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Die Krankenhäuser in NRW im Spannungsfeld zwischen politischer Theorie und betrieblicher Praxis
Hochschule Rhein-Waal, Gesundheitsnetzwerk
Niederrhein, 10.11.2015
Matthias Blum, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen
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www.dkgev.de
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Dachverband DKG
Deutsche Krankenhausgesellschaft
mit Sitz in Berlin
12 Spitzenverbände 16 Landes-
krankenhausgesellschaften
Gesellschafter
u. a. Deutscher Caritasverband e.V.,
Diakonisches Werk der
Evangelischen Kirche in Deutschland
e.V., Deutscher Städtetag,
Deutscher Landkreistag,
Bundesverband der Privaten
Krankenanstalten etc.
u. a. die Krankenhausgesellschaft
Nordrhein Westfalen (KGNW), als
größte
Landeskrankenhausgesellschaft mit
ca. ¼ der Plankrankenhäuser
10.11.2015
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www.kgnw.de
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http://www.keine-keime.de
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Ihre Aufgabe, Herr Minister Magazin, Frankfurter Rundschau, 18./19.01.2014
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Krankenhäuser – Einrichtungen mit
besonderem Auftrag
Daseinsvorsorge und
Humane Krankenbehandlung
Quelle Grafik: http://bildband.blogspot.de/2009/07/das-magische-dreieck-der-leistung.html
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„Eine flä hende kende Krankenhausversorgung gehört zu den wesentlichen Elementen der Daseinsvorsorge. Das Krankenhaus der Zukunft muss gut, gut erreichbar und si her sein. […] Eine si here Behandlung ist letztendlich nur dort möglich, wo das ärztliche und pflegerische Personal nicht über Ge ühr elastet wird.“
Auszug: Koalitionsvertrag der großen Koalition 2013
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Koalitionsvertrag 27.11.2013
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Herausforderung: Kapazitätsentwicklung NRW
1995 2013
-39,7% Verweildauer in Tagen 12,6 7,6 [2012: 7,7]
-20,1% Betten 150.431 120.247 [2012: 120.937]
-23,4% Krankenhäuser 483 370 [2012: 385]
-2,5% [-4,9%]
Beschäftigte* 256.044 249.499 [2012]
Fälle in Mio. +26,3% 3,5 4,42 [2012: 4,38]
Quelle: Statistische Berichte, Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen in NRW, IT.NRW, Jg.1995, 2011 und 2012; Krankenhausstatistik 2013, IT.NRW
Seit 2003 wurden in NRW insgesamt 22 Krankenhäuser und 10 Betriebsstätten mit ca.
3.308 Betten aus dem Krankenhausplan herausgenommen. Fünf dieser Häuser (16%)
mussten durch Insolvenz des Krankenhausträgers ihren Krankenhausbetrieb einstellen
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Krankenhäuser und Betten 2013 nach Trägern
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 12, Reihe 6.1.1, 2013
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Fläche in qkm (IT.NRW 2014)
Anteil Fläche an NRW
Bevölkerung (Zensus 2011)
Anteil an Bev. NRW
Bevölkerungsdichte/qkm (Zensus 2011)
NRW 3.411.040 100% 17.544.938 100% 515
Ruhrgebiet insgesamt 443.666 13,01% 5.055.769 28,82% 1.140
Ruhrgebiet Kernstädte 168.173 4,93% 3.258.180 18,57% 1.938
Ruhrgebiet max. 571.400 3,26% 3.013
Deutschland 226
Exkurs: Das Ruhrgebiet in NRW
Quelle: eigene Darstellung
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Exkurs: Ruhrgebiet: Fläche und Bevölkerung
Fläche in qkm (IT.NRW 2014)
Anteil Fläche an NRW
Bevölkerung (Zensus 2011)
Anteil an Bev. NRW
Bevölkerungsdichte/qkm (Zensus 2011)
NRW 3.411.040 100% 17.544.938 100% 515
Ruhrgebiet insgesamt 443.666 13,01% 5.055.769 28,82% 1.140
Ruhrgebiet Kernstädte 168.173 4,93% 3.258.180 18,57% 1.938
Ruhrgebiet max. 571.400 3,26% 3.013
Deutschland 226
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Niederrhein – Wo fä gt er de a …?
