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Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen in … · 2017-12-07 · Das Berufliche...

Date post: 01-Aug-2020
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Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen Informationen für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2018 in die gymnasiale Oberstufe eintreten
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Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen InformationenfürSchülerinnenundSchüler,dieimJahr2018

indiegymnasialeOberstufeeintreten

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Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Die gymnasiale Oberstufe 4WasistdiegymnasialeOberstufe? 4 WelcheFächerwerdenangeboten? 5WieistderUnterrichtorganisiert? 6WerkanndiegymnasialeOberstufebesuchen? 6Werinformiertundberät? 6 WelcheAbschlüsseundBerechtigungensinderreichbar? 7

Die Planung der Schullaufbahn 8IndividuelleSchullaufbahn 8VorgabenfürdieFächerbelegung 8Einführungsphase 9Qualifikationsphase 10Schullaufbahnbeispiele 11

Leistungsnachweise und Leistungsbewertung 14Klausuren 14SonstigeMitarbeit 15Facharbeit 15BesondereLernleistung 15Projektkurs 16Benotungssystem 16

Versetzung und Wiederholung 17VersetzungindieQualifikationsphase 17 WiederholunginderQualifikationsphase 18 WiederholungderAbiturprüfung 18

Gesamtqualifikation 18BlockI:ZulassungzurAbiturprüfung 19 BlockII:Abiturprüfung 20

Latinum/Graecum/Hebraicum 22

Exkurs: Das Berufliche Gymnasium 24

Weitere Informationen 25

Planungsbogen für die Schullaufbahn 26

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VorwortLiebe Schülerinnen und Schüler,

mit dem Wechsel in die gymnasiale Oberstufe stehen Sie vor einem wichtigen Schritt in Ihrer Schullaufbahn. Sie treten in einen Bildungsabschnitt ein, in dem Sie stärker als bisher eigene fachliche Schwerpunkte setzen und Ihre sozialen und kognitiven Kompetenzen erweitern.

Im Verlauf der gymnasialen Oberstufe wird der Unterricht zunehmend anspruchs-voller. Neue Lernmethoden und -verfahren fördern ein wissenschaftsorientiertes Denken und Arbeiten und bereiten auf ein Studium oder eine Berufsausbildung vor. Gleichzeitig werden in allen fachlichen Bereichen grundlegende Kompetenzen vermittelt, die auf eine aktive und verantwortliche Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben abzielen. Praxisorientierte Phasen des Lernens, zum Beispiel im Rahmen von Projektarbeit, ermöglichen Ihnen das Erkennen und Erproben komplexer Zu-sammenhänge. Auch wird die Arbeit in der gymnasialen Oberstufe Ihre Fähigkeit stärken, mit anderen Menschen zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten.

Diese Broschüre bietet einen ersten Überblick über die gymnasiale Oberstufe, zum Beispiel über Organisation, Fächerwahl und Abitur. Bei der Planung Ihrer in-dividuellen Schullaufbahn geht es vor allem darum, dass Sie Ihr Leistungspoten-tial unter Beachtung der Pfl ichtbedingungen und der schulischen Angebote opti-mal entwickeln. Von zentraler Bedeutung ist dabei das Gespräch mit den Bera-tungslehrerinnen und -lehrern und den Oberstufenkoordinatorinnen und -koor-dinatoren, die Ihre Laufbahnwünsche vor dem Hintergrund Ihrer bisherigen Bele-gungen überprüfen und mit der Ausbildungs- und Prüfungsordnung abgleichen. Für fachspezifi sche Beratungen stehen Ihnen die Fachlehrerinnen und -lehrer zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche und spannende Zeit in der gymnasialen Oberstufe.

Yvonne GebauerMinisterin für Schule und Bildungdes Landes Nordrhein-Westfalen

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Was ist die gymnasiale Oberstufe?

DiegymnasialeOberstufesetztdieBildungs-undErzie-hungsarbeitderSekundarstufeIfortunderweitertsie.SieschließtmitderAbiturprüfungabundführtzurZuer-kennungderAllgemeinenHochschulreife.

SiedauertdreiJahreundgliedertsichindieEinführungs-undQualifikationsphase.InderEinführungsphasewer-dendieSchülerinnenundSchülermitdeninhaltlichenundmethodischenAnforderungendergymnasialenOber-stufevertrautgemacht.DieQualifikationsphasebautda-raufaufundbereitetsystematischaufdieAbiturprüfungvor.DieLeistungenderQualifikationsphasegehenindieAbiturnoteein.DieAbiturprüfungfindetamEndedeszweitenJahresderQualifikationsphasestatt.

DerbisherigeKlassenverbandwirddurcheinKurssystemersetzt.FormenselbstständigenArbeitensundLernensgewinnenmehrundmehranBedeutung.Durcheinaus-gewogenesVerhältnisvonverbindlichzubelegenden

Die gymnasiale Oberstufe

Die gymnasiale Oberstufe

Abiturzeugnis Ergebnisse aus Block I und Block II

Versetzung

Einführungsphase

Abiturprüfung (Block II)

Zulassung zur Abiturprüfung

Leistungsergebnisse (Block I)1. Jahr der Qualifikationsphase

2. Jahr der Qualifikationsphase

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FächernundindividuellenSchwerpunktsetzungenwer-deneineguteAllgemeinbildungunddieallgemeineStu-dierfähigkeitsichergestellt.

Dauer

DerBesuchdergymnasialenOberstufedauertinderRe-geldrei,wenigstenszweiundhöchstensvierJahre.WerinnerhalbderVierjahresfristdieZulassungzurAbitur-prüfungnichtmehrerlangenkann,mussdiegymnasialeOberstufeverlassen.DerZeitraumeineseingeschobe-nenAuslandsaufenthaltswirdnichtaufdieHöchstver-weildauerangerechnet.DieHöchstverweildauervonvierJahrenkannüberschrittenwerden,umeinenichtbestan-deneAbiturprüfungzuwiederholen.

Auslandsaufenthalt

ÜberAuslandsaufenthalteentscheidetdieSchuleaufAntragderEltern.EinAuslandsaufenthaltfindetinderRegelinderEinführungsphasestatt.BeientsprechendgutenLeistungenamEndederSekundarstufeIkönnenSchülerinnenundSchülernachderRückkehrdirektindieQualifikationsphaseeinsteigen.IndiesemFallwirddasimAuslandverbrachteJahraufdieVerweildauerindergymnasialenOberstufeangerechnet,dieZuerken-nungdesMittlerenSchulabschlusses(Fachoberschul-reife)erfolgtindiesemFallimgymnasialenBildungsgangerstnacherfolgreichemDurchgangdurchdasersteJahrderQualifikationsphase.

EinAuslandsjahrkannauchnochzwischenderEinfüh-rungsphaseunddemBeginnderQualifikationsphase

eingeschobenwerden.DaseingeschobeneJahrwirdindiesemFallnichtaufdieVerweildauerangerechnet.NachRückkehrwirddieSchullaufbahnimerstenJahrderQualifikationsphasefortgesetzt.DaszweiteJahrderQualifikationsphasekannnichtfüreinenAuslandsaufent-haltunterbrochenwerden.

WeitereInformationenenthältdas„MerkblattzumAuslandsaufenthalt“unterwww.schulministerium.nrw.de

Welche Fächer werden angeboten?

DieUnterrichtsfächerindergymnasialenOberstufesindfolgendendreiAufgabenfeldernzugeordnet:

n demsprachlich-literarisch-künstlerischenn demgesellschaftswissenschaftlichenn demmathematisch-naturwissenschaftlich-tech-

nischen.

DieFächerReligionslehreundSportgehörenkeinemAufgabenfeldan.

ZurSicherungeinergemeinsamenGrundbildungmussinallenindividuellenSchullaufbahnenderSchülerinnenundSchülerjedesAufgabenfelddurchgängigbiszurAbi-turprüfungrepräsentiertsein.KeinAufgabenfeldkannabgewähltoderzugunsteneinesanderenausgetauschtwerden.

Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer

I. Das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld

Deutsch Französisch Italienisch JapanischMusik Russisch Lateinisch ChinesischKunst Spanisch Griechisch TürkischEnglisch Niederländisch Hebräisch Neugriechisch Portugiesisch

II. Das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld

Geschichte Sozialwissenschaften RechtGeographie Philosophie Erziehungswissenschaft Psychologie

III. Das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld

Mathematik Physik Informatik Chemie Technik Biologie Ernährungslehre

Religionslehre

Sport

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DieSchulenplanenihrFächerangebotunterBerücksich-tigungderallgemeinenBelegungsbedingungenfürdiegymnasialeOberstufe,wobeidasAngebotauchvondenspezifischenschulischenGegebenheitenabhängt.EinAnspruchaufeinbestimmtesFächerangebotoderdieEinrichtungeinesbestimmtenKursesbestehtnicht.DieSchulenkönnenihrAngebotdurchdieKooperationmitbenachbartenSchulenerweitern.

DarüberhinauswerdenVertiefungsfächerundProjekt-kurseangeboten,diedasFächer-undKursspektrumerweitern.ÜberdaskonkreteAngebotentscheidendieSchulen.

Vertiefungsfächer

n VertiefungsunterrichtwirdinsbesondereinDeutsch,MathematikunddenFremdsprachenangebotenunddientderIntensivierungderindividuellenFörderung.

n DerUnterrichtsetztandemindividuellenLeistungs-standderSchülerinnenundSchüleranundfördertsieaufallenLeistungsniveaus.ZielistdieIntegrationvonindividuellenLernzeitenindenUnterrichtdergymna-sialenOberstufe.

n VertiefungsfächerwerdenzweistündigunterrichtetundkönnenimhalbjährigenWechselbelegtwerden.

n InderEinführungsphasekönnenjeHalbjahrbiszuzweiVertiefungsfächergewähltwerden;indenzweiJahrenderQualifikationsphaseisteineBelegungvoninsgesamtzweiHalbjahreskursenmöglich.

n SchülerinnenundSchülererhalteningeeigneterFormimVerlaufdesVertiefungsunterrichtsRückmeldungenüberdenjeweilserreichtenindividuellenLernfort-schritt.

n VertiefungsunterrichtwirdzwaraufdieverpflichtendzubelegendeWochenstundenzahlangerechnet,kannjedochnichtimRahmenderGesamtqualifikationindieAbiturnoteeinfließen.

Projektkurse

n ProjektkursewerdeninderQualifikationsphasezurfreienWahlangeboten.Siesindzwei-oderdreistündigundmüsseninzweiaufeinanderfolgendenHalbjahrenbelegtwerden.

n SiesindinihremfachlichenSchwerpunktandieinderQualifikationsphaseunterrichtetenFächer(Referenz-fächer)angebunden.

n DieAbschlussnoteumfasstdieLeistungeninbeidenHalb-jahrenundfließtbeiderBerechnungderGesamtquali-fikationindoppelterWertungindieAbiturnoteein.DieEinbringungnureinesHalbjahresistnichtmöglich.

n ProjektkursekönneninFormeinerbesonderenLern-leistungindasAbitureingebrachtwerden.EsgeltendieRegelungenderbesonderenLernleistung(s.Seite15und20).

n VoraussetzungfürdieTeilnahmeaneinemProjektkursistdieparalleleodervorausgehendeTeilnahmeamUn-terrichtineinemderReferenzfächer(Grund-oderLeis-tungskurs)inzweiHalbjahrenderQualifikationsphase.

Wie ist der Unterricht organisiert?

DieFächerdergymnasialenOberstufewerdeninderEin-führungsphaseinGrundkursenundabderQualifikati-onsphaseinGrund-undLeistungskursenunterrichtet.

Grundkursewerdendreistündig,indenabderEinfüh-rungsphaseneueinsetzendenFremdsprachenvierstün-digunterrichtet.

InderQualifikationsphasewerdenzweiFächeralsLeis-tungskursegewählt.Siewerdenfünfstündigunterrichtet.

Grund-undLeistungskurseunterscheidensichimUm-fangderThemen,inderIntensitätihrerBehandlungundimGraddermethodisch-wissenschaftlichenErarbeitung.

Vertiefungsfächerwerdenzweistündig,Projektkursezwei-oderdreistündigunterrichtet.

Wer kann die gymnasiale Oberstufe be-suchen?

IndieEinführungsphasedergymnasialenOberstufekanneintreten,werdieBerechtigungzumBesuchdergymnasialenOberstufeerworbenhat:

n amGymnasiumdurchVersetzungamEndederKlasse9n ananderenSchulformendurchdenMittlerenSchul-

abschluss(Fachoberschulreife)mitderBerechtigungzumBesuchdergymnasialenOberstufe.

IndieEinführungsphasekanninderRegelnurneuauf-genommenwerden,werdas19.Lebensjahrnochnichtvollendethat.

Wer informiert und berät?

DieSchuleninformierenundberatendieSchülerinnenundSchülersowiederenErziehungsberechtigteinIn-formationsveranstaltungenundinpersönlichenGesprä-chenüberdieRegelungen,diedenBildungsgangindergymnasialenOberstufebetreffen.BeiderWahlderFä-cherhelfendiefürdiejeweiligeJahrgangsstufezustän-digenBeratungslehrerinnenund-lehrer.SiebegleitendieSchülerinnenundSchülerbiszumAbschlussderAbiturprüfungundüberprüfenzuBeginneinesjedenSchulhalbjahresdieWahlentscheidungenundBelegver-

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pflichtungen,damitalleVoraussetzungenfürdenErwerbderAllgemeinenHochschulreifeerfülltwerden.

Welche Abschlüsse und Berechtigungen sind erreichbar?

Allgemeine Hochschulreife

MitdemBestehenderAbiturprüfungwirddieAllgemeineHochschulreifeerworben.SiebefähigtzumStudiumaneinerHochschuleundöffnetzugleichdenWegineinebe-ruflicheAusbildungaußerhalbderHochschule.

Schulischer Teil der Fachhochschulreife

SchülerinnenundSchüler,diediegymnasialeOberstufevordemAbiturverlassen,könnenbeientsprechendenLeistungendenschulischenTeilderFachhochschulreifeerwerben.DiesistfrühestensamEndedeserstenJahresderQualifikationsphasemöglich.DiezugrundegelegtenLeistungenmüsseninzweiaufeinanderfolgendenHalb-jahrenerbrachtwordensein.

DerschulischeTeilderFachhochschulreifewirdgemäßder„VereinbarungzurGestaltungdergymnasialenOber-stufeinderSekundarstufeII“vondenBundesländernmitAusnahmevonBayernundSachsengegenseitiganerkannt.

Die(volle)Fachhochschulreifewirdzuerkannt,wennzusätzlichzumschulischenTeilderFachhochschulreifeeineBerufsausbildungnachBundes-oderLandesrechtbeziehungsweiseeineinjährigesgelenktesPraktikumnachgewiesenwird.

WeitereInformationenenthältdas„MerkblattzumErwerbderFachhochschulreife“unterwww.schulministerium.nrw.de.

Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) am Gymnasium

SchülerinnenundSchülerdesgymnasialenBildungs-gangserwerbeninderRegeldenMittlerenSchulab-schlussmitderVersetzungindieQualifikationsphase.SolltedieVersetzungnurknappverfehltwerden,kannderMittlereSchulabschlussnachMaßgabederAus-

bildungs-undPrüfungsordnungdennochzuerkanntwerden,wenndieVersetzungsanforderungenfürdieRealschuleerfülltsind.

Ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleich-wertiger Abschluss am Gymnasium

SchülerinnenundSchülerdesgymnasialenBildungs-gangserwerbenamEndederEinführungsphaseeinendemHauptschulabschlussnachKlasse10gleichwertigenAbschluss,wenndieVersetzungsanforderungenderHaupt-schulesowiedieBedingungenfürdieZuerkennungdesHauptschulabschlusseserfülltsind.

Nachprüfungen

NebenderNachprüfungzumnachträglichenErwerbderVersetzungindieQualifikationsphase(s.Seite17)sindamEndederEinführungsphaseauchNachprüfungenzumnachträglichenErwerbdesMittlerenSchulabschlus-ses(Fachoberschulreife)odereinesdemHauptschul-abschlussnachKlasse10gleichwertigenAbschlussesmöglich.DieseMöglichkeitderNachprüfungbestehtauchbeieinerWiederholungderEinführungsphase.

Berechtigungen am Ende der Klasse 9 am Gymnasium

DieBerechtigungzumBesuchdergymnasialenOberstufewirdmitderVersetzungamEndederKlasse9erworben.EbenfallsamEndederKlasse9eröffnensichWegeindieunterschiedlichenBildungsgängedesBerufskollegs.

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Individuelle Schullaufbahn

IndergymnasialenOberstufekönnenSchülerinnenundSchülerdieeigeneSchullaufbahnindividuellgestaltenundSchwerpunktesetzen:

n SiewählenimRahmendesFächerangebotesihrerSchulezwischenverschiedenenFremdsprachen,gesellschaftswissenschaftlichensowienaturwissen-schaftlichenFächern.

n SiebildeneinenfachlichenSchwerpunktdurchdieBelegungvonentweder

-zweiFremdsprachenoder -zweinaturwissenschaftlich-technischenFächern.n SieentscheidenabderQualifikationsphase,obsie

diePflichtbedingungeninKunstoderMusikdurcheinesdieserFächeroderdurchdieBelegungvonzweiKurseninLiteraturoderdurchzweiinstrumental-be-ziehungsweisevokalpraktischeKurseerfüllenwollen.

n Sieentscheiden,obsieeineodermehrereFremdspra-chenausderSekundarstufeIdurchgängigfortsetzen.SiekönnenaucheineneueFremdspracheerlernen.

n SiekönnensichfüreinenProjektkursentscheidenoderindividuelleLernzeiteninVertiefungsfächernerhalten.

DieWahlmöglichkeitenwerdenbegrenztdurchdieBeleg-verpflichtungeninbestimmtenFächern,diefestgelegtenAufgabenfelderunddasFächerangebotderSchule.

Vorgaben für die Fächerbelegung

DurchdieFächerwahlinderEinführungsphasewirddieweitereSchullaufbahnwesentlichbestimmt.DahermüssenbeiderBelegungderFächerzuBeginnderEin-führungsphasedieVorgabenfürdieQualifikationsphaseunddieWahlderAbiturfächermitbedachtwerden.DieFestlegungdesdrittenundviertenAbiturfacheserfolgtzuBeginndeszweitenJahresderQualifikationsphase.

Wochenstundenzahl

InderEinführungsphaseundinderQualifikationsphasebeträgtdieWochenstundenzahlimDurchschnittjeweils34Unterrichtsstunden.DerPflichtunterrichtindendreiJahrendergymnasialenOberstufeumfasstinsgesamtmindestens102Wochenstunden.

Die Planung der Schullaufbahn

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Allgemeine Belegungsverpflichtungen

n BiszumAbiturmüssenfolgendeFächerdurchgängigbelegtwerden:Deutsch,eineFremdsprache,Mathe-matik,eingesellschaftswissenschaftlichesundeinna-turwissenschaftlichesFach(Biologie,Physik,Chemie),SportunddieAbiturfächer.

n IndenvierHalbjahrenderQualifikationsphasemüssen -achtLeistungskurseund -mindestens30anrechenbareGrundkurse

fürdieGesamtqualifikationnachgewiesenwerden.n SchülerinnenundSchüler,dieinderSekundarstufeI

keinezweiteFremdspracheerlernthaben,müssenindergymnasialenOberstufeeineneueinsetzendeFremdsprachealsvierstündigenGrundkursdurchgän-gigbiszumEndederQualifikationsphasebelegen.

n BiszumAbiturmussjenachfachlichemSchwer-punkt(s.Seite8)eineweitereFremdspracheodereinzusätzlichesnaturwissenschaftlich-technischesFachdurchgängiggewähltwerden.

Wahl der Abiturfächer

n DievierAbiturfächermüssenfolgendeBedingungenerfüllen:>SiemüssenvonderEinführungsphaseanbelegt

wordensein. >SpätestensabderQualifikationsphasemüssenin

diesenFächernKlausurengeschriebenwerden. >Siemüssendassprachlich-literarisch-künstlerische,

dasgesellschaftswissenschaftlicheunddasmathe-matisch-naturwissenschaftlich-technischeAufga-benfeldabdecken.

>Dassprachlich-literarisch-künstlerischeAufgaben-feldwirdnurdurchDeutschodereineFremdspracheabgedeckt.

>ZweidervierAbiturfächermüssenausdenFächernFremdsprache,DeutschundMathematikgewähltwerden.

n DasersteLeistungskursfachmusseineausderSekun-darstufeIfortgeführteFremdspracheoderMathematikodereineNaturwissenschaftoderDeutschsein.DaszweiteLeistungskursfachistimRahmenderVorgabenundderMöglichkeitenderSchulefreiwählbar.

n ReligionslehreistkeinemAufgabenfeldzugeordnet,kannaberinderAbiturprüfungdasgesellschaftswis-senschaftlicheAufgabenfeldvertreten.IndiesemFallmusszusätzlicheingesellschaftswissenschaftlichesFachdurchgängigbelegtwerden.

n SchülerinnenundSchüler,diesichvomReligionsun-terrichtbefreienlassen,wählenalsErsatzfachPhilo-sophie.

n ReligionslehreundSportkönnennichtgleichzeitigAbiturfächersein.

Einführungsphase

InderEinführungsphasewerdenalleFächerinGrund-kursenunterrichtet.InbeidenHalbjahrenmüssenjeweilsmindestens

n neunKurseimPflichtbereichundn zweiKurseausdemWahlbereich

belegtwerden.WeitereKurseoderArbeitsgemeinschaf-tensindimRahmenderMöglichkeitenderSchulewählbar.ZehnFächergehenindieVersetzungein(s.Seite17).

Pflichtbelegung

DurchgängigbiszumEndederEinführungsphasesindzubelegen:

nimsprachlich-literarisch-künstlerischenAufgabenfeld >Deutsch >eineausderSekundarstufeIfortgeführteFremdsprache >eineweitereFremdsprache,sofernnichtzweiFächer

ausdemnaturwissenschaftlich-technischenBereichgewähltwerden

>eineneueinsetzendeFremdsprache,soferninderSekundarstufeIkeinezweiteFremdspracheerlerntwurde

>KunstoderMusik

n imgesellschaftswissenschaftlichenAufgabenfeld >einFachdiesesAufgabenfeldes

n immathematisch-naturwissenschaftlich-technischenAufgabenfeld

> Mathematik > BiologieoderPhysikoderChemie > einweiteresnaturwissenschaftlich-technisches

Fach,sofernnichtzweiFremdsprachengewähltwerden

n Religionslehre(beziehungsweisePhilosophiealsEr-satzfach)

n Sport

n imWahlbereich > weitereFächer > Vertiefungsfächer.

