Die Kooperation von Jugendhilfeund Schule strukturell verankern
Materialbandzur Umsetzung des § 7 Jugendfördergesetz NRW
Sozialraum 2
Sozialraum 3
Sozialraum 1
Sozialraum 4Sozialraum 5
LandesjugendamtRheinland
Impressum
Herausgeber: Landschaftsverband Rheinland/Dez. „Schulen, Jugend“
Redaktion & Gestaltung: Alexander Mavroudis, Telefon 0221/809-6932,E-Mail: [email protected]
Druck: Druckerei des Landschaftsverbandes Rheinland
Auflage: 400
Köln, Oktober 2006
Bezugsanschrift:
Landschaftsverband Rheinland,Dez. 4 „Schulen, Jugend“, Frau Breyer, 50663 Köln,Telefax 0221/809-6252; E-Mail: [email protected]
Download unter:www.jugend.lvr.de
Die Kooperation vonJugendhilfe und Schule
strukturell verankern
Dokumentation der Materialienvon der Arbeitstagung
„Die Umsetzung von § 7 Jugendfördergesetz NRW“
am 05. April 2006im LVR in Köln
4
5
Inhalt
Einleitung .................................................................................................................................................... 7
Fachvortrag
Netze bilden, Kontexte schaffen – zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule
Prof. Dr. Bruno Nikles, Universität Duisburg-Essen ......................................................................................... 9
Praxisforen/-beispiele
1. Darstellung von Kooperationen von Jugendhilfe und Schule und derstrukturellen Verankerung für Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreisohne eigenes Jugendamt (Burscheid, Kürten, Odenthal)
Thomas Straßer, Amt für Jugend und Soziales Rheinisch-Bergischer Kreis ............................................. 20
2. Erste konkrete Ansätze der Verankerung dauerhafter Kooperationsstrukturenzwischen Jugendhilfe und Schule im Kreis Aachen – dargestellt aus schulischer Sicht
Wather Reuß, Jochen Menges, Schulamt für den Kreis Aachen ............................................................ 30
Auszüge aus dem Leitfaden „Schule – Jugendhilfe“ im Kreis Aachen ..................................................... 40
3. Kooperation von Jugendhilfe und Schule in Bonn – am Beispiel einer FörderschuleSabine Lukas, Stadtbüro Offene Ganztagsschule der Stadt Bonn
Stephan Dülberg, Jugendfarm Bonn e.V.Martin Herkt, Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn ........................................................ 50
4. Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule – Modellprojekt zur Entwicklungkooperativer Strukturen in Leverkusen
Christian Stelljes, Katholische Jugendwerke Leverkusen e.V.Hans-Josef Nieder, Jugendamt der Stadt Leverkusen ............................................................................ 68
5. Kooperation von Jugendhilfe und Schule in Leichlingen
Dagmar Jankowiak, Jugendamt der Stadt Leichlingen ......................................................................... 76
6
7
Einleitung
Die lange Tradition der Kooperation von Jugendhilfe und Schule in NRW hat in den letzten Jahren dazu geführt,dass eine Vielzahl an Kooperationsbezügen und -projekten, an Netzwerken und Zuständigkeiten bei den Trägernder Jugendhilfe gewachsen ist – allerdings bisher in der Regel anlassbezogen und oft genug personenabhängig.
Mit Inkrafttreten des neuen Jugendfördergesetzes NRW ist der bereits im § 81 SGB VIII (Kinder- und Jugendhil-fegesetz) formulierte Auftrag zur Kooperation nun auch in der Landesförderung verankert (in § 7 ). Die Jugend-ämter sind aufgefordert, das Zusammenwirken von Jugendhilfe und Schule durch die Einrichtung der erforderli-chen Strukturen zu verankern: und zwar so, „dass eine sozialräumliche pädagogische Arbeit gefördert wird unddie Beteiligung der in diesem Sozialraum bestehenden Schulen und anerkannten Träger der freien Jugendhilfegesichert ist“ (§ 7 Abs. 2 Jugendfördergesetz). Das korrespondiert mit dem im Schulgesetz NRW (in § 5 Abs. 2)verankerten Auftrag der Schulen, mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe zusammen zuarbeiten sowie mit dem im Zweiten Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für NRW in § 80 Absatz 1 formulier-ten Auftrag an die Schulträger, Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung aufeinander abzustimmen.
Die Zielsetzung des Jugendfördergesetzes geht über vereinzelte Stadtteilkonferenzen oder AG’s nach § 78 SGBVIII weit hinaus. Zu Ende gedacht, geht es um die systematische Entwicklung und Verankerung dauerhafterPlanungs-, Vernetzungs-, Beratungs- und Qualitätsentwicklungsstrukturen in den Sozialräumen – verantwortetdurch die Jugendämter.
Doch wie soll das gelingen? Jugendhilfe und Schule sind Systeme, die sich durch unterschiedliche Ziele, Regeln,Handlungskulturen auszeichnen; das betrifft die Ebene der Schulen ebenso wie die der kommunalen Planung undSteuerung. Damit einher gehen Fragen wie: Haben Jugendhilfe und Schule die gleichen Sozialräume im Blick –und wer definiert die Grenzen? Sind diese Sozialräume identisch mit den Lebensräumen der Kinder? Oder orien-tiert man sich hier eher an bestehenden Bezirksgrenzen und damit an Verwaltungsregionen? Welche Ergebnisseerhofft man sich für Kinder und Jugendliche? Welche für deren Eltern?
Um Antworten auf Fragen wie diese zu finden, hat das Landesjugendamt Rheinland am 05.04.2006 eineArbeitstagung durchgeführt. Eingeladen waren die für das Thema „Kooperation von Jugendhilfe und Schule“zuständigen Mitarbeiter/-innen der Jugendämter. Die Einbindung der Schulen in lokale Netzwerke wird aber inder Regel ohne die Mitwirkung der unteren Schulaufsicht nicht gelingen. Ihnen kommt bei der Beratung derSchulen und der Öffnung zum Sozialraum hin eine zentrale Bedeutung zu. Von daher waren auch die Schulauf-sichtspersonen mit der Generale „Schule – Jugendhilfe“ bei den Schulämtern eingeladen.
In der vorliegenden Dokumentation sind ausgewählte Materialien und Diskussionsergebnisse der Tagung zu-sammen gestellt. Der Fachvortrag von Prof. Dr. Bruno Nikles von der Universität Duisburg-Essen hat das Leitmotiv„Netze bilden, Kontexte schaffen“. Träger, Einrichtungen und Planer werden dazu aufgefordert, den Lebenswe-gen der Zielgruppen in einer Kommune zu folgen. Nikles tritt ein für grenzüberschreitende Netzwerke jenseitsräumlicher Eingrenzungen, die in der Regel zwar gut zum gewohnten Blickwinkel der Einrichtungen und Systemepassen, nicht jedoch mit der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen übereinstimmen müssen.
Die dokumentierten Präsentationen aus den Praxisforen vom Nachmittag der Tagung zeigen, dass auf derkommunalen Ebene bereits vielfältige Kooperationsstrukturen existieren. Dabei wird allerdings nicht nur „BestPractice“ präsentiert, denn diese gibt es vielerorts noch nicht. Von Interesse sind vor allem die unterschiedlichenAusgangsbedingungen, die es derzeit in den Kommunen gibt.
Die dokumentierten Beispiele und auch die Diskussionen im Verlauf der Arbeitstagung machen deutlich, dass,bedingt durch in den letzten Jahren gewachsene vielfältige Kooperationsbezüge in Kommunen und Stadtteilen,in der Regel niemand „bei Null“ anfangen muss. Gleichwohl haben die meisten Jugendämter bis zur Umsetzungdes § 7 Jugendfördergesetz noch einen weiten Weg vor sich.
Ich wünsche mir, dass die vorliegende Materialsammlung hierbei weiter hilft – und zugleich ein Impuls ist für dienotwendige Vernetzung von Angeboten der Schule und der Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche überall dort,wo beide Systeme bisher wenig miteinander zu tun haben. Auch die Fachberaterinnen und Fachberater desLandesjugendamtes stehen bereit, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie andere beteiligte Akteure beidieser schwierigen Aufgabe zu unterstützen. Ohne Kooperation geht es nicht!
Michael MertensLandschaftsverband RheinlandDez. „Schulen, Jugend“
8
9
Netze bilden, Kontexte schaffen – zur Kooperation vonJugendhilfe und Schule
Prof. Dr. Bruno W. Nikles, Universität Duisburg-Essen
„Nach den Ergebnissen des Projektes ̀ Schule und soziale Netzwerke´ “, das von 2001 bis 2004 vom DeutschenJugendinstitut durchgeführt wurde, „hat sich an fast allen befragten Schulen unabhängig von der Ganztagsschul-entwicklung eine Kultur der Kooperation mit einem breiten Spektrum an außerschulischen Akteuren etabliert.“(Jens Lipski: Kooperation von Schulen und außerschulischen Akteuren – Chance für eine neue Lernkultur? In:inform 3/05, S. 4 [3-6]) Betrachtet man allein die zahlreichen Veröffentlichungen der beiden nordrhein-west-fälischen Landesjugendämter zum Themenkomplex Jugendhilfe-Schule und zur Entwicklung der Ganztagsschule,so kann man feststellen, dass eigentlich alles Wichtige bereits thematisiert ist. Allerdings gibt es einen enormenImplementierungsbedarf und dazu ist es vor allem erforderlich, die geeigneten Planungs- und Steuerungsfigurenzu finden sowie eine tragfähige logistische Unterstützung der Umsetzung bereitzustellen.
Ich konzentriere mich darauf, einige dieser Steuerungsfragen anzusprechen und werde mithin kein Bild von dentatsächlich sich etablierenden Strukturbildungen Jugendhilfe-Schule entwerfen, sondern eher eine Optik anbie-ten können, mit der wir die ablaufenden oder zu erwartenden Systembildungen beobachten, Aspekte identifizie-ren, die zu beachten sind, und Prüffragen aufstellen, die dann handlungsorientiert zu beantworten wären. Verste-hen wir deshalb gemeinsam unsere Überlegungen am heutigen Vormittag vor allem als Schärfung möglicherFragestellungen an die konkreten Vorhaben, die am heutigen Nachmittag vorgestellt werden.
An den Beginn meiner Ausführungen stelle ich einige Interpretationen und Kommentierungen zum Kinder- undJugendförderungsgesetz des Landes, das einen spezifischen Anlaß für diese Tagung darstellt.
1. Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz
Bildungs- und Jugendpolitik gehen offensichtlich davon aus, dass es gesetzlicher Regelungen bedarf, um denErfordernissen im Bereich der Kooperation von Schule und Jugendhilfe gerecht zu werden und der Entwicklungengerer, konzeptionell abgestimmterer und besser gesteuerter Kooperationsmuster den Weg zu bahnen. So istdas Dritte Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit,der Jugendsozialarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG-KJHG -KJFöG) – zu verstehen, das im Kern allerdings eher die gesetzliche Antwort auf das langjährige Ringen um einelandesrechtliche Absicherung der Jugendarbeit darstellt.
§ 7 Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule
(1) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der freien Jugendhilfe sollen beider Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammenwirken. Sie sollen sich insbesondere bei schul-bezogenen Angeboten der Jugendhilfe abstimmen.
(2) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fördern das Zusammenwirken durch die Einrich-tung der erforderlichen Strukturen. Dabei sollen sie diese so gestalten, dass eine sozialräumlichepädagogische Arbeit gefördert wird und die Beteiligung der in diesem Sozialraum bestehenden Schu-len und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gesichert ist.
(3) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wirken darauf hin, dass im Rahmen einer inte-grierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Kon-zept über Schwerpunkte und Bereiche des Zusammenwirkens und über Umsetzungsschritte entwickeltwird.
Die zentralen Aussagen für die heute zu erörternden Fragen finden sich in § 7 des KJFöG unter der Überschrift„Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule“. Es heißt hier, dass öffentliche und freie Träger im Hinblick aufihre schulbezogenen Angebote zusammenwirken und dieses Zusammenwirken abstimmen sollen. Eine Kom-mentierung müsste zunächst noch einmal darauf hinweisen, dass das KJFöG ein rechtliches Instrument der Ab-sicherung der freien Jugendarbeit im Kontext der gesamten Jugendhilfe ist. Es handelt sich also primär umdiejenigen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe, die hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung durch einen breitenErmessensspielraum des Landes und der Kommunen gekennzeichnet ist, sonst hätten vor allem die Jugendver-bände nicht seit Jahren so erbittert darum gekämpft. Das Gesetz verleiht diesen Handlungsfeldern auf Landes-
10
ebene einen rechtlichen Status, der über die haushaltsgesetzliche Grundlegung des Förderplans des Landes hin-ausgeht. Zugleich werden die Kommunen verpflichtet, dieser Förderung einen rechtlich stärker normiertenRahmen zu geben und fachlich genauer auszuführen, welches jeweils eine angemessene Füllung der im Grund-satz bereits verpflichtenden Förderungsaufgabe ist.
In dem hier angesprochenen Zusammenhang von Schule und Jugendhilfe erlangt die Absicherung allerdingseine zusätzliche Dimension, denn man kann nur auf das Zusammenwirken setzen, wenn die Jugendarbeit – alsder vermutlich auch in den kommenden Jahren institutionell schwächere Part – im weitesten Sinne überhauptnoch präsent ist.
§ 7 KJFöG weitet die Perspektive über die Jugendarbeit hinaus aus und bezieht die gesamte Jugendhilfe ein: alsoauch die Tageseinrichtungen, die Erzieherischen Hilfen und Angebote und besonders die institutionalisierte offeneJugendarbeit, die bei genauerem Hinsehen auch in der Praxis das Kooperationsverhältnis Jugendhilfe-Schuledominieren. Das Gesetz formuliert hier aber eigentlich nur Anforderungen, die (wie andere Inhalte auch) bereitsgenerell in § 81 SGB VIII verankert sind und rechtssystematisch eher in das erste Ausführungsgesetz zum KJHGgehörten.
Die Aussagen des Absatz 1 sind im Kontext der Gesetzesbegründung passend. Allerdings muss im Hinblick aufdie kooperationsbezogene Öffnung der Schule in einen breiten sozio-kulturellen Raum hinein festgestellt werden,dass die Jugendhilfe nicht zu den einzigen einzubeziehenden Institutionen gehört. Das wird bereits darin sichtbar,dass es inzwischen Rahmenvereinbarungen mit Verbänden (z.B. mit den Musikschulen) zur Kooperation mit demSchulsystem gibt, die nicht Träger der freien Jugendhilfe sind.
Wir können also festhalten, dass der Gesetzgeber – in Verstärkung und Präzisierung der Maßgaben des § 81 SGBVIII – der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule eine herausragende Bedeutung beimisst und dieserZusammenarbeit auch festere und verbindlichere Strukturen geben möchte. Interpretationsbedürftig bleibt,was mit „schulbezogenen Angeboten“ gemeint ist. Auch hier dürfte es sinnvoll sein, die stark institutionellgeprägte und administrativ fixierte Sprache offen auszulegen. Ob im schulischen Zeitplan die Öffnung einesZeitfensters für Angebote von Jugendarbeit „schulbezogen“ sein muss, hängt gewiss auch vom Verständnis vonSchule und von der Einbindung solcher Angebote in eine jeweils örtliche Gesamtkonzeption ab. Eine Ganztags-schule könnte – wie ich einem Bericht über eine französische Ganztagsschule entnehmen konnte – einen Nach-mittag in der Woche bewusst von schulischen Angeboten freihalten, um Schülern die Wahrnehmung „nicht-schulbezogener Angebote“ zu ermöglichen.
An dieser Stelle sei mit einer kleinen Randnotiz vermerkt, dass in der Öffentlichkeit der Begriff „Jugendhilfe“mit nicht ganz glücklichen defizitären Vorstellungen verbunden wird. Gelegentlich trauere ich dem Begriff„Jugendwohlfahrt“ nach, denn es geht insgesamt um die „Wohlfahrt“ von Jugend. Dabei gilt im Übrigen generell,die Leistungen der Jugendhilfe nicht allein auf soziale Problemlagen zu fokussieren. Solange etwa die Schulsozial-arbeit, die ja auch im KJFöG eine Rolle spielt, nicht zu einer „normalen“ Präsenz sozialpädagogischer Arbeitsper-spektiven im Schulsystem geworden ist, sondern primär begründet wird mit der Bearbeitung sozialer Defizite,kommen die Chancen einer qualitativen Veränderung der pädagogischen Arbeit an den Schulen nicht zur vollenGeltung.
Ich bin allerdings optimistisch, dass sich durch die verschiedenen Verknüpfungen und durch die Integration vonLeistungsanteilen der beiden Bereiche langfristig auch die pädagogische Kultur positiv entwickeln wird – gesell-schaftlicher und politischer Druck mögen da unterstützend wirken.
Absatz 2 verpflichtet die öffentlichen Träger auf eine Förderung des Zusammenwirkens durch „erforderlicheStrukturen“. Was das ist bleibt offen. Das muss es in gewisser Hinsicht auch, weil das Zusammenwirken sich ineiner Vielgestaltigkeit darstellt, die nur durch in höchstem Maße angepasste Strukturbildungen vor Ort gefördertwerden kann. Aber genau hierüber gilt es zu sprechen: was ist geeignet, wie tragfähig sind solche Strukturen, wiemüssen diese durch Ressourcen an Finanzen, Personal, Raum und Management ausgestattet sein? Für das Schul-system werden einige dieser Fragen durch Erlasse und konzeptionelle Vorgaben für den Ganztagsschulbetriebbeantwortet. Ob diese ausreichen, bleibt zu prüfen.
Der Gesetzgeber formuliert zwei Gestaltungsvorgaben. Zum einen soll die „sozialräumliche pädagogischeArbeit“ gefördert werden. Zum anderen soll die Beteiligung der im Sozialraum befindlichen Schulen undTräger der freien Jugendhilfe gesichert werden. Ich möchte mich hier nicht auf einen Versuch einlassen, zudefinieren, was „sozialräumliche pädagogische Arbeit“ ist – das überlasse ich den Pädagogen. Allerdings gebendie Formulierungen „sozialräumlich“ oder „im Sozialraum“ , die modernistisch die derzeit dominierenden Strö-mungen der Konzeptbildung und Organisation von Jugendhilfe prägen, doch Anlass zu Nachfragen.
