+ All Categories
Home > Documents > Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung =...

Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung =...

Date post: 28-Feb-2021
Category:
Upload: others
View: 0 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
53
Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Rechungslegung in der Insolvenz“ Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V. 01. September 2009 Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Christoph Hillebrand, Köln Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Dr. Andreas Pink, Köln
Transcript
Page 1: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

„Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Rechungslegung in der Insolvenz“

Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

01. September 2009

Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Christoph Hillebrand, Köln

Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Dr. Andreas Pink, Köln

Page 2: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

1

- Der Gesetzgeber hat die Rechnungslegungs- vorschriften nur grob geregelt

- In der Praxis haben sich entsprechend vielfältig Varianten entwickelt, die alle von sich behaupten, richtig zu sein

- Die ganze Welt ruft nach Standardisierung, um die Fülle von Informationen noch verarbeiten zu können Beispiele: Rating insbesondere Kreditrating, internationale Rechnungslegungsstandards IAS, IFRS, peer review, qualitiy control, corporate governance

- Diskussion über die Zertifizierung von Insolvenzverwaltern

Relevanz des Themas

Page 3: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

2

- FAS Fachausschuss Sanierung und Insolvenz des IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.

- Forschungsprojekt „Schlussrechnungsprüfung durch das Insolvenzgericht“

- Insolvenzgericht Hamburg aufgrund Anfrage des BMJ vom 01.03.2007

- Insolvenzgericht Wolfsburg aufgrund Anfrage des BMJ vom 01.03.2007

- VID aufgrund Anfrage des BMJ vom 01.03.2007

Wer beschäftigt sich mit den Themen

Page 4: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

3

- Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren IDW RH HFA 1.010

- Insolvenzspezifische Rechnungslegung im Insolvenzverfahren IDW RH HFA 1.011

- Externe (handelsrechtliche) Rechnungslegung im Insolvenzverfahren IDW RH HFA 1.012

alle Stand 13.06.2008

Die Standards des IDW

Page 5: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

4

  Zwei Rechungslegungswerke im Insolvenzverfahren

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren   Interne (insolvenzrechtliche) Rechnungslegung

  Prüfung der internen Rechungslegung

  Externe (handels- und steuerrechtliche) Rechnungslegung

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Page 6: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

5

Interne und externe Rechnungslegung = duales System •  Doppelaufwand = doppelte Verbuchung = Kosten

•  Abstimmungsaufwand = Fehlerpotential

•  zusätzlicher Erkenntniswert?

Lösungsvorschläge: •  In großen Insolvenzverfahren nur handelsrechtliche

Rechungslegung?

•  Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse berücksichtigt und Einnahmen-/Ausgaben-Rechung ebenfalls gewährleistet

Zwei Rechungslegungswerke im Insolvenzverfahren Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Page 7: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

6

Aufgaben und Ziele:

•  Information über den Massestand

•  Information über zu erwartende Quote

•  Dokumentation der Vermögensverhältnisse

•  Ordnungsgemäße Verteilung

•  Kontrolle Verwalter

•  Grundlage der Insolvenzplanrechenwerke

Bestandsaufnahme im

Insolvenzverfahren

Page 8: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

7

  Aufstellung des Mengengerüsts:

•  Aktivposten im Sinne einer Rohvermögensrechung

•  Erfassung nach Art und Menge in tabellarischer Form

•  Grundsätze ordnungsgemäßer Inventur gelten

•  Aufnahme Ab- und Aussonderungsrechte, nicht bilanzierungsfähige VG (Drittrechte angeben), kein Neuerwerb

•  Privatvermögen bei Einzelkaufmann

•  Fortschreibung im Zeitablauf

Bestandsaufnahme

im Insolvenzverfahren

Page 9: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

8

Inventurverfahren: •  Stichtagsinventur

•  Zeitpunkt: Tag Anordnung vorläufige Verwaltung und Verfahrenseröffnung (Fortschreibung möglich)

•  Inventurvereinfachungsverfahren nur in Ausnahmefällen z. B. Gruppenbewertung

Verantwortlichkeit liegt beim Verwalter: •  Mitarbeit des Schuldners ist zwingend

