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Einrichtungskonzept · Einrichtungskonzept Abteilung für Berufsgenossenschaftli-che Rehabilitation...

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Einrichtungskonzept Abteilung für Berufsgenossenschaftli- che Rehabilitation und Heilverfahrens- steuerung Leitender Arzt Dr. med. Bernd Hofbauer Facharzt für Chirurgie, Spezielle Unfallchirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie Sekretariat: Melanie Wagner Tel.: 07071 606-1538 E-Mail: [email protected]
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Page 1: Einrichtungskonzept · Einrichtungskonzept Abteilung für Berufsgenossenschaftli-che Rehabilitation und Heilverfahrens-steuerung Leitender Arzt Dr. med. Bernd Hofbauer

Einrichtungskonzept

Abteilung für Berufsgenossenschaftli-che Rehabilitation und Heilverfahrens-

steuerung

Leitender Arzt Dr. med. Bernd Hofbauer

Facharzt für Chirurgie, Spezielle Unfallchirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie

Sekretariat: Melanie Wagner Tel.: 07071 606-1538 E-Mail: [email protected]

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ABRHAbteilung für Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung Dr. Hofbauer

Konzept Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und

Heilverfahrenssteuerung

Dateiname: ABRH_KO_Einrichtungskonzept.docx

Erstellt von: Dr. B. Hofbauer, Dr. A. Nusche, W. Kösel, U. Römer, H. Volkmer, F. Steur

QReha-Kapitel:

Überarbeitung: 02/2020

Stand: 02/2018 Version: 3 Freigabe durch: Dr. B. Hofbauer, D. Dietmann, H. Belzl

5.3 Seite: 1 von 36

Inhaltsverzeichnis:

1. Vorstellung der Einrichtung ................................................................................ 2

2. Rahmenbedingungen für die Behandlung ......................................................... 3

3. Zielsetzung und Zielplanung ............................................................................... 4

4. Organisation ......................................................................................................... 4

4.1 Zugangswege zur stationären Rehabilitation: ......................................................... 5

4.2 Verfahren der stationären Rehabilitation ................................................................. 7 4.2.1 Komplex – Stationäre Rehabilitation (KSR) ....................................................................... 7 4.2.2 Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ................................. 9 4.2.3 Tätigkeits-orientierte Rehabilitation (TOR) ...................................................................... 10 4.2.4 Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) .................................................... 12 4.2.5 Stationäre Reha-Abklärung ............................................................................................. 13 4.2.6 Stationäre Schmerztherapie (Schmerz-KSR) .................................................................. 14

4.3 Ergotherapeutisches Therapieangebot ...................................................................16

4.4 Physiotherapeutisches Therapieangebot ...............................................................18

4.5 Erweiterte Ambulante Physiotherapie .....................................................................21

4.6 Schmerztherapie .......................................................................................................23

4.7 Therapieangebot Psychologie .................................................................................23

4.8 Sozialdienst und Berufshilfe ....................................................................................24

4.9 Krankenpflegerische Versorgung ...........................................................................25

4.10 Sekretariat / BG-Service .........................................................................................26

4.11 Orthopädietechnik, Versorgung von Amputationspatienten ...............................26

5. Therapiebegleitende Angebote/ Serviceangebote ........................................... 28

6. Notfallversorgung .......................................................................................................29

7. Kooperationen .................................................................................................... 29

7.1 Universitätsklinikum Tübingen ................................................................................29

7.2 Rehabilitationsklinik Bad Sebastiansweiler ............................................................31 7.2.1 Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ................................ 31

8. Einbeziehung der Angehörigen und Bezugpersonen ..................................... 32

9. Qualitätsmanagement ........................................................................................ 33

10. Fortbildung und Weiterbildung ....................................................................... 36

11. Besprechungswesen ........................................................................................ 36

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1. Vorstellung der Einrichtung

Die Abteilung für berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrensteuerung (ABRH) an der BG Unfallklinik Tübingen hat sich zum Ziel gesetzt, berufsgenossenschaft-lich versicherten Patienten nach Unfällen oder Berufserkrankungen so rasch wie möglich eine Teilhabe am sozialen und beruflichen Leben zu ermöglichen. Im Idealfall gelingt es, die Arbeitsfähigkeit des Versicherten an seinem alten Arbeitsplatz wiederherzustellen. Die Abteilung ist Teil der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Tübingen. Träger der BG Klinik Tübingen ist der Verein für berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung Heidelberg e.V., in dem sich mehrere Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zusammengeschlos-sen haben. Der Verein für berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung Heidelberg e.V. ist gleichzeitig Träger der Berufsgenossenschaftlichen Klinik Ludwigshafen. Zwischen beiden BG – Kliniken besteht in der Akutmedizin und der Rehabilitation eine enge Kooperation. Der regelmäßige Erfahrungsaustausch sowohl zwischen den Kliniken untereinander als auch mit den Kostenträgern im Rahmen übergeordneter Gremien ist ein essentieller Bestandteil der Qualitätspolitik des ABRH. Die BG Klinik Tübingen gliedert sich in folgende Kliniken und Abteilungen:

Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie

Klinik für Hand-, Plastische, Rekonstruktive und Verbrennungschirurgie

Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Klinik für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie

Abteilung für Querschnittgelähmte, Technische Orthopädie und Wirbelsäulenchirurgie

Abteilung für radiologische Diagnostik

Siegfried Weller Institut für unfallmedizinische Forschung Durch die enge Kooperation der ABRH mit den anderen Kliniken der BG Klinik Tübingen für die Behandlung der Patienten das gesamte akutmedizinische Spektrum eines Krankenhau-ses der traumatologischen Maximalversorgung zur Verfügung. Die enge Verzahnung mit der Universitätsklinik Tübingen (UKT) gewährleistet die Verfügbarkeit aller benötigten Fach-disziplinen auf höchstem Niveau. Die BG Klinik Tübingen vertritt die Fächer Unfall- und Wiederherstellungschirurgie und Hand- und Plastische Chirurgie in Forschung und Lehre an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Die enge Kooperation mit der medizinischen Fakultät erlaubt es, auch an fach-übergreifenden Forschungsprogrammen teilzunehmen. Die wissenschaftliche Ausrichtung trägt nicht nur zur Überprüfung und Optimierung der eigenen Ergebnisse bei, sondern kommt durch die Entwicklung und Evaluation neuer Verfahren in der Rehabilitation auch nicht berufsgenossenschaftlich Versicherten Patienten zu Gute.

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2. Rahmenbedingungen für die Behandlung

Die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit der ABRH werden durch das SGB VII und die geltenden Handlungsanleitungen für die verschiedenen Verfahren der ambulanten und stationären Rehabilitation im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren (BG-HV) vor-gegeben. Die Aufgabe der berufsgenossenschaftlichen Rehabilitation innerhalb der gesamten berufs-genossenschaftlichen Heilbehandlung wird im § 1 SGB VII festgelegt: „Aufgabe der Unfallversicherung ist es

mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten

nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen“.

Der Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ ergibt sich aus § 26 Abs. 2 SGB7: „Die Leistungen zur Heilbehandlung und zur Rehabilitation haben Vorrang vor Rentenleistungen.“ Die berufsgenossenschaftliche Rehabilitation zeichnet sich durch eine enge Verzahnung mit der Akutmedizin und durch eine engmaschige Überwachung des Heilverfahrens durch den Kostenträger aus. So kann beispielsweise die Präsenz der Berufshelfer in der Klinik die Ge-nehmigungsverfahren für einzelne Rehabilitationsleistungen deutlich abkürzen. Der Grund-satz „Alles aus einer Hand“ ist für Rehabilitanden und Mitarbeiter der ABRH zugleich Chan-ce und Aufgabe bei der Gestaltung der Heilverfahren. Die im SGB IX niedergelegte Be-schreibung der Rehabilitation als Leistung zur Teilhabe hat im Geltungsbereich des SGB VII ebenso Gültigkeit, wird jedoch um die spezifischen Merkmale der berufsgenossen-schaftlichen Heilbehandlung erweitert. Weitere für die Behandlung der Patienten in der ABRH wesentliche externe Vorschriften und Leitlinien sind:

Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger (ÄV)

Handlungsanleitungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Verletzungsarten- und Schwerstverletztenartenverzeichnis (VAV/SAV)

Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zur Beteiligung von Rehabilitationskliniken an der Berufsgenossenschaftlichen Stationären Weiterbehandlung (BGSW) für Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates

der ICF-Praxisleitfaden (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)

Indikationsspezifischer Anforderungskatalog „IQMP-Katalog MSK“

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Es gelten die jeweils aktuellen Versionen, die als Anlage dem Organisationshandbuch bei-gefügt sind. Kontraindikationen: Grundsätzlich ist es das Anliegender ABRH die Patienten im Rahmen des SGB VII mit allen geeigneten Mitteln zu behandeln. Allerdings können auch Kontraindikationen vorliegen, welche eine Behandlung in der Rehabilitation nicht möglich machen. Die kann z.B. Patien-ten mit akuten oder chronischen Infekten betreffen, wodurch eine Eigen- oder Fremdge-fährdung entstehen kann. Eine Besiedelung oder Infektion mit multiresistenten Erregern stellt ebenfalls eine Kontraindikation zur Rehabilitationsbehandlung dar und bedarf ggf. nochmal einer entsprechenden Akutbehandlung. Ebenso bestehen Kontraindikationen zur Behandlung in der Rehabilitation, falls Begleiterkrankungen den Heilverlauf dominieren oder in den Vordergrund treten. Grundsätzlich stellen Nebenerkrankungen, sofern sie adäquat therapiert und kompensiert sind, allerdings keine Kontraindikationen zur Rehabilitation dar.

3. Zielsetzung und Zielplanung

Die Zielsetzung der ABRH leitet sich unmittelbar aus o.g. gesetzlichem Auftrag ab. Die Ope-rationalisierung der Abteilungsziele richtet sich nach den Zielsetzungen aus:

Leitbild der BG Klinik Tübingen

Reha-Leitbild der BG Klinik Tübingen

Unternehmensziele des Vereins für Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung Heidelberg e.V.

Die Planung, Festlegung und Formulierung von Abteilungszielen erfolgt auf Grundlage einer jährlichen Management-Bewertung. Für alle Ziele werden Messindikatoren und Zielerrei-chungswerte festgelegt. Für die Planung und Umsetzung erforderlicher Projekten und Maß-nahmen sowie für die Überwachung der Zielerreichung ist der ärztliche Leiter der ABRH verantwortlich. Das Ergebnis der Management-Bewertung wird in Form von jährlichen Qua-litätszielen aufbereitet und allen Mitarbeitern des Reha-Bereiches über das QM-Handbuch bereitgestellt.

4. Organisation

Die Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung steht unter der Gesamtleitung des Ärztlichen Direktors und ist in die Abteilung für berufsgenossenschaftli-che Rehabilitation und Heilbehandlung sowie den Bereich für berufsgenossenschaftliche Rehabilitation der Klinik HPRV aufgeteilt. Die Aufteilung ist im Organigramm der Berufsge-nossenschaftlichen Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung dargestellt.

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Die Abteilungen für Ergotherapie und Physiotherapie haben eigene Bereiche für die berufs-genossenschaftliche Behandlung ausgewiesen. Die Gruppenleiter dieser Bereiche koordi-nieren das umfassende therapeutische Angebot (siehe oben). Der ABRH steht ein eigenes Sekretariat zur Verfügung, das unter der ärztlichen Leitung des Abteilungsleiters der ABRH steht. In diesem Sekretariat wird das gesamte Berichtswesen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich bearbeitet. Das Belegungsmanagement sowie ein Terminsekretariat koordinieren die stationären Auf-nahmen und die Sondersprechstunden. 4.1 Zugangswege zur stationären Rehabilitation:

Der Zugang zur stationären Behandlung ist auf drei Wegen möglich. Die Indikation wird in einer der verschiedenen Sprechstunden oder während der Akutbehandlung in der BG – Kli-nik gestellt. Die Zuweisung erfolgt direkt von niedergelassenen D – Ärzten oder den Part-nerkliniken, wobei die Genehmigung / Kostenübernahme in der Regel vom Einweiser gere-gelt wird, in Ausnahmefällen aber auch in der BG – Klinik erfolgen kann. Die Indikation zu einer der verschiedenen Formen der Rehabilitation wird im Rahmen der Heilverfahrensteue-rung von Seiten der Verwaltung in Kooperation mit dem beratenden Arzt gestellt.