11
Lebenswelt: In der individuellenEntwicklung aufgebautes Bildvom Leben der eigenen Person und von der Gesellschaft.
Sozialraum: Geographisch abgrenzbarer Raum mit spezifischensozialkulturellen und infrastrukturellen Merkmalen, der zugleichErfahrungs- und Identifikationsraum der Menschen ist.
Lebensraum:Gesamt der Räume, in denen das alltägliche Handeln einzelnerMenschenoder bestimmtersozialerGruppenstattfindet.
Sozialraum A
Sozialraum B
Lebensraum
Sozialraum – Lebensraum - Lebenswelt
Im Vordergrund der Analyse müssen meines Erachtens die Lebenswelten der jungen Menschen und derenLebensräume stehen. Es ist verständlich, dass im Kontext von Organisationsentwicklungen immer auch raschZuständigkeiten und Zuordnungen (auch räumlicher Art) thematisiert werden. Aber zunächst ist doch zu fragen,welche Relevanz der Sozialraum für die Kinder, die Eltern und die Lehrer hat. Danach müsste geklärt werden,welche Angebote und Träger in welche (sozial-) räumlichen Schnittmuster einbezogen werden können. Gemeintist doch, diejenigen Kooperationspartner, die im Umfeld von Schulen tätig sind, diejenigen, die ihre Angebote anden schulischen Kontext herantragen oder gar in diesen hineintragen können, zu aktivieren. Nur im Bereich vonGrundschulen (und wie lange noch angesichts der demographischen Entwicklungen?) mag man von einer großenSchnittfläche zwischen schulischem Lebensraum und Sozialraum sprechen. Hier ist es möglich, den Raum unmit-telbar auch im Sinne von „Aneignung“ zum Gegenstand pädagogischer Arbeit zu machen. Ansonsten geht esdarum, den Raum als Bezugsgröße in der Verbindung und Vernetzung pädagogisch arbeitender Infrastrukturenzu begreifen, was bei weiterführenden Schulen schon deutlich anders zu sehen ist als im Grundschulbereich.
Eine letzte Bemerkung zu diesem Abschnitt des § 7 KJFöG. Hier ist die Rede von der Beteiligung der anerkann-ten Träger der freien Jugendhilfe. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe muss in diesem Zusammenhang nichteigens genannt werden, obgleich er gerade bei der Kontextualisierung von Jugendhilfe und Schule eine zentraleRolle spielt. Erstens trägt er die Gesamtverantwortung, zweitens ist er in der Regel auch Schulträger, drittensträgt er auch die Planungsverantwortung und zwar nicht nur auf der strategischen Ebene, sondern in diesem Fallauch ganz entscheidend operativ.
Interessant wird in den nächsten Jahren sein und werden, inwieweit sich die Schulentwicklung auch auf Ange-bote traditioneller freier Träger stützen kann, deren Arbeits- und Existenzbedingungen ja nicht gerade besserwerden. Will man eine zur Gesellschaft hin offene Gestaltung von Schulen, dann sind diese Träger angemessen zufördern und auch gegenüber öffentlichen Leistungsangeboten zu bevorzugen. Es hängt in diesem Zusammen-hang auch manches davon ab, wie sich die Jugendämter mit ihrem Tätigkeitsprofil entwickeln. Zumindest in denKommunen, wo es ein breites Angebot freier und zudem organisationsfähiger Träger mit professionellen Kernengibt, könnte sich das Jugendamt auf planende und steuernde Tätigkeiten zurückziehen – dies aber dann aufdeutlich höherem Niveau als bislang.
Der Absatz 3 weist auf das Erfordernis hin, die Entwicklungsperspektiven planungsbezogen zu bearbeiten. DieFormulierung „wirken darauf hin“ ist im Vergleich zu anderen planungsbezogenen Aussagen in § 80 SGB VIII undim Zweiten Ausführungsgesetz des Landes, dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder, eigentlich eherschwach. Dieser Abschnitt hat nur Relevanz im Hinblick auf die Kooperation mit dem Schulsystem, denn zurJugendhilfeplanung finden wir in § 8 KJFöG entsprechende Aussagen, die freilich wiederum kaum über das
12
Öffentliche Träger wirken darauf hin, im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
Schulent-wicklungs-planung
Jugend-hilfe-planung
Planungs-integration
Entwicklung eines abgestimmten Konzeptes über Schwerpunkte und Bereiche desZusammenwirkens und über Umsetzungsschritte
§ 7 ( 3) KJFöG [ Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ]
hinausgehen, was im SGB VIII bereits verankert ist. Die vorhandenen rechtlichen Vorgaben des Kinder- undJugendhilfegesetzes werden nur noch einmal auf den Gegenstand ausgerichtet.
Neu ist dagegen die Vorstellung von einer „integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung“,denn die bisherige gesetzliche Vorgabe, dass Planungen abzustimmen seien, ist weniger präzise. Man mag nungespannt sein, wie die öffentlichen Träger der Jugendhilfe diesen „Integrationsauftrag“ wahrnehmen. Konzepti-onell ist die Jugendhilfeplanung durchaus gerüstet, während die Schulentwicklungsplanung traditionell eher in-strumentell ausgerichtet ist und sich in kapazitativ-standortbezogener Infrastrukturplanung erschöpft. Dortkann das Defizit zum Teil durch Schulprogramme aufgefangen werden, doch bleibt sowohl strategisch wie opera-tiv planungsbezogen viel zu tun – vor allem, wenn man an die tief greifenden Veränderungen denkt, die dasSchulsystem unter demographischen Aspekten noch vor sich hat. Aber das ist wohl der Sinn der gesetzlichenAnforderung, nämlich die notwendigen Entwicklungen besser steuern zu können. Mittelfristig müssen sich dieKommunen ein gutes Stück auf die Inhalte der Schulen zubewegen. Wir benötigen ein in diesem Sinne veränder-tes Verständnis von Schulträgerschaft. Die Systemgrenzen zwischen infrastruktureller Schulträgerschaft undschulischen Bildungsprogrammen müssen überwunden werden. An dieser Stelle wird es ebenfalls spannend, wiesich neue Muster kommunaler Zuschnitte von Ämtern und Aufgabenbereichen ergeben.
2. Interne und externe Systembildung
Bei dem derzeit laufenden Entwicklungsprozess im Bereich der Ganztagsschulen und bei dem Versuch, dieKontexte im Umfeld dieser Schulen mit einzubeziehen, handelt es sich um (zwei zunächst einmal zu trennende)Systembildungsprozesse. Dabei haben wir es bei genauer Betrachtung mit zwei miteinander verbundenen Sys-tembildungen zu tun: die Neuorganisation des schulischen Systems selbst und – wenn dies ernst genommenwird – die zusätzliche Systembildung im Hinblick auf die Umwelt. Dabei wird also die Umwelt der Schulennicht nur als Außenwelt betrachtet, in der man „zufälligerweise“ sich befindet, sondern als eine Umwelt, die imSinne einer systematischen und gezielten Erweiterung des schulischen Kontextes zu berücksichtigen ist.
Beide Systembildungen benötigen jeweils unterschiedliche und gegebenenfalls kombinierte Vorgehensweisen.Eine Vernetzung von Angeboten ist anders zu sehen als eine Systemanreicherung. Ersteres kann eine Vorausset-zung der Anreicherung des schulischen Systems durch bestimmte Leistungen sein – aber auch „nur“ ein Netz, indem punktuell Informationen ausgetauscht und „Einzelfälle“ zur weiteren „Bearbeitung“ weitervermittelt wer-den oder Hilfe gerufen werden kann. Um Fehlsteuerungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die beabsichtigtenStrukturmuster zu reflektieren und mit diesem Wissen die Strategie auszustatten.
13
Wer sich mit Systembildungsprozessen befassen will, muss notwendigerweise auch über eine systemischeSichtweise verfügen. Ohne diese überbewerten zu wollen, wird man ihr doch folgende Vorteile zuschreibenkönnen.– Erstens hilft sie bei der Darstellung und Beobachtung der vielgestaltigen Phänomene und schafft einen ausrei-
chend komplexen Analyserahmen.– Zweitens kann sie Reduktionen auf einzelne Aspekte, Funktionen und Handlungsperspektiven vermeiden
helfen. Dies ist besonders wichtig, wenn wir es nicht nur mit Binnenprozessen von Systemen zu tun haben,sondern mit interorganisatorischen Prozessen, die zwischen einzelnen Systemen ablaufen.
– Drittens öffnet sich der Blick auf die Grundfunktionen, die ein System oder ein systemischer Kontext „bedie-nen“ und erfüllen muss, um seine Existenz zu sichern und sich fortentwickeln zu können. Von diesem drittenGesichtspunkt gehe ich zunächst bei meinen weiteren Ausführungen aus:
Systemveränderung durch Leistungsanreicherung
Betreuung
MusischeAngebote
UnterrichtGanztags-Schule
Träger derJugendhilfe
Träger imKulturbereich
Sportvereine
Andere
Kooperation
System-Umweltveränderung durch Vernetzung
Träger derJugendhilfe
Schule
TrägerimKulturbereich
HandwerkundGewerbe
Andere
14
Sowohl bei der internen als auch bei der externen Systementwicklung sind vier klassische Systemfragen thema-tisierbar:1. Systeme zeichnen sich dadurch aus, dass nicht nur die Elemente des Systems in einem funktionalen Miteinander
stehen, sondern dass die Systeme als Ganzes in einem Leistungsaustausch mit der Umwelt stehen. Systememüssen sich „ökonomisch“ verhalten und einen Leistungssektor aufweisen.
2. Systeme müssen auf Kurs gehalten werden, sie benötigen eine Programmierung. Das geschieht in der Regeldurch Zielentwicklungen – je nach System unter mehr oder weniger entfalteter Partizipation der Systemmit-glieder und durch Entscheidungen über Programme.
3. Systeme müssen auf der Grundlage von Programmen auch gesteuert werden. Das Steuerungssystem ent-hält Regeln, Abläufe und Managementstrukturen.
4. Es bilden sich in Systemen grundlegende Orientierungsmuster heraus, die man auch Kultur nennen kann. Eshandelt sich um basale Wert- und Verhaltensmuster, die den Systemen in einer sich ständig veränderndenUmwelt Gewissheit verschaffen und die Systemmitglieder über die Regeln hinaus binden.
Systemaufgaben der Schule
Leistung
Programm
Steuerung
Kultur
Programmatische Achse
Leistungsachse
In der Tat können wir diese vier Aspekte in der aktuellen Literatur über die neuen Systembildungen zwischenSchule und Jugendhilfe alle wieder finden, wenn auch in unterschiedlicher Sprache, offen thematisiert oderversteckt.
Wir erwarten veränderte und neue Leistungen vom Schulsystem: beispielsweise spezifische kulturelle Integra-tionsleistungen im Hinblick auf die ethnisch komplexer gewordene Gesellschaft oder die gezielte Förderung vonsozialen Kompetenzen, die in den Familien heute nicht mehr in ausreichendem Maße vermittelt werden. Wirmöchten Begleitung von Hausaufgaben nicht allein dem –vielfach überforderten – Elternhaus überlassen.
Die Frage stellt sich, ob das schulische System durch Leistungen angereichert werden soll oder ob „lediglich“Angebotsvernetzungen erfolgen sollen. Ganztagskonzepte an Grundschulen sind wohl nur denkbar, wenn zusätz-liche Leistungen im Kontext der Schule angeboten werden. Zudem müssen diese Angebote ein hohes Maß anVerlässlichkeit aufweisen. Die Einbringung von Leistungen erfolgt deshalb aus dem unmittelbaren Nahraum. Hierlässt sich dann auch die Forderung sozialräumlichen Bezuges voll realisieren.
Bei weiterführenden Schulen wird – angesichts der demographischen Entwicklungen perspektivisch noch deut-licher – der Raumbezug kaum realisierbar sein. Angebotsvernetzungen stehen hier im Vordergrund; dazu bedarfes sowohl bei Schülern als auch bei Lehrern höherer Mobilität.
Es entfaltet sich um diese neuen Anforderungen herum eine bildungspolitische Programmatik, die letztlich imKontext der einzelnen Schule als „Schulprogramm“ konkretisiert wird. Neben den Curricula, die die Lehrinhaltedefinieren, werden weitere Zielaussagen formuliert, um der einzelnen Schule im Idealfall ein eigenes Profil undAnziehungskraft zu verleihen. Denn letztlich ist dies Voraussetzung dafür, in der Schule nicht nur ein „funktiona-
15
lisiertes Lernsystem“ zu sehen, sondern einen attraktiv gestalteten Lebensraum. Der weiteren Entwicklung vonSchulprogrammen kommt eine große Bedeutung zu. Sie können die Lücke zwischen den curricularen unterricht-lichen Strukturen und den weiteren Bausteinen ergänzender Angebote schließen.
Die allerorten zu findenden Ansätze der Veränderung, insbesondere diejenigen, die über den unterrichtlichenKern hinausgehen, „außerunterrichtliche“ Angebote einbeziehen, andere Institutionen einbinden und zur Koope-ration anregen: das alles verlangt neue Regeln der Kommunikation, der Abstimmung, der Finanzierung, derRegulierung von Inhalten, Räumen und Zeiten, von Verpflichtungsgraden und anderes mehr. Es ergibt sich ineinem – häufig sehr belastendem Umfang – die Notwendigkeit umfangreichen Managements, das die „alteSchule“ so nicht kannte.
Nicht nur wegen der Vielzahl neuer Angebote werden die Steuerungsanforderungen größer. Die vielen kleine-ren Angebotsträger sind selbst häufig nicht in der Lage, ihre Leistungsangebote mit einer entsprechenden orga-nisatorischen Logistik zu versehen – erst recht, wenn es sich um semiprofessionell oder ehrenamtlich geführteAnbieter handelt.
Und wir stehen schließlich in vielerlei Hinsicht vor dem Versuch die Kultur von Schule zu verändern – etwadadurch, dass wir nicht nur klassisch-schulpädagogisch denken, sondern auch sozialpädagogisch. Wir wissen (undgerade an extremen Fehlleistungen unserer Sozialisations- und Erziehungsprozesse erfahren wir dies schmerz-lich), dass man diese beiden Pädagogiken eigentlich nicht auseinanderdividieren darf, dass individual ausgerichte-tes pädagogisches Handeln auch immer soziale Dimensionen im Blick haben muss. Dies gilt heute mehr denn je,denn die kognitiven Herausforderungen sind nur zu bewältigen, wenn wir die sozialen und kulturellen Heraus-forderungen einer Gesellschaft, die sich in einem dramatischen Wandel befindet, gleichermaßen annehmen.
Systemaufgaben
Leistung
Programm
Steuerung
Kultur
Programmatische Achse
Leistungsachse
Welche generellen Leistungen?
Welche spezifischen Leistungen?
Wer ist Leistungsanbieter?
Wer finanziert die Leistungen?
Wer steuert die Leistungen?
Gibt es Leistungsaustausch?
Welche Inhalte enthält das Programm?
Wer entwickelt das Programm?
Wer steuert die Umsetzung?
Wie ist dieses Programm in die Planung desSchulträgers eingebunden
Wie sehen die Verträge aus?
Welche Steuerungsressourcen werden benötigt?
Wer trägt für die Steuerung Verantwortung?
Wie ist zu steuern?
Welche pädagogische Kulturwird nach innen entwickelt?
Wie wird diese Kulturnach außen vertreten?
Was wird getan, um diese Kultur zu pflegen?
3. Vernetzungen
Die oben genannten Systemaufgaben müssen auch dann bearbeitet werden, wenn zwei oder mehrere einzel-ne Systeme in ein andersgeartetes neues System, nämlich in ein Netz gestellt werden. Die Steuerungsaufgabensind hier so groß, dass sich die Frage aufwirft, ob man dazu nicht eigens qualifizierte – und in größeren Schulsyste-men dazu ausschließlich eingesetzte – Fachleute benötigt.
Wichtig ist vor allem die Klärung, in welcher Form vernetzt werden soll, welche Besonderheiten diese Netzekennzeichnen und wie man strategisch und operativ damit umgeht. Häufig genug habe ich den Eindruck, dass dieVernetzungsaufforderung eher das Fehlen klarer Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten verdecken soll. Ichvertrete hier eine strenge Position: Dort, wo Schulen selbst eine Anreicherung ihres Leistungsspektrums durchHineinnahme von zusätzlichen Funktionen der Betreuung, der weiterführenden musischen und sportlichen Ange-
16
bote und anderem mehr vorantreiben, muss die gesamte operative Steuerung bei der Schule liegen. Zugleichsollte man etwas vorsichtiger und differenzierter mit dem Vernetzungsbegriff umgehen. Offenere Steuerungs-muster sind dort denkbar, wo es um tatsächliche Vernetzungen von selbstständigen Partnern geht. Hier ist eherdaran zu denken, dass es in den jeweiligen Systemen geeignete Positionen gibt, die zur kooperativen Steuerungin der Lage sind: fachlich, von ihrem individuellen Kompetenzprofil und von ihrem klar definierten und auf Dauerangelegten Auftrag her.
Es kann meines Erachtens nicht schaden, im Vorlauf zu neuen Systembildungen oder nach einer ersten Anlauf-phase eine gezielte systematische Erörterung darüber zu führen, wie die Merkmale der Tauschhandlungen undder Strukturbildung (und nicht nur die getauschten Gegenstände und Dienste) aussehen und welche Anforderun-gen an ein tragfähiges Funktionsgebäude umzusetzen sind. Je früher sich eine Organisation in der Analyse übt undjenseits der meist aufbrechenden Interessenkonflikte eine ständige Verbesserung der Steuerung anstrebt, destoleichter wird es zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, dieses System durch explizite Qualitätssicherungsver-fahren weiter zu qualifizieren. Welche Verfahren dabei auch eingesetzt werden, es geht mit geringen Abweichun-gen in der Regel immer um die gleichen Kriterien und Aspekte. Dass sich einzelne Qualitätsentwicklungsverfah-ren voneinander absetzen, ist auf die Versuche zurückzuführen, sich mit besonderen Herausstellungsmerkmalenam Markt profilieren zu wollen. Wer seine Hausaufgaben macht, kann relativ leicht die Anforderungen anBerichtswesen, Qualitäts- und Wirksamkeitsnachweise erfüllen. Diese Anforderungen werden in den nächstenJahren weiter steigen, denn wenn die Systeme stärker in eine autonome Steuerung ihrer Aufgaben entlassenwerden, haben die Träger ein steigendes Interesse an einem systematischen Nachweis der Qualität.