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Weitere Vorgaben:

n InderQualifikationsphasekönnennursolcheFächergewähltwerden,dieschoninderEinführungsphasebelegtwurden.AusnahmenbildenLiteratur,dievokal-undinstrumentalpraktischenKurse,dieZusatzkurseinGeschichteundSozialwissenschaftensowieVertie-fungsfächerundProjektkurse.

n WerdenimgesellschaftswissenschaftlichenAufga-benfeldGeschichteundSozialwissenschaftennichtgewählt,somüssendieseFächeralsZusatzkurseimzweitenJahrderQualifikationsphasebelegtwerden.

n PhilosophiekannnichtzugleicheinzigesFachdeszweitenAufgabenfeldesundErsatzfachfürReligions-lehresein.

n SchülerinnenundSchülerderReal-undGesamt-schulen,diemitderzweitenFremdspracheinKlasse8begonnenhabenundmitdieserFremdsprachediePflichtbelegungineinerzweitenFremdspracheabde-ckenwollen,müssendiesebiszumEndederEinfüh-rungsphasefortführen.

n DieVerpflichtungzurBelegungeinerzweitenFremd-sprachekannauchdurcheinineinerweiterenFremd-spracheunterrichtetesSachfacherfülltwerden.

n SchülerinnenundSchüler,derenMuttersprachenichtDeutschist,könnenzurErfüllungderPflichtbedin-gungeninderfortgeführtenFremdspracheamEndederEinführungsphaseeineFeststellungsprüfunginihrerMuttersprachebeideroberenSchulaufsichts-behördeablegen.DasErgebnisderPrüfungtrittandieStellederNoteeinerfortgeführtenFremdsprache.VoraussetzungfürdiePrüfungist,dassbereitsamEndederSekundarstufeIdieentsprechendeFeststel-lungsprüfungmitErfolgabgelegtwurde.

Qualifikationsphase

DiePflichtbelegungenwerdendurchGrund-oderLeis-tungskursfächererfüllt.InderQualifikationsphasewäh-lendieSchülerinnenundSchüler

n zweiFächeralsLeistungskursfächerundn ineinemJahrderQualifikationsphasemindestenssie-

ben,indemanderenachtfürdieGesamtqualifikationanrechenbareGrundkursfächer.DerUnterrichtindenVertiefungsfächernistnichtanrechenbar.

DarüberhinausmüssendieBedingungenfürdieWahlderAbiturfächerbeachtetwerden(s.Seite9).ZurEinhal-tungderdurchschnittlichenWochenstundenzahlwerdenentwederweitereGrundkurseoderVertiefungsfächerodereinProjektkursgewählt.

Pflichtbelegung

DurchgehendbiszumEndederQualifikationsphasesindzubelegen:

n Deutschn eineFremdsprachen einausderEinführungsphasefortgeführtesFachdes

gesellschaftswissenschaftlichenAufgabenfeldesn Mathematikn eineausderEinführungsphasefortgeführteNaturwis-

senschaft(BiologieoderPhysikoderChemie)n Sportn eineweitereFremdsprachebeziehungsweiseeinineiner

weiterenFremdspracheunterrichtetesSachfachodereinweiteresnaturwissenschaftlich-technischesFach.

InmindestenszweiaufeinanderfolgendenHalbjahrensindzubelegen:

n Religionslehre,ersatzweisePhilosophie(FortführungbiszumEndedeserstenJahresderQualifikationsphase)

n KunstoderMusik;alternativzweiaufeinanderfolgen-deKurseinLiteraturoderzweiaufeinanderfolgendeinstrumental-beziehungsweisevokalpraktischeKurse

n GeschichteundSozialwissenschaften(entwederFort-führungbiszumEndedeserstenJahresderQualifi-kationsphaseoderBelegungeinesZusatzkursesimzweitenJahrderQualifikationsphase).

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Beispiel 1:Leistungskurse Englisch und Deutsch mit fremdsprachlichem Schwerpunkt

Aufgabenfeld Fach Einführungs- Qualifikationsphase Abitur- Anrechenbare phase fach Kurse in der Q-phase

Eph.1 Eph.2 Q 1.1 Q1.2 Q 2.1 Q 2.2 LK GK

I Deutsch 3 3 5 5 5 5 2. 4

sprachlich- Englisch 3 3 5 5 5 5 1. 4

literarisch- Französisch 3 3 3 3 3 3 4

künstlerisch Musik 3 3 3 3 3 3 4

II Geschichte 3 3 3 3 3 3 4. 4

gesellschafts- Sozialwissenschaften 3 3 3 3 3 3 4

wissenschaftlich

III Mathematik 3 3 3 3 3 3 4

mathematisch- Chemie 3 3 3 3 3 3 3. 4

naturwissen-

schaftlich-

technisch

Religionslehre 3 3 3 3 2

Sport 3 3 3 3 3 3 4

Vertiefungsfach (M) 2 2 2

Vertiefungsfach (F) 2 2

Projektkurs (MU) 2 2 2

Wochenstunden 34 34 34 34 35 33

Anzahl der belegten 10 10 11 10 8 32 Kurse in der

Qualifikationphase 40

Schullaufbahnbeispiele

DiefolgendenBeispieleverschiedenerSchullaufbahnenverdeutlichendieRegelungen.

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Beispiel 2: Philosophie als durchgängiges gesellschaftswissenschaftliches Fach bei naturwissenschaftlichem Schwerpunkt

Aufgabenfeld Fach Einführungs- Qualifikationsphase Abitur- Anrechenbare phase fach Kurse in der Q-phase

Eph.1 Eph.2 Q 1.1 Q1.2 Q 2.1 Q 2.2 LK GK

I Deutsch 3 3 3 3 3 3 3. 4

sprachlich- Englisch 3 3 3 3 3 3 4

literarisch- Latein ab 6 3 3

künstlerisch Kunst 3 3 3 3 2

II Philosophie 3 3 3 3 3 3 4. 4

gesellschafts- Geschichte 3 3 3 2

wissenschaftlich Sozialwissenschaften 3 3 3 3 3 3 4

III Mathematik 3 3 5 5 5 5 1. 4

mathematisch- Biologie 3 3 5 5 5 5 2. 4

naturwissen- Chemie 3 3 3 3 3 3 4

schaftlich- Physik 3 3 3 3 3 3 4

technisch

Sport 3 3 3 3 3 3 4

Wochenstunden 36 33 34 34 34 34

Anzahl der belegten 10 10 10 10 8 32 Kurse in der Qualifikationphase 40

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Beispiel 3: Neu einsetzende Fremdsprache

Aufgabenfeld Fach Einführungs- Qualifikationsphase Abitur- Anrechenbare phase fach Kurse in der Q-phase

Eph.1 Eph.2 Q 1.1 Q1.2 Q 2.1 Q 2.2 LK GK

I Deutsch 3 3 3 3 3 3 4

sprachlich- Englisch 3 3 5 5 5 5 1. 4

literarisch- Spanisch (neu) 4 4 4 4 4 4 4

künstlerisch Musik 3 3 3 3 2

II Sozialwissenschaften 3 3 3 3 3 3 3. 4

gesellschafts- Geschichte 3 3 3 3 2

wissenschaftlich

III Mathematik 3 3 3 3 3 3 4. 4

mathematisch- Biologie 3 3 5 5 5 5 2. 4

naturwissen- Chemie 3

schaftlich-

technisch

Sport 3 3 3 3 3 3 4

Religionslehre 3 3 3 3 3 3 4

Projektkurs (GE) 3 3 2

Vertiefungsfach (M) 2 2 2

Wochenstunden 36 33 35 35 34 32

Anzahl der belegten 10 10 10 9 8 30 Kurse in der Qualifikationphase 38

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Klausuren

Einführungsphase

KlausurpflichtbestehtinDeutschundMathematik,inal-lenFremdsprachen,ineinerGesellschaftswissenschaftundeinerNaturwissenschaft(Physik,Biologie,Chemie).WeitereGrundkursfächerkönnenalsFächermitKlau-surengewähltwerden.

ImzweitenHalbjahrderEinführungsphasewirdindenFächernDeutschundMathematikdiezweiteKlausurjeweilslandeseinheitlichzentralgestellt.DieErgebnissefließenalsreguläreKlausurindieLeistungsbewertungein.