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Indikationsstellung aus Akutbehandlung: Im Rahmen der Akutbehandlung Arbeitsunfallverletzter wird bereits die weiterführende Re-habilitation geplant, wobei die enge Verzahnung der verschiedenen Sektionen/Abteilungen der Klinik UWCH und der ABRH einen reibungslosen Übergang gewährleistet. Gleiches gilt für die Klinik HPRV, die ihren Bereich der Rehabilitation eigenständig belegt. Die Sondersprechstunden werden von den leitenden Ärzten der ARBH und dem zuständi-gen Oberarzt der Klinik HPRV betreut. Hier werden vor allem Indikationen im Rahmen der Heilverfahrensteuerung gestellt. Die allgemeine BG – Sprechstunde wird von den Assistenten der Klinik unter Supervision der Oberärzte durchgeführt. Hier werden die Patienten sowohl nach der Akutbehandlung als auch nach erfolgter stationärer Rehabilitation behandelt. In den Spezialsprechstunden der Klinik erfolgt die Indikationsstellung zur stationären Rehabilitation im Rahmen der konsiliari-schen Vorstellung von Verletzten bei den leitenden Ärzten der Klinik. Indikationsstellung durch Klinik oder D-Arzt: Wird in den Partnerkliniken der BG - Klinik innerhalb des Traumanetzwerkes oder darüber hinaus oder von einem niedergelassenen D – Arzt die Indikation zur stationären Rehabilita-tion gestellt, werden die Verletzten über die BG – Hotline angemeldet. Die Indikation wird von dem zuständigen leitenden Arzt mit dem einweisenden Kollegen besprochen, so dass der Rehabilitand dann zeitnah über das Belegungsmanagement einen Termin zur stationä-ren Aufnahme erhält. Indikationsstellung durch Unfallversicherungsträger: Wird die Indikation zu einer der Formen der stationären Rehabilitation von Seiten der Be-rufsgenossenschaft gestellt, erfolgt die Anmeldung meist direkt über das Belegungsma-nagement oder über die Hotline. Im letzteren Falle werden die Daten dann unmittelbar dem Belegungsmanagement zur Einbestellung weitergeleitet. Stellt sich während der Behand-lung heraus, dass eine Modifikation der Behandlungsform erforderlich wird, erfolgt die un-mittelbare Rücksprache mit der zuständigen Verwaltung.

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4.2 Verfahren der stationären Rehabilitation Die Indikation zu den verschiedenen Formen der stationären Rehabilitation orientiert sich an den von Seiten der DGUV veröffentlichten Handlungsanleitungen. 4.2.1 Komplex – Stationäre Rehabilitation (KSR) Definition: Die Komplex Stationäre Rehabilitation (KSR) umfasst die nach Abschluss der Akutbehand-lung medizinisch indizierten stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn insbesondere die folgenden Merkmale (Auszug) erfüllt sind:

erhöhter therapeutischer Bedarf von 4-5 Stunden täglich

ergänzende Diagnostik möglich,

mehrfache psychologische Konsultationen,

wiederholte mehrfache Konsiliaruntersuchungen verschiedener Disziplinen,

deutlich erhöhter pflegerischer Aufwand, auch in der Frühphase nach Unfall

Überprüfung von OP- und Revisionsindikationen,

über das Maß der BGSW hinausgehende physio- und ergotherapeutische Maßnahmen,

Erstversorgung und Gebrauchstraining mit individuell angefertigten Hilfsmitteln (z.B. Prothesen)

Enge Anbindung an Rehamanagement Für komplexe Verletzungsmuster und verzögerte Heilungsverläufe ist das therapeutische und diagnostische Leistungsspektrum der BGSW oft nicht ausreichend. Die Prüfung mögli-cher konservativer oder chirurgischer Therapieoptionen erfordert den schnellen Zugang zu verschiedenen akutmedizinischen Fachbereichen und umfangreichen diagnostischen Me-thoden. Dies erfordert die Infrastruktur eines Traumazentrums. Die KSR findet unter ärztlicher Lei-tung und stationären Bedingungen deshalb ausschließlich in berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken und Sonderstationen statt. Wenn die KSR im engen zeitlichen Zusammen-hang zu einer komplexen Verletzung durchgeführt wird, schließt sie sich in der Regel unmit-telbar an die Akutbehandlung an. Der Zeitpunkt der Verlegung des Patienten von der Akut- in die Rehabilitationseinrichtung hängt ab von der Verletzungsart, der stattgehabten opera-tiven Behandlung, von fallbezogenen internen und externen Kontextfaktoren sowie vom avi-sierten Teilhabeziel ab. Die Rehabilitationseinrichtung muss hinsichtlich ihrer personellen, räumlichen sowie technisch-apparativen Ausstattung in der Lage sein, für den Patienten situationsgerecht eine optimale rehabilitative Behandlung zu leisten.

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Indikationen: Die Indikationsstellung orientiert sich an dem bio-psycho-sozialen Modell der Internationa-len Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Eine KSR wird erforderlich, wenn schwerwiegendere Beeinträchtigungen der Aktivitäten und insbesondere der Teilhabe (Partizipation) zu erwarten sind. Die möglichen Unfallfolgen können in der Schwere der Verletzung begründet sein, aber auch durch personenbezogene oder Umwelt-faktoren (sog. Kontextfaktoren) verursacht bzw. verschlimmert werden. Die KSR ist indiziert, wenn nach schweren Verletzungen des Stütz- und Bewegungsappara-tes und des zentralen und peripheren Nervensystems zur Optimierung des Rehabilitations-erfolges eine BGSW-Maßnahme oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilita-tion nicht ausreichen. Sie ist auch indiziert, wenn sich neben der Verletzungsschwere Hin-weise auf Beeinträchtigungen oder Behinderungen durch Kontextfaktoren ergeben z.B. fol-gende Kriterien, die besondere Schwierigkeiten bei der beruflichen oder sozialen Integration erwarten lassen:

medizinische Komplikationen im Heilverlauf (z. B. CRPS, Nekrosen)

mehrere kleinere Verletzungen, die in der Summe zu Komplikationen führen

verletzungsrelevante Vorerkrankungen (z. B. vorangegangene Fraktur)

Probleme in der Traumaverarbeitung

Konflikte im Reha-Verlauf (z. B. fehlende Compliance, sekundärer Krankheitsgewinn, häufige Arztwechsel)

problematischer gesundheitlicher Allgemeinzustand (z. B. Adipositas, Diabetes)

allgemeine psychische Auffälligkeiten

Probleme im beruflichen Umfeld (z. B. gefährdetes Beschäftigungsverhältnis,

fehlende Rückkehrmotivation, ungünstige wirtschaftliche Situation)

problematische berufliche Reintegrationsperspektive (z. B. wenn durch eine bleibende Behinderung das voraussichtliche Leistungsbild nicht den Anforderungen am vorhandenen Arbeitsplatz entspricht)

soziale Probleme (z. B. fehlende familiäre Unterstützung, Einkommensverlust) Suchtproblematik

Liegt die Arbeitsunfähigkeitsprognose zu einer Diagnose infolge eines Arbeitsunfalls bei 112 Tagen (16 Wochen) oder darüber, ist dies ein Indikator dafür, dass die berufliche und sozia-le Integration gefährdet sein kann. Dies trifft häufig bei Verletzungen zu, die im Verlet-zungsartenverzeichnis aufgelistet sind. Bei Diagnosen aus dem VAV muss deshalb geprüft werden, ob eine KSR indiziert ist. Für SAV Patienten gilt, dass sie in BG-Kliniken weiterbe-handelt werden sollen. Darüber hinaus kommen für eine Komplexe Stationäre Rehabilitation auch alle anderen Fäl-le in Betracht, bei denen eine Unverhältnismäßigkeit zwischen Art und Schwere der Verlet-zung und Dauer des Heilverfahrens oder eine Problematik bei der Teilhabe am Arbeitsleben erkennbar ist. Die KSR ist tätigkeitsspezifisch und teilhabebezogen ausgerichtet und des-halb indiziert, sobald droht, dass die bisherigen Tätigkeiten wegen Art und Schwere des

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eingetretenen Gesundheitsschadens nicht mehr bewältigt werden können. Insbesondere bei längeren Heilverfahren sind Maßnahmen zur Erhaltung bzw. zur Förderung der Be-schäftigungsfähigkeit frühzeitig einzuplanen, um eventuelle Wartezeiten im Bereich von Schnittstellen zu vermeiden. Zielplanung mit dem Patienten: Die Zielvereinbarungen über die Rehabilitationsziele werden im Rahmen der stationären Aufnahme mit dem Patienten und im multiprofessionellen Team besprochen. Die daraus abgeleiteten therapeutischen Maßnahmen werden direkt im Sinne einer Therapieverord-nung in das Krankenhausinformationssystem eingegeben. Der Therapieverlauf und die Reha-Ziele werden wöchentlich in den Oberarztvisiten und Chefvisiten überprüft und ggf. angepasst. Die Dokumentation erfolgt im KIS. 4.2.2 Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) Definition:

Die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung BGSW wird im Anschluss an eine Akutbehandlung durchgeführt und beinhaltet die in zeitlichem Zusammenhang stehen-den medizinisch indizierten stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, insbe-sondere die intensive Übungsbehandlung (ggf. unter Einschluss arbeitsbezogener Maß-nahmen).

Umfasst wird der Zeitraum, in dem bei schweren Verletzungen des Stütz- und Bewegungs-apparates und des zentralen und peripheren Nervensystems zur Optimierung des Rehabili-tationserfolges ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht ausreichen oder nicht möglich bzw. nicht durchführbar sind.

Indikationen:

Eine Indikation zur BGSW besteht im Anschluss an eine Akutbehandlung nach:

Schweren Schädel-Hirn-Verletzungen

Amputation großer Gliedmaßen

Replantationen

Verletzungen großer Nervenbahnen und -geflechte

Ausgedehnten Verbrennungen und entsprechenden Weichteilverletzungen

Schweren Handverletzungen

Mögliche Indikationen bestehen bei Mehrfachfrakturen/Polytraumen bei entspr. Belastbar-keit Komplikationsverläufe z.B. nach:

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Fraktur mit begleitenden Weichteilschäden 2. und 3. Grades

Fraktur großer Röhrenknochen

Wirbelfraktur (ohne isolierte Dorn- und Querfortsatzfrakturen)

Komplexe Beckenfraktur

Fraktur großer Gelenke

Unkomplizierte Endoprothesenoperation

Operativ versorgter Knocheninfektion

Kontrakturen nach Brandverletzungen

Andere Gründe für eine BGSW können auch soziale oder organisatorische Gründe oder unzumutbare Anfahrtswege für eine EAP sein. Keine Indikation für BGSW besteht bei feh-lender Belastbarkeit für eine komplexe Nachbehandlung.