4. Planung
Wenn wir über die künftig erforderlichen Planungen und „Planungsphilosophien“ sprechen, so sollte auch hierbeieinleitend festgestellt werden, dass die Verfahren, Methoden und Abläufe bekannt sind. Letztlich sind auch die fürdie Planung zu erhebenden und zu pflegenden Informationen und Daten aus den verschiedenen Quellen undBereichen abrufbar. Hier gilt Ähnliches wie bei meinen ersten Ausführungen zu den allesamt bereits diskutiertenThemen der Neuordnung. Es geht um veränderte Zuordnungen von Arbeitsbereichen, um Anpassungen vonVerwaltungsstrukturen und schließlich um die Verknüpfung politischer Entscheidungsfelder.
Die beiden bisherigen Planungsfelder Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung sind oben bereits qua-lifiziert worden. Die Jugendhilfeplanung wird sehr umfassend verstanden, wenngleich in vielen Jugendämterneher eklektisch, ausschnitthaft, wenig stringent und nicht kontinuierlich genug betrieben. Sie hat im Kern dreiGrundorientierungen:– eine leistungsfeldorientierte Ausrichtung, die sich mit den einzelnen Angebots- und Dienstebereichen der
Jugendhilfe befasst, so z. B. mit dem Komplex der Erzieherischen Hilfen, ihrer Steuerung, dem dort notwendi-gen Berichtswesen und den besonders sensiblen pädagogisch-administrativen Verfahren, oder mit der Jugend-arbeit, die nach anderen Logiken planungsbezogen bearbeitet werden muss;
– eine sozialgruppen- oder zielgruppenbezogene Orientierung, bei der es darum geht, Hilfesettings fürbestimmte Gruppen zu ermöglichen und Angebote aus verschiedenen Leistungsfeldern zusammen zu führen;
– eine sozialräumliche Orientierung, die die entsprechend ausgerichtete soziale Arbeit und Jugendhilfeplanungsbezogen aufnimmt und flankiert.
Alle drei Dimensionen lassen sich auch in den Kontext Jugendhilfe-Schule übersetzen. Insoweit hat die Jugendhilfeeine ausreichend tragfähige planerische Ausgangslage anzubieten. Die Schulentwicklungsplanung muss sich da-gegen vermutlich an den meisten Orten neu definieren, da sie bislang fast ausschließlich auf Infrastrukturaspektebegrenzt war.
Folgt man den Aussagen des KJFöG, so ist zudem zu klären, was die geforderte Integration der beidenPlanungsbereiche bedeutet.
Integration heißt, dass es inhaltlich zunächst zu einer Zusammenführung von Informationen, Daten und Ana-lysen kommen muss. Um ein aktuelles Beispiel zu nennen: Was nützt die alleinige Analyse der Umstände, warumdie Berliner Hauptschule an ihren Bildungsaufgaben scheitert, wenn wir nicht zugleich in Betracht ziehen, dassauch ein Lernerfolg in den meisten Fällen keinen Zugang zu Ausbildung und Job schafft? Es reicht nicht aus, jeweilsnur ein System zu betrachten, sondern man muss die Gesamtzusammenhänge in den Blick nehmen.
Die Verknüpfung der Infrastrukturplanung wird vermutlich angesichts der demographischen Veränderun-gen in den kommenden Jahren nicht leichter. Die Systeme werden – unter der Maßgabe wohnbereichsnaherVersorgung – kleiner und die Umfelder eventuell infrastrukturell schwächer ausgestattet sein.
17
Eine Standort bezogene Zusammenführung von Leistungen sowie die (sozial-)räumliche Vernetzungvon Angebotsstrukturen werden sowohl unter strategischen als auch unter operativen Gesichtspunkten zwin-gend Gegenstände einer integrierten Planung sein. Dazu bedarf es vor allem auf der praktischen Handlungs-ebene ausreichender personeller Ausstattung, um die Angebote zu planen und zu steuern. In den großen Kom-munen, in denen bereits Stadtteilbüros und räumlich dezentrale Steuerungseinheiten existieren, können solcheAufgaben vielleicht ohne gänzlich neue Arbeitsstrukturen übernommen werden. Ansonsten wird man im länd-lichen Raum die Steuerungen eher von den Schulen aus übernehmen müssen.
Methodisch gesehen muss es zu einer Zusammenführung oder zumindest zu einer sehr engen Nähe desplanenden Personals kommen. Dies ist allein schon deshalb erforderlich, weil es nicht sein kann, dass umständ-liche Wege der Informationsbeschaffung und des fachlichen Austausches die Planungsqualität negativ bestim-men. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Einbeziehung der Träger und Einrichtungen zu schauen. In derJugendhilfe gibt es dazu langjährige Erfahrungen und die entsprechend klaren gesetzlichen Vorgaben. Dies giltsowohl für die Beteiligung der Träger am gesamten (strategischen) Planungsgeschehen als auch für die zusätz-liche Beteiligung von Einrichtungen und Initiativen im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften, deren Struktur undArbeitsweise jeweils vor Ort geregelt werden. Hier müssen vermutlich noch manche Anpassungen zwischenJugendhilfe und Schule vorgenommen und Rollenklärungen herbeigeführt werden.
Planung funktioniert erfahrungsgemäß nur dann, wenn es eine eindeutige Zuordnung im administrativenund im politischen Bereich gibt. Wie im wahren Leben gibt es auch in Verwaltungen Konflikte um Einfluss undDefinitonsmacht – „Hahnenkämpfe“, inzwischen ebenso in der weiblichen Form –, die häufig genug eine solidePlanung stören oder gar substantiell beeinträchtigen. Handlungskonzepte und Verfahren sind eng zu koppeln,sonst kann das Wort von der „Integration“ der Planungen nicht in Anspruch genommen werden. Vielleicht erge-ben sich in den kommenden Jahren hier aber ohnehin neue administrative Zuschnitte. Probierversuche hin-sichtlich der Zusammenführung von Jugendamt und Schule oder einer stärkeren Zuordnung der Ausschussarbeitvon Schul- und Jugendhilfeausschuss gibt es an einigen Stellen und es stehen ja dem Vernehmen nach politischeDeregulierungen an, die örtlich angepasste Lösungen künftig erleichtern.
Die Planungsintegration hat jedoch zu berücksichtigen, dass die Identität von Jugendhilfe, die ja fachlich sehrviel breiter angelegt ist als in der Kooperation mit Ganztagsschulsystemen sichtbar wird, gewahrt bleibt.
SchulentwicklungsplanungJugendhilfeplanung
- traditionell: Infrastruktur-u. Standortplanung
- behördlich- geringe operative Tiefe
- traditionell: Konzeptplanung- auch: Infrastruktur-u. Standortplanung- beteiligungsorientiert- strategisch und operativ ausgerichtet
Schulprogramme
standortbezogensozialraumbezogen
leistungs-feld-bezogen
individuell bzw.sozialgruppen-bezogen
Öffnung
Anreicherung
18
5. Kontinuität und Verlässlichkeit der Entwicklung
Ich habe den Eindruck, dass ein ganz wesentlicher Stressfaktor für unsere pädagogischen Systeme – sowohl inder Jugendhilfe als auch im Schulsystem – darin liegt, dass viele Entwicklungen nicht stetig ablaufen, sondern sehreklektisch, in zum Teil merkwürdigen Wellen von Modellbildungen, aufgelöst in Projekten und zeitlich befristetenArbeitsstrukturen stattfinden.
In der Jugendhilfe und in der Sozialen Arbeit können wir gerade in den letzten Jahren ein Lied davon singen. Esgibt leider zu wenig praktische und wissenschaftliche Aufmerksamkeitsstrukturen für eine Analyse der zum Teilsinnlos „verpulverten“ Ressourcen durch abgebrochene Vorhaben, unstete Beschäftigung von Mitarbeiter/-innensowie durch Neuorganisationen nach dem berühmten Motto „Rin in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln“.Letzteres ist ein ausnahmsweise schönes militärisches Bild: Die Offiziere befehlen das Manöver über die abgeern-teten Felder, die Unteroffiziere sehen den Flurschaden und sorgen schließlich für den Abzug.
Auch die Schulpolitik ist nicht frei von solchen Friktionen, häufig schon erkennbar an wechselndem Sprachge-brauch von der „Verlässlichen Schule“ über die „Offene Ganztagsschule“ bis zur „Gebundenen Ganztagsschule“.Ein Schülerjahrgang hat noch nicht einmal das Schulsystem passiert, da ereignen sich bereits zahlreiche „Reförm-chen“. Lachen wir nicht über die Inszenierung der Rechtschreibreform, wehren wir uns lieber gegen Politikenwelcher Art auch immer, die die Belastungsgrenzen von Systemen und Systembildungen zu übersehen scheinen.
Es ist zu hoffen, dass die Systembildungen im Bereich der Ganztagsschulen und der Verbindung von Jugendhilfeund Schule durch einen nachhaltigen Gestaltungswillen geprägt sein werden. Sie als Fachleute haben es vor allemin der Hand, durch systematische und vor allem reflektierte Vorgehensweisen die Entwicklungen auf Kurs zuhalten.
Kontakt
Prof. Dr. Bruno W. Nikles, Universität Duisburg-Essen, Fachbereich 1, 45117 EssenTelefon 0201/183-3613, E-Mail: [email protected]
Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
Jugendhilfeplanung SchulplanungIntegration
Inhaltlich: - Zusammenführung von Informationen, Daten, Analysen
- Verknüpfung der Infrastrukturplanung
- Standortbezogene Zusammenführung von Leistungen
- (Sozial-) Räumliche Vernetzung von Angebotsstrukturen
Methodisch: - Planungskompetenzen (-personal) an einem
Ort zusammenführen
- Beteiligungsverfahren zusammenführen
Administrativ: - Eindeutige Zuordnung von Verantwortungen
- Handlungskonzepte und Verfahren eng koppeln
Politisch: - Entscheidungsfindung eng koppeln
19
Fac
hp
lan
un
g
Ges
amt-
Jug
end
hilf
epla
nu
ng
Aufa
rbeitung v
on Info
rmationen, D
ate
n u
nd A
naly
sen,
Entw
icklu
ng d
er
Infr
astr
uktu
ren, V
erk
nüpfu
ng v
on fachlic
hen K
onzepte
n u
nd T
eilp
länen,
Pla
nungsm
odera
tion, P
rioritä
tensetz
ung, S
icheru
ng d
er
Pla
nungsablä
ufe
, B
erichte
rsta
ttung
Sch
ulb
ezo
gen
e A
ng
ebo
teK
onzip
ieru
ng v
on H
and
lungsansätz
en, P
roje
kte
n u
nd M
aß
nahm
en,
Konkre
te K
oord
ination u
nd K
oopera
tion
von T
rägern
und E
inrichtu
ngen,
Berichte
rsta
ttung
Pla
nu
ng
ssch
ritt
Lei
stu
ng
s-u
nd
Au
fgab
enb
erei
che
Zie
lentw
icklu
ng
Besta
ndsdars
tellu
ng
Bedarf
serm
ittlung
Maß
nahm
epla
nung
Um
setz
ungskontr
olle
Fort
schre
ibung
Was
so
ll er
reic
ht
wer
den
?
Was
ges
chie
ht
ber
eits
un
d w
elch
e A
rbei
tsst
rukt
ure
n s
ind
vo
rhan
den
?
Wo
gib
t e
s w
elch
en H
and
lun
gsb
edar
f ?
Was
so
ll w
ie u
nd
du
rch
wen
get
an w
erd
en ?
Wel
che
Zie
le w
urd
en e
rrei
cht
?
Wie
un
d m
it w
elch
en M
aßg
aben
wer
den
die
Pla
nu
ng
en f
ort
ges
chri
eben
?
Str
ateg
isch
e P
lan
un
g
Op
erat
ive
Pla
nu
ng
12
34
5 ....
20
Praxisforum 1
Darstellung von Kooperationen von Jugendhilfe und Schuleund der strukturellen Verankerung für Kommunen imRheinisch-Bergischen Kreis ohne eigenes Jugendamt(Burscheid, Kürten, Odenthal).
Thomas Strasser, Sachgebietsleiter Jugend und Familienförderung, JugendhilfeplanerAmt für Jugend und Soziales Rheinisch-Bergischer Kreis
Darstellung der Struktur/des Gremiums
Darstellung von Kooperationen von Jugendhilfe und Schule und der strukturellen Verankerung für Kommunen imRheinisch-Bergischen Kreis ohne eigenes Jugendamt (Burscheid, Kürten, Odenthal).– Aufbau der dezentralen Struktur der Jugendhilfe für die Kommunen des Kreises ohne eigenes Jugendamt
(Burscheid, Kürten, Odenthal).– Darstellung aller in diese Struktur einbezogenen Planungsgruppen, Arbeitskreise, Gremien und Ausschüsse
und deren Mitglieder (für die drei Kommunen) .– Darstellung, an welchen Stellen Schule beteiligt ist.– Verantwortungsbereiche der öffentlichen Jugendhilfe / Jugendhilfeplanung und deren Koordinierungsfunktion.
Kurzbeschreibung
Entwicklungen seit 1999 in der Jugendamtslandschaft des Rheinisch-Bergischen Kreises machten Veränderungenin Aufgabenfeldern der Jugendhilfe erforderlich und brachten erhebliche strukturelle und personelle Veränderun-gen mit sich. Die Jugendamtslandschaft hat sich durch die Entscheidung für eine verstärkte Sozialraumorientie-rung und den damit verbundenen dezentralen Organisationsstrukturrn wesentlich gewandelt. Für Jugendhilfe-themen haben neben dem Jugendhilfeausschuss die kommunalen Ausschüsse einen erheblich höheren Stellenwerterhalten. Gleichzeitig wurden zu deren Unterstützung, analog zu den Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII,in den einzelnen Kommunen Arbeitskreise der freien Träger der Jugendhilfe gegründet. Ausgehend von dieservorhandenen Kommunikationsstruktur können u.a. politische Entscheidungsprozesse im Bereich der Kinder- undJugendhilfe in den Kommunen aus fachpolitischer Sicht gezielter begleitet werden.
Kurzbewertung
– Strukturen in der Jugendhilfe sind verankert.– Für die praktische Umsetzung bedeutet dies: „Schule“ noch stärker über ihre Möglichkeiten, Chancen und
Grenzen zu informieren und zur Mitarbeit zu motivieren.
Kontakt
Amt für Jugend und Soziales Rheinisch-Bergischer Kreis, Am Rübezahlwald 7, 51467 Bergisch GladbachTelefon 02202/13-6783, E-Mail: [email protected]
Internet: www.rbk-omline.de
21
Rheinisch-Bergischer Kreis
Starker Standort – Attraktives Leben
6.4.2006 © RBK
Jugendhilfe & Schule
Kooperation und Vernetzung
Bergisch Gladbach 110.114
Leichlingen29.107 Wermelskirchen
37.864
Rösrath29.393
Overath28.485
Burscheid19.767
Odenthal16.464
Kürten20.741
Kommunen &Bevölkerung
Stand 01.01.2006
292.935Einwohner
Jugendhilfe & Schule
22
23
Burscheid19.767
Odenthal16.464
Kürten20.741
Gesamt 56.978 0 bis unter 27 Jahre 16.948 30 %0 bis unter 6 Jahre 3.227 6 %6 bis unter 10 Jahre 2.672 5 %
10 bis unter 18 Jahre 5.782 10 %
39 Feste Standorte
99 Gruppen
13 Feste Standorte
6,8 HA Stellen
68 Ehrenamtliche
Hauptamtliche Kinder- & Jugendarbeit
Angebote Jugendhilfe
Tagesbetreuung
24
Angebote Schule
Gew. Berufskolleg
Hauptschule
Realschule
8 SonderschulenKaufm.
Berufskolleg
Gymnasium
Hauptschule
Gesamtschule
5 Grundschulen
5 Grundschulen
3 Grundschulen
Schul-psychologischer
Dienst
Flankierende Angebote
RAABedarfsorientiert
vor Ort
PräventionBedarfsorientiert
vor Ort
Erziehungs-beratung
teilweiseBereits vor Ort
Frühförder-stellein GLJugend-
beratungin GL
PräventionBedarfsorientiert
vor Ort
Erziehungs-beratung
teilweiseBereits vor Ort
Frühförder-stellein WKHeil Päd.
AmbulanzIn WK
Heil Päd.Ambulanz
in KÜ
diverse EinzelfallhilfenZugang durch Jugendamt
Jugend-hilfebüro
Dezentralvor Ort
Jugend-hilfebüro
Dezentralvor Ort
Jugend-hilfebüro
Dezentralvor Ort
25
• Nachmittagsangebote Sec. I (II.2 LJP)– Schüler aus Sozialraum an Schule und
ohne direkte Schulanbindung– Schülercafe / HS
– Gesamtschule Videoprojekt
• OGS Kooperation mit 6 Grundschulen
2.1 Angebotsbezogene Kooperationen
• Präventionen– FD Prävention Sucht & Sexpäd./Aids– FD Sex. Missbrauch
• Projekttage an Schule• Jugendberatung• Kath. Jugendwerke
26
Zur Erläuterung der oberen Folie:
1. Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche – seit 2003/2004
Strukturiertes Verfahren (Checkliste) zur Finanzierung Lerntherapie in LernstudiosAnteilige Finanzierung bei „Memorie“ Lernförderung – Lernen Lernen– Zugang:
- Antrag auf Eingliederungshilfe- Stellungnahme der Schule (Was bisher von Schule getan)- Schulpsychologischer Dienst (Bedarf)- Krankenkasse lehnt ab - Förderung i.d.R. zunächst ein Jahr
– Erfahrung: Schule Verantwortung der Förderung bewusster
2. Tandem
Ausgangsbedingung: hoher Anteil verhaltensauffälliger Kinder werden in der Offenen Ganztagsgrundschule be-treut.Um diesem besonderen erzieherischen Bedarf gerecht zu werden, wird für einzelne Kinder ein spezielles individu-elles Betreuungsangebot zugeschnitten (bei dem maximal sechs Kinder gleichzeitig betreut werden).– Zugang:
- Antrag „Hilfe zur Erziehung“ der Eltern- Hilfeplanverfahren steuert- Durchführung durch zwei MA (Träger ambulanten erzieherischer Hilfen und Träger von Offenen Ganztags- grundschulen)- In den Räumen der Offene Ganztagsgrundschule in Nähe der Schule und Lehrer
– Erfahrung: kurze Kommunikationswege & Koordinationswege– Problem: Schule glaubt in Jugendhilfe eine „Reparaturwerkstatt“ für schulische Probleme zu haben.
