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Die neue Versichertenkarte der BG RCI · Alexander Luther, BG RCI, Langenhagen Nach dem Unfall...

Date post: 23-Nov-2019
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8. Jahrgang . 1/2 Januar/Februar 2017 Zeitschriſt für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Berufsgenossenschaſt Rohstoffe und chemische Industrie ROHSTOFFE – BAUSTOFFE . CHEMIE – PAPIER – ZUCKER . HANDWERK Prävention im Berufsverkehr Arbeitsunfall – wie geht es danach weiter? Gefahrstoffverordnung jetzt vollständig angepasst Die neue Versichertenkarte der BG RCI Ihr Unternehmen ist bei der BG RCI versichert. Wir beraten Sie in allen Fragen zu Prävention, Rehabilitation und Leistungen sowie Mitgliedschaſt und Beitrag. Ihre Ansprechpersonen finden Sie unter: www.bgrci.de (Seiten ID: #S4QK) Berufsgenossenschaſt Rohstoffe und chemische Industrie Kurfürsten-Anlage 62 · 69115 Heidelberg Telefon: 06221 5108-0 · www.bgrci.de
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  • 8. Jahrgang . 1/2 Januar/Februar 2017

    Zeitschrift für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie

    ROHSTOFFE – BAUSTOFFE . CHEMIE – PAPIER – ZUCKER . HANDWERK

    Prävention im BerufsverkehrArbeitsunfall – wie geht es danach weiter?

    Gefahrstoffverordnung jetzt vollständig angepasst

    Die neue Versichertenkarte der BG RCI

    Ihr Unternehmen ist bei der BG RCI versichert.Wir beraten Sie in allen Fragen zu Prävention, Rehabilitation und Leistungen sowie Mitgliedschaft und Beitrag.

    Ihre Ansprechpersonen finden Sie unter: www.bgrci.de (Seiten ID: #S4QK)Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische IndustrieKurfürsten-Anlage 62 · 69115 Heidelberg Telefon: 06221 5108-0 · www.bgrci.de

  • EditorialLiebe Leserin, lieber Leser!

    Für jeden ist es eine Freude, wenn die ei-gene Arbeit Anerkennung findet. Dem Care Center Rhein-Ruhr, einer Einrichtung der BG RCI für die patientennahe Hilfsmittelver-sorgung, ist in dieser Hinsicht ein besonde-rer Coup gelungen. Ihm wurde das „Top Job“-Qualitätssiegel verliehen, und es zählt damit zu den besten Arbeitgebern bundesweit. Die Auszeichnung übergab Bundeswirtschafts-minister a. D. Wolfgang Clement im letzten Jahr in Berlin. 90 Unternehmen wurde zuletzt das begehrte Siegel zuerkannt, darunter elf Weltmarktführern.

    Entscheidend für den Erfolg war die Ein-schätzung der Arbeitgeberqualitäten durch die rund 140 befragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Care Centers. Befragung und wissenschaftliche Auswertung erfolgten durch das Institut für Führung und Perso-nalmanagement der Universität St. Gallen.

    Warum ist es mir so wichtig, auf diese Aus-zeichnung an dieser hervorgehobenen Stelle hinzuweisen? Der Grund liegt auf der Hand. Das Qualitätssiegel unterstreicht, mit welch großem Engagement und welchem Nach-druck die gesetzliche Unfallversicherung der Versorgung von Verletzten und Erkrankten nachkommt, wenn sie einen Arbeitsunfall

    erlitten haben oder beruflich bedingt er-krankt sind. Ist die medizinische Behand-lung erfolgreich abgeschlossen, ist zwar viel erreicht, aber für viele Betroffene sind damit noch nicht alle Probleme aus dem Weg ge-räumt. Wie meistere ich den Übergang von der klinischen Rehabilitation zur weiteren Versorgung in den eigenen vier Wänden? Welche Hilfsmittel sind wirklich die geeig-netsten? Und ist das Angebot tatsächlich auf dem neuesten Stand? Wer vermittelt zwischen behandelndem Arzt, Therapeut und den eigenen Bedürfnissen? Welche Unterstützung erfahren die betreuenden Angehörigen?

    Gerade in Ausnahmesituationen, wie sie Unfälle oder Erkrankungen meist mit sich bringen, ist es nicht leicht, auf solche und ähnliche Fragen eine Antwort zu finden. Da ist es gut zu wissen, dass es jemanden gibt, der zum richtigen Zeitpunkt zur Stelle ist.

    Dabei ist das Care Center Rhein-Ruhr nur ein Beispiel für zahlreiche andere Einrichtungen, mit denen die Berufsgenossenschaft den Be-schäftigten in den Mitgliedsunternehmen im Ernstfall zur Seite steht. Prävention wie Reha-bilitation erfordern auf vielen Ebenen einen hohen Einsatz – und motivierte Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter an unzähligen Stel-len. Für das Funktionieren des gesetzlichen Unfallversicherungssystems und damit für die Sicherheit in unserer gesamten Arbeits-welt ist dieses Engagement unverzichtbar.

    Ihr

    Hans-Jörg PiaseckiMitglied der Geschäftsführung

    2

    BG RCI.magazin 1/2 2017BERICHTE UND INFORMATIONEN

    2

    EDITORIAL

  • Blickpunkt

    Editorial 2

    Arbeitsunfall – wie geht es danach weiter? 4

    Care Center Rhein-Ruhr GmbH zählt bundesweit zu den besten Arbeitgebern 6

    Die neue Versichertenkarte der BG RCI 8

    2017: 114 Mio. Euro für die Prävention Von der BG RCI-Vertreterversammlung 9

    RAG Aktiengesellschaft und BG RCI unter - zeichnen Kooperationsvereinbarung 10

    Mineralische Rohstoffindustrie will Arbeitsschutz weiter ausbauen 11

    Prävention im Berufsverkehr Neu: Sicher unterwegs mit dem Eco Safety Training 12

    Gefahrstoffverordnung jetzt vollständig an das neue Einstufungs- und Kennzeichnungs - system angepasst 14

    Aus der Praxis Sicherheitsfachkräftetagung 2016 in Damp 18

    Mit dem Auto unterwegs Was hilft gegen Ablenkung? 19

    Betreuung der ehemaligen Uranerzbergleute 20

    „We believe in zero!“ 2017: Großstillstand in der BP-Raffinerie in Lingen 22

    Hörgeräte und Cochlea-Implantate in explosionsgefährdeten Bereichen 23

    Titelbild: Die neue Versichertenkarte der BG RCI – ein Zeichen für Sicherheit und Gesundheit! (S. 8) Foto: EHStock - iStockphoto.com

    Azubi-Sicherheitstag im Industriepark der Bayer Bitterfeld GmbH 24

    Neue Unterweisungshilfen zu Gefahrstoffen und Chlorgasflaschen 25

    Auch bei Spraydosen und Gaskartuschen gelten Lager-Regeln 26

    Jeder Vierte ist schon einmal am Steuer eingeschlafen 28

    Beförderung gefährlicher Güter Das neue Merkblatt A 013 29

    Sichere Hand werkzeuge 30

    Umgang mit Gefahrstoffen Neue Zeiten – alte Heraus forderungen 30

    Berichte und Informationen

    Anilinkrebs und Bleilähmungen – die ersten Berufs krankheiten werden entschädigt 32

    Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen 36

    Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland Betriebsräte-Tagung 2017 37

    Aus der Rechtsprechung 38

    Unternehmerversicherung und freiwillige Versicherung 40

    Impressum 40

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    1/2 2017 BG RCI.magazin INHALT

    Veranstaltungshinweise/Termine

    Beilagenhinweis: Teilen dieser Ausgabe sind Unterlagen zu einer Befragung der BG RCI-Mitgliedsunternehmen beigefügt.

  • BG RCI.magazin 1/2 2017BLICKPUNKT

    44

    Arbeitsunfall – wie geht es danach weiter?Medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation

    Vor fast drei Jahren erlitt der gelernte Schlosser einen schweren Arbeitsunfall. Ein etwa 20 Kilogramm schweres Metall-gitter war ihm auf das rechte Handgelenk gestürzt, mit Blaulicht ging’s ins Hambur-ger Berufsgenossenschafts-Klinikum in der Bergedorfer Straße. Diagnose: offener Trümmerbruch, Durchblutungsstörungen. Zu retten war nichts mehr, der rechte Un-terarm musste amputiert werden.

    Unmittelbar nach dem Ereignis schalte-te sich auch das Reha-Management der BG RCI ein. Es stellt sicher, dass jemand, der einen Unfall erlitten hat, schnell umfas-sende Rehabilitationsleistungen erhält. So wurde mit Reinhold Scholz vereinbart, ne-ben der medizinischen Rehabilitation ziel-strebig auch auf die berufliche und soziale Wiedereingliederung hinzuarbeiten.

    Nach vierwöchigem stationärem Klinikauf-enthalt wurde Scholz in die „Komplexe sta-

    tionäre Rehabilitation (KSR)“ verlegt. Hier wurde ihm eine individuell gefertigte Pro-these angepasst. Den Umgang damit lernte er in einem speziellen Prothesen-Training. Scholz gewöhnte sich schnell an seinen „neuen Arm“, und schon knapp nach ei-nem Monat konnte er entlassen werden. Zu Hause setzte er seine Übungen fort, gut ein Jahr nach dem schweren Arbeits-unfall war die medizinische Behandlung abgeschlossen.

    Zurück an den alten Arbeitsplatz?Jetzt ging es darum, auch beruflich wie-der Fuß zu fassen. Wegen der Amputation konnte Scholz an seinen angestammten Arbeitsplatz bei der Müllverwertung Bor-sigstraße GmbH in Hamburg nicht zurück-kehren. Mit Unterstützung der BG RCI such-ten er und sein bisheriger Arbeitgeber nach Beschäftigungsalternativen im Betrieb. In Frage kam der Einsatz in der Werkstatt, im administrativen Bereich und in der Doku-

    mentation. Der Arbeitgeber war sich zu-nächst nicht sicher, ob Scholz bereits wie-der in vollem Umfang belastbar sein würde. Deshalb wurde eine sechswöchige Arbeits- und Belastungserprobung vereinbart. Wäh-rend einer solchen Zeit besteht kein An-spruch auf Arbeitsentgelt. Vielmehr erhält der Betroffene ein Verletztengeld, das die Berufsgenossenschaft über die jeweilige Krankenkasse auszahlt. Auch die Fahrkos-ten zur Arbeit und zurück übernimmt die Berufsgenossenschaft.

    Die Belastungserprobung ergab, dass für Scholz in seinem alten Betrieb nur die be-reits in Aussicht genommenen Tätigkeiten in Frage kommen würden. Jedoch standen dieser Lösung die vorhandenen Räumlich-keiten in der Firma mit ihrem beschränkten Platzangebot im Wege. Provisorisch teil-te sich Scholz ein Büro mit zwei weiteren Kollegen. Damit war es aber nach den Ar-beitsschutzrichtlinien zu klein. Eine ande-

    Wenn Reinhold Scholz, 52, heute an seinem Schreibtisch sitzt, sieht alles so aus, als wäre es schon immer so ge-wesen. Doch der Eindruck täuscht.

    An einem neuen Arbeitsplatz im alten Unterneh-men: Reinhold Scholz verlor bei einem schweren Arbeitsunfall seinen rechten Unterarm. Gemeinsam mit den Ärzten, seinem Arbeitgeber und seiner Be-rufsgenossenschaft hat er sich zurück in sein ge-wohntes Leben gekämpft. Fotos: bgrci/al/Söth

  • 1/2 2017 BG RCI.magazin BLICKPUNKT

    555

    re Möglichkeit der Unterbringung bestand nicht. Somit drohte Scholz nach dem Unfall auch noch die Arbeitslosigkeit.

