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Einführung StudentInnenrat SUB 16.04.2015. Ablauf der Präsentation 1.Begrüssung 2.Aktivitäten...

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Einführung StudentInnenrat SUB 16.04.2015
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Einführung StudentInnenrat SUB

16.04.2015

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Ablauf der Präsentation

1.Begrüssung2.Aktivitäten der SUB3.Organisation der SUB4.Rechtsgrundlagen5.Geschäftsarten und Handlungsoptionen6.Ablauf Ratssitzung7.Varia

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2. Aktivitäten der sub

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2. Aktivitäten der SUB

•Universitäre Mitbestimmungen–Dachorganisation der Fachschaften–Vertretung in Senat und Kommissionen, Treffen

mit Unileitung etc.•Politische Interessenvertretung

–Kantonal: Positionserarbeitung, Lobbying, Networking (Treffen Regierungsrat), Mobilisierung, Öffentlichkeitsarbeit

–National: Mitarbeit VSS

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2. Aktivitäten der SUB

•Dienstleistungen–Stellenvermittlung (studijob)–Wohnungsvermittlung–Rechtsberatung–Kopieren, Spiralbindung (kostenpflichtig),

Freizeitmaterial•Soziales

–Sozialfonds–Gleichstellung (Womantoring etc.)–Diversitätsfonds (zu gründen)–Mitwirkung VBSL

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2. Aktivitäten der SUB

•Hilfe im Campus Alltag–Tag des Studienbeginns, Starting Days–Studiguide (wird erstellt)–Persönliche Beratung Sekretariat–Unterstützung Gruppierungen

•Kultur–Unifest–Freie Eintritte–SUB-Kultur-Anlässe: Filmreihe–SUB-Medium–Unterstützung von kulturellen Anlässen

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a.Urabstimmungb.Generalversammlungc.StudentInnenratd.Vorstande.Mitarbeitendef.Rekurskommissiong.Fachschaftenh.Fachschaftskonfrenzi.Gruppierungenj.Weitere Organisationen

3. ORGANISATION

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3a. „Stimmvolk“: Urabstimmungen•Art 15 Statuten, Urabstimmungsreglement•Obligatorische Abstimmungen bei Totalrevision Statuten•Referendum gegen Reglements- und Statutenänderungen sowie GV-Beschlüsse: 350 Unterschriften in 30 Tagen•Referendum nicht möglich z.B. gegen politische Positionen oder Finanzbeschlüsse (ausser bei GV-Beschlüssen)!•Initiative (nur für Statutenänderungen!): 750 Unterschriften in 3 Mt.•Letzte Urabstimmung: 2009

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3b. Generalversammlung

•Art. 14, 16-17 SUB-Statuten•„Höchstes Organ der SUB“ (Art. 14)•Vollversammlung aller SUB-Mitglieder•Gleiche Rechte wie SR•Einberufung durch SR, VS sowie FS- versammlungen oder SR-Mitglieder•Kann nur über einberufene Traktanden entscheiden•Beschlüsse unterstehen dem Referendum•Keine GVs seit mindestens zehn Jahren

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3c. SR: Aufgaben

•Aufgaben gemäss Art. 23 Statuten •Wahl von VS und weiteren Gremien•Aufsicht gegenüber diesen Gremien•Gesetzgebung•Finanzkompetenz•Politische Grundsatzentscheide

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3c. SR: Zusammensetzung

•Gewählt bei SR-Wahlen•Nachrücken nach Art. 28- 30 Wahlreglement

– Rücktritt muss vor SR-Versand bekannt gegeben werden. Am Besten Mail an [email protected]

– Zuerst rücken die Nichtgewählten nach– Daher frühzeitig Kontakt zu ihnen suchen!– Sonderregel für „untergetauchte“ Mitglieder (Art. 28

Abs. 3 Wahlreglement)– Bei Nichteinhaltung der Frauenquote: Eintritt für Männer

gesperrt (Art. 30 Wahlreglement)

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3c. SR: SR-Präsidium

•1 PräsidentIn, 1 VizepräsidentIn, je für ein Jahr gewählt•Bestimmt Traktandenliste•Leitet Sitzung, bestimmt Abstimmungsmodus, sorgt für Ordnung im Saal•Weitere Kompetenzen in SR-Reglement•Mit Stundenlohn von 25 Franken entschädigt•Administration der SR-Unterlagen an Hilfskraft ausgelagert (momentan Frida Rüedi)•Genaue Regeln in SUB-Statuten (insb. Art. 20 ff.) sowie Geschäftsreglement (Art. 16-19)

