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Ein Leitfaden für den schulischen Alltag€¦ · unterschiedlichen Standorten auf. Das bedeutet...

Date post: 02-Aug-2020
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Bezirksregierung Düsseldorf www.brd.nrw.de Ein Leitfaden für den schulischen Alltag Ein schulpflichtiges Kind beruflich Reisender besucht Ihre Schule
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Bezirksregierung Düsseldorf

www.brd.nrw.de

Ein Leitfaden für den schulischen Alltag

Ein schulpflichtiges Kind beruflich Reisenderbesucht Ihre Schule

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Impressum

Herausgeberin:

Bezirksregierung Düsseldorf Dagmar Groß PressereferentinCecilienallee 2 40474 Düsseldorf

Titelbild:

© Thaut Images/Fotolia.com

Stand: Oktober 2020, 2. Auflage

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Inhalt

Vorwort des Abteilungsdirektors 3

Beruflich Reisende in NRW 4

Schulpflicht 4

Schulbesuch 4 – 5

Anmeldung

Stammschule

Stützpunktschule

Schwimmunterricht

Leistungsbewertung 6

Lernstandberichte

Klassenarbeiten

Zeugnisse

Schultagebuch 7

Handreichungen zum Schultagebuch 7

Ansprechpartner 8 – 9

Stammschule/Stützpunktschule

Bereichslehrkräfte

Bereichslehrkräfte der Bezirksregierung Düsseldorf

Schule für Circuskinder 10

Abitur „auf der Reise“ 10

Berufliche Bildung 11

Organisationshilfen 11 – 13

Glossar 14

Rechtsgrundlage 15

Kontakte 15

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Vorwort

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Menschen, die beruflich reisen, halten sich zwangsläufig im Laufe des Jahres an vielen unterschiedlichen Standorten auf. Das bedeutet für die Kinder und Jugendlichen der beruf-lich Reisenden einen häufigen Schulwechsel, welcher für sie selbst und für die Lehrkräfte an den Stand- und Stützpunktschulen eine große Herausforderung darstellt.

Um diese Kinder und Jugendlichen in ihren speziellen Situationen zu unterstützen und zu gewährleisten, dass ihnen ihr Recht auf Bildung ermöglicht wird, ist dieser Leitfaden ent-standen. Nur in der verantwortungsvollen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den beruflich Reisenden, den Lehrkräften und den Bereichslehrkräften der Bezirksregierung kann erreicht werden, dass diese Kinder und Jugendlichen die Unterstützung erhalten, die sie in ihren besonderen Lebenssituationen benötigen.

Es freut mich, dass in diesem Leitfaden viele hilfreiche Informationen zur Unterstützung der Kinder der beruflich Reisenden aufgeführt sind. Ebenfalls sind Ansprechpartner benannt, die Ihnen zu Fragen der Beschulung auf der Reise gerne unterstützend Auskunft geben können.

Für Ihren Einsatz zum Wohle der reisenden Schülerinnen und Schüler spreche ich Ihnen meinen ganz herzlichen Dank aus.

Düsseldorf, den 09.10.2020

Thomas Hartmann

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Beruflich Reisende in NRW

Bei den beruflich Reisenden handelt sich in der Regel um Schausteller, Circusangehörige, Jahrmarktbeschicker, Puppenspieler, Stunt-Show-Betreiber oder Korbmacher und andere Berufsgruppen, die mit ihren Kindern mehrere Monate im Jahr aus beruflichen Gründen landes- bzw. deutschlandweit oder über die Ländergrenzen hinweg reisen. Die ebenfalls reisenden Schifferfamilien wählen für die Beschulung ihrer Kinder in der Regel spezielle Internate.

Die Kinder und Jugendlichen aus beruflich reisenden Familien wechseln in Abhängigkeit vom Reiseverhalten der Familie während der Reisesaison (ca. März/April bis Oktober/ November) häufig, teilweise wöchentlich, die Schule. Für viele Familien verlängert sich die Reisezeit dadurch, dass sie im Winter zusätzlich mehrere Wochen auf Weihnachtsmärkten arbeiten.

