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2-tägiges Seminar
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STRATUS CONSULTING
UMWELTHAFTUNGS-RICHTLINIE (ELD)
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 1
Fassung: 2015.7.24
Ziel des Seminars
Einen Überblick über die EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) (Environmental Liability Directive – ELD) zu verschaffen.
– Über die allgemeinen Aspekte dieser Richtlinie zu informieren; auf die spezifische Anwendung in einzelnen Mitgliedstaaten wird nicht eingegangen.
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Schwerpunkte des Seminars
Ressourcen-Äquivalenz-Methoden zur Bestimmung des Umfangs und der Art von Sanierungsmaßnahmen
Diskussion von Konzepten zur Verbesserung der Durchführbarkeit von Bewertungen
Diskussion von Fallbeispielen
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Seminarregeln
Stellen Sie jederzeit Fragen
Diskussion ist jederzeit möglich
Das Seminar kann jederzeit an Ihren Informationsbedarf angepasst werden
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Vorläufiger Überblick Tag 1 VORMITTAG
Der Zweck der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (ELD)
Die Richtlinie – vereinfacht dargestellt
Überblick über die ELD – Wie entscheidet man, ob die
ELD auf eine Tätigkeit anzuwenden ist?
– Wie entscheidet man, ob die ELD auf einen Vorfall anzuwenden ist?
– Kosten und Finanzierung Diskussion / Erfahrungsaustausch
AFTERNOON Introduction to Resource
Equivalency Methods
Discussion about applications to Risk Assessment
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Vorläufiger Überblick Tag 2
VORMITTAG
Fragen von Tag 1
Überblick über das ELD-Bewertungsverfahren – Schritt für Schritt-Erläuterung
Diskussion?
NACHMITTAG
Fallstudien-Überblick
Diskussion?
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ZWECK DER RICHTLINIE
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Der Zweck der Richtlinie
Umweltschäden zu verhindern (Art. 5 und 8) und zu beseitigen (Art. 6, 7, 8 und Anhang II) durch einen Rahmen für Umwelthaftung, der auf dem Verursacherprinzip (polluter pays principle) fußt
Rückführung geschädigter Ressourcen und Funktionen in ihren Ausgangszustand
Entschädigung für den zwischenzeitlichen Verlust durch Sanierung
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Kurze Geschichte der Richtlinie Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über die
zivilrechtliche Haftung für die durch Abfälle verursachten Schäden (1989) – Grünbuch (1992) – Weißbuch (2000) – Gesetzesvorlage (2002)
Verabschiedung der Richtlinie durch das Europäische Parlament und den Rat (2004)
– REMEDE (2006)
Drei Änderungen der Richtlinie – Richtlinie 2006/21/EG über die Bewirtschaftung von Abfällen der mineralgewinnenden
Industrie – Richtlinie 2009/31/EG über die geologische Speicherung von Kohlendioxid – Richtlinie 2013/30/EG über die Sicherung von Offshor-Erdöl und -Erdgasaktivitäten
Umsetzung in den Ländern – abgeschlossen 2010
Länderberichte – Ende 2013
Kommissionsbericht
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Das Verursacherprinzip
Betreiber, die einen Schaden oder eine unmittelbar Bedrohung durch einen Schaden verursachen, müssen den Schaden verhindern bzw. beseitigen und die notwendigen Kosten tragen.
Verursacher müssen „Sachleistungen“ erbringen oder deren Kosten übernehmen.
– Alternative finanzielle Entschädigung ist nicht statthaft.
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Was ist zu tun, wenn …?
Die ELD bietet einen Rahmen für die Bewertung und Sanierung von Umweltschäden
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DIE RICHTLINIE – VEREINFACHT DARGESTELLT
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Die ELD in vereinfachter Form
Ein Störfall mit nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ereignet sich
– Zum Beispiel schlägt ein Tank mit gefährlichen Chemikalien leck und Giftstoffe fließen in einen nahegelegenen Fluss.
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Vor der ELD … Der Betreiber (Verursacher) unternimmt
Schritte, um die Umweltverschmutzung zu beenden
– Den leckgeschlagenen Tank instandsetzen
Der Betreiber (Verursacher) unternimmt vielleicht einige Schritte, um kontaminierte Böden oder Sedimente zu sanieren
– Hinzufügen von neutraliserenden Stoffen
– Boden- oder Sedimentaushub
Zahlung von Schadensersatz?
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Vor der Leckage Nach der Leckage
Auswirkungen der Leckage auf die Umwelt
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Vor der Leckage Nach der Leckage Nach der Sanierung
Der Nutzen von Sanierungsmaßnahmen
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Nach der Leckage Nach der Sanierung Vollständige Sanierung
Sanierung saniert die Fischerei nicht vollständig Zusätzliche Maßnahmen sind notwendig
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Die ELD legt Anforderungen an die Sanierung fest
1 Primärsanierung – Minderung der Verschmutzung – Fischpopulationen beginnen, sich zu erholen
2 Ergänzende Sanierung – Zusätzliche Maßnahmen, um die
Fischpopulationen wieder in ihren Ausgangszustand vor der Leckage zu versetzen
2 Ausgleichssanierung – Ergänzende Maßnahmen als Ausgleich für den
zwischenzeitlichen Verlust
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Primärsanierung Sanierungsmaßnahmen sollten:
– Den fortdauernden Umweltschaden beenden, verringern oder auf andere Art abschwächen (Notfallsanierung)
– Die geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder Funktionen wieder in (oder in Richtung auf) ihren Ausgangszustand zurückführen (Sanierung im eigentlichen Sinne)
Natürliche Regeneration kann als eine Ergänzung der Optionen direkter Intervention betrachtet werden
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Ergänzende Sanierung
Erforderlich, wenn durch Primärsanierung die geschädigte Ressource oder Funktion nicht in ihren Ausgangszustand zurückgeführt werden kann
Kann von gleicher oder ähnlicher Art wie die Ressource oder Funktion sein
Kann im Schadensgebiet selbst und/oder außerhalb davon durchgeführt werden
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Zwischenzeitlicher Verlust
Verluste im Zeitraum zwischen dem Beginn des Umweltschadens bis zur Rückkehr der Ressourcen oder Funktionen in ihren Ausgangszustand
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Wird der Ausgangszustand nicht wieder hergestellt, bestehen die Verluste auf Dauer fort.
Erfordert getrennte Entschädigung (Ausgleichssanierung) zusätzlich zur primären oder ergänzenden Sanierung.
0
0,5
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
4,5
Anzahl der Fische
Anzahl der Fische
Zwischenzeitlicher Verlust
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Zwischenzeitlicher Verlust
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“Zwischenzeit-
licher Verlust”
Ausgleichssanierung
Wird als Ausgleich für zwischenzeitliche Verluste durchgeführt.
Die Sanierung kann an einer anderen Art von Ressource/Funktion als der geschädigten ausgeführt werden.
– Ressourcen-Äquivalenz-Methoden werden zum Ausgleich von Verlusten durch Gewinne angewendet.
Die Sanierung kann an einem anderen Ort als dem Schadensort durchgeführt werden.
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“Zwischenzeit-
licher Verlust”
Sanierung gemäß ELD
Mit zunehmender Abweichung vom Ausgangszustand nimmt der zwischenzeitliche
Verlust zu.
Mit Zunahme der zur Rückführung in den Ausgangszustand benötigten Zeit nimmt
der zwischenzeitliche Verlust zu.
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Ausgleichssanierung
Sanierung gemäß ELD
Als Ausgleichssanierung wird die zum Ausgleich für den
zwischenzeitlichen Verlust erforderliche Sanierung bezeichnet, der nicht
durch primäre oder ergänzende Sanierung berücksichtigt wurde.
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“Zwischenzeit-
licher Verlust”
Zwischenzeit-
licher Verlust
„Ressourcen-Äquivalenz-Methode”:
Berechnung oder „Skalierung“ der Ausgleichssanierung für den Ausgleich des
zwischenzeitlichen Verlustes
Sanierung im Sinne der ELD
Ausgleichs-
sanierung
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Anatomie eines Umweltschadens
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Fragen für die Diskussion
Warum ist eine Primärsanierung nicht ausreichend?
Warum sind primäre + ergänzende Sanierung nicht ausreichend?
Wird der Betreiber (Verursacher) bestraft?
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ENTSCHEIDUNG, OB DIE ELD ANZUWENDEN IST: (A) IST SIE IM FALLE DER BETREFFENDEN „TÄTIGKEIT“ ANZUWENDEN? (B) IST SIE IM FALLE DES BETREFFENDEN STÖRFALLS ANZUWENDEN?
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Themenüberblick
Wer ist an dem Vorgang beteiligt – Interessenträger
Welche Ressourcen sind Gegenstand der ELD
Welche Schäden sind Gegenstand der ELD
Welche Tätigkeiten sind Gegenstand der ELD
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Wichtige beteiligte Interessenträger
Zuständige Behörden
Betreiber (Verursacher)
Finanzdienstleister und andere Dienstleister
Betroffene Personen
Andere am Vorgang Beteiligte, die nicht Interessenträger sind, zum Beispiel Experten (Wissenschaftler, Wirtschaftsfachleute und Juristen) und die Öffentlichkeit
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Betroffene Personen Jeder, der …
– … von Umweltschäden betroffen ist oder wahrscheinlich betroffen sein wird, zum Beispiel Anwohner, Vogelbeobachter, Wanderer, Hobbyfischer, Menschen, deren Gesundheit durch Schadstoffe gefährdet sein kann, Menschen mit Verantwortung für Kinder oder ältere Personen, deren Gesundheit gefährdet sein kann
– … sonstige ausreichende Interessen hat oder die Beeinträchtigung eines Rechtes geltend macht, wie zum Beispiel NRO.
Jeder ist eine „betroffene Person“ und kann die zuständigen Behörden über Schadensfälle bzw. unmittelbar drohende Gefahr von Schäden informieren
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© European Commission, eftec, Stratus Consulting
Können durch die Tätigkeit
Ressourcen im Sinne der ELD
geschädigt werden?
Was sind
Ressourcen im
Sinne der ELD? - Geschützte
Lebensräume und Arten
- Gewässer
- Boden
Schädigung geschützter Lebensräume und Arten
Ist nur Gegenstand der ELD, wenn der Schaden „erhebliche nachteilige Auswirkungen in Bezug auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustands ” betroffener Lebensräume und Arten hat (Habitat- und Vogelschutzrichtlinien)
– Bestimmung der Signifikanz
oMessbarkeit
oAnhang I © European Commission, eftec, Stratus Consulting 35
Gewässerschädigung
Jeder Schaden, der gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den ökologischen, chemischen und/oder quantitativen Zustand und/oder das ökologische Potenzial der betroffenen Gewässer hat; ausgenommen sind nachteilige Auswirkungen, die unter Art. 4 Abs. 7 dieser Richtlinie fallen.
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Die ELD und die Wasserrahmenrichtlinie
Die Definition von Gewässern in der ELD fußt auf der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Guter ökologischer Zustand und andere Faktoren gemäß WRRL (Anhang V) sind hilfreich für die Bestimmung der Referenzwerte, die auch im Rahmen der ELD genutzt werden können.
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Schädigung des Bodens
Wenn die Verunreinigung des Bodens eine „erhebliche Gefährdung der menschlichen Gesundheit mit nachteiligen Auswirkungen” hervorruft – kein Bezug zu natürlichen Ressourcen.
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Tätigkeiten gemäß Anhang III
Genehmigung im Rahmen der intergrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (integrated pollution prevention and control – IPPC)
Abfallrechtliche Genehmigung Einleitungen in Gewässer Gefährliche Stoffe Wasserentnahmen (WRRL) GVO Abfalltransport Bergbauabfall CO2-Abscheidung und -speicherung
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Haftungsnormen Verschuldensunabhängige Haftung
– Als risikoreich betrachtete Tätigkeiten Ein Verschulden muss nicht festgestellt werden, um den Betreiber (Verursacher) für die Schäden, die Gegenstand der ELD sind, haftbar zu machen.
– Tätigkeiten, die in Anhang III der ELD aufgeführt sind Verschuldensabhängige Haftung
– Betreiber (Verursacher) ist nur haftbar für die Schädigung geschützter Arten und natürlicher Lebensräume, nicht für sonstige Umweltschäden. Verschulden oder Fahrlässigkeit müssen festgestellt werden.
– Alle nicht in Anhang III aufgeführten beruflichen Tätigkeiten
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 40
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 41
Verschuldens
abhängige
Haftung
IPCC-Genehmigung Abfallrechtliche Genehmigung
Einleitungen in Gewässer
Wasserentnahmen (WRRL)
GVO
Abfalltransport
Bergbauabfall CO2-Abscheidung/-speicherung
Nicht in Anhang III
aufgeführte
Berufstätigkeiten
Boden-
schädigung Gewässer-
schädigung
Verschuldens
unabhängige
Haftung
Schädigung geschützter
Arten und natürlicher
Lebensräume
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Kann sich die Tätigkeit auf
Ressourcen im Sinne der ELD
auswirken?
Nein
Fällt nicht unter die ELD
Ja
Ist die Tätigkeit in Anhang III
der ELD aufgeführt?
Nein
Ja
Verschuldensabhängige
Haftung
Verschuldensunabhängige
Haftung
Maßnahmen zur
Schadensvermeidung
ergreifen
Unterschiedliche Umsetzung
Mitgliedstaaten haben einen Ermessensspielraum bei der Umsetzung einiger Bestimmungen
– Liegt einzelstaatlicher Schutz von Arten vor?
– Nimmt die Einbeziehung von Klärschlämmen zu?
