Nachvollziehbare Darstellung der Finanzierung (Eigenanteil).

� Kriterien für die Bewertung des Aktionsplanes könnten sein:

o Nachweis von Innovationslücken in Brandenburg,

o Nutzen des Innovationsansatzes für die Praxis,

o Innovationsansatz deckt Lücke in Brandenburg,

o Projekt beinhaltet einen ökonomischen und/ oder technischen bzw. verfahrensmäßigen Ansatz,

o Innovationsansatz betrifft förderfähige Innovationsarten der EIP in BB,

o Nachvollziehbare Darstellung der Methode, des voraussichtlichen Zeit-plans, der Aktivitäten und Arbeitsteilung,

o Nachvollziehbare Ableitung erwarteter Ergebnisse, Ergebnisse sind geeignet um Lücke zu schließen,

o Mind. 2 Jahre Projektlaufzeit.

� Innovationskriterien könnten sein:

o Neuartiges Produkt,

o Neuartige Anwendung/ Verfahren,

o Neuartige Leistung/ Dienstleistung,

o Neuartiger Produktionsprozess,

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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o Neuartige Organisationsform/-abläufe.

Dabei können Innovationen direkt durch Anpassung, Übertragung, neue Zusam-mensetzung oder neue Entwicklung entstehen. Dem Innovationsbegriff zugeord-net, ist ebenfalls der Weg zu einer Innovation.

• Bei der Durchführung ihrer innovativen Projekte müssen die OPG:

o Beschlüsse über die Ausarbeitung und Umsetzung innovativer Aktio-nen fassen und

o innovative Aktionen anhand von Maßnahmen durchführen, die im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014 – 2020 finanziert werden.

• Die OPG´ en sind zur Veröffentlichung der Ergebnisse ihrer Projekte ver-pflichtet. Sie sind auch verpflichtet, die Ergebnisse der EIP- K BB zur Veröf-fentlichung im deutschen und Europäischen Netzwerk in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

Abbildung 8: Struktur beteiligter Akteure

Verfahren der Operationalisierung von EIP im EPLR 2014 – 2020:

1. Auftakt-, Informations- und Diskussionsveranstaltung zu EIP am 19.09.2013 im MIL,

2. Zielgerichtetes Ansprechen von Personen/ Institutionen sowie Aufruf zur Mitar-beit im „EIP- B BB“,

3. Konstituierung „EIP- B BB“,

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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4. möglicherweise Initiierung eines Interessenbekundungsverfahren (in Bezug auf das Interesse an der Gründung einer OPG und für die qualifizierte Erarbeitung der Programmplanung) ,

5. Erarbeitung eines Wettbewerbsaufrufes und Festlegung von Kriterien zur Aus-wahl von

6. OPG´ en sowie Aktionsplänen,

7. Ausschreibung/ Wettbewerb (einmalig oder optional mehrmalig – je nach Ver-fügbarkeit

8. an Mitteln), der die wesentlichen EIP- Kriterien beschreibt sowie die landessei-tig prioritären EIP- Leitthemen für BB festlegt,

9. Prüfung, Bewertung und Beschluss über die OPGèn und deren Aktionspläne,

10. Begleitung der Umsetzungsphase der EIP- Vorhaben durch die OPG´en,

11. parallele Begleitung, Bewertung, Kommunikation und Publizierung durch die EIP- K BB.

Beschreibung des Prozesses hin zur Entwicklung von EIP- Vorhaben:

• Ausgangspunkt von EIP ist eine mögliche Idee,

• Parallel: Wettbewerbsaufruf der EIP- K BB,

• der potentielle Interessent dieser Idee wendet sich an die EIP- K BB innerhalb der Verwaltungsbehörde ELER im Ministerium für Infrastruktur und Landwirt-schaft,

• diese berät den potentiellen Bewerber über die formalen Anforderungen einer Förderung über EIP,

• die OPG beteiligt sich mit ihren Partnern ggf. an einem möglichen Interessen-bekundungsverfahren und erarbeitet einen Aktionsplan gemäß Art. 62, 63 E-LER- VO,

• damit bewirbt sich die OPG bei der EIP- K BB im Rahmen des Wettbewerbs,

• nach Vorkonsultation mit dem Interessenten bringt die EIP- K BB die Innovati-onsidee, den Aktionsplan als Vorlage in den EIP- B BB ein,

• dieser prüft, bewertet und beschließt über die OPG und den eingereichten AP sowie die darin fixierten Vorhaben.

Wissenschaftlicher Vorlauf und die schnelle Überführung wissenschaftlicher Er-kenntnisse in die breite Praxis sollen die Befriedigung des gestiegenen Bedarfs an ökologisch und regional erzeugten Produkten und die Verbesserung der Qualität der Produkte und der Produktion, eine Optimierung der Produktionsverfahren so-wie eine gezielte Entwicklung nachhaltiger Wertschöpfungsketten unterstützen.

Die Akteure im ländlichen Raum sollen für eine ressourcenschonende, energieeffi-zientere und nachhaltige, klimaresistente Entwicklung der Land-, Forst- und Er-

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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nährungswirtschaft sowie der ländlichen Wirtschaft sensibilisiert und befähigt wer-den. Netzwerke und Kooperationen sollen neue Wege der Entwicklung von um-weltverträglichen, klima- und ressourcenschonenden, an den Klimawandel anpas-sungsfähigen Produktionsverfahren und Dienstleistungen erkunden. Es sollen für eine standortgerechte, klima- und ressourcenschonende Land- und Forstwirtschaft strategischen Ansätze mit Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawan-dels erarbeitet und darin Forschungsergebnisse zur Landnutzung im Zusammen-hang mit dem Klimawandel und Klimaschutz integriert werden.

Die zielorientierte Umsetzung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen erfordert innovative Strukturen der Zusammenarbeit, die unterschiedliche Akteure im ländli-chen Raum einbeziehen und somit die erfolgreiche markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung unterstützen.

Rückkopplungen aus der Praxis an die Forschung und Wissenschaft sichern die stärkere Berücksichtigung regionalspezifischer Interessen und Wirkungen.

Innovative Aspekte gewinnen in der Regionalentwicklung mit Hilfe der LEADER- Methode an Bedeutung. Dabei werden vor allem unter Nutzung der Potenziale von Stadt-Umland-Beziehungen neue Wege der Zusammenarbeit und Vernetzung lo-kaler Akteure beschritten. Belange der wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Räume, der demografischen Entwicklung und individuellen Mobilität, der Reduzie-rung des Flächenverbrauches, des rationellen Umgangs mit Energie und der Bar-rierefreiheit sind stärker als bisher zu berücksichtigen.

Folgende Maßnahmen/Teilmaßnahmen sind insbesondere auf das Querschnitts-thema Innovation gerichtet:

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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- Umweltschutz 4.060 Zeichen

Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz werden durch gesamtgesellschaftliche An-sprüche zunehmend wichtige Wettbewerbsfaktoren im Agrarsektor.

Sie erfordern nicht nur Investitionen in das physische sondern auch in das Hu-mankapital und somit in die Vermittlung von Kenntnissen über die sozial, ökono-misch und ökologisch nachhaltige Entwicklung in der Land- und Forstwirtschaft sowie im ländlichen Raum. Informations- und Demonstrationsvorhaben sind auf einen verantwortungsvollen Umgang der Akteure im ländlichen Raum mit Natur und Landschaft sowie die Entwicklung von Unternehmensleitbildern zur Berück-sichtigung von Biodiversitäts- und Nachhaltigkeitsaspekten gerichtet. Die Berater-qualifizierung ist stärker auf die klima- und umweltfreundlichen land- und forstwirt-schaftlichen Praktiken zu adressieren.

Maßnahme Teilmaßnahme

Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen

Weiterbildung und Qualifizierung - Maßnahmen der Weiterbildung und des Erwerbs von Qualifikationen Demonstration und Information - Demonstrations- und Informationsmaßnahmen (im Umwelt- und Klimabereich) Exkursionen - Unterstützung von Exkursionen und Betriebsbesuchen

Beratungs-, Betriebsführungs-, und Vertretungsdienste

Beratung forstwirtschaftlicher Unternehmen - Unterstützung der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten Qualifizierung der Berater – Unterstützung der Ausbildung von Beratern

Investitionen in materielle Vermögenswerte

Einzelbetriebliche Investitionen- Investitionen, die die Gesamtleistung des landwirtschaftlichen Betriebes verbessern

Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten

Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten

Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten

Ausarbeitung von Plänen für Dorfentwicklung und von Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete und Gebiete von besonderem Naturwert Investitionen in kleine Infrastrukturen, einschließlich erneuerbare Energie-Infrastruktur für die lokale Versorgung Breitbandinfrastruktur - Unterstützung für Investitionen in Breitbandinfrastruktur, den Zugang zu Breitband und öffentliche e-Government-Dienste Förderung von Basisdienstleistungen - Investitionen in örtliche Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung Förderung der öffentlichen Freizeit- und Tourismusinfrastruktur - Unterstützung für Investitionen in der Freizeit- und Tourismusinfrastruktur Förderung der Dorfentwicklung - Unterstützung für Investitionen für Verlagerung von Tätigkeiten und Umgestaltung von Gebäuden oder anderen Anlagen innerhalb oder in der Nähe ländlicher Siedlungen

Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern

Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern - Unterstützung der Kosten für Vorbeugung von Waldschäden und Wiederherstellung

Ökologischer Landbau Einführung des ökologischen Landbaus Beibehaltung des ökologischen Landbaus

Zusammenarbeit

Vorhaben zur Entwicklung der Zusammenarbeit von Akteuren aus der Land-, Forst-und Ernährungswirtschaft und anderen Akteuren, die zum Klimaschutz, zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, zur Ressourcenschonung, Energieeffizienz sowie zur Nachhaltigkeit der Produktionsverfahren und Dienstleistungen beitragen - Unterstützung gemeinsamen Handelns zur Eindämmung des Klimawandels oder zur Anpassung an den Klimawandel

Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung -Unterstützung gemeinsamer Ansätze für Umweltprojekte und ökologische Verfahren

Schaffung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ Pilotprojekte zum Wissens- und Technologietransfer Unterstützung der Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren und Technologien

LEADER

Vorbereitende Unterstützung Unterstützung der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategie Laufende Kosten der LAG und Kosten für Sensibilisierung über die lokale Entwicklungsstrategie

Kooperation

Vorbereitende technische Unterstützung der Kooperation Gebietsübergreifende Kooperationsvorhaben Transnationale Kooperationsvorhaben

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Da die Wälder als artenreiche Biotope wichtige Umweltfunktionen wie die Erhal-tung der Biodiversität und den Schutz von Wasser und Boden erfüllen, dienen op-timale Voraussetzungen für Waldbrand- und Schadensbekämpfung bei Schäd-lingsbefall und die Wiederherstellung der Wälder nach Schadeinflüssen dem Um-weltschutz. Dies steht in enger Kohärenz zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Wertes der Waldökosysteme (Waldumbau). Durch die Si-cherung und Entwicklung von Waldlebensraumtypen mit hohem naturschutzfachli-chem Wert soll der ökologische Wert der Wälder erhöht werden. Dem dienen ins-besondere auch die Waldumweltmaßnahmen. Die Beratung der Waldbesitzer wird neben der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf die biologische Vielfalt, den Wasser- und Bodenschutz durch umwelt- und klimafreundliche Dienstleitungen zur Erhaltung der Wälder gerichtet.

Investitionen in Unternehmen sollen deren umweltbezogene Leistungsfähigkeit verbessern. Vorhaben der Flurbereinigung und der Verbesserung des Land-schaftswasserhaushalts leisten Beiträge zur Reduzierung des Flächenverbrauchs, Verringerung der Erosionsgefahr und des Abtrages des Bodens, Renaturierung von Gewässern, Verringerung der Eutrophierung in Gewässer und damit zur Ver-besserung der Strukturgüte im Gewässer sowie zu den Ausgleichsfunktionen des Wasserhaushaltes.

Ausgleichszahlungen und Bewirtschaftungspläne in Natura-2000-Gebieten sowie Projekte zur Verbesserung des natürlichen Erbes sind wichtige Umsetzungsin-strumente für das europäische, ökologische, kohärente Schutzgebietsnetz Natura 2000.

Zahlungen für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen bilden einen Schwerpunkt der Sicherung der biologischen Vielfalt und sind eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige auf die Belange des Naturschutzes, des Wasserhaushalt und der Ar-tenvielfalt abzielende Wirtschaftsweise. Umweltgerechte Produktionsverfahren ist vor allem auf die Verbesserung des Umweltzustands (Boden, Grund- und Oberflä-chenwasser, Klima, Luft, Artenvielfalt) gerichtet. Insbesondere die Zusammenar-beit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung und die Zusam-menarbeit bei der Umsetzung von Managementplänen in Natura-2000-Gebieten sollen die Anstrengungen für den Umweltschutz bündeln. Die Unterstützung der Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Konzepte für Umweltvorhaben bspw. auf größeren Flächen ermöglicht einen kohärenteren Umweltvorteil.

Der ökologische Landbau verbessert den Zustand vieler Umweltschutzgüter (Bo-den, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Luft) und darüber hinaus wird eine deutlich höhere Artenvielfalt erreicht. Durch den Verzichts auf synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel, die Anwendung abwechslungsreicherer Fruchtfolgen, den Einsatz organischer Dünger und die Anreicherung organischer Substanz im Boden können die Verbesserung der Boden- und Wasserqualität, die Verringerung des Nährstoffeintrags in das Grundwasser und die Wiederherstellung und Erhal-tung der biologischen Vielfalt unterstützt werden.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Die Beiträge von Vorhaben im Rahmen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ dienen auch der Verbesserung der Prozesse zur Bewahrung der Umwelt.

Folgende Maßnahmen/Teilmaßnahmen sind insbesondere auf das Querschnitts-thema Innovation gerichtet:

- Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen 4.183 Zeihen

- Die Weiterbildung soll über die Vermittlung von Kenntnissen über Energieeinspa-rung und über emissionsmindernde Produktionsverfahren sowohl im Pflanzenbau als auch in der Tierhaltung zur Eindämmung des Klimawandels beitragen. Darüber hinaus erfordern die Auswirkungen des Klimawandels Anpassungen seitens der Landwirtschaft. Qualifizierte Landwirte sind effizienter in der Lage, Arbeitsprozesse zu verändern. Die Qualifizierung von Beschäftigten zur Anwendungen energieeffi-zienter Verfahren mit reduzierten THG-Emissionen dient der betrieblichen Anpas-sung an den Klimawandel.

- Die Beratungen der Waldbesitzer berücksichtigen insbesondere die Förderung der Ressourceneffizienz und des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen und klimare-sistenten Wirtschaft durch umfangreicheren Waldumbau unter Beachtung der Po-tenziale der höheren CO2-Bindung betriebsspezifisch entsprochen werden. Die Beraterqualifizierung muss die Einführung und Anwendung betriebsbezogener

Maßnahme Teilmaßnahme

Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen

Beratungs-, Betriebsführungs-, und Vertretungsdienste

Investitionen in materielle Vermögenswerte

Einzelbetriebliche Investitionen- Investitionen, die die Gesamtleistung des landwirtschaftlichen Betriebes verbessern

Investitionen in land- und forstwirtschaftliche Infrastruktur

Flurbereinigung Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushalts

Nachhaltige naturnahe Gewässerentwicklung - Unterstützung nichtproduktiver Investitionen zum Schutz der Umwelt und des öffentlichen Wertes ökologisch wertvoller Gebiete

Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Aktionen/Vorbeugende Aktionen zur Verringerung der Auswirkungen von Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen

Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten

Ausarbeitung von Plänen für Dorfentwicklung und von Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete und Gebiete von besonderem Naturwert Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes - Unterstützung von Studien und Investitionen in das Naturerbe einschließlich Gebiete von hohem Naturwert Förderung der Dorfentwicklung - Unterstützung für Investitionen für Verlagerung von Tätigkeiten und Umgestaltung von Gebäuden oder anderen Anlagen innerhalb oder in der Nähe ländlicher Siedlungen

Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Ökologischer Landbau

Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder

Zusammenarbeit

Vorhaben zur Entwicklung der Zusammenarbeit von Akteuren aus der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft und anderen Akteuren, die zum Klimaschutz, zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, zur Ressourcenschonung, Energieeffizienz sowie zur Nachhaltigkeit der Produktionsverfahren und Dienstleistungen beitragen - Unterstützung gemeinsamen Handelns zur Eindämmung des Klimawandels oder zur Anpassung an den Klimawandel Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung -Unterstützung gemeinsamer Ansätze für Umweltprojekte und ökologische Verfahren Umsetzung von Managementplänen in Natura-2000-Gebieten - Unterstützung gemeinsamer Ansätze für Umweltprojekte und ökologische Verfahren Schaffung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ Pilotprojekte zum Wissens- und Technologietransfer

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Strategien zur Anpassung an den Klimawandel und die Minderung seiner Folgen einschließen.

- Investitionen im Agrarsektor sowie in die landwirtschaftliche Infrastruktur tragen durch ressourcensparende und emissionsmindernde Produktionsverfahren, Regu-lierung des Landschaftswasserhaushalts sowie naturnahe Gewässerentwicklung zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen bei. Eine bessere Ressourceneffizienz und kohlenstoffarme und klimaresistente nachhaltige Produktionsverfahren fördern die Kohlenstoffbindung

- Mit der Verbesserung des Hochwasserschutzes erfolgt eine Anpassung an Aus-wirkungen des Klimawandels und eine Verringerung negativer Folgen der durch den Klimawandel häufiger auftretenden Extremwetterereignissen.

- Projekte der Erhaltung und Verbesserung des natürlichen Erbes tragen dazu bei, den Klimawandel einzudämmen oder helfen Tier- und Pflanzenarten sich auf seine Auswirklungen einzustellen. Die Vermeidung von Waldbränden und Waldschäden sowie der Erhalt der Wälder und Waldumwelt- und-klimadienstleistungen dienen der CO2-Bindung und somit der Eindämmung des Klimawandels. Stabile Waldökosysteme sind eine wesentliche Voraussetzung, um angemessen auf den Klimawandel regieren zu können. Da die Stabilität und Multifunktionalität der Wäl-der infolge des hohen Anteils von Kiefernwäldern nur unzureichend gegeben ist, soll die Erhöhung des Anteils standortgerechter naturnaher Wälder durch die Ein-haltung von Verpflichtungen verbessert werden, die aufgrund von Umweltzielen eingegangen wurden, um Ökosystemleistungen zur Eindämmung des Klimawan-dels zu erbringen.

- Durch Agrarumwelt- und -klimamaßnahmen und den ökologischen Landbau wird ein Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels geleistet, bspw. durch die Ein-dämmung klimarelevanter Emissionen infolge der Bindung von Kohlenstoff im Humus, durch den Zwischenfruchtanbau und Untersaaten als Winterbegrünung und extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland sowie durch den Verzicht oder die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln. Regio-nal erzeugte und vermarktete ökologische Produkte tragen zur Vermeidung langer Transportwege bei.

- Durch Berücksichtigung der Belange der demografischen Entwicklung und des ra-tionellen Umgangs mit Energie sollen die Folgen des Klimawandels im ländlichen Raum weitgehend reduziert werden. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter Beachtung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen. Vor-rangig soll eine Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Erhaltung und Nutzung bzw. multifunktionale Umnutzung von vorhandener Bausubstanz erreicht werden.

- Vorhandene Bausubstanz soll ressourcensparend für die Etablierung und Entwicklung kleiner Unternehmen sowie neuer Angebote bei Dienstleistungen und im Tourismus weiter genutzt bzw. einer Umnutzung zugeführt. Die Schaffung wohnortnaher Arbeitsplätze, die Einkommensverbesserung der ortsansässigen Bevölkerung und die angestrebte Konzentration von Dienstleistungsangeboten wirken dem ökonomischen Abwanderungsdruck entgegen und vermindern ver-

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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kehrsbedingte Belastungen der Umwelt durch Reduzierung des Individualver-kehrs.

- Folgende Maßnahmen/Teilmaßnahmen sind insbesondere auf das Querschnitts-thema Innovation gerichtet:

- Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung (Artikel 7 der VO (EU) Nr. xx/20xx (GSR)) 2.701 Zeichen

Die Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung ist gemäß

ESI Verordnung im Artikel 9 als bereichsübergreifender Grundsatz im EPLR 2014 – 2020 als verankert. Desgleichen sind die Ex-ante-Konditionalitäten in Bezug auf die Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung gem. Kapitel X.X erfüllt. Aufgrund der spezifischen Ausrichtung zur Verwirklichung der Ziele gem. Art. 4 ELER-VO ist die Anwendung des Gender Mainstreaming sowie die Umsetzung des Nichtdiskriminierungsprinzips nicht bei allen Maßnahmen relevant.

Im Rahmen des Erstellungsprozesses des EPLR 2014 – 2020 wurden die Maß-nahmen der Art. 28 bis 31 ESI-VO i. V. m. Art. 44 und 45 ELER-VO (LEADER) sowie Art. 21 ELER-VO als „genderrelevant“ identifiziert. Die Wirkungen der gen-derrelevanten Maßnahmen auf die Chancengleichheit von Männern und Frauen sind im gesamtgesellschaftlichen Kontext eher gering und werden durch andere Wirkungen überlagert.

In den Prozess der Erarbeitung des EPLR 2014 – 2020 wurden nach dem Prinzip der Partnerschaft alle gleichstellungsrelevanten Akteure und Interessenvertreter einbezogen.

Maßnahme Teilmaßnahme

Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen Beratungs-, Betriebsführungs-, und Vertretungsdienste

Investitionen in materielle Vermögenswerte Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Aktionen/Vorbeugende Aktionen zur Verringerung der Auswirkungen von Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten

Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen Ökologischer Landbau Zahlungen im Rahmen von Natura 2000

Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder

Zusammenarbeit

Vorhaben zur Entwicklung der Zusammenarbeit von Akteuren aus der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft und anderen Akteuren, die zum Klimaschutz, zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, zur Ressourcenschonung, Energieeffizienz sowie zur Nachhaltigkeit der Produktionsverfahren und Dienstleistungen beitragen - Unterstützung gemeinsamen Handelnszur Eindämmung des Klimawandels oder zur Anpassung an den Klimawandel

Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung - Unterstützung gemeinsamer Ansätze für Umweltprojekte und ökologische Verfahren Umsetzung von Managementplänen in Natura-2000-Gebieten - Unterstützung gemeinsamer Ansätze für Umweltprojekte und ökologische Verfahren Schaffung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ Pilotprojekte zum Wissens- und Technologietransfer Unterstützung der Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren und Technologien

LEADER Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategie

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Wesentliche Herausforderungen für die Förderperiode 2014 – 2020 für den be-reichsübergreifenden Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung liegen in der Verwirklichung der Ziele:

- Vereinbarkeit von Familie und Beruf

- Steigerung der Frauenwettbewerbsbeteiligung, insbesondere durch Unterstüt-zung von Existenzgründungen und Unternehmensförderung (Klein- und Klein-stunternehmen)

Im Wettbewerbsaufruf zur Auswahl der Leader Regionen ist der bereichsübergrei-fende Grundsatz der Gleichstellung bei der Beschreibung der regionalen Entwick-lungsstrategie zu beachten sowie wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern in den Entscheidungs- und Managementstrukturen sowie in Gremien zur Vorhabensauswahl gefordert.

Bei der Entwicklung von Richtlinien wird bei der Auswahl der Fördergegenstände geprüft, inwieweit das QZ Chancengleichheit verankert und entsprechende Indika-toren entwickelt werden können

Für alle „genderrelevanten“ Maßnahmen werden die Gender Mainstreaming-Anforderungen gewährleistet, in dem eine explizite Berücksichtigung in den für die Förderung zugrunde liegenden Strategien für lokalen Entwicklung gefordert wird. Eine Programmbegleitung erfolgt auf Ebene der Maßnahmen über die ge-schlechts- bzw. altersspezifisch differenzierte Erfassung ausgewählter Gemeinsa-mer Indikatoren.

Im Rahmen der Evaluierungen während des Programmdurchführungszeitraumes sowie der erweiterten Jährlichen Durchführungsberichte 2017 und 2019 wird die

Umsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung

überprüft und bewertet.

- Nachhaltige Entwicklung (Artikel 8 der VO (EU) Nr. xx/20xx (GSR)) 1.367 Zeichen

Die Politik der Landesregierung orientiert sich am Leitbild der Nachhaltigen Ent-wicklung, das in einer entsprechenden Ausgestaltung aller Politikbereiche seinen Niederschlag findet. Sie hat hierzu einen Prozess zur Erarbeitung einer Landes-nachhaltigkeitsstrategie begonnen, die mit dem Beginn der neuen Förderperiode vom Landeskabinett verabschiedet werden soll. Diese wird zusammen mit den Zielen des Artikels 8 der ESI-Verordnung und anderen Dokumenten der EU sowie der Partnerschaftsvereinbarung zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission den Rahmen für die Umsetzung des bereichsübergreifenden Grund-satzes Nachhaltige Entwicklung bilden.

Der EPLR wird insbesondere hinsichtlich des Natur- und Umweltschutzes, der Verbesserung der Ressourceneffizienz, des Klimaschutzes, der Anpassung an den Klimawandel, der Katastrophenresistenz sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements Beiträge leisten. Hierzu sind in allen Phasen der Program-mierung und Umsetzung der Intervention geeignete und wirksame Maßnahmen vorgesehen.

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Bei der Erarbeitung des EPLR wurde der mögliche Beitrag des bereichsübergrei-fenden Grundsatzes Nachhaltige Entwicklung identifiziert und bewertet. Ausge-hend von hierbei festgestellten Bedarfen bzw. Potenzialen wurden unter Beteili-gung der hierfür fachlich zuständigen Bereiche geeignete Ziele und spezifische Maßnahmen festgelegt.

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5.4 Ergebnistabelle der Interventionslogik in der die Prioritäten und Unterprioritäten gezeigt werden, die für das EPLR ausgewählt wurden, die quantifizierten Ziele und die Kombination der Maß-nahmen die zur Zielerreichung benützt werden

Tabelle wird automatisch generiert. Zielquantifizierung erfolgt nach Festlegung der finan-ziellen Ausstattung

Tabelle 7: Ergebnistabelle der Interventionslogik

Priorität 1

Schwerpunktbereich Quantifiziertes Ziel Maßnahmekombination

a Maßnahme x

Maßnahme y

Maßnahme z

b Maßnahme x

Maßnahme y

Maßnahme z

c Maßnahme a

Maßnahme b

Maßnahme c

Priorität 2

a Maßnahme x

Maßnahme y

Maßnahme z

b

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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5.5 Beschreibung der Maßnahmen zur Vereinfachung der Pro-grammumsetzung und Beschreibung der Beratungskapazitäten

Zeichenbegrenzung: 10.500 Zeichen = ca. 3 Seiten, Abb. erlaubt

In Erarbeitung: Thematik befindet sich noch in der Diskussion der Ausgestaltung der (Durchführungs-) Verordnungen, wofür weitere EU-Vorgaben und -erläuterungen erforder-lich sind. Abstimmung im Rahmen der Nationalen Rahmenregelung in Zuständigkeit des Bundes

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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6. Bewertung der Ex-ante-Konditionalitäten

In Erarbeitung – Thematik befindet sich noch in der Diskussion der Ausgestaltung der (Durchführungs-) Verordnungen; zum Teil in Zuständigkeit des Bundes.

Nachfolgende Texte stammen aus dem am 25. Oktober 2012 vorgelegten Endbericht „Analyse zur sozioökonomischen Lage im Land Brandenburg – Handlungsempfehlungen zum Einsatz der EU-Fonds 2014–2020“ von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

6.1 Evaluierung der allgemeinen Konditionalitäten

Für die Förderperiode 2014–2020 werden neue Konditionalitätsvorschriften eingeführt. Unter anderem werden Ex-ante-Konditionalitäten definiert, d. h. die Bedingungen, die vor der Mit-telauszahlung erfüllt sein müssen. Mittels der thematischen und allgemeinen Ex-ante-Konditionalitäten wird sichergestellt, dass die Voraussetzungen für einen effizienten Einsatz der Strukturfonds erfüllt sind. Geeignete strategische, ordnungspolitische und institutionelle Rahmenbedingen ermöglichen eine wirksame Unterstützung durch die Fondsmittel

Die thematischen Ex-ante-Konditionalitäten sind den einzelnen thematischen Zielen zuge-ordnet, wohingegen die allgemeinen Ex-ante-Konditionalitäten sieben Bereichen, z. B. Anti-diskriminierung, Gleichstellung von Männern und Frauen, Menschen mit Behinderung und anderen, zugeordnet werden. Wenn die Ex-ante-Konditionalitäten nicht erfüllt sind, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, welche die Erfüllung bis spätestens zwei Jah-re nach der Annahme der Partnerschaftsvereinbarung oder bis zum 31. Dezember 2016 ge-währleisten.

In der folgenden Tabellen werden die Ergebnisse der Bewertung der thematischen und all-gemeinen Ex-ante-Konditionalitäten zusammengefasst. Es werden Angaben zur Relevanz der Konditionalitäten für das Land Brandenburg gemacht und der Erfüllungsstand in Bran-denburg und auf Bundesebene dargestellt.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

123

Tabelle 8: Bestandsaufnahme des Erfüllungsstandes der thematischen Ex-ante-Konditionalitäten

124

http://www.innovatives-brandenburg.de/files/documents/ZFS-IKT-M.pdf

Lfd. Nr.

Ex-ante-Konditionalitäten nach Themen Relevant für die regiona-le Ebene?

Erfüllungsstand in Brandenburg Erfüllungsstand auf Bundesebene

Thematisches Ziel 1: Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation

1.1. Forschung und Innovation:

Mit einer nationalen oder regionalen Innovationsstra-tegie für eine intelligente Spezialisierung im Einklang mit dem Nationalen Reformprogramm werden private Ausgaben für Forschung und Innovation mobilisiert, die den Merkmalen funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation entsprechen.

JA Erfüllt.

Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Bran-denburg (innoBB):

► Identifizierung von 5 gemeinsamen Clustern (Gesundheits-wirtschaft, Energietechnik, Verkehr/Mobilität/Logistik, IKT/Medien/Kreativwirtschaft, Optik)

► Identifizierung von 4 Querschnittsthemen (Werkstof-fe/Materialien, Produktions- und Automatisierungstechnik, Clean Technologies, Sicherheit)

► Identifizierung von 4 brandenburgspezifischen Clustern (Er-nährungswirtschaft, Kunststoffe/Chemie, Metall, Tourismus)

► Konzentration auf einige wenige Prioritäten gegeben ► Maßnahmen zur FTE-Förderung thematisiert ► Kontroll- und Überprüfungssystem ist eingerichtet (Vermark-

tungsinstrumente wie Innovationsgipfel, Lenkungskreis, Clus-termanagement, Clustermonitoring).

-

Thematisches Ziel 2: Informations- und Kommunikationstechnologien – Verbesserung von Zugang sowie Nutzung und Qualität

2.1. Digitales Wachstum:

Eine nationale oder regionale Innovationsstrategie für eine intelligente Spezialisierung weist ein eige-nes Kapitel über digitales Wachstum auf, mit dem die Nachfrage nach erschwinglichen, hochwertigen und interoperablen IKT-gestützten privaten und öffentlichen Diensten angeregt und die Akzeptanz bei Bürgern (u. a. bei benachteiligten Bevölke-rungsgruppen), Unternehmen und Behörden auch im Rahmen von länderübergreifenden Initiativen gesteigert wird.

JA Partiell erfüllt.

► IKT ist als eigenes Cluster definiert. ► Zukunftsfeldstrategie IKT/Medien124

► SWOT-Matrix erstellt ► Ziele definiert ► Es ist zu prüfen, ob die Bedarfserhebung zur Verbesse-

rung des Aufbaus von IKT-Kapazitäten durch den Breit-bandatlas sichergestellt ist.

Offene Punkte:

► Elemente für digitales Wachstum fehlen in der Strategie: ► Es ist zu prüfen, ob die SWOT nach dem Scoreboard der

Digitalen Agenda für Europa erstellt wurde. ► Es ist zu prüfen, ob eine Analyse über die Abstimmung

von Angebot und Nachfrage durchgeführt wurde.

-

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

124

125 Siehe: http://www.euractiv.de/unternehmen-und-arbeit/artikel/bilanz-des-small-business-act-004413.

► Es ist zu prüfen, ob die Ziele in den Bereichen digitale Kompetenz und Inklusion, elektronische Zugänglichkeit und elektronische Gesundheitsdienste mit den einschlägi-gen Strategien auf nationaler oder regionaler Ebene ab-gestimmt wurden.

2.2. Infrastruktur im Bereich NGA (Zugangsnetze der nächsten Generation):

In nationalen NGA-Plänen, in denen auf regionale Maßnahmen zur Verwirklichung der EU-Zielvorgaben für den schnellen Internetzugang eingegangen wird, liegt der Schwerpunkt auf Berei-chen, in denen auf dem Markt keine mit den EU-Bestimmungen für Wettbewerb und staatliche Bei-hilfen konforme offene Infrastruktur zu erschwingli-chen Preisen und in angemessener Qualität verfüg-bar ist; ferner werden durch diese Pläne für benach-teiligte Bevölkerungsgruppen zugängliche Dienste bereitgestellt.

NEIN - Auf Bundesebene erfüllt.

► Breitbandstrategie des BMWi

► Breitbandatlas ► Förderung des BMBF zum

Themenfeld „Breitband-Zugangsnetze der nächsten Generation“ im Rahmen der Förderprogramme „Optische Technologien“ und „IKT 2020“

Thematisches Ziel 3: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)

3.1. Für die effiziente Umsetzung des Small Business Act (SBA) und die Überprüfung des SBA vom 23. Februar 2011 mit dem Grundsatz „Vorfahrt für KMU in Europa“ wurden konkrete Maßnahmen durchge-führt.

JA Erfüllt.

► Verabschiedung der EER-Strategie (European Enterprise Regi-ons) für die Umsetzung der Prinzipien des SBA im Land Bran-denburg

Auf Bundeseben erfüllt.125

► KMU-Test ► KMU-Ombudsmann ► Drittes Mittelstandsentlas-

tungsgesetz (23 Maßnah-men zur Reduktion des Verwaltungsaufwandes)

► Förderung des Gründerum-feldes

3.2. Umsetzung in nationales Recht der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.

NEIN - Auf Bundesebene partiell erfüllt.

Gesetzentwurf auf Bundesebene liegt vor.

Die Richtlinie soll durch eine Änderung des Bürgerlichen Ge-setzbuchs, des Einführungsgeset-zes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und des Unterlassungsklagenge-

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

125

126 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2008): http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/das_gesamt_bf.pdf

setzes umgesetzt werden.

Thematisches Ziel 4: Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft

4.1. Energieeffizienz:

Umsetzung in nationales Recht der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieef-fizienz von Gebäuden nach Artikel 28 dieser Richtli-nie.

Einhaltung von Artikel 6 Absatz 1 der Entscheidung Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Anstrengun-gen der Mitgliedstaaten zur Reduktion ihrer Treib-hausgasemissionen mit Blick auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Gemeinschaft zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020.

Umsetzung in nationales Recht der Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen. Umsetzung in nationa-les Recht der Richtlinie 2004/8/EG des Europäi-schen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebe-darf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energie-binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG.

NEIN - Auf Bundesebene erfüllt.

Das EEG, als nationales Instru-ment, deckt alle Inhalte ab.

4.2. Erneuerbare Energien:

Umsetzung in nationales Recht der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nut-zung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG.

NEIN - Auf Bundesebene erfüllt.

Das EEG, als nationales Instru-ment, deckt alle Inhalte ab.

Thematisches Ziel 5: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und Risikoprävention

5.1. Risikoprävention und Risikomanagement:

In nationalen oder regionalen Risikobewertungen für das Katastrophenmanagement wird auf die Anpas-

JA Erfüllt. Auf Bundesebene erfüllt.

► Deutsche Anpassungsstra-tegie an den Klimawandel126

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

126

127 siehe: http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/abfallpolitik/kreislaufwirtschaft/doc/1954.php 128

siehe: http://gl.berlin-brandenburg.de/landesentwicklungsplanung/lepbb.html

sung an den Klimawandel eingegangen. ► Aktionsplan Anpassung mit Definition der Aufgaben der Länder und Zuständigkeiten bzgl. Risikomonitoring etc.

► Potsdam-Instituts für Klima-folgenforschung führend auf diesem Gebiet

Thematisches Ziel 6: Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen

6.1. Wasserwirtschaft:

Hier

a) besteht eine Wassergebührenpolitik, die an-gemessene Anreize für die Benutzer darstellt, Wasserressourcen effizient zu nutzen, und

b) leisten die verschiedenen Wassernutzungen einen angemessenen Beitrag zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen, so wie dies in Artikel 9 der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ord-nungsrahmens für Maßnahmen der Gemein-schaft im Bereich der Wasserpolitik vorgese-hen ist.

JA Erfüllt.

Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 2004 (GVBl. I/2005, Nr. 5, S. 50); zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezem-ber 2011 (GVBl. I/2011, Nr. 33)

Auf Bundesebene erfüllt.

Es gilt auf Bundesebene das Gesetz zur Ordnung des Was-serhaushalts (Wasserhaushalts-gesetz) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2585).

6.2. Abfallwirtschaft:

Umsetzung der Richtlinie 2008/98/EG des Europäi-schen Parlaments und des Rates vom 19. Novem-ber 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimm-ter Richtlinien und insbesondere Aufstellung von Abfallbewirtschaftungsplänen im Einklang mit dieser Richtlinie und mit der Abfallhierarchie.

NEIN - Auf Bundesebene partiell erfüllt.

Die Umsetzung in nationales Recht ist noch nicht abge-schlossen, sondern derzeit noch laufend.127

Thematisches Ziel 7: Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen

7.1. Straßenverkehr:

In einem umfassenden nationalen Verkehrsplan werden auf angemessene Weise Prioritäten für die Investitionen aufgestellt, die in das transeuropäi-sche Verkehrsinfrastrukturnetz (TEN-V), in das Gesamtnetz (ausgenommen Investitionen in das

JA Erfüllt.

► Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg128

Auf Bundesebene erfüllt.

► Bundesverkehrswegeplan

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

127

129

siehe: http://gl.berlin-brandenburg.de/landesentwicklungsplanung/lepbb.html 130 siehe: http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.153393.de 131 http://www.arbeitsagentur.de/nn_25874/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Beratung/Beratung-Nav.html 132 http://www.euractiv.de/unternehmen-und-arbeit/artikel/bilanz-des-small-business-act-004413

TEN-V-Kernnetz) und in die sekundären Anbindun-gen (einschließlich öffentlicher Verkehr auf regiona-ler und lokaler Ebene) getätigt werden.

7.2. Schienenverkehr:

In einem eigenen Schienenverkehrskapitel des umfassenden nationalen Verkehrsplans werden auf angemessene Weise die Prioritäten für die Investiti-onen in das Kernnetz des transeuropäischen Ver-kehrsinfrastrukturnetzes (TEN-V), in das Gesamt-netz (außer Investitionen in das TEN-V-Kernnetz) und in die sekundären Anbindungen des Schienen-systems je nach deren Beitrag zu Mobilität, Nach-haltigkeit und Auswirkungen auf das nationale und europäische Netz aufgestellt.

Mit den Investitionen werden rollendes Material, Interoperabilität und Aufbau von Kapazitäten geför-dert.

JA Erfüllt.

► Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg129 ► Landesnahverkehrsplan130

Offener Punkt:

► Es ist zu prüfen, ob die TEN-V hinreichend berücksichtigt wurde.

Auf Bundesebene erfüllt.

► Bundesverkehrswegeplan

Thematisches Ziel 8: Förderung von Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte

8.1. Zugang zu Beschäftigung für Arbeitsuchende und Nichterwerbstätige und Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte:

Gestaltung und Durchführung einer aktiven Ar-beitsmarktpolitik in Abstimmung mit den beschäfti-gungspolitischen Leitlinien und den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union im Hinblick auf günstige Bedingungen für die Schaf-fung von Arbeitsplätzen.

NEIN - Auf Bundesebene erfüllt.

Die Ex-ante-Konditionalität wird durch Maßnahmen und Leistun-gen der BA umgesetzt.131

8.2. Selbstständigkeit, Unternehmergeist und Gründung von Unternehmen:

Mit einer umfassenden Strategie werden Unterneh-mensgründungen im Einklang mit dem Small Busi-ness Act sowie den beschäftigungspolitischen Leit-linien und den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union im Hinblick auf

JA Erfüllt.

► Verabschiedung der EER-Strategie für die Umsetzung der Prinzipien des SBA

Auf Bundesebene erfüllt.132

► KMU-Test ► KMU-Ombudsmann ► Dritter Mittelstandsentlas-

tungsgesetz (23 Maßnahmen zur Reduk-tion des Verwaltungsauf-

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

128

133

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25874/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Beratung/Beratung-Nav.html 134

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25290/Navigation/zentral/Buerger/Arbeit/Vermittlung/Arbeit-im-Ausland/Arbeit-im-Ausland-Nav.html 135

http://www.arbeitsagentur.de/nn_29928/Navigation/Dienststellen/besondere-Dst/ZAV/ZAV-Nav.html 136 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aeltere-menschen.html 137

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25870/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Arbeitslosigkeit-droht/Arbeitslosigkeit-droht-Nav.html

günstige Bedingungen für die Schaffung von Ar-beitsplätzen gefördert.

wands) ► Förderung des Gründerum-

feldes

8.3. Modernisierung und Ausbau der Arbeitsmarktinstitu-tionen, einschließlich Maßnahmen zur Förderung der länderübergreifenden Mobilität der Arbeitskräfte:

- Modernisierung und Ausbau der Arbeitsmarktinsti-tutionen im Einklang mit den beschäftigungspoliti-schen Leitlinien,

- im Vorfeld von Reformen der Arbeitsmarktinstituti-onen wird eine klare Strategie festgelegt und eine Ex-ante-Bewertung unter Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Dimension durchgeführt.

NEIN - Auf Bundesebene erfüllt.

Die Ex-ante-Konditionalität wird durch Maßnahmen und Leistun-gen der BA umgesetzt. 133, 134, 135

8.4. Aktivität und Gesundheit im Alter:

Maßnahmen für ein aktives Altern werden im Ein-klang mit den beschäftigungspolitischen Leitlinien gestaltet und durchgeführt.

NEIN - Auf Bundesebene erfüllt.

Die Ex-ante-Konditionalität wird durch Maßnahmen und Leistun-gen des BMFSFJ umgesetzt.136

8.5. Anpassung von Arbeitnehmern, Unternehmen und Unternehmern an den wirtschaftlichen Wandel:

Maßnahmen für einen vorausschauenden und er-folgreichen Umgang mit Wandel und Umstrukturie-rung auf allen relevanten Ebenen (nationale, regio-nale, lokale und branchenspezifische Ebene).

JA Erfüllt.

Es werden alle beschäftigungspolitischen und wirtschaftsfördernden Aktivitäten im Rahmen eines regelmäßigen Austauschs zwischen Wirtschafts- und Sozialpartnern oder im Rahmen von Tarifverhand-lungen (Tarifautonomie) diskutiert und beschlossen.

Weiterhin existieren abgestimmte Pläne, die regionale und/oder branchenstrukturelle Besonderheiten aufgreifen und umsetzen.

Auf Bundesebene erfüllt.

Die Ex-ante-Konditionalität wird durch Maßnahmen und Leistun-gen der BA umgesetzt.137

Thematisches Ziel 9: Investitionen in Kompetenzen, Bildung und lebenslanges Lernen

9.1. Vorzeitiger Schulabbruch:

Umfassende einschlägige Strategie im Einklang mit

JA Erfüllt. Auf Bundesebene erfüllt.

Förderstrategie für leistungs-

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

129

138 http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2010/2010_03_04-Foerderstrategie-Leistungsschwaechere.pdf 139 http:/www.mwfk.brandenburg.de/media_fast/4055/Hochschulentwicklungsplan.pdf 140 http://www.bmbf.de/de/6142.php 141 http://www.bmbf.de/de/15375.php 142 http://www.bmas.de/DE/Themen/Aus-und-Weiterbildung/Weiterbildung/inhalt.html 143 http://www.bmas.de/DE/Themen/Aus-und-Weiterbildung/Ausbildungspakt/ausbildungspakt.html 144 http://www.perspektive50plus.de/beschaeftigungspakte/deutschlandkarte/brandenburg/

den Empfehlungen des Rates vom 28. Juni 2011 für politische Strategien zur Senkung der Schulabbre-cherquote.

Daten und Fakten zur Schulabbrecherquote liegen vor. schwächere Schülerinnen und Schüler

(Beschluss der Kultusminister-konferenz vom 04.03.2010)138

9.2. Hochschulbildung:

Strategien auf nationaler oder regionaler Ebene zur Steigerung der Hochschulabschlussquote sowie von Qualität und Effizienz der Ausbildung im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 10. Mai 2006: „Das Modernisierungsprogramm für Universi-täten umsetzen – Bildung, Forschung und Innovati-on“.

JA Erfüllt.

► Hochschulentwicklungsplan des Landes Brandenburg bis 2025 vom 26.03.2013139

Auf Bundesebene erfüllt.

► Hochschulpakt zielt auf die Steigerung von Zahl der Studierenden ab.140

► Qualitätspakt Lehre141 ►

9.3. Lebenslanges Lernen:

Nationaler und/oder regionaler strategischer Rah-men für lebenslanges Lernen im Einklang mit den strategischen Leitlinien auf Unionsebene.

JA Partiell erfüllt.

Die geforderten Maßnahmen im Bereich des LLL werden in BB umgesetzt (ESF). Ein strategischer Rahmen als eigenständige Strategie fehlt bislang.

Die aktuell mit dem Thema betraute interministerielle Arbeitsgruppe unter der Federführung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie erarbeitet Teilbereiche einer Strategie. Ein gemeinsames Dokument fehlt.