Jugendhilfe ist aber Hilfe für die Eltern, damit diese ihre Aufgaben der Erziehung besser wahrnehmen können.
3. Patenschaften
Konkrete Ansprechpartner für einzelne Schulen im Jugendhilfe-Büro haben regelmäßigen Austausch mit und inder Schule und sind den Lehrern persönlich bekannt.
2.2 Einzelfallbezogene Kooperation
• Lese-, Rechtschreib- und
Rechenschwäche
• OGS & HzE – Tandem in Burscheid
• Im Aufbau „Patenschaften“ des
Sozialen Dienstes für bestimmte
Schulen
27
2.3 Strukturelle Kooperationen• JHA
– Ein Vertreter der Schulen ist nach § 4 Ziff. 3 Buchst. a) bis f) und i) der Satzung für das Jugendamt bestelltes Mitglied
• Arbeitskreis der Freien Träger nach § 78• Kommunale Ausschüsse teilweise
Jugend & Schule• Arbeitskreise Freier Träger vor Ort• Planungs- & Arbeitsgruppen
– (Jugendsozialarbeit, Prävention, AD(H)S)
Geplante Kooperationen
• Schulmüdenprojekt
• Netzwerk Frühe Hilfen auf der Basis Kita und auch Schule
28
Jug
end
hilfep
lanu
ng
Verw
altun
gA
mtsleitu
ng
Landra
t
Bere
ichs-
leitu
ng
K R
E I S
T A
G
J U G
E N
D A
M T
Un
teraussch
uss
Gru
nd
satz-an
geleg
enh
eiten
Jug
end
hilfeau
sschu
ss
Arb
eitskreisF
reier Träg
erB
UR
SC
HE
ID
Arb
eitskreisF
reier Träg
erO
DE
NT
HA
L
Arb
eitskreisF
reier Träg
erK
ÜR
TE
N
Arb
eitsgem
einsch
aftn
ach §
78 SG
B V
III
Tag
es-b
etreuu
ng
für K
ind
er
Jug
end
-/V
erban
ds-
arbeit
Jug
end
-so
zialarbeit
Jug
end
-S
chu
tz /P
räventio
n
Plan
un
gs-&
Arb
eitsgru
pp
en
Verw
altun
g
Jug
end
-h
ilfebü
ro
Rat
Fach
-au
sschu
ss
B U
R S
C H
E I D
Verw
altun
g
Jug
end
-h
ilfebü
ro
Rat
Fach
-au
sschu
ss
O D
E N
T H
A L
Verw
altun
g
Jug
end
-h
ilfebü
ro
Rat
Fach
-au
sschu
ss
K Ü
R T
E N
Ko
mm
un
ikation
sstruktu
ren d
er Jug
end
hilfe
HILFEN
JUFÖ
KITA
29
4. Fazit
Immer wichtig:Dass Jugendhilfe nicht Aufgaben der
Schule übernimmtsondern ergänzt und/oder neue Ideen
und Ansätze in Schule einbringt,gemeinsam entwickelt und dann wieder
geht. Wir haben mehr als gedacht!
3. Perspektiven
Ausgehend von den Anforderungen des JFG: Wie wird die bisher erreichte Kooperationsstrukturbewertet?• Strukturen in der Jugendhilfe sind
verankert.
• Für die praktische Umsetzung bedeutet dies:
• „Schule“ noch stärker über ihre Möglichkeiten, Chancen und Grenzen zu informieren und
• zur Mitarbeit zu motivieren.
30
Praxisforum 2
Erste konkrete Ansätze der Verankerung dauerhafterKooperationsstrukturen zwischen Jugendhilfe und Schule imKreis Aachen – dargestellt aus schulischer Sicht
Walter Reuß, Schulamtsdirektor im Schulamt für den Kreis Aachen mit der Generalie„Schule und Jugendhilfe“, Schulamt für den Kreis Aachen
Jochen Menges, Sonderpädagoge an der Astrid-Lindgren-Schule (Förderschule desKreises Aachen, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung), Koordinatorim Schulamt für den Bereich Schule und Jugendhilfe
Kurzbeschreibung
Initiiert wurde die Kooperation durch Herrn Wollersheim, damaliger Leiter des Jugendamtes in Würselen, undHerrn Reuß, Schulamtsdirektor des Schulamtes für den Kreis Aachen.Beginn der Kooperation: April 2000. – Konstituierendes Treffen der Amtsleiter/-innen aller Jugendämter und derSchulleiter/-innen aller Förderschulen.Später: ab 2002 auch alle Hauptschulen und ab 2006 auch alle Schulsozialarbeiter/-innen beteiligt.
Zielsetzungen
– Informationen über die Zielsetzungen und Arbeitsweisen des jeweils anderen Systems erhalten; sich gegen-seitig beraten; sich vor Ort kennen lernen.
– Den gemeinsamen Verbindungs- bzw. Schnittmengenbereich erarbeiten und festlegen.– Vor Ort über feste Regeln der Zusammenarbeit sprechen; Vereinbarungen grundlegender Art entwickeln und
einhalten.– Gemeinsames Gerüst – einen Leitfaden – entwickeln; adäquate pädagogische Organisationsstrukturen für
Kooperation – auf mehreren Ebenen – aufbauen und die dazugehörigen Instrumentarien kennen lernen undbenutzen.
– Gemeinsam Eltern und Jugendliche in schwierigen Situationen beraten und kontinuierlich begleiten; evtl.weitere Kooperationspartner für Begleitung des Lebensweges des Jugendlichen und der Eltern finden.
– Gemeinsame Arbeit gemeinsam reflektieren und evaluieren.– Synergieeffekte erreichen: Vorteile für die Systeme erkennen und benennen – hier und heute: primär aus
schulischer Sicht.
Kontakt
Walter Reuß, Schulamt für den Kreis Aachen, Zollernstr. 10, Postfach 500451, 52088 AachenTelefon 0241/5198-3390, E-Mail: [email protected]
Jochen Menges, Astrid-Lindgren-Schule, Förderschule des Kreises Aachen, Förderschwerpunkt emotionaleund soziale Entwicklung, Telefon 02403/ 504580, E-Mail: [email protected]
31
Kooperation „Jugendhilfe (ASD) - Schule“
im Kreis Aachen
© PSG
Präsentation zur Arbeitstagung
„Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule strukturell verankern“
des LVR am 05.04.2006
HerzogenrathBaesweiler
Alsdorf
Würselen
Eschweiler
Stolberg
Roetgen
Simmerath
Monschau
Hintergrund (persönliche Erfahrungen)
hinsichtlich Kooperationsentwicklung
1975 Gesamtschulbewegung in KölnSozialpädagogische und ganzheitliche pädagogische Ansätze
Wille zur Kooperation vorhandenAuswirkung: ein Sozialarbeiter
Lehrer/innen bestimmten AufgabenkatalogSozialarbeiter in der Rolle der Feuerwehr/Hilfslehrer
1978 Tätigkeit an Schule für LernbehinderteRuf nach Jugendhilfe, wenn Schule nicht weiter wusste
(Erwartung direkter Tätigkeiten)Im Vordergrund des Denkens:
Gedanke des Abgebens (Zuständigkeitsdenken)
32
Hintergrund (persönliche Erfahrungen)
hinsichtlich Kooperationsentwicklung
1985 Astrid- Lindgren- Schule„flexibles sonder- und sozialpädagogisches Fördersystem für erziehungshilfe- und bedürftige Schüler/innen im Kreis AC“Beratung und Begleitung der Eltern durch Schulsozialarbeiter/innenTeamarbeit von Schulsozialarbeiter/innen und Sonderpädagogen
1996 Erfahrungswert:Kooperation ist schwierig - aber wenn Schwierigkeiten überwunden
werden, sehr nützlich und erfolgreich!
Entwicklung
vor 2000„Zeit der Elfenbeintürme“- manchmal nebeneinander- manchmal gegeneinander
- manchmal miteinander
getragen von Einzelnen eine individuelle Initiativeaus einer speziellen
Situation initiiert
ab 2000Intersystemische Kooperation
„Denken in Zuständigkeiten und Ausklammerung der gesamten nichtschul. Pädagogik (insb. Jugendhilfe)
unverantwortlich“
33
Notwendigkeiten
Systemmitglieder benötigen Infos über Funktionsfähigkeit und Arbeitsweisen des jeweils anderen Systems (Fundament kooperativer Arbeit)
präzise Bestimmung des Verbindungs- und Schnittmengenbereichs (Etablierung vor Ort als eigenständiges System zwischen zwei strukturierten Hauptsystemen)
Entwicklung von Absprachen und Vereinbarungen grundlegender Art
Qualitätsstandards für gemeinsame Arbeit (evaluierbar) Gemeinsame soziale pädagogische Grundorientierung Aufbau verlässlicher Strukturen der Kooperation
(Konzentration auf Gemeinsames)
Kooperation lohnt sich - immer!
Aufbau desKoordinatorensystems
Konstituierende Sitzung an derAstrid-Lindgren-Schule im April 2000
AllgemeinerSozialerDienst
JugendhilfeSchule
Hauptschule
Förderschulen
“Grundschulen”
43 Koordinatoren/-innen 7 Koordinatoren/-innen
Planungs- und
Steuerungsgruppe
KommunaleArbeitskreise
Zusammenarbeit Einzelschule - Jugendhilfe
© PSG, ST. Jannes
34
Arbeit als Koordinator/ -in im Kooperationsnetz
„Jugendhilfe – Schule“
Zielsetzungen:
Förderung der KooperationsbereitschaftDirekter Ansprechpartner (ASD/ Schule)
Aufgabenbereiche:
Entwicklung/ Festigung von Kooperationsbereitschaft im eigenen SystemUnterstützung der Kolleg-Innen in der tägl. Kooperation mit anderem SystemAufbau und Förderung der Kooperation zwischen Schule und JugendhilfeMitarbeit im kommunalen ArbeitskreisMitarbeit an Fachtagungen und FortbildungenTätigkeitsberichte
Planungs- und
Steuerungsgruppe
KommunaleArbeitskreise
Zusammenarbeit Einzelschule - Jugendhilfe
© PSG
Arbeit als Schul-/ Jugendhilfekoordinator
im eigenen System
Planungs- und
Steuerungsgruppe
KommunaleArbeitskreise
Zusammenarbeit Einzelschule - Jugendhilfe
Weitergabe von Infos
TOP auf Konferenzen/
Besprechungen
regelmäßige Gespräche mit Leitung (mtl.)
erkennbaransprechbar
gemeinsameKonferenzen
Planung gem.Projekte
Kenntnis über das jeweils andere System !Kenntnis über Kooperationsnetz !
Evaluation
35
Arbeit der kommunalen Arbeitskreise
• Treffen alle 6 - 8 Wochen (meist im JA)
• Federführung: Jugendhilfekoordinator des ASD
• Austausch über Kooperation in den Systemen
• Themenspezifische Kooperation
• Gemeinsame Fortbildungen
• Planung von Projekten• Protokollierung
Planungs- und
Steuerungsgruppe
KommunaleArbeitskreise
Zusammenarbeit Einzelschule - Jugendhilfe
Arbeit der Planungs- und Steuerungsgruppe (PSG)
„Jugendhilfe – Schule“ im Kreis Aachen
Planungs- und
Steuerungsgruppe
KommunaleArbeitskreise
Zusammenarbeit Einzelschule - Jugendhilfe
PSG
Öffentlichkeitsarbeit
(Fachtagungen/ Fortbildungen)
Qualitätssicherung/
Controlling/ Leitfaden
Bindeglied zu Amtsleitern
und Schulräten
Perspektive:
Servicestelle
Intranet
PSG: Karin Nießen (Hauptschullehrerin); Josefine Rosenberg (stellv. ASD- Leiterin))
Norbert Latz (ASD- Leiter); Jochen Menges (Sonderschullehrer)
Dorotheè Rößner (Schulsozialarbeiterin) NN (Schulsozialarbeiter)
© PSG
36
©P
SG
Pla
nungs-
und
Ste
ueru
ngsgru
ppe
Kom
munale
Arb
eits
kre
ise
Zusa
mm
enarb
eit
Ein
zelsch
ule
- Jugen
dhilfe
Sch
ulr
äte
Am
tsle
iter
H.-r
ath
Sto
lberg
Wü
rsele
nE
sch
weile
rA
lsd
orf
Baesw
eile
r/
No
rd
eife
l
Ko
mm
un
ale
Arb
eits
kreis
e
Sch
ule
Arb
eits
kreis
Sch
uls
ozia
larb
eit
Fach
tag
un
gen
Ko
ord
inato
ren
treffe
n
PS
G
Ko
op
eratio
nsstr
uktu
ren
reg
ion
ale
Ko
op
eratio
n
Ko
mm
un
ale
Ko
op
eratio
n
inte
rin
stitu
tion
elle
Ko
op
eratio
n
fallb
ezo
gen
e K
oo
peratio
n
Allg
em
ein
er
So
zia
ler
Die
nst
Ju
gen
dh
ilfe
37
Strukturelle/ organisatorische Ausrichtung der Schule im
Kooperationsprozess
Planungs- und
Steuerungsgruppe
KommunaleArbeitskreise
Zusammenarbeit Einzelschule - Jugendhilfe
PSG2 Mitglieder
Verfügungsst.Budget
FachtagungenInputs
Austausch
Koordinatoren-konferenz(1x jährl.)
Evaluation
Kooperations-konferenz mit
ASD(1-2x jährl.)
Kollegiums-konferenz
(nach Bedarf)
kommunalerArbeitskreis
(alle 6 Wochen)
Kollegen/InnenUnterstützung
(fachlich, Bedarf)(alltäglich)
Koordinatoren/Innen
1 Verfügungs-stunde
Planungsge-spräch mit
Koordinator(monatlich)
Schulleitung
Fachthemen
Schulleiter/Innen
Konferenzen(nach Bedarf)
SchulräteFörderschulenHauptschulen
Effekte durch die vorhandenenKooperationsstrukturen für die
Schule
Kosten
zeitlicher Mehraufwand
Weiterbildung
Prozessverantwortung
Nutzen
Kompetenzerweiterung(Systemkenntnis)
Kommunikaktionsverbesserung(pers. Kontakt, Erreichbarkeit)
Vereinbarungen/ Standards
Anregungen/ Projekte
Planungs- und
Steuerungsgruppe
KommunaleArbeitskreise
Zusammenarbeit Einzelschule - Jugendhilfe
38
Ausgangslage für die Erarbeitung eines Leitfadens
„Kooperation Schule – Jugendhilfe“
Mangelnde Standards
Systembeschreibungen
Ausbleibende MultiplikatoreneffekteFehlende definierte
Aufgabenbereiche
„Strukturverwässerung“
Umsetzungsproblematiken in der Kooperationspraxis
© PSG
Planungs- und
Steuerungsgruppe
KommunaleArbeitskreise
Zusammenarbeit Einzelschule - Jugendhilfe
Projekte, Standards, Themenin der Kooperation- exemplarisch -
- Kennen lernen der Ansprechpartner vor Ort- Verbesserung von Helfer- und Hilfeplangesprächen
(gemeinsame Begleitung von Kindern und Eltern) - Positionspapier Kindeswohlgefährdung- Vereinbarungen über die Zusammenarbeit bei
Kindeswohlgefährdung und HZE- Erlebnispädagogisches Projekt- Fortbildungen, Erfahrungsaustausch
(z.B. SPZ, Erziehungsberatungsstelle, §35 a, JGH, ...)- Qualitätsstandards zwischen Einzelschule und ASD- Schulverweigererprojekt Motivia...
Planungs- und
Steuerungsgruppe
KommunaleArbeitskreise
Zusammenarbeit Einzelschule - Jugendhilfe
39
Aufbau des Leitfadens- Inhaltsverzeichnis -
- Vorworte (Schulräte, Amtsleiter)- Arbeit als Schulkoordinator- Arbeit als Jugendhilfekoordinator- Arbeit der Planungs- und Steuerungsgruppe- Gesetzliche Grundlagen und Aufgaben des
Allgemeinen Sozialen Dienstes des JA- Gesetzliche Grundlagen und Aufgaben der
Schule- Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe
unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen
- Glossar (Projekte, Standards, Protokolle)- Literatur- „Koordinatorenliste“
Planungs- und
Steuerungsgruppe
KommunaleArbeitskreise
Zusammenarbeit Einzelschule - Jugendhilfe
© PSG
Kooperation Jugendhilfe – Schule
im Kreis Aachen
Für alle in den Systemen einsichtbar !!!
Was sich - aus schulischer Sicht - auf der strukturellen Ebene verändern muss
- ganzheitliche Sichtweise der Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern (vernetztere Hilfe)
- Benennung und strukturelle Absicherung von festen Ansprechpartnern für Kooperationsprojekte
- Gratifikaktionssysteme (z.B. Entlastungsstunden) für Koordinatoren
- Bereitstellung von Zeitbudgets außerhalb von Unterrichts-oder Jugendamtstätigkeit (Entwicklung und Pflege von Kooperations- und Vernetzungsprojekten)
- Politische Signale zur Verstärkung gemeinsamer Fortbildungen
- Mut und Initiative für gemeinsame Themen
40
Auszüge aus dem Leifaden „Schule – Jugendhilfe“im Kreis Aachen
Der Leitfaden „Schule – Jugendhilfe“ im Kreis Aachen (1. Auflage Februar 2005) erscheint als lose Blattsammlung.Der Leitfaden gilt als Orientierungshilfe und Arbeitshandbuch für alle in diesem Kooperationsnetzwerk handeln-den Personen und als Informationsheft für weitere an diesem Kooperationsnetzwerk interessierte Personen undInstitutionen. Die Planungs- und Steuerungsgruppe sieht sich u.a. für die Evaluation und Weiterentwicklung diesesLeitfadens zuständig.