•  Verwalter kann Inventur auf geeignetes Personal delegieren, muss aber überwachen

•  Inventur des Schuldners darf geprüft verwendet werden

Verzeichnis der Massegegenstände Bestandsaufnahme

im Insolvenzverfahren

Page 10: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

9

Bewertung im Masseverzeichnis Bestandsaufnahme

im Insolvenzverfahren

Zerschlagungswerte: •  Wert am Absatzmarkt = Einzelveräußerungspreis unter

Berücksichtigung von Verwertungsart und Zeit •  Anhaltspunkte Überschuldungsbilanzwerte

Fortführungswerte: •  Konzept der Fortführung ist maßgebend

•  Orientierung an Buchwerten

•  Synergieeffekte aufdecken, stille Reserven aufdecken •  Obergrenze Wiederbeschaffungskosten

•  Anhaltspunkt Überschuldungsbilanz bei positiver Fortführungsprognose

Page 11: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

10

Muster eines Verzeichnisses der Massegegenstände

(§ 151 InsO) Bestandsaufnahme

im Insolvenzverfahren

Page 12: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

11

  Erfassung der Passivmasse

•  Einfache Insolvenzgläubiger

•  Absonderungsberechtigte

•  Nachrangige Insolvenzgläubiger

•  Bei Kreditsicherheiten VB angeben / Bruttoausweis mit Kennzeichnung

•  Masseverbindlichkeiten schätzen

•  Aufrechnungsansprüche als Merkposten

•  Freigabeansprüche als Merkposten

•  Fortschreibung im Zeitablauf

Gläubigerverzeichnis Bestandsaufnahme

im Insolvenzverfahren

Page 13: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

12

Muster eines Gläubigerverzeichnisses (§ 151, 152 InsO)

Teil I. Insolvenzgläubiger Bestandsaufnahme

im Insolvenzverfahren

Page 14: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

13

Muster eines Gläubigerverzeichnisses (§ 151, 152 InsO)

Teil II. Absonderungsrechte Bestandsaufnahme

im Insolvenzverfahren

Page 15: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

14

Muster eines Gläubigerverzeichnisses (§ 151, 152 InsO)

Teil III. Nachrangige Insolvenzgläubiger Bestandsaufnahme im

Insolvenzverfahren

Page 16: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

15

Interne

(insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Rechenwerke vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

- Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter (§§ 21 II Nr. 1, 66 InsO)

Rechenwerke zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Verzeichnis der Massegegenstände (§ 151 InsO) - Gläubigerverzeichnis (§ 152 InsO) - Vermögensübersicht (§ 153 InsO) - Insolvenzverwalterbericht (§ 156 InsO)

  Zwischenrechnungslegung

- Sachstandsberichte (§ 58 Abs. 1, 66 Abs. 3 InsO)

  Schlussrechung (Normzweck d. § 66 InsO) - Einnahmen-/Ausgaben-Rechung, - Schlussbericht, Schlussverzeichnis, Schlussbilanz - Vergütungsantrag

Page 17: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

16

Interne

(insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

  Verpflichtung gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 66 InsO bei Beendigung des Amtes Rechnung zu legen

  Verpflichtung trifft den „starken“ und den „schwachen“ Verwalter gleichermaßen (nicht den Sachverständigen)

  Zeitraum: Antragstellung bis Verfahrenseröffnung

  Adressat: Insolvenzgericht

  Erstellung einer Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung ist ausreichend

  Form und Zeitpunkt beachten

Page 18: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

17

Interne

(insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung • Definition:

Eine auf den Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung aufzustellende eigenständige und gegliederte Zusammenfassung der Vermögensgegenstände und Schulden des Schuldners

• Planungsinstrument, Prognoserechnung und Kontrollinstrument

• keine Erfassung von einzelnen Massegegenständen und Schulden

• Ermittlung der vorläufig zu erwartenden Gläubigerbefriedigung (Quote) bei Stilllegung/Fortführung

• Wertaufhellende und wertbegründende Tatsachen berücksichtigen (Fortschreibung)