– Haftungsrahmen
oAnhang III - verschuldensunabhängig oder beschränkt
oNicht in Anhang III aufgeführte Tätigkeiten
– Finanzbedarf/Garantien
– Zugelassene Haftungsausschlüsse – z. B. Haftungsausschluss aufgrund des Entwicklungsrisikos
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© European Commission, eftec, Stratus Consulting
Wer tut was? Vor dem Störfall
• Kann Präventivmaßnahmen unterstützen oder ergreifen
• Unterstützt oder verlangt Deckungsvorsorge
Zuständige Behörde
• Kann Maßnahmen zur Risikominderung durchführen
• Kann/muss Deckungsvorsorge veranlassen
Betreiber
• Reaktion auf Anforderungen an-gemessenener Deckungsvorsorge
• Erwägung, Bewertungen potenzieller Risiken, Kosten und Prämien für eine angemessene Deckungsvorsorge durchzuführen
Versicherer
• technische Unterstützung von Maßnahmen zur Minderung des Risikos unmittelbar drohender Schäden
Experten
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ENTSCHEIDUNG, OB DIE ELD ANZUWENDEN IST: (A) IST SIE IM FALLE DER BETREFFENDEN „TÄTIGKEIT“ ANZUWENDEN? (B) IST SIE IM FALLE DES BETREFFENDEN STÖRFALLS ANZUWENDEN?
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Themenüberblick
Welche Störfälle sind Gegenstand der ELD?
Haftungsbefreiungen
Haftungsausschlüsse
„Signifikanz“
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Störfälle
Sind Ressourcen oder Funktionen im Sinne der ELD betroffen?
Liegt der Störfall innerhalb der festgelegten Fristen für die Anwendbarkeit der ELD?
Liegt für den Störfall Haftungsbefreiung vor?
Bestehen für den Störfall Haftungsauschlüsse?
Ist der Störfall „signifikant”?
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Ressourcen und Funktionen im Sinne der ELD
Ressourcen: – Geschützte natürliche Lebensräume und Arten
(Habitat-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie)
– Gewässer (Wasserrahmenrichtlinie)
– Boden (nur im Hinblick auf Gesundheitsrisiken)
Funktionen, die diese Ressourcen erfüllen – Habitate sind Aufzuchtgebiete, Nahrungsquellen, ...
– Raum für Freizeitaktivitäten
– Weitere Funktionen: Gewässerreinhaltung, Hochwasserschutz
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Anwendbarkeitsfristen der ELD Vor dem 30. April 2007, wenn sich der Schaden und
die verursachende Tätigkeit vollständig vor diesem Datum ereignet haben;
Störfälle oder Vorfälle, die 30 Jahre vor Entdeckung des Schadens stattgefunden haben.
Kostenerstattung durch die zuständige Behörde ist nur dann möglich, wenn nicht mehr als 5 Jahre seit Abschluss der vorbeugenden Maßnahmen oder Sanierungsmaßnahmen vergangen sind oder die verantwortliche Partei ermittelt worden ist, je nachdem, was zuletzt eingetreten ist.
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Haftungsbefreiungen
Geltungsbereich internationaler Übereinkommen, des Euratom-Vertrages
Bewaffneter Konflikt, Feindseligkeiten, Bürgerkrieg oder Aufstand
Ein außergewöhnliches, unvermeidliches und unaufhaltbares Naturereignis
Aktivitäten, die hauptsächlich der nationalen Verteidigung oder der internationalen Sicherheit oder dem Schutz vor Naturkatastrophen dienen
Diffuse Umweltverschmutzung, sofern kein (vermuteter) ursächlicher Zusammenhang besteht
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Haftungsausschlüsse
Ausschluss der Haftung Dritter
Haftungsausschluss bei pflichtgemäßer Auftragserfüllung
Haftungsausschluss durch genehmigten Normalbetrieb
Haftungsausschluss aufgrund des Entwicklungsrisikos
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 51
Ausschluss der Haftung Dritter, Haftungsausschluss bei pflichtgemäßer
Auftragserfüllung
Wenn der Betreiber nachweist, dass
– der Schaden von einer dritten Partei verursacht wurde (vorausgesetzt, angemessene Sicherheitsvorkehrungen wurden getroffen), oder
– wenn der Schadensfall infolge der Einhaltung einer behördlichen Verfügung oder Anweisung eintrat, sofern diese Verfügung nicht Reaktion auf eine Emission bzw. einen Störfall war, das durch die Tätigkeiten des Betreibers verursacht worden war.
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 52
Haftungsausschluss durch genehmigten Normalbetrieb
Gilt im Falle einer Emission oder eines
Störfalls, der ausdrücklich im Rahmen der
geltenden nationalen Gesetze und
Vorschriften zugelassen und in völliger
Übereinstimmung mit den genehmigten
Bedingungen eingetreten ist.
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 53
Haftungsausschluss aufgrund des Entwicklungsrisikos
Gilt im Falle einer Emission oder Tätigkeit oder jeglicher Art der Nutzung eines Produktes im Verlauf einer Tätigkeit, für die der Betreiber glaubhaft machen kann, dass sie nach dem Stand des wissenschaftlichen und technischen Wissens zum Zeitpunkt der Emission bzw. Tätigkeit nicht als potenziell umweltschädigend galt.
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Signifikanter Schaden – allgemeine Regeln
Fallspezifisches Vorgehen
Entscheidungen mit Bezug auf einschlägige Richtlinien und einzelstaatliche Gesetze
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Bestimmung von Signifikanz
Messbarer und besonders großer Schaden – „groß“ ist fallspezifisch
Anhang I – Kriterien für die Schädigung der biologischen Vielfalt
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 56
Allgemeine Bestimmung von Signifikanz
Regulatorische Signifikanz
Soziale Signifikanz
Biologische Signifikanz
Statistische Signifikanz
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© European Commission, eftec, Stratus Consulting
Nein
Ja
Ist eine Ressource oder Funktion im Sinne der ELD geschädigt oder
bedroht?
Nein
Ja
Hat sich die Bedrohung/der
Schaden innerhalb der Anwendbarkeitsfristen
der ELD ereignet?
Nein
Ja Gelten
Haftungsbefreiungen oder –ausschlüsse im
Sinne der ELD?
Ist die Bedrohung
oder der Schaden
signifikant?
Nein
Ja
Die ELD ist anzuwenden. Alle von den haftenden Parteien
zu ergreifenden Maßnahmen
Nicht Gegenstand der ELD,
könnte allerdings Gegenstand
anderer nationaler oder
internationer
Rechtsvorschriften sein.
Wer tut was? Nach dem Störfall
Zu unterscheiden ist zwischen
– Zeitpunkt der Feststellung einer unmittelbaren Bedrohung
– Zeitpunkt der Feststellung eines Umweltschadens
Zuständige Behörde und Betreiber: Pflicht zu handeln
Versicherer, Experten: keine Pflicht, aber mögliche Beteiligung
Betroffene Personen: keine Pflicht, aber ihr Recht
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© European Commission, eftec, Stratus Consulting
Wer tut was? Nach dem Störfall
• Bewertung, Überprüfung und Kontrolle der unmittelbaren Bedrohung bzw. Schadensbewertung und Wahl, Planung und Durchführung der Sanierungmaßnahmen
• Überwachung der Ergebnisse
Sonstige Experten
• Unverzügliche Einleitung von Schritten, um den Störfall zu beenden und weiteren Schaden zu verhindern. Unverzügliche Benachrichtigung der zuständigen Behörde über den Schaden oder die Bedrohung.
• Unverzügliche Benachrichtigung der zuständigen Behörde über den Schaden oder die Bedrohung.
• Beginn der Durchführung (oder Finanzierung) aller notwendigen Sanierungsmaßnahmen gemäß den Anweisungen der zuständigen Behörde.
• Übernahme der entsprechenden Kosten gemäß Forderung
Betreiber
• Entscheidung, ob der Störfall Gegenstand der ELD ist
• Falls ja, Emitllung der (des) haftenden Betreiber(s) und Feststellung der Haftungsart
• Zusammenarbeit mit dem (den) Betreiber(n), um sicherzustellen, dass präventive Maßnahmen und Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden
• Forderung der Erstattung notwendiger Kosten von dem (den) Betreiber(n) – sofern die zuständige Behörde die Sanierungsmaßnahmen durchführt (Kostenzuweisung im Falle der Haftung mehrerer Parteien)
• Überwachung des Instruments der Deckungsvorsorge
Kontrolle durch die zuständige Behörde
• Beitrag zur Bewertung des Schadens und der Sanierung
Versicherer
Die allgemeine Rolle der zuständigen Behörden bei der Umsetzung
Berichterstattung der Mitgliedstaaten über ihre Erfahrungen mit der ELD an die Kommission spätestens bis zum 30. April 2013.
Bericht und Auswertung der Kommission verzögern sich.
Den Mitgliedstaaten steht frei, ein nationales Berichterstattungssystem und eine Datenbank für Fälle mit Bezug zur ELD einzurichten.
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KOSTEN UND FINANZIERUNG
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 62
Themenüberblick
Welche Kosten sind einzubeziehen?
Deckungsvorsorge
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Mit Umwelthaftung verbundene Kosten im Rahmen der ELD
Kosten der Bewertung von Umweltschäden (oder der unmittelbaren Bedrohung durch solche Schäden) und der Entwicklung und Auswahl von Sanierungsoptionen
Kosten der Datenerhebung und -auswertung, sonstige allgemeinen Kosten, Überwachungskosten
Administrative, juristische und Vollzugskosten
Sämtliche Kosten der Durchführung der Sanierung
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 64
Kosten der Sanierungsdurchführung
Planung (einschließlich wissenschaftlicher und technischer Planung, Genehmigungen, Überwachung, Probennahme und sonstige Planungskosten)
Grundstückserwerb (sofern notwendig)
Umsetzung
Betrieb und Instandhaltung, einschließlich Überwachung und flexiblem, auf Leistungskriterien fußendem Management
Verwaltung und notwendige Kontrolle durch die zuständige Behörde
Ausfallvorkehrungen
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 65
Unverhältnismäßig hohe Kosten Bestimmte Sanierungskosten können als
unverhältnismäßig hoch für einen Schadensfall angesehen werden
Def.: Sanierungskosten >>> Nutzen … ALLERDINGS:
– Der Grad, in dem die Kosten der Sanierung deren Nutzen übersteigen, ist nicht definiert.
odie Spanne, um die die Kosten den Nutzen übersteigen, muss erheblich sein
– Keine Begrenzung auf bezifferbare Kosten und Nutzen
Weitere Arbeit hierzu betrifft die Wasserrahmenrichtlinie
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 66
Deckungsvorsorge
Versicherung (verschiedene Formen zivilrechtlicher Haftung oder von Umwelthaftpflichtversicherungen);
Bankbürgschaften
Andere marktwirtschaftliche Instrumente wie z. B. Fonds, Bonds, usf.
Die Mitgliedstaaten verlangen unterschiedliche Formen der Deckungsvorsorge. – Die Mehrzahl stützt sich auf zivilrechtliche
Haftungsysteme
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DISKUSSION?
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 68
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ANSCHAULICHE BEISPIELE
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 69
Analysen zur Umwelthaftung: Einige anschauliche Beispiele
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 70
Pipeline-Leckage
Eine über einen Fluß geführte Pipeline bricht. Austretendes Öl gelangt in den Fluss.
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 71
Pipeline-Leckage Auswirkungen auf die Vegetation längs des
Flusses
Auswirkungen auf Fische und wildlebende Tiere
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 72
Pipeline-Leckage
Bestimmung nachteiliger Auswirkungen – Ölverschmutzte Vegetation an den Flussufern
oBeobachtungen/Kartierung
– Tote Fische oBeobachtungen oBerechnung der Gesamtzahl anhand der
„Aufdeckungsrate“
– Ölverschmutzte Vögel oBeobachtungen oAufdeckungsrate o Sterblichkeitsrate
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 73
Pipeline-Leckage
Primärsanierung
– Beseitigung der ölverschmutzten Vegetation
– Versuch, die ölverschmutzten Vögel zu reinigen
– Versuch, das Öl aus dem Gewässer und den Uferzonen zu entfernen
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 74
Pipeline-Leckage: Primärsanierung
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 75
Pipeline-Leckage: Primärsanierung
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 76
Betreiberhaftung?
Primärsanierung wurde durchgeführt
– Haben sich die Ressourcen regeneriert und den Ausgangszustand wieder erreicht?
Kann zusätzliche Sanierung durchgeführt werden?
– Ergänzend Sanierung
– Ausgleichssanierung
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 77
Gibt es einen zwischenzeitlichen Verlust?
Gewässer – Natürliche Regeneration in verhältnismäßig kurzer Zeit
Ufersedimente – Öl bleibt über Jahre in nicht sanierten Sedimenten
vorhanden
Vegetation – Zeitraum für das Nachwachsen der Vegetation
Wildlebende Tiere – Zeitraum, in dem Fische und Vögel sich wieder
vermehren und Populationen bilden
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 78
„Ressourcen-Äquivalenz-Methode”: Berechnung oder „Skalierung“ der Ausgleichssanierung
für den Ausgleich des zwischenzeitlichen Verlustes
Bei zwischenzeitlichem Verlust:
Ausgleichssanierung
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 79
Ausgleichs-
sanierung
“Zwischenzeit-
licher Verlust”
Ergänzungs-/Ausgleichssanierung durchgeführt
Verbesserung des Flusslebensraums an anderer Stelle
– Saniert die Vegetation
– Kommt Fischen & Vögeln zugute
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 80
Ausgleichssanierung
Verbesserung der Bedingungen für den Vogelnestbau
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 81
Fischsterben
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 82
Fischsterben Bürger informieren über tote Fische in einem Fluss
Wie viele sind betroffen?
– Wie viele wurden gezählt?
– Wahrscheinlichkeit der Aufdeckung
– Betroffenes Gebiet?