    Schließlich erwog das Unternehmen den Umbau des Büros. Da die Firma großes Interesse an der Rückkehr des Mitarbei-ters hatte, nahm man die mit dem Umbau einhergehenden Einschränkungen gern in Kauf. Die BG RCI schließlich übernahm 75 Prozent der Umbaukosten. Dies wurde vertraglich besiegelt, und der Arbeitgeber verpflichtete sich, Scholz einen angemes-senen Dauerarbeitsplatz anzubieten.

    Die Bauplanungen wurden seitens der Be-rufsgenossenschaft durch einen Architek-ten begleitet. Ob Scholz es schaffen würde, sicher zur Arbeit und zurück zu kommen, darüber wurde ein verkehrsmedizinisches Gutachten erstellt. Auch seine Fahrtüchtig-keit wurde mit einer Testfahrt überprüft.

    Wieder unterwegs mit dem RennradSchon lange vor seinem Unfall war Scholz ein leidenschaftlicher Rennradfahrer. Jetzt

    war es ihm jedoch nicht mehr möglich, sei-nem Hobby nachzugehen. Da es auch zur Aufgabe der Berufsgenossenschaft zählt, die bisherige Lebensqualität zu erhalten, vereinbarte die BG RCI mit ihm ein persön-liches Budget. Damit bestritt Scholz in ei-gener Verantwortung den Umbau seines Rennrads. So kann er sein Hobby insbeson-dere auch unter dem Aspekt der Sicherheit heute wieder in vollem Umfang genießen.

    Dank der ausgezeichneten Zusammen-arbeit von Ärzten, Arbeitgeber, Berufs-genossenschaft und insbesondere dank seiner ausgeprägten Motivation, wieder sein gewohntes Leben führen zu können, hat Scholz nach seinem schweren Unfall in medizinischer, beruflicher und auch persönlicher Hinsicht eine Menge erreicht.

    Alexander Luther, BG RCI, Langenhagen

    Nach dem Unfall erfolgreich bei der Neugestaltung eines Büroarbeitsplatzes im bisherigen Unternehmen: Reinhold Scholz (M.) mit Martin Gobrecht, beratender Architekt (l.), und Alexander Luther von der BG RCI.

    Auch in der Freizeit wieder aktiv: Reinhold Scholz mit seinem umgebauten Rennrad.

  • BG RCI-Einrichtung für patientennahe Hilfsmittelversorgung

    Care Center Rhein-Ruhr GmbH zählt bundesweit zu den besten ArbeitgebernBundeswirtschaftsminister a. D. Wolfgang Clement übergibt Auszeichnung in Berlin

    BG RCI.magazin 1/2 2017

    Schon im vergangenen Jahr ist das Care Center Rhein-Ruhr mit Sitz in Bochum mit dem „Top Job“-Siegel für heraus-ragende Arbeitgeberqualitäten und eine gesunde Arbeitsplatzkultur ausgezeichnet worden. Mentor dieses Unterneh-mensvergleichs ist Bundeswirtschaftsminister a. D. Wolfgang Clement. Er übergab das Qualitätssiegel in Berlin an Care Center-Geschäftsführer Uwe Brockmann.

    Bundesweit wurden im vergangenen Jahr rund 90 Unternehmen mit dem begehrten Siegel ausgezeichnet, darunter elf Welt-marktführer. Das Bochumer Hilfsmittelun-ternehmen darf sich mit seinen rund 140 Beschäftigten nun ebenfalls zu diesem besonderen Kreis außergewöhnlicher Ar-beitgeber hinzurechnen. Geschäftsführer Brockmann: „Wir freuen uns sehr, dass der Einsatz für die Belegschaft jetzt auf diese Weise honoriert worden ist. Mit der ‚Top Job‘-Analyse und dem Feedback der Mitarbeiter werden wir unsere Arbeitgeberqualitäten auch künftig weiter ausbauen.“

    Auch NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin gratulierte zur Auszeichnung: „Sie zeigt, dass es Ihnen gelungen ist, optimale Ar-beitsbedingungen für Ihre Beschäftigten zu schaffen. Herausragende Arbeitgeber-qualitäten und eine offene, transparen-te Kommunikation erhöhen die Wettbe-werbsfähigkeit und tragen zur Gewinnung

    und Bindung engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei.“

    Die Siegel-Vergabe beruht jeweils auf ei-ner Analyse des Instituts für Führung und Personalmanagement der Universität St. Gallen unter Leitung von Prof. Dr. Heike Bruch. Dabei werden die Unternehmens- und Personalleitungen zu den eingesetz-ten Instrumenten der Personalförderung interviewt. Auch die Mitarbeiter werden in anonymisierter Form befragt. Die Mitarbei-terbehebung bestimmt zu zwei Dritteln das Endergebnis. Das Qualitätssiegel dient der nachhaltigen Fachkräftesicherung und wird von dem Zentrum für Arbeitgeberattraktivi-tät (zeag GmbH) in Konstanz organisiert.

    „Wir geben den Menschen etwas zurück“Das Care Center Rhein-Ruhr verfügt über große Erfahrung in der Versorgung von Un-fallverletzten, insbesondere solcher, die ei-nen Arbeitsunfall erlitten haben. Deshalb

    stehen die Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung ganz oben auf der Liste der zu betreuenden Patienten. Brockmann: „Wir sind ein Traditionsunternehmen der BG RCI und der vormaligen Bergbau-Berufs-genossenschaft. Seit mehr als 90 Jahren liegt unsere Kernkompetenz in der techni-schen Orthopädie und der orthopädischen Schuhtechnik. Der Erfolg hat uns darin be-stärkt, auch in anderen Bereichen des Ge-sundheitswesens tätig zu werden.“ Heu-te zählen die Bereiche Rehatechnik und Homecare dazu. Außerdem führt das Un-ternehmen mehrere Sanitätshäuser im Ruhrgebiet.

    In der Versorgung mit Prothesen dreht sich inzwischen vieles um mikroprozessorge-steuerte Prothesengelenke. Hinzu kommen individuell gefertigte Orthesen aus Carbon oder Kunststoff. Sie unterstützen bei chro-nischen Erkrankungen oder bei Verletzun-gen den Heilungsprozess und entlasten die

    666

    BLICKPUNKT

    Zu Recht stolz auf ihre Arbeit: Mitarbei-terinnen und Mitar-beiter der Care Center Rhein-Ruhr GmbH, einer Einrichtung der BG RCI zur patienten-nahen Hilfsmittelver-sorgung.

  • 1/2 2017 BG RCI.magazin

    betroffenen Gelenke. So können gesund-heitliche Folgeprobleme durch Fehlhaltun-gen frühzeitig vermieden werden. Moderne Werkstätten, ständige Innovation und die konsequente Orientierung an den Bedürf-nissen der Patienten sichern einen hohen Qualitätsstandard und den langfristigen Er-folg. Brockmann: „Nicht umsonst lautet un-ser Motto: Wir bewegen Menschen!“

    Auch bei der Herstellung orthopädischer Maßschuhe greifen die Care Center-Schuh-macher auf jahrzehntelange Erfahrung zu-rück. Sie stellen nach individuellen Bedürf-nissen und Wünschen Schuhe in Handarbeit her, die sie medizinisch anpassen und op-

    7777

    BLICKPUNKT

    Ausgezeichnet für herausragende Arbeitgeberqualitäten: Uwe Brockmann, Geschäftsführer der Care Center Rhein-Ruhr GmbH, mit dem „Top Job“-Qualitätssiegel, das ihm Bundeswirtschafts-minister a.D. Wolfgang Clement in Berlin überreichte. Fotos: Top Job/Care Center

    tisch Konfektionsschuhen angleichen. Davon profitieren heute vielfach auch Dia-betiker. Mit einer Fußdruckmessung wird zu-nächst die Druckbelastung für jeden Punkt der Fußsohle ermittelt. Dann werden pass-genaue Einlagen für Konfektions-, Gesund-heits- oder Maßschuhe angefertigt. Ortho-pädieschuhmachermeister Mark Theisen: „Wir fertigen rund 300 Modelle. Es ist ein schönes Gefühl, Menschen, die nicht mehr laufen können, etwas zurückzugeben, was sie verloren haben.“

    Das gilt in gleicher Weise für den Bereich der Rehatechnik. Wen eine Krankheit oder ein Unfall aus der Bahn geworfen hat, dem

    erleichtern zahlreiche Hilfsmittel den Alltag und helfen, Mobilität wieder zurückzugewin-nen. Aktiv-, Multifunktions- oder Elektroroll-stühle, Elektroscooter, Handbikes, Rollato-ren, Bewegungstrainer oder Treppensteiger bieten hier eine Vielzahl von Möglichkeiten der Fortbewegung. Dabei erfolgt eine enge Abstimmung mit den behandelnden Ärzten, Therapeuten und mit den jeweiligen Kosten-trägern. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Sauerstoffversorgung. Auch für die Pflege zuhause bietet das Care Center als Vollsor-timenter alle Hilfsmittel, die Betroffene und Angehörige zur Verbesserung der Lebens-bedingungen benötigen. Hier schließt sich zudem der Fachbereich Homecare an. Er bie-tet Unterstützung beim Übergang von sta-tionärer in die häusliche Versorgung. Auch dafür steht speziell ausgebildetes Fachper-sonal mit medizinischen Fachkenntnissen und nachgewiesenen Qualifikationen bereit.

    Geschäftsführer Brockmann will sich auf dem Erreichten nicht ausruhen: „Erfolgrei-che Rehabilitation verlangt ständige Innova-tion. Gerade für die gesetzliche Unfallversi-cherung mit ihrer besonderen Zuständigkeit für Arbeitsunfälle ist es unverzichtbar, hier einen kompetenten Anbieter mit bald hun-dertjähriger Erfahrung in den eigenen Rei-hen zu haben. Die ‚Top Job‘-Auszeichnung beflügelt uns aufs Neue, die Qualität unse-rer Unternehmensorganisation wurde gera-de erst nach einem umfangreichen Audit im vergangenen Jahr durch Zertifikat bestätigt.“ Norbert Ulitzka, BG RCI, Bochum

  • Gesetzliche Unfallversicherung

    Die neue Versichertenkarte der BG RCIEin Zeichen für Sicherheit und Gesundheit

    Unternehmerinnen und Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Arbeitsunfällen und Berufs-krankheiten zu schützen. Wenn es dennoch zu einem Arbeitsunfall oder einer berufsbedingten Erkrankung kommt, sorgen die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung mit allen geeigneten Mitteln für die bestmögliche Versorgung der Betroffenen.

    Als Mitglied einer Berufsgenossenschaft müssen Unternehmen zudem keine Scha-denersatzansprüche ihrer Beschäftigten fürchten, wenn diese sich bei der Arbeit verletzen oder durch sie erkranken. An-stelle des Unternehmens kommt die Be-rufsgenossenschaft für diese Schäden auf. Letztlich ist dies ein Beitrag zur Existenz-sicherung des Unternehmens. Deshalb zah-len die Unternehmen die Beiträge an die Berufsgenossenschaft auch allein; die Be-schäftigten zahlen nichts. Vielen Mitarbei-terinnen und Mitarbeitern ist dieser Sach-verhalt allerdings unbekannt.

    Tue Gutes und mache es sichtbarMit ihren Beiträgen zur Berufsgenossen-schaft sichern Unternehmer ihre Beschäf-tigten also komplett ab gegen die Folgen

    von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Nach dem Motto „Tue Gutes und rede darüber“ können die Un-ternehmen ihr Engagement und ihre Wert-schätzung gegenüber den Beschäftigten jetzt auch sichtbar machen: mit der neuen BG RCI-Versichertenkarte.

