Date post: | 06-Apr-2015 |
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Die Insolvenz meines Geschäftspartners:
Forderungsausfall
und Forderungsverfolgung
24. Oktober 2014
SCHULZ TEGTMEYER SOZIEN RECHTSANWÄLTE NOTARE FACHANWÄLTE
© 2014 Schulz Tegtmeyer Sozien, Zweigertstraße 28-30, 45130 EssenTelefon: 0201 / 82777-0, Fax: 0201 / 82777-99
www.st-sozien.de
Agenda:
•Überblick über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens
•Insolvenzanfechtung
•Praktische Tipps für ausgesuchte Einzelfälle in der Insolvenz Ihres Vertragspartners
Agenda:
•Überblick über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens
•Insolvenzanfechtung
•Praktische Tipps für ausgesuchte Einzelfälle in der Insolvenz Ihres Vertragspartners
Zu meiner Person:
Rolf Otto Neukirchen
• Jahrgang 1956
• Rechtsanwalt seit 1983
• Fachanwalt für Arbeitsrecht
• Fachanwalt für Insolvenzrecht
seit 1987 zum Insolvenzverwalter von Gerichten bestellt
• Stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses für Insolvenzrecht der
RAK Hamm
• Mitglied im Arbeitskreis der Insolvenzverwalter Deutschland e.V. und in
InsolEurope
Regelungen der Insolvenzordnung (InsO):
begrenzter begrenzter HaftungsfondsHaftungsfonds
Geschäftsführer, Geschäftsführer, Vorstand, Vorstand,
Geschäftsführer der Geschäftsführer der KomplementärinKomplementärin
3 Wochen 10 %
Zweistufige Überschuldungstheorie:
Rechnerische Überschuldung und
fehlende positive Prognose
s. Anlage 1
s. Anlage 2
s. Anlag
e 3
InsolvenzeröffnungInsolvenzeröffnung
Frist zur Anmeldung der Frist zur Anmeldung der Insolvenzforderungen!Insolvenzforderungen!
Verwalter bestelltVerwalter bestellt
Gläubiger
Gläubiger
Gläubiger
Gläubiger
Gläubiger
Gläubiger
Schuldner Achtung! Keine Frist für Klage auf Feststellung. Aber: ab Bekanntmachung Verteilungsverzeichnis Frist 2 Wochen!!!!
ESUG(Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen)
ESUG Stärkung der Eigenverwaltung !
Falls Anordnung der Eigenverwaltung: Bestellung eines vorläufigen Sachverwalters
(statt vorläufigen Insolvenzverwalter) mit Aufsichtsfunktion
Agenda:
•Überblick über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens
•Insolvenzanfechtung
•Praktische Tipps für ausgesuchte Einzelfälle in der Insolvenz Ihres Vertragspartners
Zu meiner Person:
Markus van Marwyk
• Jahrgang 1979
• seit 2014 Rechtsanwalt bei s | t | s in Essen
• Schwerpunkte:
Insolvenzrecht (Anfechtungen), Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht
Was tun, wenn ein Insolvenzverwalter Ihnen gegenüber einen Anspruch geltend macht?
1. Nichts überstürzen!
2. Wer ist Verfahrensschuldner?
3. Was trägt der Insolvenz- verwalter vor?
Wichtige Tatbestände in der Insolvenzordnung (=InsO):
§ 130 InsO
• Kongruente Deckunga) Rechtshandlungb) Zahlungsunfähigkeitc) Kenntnis des Anfechtungsgegners
von der Zahlungsunfähigkeitd) Frist: 3 Monate vor
Antragstellung
ForderungsrückstandForderungsrückstand(Sozialversicherungsträger)(Sozialversicherungsträger)
Indizien für Zahlungseinstellung:Indizien für Zahlungseinstellung:
Mahnungen, Mahnungen, VerzugszinsenVerzugszinsen
Zwangsvollstreckungs-Zwangsvollstreckungs-maßnahmenmaßnahmen
RatenzahlungenRatenzahlungen
Offene Posten bei Offene Posten bei VerfahrenseröffnungVerfahrenseröffnung
Zurückgegebene Zurückgegebene Lastschriften, geplatzte Lastschriften, geplatzte
SchecksSchecks
Erklärungen des SchuldnersErklärungen des Schuldners
„„Unregelmäßigkeiten“Unregelmäßigkeiten“
§§ 130, 131 InsO§§ 130, 131 InsO
Trotz Trotz Zahlungseinstellung Zahlungseinstellung
keine keine ZahlungsunfähigkeitZahlungsunfähigkeit
LiquiditätsbilanzLiquiditätsbilanz
(Beweislast!)(Beweislast!)
