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Die N -Werte im Frühjahr haben bei dem Konzept der ... · NP-Kombination z.B. mit DAP oder NPK zu...

Date post: 18-Sep-2019
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22 ı PFLANZENBAU LAND & Forst • Nr. 9 • 2. März 2017 S pätestens im Frühjahr 2018 darf die Düngung nur noch nach Bedarf er- folgen. Die Basis dafür sind bundesweit einheitliche Stick- stoff-Sollwerte. Für die ande- ren Nährstoffe sollte die Ab- fuhr in Zukunft als Maßstab für die Düngung zugrunde ge- legt werden, da der ordnungs- rechtliche Rahmen z.B. bei der Phosphatdüngung mit maxi- mal 20 kg/ha P 2 O 5 -Bilanzüber- schuss eng bemessen ist. Welche Sollwerte gelten? Die aus den N-Sollwerten ab- geleitete Düngermenge wird für alle Landwirte zukünftig eine verbindliche Dünger- obergrenze darstellen. Abwei- chungen davon werden nur bei Wetterextremen möglich sein. Jeder Landwirt sollte daher be- reits dieses Frühjahr nutzen, die Düngebedarfsermittlung nach diesem Ansatz zu erstel- len, um sie mit seinen Dünge- gewohnheiten abzugleichen. Sofern die erlaubten Dün- gergaben auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse nicht ausreichen, sollten im Sommer alle pflanzenbaulichen Fakto- ren auf den Prüfstand gestellt werden. Dazu zählen u.a. die Fruchtfolge, der Einsatz von Wirtschaftsdüngern, die Bo- denbearbeitung, die Sorten- wahl sowie die Saatzeit und die Saatmenge. Aktuell sollten bereits alle Möglichkeiten der Effizienzverbesserung genutzt werden. Dazu ist es notwendig, alte Gewohnheiten kritisch zu hinterfragen. In Tabelle 1 sind die zukünf- tigen Sollwerte aller Winter- getreidearten dargestellt. Sie sind in den meisten Fällen de- ckungsgleich zur bisherigen Empfehlung. Neu sind der Zu- schlag für Eliteweizen sowie der höhere Sollwert für Rog- gen. Der Sollwert der Gerste wurde dagegen um 10 kg N/ ha gesenkt. Ein Sollwert be- schreibt dabei den Düngebe- darf des Wintergetreides ein- schließlich des N min -Vorrates im Boden in 0 bis 90 cm Tiefe. Die Sollwerte beziehen sich zukünftig auf einen Basisertrag, z.B. 80 dt/ha beim Weizen. Die Sollwerte müssen in Zukunft zudem an das Ertragsniveau des Standortes angepasst wer- den. Auf Grundlage der Be- triebsunterlagen müssen diese jedoch auch nachgewiesen werden. Gleiches gilt für die Proteingehalte beim Weizen sowie den Nachweis der Sor- te. Liegt der Ertrag um 10 dt/ ha über dem Basisertrag, darf der Sollwert um 10 kg N/ha er- höht werden. Liegt das Ertrags- niveau jedoch 10 dt/ha unter dem Basisertrag, muss der Soll- wert um 15 kg N/ha gesenkt werden. Die Düngung wird da- mit direkt an die Bilanzbewer- tung gekoppelt. Neben dem Ertrag muss zukünftig auch die Vorfrucht sowie die organische Dün- gung im Vorjahr berücksichtigt werden. Von dem Gesamt-N/ ha aus organischen Düngern müssen 10 % im folgenden Jahr Getreide Die Stickstoffdüngung des Wintergetreides steht bereits unter dem Vorzeichen der neuen Düngeverordnung. Noch darf nach altem Muster gehandelt werden. Aber die Uhr tickt und eine Anpassung ist ohnehin unumgänglich. Alte Gewohnheiten hinterfragen Die N min -Werte im Frühjahr haben bei dem Konzept der Sollwertdüngung einen großen Einfluss auf die Düngermengen. Foto: Schaper 1 N-Sollwerte für Wintergetreidearten nach neuer Düngeverordnung Frucht Ertragsniveau dt/ha Sollwert kg N/ha Abweichung zur aktuellen Empfehlung W-Weizen A, B 80 230 0 W-Weizen C 80 210 0 W-Weizen E 80 260 + 30 W-Gerste 70 180 – 10 W-Roggen 70 170 + 20 W-Triticale 70 190 0
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22 ı pflanzenbau LAND & Forst • Nr. 9 • 2. März 2017