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 83
Fischsterben
Welche Arten (in welchem Alter) sind betroffen?
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 84
Fischsterben Todesursache?
– Krankheit – Niedriger Sauerstoffgehalt – Hohe Gewässertemperatur – Toxische Chemikalien – Toxische Algen
Bestimmung der Ursachen – Gewässerproben – Bestimmung der Krankheit – Zeitlicher Ablauf – Sonstige Beobachtungen
Ermittlung des verantwortlichen Betreibers (Verursachers)
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 85
Fischsterben
Wie soll mit den geschädigten Fischen umgegangen werden?
– Primärsanierung
Zwischenzeitlicher Verlust?
– In welchem Zeitraum können die Fischbestände im Fluss wiederhergestellt werden, auf der Grundlage von Informationen über:
odie Anzahl der toten Fische
oderen Alter
odie betroffenen Arten
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 86
Fischsterben
Ausgleichssanierung für den Fischverlust?
– Verbesserungen des Flusslebensraums?
– Bestandsmehrung aus Fischaufzuchtanlagen?
– Minderung anderer Gründe für die Sterblichkeit?
oKontrolle der Nährstoffe?
oErosionsschutz?
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 87
Schritte der Schadensbewertung
Bestimmung der Art nachteiliger Auswirkungen
Bestimmung des Umfangs nachteiliger Auswirkungen
Bestimmung des Zeitraums nachteiliger Auswirkungen
Berechnung des zwischenzeitlichen Verlusts
Bestimmung der Sanierungsoptionen
WIEVIEL SANIERUNG IST NOTWENDIG?
– Berücksichtigung der Nutzung durch den Menschen
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 88
Das ELD-Bewertungsverfahren
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 89
Sollte eine Bewertung im Sinne
der ELD durchgeführt werden?
Bestimmung und Bezifferung von
Art und Umfang des
Umweltschadens
Bestimmung und Bezifferung des
Sanierungsnutzens
Sicherstellung, dass die Vorteile
der Sanierung den Schaden
ausgleichen
Entwicklung von Plänen für die
Fortschrittsüberwachung und
Berichterstattung
Re
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1: Vorläufige Bewertung: Ist ELD anzuwenden / in welchem Umfang?
2: Ermittlung und Bezifferung der ‘Belastungen’: Typen und Umfang des Schadens
3: Ermittlung und Bezifferung des ‘Nutzens’: Nutzen der Sanierung
4: Abwägung Sanierungsmaßnahmen & Ausgleichssanierungsmaßnahmen, so dass Vorteile die Schäden aufheben
5: Überwachung und Berichterstattung: Pläne zur Überwachung
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STRATUS CONSULTING
EINFÜHRUNG IN DIE METHODEN ZUR BESTIMMUNG DER GLEICHWERTIGKEIT VON RESSOURCEN ZUM ZWECK DER KOMPENSATION (RESSOURCEN-ÄQUIVALENZ)
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 90
Themenüberblick
Allgemeine Grundlagen
Begriffsbestimmungen
Formen der Äquivalenz-Analyse
Verfahrensschritte
Einfaches Beispiel
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 91
Ressourcen-Äquivalenz-Analyse: Allgemeine Grundsätze
Schadensausgleich erfolgt durch Sanierung des Lebensraumes/der Ressource.
Die Äquivalenz-Analyse ermöglicht die Berechnung des Umfanges von Lebensraum/Ressourcen, die geschaffen oder gestärkt werden müssen, um im Laufe der Zeit gleichwertige natürliche Ressourcen oder Funktionen zu bieten wie die zuvor geschädigten.
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 92
Kurzer Überblick über die Äquivalenz-Analyse
In den USA entwickelte Methode für den Schadensausgleich
Verluste aus Schäden werden als „Soll“ bezeichnet
Wertzuwächse durch Sanierung werden als „Haben“ bezeichnet
Methodenbezeichnungen: „habitat equivalency analysis“ (HEA) oder „resource equivalency analysis” (REA)
– Äquivalenz-Analyse (value equivalency analysis - VEA)
Wurde in den USA bei zahlreichen verschiedenartigen Störfällen angewendet
– Internationale Anwendung
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 93
Verluste durch
Umweltschäden
Wertzuwächse durch
Sanierungsmaßnahmen =
Begriffe der Äquivalenz-Analyse
Funktionen – Die Funktionen der geschädigten Ressource, die Grundlage der
Äquivalenz-Analyse sind, für die Ökologie oder den Menschen
Soll – Der Umfang des Schadens über längere Zeit; Soll-Bezugsgröße ist der
Ausgangszustand (Baseline).
Ausgangszustand (Baseline) – Bedingungen, die ohne den Schadensfall vorliegen würden.
Zwischenzeitlicher Verlust – Der Gesamtschaden im Zeitraum vom Eintreten des Störfalls bis zum
Abschluss der ergänzenden Sanierung/Ausgleichssanierung Haben
– Der durch ein Sanierungsprojekt entstandene Nutzen
Metrik – System zur Messung von natürlichen Ressourcen oder Funktionen, das
zur Soll- und Haben-Berechnung verwendet wird
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Äquivalenz erfasst die Unterschiede in Bezug auf …
… den Schaden ab Störfalleintritt gegenüber dem durch die Sanierung entstandenen Nutzen
… den Grad des Schadens (häufig bezogen auf eine Maßeinheit) verglichen mit dem Grad des Sanierungsnutzens (ebenfalls auf eine Maßeinheit bezogen)
… die Art der geschädigten Ressource oder Funktion und die Art der sanierten Ressource oder Funktion.
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Formen der Äquivalenz-Analyse
Ressourcen-Äquivalenz (resource-to-resource)
Habitat-Äquivalenz (service-to-service)
Wert-Äquivalenz (value-to-value)
Wert-Äquivalenz (value-to-cost)
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Ressourcen-Äquivalenz
Verluste durch Umweltschaden werden in Form von Ressourceneinheiten ausgedrückt (z. B. Anzahl der Fische oder Vögel); entsprechendes gilt für Wertzuwächse durch Sanierung.
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Habitat-Äquivalenz
Verluste durch Umweltschäden und Wertzuwächse durch Sanierung werden in Bezug auf ein Habitat ausgedrückt und durch die Sanierung eines ähnlichen Habitats ausgeglichen;
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Wert-Äquivalenz (value-to-value)
Verluste durch Umweltschäden und Wertzuwächse durch Sanierung werden in monetärem Wert ausgedrückt.
– Wirtschaftlicher Gesamtwert:
oNutzung der Ressource / Funktion durch den Menschen
oWertschätzung der Ressource / Funktion, unabhängig von ihrer Nutzung
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Wert-Äquivalenz (value-to-cost)
Verluste durch Umweltschäden werden in monetärem Wert ausgedrückt; der geschätzte monetäre Schaden wird als Budget für Sanierungsmaßnahmen veranschlagt.
Der Nutzen durch Sanierung wird bei dieser Option nicht bewertet.
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Wahl der Äquivalenz-Analyse
Rangfolge der ELD:
– Ressourcen-Äquivalenz (resource-to-resource)
– Habitat-Äquivalenz (service-to-service)
– Wert-Äquivalenz (value-to-value)
– Wert-Äquivalenz (value-to-cost)
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Wert-Äquivalenz ist vorzuziehen, wenn folgende Fragen mit JA zu beantworten
sind:
Unterscheiden sich die geschädigten Ressourcen in ihrer Art von den (ergänzend oder durch Ausgleich) sanierten Ressourcen?
Müssen ihrer Art nach unterschiedliche Ressourcen oder Funktionen als Ausgleich für Umweltschäden saniert werden, falls Sanierung nicht als „Sachleistung“ durchführbar ist?
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Wert-Äquivalenz ist vorzuziehen, wenn folgende Fragen mit JA zu beantworten
sind:
Unterscheiden sich die geschädigten Ressourcen hinsichtlich ihrer Qualität von den (ergänzend oder durch Ausgleich) sanierten Ressourcen?
Ist das Ausmaß des Schadens so groß, dass die notwendigen Annahmen von Habitat-Äquivalenz und Ressourcen-Äquivalenz nicht vertretbar sind?
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Wert-Äquivalenz ist vorzuziehen, wenn folgende Fragen mit JA zu beantworten
sind:
Sind infolge des Schadens wichtige Funktionen für die Nutzung durch den Menschen verloren gegangen?
Liegt das Gebiet, in dem die Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, ausreichend weit vom Schadensgebiet entfernt, sodass Wert-Äquivalenz in Betracht gezogen werden sollte?
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Äquivalenz-Analyse: Grundlegende Schritte
Dokumentation und Bezifferung des Schadens – Was wurde geschädigt? – Wie groß ist der Schaden?
o Auswahl eines Maßzahlsystems (Metrik) zur Beschreibung des Schadens
– Wie lange wird der Schaden voraussichtlich andauern?
Bestimmung und Bewertung von Sanierungsoptionen
– In welchem Umfang lässt sich mit der Sanierung eine ökologische Verbesserung erzielen?
o Messung mit der zur Schadensbeschreibung gewählten Metrik
– Wie schnell wird sich die Ressource regenerieren?
– Wie lange wird der Nutzen andauern?
Skalierung des Sanierungsprojekts für den Schadensausgleich
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Dokumentation und Quantifizierung des Schadens
Bestimmung der geschädigten Arten von Habitaten, Flora und Fauna oder Ressourcenfunktionen
Bestimmung mindestens einer Metrik
Bestimmung des Schadensumfangs anhand von Faktoren wie z. B.
– Bereich des geschädigten Habitats/der geschädigten Ressource; Populationsrückgang; Rückgang der Biodiversität usf.
– Schwere der Schädigung (z. B. 50 % Verlust)
Bestimmung der Schadensdauer
– Wird Primärsanierung durchgeführt?
– Werden die Funktionen in ihren Ausgangszustand (Baseline) zurückkehren?
– Dauer des Regenerationsprozesses
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Bestimmung und Bewertung von Sanierungsoptionen
Welche Arten von Sanierungsprojekten könnten durchgeführt werden, um Funktionen zu ersetzen, wiederherzustellen oder zu stärken, die den durch Umweltschaden verlorenen Funktionen ähneln?
Welches Haben wird durch die Sanierungsprojekte generiert?
Wieviel Zeit wird für die Umsetzung der Sanierungsprojekte benötigt?
Wie lange dauert es nach der Umsetzung, bis die Projekte ihre maximale Wirkung erzielen?
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Skalierung der Sanierung für den Schadensausgleich
Berechnung des diskontierten Gesamtsolls zur Darstellung des (vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen) zwischenzeitlichen Verlustes seit Störfalleintritt
Berechnung des diskontierten Gesamthabens zur Darstellung des Sanierungsnutzens
Skalierung der Sanierung, sodass die gesamten diskontierten Funktionsverluste auf der Sollseite gegenüber den diskontierten Funktionszuwächsen auf der Habenseite gleich sind
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Einfaches Beispiel: Schadensfall in einem Feuchtgebiet
Ein Feuchtgebiet ist geschädigt; die Folge: Verlust von Funktionen des Lebensraumes
Soll:
– Hektar geschädigte Fläche x % Funktionsverlust
– Multiplikation mit der Anzahl der Schadensjahre und Einrechnung des Diskontierungsfaktors zur Berechnung des aktuellen Schadenswertes
Haben:
– Wie hoch muss der Betrag der Ausgleichssanierung sein, um gleichwertige ökologische Funktionen sicherzustellen?
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Beispiel Feuchtgebiet – Soll Was für ein Schaden ist entstanden?
– Ökologische Funktionen des Feuchtgebietes o Artenvielfalt, Räuber-Beute-Beziehungen, Lebensraum,
geschützte Arten, usf.
Welche Metrik ist anzuwenden?
– Weil in diesem einfachen Beispiel das gesamte Feuchtgebiet geschädigt ist, wird eine Habitat-spezifische Metrik gewählt; gemessen wird der prozentuale Anteil der natürlichen Feuchtgebietsarten an der Pflanzendecke.
Welches Niveau haben die Funktionen gemäß der metrischen Messung?
– Null (keine Pflanzendecke)
– 100 % Funktionsverlust (Bezugsgröße: ein normales Feuchtgebiet in dieser Region)
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Beispiel Feuchtgebiet – Soll
Wie groß ist die geschädigte Fläche ?
– Annahme: 10 ha
Aktuelle Höhe des Solls ?
– 10 ha x 100 % Funktionsverlust = 10 „Funktions-Hektar“ Soll
– Hätte der Schaden zu einem Funktionsverlust von 50 % geführt, gälte entsprechend: 10 ha x 50 % Funktionsverlust = 5 „Funktions-Hektar“ Soll
Wie lange wird der Schaden andauern ?
– Annahme: 10 Jahre (von heute an) – die Regeneration beginnt in 5 Jahren
Zwischenzeitlicher Verlust ?
– 10 Funktions-Hektar Soll über 10 Jahre
– Wie hoch ist der aktuelle Verlustwert in diesem Zeitraum ?
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Beispiel Feuchtgebiet – Soll Diskontierter zwischenzeitlicher Verlust?
– Umrechnung auf den aktuellen Wert mithilfe eines Diskontierungsfaktors
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Diskontierungsfaktor
(bei 3 %)
geschädigte Ha geschädigte Ha
zu aktuellem Wert
1,00 10 10,00
0,97 10 9,71
0,94 10 9,43
0,92 10 9,15
0,89 10 8,88
0,86 8 6,90
0,84 6 5,02
0,81 4 3,25
0,79 2 1,58
0,77 0 0,00
63,93
Summe der aktuellen geschädigten Fläche in Hektar
(diskontierte Hektar-Funktionsjahre):
Beispiel Feuchtgebiet – Haben Bestimmung von Sanierungsalternativen
– Annahme: Wiederherstellung des Feuchtgebietes
o Ausgangspunkt: ein partiell funktionierendes Feuchtgebiet; Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen, um die Funktionsfähigkeit des Schadensgebietes von 50 % auf 100 % zurückzuführen.