4.2.3 Tätigkeits-orientierte Rehabilitation (TOR) Definition: Unter einer Tätigkeits-orientierte Rehabilitation versteht man die Wiederherstellung, Anpas-sung und Optimierung des individuellen Fähigkeitsprofils eines Patienten in Richtung des beruflichen Anforderungsprofils, d. h. das individuelle Fähigkeitsprofil soll dem beruflichen Anforderungsprofil gerecht werden (Müller-Fahrnow, Radoschewski 2006). Die medizinische Rehabilitation basiert auf theoretisch fundierten und wissenschaftlich aus-gewiesenen Konzepten. Für die theoretische Einordnung und für das wissenschaftliche Therapiekonzept der berufsspezifischen medizinischen Rehabilitation steht das WHO-Modell der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Ge-sundheit). Zur Bestimmung des Rehabilitationsbedarfs und zur Messung des Rehabilitati-onserfolgs kann ebenfalls die ICF herangezogen werden. Außerdem liegen die aus diesem Modell abgeleiteten Behandlungsmaßnahmen und –elemente als standardisierte Leis-tungsbeschreibung vor (Zielke et al., 2006). Die berufsspezifisch medizinisch orientiere Re-habilitation berücksichtigt in besonderem Maße die individuelle berufliche Problemlage. Dies hat sich als wirksam nicht nur in Bezug auf die Leistung und Leistungsfähigkeit der Patienten, sondern auch in Bezug auf Teilhabe und Kosteneffektivität erwiesen (Müller-Fahrnow et al., 2005; Harth et al., 2006). Auch das Risiko der Arbeitslosigkeit kann durch die berufsspezifisch medizinische Rehabilitation signifikant reduziert werden (Streibelt et al., 2006). Die Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Tübingen bietet Unfallverletzten deshalb eine realitätsnahe berufsspezifische medizinische Rehabilitation an, deren Ziel es ist, Ziel ist es durch die möglichst alltagsnahe berufliche Belastung der Versicherten eine valide Einschät-zung ihrer Leistungsfähigkeit und -defzite zu erhalten und diese entsprechend zu rehabilitie-ren.

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Hierzu werden die einzelnen Arbeitsplätze gezielt und individuell durch spezialisierte Ergo-therapeuten nachgestellt, um so eine realistische Arbeitssituation und -belastung zu erzeu-gen. Besondere Anforderungen am Arbeitsplatz können so vor der Wiederaufnahme der Tätigkeit nach einem Arbeitsunfall gezielt geübt werden. Diese teilhabeorientierte Re-habilitationsmethode hat sich insbesondere bei Wiedereingliederungsproblem am Arbeits-platz bewährt. Die häufigsten Berufsbilder in der TOR sind:

LKW Fahrer

Hoch- und Tiefbau

Maurer

Maler / Lackierer

Dachdecker

Zimmerer

Lagerarbeiter

Sanitär-, Heizungs- und Klimatechniker

Elektriker

Fliesenleger

Friseur

Pflegekräfte

KFZ-Mechatroniker

Schreiner / Tischler

Metallbau

Bürokaufmann /-frau

generelle Nachstellung berufsspezifischer Anforderungen In Kooperation mit der Fahrschule MEXX, Tübingen:

Lastkraftwagenfahrer-Training Geboten wird

ein modernes, multimodales Behandlungskonzept auf Basis der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF).

die kontinuierliche ärztliche und ergotherapeutische Überwachung des Rehabilitati-onsprozesses.

arbeitstypische Belastungszeiten zwischen 2 und 7,5 Std. täglich.

je nach individuellem Bedarf therapeutische und diagnostische Optionen in universi-tärem Umfang.

wöchentliche Besprechungen mit dem Unfallverletzen, dem behandelnden Arzt so-wie einem Ergotherapeuten, ggf. mit dem Sachbearbeiter / Berufshelfer des Unfall-versicherungsträgers

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Möglichkeit eines Abschlussgespräches mit Therapeut, Arzt und einem Vertreter des Unfallversicherungsträgers zur gemeinsamen Planung des Procedere.

Auf der Basis des Kooperationsvertrages mit der Bildungsakademie der Handwerks-kammer Reutlingen besteht bei Bedarf die Möglichkeit einzelne berufsspezifische Anforderungen noch realitätsnäher zu bearbeiten.

Indikation: Eine berufsspezifische medizinische Rehabilitation kommt bei folgenden Patientengruppen in Frage:

Individuelle Leistungsfähigkeit entspricht auch nach den üblichen Standardmaßnah-men wie Physiotherapie, Ergotherapie, Erweiterte Ambulante Physiotherapie oder Berufsgenossenschaftlich-Stationäre-Weiterbehandlung nicht den beruflichen Leis-tungsanforderungen.

Die beruflichen Anforderungen erfordern besondere Fähigkeiten z. B. in Bezug auf Geschicklichkeit, Feinmotorik und Reaktionsfähigkeit des Patienten, die in den übli-chen Standardmaßnahmen nicht hinreichend geübt und getestet werden können.

Patienten nach einem bereits gescheiterten beruflichen Wiedereingliederungsver-such, die aber keiner gesonderten Komplex-Stationären-Rehabilitation bedürfen, sondern lediglich berufsspezifisch üben müssen.

Patienten bei denen am Arbeitsplatz keine Belastungserprobung möglich ist.

Besondere Kontextfaktoren wie Patienten mit besonderen psychosozialen Proble-men (Angst vor der Arbeitsstätte, Angst vor Schmerzen, mangelndes Gefühl der Selbstaktivität, Probleme mit der Motivation, Kommunikation und Interaktion).

Zumeist wird die Indikation zur Durchführung einer TOR Maßnahme in den BG Sprechstun-den gestellt, so dass die Einbestellung analog zu den anderen stationären Reha-Maßnahmen erfolgt. Zusätzlich erfolgt die Zuweisung durch die UV-Träger direkt, die bei entsprechender Indikation direkt Kontakt mit dem Belegungsmanagement oder mit einem Oberarzt der ABRH über das BG-Hotline Telefon aufnehmen. 4.2.4 Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) Definition: Entscheidende Bedeutung für eine erfolgreiche berufliche Rehabilitation kommt der Fest-stellung der Arbeitsfähigkeit sowie der Feststellung verbliebener funktioneller Einschrän-kungen zu. Zur Verfassung eines positiven und negativen Leistungsbildes kann im Vorfeld eine angemessene Belastungsprüfung – Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit EFL erfolgen. Die Ergebnisse dieser Prüfung dienen als Basis für eine weitere Belastungs-erprobung am Arbeitsplatz.

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Im Vorfeld des eigentlichen EFL-Tests wird der Proband zu Krankheitsbild und Krankheits-verlauf, zu Schmerz und schmerzbedingten Funktionseinschränkungen, zu erfolgten Eingrif-fen, zu den bisherigen Arbeitsbedingungen sowie zu den persönlich empfundenen Defiziten befragt. Eine klassische Untersuchung der Bewegungssystems schließt sich an. Dann folgt der eigentliche EFL-Test. Das EFL-Assessment basiert auf der kineophysischen Testme-thodik. Die Testbatterie mit 29 standardisierten funktionellen Leistungstests dauert 5 bis 6 Stunden, verteilt auf 2 Tage. Die formulierten Arbeitsinhalte werden im EFL-Test durch Arbeitssimulation berücksichtigt. Simuliert werden beispielsweise das Heben, Tragen und Ziehen von Gewichten, die Fähig-keit, Treppen zu steigen, zu knien und zu hocken. Ein standardisierter Testbericht enthält die Testresultate, einen ausführlichen Kommentar der anzufertigenden Testtabelle und die quantitativen Aspekte der Belastbarkeit. Weiterhin werden u.a. die Beobachtung bzgl. Kooperation, die Konsistenz der Testausführung, das Auftreten von Symptomen, der Umgang mit Beschwerden und die Sicherheit der Arbeits-techniken aufgeführt. Die Fähigkeiten und Defizite zur Ausübung der letzten beruflichen Tä-tigkeit oder alternativer Perspektiven werden erörtert. Daraus resultiert die Beurteilung der aktuellen arbeitsbezogenen Belastbarkeit und Empfehlungen bezüglich Rehabilitation, Wie-dereingliederung oder Fallabschluss. 4.2.5 Stationäre Reha-Abklärung Definition: Die SRA bildet eine Sonderform einer stationären diagnostisch-therapeutischen Maßnah-me, welche insbesondere der Abklärung der für das berufsgenossenschaftliche Heilverfah-ren relevanten Diagnosen und Erfolgsparameter und der effizienteren Steuerung des Heil-verfahrens dient. Der Aufenthalt dient der ausführlichen medizinischen bzw. medizinisch- berufsbezogenen und diagnostischen Abklärung bei Arbeitsunfallverletzten mit verzögertem oder unklarem Heilverlauf und/oder Problemen der beruflichen Wiedereingliederung. Durch ein interdisziplinäres Evaluationsteam (z.B. Psychologen, Ergotherapeuten, Physiothera-peuten, Stationsarzt etc.), welches sich individuell nach dem Verletzungsmuster und dem Auftrag zusammensetzt, soll unter Berücksichtigung des aktuellen Rehabilitationsbedarfs und -potentials, unabhängig vom Zeitpunkt des Behandlungsgeschehens und der Durchfüh-rung anderer ambulanter und/oder stationärer Maßnahmen, wie EAP, BGSW, KSR und Wiederholungsheilverfahren, eine umfassende Abklärung der erfolgsrelevanten Parametern und Kontextfaktoren erfolgen. Der stationäre Aufenthalt dauert in der Regel drei Tage und orientiert sich am diagnostischen Aufwand. Indikation: Indikationen zur SRA ergeben sich beispielsweise in folgenden Konstellationen:

Verzögertes HV, Probleme bei beruflicher Wiedereingliederung

Ausführliche medizinische bzw. medizinisch- berufsbezogene Abklärung notwendig

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Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht absehbar

Zusammenhang zwischen geklagten Beschwerden und Arbeitsunfähigkeit nicht er-kennbarer

Abstimmung von arbeits- bzw. arbeitsplatzbezogenen Maßnahmen notwendig

Probleme bei der Arbeits- und Belastungserprobung

Komplikationsdiagnosen im Zusammenhang mit der Unfallverletzung

Komplikationsdiagnosen unabhängig von der Unfallverletzung (Sucht, Depression etc.)

Planung und Koordinierung weiteren HV-Maßnahmen (EAP, BGSW, Schmerzthera-pie) notwendig

Indikation zu größeren Eingriffen (z. B. TEPs, Arthrodesen)

Art und Umfang einer komplexen orthopädietechnischen Versorgung muss festge-stellt werden

Besonderheiten:

Hohe Fallkomplexität

Hohe diagnostische und therapeutische Kompetenz erforderlich

Hoher logistischer und organisatorischer Aufwand 4.2.6 Stationäre Schmerztherapie (Schmerz-KSR) Struktur innerhalb der Abteilung Anästhesie, Intensiv- und Schmerztherapie (AIS) integriert. Neben der stationären Schmerzmedizin bietet das Zentrum für Schmerzmedizin der Abteilung AIS ambulante Schmerztherapie an (interdisziplinäre Schmerzambulanz, Schmerzsprechstunde) und wird auf Aufforderung konsiliarisch bei stationären Patienten der BG-Klinik tätig.