Spätestens im Frühjahr 2018 darf die Düngung nur noch nach Bedarf er-

folgen. Die Basis dafür sind bundesweit einheitliche Stick-stoff-Sollwerte. Für die ande-ren Nährstoffe sollte die Ab-fuhr in Zukunft als Maßstab für die Düngung zugrunde ge-legt werden, da der ordnungs-rechtliche Rahmen z.B. bei der Phosphatdüngung mit maxi-mal 20 kg/ha P

2O

5-Bilanzüber-

schuss eng bemessen ist.

Welche Sollwerte gelten?Die aus den N-Sollwerten ab-geleitete Düngermenge wird für alle Landwirte zukünftig eine verbindliche Dünger- obergrenze darstellen. Abwei-chungen davon werden nur bei Wetterextremen möglich sein. Jeder Landwirt sollte daher be-reits dieses Frühjahr nutzen, die Düngebedarfsermittlung nach diesem Ansatz zu erstel-

len, um sie mit seinen Dünge-gewohnheiten abzugleichen.

Sofern die erlaubten Dün-gergaben auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse nicht ausreichen, sollten im Sommer alle pflanzenbaulichen Fakto-ren auf den Prüfstand gestellt werden. Dazu zählen u.a. die Fruchtfolge, der Einsatz von Wirtschaftsdüngern, die Bo-denbearbeitung, die Sorten-wahl sowie die Saatzeit und die Saatmenge. Aktuell sollten bereits alle Möglichkeiten der

Effizienzverbesserung genutzt werden. Dazu ist es notwendig, alte Gewohnheiten kritisch zu hinterfragen.

In Tabelle 1 sind die zukünf-tigen Sollwerte aller Winter-getreidearten dargestellt. Sie sind in den meisten Fällen de-ckungsgleich zur bisherigen Empfehlung. Neu sind der Zu-schlag für Eliteweizen sowie der höhere Sollwert für Rog-gen. Der Sollwert der Gerste wurde dagegen um 10 kg N/ha gesenkt. Ein Sollwert be-

schreibt dabei den Düngebe-darf des Wintergetreides ein-schließlich des N

min-Vorrates

im Boden in 0 bis 90 cm Tiefe. Die Sollwerte beziehen sich

zukünftig auf einen Basisertrag, z.B. 80 dt/ha beim Weizen. Die Sollwerte müssen in Zukunft zudem an das Ertragsniveau des Standortes angepasst wer-den. Auf Grundlage der Be-triebsunterlagen müssen diese jedoch auch nachgewiesen werden. Gleiches gilt für die Proteingehalte beim Weizen sowie den Nachweis der Sor-te. Liegt der Ertrag um 10 dt/ha über dem Basisertrag, darf der Sollwert um 10 kg N/ha er-höht werden. Liegt das Ertrags-niveau jedoch 10 dt/ha unter dem Basisertrag, muss der Soll-wert um 15 kg N/ha gesenkt werden. Die Düngung wird da-mit direkt an die Bilanzbewer-tung gekoppelt.