– Ähnliches Habitat, ähnliche ökologische Funktionen, in der Nähe gelegen
– Projekte sind durchführbar, von der zuständigen Behörde und der Öffentlichkeit erwünscht und können begonnen werden
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 113
0
20
40
60
80
100
120
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Jahre nach der Sanierung
Serv
ice in
%
Beispiel Feuchtgebiet – Haben Bestimmung der diskontierten Hektar-Funktionsjahre auf der Haben-
Seite, die durch jeden Hektar neu geschaffenen Feuchtgebietes zustande kommen
Wie groß ist der Funktionszuwachs? Wann ist die vollständige Regeneration erreicht? Für welchen Zeitraum sind die Funktionen gewährleistet?
– Gleiche Metrik ist anzuwenden!
– Annahme: 50 % Funktionszuwachs
– Lineare Regeneration über 10 Jahre
– Die Funktionen werden 100 Jahre lang efüllt.
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Beispiel Feuchtgebiet – Haben Jeder Hektar sanierten Feuchtgebietes generiert ein Haben
von 14,5 diskontierten Hektar-Funktionsjahren
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Jahr
Diskontierungsfaktor
3% Funktionszuwachs in
Prozent Aktueller Haben-Wert
pro Hektar
1 1,00 5 % 0,05 2 0,97 10 % 0,10 3 0,94 15 % 0,14 4 0,92 20 % 0,18 5 0,89 25 % 0,22 6 0,86 30 % 0,26 7 0,84 35 % 0,29 8 0,81 40 % 0,33 9 0,79 45 % 0,36
10 0,77 50 % 0,38 11 0,74 50 % 0,37 12 0,72 50 % 0,36 … …. …
100 0,00 50 % 0,04 Summe des aktuellen Haben-Wertes (diskontierte Hektar-Funktionsjahre) pro Hektar: 14,5
Beispiel Feuchtgebiet – Skalierung der Ausgleichssanierung
Gesamter zwischenzeitlicher Verlust (Soll) ≈ 64 diskontierte Hektar-Funktionsjahre
Gesamtes Haben für jeden Hektar Ausgleichssanierung im Feuchtgebiet: ≈ 14,5 Schadensgebiet-Hektar-Jahre
Notwendige Ausgleichssanierung = 64/14 = 4,4 ha
– Warum ist die notwendige Sanierung (4,4 ha) kleiner als das geschädigte Feuchtgebiet (10 ha)?
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Beispiel Feuchtgebiet – Berechnung der Haftungssumme
Notwendige Ausgleichssanierung = 4,4 ha Kalkulation der Sanierungskosten
– Einbeziehung der Kosten für Planung, Genehmigungen, Umsetzung, Kontrolle, Ausführung/Instandhaltung, Überwachung usf.
Hypothetische Kosten der Sanierung: 50 000 EUR/ha
Gesamtsumme der Haftung für dieses hypothetische Szenario: – 4,4 x 50 000 EUR = 220 000 EUR
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DISKUSSION?
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Ende Tag 1
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 119
Beginn Tag 2
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 120
Überblick Tag 2
VORMITTAG
Fragen von Tag 1
Überblick über das ELD-Bewertungsverfahren – Schritt für Schritt-Erläuterung
DISKUSSION?
NACHMITTAG
Anwendung des Bewertungsverfahrens im Rahmen einer Fallstudie
DISKUSSION?
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Fragen vom Vortag?
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eftec
2-tägiges Seminar
Previously
STRATUS CONSULTING
DURCHFÜHRUNG EINER ELD-BEWERTUNG
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Das ELD-Bewertungsverfahren
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Sollte eine Bewertung im Sinne
der ELD durchgeführt werden?
Ermittlung und Bezifferung von Art
und Umfang des Umweltschadens
Ermittlung und Bezifferung des
Sanierungsnutzens
Sicherstellung, dass die Vorteile
der Sanierung den Schaden
ausgleichen
Entwicklung von Plänen für die
Fortschrittsüberwachung und
Berichterstattung
1: Vorläufige Bewertung: Ist ELD anzuwenden / in welchem Umfang?
2: Ermittlung und Bezifferung der ‘Belastungen’: Typen und Umfang des Schadens
3: Ermittlung und Bezifferung des ‘Nutzens’: Nutzen der Sanierung
4: Abwägung Sanierungsmaßnahmen & Ausgleichssanierungsmaßnahmen, so dass Vorteile die Schäden aufheben
5: Überwachung und Berichterstattung: Pläne zur Überwachung
Grundlegende Schritte
Dokumentation und Bezifferung des Schadens – Was wurde geschädigt? – Wie groß ist der Schaden?
o Auswahl mindestens einer Metrik zur Beschreibung des Schadens – Wie lange wird der Schaden voraussichtlich andauern?
Bestimmung und Bewertung von Sanierungsoptionen
– In welchem Umfang lässt sich mit der Sanierung eine ökologische Verbesserung erzielen?
o Messung mit der zur Schadensbeschreibung gewählten Metrik
– Wie schnell wird sich die Ressource regenerieren?
– Wie lange wird der Nutzen andauern?
Skalierung des Sanierungsprojekts für den Schadensausgleich
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Zur Erinnerung: Formen der Äquivalenz-Analyse
Ressourcen-Äquivalenz (resource-to-resource)
Habitat-Äquivalenz (service-to-service)
Wert-Äquivalenz (value-to-value)
Wert-Äquivalenz (value-to-cost)
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 126
Angemessener Maßstab für die Äquivalenz-Analyse
Gewichtung des Störfalls
Grad, Ausmaß und Dauer des Schadens
Verfügbarkeit von Daten
Aufwand und Kosten zusätzlicher Datenbeschaffung
Präzisionsgrad, den ein spezifischer Fall erfordert
Sonstige von der zuständigen Behörde ggf. berücksichtigte Faktoren
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Dokumentation und Quantifizierung des Schadens
Bestimmung der geschädigten Arten von Habitaten, Flora und Fauna oder Ressourcenfunktionen
Bestimmung mindestens einer Metrik
Bestimmung des Schadensumfangs anhand von Faktoren wie z. B. – Bereich des geschädigten Habitats/der geschädigten Ressource;
Populationsrückgang; Rückgang der Biodiversität usf.
– Schwere der Schädigung (z. B. 50 % Verlust)
Bestimmung der Schadensdauer
– Wird Primärsanierung durchgeführt?
– Werden die Funktionen in ihren Ausgangszustand (Baseline) zurückkehren?
– Dauer des Regenerationsprozesses
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Bestimmung und Bewertung von Sanierungsoptionen
Welche Arten von Sanierungsprojekten könnten durchgeführt werden, um Funktionen zu ersetzen, wiederherzustellen oder zu stärken, die den durch Umweltschaden verlorenen Funktionen ähneln?
Welches Haben wird durch die Sanierungsprojekte generiert?
Wie wahrscheinlich ist es, dass Haben erzielt wird (Erfolgswahrscheinlichkeit)?
Wieviel Zeit wird für die Umsetzung der Sanierungsprojekte benötigt?
Wie lange dauert es nach der Umsetzung, bis die Projekte ihre maximale Wirkung erzielen?
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 129
Skalierung der Sanierung für den Schadensausgleich
Berechnung des diskontierten Gesamtsolls zur Darstellung des (vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen) zwischenzeitlichen Verlustes seit Störfalleintritt
Berechnung des diskontierten Gesamthabens zur Darstellung des Sanierungsnutzens
Skalierung der Sanierung, sodass die gesamten diskontierten Funktionsverluste auf der Sollseite gegenüber den diskontierten Funktionszuwächsen auf der Habenseite gleich sind
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 130
Schritt 1: Vorläufige Auswertung
Dient der Entscheidung, ob eine Äquivalenz-Analyse durchgeführt werden sollte – Beschreibung des Störfalls – Bestimmung und Beschreibung der betroffenen Gebiete,
Umweltmedien (Wasser, Erdoberfläche, Untergrund, Luft), der Lebensräume und Arten
– Bestimmung von Art, Grad, räumlichem Ausmaß und Dauer des eingetretenen oder antizipierten Umweltschadens
– Bewertung des Nutzens der Primärsanierung – Beginn der Auswertung zusätzlicher
Bewertungsmaßnahmen und des potenziellen Bedarfs an ergänzender oder ausgleichender Sanierung
– Entscheidung, ob eine Bewertung im Sinne der ELD durchgeführt werden sollte, und Bestimmung des angemessenen Umfangs der Bewertung
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Schritt 1: Vorläufige Auswertung
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 132
Wichtige Fragen, die zu Beginn der Bewertung zu klären sind Wer ist der/sind die Betreiber (Verursacher)?
Welche Substanzen wurden freigesetzt?
Sind die Schäden voraussichtlich signifikant (Entscheidung durch die Mitglied-staaten), enthalten aber voraussichtlich Entgelte für Ausmaß, Schwere und Dauer des Schadens?
Kann die Primärsanierung die Umweltschäden vollständig ausgleichen?
Ist ergänzende oder ausgleichende Sanierung notwendig, um Verluste auszugleichen?
Sind wahrscheinlich Funktionen für den Menschen vom Schaden betroffen?
Welcher Genauigkeitsgrad ist für die Bewertung angemessen?
Vorläufige Auswertung
Quellen der Erstinformation:
– Besichtigung vor Ort
– Besprechung mit den Einsatzkräften vor Ort
– Gespräche mit lokalen Ressourcenmanagern
– Gespräche mit Betreibern
– Frühere Bewertungen
– Überprüfung vorhandener Daten / von Online-Datenbanken
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Vorläufige Auswertung Beschreibung des Störfalls
– Wer ist der verantwortliche Betreiber/Verursacher?
– Welche Substanzen wurden freigesetzt, und in welcher Menge?
– Wann und über welchen Zeitraum wurden die Substanzen freigesetzt?
– Welche Notfall- / Sanierungsmaßnahmen wurden eingeleitet?
– Welche Formen der Primärsanierung wurden bereits eingeleitet?
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Vorläufige Auswertung
Bestimmung und Beschreibung der betroffenen Gebiete, Umweltmedien, Lebensräume und Arten
– Welche Ressourcen und Lebensräume waren den Schadstoffen ausgesetzt?
– Welche ökologischen Funktionen könnten betroffen sein?
– Wie lange wird die Schadstoffbelastung andauern?
– Welcher Art war die physische, biologische und chemische Beschaffenheit der betroffenen natürlichen Ressourcen?
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 135
Vorläufige Auswertung
Ermittlung und Beschreibung von Art, Grad, räumlichem Ausmaß und Dauer des Schadens – Waren Ressourcen den Schadstoffen ausgesetzt? – Welche Lebensräume, Gemeinschaften und Arten sind
wahrscheinlich dem größten Risiko ausgesetzt? – Gibt es offensichtliche Hinweise auf die Schädigung (z.
B. Fischsterben)? – Welcher Art ist der potenzielle Schaden (Sterblichkeit,
Verlust des Lebensraums, subletale Auswirkungen)? – Welche räumliche Ausbreitung hat der potenzielle
Schaden? – Wie lange könnte der Schaden andauern?
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 136
Vorläufige Auswertung
Datenquellen zur Ermittlung und Beschreibung von Art, Grad, räumlichem Ausmaß und Dauer des Schadens – Daten über Gemeinschaftsökologien, die für die Übertragung in der
Nahrungskette von Bedeutung sind
– Kartierung, Tracking und Abbildungen
– Proben von Materialien, die verloren gehen, sich verflüchtigen oder zersetzen könnten usf.
– Unterstützende Umweltdaten
– Sammlung von Tierkadavern oder sonstigen Objekten
– Zur Verfügung stehende Daten über den Ausgangszustand (Baseline)
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Vorläufige Auswertung Bestimmung des Bewertungsmaßstabs
– Der Bewertungsmaßstab kann abhängen von Grad, Schwere, Dauer und Ausmaß der Schäden,
– von der Anfälligkeit oder Seltenheit der betroffenen Ressourcen und Funktionen und
– von sonstigen grenzüberschreitenden, kulturellen und politischen Aspekten.
Beschleunigte Bewertungen – Vorhandene Daten oder Modelle
Erweiterte und umfassende Bewertungen – Zusätzliche Datensammlung und -analyse
– Ortsspezifische Untersuchungen
– Erstellung detaillierter Modelle
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Vorläufige Auswertung - Schlussfolgerungen
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 139
Eine Ressourcen-Äquivalenz-Analyse kann notwendig und berechtigt
sein, wenn …
ein Ereignis im Sinne der ELD oder einschlägiger Richtlinien oder Rahmen
eingetreten ist oder eintreten kann;
die Menge oder Konzentration von freigesetzten Schadstoffen oder der Grad
des physischen Schadens ausreichen, um natürliche Ressourcen potenziell zu
schädigen;
natürliche Ressourcen oder von natürlichen Ressourcen erfüllte Funktionen
potenziell geschädigt sind;
Primärsanierungsmaßnahmen kein angemessenes Sanierungsergebnis
erzielen;
Möglichkeiten bestehen, ergänzende oder ausgleichende Sanierungsprojekte
an einem anderen als dem Schadensort durchzuführen.
