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Die Finanzen des Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918

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Die Finanzen des Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918 Source: FinanzArchiv / Public Finance Analysis, 36. Jahrg., H. 2 (1919), pp. 233-257 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40907342 . Accessed: 13/06/2014 01:07 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 188.72.126.88 on Fri, 13 Jun 2014 01:07:34 AM All use subject to JSTOR Terms and Conditions
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Die Finanzen des Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918Source: FinanzArchiv / Public Finance Analysis, 36. Jahrg., H. 2 (1919), pp. 233-257Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40907342 .

Accessed: 13/06/2014 01:07

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Die Finanzen des Deutschen Reichs in den Rechnungs- jahren 1914-19181).

A. Die Entwicklung der Finanzen in den einzelnen Rechnungsjahren 1914-1918.

I. Das Rechnungsjahr 1914. Durch die Gesetzgebung des Jahres 1909, die nicht nur dem Reiche neue

Einnahmequellen erschloss, sondern auch das Schuldenwesen in grundsätzlicher Weise regelte, wurde die gesamte Pinanzgebarung des Reichs wieder auf eine gesunde Grundlage gestellt, nachdem in den voraufgegangenen Jahren für die wachsenden Ausgaben des Reichs nur mit grossen Schwierigkeiten entsprechende Deckungsmittel beschafft worden waren. Bereits im Jahre 1910 trat an Stelle der seit 1907 zu beobachtenden, zum Teil nicht unerheblichen Fehlbeträge ein beträchtlicher Ueberschuss in Höhe von 117,7 Mill. M., der sich im folgenden Jahre 1911 sogar auf 249,1 Mill. M. steigerte. Die günstige Entwicklung der Finanzen erlitt auch durch die dem Reiche aus der Verstärkung von Heer und Flotte (Gesetze vom 14. Juni 1912 und vom 3. Juli 1913) erwachsenden neuen Belastungen keine erheblichen Beeinträchtigungen, da für diese Mehrkosten neben der Erhöhung der Einnahmen aus der Erbschaftssteuer und dem Ver- zicht auf die Herabsetzung der Zuckersteuer neue Einnahmequellen in dem einmaligen ausserordentlichen Wehrbeitrag und in der Besitzsteuer (Gesetze Tom 3. Juli 1913) vorgesehen wurden. Der Wehrbeitrag erbrachte insgesamt 975,9 Mill. M., von denen 0,8 Mill. M. im Jahre 1913, der Hauptbetrag von 637,4 Mill. M. im Jahre 1914 und die letzten Raten in Höhe von 307,8 Mill. M. im Jahre 1915 und von 29,9 Mill. M. in den Jahren 1916 und 1917 eingingen. Die Rechnungsjahre 1912 und 1913 schlössen mit Ueberschüssen von 77,1 Mill. M. und 20,9 Mill. M. ab.

So trat das Reich finanziell in verhältnismässig guter Verfassung in den Krieg ein. Der Voranschlag für das Rechnungsjahr 1914 zeigte in den Ein- nahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushalts den bis dahin höchsten Betrag von 3405,2 Mill. M., während die einmaligen Ausgaben - insbesondere infolge des Rückganges der Heeresausgaben - eine merkliche Verminderung aufwiesen.

Die Gesetzgebung zur Reichsfinanzreform des Jahres 1913 hatte ferner die Verstärkung des Reichskriegsschatzes in Gold um 120 Mill. M. auf 240 Mill. M*

!) Denkschrift des Reichsministers der Finanzen Schiffer über „Die Finanzen des Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918". Vom 12. März 1919. Drucks, der Verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung Nr. 158.

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234 ^e Finalizen des Deutsehen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918.

(durch Ausgabe einer entsprechenden Summe von Reichskassenscheinen in Ab- schnitten zu 5 und 10 M.) sowie die Schaffung einer besonderen Silberreserve in Höhe von 120 Mill. M. (durch Ausprägung von Silbermünzen ausserhalb der in § 8 des Münzgesetzes vom 1. Juni 1909 bestimmten Grenzen) vorgesehen. Bei Aus- bruch des Krieges wurden die bis dahin angesammelten Bestände an Gold und Silber der Reichsbank übergeben und als Einnahme im ausserordentlichen Haushalt verrechnet. Durch weitere Ausprägung von Silbermünzen wuchsen diese Einnahmen „aus den Gold- und Silberbeständen des Reichs* bis Ende des Rechnungsjahrs 1914 auf 297,6 Mill. M. an.

Der Nachtrag zum Reichshaushaltsplan für das Jahr 1914 vom 4. August 1914 ermächtigte den Reichskanzler, die Summe von 5 Milliarden M. auf dem Wege des Kredits flüssig zu machen. Die für die ersten 2 Monate erforder- lichen Geldmittel wurden durch Begebung und Beleihung von sogenannten Zollkreditwechseln (in Höhe der gestundeten Zölle und Reichssteuern auf die Stundungsnehmer gezogenen Wechseln des Reichs), in der Hauptsache durch Begebung kurzfristiger Schatzanweisungen bei der Reichsbank gewonnen. Die ersten Kosten des Krieges waren nicht gering. Die aus ausserordentlichen Deckungsmitteln bestrittenen Ausgaben beliefen sich

im Monat August 1914 auf 2047,1 Mill. M. September „ „ 969,7 „ Oktober „ r 1262,2 „ Dezember „ „ 1602,9 „ März 1915 „ 2035,5 „

um sich von dieser Zeit an bis Herbst 1916 auf dem ungefähren monatlichen Durchschnittssatz von 2 Milliarden M. zu halten. Anfang September 1914 wurde die erste 5°/oige Kriegsanleihe zur Zeichnung aufgelegt. 1,177,235 Zeichner zeichneten einen Nennbetrag von 4460 Mill. M., von dem ein Nettoerlös in Höhe von 4435,3 Mill. M. im ausserordentlichen Haushalt des Jahres 1914 Ver- rechnung fand. Die Kriegsanleihe ermöglichte mithin nicht nur die Abdeckung der bis dahin begebenen Schatzanweisungen in Höhe von 2632 Mill. M., son- dern stellte dem Reiche darüber hinaus noch Geldmittel zur Verfügung. Da jedoch die Kosten des Krieges von Monat zu Monat stiegen, musste wiederum zu dem Mittel der Begebung von Schatzanweisungen gegriffen werden. Am 31. März 1915 war der Umlauf an Schatzanweisungen sogar schon wieder auf 7209 Mill. M. gestiegen. Diesem Betrage standen aus der zweiten Kriegs- anleihe, an der sich 2,691,060 Zeichner beteiligten, insgesamt 9060,0 Mill. M. als Zeichnungsergebnis gegenüber, so dass ein nicht unbeträchtlicher Ueber- schuss über die ausgegebenen Schatzanweisungen verblieb.

Die Störungen des Wirtschaftslebens durch den Krieg wie die Unter- bindung des deutschen Aussenhandels machten sich bald in einem empfind- lichen Ausfall in den laufenden Einnahmen des ordentlichen Haushalts be- merkbar. In erster Linie hatten die Betriebsverwaltungen, insbesondere die Reichspost, unter den veränderten Verhältnissen zu leiden. Letzterer erwuchsen aus der Organisation der Feldpost beträchtliche Kosten. An die Stelle der Einnahmen aus den Betriebsverwaltungen in Höhe von 140 Mill. M. im Jahre 1913 trat 1914 ein Betriebsverlust in Höhe von 54 Mill. M. Die Aufhebung

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der Zölle für Nahrungsmittel bewirkte, dass die Einnahmen aus den Zöllen von 679 Mill. M. im Jahre 1913 auf 560 Mill. M. im Rechnungsjahr 1914 zu- rückgingen. Da indessen gleich von Kriegsbeginn an die gesamten fort- dauernden Ausgaben des Reichsheeres, des Reichsmilitärgerichts und der Marineverwaltung auf den ausserordentlichen Haushalt zur Verrechnung ge- langten, so konnte das Rechnungsjahr 1914 im ordentlichen Haushalt trotz der beträchtlichen Rückgänge in den Einnahmen sogar mit einem rechnungs- mässigen Ueberschuss in Höhe von 219,7 Mill. M. abschliessen.

II, Das Rechnungsjahr 1915.

Im Voranschlag für das Rechnungsjahr 1915 erfuhren die Ausgaben für die Reichsschuld eine namhafte Erhöhung (1199,8 Mill. M. gegen 375,6 Mill. M, wirkliche Ausgaben im Jahre 1914) durch die Einstellung der Kriegsschulden- zinsen in den ordentlichen Haushalt. Gleichzeitig traten dadurch die Grund- sätze der deutschen Kriegsfinanzierung sichtbar in die Erscheinung: Ueber- nahme der Ausgaben für den Krieg zunächst auf Anleihen im ausserordentlichen Haushalt und Deckung der Zinsen für dieseAnleihen durch Aufbringung laufender Mittel im ordent- lichen Haushalt. In der Annahme, dass der Krieg noch im Jahre 1915 zu Ende gehen würde, wurden die Ausgaben für Heer und Marine in diesem Jahre noch zur Hälfte des Friedensbetrags, die Einnahmen aus den Zöllen und Steuern mangels jeglicher Schätzungsmöglichkeit jedoch wieder in voller Höhe des Vorjahrs in den Voranschlag des ordentlichen Haushalts eingesetzt. Auf diese Weise konnte der ordentliche Haushalt ins Gleichgewicht gebracht und von der Einbringung neuer Steuern abgesehen werden. Die Abrechnung des Jahres 1915 ergab indessen, dass die Rückgänge in den Einnahmen nicht nur angehalten, sondern bei einzelnen Einnahmeposten sogar eine merkliche Ver- stärkung erfahren hatten. So gingen aus den Zöllen 200 Mill. M., aus der Branntweinsteuer 132 Mill. M., der Brausteuer und Uebergangsabgabe vom Bier 52 Mill. M. und aus der Zuckersteuer 47 Mill. M. weniger ein als 1914. Auf der anderen Seite wurden durch den Fortgang des Krieges die im Vor- anschlag des ordentlichen Haushalts eingesetzten Halbjahresausgaben für Heer und Marine an dieser Stelle gespart. Ausserdem kamen dem ordentlichen Haushalt des Rechnungsjahrs 1915 erhöhte Einnahmen aus den Gewinnen der Reichsbank zugute, deren Verteilung im Hinblick auf die durch Gesetz vom 4. August 1914 erfolgte Aufhebung der Notensteuer durch das Gesetz über die Kriegsabgaben der Reichsbank vom 24. Dezember 1915 *) neu geregelt wurde. Diese Einnahmen beliefen sich auf 200 Mill. M. Weitere 60 Mill. M. gingen aus den Ueberschüssen der Darlehenskassen (Gesetz vom 4. August 1914) ein. Infolge dieser Gestaltung der Einnahmen und Ausgaben konnte das Rech- nungsjahr 1915 im ordentlichen Haushalt mit einem nur geringen Fehlbetrage (22,3 Mill. M.) zum Abschluss gebracht werden.

