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Die Flüchtlingsdebatte in Deutschland Prof. Dr. Gerald Sander, M.A., Mag. rer. publ.

Date post: 06-Apr-2016
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Die Flüchtlingsdebatte in Deutschland Prof. Dr. Gerald Sander, M.A., Mag. rer. publ.
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Page 1: Die Flüchtlingsdebatte in Deutschland Prof. Dr. Gerald Sander, M.A., Mag. rer. publ.

Die Flüchtlingsdebatte in Deutschland

Prof. Dr. Gerald Sander, M.A., Mag. rer. publ.

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Impressionen

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Flüchtlingskrise

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• die EU-Außengrenzen können nicht geschützt werden

• die Migrationsströme können innerhalb der EU nicht gesteuert werden

• Chaos auf der Balkan-Route

• bis zu 3,7 Mio. weitere Flüchtlinge aus der Türkei in den nächsten Monaten

• in D bis Ende 2015 werden 1,1 Mio. erwartet

• Gesamtkosten für D 21,1 Mrd. Euro (570 Mrd. CZK)

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Deutsches Asylgrundrecht (AE nach § 25 I AufenthG)

Art. 16a Grundgesetz

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. [sog. sicherer Drittstaat]

(3) Durch Gesetz […] können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird. [sog. sicherer Herkunftsstaat]

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Flüchtling nach Genfer Flüchtlingskonvention (AE nach § 25 II AufenthG)• auch bei Einreise über sicheren Drittstaat möglich

• auch bei Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure

Nachrangiger Flüchtlingsschutz• bei drohender Folter als Strafmaßnahme

• AE für 1 Jahr, mehrfach um 2 Jahre verlängerbar

► Zugang zum Arbeitsmarkt, Sozialleistungen, Integrationsleistungen

Abschiebeverbotbei Rückkehr droht Verstoß gegen EMRK (z.B. bei Gefahr für Leib wegen

chronischer Krankheit)

AE für 1 Jahr, verlängerbar

► Zugang zum Arbeitsmarkt, Sozial- und Integrationsleistungen möglich

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Dublin III-Verordnung der EU (2013)

ein Flüchtling muss in dem Staat um Asyl bitten, in dem er den EU-Raum erstmals betreten hat (sog. sicherer Drittstaat: EU-Staat, Norwegen, Schweiz)

sonst kann er in den Staat der ersten Einreise zurückgeschickt werden

auch zwangsweise

► D schickt aber nur gut 10 % zurück

► nach Urteil des EGMR aus 2011 werden nach Griechenland keine Flüchtlinge mehr

zurückgeschickt

► Selbsteintrittsrecht; zuletzt D bei Syriern

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Asylverfahrens-Richtlinie der EU (2013)

• Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten

• beschleunigtes Prüfungsverfahren (mit Bleiberecht) bei

- Balkanstaaten (ca. 54 % der aktuellen Flüchtlinge in D)

- Vernichtung oder Verschweigen von Dokumenten

- Verschleierung der Identität, Verweigerung von Fingerabdrücke

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EU-Verfahren gegen Deutschland

► 128.000 Personen ohne Aufenthaltsberechtigung,

aber nur 34.000 werden zurückgeschickt

(200.000-500.000 Illegale)

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Demografischer Wandel in Deutschland

Prognosen:Geburtenzahlen bei Deutschen 1,2; bei Ausländern 1,9 in D; insgesamt 1,4

2013 – 2050 Einwohner von 81 Mio. ohne Zuwanderung auf 65 Mio.

2050 54,4 % über 65 Jahre alt

bis 2055 fehlen 15 Mio. Fachkräfte

bis 2020 19 % weniger Schüler

Problem u.a.:- Rentenversicherung

heute: auf 1 Rentner 2,85 arbeitsfähige Menschen 2050: auf 1 Rentner 1,54 arbeitsfähige Menschen

- Gesundheitsversorgung- steigende Kosten- keine Ärzte auf dem Land

- Schließung von Schulen, bauliche Leerstände, ungenutzte Infrastruktur

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Bevölkerungsentwicklung

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