Page 19: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

18

Insolvenzspezifische Gliederung - Es gilt die Gliederung der Verbindlichkeiten entsprechend wie im Gläubigerverzeichnis (§ 153 Abs. 1 Satz 2 2. HS InsO)

- Die Aktivseite kann

- handelsbilanzähnlich gestaltet werden (vgl. § 266 HGB)

- zusammengefasste Vermögenswerte enthalten, wenn 1. dies dem Verwertungszweck entspricht 2. Erläuterungen und Anlagen beigefügt sind

- handels- und steuerrechtliche Bilanzierungsvorschriften - sind nicht unmittelbar anwendbar, aber

- die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung sind zu beachten (z. B. Richtigkeit, Vollständigkeit, Klarheit und Wahrheit)

Interne

(insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Page 20: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

19

•  Bewertung mit Liquidationswerten und Fortführungswerten

aus § 151 Abs. 2 Satz 2 InsO:

„hängt der Wert davon ab, ob das Unternehmen fortgeführt oder stillgelegt wird, sind beide Werte anzugeben“

aus Begründung zu § 170 RegE:

„Soweit die Möglichkeit zur Fortführung des Unternehmens besteht und zu einer unterschiedlichen Bewertung von Vermögensgegenständen führt, sind Fortführungswerte und Einzelveräußerungswerte nebeneinander anzugeben.“

•  Bewertung nur mit Liquidationswerten bei sofortiger Betriebseinstellung

Interne

(insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Page 21: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

20

Bewertung Vermögensübersicht orientiert sich an den Wertansätzen im Masseverzeichnis

neue Erkenntnisse gegenüber Bewertung im Masseverzeichnis sind zu berücksichtigen = Wertaufhellung

•  Identische Bewertung wie in der Überschuldungsbilanz:

•  Überschuldungsbilanzwerte mit negativer Prognose = Liquidationswerten

•  Überschuldungsbilanz mit positiver Prognose = Fortführungswerte

Interne

(insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Page 22: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

21

Ansatz von Liquidationswerten in der Vermögensübersicht

- Stille Reserven und Lasten sind zwingend aufzudecken

Veräußerungswert abhängig von:

am Absatzmarkt - Grad der Zerschlagung des Unternehmens - Liquidationsintensität

- Liquidationsgeschwindigkeit - weitere Liquidationsgesichtspunkte

./. Veräußerungskosten

= Wertansatz der Vermögensgegenstände

Interne

(insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Page 23: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

22

Keine gesetzliche Definition für Fortführungswerte

•  Ansatz zu Fortführungswerten

Bilanzansatz ist mit dem Wert anzusetzen, der als Bestandteil des Gesamtkaufpreises bei konzeptgemäßer Fortführung beizulegen ist (Ertragswertgedanke)

-  Fortführung des Unternehmens als ganzes

-  Teilbetriebsfortführung

-  Insolvenzplan

•  Vermögensgegenstände sind mit Wiederbeschaffungswert anzusetzen (herrschende Auffassung)

•  Stille Reserven und Lasten sind aufzulösen

Interne

(insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Page 24: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

23

Interne

(insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Immaterielle Anlagegegenstände

Grundstücke und Sachanlagen Finanzanlagen Vorräte

Wiederbeschaffungswert

Marktpreise / Verkehrswert Unternehmens- bewertung Marktpreis

Forderungen: Einziehungsbetrag (Nennwert) Originärer Firmenwert: Nur bei konkreter Veräußerungsmöglichkeit

Page 25: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

24

Interne

(insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Page 26: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

25

Interne

(insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Page 27: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

26

Interne

(insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Page 28: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

27

Verwalterbericht im Berichtstermin

Der Berichtstermin:

Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage des Verwalterberichts über den weiteren Verlauf des Verfahrens entschieden wird (§§ 29 Abs. 1, 156 InsO)

Möglichkeiten für den Fortgang des Verfahrens müssen dabei umfassend erörtert werden

- Ziel: Entscheidungsfähigkeit der Gläubigerversammlung

- Termin: soll nicht über sechs Wochen und darf nicht über drei Monate hinaus (gerechnet von Verfahrenseröffnung) angesetzt werden (§ 29 Abs. 1 Satz 2 InsO)