https://www.google.de/maps/place/50%C2%B046'22.3%22N+7%C2%B004'39.4%22E/@50.7949185,7.1067076,12z/data=!4m2!3m1!1s0x0:0x0
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Quelle: Krankenhausplan NRW 2015, F. Anhang
Regierungsbezirk Düsseldorf
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Kapazitäten 2015
0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000
Augenheilkunde
Chirurgie i l. Orthopädie,…
Fraue heilku de u d…
Geriatrie
Haut- u d…
HNO-Heilkunde
Innere Medizin
Ki der- u d Juge dpsy hiatrie…
Kinderheilkunde
Mu d-, Kiefer-,…
Neurochirurgie
Neurologie
Nuklearmedizin
Psychiatrie und Psychosomatik
Strahlentherapie
Urologie
Kapazitätsprognose KH-Plan NRW 2015 zu DKI-Studie*
Bettenbedarf lt. KH-Plan NRW 2015 Kapazitäts-prognose lt. DKI Gutachtenzum Horizont 2015
Δ 2.416
Kapazitäten Psychiatrie/Psychosomatik (Korridor: 14.2015 bis 14.588)
Δ 1.525
Δ 411
* Kapazitäten Psy/PsySo und KJP entsprechend KGNW-Positionspapier
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Grippewelle - Kliniken überbelegt, Patienten
zurückgewiesen
„Vorsorgli h hat das Gesu dheitsa t alle Kli ike der Stadt aufgefordert, keine Patienten mehr abzuweisen oder in andere Krankenhäuser zu schicken. Düsterhaus: „Au h i U la d si d die Kli ike voll.““
WAZ, 23.02.2013, http://www.derwesten.de/politik/grippewelle-kliniken-ueberbelegt-patienten-zurueckgewiesen-id7650603.html
Jahresbelegung im Durchschnitt versus Belegungsspitzen
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Exkurs: Versorgung von Flüchtlingen in Krankenhäusern
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/statistik-anlage-teil-4-aktuelle-zahlen-zu-asyl.pdf?__blob=publicationFile
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kliniken-droht-verguetungsabschlag-krankenhaeuser-wegen-fluechtlingen-in-geldnot/v_premium_not_allowed/12324720.html
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81,2 Millionen Einwohner am Jahresende 2014 – Bevölkerungs-zunahme durch hohe Zuwanderung (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 353 vom 24.09.2015):
Der Saldo aus Zuzügen aus dem Ausland und Fortzügen ins Ausland:
2013 + 429 000 Personen
2014 + 470 000 Personen (erwartet)
2015ff + ???.??? Personen zzgl. der Anzahl der Flüchtlinge
Krankenhausplanung/Kapazitäten überprüfen!
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Exkurs: Bevölkerungsentwicklung
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Krankenhäuser – Einrichtungen mit
besonderem Auftrag
Wirtschaftlichkeit
Quelle Grafik: http://bildband.blogspot.de/2009/07/das-magische-dreieck-der-leistung.html
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Länderrankings im Gesundheitsbereich
http://www.wip-pkv.de/uploads/tx_nppresscenter/Aussagekraft_von_Laenderrankings_im_Gesundheitsbereich.pdf
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Länderrankings im Gesundheitsbereich – Übersicht der Veränderung nach Altersstandardisierung
http://www.wip-pkv.de/uploads/tx_nppresscenter/Aussagekraft_von_Laenderrankings_im_Gesundheitsbereich.pdf, Eigene Darstellung
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Anspruch:
„Die Kra ke häuser üsse vo der Politik i die Lage versetzt werden, ohne die Erbringung von Mehrleis-
tungen tariflich gebundene Gehälter an ihre Beschäf-
tigten zahlen zu können, ohne negative Jahresab-
schlüsse hi eh e zu üsse .“