Es gibt klare Zuständigkeiten und Ansprechpartner für Weiterbil-dung in den Ministerien, die weiterführende Hinweise geben kön-nen.

Offene Fragen:

► Ein strategischer Rahmen fehlt (sowohl national als auch regional).

► Die Strategie des ESF-OP des Landes beinhaltet die gefor-derten Ziele. Das ist nicht hinreichend zur Erfüllung der Ex-ante-Konditionalität.

► Einbindung der Vereinigungen der Zivilgesellschaft? ► Einsatz von Transparenzinstrumenten (Berichtswesen)?

Auf Bundesebene erfüllt.

► Weiterbildungsangebote aus dem SGB III142

► Ausbildungspakt143 ► Bundesprogramm Perspek-

tive 50plus144

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

130

Tabelle 9: Bestandsaufnahme des Erfüllungsstandes der allgemeinen Ex-ante-Konditionalitäten

145 http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/forschungsbericht-der-3-armuts-und-reichtumsbericht-der-bundesregierung.html 146 http://www.masf.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/lebenslagen.pdf

Thematisches Ziel 10: Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut

10.1. Aktive Eingliederung – Integration marginalisierter Gemeinschaften wie etwa der Roma:

- Eine nationale Strategie zur Reduzierung der Ar-mut im Einklang mit der Empfehlung der Kommissi-on vom 3. Oktober 2008 zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen und den beschäftigungspolitischen Leitlinien wird umgesetzt.

- Eine nationale Strategie zur Eingliederung der Roma im Einklang mit dem EU-Rahmen für nationa-le Strategien zur Integration der Roma liegt vor.

- Maßgebliche Interessenträger werden bei der Inanspruchnahme der Fonds unterstützt.

JA Partiell erfüllt.

Es existiert keine regionale Strategie zur Reduzierung der Armut.

Auf Bundesebene sind Maßnahmen zu einer „konzentrierter Ar-mutsbekämpfung“ im 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundes-regierung (Kapitel IV und V) enthalten (4. Bericht ist in der Vorberei-tung).145

Auf Landesebene sind im „Lebenslagenbericht – Chancen gegen Armut“ unter Teil C „Herausforderungen annehmen“ eine Reihe von Maßnahmen zur Vermeidung von Armut beschrieben.146

Darüber hinaus gibt es seit dem Jahr 2000 eine jährlich fortge-schriebene Berichterstattung zu „Brandenburger Sozialindikato-ren“, bei denen auch das Thema Armutsgefährdung thematisiert wird.

Offene Punkte:

► Beteiligung der Stakeholder auf Landesebene

Auf Bundesebene partiell erfüllt.

Offene Punkte auf Bundesebe-ne:

► Es existiert keine Strategie. ► Armutsziele sind zwar im

NRP genannt, aber nicht in einer Strategie konkretisiert.

► Die Strategie soll auf Fakten beruhen, Karten mit der räumlichen Konzentration von benachteiligten Gruppen umfassen, Maßnahmen zum Übergang von Anstaltsbe-treuung zu gemeindenahen Betreuungsdiensten enthal-ten.

10.2. Gesundheit:

Mit einer nationalen oder regionalen Gesundheits-strategie werden der Zugang zu Gesundheitsdiens-ten von hoher Qualität und die wirtschaftliche Nach-haltigkeit gewährleistet.

JA Erfüllt.

Es existiert ein Strategiepapier zur Sicherstellung der gesundheit-lichen Versorgung in Brandenburg

Offen ist, inwiefern dies auch ein Kontroll- und Überprüfungssys-tem umfasst.

Auf Bundesebene ist keine Ge-sundheitsstrategie bekannt.

Thematisches Ziel 11: Bessere institutionelle Kapazitäten und effiziente öffentliche Verwaltung

11.1. Administrative Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaa-ten:

- Strategie zur Steigerung der administrativen Leis-tungsfähigkeit des jeweiligen Mitgliedstaats ein-schließlich einer Reform der öffentlichen Verwal-tung.

NEIN - Auf Bundesebene erfüllt.

► Eine Vielzahl von Aktivitäten und Konzepten seitens des BMI und des Bundesverwal-tungsamtes als zuständige Bundesbehörde

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

131

Lfd. Nr.

Allgemeine Ex-ante-Konditionalitäten Relevant für regionale Ebene?

Erfüllungsstand in Brandenburg Erfüllungsstand auf Bundesebene

1 Antidiskriminierung:

Mit einem Mechanismus wird sichergestellt, dass die Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Ver-wirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf und die Richtlinie 2000/43/EG vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrund-satzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethni-schen Herkunft effizient umgesetzt werden.

NEIN - Auf Bundesebene erfüllt.

► Bundesgesetz ► AGG

2 Gleichstellung von Männern und Frauen:

Mit einer Strategie wird für die Gleichstellung von Männern und Frauen und mit einem Mechanismus für deren effiziente Umsetzung gesorgt.

JA Erfüllt.

► Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm der Landesre-gierung am 8. März 2011 verabschiedet

► Gleichstellungspolitische Beauftragte

Auf Bundesebene erfüllt.

► Nationale Gleichstellungspo-litik147

► Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bun-des (Bundesgleichstellungs-gesetz – BGleiG)

3 Menschen mit Behinderung:

Mit einem Mechanismus wird sichergestellt, dass die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen effizient umgesetzt und angewendet wird.

JA Erfüllt.

► Landesbehindertenbeauftragte ► Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz ► Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket148

Auf Bundesebene erfüllt.

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderun-gen am 24. Februar 2009 von Deutschland ratifiziert

4 Öffentliches Beschaffungswesen:

Mit einem Mechanismus werden für die Richtlinien 2004/18/EG und 2004/17/EG eine effiziente Umset-zung und Anwendung sowie eine angemessene Überwachung und Kontrolle sichergestellt.

NEIN - Auf Bundesebene erfüllt.

Die Ex-ante-Konditionalität wird durch Maßnahmen und Leistun-gen des BMWi umgesetzt. 149

147

siehe: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=88068.html 148

http://www.masf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.186954.de 149 http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/oeffentliche-auftraege.html

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

132

5 Staatliche Beihilfen:

Mit einem Mechanismus wird sichergestellt, dass die EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen effizient umgesetzt und angewendet werden.

NEIN - Auf Bundesebene erfüllt Die Ex-ante-Konditionalität wird durch Maßnahmen und Leistungen des BMWi umgesetzt. 150

6 Umweltvorschriften im Zusammenhangmit Umwelt-verträglichkeitsprüfung (UVP) und strategischer Umweltprüfung (SUP):

Mit einem Mechanismus wird sichergestellt, dass die EU-Umweltvorschriften im Zusammenhang mit UVP und SUP im Einklang mit der Richtlinie 85/337/EWG vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeits-prüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten und mit der Richtlinie 2001/42/EG vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme stehen.

NEIN - Auf Bundesebene erfüllt Die Ex-ante-Konditionalität wird durch Maßnahmen und Leistungen des BMU umgesetzt.151

7 Statistische Systeme und Ergebnisindikatoren:

Mit einem für Evaluierungen benötigten statistischen System werden Effizienz und Auswirkung der Pro-gramme bewertet.

Es ist ein effizientes System von Ergebnisindikatoren eingerichtet, das zur Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der angestrebten Ziele und zur Durchführung einer Folgenevaluierung benötigt wird.

JA Partiell erfüllt.

Es existierende Monitoringsysteme der Programme.

Die Ex-ante-Konditionalität muss während der Programmierung sichergestellt werden:

► Für die Anforderungen siehe Anhang IV des AVO-E.

-

150 http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Europa/Wirtschaftsraum-Europa/beihilfen.html 151

http://www.bmu.de/umweltvertraeglichkeitspruefung/kurzinfo/doc/6361.php

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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6.2 Evaluierung der speziellen ELER- Konditionalitäten

Nachfolgende Texte stammen aus der im Oktober 2012 vorgelegten Analyse zur sozioöko-nomischen Lage in Brandenburg und Berlin Handlungsempfehlungen zum Einsatz des Euro-päischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 2014-2020, S. 132 ff.

Die Auswahl konzentriert sich auf solche Ex-ante Konditionalitäten, die für den Einsatz des ELER relevant sind.

1. Ex-ante Konditionalitäten nach Prioritäten

LE Priorität 4: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme (Bezug zum Thematischen Ziel 5: Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und des Risikomanagements und zum Thematischen Ziel 6: Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen Nutzung der Res-sourcen)

Ex ante Konditionalität 4.1 Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand (GLÖZ): Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß Titel VI Kapi-tel I der Verordnung (EU) Nr. HR/xxxx werden auf nationaler Ebene festgelegt Erfüllungskriterien Erfüllungsstand Die GLÖZ-Standards werden in der nationalen Ge-setzgebung definiert und in den Programmen darge-legt

Die GLÖZ-Standards werden definiert in: Gesetz zur Regelung der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen durch Landwirte im Rahmen gemein-schaftsrechtlicher Vorschriften über Direktzahlungen und sonstige Stützungsregelungen "Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz in der Fassung der Bekanntma-chung vom 28. April 2010 (BGBl. I S. 588), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 104 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist"

Handlungserfordernis: Die GLÖZ Standards müssen im Programm dargelegt werden Ex ante Konditionalität 4.2 Grundanforderungen für den Einsatz von Düngemitteln und Pflan-zenschutzmitteln: Mindestanforderungen für den Einsatz von Düngemitteln und Pflanzen-schutzmitteln gemäß Titel III Kapitel I Artikel 29 des ELER-VO Entwurfs werden auf nationaler Ebene festgelegt Erfüllungskriterien Erfüllungsstand Die Mindestanforderungen für den Einsatz von Dün-gemitteln und Pflanzenschutzmitteln gemäß Titel III Kapitel I des ELER-VO Entwurfs werden in den Pro-grammen dargelegt

Im Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen "Pflanzen-schutzgesetz vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281)", das am 14.2.2012 in Kraft getreten ist, werden die Mindestanforderungen für den Einsatz von Pflan-zenschutzmitteln geregelt. In der "Düngemittelverordnung vom 16. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2524), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 23. April 2012 (BGBl. I S. 611) geän-dert worden ist" werden die Mindestanforderungen für den Einsatz von Düngemitteln geregelt.

Handlungserfordernis. Die Agrarumwelt- und Klimazahlungen beziehen sich nur auf diejenigen Verpflichtungen, die über die einschlä-gigen obligatorischen Grundanforderungen gemäß Titel VI Kapitel I der Verordnung (EU) Nr. HR/2012 und ande-re einschlägige Verpflichtungen gemäß Titel III Kapitel 2 der Verordnung (EU) Nr. DZ/2012, die einschlägigen Mindestanforderungen für den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und sonstige einschlägige ver-pflichtende Anforderungen der nationalen Gesetzgebung hinausgehen. Alle diese verpflichtenden Anforderun-gen sind im Programm aufzuführen152.

152 EU KOM, ELER-VO Entwurf, Artikel 29 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Ex ante Konditionalität 4.3 Sonstige einschlägige nationale Standards: einschlägige ver-pflichtende nationale Standards werden für die Zwecke von Titel III Kapitel I Artikel 29 des ELER-VO Entwurfs festgelegt Erfüllungskriterien Erfüllungsstand Die einschlägigen verpflichtenden nationalen Stan-dards werden in den Programmen dargelegt

Das WHG (2009): Gesetz zur Neuregelung des Was-serrechts (Wasserhaushaltsgesetz). – BGBl I, 51, 2009: 2585–2621 und das Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 5 Ab-satz 30 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) legen Anforderung an die gute fachliche Praxis der Landwirtschaft in Bezug auf Boden- und Wasser-schutz fest. Das Bundesnaturschutzgesetz BNATSCHG (2009): Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschut-zes und der Landschaftspflege (BNatSchG). – BGBl I, 51, 2009: 2542–2579 enthält Grundsätze zur guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft, die sich u.a. auf die standortangepasste Nutzung, Landschaftselemen-te, Bereiche mit Grünlandumbruchsverbot Das Gesetz über den Naturschutz und die Land-schaftspflege im Land Brandenburg (Brandenburgi-sches Naturschutzgesetz- BbgNatSchG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 16], S.350), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 28]) konkretisiert diese Regelungen Die Klärschlammverordnung vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912), zuletzt geändert durch Artikel 5 Ab-satz 12 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) regelt die Bedingungen für das Aufbringen von Klärschlämmen auf landwirtschaftliche Flächen.

Handlungserfordernis. Die Agrarumwelt- und Klimazahlungen beziehen sich nur auf diejenigen Verpflichtungen, die über die einschlä-gigen obligatorischen Grundanforderungen gemäß Titel VI Kapitel I der Verordnung (EU) Nr. HR/2012 und ande-re einschlägige Verpflichtungen gemäß Titel III Kapitel 2 der Verordnung (EU) Nr. DZ/2012, die einschlägigen Mindestanforderungen für den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und sonstige einschlägige ver-pflichtende Anforderungen der nationalen Gesetzgebung hinausgehen. Alle diese verpflichtenden Anforderun-gen sind im Programm aufzuführen153. Ex ante Konditionalität 4.4. Risikoprävention: In nationalen Risikobewertungen für das Kata-strophenmanagement wird auf die Anpassung an den Klimawandel eingegangen154 Erfüllungskriterien Erfüllungsstand Die einzuführende nationale Risikobewer-tung umfasst Folgendes:

– eine Beschreibung von Prozess, Methodik, Methoden und nicht sen-siblen Daten, die für die nationale Risikobewertung herangezogen werden;

– die Verabschiedung qualitativer und quantitativer Risikobewer-tungsmethoden;

– gegebenenfalls die Berücksichti-gung nationaler Strategien zur An-passung an den Klimawandel

Die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel, vom Bundeskabinett am 17. Dezember 2008 beschlossen, zeigt Risi-ken des Klimawandels für die Umwelt und unterschiedliche Nut-zungsbereiche auf und stellt Anpassungsoptionen dar. Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasser-schutzes Vom 3. Mai 2005. BGBl I Nr. 26, vom 9. Mai 2005 bezieht durch Klimawandel bedingte geänderte Hochwasserrisi-ken ein. Das „Gemeinsame Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) - Teil 1. (Auftraggeber: Gemein-same Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Branden-burg. Auftragnehmer: Arbeitsgemeinschaft INFRASTRUKTUR & UMWELT, Prof. Böhm und Partner, B.&S.U. Beratungs- und Servicegesellschaft Umwelt mbH. Potsdam/Berlin, 20.06.2011) zeigt Klimawandel-bedingte Auswirkungen auf Brandenburg und entsprechende Anpassungs- und (insbes. raumordnerische) Handlungserfordernisse auf. Nach Art. 13 I b der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) werden die hochwassergeneigten Gewässer und

153 EU-KOM, ELER-VO Entwurf, Artikel 29 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme 154 Schlussfolgerungen des Rates „Justiz und Inneres“ über die Weiterentwicklung von Risikobewertungen für das Katastro-

phenmanagement in der Europäischen Union (Council conclusions on further developing risk assessments for disaster ma-nagement in the European Union), 11. und 12. April 2011

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Gewässerabschnitte der Verordnung vom 17. Dezember 2009 (GVBl. II/9, Nr. 47) berücksichtigt. Dies erfolgte in Brandenburg durch Beschluss der Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Ver-braucherschutz vom 6. November 2010 für 2005 km Gewässer. Für alle anderen Gewässer- und Gewässerabschnitte wurde eine vorläufige Bewertung nach Art. 4 HWRM-RL unter Verwendung der "Methodik der wassersensiblen Bereiche" durchgeführt und auf dieser Basis dann nach Art. 5 HWRM-RL diejenigen Gebiete bestimmt, für die ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für wahrscheinlich gehalten werden kann. Im Er-gebnis der vorläufigen Bewertung werden für 207 km Gewässer und –gewässerabschnitte Hochwassergefahren- und Hochwas-serrisikokarten sowie Hochwasserrisikomanagementpläne er-stellt. Die Auswirkungen des Klimawandels werden insofern berück-sichtigt, als dass aktuelle hydrologische Daten, in denen bereits bestimmte Trends zu erkennen sind, in die Modellierung einflie-ßen. Prognosen zu weiteren Veränderungen wurden nicht be-rücksichtigt, da ihre Quantifizierung derzeit nicht, oder nur mit großen Unsicherheiten möglich ist.

Handlungserfordernis: Die Metropolregion Brandenburg-Berlin verfügt über Forschungskompetenz zu Klima und Klimawandel in regio-nalen und europäischen Netzwerken. Das Innovationsnetzwerk Klimaanpassung Brandenburg Berlin (INKA BB) entwickelt regionale Anpassungsstrategien an den Klimawandel für Landnutzung und Wassermanagement sowie im Gesundheitsmanagement und für die Regionalplanung. Eine umfassende Risikobewertung und Klimaanpassungsstrategie für Berlin und Brandenburg steht noch aus. Der aktuelle Stand sollte im neuen Programm dargelegt werden. Aus den vorliegenden Ergebnissen der Klimaszenarien lassen sich beim gegenwärtigen anerkannten Erkennt-nisstand keine eindeutigen und für die wasserwirtschaftliche Bemessungspraxis beziehungsweise das Hochwas-serrisikomanagement verwertbaren Aussagen weder für die Flussgebietseinheit Elbe noch für die Oder ableiten. Im Rahmen der Fortschreibung des Hochwasserrisikomanagements nach Artikel 14 Hochwasserrisikomanage-ment-Richtlinie wird eine Überprüfung und gegebenenfalls Aktualisierung erfolgen 155 156. Der Erfüllungsstand zur Risikobewertung in der Hochwasservorsorge wird insoweit nicht wesentlich vom derzeitigen Stand abweichen. LE Priorität 6: Förderung der sozialen Eingliederung, der Armutsbekämpfung und der wirt-schaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten (Bezug zum Thematischen Ziel 8: För-derung von Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte und zum The-matischen Ziel 9: Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut“)

Ex ante Konditionalität 6.1 Inanspruchnahme des ELER: Bereitstellung einer Unterstützung für maßgebliche Interessenträger bei der Inanspruchnahme des ELER Erfüllungskriterien Erfüllungsstand Maßgebliche Interessenträger werden bei der Einrei-chung von Projektanträgen und bei der Umsetzung und Verwaltung der ausgewählten Projekte unterstützt

In der laufenden Förderperiode (2007 bis 2013) werden Antragsteller im Bereich Integrierte ländliche Entwick-lung/ lokale Entwicklungsstrategien bei der Vorberei-tung, Einreichung, Umsetzung und Verwaltung der Vorhaben durch das Regionalmanagement, das Netz-werk Ländlicher Raum und über Fortbildungsveranstal-tungen, Informationsaustausch und anderer die Zivilge-sellschaft betreffender kapazitätsfördernde Maßnahmen (einschließlich Studien aus der Technischen Hilfe) un-terstützt.

Handlungserfordernis. Die Unterstützung maßgeblicher Interessenträger bei der Inanspruchnahme des ELER ist in Brandenburg vor-bildlich und sollte in der gleichen Weise wie bisher fortgeführt werden. Die Art und Weise der Unterstützung sollte auch im neuen Programm dargelegt werden. 2. Horizontale Konditionalitäten, die sich auf verschiedene Prioritäten beziehen

155 Vgl. Seite 10 in: Die Bundesländer Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern und der Freistaat Sachsen (Hrsg.) (2012):

Umsetzung der Richtlinie der EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL) im deut-schen Teil der Flussgebietseinheit Oder, 39 S.

156 Vgl. S. 27 in: Flussgebietsgemeinschaft Elbe (Hrsg.) (2011): Umsetzung der Richtlinie der EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL) im deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe, 39 S.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Horizontale Konditionalität HK.1 Administrative Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten: Strategie zur Steigerung der administrativen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Mitgliedstaats einschließlich einer Reform der öffentlichen Verwaltung157 Erfüllungskriterien Erfüllungsstand Eine Strategie zur Steigerung der Verwaltungseffizienz des Mitgliedstaats ist in Umsetzung begriffen; die Stra-tegie umfasst:

– die Analyse und strategische Planung von rechtlichen, organisatorischen und/oder ver-fahrenstechnischen Reformmaßnahmen;

– die Entwicklung von Qualitätsmanagement-systemen;

– integrierte Maßnahmen für die Vereinfachung und Rationalisierung von Verwaltungsverfah-ren;

– die Entwicklung von Kompetenzen auf allen Ebenen;

– die Entwicklung von Verfahren und Instru-menten für Monitoring und Evaluierung;

Brandenburg: Am 23. März 2011 hat der Landtag Brandenburg die Einsetzung einer Enquete-Kommission "Kommunal- und Landesverwaltung - bürgernah, effektiv und zu-kunftsfest - Brandenburg 2020" beschlossen. Aufgabe der Enquete-Kommission ist die Überprüfung der Struk-turen und Aufgaben des Landes, der Landkreise und der Kommunen vor dem Hintergrund des demografi-schen Wandels. Der erste Zwischenbericht ist im Som-mer 2012 bekanntgegeben worden158 und enthält eine ausführliche Bestandsaufnahme der Verwaltungsmo-dernität. Die Enquete-Kommission 5/2 soll innerhalb von zwei Jahren Lösungsvorschläge für die verschie-denen Herausforderungen entwickeln, die das Land und die Kommunen zu bewältigen haben. Berlin: Aufbauend auf der Studie: „„ServiceStadt Berlin 2016 – Anforderungen an die zukünftige Ausgestaltung der Leistungs- und Serviceangebote im Land Berlin unter sich verändernden Rahmenbedingungen“ hat der Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungsmodernisie-rung in seiner Sitzung am 14. September 2009 insge-samt zehn Projekte und Vorhaben als Konsequenz aus der Studie in das aktuelle Modernisierungsprogramm aufgenommen. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gewann mit der Studie und dem Umsetzungskonzept den zwei-ten Platz beim 9. bundesweiten eGovernment-Wettbewerb von Bearing Point und CISCO in der Rubrik „Zukunftsmodell Verwaltung 2030“.

Handlungserfordernis. Kein Handlungserfordernis im Zuge der Programmvorbereitung oder -erstellung Horizontale Konditionalität HK 2 Zuweisung der Humanressourcen: bei den für die Verwaltung und Durchführung der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raume zuständigen Stel-len besteht eine ausreichende Kapazität für die Zuweisung der Humanressourcen, die Verwal-tung der Weiterbildung und die IT-Systeme Erfüllungskriterien Erfüllungsstand Das Programm enthält eine Beschreibung der Zuwei-sung der Humanressourcen, der Verwaltung der Wei-terbildung und der IT Systeme bei den Verwaltungs-behörden für das Programm, aus der hervorgeht, dass die Ex-ante-Konditionalität HK 2 erfüllt wird

(erst bei Programmerstellung)

Handlungserfordernis. Im Programm muss beschrieben werden, welche Kapazitäten in der Verwaltungsbehörde für welche Aufgaben vorgesehen werden und wie das zuständige Personal weitergebildet werden soll. Außerdem soll das IT-System beschrieben und sichergestellt werden, dass es für die anstehenden Aufgaben und deren Anpassungen im Pro-grammablauf ausreichend dimensioniert ist. Horizontale Konditionalität HK 3 Auswahlkriterien: es gibt ein geeignetes Konzept mit Grundsätzen für die Festlegung der Auswahlkriterien für die Projekte und die lokale Entwick-lung Erfüllungskriterien Erfüllungsstand Das Programm enthält eine Beschreibung des ausge-wählten Konzepts für die Festlegung der Auswahlkrite-rien für die Projekte und die lokale Entwicklung, aus der hervorgeht, dass die Ex-ante-Konditionalität HK 3

Für die Förderung in der laufenden Förderperiode (2007 bis 2013) wurden für jede Maßnahme Projek-tauswahlkriterien definiert und das Auswahlverfahren dargestellt. Die Projektbewertung erfolgt maßnahmen-

157 „Gibt es eine direkt mit dieser Konditionalitätsbestimmung verknüpfte länderspezifische Empfehlung des Rates, so wird

deren Einhaltung anhand der Fortschritte beurteilt, die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung des Rates er-zielt werden“ (Vgl. EU KOM, ELER-VO Entwurf, Anhang IV, Fußnote 44

158 Zwischenbericht der Enquete-Kommission 5/2, „Kommunal- und Landesverwaltung – bürgernah, effektiv und zukunftsfest –Brandenburg 2020“ vom 17. August 2012Landtag Brandenburg 5. Wahlperiode, Drucksache 5/6000

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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erfüllt wird. spezifisch anhand eines zielorientierten Punktesystems, das eine Priorisierung der Projekte nach ihrem Zielbei-trag ermöglicht. Für die Projektauswahl im Rahmen der LEADER-Umsetzung sind die LAG zuständig. Diese legen auch die Projektauswahlkriterien fest. In den LEADER-Konzepten sind auch die Verfahren zur Projektauswahl zu beschreiben.

Handlungserfordernis. Die Festlegung der Auswahlkriterien ist in Brandenburg vorbildlich und sollte in der gleichen Weise auch im neuen Programm fortgeführt und dargestellt werden:

- Punktevergabe nach Zielbeitrag, Priorisierung der Projekte zum Stichtag - Bottom-up Festlegung der Auswahlkriterien bei der LEADER-Umsetzung, dazu Vorgaben zum Aus-

wahlprozess (z.B. Mindestbeteiligung der Zivilgesellschaft)

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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6.3 Aktionsplan und Wegmarken zur Erfüllung der Ex- ante- Konditio-nalitäten (Art. 17 (2) und 19 GSR i. V. m. Art. 9 (1) d ELER- VO)

Insgesamt sind von den 23 thematischen Ex-ante-Konditionalitäten 14 relevant für die regio-nale Ebene, d. h. sie müssen im Land Brandenburg erfüllt sein. Bezüglich vier thematischer Ex-ante-Konditionalitäten besteht in Brandenburg noch Bearbeitungsbedarf. Eine Übersicht liefert die Tabelle 10.

Tabelle 10: Erfüllungsstand der thematischen Ex-ante-Konditionalitäten in Brandenburg

Ziel Ex-ante-Konditionalität Erfüllungsstand

FuE-Ziel 1.1 Erfüllt

Breitbandziel 2.1 Partiell erfüllt (2.1)

KMU-Ziel 3.1 und 3.2 Erfüllt

CO2-Ziel 4.1 und 4.2 Erfüllt

Klimaschutzziel 5.1 für die ETZ relevant Erfüllt

Umweltschutzziel Ggf. 6.1 relevant Erfüllt

Verkehrsziel 7.2 sowie 7.1 für ETZ relevant Erfüllt

Beschäftigungsziel 8.2 und 8.5 Erfüllt

Bildungsziel 9.1, 9.2 und 9.3 Erfüllt und partiell erfüllt (9.2 und 9.3)

Armutsziel 10.1 Partiell erfüllt (10.1)

Verwaltungsziel 11.1 ggf. für ETZ relevant Erfüllt

In Tabelle 11 sind die für eine zeitnahe Erfüllung der thematischen Ex-ante-Konditionalitäten notwendigen Maßnahmen aufgeführt.

Tabelle 11: Maßnahmen für die Erfüllung der thematischen Ex-ante-Konditionalitäten

Ex-ante-Konditionalität

Maßnahmen Stand

2.1 Digitales Wachstum als eigenen Punkt in die Zukunftsfeldstrategie IKT/Medien aufnehmen und spezifi-zieren

Zukunftsfeldstrategie ist bereits vorhanden.

9.2 Zusammenfassung der Ergebnisse der Kommissionen zur Evaluierung der Hochschulbildung zu einer Hoch-schulstrategie

Zwei Kommissionen zur Evaluierung von Hochschulbildung wurden ins Leben gerufen. Der Hochschulbildungsentwicklungsplan ist zwischenzeitlich erarbeitet worden.

9.3 Erarbeitung eines strategischen Ge-samtdokuments für Lebenslanges Lernen in Brandenburg

Teilbereiche einer Strategie werden vom Mi-nisterium für Bildung, Jugend und Sport und vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie erarbeitet.

10.1 Erarbeitung einer Strategie zur Be-kämpfung von Armut basierend auf den Armutszielen des NRP

Im „Landeslagenbericht – Chancen gegen Armut“ sind eine Reihe von Maßnahmen zur Vermeidung von Armut bereits beschrieben.

Von den sieben allgemeinen Ex-ante-Konditionalitäten sind drei für Brandenburg relevant. Besondere Beachtung muss der Ex-ante-Konditionalität „Statistische Systeme und Ergebnis-indikatoren“ zukommen. Aufbauend auf bereits bestehende Monitoringsysteme ist es wichtig, für die neue Förderperiode ein effizientes System von messbaren Ergebnisindikatoren im

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Rahmen der Programmierung aufzusetzen, um die Fortschritte und Zielerreichung überwa-chen und bewerten zu können.

a. Aktionsplan für Anpassungsstrategie Klimawandel

b. Vorliegen eines ausreichenden Beratungssystem: In Brandenburg und Berlin ist ein effektives Beratungssystem auf privatwirtschaftlicher Basis etabliert. Durch die neue Maßnahme „Beratung der Berater“ soll die Qualität der Bera-tungsleitungen angehoben werden.

.

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7. Leistungsrahmen

Noch nicht erarbeitet – Thema befindet sich noch in der Diskussion der Ausgestaltung der (Durchführungs-) Verordnungen; zum Teil in Zuständigkeit des Bundes – politische Ent-scheidungen stehen noch aus.

Tabelle 12: Leistungsrahmen

Priorität Indikator und Einheit für die Messung

Etappenziel für 2016 Etappenziel für 2018

Ziel für 2022

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8. Beschreibung der Maßnahmen

8.1 Beschreibung der allgemeinen Bedingungen, die auf mehr als eine Maßnahme zutreffen, einschließlich der Definition eines ländlichen Gebietes, Basislinien, cross-compliance, geplante Verwendung der finanziellen Instrumente, geplante Verwendungen von Vorauszah-lungen usw. (falls relevant)

Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt, Ist: 19.332

• Festlegungen von Fördergebietskulissen

Die Festlegung von Gebietskulissen dient dem ziel- und wirkungsorientierten Einsatz der ELER-Mittel. In Abhängigkeit von den Förderzielen der einzelnen Maßnahmen kommen, wie nachfolgend tabellarisch dargestellt, unterschiedliche Gebietskulissen zur Anwendung.

Tabelle 13: Gebietskulissen für die Durchführung des Programms

Gebietskulisse Artikel der ELER-VO Maßnahme/Teilmaßnahme

Gesamtes Gebiet des Landes Branden-burg und Berlins

15 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen

16 Beratungsdienste in der Forstwirtschaft und Beraterqualifi-zierung

18, 1 a Einzelbetriebliche Investitionen, die die Gesamtleistung des landwirtschaftlichen Betriebes verbessern

20, 1 b Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten

22 i. V. m. 25 Vorbeugung von Waldschäden und Wiederherstellung - Vorbeugender Waldbrandschutz

22 i. V. m. 26 Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Wertes von Waldökosystemen - Wald-umbau

35 Waldumwelt- und -klimadienstleitungen

30 Ökologischer Landbau

36

Zusammenarbeit zwischen kleinen Wirtschaftsteilnehmern aus der Landwirtschaft, Nahrungsmittelkette und Tourismus

Vorhaben zur Entwicklung der Zusammenarbeit von Akteu-ren aus der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft und anderen Akteuren, die zum Klimaschutz, zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, zur Ressourcenschonung, Energieeffizienz sowie zur Nachhaltigkeit der Produktions-verfahren und Dienstleistungen beitragen - Unterstützung gemeinsamen Handelns zur Eindämmung des Klimawan-dels oder zur Anpassung an den Klimawandel

Zusammenarbeit für eine markt- und standortgerechte Landbewirtschaftung

Schaffung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP

Pilotprojekte zum Wissens- und Technologietransfer

Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren und Technolo-gien

32

Agrarumwelt- und Klima-schutzmaß-nahmen

Förderung extensiver Obstbestände

Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen

Erhaltung tiergenetischer Ressourcen

Kulissen mit spezifischen Natur- und Ge-wässerschutzzielen

32

Agrarumwelt- und Klima-schutzmaß-nahmen

Emissionsarme und umweltschonende N-Düngung

Zwischenfrüchte und Untersaaten im Winter

Integration naturbetonter Strukturelemente in der Feldflur

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Klima-, Wasser- und Bodenschonende Nutzung oder Umwandlung von Ackerland

Extensive Bewirtschaftung von Dauergrün-landflächen

Extensive Bewirtschaftung zur Erhaltung pflanzengenetisch wertvoller Grünlandve-getation

Anbau kleinkörniger Leguminosen auf rekultivierten Kippenflächen

Pflege von Heiden und Trockenrasen

Moorschonende Stauhaltung

18, 1 c Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasser-haushalts

18, 1d Nachhaltige, naturnahe Gewässerentwicklung Nichtproduk-tive Investitionen zum Schutz der Umwelt und des öffentli-chen Wertes ökologisch wertvoller Gebiete

Vor Hochwasser geschützte landwirt-schaftliche Fläche, Maßnahmen müssen Agrarbezug haben 19

Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastro-phenereignisse geschädigtem landwirtschaftlichem Produk-tionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Aktionen/Vorbeugende Aktionen zur Verringerung der Auswirkungen von Naturkatastrophen und Katastrophener-eignissen - Hochwasserschutz

Ämter und Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern, wenn es sich um ein Verfah-ren in einem Ortsteil handelt, der sied-lungsstrukturell dörfliche Merkmale auf-weist und infrastrukturell eigenständig ist.

18, 1 c Investition in materielle Vermögenswerte – Unterstützung von Investitionen in land- und forstwirtschaftliche Infrastruk-tur - Flurbereinigung

Ämter und Gemeinden außerhalb der Grenzen des engeren Verflechtungsrau-mes um Berlin mit bis zu 10.000 Einwoh-nern

Ausnahme: wenn die Maßnahme eine erhebli-che Bedeutung insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht für die ländliche Entwicklung hat oder es sich um ein Vorhaben in einem Ortsteil handelt, der sich siedlungsstrukturell dörfliche Merkmale aufweist und infrastrukturell eigen-ständig ist.

Im Rahmen des Stadt- Umland- Wettbewerbs gilt die Begrenzung der ELER- Fördergebietsku-lisse durch eine Höchst- Einwohnergrenze nicht.

21, 1 a Ausarbeitung von Plänen für die Dorfentwicklung

21, 1 b Unterstützung von Investitionen in kleine Infrastrukturen incl. erneuerbare Energie-Infrastruktur für die lokale Ver-sorgung

21, 1 c Unterstützung von Breitbandinfrastruktur, Zugang zu Breit-band und öffentliche Governmentdienste

21, 1 d Unterstützung von Investitionen in örtliche Basisdienstleis-tungen

21, 1 e Unterstützung von Investitionen in öffentliche Freizeit- und Tourismusinfrastruktur

21, 1 f Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des Kulturerbes im ländlichen Raum

21, 1 g

Dorfentwicklung - Unterstützung für Investitionen für die Verlagerung von Tätigkeiten und die Umgestaltung von Gebäuden oder anderen Anlagen innerhalb oder in der Nähe ländlicher Siedlungen zur Verbesserung der Umwelt- und Lebensbedingungen

28 - 31 (GSR-VO)

44 (ELER-VO) LEADER

Schutzgebietssystem Natura 2000 im ländlichen Raum einschließlich Gebiete von hohem Naturwert

21, 1 a

21, 1 f

Ausarbeitung von Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete und Studien und Investitionen in Naturerbe einschließlich Gebie-te von hohem Naturwert

31 Ausgleichszahlungen im Rahmen von Natura 2000

36 Umsetzung von Managementplänen in Natura-2000-Gebieten – Unterstützung gemeinsamer Ansätze für Um-weltprojekte und ökologische Verfahren

Benachteiligte Gebiete 32 Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifi-schen Gründen benachteiligte Gebiete

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

143

• Definition des ländlichen Raums

Als ländlicher Raum sind grundsätzlich die Gebiete definiert, die außerhalb der verdichteten städtischen Räume liegen (Abbildung ...).

KARTE Brandenburg

Abbildung 9: Ländlicher Raum Brandenburgs

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

144

In Berlin ergeben sich vier größere ländliche Teilräume, die einen ländlichen Charakter mit dörflichen Siedlungsstrukturen aufweisen, im engen funktionalen Zusammenhang mit dem angrenzenden ländlichen Raum Brandenburgs stehen.

Abbildung 10: Ländliche Teilräume Berlins

Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin (unmaßstäblich)

In Brandenburg gibt es typische dörfliche Siedlungsstrukturen, die im Ergebnis der Gemein-degebietsreform zwar nicht mehr als ländliche Gemeinden juristisch eigenständig sind, aber dringend einer Unterstützung im Rahmen der ländlichen Entwicklung bedürfen. Diese Orte können im Hinblick auf den Siedlungsbereich und die Infrastruktur als eigenständige dörfli-che Strukturen identifiziert werden und sind ebenfalls dem ländlichen Raum zuzurechnen.

Bezüglich einer Förderung der auf die Schwerpunktbereiche 6b und 6c gerichteten Maß-nahmen aus dem ELER gilt, dass diese in Brandenburg in Ämtern und Gemeinden außer-halb der Grenzen des engeren Verflechtungsraumes um Berlin mit einer Einwohnerzahl von bis zu 10.000 Einwohnern (EW) erfolgt. Eine Förderung außerhalb der Gebietskulisse des ländlichen Raumes ist nur dann möglich, wenn die Maßnahme eine erhebliche Bedeutung insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht für die ländliche Entwicklung hat oder es sich um ein Vorhaben in einem Ortsteil handelt, der siedlungsstrukturell dörfliche Merkmale aufweist und infrastrukturell eigenständig ist.

• Eckpunkte zur ländlichen Entwicklung

Gemäß dem Kabinettsbeschluss vom 30.10.2012 wird im ländlichen Raum die Förderung durch den ELER im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) oder von LEA-DER durchgeführt. Vorrangige Ziele sind die Schaffung von Einkommens- und Beschäfti-

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

145

gungsmöglichkeiten sowie die Verbesserung der Attraktivität und Lebensqualität in den länd-lichen Gebieten. Die Förderung ländlicher Entwicklungsmaßnahmen wird

- sich auf bestimmte Gebiete im ländlichen Raum Brandenburgs konzentrieren (LEA-DER-Regionen),

- von der örtlichen Bevölkerung durch lokale Aktionsgruppen, die sich aus Vertretern lo-kaler öffentlicher und privater sozioökonomischer Interessen zusammensetzen, betrie-ben werden,

- in Übereinstimmung stehen mit integrierten und multisektoralen Strategien für lokale Entwicklung, in denen die von der Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung identifiziert sind und der integrierte Ansatz der lokalen Entwicklungsstrate-gien gegenüber dem Ansatz der Förderperiode 2007 - 2013 thematisch (sektoral) er-weitert wird, und

- so konzipiert werden, dass „lokalen Bedürfnissen und lokal vorhandenem Potenzial Rechnung getragen wird“.

Die Umsetzung der ELER-Verordnung erfolgt insbesondere bezüglich der Maßnahme Basis-dienstleistungen und Dorferneuerung und von LEADER in Brandenburg auf Grundlage von „Regionalen gebietsbezogenen lokalen Entwicklungsstrategien“ (RES). Mit diesen Konzep-ten, die im Bottom-up-Ansatz für Regionen von in der Regel mindestens 30.000 Einwohnern bis maximal 130.000 Einwohnern erstellt werden, erfolgt sowohl eine regionale (räumliche) als auch eine inhaltliche Schwerpunktsetzung.

Die lokalen Entwicklungsstrategien sind kohärent zur Raumordnungspolitik und den landes-planerischen Vorgaben zu gestalten. Hierbei wird die Aufgabenzuweisung, dass die Grund-versorgung der Bevölkerung auf Ebene der Ämter und amtsfreien Gemeinden zu gewährleis-ten ist, beachtet. LEADER soll dabei zukünftig angesichts haushaltspolitischer Restriktionen und des demografische Wandels in besonderem Maße innovativ und kreativ zur nachhalti-gen Entwicklung tragfähiger Grundversorgungsstrukturen in dünn besiedelten ländlichen Gebieten beitragen. Dabei ist darauf zu achten, dass die thematische und regionale Schwer-punktsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien mehrheitlich von den zivilgesellschaftlichen Strukturen in den lokalen Aktionsgruppen im Rahmen des Förderspektrums der ESI-Fonds und der vorgegebenen Fördergebietskulisse selbst festgelegt wird. Die lokalen Entwick-lungsstrategien fügen sich einerseits kohärent und konsistent in die landesplanerischen Vor-gaben für die Mittelbereiche ein, andererseits schränken darüber hinausgehende (z. B. fondsspezifische) Vorgaben die gewollte Subsidiarität bei der Entscheidungsfindung über die Förderwürdigkeit von Fördervorhaben nicht ein. Den lokalen Aktionsgruppen ist zu empfeh-len, die lokalen Strategien so auszugestalten, dass die übergreifenden Zielsetzungen Inno-vation, Umweltschutz und Klimawandel unterstützt werden. Darüber hinaus wird eine harmo-nisierte Entwicklung der RWK und ihres ländlichen Umlandes durch eine Koordinierung der Förderung aus den ESI-Fonds sichergestellt. Zur Einhaltung der genannten übergeordneten Zielstellungen und konzeptionellen Vorgaben werden wettbewerbliche Genehmigungsverfah-ren der Regionalen Strategien implementiert.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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• Integration der Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen durch fondsübergreifende Zusammenarbeit

Vorschlag für einen gemeinsamen Textbaustein für die Operationellen Programme EFRE und ESF sowie für das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins für die För-derperiode 2014 bis 2020 befindet sich zz. in Abstimmung zwischen den Verwaltungsbehörden der EU-Fonds, der Staatskanzlei und der EU-Koordinierungsstelle des MWE.

Nachhaltiges Wachstum soll auf europäischer Ebene künftig noch stärker als bisher unter Einbeziehung der Potenziale der Städte, Regionen und ländlichen Räume gefördert und räumlich ausgewogen gestaltet werden. Eine EU-fondsübergreifende Zusammenarbeit und bessere Verzahnung der bestehenden fondsspezifischen Fördermöglichkeiten ist daher un-abdingbar. Sie soll insbesondere der Festigung des wirtschaftlichen, sozialen und räumli-chen Zusammenhalts der Regionen dienen.

Integrierte Maßnahmen tragen dazu bei, die endogenen Potenziale der Städte und ihres Um-lands sowie der ländlichen Räume besser zu nutzen. Sie können in der Folge durch Syner-gien zu Kostenersparnissen, mehr Effizienz und Akzeptanz durch Bürger und Beteiligte vor Ort führen.

Die „Stärkere Integration der Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen durch fondsübergreifende Zusammenarbeit“ ist im Lichte dieser übergreifenden Zielstellung für Brandenburg in der Förderperiode 2014 bis 2020 ein gesetztes landespolitisches Ziel.

Eine Umsetzung dieser Zielstellung über das Instrumentarium CLLD ist nicht beabsichtigt. Die Prozesse für die Entwicklung der erforderlichen Vernetzungsstrukturen und –verfahren für eine Region, die der Gesamtheit der fondsübergreifenden Themenfelder sowie den histo-rischen Entwicklungen in den Bereichen der nachhaltigen Stadtentwicklung und integrierten ländlichen Entwicklung gleichermaßen ausreichend Rechnung trägt, bedürfen eines längeren zeitlichen Vorlaufes.

Daher sollen über verschiedene Wettbewerbe Konzepte/Strategien und Vorhaben identifi-ziert werden, die den EU-fondsspezifischen Zielen entsprechen und mit denen insbesondere eine stärkere Verzahnung der Stadt-Umland-Kooperation umgesetzt werden kann.

Aus den EU-Fonds EFRE, ESF und ELER wird ein (virtuelles) Budget mit annähernd glei-chen Teilen von EFRE und ELER gebildet, das ausschließlich für den Zweck „Stadt-Umland -Kooperationen“ zur Verfügung steht.

Die Auswahl der Konzepte/Strategien und Vorhaben erfolgt in einem Wettbewerb. Parallel werden auch im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung sowie im Rahmen der integrier-ten ländlichen Entwicklung/LEADER Wettbewerbe durchgeführt.

Somit ergeben sich drei Wettbewerbe:

- ein Wettbewerb im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung,

- ein Wettbewerb im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung/LEADER sowie

- ein Wettbewerb im Rahmen der Stadt-Umland-Kooperation.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Wettbewerbe im Rahmen

der nachhaltigen Stadtentwick-lung (NSE)

der Stadt-Umland-Kooperation

der integrierten ländlichen Entwicklung (LEADER)

EFRE (ESF) EFRE/ESF/ELER ELER

Auswahlverfahren zur Findung

der Anzahl der NSE Städte durch räumliche und inhaltliche Qualifi-zierung von thematischer Kon-zentration und Stadt-Umland-Kooperation.

der besten Stadt-Umland-Kooperationskonzepte und -projekte

der LEADER Regionen

Gegenstand der Wettbewerbe sind

eine aus den INSEK abgeleitete Programmstrategie mit Bezug auf die Gesamtstadt unter Auswahl eines Leitthemas

Konzepte und Projekte zur Verbesserung der funktionalen Zusammen-hänge zwischen ländlichen und städtischen Gebieten.