Neben dem Ertrag muss zukünftig auch die Vorfrucht sowie die organische Dün-gung im Vorjahr berücksichtigt werden. Von dem Gesamt-N/ha aus organischen Düngern müssen 10 % im folgenden Jahr

Getreide Die Stickstoffdüngung des Wintergetreides steht bereits unter dem Vorzeichen der neuen Düngeverordnung. Noch darf nach altem Muster gehandelt werden. Aber die Uhr tickt und eine Anpassung ist ohnehin unumgänglich.

Alte Gewohnheiten hinterfragenDie Nmin-Werte im Frühjahr haben bei dem Konzept der Sollwertdüngung einen großen Einfluss auf die Düngermengen.

Foto

: Sch

aper

1 N-Sollwerte für Wintergetreideartennach neuer Düngeverordnung

Frucht Ertragsniveaudt/ha

Sollwertkg N/ha

Abweichung zur aktuellen Empfehlung

W-Weizen A, B 80 230 0

W-Weizen C 80 210 0

W-Weizen E 80 260 + 30

W-Gerste 70 180 – 10

W-Roggen 70 170 + 20

W-Triticale 70 190 0

LAND & Forst • Nr. 9 • 2. März 2017 pflanzenbau ı 23

Wirtschaftsdünger frühzeitig ausbringenWirtschaftsdünger sind

auch im Getreide eine gute Düngerform, um eine breite Nährstoffversor-gung sicherzustellen. Auf Grundlage des Entwurfes der neuen DVO muss jedoch beim Einsatz von organischen Düngern eine verbindliche Nährstoffanrechnung erfol-gen: bei flüssigen Gärres-ten mindestens 50 % vom Gesamt-N/ha und bei Gülle

60 % vom Gesamt-N/ha. Bei einer Gärrestdüngung von 20 m3/ha mit 100 kg/ha Gesamt N-Gehalt müssen daher 50 kg/ha vom errechneten Dün-gerbedarf abgezogen werden.

Aktuelle Versuche zeigen jedoch, dass diese Werte häufig nicht erreicht werden. Der Spielraum der Düngung wird dadurch jedoch weiter eingeengt. Grundsätzlich sollte im Getreide der Einsatz

von Wirtschaftsdüngern möglichst früh erfolgen. Dar-über hinaus ist es von Vorteil, wenn die flüssigen Dünger in den boden eindringen können – daher sind Schlitz-geräte den Schleppschlauch-verteilern vorzuziehen. Ein Zusatz von Stickstoffstabili-satoren, wie z.B. Piadin, ist bei Getreide nachteilig, da die Umsetzung des Stickstoffs begrenzt wird. U. Lehrke

abgezogen werden. Wenn der Mais vor dem Weizen mit 30 m3/ha Gärresten gedüngt wur-de (5 kg Gesamt-N/m3 = 150 kg Gesamt-N/ha), müssen dem nachfolgendem Weizen 15 kg N/ha angerechnet werden.

Einfluss Nmin-Werte Nach Zuckerrüben, Raps,

Leguminosen und Feldgras müssen zudem 10 kg N/ha ab-gezogen werden. Die bisher üblichen Standortanpassun-gen entfallen. Lediglich auf Böden mit Humusgehalten über 4,5 % muss ein weiterer Abschlag von 20 kg/ha erfol-gen. Darüber hinaus darf der E-Weizen um 30 kg/ha (also 260 kg N/ha) höher gedüngt werden – der Futterweizen wie bislang nur mit einem Sollwert von 210 kg/ha. Tabelle 2 auf Seite 24 zeigt einige Beispiele für die Berechnung der Soll-werte und die sich daraus erge-benden Düngermengen.

Die Nmin

-Werte im Frühjahr haben bei dem Konzept der Sollwertdüngung einen großen Einfluss auf die Düngermen-gen. Zukünftig muss der N

min-

Gehalt in 0 bis 90 cm Tiefe be-rücksichtigt werden. 2017 sind besonders auf tiefgründigen Standorten und nach Blatt-vorfrüchten hohe N

min-Werte

zu erwarten. Sehr hohe Werte

können die Düngermenge er-heblich einschränken und füh-ren zur Frage, ob diese hohen N-Gehalte tatsächlich von den Pflanzen aufgenommen wer-den können.