IndenmodernenFremdsprachenkönnenKlausurenmündlicheAnteileenthalten.EineKlausurkanndurcheinemündlicheLeistungsüberprüfungersetztwerden.

Qualifikationsphase

Klausurpflichtbesteht

n indenviergeplantenAbiturfächern,n injedemFallinDeutsch,Mathematik,einerFremd-

spracheundinderneueinsetzendenFremdsprache,n ineinerweiterenFremdsprache,dieskannauchdie

neueinsetzendeFremdsprachesein,odereinemFachausdemnaturwissenschaftlich-technischenBereich.

DieWahlweiterer(nichtverpflichtender)KlausurfächerkannzumBeispieldannsinnvollsein,wenndieWahlderAbiturfächermöglichstlangeoffengehaltenwerdensoll.

IndenalsKlausurfachbelegtenFächernwerdenindenerstendreiHalbjahrenderQualifikationsphasejeweilszweiKlausurengeschrieben.ImletztenHalbjahrderQualifikationsphasewirdlediglichimerstenbisdritten

Leistungsnachweise und Leistungsbewertung

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AbiturfachjeweilseineKlausurgeschrieben.

AuchinderQualifikationsphasekönnenKlausurenindenmodernenFremdsprachenmündlicheAnteileenthalten.IneinemdererstendreiHalbjahrederQualifikationspha-sewirdindenmodernenFremdspracheneineKlausurdurcheinegleichwertigemündlicheLeistungsüberprü-fungersetzt.

Sonstige Mitarbeit

IndergymnasialenOberstufesindLeistungen,dieindersonstigenMitarbeitimUnterrichterbrachtwerden,eben-sobedeutsamwieKlausuren.DieBewertungfüreinenschriftlichbelegtenKurssetztsichzugleichenTeilenausderBeurteilungderKlausurenundder„SonstigenMitarbeit“zusammen.

ZuBeginneinesKursesinformiertdieLehrkraftdarüber,welcheAnforderungenimBereich„SonstigeMitarbeit“gestelltwerdenundaufwelcheGrundlagensichdieBe-urteilungstützt.DieskönnennebendenmündlichenUnter-richtsbeiträgenzumBeispielauchProtokolle,Referate,praktischeArbeiten,schriftlicheÜbungenoderimFachSportauchpraktischeÜbungensein.EtwainderMitte

desKurshalbjahreswerdendieSchülerinnenundSchülerüberihrenjeweiligenLeistungsstandinformiert.

Facharbeit

EineFacharbeitisteineumfangreicheschriftlicheHaus-arbeit,dieselbstständigzuverfassenist.SieersetztnachFestlegungdurchdieSchuleinderQualifikations-phaseeineKlausur.DieinderFacharbeiterteilteNotezähltwieeineKlausurnote.ZielderFacharbeitistes,bei-spielhafteinewissenschaftlicheArbeitanzufertigen.ZurFacharbeitgehörendieThemen-undMaterialsuche,dieArbeitsplanung,dasOrdnenderMaterialienunddieTexterstellung.DieFacharbeitsollachtbiszwölfDIN-A4-Seitenumfassen.SchülerinnenundSchüler,dieeinenProjektkursbelegen,sindvonderVerpflichtung,eineFacharbeitzuschreiben,befreit.

Besondere Lernleistung

ImBereichderAbiturprüfung(BlockII,s.Seite20)kannSchülerinnenundSchülerneine„besondereLernlei-stung“angerechnetwerden,dieimRahmenoderUmfangeinesmindestenszweiHalbjahreumfassendenKurses

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erbrachtwird.DieErgebnisseindenvierAbiturfächernwerdenindiesemFallnichtfünf-,sondernvierfachunddiebesondereLernleistungebenfallsvierfachgewertet.DieSchuleninformierenüberdieMöglichkeiten,eine„besondereLernleistung“zuerbringen.HandreichungenhierzuliegendenSchulenvor.

AlsGrundlagefüreine„besondereLernleistung“kommeneinumfassenderBeitragauseinemvondenLändernge-fördertenWettbewerboderdieErgebnisseeinesfach-lichenoderfachübergreifendenProjektesinBetracht.EbensokönnendieErgebnisseeinesbelegtenProjekt-kursesineine„besondereLernleistung“einfließen.SeitensderSchulemusssichergestelltwerden,dassdieArbeitdasAnspruchsniveaueiner„besonderenLernlei-stung“erfüllt.

WeitereInformationenenthältdas„MerkblattzurbesonderenLernleistung“unterwww.schulministerium.nrw.de.

Projektkurs

Projektkursebestehenimmerauszweiaufeinander-folgendenHalbjahreskursen.AmEndedeserstenHalbjahresdesProjektkurseswirdkeineNoteerteilt.LediglichdieBelegungwirdaufderSchullaufbahnbe-scheinigungausgewiesen.ErstamEndedesProjekt-kurseswirdeineJahresnoteerteilt.SiesetztsichzugleichenTeilenzusammenausderAbschlussnotederbeidenHalbjahresleistungenimBereich„SonstigeMitar-beit“undeinerweitgehendeigenständigenDokumenta-tion.DieJahresnotekannindoppelterGewichtung,dasheißtinderGewichtungvonzweiGrundkursen,indieGesamtqualifikationeingebrachtwerden.

Benotungssystem

AmEndeeinesjedenHalbjahresindergymnasialenOber-stufewirdausdenLeistungender„SonstigenMitarbeit“undgegebenenfallsdenKlausureneineKursabschluss-notegebildet.InderEinführungsphasegiltdieNotenska-lavoneinsbissechs.InderQualifikationsphasewerdendieNotenineinPunktsystemumgesetzt:

Noten Punkte nach Notendefinition Notentendenz

sehr gut 15 - 13 Punkte DieLeistungenentsprechenden AnforderungeninbesonderemMaße.

gut 12 - 10 Punkte DieLeistungenentsprechenden Anforderungenvoll.

befriedigend 9 - 7 Punkte DieLeistungenentsprechenden AnforderungenimAllgemeinen.

ausreichend 6 - 5 Punkte DieLeistungenweisenzwarMängel auf,entsprechenaberimGanzennoch denAnforderungen.

schwach 4 Punkte DieLeistungenweisenMängelaufund ausreichend entsprechendenAnforderungennur nochmitEinschränkungen.

mangelhaft 3 - 1 Punkte DieLeistungenentsprechendenAnforderungennicht,lassenjedocherkennen,dassdienotwendigenGrundkenntnissevorhandensindunddieMängelinabsehbarerZeitbeho-benwerdenkönnen.

ungenügend 0 Punkte DieLeistungenentsprechendenAnforderungennichtundselbstdieGrundkenntnissesindsolückenhaft,dassdieMängelinabsehbarerZeitnichtbehobenwerdenkönnen.

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EineVersetzungerfolgtindergymnasialenOberstufenurvonderEinführungsphaseindieQualifikationsphase,nichtaberbeimÜbergangvomerstenindaszweiteJahrderQualifikationsphase.

Versetzung in die Qualifi kationsphase

GrundlagefürdieVersetzungindieQualifikationsphasebildendieLeistungsbewertungenimzweitenHalbjahrderEinführungsphaseindenneunKursendesPflichtbe-reichsundineinemKursdesWahlbereichs.

DieVersetzungwirdausgesprochen,wennindenzehnversetzungswirksamenKursenausreichendeoderbessereLeistungenerzieltwurden.Versetztwirdauch,werinnichtmehralseinemderversetzungswirksamenKursemangelhafteundindenübrigenKursenminde-stensausreichendeLeistungenerbrachthat;mangelhafteLeistungenineinemderFächerDeutsch,MathematikoderinderfortgeführtenFremdsprachemüssenaller-dingsdurcheinemindestensbefriedigendeLeistungineinemanderenFachdieserGruppeausgeglichenwerden.