Teilnahmeberechtigt sind Stadt-Land-Partner-schaften, die gemeinde-übergreifend zusammen-arbeiten

zu erstellende regionale Entwicklungsstrategien (RES). In den RES sind u.a. das Gebiet der LEADER Region mit räumlichen und inhaltlichen Schwerpunkten und Handlungsfeldern, ge-bietsübergreifende und transnationale Kooperations-vorhaben und die Stadt-Umland-Partnerschaften zu beschreiben

Themen- bzw. Aktionsfelder (im Richtlinienverfahren zu konkretisieren)

- Effiziente Stadt

Nachhaltiger Umgang mit Ressour-cen; Energieeffizienz im Quartier und Gebäudebestand, Energie-konzepte und Energiemanage-ment, Mobilitätskonzepte und -maßnahmen

- Städtisches Umfeld

Projekte zur Verbesserung des städtischen Umfelds (einschl. Projekte zur Biodiversität); Ent-wicklung öffentlicher Räume und Freiflächen (z.B. Revitalisierung von Brach-/Konversionsflächen, Immissionsschutz; ggf. Hochwas-serschutz)

- Stadt als Motor

Unterstützung der städtischen Funktionen als Anker im Raum, Sicherung der Angebote für Kultur,

- wirtschaftliche Koope-ration und Integration in den Arbeitsmarkt

- gemeinsame Tourismus-entwicklung

- Erhalt und Entwicklung des kulturellen Erbes

- Entwicklung und Aus-lastung der Infrastruktur

- Aufgabenteilung bei Infra-struktur, Bildung und Soziales

- Mobilitätsmanagement als Bindeglied zwischen Regionalentwicklung und ÖPNV

- interkommunale Kooperation

- Sicherung der

innovative, nachhaltige und von der Bevölkerung der ländlichen Regionen getrage-ne Initiativen insbesondere,

- zur Sicherung der Grund-versorgung sowie der regi-onalen Wertschöpfung und Lebensqualität,

- zum aktiven Umgang mit den Herausforderungen der demografischen Ent-wicklung bei sich verän-dernden Familien- und Versorgungsstrukturen,

- zur Senkung des Flächen-verbrauchs und zur Um-setzung der Energiewende sowie

- zur besseren Integration von städtischer und ländli-cher Entwicklung, u.a.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Wissen und Kreativität

- Stadt als Unternehmensstandort

Standortsicherung und -verbesse-rung für innerstädtische KMU und deren Umfeld

- Stadt als Integrationsort

Bildungs- und sozialräumliche Maßnahmen in städtischen Gebie-ten, Anpassung sozialer Infrastruk-tur, Unterstützung der Inklusion, barrierefreie und generationsge-rechte Gestaltung städtischer Räume

Daseinsvorsorge durch Identifizierung von innovativen Lösungen der Zusammenarbeit für eine tragfähige Daseinsvorsor-ge in der jeweiligen Region

Gebietskulissen

Die Gebietskulissen stehen im Zusammenhang mit der konkreten Ausgestaltung der Wettbewerbe und den Teilnahmeberechtigten. Eine abschließende Klärung ist daher erst im Zuge der Erstellung der Wettbewerbsaufrufe möglich. Richtungsweisend für die einzelnen Wettbewerbe werden folgende Ge-bietskriterien sein:

- bei der nachhaltigen Stadtentwicklung die INSEK-Städte

- bei LEADER grundsätzlich159 die 10.000 Einwohnergrenze

- Im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbs gilt die Begrenzung der ELER-Fördergebietskulisse durch eine Höchsteinwohnergrenze nicht.

Bewilligungsverfahren

Die Konzeptumsetzung der Wettbewerbe ist nur im Rahmen der EU-rechtlichen, in den OP’ s/ EPLR verankerten Vorgaben möglich

Die grundsätzlichen Fördermöglichkeiten im Rahmen der EU-Fonds EFRE, ESF und ELER sind in einem gemeinsamen Förderrahmen zusammengefasst.

Die Förderung einzelner Vorhaben erfolgt nach den fondsspezifischen Regelungen unter Berücksichti-gung der entsprechenden Verwaltungs- und Kontrollsysteme.

Ein gemeinsames Dach für alle Wettbewerbe

Die Wettbewerbe

- starten zeitnah unter einem übergeordneten Dach und

- beinhalten gleiche Auswahlkriterien im Hinblick auf eine stärkere Verzahnung der Stadt-Umland-Entwicklung.

Im Rahme der Wettbewerbe lobt das Land Brandenburg für die Förderperiode 2014 bis 2020 die besten Konzepte/Strategien sowie Maßnahmen und Vorhaben aus,

- die zentralörtlichen Funktionen von Mittel- und Oberzentren für den sie umgebenden Mittelbereich intensivieren und damit zur Sicherung der Daseinsvorsorge beitragen.

- die interkommunale Kooperationen stärken,

- die innovative Ansätze für die Aufrechterhaltung öffentlicher Mobilität fördern,

159 Ausnahme: Maßnahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) oder LEADER- Vorhaben werden wie bisher auch in

anderen Orten unterstützt, wenn sie eine erhebliche Bedeutung - insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht oder bezüglich der Daseinsvorsorge - für die ländlichen Gebiete des Umlandes haben.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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- die regionale und transnationale Kooperationen entwickeln

- die Synergien öffentlicher und privater Investitionen in Stadt und ländlichen Kommu-nen erzeugen,

- sowie durch gezielte Stärkung der funktionalen Verflechtungen von Stadt und Land endogene Potentiale aktivieren und lokale wie regionale Eigenverantwortung stärken,

- die ressortspezifischen Interessen, die im Einklang mit den vom Kabinett beschlos-senen landespolitischen Prioritäten stehen, integrieren und angemessen berücksich-tigen.

Die Vorbereitung und Durchführung der Wettbewerbe sowie die Auswahl der Wettbewerbs-beiträge erfolgt unter Federführung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbehörden für EFRE, ESF und ELER und unter Beteili-gung der Staatskanzlei und den Ressorts der Brandenburgischen Landesregierung.

Über Ergebnisse wird der gemeinsame Begleitausschuss des Landes Brandenburg infor-miert.

In Bezug auf den ELER erfolgt durch den gemeinsamen Begleitausschuss des Landes Brandenburg eine Beschlussfassung über die abschließende Entscheidung zur Auswahl der künftigen LEADER-Regionen.

• Einsatz alternativer Finanzierungsinstrumente

Im Bereich der investiven Förderung ist beabsichtigt alternative Finanzierungsinstrumente über revolvierende Fonds zum Einsatz zu bringen. Die strukturelle und inhaltliche Ausgestal-tung ist derzeit noch in der Erarbeitung bzw. Abstimmung.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

150

8.2 Spezifische Beschreibung der Maßnahmen

8.2.1 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen

8.2.1.1 Rechtsgrundlage

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 85

- Artikel 15 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER) Wissenstransfer und Informationsmaß-nahmen

8.2.1.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen

1. Beitrag zum Schwerpunktbereich

Zeichenbegrenzung: 1.750 = 1/2 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 1.960

In Verwirklichung der im Rahmen der drei Schwerpunktbereiche der ELER-Priorität 1 angestrebten Ziele dient die Unterstützung

- von Maßnahmen der Weiterbildung und des Erwerbs von Qualifikationen sowie von Exkursionen und Betriebsbesuchen primär dem Schwerpunktbereich a der ELER-Priorität 2 und

- von Demonstrations- und Informationsmaßnahmen zu dem Schwerpunktbereich a der ELER-Priorität 4.

Die Förderung erhöht über die Vermittlung wettbewerbs- sowie umweltschutz- und kli-marelevanter Kenntnisse und Fähigkeiten die berufliche Qualifizierung der in Land- und Forstwirtschaft und in der Bodenbewirtschaftung Tätigen. Diese Qualifizierung trägt über die Erhöhung des Produktionspotentials, der Produktqualität, die sparsamere Verwen-dung von Vorleistungen und Ressourcen und eine Verminderung von Arbeitszeit in er-heblichem Umfang zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und damit des Einkommenspo-tenzials bei. und anderen in ländlichen Gebieten ansässigen KMU.

Ziel von Demonstrations- und Informationsmaßnahmen ist die Steigerung des Umwelt-bewusstseins sowie die Verbesserung der Kenntnisse über den Klima- und Ressourcen-schutz sowie über Klimawandel/Klimaanpassung und Verbesserung der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowohl bei landwirtschaftlichen Fachkräften als auch bei allen Akteuren der ländlichen Wirtschaft.

Die Maßnahme soll einen Beitrag zur Umsetzung aller anderen im EPLR Brandenburgs und Berlins 2014 - 2020 programmierten Schwerpunktbereiche der ELER-Prioritäten 2 - 6 leisten, um angesichts veränderter Rahmenbedingungen neue Herausforderungen meistern zu können.

Das erworbene Wissen und die Informationen sollen es den Teilnehmern ermöglichen, das Wirtschaftswachstum und die Entwicklung der ländlichen Gebiete zu fördern und dabei insbesondere die Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Ressourceneffizienz und Umweltverträglichkeit der land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen zu verbessern sowie zur Klimaanpassung beizutragen.

2. Potenzieller Beitrag zu anderen Schwerpunktbereichen

• Gesicherter potenzieller Beitrag zur Zielerreichung:

1a, 1b, 1c

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

151

• Potenzieller Beitrag zur Zielerreichung, bei dem der Umfang noch nicht vor-hersehbar ist:

- 3b, 4a, 4b, 4c, 5a, 5b, 5c, 5d, 5e, 6a, 6b, 6c

3. Beitrag zu Querschnittszielen

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 3.213

- Innovation:

- Voraussetzung für die Einführung innovativer Verfahren und Technologien ist ein ent-sprechend qualifizierter Personalbestand sowohl auf Führungs- als auch auf Mitarbei-terebene, der in der Lage ist, neue Ideen umzusetzen und neue Techniken anzuwen-den, die von außen hereingetragen werden sowie im Idealfall selber innovativ bspw. auf Verfahrensabläufe einzuwirken. Beispielsweise können Vorhaben in Bezug auf umweltschonende und tierschutzgerechte Haltung besonders innovativ sein.

- Umweltschutz:

- Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz werden durch gesamtgesellschaftliche An-sprüche zunehmend wichtige Wettbewerbsfaktoren der Landwirtschaft, die sich durch entsprechende Nachfrage unmittelbar auf die Marktleistung der Landwirtschaft aus-wirken. Qualitätsanforderungen an Prozesse und Produkte der Landwirtschaft sowie die Einhaltung umweltgesetzliche Vorgaben erfordern nicht nur Investitionen in das physische sondern auch in das Humankapital. Die Förderung von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und mit weiteren Akt-euren im ländlichen Raum tragen erheblich zur erforderlichen Humankapitalbildung bei.

Die Vermittlung von Kenntnissen über die sozial, ökonomisch und ökologisch nach-haltige Entwicklung in der Land- und Forstwirtschaft sowie im ländlichen Raum ist Projektauswahlkriterium. Die Informations- und Demonstrationsvorhaben erfolgen un-ter Berücksichtigung von Natur- und Umweltzielen und sind dabei auf einen verant-wortungsvollen Umgang der Akteure im ländlichen Raum mit Natur und Landschaft sowie die Entwicklung von Unternehmensleitbildern zur Berücksichtigung von Bio-diversitäts- und Nachhaltigkeitsaspekten im Rahmen der Unternehmensführung ge-richtet.

- Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen:

Das berufliche Weiterbildungsangebot soll über die Vermittlung von Kenntnissen über Energieeinsparung und über emissionsmindernde Produktionsverfahren sowohl im Pflanzenbau als auch in der Tierhaltung zur Eindämmung des Klimawandels beitra-gen. Darüber hinaus erfordern die Auswirkungen des Klimawandels Anpassungen seitens der Landwirtschaft. In Brandenburg und Berlin sind es bei den überwiegend sandigen Böden insbesondere (klimawandelbedingte) Dürreperioden, die Anpassun-gen erfordern. Ein durch berufliche Weiterbildung qualifizierter Personalbestand ist schneller und effizienter in der Lage Arbeitsprozesse zu verändern. Die Qualifizierung von Beschäftigten zur Anwendungen energieeffizienter Verfahren mit reduzierten THG-Emissionen dient der betrieblichen Anpassung an den Klimawandel.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

152

Die Maßnahme entspricht den fondsübergreifenden landespolitischen Prioritäten „Bildung und Fachkräftesicherung“ und „Schonende, effiziente Ressourcennutzung, Erneuerbare Energien“ und dem ELER-Schwerpunkt des Landes „Bildung, Kompetenz, Innovation und Zusammenarbeit“. Darüber hinaus wird ein Beitrag zur Umsetzung der Landesstrategien „Landesaktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung“ vom Mai 2009, des gegenwärtig vom MUGV gemeinsam mit anderen Ressorts der Landesregierung erarbeiteten „Maßnah-meprogramms Biologische Vielfalt“ und der Eckpunkte der Landesregierung zur Nachhaltig-keitsstrategie vom 8. November 2011 geleistet.

8.2.1.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme

Bezeichnung der Operation

Max. 128 Zeichen, Ist: 32

Weiterbildung und Qualifizierung

Art der Teilmaßnahme Unterstützung von Maßnahmen der Berufsausbildung und des Er-werbs von Qualifikationen

Maßnahmecode 1.1 - KNOW 1

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 1.009

Unterstützung der Vorbereitung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsvorhaben (Schulungen, Workshops) für in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen, weitere Bodenbewirtschafter, Akteure im ländlichen Raum sowie für Berater (Weiterbildungskurse, Seminare, Informationsveranstaltungen und Workshops einschließ-lich der damit zusammenhängenden Erarbeitung und Bereitstellung von Schulungsmaterial und deren Vorbereitung und Verbreitung von Informationen mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikations-technologien). Über Bildungsgutscheine wird die Teilnahme von Ein-zelpersonen an zielkonformen Bildungsmaßnahmen gefördert.

Die Qualifizierung erfolgt unter Berücksichtigung von Natur- und Umweltzielen und ist insbesondere auf einen verantwortungsvollen Umgang der Akteure im ländlichen Raum mit Natur und Landschaft bei Berücksichtigung von Biodiversitäts- und Nachhaltigkeitsaspekten im Rahmen der Unternehmensführung und auf Aspekte der nachhal-tigen Entwicklung im ländlichen Raum gerichtet.

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

Überwiegend: 2a

zzgl. auf: 1a, 1b, 1c, 2a, 3b, 4a, 4b, 4c, 5a, 5b, 5c, 5d, 5e, 6a, 6b, 6c

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 50.

- Projektförderung

- Anteilsfinanzierung

- Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen

Max. 875 Zeichen, Ist 5

Keine

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 222

- Kosten für die Organisation und Bereitstellung des Wissens-transfer (Projektbezogene Betriebs- und Personalkosten)

- Kosten im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit

- Kosten der Teilnehmer für Reisen, Unterkunft, Tagegeld

Zuwendungsempfänger Anbieter von Bildungsmaßnahmen (Dienstleister), Auslagen der Teil-

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Max. 1.750 Zeichen, Ist 234 nehmer werden durch den Anbieter erstattet.

Zielgruppe: In Land- und Forstwirtschaft tätige Personen, weitere Bodenbewirtschafter, Berater und Akteure im ländlichen Raum

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist 756 Die inhaltliche Ausrichtung der unterstützten Vorhaben muss sich an den Prioritäten und Schwerpunktbereichen des EPLR Brandenburgs und Berlins 2014 – 2020 orientieren. Die Förderung umfasst keine Lehrgänge oder Praktika, die Teil normaler land- und forstwirtschaftli-cher Ausbildungsprogramme im Sekundarbereich oder höheren Be-reichen sind.

Bestätigung der Eignung des Bildungsanbieters (incl. Dozenten) so-wie der Bildungsmaßnahme (Inhalt und Umfang) durch Fachbeirat des Landesverbandes für Weiterbildung im ländlichen Raum.

Die Mindestteilnehmerzahl der geförderten Bildungsprojekte liegt in der Regel bei acht Personen.

Beschränkung bei wirtschaftlichen Akteuren außerhalb der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft auf KMU, die im ländlichen Raum arbeiten.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist 64

Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien (Punktesystem)

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 57

Beihilfeintensität: Bis 85 % der zuschussfähigen Ausgaben

Bezeichnung der Operation

Max. 128 Zeichen, Ist: 29

Demonstration und Information

Art der Teilmaßnahme Unterstützung von Demonstrations- und Informationsmaßnahmen

Maßnahmecode 1.2 - KNOW 2

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 1.398

Die Vorbereitung und Durchführung von Informations- und Demonst-rationsvorhaben der Umwelt- und Klimabildung zur Steigerung des Umweltbewusstseins und Unterstützung einer wissensbasierten Ver-haltensänderung hin zu klima- und ressourcenschonenden Leben und Wirtschaften im ländlichen Raum erfolgt durch Demonstrationen von Best-practise-Projekten und Informationsveranstaltungen, Aus-stellungen, Tagungen, Präsentationen) für in der Land- und Forst-wirtschaft tätige Personen, weitere Bodenbewirtschafter, Akteure im ländlichen Raum (einschließlich der damit zusammenhängenden Erarbeitung und Bereitstellung von Informationsmaterial und deren Vorbereitung und Verbreitung mit Hilfe elektronischer Medien).

Die Informations- und Demonstrationsveranstaltungen berücksichti-gen Natur- und Umweltziele bei Wirtschaftsakteuren im ländlichen Raum und sind insbesondere auf einen verantwortungsvollen Um-gang mit Natur und Landschaft sowie die Entwicklung von Unter-nehmensleitbildern zur Berücksichtigung von Biodiversitäts- und Nachhaltigkeitsaspekten im Rahmen der Unternehmensführung und auf Aspekte der nachhaltigen Entwicklung im ländlichen Raum (z.B.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Biodiversität, Klima- und Ressourcenschutz, Klimawandel, Klimaan-passung, nachhaltige Landnutzung) gerichtet.

Die Veranstaltungen können in einem Unternehmen oder in anderen Einrichtungen, wie Forschungszentren oder öffentlichen Einrichtun-gen stattfinden.

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

Überwiegend: 4a

zzgl. auf: 1a, 1b, 1c, 2a, 3b, 4b, 4c, 5a, 5b, 5c, 5d, 5e, 6a, 6b, 6c

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 50.

- Projektförderung

- Anteilsfinanzierung

- Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen

Max. 875 Zeichen, Ist 5

Keine

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 241 - Kosten für die Organisation und Bereitstellung der Informatio-

nen und Demonstrationen (Projektbezogene Betriebs- und Per-sonalkosten)

- Kosten im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit

- Kosten der Teilnehmer für Reisen, Unterkunft, Tagegeld

Zuwendungsempfänger

Max. 1.750 Zeichen, Ist 150 Anbieter von Informations- und Demonstrationsveranstaltungen (Dienstleister)

Zielgruppe: Zielgruppe: In Land- und Forstwirtschaft tätige Personen, weitere Bodenbewirtschafter und Akteure im ländlichen Raum

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist 972 Die inhaltliche Ausrichtung der unterstützten Vorhaben muss sich an den Prioritäten und Schwerpunktbereichen des EPLR Brandenburgs und Berlins 2014 - 2020 orientieren. Die Förderung umfasst keine Lehrgänge oder Praktika, die Teil normaler land- und forstwirtschaftli-cher Ausbildungsprogramme im Sekundarbereich oder höheren Be-reichen sind.

Bestätigung der Eignung des Anbieters von Informations- und De-monstrationsveranstaltungen (incl. Dozenten) sowie der Informations- und Demonstrationsveranstaltungen (Inhalt und Umfang) durch Fachbeirat des Landesverbandes für Weiterbildung im ländlichen Raum.

Die Mindestteilnehmerzahl der geförderten Demonstrations- und Informationsprojekte liegt in der Regel bei acht Personen.

Geförderte Vorhaben dürfen keine Verweise auf Produkte oder Her-steller oder bestimmte geförderte Produkte beinhalten.

Beschränkung bei wirtschaftlichen Akteuren außerhalb der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft auf KMU, die im ländlichen Raum arbeiten.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist 64

Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien (Punktesystem)

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 57 Beihilfeintensität: Bis 85 % der zuschussfähigen Ausgaben

Page 155: Entwurf EPLR 2014 - 2020 Stand 28102013 1 · 2014. 2. 6. · Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013 1 2. Entwurf

Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Bezeichnung der Operation

Max. 128 Zeichen, Ist: 11

Exkursionen

Art der Teilmaßnahme Unterstützung von Exkursionen und Betriebsbesuchen

Maßnahmecode 1.3 - KNOW 3

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 897

Voneinander lernen: Vorbereitung und die Durchführung von Ex-kursionen zu einem bestimmten Themengebiet (Betriebsbesuche) für in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen, weitere Bodenbe-wirtschafter, Akteure im ländlichen Raum sowie für Berater (Exkursi-onen sowie die damit zusammenhängende Erarbeitung und Bereit-stellung von Informations- und Anschauungsmaterial und deren Vor-bereitung und Verbreitung mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechnologien).

Die Exkursionen berücksichtigen neben ökonomischen Zielen auch Natur- und Umweltziele bei Wirtschaftsakteuren im ländlichen Raum und sind auf die Berücksichtigung von Biodiversitäts- und Nachhal-tigkeitsaspekten im Rahmen der Unternehmensführung und auf As-pekte der nachhaltigen Entwicklung im ländlichen Raum (z.B. Bio-diversität, Klima- und Ressourcenschutz, Klimawandel, Klimaanpas-sung, nachhaltige Landnutzung) gerichtet.

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

Überwiegend: 2a

zzgl. auf: 1a, 1b, 1c, 3b, 4a, 4b, 4c, 5a, 5b, 5c, 5d, 5e, 6a, 6b, 6c

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 44.

- Projektförderung

- Anteilsfinanzierung

- Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen

Max. 875 Zeichen, Ist 5

Keine

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 256 - Kosten für die Organisation und Durchführung von Exkursionen

(Projektbezogene Betriebs- und Personalkosten)

- Kosten im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit

- Kosten der Teilnehmer für Reisen, Unterkunft, Tagegeld (Aus-lagen der Teilnehmer werden durch den Anbieter erstattet.)

Zuwendungsempfänger

Max. 1.750 Zeichen, Ist 191 Anbieter von Exkursionen (Dienstleister), evtl. Einzelpersonen

Zielgruppe: Zielgruppe: In Land- und Forstwirtschaft tätige Personen, weitere Bodenbewirtschafter und Akteure im ländlichen Raum

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist 790 Die inhaltliche Ausrichtung der unterstützten Vorhaben muss sich an den Prioritäten und Schwerpunktbereichen des EPLR Brandenburgs und Berlins 2014 - 2020 orientieren. Die Förderung umfasst keine Lehrgänge oder Praktika, die Teil normaler land- und forstwirtschaftli-cher Ausbildungsprogramme im Sekundarbereich oder höheren Be-reichen sind.

Bestätigung der Eignung des Anbieters von Exkursionen (incl. Do-zenten) sowie der Informations- und Demonstrationsveranstaltungen (Inhalt und Umfang) durch Fachbeirat des Landesverbandes für Wei-terbildung im ländlichen Raum.

Page 156: Entwurf EPLR 2014 - 2020 Stand 28102013 1 · 2014. 2. 6. · Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013 1 2. Entwurf

Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Die Mindestteilnehmerzahl der geförderten Exkursionen liegt in der Regel bei acht Personen.

Beschränkung bei wirtschaftlichen Akteuren außerhalb der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft auf KMU, die im ländlichen Raum arbeiten.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist 64

Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien (Punktesystem)

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 57 Beihilfeintensität: Bis 85 % der zuschussfähigen Ausgaben

8.2.1.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 332

Zur Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit liegen von der EU-KOMMISSION noch keine rechtlichen Auslegungen zum Artikel bzw. Leitlinien vor.

Eine Ausweisung der Prüfkriterien erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Prüfung zur Überprüfbarkeit und Kontrollier-barkeit, teilweise auch durch Dritte.

8.2.1.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages (falls relevant)

Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt, Ist: ...

nicht relevant

8.2.1.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 463

Die Kompetenz der Bildungsanbieter und Qualität ihrer Bildungsangebote werden auf der Grundlage von Checklisten mit Kriterien durch einen Fachbeirat des Landesverbandes für Weiterbildung im ländlichen Raum e. V. geprüft. Ihm gehören Vertreter von Bildungsanbie-tern und berufsständischer Verbände sowie Vertreter von MIL, MUGV, LELF und LUGV an.

Bildungsanbieter, die über ein geeignetes Qualitätssicherungssystem verfügen, werden ohne erneute Bewertung anerkannt.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

157

8.2.2 Beratungsdienste

8.2.2.1 Rechtsgrundlage

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 229

- Artikel 16, Absatz 1a der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER): Beratung forstwirtschaftlicher Unternehmer und Waldbesitzer und Artikel 16, Absatz 1c der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER), Ausbildung von Beratern sowie Artikel 16, Absätze 2 - 8

8.2.2.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen

1. Beitrag zum Schwerpunktbereich:

Zeichenbegrenzung: 1.750 = ½ Seite, Abb. erlaubt, Ist: 1.658

Die in Verwirklichung der Förderung der im Rahmen der ELER-Priorität 1 angestrebte Unterstützung der

- Beratung forstwirtschaftlicher Unternehmen und der

- Qualifizierung der Berater in Land- und Forstwirtschaft

ist primär auf den Schwerpunktbereich a der ELER-Priorität 2 gerichtet.

Die Förderung ist auf die ökonomisch und ökologisch nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen im Wald und den Klimaschutz gerichtet, um das Wissensdefizit und das geringe Weiterbildungsinteresse der Privatwaldbesitzer schneller überwinden zu können. Die Beratung zielt in Umsetzung der EU-Forststrategie und der Schlüsselak-tionen des EU-Forstaktionsplans sowie des Waldprogramms 2011 des Landes Bran-denburg insbesondere auf spezifische Anforderungen an die Führung des jeweiligen Forstbetriebes, die Standards für den guten forstwirtschaftlichen und ökologischen Zu-stand, auf die nachhaltigen Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Betriebe und die Standards für die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Damit die Beratung land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen auch künftig den öko-nomischen und gesellschaftlichen Anforderungen besser gerecht werden und einen ef-fektiveren Beitrag zur Erreichung der Ziele und Prioritäten der Gemeinsamen Agrarpoli-tik leisten kann, soll sie inhaltlich deutlich ausgeweitet werden. Dazu sind die Berater zu qualifizieren, um Qualität und Wirksamkeit der angebotenen Beratung zu steigern.

Die Maßnahme entspricht somit der fondsübergreifenden landespolitischen Priorität Bil-dung und Fachkräftesicherung sowie dem ELER-Schwerpunkt des Landes zur Unter-stützung von Maßnahmen der Bildung, Kompetenz, Innovation und Zusammenarbeit.

2. Potenzieller Beitrag zu anderen Schwerpunktbereichen

• Gesicherter potenzieller Beitrag zur Zielerreichung

1a,

• Potenzieller Beitrag zur Zielerreichung, bei dem der Umfang noch nicht vor-

hersehbar ist

1a, 3b, 4a, 4b, 4c, 5a, 5b, 5c, 5d, 5e, 6a, 6b

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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3. Beitrag zu Querschnittszielen

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1Seite, Abb. erlaubt, Ist: 2.590

- Innovation:

Neben bewährten Erkenntnissen und Erfahrungen der Praxis der Waldbewirtschaftung sollen mit Hilfe der Beratung der Waldbesitzer neueste wissenschaftliche Erkenntnisse in die forstwirtschaftliche Praxis übertragen werden.

- Umweltschutz:

Die Beratung der Waldbesitzer deckt die Aspekte der ökologischen Leistung von Wald-betrieben ab und ist somit auf die biologische Vielfalt, den Wasser- und Bodenschutz ge-richtet. Waldbesitzer sollen insbesondere beraten werden, wie sie umwelt- und klima-freundlichen Dienstleitungen zur Erhaltung der Wälder umsetzen können, indem sie die Biodiversität steigern, hochwertige Waldökosysteme erhalten, ihr Potenzial zur Eindäm-mung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen verbessern und den Bei-trag ihrer Wälder beim Schutz vor Bodenerosion, bei der Erhaltung der Wasserressour-cen sowie beim Schutz vor Naturkatastrophen stärken können.

Dies steht in enger Kohärenz zur Unterstützung von Investitionen zur Stärkung der Wi-derstandsfähigkeit und des ökologischen Wertes der Waldökosysteme (Waldumbau), zur Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen und Waldumweltmaßnahmen.

Dabei berücksichtigt sie die relevanten Verpflichtungen der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), der der Richtlinie 2009/147/EG (Erhaltung von wildle-benden Vogelarten) und der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrah-mens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmen-richtlinie).

Bei der Qualifizierung der Berater sind die Erfordernisse, die sich mit dem Wirken der operationellen Gruppen im Rahmen der EIP ergeben, stärker zu berücksichtigen.

Die Beraterqualifizierung ist stärker auf die klima- und umweltfreundlichen land- und forstwirtschaftlichen Praktiken zu adressieren.

- Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen:

Die Beratungen berücksichtigen neben der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ins-besondere die Förderung der Ressourceneffizienz und des Übergangs zu einer kohlen-stoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft. Diesen Anforderungen soll bei der Beratung der Waldbesitzer insbesondere durch umfangreicheren Waldumbau unter Beachtung der Potenziale der höheren CO2-Bindung betriebsspezifisch entsprochen werden.

Die Beraterqualifizierung muss die Einführung und Anwendung betriebsbezogener Stra-tegien zur Anpassung an den Klimawandel und die Minderung seiner Folgen einschlie-ßen.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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8.2.2.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 59

Beratung forstwirtschaftlicher Unternehmen und Waldbesitzer

Art der Teilmaßnahme Unterstützung der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten

Maßnahmecode 2.1 - ADVI 1

Beschreibung der Teilmaß-nahme Max. 1.750 Zeichen, Ist 832

Unterstützt wird die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten durch Waldbesitzer zur Verbesserung der wirtschaftlichen und ökologi-schen Leistungen sowie der Klimafreundlichkeit und -resistenz. Ins-besondere gehören dazu Beratungsleistungen zu Anforderungen der Waldbewirtschaftung in Schutzgebieten sowie zur Erhaltung und Erhöhung der Biodiversität, zur waldbaulichen Planung und Wald-bautechnik für die Erhöhung der Stabilität und der Risikominimierung unter dem Aspekt des Klimawandels, zu Management, Produktions-technik, Produktqualität und Nachhaltigkeit der Produktion, zur Ent-wicklung und Umsetzung von Betriebskonzepten für die Stärkung der eigenständigen Arbeit der Forstbetriebe sowie zur Holzeinschlags- und Vermarktungskonzeption, insbesondere zur Mobilisierung von Holzpotenzialen in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen.

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

Überwiegend: 2a

zzgl. auf: 4a - 4c, 5e,

Art der Zuwendung Max. 1.750 Zeichen, Ist 44.

Projektförderung

Anteilsfinanzierung

Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen Max. 875 Zeichen, Ist 5

EU-Forststrategie

EU-Forstaktionsplan

Waldprogramm 2011 des Landes Brandenburg

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 130 Kosten der bereitgestellten Beratung (Personalkosten, Reise- und Materialkosten, Kosten im Zusammenhang mit dem Ort der Bera-tung)

Zuwendungsempfänger Max. 1.750 Zeichen, Ist 48

Anbieter von Beratungsleistungen (Dienstleister)

Zuwendungsvoraussetzungen Max. 1.750 Zeichen, Ist 629

Bestätigung der Eignung des Anbieters von Beratungsleistungen durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).

Die Mindestteilnehmerzahl der geförderten Demonstrations- und Informationsprojekte liegt bei acht Personen.

Abgeschlossener Beratungsvertrag

Beratung muss mindestens mit einer EU-Priorität für die Entwicklung des ländlichen Raumes in Verbindung stehen und mindestens eines der in Art. 16, Absatz 4 ELER-VO aufgeführten Elemente betreffen.

Für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sind pro Jahr drei Bera-tungsfälle und für Einzelwaldbesitzer ist ein Beratungsfall pro Jahr möglich.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist 64

Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien (Punktesystem)

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 78 Vorläufig: Bis 80% der zuschussfähigen Ausgaben

Max. 1.500 EUR je Beratungsfall

Bezeichnung der Operation

Max. 128 Zeichen, Ist: 26

Qualifizierung der Berater

Art der Teilmaßnahme Unterstützung der Ausbildung von Beratern

Maßnahmecode 2.3 - ADVI 3

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 570

Damit die Beratung einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele und Prioritäten der Gemeinsamen Agrarpolitik leisten kann, soll sie inhalt-lich deutlich ausgeweitet werden. Es sollen sowohl die schon bisher im System der landwirtschaftlichen Betriebsberatung tätigen als auch zusätzliche, neu zu integrierende Beratungskräfte für die erweiterten Beratungsfelder qualifiziert werden. Die Qualifizierung soll vorzugs-weise unter Nutzung der in Brandenburg und Berlin vorhandenen - auch für die Beraterqualifizierung geeigneten - Bildungsinfrastruktur abgesichert werden.

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

Überwiegend: 2a

zzgl. auf: 1a, 3b, 4a - 4c, 5a - 5e, 6a, 6b

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 44.

Projektförderung

Anteilsfinanzierung

Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen

Max. 875 Zeichen, Ist 5

Keine

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 181 Kosten der Weiterbildung, der Organisation und Bereitstellung des Trainings der Berater. (Personalkosten, Reise- und Materialkosten, Kosten im Zusammenhang mit dem Ort der Beratung)

Zuwendungsempfänger

Max. 1.750 Zeichen, Ist 54 Anbieter der Weiterbildung von Beratern (Dienstleister),

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist 255 Die inhaltliche Ausrichtung der unterstützten Vorhaben muss sich an den Prioritäten und Schwerpunktbereichen des EPLR Brandenburgs und Berlins 2014 - 2020 orientieren.

Bestätigung der Eignung des Anbieters der Weiterbildung durch den Fachbeirat des Landes.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist 64

Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien (Punktesystem)

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 56 Beihilfeintensität: Bis 85% der zuschussfähigen Ausgaben

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

161

8.2.2.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist 332

Zur Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit liegen von der EU-KOMMISSION noch keine rechtlichen Auslegungen zum Artikel bzw. Leitlinien vor.

Eine Ausweisung der Prüfkriterien erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Prüfung zur Überprüfbarkeit und Kontrollier-barkeit, teilweise auch durch Dritte.

8.2.2.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages (falls relevant)

Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt, Ist 5

nicht relevant

8.2.2.6 Weitere wichtige Angaben

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist 261

Die Kompetenz der Berater und Qualität ihrer Beratungsangebote werden auf der Grundlage von Checklisten durch die Bewilligungsbehörde geprüft.

Beratungsanbieter, die über ein geeignetes Qualitätssicherungssystem verfügen, werden ohne erneute Bewertung anerkannt.

Page 162: Entwurf EPLR 2014 - 2020 Stand 28102013 1 · 2014. 2. 6. · Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013 1 2. Entwurf

Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

162

8.2.3 Investitionen in materielle Vermögenswerte

8.2.3.1 Rechtsgrundlage

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 1.172

- Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. xx/20xx (ELER) - Investitionen in materielle Vermögenswerte

- Maßnahme x.x.x.x „Agrarinvestitionsförderprogramm“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

- Maßnahme x.x.x.x „Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

- Maßnahme x.x.x.x „Neubau und Erweiterung von überbetrieblichen Einrichtungen für Beregnungszwecke“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

- Maßnahme x.x.x.x „Neubau und Erweiterung von Anlagen zur überbetrieblichen Be-wirtschaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

- Maßnahme x.x.x.x „Naturnahe Gewässerentwicklung“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

Sollten in diesem Gliederungspunkt auch „Erwägungen“ oder „Begründungen“ der Maßnahme erforderlich wer-den, könnten entsprechende Textpassagen aus dem Strategiekapitel herangezogen werden, wo derzeit noch recht umfangreich für jede Priorität die Maßnahmeauswahl begründet wird.

8.2.3.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen

1. Beitrag zum Schwerpunktbereich

Zeichenbegrenzung: 1.750 = 1/2 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 1.963

Die Unterstützung von Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen einschließlich Verarbeitung und Direktvermarktung dient primär dem Schwerpunktbereich a der ELER-Priorität 2. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftliche Unternehmen ver-bessert, um steigenden gesellschaftlichen Ansprüchen sowie zunehmender Liberalisie-rung der Agrarmärkte und dem daraus erwachsenden hohen Anpassungsdruck an die Landwirtschaft besser zu entsprechen. Durch modernisierte Produktions-, Verarbei-tungs- und Vermarktungsprozesse werden die Wertschöpfung vertieft, das Betriebsein-kommen gesteigert und Arbeitsplätze erhalten und geschaffen.

Die Flurbereinigung trägt primär zum Schwerpunktbereich a der ELER-Priorität 2 bei, in-dem sie als komplexes Instrument des Flächenmanagements und der ländlichen Ent-wicklung Defizite in der inneren und äußeren Erschließung und in der Rechtssicherheit beseitigt sowie Auswirkungen unvermeidbarer Flächenverluste und daraus resultieren-der Nutzungskonflikte minimiert. Dabei werden auch vielfache Lösungsmöglichkeiten im Zuge des Neubau von Energietrassen und Verkehrswegen, bei Naturschutzprojekten und Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel und der demografische Entwicklung unterstützt.

Page 163: Entwurf EPLR 2014 - 2020 Stand 28102013 1 · 2014. 2. 6. · Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013 1 2. Entwurf

Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Die Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts dient

- primär dem Schwerpunktbereich a der ELER-Priorität 5 für eine größere Effizienz bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft durch ein nachhaltiges Staumanagement und Ertüchtigung wasserwirtschaftlicher Anlagen zur Erhöhung des Wasserrückhalte-vermögens in der Landschaft und der Grundwasserneubildung sowie durch die Förde-rung natürlicher Bodenfunktion sowie die Stärkung von Ausgleichsfunktionen des Wasserhaushaltes, und

- primär dem Schwerpunktbereich b der ELER-Priorität 4 der Verbesserung der Was-serwirtschaft durch die naturnahe Gewässerentwicklung und Vorhaben zur Verbesse-rung des Gewässerzustands zur Unterstützung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.

2. Potenzieller Beitrag zu anderen Schwerpunktbereichen

• Gesicherter potenzieller Beitrag zur Zielerreichung:

- Investitionen, die die Gesamtleistung des landwirtschaftlichen Betriebes verbes-sern: 5a, 5b, 6a

- Unterstützung von Investitionen in land- und forstwirtschaftliche Infrastruktur (Flurbereinigung und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasser-haushalts): 4a, 4b, 4c

• Potenzieller Beitrag zur Zielerreichung, bei dem der Umfang noch nicht vor-hersehbar ist:

- Investitionen, die die Gesamtleistung des landwirtschaftlichen Betriebes verbes-sern: 5d

- Unterstützung von Investitionen in land- und forstwirtschaftliche Infrastruktur (Flurbereinigung): 6b

- Unterstützung nichtproduktiver Investitionen zum Schutz der Umwelt und des öf-fentlichen Werts ökologisch wertvoller Gebiete (Nachhaltige naturnahe Entwick-lung der Gewässer): 4a, 5a

3. Beitrag zu den Querschnittszielen

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 2.308

- Innovation

Die Erhöhung der wirtschaftlichen und ökologischen Leistung der landwirtschaftlichen Betriebe sowie der Effizienz der Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftliche Erzeugnisse schließt die Einführung neuer Produktionsverfahren mithilfe von Investi-tionen ein.

- Umweltschutz im Agrarsektor

Investitionen in Unternehmen sollen deren umweltbezogene Leistungsfähigkeit ver-bessern - Festlegung von Kriterien als Zuwendungsvoraussetzungen. Neben der Neuregelung rechtlicher Verhältnisse und Lösung von Nutzungskonflikten leisten die Vorhaben der Flurbereinigung und der Verbesserung des Landschaftswasserhaus-halts Beiträge zur Reduzierung des Flächenverbrauchs, Verringerung der Erosions-gefahr und des Abtrages des Bodens, Verbesserung des Landschaftsbildes durch Anlage von Hecken und Säumen, Auflockerung landwirtschaftlich genutzter monoto-

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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ner Feldstrukturen, Renaturierung von Gewässern und Unterstützung der biologi-schen Durchlässigkeit von Fließgewässern und zur Ausweisung und Neuanlegung von Uferrandstreifen zur Verringerung der Eutrophierung in Gewässer. Durch Ver-besserung der Strukturgüte im Gewässer und unmittelbaren Gewässerumfeld, Erhö-hung der Wasserrückhaltevermögens in der Landschaft, Steigerung der Grundwas-serneubildung, Förderung natürlicher Bodenfunktion sowie nachhaltiges Stauma-nagement werden die Ausgleichsfunktionen des Wasserhaushaltes und eine nachhal-tige Bewirtschaftung und der Schutz der Kulturlandschaft unterstützt.

- Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an seine Auswirkungen

Investitionen im Agrarsektor sowie in die landwirtschaftliche Infrastruktur müssen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen beitra-gen. So soll bspw. durch ressourcensparende Produktionsverfahren ein Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels geleistet werden und bei Bewässerungsinvestitionen neben einer sicheren Bestandsführung die Anpassung an ungewöhnliche Tempera-tur- und Niederschlagsverläufe unterstützt werden.

Die Maßnahme entspricht den fondsübergreifenden landespolitischen Prioritäten „Innovation“ und „Schonende, effiziente Ressourcennutzung sowie den beiden ELER-Schwerpunkten des Landes „Investitionsförderung mit Agrarbezug“ und „Maßnahmen im Bereich Klimawandel, Umwelt- und Naturschutz sowie zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“.

8.2.3.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme

Bezeichnung der Operation

Max. 128 Zeichen, Ist: 32

Einzelbetriebliche Investitionen

Art der Teilmaßnahme Investitionen, die die Gesamtleistung des landwirtschaftlichen Betrie-bes verbessern

Maßnahmecode 4.1 - INV_PHY 1

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 1.333

Um die wirtschaftliche Leistung der landwirtschaftlichen Betriebe sowie ihre Umweltleistung und ihren Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung nachhaltig zu verbessern, sollen materielle Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen unterstützt werden.

Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, beson-ders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktiona-len Landwirtschaft können investive Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten und Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung in landwirtschaftlichen Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes gefördert werden.

a) Investitionen zur Verbesserung der Gesamtleistung landwirt-schaftlicher Betriebe und zur Verarbeitung und Direktvermark-tung von unter Anhang I des Vertrages fallenden landwirtschaftli-chen Erzeugnissen entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Agrar-investitionsförderprogramm“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

165

die Entwicklung ländlicher Räume.

b) Außerhalb dieser Nationalen Rahmenregelung als Landes-maßnahme: Betriebliche Investitionen zur Bewässerung von landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen.

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

Überwiegend: 2a

zzgl. auf: 5a, 5b, 6a

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 70

Projektförderung

Anteilsfinanzierung

Zuschüsse oder Bürgschaften

Darlehen

Links zu anderen Gesetzen

Max. 875 Zeichen, Ist 124

Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrar-struktur und des Küstenschutzes" in der jeweils gültigen Fassung

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 245

a) Investive Ausgaben entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Agrar-investitionsförderprogramm“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

b) Landesmaßnahme: wie a.

Zuwendungsempfänger

Max. 1.750 Zeichen, Ist 289

a) Landwirte oder Gruppen von Landwirten - entsprechend der Maß-nahme x.x.x.x „Agrarinvestitionsförderprogramm“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesre-publik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

b) Landesmaßnahme: wie a) aber ohne Kooperationen

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist 243

a) Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x entsprechend der Maßnah-me x.x.x.x „Agrarinvestitionsförderprogramm“ in der jeweils gülti-gen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepub-lik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

b) wie a)

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist 263

Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Agrarinvestitionsförderpro-gramm“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenrege-lung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume:

Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien (Punktesystem)

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 398

a) Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x Agrarinvestitionsförderpro-gramm“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmen-regelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

Darin eingeschlossen sind gesonderte Förderhöhen bei Investitionen, die im Rahmen einer Kooperation bzw. im Rahmen der EIP durchgeführt werden.

b) Vorläufig: bis zu 20 % der zuschussfähigen Ausgaben.

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 45

Flurbereinigung

Art der Teilmaßnahme Unterstützung von Investitionen in land- und forstwirtschaftliche Infra-struktur

Maßnahmecode 4.3 - INV_PHY 3

Beschreibung der Teilmaß- a) Diese Maßnahme wird auf der Grundlage der Maßnahme x.x.x.x

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

166

nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 690

„Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländli-chen Raumes“ der Nationalen Rahmenregelung der Bundesre-publik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume in der jeweils gültigen Fassung innerhalb der Verfahren zur Feststellung und Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raumes nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LWAnpG) angeboten.

b) Außerhalb der o. g. Nationalen Rahmenregelung als ergänzende Fördergegenstände erfolgt die Vergabe von Leistungen an Dritte zur Verfahrensbeschleunigung in Verfahren nach dem FlurbG und dem LWAnpG.