Noch im Jahre 1915 erging „im Interesse einer Neuordnung der Finanzen nach dem Kriege" (Helfferich im Reichstag am 30. November 1915) das Gesetz über vorbereitende Massnahmen zur Besteuerung der Kriegsgewinne,

i) Vgl. Finanzarchiv 33 (1916) S. 765. D. H. 7S5

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das die spätere Kriegsabgabe der Gesellschaften sicherstellte1). Bei der zweiten Lesung dieses Gesetzes kündigte die Regierung an, dass die Ausgleichung des ordentlichen Haushalts in Zukunft ohne die Erschliessung von neuen Ein- nahmequellen nicht mehr möglich sei.

Die Unterlage für diese Ankündigung ergab sich aus dem Anwachsen des Zinsendienstes für die zur Kriegführung benötigten Anleihemittel. Im Monatsdurchschnitt waren seit März 1915 etwa 2 Milliarden M. an ausser* ordentlichen Deckungsmitteln aufzubringen. Die gesamten Ausgaben im ausser- ordentlichen Haushalt betrugen im Rechnungsjahr 1915 23,922,8 Mill. M. Aus der zweiten und dritten Anleihe wurden in diesem Jahre 20,382,0 Mill. M. vereinnahmt. Im September 1915 betrug der Höchstumlauf an Schatzanwei- sungen 9691 Mill. M., dem 3,966,418 Zeichner der dritten Kriegsanleihe einen Zeichnungsbetrag von 12,101 Mill. M. gegenüberstellten. Im Monat März 1916 wurde wieder ein Umlauf an Schatzanweisungen in Höhe von 10,388 Mill. M. ausgewiesen, der gleichfalls Deckung in der nächsten Kriegsanleihe fand. Es zeichneten auf die vierte Kriegsanleihe nicht weniger als 5,279,645 Zeichner einen Nennwert in Höhe von 10,712 Mill. M. Allerdings blieb dieses Mal der Ueberschuss an neuen Mitteln nicht unerheblich hinter dem der früheren An- leihen zurück,

III. Das Rechnungsjahr 1916.

Aus den wachsenden Kosten des Krieges und der dadurch bedingten Zu- nahmen der Anleihen sowie der schwebenden Kredite erwuchsen steigende Zinslasten. Sie wurden im Voranschlag für das Rechnungsjahr 1916 auf 2230,3 Mill. M. geschätzt. Unter Beibehaltung der Friedenseinnahmesolls für Zölle und Reichssteuern und unter Fortlassung der gesamten laufenden Aus- gaben für Heer und Marine (1915 war die Hälfte eingesetzt worden) sowie der Zuschüsse zu den Ausgaben der Militärverwaltung in den Schutzgebieten (einmalige Ausgaben) aus dem ordentlichen Haushalt des Rechnungsjahrs 1916 entstand erstmalig ein veranschlagter Fehlbetrag in Höhe von 480 Mill. M. Zur Deckuug dieses Fehlbetrags legte die Regierung dem Reichstag im Februar 1916 die folgenden Steuergesetzentwürfe vor :

das Frachturkundenstempelgesetz, das Gesetz, betreffend eine mit den Post- und Telegraphengebühren zu

erhebende ausserordentliche Reichsabgabe, das Gesetz über die Erhöhung der Tabakabgaben, das Quittungsstempelgesetz.

Der Ertrag dieser neuen Steuern wurde auf insgesamt 540 Mill. M. geschätzt» Ausserdem wurde der Entwurf eines Kriegsgewinnsteuergesetzes eingebracht. Das Kriegssteuergesetz sah eine Vermögenszuwachssteuer für physische Personen sowie eine Mehrgewinnsteuer für Gesellschaften vor. Der Reichstag fügte bei den Einzelpersonen die Besteuerung der um nicht mehr als 10°/« verringerten Vermögen hinzu und gestaltete die Quittungssteuer zu einer Warenumsatz- steuer um 2). Die laufenden Steuern sollten nach dieser Veränderung einen Jahresertrag von 650 Mill. M. bringen, während die Einnahmen aus der ausser-

i) Vgl. Finanzarchiv 33 (1916) S. 760. D. H. s») Vgl. Finanzarchiv 33 (1916) 8. 721 f. D, H.

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ordentlichen Kriegsabgabe zur Tilgung der Reichsschulden verwendet werden sollten, soweit sie nicht zur Deckung eines rechnungsmässigen Fehlbetrags im ordentlichen Haushalt des Jahres 1916 Verwendung finden würden.

Während die tatsächlichen Einnahmen aus der Reichsabgabe zu den Post- und Telegraphengebühren (89,6 Mill. M. für 8 Monate) erheblich hinter dem geschätzten Ertrag (225 Mill. M. für das ganze Jahr), die aus der Um- satzsteuer (24 Mill. M. für 6 Monate) sogar in sehr auffallender Weise hinter dem geschätzten Jahresertrag von 225 Mill. M. zurückblieben, gingen die Ein- nahmen aus dem Kriegszuschlag zu der Zigarettensteuer (100,9 Mill. M. für 9 Monate) nicht unbeträchtlich über den Voranschlag (87 Mill. M.) hinaus. Insgesamt kamen im Rechnungsjahr 1916 - nach Berücksichtigung der Aus- falle - an laufenden Steuern auf: 1092,1 Mill. M. gegen 754,3 Mill. M. im Jahre 1915. Infolge der auf 2590?7 Mill. M. gestiegenen Ausgaben für die Reichsschuld entstand im ordentlichen Haushalt des Jahres 1916 ein Fehlbetrag in Höhe von 1104,5 Mill. M., der aus den im Rechnungsjahr 1917 eingegangenen Einnahmen der ausserordentlichen Kriegsabgabe gedeckt wurde.

Infolge der Ausdehnung der Kriegsschauplätze erhöhten sich im Rech- nungsjahr 1916 die laufenden Kosten für die Kriegführung beträchtlich. Der Monatsbedarf stieg von 2 Milliarden M. (April 1915 bis August 1916)

auf 2657 Mill. M. im September 1916 und „ 3020,5 „ „ „ Oktober 1916,

um sich - mit Ausnahme des Monats November - auf etwa dieser Höhe bis Ende des Rechnungsjahrs zu halten. Die gesamten Kriegsausgaben stellten sich im Rechnungsjahr 1916 auf 24,749,3 Mill. M. (gegen 23,922,8 Mill. M. im Jahre 1915). Im September 1916 liefen 12,766 Mill. M. an Schatzanweisungen um. Die fünfte Kriegsanleihe erbrachte von 3,809,976 Zeichnern einen Zeich- nungserlös in Höhe von 10,652,0 Mill. M., so dass zum ersten Male ein Rest- betrag an im Umlauf befindlichen Schatzanweisungen übrig blieb. Infolge der schnell ansteigenden Kosten steigerte sich dieser Restbetrag an umlaufenden Schatzanweisungen bei der nächsten Anleihe beträchtlich. Im März 1917 waren 19,855 Mill. M. Schatzanweisungen in Umlauf, während auf die sechste Kriegs- anleihe zu jener Zeit von 7,063,347 Zeichnern 13,122 Mill. M. gezeichnet wurden.

IV. Das Rechnungsjahr 1917.

Im Voranschlag für das Rechnungsjahr 1917 stellte sich der Fehlbetrag - wiederum in der Hauptsache hervorgerufen durch die Steigerung der Zinsen- lasten für die Reichsschuld - auf 1250 Mill. M. Zur Deckung dieses Fehl- betrags wurden dem Reichstag die folgenden Steuergesetzentwürfe vorgelegt1):

das Kohlensteuergesetz, das Gesetz über die Besteuerung des Personen- und Güterverkehrs, das Gesetz über die Erhebung eines Zuschlags zur Kriegssteuer.

Der Zuschlag zur ausserordentlichen Kriegsabgabe sollte etwa 450 Mill. M.f die beiden ersten Entwürfe zusammen 805 Mill. M. neue Einnahmen ergeben. Mit Rücksicht darauf, dass als direkte Steuer nur der einmalige Zuschlag zur

!) Vgl. Finanzarchiv 34 (1917) S. 747 f. D. H. 787

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Kriegssteuer vorgesehen war, hielt der Reichstag es für richtig, auch die Kohlensteuer nicht dauernd, sondern nur auf 3 Jahre zu bewilligen. Die Ab- gabe vom Güterverkehr trat erst am 1. August bzw. am 1. Oktober 1917 in Kraft und lieferte dementsprechend nur 64,5 Mill. M, im Jahre 1917 (Voran- schlag für ein ganzes Jahr: 140 Mill. M.). Die Abgabe vom Personenverkehr trat erst am 1. April 1918 in Kraft. Günstig gestalteten sich die Einnahmen aus der Kohlensteuer. Obwohl letztere erst am 1. August 1917 zur Erhebung gelangte, gingen im Rechnungsjahr 1917 noch 412,9 Mill. M. ein (Voranschlag: 495 Mill. M. für das ganze Jahr). Dass sich im ganzen die Einnahmen im Rechnungsjahr 1917 verhältnismässig günstiger gestalteten, lag ferner daran, dass die Zigarettensteuer und der Kriegsaufschlag dazu zusammen 402 Mill. M. (gegen 185 Mill. M. im Jahre 1916) erbrachten, aus den Darlehenskassen 275 Mill. M. (gegen 60 Mill. M. im Jahre 1916) eingingen und an Ausfuhrge- bühren 281 Mill. M. (gegen 25 Mill. M. im Jahre 1916) erhoben wurden. Die Waren- umsatzsteuer blieb auch im Jahre 1917 hinter den Erwartungen weit zurück (112 Mill. M. gegen 24 Mill. M. im Vorjahr und 225 Mill. M. Voranschlag). Durch Gesetz vom 27. März 1917 wurde die Kriegsabgabe der Reichsbank wiederholt *).