    Die Karte bietet eine Reihe von Vorteilen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wis-sen im Falle eines Falles, wer ihr zuständiger Unfallversicherungsträger ist. Auf der Kar-te ist die für das Unternehmen zuständige BG RCI-Bezirksdirektion mit allen Kontakt-daten angegeben. Beispielsweise nach einem Arbeitsunfall können die Beschäf-tigten beim Durchgangsarzt alle nötigen Angaben machen. Mit der Karte zeigen Un-ternehmerinnen und Unternehmer zudem,

    dass sie Teil einer Solidargemeinschaft sind und dem Sicherheits- und Gesund-heitsnetzwerk der Berufsgenossenschaf-ten angehören.

    Die Versichertenkarte gibt es in zweierlei Ausführung: eine kostenlose Standard-variante sowie die personalisierte „Stan-dard plus“-Version mit Eindruck des Fir-menlogos und der Mitgliedsnummer des Unternehmens. Die Kosten für die Standard plus-Variante sind abhängig von der jewei-ligen Bestellmenge. Weitere Informationen zur Versichertenkarte finden Sie unter www. bgrci.de/versichertenkarte. Dort können Sie die Karte auch für Ihren Betrieb be-stellen.

    Petra Singer, BG RCI, Heidelberg

    BG RCI.magazin 1/2 2017BLICKPUNKT

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  • 1/2 2017 BG RCI.magazin BLICKPUNKT

    BG RCI-Etat 2017: 114 Mio. Euro für die PräventionVon der BG RCI-Vertreterversammlung im November in Leipzig

    Der Haushalt der BG RCI für das Jahr 2017 hat ein Gesamtvolumen von 1,3 Mrd. Euro. Rund 78 Prozent der Gesamtausgaben ent-fallen auf Entschädigungsleistungen. Sie belaufen sich in diesem Jahr auf voraus-sichtlich 1,01 Mrd. Euro. Den höchsten An-teil daran hat mit 444 Mio. Euro die Branche Bergbau, den geringsten die Branche Zu-cker. Hier liegen die Entschädigungsleis-tungen für 2017 bei etwas über 5 Mio. Euro.

    Den größten Kostenblock innerhalb der Ent-schädigungsleistungen bilden die Renten an Versicherte oder deren Hinterbliebene. Er liegt mit 762 Mio. Euro bei rund 75 Pro-zent des Gesamtvolumens. Für die ambu-lante Heilbehandlung werden 77,1 Mio. Euro veranschlagt. Das sind rund 1,12 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Kosten für statio-näre Heilbehandlung steigen um 0,4 Mio. auf 60,8 Mio. Euro

    Bei Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit sowie während der Dauer der medizinischen Rehabilitation zahlen die Berufsgenossenschaften nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Ar-beitgeber das Verletztengeld. Für das Jahr 2017 wurden dafür 33,2 Mio. Euro in den Haushalt eingestellt. Die sonstigen Heil-behandlungskosten, wie Pflegegeld, Trans-port- und Reisekosten, Umschulungsmaß-nahmen oder Umbau des Arbeitsplatzes, schlagen mit rund 56 Mio. Euro zu Buche.

    In die Prävention will die BG RCI im nächs-ten Jahr rund 114 Mio. Euro investieren, das entspricht 9 Prozent des Gesamt-etats. Darin enthalten sind die Aufwen-dungen für das umfangreiche Beratungs-, Informations- und Medienangebot der BG RCI ebenso wie für Vorsorgeunter-suchungen, Forschung oder für Prä-ventions kampagnen. Eine der zentra-len Aufgaben der BG RCI ist die Aus- und Weiter bildung. Jedes Jahr besuchen rund 30.000 Menschen die zahlreichen Semi-nare zur Arbeitssicherheit und Gesund-heitsschutz. Dafür sind im Etat 2017 knapp 14 Mio. Euro vorgesehen.

    Neue BerufskrankheitenWie schon in früheren Ausgaben des BG RCI.magazins berichtet, hat der Ärztli-che Sachverständigenbeirat „Berufskrank-heiten“ (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales wissenschaftliche Begründungen für vier neue Krankheits-bilder veröffentlicht, die ab sofort „wie“ eine Berufskrankheit anerkannt werden können. Dabei handelt es sich um:

    • Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harn-wege durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis einer kumulativen Dosis von mindestens 80 Benzo(a)pyren-Jahren (kurz: Harnbla-senkrebs durch PAK),

    • die chronisch-myeloische oder chro-nisch-lymphatische Leukämie durch 1,3-Butadien bei Nachweis der Einwir-kung einer kumulativen Dosis von min-destens 180 Butadien-Jahren (kurz: Leu-kämie durch Butadien) und

    • die fokale Dystonie bei Instrumental-musikern durch mit hoher Intensität ausgeübte feinmotorische Tätigkeit.

    Zudem empfiehlt der ÄSVB, die Berufskrank-heit Nr. 4113 (Lungenkrebs durch polyzyk-lische aromatische Kohlenwasserstoffe) um eine neue Krankheit zu ergänzen: Bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 100 Benzo(a)pyren-Jahren kann nun auch Kehlkopfkrebs aner-kannt werden.

    In die neuen Wissenschaftlichen Begrün-dungen wurde – bis auf den BK-Tatbestand der fokalen Dystonie bei Instrumentalmusi-kern – jeweils ein präziser Dosisgrenzwert aufgenommen, bei dessen Erreichen eine Anerkennung der Berufskrankheit erfolgt. Dieser Wert schafft Rechtsklarheit sowie Ent-scheidungssicherheit für die Sachbearbeiter und medizinischen Gutachter. Bei der BG RCI ist mit einer nennenswerten Steigerung der Fallzahlen durch die neuen Anerkennungs-möglichkeiten nicht zu rechnen. Die fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern, eine Er-

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    Die Vertreterversammlung ist das „Parlament“ der BG RCI. Hier bestimmen die gewählten Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Geschicke der Berufsgenossenschaft.

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  • BG RCI.magazin 1/2 2017BLICKPUNKT

    RAG Aktiengesellschaft und BG RCI unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

    RAG und BG RCI sind überzeugt, dass mit der neuen Präventionsstrategie Arbeitsun-fälle und Berufskrankheiten in noch grö-ßerem Umfang vermieden werden können. Schon seit geraumer Zeit gilt der Steinkoh-lenbergbau in Deutschland als der sichers-te weltweit.

    „Die Kooperationsvereinbarung ist der logi-sche Schritt, die Vermeidung von Arbeitsun-fällen und arbeitsbedingten Gesundheits-gefahren in unseren Unternehmen noch weiter voranzubringen. Sicherheit und

    Gesundheit am Arbeitsplatz müssen als elementare Werte von allen erkannt wer-den, und Management, alle Führungskräfte und die Beschäftigten müssen ihrer Verant-wortung entsprechend handeln“, sagte der stellvertretende RAG-Vorstandsvorsitzende Peter Schrimpf anlässlich der Unterzeich-nung der Vereinbarung am Unternehmens-sitz in Herne.

    „Wir freuen uns sehr, die Kooperation mit der RAG eingehen zu können“, unterstrich Ulrich Meesmann, Mitglied der Geschäfts-

    führung der BG RCI. „Die Vision Zero-Stra-tegie gibt konkrete Arbeitsschutzziele vor, die bis 2024 erreicht werden sollen. Das Arbeitsunfallrisiko soll nun um weitere 30 Prozent verringert werden und die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle um 50 Prozent sin-ken.“

    Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kommt bei der RAG der gleiche Stellen-wert zu wie Produktion und Wirtschaftlich-keit. Seit 1995 gingen die Unfallzahlen im deutschen Steinkohlenbergbau um über 90 Prozent zurück auf 3,8 Unfälle je eine Million Arbeitsstunden im laufenden Jahr. Die Anstrengungen auf diesem Sektor wer-den trotz der bevorstehenden Beendigung des Steinkohlenbergbaus in Deutschland unvermindert fortgesetzt. Zu den aktuellen Maßnahmen gehört auch eine konzern-weite Arbeitsschutzkampagne, die zum sicheren Handeln vor, während und nach der Arbeit anhalten soll. Die RAG beschäf-tigt derzeit noch rund 7.300 Mitarbeiter. bgrci/nul

    Eine enge Zusammenarbeit zur Umsetzung der Präventionsstrategie „Vision Zero. Null Unfälle – gesund arbeiten!“ haben die RAG Aktiengesellschaft, Herne, und die BG RCI vereinbart.

    Der stellvertretende RAG-Vorstandsvorsitzende Pe-ter Schrimpf (r.) und Ulrich Meesmann, Mitglied der Ge-schäftsführung der BG RCI, un-terzeichnen in Herne die Ver-einbarung über die geplante Vision Zero-Kooperation zum weiteren Ausbau des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der RAG. Foto: rag ag

    krankung des Nervensystems, betrifft die bei der BG RCI versicherten Beschäftigten prin-zipiell nicht.

    Gerichte bestätigen Entscheidungen der BG RCIDie Sozialgerichte haben auch 2015 in der überwiegenden Zahl der Fälle die Korrektheit der Entscheidungen der ge-setzlichen Unfallversicherungsträger be-stätigt. Das geht aus der jetzt vorgeleg-ten Statistik hervor. Im Vergleich zu allen deutschen Unfallversicherungsträgern bekommt die BG RCI dabei sogar beson-ders gute Noten. Ihre Entscheidungen wurden bei den Berufskrankheiten zu 91,5 Prozent (alle UV-Träger: 86,9 %) be-stätigt. Bei den Unfällen waren es 83,6 Prozent (alle: 79,2 %). Das spricht für die sehr hohe Qualität der von den Ren-ten- und Widerspruchsausschüssen der BG RCI getroffenen Entscheidungen.

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    Die Vorstandsvorsitzenden Hans Paul Frey (l.) und Wolfgang Daniel (r.) danken dem schei-denden alternierenden Vorsitzenden der BG RCI-Vertreterversammlung Stefan Soltmann für sein Engagement und „die unbürokratische, konstruktive und sehr gute Zusammenarbeit“.

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    Wechsel im VorsitzEinstimmig wählte die Vertreterversamm-

    lung der BG RCI Stefan Weis, 56, zu ihrem neuen alternierenden Vorsitzenden. Der

  • 1/2 2017 BG RCI.magazin BLICKPUNKT

    Mineralische Rohstoffindustrie will Arbeitsschutz weiter ausbauen

    Auch der Bundesverband Mineralische Roh-stoffe e. V. (MIRO), Duisburg, will im Rah-men der Vision Zero-Strategie enger mit der BG RCI zusammenarbeiten. Während der MIRO-Fachtagung im vergangenen Novem-ber in Berlin unterzeichneten Verbands-präsident Dr. Gerd Hagenguth, Vertreter weiterer Mitgliedsverbände sowie Ulrich Meesmann, Mitglied der Geschäftsführung der BG RCI, eine entsprechende Vereinba-rung. Im Bundesverband sind rund 1.600 Unternehmen mit 3.000 Werken und 25.000 Mitarbeitern vertreten.

    „Die Sicherheit und Gesundheit unserer Beschäftigten ist für uns elementar“, er-klärte Dr. Gerd Hagenguth. „Die Koopera-tionsvereinbarung mit der BG RCI ist daher ein wichtiger Schritt, die Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Ge-sundheitsgefahren in unseren Mitgliedsun-ternehmen weiter voranzubringen.“

    „Die BG RCI freut sich sehr, eine solche Ko-operation auch mit dem Bundesverband

    Unfälle haben nichts mit Pech zu tun. Sie geschehen nicht, weil der Zufall es so will. Sie haben Ursachen, die nach-vollziehbar und in der Regel auch vermeidbar sind.