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Resolution der KGNW in der Mitgliederversammlung am 06.12.2012
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2011 bis 2015: Refinanzierungslücke von rund 4,5 %
Unterfinanzierung des tarifbedingten Personalkostenzuwachses in Höhe von rund 2,5 Mrd. Euro für 2015
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Aktuelle Situation in der Finanzierung
Landesbasisfallwert: Landespreis eines durchschnittlichen DRG-Falles (Fallpauschale) mit dem Schweregrad 1,0
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Eckwerte (Annahmen)
Krankenhaus mit 15.000 CMP und mit MLA
1% p.a. Leistungssteigerung
Steigerung LBFW in 2016 einmalig um + 0,23 %-Punkte (um die Veränderung der Untergrenze des BBFW Korridors von -1,25% auf -1,02 %)
25% Mehrleistungsabschläge (MLA, 3-jährig)
35% Fixkostendegressionsabschläge (FKDA, 5-jährig)
Wegfall VZ ab 2017
10.11.2015
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Auswirkungen der Abschlagstatbestände für ein einzelnes Krankenhauses und NRW gesamt
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Auswirkung Abschlagstatbestände nach KHSG-E - NRW
Eingabe: Eckwerte:
4.592.985 1%
. , €
. , €25,00 %
35,00 %2Eingabe Ihrer angenommenen linearen CM-Steigerung
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
CM (2013-2015: Vereinbart) 4.680.251 4.759.348 4.821.219 4.869.431 4.918.126 4.967.307 5.016.980 5.067.150 5.117.821
Steigerung CM zum VJ 87.266 79.096 61.872 48.212 48.694 49.181 49.673 50.170 50.671
Budget . . . € . . . € . . . € . . . € . . . € . . . € . . . € . . . € . . . €Mehrleistungsbetrag . . € . . € . . € . . € . . € . . € . . € . . € . . €
Versorgungszuschlag . . € . . € . . € . . € Vereinbarte Mehrmenge 2017 führt zu folgendem Fixkostendegressionsabschlag
(2013 0,4 % ab 2014 0,8%)
MLA 2013 - . . € - . . € - . . €MLA 2014 - . . € - . . € - . . €MLA 2015 - . . € - . . € - . . €MLA 2016 - . . € - . . € - . . €FKDA 2017 - . . € - . . € - . . € - . . € - . . € - . . €FKDA 2018 - . . € - . . € - . . € - . . €FKDA 2019 - . . € - . . € - . . €FKDA 2020 - . . € - . . €FKDA 2021 - . . €Saldo - . . € - . . € - . . € - . . € - . . € - . . € - . . € - . . € - . . €
Summe 2013 - 2016 - . . € Summe 2017 - 2021 - . . €
Fixkostendegressionsabschlag (FKDA) ab 2017
LBFW NRW ab 2016 (Anhebung untere Korridorgrenze)
CM-Vereinbart 20121 lineare CM-Steigerung2
1Eingabe Ihres krankenhausindividuellen CM-Wert 2012 LBFW NRW 2015 (vereinfacht gleichbleibend)
Mehrleistungsabschlag (MLA) bis 2016
Annahmen zur Vereinfachung der Darstellung:- Es wird mit einer konstanten Leistungsteigerung von 1 % im Zeitraum ausgegangen.- Es wird der reale Landesbasisfallwert bis 2015 zugrunde gelegt, sowie mit einem um die Anhebung der unteren Korridorgrenze angepassten Landesbasisfallwert ab 2016. - Höhere Quoten und längere Dauern beim FKDA, wie im KHSG vorgesehen, sind nicht berücksichtigt.- Bei der Berechnung wurde unterstellt, dass sich die neuen be-und entlastenden Tatbestände bei den Verhandlungen zum LBFW 2017-2021 gegeneinader aufheben (Verlagerung Mengendegresssion, neue Tatbestände zu Wirtschaftlichkeitsreserven).- Zudem wurde angenommen, dass sich weitere erhöhende und absenkende Tatbestände wie zum Beispiel Pflegestellenförderprogramm, GBA-Zuschlag, Ausnahmen beim Fixkostendegrssionsabschlag, Qualitäts-Zu- und Abschläge, Staffelung von BWR etc. in ihrer Wirkung in Summe ebenfalls gegeneinader aufheben.