Schulpflicht

Die Kinder und Jugendlichen aus beruflich reisenden Familien unterliegen sowohl der allgemeinen, als auch der Berufsschulpflicht (vgl. BASS 15-05 Nr.21). Die besonderen Lebensumstände „auf der Reise“ erfordern jedoch einen sensiblen Umgang bei der Ein- forderung und Überwachung der Schulpflicht. Hier sind auch die sogenannten „Reisetage“ und die unterschiedlichen Schulferienzeiten der Länder zu berücksichtigen. Ziel ist es, ein Höchstmaß an Schulbesuch und effektiver Unterrichtszeit zu gewährleisten.

Schulbesuch

Anmeldung

Reisende Kinder aus NRW sind an einer Stammschule anzumelden. Diese ist in der Regel die Schule des Winterquartiers bzw. des Meldeortes. Die Stammschule stattet die reisen-den Schülerinnen und Schüler mit einem vollständigen Schultagebuch (blauer Ordner und Schultagebucheinlagen) aus.

Stammschule

Die Stammschule führt die Schülerakte, stattet die Schülerinnen und Schüler mit Lern- material aus, erstellt Lernpläne, trägt die Verantwortung für die Erstellung der Zeugnisse und hält während der Reisezeiten Kontakt zu den Familien, den Stützpunktschulen bzw. zu den zuständigen Bereichslehrkräften.

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Stützpunktschule

Die Stützpunktschule ist jede von den Kindern besuchte „Schule auf der Reise“. Sie koope-riert mit der Stammschule und den Bereichslehrkräften, erstellt Lernstandberichte, macht Fördervorschläge und reicht diese zeitnah in Kopie an die Stammschule weiter.

Voraussetzungen und Vorgaben für gelingenden Unterricht in der Stützpunktschule

Im Idealfall ... Davon abweichend ...

bringen die Kinder in ihrem Schultagebuch die Arbeitspläne (Deutsch, Mathematik, Englisch) der Stammschule mit.

Daran sollten sie mit Hilfe Ihrer fachlichen und pädagogischen Unterstützung weiterarbeiten.

liegen diese Arbeitspläne manchmal nicht vor. Dann sind die Lehrkräfte Ihrer Schule gehalten, die Lernstände zu ermitteln, Lernmaterialien bereitzustellen und die Kinder weiter zu fördern.

Auf Wunsch und bei Bedarf erhalten Sie dabei Unterstützung durch die Bereichslehrkräfte.

Über die o.g. Kernfächer hinaus arbeiten die Kinder und Jugendlichen im Fachunterricht der besuchten Klassen oder Lerngruppen mit.

Im Schultagebuch sind die Lernprozesse sowie Hinweise zur Weiterarbeit durch alle unterrichtenden Lehrkräfte verpflichtend zu dokumentieren.

Kopien der an der Stützpunktschule erstellten Lernstandberichtsseiten, sind an die Stammschule zu senden.

Download: Schultagebuch und Handreichungen zum Schultagebuch

Schwimmunterricht

Die Schwimmfähigkeit wird in der Regel im Schultagebuch dokumentiert. Dennoch muss sich jede Schwimm-Lehrkraft vor dem Unterricht ein Bild von der individuellen Schwimm-fähigkeit und dem Schwimmvermögen des Kindes machen

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Leistungsbewertung

Leistungsmessung und Leistungsbewertung erfordern auf Grund der außergewöhnlichen Lernsituation reisender Kinder ein hohes Maß an Sensibilität und Verantwortung. Um diesen Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden, sollten insbesondere die erwor- benen Kompetenzen und Stärken im Fokus der Leistungsbewertung stehen (Stärken- orientierung). Die Verantwortung für die Schullaufbahn liegt im Grundsatz bei der Stamm-schule. Stützpunktschulen übernehmen die temporäre Mitverantwortung. Informationen zu diesem Stichwort finden Sie auch in der „Handreichung zum Schultagebuch“.

Lernstandberichte

Die Lernstandberichte der Stützpunktschulen stellen ein wichtiges Instrument zur Doku-mentation des Lernfortschritts dar und sind wichtiger Bestandteil der Leistungsbewertung. Sie sind von den Lehrkräften der Stützpunktschulen auszufüllen und an die Stammschule weiterzuleiten. Sie sollten Hinweise zum Lernstand bzw. Fördervorschläge enthalten.