    Ein wichtiger Schritt zu noch mehr Arbeitssi-cherheit: Dr. Gerd Hagenguth, Präsident des Bundesverbandes Mineralische Rohstoffe e. V. (l.), und Ulrich Meesmann, Mitglied der Geschäftsführung der BG RCI, präsentieren den Kooperationsvertrag, den auch weitere Mitgliedsverbände des MIRO unterzeichnet haben. Foto: miro

    MIRO und den Regionalverbänden einge-hen zu können“, betonte Meesmann für die BG RCI. „Sicherheit und Gesundheit müssen als grundsätzliche Werte gelten, alle müs-sen auch auf diesem Gebiet ihrer Verantwor-

    tung gerecht werden. Nur so kann die Vision eines unfallfreien Arbeitslebens mehr und mehr Wirklichkeit werden.“

    Die Vereinbarung sieht neben Verbesse-rungen bei Kommunikation und Informati-on insbesondere die Weiterqualifizierung von Führungskräften vor. Außerdem unter-stützt die BG RCI die Betriebe mit vielfäl-tigen Präventionsangeboten, beim Erwerb des Gütesiegels „Sicher mit System“ sowie beim Gesundheitsmanagement. bgrci/nul

    Leiter der Abteilung Arbeits- und Gesund-heitsschutz bei der Industriegewerkschaft

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    Herzlich Willkommen zurück! Der BG RCI-Vorstandsvorsitzende Wolfgang Daniel begrüßt Stefan Weis als (alten und) neuen Vorsitzenden der BG RCI-Vertreterversammlung. Fotos: bgrci/Torsten Pross

    Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) vertritt die Belange der Arbeitnehmerinnen und

    Arbeitnehmer in diesem Gremium. Weis war bereits von 2000 bis 2014 alternieren-der Vorsitzender der Vertreterversamm-lung. Vorsitzender ist derzeit Arbeitge-bervertreter Dr. Christoph Hommertgen, HeidelbergCement. Der Wechsel im Vor-sitz erfolgt turnusgemäß jedes Jahr im Oktober.

    Weis tritt die Nachfolge von Stefan Solt-mann, 44, an, der bei der IG BCE neue Auf-gaben übernimmt und daher aus den Gre-mien der BG RCI ausscheidet. Soltmann war 2014 zum alternierenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung gewählt wor-den. Wolfgang Daniel, Vorstandsvorsit-zender der BG RCI, würdigte Soltmann als einen Mann, der es sich zum obersten Ziel gesetzt habe, „immer die beste Lösung für alle zu finden“.

    Ulrike Jansen, BG RCI, Heidelberg

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    BG RCI.magazin 1/2 2017BLICKPUNKT

    Prävention im Berufsverkehr

    Neu: Sicher unterwegs mit dem Eco Safety Training

    Innerbetriebliche Unfälle und Unfälle auf dem Arbeitsweg sowie auf Geschäftsreisen verursachen nicht nur menschliches Leid. Sie haben auch Einfluss auf die Kosten, die dem Betrieb und der gesetzlichen Unfallver-sicherung entstehen. Unfälle, die zu Arbeits-ausfall führen, wirken sich zudem oft auch negativ auf die betrieblichen Abläufe aus.

    So werden den Trägern der gesetzlichen Un-fallversicherung jährlich mehr als 1.000.000 Arbeits- und Wegeunfälle gemeldet. Der An-teil der Wegeunfälle daran belief sich 2015 auf rund 180.000. Bei solchen Unfällen ver-loren 348 Beschäftigte ihr Leben, ein großer Teil davon unmittelbar im Straßenverkehr.

    Das „System Straßenverkehr“ ist ein kom-pliziertes Geflecht aus verschiedenen Fak-toren, wie z. B. Regeln, infrastrukturellen Gegebenheiten und Verhaltensweisen der im System agierenden Menschen. Obwohl in vielen Bereichen einzelne Faktoren ständig verbessert werden, wie etwa die Fahrzeug-sicherheit durch den Einsatz von Fahreras-

    sistenzsystemen, ist und bleibt der Mensch das schwächste Glied in dieser Kette.

    Aus diesem Grund rückt auch im Rahmen der BG RCI-Präventionsstrategie „Vision Zero. Null Unfälle – gesund Arbeiten!“ die Verkehrssicherheit verstärkt in den Fokus. Zahlreiche Aktivitäten auf diesem Gebiet wurden im „Vision Zero“-Projekt „Präventi-on im Berufsverkehr“ neu gebündelt. Ziel ist es, Unternehmen und Beschäftigten die viel-fältigen Möglichkeiten der Verkehrsunfall-prävention aufzuzeigen und ihnen auf ihre Wirksamkeit geprüfte Präventionsmaßnah-men und Hilfsmittel an die Hand zu geben.

    Sicherheitstraining im realen Straßen-verkehr und auf dem Übungsplatz – Das neue Angebot der BG RCIEin solches Hilfsmittel sind Sicherheits-trainings und -programme, mit denen das sicherheitsrelevante Verhalten der Beschäf-tigten verbessert werden soll. Die BG RCI favorisiert hierfür Sicherheitstrainings, die im realen Straßenverkehr stattfinden, ins-

    besondere die Eco Safety Trainings, die der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) an-bietet. Forschungsinstitute und Universi-täten bestätigen die Nachhaltigkeit dieser Trainings. Sie zeichnen sich aus durch eine nachgewiesene Langzeitwirkung, die nicht nur sicheres Fahrverhalten fördert, sondern auch dazu beiträgt, Kosten zu senken und die Umwelt zu entlasten. Der DVR führt vier verschiedene Eco Safety Trainings durch:• Das individuelle Eco Safety Training

    – persönliches Einzeltraining –• Das flexible Eco Safety Training

    – unternehmensspezifisches Training –• Das klassische Eco Safety Training

    – Fahr und Spar mit Sicherheit auf betriebseigenen Fahrzeugen –

    • Das Kombi Eco Safety Training – Pkw-/Transporter-Coaching mit Trai-nings auf der Straße und auf dem Übungsplatz –

    Bei allen Eco Safety Trainings wird zur Ver-mittlung zeitgemäßer Fahrtechniken die Coachingmethode angewendet. Dabei ste-

    Unfälle haben nichts mit Pech zu tun. Sie geschehen nicht, weil der Zufall es so will. Sie haben Ursachen, die nach-vollziehbar und in der Regel auch vermeidbar sind.

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    1/2 2017 BG RCI.magazin BLICKPUNKT

    hen Fahrer und Fahrerin mit ihren jeweils individuellen Kompetenzen im Mittelpunkt. Die Betreuung erfolgt durch zertifizierte Trainerinnen und Trainer. Die praktischen Trainingselemente erfolgen immer im öf-fentlichen Straßenverkehr, um die neu er-worbene Fahrstrategie direkt in einem rea-listischen Umfeld anwenden und erproben zu können. Einzel-, Gruppen- und Kombi-trainings bilden insgesamt ein Portfolio, das Unternehmen je nach Bedarf alle Mög-lichkeiten der Durchführung mit Kfz bis 3,5 t gestattet. Details zu den unterschiedlichen Eco Safety Trainings und den Teilnahmebe-dingungen finden Sie unter www.bgrci.de > Prävention > Seminarangebot.

    Weitere TrainingsangeboteÜber die Eco Safety Trainings hinaus unter-stützt die BG RCI alle Sicherheitstrainings und -programme anderer Anbieter, so für Pkw, Motorrad, Geländewagen oder für Spe-zialgerätefahrer. Die Trainings können auf dem Übungsplatz, im Betrieb und im realen Straßenverkehr stattfinden. Voraussetzung

    ist jedoch, dass die gewünschten Trainings den Richtlinien des DVR entsprechen.

    KostenAn den Kosten der hier vorgestellten Trai-nings beteiligt sich die BG RCI mit maximal 75 Euro pro Teilnehmer. Für die Kostenbe-teiligung gilt:• die Teilnehmenden müssen Beschäf-

    tigte eines Mitgliedsunternehmens der BG RCI sein,

    • das letzte Fahrsicherheitstraining mit finanzieller Beteiligung der BG RCI muss mindestens 3 Jahre zurückliegen.

    Zusätzlich anfallende Kosten, z. B. Bewir-tungskosten, werden nicht übernommen.

    Wertgutscheine für alle TrainingsDie BG RCI stellt auf Antrag je nach Betriebs-größe eine bestimmte Anzahl personalisier-ter Wertgutscheine aus, die der Trainingsteil-nehmer beim jeweiligen Trainingsanbieter einlösen kann. Melden Sie sich als Inhaber eines BG RCI-Kundenkontos unter www. bgrci.de > Prävention > Seminaragebot an und

    entscheiden Sie sich für die Teilnahme an einem der hier vorgestellten Trainings. Nach positiver Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen die BG RCI die beantragte Anzahl an Gutschei-nen zusenden. Sie erhalten im Fall der Eco Safety Trainings außerdem zusätzliche In-formationen für die Buchung des konkreten Trainingstermins. Um die dabei jeweils gefor-derten Teilnehmerzahlen zu erreichen, soll-te die Terminbuchung in Ihrem Betrieb von zentraler Stelle aus erfolgen.

    Betriebsspezifische VerkehrssicherheitskonzepteWenn Sie unabhängig von den hier vorge-stellten Maßnahmen Ihre betriebliche Ver-kehrssicherheitsarbeit weiterentwickeln möchten, unterstützt Sie die BG RCI auch hierbei und hilft Ihnen bei der Ausarbei-tung eines systematischen, betriebsspezi-fischen Verkehrssicherheitskonzepts. Bitte sprechen Sie die für Ihren Betrieb zuständige Aufsichtsperson oder den Verfasser dieses Beitrags an. Rüdiger Babic, BG RCI, Bochum

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    Ab dem 1. Januar 2017 unterstützt die BG RCI die Teilnahme von Beschäftigten ihrer Mitgliedsunternehmen an Fahrsicherheitstrainings mit einem Gutschein in Höhe von 75 Euro pro Person.

  • BG RCI.magazin 1/2 2017BLICKPUNKT

    Gefahrstoffverordnung ist jetzt vollständig an das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem angepasst

    Die Einstufung und Kennzeichnung von Che-mikalien liefert wesentliche Informationen für die Informationsermittlung, die Gefähr-dungsbeurteilung und die Festlegung von Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Ge-fahrstoffen. Daher ist die CLP-Verordnung eng mit dem Arbeitsschutzrecht für Ge-fahrstoffe verzahnt, das auf europäischer Ebene u. a. durch die Agenzien- und Krebs-richtlinie vorgegeben wird. EU-Richtlinien gelten national nicht unmittelbar, wie dies bei EU-Verordnungen der Fall ist, sondern müssen erst in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wurden beide Richt-linien bereits in der Vergangenheit mit der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) umge-setzt (Abb. 1) .

    Die Richtlinie 2014/27/EU vom 26. Februar 2014 passt die Agenzien- und Krebsricht-linie sowie weitere Richtlinien an die CLP-Verordnung an. Dies war ein Anlass, die GefStoffV und andere Arbeitsschutzver-ordnungen mit einer Artikelverordnung zu ändern, um die Kompatibilität zum EU-Recht

    herzustellen. Darüber hinaus wurden die Kennzeichnungsvorschriften der GefStoffV an die EU-Biozid-Verordnung angepasst. Die Artikelverordnung wurde von der Bundes-regierung am 17. August 2016 beschlossen. Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2016 der Verordnung zugestimmt. Die Verordnung ist am 19. November 2016 in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt 2016, Teil I Nr. 54 vom 18. November 2016, S. 2549–2567).