Interne

(insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Page 29: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

28

Inhalt des Verwalterberichtes im Berichtstermin:

wirtschaftliche Lage des Schuldners

Insolvenzgründe und Zeitpunkt ihrer Entstehung

Vermögens- und Ertragslage zur Erörterung einer etwaigen Sanierungsmöglichkeit

- vorübergehend zur Ausproduktion

- im Ganzen oder in Teilen - Erläuterungen zu Art und Weise der Erhaltung des Unternehmens

- Darlegung, ob Erhalt/Teilerhalt des Unternehmens durch Sanierung, Gesamtveräußerung oder Teilveräußerung mit Restabwicklung zu empfehlen ist

Darlegung der Möglichkeiten zur Aufstellung eines Insolvenzplanes

Interne

(insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Page 30: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

29

Gliederung:

Verhältnisse der beteiligten natürlichen und juristischen Personen

Wirtschaftliche Verhältnisse im Allgemeinen

Verhältnis zu Banken

Rechnungswesen

Beratungsverhältnisse

Beachtung steuerlicher Pflichten

Anhängige Gerichtsverfahren

Schwebende bzw. noch nicht erfüllte Verträge

Verfahrensverlauf von der Insolvenzantragsstellung bis zur Berichtsabgabe

Abwicklungs- und Fortführungsalternativen

Interne

(insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Page 31: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

30

Auskunftsverlangen:

Häufigkeit und Umfang: - entsprechend den Umständen des Einzelfalles - Arbeitsbelastung des Verwalters soll beachtet - und Zurückhaltung geübt werden

Interne

(insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Auskunftspflicht

Sachstand des Verfahrens Geschäftsführung des Verwalters

Fragen bzgl. Verwertung von Gegenständen

Verhandlungsstände/ -ergebnisse, Forderungsprüfungen

anhängige Aktiv- oder Passivprozesse

Fragen bzgl. Abwicklung durch den Verwalter

von ihm eingeschaltete Personen

Rechnungs- und Kassenprüfungen

Page 32: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

31

Die Zwischenrechnungslegung unterliegt den gleichen Regeln wie die Schlussrechnung nach § 66 InsO

Übliche Praxis:

- Einnahmen-/Ausgaben Rechnung mit erläuterndem Bericht

- in Zeitabständen von i.d.R. 6 Monate

Interne

(insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Page 33: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

32

  Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung - bei Liquidation: Einnahmen-/Ausgaben-Rechung reicht aus - bei Fortführung: handelsrechtliche Buchführung zusätzlich erforderlich ?

Schlussbilanz

Schlussbericht - muss vollständigen Einblick in die Verfahrensabwicklung gewährleisten

- „Wie wurden Aus- und Absonderungsrechte beansprucht, festgestellt, bedient?“

- „Welche Prozesse hat der Verwalter mit welchem Erfolg durchgeführt ?“ - „Welche Anfechtungsansprüche wurden verfolgt ?“

  Schlussverzeichnis

Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters

Interne

(insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Page 34: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

33

Prüfung der internen

Rechnungslegung

Unterlagen für die Schlussrechnungsprüfung:

- Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung von Eröffnung bis Verfahrensabschluss mit sämtlichen Belegen und Kontoauszügen

- auf Anforderung des Gerichts: Prozessakten

  Die Prüfung ist eine Gesetz- und Ordnungsmäßigkeitsprüfung (keine materielle Prüfung?)

Gericht kann einen Sachverständigen beauftragen (typische Wirtschaftsprüfer-Aufgabe)

Page 35: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

34

Prüfungsauftrag umfasst drei Punkte:

- ordnungsgemäße Erfassung sämtlicher Geschäftsvorfälle

- richtige Verarbeitung des Zahlenmaterials in der Buchführung bis zur Schlussrechnung

- Beachtung der formalen Ordnungsprinzipien

- Abstimmungsprüfungen - Übertragungsprüfungen - rechnerische Richtigkeit

Prüfung der internen

Rechnungslegung

Page 36: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

35

Gegenüberstellung der Einnahmen mit dem Vermögensansatz in der Eröffnungsbilanz und Erläuterung der Abweichungen

Alle VG des Inventars verwertet ?