Im Rechnungsjahr 1917 ging ferner der Hauptteil der ausserordentlichen Kriegsabgabe vom Jahre 1916 in Höhe von 4035,6 Mill. M. und des Zuschlags vom Jahre 1917 in Höhe von 807,1 Mill. M. ein. Insgesamt waren aus der ausserordentlichen Kriegsabgabe 1916 und 1917 eingegangen: 4073,5 Mill. M. und 814,7 Mill. M., zusammen 4888,2 Mill. M. Im ersten Halbjahr des Rech- nungsjahrs 1918 wurden weitere 459,3 Mill. M. und 91,8 Mill. M., zusammen 551,1 Mill. M. vereinnahmt, so dass der Gesamterlös aus der Kriegsabgabe nebst Zuschlag bis zum 30. September 1918 5439,3 Mill. M. betrug. Aus den in den Rechnungsjahren 1916 und 1917 verrechneten 4888,2 Mill. M. wurden die Fehlbeträge dieser Jahre mit 1104,5 (1916) und 891,1 (1917) Mill. M. ge- deckt und ein Betrag von 2178 Mill. M. zur Tilgung der Reichsschuld ver- wendet.

Das Rechnungsjahr 1917 zeigte ein neues Anwachsen der Kosten des Krieges. Mit der Durchführung des sog. Hindenburg-Programms sprang die sich seit Oktober 1916 auf etwa 3 Milliarden belaufende monatliche Ausgabe im Oktober 1917 auf rund 4 Milliarden M. Auf diesem ungefähren Betrag hielt sie sich bis zum Schluss des Rechnungsjahrs. An verrechneten Ausgaben wies der ausserordentliche Haushalt des Rechnungsjahrs 1917 insgesamt 42,203,5 Mill. M. gegen 24,749,3 Mill. M. im Jahre 1916 auf. Darunter be- fanden sich die besonderen Ausgaben für Heer und Marine mit 37,865,9 Mill. M. gegen 23.551,8 im Jahre vorher.

Die Steigerung der Kriegskosten konnte nicht ohne Einfluss auf die Ge- staltung der Deckungsmittel bleiben. Der Schatzwechselumlauf erreichte im Monat September 1917 den Höchstbetrag von 27,201 Mill. M. Auf die siebte Kriegsanleihe ging von 5,530,285 Zeichnern ein Zeichnungsbetrag von 12,626 Mill. Mark ein. Noch mehr schnellte |der Restbestand der umlaufenden Schatzan- weisungen im März 1918 empor. Bei einem Umlauf von 88,971 Mill. M.

i) Vgl. Finanzarchiv 34 (1917) S. 824. D. H. 788

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Die Finanzen dcB Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1»14- 1918. 239

Schafczanweisungen stellte sich das Zeichnungsergebnis der achten Kriegs- anleihe von 6,869,901 Zeichnern auf 15,001 Mill. M. Obwohl dieser Betrag über die Ergebnisse aller früheren Kriegsanleihen hinausging, verschlechterte sich das Verhältnis der schwebenden Schulden zu den konsolidierten Anleihen des Reichs in ganz beträchtlichem Masse.

V. Das Rechnungsjahr 1918.

Der Voranschlag für den ordentlichen Haushalt des Rechnungsjahrs 1918 schloss in den Einnahmen und Ausgaben mit 7332,7 Mill. M. gegen 4941,9 Mill. M. des Vorjahrs ab. Von den erheblichen Mehrausgaben entfielen allein auf die Verzinsung der Reichsschuld 2346 Mill. M., daneben 61 Mill. M. auf die Post- und Eisenbahnverwaltung, 5 Mill. M. auf das Reichswirtschaftsamt und 3,6 Mill. M. auf das Reichsamt des Innern. Der Fehlbetrag des Voranschlags wurde auf 2875 Mill. M. berechnet, zu dessen Deckung die Regierung im April 1918 die folgenden Steuergesetzentwürfe einbrachte J) :

das Umsatzsteuergesetz, das Gesetz zur Aenderung des Reichsstempelgesetzes (Börsensteuer), das Gesetz zur Aenderung des Wechselstempelgesetzes, das Weinsteuergesetz. das Gesetz zur Aenderung des Schaumweinsteuergesetzes, das Gesetz, betreffend die Besteuerung von Mineralwässern und künst-

lich bereiteten Getränken, sowie die Erhöhung der Zölle für Kaffee und Tee, das Biersteuergesetz und das Gesetz über die Erhöhung des Bierzolls,

das Gesetz über das Branntweinmonopol, das Gesetz, betreffend Aenderung des Gesetzes, betreffend eine mit den

Post- und Telegraphengebühren zu erhebende Reichsabgabe, das Gesetz über die Kriegssteuer der Gesellschaften für das vierte Kriegsgeschäftsjahr.

Der Reichstag fügte diesen Entwürfen in der ausserordentlichen Kriegs- abgabe für das Rechnungsjahr 1918 eine Vermögens- und Mehreinkommen- steuer für physische Personen hinzu, die den Besitz stärker zu den Kriegs- lasten heranziehen und etwa 1200 Mill. M. erbringen sollte. Insgesamt wurden die Einnahmen aus den vom Reichstag verabschiedeten Steuergesetzen auf nicht weniger als 4381 Mill. M. geschätzt. Von diesem Betrag entfielen 1800 Mill. M. auf einmalige Steuern des Jahres 1918 , während ein Teil der Getränkesteuern erst nach dem Kriege wirksam werden soll oder wird.

Zum Teil infolge der verspäteten Inkraftsetzung (Umsatzsteuer und Reichs- stempelabgaben zum 1. August 1918, Getränkesteuern zum 1. September 1918, Post- und Telegraphengebühren zum 1. Oktober 1918). zum Teil auch infolge Schwierigkeiten bei der Veranlagung (Umsatzsteuer, ausserordentliche Kriegs- abgabe) halten sich die Einnahmen aus den neuen Steuern in den ersten 9 Monaten des Rechnungsjahrs 1918, für das bis jetzt erst zuverlässige Nach- weisungen vorliegen, in bescheidenen Grenzen. Die Einnahmen aus dem Branntweinmonopol fallen fast ganz , die aus der erhöhten Biersteuer mehr

]) Vgl. Finanzarchiv 36 (1919) S. m f. D. H. 789

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oder weniger aus. Dagegen weisen wiederum einige ältere Steuern auch in, den ersten 9 Monaten des Rechnungsjahrs 1918 beträchtliche Steigerungen ihrer Einnahmen auf. So betrugen beispielsweise die Einnahmen (in Mil- lionen M.):

April/Dezbr. im ganzen 1918 Jahre 1917

aus der Zigarettensteuer 176 132 aus dem Kriegsaufschlag . 346 270 aus der Abgabe vom Güterverkehr .... 115 65 aus der Abgabe vom Personenverkehr . , 96 - aus der Kohlensteuer 577 413

Es erbrachten ferner in den ersten 9 Monaten des Rechnungsjahrs 1918 die Darlehenskassen 305 Mill. M. (gegen 275 Mill. M. im ganzen Jahre 1917) und die Ausfuhrgebühren sogar 850 Mill. M. (gegen 281 Mill. M. im ganzen Jahre 1917). Trotz dieser auch im letzten Vierteljahr zu erwartenden Mehrein- nahmen wird - da bei den Zöllen und Steuern im ganzen eine Minderein- nahme von etwa 950 Mill. M., bei den Betriebsverwaltungen ein Zuschuss von 500 Mill. M., bei der Verzinsung der Reichsschuld eine Mehrausgabe von 600 Mill. M. zu erwarten ist - für das Rechnungsjahr 1918 im ordentlichen Haushalt mit einem Fehlbetrag von mindestens 750 Mill. M. zu rechnen sein, zumal auch noch nicht zu übersehen ist, in welchem Umfang die Post-, Eisenbahn- und Steuereinnahmen aus den besetzten Gebieten eingehen werden.

Nachdem die achte Kriegsanleihe eine Herabminderung der umlaufenden Schatzanweisungen auf den Niedrigstand von 31,127 Mill. M. am 23. April 1918 bewirkt hatte, stieg der Umlauf im Monat September 1918 wieder auf 49,414 Mill. M. Die neunte Kriegsanleihe, an der sich 2,742,446 Zeichner mit 10,443 Mill. M. Zeichnungen beteiligten, brachte nur eine geringe Erleichte- rung der schwebenden Schulden, weil gleichzeitig mit der politischen Um- wälzung grosse Beträge der Kriegsanleihen an den Markt kamen, die im Um- tausch mit Reichsschatzanweisungen aufgenommen wurden. Ende Dezember standen 88,988,1 Mill. M, festen Kriegsanleihen (nach Abzug der Rückkäufe und Einrechnungen auf Steuern) nicht weniger als 55,059,7 Mill. M. in Umlauf befindliche Schatzanweisungen gegenüber.

B. Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse der Rechnungs- jahre 1914-1918.