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3c. SR: SR-Kommissionen

•Art. 23-34 SR-GS, Kommissions-Arbeitsrichtlinie•In Reglementen vorgesehene Kommissionen:

• Geschäftsprüfungskommission• Finanzkommission• Vorstandswahlkommission• Kommunikationskommission• Festkommission• Hochschulpolitische Kommission• Sozialfondskommission (Sozialfondsreglement)• SUB-Kultur (SUB-Kultur-Kommissionsreglement)

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3c. SR: SUB-Delegationen

•Vertreten SUB in universitäreren Gremien sowie in weiteren Organisationen (VSS, Bugeno, VBSL)•Solange nicht anders bestimmt (z.B. Senat) alle SUB-Mitglieder wählbar•Sonderregeln für VSS-Delegierte in VSS-Delegiertenrichtlinien•Rechtsgrundlage Art. 30 Statuten, Art. 33 f. SR-GS

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3c. SR: Ad-hoc-Gremien

•SR kann per Motion oder Vorstandsantrag beliebige Gruppen einsetzen•Typischerweise für bestimmte Aufgabe und nur bis zur Erfüllung dieser Aufgaben•Zusammensetzung gemäss Motion•Momentan: Untersuchungskommission Vorstandsüberlastung, Aktionsgruppe Stipendieninitiative, AG Sexismus

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3c.SR: Fraktionen, Politische Gruppierungen•Uneinheitliche Terminologie „Politische Gruppierung“, „SR-Gruppierung“, „Fraktion“, „Partei“•Begriff nirgends definiert•Bestimmen Nachrückende wenn keine ungewählte Kandidierenden vorhanden sind (Wahlreglement Art. 26, 29)•Recht auf Vertretung in Vorstandswahlkommission und Festkommission•Recht auf Fraktionstimeout (SR-GS Art. 49bis)•Bevorzugter Zugang zu Räumlichkeiten

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3d. Vorstand I: Zusammensetzung•Art. 25-29 SUB-Statuten•Von SR in zweiter Sitzung der Legislatur gewählt•Bestätigungswahl nach einem Jahr (Ja-Nein zu dem amtierenden VS)•Ersatzwahl bei VS-Rücktritt (jeweils Apèro!)•Frauenquote: mind. 3 von 7 Mitgliedern•Abwahl per Abberufsantrag möglich (durch mehr als die Hälfte aller SR-Mitglieder)•Regelt Aufgabenverteilung intern selbst

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3d. Vorstand II: Aufgaben + Arbeit•Exekutive der SUB: laufende Geschäfte•Allgemeine Auffangkompetenz•Vorgesetzter der SUB-Angestellten•Vertritt die SUB gegen innen und aussen•Kollegialitätsprinzip•Arbeitsbedingungen in VS-Arbeitsreglement•Entlöhnt zu 1400.- im Monat•VS-Protokolle für alle SUB-Mitglieder einsehbar!•Kein internes Geschäftsreglement!

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3d. Vorstand: Aktuelle Zusammensetzung•Nationale Hochschulpolitik & Rechtliches: Julian Marbach•Kantonale & Universitäre Hochschulpolitik: Julian Sondereggerer•Gleichstellungen, Personal & Kommunikation: Luisa Jakob•Kultur, Dienstleistungen & Information: Marc Schori•Finanzen: Fabienne Hitz•Soziales: Samuel Posselt

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3e. Festangestellte

•SUB kann Mitarbeitende anstellen•Fünf Festangestellte im Monatslohn: Renate Zimmermann (Sekretariat), Thana Nathan (Studijob), Jonas Born (Informatiker), Matthias Ali (Buchhaltung)•Für Festangestellte gilt vom VS abgeschlossener Rahmenarbeitsvertrag (RAV). Letztmals per 1.1.15 revidiert

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3e. Studentische Hilfskräfte•Werden im Stundenlohn von 25.- bezahlt•Arbeitsbedingungen gemäss allgemeinem Arbeitsrecht oder speziellem Reglement•Diverse Personen: Sekretariats-Aushilfe, Geschäftsführung Sozialfonds, Leitung RHD, Koordination Unifest, Womantoring, Aushänge, SR/VS-Hilfskraft •MitarbeiterInnenspiegel mit Angestellten und liegt bei SR jeweils in Papierform auf