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Die stationäre Schmerzmedizin kommt bei folgenden Fragestellungen zum Einsatz: Diagnostik bei komplexen Fragestellungen:

Interdisziplinäre Schmerzdiagnostik

Phantomschmerzen

Komplexes regionales Schmerzsyndrom (CRPS)

Neuropathische Schmerzen

Therapeutisches Spektrum (angelehnt an OPS 2014)

Multimodale schmerztherapeutische Behandlung

Komplexe Akutschmerzbehandlung

Medikamenteneinstellung (Medikamente mit beeinträchtigenden Nebenwirkungen, Medikamente bei Vorerkrankungen)

Stationärer Medikamentenentzug

Multimodale Aktivierung besonders beeinträchtigter Patienten

Multimodale Schmerztherapie

Einschließlich invasiver Schmerztherapie

Einschließlich Angebot komplementärmedizinischer Methoden Eine ziel- und ergebnisorientierte Schmerztherapie basiert auf dem bio-psycho-sozialen Schmerzmodell, welches auf das Gesamtbild des Patienten gerichtet ist. Diagnostik und Therapie erfolgen dabei interdisziplinär und multimodal durch ein in-terdisziplinäres Team unter schmerzmedizinischer Führung. Das medizinische Konzept stationäre Schmerzmedizin basiert auf dem Behand-lungskonzept, das bei den bisherigen schmerzmedizinischen KSR-Verfahren an der BG-Klinik Tübingen entwickelt wurde. Der Fokus liegt auf körperlicher Aktivierung, Motivation und Edukation. Im Rahmen der stationären Schmerzmedizin werden zu-künftig invasive Verfahren häufiger zum Einsatz kommen können. Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Spektrum um komplementärmedizinische Möglichkeiten zu er-weitern wie z.B. Akupunktur. Die stationäre Schmerztherapie fokussiert außerdem folgende Patientengruppen:

Patienten zum Medikamentenentzug

Aktivierung stark beeinträchtigter Patienten

Anlage hochinvasiver Schmerztherapie in Kooperation mit den Kollegen der Unfall-chirurgie, der Abteilung für AQTW und der Neurochirurgie am Universitätsklinikum Tübingen UKT

Patienten mit Berufskrankheiten

Patienten im Rahmen eines integrierten Versorgungskonzeptes zu Lasten der GKV

Entsprechend Selbstzahler

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4.3 Ergotherapeutisches Therapieangebot Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähig-keit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, die Patienten bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Hierbei dienen spezifi-sche Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu er-möglichen (DVE 08/2007). Motorisch-funktionelles Training: Das motorisch funktionelle Training dient dem Wiedererlernen und Einüben verloren ge-gangener Funktionen und der Verbesserung eingeschränkter Muskelkraft. Hier kommen Behandlungsverfahren wie z.B. Manuelle Therapie, Wahrnehmungstraining nach Perfetti, PNF und Spiraldynamik zum Einsatz. Handwerkliche Techniken und ihre verschiedenen Anforderungen an die eingeschränkten Funktionen ermöglichen die praktische Umsetzung von Bewegungsabläufen aus Alltag und Beruf. Arbeitsbezogenes Training: Bei Einschränkungen im beruflichen Alltag werden in der ET spezielle berufliche Anforde-rungen und Arbeitsbedingungen analysiert, nachgestellt und die dafür notwendigen Kompe-tenzen trainiert, wie z.B. Gerüst/Leiter Training, Arbeiten über Kopf, Heben und Tragen von Gewichten, Ausdauertraining in verschiedener Arbeitshaltung. Tätigkeitsorientierte Rehabilitation (TOR) / Arbeitsplatzbezogene Muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR): In der TOR spielt die Ergotherapie eine essentielle Rolle. Ein vielseitiges Trainingsangebot, bezogen auf den beruflichen Alltag der Patienten, wird von fachkompetenten Ergotherapeu-ten/innen angeleitet und betreut. Die TOR richtet sich an Patienten, deren Reintegration an den alten Arbeitsplatz nicht unmittelbar möglich ist. In einem definierten, arbeitsbezogenen Trainingsprogramm werden Ausdauer und Belastbarkeit entsprechend der Arbeitsanforde-rungen über 4 Wochen schrittweise gesteigert. Hierzu stehen klinikinterne Trainingsmög-lichkeiten zur Verfügung. Der Patient wird zu Beginn der Maßnahme von einem interdis-ziplinären Team evaluiert und die gezeigten Fähigkeiten mit dem Bedarfsanforderungsprofil der beruflichen Tätigkeit abgeglichen. Im Laufe der Rehabilitation werden die gesetzten Zie-le regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die ABMR verfolgt das gleiche Ziel wie die TOR, jedoch mit einem geringeren Therapieaufwand. Sie ist für Patienten geeignet, welche nur noch geringe, spezifische arbeitsplatzbezogene Probleme haben und über ein gezieltes Training („Workhardening“) wieder an ihren Arbeitsplatz herangeführt werden sol-len.

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EFL (Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit) nach Susan Isernhagen: Mit 29 standardisierten funktionellen Leistungstests wird die Belastbarkeit für häufige physi-sche Funktionen der Arbeit untersucht. Ziel dieser Untersuchung ist eine realitätsgerechte Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und die Erfassung der Fähigkeiten und Defizite zur Planung einer beruflichen Rehabilitation. Die EFL ist seit November 2011 zertifiziert. ADL-Training (Aktivitäten des täglichen Lebens): Das ADL-Training umfasst die Bereiche Essen/Trinken, An-/Ausziehen, Körperpflege, Haushalt, Fortbewegung, Wohnen und Beruf. Um eine größtmögliche Selbständigkeit zu erreichen kann die Versorgung mit Hilfsmitteln notwendig sein. Hilfsmittelversorgung: Zur Kompensation vorübergehender oder dauerhafter Defizite im Alltag bzw. am Arbeits-platz werden Hilfsmittel eingesetzt. Hierbei gilt das Prinzip: sowenig wie möglich, soviel wie nötig. Die notwendigen Hilfsmittel werden in der ET entsprechend der individuellen Bedürf-nisse ausgewählt, hergestellt und angepasst. Vor allem bei Querschnittgelähmten werden individuelle Alltagshilfen wie Tipphämmerchen, Adaptionen an Zahnbürste, Rasierer oder Besteck angefertigt. Bei Bedarf findet eine Beratung zur Umgestaltung der Wohnsituation statt, beispielsweise zu Umbauten in Küche/Bad oder Hilfen zur Treppenüberwindung. Prothesentraining: Zu Beginn steht die Amputationsbehandlung im Vordergrund, darunter Maßnahmen zur Stumpfabhärtung und die Anleitung zum elastisch wickeln. Spiegeltherapie wird gegen Phantomschmerzen eingesetzt. Bei Amputationen der oberen Extremität dient das PC-Training der Vorbereitung auf den späteren Gebrauch einer myoelektrischen Prothese. Das Prothesentraining ist sowohl auf die Aktivitäten des täglichen Lebens als auch auf die beruf-lichen Tätigkeiten ausgerichtet. Schienenversorgung:

Alle Schienen werden individuell aus thermoplastischem Material angepasst. Lagerungs-schienen dienen z.B. der Kontrakturprophylaxe und dem Schutz des Kapsel-Band-Apparates, korrektiv–dynamische Schienen unterstützen z.B. das Erreichen des vollständi-gen Faustschlusses, Übungsschienen ermöglichen das gezielte Training der Beweglichkeit und Kraft. Räumlichkeiten: Neben zahlreichen Therapieräumen und einer Holzwerkstatt stehen folgende Räume zur Verfügung:

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Behindertengerechte Küche (höhenverstellbar und unterfahrbar) Übungsbad (Badewannenlift, Deckenlift, höhenverstellbares WC und Waschbecken) Übungsauto Übungsbaustelle, incl. Dachschräge EFL Raum

Stellenplan: Im Reha-Bereich arbeiten derzeit 4,1 VK Ergotherapeut/Innen. Diese decken die Rehastati-onen (KSR) ab, die TOR (Tätigkeitsorientierte Rehabilitation) sowie die Hilfsmittelversor-gungen.Die Tätigkeiten der Gruppenleitung Ergotherapie nehmen etwa eine halbe Stelle ein (50 %). Die Stelleninhaber/Innen sind ausschließlich staatlich anerkannte Ergotherapeuten/Innen. Eine FSJ-Stelle in der Ergotherapie wird laufend besetzt. In Kooperation mit dem IB Tübin-gen (Schule für Ergotherapie) führen wir in unserer Abteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung das „motorisch-funktionelle“ Praktikum durch. Hierdurch finden auch regelmäßig Schulpraktikanten ihren Einsatz. Zur Vorbereitung der Ausbildung nehmen wir außerdem Vorpraktikanten für 3 Monate auf. Fortbildung und Qualifikationen: Zielgerichtete Fortbildungen qualifizieren die Ergotherapeuten/Innen für die speziellen An-forderungen der BG- Klinik Tübingen. Dafür steht der Abteilung ein jährlich definiertes Budget zur Verfügung. Eine detaillierte chronologische Aufstellung und Nachweise der Fortbildungen befinden sich in einem gesonderten Fortbildungsordner. Übersicht der Qualifikationen:

8 supervidierte EFL-Therapeuten/Innen (3 weitere in Ausbildung)

8 Ergotherapeut/Innen mit Fortbildung in Worksimulator BTE Primus

6 Ergotherapeut/Innen mit Fortbildung in Arbeitsplatzbezogener Rehabilitation

2 Ergotherapeut/Innen mit Fortbildung in Rückenschule am Arbeitsplatz

6 Ergotherapeut/Innen mit Fortbildung im Prothesentraining OEX und UEX

5 Ergotherapeut/Innen mit Fortbildungen in der Handtherapie

6 Ergotherapeut/Innen mit Fortbildungen nach dem Perfetti-Konzept

6 Ergotherapeut/Innen mit Fortbildungen in der Spiegeltherapie

6 Seminarleiterinnen Progressive Muskelentspannung

2 Seminarleiterinnen Stressbewältigung

3 Bachelor of Arts, Gesundheits- und Sozialwirtschaft (u.a. Gruppenleitung)

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4.4 Physiotherapeutisches Therapieangebot Physiotherapie ist ein wesentlicher Faktor für den Behandlungserfolg nach Verletzungen oder Operationen. Im Mittelpunkt steht die aktive Bewegungstherapie um die normalen Funktionen und Aktivitäten rasch wiederherzustellen, zu fördern oder zu erhalten und die Partizipation im sozialen Umfeld zu ermöglichen. Über 40 Therapeutinnen und Therapeuten sind in der Abteilung Physiotherapie tätig. Sie haben eine qualifizierte Ausbildung in der Physiotherapie, Massage oder Sportwissenschaft absolviert. Die Begleit- und Nachbehandlung beginnt unmittelbar nach dem Unfall oder der Operation bereits auf der Intensivstation. Die Therapeuten setzen die Behandlung in allen medizini-schen Fachrichtungen der Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, der Hand-, Plastischen, Rekonstruktiven und Verbrennungschirurgie sowie der Abteilung für Querschnittgelähmte, Orthopädie und Rehabilitationsmedizin wie in der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschi-rurgie fort. Die Mitarbeiter werden den klinischen Bereichen fest zugeordnet. Zusammen mit Ärzten, Pflegekräften und weiteren an der Therapie Beteiligten stimmen sie ihre Behand-lung auf die Ressourcen und Ziele des Patienten ab. Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation: In der stationären Rehabilitation für Versicherte der Gesetzlichen Unfallversicherung wer-den Patienten nach Arbeits- und Wegeunfällen therapiert. Während des Aufenthaltes erhält der Patient von Montag bis Samstag ein individuell zugeschnittenes ganztägiges Therapie- und Trainingsprogramm. Die physiotherapeutische Einzelbehandlung wird je nach individuellem Befund des Patien-ten erweitert. Ergänzend werden physikalische Maßnahmen wie Massagen, Wärme, Kälte oder die Behandlung in Gruppen - auch im Bewegungsbad im hauseigenen Schwimmbad - eingesetzt. Die medizinische Trainingstherapie mit speziellen Geräten unterstützt den ra-schen Kraftaufbau. Zusammen mit den ergotherapeutischen Behandlungen wird auf individuelle arbeitsplatz-spezifische Belastungen eingegangen. Das Ziel der stationären Rehabilitationsverfahren ist es, den Patienten auf die Rückkehr in seinen Beruf vorzubereiten und die Teilnahme am alltäglichen Leben zu ermöglichen. Stellenplan: Im Bereich ABRH sieht der Stellenplan in der Physiotherapie folgende Verteilung vor:

6,10 Planstellen Physiotherapie

2,00 Planstellen Physikalische Therapie

1,20 Planstelle Sportlehrer

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Räumliche Ausstattung: Für die Therapie stehen helle Behandlungsräume mit moderner Ausstattung zur Verfügung. Dazu zählen