„„Unregelmäßigkeiten“Unregelmäßigkeiten“
§§ 133 InsO§§ 133 InsO
Trotz Trotz Zahlungseinstellung Zahlungseinstellung
keine keine ZahlungsunfähigkeitZahlungsunfähigkeit
Trotz Trotz ZahlungsunfähigkeitZahlungsunfähigkeit
kein kein BenachteiligungsvorsatzBenachteiligungsvorsatz
LiquiditätsbilanzLiquiditätsbilanz
(Beweislast!)(Beweislast!)
Bargeschäftsähnliche LageBargeschäftsähnliche LageSanierungsbemühungenSanierungsbemühungen
Taktisches Verhalten nach Aufforderung:
1. Nachweise anfordern
2. Keinesfalls kategorisch Zahlung verweigern (§ 286 BGB!)
(3. Vergleichsbereitschaft zeigen)
Taktisches Verhalten vor Aufforderung – Wie beuge ich § 133 InsO vor?
1. „Tödliche Indizienkette“ vermeiden „Kein Erbarmen“
2. „Harte Indizien“ vermeiden Lastschriftverfahren beenden
3. „Bargeschäfte herstellen“
Agenda:
•Überblick über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens
•Insolvenzanfechtung
•Praktische Tipps für ausgesuchte Einzelfälle in der Insolvenz Ihres Vertragspartners
Der Werkvertrag in der Insolvenz
§ 631 BGB - Erfüllung?
Unternehmer:Unternehmer:
Vertragsgemäße, fehlerfreie Vertragsgemäße, fehlerfreie und abnahmereife und abnahmereife
Herstellung des Werkes Herstellung des Werkes
Besteller:Besteller:
Zahlung des Werklohns, Zahlung des Werklohns, Abnahme des WerkesAbnahme des Werkes
Der Werkvertrag in der Insolvenz
Und bei Insolvenz während der Vertragserfüllung?
Grundsätzlich Nichterfüllungseinrede § 320 BGBGrundsätzlich Nichterfüllungseinrede § 320 BGB
§ 103 Abs. 1 InsO § 103 Abs. 1 InsO Wahlrecht des Insolvenzverwalters: Wahlrecht des Insolvenzverwalters:
Gegenseitiger Vertrag – beiderseitige unvollständige ErfüllungGegenseitiger Vertrag – beiderseitige unvollständige Erfüllung
Was passiert bei Erfüllungswahl durch den Insolvenzverwalter?
a.) Vollständige Nichtdurchführunga.) Vollständige Nichtdurchführung Vertragsdurchführung, Masseverbindlichkeiten (Vollständige Befriedigung)Vertragsdurchführung, Masseverbindlichkeiten (Vollständige Befriedigung)
b.) Teilweise Nichtdurchführungb.) Teilweise Nichtdurchführung Durchführung des ausstehenden VertragsteilsDurchführung des ausstehenden Vertragsteils
Problem:Vergütungsanspruch? „Spaltung des Vertrages“
Teilweise Insolvenzforderung / ab Verfahrenseröffnung Masseverbindlichkeit
Die Insolvenz im Bauvertrag:
•Bauherr beauftragt Werkunternehmer mit Durchführung eines Bauvorhabens •Werkunternehmer fällt in die Insolvenz, nachdem dieser den Rohbau fertig gestellt hat •Der Insolvenzverwalter des Werkunternehmers entscheidet sich gegen die Erfüllung des Vertrages,•Bauherr meldet Schadensersatz wegen Nichterfüllung zur Insolvenztabelle an
Folge?
Die Insolvenz im Bauvertrag (s. 2):
Werkvertrag besteht grundsätzlich fort für die Dauer des Insolvenzverfahrens Hemmung der Durchsetzbarkeit durch die Forderungsanmeldung erlöschen die ErfüllungsansprücheUmgestaltung des Vertragsverhältnisses, weil nicht länger Erfüllung verlangt wird
Abrechnungsverhältnis
Besonderheiten beim Bauträgervertrag, s. § 106 InsO:
3.1. 3.2. 3.3. 3.4.
25.2.
Januar Februar März April
§ 112 InsO Kündigungssperre:
§ 50 InsO:
12 Monate vor Insolvenzeröffnung
„Verfrühungsschaden“ ist nicht gesichert
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Zweigertstraße 28-30 Claubergstraße 1 Speestraße 32
45130 Essen 47051 Duisburg 40885 Ratingen
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