I. Ordentlicher Haushalt.

1. Durch die bei Ausbruch des Krieges erfolgte Verrechnung der fort- dauernden Ausgaben des Reichsheeres und der Marineverwaltung auf den ausserordentlichen Haushalt, der sich im Jahre 1916 die Ausgaben für das Kommando der Schutztruppen anschlössen, hat die Ausgabenrechnung des ordentlichen Haushalts des Reichs während des Krieges eine weitgehende Ent- lastung erfahren. Es betrugen an dieser Stelle die Ausgaben (in Millionen Mark) für die:

790

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Die Finanzen des Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918. 241

1913 1914 1915 1916 1917 Verwaltung des Reichsheeres 1,146,8 465,8 113,7 60,4 32,1 Marineverwaltung .... 429,1 304,8 27,7 9,0 7,8

Unter den hier nach dem 1. August 1914 ausgewiesenen Ausgaben befinden sich nur noch die vorher entstandenen fortdauernden Ausgaben, die erst nach diesem Zeitpunkt verrechnet worden sind, sowie einmalige Ausgaben in der Hauptsache für die Fortführung bereits im Frieden begonnener Bauten und Beschaffungen. Da gleichzeitig die sonstigen Ausgaben des ordentlichen Haushalts, insbesondere also der zivilen Verwaltungen, in den vier Berichts- jahren nur geringe Veränderung erfuhren - die Mehrkosten aus Anlass des Krieges (Teuerungszulagen für Beamte und Angestellte) wurden gleichfalls dem ausserordentlichen Haushalt zur Last geschrieben - , so konnten die Ausgaben des ordentlichen Haushalts mit Ausnahme der Ausgaben für die Reichsschuld (vgl. unten)

von 2218 Mill. M. im Jahre 1913 auf 1211 „ „ „ , 1914 , 467 „ , , „ 1915 » 383 , „ „ „ 1916 . 393 „ , „ , 1917

zurückgehen. Hingegen trat im Laufe des Krieges bald eine neue und empfindliche

Belastung der ordentlichen Ausgaben durch das gewaltige Anwachsen der Reichsschuld ein. Die Ausgaben für die Reichsschuld stellten sich in den vier Berichtsjahren wie folgt (in Millionen M.) :

1914 1915 1916 1917 ¿¿^ Verwaltung und Verzinsung . 375,6 1248,1 2518,5 4247,9 8,390,1 Tilgung 66,8 70,5 72,2 2252,7 2,462,2

(74,7) (284,2) 442,4 1318,6 2590,7 6500,6 10,852,3

(4322,6) (8,674,8)

In dem für das Jahr 1917 verausgabten Tilgungsbetrag in Höhe von 2252,7 Mill. M. ist ein Betrag von 2178,0 Mill. M. enthalten, der aus dem Ertrag der ausserordentlichen Kriegsabgabe von 1916 (vgl. oben S. 238) übrig- geblieben und bestimmungsgemäss zur Schuldentilgung zu verwenden war. Lässt man diese Summe ausser Ansatz - sie stellt nur einen durchlaufenden Posten in der Rechnung des ordentlichen Haushalts dar - , so stellt sich der Tilgungsbetrag für 1917 auf 74,7 Mill. M., für die vier Rechnungsjahre auf 284,2 Mill. M. und der Gesamtbetrag der für die Verwaltung, Verzinsung und Tilgung der Reichsschuld erforderlichen Mittel in den vier Rechnungsjahren auf insgesamt 8674,3 Mill. M.

2. Der infolge der Uebertragung der Heeres- und Marineausgaben auf den Kriegsfonds (ausserordentlichen Haushalt) eingetretenen Entlastung des ordentlichen Haushalts ging eine erhehliche Minderung wichtiger laufender Einnahmen des ordentlichen Haushalts parallel. So stellten sich unter anderem die Einnahmen aus (in Millionen M.):

Finanzarchiv. XXXVI. Jahrg. 791 16

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242 D*e FiQanzen des Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918.

April/Dezbr, 1913 1914 1915 1916 1917 1918

den Zöllen auf 679,3 560,8 360,0 348,3 232,7 119fl der Branntweinsteuer auf . 198,8 228,0 95,6 73,1 19,6 14,1 der Brausteuer und Ueber-

gangsabgabe von Bier auf 130,0 130,7 78,5 55,2 20,2 %2 der Reichsstempelabgabe von

Wertpapieren auf . . . 43,4 15,0 6,4 7,2 8,0 7,4

Die Gründe für diesen Rückgang der Einnahmen liegen in den durch Kriegsverordnung eingetretenen Zollbefreiungen und in der Unterbindung des deutschen Aussenhandels , in der einschneidenden Umgestaltung unserer Er- nährungswirtschaft sowie in der zur Sicherung der Kriegsfinanzierung ge- trofíenen Sperre des Kapitalmarkts für private Kapitalansprüche. Die teilweise gleichen Gründe haben das Ansteigen anderer Einnahmen verhindert, aber auch dazu geführt, dass wieder andere Einnahmen sprungweise Erhöhungen, erfuhren. Von den letzteren sind zu erwähnen (in Millionen M.):

April/Dezbr, 1913 1914 1915 1916 1917 1918

die Einnahmen aus der Ziga- rettensteuer 42,7 54,8 66,1 83,8 132,0 175,9

(Kriegsaufschlag) ... - - - 100,9 270,4 346,2 Salzsteuer 62,4 77,8 61,0 85,5 103,2 68,6

Ferner die Einnahmen aus dem Bankwesen (in Millionen M.) :

April/Dezbr, 1914 1915 1916 1917 1918

vom Reingewinn der Reichsbank (vgl. S. 235) 43,6 199,7 190,3 206,9 -

von den Darlehenskassen .... - 60 60 275,0 305,0 sowie endlich die Einnahmen aus den

Ausfuhrgebühren - - 25,3 281,4 350,0

Eine beträchtliche Einbusse haben ferner die laufenden Einnahmen à&s ordentlichen Haushalts dadurch erlitten, dass die Ueberschüsse der Betriebs- verwaltungen während des Krieges in Fortfall geraten sind und sogar erheb- lichen Zuschüssen Platz gemacht haben. Während noch im Jahre 1913 die Ueberschüsse 140,9 Mill. M. betrugen, stellten sich die Zuschüsse in den Jahren 1914 auf 53.596, 1915 auf 42.197, 1916 auf 50.505 und 1917 auf nicht weniger als 139.800 Mill. M. In diesen Ziffern sind jedoch die aus Anlass der Teue- rung den planmässigen Beamten sowie den Beamten im Ruhestand und den Hinterbliebenen von Beamten und Ruhegehaltsempfängern aus Kriegsfonds gezahlten Beihilfen, ferner die laufenden und die einmaligen Kriegsteuerungs- zulagen und sonstigen für Zwecke des Krieges geleisteten Ausgaben nicht nachgewiesen. Diese sind im ausserordentiichen Haushalt (Ausgaben aus An- lass des Krieges) verrechnet worden. Sie beliefen sich in den Jahren (in Mil- lionen M.) :

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Die Finanzen des Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918. 243

1915 1916 1917 bei der Post- und Telegraphenverwaltung einschl.

der Ausgleichungsbeträge für Bayern und Württemberg auf 2.495 36.570 192.640

bei der Reichsdruckerei auf - 0.018 0.121 bei der Reichseisenbahnverwaltung auf . . . 0.321 3.550 14.037

zusammen . . 2.816 40.138 206.798 es erhöhten sich danach die oben nachgewiesenen

Zuschüsse für die Betriebsverwaltungen von . 42.197 50.505 139.800 auf 45.013 90.643 346.598

Im Rechnungsjahr 1914 konnten die Rückgänge in den gesamten Ein- nahmen in Höhe von 503,6 Mill. M. durch die Uebernahme der Ausgaben für die Heeres- und Marineverwaltung auf den Kriegsfonds noch wettgemacht werden. Das erste Kriegsjahr schloss sogar mit einem rechnungsmässigen Ueberschuss im ordentlichen Haushalt in Höhe von 219,7 Mill. M. ab. Im Rech- nungsjahr 1915 traten zu den neuen Rückgängen in den Einnahmen steigende Ausgaben für den Dienst der Reichsschuld. Es wurden nicht nur die für Heer und Marine mit der Hälfte des Bedarfs für 1914 veranschlagten Mittel auf- gezehrt, sondern es verblieb noch ein Fehlbetrag in Höhe von 22,3 Mill. M. In den folgenden Jahren 1916 und 1917 nötigten die schnell ansteigenden Kosten für die Reichsschuld (Zinsen auf die Kriegsanleihen) zur Erschliessung neuer Einnahmequellen. Die Ausgaben für die Reichsschuld stiegen von

1318,7 Mill. M. im Jahre 1915 auf 2590,7 „ „ „ 1916, , 4322,6 , „ „ „ 1917 und „ 5907,4 „ „ , „ 1918 (Voranschlag).

Auf die in diesen Jahren zur Durchführung gelangte Steuergesetzgebung ist an anderer Stelle (vgl. S. 236, 237 und 239) hingewiesen worden.