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3f. Rekurskommission: Zusammensetzung •Art. 31 f. Stat., Rekurskommissionsreglement•Mindestens 6 Mitglieder, mind. 1/3 pro Geschlecht, mind. 2/3 aus Jur. Fakultät•SUB-Mitglieder und ehemalige aktive SUB-Mitglieder wählbar•Kein anderes Amt in SUB (auch nicht in Fachschaften)•Für Wahl in Rekurskommissionen gelten gleiche Sondernormen wie für Vorstandswahlen (z.b. keine stille Wahl)

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3f. Rekurskommission: Verfahren •Judikative, zuständig für:

–Kompentenzkonflikte SR-Vorstand–Sämtliche Handlungen von SUB-Organen–Fachschaftsentscheide

•Prozessrechtliche Einzelheiten wie Fristen, Beweismittel etc. in ihrem Reglement, teils Spezialregeln in anderen Reglementen•Entscheidet in Dreierbesetzung•Verfahren kostenlos•Weiterer Instanzenzug: Erziehungsdirektion > Verwaltungsgericht Kt. BE > Bundesgericht•Letzter Rekurs 2007 (Wahlen)

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3g. Fachschaften

•Teil der SUB gemäss Universitätsgesetz (Art. 31 Abs. 2) und SUB-Statuten (insb. Art. 9-12)•SUB-Mitglieder automatisch FS-Mitglieder•SUB-Statuten machen Mindestvorschriften zu FS-Organisation (FS-Versammlung und FS-VS)•FS-Statuten von SR zu genehmigen•Finanziert gemäss FS-Finanzierungs-Reglement•FSen können Vorstösse im SR einreichen und drei Fsen eine GV einberufen

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3h. Fachschaftskonferenz

•Art. 12 Statuten•Konferenz aller Fachschaften, eine Stimme pro FS•Mindestens einmal pro Semester, ausserordentlich durch VS oder 3 FSen•Dient hauptsächlich Austausch zwischen SUB und FSen sowie innerhalb FSen•Kann Vorstösse im SR einreichen•SR-Gruppierungen (Fraktionen) könne Delegierte schicken

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3i. SUB-Gruppierungen

•Geregelt in Gruppierungsreglement•Private Organisationen von Studierenden•Recht auf 1000 Kopien, auf Couverts (Unterstützungsreglement 11 II), Raumreservetationen, Platz auf SUB-Homepage•Auftritt in Studiguide, Tag des Studienbeginns•Kein Anrecht auf finanzielle Unterstützung (es gilt Unterstützungsreglement)

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3j. VSS

•Vertritt Studierende auf nationaler und internationaler Ebene•Lobbying und Mitwirkung bei Parlament, Bundesverwaltung und HFKG-Institutionen•Erarbeitetet Grundlagenwissen und politische Positionen •Unterstützt Sektionen•Zweimal jährlich DV, zudem thematische Kommissionen zum Mitwirken

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3j.Weitere Organisationen

•Fakultätskonferenz (Alle FSen einer Fakultät, sehr inaktiv)•Unifest-OK

– von Kultur-VS und Unifest-Koordinator bestimmt – Aufgaben gemäss Unifest-Reglement

•Partnerorganisationen– MVUB (Mittelbauvereinigung– VSBFH (Studierendenvereinigung BFH)– VdS (Studierendenvereinigung PH)– Diverse Partnerorganisationen wie Berufsverbände,

Parteien, Gewerkschaften, etc.

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a.Universitätsgestzb.Universitätsverordnungc.Unistatutd.SUB-Statutene.SUB-Reglemente und andere interne Erlasse

4.RECHTSGRUNDLAGEN

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4a. Oberste Rechtsgrundlage für SUB: Universitätsgesetz Art.31/32Art. 311  Die immatrikulierten Studierenden bilden die Vereinigung der Studierenden. Wer dieser Vereinigung nicht angehören will, teilt dies der Universitätsleitung schriftlich mit.2  Die Vereinigung der Studierenden ist eine öffentlichrechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.3  Sie kann sich in Fachschaften gliedern. Sie kann Mitglied eines schweizerischen Dachverbandes der Studierenden sein.