NichtversetzteSchülerinnenundSchülerkönneninei-nemFach,indemmangelhafteLeistungenerbracht

wurden,eineNachprüfungablegen,wennsiedurchdieVerbesserungdiesereinenmangelhaftenLeistungdieVersetzungsbedingungenerfüllen.BeieinerWiederholungderEinführungsphaseistkeineNachprüfungzumnach-träglichenErwerbderVersetzungmöglich.

SchülerinnenundSchüler,dienachderWiederholungderEinführungsphasenichtindieQualifikationsphaseversetztwerden,müssendiegymnasialeOberstufeverlassen.

WeitereInformationenenthältdas„MerkblattzuNach-prüfungenamEndederEinführungsphase".EskannimInterneteingesehenwerden:www.schulministerium.nrw.de

Versetzung und Wiederholung

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Wiederholung in der Qualifi kationsphase

StelltsichimLaufedeserstenJahresderQualifikations-phaseheraus,dasseineSchülerinodereinSchülernichtmehrerfolgreichmitarbeitenkann,bestehtbiszumEndedeserstenHalbjahresdieMöglichkeit,aufAntragindieEinführungsphasezurückzutreten.DieEntscheidungüberdenRücktritttrifftdieKonferenzderLehrkräfte,diedieSchülerinoderdenSchülerunterrichten.DieVerset-zungsentscheidungwirddamitunwirksam.DieamEndederEinführungsphaseerworbenenAbschlüssebleibenerhalten.DerRücktrittwirdaufdieVerweildauerange-rechnet.

WenndieLeistungenamEndedeszweitenoderdrittenHalbjahresderQualifikationsphasefüreineZulassungzurAbiturprüfungnichtausreichen,mussjenachZeit-

punktdasersteJahrderQualifikationsphaseoderdaszweiteunddritteHalbjahrderQualifikationsphasewie-derholtwerden.InderQualifikationsphaseerworbeneAbschlüssebleibenbeiWiederholungerhalten.

Wiederholung der Abiturprüfung

EinenichtbestandeneAbiturprüfungkanneinmalwie-derholtwerden.Diesgiltauch,wennbereitseineJahr-gangsstufeindergymnasialenOberstufewiederholtwurde.WenndieSchülerinoderderSchülerdieAbitur-prüfungnichtbestandenhat,wiederholtsieodererdaszweiteJahrderQualifikationsphase.HateineSchülerinodereinSchüleramEndedesWiederholungsjahresdieZulassungzurAbiturprüfungnichterreichtoderdieAbiturprüfungerneutnichtbestanden,somusssieodererdiegymnasialeOberstufeverlassen.

DerErwerbderAllgemeinenHochschulreifeistaneineGesamtqualifikationgebunden.DiesebestehtauszweiBereichen:

Block I: Leistungen in den für die Zulassung zur Abiturprüfung anrechenbaren Kursen der Qualifi kationsphase

Block II: Leistungen in der Abiturprüfung.

ZweiDrittelderGesamtqualifikationwerdendurchLeis-tungeninBlockIundeinDrittelwirddurchLeistungeninBlockIIerworben.

IndenbeidenBlöckenmüsseninsgesamtmindestens300Punkteerreichtwerden,200PunkteinBlockIund100PunkteinBlockII.DiesentsprichteinemDurch-schnittvonglattausreichendenLeistungeninallenin

Gesamtqualifi kation

dieBerechnungeingebrachtenKursenundPrüfungen.DefiziteineinemBereichkönneningewissemUmfangdurchhöherePunktzahleninanderenKursenausgegli-chenwerden.

Zubeachtenist,dassnichtnurmangelhafte,sondernauchschwachausreichendeLeistungen(4Punkte)dazuführenkönnen,dassdieMindestbedingungenfürdieGesamtqualifikationunddasAbiturnichterfülltsind.

WeitereInformationenenthältdas„MerkblattzurBe-rechnungderGesamtqualifikation“unterwww.schulministerium.nrw.de.

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Block I: Zulassung zur Abiturprüfung

VorderAbiturprüfungfindetdasVerfahrenderZulas-sungstatt.Dabeiwirdermittelt,welchevondeninderQualifikationsphasebelegtenKursenindieBerechnungderAbiturnoteeinfließen.

InBlockImüssenfolgendeBedingungenerfülltsein:

n Esmüssenmindestens30anrechenbareGrundkurseund8Leistungskursebelegtwordensein.

n IndenFächernmitBelegungsverpflichtungdarfkeinKursmitnullPunktenabgeschlossenwordensein.

n VondeninsgesamtbelegtenKursenfließen27bis32anrechenbareGrundkurseund8LeistungskurseindieGesamtqualifikationein.Eskönnenalsoinsgesamtmindestens35,höchstens40Kurseeingebrachtwer-den.Vertiefungsfächersindnichtanrechenbar.

n InderGesamtheitderinBlockIanzurechnendenKur-semüssenmindestens200Punkteerreichtsein.

n Werden35bis37Kurseeingebracht,dürfen7Kurse,darunterhöchstens3Leistungskurse,einDefizit(4oderwenigerPunkte)aufweisen.

n Werden38bis40Kurseeingebracht,dürfen8Kurse,darunterhöchstens3Leistungskurse,einDefizitauf-weisen.

Berechnung der Gesamtpunktzahl für Block I:

EI = (P : S) x 40EI=ErgebnisBlockIP=Punkte,dieindenfürdieZulassungzurAbiturprü-

fungeingebrachtenKurseninvierSchulhalbjahrenderQualifikationsphaseerzieltwurden.Grundkurse(mindestens27)werdeneinfach,Leistungskurse(8)doppeltgewertet.

S=Schulhalbjahresergebnisse(AnzahlderKurse),GrundkursewerdeneinfachundLeistungskursedoppeltgezählt.

WerdieBedingungenfürdieZulassungzurAbiturprü-fungnichterfüllt,mussdasletzteJahrderQualifika-tionsphasewiederholen.WirddadurchbiszurerneutenZulassungzurAbiturprüfungdieHöchstverweildauervonvierJahrenüberschritten,mussdieSchülerinoderderSchülerdiegymnasialeOberstufeverlassen.

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Block II: Abiturprüfung

DieAbiturprüfungfindetinvierFächernstatt,undzwarindenbeidenLeistungskursfächern,dieerstesundzweitesAbiturfachsind,undinzweiGrundkursfächernalsdrit-temundviertemAbiturfach.DieAbiturprüfungerfolgt

n indenLeistungskursenundimdrittenAbiturfachschriftlichundjenachErgebnisauchmündlich

n imviertenAbiturfachausschließlichmündlich.

DieAufgabenfürdiedreischriftlichenPrüfungenwerdenzentralgestelltundsindfüralleAbiturientinnenundAbi-turienteninNordrhein-Westfalengleich.DieKlausurenwerdeninjedemAbiturfachlandesweitamselbenTaggeschrieben.

DieVorbereitungaufdiesePrüfungenerfolgtinderQua-lifikationsphaseaufderBasisderKernlehrpläneundVor-gabendesSchulministeriums.DieSchulenstellensicher,dassdiedortfestgelegteninhaltlichenSchwerpunktedesUnterrichtserarbeitetwerden.

DieVorgabenfürdiePrüfungensowieHinweisezudenArbeitszeitenimschriftlichenAbiturkönnenimInternetunterwww.standardsicherung.nrw.de eingesehenwerden.

NachdenschriftlichenPrüfungenfindetdiemündlichePrüfungimviertenAbiturfachstatt.DieAufgabenwer-denvonderFachlehrkraftnachBeratungmitdemFach-prüfungssauschussdezentralgestellt.NacheinerVor-bereitungszeitvoninderRegel30MinutenerfolgtdiezweiteiligemündlichePrüfung(VortragundFachge-spräch),dieinsgesamtmindestens20,höchstens30Minutendauert.