Nicht verwertetes Vermögen für die Nachtragsverteilung richtig erfasst ?

Sind Masseverbindlichkeiten bei Verfahrensabschluss unbezahlt geblieben ?

Alle Sonderkonten des Verwalters richtig übernommen ?

Ist eine Freigabe von Vermögen erfolgt? Wenn ja, weshalb?

Welche Prozesse (Anfechtung etc.) wurde für die Masse geführt ? Erfolg ?

Wie wurden schwebende Rechtsgeschäfte bei Eröffnung behandelt ?

Prüfung der internen

Rechnungslegung

Page 37: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

36

Externe (handels- und

steurrechtliche)

Rechnungslegung

  Verpflichtung für alle Schuldnerunternehmen, die den handelsrechtlichen Buchführungspflichten unterliegen (gemäß Rechsprechung RFH und BFH sowie § 155 InsO, § 238 HGB)

  Ziele der externen Rechungslegung:

- Information der Öffentlichkeit (potenzielle Erwerber, Kreditgerber, Lieferanten, Abnehmer, Fiskus)

- Information für Gläubiger, Insolvenzgericht

Erstellungs- und Unterzeichnungspflicht des Verwalters für folgende Instrumente nach § 155 InsO: - Rückständige Bilanzen vor Eröffnung

- handelsrechtliche Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft - Handelsrechtliche Eröffnungsbilanz und Erläuterungsbericht

- Zwischenbilanzen - Handelsrechtliche Schlussbilanz

Page 38: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

37

  Aufstellungspflicht aus §§ 238 ff HGB auf Tag vor Eröffnung Ziel: lückenlose Rechnungslegungspflicht

Das Rechenwerk umfasst den Zeitraum vom Schluss des letzten Geschäftsjahres bis zur Insolvenzeröffnung (Rumpfwirtschaftsjahr) - Bilanz - Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang und Lagebericht (für Kapital Ges.)

Es gelten die allgemeinen handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften

  Für Ansatz und Bewertung: Going Concern-Prämisse anzuwenden ?

- Dazu: IDW PS 270 IDW RS HFA 17

Externe (handels- und

steurrechtliche)

Rechnungslegung

Page 39: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

38

Going Concern ist so lange anzuwenden, wie der Unternehmensfortführung nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten gegenüberstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)

  tatsächliche Gegebenheiten: (wirtschaftliche Schwierigkeiten) - Ausschöpfen sämtlicher Kreditlinien - Ausfall wesentlicher Kreditgeber - Ungenügende Eigenkapitalausstattung

  Rechtliche Gegebenheiten - Zahlungsunfähigkeit - Überschuldung - Liquidationsbeschluss

  Voraussetzung:

- positive Fortführungsprognose für einen Zeitraum von 12 Monaten, (gerechnet vom Abschlussstichtag)

  Going Concern auch in der Insolvenz: - Unternehmensfortführung durch den Insolvenzverwalter über mehr als 12 Monate erfolgt

Externe (handels- und

steurrechtliche)

Rechnungslegung

Page 40: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

39

•  Ziel der Rechungslegung eines non going concern Abschlusses: Ermittlung Reinvermögen unter Berücksichtigung der Beendigung des Geschäftsbetriebes (RS HFA 17)

- Aktiva: nur noch verwertbare VG bilanzieren

- Passiva: auch solche Schulden, die durch Liquidation verursacht sind

- Bewertung unter Veräußerungsgesichtspunkten

  Bewertungsgrundsätze -  Vorsichtsprinzip bleibt in Kraft

-  Keine unrealisierten Gewinne ausweisen

-  Keine Bewertung über die fortgeführten AK / HK hinaus

Externe (handels- und

steurrechtliche)

Rechnungslegung

Page 41: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

40

•  Die Rechnungslegungsvorschriften zur Abwicklung § 270 AktG, § 71 GmbHG sind auf das Insolvenzverfahren anzuwenden (RegBeg § 155 InsO)