. , €
. , €
2019 2020 2021
80 5.067.150 5.117.821
73 50.170 50.671
. . . € . . . € . . . € . . . € . . . € . . . € . . . € . . . € . . . €. . € . . € . . € . . € . . € . . € . . € . . € . . €
. . € . . € . . € . . € ührt zu folgendem Fixkostendegressionsabschlag
- . . € - . . € - . . €- . . € - . . € - . . €
- . . € - . . € - . . €- . . € - . . € - . . €
- . . € - . . € - . . € - . . € - . . € - . . €- . . € - . . € - . . € - . . €
- . . € - . . € - . . €- . . € - . . €
- . . €- . . € - . . € - . . € - . . € - . . € - . . € - . . € - . . € - . . €
- . . € Summe 2017 - 2021 - . . €
. , €
. , €
2017 2018 2019
26 4.967.307 5.016.980
94 49.181 49.673
. . . € . . . € . . . € . . . € . . . € . . . € . . . € . . . € . . . €. . € . . € . . € . . € . . € . . € . . € . . € . . €
. . € . . € . . € . . € Vereinbarte Mehrmenge 2017 führt zu
- . . € - . . € - . . €- . . € - . . € - . . €
- . . € - . . € - . . €- . . € - . . € - . . €
- . . € - . . € - . . € - . . € - . . € - . . €- . . € - . . € - . . € - . . €
- . . € - . . € - . . €- . . € - . . €
- . . €- . . € - . . € - . . € - . . € - . . € - . . € - . . € - . . € - . . €
- . . € Su - . . €
. , €
. , €
2015 2016 2017
19 4.869.431 4.918.126
72 48.212 48.694
. . . € . . . € . . . € . . . € . . . € . . . € . . . € . . . € . . . €. . € . . € . . € . . € . . € . . € . . € . . € . . €
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- . . € - . . € - . . € - . . € - . . € - . . €- . . € - . . € - . . € - . . €
- . . € - . . € - . . €- . . € - . . €
- . . €- . . € - . . € - . . € - . . € - . . € - . . € - . . € - . . € - . . €
16 - . . € - . . €Bayerische Krankenhausgesellschaft e. V., Eigene Berechnungen
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Das Kürzungsprogramm konnten die Krankenhäuser in NRW und aus den anderen Bundesländern nicht mittragen.
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Demonstration gegen den KHSG-Entwurf
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Zentrale Protest-Veranstaltung der Krankenhäuser:
Unter der Federführung der DKG demonstrierten die Krankenhäuser in Berlin und vor Ort gegen die geplante Krankenhausreform am 23.09.2015.
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Zentraler Protest gegen die Reformpläne
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Zentrale Protest-Veranstaltung in Berlin
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Krankenhausreform – So nicht!
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Am 23.09.2015 demonstrierten rund 10.000 Klinikmitarbeiter aus ganz Deutschland in Berlin gegen die geplante Reform, darunter rund 2500 Mitarbeiter aus NRW.
Parallel fanden in den Krankenhäusern in NRW zahlreiche Protestaktio e i Rah e ei er „Aktive Mittagspause“ statt.
Im Schulterschluss mit allen Mitarbeitern konnten wir den dringenden Veränderungsbedarf der ursprünglichen Reform aufzeigen und konkrete Verbesserungen einfordern.
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Krankenhausreform – So nicht!
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Protestaktionen in Deutschland / 23.09.2015
„Aktive Mittagspause “ i de Kra ke häuser
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Protest in den Krankenhäusern
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Bund-Länder-Arbeitsgruppe am 02.10.2015
(v.l.n.r.) Hilde Mattheis, MdB (Gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag), Dr. Georg Nüßlein, MdB (Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag), Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Cornelia Prüfer-Storcks (Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg), Melanie Huml (Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege) Quelle: BMG/Schinkel http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2015/b-l-ag-krankenhausreform.html
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In der Sitzung am 02. Oktober 2015 hat sich die Bund-Länder-AG zur Krankenhausreform auf Eckpunkte zum Änderungsbedarf des Entwurfs des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) geeinigt.
Mit den Änderungsanträgen werden maßgebliche Verbesserungen der Krankenhausreform erreicht.