Art. 321  Die Vereinigung der Studierenden vertritt die auf die Ausbildung bezogenen Anliegen und Interessen der Studierenden. Sie ist dabei parteipolitisch und konfessionell neutral.  [Fassung vom 3. 6. 2010]2  Sie kann den Studierenden und weiteren Angehörigen der Universität Dienstleistungen und kulturelle Veranstaltungen anbieten.3  Die Universität erhebt von den Mitgliedern der Vereinigung der Studierenden eine Gebühr zur Finanzierung der Vereinigung der Studierenden.

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4b. Universitätsverordnung (UniV)

•Vom Regierungsrat beschlossen•Bestimmt Höhe des Mitgliederbeitrags von 21 Franken (Art. 40 Abs. 3 UniV)•Gibt SUB ein Anhörungsrecht beim Numerus Clausus (Art. 16 Abs. 1 UniV)

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4c. Uni-Statut

•Bestimmt, dass Senat SUB-Statuten genehmigen muss (Art. 50 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1 lit. o)•Regelt studentische Mitbestimmung in Gesamtuniversität und Fakultäten•Modalitäten zum SUB-Austritt•Berechtigt SUB, a. o. Senats-Sitzung einzuberufen (Art. 22 Abs. 1)•Verpflichtet SUB, eine kostenlose „Wohn- und Stellenvermittlung sowie eine Rechts- und Sozialberatung“ anzubieten (Art. 50 Abs. 3)

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4d. SUB-Statuten

•Höchster interner Erlass der SUB•Geltende Statuten von 1990, zahlreiche Änderungen seither.•Änderung mit 2/3-Mehrheit des SR (alternativ per Initiative oder GV)•Volksabstimmung nur bei Totalrevision oder Referendum•Müssen vom Senat genehmigt werden

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4d. SUB-Statuten: Inhalt

•Inhalte hauptsächlich zu Zweck, Organisation und Finanzen der SUB•Kenntnisse der SUB-Statuten und Kontrollblick darin lohnen sich•Besonders im Organisationsrecht recht detaillierte Regelungen

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4d. Beispiel : Art. 20 StatutenArt. 2014 Konstituierung StudentInnenrat1 Der SR wird innert 3 Wochen nach den Wahlen vom Vorstand zur konstituierenden Sitzung einberufen. Bis zu diesem Zeitpunkt amtiert der alte SR.2 EinE PräsidentIn, einE VizepräsidentIn werden für ein Amtsjahr im konstituierenden SR bzw. im ersten SR des Kalenderjahres gewählt. Die zwei StimmenzählerInnen werden zu Beginn jeder SR-Sitzung gewählt.

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4e. SUB-Reglemente und andere interne Erlasse•Gültige Versionen in „Amtlicher Sammlung der SUB (ASS)“ auf Internet: http://dev.sub.unibe.ch/de/Ueber-uns/Reglemente•Gültigkeit und Veröffentlichung gemäss Publikationsreglement•Je nach dem vom SR („Gesetzesstufe“) oder Vorstand beschlossen („Verordnungsstufe“, meist in ASS 3.1-3.111)•Bezeichnung („Reglement“/„Ordnung“) nicht ausschlaggebend

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4e. ASS-Erlasse 1 (häufig angewendete fett)1.02     -  Urabstimmungsregelement (Initiativen und Referenden)1.04     -  Rekurskommissions-Reglement (Prozessrechtliche Fragen bei Rekursen)1.110   -  Finanzreglement (Allgemeine Finanzfragen)1.1121 -  Fachschaftsfinanzierungsreglement 1.1122 -  Unterstützungsreglement der SUB (Unterstützung von Anlässen und Aktivitäten)1.1131 -  SR-Reservefonds-Reglement (funktionales Eigenkapital) 1.1132 -  Rechts- und Kampagnenfonds-Reglement (Reserve für Rechtsstreitigkeiten und politische Kampagnen)1.1133 -  Sozialfondsreglement (Grundlage für Sozialfonds)1.1134 -  Darlehen- und Stipendienordnung zum Sozialfonds (Vergabekriterien Sozialfonds)1.1135 -  Diversitätsfondsreglement (zu gründender Diversitätsfonds)1.1136 -  Fachschafts-Fonds-Reglement (Fonds für ausserordnetliche Fachschaftsaktivitäten)