    Im Zentrum der Anpassung der GefStoffV standen die konsequente Einführung der Terminologie der CLP-Verordnung sowie der Verweis auf die CLP-Verordnung dort, wo un-mittelbare Bezüge gegeben sind. Die Bezüge zu der Stoff- und Zubereitungsrichtlinie wur-den bis auf ganz wenige Ausnahmen, auf die im Folgenden eingegangen wird, gestrichen.

    Daraus resultieren im Wesentlichen keine geänderten Anforderungen bei der Umset-zung der Pflichten der GefStoffV. Allerdings ist neu, dass nun auch bestimmte Anfor-derungen für die fruchtschädigenden der

    fortpflanzungsgefährdenden Gefahrstoffe zutreffen. Bisher waren von den fortpflan-zungsgefährdenden Gefahrstoffen, die jetzt in der GefStoffV als reproduktionstoxisch bezeichnet werden, nur die fruchtbarkeits-gefährdenden von konkreten Regelungen der Verordnung betroffen.

    Im Folgenden werden wesentliche Anpassun-gen unter Berücksichtigung von Begründun-gen aus der Bundesratsdrucksache 470/16 im Überblick zusammengefasst. Die geän-derte Verordnung ist unter folgendem Link verfügbar: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Rechtstexte/Gefahr-stoffverordnung.html.

    Mit der CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Classi-fication, Labelling and Packaging) wurde das Global Harmonisierte System (GHS) der UN in Europa eingeführt. Die Übergangsfrist der CLP-Verordnung für Gemische war mit dem 1. Juni 2015, die für Stoffe bereits mit dem 1. Dezem-ber 2010 abgelaufen. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) basierte bis jetzt auf der Einstufung nach den bisherigen Rechtsgrundlagen in Europa – auf der Stoffrichtlinie 67/548/EWG sowie auf der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG. Beide Richtlinien sind seit dem 1. Juni 2015 außer Kraft. Mit der aktuellen „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen“ wurde mit Artikel 1 die GefStoffV geändert und voll-ständig auf das CLP-Einstufungs- und Kennzeichnungssystem umgestellt.

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    Reproduktionstoxische Stoffe und Ge-mische umfassen• fruchtbarkeitsgefährdende (können

    die Sexualfunktion oder die Frucht-barkeit beeinträchtigen) und

    • fruchtschädigende (können das Kind im Mutterleib schädigen)

    Stoffe und Gemische.

  • 1/2 2017 BG RCI.magazin BLICKPUNKT

    Einführung der Begriffe gemäß CLP-VerordnungDer Begriff „Zubereitung(en)“ wurde an al-len Stellen der GefStoffV und den Anhängen durch den CLP-Begriff „Gemisch(e)“ ersetzt. Weiterhin gelten ab jetzt für die Begriffe „Stoff“, „Gemisch“, „Erzeugnis“, „Liefe-rant“, „nachgeschalteter Anwender“ und „Hersteller“ unmittelbar die Begriffsbestim-mungen nach CLP-Verordnung. In § 2 „Be-griffsbestimmungen“ der GefStoffV wurde daher dieser Verweis in Absatz 2 eingeführt.

    Einführung der Gefahrenklassen§ 3 der GefStoffV „Gefährlichkeitsmerkma-le“ wurde in „Gefahrenklassen“ umbenannt. Hier sind jetzt alle Gefahrenklassen der CLP-Verordnung explizit aufgeführt und erset-zen die bisherigen Gefährlichkeitsmerkmale nach der Stoff-Richtlinie. Absatz 1 führt aus: „Gefährlich im Sinne dieser Verordnung sind Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeug-nisse, die den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 dargelegten Kriterien entsprechen.“ Die unmittelbaren Bezüge in § 3 zur CLP-Verordnung erübrigen eine Definition der einzelnen Gefahrenklassen in der GefStoffV. Dementsprechend wurden im gesamten Text der GefStoffV alle Gefähr-lichkeitsmerkmale ersetzt. Ausgenommen davon ist die CLP-Gefahrenklasse „Karzino-genität“. Dafür wird wie bisher der Begriff „krebserzeugend“ verwendet. Dieser Ter-minus ist seit langem bekannt und umfasst

    nicht ausschließlich Tumorarten, bei denen es sich um Karzinome handelt.

    Bisher wurde in § 2 „Begriffsbestimmun-gen“ Absatz 3 erläutert, welche Stoffe und Zubereitungen als „krebserzeugend, erb-gutverändernd oder fruchtbarkeitsgefähr-dend“ eingestuft im Sinne der GefStoffV anzusehen sind. Mit der Einführung der Gefahrenklassen erfolgt dies jetzt hier für „krebserzeugende, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische“ Stoffe und Gemi-sche mit ausschließlichem Bezug auf die CLP-Verordnung, ihre Anhänge I und VI so-wie im Zusammenhang mit der Einstufung von Gemischen auf die stoffspezifischen

    oder die allgemeinen Konzentrationsgren-zen nach CLP-Verordnung. Erhalten geblie-ben ist, dass darüber hinaus dazu auch Stof-fe, Gemische oder Verfahren zählen, die in den Technischen Regeln wie der TRGS 905 oder TRGS 906 als krebserzeugend, keim-zellmutagen oder reproduktionstoxisch be-zeichnet werden.

    Der Begriff der „Physikalisch-chemischen Einwirkungen“ wurde zwar bisher schon in der GefStoffV in § 11 „Besondere Schutz-maßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen“ verwendet, doch wurde er jetzt in § 2 „Begriffsbestim-

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    Abb. 1: Verzahnung von EU-Recht mit nationalem Recht

    Gefahrstoff-verordnung

    EU-VerordnungenCLP-Verordnung

    Biozid-VerordnungREACH-Verordnung

    EU-RichtlinienAgenzienrichtlinie

    Krebsrichtlinieund weitere

  • BG RCI.magazin 1/2 2017BLICKPUNKT

    mungen“ per Definition eingeführt. Die Be-zeichnung „umweltgefährlich“ wird auch weiterhin – jetzt in § 2 – mit formal ange-passtem Text definiert. Damit sind in beiden Fällen inhaltlich keine Änderungen verbun-den. Gerade um das bisherige Verständnis dieser Begriffe auch über die Definition der entsprechenden Gefahrenklassen der CLP-Verordnung hinaus beizubehalten, waren diese Präzisierungen erforderlich.

    Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung In § 4 „Einstufung, Kennzeichnung und Verpa-ckung“ ist der deklaratorische Hinweis, dass sich die Einstufung, Kennzeichnung und Ver-packung von Stoffen und Gemischen sowie von Erzeugnissen mit Explosivstoff nach den Bestimmungen der CLP-Verordnung richtet, erhalten geblieben. Darüber hinaus wurde die nach CLP-Verordnung geltende Abver-kaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebracht worden sind und die nach den Bestimmungen der Zuberei-tungsrichtlinie gekennzeichnet und verpackt sind, hier implementiert. Diese Gemische müssen bis 31. Mai 2017 nicht nach der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Der bisherige Absatz 2, der die Übergangsfristen der CLP-Verordnung zur Anwendung der Stoff- und Zubereitungsricht-linie enthielt, wurde aufgehoben.

    In § 4 Absatz 5 und 6 werden die Bezüge zur EU-Biozid-Verordnung hergestellt und die ent-sprechenden Kennzeichnungspflichten für bestimmte Fälle im rechtlichen Kontext mit der Zulassung konkretisiert.

    Auswirkung der Einführung des Begriffs „reproduktionstoxisch“Mit der Einführung der CLP-Gefahrenklassen wurde § 10 in „Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keim-zellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B“ umbe-nannt. Damit treffen die Regelungsinhalte von § 10 nun ebenfalls für die fruchtschädigen-den Stoffe und Gemische zu. Absatz 5 führt daher jetzt aus: „Werden in einem Arbeits-bereich Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxi-

    schen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausgeübt, darf die dort abgesaugte Luft nicht in den Arbeitsbereich zurückgeführt werden.“ Allerdings kommt diese Vorschrift hinsichtlich der fruchtschädigenden Wirkungen von repro-duktionstoxischen Stoffen oder Gemischen erst ab dem 1. Januar 2019 zur Anwendung. Diese Frist wurde mit einem neuen Paragra-phen 25 „Übergangsvorschrift“ eingeführt.

    Innerbetriebliche KennzeichnungIn § 8 „Allgemeine Schutzmaßnahmen“ Ab-satz 2 Nummer 2 wird der Arbeitgeber auch weiterhin verpflichtet, sicherzustellen, „dass gefährliche Stoffe und Gemische innerbetrieb-lich mit einer Kennzeichnung versehen sind, die ausreichende Informationen über die Ein-stufung, über die Gefahren bei der Handha-bung und über die zu beachtenden Sicher-heitsmaßnahmen enthält; vorzugsweise ist eine Kennzeichnung zu wählen, die der Ver-ordnung (EG) Nr. 1272/2008 entspricht.“ Hier wurde lediglich der Hinweis auf die im Rahmen der Übergangsfristen der CLP-Verordnung noch nutzbare Kennzeichnung nach Stoff- oder Zu-bereitungsrichtlinie gestrichen, das Wort „vor-zugsweise“ blieb jedoch erhalten. Es bleibt ab-zuwarten, wie dieses Ziel mit einer Anpassung der TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ im Detail ausgestaltet wird.

    Lagerung unter Verschluss Gemäß § 8 „Allgemeine Schutzmaßnahmen“ Absatz 7 der geänderten GefStoffV hat der Ar-beitgeber sicherzustellen, dass die gemäß CLP-Verordnung – wie folgt – eingestuften Stoffe und Gemische unter Verschluss oder so aufbewahrt oder gelagert werden, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben:• akut toxisch Kategorie 1, 2 oder 3,• spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1, • krebserzeugend Kategorie 1A oder 1B oder• keimzellmutagen Kategorie 1A oder 1B.

    Für fruchtbarkeitsgefährdende Gefahrstoffe wurde die Lagerung unter Verschluss aufge-hoben, da die akute Gefährdung, die von ei-nem möglichen Missbrauch für Beschäftigte und andere Personen von diesen Gefahrstof-fen ausgeht, nicht gegeben ist. Die „Spezifi-

    sche Zielorgantoxizität Kategorie 1“ ist jetzt als CLP-Gefahrenklasse separat aufgeführt. Nach „altem“ EU-Recht wurde diese Gesund-heitsgefahr bisher mit dem Gefährlichkeits-merkmal „giftig“ abgebildet.

    Abb. 2 zeigt die Gegenüberstellung der Ge-fährlichkeitsmerkmale und die Einstufung ge-mäß CLP-Verordnung. Zur Veranschaulichung wurden den Gefahrenkategorien zu der Ein-stufung „akut toxisch“ Gefahrenhinweise (H-Sätze) zugeordnet.

    Weiterhin wurde in § 8 Absatz 7 bisher ge-fordert, dass Tätigkeiten mit allen von der Lagerung unter Verschluss betroffenen Ge-fahrstoffen sowie zusätzlich mit atemwegs-sensibilisierenden Gefahrstoffen nur von fachkundigen oder besonders unterwiese-nen Personen ausgeführt werden dürfen. Darüber hinaus trifft diese Forderung in der jetzt geänderten Fassung der GefStoffV auch für fruchtschädigende Stoffe und Gemische zu; für fruchtbarkeitsgefährdende ist diese Pflicht unverändert erhalten geblieben. Das bedeutet, für alle Stoffe und Gemische, die als reproduktionstoxisch Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind, gilt jetzt ebenfalls diese spezielle Anforderung.