Räume für Einzeltherapie mit anpassbaren Therapieliegen,

vielfältige Übungsgeräte wie Therapiebälle, Therabänder uwm.,

Geräte für Elektrotherapie, Ultraschall- und Softlaserbehandlung,

Geräte zur Kälte- und Wärmetherapie

Motor – Bewegungsschienen,

Wechselteilbäder, Stangerbäder und Unterwasserdruckstrahlmassage,

Raum für medizinische Trainingstherapie - Ergometer, Sequenzgeräte, Isokinetik

Sporthalle und Gruppenraum,

Indoor - Gehparcour

Schwimmhalle mit zwei Therapiebecken mit 32 bzw. 28 Grad Wassertemperatur Behandlungskonzepte/Mustertherapiepläne: Für die Begleit- und Nachbehandlung existieren zwischen Ärzten und Therapeuten abge-stimmte Therapiekonzepte. Bei gemeinsamen Visiten und interdisziplinären Teambespre-chungen werden diese Konzepte an den Befund des Patienten angepasst. Abhängig von den Zielen, den Ressourcen und der Motivation des Patienten entsteht so ein individueller Behandlungsplan. Die Behandlungskonzepte/Mustertherapiepläne werden regelmäßig im Leitungsteam ABRH/HPRV besprochen und bei Bedarf überarbeitet. Das Ergebnis wird im Protokol festgehalten. Angewandte Konzepte: Abhängig vom Therapieziel setzen die Therapeuten/innen Elemente aus folgenden physio-therapeutischen Techniken, Methoden und Konzepten ein:

PNF

Vojta

Bobath

Manuelle Therapie

Maitland

Spiraldynamik

Osteopathie

KG mit Geräten

Sportphysiotherapie Als Maßnahmen der physikalischen Therapie kommen zur Anwendung:

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Kinesiotaping

Elektrotherapie

Lasertherapie

Kryotherapie

Heiße Rolle

Massage

Manuelle Lymphdrainage

Bewegungsbad

Wechselbäder/Stangerbad Kontinuierliche Fortbildung: Ein umfangreiches und differenziertes Therapie- und Behandlungsangebot stellt hohe An-sprüche an fachliche und soziale Kenntnisse und Fähigkeiten der Mitarbeiter. Durch regel-mäßige interne Weiterbildung und Fortbildungskurse mit externen Referenten wird der Wis-sensstand Mitarbeiter erhalten und weiterausgebaut. Therapiebegleitende Angebote: Erweiterte Öffnungszeiten Schwimmhalle. An drei Tagen stehen die Therapiebecken der Schwimmhalle mit Betreuung den Patienten der stationären berufsgenossenschaftlichen Rehabilitation außerhalb der regulären Therapiezeiten zur Verfügung. (Dienstag und Don-nerstag = 18:00 – 20:30 Uhr, Samstag 13:00 – 16:00 Uhr). Erweiterte Öffnungszeiten Medizinische Trainingstherapie. An vier Tagen stehen die Geräte für das medizinische Aufbautraining mit Betreuung den Patienten der stationären berufsge-nossenschaftlichen Rehabilitation außerhalb der regulären Therapiezeiten zur Verfügung. (Montag, Mittwoch und Freitag = 18:00 – 20:30 Uhr, Samstag 08:30 – 11:30 Uhr). Geh-Parcours auf dem Klinikgelände. Der Zugang zum Außengelände ist für das Eigentrai-ning außer in den Nachtstunden durchgehend möglich. Der Weg mit flachen Passagen, Steigungen und Treppen ermöglicht das Gehtraining unter Anleitung mit unterschiedlichen Anforderungen. Wechselnde Bodenbeläge wie Asphalt, Pflaster, Kies, Schotter und Sand bieten vielfältige Beanspruchungsformen. 4.5 Erweiterte Ambulante Physiotherapie Definition: Die EAP (Erweiterte Ambulante Physiotherapie) ist eine Komplextherapie, bestehend aus Physiotherapie, physikalischen Maßnahmen und Medizinischer Trainingstherapie. Die Be-handlungsmaßnahmen der Physio,- und Sporttherapie sind kombiniert und gemäß der Ver-ordnung des Arztes und der Indikationen und/oder dem Leistungszustand des Patienten in

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möglichst engen Zeitabständen, grundsätzlich täglich ggf. auch mehrfach und an Samsta-gen durchzuführen. Sie sollen 120 Minuten pro Tag nicht unterschreiten. Die Verordnung wird ausgestellt durch den D-Arzt oder den Handchirurg nach § 37 Abs. 3 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger und erfolgt spätestens eine Woche vor dem vorge-sehenen Behandlungsbeginn der EAP, damit eine Unterbrechung der Therapie vermieden wird und bei erreichter Belastungsfähigkeit des Patienten die EAP sofort beginnen kann. Solange ein erkennbarer und messbarer Funktionsgewinn zur völligen oder weitestgehen-den Wiederherstellung zu verzeichnen ist oder einer drohenden Verschlimmerung vorge-beugt werden kann, wird die EAP für 2 Wochen ab Behandlungsbeginn verordnet. Im Anschluss erfolgen Kontrolluntersuchungen, um abzuklären, ob ggf. eine neue Verord-nung notwendig ist. Diese wird erneut für weitere 2 Wochen ausgestellt. Ist nach diesem Behandlungszeitraum (4 Wochen) keine Verbesserung durch einen Funktionsgewinn fest-stellbar, muss festgelegt werden, ob

die EAP abzuschließen ist

eine BGSW indiziert ist oder

eine andere medizinische Maßnahme, ggf. welche, notwendig sein könnte.

Zusätzlich zur Verordnung ist dann eine ärztliche Begründung notwendig. Indikationen: Indikationen zur EAP ergeben sich beispielsweise in folgenden Konstellationen:

bei bestimmten schweren Verletzungen, unter anderem Kreuzbandrissen, Band-scheibenvorfällen und Brüchen der großen Röhrenknochen

andere schweren Kombinationsverletzungen

Bewegungseinschränkungen nach Gelenk-Teilsteifen (z. B. Arthrolysen, Gelenker-satz

nach ankylosierenden Arthrosen, Narkosemobilisation etc.)

komplexen Gelenkverletzungen mit verzögerter Mobilisierbarkeit (z. B. wegen Weich-teilschadens, postoperativer Ruhigstellung, schwerer Handverletzung etc.)

objektiv nachweisbaren (Vergleichsmessdaten) Muskelschwächen oder Muskelfunk-tionsstörungen

nach Verletzungen oder Operationen (z. B. Kompartmentsyndrom)

Gesäßmuskelschwäche nach Hüft-, Beckenoperationen, Rückenmuskelschwäche

nach Wirbelsäulenoperationen

frühzeitig (innerhalb von vier Wochen) erkennbarem Stillstand eines anfänglichen Funktionsgewinnes unter Standardtherapie der KG/PT (z. B. wegen chronischer Ge-lenkkapselentzündung nach Band- oder anderen Gelenkoperationen, zunehmenden Narben-Weichteilschrumpfungen etc.)

koordinativer Leistungsschwäche, insbesondere auch nach zentralen Nervenverlet-zungen

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4.6 Schmerztherapie Unser Therapiekonzept bei chronischen Schmerzen beinhaltet das interdisziplinäre Zu-sammenwirken zahlreicher medizinischer Fachgebiete. Ziel ist nicht nur die allgemeine Schmerzreduktion sondern auch das Erlernen aktiver Bewältigungsstrategien der verblei-benden Schmerzen. Ein großer Anteil der Patienten im rehabilitativen Bereich leidet unter nach dem Unfall ver-bliebenen chronischen Schmerzen neben der oft eingeschränkten Beweglichkeit und Be-lastbarkeit des Körpers. Kraft und Ausdauervermögen sind nach langer Krankheit häufig stark reduziert. Vertreter unterschiedlicher Fachdisziplinen wie Rehabilitationsmedizin, Unfallchirur-gie/Orthopädie, Handchirurgie, Anästhesie, Neurologie, Psychologie und Radiologie und aus dem Therapiebereich der Physiotherapie, Ergotherapie und Sporttherapie arbeiten eng im Rehabilitationsteam zusammen. Die Schmerztherapeuten der Anästhesie und der Rehabilitationsmedizin wie auch der Or-thopädie bieten neben der medikamentösen Schmerztherapie interventionelle Verfahren wie Sympathikusblockaden (z.B. Stellatumblockaden), Injektionsverfahren an der Wirbel-säule (z.B. Facettengelenksinfiltrationen ) sowie verschiedene zentrale und periphere Schmerzkatheterverfahren an. Entzugsbehandlungen sind oft bei langandauernder Schmerzmedikamenteneinnahme notwendig. Manuelle Medizin, Osteopathie und Akupunk-tur ergänzen das Behandlungsprogramm. Entspannungsverfahren und psychologische Ge-sprächstherapie runden das Konzept ab. Ziel unserer Schmerztherapie, inklusive Diagnostik, ggf. notwendiger operativer und vor allem rehabilitativer Maßnahmen ist die Reintegration des Verunfallten in Beruf und Fami-lie. 4.7 Therapieangebot Psychologie

Die psychologische Evaluation ist in vielen Fällen ein wesentlicher Bestandteil der stationä-ren Rehabilitation. Hierfür steht ein Team psychotraumatologisch erfahrener Psychothera-peuten zur Verfügung. Die Einbindung der Psychologen erfolgt auf Konsilanfrage durch die behandelnden Ärzte. Der Psychologe führt die Erstevaluation durch. Der Patient wird über die für den Therapeuten geltende Schweigepflicht aufgeklärt und erhält die in Abstimmung mit der Landestherapeutenkammer erstellte Erklärung zur Entbindung von der Schweige-pflicht. Erteilt der Patient keine Ermächtigung zur Weitergabe der während der psychologi-schen Diagnostik und Therapie erhobenen Befunde, wird der anfordernde Arzt hierüber in-formiert. Dieser leitet diese Information ggf. an die zuständige Berufsgenossenschaft weiter. Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen Patient und Therapeut ist die Grundvo-raussetzung für eine erfolgreiche Diagnostik und Therapie. Den Vorgaben zur Informati-onsweitergabe und des Datenschutzes wird daher größte Bedeutung beigemessen.

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Die psychologische Evaluation umfasst eine ausführliche Anamnese sowie wenn notwendig die entsprechenden Testverfahren, um eine vermutete Störung zu objektivieren. Hierzu werden im Einzelfall auch mehrere Termine vereinbart. Stellt sich heraus, dass aufgrund der bestehenden Störung ein Therapiebedarf besteht, kann diese eingeleitet werden. Gleichzeitig wird für den Patienten die poststationäre Weiterbehandlung geplant. Hierfür werden geeignete Therapeuten im heimatnahen Umfeld des Patienten gesucht und ggf. ein Erstkontakt vereinbart. Die für die Heilverfahrensteuerung relevanten Ergebnisse der psychologischen Evaluation werden bei vorliegender Erlaubnis durch den Patienten in der Teambesprechung mit den Therapeuten der anderen Berufsgruppen besprochen. Insbesondere die Kommunikation mit den Schmerztherapeuten ist hierbei von wesentlicher Bedeutung. Besteht der Verdacht auf eine manifeste psychische Störung oder Erkrankung wird mit dem behandelnden Arzt ab-geklärt, ob eine konsiliarische Hinzuziehung des Psychiaters notwendig ist. Die Berichterstattung über den Verlauf der psychologischen Therapie und Diagnostik erfolgt in Schriftform. Aus Gründen des Datenschutzes werden keine Befunde im KIS dokumen-tiert. Der psychologische Dienst der BG – Unfallklinik umfasst 2,05 Stellen, wovon 1,0 Stellen für das Zentrum für berufsgenossenschaftliche Heilverfahren zur Verfügung steht. Die Psycho-logen verfügen über geeignete Räume, in denen die Patientengespräche in adäquater At-mosphäre geführt werden können.