Klassenarbeiten

Klassenarbeiten sind, bei sehr enger und verlässlicher Begleitung durch die Stammschule, auch auf der Reise eine mögliche Form der Leistungsfeststellung, aber nicht zwingend not-wendig. Alternative Formen zur Leistungsfeststellung wie mündliche Prüfungen, Referate, die Erstellung von Ergebnispostern, Präsentationen usw. sollten einbezogen werden.

Zeugnisse

Die Stammschule trägt die Verantwortung für die Erstellung der Zeugnisse. Bei Kindern, die reisebedingt eine geringe Unterrichtsteilnahme in der Stammschule vorweisen, kann zur Verlängerung des Beobachtungszeitraumes der übliche Zeugnisausgabetermin verscho-ben werden (vgl. die Ausführungen in der „Handreichung zum Schultagebuch“, S. 18f.).

Grundlagen der Zeugniserstellung sind:

• die Erkenntnisse der Stammschule,

• aussagekräftige Berichte der Stützpunktschulen,

• ggf. Klassenarbeiten und Tests aus Stamm- und Stützpunktschule,

• die fortgeschriebene Dokumentation der Lernentwicklung im Schultagebuch,

• ergänzende Informationen zur Lernentwicklung durch die Bereichslehrkräfte.

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Schultagebuch

DigLu- Digitales Lernen unterwegs

DigLu ist eine online basierte Lernplattform und Schulorganisationssoftware für Kinder be-ruflich reisender Eltern in Deutschland. Ab 2020 startet DigLu in zunächst sechs Bundes-ländern mit einer Pilotphase. In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen und Hessen werden dann ca. 180 Schüler und Schülerinnen über die digitale Schulsoftware DigLu von den beteiligten Lehrkräften begleitet. In den anderen Bun-desländern wird der Schulbesuch weiterhin im Schultagebuch dokumentiert.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.diglu.de und über die zuständigen Bereichs-lehrkräfte.

Das Schultagebuch ist das zentrale Dokumentationsinstrument, in dem die Lehrkräfte an den Stamm- und Stützpunktschulen den Lernprozess fortschreiben müssen. Bitte gewähr-leisten Sie, dass den Unterrichtenden während des Schulbesuchs des reisenden Kindes das Schultagebuch zur Verfügung steht und weisen Sie bitte auf die Dokumentationspflicht hin. Das Schultagebuch oder einzelne Formulare kann unter www.schulministerium.nrw.de oder www.schule-unterwegs.de heruntergeladen werden.

Handreichungen zum Schultagebuch

Umfangreiche Erläuterungen zum Schultagebuch und dem Lernen auf der Reise finden Sie in den Handreichungen zum Schultagebuch. Ebenfalls unter www.schulministerium.nrw.de und www.schule-unterwegs.de.

Quelle: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Herausgeber), Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf

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Ansprechpartner

Stamm- und Stützpunktschule

Um für die reisenden Schülerinnen und Schüler den zeitlich begrenzten Aufenthalt an Ihrer Schule möglichst optimal, effizient und Gewinn bringend zu gestalten, ist es hilfreich, eine feste Ansprechperson für Ihre Schule zu benennen. Sie übernimmt für alle Beteiligten – Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und Bereichslehrkräfte – die Mittler- funktion.Begleitend koordiniert und unterstützt sie die Organisation und Kommunikation nachinnen und außen mit dem Ziel, die reisenden Schülerinnen und Schüler in den SchulalltagIhres Systems zu integrieren.

Bereichslehrkräfte

Die Aufgaben der zuständigen Bereichslehrkraft vor Ort sind die schulische Begleitung der reisenden Schülerinnen und Schüler sowie die Kontaktaufnahme, die Beratung der Eltern und der Schulen. Sie helfen unter anderem bei folgenden Fragen:

• Welche Schule ist zuständig?

• Wie und wo erfolgt die Anmeldung und Dokumentation?

• Wo erhalte ich ein Schultagebuch?

• Wie erstelle ich einen Lernplan?

• Wie kann das Kind gefördert werden?

