+ All Categories
Home > Documents > Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und...

Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und...

Date post: 27-Jun-2019
Category:
Upload: dangdieu
View: 215 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
25
Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und deren Umsetzung in der Praxis VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung, 28. Februar 2018, St. Gallen Niklaus Mäder, Senior Experte Regulierung, VSE
Transcript
Page 1: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und deren Umsetzung in der Praxis

VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung, 28. Februar 2018, St. Gallen Niklaus Mäder, Senior Experte Regulierung, VSE

Page 2: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Netztarifierung

Page 3: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Die wichtigsten Regeln bei der Bildung des «Basistarifs»

3

Page 4: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Die wichtigsten Regeln für zusätzliche Tarifangebote

4

Page 5: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Umsetzung in der Praxis

Knacknüsse

• Definition Anschlussleistung

• Massgebende Anschlussleistung eines Endverbrauchers bei Mehrfamilienhaus u. ä.

• Bisherige Netztarife, die Vorgaben nicht entsprechen

Wichtig zu beachten

• Regeln gelten ab Tarifjahr 2019

• Netztarife müssen bis 31. August 2018 bekannt geben werden

5

Page 6: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Intelligente Steuer- und Regelsysteme

Page 7: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Die wichtigsten Regeln beim Einsatz für den Netzbetrieb (Art. 8c StromVV)

Intelligentes Steuer- und Regelsystem

Vom Netzbetreiber vor 1. 1. 2018 beim Endverbraucher installiert und eingesetzt

Vom Netzbetreiber im Hinblick auf Abwendung einer unmittelbaren erheblichen Gefährdung des sicheren Netzbetriebs installiert

Andere Ausgangslage

Einsatz möglich

Keine unmittelbare erhebliche Gefährdung des sicheren Netzbetriebs

Endverbraucher hat Zugriff untersagt

Kein Einsatz möglich

Keine Aussage des End-verbrauchers

Einsatz wie bisher möglich

Endverbraucher hat Zugriff zugestimmt

Einsatz nach Vereinbarung

Unmittelbare erhebliche Gefährdung des sicheren Netzbetriebs

Netznutzer hat Zugriff zugestimmt

Einsatz nach Vereinbarung

Netznutzer hat Zugriff nicht zugestimmt

Kein Einsatz möglich

Einsatzmöglichkeit unklar

Keine unmittelbare erhebliche Gefährdung des sicheren Netzbetriebs

Unmittelbare erhebliche Gefährdung des sicheren Netzbetriebs

Page 8: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Die wichtigsten Regeln für den Zugang Dritter zu Systemen des Netzbetreibers (Art. 8c Abs. 4 StromVV)

Der Netzbetreiber gewährt Dritten den diskriminierungsfreien Zugang zu den intelligenten Steuer- und Regelsystemen, deren Kapital- und Betriebskosten an die Netzkosten anrechenbar sind, sofern durch den Zugang der sichere Netzbetrieb nicht gefährdet wird (Art. 8c Abs. 4 StromVV)

8

Page 9: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Umgang in der Praxis

Knacknüsse

• Auslegung, auf welche Systeme bei unmittelbarer, erheblicher Gefährdung des Netzbetriebs zugegriffen werden darf

• Definition und Nachweis der unmittelbaren erheblichen Gefährdung des Netzbetriebs

• Bedingungen für diskriminierungsfreien Zugang Dritter auf intelligente Regel- und Steuersysteme, die bei Netzkosten anrechenbar

Wichtig zu beachten

• Mind. jährliche Information der Betroffenen über Einsatz wegen unmittelbarer erheblichen Gefährdung des Netzbetriebs

• Vergütungen nach sachlichen Kriterien und nicht-diskriminierend

• Informationen für Vertragsabschluss, insb. Vergütungssätze, öffentlich zugänglich zu machen

9

Page 10: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Smart-Meter-Rollout

Page 11: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Die wichtigsten Regeln

11

Page 12: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Umgang in der Praxis