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

Überwiegend: 2a

zzgl. auf: 4a, 4b, 4c und 6b

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 260

a) Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes“ in der je-weils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bun-desrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

b) Vollfinanzierung

Links zu anderen Gesetzen

Max. 875 Zeichen, Ist 196

Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrar-struktur und des Küstenschutzes" in der jeweils gültigen Fassung

Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 321

a) Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me

b) außerhalb der Nationalen Rahmenregelung: Verfahrens- und Vermessungskosten

Zuwendungsempfänger

Max. 1.750 Zeichen, Ist 439

a) Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes“ in der je-weils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bun-desrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse und - bei freiwilligem Landtausch und freiwilligem Nutzungstausch - Tauschpartner/innen und andere am Tausch beteiligte Personen)

b) Land Brandenburg

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist 361

a) Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes“ in der je-weils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bun-desrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

b) Es erfolgt die Vergabe von Leistungen an Dritte zur Verfahrens-beschleunigung in Verfahren nach dem FlurbG und LwAnpG.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist 238

Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepub-lik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

Page 167: Entwurf EPLR 2014 - 2020 Stand 28102013 1 · 2014. 2. 6. · Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013 1 2. Entwurf

Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 875

a) Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes“ in der je-weils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bun-desrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

- bis zu 90 % bei Verfahren nach dem LwAnpG oder in Verbindung mit dem LwAnpG

- bis zu 80 % bei Verfahren nach FlurbG mit besonderer ökologi-scher Zielsetzung und Verfahren mit hoher Bedeutung für die Er-haltung der Kulturlandschaft

- bis zu 75 % bei Verfahren nach dem FlurbG

- bis zu 75 % im freiwilligen Nutzungstausch für nichtinvestive Auf-wendungen der Tauschpartner und für eine langfristige Pachtbin-dung zum Zwecke der Erhaltung der Kulturlandschaft und zur standort-angepassten Landbewirtschaftung. Bei langfristiger Pachtbindung darf die Pachtprämie einmalig 200 Euro/ha nicht überschreiten.

b) 100% der zuschussfähigen Ausgaben

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 78

Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Land-schaftswasserhaushalts

Art der Teilmaßnahme Unterstützung von Investitionen in land- und forstwirtschaftliche Infra-struktur

Maßnahmecode 4.3 - INV_PHY 3

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 619

Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „Neubau und Erweiterung von überbetrieblichen Einrichtungen für Beregnungszwecke“ uns x.x.x.x „Neubau und Erweiterung von Anlagen zur überbetrieblichen Bewirt-schaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen“ in der jeweils gül-tigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume:

Unterstützung der Stärkung der Regulationsfähigkeit des Land-schaftswasserhaushaltes durch Vorhaben an Gewässern und im Gewässerumfeld sowie an wasserwirtschaftlichen Anlagen zum Wasserrückhalt und als Grundlage für ein nachhaltiges Stauma-nagement.

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

Überwiegend: 5a

zzgl. auf: 4b

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 422

Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „Neubau und Erweiterung von überbetrieblichen Einrichtungen für Beregnungszwecke“ uns x.x.x.x „Neubau und Erweiterung von Anlagen zur überbetrieblichen Bewirt-schaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen“ in der jeweils gül-tigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume:

- Projektförderung

- Anteilsfinanzierung

- Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen Max. 875 Zeichen, Ist 196

-

Zuwendungsfähige Kosten Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „Neubau und Erweiterung von

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

168

Max. 1.750 Zeichen, Ist 444 überbetrieblichen Einrichtungen für Beregnungszwecke“ uns x.x.x.x „Neubau und Erweiterung von Anlagen zur überbetrieblichen Bewirt-schaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen“ in der jeweils gül-tigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume:

- Planungskosten

- Baukosten

- Grunderwerbskosten

- Sonstige Baunebenkosten

Zuwendungsempfänger

Max. 1.750 Zeichen, Ist 472 Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „Neubau und Erweiterung von überbetrieblichen Einrichtungen für Beregnungszwecke“ uns x.x.x.x „Neubau und Erweiterung von Anlagen zur überbetrieblichen Bewirt-schaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen“ in der jeweils gül-tigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume:

- Landwirtschaftsbetriebe

- Körperschaften öffentlichen Rechts, z. B. Wasser- und Boden-verbände

- Land

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist 795 Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „Neubau und Erweiterung von überbetrieblichen Einrichtungen für Beregnungszwecke“ uns x.x.x.x „Neubau und Erweiterung von Anlagen zur überbetrieblichen Bewirt-schaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen“ in der jeweils gülti-gen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume.

Vorhaben müssen auf der Grundlage und im Einklang mit Konzeptio-nen des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) vorbereitet und umgesetzt werden

Vorprüfung und Votum durch Regionale Arbeitsgruppen im WWA zu - Zielkonformität der Vorhaben,

- Agrarbezug,

- Übereinstimmung mit Zielen der WRRL,

- Naturschutzfachliche und wasserwirtschaftliche Genehmigungs-fähigkeit,

- Einschätzung der Konsensfähigkeit der Vorhaben bei Nutzern und Eigentümern.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist 162

Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien/fachliche Kriterien im Hinblick auf den jeweiligen Handlungsdruck und die zu erwartenden Effekte (Punktesystem)

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 371 Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „Neubau und Erweiterung von überbetrieblichen Einrichtungen für Beregnungszwecke“ uns x.x.x.x „Neubau und Erweiterung von Anlagen zur überbetrieblichen Bewirt-schaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen“ in der jeweils gülti-gen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 47

Nachhaltige naturnahe Entwicklung der Gewässer

Art der Teilmaßnahme Unterstützung nichtproduktiver Investitionen zum Schutz der Umwelt und des öffentlichen Werts ökologisch wertvoller Gebiete

Maßnahmecode 4.4 - INV_PHY 4

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 1.506

Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Naturnahe Gewässerentwick-lung“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenrege-lung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume:

Vorhaben zur Verbesserung der Gewässergüte, zur Erhaltung, Wie-derherstellung und Entwicklung eines naturnahen Zustandes der Gewässer sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebens-räumen und Lebensgemeinschaften in den Oberflächengewässern und dem dazugehörigen Umfeld.

Vorhaben zur Minderung von Stoffeinträgen und Kompensation von Auswirkungen des Klimawandels auf die Gewässer. Unterstützt werden Vorhaben zur Gewässersanierung sowie Vorhaben im Grundwasserkörpern wenn direkt abhängige Oberflächengewässer dadurch beeinträchtigt sind

Vorhaben zur naturnahen Gewässerentwicklung durch Verbesserung der Gewässerstrukturgüte im Gewässer und im unmittelbaren Ge-wässerumfeld, wie z.B. durch Änderung der Gewässerdynamik, Um-gestaltung der Linienführung oder der Gewässermorphometrie sowie durch Verbesserung der Durchgängigkeit von Fließgewässern, zur Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen und Einrichtung sowie Gestaltung von Gewässerrandstreifen, zur Minderung von Stoffein-trägen in die Gewässer und zur Verbesserung des Schadstoffrück-halts durch innovative Verfahren

Vorhaben in Grundwasserkörpern zur Verbesserung der chemischen und physikalischen Grundwasserbeschaffenheit, sofern diese Maß-nahmen zur Verbesserung des ökologischen und chemischen Zu-standes von Oberflächengewässern notwendig sind.

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

Überwiegend: 4b

zzgl. auf: 4a, 5a

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 247

Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Naturnahe Gewässerentwick-lung“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me:

- Projektförderung

- Anteilsfinanzierung

- Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen Max. 875 Zeichen, Ist 196

Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrar-struktur und des Küstenschutzes" in der jeweils gültigen Fassung

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 195

Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Naturnahe Gewässerentwick-lung“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me

Page 170: Entwurf EPLR 2014 - 2020 Stand 28102013 1 · 2014. 2. 6. · Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013 1 2. Entwurf

Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Zuwendungsempfänger

Max. 1.750 Zeichen, Ist 366

Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Naturnahe Gewässerentwick-lung“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me

- Körperschaften des öffentlichen Rechts, z.B. Wasser- und Bo-denverbände

- Land

- Körperschaften des privaten Rechts, z.B. Naturschutzverbände/ - vereine, Landesanglerverband

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist 571 Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Naturnahe Gewässerentwick-lung“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

Vorhaben auf der Grundlage/ im Einklang mit Konzeptionen des Was-serwirtschaftsamtes (WWA)

Vorprüfung und Votum durch Regionale Arbeitsgruppen im WWA

- Zielkonformität der Vorhaben,

- Agrarbezug,

- Übereinstimmung mit Zielen der WRRL,

- Naturschutzfachliche und wasserwirtschaftliche Genehmigungsfä-higkeit,

Einschätzung der Konsensfähigkeit der Vorhaben bei Nutzern und Eigentümern.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist 262

Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Naturnahe Gewässerentwick-lung“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me: Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien (Punktesys-tem)

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 197 Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Naturnahe Gewässerentwick-lung“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

8.2.3.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 332

Zur Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit liegen von der EU-KOMMISSION noch keine rechtlichen Auslegungen zum Artikel bzw. Leitlinien vor.

Eine Ausweisung der Prüfkriterien erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Prüfung zur Überprüfbarkeit und Kontrollier-barkeit, teilweise auch durch Dritte.

8.2.3.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages (falls relevant)

Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.2.3.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

Page 171: Entwurf EPLR 2014 - 2020 Stand 28102013 1 · 2014. 2. 6. · Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013 1 2. Entwurf

Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

171

8.2.4 Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse ge-schädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung ge-eigneter vorbeugender Aktionen

8.2.4.1 Rechtsgrundlage

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 396

- Artikel 19, Absatz 1a und Absätze 2 - 5 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER),

- Maßnahme x.x.x.x „Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse geschädigtem landwirtschaftlichen Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Aktionen“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

Sollten in diesem Gliederungspunkt auch „Erwägungen“ oder „Begründungen“ der Maßnahme erforderlich wer-den, könnten entsprechende Textpassagen aus dem Strategiekapitel herangezogen werden, wo derzeit noch recht umfangreich für jede Priorität die Maßnahmeauswahl begründet wird.

8.2.4.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen

1. Beitrag zum Schwerpunktbereich 3b

Zeichenbegrenzung: 1.750 = 1/2 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 1.097

Die Maßnahme dient primär dem Schwerpunktbereich b der ELER-Priorität 3. Haupt-sächlich wird zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und die Reduzierung des Schadenspotenzials in den durch voraussichtlich häufiger auftretenden und intensiveren Extremwetterereignissen (z. B. Starkniederschläge mit folgenden Hochwasserereignis-sen) gefährdeten Gebieten beigetragen.

Mit den Investitionen in vorbeugende Aktionen zur Verringerung der Folgen von wahr-scheinlichen Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen werden eine Stärkung des Risikobewusstseins der Landwirte in gefährdeten Gebieten und eine Vermeidung von Schäden erwartet, vor allem infolge von Hochwasserereignissen die sich negativ auf die Lebensqualität im ländlichen Raum und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auswirken. Die Errichtung, Erhöhung des Leistungsvermögens und der gegebenenfalls notwendige Wiederaufbau von Deichen, Retentionsflächen, Schöpfwerken und erforder-lichen Nebenanlagen führt zur Verbesserung der Sicherheit in ländlichen Siedlungsge-bieten sowie des landwirtschaftlichen und ländlichen Produktionspotenzials.

2. Potenzieller Beitrag zu anderen Schwerpunktbereichen

-

3. Beitrag zu Querschnittszielen

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 740

- Innovation

-

- Umweltschutz

Da neben den technischen Hochwasserschutzmaßnahmen die Erhaltung und Wie-dergewinnung von Überschwemmungsgebieten, eine an die Hochwassergefährdung

Page 172: Entwurf EPLR 2014 - 2020 Stand 28102013 1 · 2014. 2. 6. · Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013 1 2. Entwurf

Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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angepasste Flächennutzung und weitere landschaftsverträgliche Anlagen zur Verbes-serung der natürlichen Produktionsbedingen an Bedeutung gewinnen, können stärker Aspekte des Natur- und Umweltschutzes berücksichtigt werden.

- Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen

Mit der Verbesserung des Hochwasserschutzes erfolgt eine Anpassung an die erwar-teten Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere indem vorbeugende Aktionen zur Verringerung negativer Folgen der durch den Klimawandel häufiger auftretenden Extremwetterereignissen umgesetzt werden.

8.2.4.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme

Bezeichnung der Operation

Max. 128 Zeichen, Ist: 101

Vorbeugender Aktionen zur Verringerung der Auswirkungen von Naturkatastrophen/Katastrophenereignissen

Art der Teilmaßnahme

Unterstützung von Investitionen vorbeugender Aktionen zur Verringe-rung der Auswirkungen von Naturkatastrophen/ Katastrophenereig-nissen

Maßnahmecode 5.1 - REST_PREV 1

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 836

Unterstützt werden gemäß der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume in der jeweilig gültigen Fassung investive Maßnahmen zur Umsetzung von Hochwasserschutzplanungen, zur Wiederherstellung, zum Neu-bau und zur Erweiterung von Anlagen des Hochwasserschutzes, Schutzpflanzungen und sonstiger landschaftsverträglicher Anlagen zur Verbesserung der natürlichen Produktionsbedingen der Landwirt-schaft sowie zur Verminderung von Stoffausträgen und Bodenerosi-on. Die laut EU-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken 2007/60/EG bis 2015 zu erstellenden Hoch-wasserrisikomanagementpläne stellen ein Konzept für die Verknüp-fung von Hochwasserschutzmaßnahmen dar und stärken so das Risikomanagement bei allen Beteiligten, so auch den landwirtschaft-lichen Betrieben.

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

3b

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 390

Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Wiederaufbau von durch Natur-katastrophen und Katastrophenereignisse geschädigtem landwirt-schaftlichen Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vor-beugender Aktionen“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume:

- Projektförderung

- Anteilsfinanzierung

- Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen

Max. 875 Zeichen, Ist 397

Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrar-struktur und des Küstenschutzes" in der jeweils gültigen Fassung

Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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der Europäischen Union vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalt (Wasserhaushaltgesetz - WHG),

Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 338

Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Wiederaufbau von durch Natur-katastrophen und Katastrophenereignisse geschädigtem landwirt-schaftlichen Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vor-beugender Aktionen“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

Zuwendungsempfänger

Max. 1.750 Zeichen, Ist 422 Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Wiederaufbau von durch Na-turkatastrophen und Katastrophenereignisse geschädigtem landwirt-schaftlichen Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vor-beugender Aktionen“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwick-lung ländlicher Räume

- Land

- Körperschaften des öffentlichen Rechts

- Unterhaltungspflichtige an Gewässern

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist 432 Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Wiederaufbau von durch Na-turkatastrophen und Katastrophenereignisse geschädigtem landwirt-schaftlichen Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vor-beugender Aktionen“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwick-lung ländlicher Räume

Es wird gesichert, dass bei Umsetzung der Vorhaben der Bezug zum Agrarsektor hergestellt wird.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist 405

Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Wiederaufbau von durch Na-turkatastrophen und Katastrophenereignisse geschädigtem landwirt-schaftlichen Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vor-beugender Aktionen“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwick-lung ländlicher Räume:

Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien (Punktesystem)

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 338 Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Wiederaufbau von durch Natur-katastrophen und Katastrophenereignisse geschädigtem landwirt-schaftlichen Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vor-beugender Aktionen“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

8.2.4.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 332

Zur Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit liegen von der EU-KOMMISSION noch keine rechtlichen Auslegungen zum Artikel bzw. Leitlinien vor.

Eine Ausweisung der Prüfkriterien erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

174

Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Prüfung zur Überprüfbarkeit und Kontrollier-barkeit, teilweise auch durch Dritte.

8.2.4.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages (falls relevant)

Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.2.4.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 176

Der ELER unterstützt Maßnahmen zum Hochwasserschutz, die von Hochwasserschutzma-nagementplänen erfasst werden, einen Agrarbezug aufweisen und Fläche im ländlichen Raum schützen.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

175

8.2.5 Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätig-keiten

8.2.5.1 Rechtsgrundlage

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 300

- Artikel 20, Absatz 1, b) der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER): Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Betriebe

- Teilmaßnahme x.x.x.x „Diversifizierung“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationa-len Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume.

Sollten in diesem Gliederungspunkt auch „Erwägungen“ oder „Begründungen“ der Maßnahme erforderlich wer-den, könnten entsprechende Textpassagen aus dem Strategiekapitel herangezogen werden, wo derzeit noch recht umfangreich für jede Priorität die Maßnahmeauswahl begründet wird.

8.2.5.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen

1. Beitrag zum Schwerpunktbereich 6a:

Zeichenbegrenzung: 1.750 = 1/2 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 1.818

Die Unterstützung von Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten dient primär dem Schwerpunktbereich a der ELER-Priorität 6.

Die Stärkung des ländlichen Raums als Wirtschaftsstandort soll durch die Etablierung nichtlandwirtschaftlicher Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten in Landwirt-schaftsbetrieben sowie von Klein- und Kleinstunternehmen mit ländlich typischen Handwerk, Gewerbe und Dienstleitungen und Vorhaben privater Tourismusanbieter unterstützt werden.

Mit der Unterstützung der Akteure der Land- und Ernährungswirtschaft und der Vertie-fung der Wertschöpfung wird zu einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung ländlicher Gebiete beigetragen. Bestehende Potenziale der gewerblichen Wirtschaft der Region sollen besser genutzt werden.

Damit sollen die Lebensqualität und Attraktivität des ländlichen Raums verbessert wer-den. Durch Schaffung und Erhalt von wohnortnahen Arbeitsplätzen soll der ökonomisch bedingte Abwanderungsdruck gemindert werden.

Im Mittelpunkt der Förderung stehen die

- Schaffung neuer Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten, auch in Form von haushaltsnahen Dienstleistungsangeboten,

- Unterstützung des Unternehmens im land- und forstwirtschaftsnahen, außer-landwirtschaftlichen Bereich sowie im Dienstleistungsbereich und Handwerk,

- Konsolidierung des derzeitigen Beschäftigungsniveaus sowie Schaffung und Erhaltung wohnortsnaher Arbeitsplätze,

- bessere räumliche Ausgewogenheit und ein stärkerer Zusammenhalt zwischen ländlichen und kleinstädtischen Gebieten,

- Nutzung nachwachsender Rohstoffe,

- Erhalt von ländlicher Bausubstanz durch Umnutzung für ortsübliche Dienstleis-tungen und Tourismusgewerbe.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Die Maßnahme entspricht den beiden landespolitischen ELER-Schwerpunkten „Investitionsförderung mit Agrarbezug“ und „Maßnahmen der ländlichen Entwicklung incl. LEADER“.

2. Potenzieller Beitrag zu anderen Schwerpunktbereichen

• Gesicherter potenzieller Beitrag zur Zielerreichung:

- 6b

• Potenzieller Beitrag zur Zielerreichung, bei dem der Umfang noch nicht

vorhersehbar ist: -

3. Beitrag zu Querschnittszielen

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 1.726

- Innovation

Innovative Aspekte gewinnen in der Regionalentwicklung an Bedeutung, indem in der Region neue Produktionsverfahren und Angebote an Erzeugnissen und Dienst-leistungen unterstützt werden. Dabei werden vor allem unter Nutzung der Potenziale von Stadt-Umland-Beziehungen neue Wege der Zusammenarbeit und Vernetzung beschritten.

Um die Anzahl der Tagestouristen und die Aufenthaltsdauer von Übernachtungs-gästen zu erhöhen zielt die Förderung touristischer Vorhaben gemäß Tourismus-konzeption des Landes Brandenburg auf eine verstärkte thematische Vermarktung Brandenburgs und auf eine höhere Wettbewerbsfähigkeit touristischer Angebote. Durch die Unterstützung qualitativ hochwertiger Angeboter kleiner touristischer Unternehmen mit thematischer Zielsetzung wird besonders für die Nebensaison ein Anreiz geschaffen und die Anzahl der Tagestouristen und die Aufenthaltsdauer von Übernachtungsgästen kann daurch erhöht werden.

Belange der demografischen Entwicklung, der Reduzierung des Flächenverbrauches, des rationellen Umgangs mit Energie und der Barrierefreiheit sind umfassend zu berücksichtigen.

- Umweltschutz

Thematische Angebote in Großschutzgebieten dienen der Sensibilisierung für Natur- und Umweltschutz. Die Erhöhung der Aufenthaltsdauer und die Vertiefung regionaler Wirtschaftskreisläufe soll Transporte reduzieren und damit die Umwelt entlasten.

- Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen

Vorhandene Bausubstanz wird ressourcensparend für die Etablierung und Entwicklung kleiner Unternehmen sowie neue Angebote im Land- und Naturtourismus weiter genutzt bzw. einer Umnutzung zugeführt. Durch die Schaffung wohnortnaher Arbeitsplätze wird mobilitätsbedingter Individualverkehr vermieden.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

177

8.2.5.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 63

Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkei-ten

Art der Teilmaßnahme Unterstützung von Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten

Maßnahmecode 6.4 - BUS_DEV 4

Beschreibung der Teilmaß-nahme Max. 1.750 Zeichen, Ist 956

a) Unterstützt werden entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Diversi-fizierung“ der Nationalen Rahmenregelung für die Entwicklung des ländlichen Raums in der jeweilig gültigen Fassung investive Vorhaben zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen von Landwirten im ländlichen Raum (bspw. Landtourismus sowie Handel und Dienstleistungen).

b) Als Landesmaßnahme:

Gründung und Entwicklung von Klein- und Kleinstunternehmen mit ländlich typischen Handwerk, Gewerbe und Dienstleitungen und Vorhaben privater Tourismusanbieter. Im Mittelpunkt der Förderung stehen die

- Schaffung neuer Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkei-ten - insbesondere für Frauen,

- Schaffung von haushaltsnahen Dienstleistungsangeboten,

- Unterstützung der Unternehmen im land- und forstwirtschafts-nahen, außerlandwirtschaftlichen Bereich sowie im Dienstleis-tungsbereich und Handwerk,

- Erhaltung ländlicher Bausubstanz durch Umnutzung für ortsüb-liche Dienstleistungen und das Tourismusgewerbe.

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

Überwiegend: 6a

zzgl. auf 6b

Art der Zuwendung Max. 1.750 Zeichen, Ist 255

a) Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „Diversifizierung“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me:

b) Landesmaßnahme

- Projektförderung

- Anteilsfinanzierung

- Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen Max. 875 Zeichen, Ist 124

Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrar-struktur und des Küstenschutzes" in der jeweils gültigen Fassung

Zuwendungsfähige Kosten Max. 1.750 Zeichen, Ist 383

a) Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „Diversifizierung“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me

b) Ergänzend dazu und bei Landesmaßnahmen gilt:

Keine Finanzierung von laufenden Kosten

Investitionen nach Artikel 46 außer Erwerb von unbeweglichem

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Vermögen und Nr. 3 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER)

Zuwendungsempfänger Max. 1.750 Zeichen, Ist 340

a) Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „Diversifizierung“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

b) Landesmaßnahme:

Natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts als Kleinstunternehmen/kleine Unternehmen mit bis zu 30 Arbeitsplätzen

Zuwendungsvoraussetzungen Max. 1.750 Zeichen, Ist 565

a. Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „Diversifizierung“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me.

b. Zusätzlich und als Landesmaßnahme gilt:

Umsetzung der Maßnahmen im ländlichen Raum.

Alle Vorhaben sollen unter Berücksichtigung der Schwerpunktset-zung der Landesförderstrategie, regionaler Besonderheiten und Traditionen sowie Stadt-Umland-Verflechtungen den Zielen und Handlungsfeldern regionaler Entwicklungsstrategien zum Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten entsprechen.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist 361

a. Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „Diversifizierung“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me: Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien (Punkte-system)

b. Landesmaßnahme: Ranking der Projekte nach Projektauswahlkri-terien (Punktesystem) und Regionale Prioritäten

Beträge und Förderhöhe Max. 875 Zeichen, Ist 280

a. Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „Diversifizierung“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me

b. bis zu 45 % der zuschussfähigen Ausgaben, max. 300.000 EUR

Beachtung der de-minimis-Regelung

8.2.5.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 332

Zur Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit liegen von der EU-KOMMISSION noch keine rechtlichen Auslegungen zum Artikel bzw. Leitlinien vor.

Eine Ausweisung der Prüfkriterien erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Prüfung zur Überprüfbarkeit und Kontrollier-barkeit, teilweise auch durch Dritte.

8.2.5.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages (falls relevant)

Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt, Ist: ...

nicht relevant

8.2.5.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 332

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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a) entsprechend der Maßnahme „Diversifizierung“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

Investitionen im Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof” können nur bis zur Gesamtka-pazität von 30 Gästebetten nach Vorhabensumsetzung gefördert werden.

b) Diversifizierungsbereiche sind insbesondere:

- Haushaltsnahen Dienstleistungsangebote,

- Handwerk

- Nutzung nachwachsender Rohstoffe,

- Tourismus

Der Gesamtwert der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf 300.000 EUR bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen.

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180

8.2.6 Basisdienstleistungen und Dorferneuerung

8.2.6.1 Rechtsgrundlage

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 911

- Artikel 21 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER), Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten

- Maßnahme x.x.x.x „...“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung (GAK-Rahmenplan ab 2014, Förderbereich 1, A., Maßnahme 2.0 Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden)

- Maßnahme x.x.x.x „...“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung (GAK-Rahmenplan ab 2014, Förderbereich 1, A., Maßnahme 4.0 Dorferneuerung und –entwicklung incl. dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen)

- Maßnahme x.x.x.x „...“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung (GAK-Rahmenplan ab 2014, Förderbereich 1, A., Maßnahme 5.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen)

- Maßnahme x.x.x.x „...“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung (GAK-Rahmenplan ab 2014, Förderbereich 1, A., Maßnahme 7.0 Breitbandversorgung ländlicher Räume)

Sollten unter "Rechtsgrundlage" auch „Erwägungen“ oder „Begründungen“ der Maßnahme erforderlich werden, könnten entsprechende Textpassagen aus dem Strategiekapitel oder aus dem folgenden Abschnitt 8.2.6.2 her-angezogen werden, wo derzeit noch recht umfangreich für jede Priorität die Maßnahmeauswahl begründet wird.

8.2.6.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen

1. Beitrag zum Schwerpunktbereich

Zeichenbegrenzung: 1.750 = 1/2 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 2.196

Die Unterstützung dieser Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum ist primär auf den Schwerpunktbereich b der ELER-Priorität 6 gerichtet, außer die Unterstützung für Investitionen in die Breitbandinfrastruktur, die primär dem Schwerpunktbereich c der ELER-Priorität 6 dient.

Die ländlich geprägten Siedlungen sind die Mittelpunkte ländlichen Lebens. Die Dörfer sollen hinsichtlich ihrer Bausubstanz und Infrastruktur in ihrer Entwicklung unterstützt und für die Herausforderungen des demographischen Wandels gestärkt werden. Alters- und Zielgruppen sind entsprechend zu berücksichtigen. Damit werden die wirtschaftliche Entwicklung und der soziale Zusammenhalt stabilisiert sowie die Lebensqualität beför-dert.

Neben der Minderung des Abwanderungsdrucks soll die Förderung zur besseren Ver-einbarkeit von Familie und Beruf beitragen.

Die Unterstützung ist gerichtet auf

- Schaffung konzeptionellen Vorlaufs für die lokale Entwicklung auf dem Lande unter Beteiligung der dort lebenden Menschen,

- wirtschaftliche Entwicklung ländlicher Gebiete durch die Erschließung von Entwick-lungspotenzialen in Landwirtschaft, Tourismus, ländlichem Handwerk und Dienstleistungsgewerbe,

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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- Erhaltung und Entwicklung der Bausubstanz, der ländlichen Infrastruktur und des Kulturerbes historisch gewachsener Dörfer sowie ihrer kulturellen Identität,

- lokale Initiativen zum nachhaltigen Wirtschaften, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Sicherung des sozialen Gefüges,

- vielfältige lokale Grundversorgung in ländlichen Gebieten insbesondere auch durch multifunktionale Einrichtungen,

- Verbesserung des Freizeit- und Erholungswertes ländlicher Räume.

Nichtproduktive Investitionen in das natürliche Erbe dienen der lokalen Entwicklung der ländlichen Regionen und dem Erhalt der biologischen Vielfalt und des Freizeitwertes von Natura-2000-Gebieten.

Die Maßnahme entspricht den fondsübergreifenden landesspezifischen Querschnittszie-len „Konstruktiver Umgang mit den Herausforderungen des demografischen Wandels“ und „Stärkere Integration der Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen“ so-wie dem landespolitischen ELER-Schwerpunkt „Maßnahmen der ländlichen Entwicklung incl. LEADER“.

2. Potenzieller Beitrag zu anderen Schwerpunktbereichen

• Gesicherter potenzieller Beitrag zur Zielerreichung

- Unterstützung der Ausarbeitung von Bewirtschaftungsplänen Natura-2000: 4a, 4b, 4c

- Studien und Investitionen in das natürliche Erbe: 4a, 4 b, 4c

• Potenzieller Beitrag zur Zielerreichung, bei dem der Umfang noch nicht vor-

hersehbar ist:

- Investitionen in Breitbandinfrastruktur: 6b

- Investitionen in erneuerbare Energien: 5c

3. Beitrag zu den Querschnittszielen

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 3.091.

- Innovation

Durch Erhalt und ausgewogene Gestaltung von ländlich geprägten Gemeinden zur Verbesserung der Lebensqualität wird die Attraktivität des Wohn- und Arbeitsumfel-des erhöht und damit die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Gebiete unter-stützt. Eine Erhöhung der Effizienz der wirtschaftlichen Leistung angesiedelter Unter-nehmen und der Kommunen und Reduzierung der individuellen Lebenshaltungskos-ten kann durch stärkere Zusammenarbeit und dem Zusammenhalt zwischen Kom-munen einerseits und den ländlichen und städtischen Gebieten andererseits erreicht werden. Die Weiterentwicklung der qualitativen Voraussetzungen für die Nutzung di-gitaler Technologien ist ein wesentliches Element der Umsetzung der Strategie „Eu-ropa 2020“.

- Umweltschutz

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

182

Die Bewirtschaftungspläne und die Projekte des natürlichen Erbes sind wichtige Um-setzungsinstrumente für das europäische, ökologische, kohärente Schutzgebietsnetz Natura 2000, welches wiederum die Erhaltung der Biodiversität in Europa sichern soll. Der Biodiversitätsschutz bzw. der Naturschutz ist ein maßgeblicher Teil des Umweltschutzes, so dass die Pläne sowie die Maßnahmen direkt dieses Quer-schnittsziel verwirklichen.

Die Verbesserung der Umwelt soll durch lokal angepasste Begrünung von Straßen und Wegen, Gestaltung von Dorfangern, Plätzen und Hofstellen sowie Dorfteichen er-reicht werden. Grundsätzlich soll regionaltypisches Pflanzmaterial eingesetzt werden, um die heimische Flora und Fauna in ihrer Entwicklung und die Wiederansiedlung geschützter Arten zu unterstützen.

- Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an seine Auswirkungen

Zahlreiche Maßnahmen, die in Bewirtschaftungsplänen begründet und über entspre-chende Projekte des natürlichen Erbes umgesetzt werden, tragen auch dazu bei, den Klimawandel einzudämmen, wie z. B. Moorschutzmaßnahmen, oder helfen Tier- und Pflanzenarten sich auf seine Auswirklungen einzustellen, wie z. B. die Anlagen von Landschaftsstrukturelementen.

Durch Berücksichtigung der Belange der demografischen Entwicklung, des rationel-len Umgangs mit Energie und der Barrierefreiheit sollen die Folgen des Klimawandels im ländlichen Raum weitgehend reduziert werden. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter Beachtung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressour-cen. Vorrangig soll eine Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Erhaltung und Nutzung bzw. Umnutzung von vorhandenen regionaltypischen Bau- und Siedlungs-formen erreicht werden.

Die qualitative Verbesserung von touristischen Angeboten (insbesondere von the-men- und erlebnisorientierten sowie naturtouristischen Angeboten) soll der Auswei-tung von nebensaisonalen Angeboten dienen und dabei ressourcensparend vorhan-dene Bausubstanz multifunktional nutzen - dadurch ist eine nachhaltige Nutzung der vorhandenen Potenziale im ländlichen Raum gegeben.

Die angestrebte Einkommensverbesserung der ortsansässigen Bevölkerung und die angestrebte Konzentration von Dienstleistungsangeboten wirken dem ökonomischen Abwanderungsdruck entgegen und vermindern verkehrsbedingte Belastung der Um-welt durch Reduzierung des Individualverkehrs.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

183

8.2.6.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 99

Ausarbeitung von Plänen für Dorfentwicklung und von Bewirt-schaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete

Art der Teilmaßnahme Unterstützung der Ausarbeitung von Plänen für Dorfentwicklung und Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete und Gebiete von besonderem Naturwert

Maßnahmecode 7.1 - BAS_SERV 1

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 1.415

Konzepte zur Entwicklung ländlicher Orte:

Unter Beachtung von Schwerpunktsetzungen durch regionale Akteu-re, ihrer Basisdienstleitungen und Infrastrukturen sowie bei Beteili-gung der Bevölkerung, örtlicher Unternehmen und Einrichtungen sollen Pläne und Konzepte für die Entwicklung der Gemeinden und Dörfer sowie ihrer Basisdienstleitungen als komplexe Entwicklungs-strategien für ländliche Gemeinden und Ämter oder Ortsteile in länd-lichen Gebieten ausgearbeitet und aktualisiert werden. Um die Land-gemeinden als attraktive Wohn- und Arbeitsorte zu erhalten und de-ren wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen, ist die Planung unter Berücksichtigung des demografischen Wandels, der Ziele der Raum-ordnung und Landesplanung, der Belange des Natur- und Umwelt-schutzes, der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und des Ressourcenverbrauchs sowie der Chancengleichheit zu richten auf die:

- Analyse vorhandener Planungen und Entwicklung einer ge-meinsamen Dorfentwicklungsstrategie innerhalb einer Kommu-ne bzw. ggf. von gemeinsamen Teilsachgebieten mit umliegen-den Gemeinden

- Entwicklung von Möglichkeiten der Umnutzung und Vermark-tung leer stehender Gebäude

- Angebot von Seminaren und Maßnahmen der Sensibilisierung und Aktivierung für ortsansässige Bevölkerung und Unterneh-men zur ländlichen Entwicklung ihres Ortes

Bewirtschaftungspläne Natura 2000:

Ausarbeitung bzw. Fortschreibung von Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete und Gebiete von besonderem Naturwert.

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

Überwiegend: 6b

zzgl. auf 4a, 4b, 4c

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 435

Gemeindliche Entwicklungskonzeptionen:

a) Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „................................“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me

b) Ergänzend dazu gilt:

- Projektförderung

- Anteilsfinanzierung

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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- Zuschüsse

Keine Finanzierung von laufenden Kosten

Bewirtschaftungspläne Natura 2000: - Projektförderung

- Anteilsfinanzierung

- Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen

Max. 875 Zeichen, Ist 223

Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrar-struktur und des Küstenschutzes" in der jeweils gültigen Fassung

Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)

Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie)

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 477

Gemeindliche Entwicklungskonzepte:

a) Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „......................“in der je-weils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bun-desrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume.

b) Ergänzend dazu gilt:

Keine Finanzierung von laufenden Kosten

Investitionen nach Artikel 46 außer Erwerb von unbeweglichem Vermögen und Nr. 3 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER)

Bewirtschaftungspläne Natura 2000:

Gemäß Art. 68 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER)

Zuwendungsempfänger

Max. 1.750 Zeichen, Ist 375

Gemeindliche Entwicklungskonzepte:

Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „....................... ..............“in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bun-desrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

Bewirtschaftungspläne Natura 2000:

- Juristische Personen des öffentlichen Rechts

- Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist 478

Gemeindliche Entwicklungskonzepte:

Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „.......................“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepub-lik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume.

Umsetzung der Maßnahmen im ländlichen Raum

Bewirtschaftungspläne Natura 2000:

Gebietskulisse Natura-2000 und Ableitung aus Naturschutzplanun-gen, -konzeptionen und -verordnungen

Naturerlebniseinrichtungen in Großschutzgebieten müssen dem Lay-out der Nationalen Naturlandschaften entsprechen.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist 111

Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien (Punktesystem) und regionale Prioritäten

In Berlin: Wettbewerb

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 407

Gemeindliche Entwicklungskonzepte:

a) Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „.......................“in der je-weils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bun-desrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

b) Ergänzend dazu gilt:

- bis zu 75% der zuschussfähigen Ausgaben,

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- max. 30.000 EUR

Bewirtschaftungspläne Natura 2000: (Vorläufig)

- Bis zu 100 % der zuschussfähigen Gesamtausgaben

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 112

Investitionen in kleine Infrastruktur einschließlich erneuerbare Energie-Infrastruktur für die lokale Versorgung

Art der Teilmaßnahme Unterstützung für Investitionen in kleine Infrastrukturen incl. erneuer-bare Energie-Infrastruktur

Maßnahmecode 7.2 - BAS_SERV 2

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 336

Unterstützung von Investitionen in multifunktional nutzbare ländliche Wege und von Investitionen zur Umsetzung innovativer Vorhaben der erneuerbaren Energie-Infrastruktur (Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energie und/ oder der Einsparung von Energie; Kosten-reduzierung für die lokale Wirtschaft und für die ortsansässige Bevöl-kerung.

Schwerpunktbereich(e), zu dem/denen die Teilmaßnah-me beiträgt

Überwiegend: 6b

zzgl. 5c

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 273

a) Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „................................“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me

b) als Landesmaßnahme

- Projektförderung

- Anteilsfinanzierung

- Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen Max. 875 Zeichen, Ist 124

Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrar-struktur und des Küstenschutzes" in der jeweils gültigen Fassung

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 405

a) Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „....................... ..............“in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me.

b) Ergänzend dazu und bei Landesmaßnahmen gilt:

Keine Finanzierung von laufenden Kosten

Investitionen nach Artikel 46 außer Erwerb von unbeweglichem Vermögen und Nr. 3 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER)

Zuwendungsempfänger

Max. 1.750 Zeichen, Ist 304

a. Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „....................... ..............“in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me

b. Als Landesmaßnahme:

- Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentli-chen Rechts

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist 392 a) Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „....................... ..............“

in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

186

b) Ergänzend dazu gilt:

Umsetzung der Vorhaben im ländlichen Raum

Bei öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichen Vorhaben: Berück-sichtigung der Erfordernisse des demographischen Wandels

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist 111

Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien (Punktesystem) und regionale Prioritäten

In Berlin: Wettbewerb

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 590

a) Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „....................... ..............“in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me

b) Als Landesmaßnahme

- Bis zu 75 % der zuschussfähigen Ausgaben für juristische Personen des öffentlichen Rechts,

- Bis zu 30 % der zuschussfähigen Ausgaben für natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, max. 300.000 EUR

- Bis zu 45 % der zuschussfähigen Ausgaben für natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, max. 300.000 EUR (für energetische Vorhaben)

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 22

Breitbandinfrastruktur

Art der Teilmaßnahme Unterstützung für Investitionen in Breitbandinfrastruktur, den Zugang zu Breitband und öffentliche e-Government-Dienste

Maßnahmecode 7.3 - BAS_SERV 3

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 633

Nach Identifikation und Setzung von lokalen Schwerpunkten werden Vorhaben unterstützt, die den Anschluss von ländlichen Ämtern und Gemeinden für die Nutzung moderner Netzzugänge mit hohen Bandbreiten (mindestens 6 Mbit/s Übertragungsrate) sichern.

Die Zuschüsse werden an private oder kommunale Netzbetreiber als Beitrag zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwi-schen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) der Netz-betreiber im Zusammenhang mit deren Investitionen in leitungsge-bundenen oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen, insbesondere zur Verbesserung der Qualität vorhandener Systeme, gewährt.

Schwerpunktbereich(e), zu dem/denen die Teilmaßnah-me beiträgt

Überwiegend: 6c

zzgl.: 6b

Art der Zuwendung Max. 1.750 Zeichen, Ist 198

Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „................................“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bun-desrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

Links zu anderen Gesetzen Max. 875 Zeichen, Ist 124

Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrar-struktur und des Küstenschutzes" in der jeweils gültigen Fassung

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 198

Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „.................. ..............“in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bun-

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

187

desrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

Zuwendungsempfänger Max. 1.750 Zeichen, Ist 198

Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „................. ..............“in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bun-desrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

Zuwendungsvoraussetzungen Max. 1.750 Zeichen, Ist 368

Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „....................... ..............“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume.

Ergänzend dazu gilt:

Umsetzung der Maßnahmen im ländlichen Raum

Berücksichtigung der Erfordernisse des demographischen Wandels

Nachweis der Unterversorgung < 2 Mbit

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist 90

Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien (Punktesystem) und regionale Prioritäten

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 198

Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „................. ..............“in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bun-desrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 35

Förderung von Basisdienstleistungen

Art der Teilmaßnahme Unterstützung für Investitionen in örtliche Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung

Maßnahmecode 7.4 - BAS_SERV 4

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 735

Unterstützung von:

- erreichbaren Nahversorgungs- und Serviceeinrichtungen,

- erreichbaren Dienstleistungseinrichtungen für Kinder, Versehrte und Senioren,

- Dienstleistungen zur Erhöhung der Mobilität,

- Erhalt von ländlicher Bausubstanz durch Umnutzung für ortsübli-che Dienstleistungen,

- alternativen (mobilen oder ambulanten) Grundversorgungsstruk-turen, welche auch in dünn besiedelten Gebieten tragfähig sind, und von

- multifunktionalen Kommunaleinrichtungen, die Dienstleistungs-angebote integrieren

Die Förderung soll sich auf die nachhaltige Stärkung der Wirtschafts-kraft und die Entwicklung zukunftsfähiger Wertschöpfungspotenziale im ländlichen Raum konzentrieren und eine barrierefreie Erreichbar-keit der Einrichtungen ermöglichen.

Schwerpunktbereich(e), zu dem/denen die Teilmaßnah-me beiträgt

Überwiegend: 6b

Art der Zuwendung a) Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „................................“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Max. 1.750 Zeichen, Ist 2762 Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me

b) Als Landesmaßnahme

- Projektförderung

- Anteilsfinanzierung

- Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen Max. 875 Zeichen, Ist 124

Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrar-struktur und des Küstenschutzes" in der jeweils gültigen Fassung

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 379

a) Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „....................... ..............“in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me.

b) als Landesmaßnahme

Keine Finanzierung von laufenden Kosten

Investitionen nach Artikel 46 außer Erwerb von unbeweglichem Vermögen und Nr. 3 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER)

Zuwendungsempfänger

Max. 1.750 Zeichen, Ist 408

a) Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „....................... ..............“in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me

b) Als Landesmaßnahme:

Juristische Personen des öffentlichen Rechts, Stiftungen, Vereine, Verbände

Zuwendungsvoraussetzungen Max. 1.750 Zeichen, Ist 390

a) Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „....................... ..............“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume.

b) Als Landesmaßnahme:

Umsetzung der Maßnahmen im ländlichen Raum

Bei öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichen Vorhaben: Berück-sichtigung der Erfordernisse des demografischen Wandels

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist 90

Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien (Punktesystem) und regionale Prioritäten

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 401

a) Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „.......................in der je-weils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bun-desrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

b) Als Landesmaßnahme:

Bis zu 75 % der zuschussfähigen Ausgaben für juristische Perso-nen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützig anerkannte Stif-tungen, Vereine und Verbände

Beachtung der „de-minimis“-Regelung

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 63

Förderung der öffentlichen Freizeit- und Tourismusinfrastruktur

Art der Teilmaßnahme Unterstützung für Investitionen in der Freizeit- und Tourismusinfra-struktur

Maßnahmecode 7.5 - BAS_SERV 5

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 1.028

Bei der Entwicklung und Vermarktung von Tourismusdienstleistun-gen im ländlichen Tourismus und der Unterstützung von Investitionen in öffentlichen Einrichtungen und Anlagen der Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformation und Ausschilderung von interessanten Sehenswürdigkeiten stehen in ländlichen Gemeinden im Mittelpunkt:

- Investitionen in kleine touristische Infrastruktureinrichtungen incl. Ausstattung,

- Entwicklung von Angeboten, die auch in der Nebensaison offe-riert werden und besondere Themen beinhalten, um neue Ziel-gruppen akquirieren zu können,

- Verbesserung des Angebots barrierefreier Infrastruktur,

- Vorhaben zum Ausbau des Tages- und Erlebnistourismus,

- Vorhaben zur Verknüpfung der touristischen Infrastruktur mit der Vermarktung regionaler Produkte und

- Erhalt von ländlicher Bausubstanz durch neue touristische Nut-zung

Die Vorhaben dienen der Verwirklichung der Landestourismuskon-zeption.

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter Beachtung ökologi-scher Erfordernisse und der barrierefreien Erreichbarkeit.

Schwerpunktbereich(e), zu dem/denen die Teilmaßnah-me beiträgt

Überwiegend: 6b

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 274

a) Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „................................“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me

b) Als Landesmaßnahme:

- Projektförderung

- Anteilsfinanzierung

- Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen

Max. 875 Zeichen, Ist 124

Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrar-struktur und des Küstenschutzes" in der jeweils gültigen Fassung

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 380

a) Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „....................... ..............“in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me.

b) Als Landesmaßnahme:

Keine Finanzierung von laufenden Kosten

Investitionen nach Artikel 46 außer Erwerb von unbeweglichem

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Vermögen und Nr. 3 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER)

Zuwendungsempfänger

Max. 1.750 Zeichen, Ist 287

a) Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „....................... ..............“in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me

b) Als Landesmaßnahme:

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist 347 a) Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „....................... ..............“

in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume.

b) Zusätzlich und bei Landesmaßnahmen gilt

Umsetzung der Maßnahmen im ländlichen Raum

Berücksichtigung der Erfordernisse des demografischen Wandels

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist 298

Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien (Punktesystem) und regionale Prioritäten

In Berlin: Wettbewerb

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 405

a) Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „....................... ..............“in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me

b) Bei Landesmaßnahmen:

Bis zu 75 % der zuschussfähigen Ausgaben für juristische Perso-nen des öffentlichen Rechts und gemeinnützig anerkannte juristi-sche Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 63

Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes

Art der Teilmaßnahme Unterstützung von Studien und Investitionen in das natürliche Erbe incl. Gebiete von hohem Naturwert

Maßnahmecode 7.6 - BAS_SERV 6

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 427

Investitionen zur Erhaltung, Anlage, Wiederherstellung und Verbes-serung des natürlichen Erbes insbesondere in Natura 2000-Gebieten und FFH-Lebensräumen sowie für FFH-Arten und Arten der Vogel-schutzrichtlinie sowie zugunsten natürlicher Ökosysteme, Wildnis-gebieten, Informations- und Sensibilisierungsvorhaben z. B. in Besu-cherzentren der Nationalen Naturlandschaften und Naturerlebnisein-richtungen, wie z.B. Themenwanderwegen.

Schwerpunktbereich(e), zu dem/denen die Teilmaßnah-me beiträgt

Überwiegend: 6b

zzgl.: 4a, 4b, 4c

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 50

- Projektförderung

- Anteilsfinanzierung

- Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen

Max. 875 Zeichen, Ist ...