    Bei der Lagerung unter Verschluss wurden die bisherigen Einstufungen „giftig“ und „sehr giftig“ die akute Toxizität betreffend in „akut toxisch“ mit den Gefahrenkategorien „1, 2 oder 3“ gemäß CLP-Verordnung umgesetzt. Bei konsequenter Anwendung würden dieje-nigen Stoffe, die von „gesundheitsschädlich“ nach „altem“ EU-Recht aufgrund der Kriteri-enverschiebung bei der Bewertung der aku-ten Toxizität in „akut toxisch Kategorie 3“ – z. B. mit dem Gefahrenhinweis H331 (Giftig bei Einatmen.) – umgestuft wurden, zusätzlich von der Lagerung unter Verschluss betroffen sein. Doch das wurde nicht vorgesehen und mit einer weiteren – über die bisher für Kraft-stoffe an Tankstellen hinaus geltenden – Aus-nahme in § 8 Absatz 7 realisiert. Kraftstoffe an Tankstellen oder sonstigen Betankungs-einrichtungen sowie Stoffe und Gemische, die als akut toxisch Kategorie 3 eingestuft sind, sofern diese vormals nach der Stoff-richtlinie oder der Zubereitungsrichtlinie als

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  • 1/2 2017 BG RCI.magazin BLICKPUNKT

    Gefährlichkeitsmerkmale Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien

    giftig • akut toxisch Kategorie 3, z. B. mit H301 (Giftig bei Verschlucken.) ausgenommen vormals „gesundheitsschädlich“

    • akut toxisch Kategorie 2, z. B. mit H330 (Lebensgefahr bei Einatmen.)

    • spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1

    sehr giftig • akut toxisch Kategorie 2, z. B. mit H300 (Lebensgefahr bei Verschlucken.)

    • akut toxisch Kategorie 1, z. B. mit H330 (Lebensgefahr bei Einatmen.)

    krebserzeugend Kategorie 1, 2 krebserzeugend Kategorie 1A, 1B

    erbgutverändernd Kategorie 1, 2 keimzellmutagen Kategorie 1A, 1B

    Abb. 2: Lagerung unter Verschluss: Gegenüberstellung der Gefährlichkeitsmerkmale und der CLP-Gefahrenklassen und -kategorien

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    ist hier ebenfalls ein zusätzlicher Hinweis auf die vom AGS bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnisse zu finden.

    Personenbezogenes Expositions-verzeichnisIn § 14 „Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten“ wurde in Absatz 3 Nummer 3 die Pflicht, ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten zu führen, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstof-fen der Kategorie 1 oder 2 ausüben, bei de-nen die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 eine Gefährdung der Gesundheit oder der Sicherheit ergibt, für fruchtbarkeitsgefähr-dende Gefahrstoffe aufgehoben. Für Tätigkei-ten mit krebserzeugenden oder keimzellmu-tagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B bleibt diese Pflicht unverändert bestehen und ist bereits durch die TRGS 410 „Exposi-tionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“ kon-kretisiert.

    Ausnahmen von Beschränkungs-regelungen nach REACH-VerordnungIn § 17 „Nationale Ausnahmen von Beschrän-kungsregelungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006“ wurden die bisherigen Vorga-ben für die Inanspruchnahme der Ausnahme für die ganz spezielle Verwendung chrysotil-haltiger Diaphragmen für die Chloralkalielekt-rolyse gemäß aktueller Rechtslage angepasst

    und dazu bestimmte Mitteilungspflichten an die Bundesstelle für Chemikalien ergänzt. Antje Ermer, BG RCI, Heidelberg

    Erläuterungen:CLP-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrie-rung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) … (verkürzter Titel)EU-Biozid-Verordnung: Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozid-produktenAgenzienrichtlinie: Richtlinie 98/24/EG des Ra-tes vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefähr-dung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Ar-beitKrebsrichtlinie: Richtlinie 2004/37/EG des Eu-ropäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdungen durch Karzinogene oder Mutagene bei der ArbeitRichtlinie 2014/27/EU: Richtlinie 2014/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Änderung der Richt-linien 92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG und 98/24/EG des Rates sowie der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks ihrer Anpassung an die Ver-ordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und GemischenStoffrichtlinie: Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher StoffeZubereitungsrichtlinie: Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 1999 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeich-nung gefährlicher ZubereitungenTRGS 905: Verzeichnis krebserzeugender, keim-zellmutagener oder reproduktionstoxischer StoffeTRGS 906: Verzeichnis krebserzeugender Tätig-keiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 Gef-StoffV

    gesundheitsschädlich bewertet wurden, wur-den von den Anforderungen in § 8 Absatz 7 ausgenommen. Ein zusätzlicher Verweis auf § 20 „Ausschuss für Gefahrstoffe“ Absatz 4 Nummer 1 kündigt die Konkretisierung dieser Ausnahme durch den Ausschuss für Gefahr-stoffe (AGS) an.

    Stoffe oder Gemische ohne PrüfdatenIn § 6 „Informationsermittlung und Gefähr-dungsbeurteilung“ Absatz 14 wurde für Stoffe oder Zubereitungen, für die keine Prüfdaten oder entsprechend aussagekräftige Informa-tionen zu bestimmten Wirkungen auf die Ge-sundheit vorliegen, gefordert, diese bei der Gefährdungsbeurteilung wie Gefahrstoffe mit entsprechenden Wirkungen zu behandeln. Unter Beibehaltung dieser Pflicht wurden die bisherigen Wirkungen auf die Gesund-heit „akut toxisch, reizend, hautsensibili-sierend oder erbgutverändernde Wirkung oder Wirkung bei wiederholter Exposition“, für die das zutraf, durch die folgenden CLP-Gefahrenklassen ersetzt und gleichzeitig Ge-fahrenkategorien ergänzt:• Akute Toxizität (oral, dermal und inhalativ)

    Kategorie 3,• Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 2,• Sensibilisierung der Haut Kategorie 1,• Keimzellmutagenität Kategorie 2 oder• Spezifische Zielorgan-Toxizität, wiederholte

    Exposition (STOT RE) Kategorie 2.

    Im Zusammenhang mit der Spezifizierung der anzuwendenden Einstufungskategorien

  • BG RCI.magazin 1/2 2017AUS DER PRAXIS

    Sicher und gesund in die ZukunftVon der Sicherheitsfachkräftetagung 2016 in Damp

    So stellte Jan Martius, BG RCI-Präventions-bereichsleiter der Sparte Chemie – Pa-pier – Zucker, neben den Zielen und Maß-nahmen der Strategie auch den „Leitfaden für die Umsetzung im Betrieb“ vor, der auch

    Deeg von der BG RCI in Heidelberg darlegte, möchte auch der Gesetzgeber mit der jüngs-ten Novellierung der Betriebssicherheitsver-ordnung (BetrSichV) und der darin enthalte-nen Forderung nach einer Konkretisierung der

    „GefDok KMU“ zu finden. Weitere Themen, die nahezu ausschließlich von BG RCI-Refe-renten präsentiert wurden, waren: Wesentli-che Veränderungen an Maschinen (Christian Pallowski, Hamburg), die Zentrale Expositi-onsdatenbank ZED (Antje Ermer, Heidelberg), „Außer Kontrolle – chemische Reaktionen auf Abwegen“ (Dr. Joachim Sommer, Hei-delberg) sowie die aktuelle Rechtslage mit Blick auf Eignungsuntersuchungen (Michael Behrens, Köln).

    Zum festen Tagungsablauf zählt auch die Möglichkeit des Austauschs in parallel statt-findenden Fachdialogen und Foren. Themen der Fachdialoge waren: Gefährdungsbeurtei-lung, Maschinensicherheit und Ladungssi-cherung, der Ideentreff „Psychische Belas-tung“ sowie der Workshop „Vision Zero für Hauterkrankungen“.

    Das Forum Rohstoffe – Baustoffe befasste sich mit den neuesten Entwicklungen im Berufskrankheitenrecht (Dr. Madhumita Chatterjee, Heidelberg), den Belastungen durch natürliche UV-Strahlung und Schutz-maßnahmen beim Arbeiten im Freien (Mar-tin Böttcher, Langenhagen), den neuen BG RCI-Präventionsangeboten (Christof Gö-bel, Köln), der Regel „Gewinnung und Auf-bereitung von mineralischen Rohstoffen“ (Thorsten Kroll, Nürnberg) und der Funkti-onsweise des Praxishandbuchs-Online (Mar-tin Böttcher). Das Forum Chemie – Papier – Zucker widmete sich primär den Maschinen der Papierindustrie sowie den Gefahr- und Biostoffen.

    Über 300 Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte aus dem norddeutschen Raum nutzten im vergangenen Herbst auf der Sicherheitsfachkräftetagung 2016 in Damp die Gelegenheit zum Informationsaustausch und zur Diskussion. Wie ein roter Faden zog sich die aktuelle BG RCI-Präventionsstrategie „Vision Zero“ durch die Veranstaltung, bei der alle BG RCI-Mitgliedsbranchen vertreten waren.

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    unter www.bgrci.de/praevention/vision-zero/ abgerufen werden kann.

    Aber nicht nur in der Prävention, auch in der Rehabilitation und bei den Entschädigungs-leistungen, die die Berufsgenossenschaft er-bringt, ist die Strategie bereits fest verankert. Das zeigte Carola Luther, Bezirksdirektorin bei der BG RCI in Langenhagen und Hamburg, mit ihrem Beitrag „Vision Zero auch für Hauter-krankungen (BK 5101)“. Dabei geht es insbe-sondere um eine zielgerichtete Qualifizierung hauterkrankter Beschäftigter zur Vermeidung einer Verschlimmerung ihres Leidens – eine von zahlreichen Maßnahmen, um die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten langfristig zu verringern.

    Auch bei Instandhaltungsarbeiten ist es Ziel von Vision Zero, die Zahl der schweren Ar-beitsunfälle zu verringern. Wie Dr. Sabine

    Gefährdungsbeurteilung zur Instandhaltung dieses Ziel erreichen; rund 25 Prozent aller Arbeitsunfälle passieren während der Aus-führung dieser Arbeiten.

    Einer der wichtigen Erfolgsfaktoren zur Re-duktion von Unfällen lautet seit jeher „Ge-fahr erkannt – Gefahr gebannt“. Das zen trale Instrument, um Gefahren systematisch und damit rechtzeitig zu erkennen und Gegen-maßnahmen zu ergreifen, ist die Gefähr-dungsbeurteilung. Prof. Dr. Bernd Scheel von der BG RCI in Nürnberg stellte in seiner lebhaften Präsentation die von der Berufs-genossenschaft bereitgestellten Hilfsmit-tel zur Umsetzung einer Gefährdungsbeur-teilung vor, insbesondere die Merkblätter A 016 und A017 sowie eine einfache Software zur Dokumentation der Gefährdungsbeurtei-lung für kleine und mittlere Unternehmen verschiedener Branchen, im Internet unter

    Sicherheitsfachkräftetagung 2016 für BG RCI-Mitgliedsunternehmen im norddeutschen Raum. Foto rechts: Station zum Thema „Sicheres Arbeiten im … … Onboarding-Container der BP Lingen.