Die Eingänge aus Steuern stellten sich wie folgt (in Millionen M.) :

In den Rechnungsjahren Insgesamt VnrM für 4 Rech- VnrM JfgJ":

nungsjahre ,a'^ 1S*10 1913 1914 1915 1916 1917 1914-1917 1S*10

1. Laufende Einnahmen . . 1013,7 1040,4 754,3 1092,1 2058,7 4945,5 2800 2. Einmalige Einnahmen

Wehrbeitrag .... 0,8 637,4 307,8 19,5 10,4 975,1 - Ausserordentl. Kriegs- abgabe - - - 37,9 4035,6 4073,5 | 1800

Zuschlag zur ausser- ordentl. Kriegs abgäbe - - - 7,6 807,1 814,7 -

Insgesamt zu 2 || 0,8 | 637,4 | 307,8 | 65,0 | 4853,1 || 5863,3 || 1800

Summe 1 und 2 II 1014,5 I 1677,8 I 1062,1 I 1157,1 I 6911,8 10 808,8 I 4600

Im ganzen sind also in den vier Rechnungsjahren 1914-1917 an Steuern 10,808,8 Mill. M. aufgekommen. Davon entfallen auf einmalige (und zwar direkte) Steuern 5,863,3 Mill. M. und auf laufende (in der Hauptsache iaa-

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244 Die Finanzen des Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918.

direkte) Steuern 4,945,5 Mill. M. Bei den laufenden Steuern ist im Rechnungs- jahr 1915 ein Rückgang auf 754,3 Mill. M. (gegen 1,040,4 Mill. M. im Jahre 1914) eingetreten, der jedoch im Rechnungsjahr 1916 wieder ausgeglichen wurde. Im Jahre 1917 trat eine Steigerung auf 2,058,7 Mill. M. ein, wodurch die Einnahmen das Doppelte des Jahres 1913 erreichten.

Für das Jahr 1918 steht der Eingang der im Jahre 1918 beschlossenen einmaligen Einnahmen von 1800 Mill. M. noch aus. Der Ertrag der laufenden Steuern für 1918 wird auf etwa 2800 Mill. M. geschätzt. Insgesamt würden dann während der fünf Rechnungsjahre 15,400 Mill. M. an Steuern eingegangen sein. Gegenüber dem Jahre 1913 würde das Jahr 1918 ein Mehr an laufen- den Steuern von etwa 1800 Mill. M. aufweisen. Der für das Jahr geschätzte Betrag von 2800 Mill. M. stellt aber noch nicht den gesamten Betrag der zu- künftigen Steuereinnahmen dar. Aus beschlossenen, zur Zeit noch nicht ein- geführten oder noch nicht voll in Wirksamkeit befindlichen Steuern sind noch zu erwarten:

aus dem Branntweinmonopol etwa . 570 Mill. M., aus der Biersteuer mehr etwa . . . 380 „ „ aus der Umsatzsteuer ein Mehr von . 900 „ „

insgesamt etwa . . 1850 Mill. M.

Der Gesamtbetrag der laufenden Steuereingänge würde sich danach für

1 Jahr auf 2800 Mill. M. + 1850 , „

4650 Mill. M.

belaufen oder auf ein Mehr von rund 3600 Mill. M. gegenüber den Steuer- emkommen vor dem Kriege.

Da die laufenden Einnahmen der Jahre 1916 und 1917 nicht genügten, um die Ausgaben zu decken, wurden die Fehlbeträge dieser Jahre aus dem Ertrage der ausserordentlichen Kriegsabgabe von 1916 beglichen, so dass sie rechnungsmässig nicht in die Erscheinung traten. Der im Rechnungsjahr 1917 nach Deckung dieser Fehlbeträge verbliebene Rest der ausserordentlichen Kriegs- abgabe von 2178 Mill. M. ist zur Schuldentilgung verwendet worden.

II. Ausserordentlicher Haushalt (einschliessli ch Ausgaben aus Anlass des Krieges).

1. Wie schon mehrfach - des Zusammenhanges wegen - erwähnt wer- den musste, wurde die Verrechnung der gesamten fortdauernden Ausgaben des Reichsheeres, des Reichsmilitärgerichts und der Marineverwaltung bei Ausbruch des Krieges auf den ausserordentlichen Haushalt übernommen und fortan aus Kriegskrediten bestritten. Seit dem Rechnungsjahr 1916 sind auch die fort- dauernden Ausgaben für das Kommando der Schutztruppen vom Haushalt des Reichskolonialamts auf den ausserordentlichen Haushalt (Kriegskredit) ver- rechnet worden.

Die Gesamtnettoausgaben des ausserordentlichen Haushalts betrugen (in Millionen M.):

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Page 14: Die Finanzen des Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918

Die Finanzen des Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918. 245

in den Rechnungsjahren 1914 1915 1916 1917 insges.

a) Friedensausgaben .... 64,9 13,9 10,1 15,0 103,9 b) aus Anlass des Krieges . 6935,7 23,908,9 24,739,3 42,188,4 97,772,3

insgesamt . 7000,6 23,922,8 24,749,4 42,203,4 97,876,2 von b) entfielen auf die Ver-

waltung des Reichsheeres . 6007,4 21,893,0 21,541,2 34,973,6 84,415,2 Marineverwaltung einschliessl.

Reichskolonialamt . . . 866,9 1,537,0 2,016,2 2,894,5 7,314,6 6874,3 23,430,0 23,557,4 37,868,1 91,729,8

Zivile Verwaltung .... 61,4 478,9 1,181,9 4,320,3 6,042,5. Die Summe von 97,876,2 Mill. M. stellt nur die in den vier Kriegsjahren

wirklich verrechneten Ausgaben dar. Daneben waren noch unverrechnete Vor- schüsse gezahlt, die sich am Schlüsse des Rechnungsjahrs 1917 auf 10,610,4 Mill. M. bezifferten. Die Gesamtausgaben im ausserordentlichen Haushalt stellten sich demnach in den vier Rechnungsjahren auf 108,486,6 Mill. M., die der eigent- lichen Kriegsausgaben auf 108,382,7 Mill. M. Der rechnungsmässige Nachweis der gesamten Kriegskosten für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss des letzten Rechnungsjahrs (1917) ist bei Drucklegung dieser Ausführungen noch nicht möglich. In summarischer Weise lassen sich jedoch die Ausgaben fest- stellen, wenn man die während des Krieges aus ausserordentlichen Deckungs- mitteln beschafften Geldbeträge den entstandenen Kriegskosten gleichstellt. Diese Berechnungsart geht von der Tatsache aus, dass nach den Haushalts- gesetzen und ihren Nachträgen die Kriegskosten auf den ausserordentlichen Haushalt übernommen, und dass die Ausgaben des ordentlichen Haushalts durch die ordentlichen Einnahmen bestritten worden sind, wobei die Fehl- beträge ihre Deckung in dem Aufkommen aus der Kriegssteuer gefunden haben. Bis zum 31. Dezember 1918 sind an ausserordentlichen Deckungsmitteln benötigt worden: Millionen M.

aus den Einnahmen beim Kriegsschatz . . . . 344,5 aus begebenen Anleihen (abzüglich Rückkauf) . . 91,938,6 aus begebenen Reichsschatzanweisungen (abzüglich

Rückkauf) . . 55,059,2 zusammen . . 147,342,3

Diese Ziffer bedarf insofern noch einer Korrektur, als in der Summe für die Reichsschatzanweisungen ein Betrag von 1106 Mill. M. enthalten ist, der ausgegeben werden musste, um die bei der Kriegssteuer zurückgegebenen, zur Deckung der Fehlbeträge bestimmten Kriegsanleihen in bares Geld umzu- wandeln. Die gesamten Kriegskosten stellten sich demnach am 31. Dezember 1918 auf 146,236,3 Mill. M.

Von dem oben aufgeführten Gesamtbedarf an ausserordentlichen Deckungs- mitteln entfielen auf:

das 1. Kriegsjahr (1. August 1914 bis 31. Juli 1915) 20,1 Milliarden M. > 2. „ (1. „ 1915 „ 31. , 1916) 24,1 » 3. „ (1. „ 1916 „ 31. „ 1917) 34,4 , 4. „ (1. „ 1917 „ 31. „ 1918) 46,9

die Zeit vom 1. August 1918 bis 31. Dezember 1918 21,8 „ insgesamt '. ~. 147,3 Milliarden

M.

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Page 15: Die Finanzen des Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918

246 Die Finanzen des Deutsohen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918.

Im Monatsdurchschnitt stellten sich die Kriegsausgaben wie folgt: im 1. Kriegsjahr 1675 Mill. M. oder rund 1,7 Milliarden M. , 2. „ 2008 „ „ „ „ 2,0 ,3. „ 2867 „ „ „ „ 3,0 „4. „ 3818 „ „ „ „ 3,8 „ B

in der Zeit vom 1. August 1918 bis 31. Dezember 1918 . . 4358 „ „ „ „ 4,4 „ „

Der Monat Dezember 1918 hat nur eine geringe Entspannung der Ausgaben gebracht. Es wurden verausgabt: 3,8 Milliarden M. gegen 4,1 Milliarden M. im November 1918. Doch ist anzunehmen, dass die Ausgaben in der nächsten Zeit nennenswert sinken werden. (Uebersicht III.)

Die Summe von rund 146 Milliarden M. stellt die gesamten bis zum 31. Dezember 1918 verausgabten baren Kriegskosten dar. Sie enthält somit auch die für unsere Bundesgenossen verauslagten Beträge. Diese belaufen sich

für Kriegsmaterial auf 1580,7 Mill. M. für Barleistungen auf 2327,8 „

insgesamt auf 3908,5 Mill. M.

In diesen Ausgaben sind dagegen die im Interesse unserer Bundes-

genossen begebenen Schatzanweisungen nicht enthalten. Ihre Summe beläuft sich auf 6785,1 Mill. M. Die gesamten Vorschüsse an die Bundesgenossen be-

trugen demnach 10,693,6 Mill. M. In den nach Abzug der für unsere Bundesgenossen verauslagten Kriegs-

kosten verbleibenden eigenen Kriegskosten In Höhe von 142,3 Milliarden M. sind ferner enthalten:

Barleistungen an die Kriegswirtschaft1) = 1637,1 Mill. M.

Ausgaben für die Kriegs Wohlfahrtspflege2) . . . . = 1441,8 „ „ für die gesetzlichen Familienunterstützungen . . . - 1968,2 „ »

insgesamt = 5047,1 Mill. M.

Bei den Kriegsausgaben der Heeres- und Marine Verwaltung (nach den vier

Rechnungsabschlüssen in Höhe von 91,729,8 Mill. M.) sind auch die bis ein- schliesslich 1917 angewiesenen Versorgungsgebührnisse für Kriegsbeschädigte sowie für die Hinterbliebenen von Kriegsteilnehmern verrechnet worden. Sie betrugen (in Millionen M.)