...

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 63

Gemäß Art. 46 und 68 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER)

Zuwendungsempfänger

Max. 1.750 Zeichen, Ist 101

Juristische Personen des öffentlichen Recht,

Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist ... Umsetzung der Maßnahmen im ländlichen Raum

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist 298

Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien (Punktesystem) und regionale Prioritäten

In Berlin: Wettbewerb

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 146

- Bis zu 100 % der zuschussfähigen Ausgaben

- Bis zu 75 % der zuschussfähigen Ausgabenbei Investitionen in der Freizeit- und Tourismusinfrastruktur

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 63

Förderung der Dorfentwicklung

Art der Teilmaßnahme Unterstützung für Investitionen zur Förderung der Verlagerung von Tätigkeiten und Umgestaltung von Gebäuden oder anderen Einrich-tungen innerhalb oder in der Nähe ländlicher Siedlungen

Maßnahmecode 7.7 - BAS_SERV 7

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 1.253

Zur Unterstützung von Investitionen für die Erhaltung regionaltypi-scher Bau- und Siedlungsformen und Anpassung an demografische Erfordernisse durch Rückbau von nicht mehr nutzbarer Bausubstanz ist die Förderung auf folgende Schwerpunkte gerichtet:

- Erhalt von ländlicher Bausubstanz durch Umnutzung für ortsüb-liche Dienstleistungen und Wohnraum sowie Verbesserung des Wohnumfeldes,

- Erhalt ländlicher Siedlungsstrukturen und ortsbildprägender Gebäude,

- an den demographischen Wandel angepasste Modernisierung der örtlichen Infrastruktur,

- Verbesserung der Umwelt durch begleitende Begrünung von Straßen und Wegen, Gestaltung von Dorfangern und Dorftei-chen und Erhalt von Grün im Ort.

Die Umsetzung der Maßnahme für eine konsequente Dorfinnenent-wicklung erfolgt unter Beachtung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen durch Verringerung der Flächeninan-spruchnahme und an die Erfordernisse einer energetischen Sanie-rung und bei öffentlichen Gebäuden eines barrierefreien Zugangs.

Typische Siedlungsstrukturen und Bauformen sind prägende Be-standteile der Kulturlandschaft im Metropolenraum Berlin-Brandenburg. Ortsbild prägende Bausubstanz, Denkmäler, Parks und Grünanlagen bieten Potenziale für eine stärkere touristische Nutzung.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

192

Schwerpunktbereich(e), zu dem/denen die Teilmaßnah-me beiträgt

Überwiegend: 6b

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 274

a) Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „................................“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me

b) Als Landesmaßnahme:

- Projektförderung

- Anteilsfinanzierung

- Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen Max. 875 Zeichen, Ist 124

Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrar-struktur und des Küstenschutzes" in der jeweils gültigen Fassung

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 379

a) Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „....................... ..............“in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me

b) Als Landesmaßnahme:

Keine Finanzierung von laufenden Kosten Investitionen nach Artikel 46 außer Erwerb von unbeweglichem Vermögen und Nr. 3 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER)

Zuwendungsempfänger

Max. 1.750 Zeichen, Ist 304

a) Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „....................... ..............“in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me

b) Als Landesmaßnahme:

Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist 402 a) Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „....................... ..............“

in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume.

b) Zusätzlich als Landesmaßnahme:

Umsetzung der Maßnahmen im ländlichen Raum Bei öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichen Vorhaben: Berück-sichtigung der Erfordernisse des demografischen Wandels.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist 112

Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien (Punktesystem) und regionale Prioritäten In Berlin: Wettbewerb

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 507

a) Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „....................... ..............“in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me

b) Als Landesmaßnahme:

- Bis zu 75 % der zuschussfähigen Ausgaben für juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützig aner-kannte Stiftungen, Vereine und Verbände,

- Bis zu 30 % der zuschussfähigen Ausgaben für natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, max. 300.000 EUR.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

193

8.2.6.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist 332

Zur Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit liegen von der EU-KOMMISSION noch keine rechtlichen Auslegungen zum Artikel bzw. Leitlinien vor.

Eine Ausweisung der Prüfkriterien erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Prüfung zur Überprüfbarkeit und Kontrollier-barkeit, teilweise auch durch Dritte.

8.2.6.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages (falls relevant)

Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt, Ist ...

8.2.6.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist 708

• Definition von kleiner Infrastruktur: Gemäß der Maßnahme x.x.x.x „...........................“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung

• Für lokale Vorhaben der Infrastruktur erneuerbarer Energien gelten zur Sicherstellung der Komplementarität mit der Unterstützung im Rahmen anderer Instrumente der EU für Investitionen in die Infrastruktur in den ländlichen Gebieten folgende Kriterien:

o ...

o ...

• Zur Übereinstimmung mit den Klimazielen der EU wird auf den delegierten Rechtsakt der Kommission gemäß Artikel 21 Absatz verwiesen, mit dem eine Festlegung der Ar-ten von Infrastruktur für erneuerbaren Energien erfolgt, die für die Beihilfe im Rahmen dieser Maßnahme in Betracht kommen.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

194

8.2.7 Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Le-bensfähigkeit von Wäldern

8.2.7.1 Rechtsgrundlage

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 661

- Art. 22, 1c i.V.m. Art. 25 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER) - Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatstrophen und Katastrophenereignissen

- Art. 22, 1c i.V.m. Art. 26 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER) - Investitionen zur Stärkung der Widerstandskraft und des ökologischen Werts der Waldökosysteme

- Maßnahme x.x.x.x „...................................................................................................“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung (Grundlage GAK-Rahmenplan ab 2014, Förderbereich 5, A., Maßnahme 2.0 Waldumbau und Maßnahme 3.0 Jungbestandspflege

Sollten unter "Rechtsgrundlage" auch „Erwägungen“ oder „Begründungen“ der Maßnahme erforderlich werden, könnten entsprechende Textpassagen aus dem Strategiekapitel oder aus dem folgenden Abschnitt 8.2.7.2 her-angezogen werden, wo derzeit noch recht umfangreich für jede Priorität die Maßnahmeauswahl begründet wird.

8.2.7.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen

1. Beitrag zum Schwerpunktbereich

Zeichenbegrenzung: 1.750 = 1/2 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 1.750

Die Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen sowie die Investitionen zur Stärkung der Widerstandskraft und des ökologischen Werts der Waldökosysteme in den Ländern sind primär auf den Schwerpunktbereich a der ELER-Priorität 4 gerichtet und dienen somit vor allem der Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt.

In Umsetzung der EU-Forststrategie und des EU-Forstaktionsplans sowie des Waldprogramms 2011 des Landes Brandenburg sollen die Verringerung des Ausbreitungsrisikos von Waldbränden und Schadinsekten sowie die Verbesserung der Bekämpfungsmöglichkeiten den Bestand von Wäldern sichern. Insofern soll zur Stärkung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung sowie zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität, der Wasserqualität und zum Klimaschutz beigetragen werden. Nach Waldbränden und Naturkatastrophen soll die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt unterstützt werden.

Investitionen zur Stärkung der Widerstandskraft und des ökologischen Werts der Waldökosysteme sind gerichtet auf die

- Entwicklung stabiler, standortangepasster Wälder und Berücksichtigung der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit sowie des Klimawandels,

- Herstellung einer standortgemäßen, klimaangepassten Baumartenmischung und die

- Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Filter-, Puffer- und Speicherfunktion der Waldböden.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

195

Die Maßnahme entspricht daher dem Ziel des ELER „Wiederherstellung, Erhalt und und Verbesserung der mit der Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme“ und dem ELER-Schwerpunkt des Landes „Unterstützung von Maßnahmen im Bereich Klimawandel, Umwelt- und Naturschutz sowie zur Umsetzung der WRRL“.

2. Potenzieller Beitrag zu anderen Schwerpunktbereichen

• Gesicherter potenzieller Beitrag zur Zielerreichung:

- 5e

• Potenzieller Beitrag zur Zielerreichung, bei dem der Umfang noch nicht vor-

hersehbar ist:

- 4b

- 4c

3. Beitrag zu den Querschnittszielen:

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 1.602

- Innovation:

Die Waldbrandüberwachung erfolgt für den Wald aller Eigentumsarten über das ka-meragestützte Früherkennungssystem „Fire watch“, dessen Erneuerung und Verbes-serung unterstützt werden soll.

- Umweltschutz,

Da die Wälder als artenreiche Biotope wichtige Umweltfunktionen wie die Erhaltung der Biodiversität und den Schutz von Wasser und Boden erfüllen, dienen optimale Voraussetzungen für Waldbrand- und Schadensbekämpfung bei Schädlingsbefall und die Wiederherstellung der Wälder nach Schadeinflüssen dem Umweltschutz. Mit der Maßnahme soll ein Beitrag für die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und die Klimaschutzpolitik und damit zur Umsetzung der Forststrategie der Europäischen Union geleistet werden. Durch die Sicherung und Entwicklung von Waldlebensraumtypen mit hohem naturschutzfachlichem Wert soll der ökologische Wert der Wälder erhöht werden.

- Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen

Die Vermeidung von Waldbränden und Waldschäden sowie der Erhalt der Wälder Brandenburgs und Berlins dienen der CO2-Bindung und somit der Eindämmung des Klimawandels. Stabile Waldökosysteme sind eine wesentliche Voraussetzung, um angemessen auf den Klimawandel regieren zu können. Da die Stabilität und Multifunktionalität der Wälder infolge des hohen Anteils von Kiefernwäldern nur unzureichend gegeben ist, soll die Erhöhung des Anteils standortgerechter naturnaher Wälder durch die Einhaltung von Verpflichtungen verbessert werden, die aufgrund von Umweltzielen eingegangen wurden, um Ökosystemleistungen zur Eindämmung des Klimawandels zu erbringen.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

196

8.2.7.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 85

Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprüng-lichen Zustands von Wäldern

Art der Teilmaßnahme Unterstützung der Kosten für Vorbeugung von Waldschäden und Wiederherstellung

Maßnahmecode 8.3 - FOR_AREA 3

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 837

Die Unterstützung wird auf den vorbeugenden Waldbrandschutz, die Schaffung von optimalen Bedingungen für eine Schadens-bekämpfung sowie den Wiederaufbau forstlichen Potenzials nach Schäden konzentriert:

- Einrichtung und Unterhaltung einer schützenden Infrastruktur.

- Örtliche Vorbeugungsaktionen kleineren Ausmaßes gegen Brände oder sonstige natürliche Gefahren

- Einrichtung und Verbesserung von Anlagen zur Überwachung des Auftretens von Waldbränden, Schädlingen und Krankheiten sowie Kommunikationsausrüstungen

- Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials nach Schäden durch Waldbrände und sonstige Naturkatastrophen wie Schädlinge und Krankheiten sowie durch Katastrophenereignisse und Ereignisse im Zusammenhang mit dem Klimawandel.

- Vorbeugung bei Befall durch Schadinsekten und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustande

Schwerpunktbereich(e), zu dem/denen die Teilmaßnah-me beiträgt

Überwiegend: 4a

zzgl. auf 4b und 4c

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 50

- Projektförderung

- Anteilsfinanzierung

- Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen

Max. 875 Zeichen, Ist 190

- EU-Forststrategie (KOM(2005) 84 endgültig)

- EU-Forstaktionsplan (KOM(2006) 302 endgültig)

- Brandenburger Waldprogramm 2011 - Gemeinsames Handeln zum Schutz und Nutzen ländlicher Naturräume

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 63

Gemäß Art. 46 und 68 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER)

Zuwendungsempfänger

Max. 1.750 Zeichen, Ist 173

- Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen

- Anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist 650

Beachtung der Vorgaben im Waldschutzplan

Für Betriebe, die eine Größe von 200 ha überschreiten, hängt die Beihilfe von der Vorlage der einschlägigen Informationen aus einem vorzulegenden Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument im Einklang mit dem auf der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa von 1993 definierten Aspekt der nachhaltigen Landbewirtschaftung ab, in dem die Vorbeugungsziele aufgeführt sind.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

197

- Waldbrandrisiko muss mittel bis hoch sein (gemäß Waldschutzplan)

- Zuständige öffentliche Behörden müssen anerkennen, dass es sich nach Vorgaben der EU um eine Naturkatastrophe handelt und die-se 30% des landwirtschaftlichen Potenzials zerstört hat.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist 64

Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien (Punktesystem)

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 51

Vorläufig: Bis zu 100% der zuschussfähigen Ausgaben

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 78

Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts von Waldökosystemen

Art der Teilmaßnahme Unterstützung von Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähig-keit und des ökologischen Werts von Waldökosystemen

Maßnahmecode 8.4 - FOR_AREA 4

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 605

Investitionen zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung bewaldeter Flächen in Brandenburg und Berlin bei

- Vorhaben naturnaher Waldwirtschaft zur Umwandlung von nicht standortgerechten Wäldern in standortgerechte Wälder und

- Vorhaben im Zusammenhang mit der Erhaltung und Entwicklung von Natura-2000-Gebieten sowie von Natur- und Landschaftsschutzgebieten

entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „............................ ...............................................“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume.

Schwerpunktbereich(e), zu dem/denen die Teilmaßnah-me beiträgt

Überwiegend: 4a

zzgl. auf 4b, 4c, 5e

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 50

- Projektförderung - Anteilsfinanzierung - Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen

Max. 875 Zeichen, Ist 316

- EU-Forststrategie (KOM(2005) 84 endgültig)

- EU-Forstaktionsplan (KOM(2006) 302 endgültig)

- Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Ag-rarstruktur und des Küstenschutzes" in der jeweils gültigen Fas-sung

- Brandenburger Waldprogramm 2011 - Gemeinsames Handeln zum Schutz und Nutzen ländlicher Naturräume

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 202

entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „.....................................“in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

Zuwendungsempfänger Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkann-te forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse entsprechend der Maß-

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

198

Max. 1.750 Zeichen, Ist 422 nahme x.x.x.x „.................................. .............................................“in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist 245 entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „.................................. .............................................“in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist 64

Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien (Punktesystem)

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 246

entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „.................................. .............................................“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

8.2.7.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 332

Zur Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit liegen von der EU-KOMMISSION noch keine rechtlichen Auslegungen zum Artikel bzw. Leitlinien vor.

Eine Ausweisung der Prüfkriterien erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Prüfung zur Überprüfbarkeit und Kontrol-lierbarkeit, teilweise auch durch Dritte.

8.2.7.5 Methodik zur Berechnung der Höhe des Förderbetrages (falls relevant)

Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt, Ist:14.

nicht relevant

8.2.7.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 2.565

8.3 - FOR_AREA 3

Neben der bundesweit höchsten Waldbrandgefährdung Brandenburgs und Berlins wei-sen die Waldflächen Brandenburgs innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit rund 400.000 ha den höchsten Anteil an Kampfmittelverdachtsflächen auf. Die Relikte der mi-litärischen Vergangenheit erhöhen das Waldbrandrisiko, da zum einen die Selbstent-zündung alter Munition eine häufige Brandursache darstellt und zum anderen nichtge-räumte Munitionsverdachtsflächen von den Feuerwehren nicht befahren werden dürfen. Keine Unterstützung für Tätigkeiten und Gebiete, für die Agrarumweltverpflichtungen gelten

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

199

- Einhaltung der Festlegungen entsprechend dem Plan zum Schutz der Wälder vor Waldbrandgefahren (Waldschutzplan, siehe Betriebsanweisung Nr. 28/2012 des Landesbetrieb Forst BB)

- Keine Unterstützung für Einkommensverluste

- Verzeichnis der Schadorganismen der Pflanzen, die eine Katastrophe verursa-chen können

- Identifizierung von Waldflächen für mittlere bis hohe Waldbrandgefahr klassifiziert nach dem Waldschutzplan

- Definition der Betriebsgröße ab der Informationen aus einem Waldbewirtschaf-tungsplan oder gleichwertigem Instrument vorliegen müssen

8.4 - FOR_AREA 4

Waldbewirtschaftungspläne oder forstfachliche Stellungnahmen für Betriebe ab 200 ha entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „............................................“in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Ent-wicklung ländlicher Räume.

Gemessen an den Herausforderungen zur Erhaltung der Biodiversität, Wasserqualität und des Klimawandels wurde die Maßnahme bislang auf zu geringer Fläche umgesetzt. Gewisse Grenzen im Privatwald setzen dabei ökonomische und standörtliche Rahmenbedingungen sowie das Bestandsalter der brandenburgischen Kiefernkulturen. Insbesondere Klimaziele lasen sich nur erfolgversprechend erreichen, wenn sich auf den Waldumbauflächen Laubmischwälder etablieren lassen. Der Betriebszieltypenerlass160 dient als Grundlage, die Förderung auf diejenigen Standorte zu lenken, auf denen ein Waldumbau wirklich Erfolg versprechend erscheint. Eine ausschließliche Fokussierung dieser Maßnahme auf bestimmte Förderkulissen (z. B. Natura 2000-Gebiete) würde die für den Waldumbau in Frage kommenden Flächen unnötig einschränken. Die Projektauswahlkriterien lassen deshalb auch übrige Gebiete ohne Schutzstatus zu. Aus diesem Grunde sollen die Waldflächen im Eigentum der Länder Brandenburg und Berlin ebenfalls in die Förderkulisse aufgenommen werden. Die Standorteignung als entscheidendes Steuerungskriterium wird beibehalten.

160 MLUV, Bestandeszieltypen für die Wälder des Landes Brandenburg, Potsdam, den 08. Juni 2006

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

200

8.2.8 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

8.2.8.1 Rechtsgrundlage

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 174

- Artikel 29 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER),

- Maßnahme x.x.x.x „Zahlungen für Agrarumwelt- und -klimamaßnahmen“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung

Sollten in diesem Gliederungspunkt auch „Erwägungen“ oder „Begründungen“ der Maßnahme erforderlich wer-den, könnten entsprechende Textpassagen aus dem Strategiekapitel herangezogen werden, wo derzeit noch recht umfangreich für jede Priorität die Maßnahmeauswahl begründet wird.

8.2.8.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen

1. Beitrag zu den Schwerpunktbereichen

Zeichenbegrenzung: 1.750 = 1/2 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 2.744

Im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen werden Leistungen landwirtschaft-licher Unternehmen in Brandenburg und Berlin, die in besonderem Maße zum Schutz der Umwelt sowie zur Erhaltung des ländlichen Lebensraums, der Landschaft und ihrer Merkmale, der natürlichen Ressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt beitra-gen, gefördert. Diese müssen über Mindestanforderungen (Baseline) gemäß Titel VI Ka-pitel I der VO (EU) Nr. HR/2012 und anderen einschlägigen Verpflichtungen gemäß Titel III Kapitel 2 der VO (EU) Nr. DZ/2012, die zutreffenden Mindestanforderungen für den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und sonstige verpflichtenden Anforde-rungen der nationalen Gesetzgebung hinausgehen.

a) Die entsprechend der Maßnahme x.x.x.x Agrarumwelt- und -klimamaßnahmen“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume unterstützten Teilmaßnahmen un-terstützen im Einzelnen primär folgende Schwerpunkte der ELER-Prioritäten 4 und 5:

- Emissionsarme und Umwelt schonende Stickstoffdüngung (AGRI-ENV1-4B2): 4b

- Beibehaltung von Untersaaten oder Zwischenfrüchten über den Winter (AGRI-ENV1-4C2): 4b

- Integration naturbetonter Strukturelemente (AGRI-ENV1-4C4): 4a

- Klima-, Wasser- und Boden schonende Nutzung oder Umwandlung von Acker-land (AGRI-ENV1-4C5): 4b

- Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen (AGRI-ENV1-4D2): 5d

- Extensive Bewirtschaftung zur Erhaltung pflanzengenetisch wertvoller Grünland-vegetation (Kennartenprogramm) (AGRI-ENV1-4D3): 4a

- Pflege extensiver Obstbestände (AGRI-ENV1-4E2): 4a

- Erhaltung tiergenetischer Ressourcen (AGRI-ENV2-4G2): 4a

b) Landesmaßnahmen unterstützen folgende Schwerpunkte der ELER-Priorität 4 und 5:

- Erhaltung Pflanzengenetischer Ressourcen (AGRI-ENV2-4G1): 4a

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

201

- Anbau kleinkörniger Leguminosen auf rekultivierten Kippenflächen (AGRI-ENV1-4K): 4b

- Pflege vom Heiden und Trockenrasen durch Beweidung (AGRI-ENV1-4D6 und 4D7):4a

- Moorschonende Stauhaltung(AGRI-ENV1-4D8): 5e

Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktions-bedingungen der Landwirtschaft, die mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraumes vereinbar sind und zum Gleichgewicht auf den Märkten beitragen. Dazu gehören die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesse-rung der von der Land- und Forstwirtschaft beeinflussten Ökosystemen und die Förde-rung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrarsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft.

Mit der Maßnahme wird dem landespolitischen Schwerpunkt der ELER-Förderung im „Bereich Klimawandel, Umwelt- und Naturschutz sowie zur Umsetzung der Wasserrah-menrichtlinie“ entsprochen.

2. Potenzieller Beitrag zu anderen Schwerpunktbereichen

Lt. SFC-Vorgabe ist hier nur eine Liste der Schwerpunktbereiche möglich.

Da viele Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen neben den unter 1. genannten ELER-Prioritäten häufig in mehreren Schwerpunktbereichen wirken, sind in der folgenden Ta-belle die Haupt und Teilprioritäten für alle Maßnahmen aufgeführt:

P = Hauptpriorität ; √ = Teilpriorität

Der potentielle Beitrag der für einzelne Schwerpunktbereiche kann für die verschiedenen Teilmaß-nahmen differieren. Sein Umfang im Vorfeld noch nicht genau abschätzbar.

Prioritäten nach Art. 5 der ELER-VO

Kurzbezeichnung der Maßnahmen Emissions-minderung

CO2 - Bindung

genetische Vielfalt

Wasser Boden

5d 5e 4a 4b 4c

Emissionsarme, umweltschonende Stickstoffdüngung P P Beibehaltung von Untersaat oder Zwischenfrucht √ √ P P Integration naturbetonter Strukturelemente √ P P P Anbau kleinkörniger Leguminosen auf Kippenflächen P P Nutzung oder Umwandlung von Acker als Grünland P P Extensive Grünlandbewirtschaftung P P P Pflege von Heiden und Trockenrasen (D6 und D7) P P P moorschonende Stauhaltung (D8) P P P Kennartenprogramm P Pflege von Streuobstbeständen P P Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen √ P Erhaltung tiergenetischer Ressourcen √ P

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

202

3. Beitrag zu den Querschnittszielen

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 1.758

- Innovation

Die zielorientierte Umsetzung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen erfordert in-novative Strukturen, die unterschiedliche Akteure im ländlichen Raum einbeziehen und somit die erfolgreiche Anwendung der Maßnahmen unterstützen. Aus diesem Grund sollten Maßnahmen der Konzeptbasierten Zusammenarbeit (CO_OP 9) zur Begleitung der Agrarumweltmaßnahmen genutzt werden.

- Umweltschutz

Durch die Gewährung der Zahlungen für umweltgerechte Produktionsverfahren wird die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe gewährleistet, die eine wichtige Grundlage für einen nachhaltige auf die Belange des Naturschutzes, des Wasserhaushalt und der Artenvielfalt abzielende Wirtschaftsweise ist. Die Unterstützung umweltgerechter Produktionsverfahren ist vor allem auf die Verbesserung des Umweltzustands (Bo-den, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Luft, Artenvielfalt) gerichtet. Die Verrin-gerung der Stickstoffausträge und Ammoniakemissionen verringern bspw. erheblich die Belastungen des Grundwassers mit Nitrat. Auch in Überschwemmungsgebieten ist angesichts des hohen Nährstoffaustrages im abfließenden Wasser eine Grünland-nutzung dem Ackerbau vorzuziehen. Die Anlage von Blüh- und Schonstreifen sowie die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen können erheblich zur Erhal-tung und Bereicherung der Artenvielfalt beitragen.

- Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen

Durch die Eindämmung klimarelevanter Emissionen bspw. infolge der Bindung von Kohlenstoff im Humus, durch den Zwischenfruchtanbau und Untersaaten als Winter-begrünung und extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland sowie durch den Ver-zicht oder die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln wird ein Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels geleistet.

8.2.8.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 78

Agrarumwelt- und -Klimamaßnahmen

Art der Teilmaßnahme Zahlungen für Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen je ha LF

Maßnahmecode 10.1 -AGRI_ENV 1

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 1.459

a) Zahlungen für Landwirte und andere Landbewirtschafter, die freiwillige Verpflichtungen auf landwirtschaftlichen Flächen ent-sprechend der Maßnahme x.x.x.x „Agrarumwelt- und -Klimamaßnahmen“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationa-len Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume übernehmen und mit einer oder mehreren der folgenden Teilmaßnahmen unterstützen:

- von Emissionsarmer und Umwelt schonender Stickstoffdüngung (AGRI-ENV1-4B2),

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

203

- der Beibehaltung von Untersaaten oder Zwischenfrüchten über den Winter (AGRI-ENV1-4C2),

- der Integration naturbetonter Strukturelemente (AGRI-ENV1-4C4),

- einer Klima-, Wasser- und Boden schonenden Nutzung oder Umwandlung von Ackerland (AGRI-ENV1-4C5),

- der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen (AGRI-ENV1-4D2),

- der extensiven Bewirtschaftung zur Erhaltung pflanzengenetisch wertvoller Grünlandvegetation (Kennartenprogramm)(AGRI-ENV1-4D3) und

- der Pflege extensiver Obstbestände (AGRI-ENV1-4E2).

b) Landesmaßnahmen: Zahlungen für Landwirte und andere Land-bewirtschafter, die sich freiwillig verpflichten auf landwirtschaft-lichen Flächen Agrarumwelt- und -Klimamaßnahmen durchzu-führen und mit einer oder mehreren der folgenden Teilmaß-nahmen unterstützen:

- Anbau kleinkörniger Leguminosen auf rekultivierten Kippen-flächen (AGRI-ENV1-4K).

- Pflege von Heiden und Trockenrasen durch Beweidung (AGRI-ENV1-4D6 und 4D7)

- Moorschonende Stauhaltung(AGRI-ENV1-4D8)

Schwerpunktbereich(e), zu dem/denen die Teilmaßnah-me beiträgt

Überwiegend: 4a - c, 5d, 5e

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 230

a) Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Agrarumwelt- und -Klimamaßnahmen“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationa-len Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

b) Flächen bezogene Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen

Max. 875 Zeichen, Ist 124

Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrar-struktur und des Küstenschutzes" in der jeweils gültigen Fassung

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 534

a) Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Agrarumwelt- und -Klimamaßnahmen“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwick-lung ländlicher Räume

b) Gegenstand der Zuwendung ist der Anbau kleinkörniger Legumi-nosen auf rekultivierten Kippenflächen zur Erosionsminderung und verbesserter Humusbildung, die Pflege von Heiden und Trocken-rasen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und wichtiger Lebens-räume sowie die Moor schonende Stauhaltung zur Erhaltung wich-tiger Moorstandorte

Zuwendungsempfänger

Max. 1.750 Zeichen, Ist 198

Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Agrarumwelt- und -Klimamaßnahmen“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

204

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist 1.746 a) Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Agrarumwelt- und -

Klimamaßnahmen“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland

b) Landesmaßnahmen:

Anbau kleinkörniger Leguminosen auf rekultivierten Kippenflä-chen:

- Anbau auf Kippenflächen in landwirtschaftlicher Rekultivie-rung

- Auf den Kippenflächen ist ein vierjähriger Anbau von klein-körnigen Leguminosen oder Leguminosen-Gras-Gemengen durchzuführen. Hackfrüchte als Folgefrucht sind im Rahmen der Verpflichtung nicht zulässig.

- Beim Anbau von Leguminosen-Gras-Gemengen ist die Dün-gung so auszurichten, dass ein Leguminosenanteil von min-destens 40 % erhalten bleibt.

Pflege von Heiden und Trockenrasen:

- Durchführung auf grundwasserfernen ertragsschwachen Trocken- und Halbtrockenrasen sowie Heiden und sonstigen offen zu haltenden Flächen, soweit zuständige Naturschutz-behörde ein Pflegebedarf bescheinigt. Dabei zählen Flä-chenanteile mit für diese Standorte typischen verholzenden Gewächsen, die mit beweidet werden sollen (z. B. Busch-werk, Heidekraut, Ginster, Einzelbäume und mit Bäumen be-standene Flächen, sofern sie eine festgelegte Größe/einen festgelegten Kronenschlussgrad nicht überschreiten) zur för-derfähigen Fläche.

- Auf den zu fördernden Flächen erfolgt die Pflege über Be-weidung mindestens einmal jährlich bis zum 15. Oktober nach einem mit der zuständigen Naturschutzbehörde abge-stimmten Weideplan.

- Dokumentation der Beweidungsmaßnahmen (Termin, Dauer, Art und Anzahl Weidetiere, beweidete Fläche).

- Die zu fördernden Flächen dürfen zusätzlich zur Beweidung auch gemäht oder gemulcht werden.

Für die Moor schonende Stauhaltung gilt es, durch eine festgeleg-te Staumarke über längere Zeiträume höhere Wasserstände auf den Flächen zuzulassen.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist 198

Gemäß Artikel 49 der ELER VO (Entwurf) ist für Maßnahmen der Artikel 29 bis 32, 34 und 35 eine Anwendung von Projektauswahlkrite-rien erforderlich, wenn die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen um alle förderfähigen Anträge zu berücksichtigen.

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 198

Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Agrarumwelt- und -Klimamaßnahmen“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwick-lung ländlicher Räume

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

205

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 33

Erhaltung genetischer Ressourcen

Art der Teilmaßnahme Unterstützung für Erhaltung genetischer Ressourcen in der Landwirt-schaft

Maßnahmecode 10.2 -AGRI_ENV 2

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 720

a) Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Agrarumwelt- und -klima-maßnahmen“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume Zahlungen für Landwirte und andere Tierhalter zur Unterstützung tiergenetischer Ressourcen (AGRI-ENV2-4G2) sowie

b) als Landesmaßnahme die Unterstützung der Erhaltung pflanzen-genetischer Ressourcen in Form eines Ausgleichs wirtschaft-licher Nachteile aufgrund besonderer Bewirtschaftungsanfor-derungen oder geringerer Leistungen, die beim Anbau und der Sortenerhaltung bedrohter, regional angepasster Kulturpflanzen-arten und -sorten unter den geltenden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmen-bedingungen entstehen.

Schwerpunktbereich(e), zu dem/denen die Teilmaßnah-me beiträgt

Überwiegend: 4a

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 466

a) Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Agrarumwelt- und -klimamaßnahmen“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Ent-wicklung ländlicher Räume: Zuschüsse

b) Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen

Max. 875 Zeichen, Ist 124

Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrar-struktur und des Küstenschutzes" in der jeweils gültigen Fassung

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 480

a) Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Agrarumwelt- und -klimamaßnahmen“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationa-len Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

b) Ausgleich von Einkommenseinbußen oder zusätzlicher Kosten im Vergleich zu herkömmlich verwendeten Kulturpflanzenarten und -sorten sowie etwaiger Bewirtschaftungsauflagen /Ausgleich für Mehraufwand für Aussaat, Aufbereitung und Qualitätssicherung kleiner Partien

Zuwendungsempfänger

Max. 1.750 Zeichen, Ist 217

a) Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Agrarumwelt- und -klimamaßnahmen“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationa-len Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

b) wie unter a)

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist 1.495

a) Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Agrarumwelt- und -klimamaßnahmen“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationa-len Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

b) Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass der

Zuwendungsempfänger den Betrieb für die Dauer des Verpflich-tungszeitraums selbst bewirtschaftet und sich verpflichtet,

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

206

- im Falle einer Förderung des landwirtschaftlichen Anbaus ge-fährdeter heimischer Kulturpflanzenarten und -sorten die Flä-che, für die die Zuwendung bewilligt worden ist, mit Saat- oder Pflanzgut oder Mischungen aus Saat- oder Pflanzgut gefähr-deter heimischer Nutzpflanzen zu bestellen, die als solche re-gistriert und anerkannt sind;

- im Falle einer Förderung der Sortenerhaltung gefährdeter heimischer Kulturpflanzenarten und -sorten eine Sortenerhal-tung durchführt und die Sorte, sofern nicht bereits geschehen, innerhalb des Förderzeitraums als Erhaltungssorte beim Bun-dessortenamt zuzulassen (bei Obst im Rahmen der Anbau-materialverordnung als Standardmaterial (§ 5) mit Registrie-rung des Inverkehrbringers (§ 1) in Verbindung mit § 13 a Pflanzenbeschauverordnung).

Der Anbau ist zu dokumentieren.

Die Auswahl der förderfähigen Kulturpflanzenarten und -sorten erfolgt durch die zuständige Landesbehörde auf der Basis von Empfehlungen des Beratungs- und Koordinierungsausschusses des Fachprogramms zur Erhaltung und Nutzung pflanzengeneti-scher Ressourcen landwirtschaftlichen und gartenbaulicher Kul-turpflanzen.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist 64

Gemäß Artikel 49 der ELER VO (Entwurf) ist für Maßnahmen der Artikel 29 bis 32, 34 und 35 eine Anwendung von Projektauswahlkri-terien erforderlich, wenn die verfügbaren Finanzmittel nicht ausrei-chen, um alle förderfähigen Anträge zu berücksichtigen.

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 208

a) Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Agrarumwelt- und -klimamaßnahmen“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Ent-wicklung ländlicher Räume

b) Zuschuss: ... (wird noch kalkuliert)

8.2.8.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 332

Zur Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit liegen von der EU-KOMMISSION noch keine rechtlichen Auslegungen zum Artikel bzw. Leitlinien vor.

Eine Ausweisung der Prüfkriterien erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Prüfung zur Überprüfbarkeit und Kontrollier-barkeit, teilweise auch durch Dritte.

8.2.8.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages

Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt, Ist: ...

Die Kalkulation der für Brandenburg und Berlin angepassten Fördersätze ist noch in Erarbei-tung.

8.2.8.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 556

a) Für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme sind die

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

207

- Begründung,

- Definitionen,

- weitere Bestimmungen und die

- Beschreibung der Anforderungen gemäß Cross-Compliance, der zusätzlichen Grundanforderungen für die Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemit-teln sowie aufgrund sonstiger einschlägiger nationaler Rechtsvorschriften

entsprechend der Maßnahme x.x.x.x "Agrarumwelt- und -klimamaßnahmen" in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume relevant.

b) wie a)

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

208

8.2.9 Ökologischer Landbau

8.2.9.1 Rechtsgrundlage

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 229

- Artikel 30 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER),

- Maßnahme x.x.x.x „Ökologischer/biologischer Landbau“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

Sollten in diesem Gliederungspunkt auch „Erwägungen“ oder „Begründungen“ der Maßnahme erforderlich wer-den, könnten entsprechende Textpassagen aus dem Strategiekapitel herangezogen werden, wo derzeit noch recht umfangreich für jede Priorität die Maßnahmeauswahl begründet wird.

8.2.9.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen

1. Beitrag zu den Schwerpunktbereichen

Zeichenbegrenzung: 1.750 = 1/2 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 1.235

Der ökologische Landbau dient hauptsächlich dem Schwerpunktbereich a der ELER-Priorität 4.

Die Einhaltung der Vorschriften des ökologischen Landbaus trägt somit zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt in Brandenburg und Berlin bei.

Die an dem Leitbild weitgehend geschlossener betrieblicher Kreisläufe ausgerichteten ökologischen Anbauverfahren tragen zur nachhaltigen Verbesserung und Schonung der Umwelt, der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Ressourcen, sowie zum Klima-schutz bei. Damit werden Programme zur Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen den Zielen der GAP gerecht. Durch den Ausgleich von zusätz-lichen Kosten und Einkommensverlusten infolge der extensiven umweltschonenden Produktionsverfahren bleibt die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe erhal-ten. Die Beschäftigung kann gesichert und die wirtschaftliche Diversifizierung im ländli-chen Raum unterstützt werden

Damit wird den landespolitischen ELER-Schwerpunkten „Klimawandel, Umwelt- und Na-turschutz sowie Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ sowie „Maßnahmen der ländli-chen Entwicklung“ entsprochen.

Potenzieller Beitrag zu anderen Schwerpunktbereichen

• Gesicherter potenzieller Beitrag zur Zielerreichung:

- 4b, 4c

• Potenzieller Beitrag zur Zielerreichung, bei dem der Umfang noch nicht vor-

hersehbar ist:

- 2a, 5d, 5e

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

209

2. Beitrag zu den Querschnittszielen

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 2.130

Der ökologische Landbau soll vor allem die Schaffung und Aufrechterhaltung einer beson-ders nachhaltigen Landbewirtschaftung gewährleisten und damit zur Entwicklung des ländli-chen Raums in Brandenburg und der ländlichen Teilräume Berlins beitragen.

- Innovation

Der gestiegene Bedarf an ökologisch erzeugten Produkten sowie die Verbesserung der Qualität der Produkte erfordern eine Steigerung der Produktion, eine Optimierung ökologischer Produktionsverfahren, sowie eine gezielte Installation von nachhaltigen Wertschöpfungsketten. Um diese Ziele zu erreichen ist wissenschaftlicher Vorlauf und die schnelle Überführung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die breite Praxis er-forderlich.

- Umweltschutz

Durch ökologische Anbauverfahren wird der Zustand vieler Umweltschutzgüter ver-bessert, insbesondere in den Bereichen Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Kli-ma, Luft und darüber hinaus wird eine deutlich höhere Artenvielfalt erreicht. Die Schaffung und Aufrechterhaltung einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung zielt bspw. infolge des Verzichts auf synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel, der Anwendung abwechslungsreicherer Fruchtfolgen, des Einsatzes organischer Dünger und der Anreicherung organischer Substanz im Boden auf die Verbesserung der Boden- und Wasserqualität, die Verringerung des Nährstoffeintrags in das Grundwasser und die Wiederherstellung und Erhaltung der biologischen Vielfalt. Der ökologische Landbau ist per se eine Maßnahme des aktiven Umweltschutzes.

- Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen

Mit Hilfe der Maßnahme soll zur Verringerung der klimarelevanten Emissionen beige-tragen werden. In Brandenburg und Berlin erzeugte ökologische Produkte werden überwiegend für den regionalen Markt erzeugt und es werden somit lange Transport-wege zum Verbraucher vermieden. Die Erhöhung der Biodiversität trägt wirksam zur Anpassung an den Klimawandel bei. Die Verbesserung der Ressourceneffizienz und Unterstützung einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft durch die An-wendung nachhaltiger Produktionsverfahren fördert die Kohlenstoffbindung in der Landwirtschaft.

8.2.9.3 Umfang und Art / Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme (Die Kalkulation der für Brandenburg und Berlin angepassten Fördersätze ist noch in Erarbeitung)

Bezeichnung der Operation

Max. 128 Zeichen, Ist: 36

Einführung des ökologischen Landbaus

Art der Teilmaßnahme Zahlungen für die Einführung des ökologischen Landbaus

Maßnahmecode 11.1 - ORG_FARM 1

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Die Einhaltung der Bestimmungen zur ökologischen Bewirtschaftung im Gesamtbetrieb nach der VO (EG) Br. 834/2007 erfolgt durch die Unterstützung der Einführung ökologischer Anbauverfahren zur

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

210

Max. 1.750 Zeichen, Ist 576 nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen im Einklang mit den Belangen des Schut-zes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Ökologischer/biologischer Landbau“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenre-gelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländli-cher Räume.

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

Überwiegend: 4a

zzgl. auf: 4b, 4c, 2a, 5d, 5e

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 225

Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Ökologisch/biologischer Landbau“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmen-regelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung länd-licher Räume: Flächenbezogene Zuwendung

Links zu anderen Gesetzen

Max. 875 Zeichen, Ist 434

- Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Ag-rarstruktur und des Küstenschutzes" in der jeweils gültigen Fas-sung

- Horizontale Verordnung, Kapitel I von Titel VI (Cross-Compliance)

- Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über den ökologischen Landbau und die Verordnung (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsbe-stimmungen

- Verordnung (EG) 882/2004 über amtliche Futter- und Lebensmit-telkontrollen

- Fundstellen der Baselineanforderungen

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 197

Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Ökologisch/biologischer Landbau“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmen-regelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung länd-licher Räume

Zuwendungsempfänger

Max. 1.750 Zeichen, Ist 207 Landwirte entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Ökolo-gisch/biologischer Landbau“ in der jeweils gültigen Fassung der Nati-onalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist 197 Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Ökologisch/biologischer Landbau“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmen-regelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung länd-licher Räume

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist 477

Gemäß Artikel 49 der ELER VO (Entwurf) ist für Maßnahmen der Artikel 29 bis 32, 34 und 35 eine Anwendung von Projektauswahlkri-terien erforderlich, wenn die verfügbaren Finanzmittel nicht ausrei-chen um alle förderfähigen Anträge zu berücksichtigen: Entspre-chend der Maßnahme x.x.x.x in der jeweils gültigen Fassung der Na-tionalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume: Ranking der Projekte nach Projek-tauswahlkriterien (Punktesystem)

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 197 Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Ökologisch/biologischer Landbau“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmen-regelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung länd-licher Räume

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

211

Bezeichnung der Operation

Max. 128 Zeichen, Ist: 38

Beibehaltung des ökologischen Landbaus

Art der Teilmaßnahme Zahlungen für die Beibehaltung des ökologischen Landbaus

Maßnahmecode 11.2 - ORG_FARM 2

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 578

Die Einhaltung der Bestimmungen zur ökologischen Bewirtschaftung im Gesamtbetrieb nach der VO (EG) Br. 834/2007 erfolgt durch die Unterstützung der Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen im Einklang mit den Belangen des Schut-zes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Ökologischer/biologischer Landbau“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenre-gelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländli-cher Räume.

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

Überwiegend: 4a

Zzgl. auf: 2a, 4b, 4c, 5d, 5e

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 224

Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Ökologisch/biologischer Landbau“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmen-regelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung länd-licher Räume: Flächenbezogene Zuwendung

Links zu anderen Gesetzen

Max. 875 Zeichen, Ist 434

- Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Ag-rarstruktur und des Küstenschutzes" in der jeweils gültigen Fas-sung

- Horizontale Verordnung, Kapitel I von Titel VI (Cross-Compliance)

- Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über den ökologischen Landbau und die Verordnung (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsbe-stimmungen

- Verordnung (EG) 882/2004 über amtliche Futter- und Lebensmit-telkontrollen

- Fundstellen der Baselineanforderungen

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 197

Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Ökologisch/biologischer Landbau“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmen-regelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung länd-licher Räume

Zuwendungsempfänger

Max. 1.750 Zeichen, Ist 207 Landwirte entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Ökolo-gisch/biologischer Landbau“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist 297 Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Ökologisch/biologischer Landbau“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmen-regelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung länd-licher Räume

Der Zuwendungsempfänger betreibt im Verpflichtungszeitraum im gesamten Betrieb Ökologischen Landbau.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-

Gemäß Artikel 49 der ELER VO (Entwurf) ist für Maßnahmen der Artikel 29 bis 32, 34 und 35 eine Anwendung von Projektauswahlkri-

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

212

rien Max. 875 Zeichen, Ist: 477 terien erforderlich, wenn die verfügbaren Finanzmittel nicht ausrei-chen um alle förderfähigen Anträge zu berücksichtigen: Entspre-chend der Maßnahme x.x.x.x in der jeweils gültigen Fassung der Na-tionalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume: Ranking der Projekte nach Projek-tauswahlkriterien (Punktesystem)

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 197 Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Ökologisch/biologischer Land-bau“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räu-me

8.2.9.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 332

Zur Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit liegen von der EU-KOMMISSION noch keine rechtlichen Auslegungen zum Artikel bzw. Leitlinien vor.

Eine Ausweisung der Prüfkriterien erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Prüfung zur Überprüfbarkeit und Kontrollier-barkeit, teilweise auch durch Dritte.

8.2.9.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages

Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt, Ist: 91

Die Kalkulation der für Brandenburg/Berlin angepassten Fördersätze ist noch in Erarbeitung.

8.2.9.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 773

- Der Verpflichtungszeitraum darf die Dauer von 5 Jahren nicht unterschreiten, kann aber auf 7 Jahre verlängert werden.

- Die Förderbeiträge sind grundsätzlich so bemessen, dass der durch Anwendung der Maßnahme verursachte Einkommensverlust ausgeglichen wird.

- Werden Teile der Zuwendungsvoraussetzungen rechtlich vorgeschrieben, werden auf diesen Flächen nur die Einschränkungen durch die Einhaltung solcher Zuwendungsvo-raussetzungen ausgeglichen, die nicht rechtlich vorgeschrieben sind und über die Base-line-Bedingungen hinausgehen.

- Doppelförderung ist nicht zulässig, dabei sind Vorgaben der Kombinationstabelle zu be-achten.

- Für geförderte Fläche besteht die Pflicht der Dokumentation über alle Maßnahmen der Düngung, Pflege, Bewirtschaftung und Ernte (Schlagdatei).

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

213

8.2.10 Ausgleichszahlungen im Rahmen von Natura 2000

8.2.10.1 Rechtsgrundlage

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist:441

- Artikel 31 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER)

- Richtlinie 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, in der konsolidierten Fas-sung vom 1.1.2007, Art. 8

- Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie – VRL)

- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 20 - 33 i. V. Brandenburgisches Natur-schutzgesetz (BbgNatSchG) § 8, Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln ) § 20 ff.

Sollten in diesem Gliederungspunkt auch „Erwägungen“ oder „Begründungen“ der Maßnahme erforderlich wer-den, könnten entsprechende Textpassagen aus dem Strategiekapitel herangezogen werden, wo derzeit noch recht umfangreich für jede Priorität die Maßnahmeauswahl begründet wird.