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Krankenhausreform – Verbesserungen
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Erhalt der Mittel aus dem Versorgungszuschlag durch Überführung in einen Pflegezuschlag
Vollständige Freistellung der Landesbasisfallwerte von der absenkenden Berücksichtigung der Leistungsentwicklung (DRG- und Nicht-DRG-Bereich); Ziffer 5-Entgelte (NUB, Zusatzentgelte) bereits ab 2016
Vollständige Streichung der zunächst geplanten, neuen Absenkungstatbestände für die Landesbasisfallwerte (Produktivität, Fehlbelegung, Verlagerungspotenzial)
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KHSG – Die Änderungen
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Verkürzung des Fixkostendegressionsabschlages auf drei Jahre
Gesetzliche Festlegung der Ausnahmetatbestände
Halbierung des Abschlages für das gesamte Spektru der „ i ht e ge a fällige Leistu ge “
Berücksichtigung von Leistungsrückgängen
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KHSG – Die Änderungen
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Einführung einer zunächst unbefristeten Tarifausgleichsrate (Somatik und Psych-Bereich)
Vollständige Streichung des Investitionskostenabschlags für ambulante Leistungen der Krankenhäuser (einschließlich Notfälle, § 116b-Leistungen, Hochschulambulanzen)
Vollständige Befreiung stationärer Krankenhausleistungen für Asylbewerber vom Mehrerlösausgleich und vom Mehrleistungsabschlag (Akutkliniken und Psych-Einrichtungen)
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KHSG – Die Änderungen
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Stärkung der Kooperationsverpflichtungen der Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung und Einbeziehung der DKG in die Verhandlungen zum EBM für ambulante Notfallleistungen im Bewertungsausschuss
Einbeziehung der Intensivstationen in das Pflegestellenförderprogramm
Verlängerung des Hygieneförderprogrammes bis 2019
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KHSG – Die Änderungen
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Gegenstand der Beratungen der Bund-Länder-AG war auch die Erbringung von Krankenhausleistungen für Asylbewerber
Stationäre Krankenhausleistungen für Asylbewerber sollen sowohl für Akutkliniken als auch Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik vom Mehrerlösausgleich und vom Mehrleistungsabschlag befreit werden
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KHSG – Die Änderungen
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Krankenhäuser – Einrichtungen mit
besonderem Auftrag
Qualität
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G-BA und Selbstverwaltung: Auftragslage KHSG
2015--- 2016 http://www.berglbauer.de/Jahreszeiten.jpg
G-BA
Selbstverwaltung
2018 2017
Bis 31.03.2016
Besondere Vergütung von Zentren
Bis 31.05.2016
Absenken/-Abstaffelung BWR für Leistungen mit wirtschaftlich begründeten Fallzahl-steigerungen
Bis 30.06.2016
(InEK)
Konzept für sachgerechte Korrekturen der kalkulierten Bewertungs-relationen
Bis 31.07.2016
Ausnahmen FKDA: nicht mengenanfällige Leistungen
Bis 31.12.2016
• Entwicklung planungsrelevanter Qualitätsindikatoren (Struktur-, Prozess-, Ergebnisqualität) • gestuftes System der
vorgehaltenen Notfallstrukturen • Regelungen zum
Zweitmeinungsverfahren (ohne konkretes Datum) • Festlegungen zur
Hygienequalität • Vorgaben für
Sicherstellungszuschläge
Bis 30.06.2017 • auf der Grundlage
von Vorhaltekosten unterschiedliche Zu- oder Abschläge für gestufte Notfallversorgung
Bis 31.12.2017
• Bestimmung vier planbarer Leistungen/-Leistungs-bereichen für Vereinbarung von Anreizen..(Q-Verträge • Katalog geeigneter Leistungen,
Q-zielen und Q-Indikatoren für Qualitäts-Zu- und –Abschläge
Bis 31.12.2017
Expertenkommission beim BMG zur dauerhaften Sicherstellung der Mittel-verfügbarkeit des Pflege-stellen-FöPro zur Förderung der Pflege
Bis 30.06.2018
• Zu- und Abschläge für außerordentlich gute und unzureichende Qualität
Bis 31.07.2018
• verbindliche Rahmenvorgaben für die abzuschließenden Qualitätsverträge
Bis 31.12.2015
Kriterien zum Verfahren zum Strukturfonds
Bis 31.12.2016
Anforderungen an klinische Sektion zur QS
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Kein schneller Qualitätssprung
Der GBA-Chef warnte in Düsseldorf vor übertriebenen Hoffnungen, dass es durch die Krankenhausreform schnell zu einem Qualitätssprung in den Kliniken kommen wird. Der Ausschuss müsse erst einmal die Bereiche identifizieren, in denen Qualitätsverbesserungen überhaupt mit einem angemessenen Aufwand zu erzielen sind und in denen es aufgrund der Risikolage einen Handlungsbedarf gibt. Von Abschlägen auf die Klinikvergütung bei schlechter Qualität hält Hecken nichts. Schließlich habe jeder Versicherte Anspruch auf eine durchschnittliche oder gute Versorgungsqualität. Abschläge könnten Krankenhausdirektoren zu der Abwägung verleiten, was sich mehr lohnt: die Investition in eine höhere Qualität oder die Inkaufnahme einer geringeren Vergütung. Streitfall Mindestmengen
Auch Pay for performance-Ansätze sieht er skeptisch. "Man muss sich von dem Gedanken befreien, dass es eine Möglichkeit gibt, risikoadjustiert Ergebnisqualität zu messen." Bislang fehlten die Instrumente, um auch den weiteren Verlauf der Behandlung sowie die Compliance des Patienten in den Blick zu nehmen. Für die ergebnisorientierte Vergütung sei es notwendig, den Weg des Patienten durch die Sektoren nachzuverfolgen. "Es dauert drei bis vier Jahre, um das zu installieren", schätzt Hecken. Für die konkrete Festlegung von Mindestmengen fehle häufig die Evidenz. Dennoch seien sie in manchen Fällen zum Schutz der Patienten notwendig. So stehe es jedem Erwachsenen frei, sich aus persönlichen Gründen in einem Krankenhaus das Knie operieren zu lassen, das bei dieser Indikation keinen guten Ruf hat, sagte er. Aber: "Die, die nicht selbst entscheiden können, muss das Gesundheitssystem schützen."