Knacknüsse

• Bedeutung des Bundesgerichtsurteils zur Liberalisierung Messwesen

• Pläne in der Revision StromVG zur Liberalisierung Messwesen

• Kostenverrechnung nach Streichung Art. 8 Abs. 5 StromVV (bei vor 1.1.2018 installierten Lastgangmessungen bleibt Art. 8 Abs. 5 StromVV gültig…)

Wichtig zu beachten

• ElCom kann Ausnahmen definieren

• Endverbraucher, die in den freien Markt wechseln, und alle Neuanschlüsse von Erzeugungsanlagen benötigen intelligente Messsysteme

• Übergangsfrist: 2018 können noch Lastgangmessungen eingesetzt werden

• Datensicherheitsprüfung bei Smart Metern erforderlich

• In 10 Jahren: Kosten von «unintelligenten» Zählern > 20% nicht mehr anrechenbar

12

Page 13: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Abnahme- und Vergütungspflicht

Page 14: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Die wichtigsten Regeln der Energiestrategie 2050

14

Alle Bedingungen müssen kumulativ

erfüllt sein

Abnahme- und Vergütungspflicht Vergütungshöhe

Elektrizität aus erneuerbare Energie

• EnG: Nach den vermiedenen Kosten für die Beschaffung gleichwertiger Elektrizität

• EnV: Nach Kosten für Bezug gleichwertiger Elektrizität bei Dritten und den Gestehungskosten der eigenen Produktionsanlagen

WKK-Anlage

• EnG: Nach dem Marktpreis im Zeitpunkt der Einspeisung

• EnV: Stundenpreis am Spotmarkt im Day-ahead-Handel für das Marktgebiet Schweiz

• Leistung der Anlage ≤ 3 MW oder

Jahresproduktion (abzüglich

Eigenverbrauch) ≤ 5000 MWh

• Keine aktuelle Teilnahme am

Einspeisevergütungssystem

• Erneuerbare Energie oder

ganz/teilweise fossil befeuerte WKK-

Anlage

Page 15: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Zusätzliche Regeln durch die Strategie Stromnetze – Art. 5bis StromVG

• Gestehungskosten von Elektrizität aus erneuerbarer, inländischer Produktion dürfen vollumfänglich in die Grundversorgungstarife eingerechnet werden (Ausnahme von der Durchschnittspreismethode).

• Bei der Bestimmung der Gestehungskosten sind allfällige Unterstützungen (z.B. Einmalvergütung) abzuziehen.

• Gültig bis zum Auslaufen der Marktprämie für Grosswasserkraft: D. h. voraussichtlich für die Jahre 2019 - 2022

15

Page 16: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Umgang in der Praxis

Knacknüsse

• Gesetzmässigkeit der Verordnungs-bestimmung (Gesetz: vermiedene Kosten, Verordnung: Produktionskosten)

• Bestimmung der gleichwertigen Elektrizität

• Umgang mit den eigenen Verwaltungs-kosten

Wichtig zu beachten

• ElCom entscheidet nur im Streitfall, keine Tarife

• Gilt auch bei Anlagen mit Einmalvergütung

• Ökologischer Mehrwert ist nicht abzunehmen

• Durchschnittspreismethode im Jahr 2018 zu beachten

• Strategie Stromnetze verbessert Anrechenbarkeit der Kosten in der Grundversorgung

16

Page 17: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Zahlreiche weitere Änderungen

17

Page 18: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Weitere wichtige Änderungen durch die Energiestrategie 2050

• Zusammenschluss zum Eigenverbrauch:

Zulässig, wenn Produktionsleistung mind. 10% der Anschlussleistung beträgt

Zusammenschluss wie ein einzige Endverbraucher zu behandeln

Zahlreiche Regeln für Umgang mit Mietern im Zusammenschluss

• Stromkennzeichnung:

«Nicht überprüfbare Energieträger» nicht mehr zulässig

Ausnahme für bestehende mehrjährige Lieferverträge bis und mit 2020

Verantwortung beim Endkunden-Lieferanten

• Förderung Erneuerbare Energien:

Direktvermarktungsmodell

Ausweitung der Einmalvergütung

Investitionsbeiträge für Biomasse und Wasserkraft

Marktprämie für bestehende Grosswasserkraft

18

Page 19: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Unterstützung des VSE bei der Umsetzung

19

Page 20: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Werkzeuge/

Handbücher

Grundsatzdokument

Schlüsseldokumente

Umsetzungs-

dokumente

MMEE

CH

NNMÜ TC BC DC MC NNMV

NA/EEA

KRSG SDAT

LUNB BGI-DA

Mess-

kosten

ICT-

Cont

Areal-

netz

Ermittlung

WACC

NA/RR-

CH

Einheits-

kosten

Anbindung

Regelpools

SDL-Markt

NBVN-

CH

Mehrjahres

pläne NE2

und NE3

KRSV

HER Muster-

verträge

Daten-

modell

Elektrizität

Handb.

SDAT

(MDM)

Handbuch

Smart

Metering

Handbuch

HKN/KEV/

EIV/MKF

Glossar Handbuch

Rückspeis

evergütung

Manueller

Lastabwurf

(neu)

HWK

E-Invoice

Handbuch

Speicher

Hoher Überarbeitungsbedarf

Mittlerer Überarbeitungsbedarf

Geringer Überarbeitungsbedarf (Verweise etc.)

Kein Überarbeitungsbedarf

Überarbeitung der Branchenempfehlungen

20

Page 21: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Provisorischer Zeitplan der Überarbeitung

Zuständig Q2 2017 Q3 2017 Q4 2017 Q1 2018 Q2 2018 Q3 2018 Q4 2018

Bund

MC EnDaKo

SDAT EnDaKo

Handb. SDAT EnDaKo

Handb. KEV EnDaKo

Handb. Smart Meter EnDaKo

HER NeWiKo

MMEE NeWiKo

Handb. Speicher NeWiKo

Messkosten KoKuF

Handb. Rückspeisev. KoKuF

KRSV KoKuF

KRSG KoKuF

BC Swissgrid

Publikation Verordnungen ES 2050

Inkrafttreten ES 2050

Identifikation Überarbeitungsbedarf

Überarbeitung

Vernehmlassung, Übersetzung

Verabschiedung durch Vorstand 21

Page 22: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Erste Vernehmlassungen laufen

• Kostenrechnungsschema Gestehungskosten Frist: 14. März 2018

• Kostenrechnungsschema Verteilnetzbetreiber Frist: 14. März 2018

• Aufhebung Branchenempfehlung Messkosten Frist: 14. März 2018

• Handbuch Eigenverbrauch Frist: 16. März 2018

Bringen Sie sich ein!

22

Page 23: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Online-Nachschlagewerk zur Energiestrategie 2050

• Neuerungen zu den wichtigsten Themengebieten kompakt zusammengefasst

• Alle relevanten Gesetzes- und Verordnungsartikel zu einem Themen

• Laufende Updates mit Präsentationen, Literatur, u. a.

• Ab sofort verfügbar auf www.strom.ch

• Deutsch und Französisch

• Exklusiv für VSE-Mitglieder

23

Page 24: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Veranstaltungen / Lehrgang

• Tagung Energiestrategie 2050 kompakt

8. Mai 2018, Rathausen (Luzern)

• Kurs Abwicklung von Eigenverbrauch mit der ES 2050

8. März 2018, Aarau

• Kurs Stromkennzeichnung und HKN-System

15. Mai 2018, Aarau

21. Juni 2018, Aarau

• Lehrgang Lastgangmessung und Smart Metering

Ab 8. März 2018, Aarau

8 Tage und ½ Abschlussprüfung

24

Page 25: Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und ...esa-sg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/20180228_Referat-1_Umsetzung_ES-2050.pdf · VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung,

Recommended