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Die IG Metall
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Aufgaben und Ziele der IG Metall
gemäß Satzung §2• Förderung der wirtschaftlichen,
sozialen, beruflichen und kulturellen Interessen der Mitglieder
• Wahrung der Unabhängigkeit gegenüber Regierungen, Verwaltungen, Unternehmen, Konfessionen, Parteien
• Ausbau und Sicherung des sozialen Rechtstaates
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Grundprinzipien der IG Metall
• Einheitsgewerkschaft• Industriegewerkschaft• Politische und finanzielle Unabhängigkeit• Freiwillige Mitgliedschaft• Demokratische Struktur
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Die Organisationsbereiche der IG Metall
nach §1 der Satzung der IG Metall • Metallindustrie• Metallgewinnung, eisen- und stahlerzeugende
Industrien• Handwerks- und Dienstleistungszweige der
Metallindustrie und Metallgewinnung• Textil- und Bekleidungswirtschaft und
anverwandte Wirtschaftszweige• Holzbe- und verarbeitung,
Kunststoffverarbeitung
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Mitgliedschaft
• Ist freiwillig• Mitglied werden können Arbeiter und
Angestellte aus Betrieben des Organisationsbereiches der IG Metall
• Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1% des monatlichen Bruttoverdienstes
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Mitgliederstand der IG MetallDaten vom Juli 2001
Gesamt 2.706.161
Vollbeitragszahler 1.735.064 64%Arbeitslose 309.497 11%Rentner/Vorruhestand 582.968 22%Ausl. Arbeitnehmer 272.138 10%Jugendliche (< 26 J.) 186.068 7%Arbeiter 2.409.069 89%Angestellte 297.092 11%Männer 2.196.732 81%Frauen 509.429 19%
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Mitglieder: Angestellte und Arbeiter
Angestellte11%
Arbeiter89%
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Mitglieder: Frauen und Männer
Frauen19%
Männer81%
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Mitglieder: Jugendliche
Sonstige93%
Jugend-liche7%
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Mitglieder: Ausländische Arbeitnehmer
Deutsche90%
Ausländer10%
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Mitglieder: Vollbeitragszahler
Vollbeitrags-zahler64%
andere36%
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Entwicklung der Mitgliederzahlen
1994 – 2000 (in Millionen)
2,4
2,5
2,6
2,7
2,8
2,9
3,0
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000
Beitritt der GTB Beitritt der GHK
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Direkte Leistungen der IG Metall
• Unterstützung bei Streik und Aussperrung• Unterstützung in Notlagen• Rechtsschutz bei arbeits- und
sozialrechtlichen Streitigkeiten• Freizeit-Unfallversicherung• Zeitschrift „metall“• Info-Broschüren zu gewerkschaftlichen
Themen• Seminare und Schulungen
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Wohin fließen die Beiträge?Ausgaben der IG Metall 2000
Direkte Leistungen an Mitglieder
8%
Streik-rückstellungen
14%
Vorstand18%
DGB-Rechtsschutz5%
Bildungsarbeit7%
Beiträge DGB und internat.
Organisationen7%
"metall" und "direkt"
3%
Verwaltungsstellen33%
Bezirke5%
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Die organisatorische Gliederung der IG Metall
Kontro llausschuss
19Verwaltungs-
ste llen
BezirkH am burg
20Verwaltungs-
ste llen
BezirkH annover
12Verwaltungs-
ste llen
BezirkBerlin
46Verwaltungs-
ste llen
BezirkD üsseldorf
27Verwaltungs-
ste llen
BezirkFrankfurt
28Verwaltungs-
ste llen
BezirkStuttgart
21Verwaltungs-
ste llen
BezirkM ünchen
Vorstand
Beirat
G ew erkschaftstag
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Die Bezirke der IG Metallund ihre Mitgliederzahlen
(Daten vom Juli 2001)
• Nordrhein-Westfalen 691.318• Baden-Württemberg 492.810• Frankfurt/Main 381.683• Bayern 387.886• Hannover 307.865• Berlin/Brandenb./Sachsen 231.220• Küste 213.379------------------------------------------------------• Gesamt 2.706.161MünchenStuttgart
Düsseldorf
Hamburg
Berlin
Frankfurt
Hannover
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Gewerkschaftstaghöchstes beschlussfassendes Organ, tagt alle 4 Jahre
Beirat Kontrollausschuss
Delegiertenversammlung
die Mitglieder wählen
OrtsvorstandErster- u. zweiter Bevollmächtigter, Kassierer, mind. 6 Beisitzer
BezirksleitungBezirksleiter
BezirkskonferenzBezirkskommission Tarifkommission
Vorstand:-10 geschäftsführende und
-31 ehrenamtliche Vorstandsmitglieder
wählt
wähl
twählt
wähltwählt
setzt ein
ents
ende
t Ve
rtret
erkontrolliert
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Der Gewerkschaftstag
• Ist das höchste beschlussfassende Organ der IG Metall
• Tagt alle vier Jahre• Besteht aus 1 Delegierten je 5000