4.8 Sozialdienst und Berufshilfe Die Einbindung der Sachbearbeiter und Berufshelfer ist ein essentieller Bestandteil der sta-tionären berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung. Im Rahmen der BG – Sondersprech-stunden werden im Austausch zwischen Patient, Arzt und Berufshelfer bereits die Rehabili-tationspläne erstellt, die dann während der stationären Behandlung je nach Verlauf ggf. modifiziert und angepasst werden können. Die Wiedereingliederung an den Arbeitsplatz kann bereits während der stationären Behandlung vom Berufshelfer organisiert werden, um einen reibungslosen Übergang von der stationären in die ambulante Rehabilitation zu er-möglichen.

Im Falle einer bleibenden Behinderung werden die Patienten von den Mitarbeitern des So-zialdienstes bei der Erledigung der notwendigen Schritte zur Erlangung der ihnen zu-stehenden sozialen Leistungen unterstützt. Auch hier erfolgt eine enge Koordination mit den Berufshelfern und Sachbearbeitern der BG. Zudem bietet der Sozialdienst Unterstützung bei der Versorgungsplanung für zu Hause an. Die Mitarbeiter stehen den Patienten bei Fragen beratend zur Seite, kümmern sich, bei Be-darf um eine vorübergehende häusliche Versorgung, sowie die Bearbeitung von Anträgen auf Schwerbehinderung.

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4.9 Krankenpflegerische Versorgung Unser qualifiziertes Krankenpflegepersonal sieht seine Aufgabe in der unmittelbaren Beglei-tung, Betreuung, Beratung und Versorgung von Menschen in den Ausnahmesituationen von Unfall, Behinderung und Rehabilitation auf Station. Unsere Mitarbeiter unterstützen die Re-habilitanden bei allen Tätigkeiten, die diese in ihrer gegenwärtigen Lage nicht selbstaus-führen können. Dabei ist Ihr Versorgungsziel die bestmögliche Wiedererlangung der per-sönlichen Unabhängigkeit des Patienten. In regelmäßig stattfindenden Schulungen und Weiterbildungen werden die beruflichen Kompetenzen erweitert und das Qualitätsniveau gesichert. Die Patienten haben auf Station eine feste Bezugsperson, die ihnen vertraut ist und die den Genesungsverlauf kennt. Die Pflegefachkraft ist fester Bestandteil des therapeutischen Teams. Sie integriert auf Station Tätigkeiten der allgemeinen Pflege wie, Hilfe und Anleitung bei der Körperpflege oder spezieller Pflege, Verbandswechsel, Anleitung zum Verbandswechsel in den therapeutischen Ablauf-und Therapieplan des Patienten. Eine Pflegerische Absicherung wird durch eine lückenlose Dienstplangestaltung 24 Stunden pro Tag sichergestellt. Die Reha-Stationen A2/B2 werden morgens von einer Fachpflege-kraft betreut. Am Nachmittag werden die Bereiche an die zuständigen Akutbereiche und deren Fachpflegekräfte angegliedert. Nach einer ausführlichen Übergabe an die Mitarbeiter im Spät- und Nachdienst wird somit eine vollständige Versorgung der Rehabilitationspatien-ten gewährleistet. Unsere Zweibettzimmer sind ausgestattet mit separater Nasszelle, Wertschließfach, TV, und Telefon. Bei Wirbelsäulenschädigungen oder anderen Erkrankungen, welche eine spe-zielle Lagerung erfordern stellen wir Spezialmatratzen und Lagerungshilfsmittel zur Verfü-gung. In einem Aufenthaltsbereich können die Patienten gemeinsam das Essen einnehmen und in geselliger Runde zusammen sitzen und sich auch jeder gerne Spiele ausleihen. Für vertrauliche Besprechungen zwischen Arzt und Patient oder Therapeut und Patient steht ein separater Besprechungsraum auf Station im Bereich der Pflege zur Verfügung. Auf Station stehen unseren Patienten Wasser und verschiedene Heißgetränke sowie Obst und Jogurt zusätzlich zum normalen Menüessen zur Verfügung Die Fachpflegekräfte auf Station sind das Bindeglied zwischen Patient und dem gesamten Reha-Team. Sie koordinieren die Einzelgesprächsvisiten, Termine zu Konsilien und Unter-suchungen, bestellen für sie ihre Medikamente und geben die vom Arzt angeordnete Medi-kation aus. Sie richten die Entlassungsunterlagen und stellen den Patienten Bescheinigun-gen über den stationären Aufenthalt, Auszahlscheine und Fahrtkostenbescheinigungen aus.

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4.10 Sekretariat / BG-Service Die zeitnahe und effiziente Kommunikation zwischen den Mitarbeitern der Klinik und den Kostenträgern ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer erfolgreichen Heilverfahrensteue-rung. In der ABRH wurde daher unter der Bezeichnung „BG – Service“ eine von dem Schreib-dienst der Klinik UWCH weitgehend unabhängige Struktur aufgebaut. Innerhalb dieses Sek-retariates wurden die Zuständigkeiten und Vertretungen geregelt und mit den übrigen Mitar-beitern des Teams besprochen. Das Sekretariat ist täglich bis zum Nachmittag besetzt und kümmert sich unter anderem um die Anmeldung von Konsilien, zeitnahe Schreibung der Arztbriefe, Vollständigkeit und Sor-tierung der Patientenunterlagen, u.v.m. Auch die Rehabilitanden können im Sekretariat in dringenden Fällen Krankmeldungen, Auszahlscheine und Anträge faxen und empfangen.

4.11 Orthopädietechnik, Versorgung von Amputationspatienten

An der Abteilung für Querschnittgelähmte, Technische Orthopädie und Wirbelsäulenchirur-gie ist eine Orthopädie-technische Ambulanz eingerichtet unter Leitung von orthopädischen und unfallchirurgischen Fachärzten in Kooperation mit einem Fachmann für Orthopädie-Schuhtechnik und einem Fachmann für Prothetik der unteren Extremitäten von zwei exter-nen Häusern.

Zusätzlich ist eine interne Sprechstunde für die stationäre Versorgung von Patienten bei Zustand nach Amputation installiert. Die Orthopädie-technische Sprechstunde und die Am-putationssprechstunde finden jeweils einmal wöchentlich statt. An der Klinik für HPRV ist eine hausinterne wöchentliche orthopädie-technische Sprech-stunde für die Versorgung von Patienten mit Amputationen an der oberen Extremität einge-richtet. Diese Sprechstunde steht unter der Leitung eines plastischen Chirurgen mit der Zu-satzbezeichnung Handchirurgie und eines Fachmanns für Prothetik der oberen Extremität von zwei externen Häusern. Akutbehandlung und stationäre Rehabilitation beinamputierter Patienten (umfassen-de ärztliche, physiotherapeutische und ergotherapeutische (Früh-) Rehabilitation). Amputationen an den Extremitäten nach einem Unfall oder in Folge Krankheit erfordern ei-nen multimodalen Therapieeinsatz um ein optimales Behandlungsergebnis zu erzielen. An der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Tübingen besteht ein interdisziplinäres Be-handlungsteam aus Ärzten, Physio- und Ergotherapeuten, Sporttherapeuten und Psycholo-gen, Berufs- und Sozialhelfern sowie Orthopädie-Technikern und Pflegekräften. Das Team informiert sich hier durch regelmäßige interne Fortbildungen über den neuesten Kenntnisstand orthopädie-technischer und therapeutischer Versorgung. Wöchentliche Teamvisiten garantieren eine umfassende und abgestimmte Betreuung des Patienten. Der

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Behandlungsfortschritt wird durch standardisierte Behandlungs- und Evaluationsbögen kon-tinuierlich erfasst. Die Behandlungskonzepte sind in vier Phasen unterteilt:

Akutphase (postoperativ): Schwerpunkte sind hier eine multimodale Trainingstherapie sowie Schmerzbehand-lung, psychologische Unterstützung und Profilerhebung anhand eines Prognose-Scores.

Phase II: Schwerpunkte: Abklärung der Schaftkonstruktion, Auswahl des Knie- und Fußgelen-kes, Basis-Gangschulung, begleitende Schmerzbehandlung und Assessment an-hand des Ampu-Pro-Scores.

Phase II: Schwerpunkte: Komplexe Bewegungsabläufe mit Hindernissen, umfassende Gang-analyse klinisch und Assessment anhand des Ampu-Pro-Scores.

Phase III: Schwerpunkte: Alltagspraktisches Training (kniende Tätigkeit, Lasten anheben, Stadttraining, Auto, Bus etc.)

Der Zeitraum der einzelnen Phasen ist auf maximal 14 Tage angelegt, um eine erfolgrei-ches Behandlungsergebnis zu erreichen. Leistungsspektrum:

Psychologisches Informationsgespräch vor oder unmittelbar nach der Amputation.

Spezielle postoperative Schmerzbehandlung.

Detaillierte berufshelferische und sozialhelferische Information.

Klare Leitlinien für den gesamten Betreuungsverlauf von der Akutphase bis ein-schließlich Reha-Phase.

Gangschulung in Einzeltherapie und Gruppen.

Visuelle Ganganalysen.

Alltagstraining.

Definition eines Reha-Zieles (Prognose-Score).

Bewertung des Reha-Fortschrittes (Ampu-Pro-Score).

C-Leg-Evaluation (Oberschenkel-Amputations-Score), wird auch für ambulante Pati-enten erhoben.

Standardisierte Prothesen-Prüfung durch einen Orthopädie-Techniker anhand einer Checkliste.

Patientengruppen: Neben der Akutversorgung von Beinamputierten wird die Prothesen-Gebrauchsschulung auch für Quereinsteiger angeboten. Dies sind Patienten mit Prothesenproblemen, Gang-bildstörungen oder Problemstümpfen. Hierzu ist eine ambulante Voruntersuchung in der

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Orthopädie-technischen Ambulanz der Abteilung für Querschnittgelähmte, Orthopädie und Rehabilitationsmedizin notwendig, um über die Indikation zur stationären Behandlung zu entscheiden. Während die Akutversorgung im Sinne der Amputation für gesetzlich Unfallversicherte und gesetzlich Krankenversicherte sowie privatärztlich Versicherte gleicher Maßen offen steht, sind die o. g. stationären Rehabilitationsmaßnahmen ausschließlich für Unfallverletzte der gesetzlichen Unfallversicherung gegeben. Die Orthopädie-technische Ambulanz der Abteilung für Querschnittgelähmte, Orthopädie und Rehabilitationsmedizin steht für alle Sozialversicherungsbereiche zur Verfügung.

5. Therapiebegleitende Angebote/ Serviceangebote

TV, Telefon, Internet:

Jedes Zimmer ist mit einem Fernseher, Radio, WLAN und Telefon ausgestattet. Handys können benutzt werden.

Speisenversorgung:

Aus unserer wöchentlich wechselnden Menükarte können die Patienten das gewünschte Mittagsmenü sowie Frühstück und Abendessen aus einem vielfältigen Angebot auswählen. Für spezielle Diäten oder religiös bedingte Kostwünsche steht die Diätassistentin den Pati-enten zur Verfügung. Gemeinsam wird ein spezieller Essenplan erstellt. Bevorzugt werden regionale Produkte, die in der hauseigenen Küche zubereitet werden. Wasser und heiße Getränke stehen unseren Patienten kostenlos auf den Stationen zur freien Verfügung. Eine Absicherung für eine geeignete Kost bei akuten Krankheitsfällen (Magen-Darm) der Patienten ist trotz des bestellten Menüplanes sicher gestellt.

Bistro mit Außenterrasse:

Das Bistro besitzt eine schöne Außenterrasse und bietet neben Speisen und Getränken

auch eine Presse-Ecke mit zahlreichen Zeitungen und Illustrierten. Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr,

Samstag, Sonn- und Feiertag 10:00 bis 18:00 Uhr.