Herausgeber sind das Jugendamt des Kreises Aachen, die Jugendämter der Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzo-genrath, Stolberg, Würselen sowie dasSchulamt für den Kreis Aachen. Der Leitfaden besteht aus folgendenAbschnitten/Materialien:
– Arbeit als Schulkoordinator im Kreis Aachen (Zielsetzung, Aufgabenbereiche).– Arbeit als Jugendhilfekoordinator im Kreis Aachen.– Arbeit der Planungsgruppe.– Gesetzliche Grundlagen und Aufgabe des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes.– Gesetzliche Grundlagen und Aufgabe der Schule.– Die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen
Anforderungen an die personenbezogene Zusammenarbeit.– Glossar, Literatur, Arbeitskreise, Projekte, Standards, Themen.
Im folgenden präsentiert werden ausgewählte Materialien aus dem Leitfaden. Der gesamte Leitfaden ist alsDownload im Internet abrufbar unter: www.jugend.lvr.de (Fachthemen/Jugendhilfe+Schule).
Auszug A: 1. Arbeit als Schulkoordinator im Kreis Aachen
1.1 Zielsetzung
Der Schulkoordinator soll innerschulisch die Kooperationsbereitschaft mit dem kommunalen AllgemeinenSozialen Dienst (ASD) fördern und ggf. als direkter Ansprechpartner für den ASD in Schule fungieren.
Fachliche Voraussetzungen:Die Arbeit als Schulkoordinator erfordert in folgenden Bereichen fachliche Grundkenntnisse:
– Kenntnisse über das System „Jugendhilfe“ und zentrale Arbeitsprinzipien, d.h.: Datenschutz, Elternwille,Freiwilligkeitsprinzip, Antragsrecht auf Hilfen zur Erziehung
– Kenntnisse über die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe im Kreis Aachen (Kooperationsmodell)
1.2 Aufgabenbereiche
1.2.1 Entwicklung und Festigung von Kooperationsbereitschaft im eigenen Kollegium
Der Schulkoordinator soll:1. Für die Kollegen erkennbar und ansprechbar sein;2. Informationen über die eigene Arbeit bzw. Arbeitsweise des ASD weitergeben:
TOP auf den Konferenzen, aktualisierter Ordner „Leitfaden“ mit den erarbeiteten Unterlagen im BereichSchule – Jugendhilfe, Vorstellen des Kooperationsmodells in einer Konferenz;
3. Kollegen die unterschiedlichen Arbeitsweisen, Zuständigkeiten und Handlungsmöglichkeiten des anderenSystems aufzeigen, um Missverständnisse zu vermeiden;
4. Regelmäßige Gespräche mit der Schulleitung im Abstand von höchstens 4 Wochen führen:Rückmeldungen über Stand der Kooperation, Info über personelle Veränderungen beim ASD, Besprechungaktueller Fälle.
1.2.2 Unterstützung der Kollegen in der täglichen Kooperation mit dem örtlichen ASD
Der Schulkoordinator soll:1. Den Ist-Stand der Zusammenarbeit und den tatsächlichen Kooperationsbedarf im Kollegium regelmäßig
erfragen;2. Den Kollegen fachliche Unterstützung anbieten;3. Auftretende Probleme direkt mit dem örtlichen Jugendhilfekoordinator besprechen/ die Zusammenarbeit am
Ende eines Schuljahres evaluieren4. „Stolpersteine“ der Kooperation erkennen und evtl. ausräumen (z.B. Datenschutz, Erreichbarkeit, Rückmel-
dungen);
41
5. Verbindliche und schnelle Wege der Kommunikation zwischen Kollegen und ASD-Mitarbeitern aufzeigen, z.B.e- mail, Fax, Sprechzeiten, Telefon;
6. Mit den Beratungslehrern und Schulsozialarbeitern (z.B. Stufenteam) in Fragen der Kooperation „Schule -ASD“ möglichst regelmäßig zusammenarbeiten
1.2.3 Aufbau und Förderung der Kooperation zwischen der Schule und dem ASD
Der Schulkoordinator soll in direkter Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendhilfekoordinator auf der Grund-lage des Kooperationsbedarfs beider Systeme pädagogische Konferenzen in beiden Systemen planen, moderie-ren und evaluieren.
Grundlage für den Erfolg der gemeinsamen Konferenzen ist die Teilnahme der Kollegien beider Systeme. Dabeiist immer vom tatsächlichen Ist- Stand der Kooperation auszugehen. Folgende Konferenzstufenfolge ist empfeh-lenswert:1. Konferenz
– Kennenlernen der beiden Systeme (Arbeitsweisen und Zuständigkeiten)– Benennung des Ist-Standes der Kooperation:
- Austausch von positiven und negativen Erfahrungen in der bisherigen Zusammenarbeit- Entwicklung von Absprachen für die weitere Zusammenarbeit
2. Konferenz– Benennung des Ist- Standes der Kooperation– Entwicklung von Kooperationsabsprachen und festen Strukturen für eine verbindliche Zusammenarbeit
3. Konferenz– Benennung des Ist- Standes der Kooperation– gemeinsame Erarbeitung von Qualitätsstandards (z. B Infofluss, Hilfeplanverfahren, Kindeswohlgefährdung, Elternwille)
4. Konferenz– Benennung des Ist- Standes der Kooperation– Überprüfung der Standards auf Wirksamkeit für die Kooperation– gemeinsame Entwicklung von bedarfsorientierten Projekten in der Schule
Grundsätzlich empfiehlt es sich, sich zu Beginn der bewussten kollegialen Zusammenarbeit zwischen Schuleund ASD öfter zu treffen (1mal pro Schulhalbjahr). Später sind größere Abstände zwischen den Konferenzensinnvoll (1mal jährlich). Als gemeinsamer Start in die Arbeit hat sich das vorhergehende gemeinsame Essenbeider Kollegien bewährt. Der informelle Rahmen ist für die Zusammenarbeit mindestens so förderlich wie diesich anschließende fachliche Auseinandersetzung („gelebte Kooperation“).
1.2.4 Mitarbeit im kommunalen Arbeitskreis
Der Schulkoordinator vertritt seine Schule im kommunalen Arbeitskreis, der sich alle 6- 8 Wochen trifft (meistim Jugendamt). In diesem Arbeitskreis sind alle Förder- und Hauptschulen sowie der örtliche ASD vertreten. DieSchulsozialarbeiter nehmen ebenfalls teil.
Federführend und mit der Einladung betraut ist der Jugendhilfekoordinator im ASD.Der Schulkoordinator im kommunalen Arbeitskreis soll:
1. Anregungen aus dem Kollegium in den kommunalen Arbeitskreis einbringen;2. Berichten über den Stand der Zusammenarbeit innerhalb seines Kollegiums;3. Mit den anderen Teilnehmern gemeinsame Themen von Schule und ASD be- und erarbeiten (z.B. Schulverwei-
gerung, Kindeswohlgefährdung, Elternarbeit)4. Arbeitsergebnisse aus dem kommunalen Arbeitskreis dem Kollegium vorstellen bzw. mitteilen
1.2.5 Mitarbeit an Fachtagungen und Fortbildungen
Der Schulkoordinator nimmt zusammen mit dem Schulsozialarbeiter an den Fortbildungsveranstaltungen undFachtagungen des Kooperationsmodells teil (1-2mal jährlich). Thema dieser überregionalen Großveranstaltun-gen sind einerseits die Reflexion des Kooperationsmodells, andererseits aber auch die fachliche Weiterentwick-lung von zentralen fachlichen Bereichen der Zusammenarbeit.
1.2.6 Tätigkeitsberichte des Schulkoordinators
Der Schulkoordinator erhält für seine Tätigkeit eine wöchentliche Entlastungsstunde von der unteren Schulauf-sicht.
Er berichtet halbjährlich über:– die Arbeit als Schulkoordinator im eigenen Kollegium– die Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendhilfekoordinator– die Mitarbeit im kommunalen Arbeitskreis
42
– Schwerpunkte für seine ArbeitEs gibt für die Koordinatoren aus der Haupt- und aus der Förderschule gesonderte Treffen. An den Treffen
nehmen die Schulsozialarbeiter teil. Die Einladung erfolgt über die Schulaufsicht.
1.3 Fazit
Durch die Schulkoordinatoren soll die Zusammenarbeit zwischen der Schule und dem ASD weiter verbessertwerden. Die Arbeit als Schulkoordinator ist verbindlich und sollte möglichst kontinuierlich durchgeführt werden.
Die Schulkoordinatoren sollen:– für die Zusammenarbeit motivieren;– Stolpersteine der Kooperation benennen;– ihre Kollegen fachlich unterstützen;– gemeinsame Entwicklungen initiieren.
Die Arbeit der Schulkoordinatoren kann nur in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung erfolgreich sein.Für eine gelingende Kooperation ist daher die Unterstützung der Schulleitung eine Grundvoraussetzung.
Die Schulkoordinatoren können jederzeit durch die Planungsgruppe Unterstützung einfordern:Josefine Rosenberg, ASD Kreisjugendamt AachenKarin Nießen, GHS Lessingschule Baesweiler- SetterichNorbert Latz, ASD HerzogenrathJochen Menges, SfE Astrid- Lindgren- Schule, Weisweiler
Auszug B: 2. Arbeit als Jugendhilfekoordinator im Kreis Aachen
2.1 Zielsetzung
Der Jugendhilfekoordinator soll innerhalb des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) die Kooperationsbereit-schaft mit den Schulen des entsprechenden Zuständigkeitsbereiches fördern und ggf. als direkter Ansprechpart-ner für die Schulen fungieren.
Fachliche Voraussetzungen:Die Arbeit als Jugendhilfekoordinator erfordert in folgenden Bereichen fachliche Grundkenntnisse:
– Kenntnisse über das System „Schule“ und zentrale Arbeitsprinzipien, d.h.: Schulprogramm, Datenschutz,gesetzliche Grundlagen
– Kenntnisse über die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe im Kreis Aachen (Kooperationsmodell)
2.2 Aufgabenbereiche
2.2.1 Entwicklung und Festigung von Kooperationsbereitschaft im eigenen Team
Der Jugendhilfekoordinator soll:1. Für die Kollegen erkennbar und ansprechbar sein;2. Informationen über die eigene Arbeit als Koordinator bzw. die Schulsituation weitergeben:
TOP in den Teambesprechungen, aktualisierter Ordner „Leitfaden“ mit den erarbeiteten Unterlagen imBereich S. – Jh., Vorstellen des Kooperationsmodells im Team;
3. Kollegen die unterschiedlichen Arbeitsweisen, Zuständigkeiten und Handlungsmöglichkeiten des anderenSystems aufzeigen, um Missverständnisse zu vermeiden;
4. Regelmäßige Gespräche mit der Teamleitung/Arbeitsgruppenleitung sowie der Jugendhilfeplanung und derAmtsleitung im Abstand von höchstens 3 Monaten führen.Aufgabe: Rückmeldungen über Stand der Kooperation.
2.2.2Unterstützung der Kollegen in der täglichen Kooperation mit den örtlichen Schulen
Der Jugendhilfekoordinator soll:5. Den Ist-Stand der Zusammenarbeit und den tatsächlichen Kooperationsbedarf im Team regelmäßig erfragen;6. Den Kollegen fachliche Unterstützung anbieten;7. Auftretende Probleme direkt mit dem entsprechenden Schulkoordinator besprechen/ die Zusammenarbeit
am Ende eines Schuljahres evaluieren8. „Stolpersteine“ der Kooperation erkennen und evtl. ausräumen (z.B. Datenschutz, Erreichbarkeit, Rückmel-
dungen);9. Verbindliche und schnelle Wege der Kommunikation zwischen ASD-Mitarbeitern und Lehrern aufzeigen, z.B.
e- mail, Fax, Sprechstunden, Telefon
43
2.2.3Aufbau und Förderung der Kooperation zwischen dem ASD und der Schule
Der Jugendhilfekoordinator soll in direkter Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Schulkoordinator auf derGrundlage des Kooperationsbedarfs beider Systeme pädagogische Konferenzen in beiden Systemen planen,moderieren und evaluieren.
Grundlage für den Erfolg der gemeinsamen Konferenzen ist die Teilnahme der Kollegien beider Systeme. Dabeiist immer vom tatsächlichen Ist-Stand der Kooperation auszugehen. Folgende Konferenzstufenfolge ist empfeh-lenswert:1. Konferenz
– Kennenlernen der beiden Systeme (Arbeitsweisen und Zuständigkeiten)– Benennung des Ist-Standes der Kooperation:
- Austausch von positiven und negativen Erfahrungen in der bisherigen Zusammenarbeit- Entwicklung von Absprachen für die weitere Zusammenarbeit
2. Konferenz– Benennung des Ist-Standes der Kooperation– Entwicklung von Kooperationsabsprachen und festen Strukturen für eine verbindliche Zusammenarbeit
3. Konferenz– Benennung des Ist-Standes der Kooperation– gemeinsame Erarbeitung von Qualitätsstandards (z. B Infofluss, Hilfeplanverfahren, Kindeswohlgefährdung, Elternwille)
4. Konferenz und folgende Konferenzen– Benennung des Ist-Standes der Kooperation– Überprüfung der Standards auf Wirksamkeit für die Kooperation– gemeinsame Entwicklung von bedarfsorientierten Projekten in der Schule
Grundsätzlich empfiehlt es sich, sich zu Beginn der bewussten kollegialen Zusammenarbeit zwischen ASD undSchule öfter zu treffen (1mal pro Schulhalbjahr). Später sind größere Abstände zwischen den Konferenzen sinn-voll (1mal jährlich). Als gemeinsamer Start in die Arbeit hat sich das vorhergehende gemeinsame Essen beiderKollegien bewährt. Der informelle Rahmen ist für die Zusammenarbeit mindestens so förderlich wie die sichanschließende fachliche Auseinandersetzung („gelebte Kooperation“).
2.2.4Mitarbeit im kommunalen Arbeitskreis
Der Jugendhilfekoordinator vertritt den ASD im kommunalen Arbeitskreis, der sich ca. alle 6- 8 Wochen trifft(meist im Jugendamt). In diesem Arbeitskreis sind alle Förder- und Hauptschulen sowie der örtliche ASD vertre-ten. Die Schulsozialarbeiter nehmen ebenfalls teil.
Federführend und mit der Einladung betraut ist der Jugendhilfekoordinator im ASD.Der Jugendhilfekoordinator soll im kommunalen Arbeitskreis:
10. Anregungen aus dem Team in den kommunalen Arbeitskreis einbringen;11. Berichten über den Stand der Zusammenarbeit innerhalb seines Teams;12. Die eigenen Standards für die Zusammenarbeit mit den Schulen reflektieren und Anregungen für die
Weiterentwicklung ins Team tragen;13. Arbeitsergebnisse aus dem kommunalen Arbeitskreis dem Team vorstellen bzw. mitteilen.
2.2.5Mitarbeit an Fachtagungen und Fortbildungen
Der Jugendhilfekoordinator nimmt an den Fortbildungsveranstaltungen und Fachtagungen des Kooperations-modells teil (1-2mal jährlich). Thema dieser überregionalen Großveranstaltungen sind einerseits die Reflexion desKooperationsmodells, andererseits aber auch die fachliche Weiterentwicklung von zentralen fachlichen Berei-chen der Zusammenarbeit.
2.2.6Tätigkeitsberichte des Jugendhilfekoordinators
Der Jugendhilfekoordinator berichtet halbjährlich über:– die Arbeit als Jugendhilfekoordinator im eigenen Team– die Zusammenarbeit mit den Schulkoordinatoren– die Mitarbeit im kommunalen Arbeitskreis– Schwerpunkte für seine Arbeit
Zu den Treffen lädt die Planungsgruppe ein.
44
2.3 Fazit
Durch den Jugendhilfekoordinator soll die Zusammenarbeit zwischen dem ASD und den Schulen weiter verbes-sert werden. Die Arbeit als Jugendhilfekoordinator ist verbindlich und sollte kontinuierlich durchgeführt werden.
Der Jugendhilfekoordinator soll:– für die Zusammenarbeit motivieren;– Stolpersteine der Kooperation benennen;– die Kollegen fachlich unterstützen;– gemeinsame Entwicklungen initiieren
Die Arbeit des Jugendhilfekoordinators kann nur in enger Zusammenarbeit mit der Teamleitung/Amtslei-tung erfolgreich sein. Für eine gelingende Kooperation ist daher die Unterstützung der Team-/Amtsleitung eineGrundvoraussetzung.
Auszug C: 3. Arbeit der Planungsgruppe „Schule – Jugendhilfe“ im Kreis Aachen
Die Planungs- und Steuerungsgruppe (PSG) will sich für die Konsolidierungsphase der „Kooperation Schule –Jugendhilfe im Kreis Aachen“ ziel- und aufgabenorientiert aufstellen und positionieren. Im Folgenden soll eineAufgaben- und Arbeitsmatrix verdeutlichen, welche Aufgaben die PSG bereits ausfüllt bzw. evtl. ausfüllen will.
Planungs- und Steuerungs-
gruppe
Amtsleitungen Schulräte
Einzelschule –
ASD
Kommunale Arbeitskreise
Die Planungs- und Steuerungsgruppe sieht sich als Schaltstelle, an der Informationen von den einzelnen amKooperationsprozess beteiligten Personen und Systemen zusammenlaufen, um diese in das Gesamtsystem zu-rückführen zu können. Dabei arbeitet sie sowohl aufgaben- und inhaltsorientiert als auch organisationsorientiert.
I. Aufgaben- und Inhaltsorientierung der PSG:
(1) Öffentlichkeitsarbeit/ Sensibilisierung
Die PSG bietet Fachtagungen, Seminare, Fachgespräche, Workshops und Fortbildungen mit dem Ziel an, fürden Schnittmengenbereich aus Schule und Jugendhilfe zu sensibilisieren. Dabei bietet sie die Strukturen desvorhandenen Kooperationsnetzes im Kreis Aachen an, um daraus überleitend Möglichkeiten und Chancen gelun-gener Kooperation zu benennen.