Grundsätzlich bleibt es zu-nächst freigestellt, eigene Un-tersuchungen vorzunehmen oder die Richtwerte der LWK zu übernehmen. Das Wissen

über die Nmin

-Gehalte auf den eigenen Flächen ist jedoch eine wichtige Basis für die Steuerung der Düngung. Besonders nach Getreidevorfrucht werden die Nährstoffe in die untere Schicht verlagert. Diese Nährstoffe ste-hen dem Getreide erst in der späteren Wachstumsphase zur Verfügung. Eine vegetations-begleitende Bedarfsermittlung

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24 ı pflanzenbau LAND & Forst • Nr. 9 • 2. März 2017

ist daher Voraussetzung für die optimale Verteilung der Gaben sowie zur Erfassung von Nähr-stoffdefiziten.

Bekörnung und das TKGBei allen Getreidearten wird der Ertrag vor allem durch das Tausendkorngewicht (TKG) und an zweiter Stelle durch die Bekörnung bestimmt. In der Praxis wird jedoch zu oft die Bestandesdichte als die wichtigste Größe angenom-men. Bei der gängigen Dün-gepraxis führt das dazu, dass die Düngung sehr stark in der frühen Phase akzentuiert wird. Die Folge sind überzogene Bestände, die zunächst viele Nährstoffe und auch Wasser in unproduktiven Nebentrieben binden. Diese Bestände sind darüber hinaus häufig krank und lageranfällig.

In Getreide nach Blattfrüch-ten kann die Andüngung erst relativ spät ab Ende März und auch verhalten erfolgen. Die Mineralisation reicht bis dahin vollkommen aus, den frühen Bedarf zu decken. Die Andün-gung kann auf etwa 50 bis 60 kg N/ha begrenzt werden. Nur bei abtragendem Getreide kann es sinnvoll sein, bereits früher ab etwa Anfang bis Mitte März die Andüngung vorzunehmen.

N-Nachlieferung messenBei später Saat und verhaltener Bestockung sollte auch etwas höher gedüngt werden – etwa 70 kg/ha Stickstoff. Um die Bestockung in sehr schlech-ten Beständen intensiver zu fördern, ist es ratsam, anstel-le einer hohen N-Gabe eine NP-Kombination z.B. mit DAP

oder NPK zu düngen. Zur Be-stockungsförderung reichen etwa 30 kg/ha P

2O

5 aus.

Neben dem aktuellen Nmin

-Gehalt vor der ersten Düngung kann jeder Standort in Abhän-gigkeit vom Boden, vom Nähr-stoffgehalt, der Vorfrucht und der Pflanzenentwicklung in der Vegetationsperiode hohe Mengen an Nährstoffen freiset-zen. Die Nachlieferungspoten-ziale schwanken und werden wesentlich durch das Was-serangebot in der Vegetation beeinflusst. Das letzte Jahr hat gezeigt, dass besonders im Juni sehr große N-Mengen freige-setzt wurden. Das Übermaß an Stickstoff begrenzte dann den Ertrag, da es die natürliche Ab-reife des Getreides – besonders beim Weizen – verzögerte.

Den besten Eindruck der Nachlieferungspotenziale des Schlages kann man erhalten, wenn ungedüngte Kontrollpar-zellen angelegt werden. Auch beim Einsatz von Wirtschafts-düngern sollte eine Null-Par-zelle angelegt werden. In der Vegetationsperiode kann darü-ber hinaus die Nährstoffversor-

gung der Pflanzen mit Hilfe der Nitratanalyse oder dem N-Tes-ter untersucht werden. Letzte-rer hat sich in vielen Versuchen aber als zu ungenau erwiesen.