Patientenbibliothek und Bücherwagen:

Reichhaltigen Lesestoff finden die Patienten in der Patientenbibliothek oder durch den Bü-cherwagenservice, der sie regelmäßig in ihren Zimmern aufsucht.

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Seelsorge:

Der Andachtsraum befindet sich auf der Ebene -2. Die Klinikseelsorger beider Konfessionen stehen auf Wunsch für die Patienten zur Verfügung. Es ist ein Notdienst eingerichtet, so dass auch außerhalb der Regelarbeitszeit jederzeit seelsorgerische Unterstützung angefor-dert werden kann. Telefon 07071 606-3286/-3285

6. Notfallversorgung

Die Notfallversorgung der Patienten während der stationären Rehabilitation ist gemäß der „VA Medizinisches Notfallmanagement“ für die gesamte BG – Klinik geregelt. Nach dieser Anleitung werden die Handlungspläne etc. regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. Die Mitarbeiter nehmen an den Pflichtschulungen zur Reanimation teil. Für den Bereich der stationären Rehabilitation steht ebenso wie im Akutbereich steht rund um die Uhr ein Notfallteam auf der Intensivstation zur Verfügung.

7. Kooperationen

7.1 Universitätsklinikum Tübingen

Für die Planung einer optimalen Rehabilitation unserer Patienten ist die Kooperation mit den anderen medizinischen Fachdisziplinen unerlässlich. An der BG – Unfallklinik sind die Unfallchirurgie / Orthopädie, die Handchirurgie und Plasti-sche Chirurgie sowie die Mund- Kiefer und Gesichtschirurgie mit eigenen Kliniken vertreten. Aus allen Kliniken steht ein Konsiliardienst zur Verfügung. Insbesondere die Abklärung von Operationsindikationen in den verschiedenen Bereichen der Unfallchirurgie erfolgt in enger Kooperation mit den jeweiligen Spezialisten der zuständigen Klinik. Die neurologischen Konsil-Untersuchungen werden von einem Oberarzt der Neruologie, der Universitätsklinik Tübingen durchgeführt. Hier erfolgt die Abklärung der neurologischen Symptome und die weiterführende elektrophysiologische Untersuchung. Die radiologische Klinik hält an der BG Klinik Tübingen ein umfassendes Spektrum radiolo-gischer Diagnostik vor:

Konventionelles Röntgen

Computertomographie

MRT

Sonographie

Angiographie Die Aufträge für radiologische Untersuchungen werden über das RIS erstellt. Die Bilder werden im PACS digital gespeichert. Die Befundung der Untersuchungen erfolgt durch den

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an der BG Klinik Tübingen eingesetzten Oberarzt der radiologischen Klinik. Zweimal pro Woche finden eigene Röntgenbesprechungen für den Bereich der stationären Rehabilitation statt. Dies gewährleistet eine zeitnahe und umfassende Befundübermittlung und ermöglicht gerade bei komplexen Fällen den notwendigen Austausch zwischen dem anfordernden Arzt und dem Radiologen. Weitere, insbesondere nuklearmedizinsiche Untersuchungsmöglichkeiten (z.B: Szintigra-phie, PET, PET-CT) bestehen in der Klinik für Nuklearmedizin der UKT. Es steht ein internistischer Konsiliarius aus der Medizinischen Klinik zur Verfügung, der mit einem halben Stellenanteil in der BG Klinik Tübingen tätig ist. So können internistische Problem von stationären Patienten im Akutbereich, wie auch in der Rehabilitation schnell und effektiv behandelt werden. Ebenso ist ein fester urologischer Konsil-Dienst eingerichtet, welcher mit zwanzigprozenti-gem Stellenanteil einen Tag in der Klinik tätig ist. Hierbei konzentriert sich dieser Dienst auf die Betreuung der Querschnittpatienten. Allerdings können auch andere stationäre Patien-ten, insbesondere auch Reha-Patienten einmal wöchentlich Donnerstagnachmittag in der Sprechstunde urologische untersucht werden. Im Rahmen der Kooperation mit der Universitätsklinik wird sichergestellt, das auch alle wei-teren Fachdisziplinen konsiliarisch zur Verfügung stehen. Hierbei handelt sich z.B. um fol-gende Bereiche:

Medizinische Klinik

Kardiologie

Gastroentrologie

Hämatologie

Nephrologie

Augenklinik

Hals-,Nasen-, Ohrenklinik

Neurochirurgische Klinik

Dermatologische Klinik

u.v.m. Laboruntersuchungen werden im Präsenzlabor der BG Klinik Tübingen durchgeführt. Das standardisierte Aufnahmelabor wird am Aufnahmetag abgenommen und der Befund im Rahmen der ärztlichen Aufnahme bewertet. Weitere Untersuchungen können dann bei Be-darf über das Klinikinformationssystem angefordert werden. Das Labor der Universitätsklinik ist ebenso wie das Institut für Mikrobiologie elektronisch an das Informationssystem ange-bunden, so dass Untersuchungsaufträge unmittelbar aus dem KIS erstellt und ebenso elekt-ronisch abgerufen werden können.

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7.2 Rehabilitationsklinik Bad Sebastiansweiler In der Rehabilitationsklinik Bad Sebastiansweiler werden die Patienten im Rahmen der BGSW und FSW behandelt. Diese sind aus räumlichen Gründen nach Bad Sebastianswei-ler, auf der Basis eines Kooperationsvertrages ausgegliedert. Die Rehabilitationsklinik in Bad Sebastiansweiler ist eine Einrichtung mit einem breiten re-habilitativen und pflegerischen Behandlungsspektrum. Dieses reichte von der Orthopädi-schen Rehabilitation über die Geriatrische Rehabilitation sowie einem Pflegeheim mit be-treutem Wohnen bis hin zu einer Wachkomastation. Das Gesamthaus ist nach EQ Zert (ISO 9001:2008) und QMS Reha zertifiziert. 7.2.1 Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) In Bad Sebastiansweiler stehen 20 Betten zur Behandlung von berufsgenossenschaftlichen Reha Patienten im Rahmen der BGSW zur Verfügung, hiervon 16 Einzelzimmer und 2 Doppelzimmer. Die übrigen Zimmer sind Doppelzimmer mit separater Nasszelle. Alle Zim-mer wurden kürzlich renoviert und auf neuen Stand gebracht. Die ärztliche Betreuung ist über einen Assistenzarzt der ABRH der BG Klinik Tübingen si-chergestellt, der halbtags an fünf Tagen die Woche in Bad Sebastiansweiler zur Betreuung der Reha-Patienten anwesend ist. Es findet einmal wöchentlich eine Chefvisite durch den Abteilungsleiter der ABRH oder einen Oberarzt statt. Außerhalb der Regeldienstzeiten und an Wochenenden ist ein ärztlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet. Die Physiotherapie wird von Physiotherapeuten aus der BG Klinik Tübingen mit 2,0 Stellen-anteilen sichergestellt. Die Sporttherapie (1,0 Stellen) und die Ergotherapie (1,3 Stellen) sowie die Therapieplanung werden von Bad Sebastiansweiler gestellt. Die Behandlungsräume wurden ebenfalls kürzlich renoviert und sind nun auch auf einem aktuellen baulichen Zustand. Es stehen insgesamt 10 Behandlungszimmer für die Physiotherapie und 3 Behandlungs-räume für die Ergotherapie zur Verfügen. Teilweise sind die Behandlungsräume mit mehre-ren Behandlungsliegen ausgestattet. Zusätzlich gibt es einen Ruheraum im Therapiebe-reich. Außerdem kann eine große Gymnastikhalle, wie auch ein modern ausgestatteter Geräte-raum für die Medizinische Trainingstherapie wie auch ein Bewegungsbad zur Behandlung der Patienten genutzt werden. Die Einbestellung der Patienten zur BGSW und die Belegung der BGSW Betten erfolgt über das Belegungsmanagement in Tübingen, analog zur Belegung der übrigen stationären Reha-Betten an der BG Klinik Tübingen. Das Belegungsmanagement in Tübingen koordi-niert die Zimmerbelegung im Detail mit dem Belegungsmanagement in Bad Sebastianswei-ler, welches schlussendlich die Zuteilung der einzelnen Betten/Zimmer vornimmt.

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Die Indikationsstellung erfolgt analog zu den anderen stationären Reha Maßnahmen in der Ambulanz und ist oben unter Zugangswege zur stationären Rehabilitation beschrieben. Die pflegerische Betreuung ist 24 Stunden durch einen Schichtdienst mit Nachtdienst durch das Personal von Bad Sebastiansweiler sichergestellt. Für die Einnahme der Mahlzeiten steht ein großer Speisesaal zur Verfügung. Patienten mit eingeschränkter Mobilität können ihre Mahlzeiten auf dem Zimmer einnehmen. Es ist über die Pflege, bzw. durch das Ser-vicepersonal Sichergestellt, dass das Essen dem Patienten ins Zimmer gebracht wird. Es steht täglich eine Auswahl von mehreren Gerichten, darunter ein vegetarisches Menü wie auch Gerichte für Patienten mit speziellen Stoffwechsellagen wie z.B. Diabetiker zur Verfü-gung. Bei Bedarf kann eine Ernährungsberatung erfolgen. Am Aufnahmetag werden die Patienten durch Mitarbeiter des Hauses in Empfang genom-men. Nach entsprechender verwaltungsseitiger Aufnahme erhalten Sie eine Hausführung. Anschließend erfolgt die Aufnahme durch die Physiotherapie und Ergotherapie, welche die Aufnahmebefunde im PC dokumentieren. Diese Befunde werden abschließend in den Auf-nahmebericht und Entlassbericht übernommen. Nachmittags erfolgen die ärztliche Aufnah-me und die Festlegung der gemeinsamen Rehabilitationsziele in einer interdisziplinären Be-sprechung. Hierbei werden die Therapieanordnungen gemeinsam festgelegt, auf dem hausspezifischem Formular eingetragen und an die Therapieplanung weitergereicht. Die Patienten erhalten noch am Aufnahmetag einen Therapieplan, der wöchentlich die The-rapien festlegt. Bei Änderungen werden ggf. täglich neue Therapiepläne erstellt. Der Fortschritt der Behandlung wird in täglichen interdisziplinären Besprechungen erörtert und Änderungen in der Therapie ggf. festgelegt. Die Befunde werden im KIS dokumentiert. Die Patienten haben täglich die Möglichkeit im Rahmen einer freien Visite Probleme mit dem Stationsarzt zu besprechen. In der wöchentlichen Chefvisite wird der Behandlungsfort-schritt überprüft. Im Rahmen des Abschluss Gespräches werden am Tag vor Entlassung die Behandlungsergebnisse durch den Stationsarzt evaluiert und im Abschluss Bericht fest-gehalten. Die Untersuchungsergebnisse der Physiotherapie werden ebenfalls im KIS dokumentiert und in den Entlass Bericht mit übernommen. Die Administrativen Aufgaben werden über das BG Reha Sekretariat erledigt.