(2) Qualitätssicherung
Die PSG macht es sich zur Aufgabe, die Praxisthemen aus der gelebten Kooperation im täglichen Austausch(Einzelschule – Jugendhilfe) zu evaluieren und diese an das Gesamtsystem weiterzugeben (bestehende Koopera-tionsprojekte, Standards der Zusammenarbeit). Die konzeptionelle Arbeit zwischen den Einzelschulen undden Jugendämtern (Koordinatoren beider Systeme) kann hier eine Bündelung finden.– Evaluation über Leitfaden, Protokolle– Entwicklung von Standards– Fachtagungen– Praxisthemen (auch Visionen)
Controling.
45
(3) Beratung
Die PSG wünscht sich, eine Art Servicestelle zu sein, an die sich bei Fachfragen aus dem KooperationsbereichSchule – Jugendhilfe gewendet werden kann. Damit arbeitet sie aktiv und pro- aktiv.
Ebenfalls kann die PSG bei Kooperationskonflikten zwischen den Systemen bei Bedarf um Rat gefragt werden(z.B. Lösungsmodelle für den Fall, dass Koordinatoren in ihrer Schule/ihrem Jugendamt nicht zum Zugekommen).
II. Organisationsorientierung der PSG:
(1) Leitfaden
Der Leitfaden steht allen Koordinatoren und am Gesamtkooperationsprozess Beteiligten als eine Art Handbuchzur Verfügung und dient dem konkreten Austausch zwischen den Systemen (Standards der Zusammenarbeit,Zuständigkeiten, Kooperationskreisläufe, Projektsammlungen, Konzeptarbeit, Möglichkeiten durch Zusammen-arbeit, Synergieeffekte).
(2) Fachtagungen
Die Fachtagungen dienen als Austauschtage des Gesamtnetzwerkes (1.) der inhaltlichen Auseinanderset-zung mit bestimmten fachspezifischen Themen (z.B. gemeinsame Förderplanung, Kindeswohlgefährdung), dieauch zukunftsweisend ausgerichtet sein sollten (Entwicklungsbereiche), (2.) der Präsentation gelebter Koope-ration (gemeinsame Projekte, Entwicklungen in den Schulen, Arbeitskreisen, Betreuungsformen...)
(3) Arbeitstreffen der PSG
– 1x monatlich zur Pflege der Kommunikationsstrukturen– Planung, Vorbereitung von Fachtagungen und Fortbildungen– Klärung von Unklarheiten– Evaluation der Zusammenarbeit (Protokolle)– Alle 6- 8 Wochen Teilnahme an den kommunalen Arbeitskreisen– Mind. 1x jährlich Berichterstattung der Arbeit „Kooperation Schule – Jugendhilfe“ bei Amtsleitungen und
Schulräten– Aufbau eines Intranets als Kommunikationsplattform
46
Auszug D
Vereinbarung der Kooperationspartner Schule/Einrichtung der Jugendhilfe
Stand Oktober 2004
Folgende Absprachen werden mit dem Kollegium der Schule:……..……………und den Mitarbeitern/-innen der Einrichtung, Haus St. Josef Kinder-, Jugend -
und Familienhilfe Hehlrather Straße 6 in 52249 Eschweiler getroffen.
Diese Informationen sollen alle Kollegen, Kolleginnen der Einrichtung und derSchule erhalten und umsetzen.
– Bei Neuanmeldung von Kindern und Jugendlichen sollte der entsprechende Mentor mit anwe-send sein und aktuelle Informationen über die derzeitige schulische und rechtliche Situationgeben können.
– Sollte eine Anmeldung in der Schule nicht durch den Mentor erfolgen, so ist spätestens zweiWochen später ein Gespräch zwischen Lehrer und Mentor zu vereinbaren, um die nötigen Infor-mationen zu übermitteln.
– Zu jeder Anmeldung sollte das Einschulungszeugnis, das Abschlusszeugnis der 4. Klasse, das aktu-elle Schulzeugnis sowie Name und Klasse der zuletzt besuchten Schule vorliegen.
– Der Mentor sollte in allen Angelegenheiten des Kindes/Jugendlichen Ansprechpartner für dieSchule sein. Bei längerer Abwesenheit sollte die Vertretung namentlich bekannt werden.
– Wichtige Informationen sollten nur mit dem zuständigen Mentor ausgetauscht werden. Wenndieser nicht erreicht werden kann, sollte der Schule mitgeteilt werden, wann der Mentor wiederim Dienst ist bzw. ihm eine Nachricht ins Fach gelegt werden kann.
– Bei Elternsprechtagen, Klassenkonferenzen und Beratungsgesprächen sollte der Mentor bzw. einVertreter anwesend sein.
– Krankmeldungen von Kindern sollten vor Unterrichtsbeginn in der Einrichtung gebündelt unddann an die Schule weitergeleitet werden.
– Wichtige Informationen sollten über eine Nachricht im Hausaufgabenheft, Mitteilungsheft o. ä.ausgetauscht werden.
– Die Schule sollte durch schriftliche oder mündliche Information der Einrichtung bzw. dem Mentormitteilen, wenn sie an der Teilnahme am HPG bzw. an einer Helferkonferenz interessiert ist.Deshalb sollte eine frühzeitige Information über den Termin erfolgen.
– Sollte es in der Zusammenarbeit zwischen Schule und Einrichtung zu Zuständigkeitskonfliktenoder Sorgerechtsunstimmigkeiten kommen, so ist das örtliche Jugendamt anzufragen.
47
Aus
zug
E
Ideen z
ur
weit
ere
n inhalt
lichen G
esta
ltung!
Kom
munale
Arb
eit
sgru
ppe
Es
ch
we
il
er
:
„Koopera
tion S
chule
und Jugendhilfe
“
T
eiln
ah
me
vo
n K
oo
rdin
ato
ren
de
r S
ch
ule
a
n H
ilfe
pla
nko
nfe
ren
ze
n.
H
osp
ita
tio
n b
ei ve
rsch
ied
en
en
An
ge
bo
ten
im
Ra
hm
en
vo
n
am
bu
lan
ten
Ju
ge
nd
hilf
ea
ng
eb
ote
n.
V
ors
tellu
ng
de
r A
SD
Mita
rbe
ite
rIn
ne
n in
Sch
ulk
on
fere
nze
n in
reg
elm
äß
ige
n A
bstä
nd
en
.
T
eiln
ah
me
vo
n A
SD
- M
ita
rbe
ite
rIn
ne
n u
nd
Ko
ord
ina
tore
n d
er
Ju
ge
nd
äm
ter
an
Aktivitä
ten
de
r S
ch
ule
.
V
ors
tellu
ng
de
s A
rbe
itssch
we
rpu
nkte
s „
Se
xu
elle
r M
issb
rau
ch
“ d
urc
h
ein
e M
ita
rbe
ite
rin
de
s J
ug
en
da
mte
s.
G
esp
räch
sa
ng
eb
ote
vo
n J
ug
en
da
mts
mita
rbe
ite
rIn
ne
n in
Sch
ulk
lasse
n.
S
yste
ma
tisch
e A
bsp
rach
en
zw
isch
en
Sch
ule
n u
nd
JA
in
Be
zu
g a
uf
„Sch
uls
ch
wä
nze
r.“
Z
usa
mm
en
arb
eit d
er
Ko
mm
un
ale
n A
rbe
itskre
ise
mit O
rdn
un
gsa
mt
un
d P
oliz
ei.
L
ösu
ng
sstr
ate
gie
n in
in
div
idu
elle
n P
rob
lem
situ
atio
ne
n e
ntw
icke
ln.
In
form
atio
nsa
usta
usch
vo
n J
ug
en
dh
ilfe
un
d S
ch
ule
üb
er
aktu
elle
Th
em
en
.
Aus
zug
F
Koord
inato
ren
Schule
& Jugendhilfe
T
hem
en
T
atb
estä
nd
e ei
ner
Kin
des
wo
hlg
efäh
rdu
ng
Hyp
erak
tivi
tät
bei
Kin
der
n u
nd
Ju
gen
dlic
hen
AD
HS
un
d d
ie F
olg
en
B
ehan
dlu
ng
mit
Med
ikam
ente
n
S
on
der
sch
ula
ufn
ahm
ever
fah
ren
Fes
tste
llun
g d
es S
on
der
päd
ago
gis
chen
Bed
arfs
Gee
ign
ete
Sch
ulf
orm
en
B
eso
nd
ers
sch
wie
rig
e S
chü
ler
B
egri
fflic
hke
iten
Per
son
enso
rge
ect.
En
twic
klu
ng
gem
ein
sam
er F
orm
blä
tter
Tei
lnah
me
an H
ilfep
lan
ges
prä
chen
Zu
sam
men
arb
eit
Jug
end
hilf
eein
rich
tun
g/ S
chu
le
D
aten
sch
utz
Um
gan
g m
it S
chu
lver
wei
ger
ern
Bet
reu
un
g in
Sch
ule
n (
off
ene
Gan
ztag
ssch
ule
)
A
ust
ausc
h z
wis
chen
AS
D u
nd
Sch
ule
n
T
eiln
ahm
e an
Sch
ulk
on
fere
nze
n
A
mb
ula
nte
An
geb
ote
der
Ju
gen
dh
ilfe
Akt
ivit
äten
der
Sch
ule
n
S
chu
lpro
jekt
e
Sp
rech
stu
nd
en a
n S
chu
len
Ver
net
zun
g z
wis
chen
Sch
ule
, JA
, Po
lizei
Ind
ivid
uel
le P
rob
lem
situ
atio
nen
bes
pre
chen
Ko
nze
ntr
atio
nsf
örd
eru
ng
Mo
bb
ing
an
Sch
ule
n
E
lter
ntr
ain
ing
/ Elt
ern
arb
eit
S
ozi
ale
Tra
inin
gsp
rog
ram
me
an S
chu
len
Str
eits
chlic
htu
ng
Psy
cho
log
isch
e B
erat
un
g a
n S
chu
len
Su
chtp
räve
nti
on
Hau
sau
fgab
enb
etre
uu
ng
Fö
rder
un
terr
ich
t fü
r sc
hw
äch
ere
Sch
üle
r
Pro
jekt
„M
oti
via“
48
Auszug G
Vereinbarungen über die Zusammenarbeitzwischen
der Schule Talstraße, der Astrid-Lindgren-Schule
und dem Jugendamt Stolberg
Teil I:Zusammenarbeit bei akuter Gefährdung des Kindeswohls zwischenZusammenarbeit bei akuter Gefährdung des Kindeswohls zwischenZusammenarbeit bei akuter Gefährdung des Kindeswohls zwischenZusammenarbeit bei akuter Gefährdung des Kindeswohls zwischenZusammenarbeit bei akuter Gefährdung des Kindeswohls zwischen
der Scder Scder Scder Scder Schule Thule Thule Thule Thule Talsalsalsalsalstrtrtrtrtraße,aße,aße,aße,aße,
der Astrid-Lindgren-Schuleder Astrid-Lindgren-Schuleder Astrid-Lindgren-Schuleder Astrid-Lindgren-Schuleder Astrid-Lindgren-Schule
und dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Stolbergund dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Stolbergund dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Stolbergund dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Stolbergund dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Stolberg
Teil II:Zusammenarbeit im Rahmen von Hilfen zur ErziehungZusammenarbeit im Rahmen von Hilfen zur ErziehungZusammenarbeit im Rahmen von Hilfen zur ErziehungZusammenarbeit im Rahmen von Hilfen zur ErziehungZusammenarbeit im Rahmen von Hilfen zur Erziehung
der Scder Scder Scder Scder Schule Thule Thule Thule Thule Talsalsalsalsalstrtrtrtrtraße,aße,aße,aße,aße,
der Astrid-Lindgren-Schuleder Astrid-Lindgren-Schuleder Astrid-Lindgren-Schuleder Astrid-Lindgren-Schuleder Astrid-Lindgren-Schule
und dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Stolbergund dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Stolbergund dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Stolbergund dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Stolbergund dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Stolberg
Teil I:
Zusammenarbeit bei akuter Gefährdung des Kindeswohls
1. Schulen und Jugendamt vereinbaren im Interesse der zu schützenden Kinder und Jugendlichen offen und engzusammen zu arbeiten.
2. Hat eine Lehrkraft bei einem Kind /Jugendlichen den Verdacht auf eine akute Kindeswohlgefährdung oderstellt eine solche fest, ist in diesem Fall unverzüglich zu handeln.Die Schulleitung ist über den Sachstand zu informieren.Die Schulleitung setzt sich mit dem Leiter des ASD Stolberg in Verbindung.Außerhalb der Bürozeiten des Jugendamtes Stolberg ist über die Polizei bzw. Feuerwehr der Bereitschafts-dienst der Stadt Stolberg einzuschalten.
3. Je nach Lage des Falles werden unmittelbar durch das Jugendamt/den Bereitschaftsdienst Maßnahmen ein-geleitet.Je nach Gefährdungsmerkmalen leitet die Schulleitung Sofortmaßnahmen ein.Über Entscheidungen und Maßnahmen wird die jeweils andere Institution im Rahmen des Datenschutzesumgehend informiert.
4. Die Information der Eltern erfolgt grundsätzlich über das Jugendamt.Bei Rückfragen der Eltern informiert die Schule über die Einschaltung des Jugendamtes.
5. Dieser Prozess wird an Hand von Formblättern (Anlage 1 und 2) dokumentiert.Die Schulleitungen und der Leiter des ASD überwachen den Prozess und werden bei Störungen unverzüglichKontakt aufnehmen und nach Lösungen im Sinne der Kooperationsvereinbarung suchen und diese umsetzen.
6. Es findet einmal im Jahr eine Fachkonferenz der Kooperationspartner statt. Die beteiligten Schulen unter-breiten dem Leitungsteam vor den Sommerferien einen Terminvorschlag. Die Organisation der Fachkonfe-renz übernimmt das Jugendamt.
49
Teil II:
Zusammenarbeit im Rahmen von Hilfen zur Erziehung
1. Wenn auf Grund eines HzE - Antrages ein Fachgespräch anzusetzen ist, ist Schule zu beteiligen. Die Beteili-gung ist im Einzelfall verbindlich abzusprechen.
2. Schule ist am Hilfeplangespräch grundsätzlich zu beteiligen. Die Gestaltung der Teilnahme wird im Fachge-spräch festgelegt.Gegenseitige Information ist sicherzustellen.
3. Fachgespräche/Hilfeplangespräche unter Beteiligung der Schule sind grundsätzlich nachmittags ab 13:30Uhrzu führen.
4. Im Rahmen des Hilfeplanprotokolls ist auch die Rolle der Schule im Helfersystem zu beschreiben.
5. Im laufenden Hilfeverfahren kann bei Besonderheiten der beiliegende Anfrage / Rückmeldebogen über FAXzur Kommunikation zwischen Schule / Jugendhilfe benutzt werden (Anlage).
6. Vertrauen und Zusammenarbeit muss wachsen. Dazua) kann das Jugendamt zum HPG – VERFAHREN in Schulkollegien bei Bedarf informieren.b) kann im Vorfeld von HzE – Maßnahmen durch die Schule das Jugendamt zu anonymisierten
Fallbesprechungen herangezogen werden
7. Mindestens einmal p.a. wird durch Schulleitungen und der Leitung des Jugendamtes die laufende HPG - Praxisbesprochen.
Willi Seyffarth Doris Rößeler Jürgen Mohr
für das Jugendamt für die Schule Talstraße für die Astrid-Stolberg Lindgren-Schule
50
Praxisforum 3
Gartenschule Bonn: Bildung, Förderung und Betreuung ingemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe
Sabine Lukas, Leiterin des „Stadtbüro Offene Ganztagsschule“ der Stadt Bonn
Stephan Dülberg, Geschäftsführer der Jugendfarm Bonn e.V.
Martin Herkt, Leiter der Abteilung Jugendhilfeplanung im Amt für Kinder, Jugend undFamilie der Stadt Bonn
Kurzbeschreibung:
Die Gartenschule ist eine Förderschule, in der mehr als 40% der Schüler/-innen den Förderschwerpunkt„Soziale und emotionale Entwicklung“ haben. Zum Schuljahr 2005/2006 wurde die Schule Offene Ganztags-schule im Primarbereich. 16 Kinder werden in zwei Gruppen am Nachmittag betreut. Träger der Maßnahme istdie Jugendfarm e.V.
Das Angebot verzahnt zwei konzeptionelle Grundlinien: die offene Ganztagsschule und die „Hilfen zur Erzie-hung“. Kinder, für die Hilfen zur Erziehung gewährt werden, werden in die Betreuung integriert, so dass andereKinder von dem höheren Betreuungsschlüssel profitieren können und zugleich eine Integration der Kinder mitErziehungshilfe in eine Gruppe gewährleistet wird.
Eine entsprechende Leistungsvereinbarung des freien Trägers mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe sorgtfür ein pädagogisch differenziertes und heilpädagogisch ausgerichtetes Betreuungssetting, da die meisten Kinderneben Sprach- und Lernbehinderungen erhebliche Erziehungsdefizite aufweisen. Die Erziehung der Kinder inner-halb der Familie wird durch Elternarbeit unterstützt.
Die Partner und ihre Rollen:
– OGS an der Gartenschule ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Schule, dem Schulträger (im Verbund mitSchulaufsicht), dem Fachdienst Familien- und Erziehungshilfe (FFE) und der Jugendfarm e.V.
– Die Schule hat den Bedarf nach „mehr Zeit“ mit den Kindern und zusätzlicher Förderung für die Kinder for-muliert.
– Die Jugendfarm als freier Träger der Jugendhilfe hat ihre Erfahrungen in der offenen Jugendarbeit, in Tages-gruppen und bei der Betreuung von Kindern an der Gartenschule eingebracht und das Konzept entwickelt.
– Der FFE war an der Modellentwicklung von Anfang an beteiligt und hat den präventiven Ansatz unterstützt.– Das Stadtbüro Offene Ganztagsschule hat den Prozess moderiert und die Entscheidungen in den politischen
Gremien vorbereitet.
Kontakt
Sabine Lukas, „Stadtbüro Offene Ganztagsschule“ der Stadt Bonn, Bottlerplatz 1, 53111 BonnTelefon 0228/77– 3177, E-Mail: [email protected]
Stephan Dülberg, Jugendfarm Bonn e.V.