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  • 1/2 2017 BG RCI.magazin AUS DER PRAXIS

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    Erstmals waren diesmal das Forum Handwerk mit seinem Schwerpunkt Raumausstatter und Sattler sowie die Innungsversammlung Schles-wig-Holstein dieser Branche in die Tagung in-tegriert. Dort wurde Peter-Hermann Todt zum neuen Innungsobermeister gewählt, nach-dem zuvor sein Vorgänger Michael Kahl sei-nen Rückzug angekündigt hatte. Das Forum Handwerk behandelte Themen wie Gesund-heitsschutz, Maschinensicherheit, Arbeiten im Knien und Hocken sowie Ladungssicherung im Kleintransporter. Die Themenpalette der Ta-gung war damit jedoch keineswegs erschöpft. So wurden die neuesten Änderungen in der Gefahrstoffverordnung, die inzwischen in Kraft getreten sind, angesprochen (Antje Ermer) sowie die Themen Lärm (Hans-Martin Stry-cker, Hamburg), die Umsetzung der Gefähr-dungsbeurteilung psychischer Belastungen (Holger Paetz, Tesium GmbH, Holzminden), die Sicherheitsorganisation für Großstillstän-de (Ralf Blockhaus, BP Europe SE, Lingen – s. auch Beitrag auf S. 20), „Rollen und Griffe“ (Klaus-Dieter Wendt, Continental AG, Han-nover), das Notfallmanagement der BG RCI (Wolfgang Roehl, Clausthal-Zellerfeld), Ab-sturzsicherung (Dr. Andreas Rickauer, Nürn-berg) und Unterweisungshilfen (Dr. Sven-Eric Heinz, Hamburg).

    Ausrichter der Sicherheitsfachkräftetagung war das Präventionszentrum Langenhagen/Hamburg der BG RCI. Die nächste Tagung für BG RCI-Mitgliedsunternehmen in Nord-deutschland ist für September 2018 geplant.

    Dr. Beatrice Spottke, Dr. Sven-Eric Heinz, BG RCI, Hamburg

    Sicherheitsfachkräftetagung 2016 für BG RCI-Mitgliedsunternehmen im norddeutschen Raum. Foto rechts: Station zum Thema „Sicheres Arbeiten im … … Onboarding-Container der BP Lingen.

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    Mit dem Auto unterwegs

    Was hilft gegen Ablenkung?

    Über die Hälfte der Verkehrsteilnehmer in Deutschland (51 Prozent) ist der Meinung, dass Ablenkung am wirkungsvollsten durch härtere Strafen, etwa erhöhte Bußgelder und Punkte in Flensburg, bekämpft werden kann. Dies ergab eine repräsentative Befra-gung im Auftrag des Deutschen Verkehrssi-cherheitsrates (DVR) vom November 2016, die vom Marktforschungsinstitut Ipsos bei 2.000 Personen durchgeführt wurde.

    An zweiter Stelle bei den Maßnahmen ran-gieren verstärkte Überwachung und gezielte Kontrollen des Handyverbots durch die Poli-zei (43 Prozent). Auf Platz drei folgt verstärk-te Aufklärung in Schulen und Fahrschulen (34 Prozent). Die technische Blockierung

    elektronischer Geräte während der Fahrt sowie verstärkte Verkehrsaufklärung und Öffentlichkeitsarbeit wurden mit jeweils 29 Prozent genannt. Ein Viertel der Befrag-ten (26 Prozent) sprach sich dafür aus, das bestehende Handyverbot auch auf andere technische Geräte, wie zum Beispiel Tablets oder E-Book-Reader, auszuweiten. Pläne hierzu verfolgt auch Bundesverkehrsminis-ter Alexander Dobrindt.

    Der DVR empfiehlt allen Autofahrerinnen und Autofahrern, fahrfremde Tätigkeiten während der Fahrt zu vermeiden und for-dert den Gesetzgeber auf, geeignete Maß-nahmen gegen die Unfallursache Ablenkung möglichst zügig umzusetzen. dvr

    Mehr als die Hälfte der Verkehrsteilnehmer befürwortet härtere Strafen, um Ablenkung als Unfallursache beim Autofahren wirkungsvoll zu bekämpfen. Das ergab eine Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrs-sicherheitsrates (DVR). Foto: fotolia/dvr

  • BG RCI.magazin 1/2 2017AUS DER PRAXIS

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    Die Arbeit der Zentralen Betreuungsstelle Wismut (ZeBWis)1

    Betreuung der ehemaligen UranerzbergleuteVon Dr. Heinz Otten und Prof. Dr. Claus Piekarski

    Nach Klärung der Zuständigkeiten und Si-cherung der Zugänge zu den wichtigsten Ar-chiven und Datenquellen beschlossen die gewerblichen Berufsgenossenschaften die Einrichtung eines wissenschaftlichen Bera-tungskreises beim damaligen Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (heute: DGUV), um sowohl praxisgerechte als auch wissenschaftlich fundierte Maß-nahmen ergreifen zu können. Neben der Weiterführung der Rentenleistungen und der Bearbeitung von Berufskrankheiten-Verdachtsanzeigen waren drei Aufgaben zu lösen: die Entwicklung eines Konzepts zur Datenzusammenführung und -sicherung, die Formulierung und Etablierung eines Pro-gramms zur medizinischen Betreuung der ehemaligen Bergleute und die Suche nach weiteren Informationen über die Belastun-gen der Bergleute, insbesondere durch Strahlung und Staub.

    Nachgehende VorsorgeDie Zusammenarbeit namhafter und inter-national anerkannter Fachleute aus dem west- und ostdeutschen Bergbau, aus der Arbeitsmedizin, Strahlenbiologie und -phy-

    sik unter Leitung eines bergbauerfahrenen Wissenschaftlers und Arztes ermöglichte es, schon Ende 1991 den ersten Bergleuten medizinische Untersuchungen anzubieten.² Dazu wurde unter anderem die Zentrale Be-treuungsstelle Wismut (ZeBWis) beim dama-ligen Hauptverband eingerichtet. Von 1946 bis 1990 waren bei der Sowjetischen Akti-engesellschaft (SAG)/Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft (SDAG) Wismut geschätzt 500.000 Personen tätig. In einer einmaligen Aktion gelang es, unter Nutzung von Archiv-daten der Wismut und in Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Rentenversiche-rungsträger (VDR) die Wohnanschriften von rund 165.000 noch lebenden ehemaligen Wismut-Beschäftigten zu ermitteln. Ihnen wurde das Angebot unbefristeter regelmä-ßiger sogenannter nachgehender Untersu-chungen unterbreitet. Mehr als 300 Ärztin-nen und Ärzte wurden bundesweit in das Untersuchungsprogramm eingeführt und mit den Besonderheiten des Uranerzberg-baus Wismut vertraut gemacht.

    Wismut-Archivdaten für die ForschungZeitweise waren mehr als 80 Personen für die ZeBWis (überwiegend in Thüringen und Sachsen) mit der Zusammenstellung der bei der SDAG Wismut (später: Wismut GmbH) vorhandenen Archivdaten zu Beschäfti-gungsorten und Tätigkeiten der ehemali-gen Bergleute befasst, die betreut werden mussten. Darüber hinaus stellten sie ano-nymisierte Daten für Forschungsvorhaben insbesondere des Bundesamtes für Strah-lenschutz (BfS) sowie weiterer Institutionen zusammen.

    Innerhalb von zwei mehrjährigen, umfang-reichen Forschungsvorhaben unter der Federführung der damaligen Bergbau-Be-rufsgenossenschaft gelang es, aus den un-terschiedlichsten Quellen der SDAG Wismut in Sachsen, Thüringen und Moskau Mess- und Produktionsdaten zusammenzutragen und zu bewerten. Sie wurden ergänzt um

    Messdaten aus einer Nachstellung von Ar-beitsprozessen der Wismut in den Jahren 1946 bis 1955. Auf der Grundlage der gesam-melten Informationen wurden Expositions-einschätzungen für rund 940 verschiede-ne Tätigkeiten an mehr als 250 Arbeitsorten vorgenommen.3, 4 Nach einer fachwissen-schaftlichen Diskussion bildete diese soge-nannte Job-Exposure-Matrix5 eine wichtige, aber nicht die alleinige Grundlage für die Expositionsbeurteilung im Berufskrankhei-ten-Verfahren, bei der Auswahl der Unter-suchungsangebote im ZeBWis-Programm sowie in modifizierter Form auch im Rah-men der verschiedenen wissenschaftlichen Studien.

    Auch für die nach 1990 aufgetretenen Er-krankungen der Bergleute sind die enor-men Strahlen- und Staubbelastungen der frühen Wismut-Jahre von besonderer Rele-vanz. Denn die Belastungen durch die radio-aktiven Folgeprodukte des Radons konnten in den ersten zehn Jahren der Wismut an manchen Beschäftigungsorten 85-mal hö-her sein als der heute zulässige Wert nach Strahlenschutzverordnung (Abb. 1).

    Zudem lag die Konzentration von (Quarz-)Staub in der Atemluft damals um ein Viel-faches über den heute zulässigen Exposi-tionswerten (Abb. 2). Erst Mitte der 1960er Jahre wurden die international üblichen Standards erreicht. So wird verständlich, dass noch Jahrzehnte nach einer Tätigkeit bei der Wismut – auch wenn nicht selten nur für weniger als ein Jahr ausgeübt – noch Silikosen oder Lungenkrebserkrankungen als Berufskrankheiten auftreten können.

    Nachwirkungen bis heuteDie Belastungen einer früheren Wismut-Tätigkeit waren nach 1990 nicht auszura-dieren, weshalb das Untersuchungsange-bot der ZeBWis wichtig und richtig war, um mögliche Erkrankungen frühzeitig zu diag-nostizieren und die notwendigen medizini-

    Mit der Wiedervereinigung Deutschlands vor gut 25 Jahren wurde die gesetzliche Unfallversicherung auch für die Be-wältigung der gesundheitlichen Folgen des Uranerzbergbaus bei den Beschäftigten der Wismut zuständig. Dabei galt es – trotz bestehender Wissenslücken und struktureller Umbrüche –, mutig und entschlossen Erfahrungen aus Ost und West zusammenzubringen, um die Grundlagen für eine umfassende Betreuung ehemaliger Bergleute zu schaffen.

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    Die Aufnahme aus dem Jahr 1957 zeigt einen Bergarbeiter mit Bohrmaschine. Foto: Bundes-archiv Bild 183-50115-0001/CC BY-SA/Schlegel

  • 1/2 2017 BG RCI.magazin AUS DER PRAXIS

    DGUV Forum

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    Fußnoten

    [1] Zur Erinnerung an Horst Schulz, den ersten ZeBWis-Leiter

    [2] Kraus, T.: Das Betreuungsprogramm für die Uranerzbergleute, in: DGUV (Hrsg.): 40 Jahre nachgehende Vorsorge – Bilanz und Zukunft, Berlin 2014, S. 253–262

    [3] Lehmann, F.; Hambeck, L.; Linkert, K. H. et al.:  Belastung durch ionisieren-de Strahlung im Uranerzbergbau der ehemaligen DDR, HVBG: Sankt Augus-tin 1998

    [4] Bauer, H. D.: Studie zur retrospekti-ven Analyse der Belastungssituation im Uranerzbergbau der ehemaligen SDAG Wismut mit Ausnahme der Strahlenbe-lastung für die Zeit von 1946 bis 1990, HVBG, Sankt Augustin 2000

    [5] Morfeld, P.; Dahmann, D.: Die Job-Exposure-Matrix Uranerzbergbau, in: DGUV (Hrsg.): 40 Jahre nachgehende Vorsorge – Bilanz und Zukunft, Berlin 2014, S. 247–252

    [6] Piekarski, C.: Die Zentrale Betreu-ungsstelle Wismut aus der Sicht eines bergbauerfahrenen Arbeitsmediziners, in: DGUV (Hrsg.): 40 Jahre nachge-hende Vorsorge – Bilanz und Zukunft, Berlin 2014, S. 231–238

    für die Expositionsbeurteilung im Berufs-krankheiten-Verfahren, bei der Auswahl der Untersuchungsangebote im ZeBWis-Pro-gramm sowie in modifizierter Form auch im Rahmen der verschiedenen wissenschaftli-chen Studien (siehe Beitrag auf Seite 43 in diesem Heft).