VersuchsergebnisseNitratgehaltsmessungen bil-den dagegen den Verlauf der Nachlieferung des Standortes optimal ab. In der Grafik ist der Nitratgehalt eines Rapsweizens dargestellt. In dem Versuch wurde der Weizen als Basis mit 150 kg/ha mineralisch gedüngt (Kontrolle) – zusätzlich wurde die Düngung in Variante 2 mi-neralisch und in den Varianten 3 und 4 organisch erhöht.

Durch die Messung des Ni- tratgehaltes wird deutlich, dass der mineralische Stickstoff, der Anfang April gedüngt wurde, sehr gut wirkte. Der Mitte März mit Schleppschlauch gedüng-te Gärrest wirkte dabei so gut wie gar nicht, da die Nitrat-gehalte sich außer am ersten Termin nicht von der Kontrol-le unterscheiden. Anders bei der Schlitztechnik – hier kann in etwa eine Wirkung wie bei

der Mineraldüngung beobach-tet werden. Der Wirkungsgrad beträgt damit etwa 40 % vom Gesamt-N. Beim Schlepp-schlauch beträgt der Wirkungs-grad jedoch nur etwa 10 %. Die Nitratgehaltsverläufe schlugen sich in gleicher Form im Ertrag nieder.

Bei der Interpretation der Stickstoffgehalte wird zudem deutlich, dass das Getreide in der frühen Phase zu hoch ge-düngt wurde. Im Verlauf der Vegetation sollte der Nitratge-halt etwa 400 bis 600 ppm nicht unterschreiten. Erst wenn die-ser Minimalwert erreicht ist, sollte eine weitere Düngung vorgenommen werden. Die ge-messenen Werte von fast 3.000 ppm in der frühen Phase wei-sen auf einen unnötigen Lu-xuskonsum hin.

Die Messung des Nitratge-haltes kann damit auch für die Terminfindung der Anschluss-gaben eingesetzt werden. In der Praxis wird die Schosser-gabe meist zu früh gegeben – auch hier folgt daraus eine zu starke Förderung der Be-stockung mit den bereits be-schriebenen Nachteilen. Dr. Ulrich Lehrke,

LWK Niedersachsen,Bezirksstelle Hannover

2 Kalkulation des Düngebedarfes wichtiger WintergetreideartenWeizen nach Raps

oder RübenGerste nach

W-WeizenRoggen nach

KartoffelnTriticale nach

Mais

100 dt/ha 70 dt/ha 90 dt/ha 60 dt/ha 80 dt/ha 60 dt/ha 90 dt/ha 60 dt/ha

Beispiel WW WW Gerste Gerste Roggen Roggen Triticale Triticale

Sollwert 230 230 180 180 170 170 190 190

Ertragskorrektur 250 215 200 170 180 155 210 175

Abschlag Vorfrucht – 10 – 10 0 0 0 0 0 0

Abschlag für org. Düngung 0 0 0 0 0 0 – 15 – 15

Nmin Frühjahr – 60 – 30 – 40 – 20 – 40 – 20 – 40 – 20

Düngebedarf 180 175 160 150 140 135 155 140

� Getreidedüngung zu-künftig nach Sollwerten.

� Einsatz von Wirt-schaftsdüngern verbind-lich in die Düngeplanung einbeziehen.

� Ausreichende Wirkung nur bei früher Düngung, möglichst mit dem Schlitzverfahren.

� n-bedarf in der Vegetationsperiode per Nitratanalyse.

� andüngung in diesem Frühjahr eher verhalten und erst ab Mitte bis Ende März starten.

� Schwefelversorgung mit 20 bis 40 kg S/ha abdecken.

� Flüssige Dünger fallen in der Wirkung ab.

� Stabilisierte Dünger begrenzen die Effizienz der Düngung. U. Lehrke

Fazit

Kontrolle 50 kg N mineralisch Schlitz Schleppschlauch

Wirkungsgrade verschiedener Ausbringtechniken


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