8.2.10.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen

1. Beitrag zum Schwerpunktbereich

Zeichenbegrenzung: 1.750 = 1/2 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 1.276

Die Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 zum Ausgleich von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten, die den Begünstigten durch die Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG entstehen, dienen primär dem Schwerpunktbereich a der ELER-Priorität 4 (Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten sowie Bewirtschaftungssystemen mit hohem Naturschutzwert, und des Zustands der europäischen Landschaften).

Diese Ausgleichszahlungen sind unter Berücksichtigung der landespolitischen ELER-Schwerpunktsetzung „Unterstützung von Maßnahmen im Bereich Klimawandel, Umwelt- und Naturschutz sowie zur Umsetzung der WRRL“ vor allem auf die Wiederherstellung und Erhaltung der biologischen Vielfalt in Natura 2000-Gebieten und darüber hinaus auf die Erhöhung der Wasserqualität und des Bodenschutzes gerichtet, indem sie gesetzli-che Einschränkungen der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft finanziell ausglei-chen. Die Maßnahme trägt zur Akzeptanzsteigerung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 bei den Landwirten bei und gleicht finanzielle Wettbewerbsnachteile aus. Innerhalb von Schutzgebieten sollen insbesondere landwirtschaftsabhängige Le-bensräume und ihr Arteninventar erhalten und verbessert werden.

2. Potenzieller Beitrag zu anderen Schwerpunktbereichen

• Gesicherter potenzieller Beitrag zur Zielerreichung:

- 4b

- 4c

• Potenzieller Beitrag zur Zielerreichung, bei dem der Umfang noch nicht

vorhersehbar ist:

-

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

214

3. Beitrag zu Querschnittszielen

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist:343.

- Innovation

-

- Umweltschutz

Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist aktiver Umweltschutz und dient der nachhalti-gen und umweltgerechten Entwicklung.

- Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen

Mit dem Erhalt der biologischen Vielfalt können sich die Natura-2000-Gebiete besser an die Auswirkungen des Klimawandels anpassen.

8.2.10.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 45

Ausgleichszahlungen im Rahmen von Natura 2000

Art der Teilmaßnahme Ausgleichszahlungen je ha LF in Natura-2000-Gebieten

Maßnahmecode 12.1. NAT_WFD 1

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 923

Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten der Landwirte auf-grund von Einschränkungen durch Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG auf dem Grün- und Ackerland:

A) Nutzungseinschränkungen Grünland

1) Extensive Grünlandnutzung (Erhaltung und Verbesserung artenreicher Grünlandbestände, Vermeidung von Verbu-schung und Nutzungsaufgabe)

2) Späte und eingeschränkte Grünlandnutzung bei geregelten Nutzungsterminen (Regelung der Nutzungstermine bei der Grünlandbewirtschaftung zum Erhalt und Schutz der Arten-vielfalt)

3) Hohe Wasserhaltung (Rückhalt von Wasser zur Erhaltung von Mooren und Sicherung von Habitaten, der an nassen Lebensbedingungen gebundenen Tier- und Pflanzenarten)

B) Nutzungseinschränkungen Ackerland

1) Extensive Produktionsverfahren im Ackerbau (extensive Bewirtschaftung zur Verbesserung der Lebensbedingungen von typischen Tier- und Pflanzenarten des Ackerlandes in FFH- und Vogelschutzgebieten)

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

Überwiegend: 4a

zzgl. auf: 4b und 4c

Art der Zuwendung Max. 1.750 Zeichen, Ist 9

Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen Max. 875 Zeichen, Ist 48

Schutzgebietsverordnungen und Nationalparkgesetz

Zuwendungsfähige Kosten Max. 1.750 Zeichen, Ist 63

Gemäß Art. 68 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER)

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

215

Zuwendungsempfänger Max. 1.750 Zeichen, Ist 56

Unternehmen der Landwirtschaft im Haupt- und Nebenerwerb

Zuwendungsvoraussetzungen Max. 1.750 Zeichen, Ist 2.879

Förderfähig sind

landwirtschaftlich genutzte Flächen, ggf. einschließlich förderfähiger Landschaftselemente, in ausgewiesenen Schutzgebieten gemäß Richtlinie 92/43/EWG für die Einschränkungen auf der Grundlage eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung oder anderer Voraussetzun-gen gemäß § 26 b des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) bzw. § 20 ff. des Naturschutzgesetzes Berlin (NatSchGBln) festgelegt sind.

Stillgelegte Flächen und Flächen, für die andere Beihilfen in Anspruch genommen werden, sind nicht förderfähig. Auf den geförderten Flä-chen ist der Klärschlammeinsatz verboten.

Die Einhaltung der festgelegten Auf-lagen ist schlagbezogen zu do-kumentieren.

Für die Teilmaßnahmen gelten folgende Voraussetzungen:

A 1

a) Verboten ist der Einsatz von chemisch-synthetischen Stickstoff-düngern und Pflanzenschutzmitteln und der Grünlandumbruch. Die Flächen sind mindestens einmal jährlich durch Mahd mit Be-räumung des Mähgutes zu nutzen. Eine Verbuschung ist auszu-schließen. Die Zufuhr an Dünger darf die Menge des Nähr-stoffäquivalents des Dunganfalls von 1,4 RGV/ ha nicht über-schreiten.

b) zusätzlich zu a) kein Einsatz von Mineraldünger, das bedeutet, neben chemisch-synthetischen Stickstoffdüngern sind alle che-misch-synthetischen Phosphor-, Kalium- und Magnesiumdünger verboten und zusätzlich alle schwerlöslichen nicht synthetischen Mineraldünger (z. B. Rohphosphate). Betroffen sind vom Verbot alle mineralischen Mehrnährstoff- und Mikronährstoffdünger.

c) zusätzlich zu a) kein Einsatz von Gülle, die Maßnahme ist nur in Unter-nehmen mit Gülleanfall förderfähig

d) zusätzlich zu a) kein Einsatz von Düngern aller Art

A 2

a) Nutzung nicht vor dem 16. Juni im Jahr

b) Nutzung nicht vor dem 01. Juli im Jahr

c) erste Nutzung bis 15. Juni und weitere Nutzung erst nach dem 31. August im Jahr

d) Nutzung nicht vor dem 16. August im Jahr

Bewirtschaftungsmaßnahmen nach dem 31. März bis zum vorgege-benen ersten Nutzungstermin dürfen in Abstimmung mit der zuständi-gen Naturschutzbehörde bzw. Großschutzgebietsverwaltung vorge-nommen werden.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

216

A 3

a) oberflächennahe/ gleiche Grundwasserstände mit Blänkenbil-dung bis zum 30.April

b) oberflächennahe/ gleiche Grundwasserstände mit Blänkenbil-dung bis zum 30.Mai

c) oberflächennahe/ gleiche Grundwasserstände mit Blänkenbil-dung bis zum 30.Juni

Die Maßnahme ist nur anwendbar, wenn ein Pegelnetz besteht, mit dem die Einhaltung der Zielgrundwasserstände kontrolliert werden kann. Der Zuwendungsempfänger, falls berechtigt, führt ein Pegel-buch (in Berlin Berliner Wasserbetriebe bzw. Berliner Wasserbehör-de).

B 1

a) Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel

b) zusätzlich zu a) kein Einsatz von Gülle, die Maßnahme ist nur in Unter-nehmen mit Gülleanfall förderfähig

c) zusätzlich zu a) Verzicht auf Herbizide und Insektizide

Weitere Zuwendungsvoraussetzungen der Teilmaßnahmen werden im Einzelnen auf Grundlage von Richtlinien geregelt.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist: 247

Gemäß Artikel 49 der ELER VO (Entwurf) ist für Maßnahmen der Artikel 29 bis 32, 34 und 35 eine Anwendung von Projektauswahlkri-terien erforderlich, wenn die verfügbaren Finanzmittel nicht ausrei-chen um alle förderfähigen Anträge zu berücksichtigen.

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist ... ….

8.2.10.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist. 332

Zur Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit liegen von der EU-KOMMISSION noch keine rechtlichen Auslegungen zum Artikel bzw. Leitlinien vor.

Eine Ausweisung der Prüfkriterien erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Prüfung zur Überprüfbarkeit und Kontrollier-barkeit, teilweise auch durch Dritte.

8.2.10.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages (falls relevant)

Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt, Ist. ...

...

8.2.10.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist. 169

Die Zahlungen gleichen Einschränkungen, die über die gesetzlichen und EU-rechtlich einzu-haltenden Regeln der guten fachlichen Praxis hinausgehen, aus (Cross-Compliance).

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

217

8.2.11 Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benach-teiligte Gebiete

8.2.11.1 Rechtsgrundlage

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist:274

- Artikel 32 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER)

- Maßnahme x.x.x.x „Zahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung (Grundlage des GAK-Rahmenplan ab 2014, Förderbereich 8.)

Sollten in diesem Gliederungspunkt auch „Erwägungen“ oder „Begründungen“ der Maßnahme erforderlich wer-den, könnten entsprechende Textpassagen aus dem Strategiekapitel herangezogen werden, wo derzeit noch recht umfangreich für jede Priorität die Maßnahmeauswahl begründet wird.

8.2.11.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen

1. Beitrag zum Schwerpunktbereich

Zeichenbegrenzung: 1.750 = 1/2 Seite, Abb. erlaubt, Ist:617

Die Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benach-teiligte Gebiete sind vor allem gerichtet auf den Schwerpunktbereich a der ELER-Priorität 4. Die Förderung ist gerichtet auf den Fortbestand einer dauerhaften Nutzung von benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen sowie von nachhaltigen standortgerechten Bewirtschaftungsformen und somit auf die Sicherung und Stabilisierung des Einkommens der Landwirte, die in den benachteiligten Gebieten der Länder Brandenburg und Berlin eine möglichst flächendeckende, standortangepasste, nachhaltige landwirtschaftliche Bodennutzung sicherstellen.

2. Potenzieller Beitrag zu anderen Schwerpunktbereichen

• Gesicherter potenzieller Beitrag zur Zielerreichung:

- 4b

- 4c

• Potenzieller Beitrag zur Zielerreichung, bei dem der Umfang noch nicht

vorhersehbar ist: -

3. Beitrag zu Querschnittszielen

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 431

- Innovation

-

- Umweltschutz

Eine flächendeckende Landbewirtschaftung und der Erhalt der biologischen Vielfalt dienen der nachhaltigen und umweltgerechten Entwicklung.

- Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen

Die Sicherung einer flächendeckendeckenden Landbewirtschaftung auch auf benach-teiligten Flächen und der Erhalt der biologischen Vielfalt unterstützen die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

218

8.2.11.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme

Bezeichnung der Operation

Max. 128 Zeichen, Ist: 63

Zahlungen für aus naturbedingten Gründen benachteiligte Ge-biete

Art der Teilmaßnahme Ausgleichszahlungen je ha LF in anderen Gebieten mit erheblichen naturbedingten Nachteilen

Maßnahmecode 13.2 - NCA 2

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 1.414

Für bestehende naturbedingte Nachteile bei der Bewirtschaftung von Flächen, die aufgrund der geringeren natürlichen Ertragsfähigkeit sowie zusätzlichen Aufwendungen (z. B. Kleinstflächen, hoher Grundwasserstand, schlechte Erreichbarkeit) entstehen und gleich-zeitig zur Erhaltung oder Verbesserung der Umwelt sowie zur Erhal-tung des ländlichen Lebensraums und auch der touristischen Eig-nung beitragen, soll ein Ausgleich von zusätzlichen Kosten und Ein-kommensverlusten zur Aufrechterhaltung einer standortgerechten Landbewirtschaftung und der Erwerbstätigkeit gewährt werden.

a) Entsprechend der Maßnahmen x.x.x.x „Zahlungen für naturbe-dingte Nachteile zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rah-menregelung. (GAK-Rahmenplan Förderbereich 8)

Als Landesmaßnahme werden über einen Grundförderbetrag die spezifischen Bewirtschaftungserschwernisse im Spreewald gegen-über anderen Gebieten in Brandenburg ausgeglichen.

b) Zusätzlich als Landesmaßnahme für die Gebietskulisse Spree-wald zur Beibehaltung einer spreewaldtypischen und umweltge-rechten Bewirtschaftung:

Bewirtschaftung und Pflege typischer Spreewaldwiesen mit er-schwerten Bewirtschaftungsbedingungen in einer ausgewiesenen Gebietskulisse (Kerngebiet ca. 2.800 ha)

b1) Mähnutzung oder Mähweide mit Technikeinsatz und Land-transport,

b2) Mähnutzung mit Technikeinsatz, Flächen nur über Was-serweg erreichbar,

b3) Standweide

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

Überwiegend: 4a

zzgl. auf: 4b und 4c

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 9

Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen

Max. 875 Zeichen, Ist 124

Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrar-struktur und des Küstenschutzes" in der jeweils gültigen Fassung

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 327 a) Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Zahlungen für naturbeding-

te Nachteile zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebie-ten“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenrege-lung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländli-

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

219

cher Räume. b) Gemäß Art. 68 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER)

Zuwendungsempfänger

Max. 1.750 Zeichen, Ist 409 a) Landwirtschaftliche Unternehmen entsprechend der Maßnahme

x.x.x.x „Zahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

b) Unternehmen der Landwirtschaft im Haupt- und Nebenerwerb, die unter erschwerten Bedingungen Grünland bewirtschaften

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist 824 a) Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Zahlungen für naturbe-

dingte Nachteile zugunsten von Landwirten in der jeweils gülti-gen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesre-publik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume.

Die Förderung ist an einen Mindestviehbesatz von 0,20 GVE/ha Landwirtschaftliche Fläche (LF) gebunden.

b) Für die Landesmaßnahmen im Spreewald: - landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen einschließlich

förderfähiger Landschaftselemente, - Viehbesatz der Unternehmen, die eine Förderung der Bewirt-

schaftung und Pflege der Spreewaldwiesen (b3) erhalten: Mindestens 0,2 bis max. 1,4 RGV/ha Futterfläche.

- Einhaltung aller flächen- oder tierbezogenen gesetzlichen und in den Fördermaßnahmen festgelegten Anforderungen und deren schlagbezogene Dokumentation.

- Keine Förderung stillgelegter Flächen.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist: 247

Gemäß Artikel 49 der ELER VO (Entwurf) ist für Maßnahmen der Artikel 29 bis 32, 34 und 35 eine Anwendung von Projektauswahlkri-terien erforderlich, wenn die verfügbaren Finanzmittel nicht ausrei-chen um alle förderfähigen Anträge zu berücksichtigen.

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 340 a) Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Zahlungen für naturbedingte

Nachteile zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

b) Für die erschwerte Bewirtschaftung der Spreewaldwiesen:

.....................

8.2.11.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist. 332

Zur Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit liegen von der EU-KOMMISSION noch keine rechtlichen Auslegungen zum Artikel bzw. Leitlinien vor.

Eine Ausweisung der Prüfkriterien erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Prüfung zur Überprüfbarkeit und Kontrollier-barkeit, teilweise auch durch Dritte.

8.2.11.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages

Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt, Ist: 91

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

220

Die Kalkulation der für Brandenburg/Berlin angepassten Fördersätze ist noch in Erarbeitung.

8.2.11.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist. 337

Schwellenwert für die Betriebsfläche, ab der degressive Zahlungen einsetzen. Entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Zahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung

der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume.

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221

8.2.12 Waldumwelt- und -klimadienstleistungen

8.2.12.1 Rechtsgrundlage

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 43

- Artikel 35 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER)

Sollten in diesem Gliederungspunkt auch „Erwägungen“ oder „Begründungen“ der Maßnahme erforderlich wer-den, könnten entsprechende Textpassagen aus dem Strategiekapitel herangezogen werden, wo derzeit noch recht umfangreich für jede Priorität die Maßnahmeauswahl begründet wird.

8.2.12.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen

1. Beitrag zum Schwerpunktbereich

Zeichenbegrenzung: 1.750 = 1/2 Seite, Abb. erlaubt, Ist:1.292

Die Förderung von Waldumweltmaßnahmen ist vor allem gerichtet auf den Schwerpunktbereich a der ELER-Priorität 4 (Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten sowie Bewirtschaftungssystemen mit hohem Naturschutzwert, und des Zustands der europäischen Landschaften). Die Zahlungen für Waldumwelt- und Waldklimadienst-leistungen im Rahmen freiwilliger Umweltverpflichtungen zur Erhaltung der Wälder und zum Klimaschutz sind von besonderer Bedeutung für die Erhaltung und Verbesserung der von der Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme.

Die Maßnahme dient der Erhaltung bzw. Entwicklung eines günstigen Erhaltungs-zustandes für die Waldlebensraumtypen insbesondere in den FFH-Gebieten sowie für die Verbesserung der biologischen Vielfalt in den übrigen Gebieten, die einem Schutzstatus unterliegen. Mit den Zahlungen soll die finanzielle Mehrbelastung für Waldbesitzer ausgeglichen und somit die Bereitschaft der Waldbesitzer für einen Beitrag zur Umsetzung von Natura 2000 zu leisten, begünstigt werden. Der Erhalt von Alt- und Biotopbäumen soll neben der Sicherung und Steigerung der Biodiversität die langfristige CO2-Bindung in Waldbeständen erhöhen. Gruppen von Alt- und Biotopbäumen führen zu einer Vorratsanreicherung in den Wäldern.

2. Potenzieller Beitrag zu anderen Schwerpunktbereichen

• Gesicherter potenzieller Beitrag zur Zielerreichung:

-

• Potenzieller Beitrag zur Zielerreichung, bei dem der Umfang noch nicht

vorhersehbar ist:

- 5e

3. Beitrag zu Querschnittszielen

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 625

- Innovation

-

- Umweltschutz

Die Maßnahme ist auf die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Umsetzung des europäisches Schutzgebietssystems Natura 2000 und Erhaltung

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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der Biodiversität gerichtet. Schwerpunkt bilden dabei der Erhalt der natürlichen Ressourcen (z. B. Boden und Wasser) und die Erhöhung der Biodiversität, wie z. B. die Verbesserung der Waldstrukturen und Waldfunktionen.

- Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen

Die Maßnahme ist auf die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen gerichtet und unterstützt die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels.

8.2.12.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 39

Zahlungen für Waldumweltverpflichtungen

Art der Teilmaßnahme Zahlungen für Waldumweltverpflichtungen je ha Wald

Maßnahmecode 15.1 – FOR_ENV 1

Beschreibung der Teilmaß-nahme Max. 1.750 Zeichen, Ist 860

Unterstützung der freiwilligen Durchführung von Vorhaben zu Waldumweltverpflichtungen zur Erhaltung der Wälder zur Umsetzung des europäisches Schutzgebietssystems Natura 2000 und Erhaltung der Biodiversität durch Zahlungen für Verpflichtungen, die über die ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung und die einschlägigen obligatorischen Grundvoraussetzungen gemäß Waldgesetz (BWaldG; LWaldG) und anderer Rechtsvorschriften, wie BNatschG, BbgNatschG hinausgehen. Die Maßnahme umfasst

- die Mischungsregulierung zugunsten der Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften

- die Einbringung von heimischen (keine eingebürgerten) Baumarten auf FFH-Gebietsflächen, die ausschließlich der potenziell natürlichen Vegetation entsprechen

- den Erhalt von Alt- und Biotopbäumen

- die schonende Holzernteverfahren (einzelstammweise, truppweise) und

- die Gestaltung von Waldrändern

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

Überwiegend: 4a

zzgl. auf: 5e

Art der Zuwendung Max. 1.750 Zeichen, Ist 9

Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen Max. 875 Zeichen, Ist 156

- Bundeswaldgesetz (BWaldG),

- Landeswaldgesetz (LWaldG),

- Bundesnaturschutzgesetz (NatschG),

- Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatschAG)

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 63

Gemäß Art. 68 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER)

Zuwendungsempfänger Max. 1.750 Zeichen, Ist 241

Private und öffentliche Waldbesitzer sowie andere privatrechtliche und öffentliche Einrichtungen und deren Vereinigungen, die sich freiwillig verpflichten, Vorhaben durchzuführen, die in einer oder

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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mehreren Waldumweltverpflichtungen bestehen.

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist 227 Verpflichtungen müssen über den nationalen obligatorischen gesetz-lich vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen

Forstbetriebe, die eine Größe von 200ha überschreiten, ist die Vorlage eines Waldbewirtschaftungsplans erforderlich.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist: 247

Gemäß Artikel 49 der ELER VO (Entwurf) ist für Maßnahmen der Artikel 29 bis 32, 34 und 35 eine Anwendung von Projektauswahlkri-terien erforderlich, wenn die verfügbaren Finanzmittel nicht ausrei-chen um alle förderfähigen Anträge zu berücksichtigen.

Beträge und Förderhöhe Max. 875 Zeichen, Ist 33

Vorläufig: Bis zu 200 EUR/ha/Jahr

8.2.12.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist. 332

Zur Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit liegen von der EU-KOMMISSION noch keine rechtlichen Auslegungen zum Artikel bzw. Leitlinien vor.

Eine Ausweisung der Prüfkriterien erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Prüfung zur Überprüfbarkeit und Kontrollier-barkeit, teilweise auch durch Dritte.

8.2.12.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages

Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt, Ist: 8

entfällt

8.2.12.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist. 506

Die einschlägigen obligatorischen Grundanforderungen sind im § 4 LWaldG Brandenburg und im § 5 Abs. 3 BNatschG gesetzlich geregelt.

Die Zahlungen decken die Gesamtheit oder einen Teil der zusätzlichen Kosten und die Ein-kommensverluste. Grundlage für die Einzelvorhaben bilden die Vorgaben in Bewirtschaf-tungserlassen, Managementplänen sowie Schutzgebietsverordnungen.

In Forstbetrieben ab 200 ha hängt die Beihilfe von der Vorlage eines Waldbewirtschaftungs-planes oder eines gleichwertigen Instruments ab.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

224

8.2.13 Förderung der Zusammenarbeit

8.2.13.1 Rechtsgrundlage

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 470

- Artikel 36 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER)

- RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürli-chen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, in der konsolidierten Fassung vom 1.1.2007, Art. 8

- Richtlinie 79/409/ EWG (Vogelschutzrichtlinie)

- Maßnahme x.x.x.x „Förderung der Zusammenarbeit im ländlichen Raum für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung

8.2.13.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen

1. Beitrag zum Schwerpunktbereich

Zeichenbegrenzung: 1.750 = 1/2 Seite, Abb. erlaubt, Ist:2.553

In Verwirklichung der im Rahmen der ELER-Priorität 1angestrebten Förderung sollen die

- Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen kleinen Wirtschaftsteilnehmern aus der Landwirtschaft, Nahrungsmittelkette und Tourismus (CO_OP 5) primär auf den Schwerpunktbereich b der ELER-Priorität 6,

- Unterstützung gemeinsamen Handelns zur Eindämmung des Klimawandels oder die Anpassung an Klimawandel (CO_OP 8) durch Vorhaben von Akteuren aus der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft und anderen Akteuren primär auf den Schwerpunktbereich e der ELER-Priorität 5,

- Unterstützung gemeinsamer Ansätze für Umweltprojekte und ökologische Verfahren (CO_OP 9) bei der Zusammenarbeit für eine markt- und standort-gerechte Landbewirtschaftung primär auf den Schwerpunktbereich a der ELER-Priorität 4,

- Unterstützung gemeinsamer Ansätze für Umweltprojekte und ökologische Verfahren (CO_OP 9) bei der Umsetzung von Managementplänen in Natura-2000-Gebieten primär auf den Schwerpunktbereich a der ELER-Priorität 4,

- Unterstützung

o der Schaffung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ (CO-OP 2),

o von Pilotprojekten (CO_OP 3) insbesondere beim Technologietransfer und

o die Unterstützung der Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren und Technologien (CO_OP4)

primär auf den Schwerpunktbereich a der ELER-Priorität 2,

gerichtet sein.

Die Maßnahme soll einen Beitrag zur Umsetzung aller anderen im EPLR Brandenburgs und Berlins 2014 – 2020 programmierten Schwerpunktbereiche der ELER-Prioritäten 2 -

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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6 leisten, um den Anforderungen einer wissensbasierten Wirtschaft und Landnutzung besser zu ensprechen und kohärente Umwelt- und Klimavorteile zu erreichen.

Vorhaben zur Entwicklung der Zusammenarbeit von Akteuren aus der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft und anderen Akteuren sollen zum Klimaschutz, zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, zur Ressourcenschonung, Energieeffizienz sowie zur Nachhaltigkeit der Produktionsverfahren und Dienstleistungen beitragen.

Mit der Maßnahme wird den landespolitischen Schwerpunkt der ELER-Förderung in den Bereichen „Bildung, Kompetenz, Innovation und Zusammenarbeit“ und „Klimawandel, Umwelt- und Naturschutz sowie zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ entsprochen, indem Initiativen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bei ressourcen- und Klima schonender nachhaltiger Landbewirtschaftung sowie tiergerechter Nutztierhaltung durch die Umsetzung neuester Erkenntnisse oder neuer technischer Verfahren sowie durch gezieltes Management unterstützt werden.

2. Potenzieller Beitrag zu anderen Schwerpunktbereichen

• Gesicherter potenzieller Beitrag zur Zielerreichung:

- 1a, 1b, 1c

• Potenzieller Beitrag zur Zielerreichung, bei dem der Umfang noch nicht

vorhersehbar ist:

- 3b, 4b, 4c, 5a, 5b, 5c, 5d, 6a

3. Beitrag zu den Querschnittszielen

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist:1.504

- Innovation

Durch eine engere Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis werden neue For-schungsergebnisse schneller im Agrarsektor und im ländlichen Raum angewandt.

- Umweltschutz

Insbesondere die Teilmaßnahmen Zusammenarbeit für eine markt- und standortan-gepasste Landbewirtschaftung und Zusammenarbeit bei der Umsetzung von Ma-nagementplänen in Natura-2000-Gebieten unterstützen ausdrücklich dieses Quer-schnittsziel. Die Unterstützung der Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Kon-zepte für Umweltvorhaben bspw. auf größeren Flächen ermöglicht einen kohärente-ren Umweltvorteil. Die Beiträge von Vorhaben im Rahmen der EIP „Landwirtschaftli-che Produktivität und Nachhaltigkeit“ dienen auch der Verbesserung der Prozesse zur Bewahrung der Umwelt.

- Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen

Die Maßnahme ist auf die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und sparameren Einsatz der Ressourcen gerichtet und unterstützt die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. Insbesondere die Beiträge von Vorhaben im Rahmen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ dienen auch der Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen. Zielgerich-tet sollen Forschungsergebnisse zur Landnutzung im Zusammenhang mit dem Kli-

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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mawandel und Klimaschutz in Entwicklungs- oder Anpassungsstrategien integriert werden. Rückkopplungen aus der Praxis an die Forschung und Wissenschaft sichern die stärkere Berücksichtigung regionalspezifische Auswirkungen.

8.2.13.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme

Bezeichnung der Operation

Max. 128 Zeichen, Ist: 86

Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Landwirtschaft, Nah-rungsmittelkette und Tourismus

Art der Teilmaßnahme Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen kleinen Wirtschafts-teilnehmern

Maßnahmecode 16.5 – CO_OP 5

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 1.711

Förderung des ländlichen Tourismus (insbesondere Verbesserung der Vermarktung von Tourismusangeboten und -dienstleistungen und regionaler Spezialitäten, Vernetzung und Kooperation) durch Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelkette und zwischen anderen Akteuren im ländlichen Raum insbesondere durch die Zusammenarbeit zwischen kleinen Wirtschaftsteilnehmern. Im Mittelpunkt stehen die Bündelung und Vernetzung von Erzeugern und touristischen Anbietern und die Zusammenarbeit zwischen kleinen landtouristischen Wirtschafts-teilnehmern bei der gemeinsamen Nutzung von Ressourcen zur Vermarktung ihrer Angebote. Dabei ist auf regionale Besonderheiten, Traditionen, Stadt-Umland-Verflechtungen sowie Potenziale der Naturraumausstattung des Landes Brandenburg und seiner etablierten Reiseregionen zurückzugreifen.

Es soll mit horizontaler und vertikaler Zusammenarbeit der Akteure in der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und des Landtourismus zu einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete beigetragen werden, indem bei der Inwertsetzung regionaler Produkte und touristischer Angebote durch Direktvermarktung, landwirtschaftlich/kulinarisch orientierte Veranstaltungen und durch eine kulinarische Profilierung des Landes Brandenburg und seiner Regionen die Entwicklungspotentiale im Tourismus und in der Gastronomie stärker ausgeschöpft werden. Mit der Verbesserung der Zusammenarbeit der Akteure der Versorgungskette vom Primär-erzeuger, über die in Brandenburg insbesondere kleinstrukturierte Ernährungsbranche bis zur ländlichen Gastronomie sollen diese Potenziale erschlossen werden.

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

Überwiegend: 6b

zzgl. auf: 6a, 2a

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 9

Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen

Max. 875 Zeichen, Ist 1 -

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist ...

Gemäß Art. 68 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER)

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Zuwendungsempfänger

Max. 1.750 Zeichen, Ist 419 Überregional tätige Vereine/Verbände im Bereich Landtourismus

Natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts, die unternehmerisch tätig sind, im Rahmen von Gemeinschaftsaktio-nen der überregional tätigen Vereine/Verbände

Juristische Personen des öffentlichen Rechts, Vereine und Verbän-de, die nicht unternehmerisch tätig sind, im Rahmen von Gemein-schaftsaktionen der überregional tätigen Vereine/Verbände

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist 342. Touristische Aktivitäten im ländlichen Raum, die die in der Touris-muskonzeption des Landes Brandenburg enthaltenen Handlungsfel-der und Maßnahmen berücksichtigen und in Verbindung mit den erlebbaren Potentialen des ländlichen Raumes und der ländlichen Traditionen, der Land-, Forst-, Fisch- und Ernährungswirtschaft so-wie dem Jagdwesen stehen.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist: 95

Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien (Punktesystem)

Teilweise über Ausschreibungen

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist 280 Vorläufig:

Überregional tätige Vereine/ Verbände: 75 % der zuschussfähigen Ausgaben

Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts 45% der zuschussfähigen Ausgaben

Juristische Personen des öffentlichen Rechts 45% der zuschussfähi-gen Ausgaben

Beachtung der De minimis-Regelung

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 314

Vorhaben zur Entwicklung der Zusammenarbeit von Akteuren aus der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft und anderen Akteuren, die zum Klimaschutz, zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, zur Ressourcenschonung, Energieeffizienz sowie zur Nachhaltigkeit der Produktionsverfahren und Dienst-leistungen beitragen

Art der Teilmaßnahme Unterstützung gemeinsamen Handelns zur Eindämmung des Kli-mawandels oder die Anpassung an Klimawandel

Maßnahmecode 16.8 – CO_OP 8

Beschreibung der Teilmaß-nahme Max. 1.750 Zeichen, Ist 2.389

1. Unterstützt werden sollen

- individuell angepasste, betriebstypenspezifische und gruppen-bezogene Wissenstransfer- und Informationsangebote mit dem Ziel einer betrieblichen Implementierung umweltverträglicher Verfahren sowie die Dokumentation/ Evaluation der Einführung dieser Verfahren,

- die Einführung komplexer Betriebsdokumentationssysteme zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen,

- die Einführung und Anwendung betrieblicher Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagementsysteme (z.B. EMAS, ISO 26000, ISO 50001, qualifizierte Nachhaltigkeitsmanagementsysteme) und

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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- eine überbetriebliche Abstimmung von Landnutzungs-methoden und -maßnahmen mit dem Ziel erkannte, dokumentierte und diskutierte Defizite abzustellen bzw. abzumildern.

Unter Einbeziehung wissenschaftlicher Einrichtungen und Experten der nachhaltigen Landnutzung soll die Maßnahme als Angebot zielorientierter Gruppenbildungsmodule nach vorheriger Gebiets- und Akteursauswahl umgesetzt werden.

2. Initiierung und Weiterentwicklung von Kooperationen und Vernetzungen zwischen den Wirtschaftsakteuren und sonstigen gesellschaftlichen Akteuren mit den Akteuren aus Forschung/Wissenschaft und/oder Bildungsanbietern des ländlichen Raumes. Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen und sonstigen Kommunikations-maßnahmen sowie Einrichtung entsprechender Koordinierungs-strukturen für einen kontinuierlichen gegenseitiger Wissens-transfer zwischen den beteiligten Akteuren zur robusten Anpas-sungsfähigkeit an den Klimawandel, der auch die Aspekte des Klimaschutzes und der nachhaltigen Landnutzung implementiert. In diesem Zusammenhang sollen auch praxiswirksame Konzepte, Studien sowie erste investive und nicht investive Pilotvorhaben für eine nachhaltige, klimaresistente Land- und Forstwirtschaft gefördert werden.

Informationsveranstaltungen und Modellprojekte des zielgruppenspezifischen Informations- und Wissenstransfer zum Klimaschutz, Klimaänderungen und den Folgen sowie zu den möglichen Anpassungsmaßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft

Modellprojekte zu folgenden Handlungsfeldern:

- Klimaflexiblen integrierter Landnutzungen in der land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau sowie Anpassung gärtnerischer Kulturen an den Klimawandel einschließlich klimaplastischer Ökolandbau

- Touristisches Destinations- und Unternehmensmanagement im ländlichen Raum unter Berücksichtigung des Klimawandel

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

Überwiegend: 5e

zzgl. auf: 1a, 1b, 1c, 2a, 4a, 4b, 4c, 5a, 5b, 5c, 5d, 6a, 6b

Art der Zuwendung Max. 1.750 Zeichen, Ist 9.

Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen Max. 875 Zeichen, Ist 1

-

Zuwendungsfähige Kosten Max. 1.750 Zeichen, Ist 64

Gemäß Art. 68 der VO (EU) Nr. xxx/20xx (ELER)

Zuwendungsempfänger Max. 1.750 Zeichen, Ist 197

Landnutzer, Landbewirtschafter und überbetriebliche Zusammen-schlüsse

Wissenschaftliche Einrichtungen

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Fach-, Umwelt-, Interessenverbände und -vereine

Bildungsträger

Tourismusanbieter im ländlichen Raum

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist ... ...

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist: 65

Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien (Punktesystem)

Beträge und Förderhöhe Max. 875 Zeichen, Ist 55

Vorläufig:

Bis zu 100 % der zuschussfähigen Ausgaben

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 79

Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Land-bewirtschaftung

Art der Teilmaßnahme Unterstützung gemeinsamer Ansätze für Umweltprojekte und ökolo-gische Verfahren

Maßnahmecode 16.9 – CO_OP 9

Beschreibung der Teilmaß-nahme Max. 1.750 Zeichen, Ist 4.107

Förderung der Zusammenarbeit landwirtschaftlicher Betriebe mit anderen Akteuren zur Steigerung der Effektivität und Effizienz von Maßnahmen zur markt- und standortangepassten Landbewirt-schaftung sowie besonders tiergerechter Haltungsverfahren durch Initiierung, Organisation und Umsetzung gemeinsamer Entwicklungs-prozesse entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Förderung der Zusammenarbeit im ländlichen Raum für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume.

- Erarbeitung integrierter Konzepte zur markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung als Vorplanung i. S. d. § 1 Abs. 2 GAKG im Rahmen von Kooperationen mit

a) einer Analyse der betriebswirtschaftlichen bzw. landwirtschaftlichen Ausgangslage,

b) einer Beschreibung der Belange des Umwelt-, Natur- bzw. Tierschutzes,

c) einer Auflistung der Entwicklungsziele unter Berücksichtigung der Prioritäten nach Artikel 5 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER) soweit diese im Rahmen einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung relevant sind,

d) der Darlegung der Entwicklungsstrategie, der Handlungsfelder und der konkreten Maßnahmen zur markt- und standort-angepassten Landbewirtschaftung sowie besonders tier-gerechter Haltungsverfahren,

e) einem Arbeits- und Zeitplan und

f) Kriterien für die Bewertung der Zielerreichung.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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- Konzeptbegleitung zur markt- und standortangepassten Land-bewirtschaftung im Wege der Zusammenarbeit (MSL-Management).

MSL-Management zur

a) Information, Beratung und Aktivierung der Beteiligten,

b) Identifizierung und Erschließung räumlicher oder sachlicher Entwicklungspotenziale,

c) Identifizierung und Beförderung zielgerichteter Maßnahmen,

d) Umsetzung des Arbeitsplans.

Erarbeitung und Umsetzung von überbetrieblichen Konzepten zur Zielerreichung bauen auf die Zusammenarbeit und Vernetzung von Betrieben und anderer Akteure auf. Dazu gehören die Gewinnung von Akteuren, die der Zielerreichung dienen, sowie die Organisation der Zusammenarbeit der Akteure nach festen Regeln. Des Weiteren wird die Geschäftsbesorgung für die Vernetzung der Akteure und die Erarbeitung von Kriterien zur Kontrolle der Zielerreichung gefördert.Die Konzepterstellung basiert auf praxisnahen Analysen und Studien, sowie auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die konsequent auf die Zielerreichung ausgerichtet sind. Die Konzepte können sich problemorientiert auf thematische Schwerpunkte beschränken und sollten die Umsetzung aufzeigen und Indikatoren für die Zielerreichung beinhalten.

Neben den beteiligten landwirtschaftlichen Unternehmen können andere relevante Akteure mitwirken (z. B. Vertretungen des landwirtschaftlichen Berufsstandes, Selbsthilfeeinrichtungen der Land- und Forstwirtschaft, Wasser- und Bodenverbände bzw. ent-sprechende Unterhaltungsverbände, Anbauverbände des ökologi-schen Landbaus, Landschaftspflegeverbände, anerkannte Natur-schutzverbände, Umweltverbände, Gebietskörperschaften oder andere Träger öffentlicher Belange).

Durch die Zusammenarbeit soll die Durchführung und der Effekt von Agrarumweltmaßnahmen zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die mit einer Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Ressourcen einhergeht, verbessert werden. In gleicher Weise können Klima schonende Produktionsweisen und Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergerechtigkeit und der Gesundheit in der Nutztierhaltung unterstützt werden. Vorhaben der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung Eine gesamtheitliche Förderung aller Akteure eröffnet auch die Möglichkeit, Verwaltungsaufwand einzusparen. Des Weiteren sollen Lösungen für besondere landesspezifische Probleme unter Mitwirkung von landwirtschaftlichen Unternehmen erarbeitet und beispielgebend demonstriert werden (z. B. Pilotprojekte zur Verbesserung der Biodiversität durch Agrarumweltmaßnahmen, zur

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

231

Tiergesundheit oder zur besonders tiergerechten Haltung).

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

Überwiegend: 4a

zzgl. auf: 1a, 1b, 4b, 4c, 5a, 5b, 5c, 5d, 5e

Art der Zuwendung Max. 1.750 Zeichen, Ist 9

Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen Max. 875 Zeichen, Ist ...

Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrar-struktur und des Küstenschutzes" in der jeweils gültigen Fassung

Fundstellen der Baselineanforderungen,

zusätzliche nationale Bestimmungen

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 272

entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Förderung der Zusammenar-beit im ländlichen Raum für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwick-lung ländlicher Räume

Zuwendungsempfänger Max. 1.750 Zeichen, Ist 272

entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Förderung der Zusammenar-beit im ländlichen Raum für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwick-lung ländlicher Räume

Zuwendungsvoraussetzungen Max. 1.750 Zeichen, Ist 272

entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Förderung der Zusammenar-beit im ländlichen Raum für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwick-lung ländlicher Räume

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist: 64

Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien (Punktesystem)

Beträge und Förderhöhe Max. 875 Zeichen, Ist 272

entsprechend der Maßnahme x.x.x.x „Förderung der Zusammenarbeit im ländlichen Raum für eine markt- und standortangepasste Landbe-wirtschaftung“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rah-menregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 54

Umsetzung von Managementplänen in Natura-2000-Gebieten

Art der Teilmaßnahme Unterstützung gemeinsamer Ansätze für Umweltprojekte und ökolo-gische Verfahren

Maßnahmecode 16.9 – CO_OP 9

Beschreibung der Teilmaß-nahme Max. 1.750 Zeichen, Ist 1.542

Unterstützung eines Koordinationsteams, das die Zusammenarbeit der Akteure im ländlichen Raum zur Umsetzung der Managementpläne in Natura-2000- Gebieten organisiert.

Durch Naturschutzorganisationen, Landschaftspflegeverbände, wissenschaftliche Einrichtungen, Fachbehörden, Landkreise und Wirtschaftsunternehmen sollen auf der Grundlage der Umsetzung eines auszuarbeitenden Konzepts der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren die Umsetzung der Schutz- und

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Bewirtschaftungspläne (Managementpläne) unterstützt werden.

Dabei sollen vor Ort Manager projektbezogen Flächeneigentümer, Nutzer und sonstige Akteure im ländlichen Raum betreuen und die Umsetzung der Managementpläne koordinieren. Das Koordinations-team soll vor Ort Vorhaben zur Umsetzung durch Dritte initiieren, Landnutzer betreuen und selbst aus einem Maßnahmenbündel heraus einzelne Maßnahmen umsetzen. Die Erstellung des Konzepts der Zusammenarbeit sowie die Auswahl des Koordinationsteams erfolgt auf der Grundlage eines Wettbewerbs.

Es soll der Rückgang der Biologischen Vielfalt aufgehalten und das europäische ökologische Netzwerk Natura 2000 erhalten und befördert werden, da Brandenburg und Berlin für die Sicherung des Schutzgebietssystems Natura 2000 eine besondere europäische Verantwortung tragen. Insbesondere auf Flächen mit ungünstigen Erhaltungszuständen soll ein günstiger Erhaltungszustand wiederhergestellt werden. Auch soll beispielsweise der positive Trend der Brutvogelbestände durch gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Habitatqualitäten unterstützt.

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

Überwiegend: 4a

Art der Zuwendung Max. 1.750 Zeichen, Ist 9

Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen Max. 875 Zeichen, Ist 240.

- Richtlinie 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhal-tung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, in der konsolidierten Fassung vom 1.1.2007, Art. 8

- Richtlinie 79/409/ EWG (Vogelschutzrichtlinie – VRL)

Zuwendungsfähige Kosten Max. 1.750 Zeichen, Ist ...

Gemäß Art. 68 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER)

Zuwendungsempfänger Max. 1.750 Zeichen, Ist 101.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche und juristi-sche Personen des privaten Rechts

Zuwendungsvoraussetzungen Max. 1.750 Zeichen, Ist 28

Umsetzung im ländlichen Raum

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist:123

Wettbewerb zur Auswahl des Konzepts für die Zusammenarbeit und dessen Umsetzung

Ranking nach Auswahlkriterien (Punktesystem)

Beträge und Förderhöhe Max. 875 Zeichen, Ist 41

Bis zu 100 % der zuschussfähigen Ausgaben

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 89

Operationelle Gruppen der EIP „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“

Art der Teilmaßnahme Unterstützung der Schaffung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“

Maßnahmecode 16.2 – CO_OP 2

Beschreibung der Teilmaß- Unterstützt wird die Schaffung und Tätigkeit operationeller Gruppen

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

233

nahme Max. 1.750 Zeichen, Ist 2.103

der EIP „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“, die durch problemorientierte, neue Verbindungen von innovationsbezogenen Initiativen die landwirtschaftlich-gärtnerischen Wissensgenerierung unterstützen, um in Form institutionalisierter Interaktion zwischen Forschung und landwirtschaftlicher Praxis Lücken zu schließen und anwendungsrelevante Innovationen zu generieren.

Die OPG widmen sich insbesondere den in Brandenburg und Berlin bedeutsamen EIP-Leitthemen und entwickeln Lösungsansätze zur

- Entwicklung effektiver, umweltgerechter und/oder ökologischer Anbau- und Nutzungsverfahren, Verbesserung der Produktivität der Pflanzenproduktion und des Gartenbaus über standortangepasste Sorten, Düngung und Bodenbearbeitung,

- Verbesserung der Tierhaltung durch tiergerechte und leistungsorientierte Haltungs- und Zuchtverfahren,

- Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen durch gezielte Maßnahmen und verbesserte Bewirtschaftungsmethoden im Bereich der Forstwirtschaft und

- zur Verbesserung der Wertschöpfung land- und forstwirtschaftlicher Produkte durch innovative Verarbeitungs- und Vermarktungsprogramme zum Aufbau und Qualifizierung regionaler Wertschöpfungsketten.

Durch den Zusammenschluss verschiedener Akteure aus den Bereichen Forschung und land- und forstwirtschaftliche Praxis soll der Austausch befördert und problem- und anwendungsorientierte Lösungen sowie eine bessere Vernetzung geschaffen werden.

Unterstützt wird der Zusammenschluss verschiedener Akteure, z. B. aus Forschungseinrichtungen, Beratungsunternehmen, Landwirt-schaftsbetrieben, gesellschaftlichen Interessengruppen, Verbänden und weiteren Unternehmen für den Transfer von Ergebnissen der Agrar- und Umweltforschung in neue, praxisrelevante Methoden, Modelle, Konzepte, Verfahren, Produkte, Empfehlungen oder Handlungsanleitungen.

Die Festlegung der Anzahl der Akteure für einen Zusammenschluss zu einer OPG obliegt den jeweiligen Mitgliedern der OPG entsprechend den verfolgten inhaltliche Themen- und Zweck-setzungen.

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

Überwiegend: 2a

Zzgl. 4a – 4c, 5a – 5e, 6a

Art der Zuwendung Max. 1.750 Zeichen, Ist 9

Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen Max. 875 Zeichen, Ist ...

-

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

234

Zuwendungsfähige Kosten Max. 1.750 Zeichen, Ist 143

Gemäß Art. 68 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER)

Laufende Kosten der Kooperation (Kosten der Koordination und Organisation, Personal- und Sachkosten

Zuwendungsempfänger Max. 1.750 Zeichen, Ist ...