8. Einbeziehung der Angehörigen und Bezugspersonen

Das ganzheitliche Rehabilitationsverständnis der Abteilung umfasst auch die Einbeziehung von Angehörigen, sofern der Patient und sein Angehöriger dies wünschen. Die Patienten werden bei der Aufnahme, sofern Angehörige anwesend sind, explizit gefragt, ob diese In-formationen erhalten sollen oder nicht. Die Zustimmung des Patienten ist notwendig und

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muss von diesem ausgesprochen werden. Unter dem Begriff Angehörigen werden Ehepart-ner, Kinder, Lebensabschnittsgefährten oder Lebenspartnerschaften verstanden. Die aktive, partnerschaftliche Einbeziehung des Patienten und seiner Angehörigen mit den persönlichen Erwartungen und Grenzen der Therapiezielfindung im Sinne der Teilhabe er-folgt im Rahmen der ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Anamnesegespräche. In diesem Rahmen werden die Ziele und Vorstellungen des Patienten explizit erfragt, mit den ärztlichen Therapiezielen abgeglichen sowie vorhandene Fähigkeiten und Ressourcen er-fasst um eine eindeutige Formulierung der Ziele abzuleiten. Angehörige erhalten durch den Arzt allgemeine Informationen zum Erkrankungsbild und zu den damit verbundenen Verän-derungen im Lebens- und Arbeitsumfeld des Patienten, so dass ein Verständnis für erkran-kungsbedingte Einschränkungen des Patienten entsteht. Dieses Verständnis befähigt sie, die Patienten bei der Wahrnehmung der Therapiemöglichkeiten zur Erreichung der Arbeits-fähigkeit zu motivieren. Auch bei der Aufrechterhaltung der Nachhaltigkeit spielen die An-gehörigen eine wesentliche Rolle, in dem sie bei Übungen und Wiedereingliederung auch emotional unterstützen. Durch die Erkrankung und der daraus resultierenden physischen und psychischen Belas-tungssituation benötigen Angehörige ggf. Unterstützung bei der Bewältigung. Hierzu wer-den bei Bedarf durch die Ärzte Kontakte zu Psychologen oder Selbsthilfegruppen herge-stellt. Bei besonderer Notwendigkeit besteht die Möglichkeit, Angehörige als Begleitperso-nen mit aufzunehmen. Die Unterbringung wird nach Beantragung durch die BG bezahlt. Die Angehörigen werden im selben Zimmer untergebracht.

9. Qualitätsmanagement

BG-Reha-Leitbild: Der Reha-Bereich der BG Klinik Tübingen verfügt über ein eigenes Leitbild, das unter Ein-beziehung aller Berufsgruppen in Abstimmung mit dem Reha-Bereich der BG Klinik Lud-wigshafen Mitte 2011 erarbeitet wurde. Es nimmt Bezug auf die Inhalte des vorbestehenden Leitbilds der BG Klinik. Das Leitbild der ABRH ist im QM Handbuch hinterlegt und hängt in allen rehabilitationsrelevanten Fachbereichen aus. Organigramm der ABRH: Die Aufbauorgansiation der ABRH und die sich daraus ergebenden Verantwortlichkeiten sind in Form eines Organigramms verbindlich festgelegt. Das Organigramm ist im QM Handbuch hinterlegt. Prozesse der ABRH: Die zentralen Prozesse der ABRH sind in einer Prozesslandkarte dargestellt. Das Doku-ment ist im QM-Handbuch hinterlegt.

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Die Verantwortung für das Qualitätsmanagement des Reha-Bereichs tragen der leitende Arzt der ABRH, die pflegerische Leitung und der Leiter des Therapiebereichs gemeinsam. Sie führen jährlich gemeinsam eine Management-Bewertung für den Reha-Bereich durch, deren Ergebnisse schriftlich dokumentiert werden. Inhalte der Management-Bewertung sind u.a.:

Veränderungen bei externen und internen Rahmenbedingungen, die das Qualitätsma-nagementsystem betreffen

Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen

Ergebnisse von Überwachungen und Messungen - Begehungen - Beschwerdemanagement - Kennzahlen

Auditergebnisse

Kundenzufriedenheit - Patientenzufriedenheitsbefragung - Kontinuierliche Patientenzufriedenheitsbefragung - Mitarbeiterbefragung - Einweiserbefragung

Bewertung der Dienstleister / Qualitätssicherungspartner

Aktualität des QM-Handbuchs

Risikomanagement

Neue potenzielle Chancen zur fortlaufenden Verbesserung

Qualitätsentwicklungsplan – Aufgaben aus der Managementbewertung Die operative Umsetzung geplanter Maßnahmen wird vom Qualitätsmanagement-Beauftragten (QMB) des Reha-Bereichs koordiniert. Die Verantwortung für die operative Umsetzung geplanter QM-Maßnahmen liegt bei den Führungskräften der jeweiligen Berufs-gruppen und Bereiche. Der QMB-Reha ist Mitglied des standortübergreifenden QM-Team. Der QMB-Reha berichtet im Rahmen der Reha-Team-Besprechungen regelmäßig dem Leiter des Reha-Bereichs. Der QMB-Reha wird durch die Unternehmensleitung schriftlich ernannt. Eine Qualifizierung zum Qualitätsmananagement-Beauftragten sowie zur Durchführung interner Audits werden hierfür vorausgesetzt. Zu den Aufgaben des QMB-Reha zählen u.a. der Aufbau sowie die Betreuung und Weiter-entwicklung des QM-Systems des Reha-Bereichs, welches eng mit dem QM-System der BG Klinik verknüpft ist. Die Funktionsbeschreibung für den QMB-Reha ist im QM-Handbuch der BG Klinik im Intranet hinterlegt und kann dort von allen Mitarbeitern jederzeit eingese-hen werden. Die Dokumentenlenkung des Reha-Bereichs unterliegt den Vorgaben des Dokumentenma-nagements des Gesamthauses und ist verbindlich in einer Dienstanweisung geregelt. Die QM-Dokumente des Reha-Bereichs werden in einem separatem QM-Handbuch hinterlegt und für jeden Mitarbeiter jederzeit einsehbar. Alle wesentlichen Prozesse des Reha-

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ABRHAbteilung für Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung Dr. Hofbauer

Konzept Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und

Heilverfahrenssteuerung

Dateiname: ABRH_KO_Einrichtungskonzept.docx

Erstellt von: Dr. B. Hofbauer, Dr. A. Nusche, W. Kösel, U. Römer, H. Volkmer, F. Steur

QReha-Kapitel:

Überarbeitung: 02/2020

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Bereichs und deren Überwachung sind in Form von Prozessbeschreibungen geregelt und abgebildet. Zur Überprüfung der wesentlichen Prozesse des Reha-Bereichs werden jährlich Audits durchgeführt. Innerhalb von drei Jahren werden alle wesentlichen Prozesse des QM-Systems auditiert. Hierzu erstellt der QMB-Reha eine schriftliche Auditplanung. Die Audits werden durch Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation durchgeführt. Die Auditprotokolle werden von der QMB an die Leitung des Reha-Bereichs weitergeleitet. Die Ergebnisse der Audits sind Bestandteil der jährlichen Management-Bewertung. Aus ihnen werden Verbes-serungsmaßnahmen abgeleitet. Alle Mitarbeiter haben im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens die Möglichkeit, Ideen und Verbesserungsvorschläge in das QM des Reha-Bereichs einzubringen. Die Re-gelungen und Formulare des betrieblichen Vorschlagswesens sind Bestandteil des QM-Handbuchs der BG Klinik. Das Verfahren zum betrieblichen Vorschlagswesen ist in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Vorschläge die den Reha-Bereich betreffen werden unter Anderem im Rahmen der Managementbewertung thematisiert. Das Beschwerdemanagement des Reha-Bereichs ist Bestandteil des Beschwerdemana-gements der BG Klinik und im standortübergreifendem Beschwerdemanagementkonzept geregelt. Vorliegende Beschwerden werden von den Bereichsverantwortlichen im Rahmen der Teambesprechungen thematisiert. Nach Möglichkeit daraus Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet. Die Auswertungen des Reha-Bereichs fließen in die jährliche Management-Bewertung ein. Im Rahmen des Qualitätsmanagements der BG Klinik werden regelmäßig Zufriedenheitsbe-fragungen bei Patienten, Mitarbeitern und Einweisern durchgeführt. Die Kundenbefragun-gen sind im standortübergreifenden Kundenbefragungskonzept geregelt. Darüber hinaus findet eine kontinuierliche Patientenbefragung statt. Den Fragebogen „ihre Meinung zählt“ erhalten alle Rehabilitanden ausgehändigt. Alle Befragungen umfassen regelhaft den Reha-Bereich. Es werden separate Auswertungen für den Reha-Bereich erstellt, die an die Lei-tung des Reha-Bereichs weitergeleitet und im Rahmen des regelhaften Besprechungswe-sens thematisiert werden. Befragungsergebnisse sind Bestandteil der jährlichen Manage-mentbewertung und dienen der Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen. Das Fehlermanagement der BG Klinik umfasst:

Regelungen zur Bearbeitung von Haftpflichtfällen

den Umgang mit Behandlungsfehler- und Pflegefehlervorwürfen

Regelungen zum Verhalten nach Unfällen und Verletzungen von Mitarbeitern

Das Critical Incident Reporting System (CIRS) zur Erfassung von Beinahe-Fehlern in Behandlung und Pflege

Dieses Fehlermanagement umfasst auch den Reha-Bereich mit seinen Patienten und Mit-arbeitern.

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Konzept Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und

Heilverfahrenssteuerung

Dateiname: ABRH_KO_Einrichtungskonzept.docx

Erstellt von: Dr. B. Hofbauer, Dr. A. Nusche, W. Kösel, U. Römer, H. Volkmer, F. Steur

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Zudem ist im Reha-Bereich ein offenes Fehler- und Komplikationsmanagementsystem etab-liert. Zum Umgang mit Behandlungsfehler- und Pflegefehlervorwürfen ist eine Prozessbeschrei-bung im QM-Handbuch hinterlegt. Das Vorgehen nach Mitarbeiterunfällen ist im Intranet dargestellt und kann bei den jeweiligen Vorgesetzten und der Firma Präventic abgefragt werden. Der Umgang mit dem CIRS ist im standortübergreifenden CIRS-Konzept geregelt. Aufgetretene Fehler und Komplikationen werden im Rahmen der monatlich stattfindenden Leitungsbesprechungen evaluiert. Die Ergebnisse des CIRS und des Fehlermanagements sind Teil der Management-Bewertung und dienen der Ableitung von Verbesserungsmaß-nahmen.

10. Fortbildung und Weiterbildung

Eine professionelle Rehabilitation stellt hohe Ansprüche an fachliche und soziale Kenntnis-se und Fähigkeiten aller beteiligten Berufsgruppen. Durch regelmäßige in- und externe Fort- und Weiterbildungen wird ein aktueller Wissens- und Kenntnisstand aller ABRH-Mitarbeiter gewährleistet. Für die Planung und Organisation von Fort- und Weiterbildungen ist der Fortbildungsbeauf-trage der ABRH sowie die Fortbildungsbeauftragten und Führungsverantwortlichen der Fachbereiche verantwortlich. Für das Reha-Team wird monatlich eine abteilungsinterne und interdisziplinär besetzte Fortbildungsveranstaltung mit aktuellen rehabilitationsspezifischen Themen angeboten. Der Fortbildungsbedarf wird jährlich durch den Fortbildungsbeauftrag-ten der ABRH ermittelt.

11. Besprechungswesen

Es finden monatlich Leitungsteam-Sitzungen statt. Dieses besteht aus den Leitungen der Physiotherapie und Ergotherapie, der Leitung der EAP, den Oberärzten der Reha, der Sta-tionsleitung der Pflege sowie der ärztlichen Leitung der ABRH und der HPRV und dem QMB. Hierbei werden aktuelle Themen besprochen. Unter Anderem werden nachfolgende Themen besprochen:

Informationen aus anderen Kliniken und Abteilungen der BG Klinik Tübingen

Informationen aus Leitungsgremien (z.B. Klinikkonferenz)

Informationen aus Kommissionen

Finanz- und Leistungszahlen (Controlling-Berichte)

Komplikations-und Fehlermanagement Die Ergebnisse und Informationen aus den Leitungsteam-Sitzungen werden von den Teil-nehmern an die Mitarbeiter der ABRH der jeweiligen Fachbereiche kommuniziert. Bei Bedarf werden einzelne Team Besprechungen (z.B. TOR, EFL, SRA etc.), je nach Auf-gabenbereich durchgeführt.


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