    Auch für die nach 1990 aufgetretenen Er-krankungen der Bergleute sind die enor-men Strahlen- und Staubbelastungen der frühen Wismut-Jahre von besonderer Re-levanz. Denn die Belastungen durch die radioaktiven Folgeprodukte des Radons konnten in den ersten zehn Jahren der Wismut an manchen Beschäftigungsorten 85-mal höher sein als der heute zulässige Wert nach Strahlenschutzverordnung (sie-he Abbildung 1).

    Zudem lag die Konzentration von (Quarz-)Staub in der Atemluft damals um ein Viel-faches über den heute zulässigen Exposi-tionswerten (siehe Abbildung 2). Erst Mit-te der 1960 Jahre wurden die international üblichen Standards erreicht. So wird ver-ständlich, dass noch Jahrzehnte nach ei-ner Tätigkeit bei der Wismut – auch wenn nicht selten nur für weniger als ein Jahr ausgeübt – noch Silikosen oder Lungen-krebserkrankungen als Berufskrankheiten auftreten können (siehe Beitrag auf Seite 37 in diesem Heft).

    Nachwirkungen bis heuteDie Belastungen einer früheren Wismut-Tätigkeit waren nach 1990 nicht auszura-dieren, weshalb das Untersuchungsange-bot der ZeBWis wichtig und richtig war,

    um mögliche Erkrankungen frühzeitig zu diagnostizieren und die notwendigen me-dizinischen Maßnahmen baldmöglichst einzuleiten sowie die Frage einer Berufs-krankheit zu klären. An dem Untersu-chungsangebot nehmen heute noch rund 11.200 Personen teil, von denen mehr als die Hälfte älter als 70 Jahre ist.

    Vor genau 90 Jahren war die Schneeberger Lungenkrankheit der Bergleute im Erzge-birge in die Liste der Berufskrankheiten der ersten Berufskrankheitenverordnung in Deutschland aufgenommen worden. Die Ursachen der Erkrankung waren da-mals nicht klar, wenn auch schon 1523 von Beyer die „Bergsucht“ als Bergmanns-krankheit beschrieben worden war und 1879 Haerting und Hesse die Krebsnatur der Schneeberger Lungenkrankheit ent-deckt hatten.6 Seit den 1950er Jahren ist bekannt, dass die radioaktiven Folgepro-dukte des Radons auch damals schon das zentrale Agens waren. Und heute wissen wir, dass die anfängliche Kriegsfolgelast „Wismut“ lange nachwirkt. •

    Abbildung 2: Staubbelastung in den Bergbauregionen der SAG/SDAG Wismut

    Abbildung 1: Strahlenbelastung in den Objekten 2 und 9 der SAG/SDAG Wismut

    Staubkonzentration, alveolengängige Fraktion (mg/m3)15

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    Bergbau in Sachsen

    Bergbau in Thüringen

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    schen Maßnahmen baldmöglichst einzulei-ten sowie die Frage einer Berufskrankheit zu klären. An dem Untersuchungsangebot nehmen heute noch rund 11.200 Personen teil, von denen mehr als die Hälfte älter als 70 Jahre ist.

    Vor gut 90 Jahren war die Schneeberger Lungenkrankheit der Bergleute im Erzge-birge in die Liste der Berufskrankheiten der ersten Berufskrankheitenverordnung in Deutschland aufgenommen worden. Die Ur-sachen der Erkrankung waren damals nicht klar, wenn auch schon 1523 von Beyer die „Bergsucht“ als Bergmannskrankheit be-schrieben worden war und 1879 Haerting und Hesse die Krebsnatur der Schneeber-ger Lungenkrankheit entdeckt hatten.6 Seit den 1950er Jahren ist bekannt, dass die radioaktiven Folgeprodukte des Radons auch damals schon das zentrale Agens waren. Und heute wissen wir, dass die an-fängliche Kriegsfolgelast „Wismut“ lange nachwirkt.

    Dr. Heinz Otten, ehemaliger Leiter der Zen-tralen Betreuungsstelle Wismut (ZeBWis) der DGUV

    Prof. Dr. Claus Piekarski, ehemaliger Direktor des Instituts für Arbeitsmedizin, Sozialme-dizin und Sozialhygiene, Universität zu Köln

    DGUV Forum

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    Fußnoten

    [1] Zur Erinnerung an Horst Schulz, den ersten ZeBWis-Leiter

    [2] Kraus, T.: Das Betreuungsprogramm für die Uranerzbergleute, in: DGUV (Hrsg.): 40 Jahre nachgehende Vorsorge – Bilanz und Zukunft, Berlin 2014, S. 253–262

    [3] Lehmann, F.; Hambeck, L.; Linkert, K. H. et al.:  Belastung durch ionisieren-de Strahlung im Uranerzbergbau der ehemaligen DDR, HVBG: Sankt Augus-tin 1998

    [4] Bauer, H. D.: Studie zur retrospekti-ven Analyse der Belastungssituation im Uranerzbergbau der ehemaligen SDAG Wismut mit Ausnahme der Strahlenbe-lastung für die Zeit von 1946 bis 1990, HVBG, Sankt Augustin 2000

    [5] Morfeld, P.; Dahmann, D.: Die Job-Exposure-Matrix Uranerzbergbau, in: DGUV (Hrsg.): 40 Jahre nachgehende Vorsorge – Bilanz und Zukunft, Berlin 2014, S. 247–252

    [6] Piekarski, C.: Die Zentrale Betreu-ungsstelle Wismut aus der Sicht eines bergbauerfahrenen Arbeitsmediziners, in: DGUV (Hrsg.): 40 Jahre nachge-hende Vorsorge – Bilanz und Zukunft, Berlin 2014, S. 231–238

    für die Expositionsbeurteilung im Berufs-krankheiten-Verfahren, bei der Auswahl der Untersuchungsangebote im ZeBWis-Pro-gramm sowie in modifizierter Form auch im Rahmen der verschiedenen wissenschaftli-chen Studien (siehe Beitrag auf Seite 43 in diesem Heft).

    Auch für die nach 1990 aufgetretenen Er-krankungen der Bergleute sind die enor-men Strahlen- und Staubbelastungen der frühen Wismut-Jahre von besonderer Re-levanz. Denn die Belastungen durch die radioaktiven Folgeprodukte des Radons konnten in den ersten zehn Jahren der Wismut an manchen Beschäftigungsorten 85-mal höher sein als der heute zulässige Wert nach Strahlenschutzverordnung (sie-he Abbildung 1).

    Zudem lag die Konzentration von (Quarz-)Staub in der Atemluft damals um ein Viel-faches über den heute zulässigen Exposi-tionswerten (siehe Abbildung 2). Erst Mit-te der 1960 Jahre wurden die international üblichen Standards erreicht. So wird ver-ständlich, dass noch Jahrzehnte nach ei-ner Tätigkeit bei der Wismut – auch wenn nicht selten nur für weniger als ein Jahr ausgeübt – noch Silikosen oder Lungen-krebserkrankungen als Berufskrankheiten auftreten können (siehe Beitrag auf Seite 37 in diesem Heft).

    Nachwirkungen bis heuteDie Belastungen einer früheren Wismut-Tätigkeit waren nach 1990 nicht auszura-dieren, weshalb das Untersuchungsange-bot der ZeBWis wichtig und richtig war,

    um mögliche Erkrankungen frühzeitig zu diagnostizieren und die notwendigen me-dizinischen Maßnahmen baldmöglichst einzuleiten sowie die Frage einer Berufs-krankheit zu klären. An dem Untersu-chungsangebot nehmen heute noch rund 11.200 Personen teil, von denen mehr als die Hälfte älter als 70 Jahre ist.

    Vor genau 90 Jahren war die Schneeberger Lungenkrankheit der Bergleute im Erzge-birge in die Liste der Berufskrankheiten der ersten Berufskrankheitenverordnung in Deutschland aufgenommen worden. Die Ursachen der Erkrankung waren da-mals nicht klar, wenn auch schon 1523 von Beyer die „Bergsucht“ als Bergmanns-krankheit beschrieben worden war und 1879 Haerting und Hesse die Krebsnatur der Schneeberger Lungenkrankheit ent-deckt hatten.6 Seit den 1950er Jahren ist bekannt, dass die radioaktiven Folgepro-dukte des Radons auch damals schon das zentrale Agens waren. Und heute wissen wir, dass die anfängliche Kriegsfolgelast „Wismut“ lange nachwirkt. •

    Abbildung 2: Staubbelastung in den Bergbauregionen der SAG/SDAG Wismut

    Abbildung 1: Strahlenbelastung in den Objekten 2 und 9 der SAG/SDAG Wismut

    Staubkonzentration, alveolengängige Fraktion (mg/m3)15

    10

    5

    0

    1945 1955 1965 1975 1985

    Bergbau in Sachsen

    Bergbau in Thüringen

    Strahlungsexposition eines Hauers (Work Level Month – WLM/Jahr)350

    300

    250

    200

    150

    100

    50

    0

    1945 1955 1965 1975 1985

    Objekt 02

    Objekt 03

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    Abbildung 1: Strahlenbelastung in den Objekten 2 und 9 der SAG/SDAG Wismut

    Abbildung 2: Staubbelastung in den Bergbauregionen der SAG/SDAG Wismut

    212121212121

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    5

    Anmerkungen

    1 Zur Erinnerung an Horst Schulz, den er-sten ZeBWis-Leiter

    2 Kraus, T.: Das Betreuungsprogramm für die Uranerzbergleute, in: DGUV (Hrsg.): 40 Jahre nachgehende Vorsorge – Bilanz und Zukunft, Berlin 2014, S. 253–262

    3 Lehmann, F., Hambeck, L., Linkert, K. H.

    et al.: Belastung durch ionisierende Strah-lung im Uranerzbergbau der ehemaligen DDR, HVBG: Sankt Augustin 1998

    4 Bauer, H. D.: Studie zur retrospektiven Ana-lyse der Belastungssituation im Uranerz-bergbau der ehemaligen SDAG Wismut mit Ausnahme der Strahlenbelastung für die Zeit von 1946 bis 1990, HVBG, Sankt Augustin 2000

    5 Morfeld, P.; Dahmann, D.: Die Job-Exposure-Matrix Uranerzbergbau, in: DGUV (Hrsg.): 40 Jahre nachgehende Vorsorge – Bilanz und Zukunft, Berlin 2014, S. 247–252

    6 Piekarski, C.: Die Zentrale Betreuungsstelle Wismut aus der Sicht eines bergbauerfah-renen Arbeitsmediziners, in: DGUV (Hrsg.): 40 Jahre nachgehende Vorsorge – Bilanz und Zukunft, Berlin 2014, S. 231–238

    Objekt 09

  • BG RCI.magazin 1/2 2017AUS DER PRAXIS

    2222

    „We believe in zero!“2017: Großstillstand in der BP-Raffinerie in Lingen

    Bereits vor zwei Jahren hat BP Lingen mit der HSSE*-Planung und -Organisation für den Großstillstand begonnen. Das obers-te Ziel für den sogenannten „Turnaround“ (TAR) lautet: „We believe in zero – we will make it happen!“

    Die tiefe Überzeugung, diesen Anspruch erfüllen zu können, verdeutlicht Sicher-heitsingenieur und TAR HSSE-Manager Ralf Blockhaus: „Wir glauben fest daran, dass die ‚Null‘ zu schaffen ist, und wir wollen je-den einzelnen – auch unsere Kontraktoren – davon überzeugen.“

    Um die nötigen Voraussetzungen zu schaf-fen, galt es, frühzeitig mögliche Risiken zu

    erkennen. Gemeinsam mit der Werkfeu-erwehr und den Betrieben wurden Ret-tungskonzepte für den Einstieg in Reakto-ren und Behälter erarbeitet. Auch mit den Partnerfirmen – z. B. für Mechanik und Rohrleitungsbau – wurden potentielle Gefährdungen


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