Martin Herkt, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abteilung Jugendhilfeplanung, Bottlerplatz 1, 53103 BonnTelefon 0228/773142, E-Mail: [email protected]
51
Gartenschule Bonn
Bildung, Förderung und Betreuung in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe
Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule - Ein Praxisprojekt -
• Offene Ganztagsschule in Bonn
• Die Gartenschule
• Die vier Partner
• Das Kooperationsmodell
• Aus der Praxis
52
Offene Ganztagsschule in Bonn- Organisationsstruktur -
• Der Aufbau der offenen Ganztagsschule (OGS) wird durch das
Stadtbüro Offene Ganztagsschule geplant und begleitet.
• Auf einem Jour fixe zwischen Jugendamt und Schulamt ist OGS
zentrales Thema.
• Ein Projektteam mit Vertretern von Schulamt, Schulaufsicht,
Jugendamt, Jugendhilfe (und Politik) bereitet Entscheidungen
vor.
• Es finden gemeinsame Sitzungen von JHA und
Schulausschuss statt.
• Der Arbeitskreis der Träger wird zur Arbeitsgemeinschaft nach
§ 78 KJHG
Offene Ganztagsschule in Bonn- Grundsätze -
• Für circa 40% der Kinder an allen Grundschulen und
Förderschulen werden OGS-Plätze geschaffen (4.900
Langbetreuungsplätze zu 2.000 vor OGS).
• Jede Schule entwickelt ihr individuelles Modell.
• Das Budget für einen OGS-Platz beträgt 2.000 € pro Kind und
Jahr.
• Es gibt Standorte, da brauchen Kinder mehr: OGS-plus.
• Der Rat der Stadt Bonn hat beschlossen, für diese Kinder ein
Budget von 2.500 - 3.000 € zur Verfügung zu stellen.
53
Die Partner
•OGS an der Gartenschule ist ein Kooperationsprojekt zwischen
Schule, Schulträger (im Verbund mit Schulaufsicht), dem
Fachdienst Familien- und Erziehungshilfe (FFE) und der
Jugendfarm e.V.
•Die Schule hat den Bedarf nach „mehr Zeit“ mit den Kindern und
zusätzlicher Förderung für die Kinder formuliert
•Die Jugendfarm als freier Träger der Jugendhilfe hat ihre
Erfahrungen in der offenen Jugendarbeit, in Tagesgruppen und
bei der Betreuung von Kindern an der Gartenschule eingebracht
und das Konzept entwickelt
•Der FFE war an der Modellentwicklung von Anfang an beteiligt
und hat den präventiven Ansatz unterstützt
•Das Stadtbüro Offene Ganztagsschule hat den Prozess
moderiert und die Entscheidungen in den politischen Gremien
vorbereitet
54
Die Gartenschule
•Die Gartenschule ist eine Förderschule mit den Schwerpunkten
„Sprachentwicklung“, Lernen“ und „ Emotionale und Soziale
„Entwicklung“
•Sie wird von 94 Kindern von Klasse 1 bis 10 besucht
•Über 40% der Kinder haben den Förderschwerpunkt „Soziale und
emotionale Entwicklung“
•Die Klassen 1-6 umfassen 37 Kinder. Hier liegt ein besonders hoher
Anteil von „EZ-Kindern“ vor
Die Gartenschule
•Ziel der sonderpädagogischen Förderung ist es, den Kindern die
Teilnahme an der Lebens- und Berufswelt zu ermöglichen
•Inhalte der schulischen Arbeit drehen sich um den Erwerb von
Schlüsselqualifikationen in den Kulturtechniken, im Lern- und
Arbeitsverhalten und im sozialen Miteinander
•Die Schule arbeitet im Sinne eines systemischen Ansatzes unter
Einbeziehung des familiären und sozialen Umfeldes und baut für
jedes Kind ein tragfähiges Netzwerk auf, in dem verschiedene
Helfersysteme miteinander verbunden sind
55
Die Jugendfarm
•Der Verein Jugendfarm Bonn e.V. ist seit 20 Jahren im Stadtteil aktiv
und arbeitet seit vielen Jahren mit der Gartenschule zusammen
•Auf der Farm und dem betreuten Spielplatz Finkenweg gab es erste
Projekte „außerschulischer Unterricht“
• Der „Nami-Club“ an der Gartenschule entstand aus Mitteln des
Landesjugendplanes für Freizeitangebote von Jugendhilfeträgern an
Schulen und wurde weiterentwickelt zu einem ganzheitlichen
Konzept
Das Modell
Das Modell der offenen sozialpädagogischen / heilpädagogischen
Ganztagsschule ist ein integratives Konzept der sozial-
pädagogischen Betreuung sowie der schulischen Förderung von
Kindern und Jugendlichen mit Lern- und Entwicklungsstörungen.
Dabei werden die Lücken geschlossen, die in der Vergangenheit
durch die unterschiedlichen und nicht vernetzt arbeitenden
Helfersysteme entstanden.
56
Ziele für die Kooperation:
• Stärkung der Eltern und Schüler, damit sie die Schule als Chance und nicht als unwirksame Institution oder institutionellern Umwegerleben
• Unterstützung der Gartenschule in ihrer Moratoriumsfunktion
• Unterstützung der Schule in ihrer Funktion als Schonraum
• Aufgrund der Bedeutung des familiären Hintergrundes sind in diesem Modell die Eltern grundsätzlich als Kooperationspartner gefordert und werden in die Arbeit mit den Kindern einbezogen
• Neben diesen allgemeinen und langfristig zu sehenden Zielen gibt es die mittelfristigen, individuellen und konkreten Ziele, die sich aus dem Konzept der offenen sozialpädagogisch betreuten Ganztagsschule sowie aus der Leistungsbeschreibung ergeben
Dabei werden zwei formale Grundlinien verfolgt:
• Ausrichtung des Betreuungskonzeptes nach den Richtlinien der Offenen Ganztagsschule (OGS). – Die OGS ist zurzeit eine politisch gewollte und auch finanziell ausreichend ausgestattete und strukturgebende Betreuungsform
• Hilfen zur Erziehung (HZE) - hochspezialisierte und systemisch orientierte Interventionsformen, die auch an den Ursachen von Verhaltensstörungen ansetzen
57
Die besondere Herausforderung:
• Völlig unterschiedliche Finanzierungsmodelle
• Hilfen zur Erziehung sind in der Regel einzelfallorientiert, bedürfen eines individuellen „Hilfeplanes“
• Wie lässt sich ein Budget aus den unterschiedlichen Töpfen herstellen?
• Wie kann und soll das Ganze abgerechnet werden?
Leistungsbeschreibung:
• §§ 29 ff SGB VIII Lebensfeldergänzende erzieherische Hilfen
• Individuelles Erziehungshilfeangebot mit Projektcharakter
• findet in 2 Gruppen bis zu 8 Kindern und Jugendlichen der Jahrgangsstufe 1 bis 6 statt (davon jeweils 2 über HzE)
• beinhaltet Elemente von Tagesgruppe, sozialer Gruppenarbeit und Erziehungsbeistandschaft, bezieht auch aufsuchende Arbeit mit ein und kann andere Hilfeformen ergänzen
• Zusammenarbeit und die Abstimmung zwischen MitarbeiterInnendes Jugendamtes, der Jugendfarm, der Schule und der Familie werden durch die Vereinbarungen des Hilfeplanverfahrens (§ 36 SGB VIII) geregelt .
58
Kooperationsvereinbarung:
• Vertrag zwischen Träger, Stadt und Schule über OGS
• Zusätzliche Vereinbarung mit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe über ein Jahresbudget:
Fiktiv wird für 4 Kinder eine Kalkulation erstellt über die Gesamtkosten des Projektes (16 betreute Kinder)
Städtische OGS Mittel werden abgezogen
Landesmittel werden abgezogen (GU Kinder)
Den verbleibenden Anteil übernimmt Wirtsch. Jugendhilfe, auch wenn nicht alle 4 Plätze über HzE belegt werden
Pädagogische Grundlinie :
• Es gibt feste Betreuungs- und Bezugspersonen. Diese haben eine sozial- bzw. heilpädagogische Ausbildung und nehmen die Kinder in einem ganzheitlichen Verständnis wahr.
• Es wird grundsätzlich Kontakt zu den außerschulischen Bezugspersonen der betreuten Kinder hergestellt. Dabei soll versucht werden, auch auf das familiäre System einen fördernden und positiven Einfluss auszuüben.
• Die sozialpädagogisch/heilpädagogisch offene Ganztagsschule arbeitet vernetzt und sozialräumlich. Die Lebenswelt der Kinder wird berücksichtigt.
59
Pädagogische Grundlinie :
• Die Kinder sollen gerne in die Schule und in die Betreuung gehen.
• Viele Angebote sollen möglichst draußen an der frischen Luft stattfinden und viel Bewegung und Abwechslung beinhalten.
• Die Kinder sind grundsätzlich in festen und überschaubaren Gruppen eingeteilt, die ihnen klare Strukturen bieten.
• Die Fachkräfte arbeiten Hand in Hand mit den Lehrkräften. Es werden nach Notwendigkeit individuelle Förderpläne für jedes betreute Kind erstellt. Diese werden in regelmäßigen gemeinsamen Konferenzen fortgeschrieben.
Inhaltliche Merkmale :
• Wochenrahmenplan als Orientierungslinie
• Mittagessen als fester Bestandteil des Programms
• Hausaufgabenbetreuung als fester Bestandteil des
Nachmittagsprogramms
• Freizeit- und Pausengestaltung für alle als komplementäre
Elemente der sozialpädagogischen OGS
60
Förderung der emotionalen
Kompetenz und der sozialen Entwicklung
• Durch pädagogische Gruppenangebote, Leben in der Gruppe, Verhaltenstraining, Elemente der sozialen Gruppenarbeit
• Durch strukturelle Rahmensetzung, geregelte Abläufe, Einübung von Ritualen
• Durch intensive Auseinandersetzung mit geschulten Konfliktpartnern, die um die Nöte und Ängste der Kinder wissen und aufgrund ihres Handlungsrepertoires die eingefahrenen Muster stören und unterbrechen können
• Durch klare, verlässliche Beziehungsangebote und strukturierte Einzelkontakte
• Durch heilpädagogische Zusatzangebote, z.B. Psychomotorik, heilpädagogisches Reiten, Einzelstunden
• Ggf. durch geschlechtsspezifische Angebote
Förderung der praktischen Fähigkeiten /Fertigkeiten
und der aktiven Freizeitgestaltung durch ein breites
Angebotsspektrum
• Sportliche Angebote, z.B. Selbstverteidigung, Boxen, Fußball,
Hockey etc.
• Handwerkliche Angebote, z.B. Laubsägearbeiten, Töpfern,
Papierflieger basteln, Krachmaschinen bauen, Traumfänger
basteln etc.
• Musisch-Kulturelle Angebote, z.B. Handpuppenspieltheater,
Schwarzlichttheater, Karaoke, Stadtteilerkundungen, Rhythmik
und Perkussion, Cheerleaderkurse, Breakdance etc.
61
Betreuungsarrangement:
– Betreuungsdauer• Beginnt nach dem Unterricht in der Regel nach 11.30 Uhr
• Endet in einer flexiblen Abholphase zwischen 16.00 und 16.30 Uhr
• Findet von montags bis freitags statt
– Ferienbetreuung• In den Sommerferien sind drei Wochen im Rahmen der
Stadtranderholung der Jugendfarm im Beitrag inbegriffen
• In den Osterferien eine Woche eigenes Betreuungsprogramm, eine Woche zusammen mit dem Spielplatz Finkenweg
• In den Herbstferien eine Woche im Rahmen der Örtlichkeit Gartenschule
Erste Erfahrungen
– Akzeptanz• Projekt wird von Kindern und Eltern als sehr hilfreich
angenommen
• Die Fachgremien sehen sich in der Wirksamkeitsvermutung bestätigt
• Die Lehrkräfte fühlen sich in ihren Bemühungen unterstützt
– Herausforderung• Zwei Systeme prallen aufeinander
• Jugendhilfe ist „schneller“ als Schule
• Abstimmung der Förderpläne
62
Erstes Fazit
– Aus Sicht des Stadtbüros:• Die Mühe hat sich gelohnt, es macht Spaß zu
sehen, wie gut es den Kindern dort geht
• Das Projekt stellt das Kind in den Mittelpunkt ( nicht die Institutionen)
• Auch in Zeiten knapper Mittel sind mit Phantasie und Engagement gute Projekte auf den Weg zu bringen
Erstes Fazit
– Aus Sicht des Fachdienstes:• Das Projekt verhindert eine weitere
„Aussortierung“ von Kindern
• Bündelung unterschiedlicher pädagogischer Professionen erhöht die Qualität
• Die Zusammenarbeit zwischen Schule und FFE ist sehr viel intensiver geworden
63
Erstes Fazit
– Aus Sicht der Schule:• Schule fühlt sich erleichtert über qualifizierte
Förderung
• Die OGS-Mitarbeiter unterstützen die Lehrer bei der Umsetzung der Förderpläne
• Gemeinsame Elterngespräche und Hilfeplangespräche erweitern den Blick auf die Kinder
Erstes Fazit
– Aus Sicht des Trägers:• Sinnvolle Investition von Ressourcen und
Planungskraft in den Sektor Schule
• Beteiligungsmöglichkeit in einem der
wichtigsten Sozialisationsfelder für Kinder
• Jugendfreizeitangebote werden nicht
automatisch obsolet wegen OGS
64
Erstes Fazit
– Aus Sicht der Kinder:
65
66
Nachtrag
Die Bewertung der „Kooperation von Schulen und dem Bereich Erziehungshilfe amBeispiel des Projektes Gartenschule“ durch die Präsentatoren im Anschluss an dieTagung
Wie werden die bereits vorhandenen Kooperationsstrukturen vor dem Hintergrund der Anforderungen imJFG bewertet?
– Schule, freie Träger und Eltern sind in ständigem gegenseitigem Austausch. Dazu sind feste Strukturengeschaffen worden.
– Bei der Planung des Projektes waren alle entsprechenden Stellen beteiligt (Jugendamt, Schulamt, Schulauf-sicht, freie Träger und Schule). Die Weiterentwicklung und Begleitung des Projektes soll auch gemeinsamdurchgeführt werden.
– Die Schule beteiligt sich mit personellen Ressourcen an dem Projekt.– Formelle und informelle Kooperationsstrukturen (Planungsgruppe, gegenseitige Hospitation, gemeinsame
Fortbildung,gemeinsame Durchführung von Elterngesprächen, gemeinsame Entwicklung eines Lern- undFörderplanes usw.) haben sich bereits zum Teil etabliert bzw. werden angestrebt.
Welche Anforderungen gibt es an Schule, welche an Jugendhilfe? – Wo muss sich jeder wie bewegen,welche (auch Verwaltungs-)Grenzen gilt es zu überwinden?
– Anforderungen anSchule/Jugendhilfe:– Austausch mit den sozialpädagogischen Fachkräften auf einer Ebene durchführen– Vorbehalte müssen auf den Tisch– Frühzeitiger Austausch– Strukturen zum Kennenlernen des jeweils anderen Systems (Schule bzw. Jugendhilfe) schaffen.
67
„Den Lebensräumen der Kinder und Jugendlichen planerisch folgen“: Ist das ein realisierbares Leitziel fürkommunale Planungsprozesse und Netzwerke?
Projekte der Erziehungshilfen in Schulen sind ein Weg „den Lebensräumen der Kinder und Jugendlichen planerischzu folgen“. Die Kinder müssen nicht „Sondereinrichtungen“ besuchen. Das Projekt Gartenschule folgt dem ge-nannten Leitziel. Die Schule ist im Stadtbezirk Beuel angesiedelt, die Kinder der Gartenschule wohnen meistensin Beuel, und der freie Träger (die Jugendfarm) hat seine Hauptfreizeiteinrichtungen auch in Beuel. Der freieTräger ist auch Mitglied des Sozialraumteams Beuel.
Welche Entwicklungsbedarfe gibt es in der Umsetzung des JFG:
(a) Was brauchen die handelnden Akteure vor Ort?
– Flexibilität bei Personal- und Finanzressourcen
(b) Welche gegenseitigen Unterstützungsprozesse sind nötig (zwischen Schulämtern – Jugendämtern –ggf. auch Schulverwaltungsämtern)?
– Informationsaustausch– Schlüsselpersonen als Verbindungsglieder zwischen Schulämtern und Jugendämtern
(c) Welche Kooperationsleistungen der Schulen und freien Träger werden gebraucht?
– Gemeinsame Formulierung von bzw. Konsensfindung bei Aufträgen und Zielen mit den Kindern, FFE, Eltern,Schule und oder/Institutionen
– Klärung von Verantwortlichkeiten– Informeller Austausch (z.B. Durchführung von gemeinsamen Festen, gegenseitige Einladung zu besonderen
Anlässen)– Formeller Austausch (täglich, regelmäßiger Informationsaustausch z.B. bei Fehlen eines Kindes), gemeinsam
abgestimmte Elternarbeit (eventuell Durchführung gemeinsamer Elterngespräche), gegenseitige Hospitatio-nen, Durchführung von gemeinsamen Aktionen, regelmäßige Foren zum Austausch über Einzelfälle und überden Einzelfall hinaus, Entwicklung von gemeinsamer Entwicklung von Erziehungs- und Förderplänen, Bereit-schaft zum Austausch in Krisensituationen
– Feste Ansprechpartner– Räumliche Nähe– Gestaltung von attraktiven Lebensräumen für Kinder auf dem Schulgelände– Sozialräumliche fallübergreifende Netzwerkarbeit
(d) Gibt es Fortbildungsbedarfe?
2006/2007 ist eine Fortbildungsreihe geplant für Lehrer/innen und Sozialpädagogen zu denu.g. Themen :– Die Fachdienste für Familien- und Erziehungshilfen (FFE) in Bonn stellen sich vor. Möglichkeiten und Grenzen in
der Zusammenarbeit mit Schulen.– Träger der stationären Heimerziehung in Bonn stellen sich vor. Kennenlernen der Einrichtungen vor Ort.
Beispiele für einzelfallbezogene und fallübergreifende Kooperation zwischen Heim und Schule werden vorge-stellt.