1914 1915 1916 1917 g™mt

bei der Heeresverwaltung 10,1 186,7 385,0 599,1 1180,9 bei der Marineverwaltung 0,2 2,8 5,1 8,1 16,1

insgesamt , . 10,2 189,5 390,1 607,2 1197,0

2. Zur Deckung der Ausgaben im ausserordentlichen Haushalt standen nach den Rechnungsabschlüssen der Jahre 1914 - 1917 insgesamt zur Ver- fügung:

!) Eigene Unternehmungen, Beteiligungen und Vorschüsse des Reichs. 2) Einschliesslich der Erwerbslosenfursorge in der Textilindustrie und in der öchuü-

warenindustrie, der Wochenhilfe und der Kriegsinvalidenfürsorge. 79i>

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Page 16: Die Finanzen des Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918

Die Finanzen des Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918. 247

die Tilgungsquoten für die Friedensschuld (verausgabt im ordentlichen Haushalt, vereinnahmt im ausserordentlichen Haushalt 332,5 Mill. M.

die Einnahmen aus den Gold- und Silberbeständen des Reichs (Reichskriegsschatz) 340,5 „ „

zusammen . . . 673,0 Mill. M. so dass von den Gesamtausgaben der Rechnungen in Höhe von 97,876,2 Mill. M, (bis zum Schluss des Rechnungsjahrs 1917) auf dem Wege des Kredits 97,203,2 Mill. M. beschafft werden mussten.

An Krediten wurden bewilligt: durch Gesetz

vom 4. August 1914 . 5,000 Mill. M. 3. Dezember 1914 5,000 „

„ 22. März 1915 . . 9,933 „ „ „ 31. August 1915 . 10,000 „ „ „ 24. Dezember 1915 10,000 „ „ „ 9. Juni 1916 . . 11,921 „ , „ 30. Oktober 1916 . 12,000 „ , „ 28. Februar 1917 . 15,000 „ „ „ 30. Mai 1917 . . 645 „ „ „ 21. Juli 1917 . . 15,000 „ „ „ 3. Dezember 1917 15,000 „ „ „ 22. März 1918 . . 15,000 „ „ „ 25. Juli 1918 . . 15,000 „ ,

insgesamt . . 139,499 Mill. M. Am 20. Februar 1919 bewilligte die Nationalversammlung einen weiteren

Kredit in Höhe von 25,3 Milliarden M. Von den bewilligten Krediten konnten durch Anleihen belegt werden:

im Rechnungsjahr 1914 .... 4,435,3 Mill. M. 1915 .... 20,382,0 „ „ 1916 .... 19,641,2 „ „ 1917 . . . . 23,110,9 , „

in den 4 Rechnungsjahren . . . 67,569,4 Mill. M. Ueber das Zeichnungsergebnis der aufgelegten Kriegsanleihen unter-

richtet die nachfolgende Uebersicht: Nennbetrag Zahl

der Zeichnung der Zeichner I. Kriegsanleihe 1914 4,460 Mill. M. 1,177,235,

IL „ 1915 9,060 „ „ 2,691,060. III. „ 1915 12,101 „ „ 3,966,418, IV. „ 1916 10,712 „ „ 5,279,645, V. „ 1916 10,652 „ „ 3,809,976, VI. „ 1917 13,122 „ n 7,063,347, VII. „ 1917 12,626 „ , 5,530,285, Vili. „ 1918 15,001 „ „ 6,869,901, IX. „ 1918 10,443 „ „ 2,742,446.

Am 31. Dezember 1918 betrug die gesamte fundierte Kriegsschuld des Reichs 88,988,1 Mill. M. Sie setzte sich wie folgt zusammen:

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Page 17: Die Finanzen des Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918

248 Die Finanzen des Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1916.

5°/o ige Reichsscljuldverschreibungen im Nennbetrage von 77,780,4 Mill. Mf 5°/oige Reichsschatzanweisungen im Nennbetrage von 2,320,3 „ „ 4 1¡2 °/o ige Reichsschatzanweisungen im Nennbetrage von 8,887,4 „ „

insgesamt . . . 88,988,1 Mill. M,

Ueber Rückzahlungsverpflichtungen und Tilgungsplan gibt die Ueber* sieht IV Auskunft.

Der Bestand der in Umlauf befindlichen unverzinslichen Schatzanweisungen des Reichs hat während der Kriegszeit ständig - im Kalenderjahr 1918 be- trächtlich - zugenommen. Es waren in Umlauf:

am 30. September 1914 .... 2,632 Mill. M. 15. Oktober 1914 .... 897 „ 31. März 1915 7,209 „ 23. April 1915 ..... 2,872 „ „ 23. September 1915 .... 9,691 „ 23. Oktober 1915 .... 3,412 „ , 23. März 1916 10,388 „ „ 22. April 1916 4,437 „ , 23. September 1916 .... 12,766 „ „ 23. Oktober 1916 .... 7,856 „ „ 23. März 1917 19,855 „ , 23. April 1917 13,821 „ „ 23. September 1917 .... 27,204 „ „ 31. Oktober 1917 .... 22,679 „ „ 23. März 1918 38,971 , „ 23. April 1918 31,127 „ „ 23. September 1918 .... 49,414 „ 7. Oktober 1918 .... 45,263 „

30. November 1918 .... 51,056 „ „ 31. Dezember 1918 .... 55,060 „

Vor der neunten Kriegsanleihe (September 1918) betrug der Umlauf an

Schatzanweisungen das Vierfache des Höchstumlaufs des Jahres 1916. Vom 7. Oktober 1918 bis 31. Dezember 1918 ist der Bestand um 9,8 Milliarden M.

gestiegen. Am 3. Dezember 1918 stellten sich die gesamten Schulden des Reichs

wie folgt :

a) Friedensschuld: 4°/oige Schuldverschreibungen . . 1.130

3Va°/oige „ - . 1.971

3°/oige „ . . 1.631 = 4.732 Milliarden M., b) fundierte Kriegsschuld:

5°/oige Schuldverschreibungen . . 77.780

5% ige Schatzanweisungen . . . 2.320

4V2°/oige „ ... 8.888 = 88.988 Milliarden M.

c) schwebende Schuld = 55.060

insgesamt . . 148.780 Milliarden IL 798

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Die Finanzen des Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918. 249

C. Ausblick. Die Ausgaben aus Anlass des Krieges waren (oben S. 246) am 31. De-

zember 1918 mit 146,2 Milliarden M. berechnet worden. Diese Summe stellt jedoch noch nicht die Gesamtsumme der dem Reiche aus dem Kriege er- wachsenden Kosten dar. Zunächst sind diesem Betrag alle jene Ausgaben hinzuzurechnen, die sich aus der weiteren Durchführung der Demobilisation ergeben. Hierher gehören die Unterhaltungskosten der fremden Besatzungs- truppen sowie der noch bestehenden eigenen Heeresverbände und vor allem die erheblichen Entschädigungen, die aus der Abwicklung der noch laufenden Heeres- und Marinelieferungsverträge zu zahlen sind. Einen bestimmten Be- trag für die nach dem 31. Dezember 1918 noch auflaufenden Demobilmachungs- kosten zu nennen, ist nicht möglich.

Zu den Kriegskosten, einschliesslich Kosten für die Demobilisation, treten in der Folgezeit noch zwei Gruppen von Ausgaben hinzu, die beide dem Kriege zur Last zu schreiben, für die Aufmachung einer Berechnung jedoch zweck- mässigerweise zu trennen sind. Die einen sind einmalige Kapitalaufwendungen deren Zinsen und Tilgungsquoten den Reichshaushalt dauernd oder für längere Zeit belasten werden ; die anderen sind dagegen laufende Ausgaben, die als solche in den ordentlichen Haushalt eingestellt werden müssen.

A. Zur ersten Gruppe gehören : a) Die Kosten für die Wiederherstellung des Heeres. Bezüglich der

Höhe dieser Kosten lässt sich heute angesichts der völligen Ungewissheit über die weltpolitische Gestaltung im allgemeinen und über die zukünftige politische Gestaltung des Deutschen Reichs im besonderen nichts Genaues sagen. Selbst wenn die Abrüstung allgemein durchgeführt und das Deutsche Reich mit einer gegen die frühere Friedensstärke verminderten Wehrmacht auskommen würde, werden grössere einmalige Kosten für die Wiederinstandsetzung von Bauten und Material nicht zu umgehen sein. Von der Einsetzung eines Betrags für die Wiederherstellung der Kriegsflotte kann dagegen nach Lage der Dinge abgesehen werden.

Dem zukünftigen Bedarf für das Heer steht eine Rückeinnahme aus der Verwertung entbehrlich gewordenen Heeresguts gegenüber. Während zur Zeit des Waffenstillstandsangebots der Einnahmebetrag aus diesen Verkäufen auf etwa 8 Milliarden M. geschätzt werden konnte, ist heute nur noch mit einer Gesamteinnahme von etwa 3 Milliarden M. zu rechnen.

b) Die Kosten für die Inanspruchnahme von Grundstücken auf Grund des Kriegsleistungsgesetzes. Die Grundstücke müssen vom Reiche entweder übernommen oder in den früheren Zustand zurückversetzt und dem Eigen- tümer zurückgegeben werden. Die Kosten hierfür sind auf etwa 0,5 Milliarden M. zu veranschlagen.

c) Die Kosten für die Entschädigung der durch den Krieg heimgesuchten Gebiete des Deutschen Reichs können auf etwa 4,5 Milliarden M. beziffert werden.

d) Die Kosten für die Entschädigung der deutschen Reedereien dürfen mit rund 1,5 Milliarden M. einzusetzen sein.

e) Die Kosten für die Erstattung der von den Bundesstaaten vorschuss- 799

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250 Die Fiaanzea des Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918.

weise übernommenen Familienunterstützungen. Nach Abzug der bereits ge- leisteten Zahlungen, soweit sie in der Gesamtausgabensumme von 146,2 Mil- liarden M. enthalten sind, verbleibt dem Reiche noch eine Last von minde- stens 5 Milliarden M.