10.11.2015 Hochschule Rhein-Waal | Die Krankenhäuser in NRW im Spannungsfeld zwischen politischer Theorie und betrieblicher Praxis | M. Blum
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Ärztezeitung, 23.10.2015 (Auszug) – keine übertriebenen Hoffnungen
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/897198/kritik-mammografie-screening-hecken-kuendigt-veraenderungen-an.html?sh=1&h=968313111
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Krankenhäuser – Einrichtungen mit
besonderem Auftrag
Daseinsvorsorge und
Humane Krankenbehandlung
Wirtschaftlichkeit Qualität
Quelle Grafik: http://bildband.blogspot.de/2009/07/das-magische-dreieck-der-leistung.html
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Drei wesentliche Problembereiche des Krankenhauswesens bleiben aber ungelöst:
1. Die Bereitstellung von Investitionsmitteln
durch die Länder
2. Die Finanzierung der Notfallambulanzen
3. Die Streichung der unangemeldeten
Qualitätskontrollen durch den MDK sowie die
Streichung der Qualitätsabschläge
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KHSG – Anspruch und Wirklichkeit
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Mangelhafte Investitionsförderung
Anspruch:
„Mit 2,72 Milliarden Euro verharrt die Investitions-mittelbereitstellung der Länder im Bereich des absoluten Tiefpu ktes … . Notwendig wären nach Einschätzung aller Experten mindestens 6 Milliarden Euro. Jedes Jahr fehlen somit weit ü er Milliarde Euro.“ (DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum, DKG-Bestandsaufnahme zur Krankenhaus-Investitionsförderung durch die Länder, Kliniken fehlen über 3 Milliarden Euro jährlich ,PM 31.01.2014 )
Investitionsquoten
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Ø Kosten: 120 Euro je Notfall
Ø Erlös (KV-Vergütung): 32 Euro je Notfall
jährliches Defizit: 1.000.000.000 Euro
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Ambulante Notfallbehandlung
http://static1.mdhl.de/storage/scl/mdhl/automatischer-bildimport/dz-hz/haltern/5061569_m3w624h416q75v34974_0117ha-krankenhaus_el04.jpg?version=1424452215
Eckpunkte 02.10.2015: Streichung des Investitionskostenabschlags für KH (aufgrund der Landesförderung) auf 0 % (vorher 10 %)
jährliche Erlössteigerung 80.000.000 Euro (8 % des jährlichen Defizits)
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Die Reform sieht Kontrollen von Qualitätsnormen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor
Es ist unklar, ob die geplanten Qualitäts-verbesserungen nur bürokratischen Aufwand verursachen oder tatsächlich eine Verbesserungen der Rahmenbedingungen zur Folge haben
Die Auswirkungen sollten nach einem Jahr überprüft werden
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KHSG – MDK-Kontrollen
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Bürokratie frisst Ressourcen
MDK: Aufwand des
Krankenhauses bisher
MDK: Aufwand des
Krankenhauses zukünftig
http://www.adhibeo.de/wp-content/uploads/2013/12/Gesundheitspolitik2.jpg http://de.toonpool.com/user/64/files/opfer_der_eigenen_gier_54825.jpg
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Bundestag: Krankenhausstrukturgesetz, 05.11.2015
http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2015/khsg-bt-23-lesung.html
Bundesrat am 27.11.2015
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Vielen Dank
für Ihr Interesse!
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