ImerstenbisdrittenFachwerdenzusätzlichmündlichePrüfungenangesetzt,wenn

n dieErgebnisseindenschriftlichenArbeitenumvierodermehrPunktedereinfachenWertungvomDurch-schnittderPunkteabweichen,dieimjeweiligenPrü-fungsfachindenvierKursenderQualifikationsphaseerreichtwurden

n dieMindestpunktzahlfürdenAbiturbereichoderfüreinzelneAbiturfächernichterreichtwurde.

WennSchülerinnenoderSchülerdieBewertungineinemFachoderdieDurchschnittsnoteaufdemAbiturzeugnisverbessernmöchten,könnensiesichfreiwilligzumünd-lichenPrüfungenimerstenbisdrittenAbiturfachmel-den.DasErgebniseinerfreiwilligenmündlichenPrüfunggehtindieAbiturnoteein.

WennineinemFachschriftlichundmündlichgeprüftwird,gehendieNotenfürdieschriftlicheundmündlichePrüfungimVerhältnis2:1indieAbiturnoteein.

Berechnung der Gesamtpunktzahl für Block II:

Ohne „besondere Lernleistung“:JedePrüfungsnotewirdfünffachgewertet.BeivierAbi-turfächernmüsseninmindestenszweiPrüfungsfächern–daruntereinemLeistungskursfach–jeweilsmindes-tens25Punkteerreichtwerden.

Mit „besonderer Lernleistung“:JedePrüfungsnotewirdvierfachgewertet.BeidannfünfAbiturfächernmüsseninmindestenszweiPrüfungs-fächern–daruntereinemLeistungskursfach–jeweilsmindestens20Punkteerreichtwerden.

InbeidenFällenmüssenalsErgebnisdervierbeziehungs-weisefünfAbiturprüfungsnotenmindestens100Punkteerreichtwerden;maximal300Punktesindmöglich.

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UnterbestimmtenUmständenbestehtdieMöglichkeit,aufAntragvonderAbiturprüfungzurückzutreten.ÜberdenAntragentscheidetdieKonferenzderunterrichten-denLehrkräfte.BeiRücktrittnachderZulassungzudenAbiturprüfungengiltdasAbituralsnichtbestanden.

Berechnung der Gesamtpunktzahl für die Abiturdurchschnittsnote

Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote

Durchschnitts-

note

1,0

1,1

1,2

1,3

1,4

1,5

1,6

1,7

1,8

1,9

Punkte

900 – 823

822 – 805

804 – 787

786 – 769

768 – 751

750 – 733

732 – 715

714 – 697

696 – 679

678 – 661

Durchschnitts-

note

2,0

2,1

2,2

2,3

2,4

2,5

2,6

2,7

2,8

2,9

Punkte

660 – 643

642 – 625

624 – 607

606 – 589

588 – 571

570 – 553

552 – 535

534 – 517

516 – 499

498 – 481

Durchschnitts-

note

3,0

3,1

3,2

3,3

3,4

3,5

3,6

3,7

3,8

3,9

4,0

Punkte

480 – 463

462 – 445

444 – 427

426 – 409

408 – 391

390 – 373

372 – 355

354 – 337

336 – 319

318 – 301

300

+ =Block I

Leistungen aus der

Qualifikationsphase

200 bis 600 Punkte

Block II

Abiturbereich

100 bis 300 Punkte

Abitur-

durchschnittsnote

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DasLatinum,dasGraecumunddasHebraicumwerdengemäßdennachfolgenddargelegtenBedingungener-worbenundaufdemAbgangs-oderAbschlusszeugnisausgewiesen.

Latinum

DasLatinumistbundeseinheitlichanerkanntundwirdnachaufsteigendemPflicht-beziehungsweiseWahl-pflichtunterrichtentsprechenddemLehrplanfürdasFachLateinbeimindestensausreichendenLeistungen(beziehungsweise5Punkten)imAbschlussjahrunterfolgendenVoraussetzungenerworben:

Lateinunterricht

n vonKlasse5oder6biszumEndederEinführungsphaseoderunterbestimmtenBedingungenvonKlasse5biszumEndederKlasse9(SekundarstufeI)

n vonKlasse8biszumEndederQualifikationsphasen vonKlasse8biszumEndedeserstenJahresderQua-

lifikationsphaseaufderGrundlagevoninsgesamt14Wochenstunden

n indendreiJahrendergymnasialenOberstufeplusPrüfung.DiePrüfungbestehtauseinemmündlichenundeinemschriftlichenPrüfungsteil.IstLateindrittesoderviertesAbiturprüfungsfach,wirdderentspre-chendePrüfungsteilanerkannt.

SchülerinnenundSchüler,dieLateinabKlasse5belegthabenundabderEinführungsphasedreiweitereFremd-sprachen–daruntereineneueinsetzende–belegen,

Latinum, Graecum, Hebraicum

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könnenamEndederSekundarstufeIzueinerLatinums-prüfungzugelassenwerden.Voraussetzungsindmin-destensguteLeistungenabdemzweitenHalbjahrderKlasse8.

BeinichtausreichendenLeistungenbeziehungsweiseinderQualifikationsphasenichtmindestens5PunktenimAbschlusskursoderbeiBeurlaubungwegeneinesAus-landsaufenthalteskanndasLatinumerworbenwerden

n überdieTeilnahmeamLateinunterrichtimAbschluss-kursderEinführungsphaseoderderQualifikations-phasebeimindestensausreichendenLeistungenbeziehungsweise5Punktenoder

n übereinePrüfungzumErwerbdesLatinums.DiePrüf-lingewerdenvonderSchulleitungspätestensbiszum1.FebruardesSchuljahres,indemdiePrüfungstatt-findet,beideroberenSchulaufsichtsbehördeange-meldet.DiePrüfungumfassteinedreistündigeKlau-surundeinemündlichePrüfungimUmfangvon15bis20Minuten.DieAufgabenderschriftlichenPrüfungwerdenlandeseinheitlichzentralgestelltundvoneinerFachlehrkraftderSchulekorrigiertundbewertet.DiemündlichePrüfungwirdvonderSchuledurchgeführt.ZurVorbereitungaufdiePrüfungwerdenjährlichThemenundAutorengenannt.DieVorbereitungaufdiePrüfungliegtinderVerantwortungderPrüflingeundderErziehungsberechtigten.DieSchuleberätdieSchülerinnenundSchülerdabei.EinAnspruchaufeinzusätzlichesUnterrichtsangebotbestehtnicht.

Kleines Latinum

EinKleinesLatinumwirderworbennachaufsteigendemPflicht-beziehungsweiseWahlpflichtunterrichtentspre-chenddemLehrplanfürdasFachLatein

n abKlasse5,6oder8,wennamEndedesderVergabedesLatinumsvorausgehendenSchuljahresmindes-tensausreichendeLeistungennachgewiesenwerden

n beiBelegungvonLateinalsneueinsetzenderFremd-spracheimgesamtenZeitraumdergymnasialenOber-stufebeimindestensausreichendenLeistungenbeziehungsweise5PunktenimAbschlusshalbjahr.

BeiSchülerinnenundSchülern,diedieBedingungenfürdasKleineLatinumimAbschlusshalbjahrnichterreichthaben,entscheidet,sofernLateinAbiturfachist,dieinderAbiturprüfungerreichteNoteüberdieZuerkennungdesKleinenLatinums.

WeitereInformationenenthältdas„MerkblattzumErwerbdesLatinums“unterwww.schulministerium.nrw.de.

Graecum

DasGraecumwirdnachaufsteigendemPflicht-bezie-hungsweiseWahlpflichtunterrichtentsprechenddemLehrplanfürdasFachGriechischbeimindestensaus-reichendenLeistungenbeziehungsweise5PunktenimAbschlusshalbjahrbeziehungsweiseinderAbiturprüfungunterfolgendenVoraussetzungenerworben:

Griechischunterricht

n vonKlasse8biszumEndedeserstenJahresderQua-lifikationsphase(mindestens5Punkte)

n vonderEinführungsphasebiszumAbituralsdrittesoderviertesAbiturfach(mindestens5Punkte).