Die Kapitalsumme, welche den bereits verausgabten und während der nächsten Monate noch zu verausgabenden Kriegs- und Demobilisationskosten hinzutreten wird und in der Folgezeit zu verzinsen und zu tilgen ist, beläuft sich mithin auf etwa 11,5 Milliarden M. Der hiernach jährlich aufzubringende Zinsbetrag (5°/o auf 146,2 + 11,5 = 157,7 Milliarden M.) lässt sich somit - ohne Tilgungskosten - auf 7,9 Milliarden M. veranschlagen.

B. Die zweite Gruppe von Ausgaben wird von den Renten gebildet, die an die Kriegsbeschädigten und die Kriegshinterbliebenen zu zahlen sind. Sie werden den Haushalt des Reichs voraussichtlich mit zunächst jährlich 4,25 Mil- liarden M. belasten.

Um die Gesamtkriegskosten zu berechnen, müsste diese Jahresleistung unter Berücksichtigung ihrer voraussichtlichen Dauer kapitalisiert werden. Da eine derartige Berechnung erhebliche Fehlerquellen enthält, und da ferner tatsächlich von der Bildung eines besonderen Kapitalstocks zur Bestreitung dieser Renten Abstand genommen werden soll, so muss davon abgesehen werden, die Rentenlast in Höhe von 4,25 Milliarden M. in einer Kapitalsumme auszudrücken. Man gelangt auch ohne eine solche Kapitalberechnung zu einem deutlichen Bilde von den gesamten Kriegskosten, indem man die laufenden Ausgaben für die in Rede stehenden Renten dem Jahresdienst der für die Kriegsausgaben benötigten Geldaufnahme (verausgabte und noch zu veraus- gabende Kriegs- und Demobilisationskosten zuzüglich der unter A aufgeführ- ten Kapitalsummen) hinzufügt. Dann kommt man auf die Summe von (7,9 -f- 4,25) = rund 12 1/a Milliarden M., wobei von der Ansetzung eines laufenden Tilgungsbetrags noch ganz abgesehen ist. Auch ist in Anbetracht der noch fortdauernden Demobilisation mit einer weiteren Erhöhung dieser Summe zu rechnen.

Die gesamten laufenden Ausgaben des Reichs (einschliesslich Verzinsung und Tilgung der Reichsschuld) stellten sich vor dem Kriege im Rechnungsjahr 1913 auf etwa 2,4 Milliarden M. Die Reichsschuld betrug zu jener Zeit nicht ganz 5 Milliarden M. Der Krieg hat die Schulden des Reichs um voraussicht- lieh mehr als 160 Milliarden M, anschwellen lassen, die laufenden Jahresaus- gaben um mehr als 12 Milliarden M, gesteigert. Wenn auch in der Folgezeit mit einem Rückgang der laufenden Ausgaben für Heer und Flotte, die den grössten Teil der Ausgaben des Reichs in der Friedenszeit darstellten, gerechnet werden kann, so wird auf der anderen Seite auch trotz grösster Sparsamkeit eine nicht unerhebliche Ausgaben Vermehrung dadurch eintreten, dass für die Materialien höhere Preise bewilligt, allgemein höhere Löhne gezahlt und die Besoldungen der Beamten auf eine neue Grundlage gestellt werden müssen. Mit 14 Milliarden M. ist daher der zukünftige Gesamtbedarf des Reichs eher zu niedrig als zu hoch bemessen.

Damit sind jedoch die Lasten, die die deutsche Volkswirtschaft nach dem Kriege zu tragen hat, keineswegs erschöpft. Hinzu kommt noch der Steuer- bedarf der Einzelstaaten und der Gemeinden und sonstigen öffentlichen Körper-

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Die Finanzen des Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918. 251

Schäften. Dieser betrug vor dem Kriege etwa 3 Milliarden M. Aufwendungen für die Kriegswohlfahrtspflege, höhere Preise für die Materialien, höhere Löhne, Teuerungszulagen an die Beamten haben auch hier die Ausgaben beträchtlich gesteigert, die früher reichlichen Ueberschüsse der Betriebsverwaltungen ge- schmälert, zum Teil sogar in Fehlbeträge verwandelt, die auch für die Folge- zeit nicht leicht zu beheben sein werden. Insgesamt wird man mit einer Er- höhung des laufenden Bedarfs auf mindestens 5 Milliarden M. zu rechnen haben. Danach wird sich der Gesamtsteuerbedarf des Reichs, der Einzelstaaten und der Gemeinden in Zukunft auf 19 Milliarden M. gegen 5 Milliarden M. vor dem Kriege stellen.

Dieser gewaltige Betrag von 19 Milliarden M. lastet auf einer Volks- wirtschaft, die durch die plötzliche Demobilisation des Heeres und der Kriegs- erzeugung in grösste Verwirrung geraten, durch Lebensmittel- und Rohstoff- mangel in ihrer Leistungsfähigkeit empfindlich geschwächt und durch die Begleiterscheinungen der politischen Umwälzung aus den gewohnten Gleisen ihrer Arbeit geworfen ist. Ganz besonders hindern Arbeitseinstellungen und Stockungen des Verkehrs die Versorgung des Volkes mit dem Notwendigsten, untergraben die an sich schon geschwächte Gesundheit und Widerstandskraft der grossstädtischen Bevölkerung und stören die nur mühsam im Gang zu haltende Gewinnung von Rohstoffen und Herstellung von Bedarfsgegenständen und Produktionsmitteln.

Aus dieser Lage kann die deutsche Volkswirtschaft nur wieder heraus- kommen, wenn es gelingt, allgemein die Arbeitspflicht wieder zu Ehren zu bringen : rationelle Arbeit an allen Stellen, Sparsamkeit in jedem Verbrauch und Steigerung der Arbeitsleistung im grossen und kleinen.

Nur einer gut arbeitenden Volkswirtschaft kann das Tragen jener unab- änderlichen Lasten zugemutet werden, die der für Deutschland unglücklich abgelaufene Krieg dem schwergeprüften Volke hinterlassen hat. Nur eine solche Volkswirtschaft vermag den öffentlichen Kassen die Mittel zuzuführen, deren Reich, Staat und Gemeinden bedürfen, um den an sie herantretenden, oben im einzelnen dargelegten finanziellen Ansprüchen gerecht zu werden; nur sie vermag aber auch weiter die von uns übernommene Verpflichtung zur Wiedergutmachung der durch uns in den besetzt gewesenen Teilen Belgiens und Nordfrankreichs verursachten Schäden der Erfüllung entgegenzuführen und die Abtragung der im Ausland während des Krieges aufgenommenen und der für die Bezahlung von Rohstoffen und Lebensmitteln noch in Anspruch zu nehmenden Kredite zu gewährleisten, sowie schliesslich zu ermöglichen, dass allmählich aus dem sich bildenden Kapital die Konsolidierung der schweben- den Schulden gelinge, dass das schwer zerrüttete deutsche Geldwesen in ab- sehbarer Zeit wieder geheilt werde. Gesetzlichkeit, Ordnung und Arbeit bei uns, Verständigung für unsere Lage und Mässigung bei den Gegnern ver- bürgen allein die Wiederkehr eines Zustandes der deutschen Volkswirtschaft, der die schweren finanziellen Lasten erträglich macht.

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252 Die Finanzen des Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918.

Uebersicht I.

Keichseinnahmen und -ausgaben in den Rechnungsjahren 1913 - 1917.

A. Ordentlicher Haushalt.

Wirkliche Einnahme (in Tausend Mark) Einnahme ¡

1913 1914 1915 1916 1917 ¿¿'g^

I. UeberschUsse der Betriebs- verwaltungen:

Post- u. Telegraphenverwaltg. 89,692 - 36,010 - 34,735 - 53,808 - 106,648 - dazu:

Ausgleichsbeträge von Bayern und Württemberg . . . . 15,411 - 7,263 - 9,162 - 10,046 - 7,411 -

zusammen 105,103 -43,273 -43,897 -63,864 -114,059 - Reichsdruckerei 5,252 5,692 7,240 3,769 4,110 - Reichseisenbahnverwaltung . 30,564 - 16,015 - 5,540 9,580 - 29,851 -

Summe I 140,919 -63,596 -42,197 -50,505 -139,800 -

II. Zölle, Steuern und Gebühren: Zölle 679,822 560,761 359,879 348,255 232,726 119,130 Tabaksteuer 11,415 13,523 13,584 18,183 17,132 16,66»

a) Zigarettensteuer . . . 42,699 54,798 66,124 83,765 182,051 175,945 b) Krieg sauf schlag- ... - - - 100,950 270,366 346,248

Zuckersteuer 173,746 214,641 168,433 194,668 163,828 186,941 Salzsteuer 62,386 77,772 61,054 85,494 103,246 63,571 Branntweinsteuer 193,775 228,046 95,564 73,150 19,597 14,189- Zuschlag zur Branntweinver-

brauchsabgabe - - - - - 3,60& Essigsäureverbrauchsabgabe. 799 687 948 550 284 476 Weinsteuer - - - - - 82,718 Schaumweinsteuer .... 9,511 10,058 3,095 10,620 14,375 21,45a Mineralwassersteuer .... - - - - - 7,620 Leuchtmittelsteuer .... 16,072 19,316 10,707 16,644 19,148 14,043 Zündwarensteuer 20,131 26,227 18,314 29,564 27,079 17,212 Brausteuer und Uebergangs-

abgabe von Bier .... 130,005 130,725 78,458 55,184 20,188 9,233 Spielkartenstempel .... 2,004 1,877 1,792 2,504 2,601 2,202 Wechselstempel 19,616 15,685 11,637 12,210 12,988 9,226 Reichsstempelabgaben von : A. Gesellschaftsverträgen . 6,819 27,237 21,926 32,737 67,548 49,805 B.Wertpapieren 43,383 15,094 6,416 7,212 8,025 7,361 C. Gewinnanteilschein- und