Schritt 2: Ermittlung und Bezifferung des Solls
Ermittlung der geschädigten Ressourcen, Lebensräume und Funktionen
Ermittlung der Schadensursachen
Bezifferung des Schadens
Berechnung des zwischenzeitlichen Verlustes und des Gesamtsolls
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Bestimmung des Solls
Ermittlung der geschädigten Ressourcen, Lebensräume und Funktionen
Das Ermittlungskonzept umfasst: – Vorhandene Daten und Literatur – Laboruntersuchungen zur Toxizität – Feldstudien – Modelle
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 141
Beispiele potenziellen biologischen Schadens
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 142
Tod
Störung des
Reproduktions-
systems
Immunmodulation
Biochemische
Veränderungen
Verhaltens-
änderungen
Krebs/Neoplasie
Krankheit
Organismus genetische
Auswirkungen Endokrine Effekte
Schädigung von Populationen, Lebensräumen und Landschaften
Veränderung der Population – Populationsgrölße – Nachwuchssicherung – Struktur (Alter, Größe, Fruchtbarkeit usf.)
Lebensraum – Artenvielfalt – Zusammensetzung – Funktion
Landschaft – Artenvielfalt – Funktion – Bewuchs – Wechselwirkungen
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 143
Bezifferung des Solls
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 144
Bezifferung der Schäden bei der Äquivalenz-Analyse
Räumliche Ausdehnung der Verluste
Dauer des Schadens und der Verluste (bisherige und in der Zukunft erwartete)
Grad der Verluste
Ausgangszustand (Baseline)
Schäden werden im Verhältnis zum Ausgangszustand quantifiziert – „Ausgangszustand“ bezeichnet Bedingungen, von denen angenommen
wird, dass sie ohne das fragliche Ereignis weiter bestehen würden
– Ausgangszustand meint nicht „unberührte“ Natur
Ausgangszustand – Aspekte: – Erfordert NICHT die vollständige Erfassung aller Ressourcen
– Zur Bestimmung des Ausgangszustands KÖNNEN verwendet werden:
o Historische Fotografien und Informationen
o Datenerfassung vor/nach dem Ereignis
o Referenzgebiete
– Sind sorgfältig auszuwählen, damit Übereinstimmung in Bezug auf alle wichtigen ökologischen Merkmale/Nutzungsmerkmale vorliegt
o Modelle
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 145
Bezifferung der Belastung: Metrik
Belastungen werden mithilfe von „Metriken“ beziffert, um Änderungen der Ressourcen und Ressourcenfunktionen zu beschreiben
Für die Belastungs- und die Nutzenseite der Analyse müssen einheitliche Metriken verwendet werden
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 146
Metrik (Forts.)
Metriken können allgemeingültig oder ortsspezifisch sein.
Metriken können quantitativ oder qualitativ sein (sie müssen allerdings skalierbar sein).
Metriken können mit einem oder mehreren Attributen ausgestattet sein.
– Metriken mit mehreren Attributen müssen eine lexikografische Präferenzordnung aufweisen (Vorsicht bei multivariaten biologischen „Indizes”!)
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Metrik (Forts.)
Gemeinschaftenspezifische Metrik
– Gesamte Biomasse
o Z. B. pflanzliche Biomasse
– Artenzusammensetzung (quantitativ; ein oder mehrere Attribute)
o Z. B. Anzahl der Taxa, Diversitätsindizes, Zusammensetzung der Makroinvertebraten-Gemeinschaft
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Metrik (Forts.)
Habitatspezifische Metrik
– Prozentualer Anteil der Pflanzendecke
– Maßnahmen zum Erhalt/zur Verbesserung der Artenvielfalt
– Überschreitung der habitatspezifischen Grenzwerte für Schadstoffkonzentrationen
– Temperaturamplitude
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Metrik (Forts.) Populationenspezifische Metrik
– Populationsdichte (z. B. Fische pro m2) – Biomasse der Population (x kg Forelle) – Alters- und Größenverteilung – Toxizitätsschwelle
Individuenspezifische Metrik – Austausch einzelner (geschützter) Organismen – Häufigkeit von Tumoren und anderen
nekrotischen Erkrankungnen – Alter einzelner Organismen
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Verwendung von Habitat-Kennzahlen In einigen Fällen sind mehrere Habitate geschädigt;
Schwerpunkt der Sanierung ist allerdings eine „bevorzugte“ Art von Habitat. Beispiele:
– Sanierungsalternativen sind für alle Lebensräume/Arten verfügbar.
– Bei bestimmten Lebensräumen ist die Erfolgswahrscheinlichkeit größer.
– Die zuständige Behörde will die Sanierung auf seltene Habitate konzentrieren.
Habitat-Kennzahlen werden für den Ausgleich zwischen verschiedenen Habitat-Arten verwendet
– Habitat-spezifische Produktivität, Vielfalt usf.
– Seltenheit des Habitats
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Bestimmung der Sanierungsquote
Muss für geschädigte wie sanierte Umweltmedien geschätzt werden (Soll und Haben)
Sanierungsquoten sind grundsätzlich ortsspezifisch, werden allerdings in den meisten Fällen übertragen
– Veröffentlichte Literatur
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Berechnung von zwischenzeitlichem Verlust und Gesamtsoll Wichtige Schritte
Berechnung des Gesamtsolls im Laufe der Zeit unter
Berücksichtigung des Nutzens früherer Sanierungen
Bestimmung der Sanierungsquoten
Berücksichtigung von Kollateralschäden
Berechnung des endgültigen Solls nach aktuellem Wert
Berechnung von zwischenzeitlichem Verlust und Gesamtsoll
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Schritt 3: Ermittlung und Bezifferung der Wertzuwächse durch Sanierung (Haben)
Bestimmung und Bewertung der Sanierungsalternativen
Berechnung der Funktionszuwächse durch Sanierung
– Verwendung derselben Metrik wie bei der Sollberechnung
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Beispiele häufiger Arten von Sanierungsprojekten
Verbesserung bestehender oder Einrichtung neuer Habitate
– Wälder, Feuchtgebiete, Bäche, Teiche usf.
Ressourcenverbesserungen
– Schaffung von Laichplätzen, Bestandspflege, Wiederbepflanzung, Wasseraufbereitung usf.
Schadstoffbeseitigung
Ressourcenerhalt und -schutz
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Kriterien zur Bewertung von Sanierungsprojekten
Die ELD enthält in Anhang II, Abs. 1.3.1 neun Kriterien, darunter: Kollateralschaden von Projekten, Berücksichtigung „wichtiger sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Belange” und geografischer Zusammenhang mit dem Schadensgebiet.
Die Kriterien bieten eine objektive Grundlage für die Projektauswahl.
Transparenz für die Öffentlichkeit.
Bereitstellung von Mitteln für die Kommunikation von Managementzielen, die sich nicht nur am Grundsatz „kostengünstigster Weg“ orientieren.
Ein Toolkit führt zusätzliche Kriterien auf, die berücksichtigt werden können.
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Bewertung von Sanierungsprojekten (Anhang II Abs. 1.3.1)
Auswirkung jeder Option auf die öffentliche Gesundheit und Sicherheit Kosten der Umsetzung einer Option Erfolgswahrscheinlichkeit jeder Option Potenzial jeder Option zur Schadensverhinderung in der Zukunft und das
Ausmaß, in dem mit der Projektdurchführung verbundene Kollateralschäden vermieden werden
Größe des Nutzens jeder Option für jede Komponente der natürlichen Ressource und/oder Funktion
Umfang, in dem jede Option die wichtigen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange und sonstige für das Gebiet wichtige Faktoren berücksichtigt
Zeitspanne bis zur Wirksamkeit der Sanierungsmaßnahmen Aussichten jeder Option in Bezug auf den Sanierungserfolg im
Schadensgebiet Geografischer Zusammenhang mit dem Schadensgebiet.
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Bewertung von Sanierungsprojekten Möglichkeit unangemessener Bevorzugung von Austausch
gegenüber einer Primärsanierung aufgrund der Kostendifferenz
Doppelerfassung von Projekten, die sonst auf anderem Wege umgesetzt worden wären
Geografische/soziale/politische Aspekte
Risiko des Scheiterns
Überbewertung von Schutz
NB: Habitat Banking …
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Schritt 4: Skalierung der Sanierung
Berechnung des notwendigen Sanierungsbetrages
Berechnung der Kosten der Umsetzung von Sanierungsalternativen
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Komponenten der Sanierungs-
kosten
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160
Übersicht über wichtige Kostenkomponenten bei der Schätzung von Sanierungskosten
Kosten Beschreibung
Planung Planung und Entwicklung, einschließlich Vorstudien
Erwerb von Genehmigungen, Grundstücken Erwerb notwendiger Genehmigungen oder Zugangsberechtigungen. Ggf. Erwerb von Grundstücken oder anderen Gütern.
Umsetzung Arbeitsleistung, Material, Transport, Infrastrukturentwicklung, Management und Kontrolle vor Ort, Nachschub
Betrieb und Instandhaltung Alle für die Projektdurchführung notwendigen Kosten, einschließlich Arbeitsleistung, Ausrüstung, Material und Nachschub
Kontrolle Kostenkontrolle durch die zuständige Behörde, einschließlich Arbeitszeiten und allgemeiner Verwaltungskosten
Überwachung und Berichterstattung Einschließlich der Kosten für Arbeitsleistung, Material, Nachschub und Öffentlichkeitsarbeit
Ausfallvorkehrungen Alle notwendigen und angemessenen Ausfallvorkehrungen, die mit den Unwägbarkeiten bei der Projektdurchführung und überwachung verbunden sind. Gängige Praxis sind 20 bis 40 % der geschätzten Gesamtkosten.
Schritt 5: Überwachung und Berichterstattung
Sanierungsplanung und -durchführung
Überwachung des Sanierungserfolges
Berichterstattung
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Berichterstattung
Die ELD verlangt nicht die Berichterstattung zu jedem Fall. Behörden können allerdings erwägen, in regelmäßigen Abständen und in geeigneter Form der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme und Kontrolle Schadens-bewertungsberichte zugänglich zu machen.
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Zwecke der Berichterstattung
Information der betroffenen Öffentlichkeit
über Fortschritte und Rückschritte bei der
Umsetzung des Sanierungsplans
Information der betroffenen Öffentlichkeit
über notwendige Änderungen in Bezug auf
Überwachung, Planung oder prognostizierte
Sanierungsquoten
Information der betroffenen Öffentlichkeit
über jedwedes potenzielle Risiko (bzw. die
Risikolosigkeit) für die menschliche
Gesundheit
Beitrag zur wissenschaftlichen Erkenntnis im
Hinblick auf Sanierungseffektivität und
Sanierungsquoten
DISKUSSION?
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STRATUS CONSULTING
ÜBERBLICK ÜBER DAS ELD-BEWERTUNGS-VERFAHREN „K VALLEY“-FALLSTUDIE
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Fallstudien-Scenario: Versagen des Absetzbeckens im „K Valley“
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Fallstudien-Überblick
Abbau von Schwermetallen (z. B. Cu, Zn, Pb) im „K Valley“
Einleitung von Bergematerial in genehmigte Auffangbecken in Wassereinzugsgebieten; Stauung durch Damm
Strenge Winter, Regen auf Schnee: Versagen von Dämmen
Einleitung von Bergematerial in K River, Abwärtsableitung in Feuchtgebiet
Dem Katastrophenschutz gelang es, den Damm innerhalb von 24 Stunden zu sichern
Über mindestens 10 km wurde Kontamination talabwärts in K River und im gesamten Feuchtgebiet beobachtet
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Layout des Standortes
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Bergbaugelände
K River K River
Feuchtgebiet
10 km 10 km
10 Ha
Referenzstandort
Verschmutzungsgradient
Störfall: Eintrag von Metallen/Säuren
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Auswirkungen auf Wassereinzugsgebiete im K Valley
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Auswirkungen auf Wassereinzugsgebiete im K Valley
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Was ist als nächstes zu tun?
Der fortschreitenden Verschmutzung ein Ende setzen
Studie und Sanierung der betroffenen Gebiete soweit möglich
Studie der betroffenen Umgebung und Sanierung nach Ausgangsbedingungen
Bewertung zusätzlicher „Ausgleichssanierung“
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Gefahrenabwehr: Der fortschreitenden Verschmutzung ein Ende setzen
• Dammreparatur – Zur Verhinderung weiterer Kontamination des
Flusses und der Feuchtgebiete
• Warnhinweis an die Öffentlichkeit, keinen Fisch
zu essen – Zur Verhinderung negative Auswirkungen auf die
menschliche Gesundheit
• Zusätzliche Umweltprüfungen sind notwendig!
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1: Vorläufige Bewertung: Ist ELD anzuwenden / in welchem Umfang?
2: Ermittlung und Bezifferung der ‘Belastungen’: Typen und Umfang des Schadens
3: Ermittlung und Bezifferung des ‘Nutzens’: Nutzen der Sanierung
4: Abwägung Sanierungsmaßnahmen & Ausgleichssanierungsmaßnahmen, so dass Vorteile die Schäden aufheben
5: Überwachung und Berichterstattung: Pläne zur Überwachung
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SCHRITT 1: VORLÄUFIGE BEWERTUNG DER „K VALLEY“-FALLSTUDIE
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1: Vorläufige Bewertung: Ist ELD anzuwenden / in welchem Umfang?
2: Ermittlung und Bezifferung der ‘Belastungen’: Typen und Umfang des Schadens
3: Ermittlung und Bezifferung des ‘Nutzens’: Nutzen der Sanierung
4: Abwägung Sanierungsmaßnahmen & Ausgleichssanierungsmaßnahmen, so dass Vorteile die Schäden aufheben
5: Überwachung und Berichterstattung: Pläne zur Überwachung
K Valley: Vorläufige Beurteilung Bei dem Vorfall handelte es sich um einen Schadstoffaustrag von kurzer
Dauer (weniger als 2 Tage) aus einem einzelnen Absetzteich; allerdings bedeutete der Austrag aus dem Absetzteich eine dauerhafte Gefährdung für die Umwelt.