OPG

Zuwendungsvoraussetzungen Max. 1.750 Zeichen, Ist ...

Zusammenschluss verschiedener Akteure aus Wissenschaft, land-wirtschaftliche Praxis, Interessengruppen; Unternehmen

Einreichung eines Projektplans einschließlich erwarteter Resultate zu Wissenstransfer und Innovation

Veröffentlichung und Austausch über Resultate und Erfahrungen

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist: 56.

Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien (Punktesystem)

Beträge und Förderhöhe Max. 875 Zeichen, Ist 37

100 % der zuschussfähigen Ausgaben

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 53

Pilotprojekte zum Wissens- und Technologietransfer

Art der Teilmaßnahme Unterstützung von Pilotprojekten

Maßnahmecode 16.3 - CO_OP 3

Beschreibung der Teilmaß-nahme Max. 1.750 Zeichen, Ist 1.263

Unterstützung von Pilotprojekten

- im Rahmen der EIP „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ zur schnelleren Umsetzung von Forschungs- und Demonstrationsvorhaben in der Praxis

- im Rahmen der Umsetzung von Konzepten zur markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung

einschließlich der Veröffentlichung der Ergebnisse.

Die Unterstützung des Wissens- und Technologietransfer soll einen Beitrag zur Umsetzung der anderen programmierten Schwerpunktbereiche der ELER-Prioritäten 2 und 5 leisten, um die Betriebe Brandenburgs und Berlins besser in die Lage zu versetzen, angesichts veränderter ökonomischer, wissenschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen neue Heraus-forderungen meistern zu können.

Durch den Einsatz neuer Verfahren und Technologien soll ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig gesichert und verbessert sowie ein Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz geleistet werden.

Durch die projektbezogene, klar definierte Zusammenarbeit von KMU mit den Wissenschaftseinrichtungen erhalten die KMU die Möglichkeit, Innovationen schneller einzuführen. Die Wissenschafts-einrichtungen wiederum können Forschungsergebnisse, die ein Potential als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz besitzen, in der Praxis erproben und in diese einführen.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

235

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

Überwiegend 2a,

zzgl. auf 5a - 5e

Art der Zuwendung Max. 1.750 Zeichen, Ist ...

Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen Max. 875 Zeichen, Ist ...

-

Zuwendungsfähige Kosten Max. 1.750 Zeichen, Ist 169

Kosten für Durchführbarkeitsstudien, Personalausgaben für die wis-senschaftliche Betreuung, Investitionskosten einschließlich Testkos-ten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit

Zuwendungsempfänger Max. 1.750 Zeichen, Ist 76

Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Natürliche Personen

Zuwendungsvoraussetzungen Max. 1.750 Zeichen, Ist 253

Pilotprojekte sind Ergebnis des Wirkens einer operationeller Grup-pen der EIP in Umsetzung ihrer Arbeitsplänen bzw. Bestandteil von Konzepten zur markt- und standortangepassten Landbewirt-schaftung

Die Ergebnisse der Pilotprojekte sind zu veröffentlichen.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist: 64

Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien (Punktesystem)

Beträge und Förderhöhe Max. 875 Zeichen, Ist 37.

Bis 90 % der zuschussfähigen Ausgaben

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 76

Unterstützung der Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren und Technologien

Art der Teilmaßnahme Unterstützung der Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren und Technologien

Maßnahmecode 16.4 – CO_OP 4

Beschreibung der Teilmaß-nahme Max. 1.750 Zeichen, Ist 1.473

Fördergegenstand sind innovative Vorhaben von KMU der Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der gewerblichen Tierhaltung, die Anhang-I-Erzeugnissen erzeugen, verarbeiten und vermarkten. Die Innovation bezieht sich auf die Erzeugung neuer Produkte und neue Produktionsverfahren und ist insbesondere dadurch gekenn-zeichnet, dass neue, effiziente oder besonders umweltschonende Verfahren entwickelt werden.

Die dafür erforderliche wissenschaftliche, betriebswirtschaftliche und technologische Begleitung durch spezialisierte Fachkräfte erstreckt sich von der Projektplanung, Antragstellung und Koordinierung über die Begleitung von Pilotvorhaben bei der Entwicklung von Produkten, Verfahren oder Produktionsmitteln bis zur Auswertung und zur Veröffentlichung der Innovationsergebnisse.

Durch die Förderung werden die infrage kommenden Zuwendungs-empfänger in die Lage versetzt, die mit der Einführung der Innovationen verbunden Kosten besser tragen zu können. Darüber hinaus werden Risiken, die mit der Praxiseinführung von Innovationen verbunden sind, gemildert.

Die KMU in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau und in der gewerblichen Tierhaltung unterhalten aufgrund ihrer geringen Größe keine eigenen Forschungs- und Entwicklungskapazitäten. Durch die Zusammenarbeit im Rahmen der Vorhaben erhalten sie Zugang zu

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Forschungs- und Entwicklungskapazitäten sowohl von sektor-spezifischen Forschungseinrichtungen als auch von innovativen Herstellern und Ausrüstern.

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

Überwiegend: 2a,

zzgl. auf 5a, 5b, 5c, 5d, 5e

Art der Zuwendung Max. 1.750 Zeichen, Ist 9.

Zuschüsse

Links zu anderen Gesetzen Max. 875 Zeichen, Ist ...

-

Zuwendungsfähige Kosten Max. 1.750 Zeichen, Ist 63.

Definition erfolgt gemäß Art. 68 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER)

Zuwendungsempfänger Max. 1.750 Zeichen, Ist 106

Unternehmen aller Rechtsformen der Land-, Ernährungs- und Forst-wirtschaft und der gewerblichen Tierhaltung

Zuwendungsvoraussetzungen Max. 1.750 Zeichen, Ist 253

Inhaltliche Ausrichtung der beantragten Vorhaben orientiert sich an den im EPLR programmierten Schwerpunktbereichen.

Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen mindestens zwei KMU bzw. zwischen KMU und Einrichtungen von Wissenschaft und Forschung.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist: 64

Ranking der Projekte nach Projektauswahlkriterien (Punktesystem)

Beträge und Förderhöhe Max. 875 Zeichen, Ist 90

Bis zu 70 % der projektbezogenen Sachkosten

Bis zu 50 % der projektbezogenen Personalkosten

8.2.13.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 332

Zur Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit liegen von der EU-KOMMISSION noch keine rechtlichen Auslegungen zum Artikel bzw. Leitlinien vor.

Eine Ausweisung der Prüfkriterien erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Prüfung zur Überprüfbarkeit und Kontrollier-barkeit, teilweise auch durch Dritte.

8.2.13.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages (falls relevant)

Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt, Ist: 14.

nicht relevant

8.2.13.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 1.680

Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Landwirtschaft, Nahrungsmittelkette und Tourismus

Im Rahmen von Konzepten der Zusammenarbeit zur Vernetzung und Vermarktung landtou-ristischer Angebote werden Zuwendungen für die Durchführung von Projekten gewährt. Die Projekte müssen eine besondere Bedeutung für die gesamte Weiterentwicklung des Ange-botes „Landtourismus im Land Brandenburg“ haben.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

237

Überregional tätige Vereine und Verbände müssen die Maßnahme allen im Land Branden-burg infrage kommenden natürlichen oder juristischen Personen zur Verfügung stellen.

Förderfähig sind angemessene Personal- und Verwaltungskosten der Vereine und Verbände für das Projektmanagement und Kosten der Öffentlichkeitsarbeit. Zu den Kosten der Öffent-lichkeitsarbeit gehören Veröffentlichungen wie Kataloge und Webseiten mit neutral dargebo-tenen Informationen über landtouristische Angebote. Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausgaben, die bei der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Messen durch den Verkauf von Erzeugnissen entstehen.

Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung

Der Verpflichtungszeitraum darf die Dauer von 5 Jahren nicht unterschreiten, kann aber auf 7 Jahre verlängert werden

Zuschüsse sind nur für Konzepte oder Maßnahmen zu gewähren, die nicht über andere EU-Fonds bereits Zuschüsse bekommen. Dabei kann das Konzept unabhängig von der Gestal-tung der Zusammenarbeit betrachtet werden.

Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben oder Projekte sind zu dokumentieren und zu ver-öffentlichen.

Operationelle Gruppen der EIP „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“, Pi-lotprojekte, Wissens- und Technologietransfer

Ergebnisse und Resultate müssen über das EIP Netzwerk veröffentlicht werden.

Innovationsinhalte haben einen relativen Charakter und können regional unterschiedliche Strukturen und Handlungsansätze beinhalten. Es besteht nur eine Ex-post Bewertbarkeit im Hinblick auf die Identifizierung einer Innovation.

Ein detaillierter Projektplan einschließlich Benennung der erwarteten Ergebnisse ist Grund-voraussetzung für die Einordnung in eine grundsätzliche Förderfähigkeit des Pilotprojektes.

Wird ein Geschäftsplan oder ein gleichwertiger Plan oder eine Entwicklungsstrategie durch-geführt wird, so kann der Mitgliedsstaat die Beihilfe entweder erteilen als Gesamtbetrag zur Deckung der Kosten der Zusammenarbeit und der Kosten der durchgeführten Projekte ge-währen oder nur die Kosten der Zusammenarbeit decken und Finanzmittel aus anderen Maßnahmen oder anderen EU-Fonds für die Durchführung des Projekts verwenden.

Spezifikation der Eigenschaften der Pilotprojekte, Cluster, Netzwerke, kurzer Versorgungs-ketten und lokalen Märkten (erfolgt nach Vorliegen der EU-Vorgaben)

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

238

8.2.14 LEADER

8.2.14.1 Rechtsgrundlage

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist:89

- Artikel 28 - 31 der VO (EU) Nr. xx/20xx (GSR)

- Artikel 44 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER),

8.2.14.2 Beitrag zu Schwerpunktbereichen und Querschnittszielen

Zeichenbegrenzung: 1.750 = 1/2 Seite, Abb. erlaubt, Ist:1.907

1. Beitrag zum Schwerpunktbereich

Die im Rahmen von LEADER unterstützten Vorhaben sind primär auf den Schwerpunkt-bereich b der ELER-Priorität 6 gerichtet. Daneben kann die Umsetzung regionaler Ent-wicklungsstrategien (RES) auf alle ELER-Prioritäten und Prioritäten anderer EU-Fonds gerichtet sein.

Mit der ganzheitlichen integrierten Umsetzung der ländlichen Entwicklung nach der LEADER-Methode soll bei umfassender Einbeziehung der Akteure ein möglichst großer Beitrag zu einem erfolgreichen Umgang mit den Herausforderungen der Entwicklung im ländlichen Raum geleistet werden. Die Erstellung von regionalen Entwicklungsstrate-gien, die Begleitung durch ein Regionalmanagement, die Planung und Finanzierung von Vorhaben sind neben der umfassenden Beteiligung der Akteure in den Regionen we-sentliche Elemente bei der Umsetzung von LEADER.

Durch LEADER im Land Brandenburg sollen effektive, nachhaltige sowie von der Bevöl-kerung der ländlichen Regionen getragene Initiativen, insbesondere

• zur Sicherung der Grundversorgung sowie der regionalen Wertschöpfung und Lebensqualität,

• zum aktiven Umgang mit den Herausforderungen der demographischen Entwick-lung bei sich verändernden Familien- und Versorgungsstrukturen und

• zur Senkung des Flächenverbrauches, zur Umsetzung der Energiewende und zum Schutz der Biodiversität

geleistet werden.

Die Integration von städtischer und ländlicher Entwicklung hat strategische Bedeutung. Stadt-Umland-Beziehungen sollen gezielt befördert und gestärkt werden.

Die Aktivierung und Sensibilisierung der Menschen für die Entwicklungsprozesse haben einen hohen Stellenwert.

Die Maßnahme entspricht den fondsübergreifenden landesspezifischen Querschnitts-zielen „Konstruktiver Umgang mit den Herausforderungen des demografischen Wandels“ und „Stärkere Integration der Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen“ sowie dem landespolitischen ELER-Schwerpunkt „Maßnahmen der ländlichen Entwicklung incl. LEADER“.

2. Potenzieller Beitrag zu anderen Schwerpunktbereichen

• Gesicherter potenzieller Beitrag zur Zielerreichung:

-

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

239

• Potenzieller Beitrag zur Zielerreichung, bei dem der Umfang noch nicht

vorhersehbar ist:

-

3. Beitrag zu Querschnittszielen

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 1.496

- Innovation

Die Verzahnung der Instrumente der Integrierten ländlichen Entwicklung mit der be-währten LEADER-Methode führt zu einem innovativen Entwicklungsansatz, der sich durch das Prinzip „Eigeninitiative – Kooperation – Innovation“ auszeichnet.

Es werden Vorhaben unterstützt, die einen Beitrag zur innovativen Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen leisten. Neue Technologien und/oder neue Formen der Zusammenarbeit sind zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu nutzen.

- Umweltschutz

Unterstützung von Vorhaben, die einen Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz leisten. Es ist davon auszugehen, dass große Teile von Großschutz- und Natura-2000-Gebieten in den LEADER-Regionen liegen und die entsprechenden Akteure den LEADER-Prozess aktiv mitgestalten. Die meisten Aktivitäten zur Umsetzung der regi-onalen Entwicklungsstrategien sind eng mit Umweltbelangen bzw. einer intakten Umwelt verbunden, wie z.B. ländlicher Tourismus, Direktvermarktung, Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im ländlichen Raum.

- Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen

Es werden investive und nicht investive Vorhaben des Klimawandels und der erneu-erbare Energien sowie Innovative Vorhaben zur Milderung der Folgen des Klimawan-dels sowie zur Förderung der Entwicklung erneuerbarer Energien unterstützt. Diese leisten einen Beitrag zur

- Senkung des Energieverbrauchs,

- Erhöhung der Energieeffizienz,

- Minderung des CO2 – Ausstoße sowie

- zum Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

240

8.2.14.3 Umfang, Art und Ebene der Unterstützung sowie Anspruchsberechtigte nach Art der Teilmaßnahme

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 27

Vorbereitende Unterstützung

Art der Teilmaßnahme Unterstützung des Kapazitätsaufbaus, der Schulung und Vernet-zung zur Vorbereitung und Umsetzung einer lokalen Entwicklungs-strategie

Maßnahmecode 18.1.2 LEADER 1.2

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 175

Unterstützung von Vorhaben, die dem Kapazitätsaufbau, der Schu-lung und Vernetzung sowie der Schaffung von Grundlagen zur Um-setzung der regionalen Entwicklungsstrategie dienen.

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

6b

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 43

Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses

Links zu anderen Gesetzen Max. 875 Zeichen, Ist 36

Artikel zu den Maßnahmen der ELER-VO

Zuwendungsfähige Kosten Max. 1.750 Zeichen, Ist 151

- Kosten für Untersuchungen, Schulungen, Seminare und Kurse für lokale Akteure

- Kosten im Zusammenhang mit Marketingaktionen, Messen und Ausstellungen

Zuwendungsempfänger

Max. 1.750 Zeichen, Ist 57 Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Zuwendungsvoraussetzungen Max. 1.750 Zeichen, Ist 98 Die Vorhaben müssen einen Beitrag zur Zielerreichung der regiona-

len Entwicklungsstrategie leisten.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien

Max. 875 Zeichen, Ist: 503

Die LEADER-Aktionsgruppen erarbeiten ein nicht diskriminierendes und transparentes Auswahlverfahren und legen die Kriterien für die Auswahl der Vorhaben nach den Vorgaben des Artikels 30 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. [GSR/2012] l fest.

Die Auswahlkriterien werden mit Punkten belegt, bei denen der höchste Punktwert den höchsten Beitrag zur Zielerreichung bedeutet. Um einen objektiven Vergleich von Vorhaben zu ermöglichen, wird eine hinreichende Anzahl von Auswahlkriterien herangezogen.

Beträge und Förderhöhe Max. 875 Zeichen, Ist 67 Bis zu 75 % der zuschussfähigen Ausgaben, maximal bis zu 30.000

EUR

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 89

Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der lokalen Entwick-lungsstrategie

Art der Teilmaßnahme Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategie

Maßnahmecode 18.2 LEADER 2

Beschreibung der Teilmaß-nahme Max. 1.750 Zeichen, Ist 1.292

Unterstützt werden Maßnahmen, die der Umsetzung und der Zieler-reichung der regionalen Entwicklungsstrategie dienen, insbesondere:

• zur Steigerung der Lebensqualität und regionalen Wertschöp-

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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fung,

• zur Sicherung der Grundversorgung,

• zum konstruktiven Umgang mit den Herausforderungen des demografischen Wandels,

• zur Senkung des Flächenverbrauchs, zur Umsetzung der Ener-giewende und zum Schutz der Biodiversität,

• zur stärkeren Integration der Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen

• zur Unterstützung des Engagements lokaler Akteure und klei-ner Vorhaben in kleinteiligen, lokalen Initiativen mit dem Ziel, ländliche Orte als Lebensmittelpunkt zu erhalten und einen Bei-trag zur sozialen Entwicklung auf dem Lande zu leisten.

Darüber hinaus wird die Umsetzung innovativer Maßnahmen, die den Zielen der ELER-Verordnung dienen unterstützt. Dabei gewinnen neue Methoden des Umgangs mit den Herausforderungen der ge-sellschaftlichen Entwicklung wie: Armutsbekämpfung und Einkom-menssicherung, demografischer Wandel, Klimawandel und Flächen-ökonomie an Bedeutung. Innovativ können auch Ansätze sein, die Zielkonflikte beispielsweise zwischen Produktivitätssteigerungen und Ressourcenschonung, zwischen Nahrungsmittel- und Energieerzeu-gung oder Wettbewerbsfähigkeit und Artenvielfalt lösen.

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

6b

Art der Zuwendung Max. 1.750 Zeichen, Ist 43

Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses

Links zu anderen Gesetzen Max. 875 Zeichen, Ist 36

Artikel zu den Maßnahmen der ELER-Verordnung

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 215

Investitionen nach Artikel 46 außer Erwerb von unbeweglichem Vermögen und Nr. 3 der VO (EU) Nr. xx/20xx (ELER)

Kosten im Zusammenhang mit projektbezogener Öffentlichkeitsar-beit

Keine Finanzierung von laufenden Kosten

Zuwendungsempfänger Max. 1.750 Zeichen, Ist 138 - Gemeinden und Gemeindeverbände

- natürliche und juristische Personen des privaten und öffentli-chen Rechts

Zuwendungsvoraussetzungen Max. 1.750 Zeichen, Ist 98 Die Vorhaben müssen einen Beitrag zur Zielerreichung der regiona-

len Entwicklungsstrategie leisten. Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist: 503

Die LEADER-Aktionsgruppen erarbeiten ein nicht diskriminierendes und transparentes Auswahlverfahren und legen die Kriterien für die Auswahl der Vorhaben nach den Vorgaben des Artikels 30 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. [GSR/2012] l fest.

Die Auswahlkriterien werden mit Punkten belegt, bei denen der höchste Punktwert den höchsten Beitrag zur Zielerreichung bedeutet. Um einen objektiven Vergleich von Vorhaben zu ermöglichen, wird eine hinreichende Anzahl von Auswahlkriterien herangezogen.

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Beträge und Förderhöhe Max. 875 Zeichen, Ist: 461 1. Gemeinden und Gemeindeverbände sowie gemeinnützig aner-

kannte juristische Personen bis zu 75 % der zuschussfähigen Ausgaben

2. Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentli-chen Rechts bis zu 45 % der zuschussfähigen Ausgaben, max. bis zu 300.000 EUR

Bei kleinteiligen, lokalen Initiativen:

Bis zu 45% der zuschussfähigen Ausgaben für juristische Personen des privaten Rechts, maximal 5.000 EUR pro Einzelmaßnahme und 50.000 EUR pro LAG und Jahr.

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 53

Vorbereitung von Kooperationen lokaler Aktionsgruppen

Art der Teilmaßnahme Vorbereitende technische Unterstützung der Zusammenarbeit

Maßnahmecode 18.3.1 LEADER 3.1

Beschreibung der Teilmaß-nahme Max. 1.750 Zeichen, Ist 531

Unterstützung von Anbahnungsaktionen, die in der Planungs- und Vorbereitungsphase zur Erleichterung der Findung von Kontakten mit potenziellen Partnern eine gebietsübergreifenden oder transnationa-len Zusammenarbeit von LEADER-Gebieten (und damit vergleichba-ren Gebieten) befördert. Grundsätzlich geht diese technische Unter-stützung dem Kooperationsprojekt voraus („vorgeschaltete“ Ausga-ben) und ist auf einen Zeitraum von maximal acht Monate begrenzt. Sie dient nicht der Finanzierung von gemeinsamen Aktivitäten der Partnerschaft.

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

6b

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 43

Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses

Links zu anderen Gesetzen Max. 875 Zeichen, Ist 44

Artikel zu den Maßnahmen der ELER-Verordnung

Zuwendungsfähige Kosten Max. 1.750 Zeichen, Ist 196

- Reisekosten zu potentiellen Partnern (auf Grundlage des Bun-desreisekostengesetzes)

- Übernachtungskosten

- Kosten für Übersetzungen und Dolmetscher

- Kosten für Machbarkeitsstudien

- Beratungskosten

Zuwendungsempfänger Max. 1.750 Zeichen, Ist 131 Rechtsfähige Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren mit

Einbindung von Gemeinden und Gemeindeverbänden (Lokale Akti-onsgruppen)

Zuwendungsvoraussetzungen Max. 1.750 Zeichen, Ist 911 Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Lokale Aktionsgruppe mit

ihrer regionalen Entwicklungsstrategie anerkannt wurde.

Die Vorhaben müssen einen Beitrag zur Zielerreichung der regiona-len Entwicklungsstrategie leisten.

Die gebietsübergreifende und transnationale Zusammenarbeit muss einen zusätzlichen Nutzen für die Lokale Aktionsgruppe bringen.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

243

Durch die Zusammenarbeit soll die Kompetenz und Effektivität der Lokalen Aktionsgruppen optimiert werden.

Die der Kooperation zugrunde liegenden Regionen haben eine mög-lichst ähnliche Ausgangs- und Problemlage.

Die Zusammenarbeit darf sich nicht nur auf den Austausch von Er-fahrungen und Informationen beschränken, sondern soll auf die Durchführung gemeinsamer Projekte ausgerichtet sein.

Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist die Vorlage einer von allen Kooperationspartnern unterzeichnete Absichtserklä-rung zu einer/mehreren geplanten Kooperation/en.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien Max. 875 Zeichen, Ist: 503

Die LEADER-Aktionsgruppen erarbeiten ein nicht diskriminierendes und transparentes Auswahlverfahren und legen die Kriterien für die Auswahl der Vorhaben nach den Vorgaben des Artikels 30 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. [GSR/2012] l fest.

Die Auswahlkriterien werden mit Punkten belegt, bei denen der höchste Punktwert den höchsten Beitrag zur Zielerreichung bedeutet. Um einen objektiven Vergleich von Vorhaben zu ermöglichen, wird eine hinreichende Anzahl von Auswahlkriterien herangezogen.

Beträge und Förderhöhe Max. 875 Zeichen, Ist: 66 Bis zu 80 % der zuschussfähigen Ausgaben, maximal bis zu 5.000

EUR

Bezeichnung der Operation Max. 128 Zeichen, Ist: 46

Nationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen

Art der Teilmaßnahme Unterstützung gebietsübergreifender Kooperationsvorhaben

Maßnahmecode 18.3.2 LEADER 3.2

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 1.085

Die Förderung von Aktionen der gebietsübergreifenden Zusammen-arbeit innerhalb Deutschlands umfasst die Kooperation zwischen mindestens einer LAG des Landes Brandenburg mit anderen LAG (sowie vergleichbaren Gruppierungen) in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Zusammenarbeit darf sich dabei nicht nur auf den Austausch von Erfahrungen und Informationen beschränken, sondern beinhaltet die Durchführung eines gemeinsamen Projekts. Das Kooperationsvorha-ben hat sich in die Entwicklungsstrategie der Partner einzufügen und einen Beitrag zu deren Umsetzung zu leisten.

Mit nationalen Kooperationsprojekten werden in der Entwicklungs-strategie der lokalen Aktionsgruppen enthaltene Ziele aufgegriffen und soll Mehrwert für die LAG-Gebiete entstehen. Die Durchführung des Projekts muss nicht zwangsläufig durch die lokalen Aktionsgrup-pen erfolgen. Die LAG kann Mitglieder in der Kooperationsvereinba-rung benennen, die mit der Durchführung beauftragt sind. Die Zu-sammenarbeit kann nichtinvestive oder/ und investive Teile umfas-sen. Gefördert werden Aufwendungen der LAG des Landes Bran-denburg.

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

6b

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Art der Zuwendung Max. 1.750 Zeichen, Ist 43

Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses

Links zu anderen Gesetzen Max. 875 Zeichen, Ist 44

Artikel zu den Maßnahmen der ELER-Verordnung

Zuwendungsfähige Kosten Max. 1.750 Zeichen, Ist 331

- Studien, Planung, Betreuung, Konzepte Veranstaltungen etc.,

o Sachkosten,

o anteilige Verwaltungs- und Personalkosten der Lokalen Aktionsgruppe unter der Voraussetzung, dass eine ge-trennte und klare abgegrenzte Verrechnung zu den Ba-siskosten des LAG-Management gewährleistet ist,

o projektbezogene Reisekosten.

- Investitionskosten

Zuwendungsempfänger

Max. 1.750 Zeichen, Ist 131

Rechtsfähige Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren mit Einbindung von Gemeinden und Gemeindeverbänden (Lokale Akti-onsgruppen)

Zuwendungsvoraussetzungen Max. 1.750 Zeichen, Ist 930

Eine Unterstützung auf Grundlage dieses Programms ist gebunden an die Bestätigung als LEADER-Region durch die ELER-Verwaltungsbehörde. Die Vorhaben müssen einen Beitrag zur Zieler-reichung der regionalen Entwicklungsstrategie leisten.

Die gebietsübergreifende und transnationale Zusammenarbeit muss einen zusätzlichen Nutzen für die Lokale Aktionsgruppe bringen. Durch die Zusammenarbeit soll die Kompetenz und Effektivität der Lokalen Aktionsgruppen optimiert werden. Die der Kooperation zu-grunde liegenden Regionen haben eine möglichst ähnliche Aus-gangs- und Problemlage.

Die Zusammenarbeit darf sich nicht nur auf den Austausch von Er-fahrungen und Informationen beschränken, sondern soll auf die Durchführung gemeinsamer Projekte ausgerichtet sein.

Vorliegen einer Kooperationsvereinbarung, die Details zur Umset-zung des Vorhabens, wie Finanzierung und Aufgabenverteilung re-gelt und die Inhalte und Ziele des Vorhabens beschreibt.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien

Max. 875 Zeichen, Ist: 503

Die LEADER-Aktionsgruppen erarbeiten ein nicht diskriminierendes und transparentes Auswahlverfahren und legen die Kriterien für die Auswahl der Vorhaben nach den Vorgaben des Artikels 30 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. [GSR/2012] l fest.

Die Auswahlkriterien werden mit Punkten belegt, bei denen der höchste Punktwert den höchsten Beitrag zur Zielerreichung bedeutet. Um einen objektiven Vergleich von Vorhaben zu ermöglichen, wird eine hinreichende Anzahl von Auswahlkriterien herangezogen.

Beträge und Förderhöhe Max. 875 Zeichen, Ist: 64

Bis zu 80 % der zuschussfähigen Ausgaben, maximal bis 45.000 EUR

Bezeichnung der Operation

Max. 128 Zeichen, Ist: 46

Transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen

Art der Teilmaßnahme Unterstützung transnationaler Kooperationsvorhaben

Maßnahmecode 18.3.3 LEADER 3.3

Beschreibung der Teilmaß-nahme Max. 1.750 Zeichen, Ist 942

Die Förderung von Aktionen der transnationalen Zusammenarbeit umfasst die Kooperation zwischen mindestens einer LAG des Lan-des Brandenburg mit anderen LAG (sowie mit vergleichbaren Grup-

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

245

pierungen) der EU (ggf. auch darüber hinaus).

Die Zusammenarbeit darf sich dabei nicht nur auf den Austausch von Erfahrungen und Informationen beschränken, sondern beinhaltet die Durchführung eines gemeinsamen Projekts. Das Kooperationsvorha-ben hat sich in die lokale Entwicklungsstrategie der Partner einzufü-gen und einen Beitrag zu deren Umsetzung zu leisten. Es soll Mehr-wert für die LAG-Gebiete entstehen.

Die Durchführung des Projekts muss nicht zwangsläufig durch die lokalen Aktionsgruppen selbst erfolgen. Die LAG kann Mitglieder in der Kooperationsvereinbarung benennen, die mit der Durchführung beauftragt sind. Die Zusammenarbeit kann nichtinvestive oder/ und investive Teile umfassen. Gefördert werden Aufwendungen der LAG des Landes Brandenburg.

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

6b

Art der Zuwendung Max. 1.750 Zeichen, Ist 44

Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses

Links zu anderen Gesetzen Max. 875 Zeichen, Ist 44

Artikel zu den Maßnahmen der ELER-Verordnung

Zuwendungsfähige Kosten Max. 1.750 Zeichen, Ist 331

- Studien, Planung, Betreuung, Konzepte Veranstaltungen etc.,

o Sachkosten,

o anteilige Verwaltungs- und Personalkosten der Lokalen Aktionsgruppe unter der Voraussetzung, dass eine ge-trennte und klare abgegrenzte Verrechnung zu den Ba-siskosten des LAG-Management gewährleistet ist,

o projektbezogene Reisekosten.

- Investitionskosten

Zuwendungsempfänger

Max. 1.750 Zeichen, Ist 131

Rechtsfähige Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren mit Einbindung von Gemeinden und Gemeindeverbänden (Lokale Akti-onsgruppen)

Zuwendungsvoraussetzungen Max. 1.750 Zeichen, Ist 930

Eine Unterstützung auf Grundlage dieses Programms ist gebunden an die Bestätigung als LEADER-Region durch die ELER-Verwaltungsbehörde. Die Vorhaben müssen einen Beitrag zur Zieler-reichung der regionalen Entwicklungsstrategie leisten.

Die gebietsübergreifende und transnationale Zusammenarbeit muss einen zusätzlichen Nutzen für die Lokale Aktionsgruppe bringen. Durch die Zusammenarbeit soll die Kompetenz und Effektivität der Lokalen Aktionsgruppen optimiert werden. Die der Kooperation zu-grunde liegenden Regionen haben eine möglichst ähnliche Aus-gangs- und Problemlage.

Die Zusammenarbeit darf sich nicht nur auf den Austausch von Er-fahrungen und Informationen beschränken, sondern soll auf die Durchführung gemeinsamer Projekte ausgerichtet sein.

Vorliegen einer Kooperationsvereinbarung, die Details zur Umset-zung des Vorhabens, wie Finanzierung und Aufgabenverteilung re-gelt und die Inhalte und Ziele des Vorhabens beschreibt.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-

Die LEADER-Aktionsgruppen erarbeiten ein nicht diskriminierendes und transparentes Auswahlverfahren und legen die Kriterien für die Auswahl der Vorhaben nach den Vorgaben des Artikels 30 Absatz 3

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246

rien

Max. 875 Zeichen, Ist: 503

Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. [GSR/2012] l fest.

Die Auswahlkriterien werden mit Punkten belegt, bei denen der höchste Punktwert den höchsten Beitrag zur Zielerreichung bedeutet. Um einen objektiven Vergleich von Vorhaben zu ermöglichen, wird eine hinreichende Anzahl von Auswahlkriterien herangezogen.

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist: 64

Bis zu 80 % der zuschussfähigen Ausgaben, maximal bis 65.000 EUR

Bezeichnung der Operation

Max. 128 Zeichen, Ist: 46

LEADER-Regionalmanagement

Art der Teilmaßnahme Unterstützung der laufenden Kosten der LAG und der Kosten für Sensibilisierung über die lokale Entwicklungsstrategie

Maßnahmecode 18.4 LEADER 4

Beschreibung der Teilmaß-nahme

Max. 1.750 Zeichen, Ist 1.158

Aufgabe des LEADER-Regionalmanagements ist die umsetzungsori-entierte Initiierung, Begleitung und Koordinierung der regionalen Entwicklungsprozesse durch qualifiziertes Personal auf der Grundla-ge der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES). Im Mittelpunkt ste-hen sektorübergreifend die Aufgaben einer nachhaltigen Regional-entwicklung mit spezifischen Anforderungen an Moderation und Be-ratung, Konzeptentwicklung, Projektbeurteilung und Projektmanage-ment, Programmumsetzung, Marketing sowie Monitoring und Evalua-tion.

Das Regionalmanagement übernimmt eine zentrale Funktion bei der Entwicklung und Initiierung von Projekten und begleitet deren Um-setzung. Zunehmend kommen ihm Aufgaben bei der Steuerung von Beteiligungsprozessen zu. Es sensibilisiert die örtliche Bevölkerung hinsichtlich der Prozesse der ländlichen Entwicklung und führt Aktio-nen zur Information der Bevölkerung zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie durch.

Die lokalen Aktionsgruppen können dem Regionalmanagement die Geschäftsführung der lokalen Aktionsgruppe übertragen. Somit trägt das Regionalmanagement in erheblichem Maße Verantwortung für die Entwicklungsprozesse in der Region.

Schwerpunktbereich(e), zu denen die Teilmaßnahme beiträgt

6b

Art der Zuwendung

Max. 1.750 Zeichen, Ist 44

Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses

Links zu anderen Gesetzen

Max. 875 Zeichen, Ist 44

Artikel zu den Maßnahmen der ELER-Verordnung

Zuwendungsfähige Kosten

Max. 1.750 Zeichen, Ist 305

Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung, Begleitung und Steuerung der Umsetzung der Entwicklungsstrategie (Betriebskos-ten, Personalkosten, Schulungskosten, Kosten in Verbindung mit Kommunikation und Vernetzung, finanzielle Kosten, Kosten im Zu-sammenhang mit der Überwachung und Bewertung der Strategie).

Zuwendungsempfänger Rechtsfähige Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren mit Einbindung von Gemeinden und Gemeindeverbänden (Lokale Akti-

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Max. 1.750 Zeichen, Ist 131 onsgruppen)

Zuwendungsvoraussetzungen

Max. 1.750 Zeichen, Ist 304

Die Unterstützung des LEADER-Regionalmanagements auf Grund-lage dieses Programms ist gebunden an die Bestätigung als LEA-DER-Region durch den Begleitausschuss

Das Regionalmanagement ist nur dann förderfähig, wenn Stellen außerhalb der öffentlichen Verwaltung die Funktion des Regionalma-nagements wahrnehmen.

Grundsätze in Bezug auf die Festlegung von Auswahlkrite-rien

Max. 875 Zeichen, Ist: 8

entfällt

Beträge und Förderhöhe

Max. 875 Zeichen, Ist: 220

Bis zu 80 %, maximal bis 150.000 EUR

Die Ausgaben für Kosten zur Umsetzung dieser Maßnahme dürfen 20 % der öffentlichen Ausgaben an den im Rahmen der geförderten Maßnahmen in der jeweiligen LEADER-Region nicht übersteigen.

8.2.14.4 Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit (Art. 69, ELER-VO)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist 332.

Zur Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit liegen von der EU-KOMMISSION noch keine rechtlichen Auslegungen zum Artikel bzw. Leitlinien vor.

Eine Ausweisung der Prüfkriterien erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Prüfung zur Überprüfbarkeit und Kontrollier-barkeit, teilweise auch durch Dritte.

8.2.14.5 Methodik zu Berechnungen der Höhe des Förderbetrages (falls relevant)

Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt, Ist 14

nicht relevant

8.2.14.6 Weitere wichtige Bemerkungen, die für das Verständnis und die Umsetzung der Maßnahme relevant sind

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist ...

....

....

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

248

8.3 Zusätzliche maßnahmespezifische Informationen

Werden nach Vorlage weiterer Vorgaben der KOM (Konsolidierte Fassungen der Measure Fiche) und Abstimmung mit Definitionen der Nationalen Rahmenregelung zusammengestellt

8.3.1 Definition der angemessenen Kapazitäten zur Qualifikation des Personals und zur regelmäßigen Weiterbildung für die Erfüllung der Aufgaben (Art. 15)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.2 Spezifizierung der Mindestanforderungen an die Einrichtungen, die Wissens-transferdienstleistungen anbieten und Dauer und Inhalt der Betriebsaustausch-programme und Betriebsbesichtigungen (Art. 15)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.3 Definition des Niveaus angemessener Ressourcen der zur Beratung ausgewähl-ten Stellen in Form von regelmäßig geschulten und qualifizierten Personal und Erfahrung in der Beratungstätigkeit und Verlässlichkeit hinsichtlich der Bera-tungsbereiche

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.4 Festlegung der Mindestanforderungen an die Qualifikation der Behörden oder Stellen der Beratung (Art. 16)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.5 Beschreibung der Anforderungen für die Verbesserung der Gesamtleistung der landwirtschaftlichen Betriebe (Art. 18)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.6 Definition von nichtproduktiven Investitionen (Art. 18)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.7 Definition von kollektiven Investitionen (Art. 18)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

249

8.3.8 Definition von integrierten Projekten (Art. 18)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.9 Definition und Identifikation der förderfähigen Natura 2000- und anderer in Fra-ge kommender ökologische wertvoller Gebiete (Art. 18)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.10 Definition der Größe der Betriebe, im Falle von Investitionen zur Unterstützung der Umstrukturierung (Art. 18)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.11 Festlegung der Outputs gemäß Artikel 1 (2), die nicht von Anhang I abgedeckt sind (Art. 18)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.12 Begriffsbestimmung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe (Art. 20)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.13 Festsetzung der in Art. 20, Abschnitt 4, 2. Absatz vorgesehenen Ober- und Un-tergrenzen für die Gewährung des Zuganges zur Beihilfe gemäß Absatz 1 (a), Ziffer (i) und (iii) (Art. 20)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.14 Definition der „Existenzgründung“ (Art. 20)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.15 Zusammenfassung der Anforderungen des Geschäftsplans (Art. 20)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

250

8.3.16 Nutzung der Möglichkeit der Kombination von Maßnahmen für Junglandwirte über den Geschäftsplan (Art. 20)

- entfällt -

8.3.17 Abgedeckte Diversifizierungsbereiche (Art. 20)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.18 Definition von kleiner Infrastruktur im EPLR (außer für Breitband und erneuer-bare Energien) (Art. 21)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.19 Kriterien für Ausnahmeregelungen für Breitband und erneuerbare Energien, um die Komplementarität mit der Unterstützung im Rahmen anderer Instrumente der EU für Investitionen in die Infrastruktur in den ländlichen Gebieten zu ge-währleisten (Art. 21)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.20 Definition einer bestimmten festzusetzenden Größe der Betriebe. Bei Über-schreitung dieser Größe hängt die Beihilfe von der Vorlage von Informationen aus einem Waldbewirtschaftungs-plans oder einem gleichwertigen Instrument ab. (Art. 22)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.21 Verzeichnis der Schadorganismen der Pflanzen, die eine Katastrophe verursa-chen können (Art. 25)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.22 Identifizierung der Waldflächen mit mittlerer bis hoher Waldbrandgefahr - klas-sifiziert nach dem Waldschutzplan (Art. 25)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.23 Definition einer bestimmten festzusetzenden Größe der Betriebe. Bei Über-schreitung dieser Größe hängt die Beihilfe von der Vorlage von Informationen

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

251

aus einem Waldbewirtschaftungsplans oder einem gleichwertigen Instrument ab, in dem die Vorbeugungsziele aufgeführt sind (Art. 25)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.24 Definition der Arten förderfähiger Investitionen und der zu erreichenden um-weltpolitischen Ziele (Art. 26)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.25 Identifizierung und Definition der Basislinie Elemente (Grundanforderungen) (Art. 29)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.26 Identifikation und Definition verbindlicher Mindestanforderungen nationaler Rechtsvorschriften (Art. 29)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.27 Verzeichnisse der von Nutzungsaufgabe bedrohten Landrassen und von Gene-rosion bedrohten Pflanzensorten (Art. 29)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.28 Identifikation und Definition der Basislinie Elemente (Art. 30)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.29 Identifikation und Definition verbindlicher Anforderungen einzelstaatlicher Rechtsvorschriften (Art. 30)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.30 Identifizierung und Definition der Baseline Elemente (Art. 31)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

Page 252: Entwurf EPLR 2014 - 2020 Stand 28102013 1 · 2014. 2. 6. · Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013 1 2. Entwurf

Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

252

8.3.31 Identifizierung der Einschränkungen / Nachteile auf deren Grundlage Zahlungen gewährt werden können (Art. 31)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.32 Die Flächen, die konzipiert sind zur Umsetzung der Richtlinie 79/409/EWG, 2009/147/EG und 92/43/EWG sowie die Verpflichtungen für die Landwirte aus den entsprechenden nationalen / regionalen Verwaltung (Art. 31)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.33 Festlegung des Schwellenwertes für die Betriebsfläche, ab der degressive Zah-lungen einsetzen (Art. 32)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.34 Definition der Größe des Forstbetriebs, ab der die Beihilfe von der Vorlage ei-nes Waldbewirtschaftungsplanes oder einem gleichwertigem Instrument ab-hängt (Art. 35)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

8.3.35 Identifikation der einschlägigen obligatorischen Grundanforderungen gemäß dem nationalen Forstgesetz oder anderen nationalen Rechtsvorschriften (Art. 35)

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

253

9. Evaluierungsplan

Noch nicht erarbeitet.

9.1 Ziele und Zweck Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

9.2 Steuerung und Koordination Zeichenbegrenzung: 10.500 = 3 Seiten, Abb. erlaubt, Ist: ...

9.3 Bewertungsthemen und -aktivitäten Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt, Ist: ...

9.4 Daten und Informationen Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt, Ist: ...

9.5 Zeitplan Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

9.6 Kommunikation Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt, Ist: ...

9.7 Ressourcen Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt, Ist: ...

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

254

10. Finanzierungsplan

Noch nicht erarbeitet.

10.1 Jährliche Gesamtbeträge für die Beteiligung des ELER (in EUR) Tabelle 14: Jährlicher Beitrag des ELER

Artikel zur Festlegung der maximalen Beitragssätze 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Total 2014-2020

65(3)(a) Weniger entwickelten Regionen & Regionen in äußerster Randlage & den kleineren Inseln des ägäischen Meeres im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 2019/93

65(3)(a b) Alle Regionen, deren BIP pro Kopf für den Zeitraum 2007-2013 weniger als 75% des Durchschnitts der EU-25, aber deren BIP pro Kopf über 75% des BIP der EU-27

65(3)(a c) Übergangsbereiche andere als die im vorigen Gedankenstrich.

65(3)b Die anderen Regionen

65(4)(b) Fonds (Mittel), die dem ELER in Anwendung von Art. 7 (2) und Artikel 14 (1) der Verordnung (EU) Nr. DZ/2012 übertragen worden sind.

65(4)(ba) Zusätzliche Mittelzuweisungen Mitgliedstaaten, die finanzielle Unterstüt-zung in Übereinstimmung mit den Artikeln 136 und 143 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU)

73/2009 Freiwillige Anpassungen

TR Beendete Maßnahmen

Total

Lt. Arbeitspapier der KOM sind folgende Angaben erforderlich:

Tabelle, die für jedes Jahr den vorgesehenen Gesamtbeitrag für die Beteiligung des ELER aufschlüsselt. Gegebenenfalls werden in dieser Tabelle neben dem Gesamtbeitrag der ELER Mittel für die weniger entwickelten Regionen und die von den Direktzahlungen (gemäß Art. 7, Abs. 2 der VO EG Nr. DZ/2012) an den ELER übertragenen Mittel gesondert ausgewiesen. Die pro Jahr veranschlagte Gesamtbeteiligung des ELER muss mit dem mehrjährigen Finanzrahmen verein-bar sein.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

255

10.2 Finanzplan, der für jede Maßnahme, jede Interventionsart mit spezifischem Beteiligungssatz des ELER und für jede technische Hilfestellung den Gesamtbetrag der vorgesehenen EU-Beteiligung festlegt

[Wird für jede Maßnahme/Art der Teilmaßnahme wiederholt; es ist von der jeweiligen Maßnahme abhängig, welche Zellen befüllt werden müssen.]

Tabelle 15: Union Contribution planned by measure/ operation (in EUR total period 2014-2020) (Quelle: SFC2014 technical guidance, 17.07.2013)

Article establishing the maximum contribution rates Applicable EAFRD Contri-bution Rate 2014-2020 (%)

Rate applicable to financial instrument under MA responsibil-ity 2014-2020 (%)

Total Union Contribution planned 2014-2020 (EUR)

Min. EAFRD cont. rate 2014-2020 (%)

Max EAFRD cont. rate 2014-2020

Applicable %

[art 65(4)(ad) %]

65(3)(a) Less Developed Regions & OR & SAI within the meaning of Regulation (EEC) No 2019/93

Main 20% 75% [85%]

65(4)(a) Operation for the measures referred to in Articles 15, 28 and 36, for the LEADER local development referred to in Article 28 of Regulation

(EU) No [CSF/2012] and for operations under Article 20(1)(a)(i)

20% 90% [100%]

65(4)(ab) Operations that contributes to CCO under Articles 23, 24, 29, 30, 31(3), 35

20% 75% [85%]

65(4)(ac) EU-level financial instruments referred to in Article 33(1)(a) of Regulation [CPR/2013];]

20% 100% [NA]

65(4)(b) Funds transferred to the EAFRD in application of art 7(2) and article 14(1) of Regulation (EU) n° DP/2012.

20% 100% [NA]

65(4)(ba) Member states receiving financial assistance in accordance with articles 136 and 143 TFEU, additional allocations.