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4e. ASS-Erlasse 2 (häufig angewendete fett)1.21     -  SUB-Kultur-Kommissionsreglement 1.22     -  Unifestreglement (recht detailliert)1.23     -  SUB-Medienreglement

2.010   -  SR-Geschäftsreglement (92 Artikel)2.011   -  SR-Kommissionsarbeitsrichtlinien (für Kommissionsarbeit wichtig)2.012   -  VSS-Delegiertenrichtlinie (VSS-Delegierte)2.02     -  SR-Wahlreglement (SR-Wahlen und Nachrücken)2.03     -  Publikationsreglement (Gültigkeit und Veröffentlichung von Erlassen)

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4e. ASS-Erlasse 3 (häufig angewendete fett)3.01     -  Vorstandsarbeitsreglement (Arbeitsbedingungen Vorstand)3.12     -  Rahmenarbeitsvertrag für Angestellte der SUB (Arbeitsbedingungen Festangestellte3.21     -  Reglement zu Dienstleistungen und Tarifen der SUB (Genaue Dienstleistungen, veraltet)3.22     -  Rechtshilfedienst-Organisationsreglement3.23     -  E-Mail-Versandreglement3.31     -  SUB-Häuschenordnung3.311   -  SUB-Küchenordnung

5.02     -  Gruppierungsreglement (Unterstützungsleistungen an SUB-Gruppierungen)

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a.Parlamentarische Initiativeb.Motion und Postulatc.Interpellation und persönliche Anfraged.Vorstandsvorlagene.Positionspapiere und Resolutionenf.Andere Handlungsoptionen

5. SR-GESCHÄFTE

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5a. Parlamentarische Initiative

•Art. 36bis SR-GS•SR-Mitglieder, FSen, Fachschaftskonferenz•Ändert direkt Reglement oder Statuten•Muss mindestens 10 Tage vor Sitzung (Praxis: bis zum Versand) eingereicht werden, kann nicht nachträglich traktandiert werden•Widerspricht sie höherem Recht, kann SR-Präsidium eine angenommene PI anullieren

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5b. Motion

•Art. 37 SR-GS•SR-Mitglieder, FSen, FS- Konferenz•Verpflichten zuständige Stelle (meist VS) etwas zu tun, oder einen Entwurf für ein SR-Geschäft vorzulegen•Wichtigste und häufigste Vorstossart

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5b. Postulat

•Art. 38 SR-GS•SR-Mitglieder, FSen, FS- Konferenz•Verpflichten zuständige Stelle (meist VS) etwas zu prüfen und einen Prüfungsbericht vorzulegen•Rat kann Motion in Postulat umwandeln (Art. 42 Abs.2 SR-GS)

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5b. Motion und Postulat: Beantwortung•Innerhalb von 2 Monaten zu beantworten(Art. 41 SR-GS)•Rat kann Frist verlängern („Verlängerungsantrag“)•Ist im Vorstoss eine eigene Frist gesetzt gilt diese•Antworten auf Motionen und Postulate können vom Rat zurückgewiesen werden (Art. 55 Abs. 4 + 5 SR-GS)•„Ratsbuch“: Letztes Traktandum für Vorstossantworten und Verlängerunsanträge, Übersichtstabelle über geltende Vorstösse

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5c. Interpellationen

•Statuten Art. 24 Abs. 2•Kann von jedem SUB-Mitglied gestellt werden •Verlangt Auskunft vom VS•Auskunft ist bis zur nächsten SR-Sitzung zu geben•Wird im SR traktandiert•Interpellantin kann sich von Antwort „befriedigt“/ „nicht befriedigt“ erklären•Diskussion nur bei SR-Beschluss

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5c. Persönliche Anfragen

•Art. 38bis SR-GS•„Kleine Anfrage“•Verlangt Auskunft vom VS innerhalb eines Monats•Wird nicht in SR traktandiert und besprochen•Kann in Interpellation umgewandelt werden (Ar. 38bis Abs. 3)