Der Absetzteich enthielt sehr hohe Schwermetallkonzentrationen (z.B. Kupfer, Zink und Kadmium) und hatte einen leicht sauren pH-Wert (pH 4).
Die Strömungsgeschwindigkeiten im Fluss waren im Vergleich zu den im Winter üblichen Geschwindigkeiten stark erhöht.
Durch Notfallmaßnahmen konnte der Damm des Absetzteichs schnell repariert werden. Sämtliche Mineralverarbeitungsaktivitäten wurden während der Reparaturphase eingestellt. Notfallmaßnahmen für Fluss oder Feuchtgebiet wurden nicht ergriffen.
Der Vorfall wurde fotografisch dokumentiert, und es wurden vom Betreiber mehrere Proben des Flusswassers 10 km flussaufwärts des Feuchtgebiets genommen. Im Feuchtgebiet und flussabwärts davon wurden keine Proben genommen.
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K Valley: Vorläufige Beurteilung
Es wurden angeblich Bachforellenkadaver entlang des Flussufers gesichtet. Keine systematische Probenahme.
Es wurden Daten bezüglich der Wasserqualität vor dem Vorfall beschafft. Es wurden keine biologischen Daten des Ausgangszustands gefunden.
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Vorläufige Beurteilung: Potenziell betroffene Ressourcen
Eine vorläufige Identifizierung potenziell betroffener Ressourcen wurde durchgeführt auf der Grundlage von Gesprächen mit dem Ressourcenmanagement, Prüfung von veröffentlichten Informationen für diese und ähnliche Standorte, Gespräche mit dem Betreiber, Besichtigungen vor Ort sowie Prüfung der fotografischen Dokumentation. Potenziell betroffene Ressourcen waren wie folgt:
– Wasserqualität im Fluss und Feuchtgebiet.
– Sedimentqualität im Fluss und Feuchtgebiet.
– Fluss-, Ufer-, und Feuchtgebiethabitate.
– Flora und Fauna des Wassers, insbesondere Bachforellen und wirbellose Wasserbewohner.
– Vegetation des Feuchtgebiets.
– Kleine Säugetiere und Zugvögel, die möglicherweise während der Sommermonate die Habitate des Feuchtgebiets nutzen.
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K Valley: Potenziell betroffene Ressourcen?
Potenziell betroffene Areale waren die oberen 10 km des K Rivers, das Feuchtgebiet und ein Flussabschnitt flussabwärts des Feuchtgebiets von unbekannter Länge.
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K Valley: Vorläufige Beurteilung: Vorläufige Identifizierung von
Funktionen Potenziell betroffene Funktionen?
– Habitatfunktionen von Fluss, Ufer und Feuchtgebiet.
– Andere ökologische Funktionen, die mit den betroffenen Habitaten, Flora und Fauna in Zusammenhang stehen.
– Freizeitfischerei und Fischkonsum.
– Keine Trinkwassernutzung.
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K Valley: Potenziell betroffene Funktionen?
Der Fluss dient den Anwohnern zur Fischerei.
Die Anwohner nutzen das Wasser des Flusses nicht als Trinkwasser und durch die Morphologie des Tals wird eine Anschwemmung von Grundwasser stark limitiert. Daher wurden Grundwasser- und Trinkwasserfunktionen nicht als Risiko eingestuft.
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K Valley: Vorläufige Beurteilung: Soziale, wirtschaftliche oder
grenzüberschreitende Belange?
Keine, ausgenommen die Freizeitfischerei am Fluss
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K Valley: Beurteilung der grundlegenden Sanierungsmaßnahmen
Mit den Notfallmaßnahmen des Betreibers konnten anhaltende Schadstoffausträge erfolgreich verhindert werden.
Weitere grundlegende Sanierungsmaßnahmen im Feuchtgebiet wären möglich, um abgelagertes Bergematerial zu entfernen. Jedoch müsste dazu eine Untersuchung eingeleitet werden, um mögliche Vorteile und kollaterale Auswirkungen zu beurteilen.
Wegen der Eigenschaften des Bergematerials der Mine ist aufgrund der gegebenen Dauer zukünftiger Auswirkungen voraussichtlich mit zwischenzeitlichen Verlusten zu rechnen, bevor der Ausgangszustand wieder hergestellt werden kann.
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K Valley: Beurteilung der grundlegenden
Sanierungsmaßnahmen? Habitat- und/oder Ressourcen-Äquivalenz sind geeignete
Ansätze zur Beurteilung des Umfangs an zusätzlichen und ausgleichenden Sanierungsmaßnahmen, die nötig sind, um Schäden an der betroffenen Flora, Fauna und Habitaten zu kompensieren.
Eine Ausgleichssanierung von Feuchtgebieten, Flusshabitaten und Flussforellen ist voraussichtlich durchführbar. Ökologische Sanierungsprojekte mit Fokus auf diese Ressourcen wurden an anderer Stelle umgesetzt.
Zusätzliche Prüfung für Freizeitaktivitäten?
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K Valley: Vorläufige Beurteilung: Definition des Umfangs der
Prüfung Die zuständige Behörde / der Betreiber kamen zu dem
Ergebnis, dass eine vollständige Prüfung der Schäden von Nöten ist. Dieses Ergebnis basiert auf den folgenden Grundlagen:
– Der Vorfall erfordert die Anwendung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie.
– Die Schäden sind voraussichtlich signifikant und fortwährend; ohne Aussicht auf Wiederherstellung innerhalb kurzer Zeit auf natürlichem Wege.
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Warum handelt es sich bei K Valley um einen “Signifikanten” Vorfall?
Die zuständige Behörde / der Betreiber kamen zu dem Ergebnis, dass die Auswirkungen auf den Fluss und das Feuchtgebiet längerfristig anhalten.
Feuchtgebiethabitate würden sich ohne gewisse grundlegende Sanierungsmaßnahmen nicht auf natürlichem Wege erholen.
Große Fischverluste in einem der wichtigen Flüsse.
Wesentliches Gebiet für die Freizeitfischerei.
Die Öffentlichkeit war sehr daran interessiert zu sehen, dass etwas für die Sanierung der Schäden getan wird.
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K Valley: Umfang der Prüfung
Aufgrund dieser Argumentation beschlossen die zuständige Behörde / der Betreiber, dass eine vollständige Prüfung durchgeführt werden müsse, inklusive der Erfassung standortspezifischer Daten und Entwicklung geeigneter Sanierungs- und Kontrollpläne. Die voraussichtliche Dauer einer solchen Prüfung beträgt ca. 1-3 Jahre.
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K Valley: Umfang der Prüfung? Die existierenden standortspezifischen Daten, inklusive
chemischer und biologischer Informationen, waren nicht ausreichend, um die Schäden quantitativ zu bestimmen. Jedoch ist eine Erfassung solcher Daten durchführbar und realistisch. Beispielsweise sind Studien zur Wasserqualität, Sedimentqualität, Forellenpopulationen und dem gesundheitlichen Zustand von Feuchtgebieten, unter Zuhilfenahme von einwandfrei dokumentierten Methoden, sehr verbreitet.
Grundlegende Sanierungsmaßnahmen werden nicht zu einer vollständigen Wiederherstellung des Ausgangszustands führen und würden die zukünftig zu erwartenden zwischenzeitlichen Verluste für die Öffentlichkeit nicht ausgleichen. Zusätzliche und ausgleichende Sanierungsprojekte für die von dem Vorfall potenziell betroffenen Ressourcetypen sind möglich.
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K Valley: Umfang der Prüfung
Spezifische Prüfungskategorien:
– Flussressourcen
– Feuchtgebiete
– Verluste aus Freizeitfischerei
Die voraussichtliche Dauer einer solchen Prüfung beträgt ca. 1-3 Jahre.
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SCHRITT 2: ERMITTLUNG UND BEZIFFERUNG DES SCHADENS IN SACHEN „K VALLEY”-FALLSTUDIE“
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© European Commission, eftec, Stratus Consulting
1: Vorläufige Bewertung: Ist ELD anzuwenden / in welchem Umfang?
2: Ermittlung und Bezifferung der ‘Belastungen’: Typen und Umfang des Schadens
3: Ermittlung und Bezifferung des ‘Nutzens’: Nutzen der Sanierung
4: Abwägung Sanierungsmaßnahmen & Ausgleichssanierungsmaßnahmen, so dass Vorteile die Schäden aufheben
5: Überwachung und Berichterstattung: Pläne zur Überwachung
Bestimmung des Schadens an natürlichen Ressourcen („Defizit“)
Bei der Schadensbestimmung kann ein gebietsspezifisches Begriffsmodell für Exposition und Auswirkungen entwickelt werden. Dieses Begriffsmodell dient als Anleitung für die Entwicklung der Datenerfassung.
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Bestimmung des Schadens an natürlichen Ressourcen („Defizit“)
Arten von Daten, die üblicherweise beurteilt werden: – Hydrologie, Geologie, Biogeochemie des Gebiets – Vorhandensein geschützter Arten und Lebensräume – Betroffene Gewässerarten – Ausweisung besonderer Gebiete (Schutzstatus?) – Chemische Konzentrationen in Boden,
Oberflächenwasser, Grundwasser, Flora und Fauna sowie Luft
– Konzentration von Hintergrundkontaminationen – Transport-/Expositionswege
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Bestimmung des Schadens an natürlichen Ressourcen („Defizit“) (Fortsetzung)
Arten von Daten, die üblicherweise beurteilt werden:
– Physikalische Merkmale des Ökosystems und besondere Anfälligkeiten
– Potenziell betroffene Arten/Lebensräume
– Wichtige Merkmale und Verwendungen von Lebensräumen
– Geografische Nähe zu Ballungszentren
– Verwendung der Ressourcen für Erholung und sonstiges
– Wichtiger kultureller / gesellschaftlicher Status der Ressourcen
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K Valley: Defizitanalyse: Feldproben im Fluss
Entnahme von Proben zur Bestimmung der Wasserqualität in Fluss und Feuchtgebiet, um die Konzentration von Schwermetallen zu messen
Sedimentproben in Fluss und Feuchtgebiet
Probennahme von benthischen Makroinvertebraten zur Beurteilung von Bestand und Diversität
Studien zur Quantifizierung des Bestands von Bachforellen an einer Reihe von Stationen in den ersten 10 km stromaufwärts des Feuchtgebiets sowie 20 km stromabwärts des Feuchtgebiets
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 195
K Valley: Berechnung der Flussschädigung
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 196
Mittels
Probenahme
wurde die Anzahl
von Forellen in
betroffenen
Gebieten im
Verhältnis zu den
Ausgangsbedin-
gungen ermittelt
K Valley: Defizitanalyse: Feldproben im Feuchtgebiet
Untersuchungen der Vegetation im Feuchtgebiet
Untersuchungen von Zugvögeln im Feuchtgebiet während der Sommermonate
Luftaufnahmen als Hilfe bei der Quantifizierung der Auswirkungen
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 197
K Valley: Defizitanalyse: Ergebnisse
Die wasserqualitätsbezogenen Messungen überschritten in den gesamten oberen 10 km des Flusses die behördlichen Kriterien und die in der Literatur veröffentlichten Grenzwerte für toxikologische Wirkungen.
Die Überschreitungen waren im ersten Jahr nach der Kontamination gleichbleibend und schwerwiegend (mehr als das 100-fache der jeweiligen Kriterien). Im zweiten Jahr nach der Kontamination wurden die Werte weiterhin überschritten, allerdings nicht so schwerwiegend (das 10-fache der Kriterien). Im dritten Jahr hatten die Konzentrationen weiterhin etwas abgenommen. Vereinfachte Modellierungen der Wasserqualität deuteten darauf hin, dass 5 Jahre nach dem Vorfall eine Rückkehr zu den Ausgangsbedingungen (keine Überschreitungen) stattgefunden hat.
Ähnliche Beeinträchtigungen wurden in den Sedimenten in den oberen 10 km des Flusses beobachtet.
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 198
K Valley: Defizitanalyse: Ergebnisse
Forellen und benthische Invertebraten wurden im ersten Jahr nach der Kontamination vollständig aus dem Fluss eliminiert. Die voraussichtliche Regenerationsdauer wurde auf 10 Jahre geschätzt.
Die Wasserqualität stromabwärts des Feuchtlands war über mindestens 10 km durch Kadmium und Zink beeinträchtigt. Der Grad der Beeinträchtigung war geringer als stromaufwärts (ungefähr das 5- bis 10-fache der Kriterien und veröffentlichten Grenzwerte), wobei von einer vollständigen Regeneration innerhalb von 5 Jahren ausgegangen wurde.
Die Forellenpopulationen stromabwärts des Feuchtgebiets lagen in den ersten 5 km bei ca. 50 % der erwarteten Werte (basierend auf Bestandsdaten stromabwärts und in Referenzgebieten erfassten Daten). 10 km stromabwärts des Feuchtgebiets deuteten die Forellenvorkommen auf ein normales Basisniveau hin.
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 199
K Valley: Berechnung zukünftiger Schäden
Regenerations-geschwindigkeiten basierend auf dem Verhältnis zwischen Zinkkonzentration und Forellenbestand - Kombination von gebietsspezifischen Informationen und Literatur
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 200
Ermittlung der Ausgangswerte
Gebietsspezifische Daten
Daten aus ähnlichen (Referenz-)Gebieten
Modellierung
In vielen Fällen ist eine Quantifizierung der Schäden (ohne explizite Quantifizierung der Ausgangsbedingungen) in Form der Angabe des inkrementalen Verlusts im Verhältnis zum Sanierungszielwert für die Äquivalenzanalyse ausreichend.