Außerdem unterstützen die Bereichslehrkräfte auch bei

• Gesprächen und Gesprächsvermittlungen zwischen Lehrkräften und Eltern,

• Schulproblemen und reisebedingten Lernrückständen der reisenden Schülerinnenund Schülern,

• der Schullaufbahnberatung,

• Abschlüssen und beraten bei beruflichen Qualifizierungen.

Die Kontaktdaten der zuständigen Bereichslehrer in Deutschland finden Sie hier:

http://blksuche.genloc.net/.

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Wesel

Malte Wagner0163 [email protected]

Mülheim, Oberhausen, Essen

Patricia Haiduk0178 8223696patricia.haiduk@ bereichslehrer.de

Duisburg

Peter Minga0171 [email protected]

Kleve

Vina Feyen0177 4579667vina.feyen@ bereichslehrer.de

Mettmann, Remscheid, Solingen, Wuppertal

Barbara Eller0151 59846184barbara.eller@ bereichslehrer.de

Neuss, Mönchengladbach

Heike Schikarski0163 [email protected]

Kreis Kleve

Kreis Wesel

Duis-burg

Ober-hausen

MülheimEssen

KrefeldKreis Mettmann

Düssel-dorf

Wuppertal

Rhein-Kreis Neuss

Mönchen-gladbach Solingen

Remscheid

Kreis Viersen

Krefeld, Viersen

Vanessa Feld0173 9945248vanessa.feld@ bereichslehrer.de

Düsseldorf

Daniela Blicke0162 [email protected]

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Die Bereichslehrkräfte der Bezirksregierung Düsseldorf

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Schule für Circuskinder

Die Schule für Circuskinder in Nordrhein-Westfalen (SfC) ist eine staatlich genehmigte private Ersatzschule der Primarstufe und Sekundarstufe I in Ganztagsform mit Sitz in Hilden. Ihr Träger ist die Evangelische Kirche im Rheinland. Grundlegendes Ziel der SfC ist es, das Recht auf Schulbildung von Kindern reisender Zirkus- familien zu verwirklichen. Realisiert wird dies in einem Schulkonzept, das die Lebens- umstände beruflich Reisender berücksichtigt und kontinuierliches Lernen „auf der Reise“ ermöglicht. www.schulefuercircuskinder-nrw.de

Abitur „auf der Reise“

Durch das „Westfalen-Kolleg“, einem Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund, haben reisende junge Erwachsene auch die Möglichkeit, das Abitur „auf der Reise“ zu erlangen. Derzeit bereitet sich die dritte Gruppe Reisender aus Circussen und Schaustellerbetrieben durch „abitur-online“ auf die allgemeine Hochschulreife vor.

Die Aufnahmebedingungen für den Bildungsgang „abitur-online“ sind:

• ein Mindestalter von 18 Jahren beim Eintritt in das erste Semester,

• eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährigeBerufstätigkeit.

Die Bezirksregierung Arnsberg prüft das Vorliegen dieser Voraussetzungen und führt das Zulassungsverfahren mit Blick auf die besonderen Lebensumstände der Reisenden durch. www.westfalenkolleg-dortmund.de

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Berufliche Bildung

Nach der Pflichtschulzeit unterliegen auch die reisenden Jugendlichen der Berufsschul-pflicht.

In Nordrhein-Westfalen gilt sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und besteht auch noch in dem Schuljahr, in dem die oder der Jugendliche 18 Jahre alt wird, fort. Jugend- liche ohne Ausbildungsvertrag müssen zur Erfüllung der Berufsschulpflicht mindestens 560 Stunden Unterricht an einem Berufskolleg nachweisen.

Die Berufskollegs der Stadt Herne halten für die Zielgruppe der reisenden Jugendlichen durch „BeKoSch“ („Berufliche Kompetenzen der Schausteller und Circusangehörigen“) ein spezifisches Berufsschulangebot vor, das sowohl die Erfüllung der Berufsschulpflicht als auch die ungestörte Reisetätigkeit als Schausteller und Circusangehörige ermöglicht.

In einer Kombination aus Blockunterricht in den Wintermonaten und Fernunterricht auf der Reise können die Jugendlichen in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Elektro-, Farb-, und Metalltechnik Zertifikate erwerben. In Verbindung mit dem obligatorischen Unterricht in allgemeinbildenden Fächern ist die Berufsschulpflicht erfüllt.

