Einschreibung an derTechnischen Universität ClausthalDer Weg von der Zulassung zum StudierendenausweisDirk Kleinewig, Studienzentrum
Mai 2011
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Einschreibverfahrennach erfolgreicher Bewerbung
Nachdem Sie sich erfolgreich ander TU Clausthal beworben haben,erhalten Sie ein Schreiben (sog. „Zulassung“), dass Sie das gewünschte Studium imbeantragten Semester aufnehmen dürfen.
Dieses Schreiben besteht in der Regel aus drei Teilen:1. „Zulassungsschreiben“2. Informationsseite3. Bescheinigung für das Studienbeitragsdarlehen
Sie können nun das Einschreibverfahren starten!
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Einschreibverfahren in der Übersicht
Schritt 1: Kontrolle der BewerbungsdatenSchritt 2: Zahlung des SemesterbeitragesSchritt 3: Vervollständigung der EinschreibunterlagenSchritt 4: Einschreibung / Immatrikulation
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EinschreibverfahrenSchritt 1: Nach Zulassung zum Studium Kontrolle der Bewerbungsdaten
Mit der Zulassung erhalten Sie folgende Informationen:- Ihre hier vorliegenden persönlichen Daten
- Bitte überprüfen Sie diese Daten auf Schreibweise und Vollständigkeit.
- Studiengangs- und Semesterdaten- Bitte überprüfen Sie diese Daten auf Richtigkeit. (Entsprechen die Daten bezüglich Semester, Abschluss und Studiengang den von Ihnen angegebenen Daten?)
Sollten diese Daten nicht vollständig oder nicht korrekt sein, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit, so dass Sie umgehend eine in den jeweiligen Punkten geänderte Zulassung erhalten können.
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Sobald Sie sich sicher sind, dass Sie ein Studium an der TU Clausthal aufnehmen möchten – und die entsprechende Zulassung erhalten haben – sollten Sie den Semesterbeitrag zahlen.
Die Höhe des für Sie fälligen Beitrages entnehmen Sie bitte der Informations-seite, der Seite 2, Ihrer Zulassung.
Die Bankverbindung lautet:Konto: 83 59 bei der Sparkasse Goslar/Harz, BLZ: 268 500 01
EinschreibverfahrenSchritt 2: Nach der Kontrolle der Bewerbungsdaten Zahlung des Semesterbeitrages
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Hinweis: Anträge auf mögliche Befreiungen von der Studienbeitragspflicht(z. B. wegen Kindererziehung) sind nach Rücksprache im Vorfeld der Einschreibung zu stellen.
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EinschreibverfahrenSchritt 3: Nach der Zahlung des Semesterbeitrages Vervollständigung der Einschreibunterlagen
Bei der Bewerbung zum Studium wurden Sie gebeten lediglich die „Hochschulzugangsberechtigung“ zusammen mit der eidesstattlichen Erklärung einzureichen.
Welche Unterlagen zur Vervollständigung Ihrer persönlichen Einschreibunterlagen benötigt werden, entnehmen Sie bitte der Auflistung auf der Informationsseite, der Seite 2, Ihrer Zulassung.Eine grundsätzliche Übersicht finden Sie auf den folgenden Seiten.
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EinschreibverfahrenSchritt 3: Nach der Zahlung des Semesterbeitrages Vervollständigung der Einschreibunterlagen (für Bachelor) Bei der Einschreibung für einen Bachelorstudiengang werden benötigt:
- die eidesstattliche Erklärung aus dem onlineunterstützten Bewerbungs- und Einschreibverfahren*
- die Hochschulzugangsberechtigung* * (waren bereits im Rahmen des Bewerbungsverfahrens vorzulegen)
- der KrankenversicherungsnachweisBitte fordern Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine sog. „Austauschbescheinigung“ an. Die Krankenkassenkarte reicht zur Einschreibung nicht aus.Bei Bestehen einer privaten Krankenversicherung muss die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht durch einen entsprechenden Bescheid einer gesetzlichen Krankenversicherung nachgewiesen werden.