  In jedem Insolvenzabschluss einer KapG: (unabhängig von der Anwendung von Going Concern)

- Gliederungs- und Zuordnungsvorschriften

- Umgliederung AV in UV

- entsprechende Anwendung der HGB Vorschriften

Externe (handels- und

steurrechtliche)

Rechnungslegung

Page 42: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

41

Externe (handels- und

steurrechtliche)

Rechnungslegung

Page 43: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

42

  Erfassung sämtlicher VG durch körperlicher Inventur

  Aufstellungsfristen beginnen jedoch erst mit dem Berichtstermin (§ 155 II S. 2 HGB) für Schlussbilanz und Eröffnungsbilanz - große KapG: max. 9 Monate nach Berichtstermin - kleine KapG: max. 12 Monate nach Berichtstermin

  Erläuterungsbericht ist beizufügen

Externe (handels- und

steurrechtliche)

Rechnungslegung

Page 44: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

43

  Zu erstellen, soweit Insolvenzverfahren nicht innerhalb eines Jahres nach Verfahrenseröffnung beendet (§ 155 InsO i.V.m. §§ 238ff HGB)

  jeweils zwölf Monate nach Verfahrenseröffnung bzw. nach der letzen Zwischenbilanz (Rumpfwirtschaftsjahr) sind aufzustellen:

- Bilanz

- Gewinn- und Verlustrechnung

- Anhang und Lagebericht (für KapG.)

Ansatz und Bewertung nach den handelsrechtlichen Vorschriften, going concern ist ggf weiter anzuwenden

Externe (handels- und

steurrechtliche)

Rechnungslegung

Page 45: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

44

  zum Abschluss des Verfahrens auf den Tag der Einstellung des Verfahrens erstellt der Verwalter (§ 155 InsO i.V.m. §§ 238 ff HGB):

- Schlussbilanz

- Gewinn- und Verlustrechnung

- Anhang und einen Lagebericht (für KapG.)

Stichtag: Tag der Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens (ggf. Tag der Einstellung des Geschäftsbetriebes bei Abwicklung)

Externe (handels- und

steurrechtliche)

Rechnungslegung

Page 46: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

45

  Verwalter gemäß § 290 HGB zur Konzernrechnungslegung verpflichtet

  Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen:

- Konzept der einheitlichen Leitung anzuwenden ?

- Control-Konzept anzuwenden ?

- Befreiungstatbestände §§ 291, 292, 292a, 293 HGB liegen vor ?

- gesetzliche Verbote oder Wahlrechte § 296 HGB gegeben ?

Keine einheitliche Leitung oder Control-Konzept falls Gericht verschiedene Verwalter über Konzernmutter und Tochter eingesetzt hat

Externe (handels- und

steurrechtliche)

Rechnungslegung

Page 47: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

46

  grundsätzlich keine Erleichterungsmöglichkeiten nach der InsO

  Eröffnung des Verfahrens, obwohl die handelsrechtlichen Rechnungslegungspflichten wegen Massearmut nicht erfüllt werden können ?

  Rechenwerke bei Massearmut

- Aufarbeitung der fehlenden Jahresbilanzen

- handelsrechtliche Eröffnungsbilanz

- Zwischenbilanzen in Jahresabständen nach Eröffnung

Externe (handels- und

steurrechtliche)

Rechnungslegung

Page 48: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

47

  Gegenstand und Umfang richten sich nach: § 155 Abs. 3 InsO i.V.m. § 270 Abs. 3 AktG, § 71 Abs. 3 GmbHG

  § 316 HGB findet in vollem Umfang Anwendung

  Gegenstand der Prüfung sind Einzel- und Konzernabschlüsse: - Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft - Handelsrechtliche Eröffnungsbilanz - Zwischenabschlüsse - ggf. Schlussbilanz

  Befreiung von der Prüfungspflicht auf Antrag beim Registergericht: - möglich, wenn Verhältnisse der Gesellschaft überschaubar sind

- § 270 Abs. 3 AktG, § 71 Abs. 3 GmbHG

Externe (handels- und

steurrechtliche)