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 201
K Valley: Festgestellter Ausgangszustand in den
Referenzgebieten
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 202
K Valley: Referenzfeuchtgebiet (Ausgangszustand)
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 203
Bezifferung der Belastung - Metriken
Belastungen werden mithilfe von „Metriken“ beziffert, um Änderungen der Ressourcen und Ressourcenfunktionen zu beschreiben
Für die Belastungs- und die Nutzenseite der Analyse müssen einheitliche Metriken verwendet werden
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 204
Beispielmetriken Bereich eines entgrünten terrestrischen
Lebensraumes (ha)
Lebensraum (terrestrisch, aquatisch), in dem die Schadstoffkonzentration die toxikologischen Grenzwerte überschreitet (ha, Flusskilometer)
Fischvorkommen (Anzahl pro m2)
Fischbiomasse (kg)
Vogelproduktion (verlorene Vogeljahre)
Anzahl der Tage verlorener Erholung © European Commission, eftec, Stratus Consulting 205
K Valley: Schadensbestimmung – Flussressourcen
Schäden an den Flussressourcen wurden mithilfe folgender Metriken bestimmt: – Zur Bestimmung aquatischer Ressourcenschäden, Bestand
von Bachforellen = Schlüsselindikatormetrik für die zukünftige Verwendung in einer Ressourcen-Äquivalenz-Analyse
– Basierend auf Proben aus den Referenzstandorten und flussabwärts im K River wurde das Vorkommen der Bachforelle auf 10 Forellen pro 100 m² bestimmt (Ausgangszustand).
Als Bewertungsansatz wurde eine Ressourcen-zu-Ressourcen-Äquivalenz-Methode ausgewählt
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 206
K Valley: Schadensbestimmung – Flussressourcen
Flussaufwärts des Feuchtgebiets: – 10 km langer Flussabschnitt, etwa 10 m breit = 100.000 m²
– Die Bachforelle wurde innerhalb 1 Jahres eliminiert; mit einer geschätzten Regeneration des Ausgangszustands in 10 Jahren.
Flussabwärts des Feuchtgebiets: – 10 km langer Flussabschnitt, etwa 10 m breit = 100.000 m²
– Vorkommen der Bachforelle beläuft sich auf etwa 5 Fische pro 100 m² nach der Leckage; mit einem geschätzten Regenerationszeitraum von 5 Jahren.
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 207
K River – Schadenseingabe (Belastung)
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 208
2011 Schadensanfangsjahr
2012 Bezugsjahr
3 % Diskontierungsfaktor
SCHÄDEN FLUSSAUFWÄRTS
10 Geschädigter Abschnitt flussaufwärts (km)
10 Mittlere Flussbreite im geschädigten Bereich flussaufwärts (m)
10 Ausgangszustand des Bachforellenvorkommens (Anzahl/100 m²)
100 % Anfänglicher Ressourcenverlust (Prozent)
10.000 Anfänglicher Ressourcenverlust (Anzahl Fische)
0% Abschließender Ressourcenverlust (Prozent)
10 Jahre bis zur Regeneration
SCHÄDEN FLUSSABWÄRTS
10 Geschädigter Abschnitt flussabwärts (km)
10 Mittlere Flussbreite im geschädigten Bereich flussabwärts (m)
10 Ausgangszustand des Bachforellenvorkommens (Anzahl/100 m²)
50% Anfänglicher Ressourcenverlust (Prozent)
5.000 Anfänglicher Ressourcenverlust (Anzahl Fische)
0% Abschließender Ressourcenverlust (Prozent)
5 Jahre bis zur Regeneration
K River Beispielhafte Berechnung des
Bachforellenverlusts
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 209
Jahr
Diskontier
ungs-
faktor
Jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussaufwärts
des
Feuchtgebiets
Schäden
(Prozent)
Jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussaufwärts
des
Feuchtgebiets
Schäden
(Anzahl der
Fische/Jahr)
Jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussabwärts
des
Feuchtgebiets
Schäden
(Prozent)
Jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussabwärts des
Feuchtgebiets
Schäden (Anzahl
der Fische/Jahr)
DISKONTIERTER
jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussaufwärts des
Feuchtgebiets
Schäden (Anzahl
der Fische/Jahr)
DISKON-
TIERTER
jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussabwärts des
Feuchtgebiets
Schäden (Anzahl
der Fische/Jahr)
GESAMTER
DISKON-
TIERTER
jährlicher
Ressourcen-
verlust (Anzahl
der
Fische/Jahr)
GESAMTE
DISKON-
TIERTE
VERLORENE
FISCHJAHRE
2011 1,03 100 %
2012 1,00 90%
2013 0,97 80%
2014 0,94 70%
2015 0,92 60%
2016 0,89 50%
2017 0,86 40%
2018 0,84 30%
2019 0,81 20%
2020 0,79 10%
2021 0,77 0%
K River Beispielhafte Berechnung des
Bachforellenverlusts
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 210
Jahr
Diskon-
tierungs-
faktor
Jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussaufwärts
des
Feuchtgebiets
Schäden
(Prozent)
Jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussaufwärts
des
Feuchtgebiets
Schäden
(Anzahl der
Fische/Jahr)
Jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussabwärts
des
Feuchtgebiets
Schäden
(Prozent)
Jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussabwärts des
Feuchtgebiets
Schäden (Anzahl
der Fische/Jahr)
DISKON-
TIERTER
jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussaufwärts des
Feuchtgebiets
Schäden (Anzahl
der Fische/Jahr)
DISKON-
TIERTER
jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussabwärts des
Feuchtgebiets
Schäden (Anzahl
der Fische/Jahr)
GESAMTER
DISKON-
TIERTER
jährlicher
Ressourcen-
verlust (Anzahl
der
Fische/Jahr)
GESAMTE
DISKON-
TIERTE
VERLORENE
FISCHJAHRE
2011 1,03 100 % 10.000
2012 1,00 90% 9.000
2013 0,97 80% 8.000
2014 0,94 70% 7.000
2015 0,92 60% 6.000
2016 0,89 50% 5.000
2017 0,86 40% 4.000
2018 0,84 30% 3.000
2019 0,81 20% 2.000
2020 0,79 10% 1.000
2021 0,77 0% 0
K River Beispielhafte Berechnung des
Bachforellenverlusts
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 211
Jahr
Diskon-
tierungs-
faktor
Jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussaufwärts
des
Feuchtgebiets
Schäden
(Prozent)
Jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussaufwärts
des
Feuchtgebiets
Schäden
(Anzahl der
Fische/Jahr)
Jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussabwärts
des
Feuchtgebiets
Schäden
(Prozent)
Jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussabwärts des
Feuchtgebiets
Schäden (Anzahl
der Fische/Jahr)
DISKON-
TIERTER
jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussaufwärts des
Feuchtgebiets
Schäden (Anzahl
der Fische/Jahr)
DISKON-
TIERTER
jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussabwärts des
Feuchtgebiets
Schäden (Anzahl
der Fische/Jahr)
GESAMTER
DISKON-
TIERTER
jährlicher
Ressourcen-
verlust (Anzahl
der
Fische/Jahr)
GESAMTE
DISKON-
TIERTE
VERLORENE
FISCHJAHRE
2011 1,03 100 % 10.000 10.300
2012 1,00 90% 9.000 9.000
2013 0,97 80% 8.000 7.767
2014 0,94 70% 7.000 6.598
2015 0,92 60% 6.000 5.491
2016 0,89 50% 5.000 4.442 2017 0,86 40% 4.000 3.450
2018 0,84 30% 3.000 2.512
2019 0,81 20% 2.000 1.626
2020 0,79 10% 1.000 789
2021 0,77 0% 0 0
K River Beispielhafte Berechnung des Bachforellenverlusts
212
Jahr
Diskon-
tierungs-
faktor
Jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussaufwärts
des
Feuchtgebiets
Schäden
(Prozent)
Jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussaufwärts
des
Feuchtgebiets
Schäden
(Anzahl der
Fische/Jahr)
Jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussabwärts
des
Feuchtgebiets
Schäden
(Prozent)
Jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussabwärts des
Feuchtgebiets
Schäden (Anzahl
der Fische/Jahr)
DISKON-
TIERTER
jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussaufwärts des
Feuchtgebiets
Schäden (Anzahl
der Fische/Jahr)
DISKON-
TIERTER
jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussabwärts des
Feuchtgebiets
Schäden (Anzahl
der Fische/Jahr)
GESAMTER
DISKONT-
IERTER
jährlicher
Ressourcen-
verlust (Anzahl
der
Fische/Jahr)
GESAMTE
DISKONTIERT
E
VERLORENE
FISCHJAHRE
2011 1,03 100 % 10.000 50% 5.000 10.300
5.150
2012 1,00 90% 9.000 40%
4.000 9.000
4.000
2013 0,97 80% 8.000 30%
3.000 7.767
2.910
2014 0,94 70% 7.000 20%
2.000 6.598
1.880
2015 0,92 60% 6.000 10%
1.000 5.491
920
2016 0,89 50% 5.000 0% 0 4.442 0
2017 0,86 40% 4.000 0% - 3.450 -
2018 0,84 30% 3.000 0% - 2.512 -
2019 0,81 20% 2.000 0% - 1.626 -
2020 0,79 10% 1.000 0% - 789 -
2021 0,77 0% 0 0% - 0 -
© European Commission, eftec, Stratus Consulting
K River Beispielhafte Berechnung des Bachforellenverlusts
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 213
Jahr
Diskontier
ungs-
faktor
Jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussaufwärts
des
Feuchtgebiets
Schäden
(Prozent)
Jährlicher
Ressource-
nverlust
flussaufwärts
des
Feuchtgebiets
Schäden
(Anzahl der
Fische/Jahr)
Jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussabwärts
des
Feuchtgebiets
Schäden
(Prozent)
Jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussabwärts des
Feuchtgebiets
Schäden (Anzahl
der Fische/Jahr)
DISKONTIERTER
jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussaufwärts des
Feuchtgebiets
Schäden (Anzahl
der Fische/Jahr)
DISKONTIERTE
R jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussabwärts des
Feuchtgebiets
Schäden (Anzahl
der Fische/Jahr)
GESAMTER
DISKONTIERT
ER jährlicher
Ressourcen--
verlust (Anzahl
der
Fische/Jahr)
GESAMTE
DISKONTIERT
E
VERLORENE
FISCHJAHRE
2011 1,03 100 % 10.000 50% 5.000 10.300
5.150
15.450
2012 1,00 90% 9.000 40%
4.000 9.000
4.000
13.000
2013 0,97 80% 8.000 30%
3.000 7.767
2.910
10.677
2014 0,94 70% 7.000 20%
2.000 6.598
1.880
8.478
2015 0,92 60% 6.000 10%
1.000 5.491
920
6.411
2016 0,89 50% 5.000 0% 0 4.442 0 4.442
2017 0,86 40% 4.000 0% - 3.450 - 3.450
2018 0,84 30% 3.000 0% - 2.512 - 2.512
2019 0,81 20% 2.000 0% - 1.626 - 1.626
2020 0,79 10% 1.000 0% - 789 - 789
2021 0,77 0% 0 0% - 0 - 0
K River Beispielhafte Berechnung des Bachforellenverlusts
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 214
Jahr
Diskon-
tierungs-
faktor
Jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussaufwärts
des
Feuchtgebiets
Schäden
(Prozent)
Jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussaufwärts
des
Feuchtgebiets
Schäden
(Anzahl der
Fische/Jahr)
Jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussabwärts
des
Feuchtgebiets
Schäden
(Prozent)
Jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussabwärts des
Feuchtgebiets
Schäden (Anzahl
der Fische/Jahr)
DISKONTIERTER
jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussaufwärts des
Feuchtgebiets
Schäden (Anzahl
der Fische/Jahr)
DISKONTIERTE
R jährlicher
Ressourcen-
verlust
flussabwärts des
Feuchtgebiets
Schäden (Anzahl
der Fische/Jahr)
GESAMTER
DISKONTIERT
ER jährlicher
Ressourcen-
verlust (Anzahl
der
Fische/Jahr)
GESAMTE
DISKON-
TIERTE
VERLORENE
FISCHJAHRE
2011 1,03 100 % 10.000 50% 5.000 10.300
5.150
15.450 66.835
2012 1,00 90% 9.000 40%
4.000 9.000
4.000
13.000
2013 0,97 80% 8.000 30%
3.000 7.767
2.910
10.677
2014 0,94 70% 7.000 20%
2.000 6.598
1.880
8.478
2015 0,92 60% 6.000 10%
1.000 5.491
920
6.411
2016 0,89 50% 5.000 0% 0 4.442 0 4.442
2017 0,86 40% 4.000 0% - 3.450 - 3.450
2018 0,84 30% 3.000 0% - 2.512 - 2.512
2019 0,81 20% 2.000 0% - 1.626 - 1.626
2020 0,79 10% 1.000 0% - 789 - 789
2021 0,77 0% 0 0% - 0 - 0
K Valley Schadensquantifizierung – Sportfischerei
15 km Fluss sind ein beliebtes Forellenfanggebiet.
Wegen des Fangs ist dieses Gebiet fünf Jahre lang für die Fischerei gesperrt – Wegen möglicher Kontamination – Damit sich die Fischbestände erholen können
Informationen zur Fangmenge in diesem Gebiet erhalten Sie beim Lizenzverkauf
Verlust von etwa 2400 Angeltouren pro Jahr – Maßeinheit ist „Angeltouren“
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 215
K Valley: Beispiel Sportfischerei Verlustrechung - Soll
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 216
Wirtschaftliche Untersuchungen zum Wert, welcher der
Sportfischerei zugemessen wird, besagen, dass 1
Angeltour 15 Euro wert ist.