- ein Lichtbild für die Prüfungsakte- nach einem Hochschulwechsel, die Entlastungsbescheinigung bzw. eine aktuelle Notenübersicht des bisherigen Prüfungsamtes sowie eine Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule.
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EinschreibverfahrenSchritt 3: Nach der Zahlung des Semesterbeitrages Vervollständigung der Einschreibunterlagen (für Master) Bei der Einschreibung für einen Masterstudiengang werden
benötigt:- die eidesstattliche Erklärung (wie bei Bachelor)
- die Hochschulzugangsberechtigung (wie bei Bachelor)
Sollten Sie sich aufgrund organisatorischer Zwänge nicht mit einem Bachelor-/Diplomzeugnis beworben haben, müssen Sie zur Einschreibung die entsprechende Urkunde nachreichen.
- der Krankenversicherungsnachweis (wie bei Bachelor)
Die Krankenversicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird.
- ein Lichtbild für die Prüfungsakte (wie bei Bachelor)
- die Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen HochschuleDiese Bescheinigung hat neben den Fachsemestern auch die entsprechenden Hochschulsemester sowie Urlaubssemester auszuweisen. Diese Angaben dienen als Grundlage für die Berechnung der Studienbeitragspflicht.
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EinschreibverfahrenSchritt 3: Nach der Zahlung des Semesterbeitrages Vervollständigung der Einschreibunterlagen (Promotion) Bei der Einschreibung zum Zwecke der Promotion werden
benötigt:- die eidesstattliche Erklärung (wie bei Bachelor/Master)
- das Bachelor-/Master- oder Diplomzeugnis und Urkunde- die Hochschulzugangsberechtigung (wie bei Bachelor/Master)
- der Krankenversicherungsnachweis (wie bei Bachelor/Master)
- ein Lichtbild für die Prüfungsakte (wie bei Bachelor/Master)
- die Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule (wie bei Bachelor/Master)
- eine Bestätigung des betreuenden Professors zum Promotionsvorhaben
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Einschreibverfahren Schritt 3: Nach der Zahlung des Semesterbeitrages Vervollständigung der Einschreibunterlagen (für ALLE)
Bei der Einschreibung ist grundsätzlich der Antrag auf Erstellung der
TUCard zu stellen.
Mit dieser multifunktionalen Chipkarte können eine Vielzahl von Funktionen getätigt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.tu-clausthal.de/tucard/
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EinschreibverfahrenSchritt 4: Nach der Vervollständigung der Unterlagen Einschreibung/Immatrikulation
Nachdem Sie den Semesterbeitrag überwiesen und Ihre einzureichenden Unterlagen per Post vervollständigt haben, können Sie sich einschreiben.
Die Einschreibung – auch Immatrikulationgenannt – nehmen Sie persönlich im Studentensekretariat vor. Die hierfür vorgesehen Fristen entnehmen Sie bitte den jeweils aktuellen Informationen unter:
http://www.einschreibung.tu-clausthal.de
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EinschreibverfahrenSchritt 5: Mit der Immatrikulation werden Sie Student/inWillkommen im „Studentenleben“
Mit der Aushändigung des Studierendenausweises erhalten Sie den Status „Studentin“ bzw. „Studenten“.
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EinschreibverfahrenSchritt 5: Mit der Immatrikulation werden Sie Student/inWillkommen im „Studentenleben“
Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für ein Studium an der TU Clausthal entschieden haben und sich nun zusammen mit Ihren
Kommilitonen in den Lebensabschnitt „Studium“ stürzen!Ihr Studentensekretariat
der TU Clausthal
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Sehr gern stehen wir Ihnen bei Fragen zu Ihrer Einschreibung zur Verfügung
Sie erreichen uns wie folgt:
per E-Mail: [email protected]
per Telefon: Buchstabenbereich A bis K
0 53 23 / 72-22 18
Buchstabenbereich L bis Z
0 53 23 / 72-38 90
per Fax: 05323 / 72-38 97
persönlich: zu unseren Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung
Postanschrift: Adolph-Roemer-Straße 2a,38678 Clausthal-Zellerfeld
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