Mitglieder, die in geheimer Wahl in den Delegiertenversammlungen bestimmt werden
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Aufgaben des Gewerkschaftstages
• Entgegennahme und Beschlussfassung bzw. Entlastung der Berichte des Vorstandes und des Kontrollausschusses
• Bestätigung des Rechnungsabschlusses der Kasse
• Stellungnahme zur gewerkschaftspolitischen Lage und künftigen Aufgaben
• Beschlussfassung über die Satzung• Wahl des Vorstandes und des Kontroll-
ausschusses
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Der Vorstand der IG Metall
• Besteht aus 10 hauptamtlichen und 31 ehrenamtlichen Mitgliedern
• Wird auf jedem Gewerkschaftstag gewählt• Vertritt die IG Metall nach aussen und innen• Überwacht und führt Beschlüsse des
Gewerkschaftstages durch• Entscheidet über Tarifkündigungen,
Urabstimmungen und Arbeitseinstellungen
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Der Beirat• Ist das höchste beschlussfassende
Organ zwischen den Gewerkschafts-tagen
• Tagt mindestens dreimal im Jahr• Besteht aus 1 Mitglied je 30.000
Mitglieder sowie den Vorstands-mitgliedern
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Der Kontrollausschuss• Bezirke schlagen Mitglieder vor • Wird auf jedem Gewerkschaftstag neu gewählt (7
Mitglieder)• Mitglieder dürfen keine weiteren Funktionen in
der IG Metall ausüben• Achtet auf Einhaltung und Durchführung der
Beschlüsse des Gewerkschaftstages und des Beirats und nimmt Beschwerden entgegen
• Prüft Revisionsberichte und nimmt Revisionen vor• Erstattet dem Beirat einmal jährlich Bericht
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Die Bezirksleitung• Besteht aus dem Bezirksleiter, der Bezirks-
kommission und den Bezirkssekretären• Der Vorstand stellt den Bezirksleiter und die
Sekretäre ein• Leitet den Bezirk nach Weisung des
Vorstandes• Führt Tarifverhandlungen durch• Nimmt in den Verwaltungsstellen Revisionen
vor
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Die Bezirkskonferenz• Tagt einmal jährlich• Nimmt Geschäftsbericht der Bezirksleitung
entgegen• Befasst sich mit tariflichen, organisatorischen
und gewerkschaftspolitischen Fragen des Bezirks
• Besteht aus Delegierten der Verwaltungs-stellen sowie Bezirksleiter, Bezirkssekretären, den Mitgliedern der Bezirksausschüsse und den Beiratsmitgliedern
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Die Bezirkskommission
• Wird auf der Bezirkskonferenz gewählt (5 Mitglieder)
• Berät den Bezirksleiter und die Sekretäre
• Prüft die Bezirkskasse• Nimmt Beschwerden entgegen und
erstattet dem Vorstand darüber Bericht
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Die Tarifkommission• Wird auf örtlicher Ebene gewählt und von der
Bezirkskonferenz bestätigt• Besteht aus Mitgliedern der vom Geltungs-
bereich eines Tarifvertrages erfassten Betriebe und den Vertretern der Verwaltungs-stellen
• Berät über alle tarifpolitisch anstehenden Fragen (Kündigung von Tarifverträgen, Aufstellung von Tarifforderungen, Annehmen eines Verhandlungsergebnisses, Beantragung eines Streiks)
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Der Ortsvorstand• Leitet die Verwaltungsstelle• Wird alle vier Jahre von der Delegierten-
versammlung in geheimer Abstimmung gewählt und vom Vorstand bestätigt
• Unterstützt die gewerkschaftliche Arbeit in den Betrieben
• Berät die Mitglieder• Bildet in den Betrieben Vertrauenskörper• Bildet Ausschüsse und Arbeitskreise
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Die Delegiertenversammlung• Ist das beschlussfassende Organ der
Verwaltungsstelle• Wählt den Ortsvorstand in geheimer
Abstimmung• Tagt mindestens viermal im Jahr• Nimmt Geschäfts- und Kassenberichte
entgegen und entlastet Ortsvorstand• Trifft alle endgültigen Entscheidungen über
Gewerkschaftsangelegenheiten der Verwaltungsstelle
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Delegiertenversammlungwählt Mitglieder
Des Ortsvorstandes Ausschüsse Arbeits-
kreise Vertrauensleute
Vorsitzendeder Vertrauens-
körper
Vertrauensleute-ausschuss
Ortsvorstand:Verantwortlich
für Bildung der Ausschüsseund Arbeitskreise
-1. Bevollmächtigter-2. Bevollmächtigter
-Kassierer
Erweiterte OrtsverwaltungMitglieder d. Ortsverwaltung,
Sekretäre,Verwaltungspersonal,
weitere Mitglieder
Mitglieder im Bereich einer Verwaltungsstelle wählen Delegiertenversammlug, Ausschüsse, beteiligen sich an den Arbeitskreisen
Struktur einer Verwaltungsstelle
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„Gewaltenteilung“
„Exekutive“ „Legislative“ „Judikative“
Vorstand Gewerkschafts-tag / Beirat
Kontroll-ausschuss
Bezirksleitung Bezirks-konferenz
Bezirks-kommission
Ortsvorstand Delegierten-versammlung