Soll = 12.732 x 15 EUR = 190.000 EUR
K Valley: Schäden – Feuchtgebietsressourcen
Für die vollen 10 ha des Feuchtgebiets wurde festgestellt, dass sie durch abgelagerte Sedimente signifikant geschädigt sind, wie die Sedimentdaten, die beobachteten Folgen auf die Vegetation und nicht vorhandener Lebensraum für Zugvögel zeigen.
Vögelfressende Säugetiere sind ebenso betroffen
– Als wahrscheinlich angesehen durch die Nutzung des Feuchtgebiet-Habitats als Ganzes als Maßeinheit
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 217
K Valley: Schadensquantifizierung – Feuchtgebiet-Habitat
Für das Feuchtgebiet-Habitat ausgewählter Habitatäquivalenz-Ansatz mit quantifizierten Schäden in Hinblick auf Funktionsverringerungen im Tal des Feuchtgebiet-Habitats.
– Anfangs wurde ein kompletter Verlust (100%) des 10 ha großen Feuchtgebiets mit Erholungszeiten von mindestens 50 Jahren angenommen.
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 218
K Valley: Schadensquantifizierung- Feuchtgebiet-Habitat
Wegen möglicher Bewegungen kontaminierter Sedimente und zukünftiger Auswirkungen auf die Wasserverfügbarkeit flussabwärts wurde ein Sanierungsplan ausgewählt – Ausbaggerung des Feuchtgebiets + Neueinstufung und
Neubepflanzung – Ausgeführt 3 Jahre nach dem Verschütten und
Abschluss nach 1 Jahr – Erholung des Feuchtgebiets danach auf 10 Jahre
angesetzt. Am Ende werden die Funktionen des Feuchtgebiets bei etwa 60 % des Ausgangsniveaus liegen.
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 219
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 220
K Fluss Beispiel Feuchtgebiet-Habitat Verlustrechnung - Soll
eftec
2-tägiges Seminar
Previously
STRATUS CONSULTING
SCHRITT 3: ERMITTLUNG & BEZIFFERUNG DES NUTZENS DER SANIERUNG IN SACHEN „K VALLEY“-FALLSTUDIE
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 221
© European Commission, eftec, Stratus Consulting
1: Vorläufige Bewertung: Ist ELD anzuwenden / in welchem Umfang?
2: Ermittlung und Bezifferung der ‘Belastungen’: Typen und Umfang des Schadens
3: Ermittlung und Bezifferung des ‘Nutzens’: Nutzen der Sanierung
4: Abwägung Sanierungsmaßnahmen & Ausgleichssanierungsmaßnahmen, so dass Vorteile die Schäden aufheben
5: Überwachung und Berichterstattung: Pläne zur Überwachung
Schritt 3: Ermittlung und Quantifizierung
der Vorteile der Sanierung
Welche Arten Sanierungsprojekte könnten ausgeführt werden, um Funktionen, die jenen, die durch Schäden verloren gingen ähneln, zu ersetzen, wiederherzustellen oder zu verbessern?
Welcher Nutzen wird mit dem/den Sanierungsprojekt(en) erzielt?
Wie viel zeit ist erforderlich, um das/die Sanierungsprojekt(e) umzusetzen?
Wie lange wird es nach der Umsetzung dauern, bis das/die Projekt(e) die maximale Kapazität erreicht haben?
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 223
Sanierungsmethoden
Beispiele für Sanierung des Habitats – Wiederherstellung und Aufbau des Habitats
– Verringerung der Habitatzersplitterung und -isolierung
– Habitatschutz vor Verlust oder Qualitätsminderung
Beispiele für Wiederansiedlung von Arten – Schutz von Arten vor Verlust
– Schutz bedrohter Habitate
– Anstieg des Fortpflanzungserfolgs
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 224
Bewertung der Vorteile einer Sanierung
Bewertung metrischer Gleichwertigkeit
Vergleich von Ressourcen-/Funktionsqualität
Bewertung des Landschaftskontexts
Vergleich geografischer Nähe
Bewertung des sozial-ökonomischen Kontexts
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Beispiele für übliche Arten von Sanierungsprojekten
Habitatverbesserungen oder -aufbau
– Wälder, Feuchtgebiete, Fließ- und Stillgewässer usw.
Ressourcenverbesserungen
– Laichung, Bestockung, Wiederaufforstung, Wasserbehandlung usw.
Schadstoffentsorgung
Ressourcenschutz oder -erhalt
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Kriterien zur Bewertung von Sanierungsprojekten
Die Richtlinie (Anhang II, 1.3.1) bestimmt 9 Kriterien, einschließlich Kollateralschaden von Projekten, Berücksichtigung von “relevanten sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belangen”, geografischem Zusammenhang mit dem geschädigten Standort
Kriterien bieten objektive Basis für Projektauswahl
Öffentliche Transparenz
Bieten heißt Formulierung von Managementzielen (außer nur "Least Costs")
Toolkit ermittelt zusätzliche Kriterien, die berücksichtigt werden können
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 227
Bewertung Sanierungsprojekt (Anhang II Abs. 1.3.1)
Die Auswirkung jeder Option auf öffentliche Gesundheit und Sicherheit
Die Kosten der Umsetzung dieser Option
Der wahrscheinliche Erfolg jeder Option
Der Umfang, in welchem jede Option zukünftige Schäden sowie Kollateralschäden als Ergebnis der Umsetzung dieser Option vermeidet
Der Umfang, in welchem jede Option jedem Teil der natürlichen Ressource und/oder Funktion Vorteile verschafft
Der Umfang, in welchem jede Option relevante soziale wirtschaftliche und kulturelle Belange sowie weitere relevante, für den Stadort spezifische Faktoren berücksichtigt
Die Dauer, bis sich die Sanierung des Umweltschadens auswirkt,
Der Umfang, in welchem jede Option die Sanierung am Standort des Umweltschadens erreicht
Der geografische Zusammenhang mit dem geschädigten Standort
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 228
Bewertung von Sanierungsprojekten
Potenziell ungeeignete Präferenzen für den Ersatz primärer Sanierungen aufgrund von Kostenunterschieden
Doppelt zählende Projekte, die ansonsten umgesetzt worden wären
Geografische/soziale/politische Probleme
Fehlschlagrisiko
Überbewertung von Schutz
Potenzial für Habitat-Banking?
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 229
Quantifizierung der Vorteile einer Sanierung
Grad der Ressourcen-/Funktionsverbesserung durch Sanierung
Zeitpunkt der Verbesserungen
Gewichtung der Verbesserungen
Dauer der Verbesserungen
Bilanzierung von Unsicherheiten
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 230
K Valley: Ausgleichssanierung – Bachforelle
Um zwischenzeitliche Verluste bei der Bachforelle anzusprechen, wurden drei Alternativen bewertet:
– keine Maßnahme (nicht ausgewählt wegen zu vielen zwischenzeitlichen Verlusten)
– ergänzende Brutstätten (nicht ausgewählt wegen Bedenken in Bezug auf Genetik)
– Gewässersanierung in anderen Zuflüssen des K-Flusses
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 231
K Valley: Sanierungsalternativen – Gewässersanierung
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 232
K Valley: Berechnung der ökologischen Verbesserung aufgrund der Sanierung
Lokale Umfragen zu potenziellen Verbesserungen der Forellenpopulation in Zusammenhang mit dem Habitat
-Beziehung zwischen
Habitatqualität und Forellendichte
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 233
Nutzen der Ausgleichssanierung Bachforelle
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 234
234
Ausgleichssanierung: Sportfischerei
Die Gewässersanierung für die Bachforelle kann zusätzliche Fangmöglichkeiten bereitstellen, wenn ein Zugang geschaffen wird.
Es gibt Chancen, die Angelmöglichkeiten in nahen Flüssen zu verbessern
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 235
K Valley: Ausgleichssanierung – Feuchtgebiete
Um zwischenzeitliche Verluste in den Feuchtgebieten anzusprechen, wurden drei Alternativen bewertet: keine Maßnahme, Sanierungen in der Nähe der Feuchtgebiete und Sanierungen, die weiter entfernt von den Feuchtgebieten liegen. – Keine Maßnahme nicht ausgewählt wegen zu vielen
zwischenzeitlichen Verlusten.
– Sanierungen in Gebieten, die von den Feuchtgebieten weiter entfernt sind, nicht ausgewählt, weil die Funktionsarten und die Nutznießer zu unterschiedlich sind.
– Ausgewählte Alternative ist ein Szenario von Sanierungen in der Nähe der Feuchtgebiete.
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 236
Nutzen der Ausgleichssanierung Feuchtbiotop
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 237
eftec
2-tägiges Seminar
Previously
STRATUS CONSULTING
SCHRITT 4: STAFFELUNG SANIERUNG „K VALLEY“-FALLSTUDIE
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 238
© European Commission, eftec, Stratus Consulting
1: Vorläufige Bewertung: Ist ELD anzuwenden / in welchem Umfang?
2: Ermittlung und Bezifferung der ‘Belastungen’: Typen und Umfang des Schadens
3: Ermittlung und Bezifferung des ‘Nutzens’: Nutzen der Sanierung
4: Abwägung Sanierungsmaßnahmen & Ausgleichssanierungsmaßnahmen, so dass Vorteile die Schäden aufheben
5: Überwachung und Berichterstattung: Pläne zur Überwachung
Schritt 4: Staffelung Sanierung für den Ausgleich des Schadens
Berechnung des insgesamt diskontierten Solls für die Widerspiegelung des zwischenzeitlichen Verlusts (Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft) ab dem Vorfall
Berechnung des insgesamt diskontierten Habens, um die Vorteile der Sanierung widerzuspiegeln
Staffelung der Sanierung, sodass die insgesamt diskontierten Funktionsverluste des Solls den diskontierten Funktionsgewinnen des Habens entsprechen
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 240
Staffelung Sanierung für den Ausgleich
des Schadens
Die Staffelung beinhaltet die geschätzten Kosten für die Sanierungsoptionen – Sanierungskosten pro Einheit?
Schließt eine Bewertung, ob die Kosten unverhältnismäßig in Bezug auf die Vorteile sind, ein.
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 241
Staffelung Ausgleichssanierung Fluß-/Forellenschäden
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 242
66.835
Gesamt diskontiertes „SOLL“
7.224
Gesamt diskontierte Zunahme an Fischen pro km der Ausgleichssanierung (SOLL)
9,25
Gesamtanzahl der erforderlichen km der Ausgleichssanierung
Staffelung Ausgleichssanierung: Sportfischerei
Für den Wert-zu-Kosten-Ansatz wird die „Größenordnung“ der Ausgleichssanierung durch den Wert der Schadensberechnung festgelegt
Der Schadenswert (190.000 EUR) wird erhoben und für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen verwendet.
Die Größenordnung der Ausgleichssanierung besteht darin, wie viele Projekte für 190.000 EUR durchgeführt werden können.
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 243
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 244
Staffelung Ausgleichssanierung Feuchtgebiet-Habitat
Kostenkategorien des
Sanierungsprojekts
Projektentwurf Projektumsetzung Projektverwaltung Vorgehen und Pflege Adaptives Management/Vorhaltungen Überwachung und Berichterstattung Aufsicht durch zuständige Behörde
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 245
Sanierungskostenelemente
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 246
eftec
2-tägiges Seminar
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STRATUS CONSULTING
SCHRITT 5: ÜBERWACHUNG UND BERICHTERSTATTUNG
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 247
© European Commission, eftec, Stratus Consulting
1: Vorläufige Bewertung: Ist ELD anzuwenden / in welchem Umfang?
2: Ermittlung und Bezifferung der ‘Belastungen’: Typen und Umfang des Schadens
3: Ermittlung und Bezifferung des ‘Nutzens’: Nutzen der Sanierung
4: Abwägung Sanierungsmaßnahmen & Ausgleichssanierungsmaßnahmen, so dass Vorteile die Schäden aufheben
5: Überwachung und Berichterstattung: Pläne zur Überwachung
Schritt 5: Überwachung und Berichterstattung
Nachverfolgung, damit sichergestellt wird, dass die vorgesehenen Vorteile der Sanierung eintreffen
Möglichkeit zur Anpassung der Sanierung
Dokumentierung der und Berichterstattung über die Ergebnisse
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 249
Überwachungsarten
Baseline-Überwachung für zukünftige Vergleiche
Statusüberwachung
Trendüberwachung
Umsetzungsüberwachung
Effektivitätskontrolle
Validierungsüberwachung
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 250
K Valley: Überwachung und Berichterstattung
Bachforellenprobe Wasserqualitätsprobe Sedimentprobe Entwicklung von Leistungskriterien und
Erholungsüberwachung für die Hauptsanierung des Feuchtgebiets
Jährlicher Daten- und Bewertungsbericht zu den Standortbedingungen und an den Sanierungstandorten in den Jahren 5 und 10
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 251
K Valley: Kosten der Ausgleichssanierung
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 252
„Zusätzliche“ Haftung der Richtlinie?
Prüfungskosten € 100.000 – Kosten zuständige Behörde
– Betreiberkosten
– Expertenkosten
Kosten der Ausgleichssanierung: € 300.000 – Einschließlich Überwachung und Berichterstattung
„Zusätzliche“ Haftung: ~€ 400.000
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 253
DISKUSSION?
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 254
Weitere Informationen unter
http://ec.europa.eu/environment/legal/liability/index.htm
REMEDE-Projekt und zusätzliche Fallstudien
http://www.envliability.eu/
© European Commission, eftec, Stratus Consulting 255
Ece Ozdemiroglu eftec
Gründungsdirektor London, UK
David Chapman Vizepräsident Abt Associates
(vormals Stratus Consulting) Boulder, Colorado USA
Joshua Lipton Abteilungs-Vizepräsident
Abt Associates (vormals Stratus Consulting)
Boulder, Colorado USA [email protected]