– Vernetzte Elternarbeit zwischen Elternhaus –Schule – Jugendamt – Jugendhilfeträger– Jungenarbeit an der Schule- Erfahrungen aus zwei Jahren JungenprojektIm Rahmen des geplanten Erziehungshilfetages am 17. November 2006 wird sich eine Arbeitsgruppe mit demStand der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe beschäftigen. Aktueller Fortbildungsbedarf wird erfragt.
(d) Gibt es Beratungsbedarf durch z.B. die Landesjugendämter?
Beratungsbedarf über die Evaluation solcher Projekte.
68
Praxisforum 4
Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule – Modellprojektzur Entwicklung kooperativer Strukturen in Leverkusen
Christian Stelljes, Projektverantwortlicher, Katholische Jugendwerke Leverkusen e.V.
Hans-Josef Nieder, Jugendhilfeplaner der Stadt Leverkusen
Bezeichnung des Gremiums:
Projektbegleitende Steuerungsgruppe, zusammengesetzt aus:– vier städtischen Vertretern aus den Fachbereichen Erziehungshilfe, Jugendförderung/Jugendsozialarbeit, Ju-
gendhilfeplanung und dem Leiter der „Städtischen Projektgruppe Offene Ganztagsschule im Primarbereich“– drei schulischen Vertretern aus Grund-, Haupt- und Förderschule– zwei Mitarbeitern der Katholischen Jugendwerke Leverkusen e.V.
Kurzbeschreibung:
Die Steuerungsgruppe wurde im November 2005 auf Initiative der Katholischen Jugendwerke hin ins Lebengerufen. Ziel war und ist es, Kooperationsstrukturen zwischen Jugendhilfe und Schule zu erfassen; bestehendekooperative Strukturen zu stärken und neue Kooperationsformen/-angebote zu entwickeln. In der Steuerungs-gruppe werden die einzelnen Projektschritte abgestimmt.
Kurzbewertung:
Bei allen Teilnehmern der Steuerungsgruppe besteht Interesse daran, neue kooperative Strukturen zuentwickeln – beziehungsweise bereits bestehende zu stärken. Zum derzeitigen Stand besteht Übereinkunftdarin, dass es bereits viele gut funktionierende Kooperationen zwischen Jugendhilfe und Schule gibt (eineBestandsaufnahme liegt vor). Aktuell wurde der Bedarf an einem übergeordneten Netzwerk (einer Schnittstelle)festgestellt. Der nächste Schritt wird sein, mit der Gruppe zu überlegen, wie und in welcher Form ein solchesNetzwerk geknüpft werden kann.
Kontakt
Christian Stelljes, Katholische Jugendwerke Leverkusen e.V., Goethestraße 11, 51379 LeverkusenTelefon 02171/490129, E-Mail: [email protected], Internet: www.kjw-lev.de
Hans-Josef Nieder, Jugendhilfeplaner, Goetheplatz 1-4, 51379 LeverkusenTelefon 02171/490129, E-Mail: [email protected]
69
Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule
„Modellprojekt zur Entwicklung kooperativer Strukturen in Leverkusen“
(1.8.05 bis voraussichtlich 31.7.07)
Projektträger: Kooperationspartner:Katholische Jugendwerke Leverkusen e.V. Stadt LeverkusenGoethestraße 11 Goetheplatz 1-451379 Leverkusen 51379 LeverkusenKontakt: Kontakt:
Christian Stelljes Hans-Josef Nieder
Tel.: 02171 – 490129 [email protected]
Ziele des Projektes
Erfassung bestehender Kooperationsstrukturen/ -angebote
Stärkung bestehender Kooperationsstrukturen/ -angebote
Entwicklung neuer nachhaltiger Kooperationsformen
70
Vorgehensweise:
1. Etablierung einer Steuerungsgruppe mit folgenden Teilnehmern:
4 städtische Vertreter
Erziehungshilfe,
Jugendförderung/Jugendsozialarbeit,
Jugendhilfeplanung
Leiter „Städtische Projektgruppe OGGS“
3 schulische Vertreter Grund-, Haupt, und Förderschule
2 Mitarbeiter Katholische Jugendwerke
Bereichsleitung
Projektverantwortlicher
2. Ergebnisse der Bestandsaufnahme zu Kooperationsstrukturen / -angeboten zwischen Jugendhilfe und Schule in Leverkusen:
Bestehende Kooperationsstrukturen:
Jugendhilfeplanung
AG JugendsozialarbeitSchulentwicklungsplanung (Beteiligung)
Sozialräumliche Gremien
12 Sozialraum AGs, in denen VertreterInnen unter-
schiedlicher Schulformen mitarbeiten
Dienste des FB Kinder und Jugend
Schulpsychologischer Dienst
RAA (Regionale Arbeitsstelle zu Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwanderfamilien)
Schulsozialarbeit (Partner: Förderschule, Hauptschule, Gesamtschule)
71
Bestehende Kooperationsangebote:
Schulkinderbetreuung
(noch) SiT und „Schule 8 – 1“
erzieherische & schulische Förderung (GGS Regenbogenschule, JH Lindenhof, Abteilung erzieherische Hilfen, Netzwerk)
IST – Intensivbeschulung erziehungsschwieriger Kinder (Kinderheim, Schulrätin, Abteilung erzieherische Hilfen)
OGS:
JHPL: Mitarbeit in der Projektgruppe und Leitung des Qualitätszirkels
freie Jugendhilfe als Träger der außerunterrichtlichen Angebote
Projekte in den Sozialräumen (u.a.)
Sozialtrainings
Mädchenprojekte (HS und Mädchentreff)
Schwangerschaftsprävention
Integrative Arbeit (FöS, GES, GGS und ToT)
3. Bisherige Ergebnisse
Durch die Bestandsaufnahme wurde deutlich, dass be-
reits viele Kooperationen zwischen Jugendhilfe und
Schule in Leverkusen bestehen
Standortbezogen sind diese Kooperationen gut
organisiert
Weitergehende BedarfeEs gibt in Leverkusen keine Stelle, an der die Entwick-
lungen im Bereich „Kooperation Jugendhilfe und
Schule“ gebündelt und systematisch im Blick gehalten
werden
Folglich wurde von allen Beteiligten der Bedarf an
einem übergeordneten Netzwerk (einer Schnittstelle)
festgestellt
72
4. Ausblick / Perspektive
Die Idee der Vernetzung soll in Zukunft weiter verfolgt
werden
Weil es sich bei der Schnittstellenidee um ein überge-
ordnetes Thema handelt, ist es notwendig schulische
Entscheidungsträger mit in die weiteren Planungen
einzubeziehen
Nächste Schritte werden sein:
die beiden Schulrätinnen und einen Vertreter der
„Schulleiterkonferenz RS, GES, GYM“ über den aktuellen
Stand der Entwicklungen zu informieren
Beide Schulrätinnen sowie den Vertreter der Schulleiter-
konferenz zum nächsten Treffen der Steuerungsgruppe
einzuladen
Diskussion über Bedarf und Ausgestaltung eines
Netzwerkes
73
Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt LeverkusenRegionalisierung und Sozialraumorientierung der LeverkusenerJugendhilfeZum besseren Verständnis der Ausgangsbedingungen für das vorgestellte Projekt wird auf den folgenden Foliendas Konzept der „Regionalisierung und Sozialraumorientierung der Leverkusener Jugendhilfe“ vorgestellt.
Leitgedanken
Motivation, Partizipation
und Mobilisierung lokaler Selbsthilfekräfte
Optimale Nutzung der
Ressourcen des
sozialen Raumes
Bereitstellung einer sozialen
Angebotsstruktur auf der
Grundlage von Kooperation,
der Bildung von Netzwerken
und einer
potenzialorientierten sowohl
fall- als auch feldbezogenen
Sichtweise
Zielentwicklung und
kontinuierliche
Zielüberprüfung der
Angebote der
Jugendhilfe
Regionen
IHitdorf
Rheindorf
II
Opladen
Berg. Neukirchen
Lützenkirchen
Quettingen
III
Steinbüchel
Schlebusch/
Waldsiedlung
Alkenrath
IV
Manfort
Wiesdorf
Bürrig/
Küppersteg
74
Sozialräume-Stadtteile-
Hitdorf
Opladen
Steinbüchel
LützenkirchenRheindorf
Berg.
Neukirchen
Quettingen
Schlebusch/
WaldsiedlungAlkenrath
ManfortWiesdorf
Bürrig/
Küppersteg
Kinder- und Jugendhilfeausschuss- Steuerung und Grundsatzfragen der Kinder u. Jugendhilfe -
Regionale kooperative GremienAbstimmung über und Koordination regionaler
Bedarfe und Mittel.
Gremien im Rahmen der
Regionalisierung/Sozialraumorientierung
der Leverkusener Jugendhilfe
SozialraumarbeitsgemeinschaftenEntwicklung und Abstimmung von
stadtteilbezogenen Bedarfen.
75
Besetzung und Anbindung der
regionalen kooperativen Gremien
KJHA
UnterausschussJugendhilfeplanung
Moderator/Geschäftsführer auf Zeit(MA Fr. Träger)
FB Kinder undJugend
SozialraumAGSozialraum
AG
AG 78Jugendsozial-
arbeit
AG 78Jugendarbeit
SozialraumAG
AG 78Tageseinrich-
tungen
AG 78 HzE
Stadt-jugend-
ring
Familienzentrum
Sozialraumarbeitsgemeinschaften(mögliche Besetzung)
Sozialraum-arbeitsgemein-
schaft
Tagesein-richtung(en)
Jugend-verband
Jugend-haus
Eltern-initiative
Kath.Kirchen-gemeinde Ev. Kirchen-
gemeinde
Polizei
Schulen
Bürger-initiative
Wohnungs-gesellschaft
Sport-verein(e)
Regionale Mitarbeiterdes Öffentl. Trägers*)
*)Organisation, Koordination,Moderation
Vertreter/in des regionalen
Famillienzentrums
76
Praxisbeispiel 5
Strukturen der Kooperation von Jugendhilfe und Schule inder Stadt Leichlingen
Dagmar Jankowiak, Amt für Jugend und Schule der Stadt Leichlingen
Kontakt
Dagmar Jankowiak, Amt für Jugend und Schule, Am Büscherhof 1, 42799 LeichlingenTelefon 02175/992246, E-Mail: [email protected]
Strukturen der Kooperation von Jugendhilfe und Schule in der Stadt
Leichlingen
77
Strukturen im Bereich „offene Ganz-tagsgrundschule im Primarbereich“
Bestand bis zum Schuljahr 2003/2004
Schulkinderhaus an der GGS Büscherhof
Schulkinderhaus an der GGS Uferstraße
Schulkinderbetreuung in Form von „13 plus“ und „Schule
von acht bis eins“ an der GGS Witzhelden
2 Hortgruppen in einer ev. Kindertagesstätte
2 Gruppen nach dem „SiT“ - Programm
Kommunale Vorraussetzungen und Strukturen
Die Stadt Leichlingen hat ca. 28.000 Einwohner
Im Juni 2005 wurden das Schulverwaltungsamt
und das Jugendamt zum Amt für Jugend und
Schule zusammengefasst
In Leichlingen gibt es fünf Grundschulen, eine
davon ist eine konfessionelle Grundschule ohne
festen Schulbezirk, sowie drei weiterführende
Schulen (städt. Gymnasium, städt. Realschule
und städt. Gemeinschaftshauptschule)
78
Strukturen im Bereich „offene Ganz-tagsgrundschule im Primarbereich“
derzeitiger StandOffene Ganztagsschule an der GGS Büscherhof mit 100 Plätzen
Offene Ganztagsschule an der GGS Uferstraße mit 75 Plätzen und 50 Plätzen im Rahmen von „Schule von acht bis eins“
Offene Ganztagsschule an der KGS Kirchstraße mit 50 Plätzen und 50 Plätzen im Rahmen von „Schule von acht bis eins“
50 Plätze im Rahmen von „Schule von acht bis eins“ an der GGS Bennert
Eine „SiT“-Gruppe
Strukturen im Bereich „offene Ganz-tagsgrundschule im Primarbereich“
PlanungSchuljahr 2006/2007
Beginn der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich an der GGS Bennert mit 25 Plätzen und 25 Plätzen im Rahmen von „Schule von acht bis eins“
• Schuljahr 2007/2008Beginn der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich an der GGS Witzhelden mit 50 Plätzen und 25 Plätzen im Rahmen von „Schule von acht bis eins“
Besonderheit: Die OGS wird konzeptionell und räumlich in enger Kooperation mit einer K.O.T. arbeiten
Mit Einrichtung der fünften OGS geht die Verwaltung davon aus, dass mehr als 38 % aller Leichlinger Grundschüler und Grundschulerinnen ein Betreuungsplatz im Bereich OGS oder „Schule von acht bis eins“ zur Verfügung gestellt werden kann.
79
Strukturen im Bereich „offene Ganz-tagsgrundschule im Primarbereich“
Die Planung im Bereich OGS erfolgte unter Federführung des Jugendamtes in Abstimmung mit den Jugendhilfeträgern und den Schulleiterinnen und Schulleitern
Den Anstoß zur Erweiterung der Schulkinderbetreuung erhielt das Jugendamt von den Trägern der Schulkinderhäuser (Jugendhilfeträgern) und den jeweiligen Schulleiterinnen bzw. Schulleitern
Strukturen im Bereich „offene Ganz-tagsgrundschule im Primarbereich
Die Planungsergebnisse wurden sowohl im Ausschuss für Schule und Sport als auch im Jugendhilfeausschuss diskutiert. Einzelne Sitzungen fanden als gemeinsame Sitzungen beider Ausschüsse statt.
Derzeit erarbeiten Schulleitungen, Träger der außerunterrichtlichen Angebote und das Amt für Jugend und Schule gemeinsam kommunal verbindliche Qualitätsstandards für den Bereich OGS (Qualitätszirkel).
80
Strukturen im Bereich „Offene Kinder- und Jugendarbeit“
Die Stadt Leichlingen ist Träger eines Kinder-und Jugendzentrums, dessen Stellenplan 2 Hauptamtlerstellen beinhaltet.
Angegliedert an das städtische Kinder- und Jugendzentrum ist das Arbeitsfeld der auf-suchenden Jugendarbeit („Streetworker“ mit 19,25 Std. / Woche).
Strukturen im Bereich „Offene Kinder- und Jugendarbeit“
Die evangelische Kirchengemeinde Leichlingen – Witzhelden ist Träger einer „kleinen offenen Tür“ (KOT), die von 2 teilzeitbeschäftigten Kräften betreut wird.
Die evangelische Kirchengemeinde Leichlingen betreibt eine Jugendeinrichtung, die an 2 Tagen in der Woche für ca. 7 Stunden geöffnet ist.
Bei der Stadt Leichlingen ist außerdem ein Schulsozialarbeiter (19,25 Std. / Woche) angestellt.
81
Strukturen im Bereich „Offene Kinder- und Jugendarbeit“
Präventionskonzept „Sucht“Der Anstoß zur Entwicklung eines solchen Konzeptes kam aus dem politischen Raum (Auftrag des JHA und des Ausschusses für Schule und Sport)
Das Konzept wurde gemeinsam von Beratungslehrern, Kommissariat Vorbeugung der Kreispolizeibehörde im RBK, Präventionsfachkräften (Kommunal und freier Träger) und dem Schulsozialarbeiter erarbeitet
Verbindliches Präventionskonzept an allen weiterführenden Schulen in Leichlingen
Strukturen im Bereich „Offene Kinder- und Jugendarbeit“
An der Konzeptentwicklung waren beratend beteiligt: die jeweiligen Schulleitungen und Schulpflegschaftsvorsitzenden,
die Verwaltung des Amtes für Jugend und Schule sowie
die Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Sport und des Jugendhilfeausschusses
82
Strukturen im Bereich „Offene Kinder- und Jugendarbeit“
Arbeitskreis „FAKT“
Mitglieder des Arbeitskreises sind alle Träger / Institutionen,
die Maßnahmen und Angebote im Bereich „Übergang
Schule – Beruf“ vorhalten, Schulleiter der weiterführenden
Schulen, der Schulsozialarbeiter und die Fachkraft des
kommunalen Jugendamtes
Ziel ist eine bessere Abstimmung und Verzahnung der
einzelnen Angebote
Ergebnis: Einrichtung einer „Clearingstelle“, die z T. aus
Mitteln der Arbeitsverwaltung finanziert wird.
Strukturen im Bereich „Offene Kinder- und Jugendarbeit“
Schulkinderbetreuung an der GHS LeichlingenFinanzierung der Schulkinderbetreuung aus Mitteln der Jugendhilfe (Landesjugendplan Pos. II., kommunale Mittel aus dem Bereich Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe) und der Schule (13plus, Silentium)
Aufeinander abgestimmte und verzahnte Betreuungsangebote, die sich am jeweiligen Förder- und Betreuungsbedarf des Kindes orientieren
Koordinierung und Vernetzung der Angebote durch das Amt für Jugend und Schule
83
Strukturen im Bereich „Offene Kinder- und Jugendarbeit“
Regelmäßige Reflexions- und Planungsgespräche
zwischen einzelnen Trägern, der Schulleitung, dem
Schulsozialarbeiter und der kommunalen Fachberaterin
„Jugendarbeit“
Die Entwicklung des Konzeptes Gebundene Ganz-
tagshauptschule erfolgt in Abstimmung mit dem Jugendamt
Resümee
Der § 7 KJFöG entspricht den Erfordernissen
der Praxis und bietet nunmehr die gesetzliche
Grundlage für ein ganzheitliches
Bildungsverständnis von Kindern und
Jugendlichen
Die Umsetzung des gemeinsamen Bildungs-
auftrages hängt wesentlich damit zusammen, in
wie weit die Planung und Konzeptentwicklung
träger- und professionsübergreifend erfolgen
konnte.
84
Ausblick
Entwicklung eines gemeinsamen „Wort-schatzes“, damit Kommunikation kein Stolper-stein bei der Erarbeitung von ganzheitlichen Konzepten mehr ist.
Weiterentwicklung eines Datenpools, der die Datenbasis für eine Planung bietet, die sowohl jugendhilfe- als auch schulentwicklungs-planerische Gesichtspunkte berücksichtigt. Das Ziel ist dabei eine „Bildungsplanung“, die sich an den Bedürfnissen und Belangen von Kindern und deren Eltern orientiert.