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5d. Vorstandsvorlagen

•Vorstand kann Beschlüsse irgendwelcher Art traktandieren•Er ist nicht an Vorstoss-Formen (Motion, Postulat, Parl. Initiative gebunden)•Kommissionen haben gleiches Recht im Rahmen ihrer Aufgabe•Anders als SR-Mitglieder kann er auch Erlassänderungen nachtraktandieren lassen•Bestimmte Geschäfte sind von Statuen oder Reglementen selbst (z.B. Budget, Jahresrechnung, Jahresbericht, Leistungsvertrag mit SUB-Medium)

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5e. Positionspapiere

•Gewohnheitsrechtliche Form•Halten politische Positionen der SUB fest•Sind für VS in seiner Meinungsäusserung verbindlich•Gelten unbefristet•Zu finden auf HP unter http://dev.sub.unibe.ch/de/Politik/Themen--Positionen/Uebersicht-Positionspapier

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5e. Resolutionen

•Meinungsäusserungen des Rates zu bestimmten aktuellen Themen•Unklar, ob für VS verbindlich, wenn dann aber zeitlich beschränkt•Können mit Feststellungsbeschwerde angefochten werden (Art. 32 Abs. 3 Statuten)

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5f. Andere Handlungsmöglichkeiten•Unverbindliche Frage an VS oder andere Zuständigen: Häufig ist ein Vorstoss gar nicht nötig, wenn man miteinander redet!•Änderungsanträge zu bestehenden Traktanden•Gröbere Massnahmen

– Untersuchung durch GPK– Abwahlanträge– Antrag auf Auflösung und Neuwahl SR– Rekurs– Referendum / Einberufung GV

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a.Einberufung, Beschlussfähigkeit, Traktandenlisteb.Diskussionsgliederung, Änderungsanträgec.Abstimmungen und Wahlen im Ratd.Sitzungsdauer, Sitzungsunterbrechung, Sitzungsende

6. SITZUNGSABLAUF

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6a. Einberufung SR

•Üblicherweise vier Sitzungen pro Semester•Statutarisch vorgeschrieben sind vier Sitzungen pro Jahr•A. o. Sitzung auf Antrag von VS oder einem Viertel SR•Einladung/Versand spätestens acht Tage vor SR•Versand nach Wunsch elektronisch oder Brief

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6a. Traktandenliste I

•Traktanden müssen bis zum ordentlichen Versand (reglementarisch: 10 Tage vorher) eingereicht werden an [email protected]•SR-Präsidium bestimmt Reihenfolge•SR beschliesst verspätete Traktanden oder Änderung Reihenfolge mit 2/3-Mehrheit (Art. 11 SR-GS)•Keine nachträgliche Traktandierungen möglich von Abberufungsanträgen (Art. 44 Abs. 6 SR-GS) oder Parlamentarischen Initiativen (Art. 38bis SR-GS)

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6a. Traktandenliste II

•Blankotraktanden (Nur Namen mit nachgereichten Dokumenten) gewohnheitsrechtlich zulässig, mindestens durch VS•Übliche Reihenfolge (nicht vorgeschrieben):

–Formalien–Mitteilungen VS + Kommissionen–Wahlen–Beschlusstraktanden–Varia/ Diverse Mitteilungen

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6a. Beschlussfähigkeit

•SR ist beschlussfähig, solange die Hälfte der SR-Mitglieder anwesend ist (Art. 22 Abs.1 Statuten, also 20 ohne Vakanzen)•Unentschuldigt Abwesende können mit 10 Franken gebüsst werden•Solange Frauenquote nicht erfüllt, ist SR nicht beschlussfähig•Fällt SR-Mitgliederzahl unter 20 = automatisch Auflösung und Neuwahlen (Statuten Art. 18 Abs. 1 Satz 3)

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6b. Diskussion: Eintretensdebatte•Wenn entsprechender Antrag gestellt•Mögliche Anträge:

–Nicht-Eintreten: Geschäft ist erledigt–Rückweisung zur Überarbeitung–Überweisung an Kommission (auch später als

Änderungsantrag zulässig)•In Eintretensdebatte nur Argumente zum Eintreten zulässig, nicht zum Antragsinhalt selbst

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6b. Änderungsanträge

•An alle Geschäfte können Änderungsanträge gestellt werden, ausgenommen Spezialregelungen (z.B. Leistungsvertrag Medium)•Auch während Sitzung zulässig (solange RednerInnenliste offen)•Achtung! Nur Modifizierungen des ursprünglichen Vorschlags sind zulässig, keine neuen Ideen•Unzulässig sind auch Anträge, das gleiche Problem mit einem anderen Mittel zu lösen•Solche Änderungen müssen per Vorstoss (z.B. Motion) eingereicht werden