Rechnungslegung

Page 49: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

48

  Bestellung des Prüfers durch das Registergericht auf Antrag des Verwalters erst nach Bestellung kann der Prüfungsauftrag erteilt werden, sonst nichtig und Honorar Prüfer gefährdet

  Erteile Prüfungsaufträge vor Eröffnung für Geschäftsjahr vor Eröffnung sind wirksam (§ 155 Abs. 3 S 2 InsO)

Prüfungsauftrag kann nur wegen Interessenkollision verhindert werden

Externe (handels- und

steurrechtliche)

Rechnungslegung

Page 50: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

49

  Die Offenlegung ist vom Insolvenzverwalter gemäß § 325 ff HGB durchzuführen

  Gegenstand der Offenlegung sind Einzel- und Konzernabschlüsse: - Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft - Handelsrechtliche Eröffnungsbilanz - Zwischenabschlüsse - ggf. Lageberichte bei großen und mittelgroßen KapG

  Die Offenlegung: - beim Unternehmensregister - in elektronsicher Form - Ordnungsgeld bei versäumter Offenlegung

nicht gegen den Verwalter persönlich - nur gegen die Masse Das Ordnungsgeld ist Masseverbindlichkeit ?

Externe (handels- und

steurrechtliche)

Rechnungslegung

Page 51: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

50

Fachausschuss „Sanierung und Insolvenz“ Herr Dipl.Wirtsch.-Ing. Matthias Beck Ernst & Young AG

Herr Dipl.-Kfm. Michael Hermanns BUTH & HERMANNS

Dipl.-Kfm. Christoph Hillebrand Nacken Hillebrand Partner

Herr Thomas Kind Schultze & Braun

Herr Dipl.-Ök. Dirk Ley Weilheim

Herr Dr. Andreas Pink audicon GmbH, audicon AG

Herr Dipl.-Kfm. Dr. Klaus Rockel KPMG AG

Herr Dipl.-Kfm. Jochen Wentzler Deloitte & Touche GmbH

Herr Dr. Paul J. Groß (Vorsitzender) Köln

Herr Dr. Harald Hess HESS Rechtsanwälte

Herr Dipl.-Volksw. Dr. Thomas Kaiser Kaiser & Sozien Partnerschaft

Herr Ehrenfried Kuss PricewaterhouseCoopers AG

Herr Thomas Oberle Wellensiek Rechtsanwälte

Herr Dipl.-Kfm. Kai Niclas Rauscher BDO Deutsche Warentreuhand AG

Herr Dipl.-Kfm. Bernhard Steffan Ebner Stolz Mönning Bachem

Frau Dr. Heike Wieland-Blöse Warth & Klein GmbH

Page 52: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Zwei

Rechnungslegungswerke

im Insolvenzverfahren

Interne (insolvenzrechtliche)

Rechnungslegung

Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren

Prüfung der internen Rechnungslegung

Externe (handels- und steuerrechtliche)

Rechnungslegung

51

Literatur Schlussrechungsprüfung

- Bähner/Berger/Braun ZIP 17/93 - Dreyer KSI 2/07 - Weber Rpfleger 10/2007 - Dreyer/Brosig/Beier KSI 6/08 - Reck ZInso 9/2008 - Hentrich ZINso 12/2008 - Reck ZINso 16/2008 - Franke/Firmenich ZInso 4/2009

Wer beschäftigt sich mit den Themen

Page 53: Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ...Interne und externe Rechnungslegung = duales System ... • Handelsrechtliche Buchhaltung mit Kontenrahmen, der Insolvenzerfordernisse

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

WP / StB Dr. Andreas Pink

audicon Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Aachener Str. 75, 50931 Köln

Tel.: 02 21/ 94 05 71 -11; Fax: 02 21 / 94 05 71 -17

Internet: www.audicon.de

E-Mail: [email protected]

WP / StB Christoph Hillebrand

Morison Köln GmbH

Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungsgesellschaft

Oststraße 11-13, 50996 Köln

Tel.: 02 21 / 93 55 21 -33; Fax: 02 21 / 93 55 21 -99

Internet: www.morison-koeln.de

E-Mail: [email protected]


Recommended