20% 100% [NA]

73/2009 Voluntary Adjustments 20% 100% [NA]

51 (4a) Technical Assistance 20% 75% [NA]

65(3)(ab) All regions whose GDP per capita for the 2007-2013 period was less than 75% of the average of the EU-25 but whose GDP per capita is above 75% of the GDP of the EU-27

Main 20% 75% [85%]

65(4)(a) Operation for the measures referred to in Articles 15, 28 and 36, for the LEADER local development referred to in Article 28 of Regulation

(EU) No [CSF/2012] and for operations under Article 20(1)(a)(i)

20% 90% [100%]

65(4)(ab) Operations that contributes to CCO under Articles 23, 24, 29, 30, 31(3), 35

20% 75 [85%]

65(4)(ac) EU-level financial instruments referred to in Article 33(1)(a) of Regulation [CPR/2013];]

20% 100% [NA]

65(4)(b) Funds transferred to the EAFRD in application of art 7(2) and article 14(1) of Regulation (EU) n° DP/2012.

20% 100% [NA]

65(4)(ba) Member states receiving financial assistance in accordance with articles 136 and 143 TFEU, additional allocations.

20% 100% [NA]

73/2009 Voluntary Adjustments 20% 100% [NA]

51 (4a) Technical Assistance 20% 90% [NA]

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

256

Article establishing the maximum contribution rates Applicable EAFRD Contri-bution Rate 2014-2020 (%)

Rate applicable to financial instrument under MA responsibil-ity 2014-2020 (%)

Total Union Contribution planned 2014-2020 (EUR)

Min. EAFRD cont. rate 2014-2020 (%)

Max EAFRD cont. rate 2014-2020

Applicable %

[art 65(4)(ad) %]

65(3)(ac) Transition regions other than those referred to in the previous indent.

Main 20% 63% [73%]

65(4)(a) Operation for the measures referred to in Articles 15, 28 and 36, for the LEADER local development referred to in Article 28 of Regulation

(EU) No [CSF/2012] and for operations under Article 20(1)(a)(i)

20% 90% [100%]

65(4)(ab) Operations that contributes to CCO under Articles 23, 24, 29, 30, 31(3), 35

20% 75 [85%]

65(4)(ac) EU-level financial instruments referred to in Article 33(1)(a) of Regulation [CPR/2013];]

20% 100% [NA]

65(4)(b) Funds transferred to the EAFRD in application of art 7(2) and article 14(1) of Regulation (EU) n° DP/2012.

20% 100% [NA]

65(4)(ba) Member states receiving financial assistance in accordance with articles 136 and 143 TFEU, additional allocations.

20% 100% [NA]

73/2009 Voluntary Adjustments 20% 100% [NA]

51 (4a) Technical Assistance 20% 63% [NA]

65(3)b The other regions Main 20% 53% [63%]

65(4)(a) Operation for the measures referred to in Articles 15, 28 and 36, for the LEADER local development referred to in Article 28 of Regulation

(EU) No [CSF/2012] and for operations under Article 20(1)(a)(i)

20% 80% [90%]

65(4)(ab) Operations that contributes to CCO under Articles 23, 24, 29, 30, 31(3), 35

20% 75% [85%]

65(4)(ac) EU-level financial instruments referred to in Article 33(1)(a) of Regulation [CPR/2013];]

20% 100% [NA]

65(4)(b) Funds transferred to the EAFRD in application of art 7(2) and article 14(1) of Regulation (EU) n° DP/2012.

20% 100% [NA]

65(4)(ba) Member states receiving financial assistance in accordance with articles 136 and 143 TFEU, additional allocations.

20% 100% [NA]

73/2009 Voluntary Adjustments 20% 100% [NA]

51 (4a) Technical Assistance 20% 63% [NA]

Discontinued measures 20%

Total

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257

Lt. Arbeitspapier der KOM sind folgende Angaben erforderlich:

Tabelle, die für jede Maßnahme, für jede Interventionsart mit einer spezifischen Beteiligungssatz des ELER und für jede technische Hilfestellung den Gesamtbe-trag der vorgesehenen EU-Beteiligung festlegt. Gegebenenfalls sollte diese Tabelle die Beteiligung des ELER für die weniger entwickelten Regionen und für andere Regionen gesondert enthalten.

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258

10.2.1 Indikative Aufschlüsselung pro Maßnahme für jedes Teilprogramm

Tabelle 16: Indikative Aufschlüsselung pro Maßnahme für jedes Teilprogramm (in EUR 2014-2020)

Maßnahme Geplanter ELER-Beitrag

2014-2020 (EUR)

Total

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259

11. Indikatorplan

(Art. 9 (1) j ELER- VO)

Noch nicht erarbeitet.

Der Indikatorenplan besteht aus vorgegeben Tabellen, siehe dazu Working Document. Die-ses Dokument ist aber auch noch nicht endgültig.

Priority X

Focus Area A

value 2014-2020

target FA A

Measures output/expenditure values 2014-2020

Measure X

planned output a

planned output b

planned expenditure

Measure Y

planned output a

planned output b

planned expenditure

[vgl. auch umfassende Beschreibung in Anlage IV.1 DRAFT INDICATOR PLAN in Arbeitspapier]

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

260

Übersicht des geplanten Output und Ausgaben nach Maßnahmen und Unterprioritäten

2a 2b 3a 3b 4a 4b 4c 5a 5b 5c 5d 5e 6a 6b 6cNbr of participants in t rainings

Total public for t raining/skills

INV-PHY

(18)

convertion (11.1)

maintenance (11.2)

NATURA 2000 agriculture (12.1)

NATURA 2000 forestry (12.2)

WFD (12.3)

mountain areas (13.1)

(13.2)others areas affected by specific constraints

(13.3)

running costs

animation

supported operation

cooperat ion inter-territorial

cooperat ion t ransnat ional

preparatory support

* indicative breakdown

KNOW

(15)

t raining/skills acquisition (1.1)

Total public expenditure (€) (t rainings, farm exchanges, demonstrat ion) (1.1 to 1.3)

BAS-SERV

(21)

BUS-DEV

(20)

Nbr. of beneficiaries for prevent ive actions

FOR-AREA

(22)

AGRI-ENV

(29)

No of holdings participat ing to producer groups supported

Total public expenditure (€)

Net physical area (10.1)

Total public expenditure (€)

Area (ha) to be afforested (establishment - 8.1.1)

Total public expenditure (€) (8.1)

Area (ha) to be established in agro-forestry systems (8.2.1)

Total public expenditure (€) (8.2)

Total public expenditure (€)

Area (ha)

Area (ha) (15.1)

No of farms part icipating in cooperat ion among supply chain actors

Public expenditure for genetic actions (15.2)

CO-O P

(36)

O RGA (30)

RISK-MAN

(37)

LEADER

(41)

Number of LAGs selected

Populat ion covered by LAG

Total public expenditure (€)

No of beneficiaries for prevent ive act ions (8.3)

Total public expenditure (€) (8.3)

No of project (investment improving resilience and value of forest ecosystems) (8.4)

Total public expenditure (€) (8.4)

Nr of projects for investments in forestry technology and primary processing/market ing

(8.5)

ANIM-

WELF (34) Total public expenditure (€)

Total public expenditure (€) (10.1 + 10.2))

Nbr. of beneficiaries of premium for insurance (17.1)

Area (ha)

Total public expenditure (€)

Nbr. of beneficiaries

Total public expenditure (€) (15.1 to 15.2)

NCA (32)

NAT-WFD

(31)

Area (ha) under agri-environment-climate (10.1)

Total public expenditure (€) (17.3)

Total public expenditure (€) (17.2)

Nbr. of beneficiaries participat ing in income stabilisat ion tool (17.3)

Nbr. of beneficiaries participat ing in mutual funds (17.2)

FOR-ENV

(35)

Total public expenditure (€)

Total public expenditure (€) (17.1)

Total public expenditure (€)

Nbr of operational group

Area (ha)

Total public expenditure (€)

Nbr. of holdings/beneficiaries supported

Total public expenditure (€)

Public expenditure for genetic resources conservat ion (10.2)

Total public expenditure (€)(8.5)

No of producer groups supportedPROD-

GRO UP(28

)

Total public expenditure € (2.1 to 2.3)ADVI (16)

Nbr. of projects

Total public expenditure (€)

Total public expenditure (€)

QUAL (17)No. of holdings supported (3.1 to 3.3)

REST-

PREV (19)

N.B.: The indicative greying out shows that not all cells are likely to be filled in (depending on intervention logic)*

2014-2020P2 P3 P4 P5 P6

Total

No of beneficiaries advised (2.1)

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

261

Darüber hinaus ist eine Tabelle in Vorbereitung, die den Querbezug von Maßnahmen zu anderen Unterprioritäten verdeutlichen soll. Diese Querbeziehungen müssen nicht quantifi-ziert werden, sondern nur „angeklickt“.

Beitrag von Maßnahmen zu weiteren Unterprioritäten

Focus Area (FA)

1a 1b 1c 2a 2b 3a 3b 5a 5b 5c 5d 5e 6a 6b 6c

P2 A INV-PHY (18)support for investment in agricultural holdings

P … … …

BUS-DEV (20)small farms

P

ADVI (16)Advisory services provided

√ √ P √

COOP (36)Cooperation groups supported

√ √ P

KNOW (15) training/skills acquisition √ √ P

P2 B … …

Facilitating generational renewal in the

agricultural sector … …

P3 A … …

Better integrating primary producers into

the food chain … … …P3 B … …

Supporting farm risk management … …

P4 A B C Category of scheme 1 P P P √

Category of scheme 2 √ P P P

Category of scheme 3 P √ √

Category of scheme … P P √

NAT - WFD (31) Natura 2000 P √ √

P5 A INV-PHY (18)support for investment in agricultural holdings

… P

Increasing efficiency in water use by

agricultureADVI (16)

Advisory services provided√ √ P

P5 B …Increasing efficiency in energy use … …P5 C

Facilitating the supply and use of

renewable sources of energy …

P5 D AGRI-ENV (29) Scheme 5 (improve spreading practice) P

KNOW (15) Training/skills acquisition √ √ P

…P5 E …Fostering carbon sequestration in

agriculture and forestry …P6 A …Facilitating diversification, creation of

new small enterprises and job creation …P6 B …Fostering local development in rural areas

…P6 C …Enhancing accessibility to, use and

quality of information and

communication technologies (ICT) in

rural areas …

P6

P

4a 4b 4c

Table 3 Contribution of RD measures/sub-measures programmed under a given Focus Area (FA) to other FAs

P1

Potential contribution to other FAs

P2 P3 P4 P5

measures programmed under the FA

Measure programmed under the Focus Area

potential contribution established ex-ante (all interventions

programmed are expected to make a contribution to the target

indicated, high degree of certainty)

Potential contribution to the target indicated, but to an extent which is

not known ex-ante (degree of uncertainty)

Restoring and preserving biodiversity, … ,

and the state of European landscapes

Improving water management

Improving soil management

Reducing nitrous oxide and methane

emissions from agriculture

AGRI-ENV (29)

Facilitating restructuring of farms facing

major structural problems…

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

262

12. Zusätzliche nationale Finanzierung nach Art. 89 ELER- VO je Maßnahme

Noch nicht erarbeitet.

Tabelle 17: Zusätzliche nationale Finanzierung

Maßnahme Zusätzliche nationale Finanzierung (State Aid)

Total period 2014-2020 (EUR)

Gesamt

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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13. Erforderliche Elemente für die Beurteilung staatlicher Beihil-fen Angaben zur Evaluierung gemäß Art. 89 und Verzeichnis der unter Art. 88 (1) fallenden Beihilferegelungen, die für die Dauer des Programms in Anspruch genommen werden sollen

Noch nicht erarbeitet.

Folgende, unter A und B aufgeführte Elemente über staatliche Regeln und Verfahren müssen über den gesamten Zeitraum des Programms, einschließlich aller nachfolgenden Änderungen Gültigkeit besitzen.

A. Eine Tabelle mit Maßnahmen und Aktionen, die in den Anwendungsbereich des Artikels 42 des Vertrags fallen, mit denen zusätzliche nationale Mittel je Maßnahme gem. Artikel 89 bereitgestellt werden

B. Eine Liste der Beihilferegelungen für Maßnahmen und Aktionen, die außerhalb des Geltungsbe-reichs von Art. 42 des Vertrags liegen und die gem. Art. 88 (1) für die Umsetzung der Programme verwendet werden.

Im Rahmen der staatlichen Beihilfetabelle verpflichten sich die Mitgliedstaaten, dass grundsätzlich jede Einführung oder Umgestaltung von staatlichen Beihilfen (alle Anwendungen der Regelungen unter Punkt B fallen), gem. Art. 88 (3) des Vertrages der EU-Kommission einzeln mitzuteilen ist

Tabelle 18: Tabelle über Staatliche Beihilfen

Maßnahme Bezeichnung der Beihilferegelung

Nachweis der Rechtmäßigkeit der

Regelung

Laufzeit der Regelung

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14. Informationen zur Komplementarität

Abschließende Abstimmung auf Landesebene zwischen den EU-Fonds steht noch aus.

14.1 Bewertung und Bedeutung der Komplementarität

14.1.1 Aktivitäten, Politiken und Prioritäten der EU, insbesondere mit den Zielen der Kohäsionspolitik und des EMFF

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 1.581

Das Förderspektrum des ELER wird in den gemeinsamen strategischen Rahmen (GSR), für alle Europäischen Struktur- und Interventionsfonds (ESI-Fonds) eingebettet. Um zur EU-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum beizutragen, unterstützen die ESI-Fonds die Erreichung Thematischer Ziele, die für den ELER in den sechs fondsspe-zifischen EU-Prioritäten ihren Niederschlag finden. Die Strukturfondsförderung und die För-derung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik wird in Brandenburg „grundsätzlich darauf gerichtet, die Stabilität der Infrastruktur, die Innovationskraft der kleinen und mittleren Unter-nehmen und die Beschäftigungsmöglichkeiten der Menschen zu sichern, die Wettbewerbs-fähigkeit der Landwirtschaft zu gewährleisten sowie einem nachhaltigen Management von natürlichen Ressourcen und einer ausgewogenen Entwicklung ländlicher Räume Rechnung zu tragen“ 161.

Abbildung 11: Beitrag der ESI-Fonds zur Verwirklichung der Thematischen Ziele (TZ) des Ge-meinsamen Strategischen Rahmens (GSR) in Brandenburg

In den beiden folgenden Tabellen wird die Abgrenzung von Maßnahmen des ELER, des EFRE und ESF dargestellt. 161 Landtag Brandenburg, 5. Wahlperiode, Drucksache 5/4909-B Beschluss des Landtages Brandenburg „Fonds der Europäi-

schen Union - auch in der Förderperiode 2014 - 2020 Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung Brandenburgs!“, S. 1

1. TZ: Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation

2. TZ: Verbesserung des Zugangs sowie der Nutzung und Qualität der Informations- und Kommunikationstechnologien

3. TZ: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen

4. TZ: Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft

5. TZ: Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des -managements

6. TZ: Umweltschutz und Förderung der Ressourceneffizienz

7. TZ: Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen

8. TZ: Förderung von Beschäftigung und Un-terstützung der Mobilität der Arbeitskräfte

9. TZ: Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut

10. TZ: Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen

EFRE

Verpflichtende TZ:

Weitere TZ in „Misch-

Priorität“ des OP Brandenburg:

ESF

1. Wissenstransfer, Innovation in Land- u. Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten

2. Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft

ELER

mit 6

Prio

ritäte

n

3. Organisation der Lebensmittelkette und des Risikomanagements in der Landwirtschaft

4. Wiederherstellung, Erhalt, Verbesserung mit der Land- und Forstwirtschaft verbundener Ökosysteme

5. Ressourceneffizienz, Übergang zu CO²-armer, klimaresistenter Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft

6. Förderung sozialer Eingliederung, Armutseindämmung, wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Gebieten 11. TZ: Verbesserung der institutionellen

Kapazitäten und Förderung einer effizienten öffentlichen Verwaltung

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Erarbeitung erfolgt durch Abstimmung der Verwaltungsbehörde ELER mit den Verwaltungs-behörden des EFRE und ESF

Tabelle 19: Abgrenzung von Maßnahmen des ELER und des EFRE

ELER EFRE

Infrastruktur

Tourismus

Unternehmensförderung

Wissenschaft und Forschung

Breitband

Natura 2000

Natürliches Erbe

Tabelle 20: Abgrenzung von Maßnahmen des ELER und des ESF

ELER ESF

Berufliche Erstausbildung

Weiterbildung

Existenzgründung

Wissens- und Technologie-transfer

Regionale Netzwerke

...

...

14.1.2 Maßnahmen, die durch andere Instrumente der gemeinsamen Agrarpolitik oder anderen Instrumenten aus Anhang I der Verordnung finanziert werden

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

Erarbeitung nach Beschluss der EU-Verordnungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik und Ab-stimmung mit Bund.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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14.1.3 Lokale Entwicklungsstrategien, die unter Leader umgesetzt werden, Aktivitäten, die für die Maßnahmen "Zusammenarbeit" gem. Artikel 36 vorgesehen sind, die Maßnahme „Grundversorgung“ und "Dorferneuerung in ländlichen Gebieten“ gem. Artikel 21 und andere ESI-Förderungen

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

14.1.4 Informationen zur Komplementarität zwischen nationalen und regionalen EPLR, wenn diese auf derselben Fläche umgesetzt werden

Abgleich zwischen NRR und EPLR BBG-Berlin muss noch vorgenommen werden

Zeichenbegrenzung: 3.500 = Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

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15. Regelungen zur Umsetzung des Programms

Noch nicht erarbeitet – Analogie zu EPLR 2007 – 2013

15.1 Bezeichnung aller relevanten Behörden und eine zusammenfas-sende Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems

Benennung aller Behörden im Sinne von Artikel 72 (2) des Mitgliedstaats sowie Kurzbeschreibung der Verwaltungs-und Kontrollstruktur des Programms im Sinne des Artikels 48 (3) (i) der Verordnung [GSR] und Artikels 63 (2) von [GSR]

15.1.1 Relevante Behörden gemäß Artikel 72 Absatz 2

Tabelle 21: Relevante Behörden gem. Artikel 72 (2)

Behörde

[Verwaltungsbe-hörde; Bescheini-gungsbehörde...]

Name der Behörde/ Person und ggf.

Abteilung

[255 Zeichen]

Leiter

[255 Zeichen]

Anschrift

[255 Zeichen]

Telefon

[255 Zeichen]

Email

[255 Zeichen]

15.1.2 Zusammenfassende Beschreibung des Verwaltungs-und Kontrollsystems ge-mäß 48(3)(i) und Artikel 63(2) [GSR-VO]

15.1.2.1 Allgemeine Beschreibung (einschl. der Vorkehrungen zur Sicherstellung der effektiven, effizienten und koordinierten Programmumsetzung)

Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt, Ist: ...

15.1.2.2 Aktionen zur unabhängigen Überprüfung und Lösung von Beschwerden

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

15.2 Zusammensetzung des Begleitausschusses Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt, Ist: ...

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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15.3 Öffentlichkeitsmaßnahmen für das Programm

Eine Beschreibung des Kapitels ist noch nicht erarbeitet. Die Elemente für die Kommunikati-on werden in der DVO zur ELER VO enthalten sein. Diese liegt noch nicht vor.

15.3.1 Informationen für die potenziell Begünstigte und alle Stakeholder über die durch das Programm angebotenen Möglichkeiten und die Regelungen für die Inanspruchnahme der Fördermittel

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist:2.034.

Entsprechend der ELER-VO (75 und 76) werden Informations- und Publizitätsmaßnahmen des EPLR durchgeführt, indem potenzielle Begünstigte, Berufsverbände, die Wirtschafts- und Sozialpartner, die Einrichtungen für die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie die betreffenden Nichtregierungsorganisationen über die durch das Programm gebotenen Möglichkeiten und die Regelungen für die Inanspruchnahme der Fördermittel des Programms, die Begünstigten über den EU-Beitrag und die allgemeine Öffentlichkeit über die Rolle der EU im Zusammenhang mit dem Programm unterrichtet werden.

Grundlegendes Kommunikationsziel ist es, insbesondere die in den Prioritäten und Schwer-punkten gestellten Ziele des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums bekannt zu machen und die Transparenz der Förderung durch die Euro-päische Kommission zu erhöhen. Zur Vertiefung der Akzeptanz für die Förderung von Maß-nahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums wird die Strategie des EPLR vermittelt. Der zielgerichtete und effiziente Einsatz der finanziellen Mittel soll durch Informationen über För-dermöglichkeiten und -verfahren, Ergebnisse und beispielhafte Projekte unterstützt werden. Die Ergebnisse werden sowohl der breiten Öffentlichkeit wie auch der Fachöffentlichkeit und der Verwaltung gleichermaßen zugänglich gemacht.

Neben der den ELER betreffenden Öffentlichkeitsarbeit wirkt die Verwaltungsbehörde auch am Arbeitskreis fondübergreifende Publizität mit. Gemeinsame Kooperationen werden bei ressortübergreifenden Veranstaltungen, Publikationen oder Kampagnen organisiert.

Die Finanzierung der Informations- und Publizitätsmaßnahmen erfolgt im Rahmen der im EPLR zur Verfügung stehenden Mittel der Technischen Hilfe. Bei fondsübergreifenden Maß-nahmen beteiligt sich der ELER entsprechend seinem Anteil an den dem Land Brandenburg und Berlin zur Verfügung stehenden EU-Mitteln.

Über die durchgeführten Maßnahmen der Publizität wird die Europäische Kommission in den jährlichen Zwischenberichten informiert.

15.3.2 Informationen für die breite Öffentlichkeit zur Rolle der EU bei der Pro-grammförderung

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 3.227.

Internet

Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) und das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) unterrichten auf der übergeordneten Internet-seite www.eler.brandenburg.de, sowie in ihren Internetauftritten www.mil.brandenburg.de und www.mugv.brandenburg.de über die Fördermöglichkeiten, Erfahrungen und Ergebnisse bei der Umsetzung des EPLR. Im Rahmen dieser Websites wird der Beitrag des ELER ge-nannt. Außerdem finden die Nutzer hier eine Verbindung (Hyperlink) zur Website der Kom-

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mission, die den ELER betrifft. Weiterhin informiert die Verwaltungsbehörde in Newslettern über das Voranschreiten der Förderung während des gesamten Planungszeitraums.

Der EPLR wird auf den Webseiten veröffentlicht. Die entsprechenden Richtlinien werden in den Amtsblättern der Länder Brandenburg und Berlin und in den Internetauftritten der zu-ständigen Ministerien veröffentlicht.

Ebenfalls werden auf der Website www.eler.brandenburg.de Jahresberichte, Evaluierun-gen/Halbzeitbewertung sowie programmspezifische Analysen bereitgestellt. Zielgruppen der Originaldokumente sind primär die potentiell Begünstigten sowie das Fachpublikum und die Verwaltung.

Informationstafeln

Um die breite Öffentlichkeit über die Beteiligung der EU bei der Entwicklung des ländlichen Raumes zu informieren, sind für Vorhaben ab der von der Europäischen Kommission vorge-gebenen finanziellen Schwellen Hinweisschilder bzw. Erläuterungstafeln mit Angabe des Betrages der finanziellen Beteiligung aus Mitteln des ELER anzubringen. Vermittelt werden diese Festlegungen zur Beschreibung, zu notwendigen Mindestangaben, zur Darstellung des europäischen Emblems, zu grafischen Normen und zum LEADER-Logo im „Leitfaden zur Umsetzung der Informations- und Publizitätsvorschriften für die Förderung und Entwicklung des ländlichen Raums in Brandenburg und Berlin und GAK“.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beinhaltet insbesondere Pressemitteilungen zu aktuel-len Themen im Programmzeitraum sowie die Information der Medien über Veranstaltungen und Aktivitäten in der Umsetzung der ELER-Förderung. Dabei soll das Interesse der Medien an der Berichterstattung durch die Bereitstellung attraktiver, redaktionell aufbereiteter Infor-mationsmaterialien und Beiträge erhöht werden.

Bewährte Materialien sind beispielsweise Broschüren und Flyer zu Fördermöglichkeiten des EPLR, Faltblätter zum beispielgebenden Projekt des Monats, Prospekte, ereignisabhängige Publikationen (Broschüre über die ELER-Jahrestagung) und Plakate.

Werbemittel

Werbemittel (z. B. Kugelschreiber, Kalender, Symbolfigur zum ELER usw.) sind Publizitäts-mittel, die viele Menschen erreichen. Sie sollen neugierig machen und immer auch eine Bot-schaft vermitteln. Die Verwaltungsbehörde wird das in der vergangenen Förderperiode erar-beitete Gestaltungskonzept sowie die Symbolfigur für den ELER-Fonds in Brandenburg und Berlin in Einklang mit Gestaltungsrichtlinien der EU und des Landes Brandenburg weiterhin verwenden. Durch ein einheitliches Erscheinungsbild unter Verwendung der EU-Flagge er-zielen die Werbemittel einen hohen Wiedererkennungseffekt und verweisen auf die Rolle der EU im Zusammenhang mit der Förderung aus dem EPLR.

15.3.3 Rolle des Nationalen Netzwerkes hinsichtlich der Informations- und Kommuni-kationsaktivitäten zum Programm

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: 258.

Die Möglichkeiten des Nationalen Netzwerkes hinsichtlich der Informations- und Kommunika-tionsaktivitäten zum Programm (Veranstaltungen, Erfahrungsaustausche oder auch Nutzung von Kommunikationsplattformen) sollen im Rahmen des EPLR 2014-2020 genutzt werden.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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15.4 Beschreibung der Mechanismen zur Gewährleistung der Kohärenz der Maßnahmen gemäß Artikel 21 und 36 im Rahmen lokaler Ent-wicklungsstrategien

Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt, Ist: ...

Noch nicht erarbeitet

15.5 Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes für Be-günstigte

Zeichenbegrenzung: 3.500 = 1 Seite, Abb. erlaubt, Ist: ...

Artikel 24(19 [GSR]

Noch nicht erarbeitet

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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15.6 Beschreibung des Einsatzes der technischen Hilfe Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt, Ist:4.400 + 624 (Fußnoten)

Die Technische Hilfe soll die ELER-Förderung unterstützen, einen Beitrag zur Verbreitung von Erfahrungen und Informationen im Zusammenhang mit der Förderung leisten, um durch die Multiplikatorwirkung zusätzliche Effekte bei der Umsetzung des EPLR in Brandenburg und Berlin zu erreichen. Es werden deshalb mit diesen Finanzmitteln geeignete Formen und Instrumente der Vorbereitung, Verwaltung, Überwachung, Bewertung, Information und Kommunikation im Zusammenhang mit dem Einsatz des ELER unterstützt. Außerdem wer-den die Mittel der Technischen Hilfe zur Vernetzung, Kontrolle und Prüfung der Umsetzung des ELER eingesetzt.

Dabei sind die in den vergangenen Förderperioden gesammelten Erfahrungen der Beglei-tung und Umsetzung zu berücksichtigen. Dazu gehören auch die geschaffenen Vorausset-zungen der elektronischen Datenverarbeitung, die gepflegt und weiterentwickelt werden müssen.

Der Einsatz der technischen Hilfe ist in Brandenburg und Berlin darauf gerichtet,

- den EPLR (Entwicklungsplan für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins) ef-fizient umzusetzen,

- Begleit-, Bewertungs- und Kontrollsysteme zweckentsprechend einzusetzen,

- dabei geeignete Formen zur begleitenden Bewertung von Aspekten der übergreifen-den Zielsetzungen Innovation, Umweltschutz, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen anzuwenden

- Interventionen des ELER mit denen der Strukturfonds und komplementärer Förder-maßnahmen zu koordinieren und

- durch wirksame Information und Publizität eine hohe Ausstrahlung geförderter Maß-nahmen zu erreichen.

Der Einsatz der Technischen Hilfe erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes, dass sie der unmittelbaren Programmdefinition, -umsetzung, -begleitung und -bewertung dienen muss. Im Rahmen von Maßnahmen der Technischen Hilfe sollen bei einer Beteiligung der EU an den öffentlichen Aufwendungen in Höhe von 75 %162 und des Landes in Höhe von 25 % einge-setzt werden. Für die Technische Hilfe stehen 4 % der ELER-Mittel zur Verfügung163**. Die Gesamtkosten entsprechen den öffentlichen Ausgaben.

Die Mittel der Technischen Hilfe werden eingesetzt für:

- Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Programmen einschließlich der Ermittlung und Durchführung notwendiger Änderungen des EPLR,

162 Der Fördersatz entscheidet sich in Abhängigkeit der endgültigen Entscheidung der ELER-Verordnung zur Einordnung Bran-

denburg Berlins in die Gebietskategorie. 163 Derzeit ist ein einheitlicher TH-KOFI-Satz nach dem Anteilsprinzip im Art. 51 in der neuen Nr. 5. Kann dieser nicht erreicht

werden, ist ein Schlüssel im Zuge der Programmierung aufzustellen, der für alle TH-Kosten über die gesamte Programm-laufzeit einheitlich angewandt werden kann (z.B. auf Basis Einwohnerzahlen im LR). Ein regionales Auseinanderrechnen einzelner TH-Vorhaben oder die Mischkalkulation für landesweit wirksame TH-Vorhaben käme nicht in Frage.

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- Entwicklungskonzepte, Studien, Analysen und Kontaktstellen, sowie Anschubfinan-zierungen für Pilotaktionen im Rahmen neuer Initiativen, die zur Umsetzung des EPLR beitragen und um den Programmfortschritt zu beschleunigen,

- Aktionen, die in geeigneter, modellhafter Weise zur Verfolgung der Querschnittsziele Innovation, Umweltschutz, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen, sowie Nachhaltige Entwicklung und Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und Nichtdiskriminierung beitragen,

- Unterstützung von regionalen Netzwerken (der Wirtschafts- und Sozialpartner, Forum ländlicher Raum, Europäische Innovationspartnerschaften) zur Begleitung der Um-setzung des EPLR,

- Publizitätsmaßnahmen, die sich an die breite Öffentlichkeit, an Partner, Projektträger und weitere Akteure im ländlichen Raum richten,

- Kosten im Zusammenhang mit vorbereitenden Arbeiten für die Abgrenzung von Ge-bieten mit naturbedingten oder anderen spezifischen Einschränkungen im Sinne von Artikel 33 der ELER-Verordnung

- Bewertungen, einschließlich der Weiterentwicklung der Bewertungsmethoden,

- Finanzierung der Ex-post Bewertung des EPLR der vergangenen Förderperiode,

- Finanzierung der laufenden Bewertung und Begleitung für den EPLR

- Ausgaben für Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des Begleitausschusses,

- Personelle und materielle Ressourcen (einschließlich Entgelte der Geschäftsbesor-gung) für ein effektives Programmmanagement und -monitoring, zur Vorbereitung, Auswahl, Beurteilung und Begleitung von Aktivitäten der Programmumsetzung,

- Personal- und Sachkosten für die Förderperiode 2014-2020, sowie für den Abschluss der Förderperiode 2007-2013, sowie zur Vorbereitung des Planungszeitraums 2020+,

- Anschaffung, Errichtung und Weiterentwicklung von rechnergestützten Systemen für die Verwaltung, Begleitung und Bewertung der durch den ELER unterstützen Maß-nahmen

- Nationales Netzwerk im ländlichen Raum: Deutschland hat in Anwendung von Artikel xy Abs. z der ELER-Verordnung eine nationale Vernetzungsstelle bei der Bundesan-stalt für Landwirtschaft und Ernährung eingerichtet. Die Beschreibung des Nationalen Netzwerkes ist dem Bundesprogramm zu entnehmen.

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16. Unternommene Maßnahmen zur Einbindung der Partner

Noch nicht erarbeitet; erste Vorstellungen und Abstimmungen zwischen den Verwaltungsbe-hörden, der EU-Koordinierungsstelle und den Wiso-Partnern bestehen bereits; Erarbeitung von einheitlichen Textpassagen für alle EU-Fonds beabsichtigt.

16.1 Benennung der konsultierten Partner Tabelle 22: Bezeichnung der konsultierten Partner

Name der Instituti-on/Einrichtung/Person

Kompetenz Name der Kontaktperson

Agrarpolitischer Sprecher der ökologi-schen Anbauverbände in Brandenburg

Landwirtschaft Sascha Philipp

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbe-sitzerverbände e. V.

Forstwirtschaft Mark von Busse Mitglied der Geschäftsleitung

Arbeitsgemeinschaft Historische Dorfker-ne im Land Brandenburg

Entwicklung des ländlichen Raums

Cornelia Kühl

Bauernbund Brandenburg e. V. Landwirtschaft Reinhard Jung Geschäftsführer

Berlin-Brandenburgische Landjugend e. V.

Landwirtschaft/ Entwicklung des ländlichen Raums

Maik Hollubetz Vorsitzender des Landesvorstan-des

Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e. V.

Natur- und Umweltschutz Herr M. Schubert Geschäftsführer

Bioland e. V. Landwirtschaft Gerald Wehde

Biopark e. V. Landwirtschaft Dr. Delia Micklich Geschäftsführerin

Brandenburger Landesverband der Arbeits-, Bildungs- und Strukturför-dergesellschaften e. V.

Wirtschaft/Soziales Roman Zinter Leiter der Geschäftsstelle

Brandenburger Landfrauenverband e. V. Landwirtschaft Anja-Christin Faber Geschäftsführerin

Bundesarbeitsgemeinschaft der LEA-DER-Aktionsgruppen in Deutschland

Entwicklung des ländlichen Raums

Dr. Hartmut Berndt

Bundesministerium für Ernährung Land-wirtschaft und Verbraucherschutz

Öffentlicher Dienst Dr. Georg-Ludwig Jäger Referat 413 - ELER/GAK

Bundesverband der Landwirte im Neben-beruf e. V.

Landwirtschaft [...]

Bundesverband der Teilnehmergemein-schaften e. V.

Entwicklung des ländlichen Raums

Dr. Rainer Dietrich

Bündnis junge Landwirtschaft e. V. Landwirtschaft Willi Lehnert

Demeter e. V. Landwirtschaft Dr. Alexander Gerber Vorstandsvorsitzender

Deutscher Bauernverband e. V. Landwirtschaft Udo Hemmerling Stellvertretender Generalsekretär

Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Berlin-Brandenburg

Wirtschaft Petra Meyer Arbeitsmarktpoli-tik/Gleichstellungspolitik

Deutscher Grünlandverband e. V. Natur- und Umweltschutz [...]

Deutscher Verband für Landschaftspflege e. V.

Natur- und Umweltschutz

Holger Pfeffer Koordinierungsstelle Brandenburg

Euroregion Pro Europa Viadrina Entwicklung des ländlichen Dr. Martin Wilke

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Name der Instituti-on/Einrichtung/Person

Kompetenz Name der Kontaktperson

Mittlere Oder e. V. Raums/ Wirtschaft/ Natur- und Umweltschutz

Vorstandsvorsitzender

Euroregion Spree-Neiße-Bober e. V. Entwicklung des ländlichen Raums

Ilona Petrick

Evangelische Kirche Berlin- Branden-burg-schlesische Oberlausitz

Entwicklung des ländlichen Raums

Martin Vogel Oberkonsistorialrat

Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg e.V.

Gartenbau Rita Kaiser

Fördergemeinschaft Ökologischer Land-bau Berlin-Brandenburg e. V.

Natur- und Umweltschutz

Michael Wimmer

Förderverein Naturschutzstation Malchow e. V.

Natur- und Umweltschutz

Monika Baier Vorstandsvorsitzende

Forschungsinstitut für Bergbaufolgeland-schaften Finsterwalde e. V.

Natur- und Umweltschutz

Dr. rer. nat. Michael Haubold-Rosar Geschäftsführer

Forstausschuss bei der obersten Forst-behörde des Landes Brandenburg

Forstwirtschaft Dr. Carsten Leßner

Frauenpolitischer Rat Land Brandenburg e. V.

Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Ulrike Häfner 1. Sprecherin

Gäa e. V. Landwirtschaft Kornelie Blumenschein 1. Vorsitzende

Gartenbauverband Berlin-Brandenburg e. V.

Gartenbau Jörg Kirstein

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Berlin-Potsdam

Wirtschaft Uwe Ledwig Geschäftsführer

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Ostbrandenburg

Wirtschaft Marlies Hagenow Gewerkschaftssekretärin

Grundbesitzerverband Brandenburg e. V. Landwirtschaft/ Forstwirt-schaft

Ulrich Böcker Geschäftsführer

Handwerkskammertag Land Branden-burg

Wirtschaft Jürgen Rose Präsident Handwerkskammer Potsdam

Heimvolkshochschule am Seddiner See e. V.

Bildung Dr. Klaus Benthin Schulleiter

Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH)

Landwirtschaft/ Forstwirt-schaft/ Natur- und Umwelt-schutz/ Entwicklung des ländlichen Raums

Prof. Dr. Jürgen Peters Professur Landschaftsplanung und Regionalentwicklung am Fachbe-reich Landschaftsnutzung und Naturschutz

IGV Institut für Getreideverarbeitung GmbH

Wirtschaft Herr Dr. Peter Kretschmer Geschäftsführer

Institut für Umweltforschung Schlieben e. V.

Natur- und Umweltschutz

[...]

Investitionsbank des Landes Branden-burg

Wirtschaft (Bewilligungsstelle)

Dr. Manja Dollase Referatsleiterin Landwirtschaft und Umwelt

junge Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft

Landwirtschaft Julia Frenzel

Katholische Landjugendbewegung Deutschlands e. V.

Entwicklung des ländlichen Raums

[...]

Kommunalgemeinschaft Europaregion POMERANIA e.V.

Wirtschaft/Entwicklung des ländlichen Raums

Peter Heise

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Name der Instituti-on/Einrichtung/Person

Kompetenz Name der Kontaktperson

Geschäftsführer

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Landwirtschaft/ Entwicklung des ländlichen Raums (Bewilligungsstelle)

Peter Hartig Abteilung Service und Förderma-nagement

Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Landes Bran-denburg

Wirtschaft Dr.-Ing. Victor Stimming Vorsitzender und Sprecher Präsident der IHK Potsdam

Landesarbeitsgemeinschaft der Lokalen Aktionsgruppen in Brandenburg

Entwicklung des ländlichen Raums

[...] Lehmann Vorsitzender der Landesarbeits-gemeinschaft

Landesbauernverband Brandenburg e. V. Landwirtschaft Wolfgang Scherfke Hauptgeschäftsführer

Landesbetrieb Forst Brandenburg Forstwirtschaft (Bewilligungsstelle)

Lars Boge Leiter forstliche Förderung

Landesintegrationsbeirat Brandenburg Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Dr. Doris Lemmermeier Integrationsbeauftragte des Lan-des Brandenburg

Landesjagdverband Brandenburg e. V. Forstwirtschaft Georg Baumann Geschäftsführer

Landesumweltamt Natur- und Umweltschutz

Thorsten Thaddey Referatsleiter Ö5 - Hochwasser-schutz, Wasserbau, Baudienststel-le

Landesverband Landwirtschaft & Pferde-haltung Berlin e. V.

Landwirtschaft Axel Gericke 1. Vorsitzender

Landeswasserverbandstag Brandenburg e. V.

Wirtschaft Turgut Pencereci Geschäftsführer

Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH

Entwicklung des ländlichen Raums

Dr. Thomas Pitschmann Geschäftsführer

Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Entwicklung des ländlichen Raums

Dr. Willy Boß Geschäftsführer

Landkreistag Brandenburg e. V. Öffentlicher Dienst Dr. Paul-Peter Humpert

Leibniz-Institut für Agrartechnik Potsdam-Bornim e.V.

Landwirtschaft Prof. Dr. Reiner Brunsch Vorstandsvorsitzender

Leibniz-Institut für Gemüse- und Zier-pflanzenbau Großbeeren/Erfurt e.V.

Gartenbau Prof. Dr. Eckhard George Direktor

Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsfor-schung (ZALF) e. V.

Landwirtschaft Prof. Dr. Hubert Wiggering Wissenschaftlicher Direktor

Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg

Soziales Hubertus C. Diemer

Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg

Öffentlicher Dienst Gabriele Mayr

Ministerium des Innern des Landes Brandenburg

Öffentlicher Dienst Karin Kurth

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg

Öffentlicher Dienst Angelika Scherfig

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Öffentlicher Dienst Siegrun Paepke

Ministerium für Infrastruktur und Land-wirtschaft des Landes Brandenburg

Öffentlicher Dienst Michael Gonswa

Ministerium für Wirtschaft und Europaan- Öffentlicher Dienst Vera Viehrig

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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Name der Instituti-on/Einrichtung/Person

Kompetenz Name der Kontaktperson

gelegenheiten des Landes Brandenburg

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Öffentlicher Dienst Dr. Ralf Kretschmann

Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Branden-burg

Öffentlicher Dienst Edith Leonhardt

Naturstiftung David Natur- und Umweltschutz

Adrian Johst Geschäftsführer

Naturland - Verband für ökologischen Landbau e. V.

Landwirtschaft Steffen Reese Geschäftsführer

Naturschutzbund Deutschland Landesverband Brandenburg e. V.

Natur- und Umweltschutz

Kathrina Weinberg Geschäftsführerin

ÖKO-LOG Freilandforschung Gbr Natur- und Umweltschutz Dr. Mathias Herrmann

Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e. V.

Landwirtschaft Wolfgang Jung

Rinderzuchtverband Berlin-Brandenburg eG

Landwirtschaft [...]

Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg e. V.

Landwirtschaft Knut Kucznik Vorsitzender

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald - Landesverband Brandenburg e. V.

Forstwirtschaft/Natur- und Umweltschutz

Moritz Wenning Geschäftsführer

Schweinezucht- und Produktionsverband Berlin-Brandenburg

Landwirtschaft [...]

Senatsverwaltung für Justiz und Ver-braucherschutz Berlin

Öffentlicher Dienst Andrea Zerbin

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Öffentlicher Dienst Ingrid Kloos

Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e. V.

Soziales Berndt Maier 16.1.1.1 Geschäftsführer

Staatskanzlei des Landes Brandenburg Öffentlicher Dienst Hendrik Fischer

Städte- und Gemeindebund Brandenburg e. V.

Öffentlicher Dienst Herr Karl-Ludwig Böttcher Geschäftsführer

TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH

Wirtschaft Dieter Hütte Geschäftsführer

Verband für Landentwicklung und Flur-neuordnung Brandenburg

Entwicklung des ländlichen Raums

Dietmar Schulze Vorstandsvorsitzender

Verband zur Förderung des ländlichen Raumes in der Region Brandenburg-Berlin e. V.

Entwicklung des ländlichen Raums

Stefanie Patron Geschäftsführerin

Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. Verbraucherschutz [...]

Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e. V.

Wirtschaft Christian Amsinck Hauptgeschäftsführer

Verein zur Erhaltung und Rekultivierung von Nutzpflanzen in Brandenburg e. V.

Natur- und Umweltschutz Thomas Ebel 1. Vorsitzender

Waldbauernverband Brandenburg e. V. Forstwirtschaft Enno Rosenthal

Waldbesitzerverband Brandenburg e. V. Forstwirtschaft Martin Hasselbach Geschäftsführer

WaldPferde - berlin/brandenburg Forstwirtschaft Jan Sommer

World Wide Fund Nature Berlin-Brandenburg

Natur- und Umweltschutz Martina Fleckenstein

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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16.2 Ergebnisse der Konsultation Zusammenfassung der Ergebnisse der Konsultationen, einschließlich der Gesprächstermine und die Zeit, die gegeben wird, um ein Kommentar abzugeben und um zur Programmvorbereitung beizutra-gen; Beschreibung des Ausmaßes, in dem die erhaltenen Ansichten und Ratschläge berücksichtigt werden, und eine ordnungsgemäße Begründung im Falle, dass sie nicht berücksichtigt wurden.

Evtl. separater Anhang zum EPLR zu diesem Abschnitt.

Tabelle 23: Konsultationen

Gegenstand der Beratung

[255 Zeichen]

Datum

Abgegebene Kommenta-re

[Mandatory]

Name der Ein-richtung/ Stel-le/ der konsul-tierten Person [siehe (a) in Tabelle oben]

Zusammenfassung der Ergebnisse

[1.750 Zeichen = ca. ½ Seite]

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

278

17. Aktionsplan des Nationalen ländlichen Netzwerkes – wenn re-levant

Aus Nationaler Rahmenregelung

17.1 Hauptelemente des Aktionsplans des nationalen ländlichen Netz-werkes

Zeichenbegrenzung: 1.750 = 1/2 Seite, Abb. erlaubt, optionales Kapitel. Ist: ...

17.2 Bestimmungen für die Mitgliedschaft und das Management Zeichenbegrenzung: 1.750 = 1/2 Seite, Abb. erlaubt, optionales Kapitel. Ist: ...

17.3 Mittelbereitstellung Zeichenbegrenzung: 1.750 = 1/2 Seite, Abb. erlaubt, optionales Kapitel. Ist: ...

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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18. Ex-Ante Bewertung der Überprüfbarkeit, Kontrollierbarkeit und Fehlerrisikos der Maßnahmen des EPLR durch die Verwal-tungsbehörde und Zahlstelle

Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt,. Ist: ...

Bezeichnung der verantwortlichen, aber von den zuständigen Behörden für die Programmdurchfüh-rung funktional unabhängigen Stelle für die Durchführung von Berechnungen oder Bestätigung der Angemessenheit und Genauigkeit der Berechnungen.

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Programmerstellung EPLR in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 - 2020 - Stand: 28.10.2013

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19. Übergangsregelungen

19.1 Beschreibung der Übergangsbedingungen pro Maßnahme Zeichenbegrenzung: 7.000 = 2 Seiten, Abb. erlaubt,. Ist: ...

19.2 Indikative Tabelle zum Übertrag Tabelle 24: Indikative Tabelle zum Übertrag (in EUR 2014 – 2020)

Maßnahme Geplanter EU-Beitrag insgesamt

2014-2020 (EUR)

Total


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