Kontakt

Franz-Josef Berkenkötter Telefon: 02323 16-2631 Telefax: 02323 16-2738

Informationen zur Berufsschulpflicht und über angebotene Anschlussqualifikationen erhalten Sie unter:

[email protected] www.mulvany-berufskolleg.de www.ebk-herne.de

Organisationshilfen

Die folgenden Checklisten geben Ihnen einen Überblick über notwendige Maßnahmen und Handlungsschritte, die die organisatorischen Anforderungen an die Beschulung reisender Schülerinnen und Schüler im Schulalltag erleichtern.

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Checkliste für die Stammschule

Generell zu erledigen

Die Stammschule nimmt die Aufgabe der schulischen Versorgung reisender Kinder und Jugendlicher in ihr Schulprogramm auf

q

Behandlung des Themas „Reisende Kinder an unserer Schule“ in der Lehrerkonferenz und Benennen einer Betreuungslehrkraft

q

Regelmäßigen Kontakt und Zusammenarbeit mit der zuständigen Bereichslehrkraft

q

Den/die reisende/n Schüler/in mit dem Schultagebuch ausstatten q

Kontinuierliche Pflege der Daten und Formulare im Schultagebuch q

Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer ist über ihre/seine Aufgaben informiert und darauf vorbereitet

q

Stundenplangestaltung:

• Einbeziehen des Kindes in den Förderunterricht ggf.• Einrichtung eines individuellen Förderangebotes während der

Anwesenheitszeiten

q

Vor der Abreise

Gewährleistung der Vorbereitung für den Schulbesuch während der kommen-den Reisesaison:

• Bereitstellung der Lernmaterialien• Erstellung der individuellen Lernpläne insbesondere für die Fächer Deutsch,

Mathematik und erste Fremdsprache

q

Dokumentation des Lernstandes (Lernausgangslage) q

Vervollständigen des Schultagebuches (Formulare) q

Ausfüllen des Schulbesuchskalenders q

Befragen der Eltern nach dem nächstem Standort bzw. Reiseplan q

Information der nächsten Stützpunktschule (Unterstützung durch Bereichslehrkraft)

q

Während der Reise

Kontakt halten zu den Schülerinnen/Schülern, den Erziehungsberechtigten und den Bereichslehrkräften

q

Auswertung der Stützpunktschulberichte q

Quelle: „Leben und Lernen auf der Reise“ Handreichung zum Schultagebuch und zu Fragen der schulischen Bildung der Kinder beruflich Reisender. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Berliner Büro, 10117 Berlin, Taubenstraße 10, Berlin 2012.

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Checkliste für die Stützpunktschule

Generell zu erledigen

Im Jahresarbeitsplan die wiederkehrenden Volksfeste vormerken q

Aufnahme des Themas „Unterricht für reisende Kinder und Jugendliche“ in das Schulprogramm

q

Bestimmen einer Betreuungslehrkraft für reisende Kinder q

Information der Lehrerkonferenz über die Termine q

Kontaktaufnahme mit Bereichslehrkraft q

Bei/nach der Aufnahme

Im Aufnahmegespräch den Abreisetermin abfragen q

Information der Klassenlehr- und Fachlehrkräfte der aufnehmenden Klasse q

Information der zuständigen Bereichslehrkraft q

Falls keine Informationen zum Lernstand der vorherigen Schule bzw. ein Lern-plan vorliegen, Kontaktaufnahme mit Stammschule ggf. durch Unterstützung der Bereichslehrkraft

q

Vor/bei der Abreise

Dokumentation im Schultagebuch

• auf Vollständigkeit überprüfen und ggf. vervollständigen• Angaben zum Lernstand/Förderempfehlung im Lernstandsbericht• Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten

q

Lernstandbericht und Leistungsnachweise an Stammschule faxen (Faxnummer siehe Anmeldeformular)

q

Schulbesuchskalender ausfüllen q

Eltern nach nächstem Standort befragen q

Nächste Stützpunktschule informieren ggf. Unterstützung durch Bereichslehrkraft

q

Das Schultagebuch an die Eltern aushändigen q

Quelle: „Leben und Lernen auf der Reise“ Handreichung zum Schultagebuch und zu Fragen der schulischen Bildung der Kinder beruflich Reisender. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Berliner Büro, 10117 Berlin, Taubenstraße 10, Berlin 2012.