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6b. Änderungsanträge: Beispiele

•Beispiel für einen zulässige Änderungsanträge:„Anstatt 3000 Franken 5000 Franken ausgeben“„Der VS soll vor dem Entscheid noch die Kommission konsultieren“ •Beispiele für einen nicht zulässige Änderungsanträge (frei nach Zürcher Beispiel)„Anstatt der im Orignalantrag geforderten Frauenquoten soll eine Gleichstellungskommission eingerichtet werden“

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6b. Diskussion

•Alle SUB-Mitglieder haben Diskussionsrecht (Art. 24 Abs. 1 Statuten)•RednerInnenliste von Präsidium geführt -> geschlechtergetrennt•Wortentzug bei sachfremden (Art. 51 SR-GS) oder beleidigenden Voten (Art. 18 Abs. 1 SR-GS)•Redezeitbeschränkung und Schliessung der RednerInnenliste gemäss Ordnungsantrag

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6b. Ordnungsanträge

•Anträge zum Ablauf der Sitzung •Können jederzeit gestellt werden•Über sie wird ohne Diskussion abgestimmt•Typische Anträge:

–Redezeitbeschränkung (nicht missbräuchlich kurz, d.h. wohl mindestens 30 sec)

–Schliessung der RednerInnenliste (SR-GS 53)–Wiederöffnung der RednerInnenliste (2/3-Mehr!)–Pause

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6c. Abstimmungsmodus

•Präsidium regt Abstimmungsmodus fest•Bei mehreren Änderungsanträgen immer Gegenüberstellung von 2 (NIE Auswahl zwischen mehreren)•Folgende Regeln (Art. 59 SR-GS)

– Zuerst Abänderungsanträge, dann bereinigte Hauptänderungsanträge. Prinzip SR soll nicht für „Katze im Sack stimmen“

– Zuerst SR-Anträge, dann Vorstands- /Kommissionsanträge

– Am weitesten gehende Anträge zuerst (Gewonheitsrecht)

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6c. Abstimmungsform

•Grundsätzlich: Handaufheben•Geheime Abstimmung bei SR-Beschluss•Abstimmung unter Namensaufruf (mit Protokollierung) auf Verlangen von 5 SR-Mitgliedern, SR-Präsidium oder bei Zählproblemen

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6c. Wahlen im SR

•Ausführliche Regelung in Art. 63-74quinquies SR-GS•PräsidentIn wählt mit! •Geheime Wahl, wenn ein SR-Mitglied dies verlangt•Stille Wahl möglich (nicht für VS und Rekurskommission)•Keine Wahl unter Namensaufruf mit Protokollierung•Bei unbegrenzter Mitgliederzahl: Stille Wahl, auf Verlangen Abstimmung über Kandiderende

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6c. Wahlen im SR: Sonderreglen VS und Rekurskommission

•Stille Wahlen nicht möglich•Höheres absolutes Mehr•Rat kann Vakanz wählen (SR-GS 74quater)•Statutarische Regeln für VS-Wahlen

–Alle SUB-Mitglieder wählbar (Art. 28 Abs. 1 Statuten)

–VS-Mitglieder sind einzeln zu wählen (Art. 29 Abs. 1 Statuten)

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6d. Sitzungsdauer und Pausen

•Sitzungsdauer beschränkt auf 4 Stunden d.h. bis 22:30 (SR-GS Art. 15bis,)•SR kann Dauer verlängern für bestimmte Zeit (z. B. 15 min) oder bis zu bestimmtem Traktandum•Pause auf Anordnung des Präsidiums oder nach Ordnungsantrag•Jede Fraktion und der VS haben Anrecht auf ein 5-Minuten-Timeout (Fraktionstimeout, VS-Timeout) pro Sitzung (Art. 49bis SR-GS)

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6d. Sitzungsende

•Sitzung endet, wenn…–….alle Traktanden beendet–….Zeitlimte läuft unverlängert ab–….SR nicht mehr beschlussfähig–…. Sitzung wegen Unruhe aufgehoben(Art. 18

Abs. 2 SR-GS)

•Noch nicht behandelte Traktanden werden automatisch auf nächste Sitzung vertagt


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