Hebraicum

DasHebraicumwirdbeiHebräischunterrichtindendreiJahrendergymnasialenOberstufeundmindestensaus-reichendenLeistungen(5Punkte)imAbschlusshalbjahrzuerkannt.

FürwelcheStudiengängeeinLatinumbeziehungs-weiseKleinesLatinum,einGraecumoderHebrai-cumerforderlichist,kannmanderindenSchulenvorliegendenSchrift„Studien-undBerufswahl“entnehmen.

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DasBeruflicheGymnasiumisteinAngebotderBerufskol-legs,dasebensowiediegymnasialeOberstufeanGymna-sienundGesamtschulenindreiJahrenzurAllgemeinenHochschulreifeführt.

InderEinführungsphase(Jahrgangsstufe11)wirdbeson-dererWertaufdieAngleichungvonWissens-undLeis-tungsniveaussowieaufdieIntegrationimneuenKlassen-verbandgelegt.DieSchülerinnenundSchülerwerdendortandiefachlichen,berufsorientiertenundmethodi-schenVoraussetzungenderOberstufenarbeitherange-führt.AnschließendwerdensieinderzweijährigenQuali-fikationsphase(Jahrgangsstufen12und13)aufdieAbitur-prüfungvorbereitet.DievielfältigenBildungsgängederBeruflichenGymnasienlassensichfolgendenFachbe-reichenzuordnen:

n Ernährungn GesundheitundSozialesn Gestaltungn Informatikn Technikn WirtschaftundVerwaltung.

NebenFächern,diedenFachbereichinbesondererWeiserepräsentieren(beispielsweiseimFachbereichWirtschaftundVerwaltungdieFächerBetriebswirtschaftslehremitRechnungswesenundControlling,VolkswirtschaftslehreundWirtschaftsinformatik),werdenauchallgemeinbil-dendeFächerunterrichtet,dieVoraussetzungfürdenEr-werbderAllgemeinenHochschulreifesind.

EineBesonderheitbestehtindensogenannten„doppeltqualifizierendenBildungsgängen“,dieanvielenBeruf-lichenGymnasienangebotenwerden.DortkönnenSchü-lerinnenundSchülerdasAbiturundgleichzeitigeinenBerufsabschlussnachLandesrechterreichen.DiedoppeltqualifizierendenBildungsgängedauerninderRegel3¼Jahre.

ZugangsvoraussetzungfürdieBeruflichenGymnasienistderMittlereSchulabschluss(Fachoberschulreife)mitder

BerechtigungzumBesuchdergymnasialenOberstufe.GymnasiastinnenundGymnasiasten,dieamEndederSekundarstufeI(nachKlasse9)indieEinführungsphase(Jahrgangsstufe11)desBeruflichenGymnasiumswech-selnwollen,benötigennurdieBerechtigungzumBesuchdergymnasialenOberstufe.

MitderVersetzungindieKlasse12wirdderschulischeTeilderFachhochschulreifeerworben,derinVerbindungmiteinermindestenszweijährigenBerufsausbildungalsZugangsberechtigungfürFachhochschuleninNordrhein-Westfalengilt.

NachdemerstenJahrderQualifikationsphase(Jahrgangs-stufe12)kannebenfallsderschulischeTeilderFachhoch-schulreifeerworbenwerden,derinVerbindungmiteinemmindestenseinjährigengelenktenPraktikumzumStudiumindenmeistenBundesländernberechtigt.

UmfassendeInformationenenthältdieBroschüre„DasBeruflicheGymnasiuminNordrhein-Westfalen“.Siekannunterwww.schulministerium.nrw.debestelltoderheruntergeladenwerden.BeispeziellenFragenhelfendieBezirksregierungenunddieBerufskollegsweiter.

Exkurs: Das Berufliche Gymnasium

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DasInternetportaldesMinisteriumsfürSchuleundBil-dungbietetumfangreicheInformationenunter

www.schulministerium.nrw.de

n zuweiterenBildungsgängenderSekundarstufeII(Ziel,Dauer,Aufnahmebedingungen,Unterricht,Ab-schlüsse)

n zuder„VerordnungüberdieBildungsgängeunddieAbiturprüfungindergymnasialenOberstufe(APO-GOSt)“mitdenRegelungenfürdiegymnasialeOber-stufe

n zumBerufskollegundzumPraktikumzumErwerbderFachhochschulreife

n zuRichtlinienundLehrplänen.

www.standardsicherung.nrw.de

n zudenjeweilsgültigen„Vorgabenzudenunterricht-lichenVoraussetzungenfürdieschriftlichenPrü-fungenimAbiturindergymnasialenOberstufe“

n zuProjektkursenundVertiefungsfächernn zuzentralenKlausurenamEndederEinführungsphase.

DasInternetportaldesMinisteriumsfürKulturundWis-senschaftinformiertunter

www.mkw.nrw.de

n zuStudiengängenundHochschulenn zu„Vorkursen“-oder„Vorsemester“-Angebotender

Universitäten.

EinenÜberblicküberStudiengängeanUniversitätenundFachhochschulenbeziehungsweiseüberBildungswegeaußerhalbderHochschulebietetdieBroschüre„Studien- und Berufswahl“.SiewirdjährlichkostenlosanalleSchülerinnenundSchülerdeserstenJahresderQualifi-kationsphaseverteilt.

Unterwww.studifinder.dekönnenSchülerinnenundSchülerherausfinden,welcheStudiengängezuihrenStärkenundInteressenpassen.

Monatlicherscheintdas„abi-Berufswahl-Magazin“.EsenthältaktuelleInformationenüberStudien-undBerufs-ausbildungenundliegtandenSchulenvor.

InformationenüberdieBewerbungumeinenStudien-platzundüberdieVergabevonStudienplätzenenthältdieBroschüre„hochschul START“.SieisterhältlichbeiderStiftungfürHochschulzulassung,Sonnenstr.171,44137Dortmund.

BeispeziellenFragenzueinembestimmtenStudienganghelfendieSekretariatederHochschulen,FachbereicheundInstituteweiter.AuchstudentischeVerbändeundOrganisationenbietenStudienberatungan.

InformationenundEntscheidungshilfenfürdiepersön-licheStudien-undBerufswahlbietetauchdieBerufs-beratungderArbeitsagenturen.DortkannmansichimpersönlichenGesprächberatenlassen,gegebenenfallsdieAusbildungsstellenvermittlunginAnspruchnehmenundsichüberfinanzielleHilfebeiderberuflichenAusbil-dunginformieren.

Weitere Informationen

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Isprachlich-literarisch-künstlerisch

IIgesellschafts-wissen-schaftlich

IIImathematisch-naturwissen-schaftlich-technisch

naturwissen-schaftlich-technischerBereich

fremdsprach-licherBereich

literarisch-künstlerischerBereich

Planungsbogen für die Schullaufbahn

>>>Belegungvon34WochenstundenimDurchschnittjeweilsinderEinführungsphaseundinderQualifikationsphase

>>>Belegungvon102WochenstundenindendreiJahrendergymnasialenOberstufe>>>Belegungvonmindestens38anrechenbarenKursen(darunter8Leistungskurse)inder

Qualifikationsphase;Vertiefungsfächersindnichtanrechenbar.

Aufgabenfeld Fach Einführungs- Qualifi kationsphase Abitur- Anrechenbare phase fach Kurse in der Q-phase Eph.1 Eph.2 Q 1.1 Q1.2 Q 2.1 Q 2.2 LK GK

Deutsch

Mathematik

Religionslehre

Sport

Vertiefungsfach2-std.

Vertiefungsfach2-std.

Projektkurs(Q-Phase)2-std.

Wochenstunden

Anzahl der belegten Kurse

in der Qualifi kationsphase

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