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Glossar

BeKoSch Berufsbildungslehrgänge der Berufskollegs der Stadt Herne für reisende Jugendliche in Nordrhein-Westfalen. Kursangebote im kaufmännischen und gewerblichen Bereich. www.bekosch.de

Bereichslehrkräfte sind Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst unterschiedlicher Schulformen des Landes Nordrhein- Westfalen. Sie organisieren, begleiten und unterstützen die Beschulung von Schülerinnen und Schüler aus beruflich reisenden Familien in Kooperation mit allen Beteiligtenden Lehrkräften der Stamm- und Stützpunkt- schulen und den reisenden Kindern mit ihren Familien.

SfC die Schule für Circuskinder mit Sitz in Hilden ist eine private Ersatzschule der evangelischen Kirche des Rheinlandes. www.schulefuercircuskinder-nrw.de

Schultagebuch ist ein Dokument in Form einer losen, ergänzungsfähigen Blattsammlung, deren Verwendung in allen Bundesländern verbindlich ist. Es dient dem Nachweis des Lernfortschritts und Kompetenzerwerbs sowie der Erfüllung der Schulpflicht der Kinder beruflich Reisender und ist daher von den unterwegs besuchten Schulen sorgfältig auszufüllen. Die Schultagebuchunterlagen und eine zugehörige Handreichung sind digital verfügbar über die Internetadresse des Landes NRW. www.schulministerium.nrw.de

Stammschule auch „Winterschule“ genannt, verwaltet die Stammdaten der Schülerinnen und Schüler, erstellt die Lernpläne für die Reisezeit, schreibt Zeugnisse in Rücksprache mit den Bereichslehrkräften.

Stützpunktschule ist jede von den Kindern besuchte „Schule auf der Reise“. Sie kooperiert mit der Stammschule und den Bereichslehrkräften, erstellt Lernstandsberichte und Förderpläne im Schultagebuch und reicht diese in Kopie an die Stammschule weiter.

Reisetage Reisetage sind die Tage, die für den Abbau, das Umsetzen und den Aufbau gebraucht werden, wenn das Unternehmen von einem zum nächsten Ort wechselt. An diesen Tagen ist für die reisenden Kinder und Jugendlichen der Schulbesuch nicht oder nur eingeschränkt möglich.

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Rechtsgrundlage

Vergl. BASS 15 – 05 Nr. 21 – Auszüge – „Schulische Bildung von Kindern aus Familien beruflich Reisender in Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 14. 10. 2005 (ABl. NRW. S. 411)

Kontakte

Bezirksregierung Düsseldorf Ministerium für Schule und Bildung NRWAm Bonneshof 35 Völklinger Straße 4940474 Düsseldorf 40221 Düsseldorf

www.brd.nrw.de www.schulministerium.nrw.de

Silke vom Bruch Mattias Otto Telefon: 0211 475 5708 Telefon: 0211 5867 3630Telefax: 0211 475 5986 Friedhelm JennessenE-Mail: [email protected] Telefon: 0211 5867 3637

Umfassende Informationsquelle: www.schule-unterwegs.de

Bundesweite Bereichslehrersuche: http://blksuche.genloc.net/

Westfalen-Kolleg – „abitur-online“Weiterbildungskolleg der Stadt DortmundRheinische Straße 6744137 Dortmund

Telefon: 0231 13905 0Telefax: 0231 163991

www.westfalenkolleg-dortmund.de

Berufliche Bildung – BeKoSch Emschertal-BerufskollegMulvany-Berufskolleg Technisch-gewerbliche BeKoSch-LehrgängeWestring 201 Steinstraße 2244629 Herne 44652 Herne

Telefon: 02323 162631 Telefon: 02323 16 3262Telefax: 02323 162738

www.mulvany-berufskolleg.de www.ebk-herne.de

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Notizen:

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Bezirksregierung DüsseldorfAm Bonneshof 3540474 Düsseldorf

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