Zinsbogen 14,215 12,973 14,579 16,126 16,692 17,854 D. Kauf- und sonstigen An-

schaffungsgeschäften . . 18,273 4,971 3,325 5,997 14,544 84,168 E. Lotterielosen

a) für Staatslotterien . . 41,364 18,561 28,969 28,705 30,853 24,336 b) für Privatlotterien . . 12,087 7,935 2,618 10,081 16,368 20,740-

F- Frachturkunden .... 19,198 14,397 15,143 43,121 88,804 75,428 G. Personenfahrkarten . . 24,305 17,185 15,218 17,859 23,054 3,072 H. Erlaubniskarten f. Kraft-

fahrzeuge 4,812 3,917 597 405 351 253 J. Vergütungen f. Mitglieder

von Aufsichtsräten . . . 7,100 6,006 6,037 7,968 9,835 9,994 K. a) Warenumsätzen ... - - - 24,264 111,740 76,074

b) Geldumsätzen .... - - - - - 008 L. Grundstücksübertragun-

gen 34,708 18,478 11,010 17,262 33,591 41,78fr M Versicherungen .... 5,737 16,478 25,946 26,598 31,884 29,651 N. Schecks | 3,033 2,269 1,899 - 206 - 144 - 001

Abgabe vom a) Personenverkehr .... - - - - 3 95,644 b) Güterverkehr . . . . ■ - -

= - 64,525 114,580 Seite ||1,736,4Ü4 | 1,466,021 | 1,001,020 | 1,219,365 | 1,413,488 | 1,640,974

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Die Finanzen des Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918. 253

Wirkliche Einnahme (in Tausend Mark) Einnahme .

1913 1914 1915 1916 1917 ¿J^fiez.

Uebertrag 1,736,434 1,466,021 1,001,020 1,219,365 1,413,483 1,640,974 Kohlensteuer - - - - 412,898 576,844 Zuwachssteuer 15,323 2,834 744 649 1,170 663 Erbschaftssteuer 46,357 43,655 48,823 65,043 69,812 56,647 Besitzsteuer - - - 41 101,464 52,558 ümsatz-(Luxus-)Steuer ... - - - - - 18,830 Mit den Post- u. Telegraphen-

gebühren zu erheb. Reichs- abgabe - - - 89,610 146,750 99,000

Statistische Gebühr .... 2,085 1,209 996 912 709 441 Ausgleichungsbeträge f. Zölle

und Steuern 83,806 33,989 20,410 14,409 5,369 1,854

Aligera. Finanzverwaltung : Bankwesen :

Vom Reingewinn der Reichs- bank einschl. Notensteuer 84,720 43,616 199,726 190,315 206,918 -

Von den Darlehenskassen . - - 60,000 60,000 275,000 305,000 Ueberschüsse aus dem Münz-

wesen 19,792 11,305 10,687 7,285 - - Atís dem Hinterbliebenenver-

S.icherungsfonds 2,885 4,760 11,552 19,339 9,589 - Aus üeberschüssen früh. Jahre 272,418 53,824 20,952 219,705 - - Ausfuhrgebühren - - - 25,286 281,355 350,000 Sonstiges 1,357 404 559 653 801 - Matrikularbeiträge . . . . 51,941 51,941 51,941 51,941 51,941 38,000

Summe II || 2,076,144 [ 1,767,044 | 1,469,557 | 2,014,858 | 3,117,059 | 3,135,711 Summe 1 und II 2,217,063 1,713,448 1,427,360 1,964,353 2,977,259 3,135,711

III. Einmalige Ausgaben: Aus dem Wehrbeitrag ... 821 637,390 807,835 19,520 10,368 707 Ausserordentl. Kriegsabgabe - - - 37,962 4,035,592 585,797 Zuschlag zur ausserordentl.

Kriegsabgabe - - - 7,592 807,118 117,169 Kriegsabgabe 1918 . . . . - - = - - 52,867

Summe III || 821 | 637,390 | 807,835 | 65,074 | 4,853,078 | 756,530 Gesamteinnahme || 2,217,884 | 2,350,838 | 1,735,195 | 2,029,427 | 7,830,837 I 3,892,241

Fortdauernde und einmalige Ausgaben nach Abzug der Rückeinnahmen (in Tausend Mark)

Ausgabe 1913 1914 1915 1916 1917

I.

Reichstag 2,289 2,046 1,962 2,198 2,207 Reichskanzler und Reichskanzlei . . 313 302 313 838 419 Auswärtiges Amt 18,339 17,896 17,958 17,158 17,514 Reichsamt des Innern 118,312 104,241 101,006 116,421 126,322 Reichswirtschaftsamt - - - - - ■ Reichsarbeitsamt - - - - - Reichsjustizverwaltung ...... 1,399 1,660 1,678 1,539 1,626 Reichsschatzamt . 42,056 60,299 43,324 41,830 38,066 Reichseisenbahnamt 463 440 407 413 418 Rechnungshof 1,300 985 852 1,031 1,098 Allgemeiner Pensions fonds:

Zivilverwaltung 4,147 4,367 6,002 5,166 6,620 Allgemeine Finanzverwaltung :

Beschaffung eines ausserordentlichen Silber- und Goldbestandes .... 4,231 82,302 6,788 8,428 3,629

Abbürdung des Fehlbetrags des Rech- nungsjahres 1915 ....... - - - - 22,309

Sonstiges . . . . 3,093 7,836 80 1,134 1,075 Summe I || 195,942 | 222,274

| 179,320 | 190,656 j 220,203

803

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254 Die Finanzen des Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918.

Fortdauernde und einmalige Ausgaben nach Abzug der Rückeinnahmen (in Tausend Mark)

Ausgabe . 1913 1914 1915 1916 191T

ïj II.

Verwaltung des Reichsheers . 1,146,786 465,797 113,689 60,400 32,138 Dazu: Allgemeiner Pensionsfonds . . 96,684 81,229 65,750 63,274 62,109 Versorgungsgebührnisse infolge des

Krieges 1870/71 29,373 26,835 24,498 22,810 21,151 Versorgungsgebührnisse infolge der Ex-

pedition nach Ostasien 2,230 1,674 1,440 1,363 1,31t Sonstiges : Invalideninstitute, Ehrenzu-

lagen USW. ! 663 616 574 518 641 Rayonentschädigungen 2,869 2,869 1,480 488 »84 Strategische Eisenbahnen 4,460 5,330 4,439 6,430 17,297 Abbürdung von Vorschüssen zu Voraus-

beschaffungen 98,717 190 - - - An Bayern, Anteil von den Militäraus-

gaben . . . 165,385 63,627 15,079 14,367 16,008 Summe Verwaltung des Reichsheers 1,546,167 648,167 226,949 169,650 151t445

Reichsmilitärgericht einschl. Pensionsfonds 649 308 118 152 184

Marineverwaltung . . . 429,143 304,758 27,746 9,040 7/T7& Dazu: Allgemeiner Pensionsfonds . . 12,080 10,915 9,978 10,107 10,031 Versorgungsgebührnisse infolge des

Krieges 1870/71 . . 15 17 15 15 14 Versorgungsgebührnisse infolge der Ex- pedition nach Ostasien 1,983 1,750 1,535 1,513 1,457

Betriebsmittel für die Marinebeklei- dungsämter . . • 7,490 - - - -

Summe Marineverwaltung 450,711 317,440 39,274 20,675 19,277

Reichskolonialamt . . . 24,422 22,608 21,237 1,942 1,7*4 Dazu: Allgemeiner Pensionsfonds für

das Kommando der Schutztrnppen . 32 35 20 29 38_ Summe Reichskolonialamt

jj 24,454

| 22,643

| 21,257

| 1,971

| 1,8«

Summe II || 2,021,981 | 988,558 | 287,598 | 192,448 j 172,738 Summe I und II 2,217,928 1,210,832 466,918 383,104 392,941

III. Reichsschuld:

Verwaltung und Verzinsung .... 146,992 375,594 1,248,121 2,518,504 4,247,953 Tilgung 61,604 66,813 70,555 72,238 2,252,729

Summe III || 208,596 | 442,407 | 1,318,676 | 2,590,742 | 6,500,682

Gesamtausgabe 2,426,519 1,653,239 1,785,594 2,973,846 6,893,623

Rechnet man von der Ausgabe des Rech- nungsjahres 1917 ab den zur Schulden- tilgung gemäss § 38 des Kriegssteuer- gesetzes verwendeten Betrag von . - - - - 2,177,990

dann bleiben als Nettoausgabe - - - - 4,715,633

Das Rechnungsjahr hat abgeschlossen mit einem Fehlbetrag von . . - - 22,309 1,104,488 891,0T7 mit einem Ueber schuss von . 20,952 219,705 - - -

Anmerkung: Die Fehlbeträge der Rechnungsjahre 1916 und 1917 sind rechnunga- mässig nicht in die Erscheinung getreten, da sie vor dem Jahresabschluss aus der ausser- ordentlichen Kriegsabgabe, die im übrigen zur Schuldentilgung Verwendung zu finden hatte, beglichen waren. In den Einnahmen und Ausgaben sind nur die in dem betreffenden Rechnungsjahr tatsächlich vereinnahmten und verausgabten Beträge nachgewiesen, während Resteinnahmen und -ausgaben unberücksichtigt geblieben sind. Soweit daher zwischen den Gesamteinnahmen und -ausgaben und dem nachgewiesenen Fehlbetrag oder Ueber- schuss unterschiede bestehen, beruhen sie auf diesen Resten, die erst in den folgende» Jahren ausgeglichen werden.

804

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Die Finanzen des Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918. 255

Uebersicht II. B. Ausserordentlicher Haushalt.

Aus Anleihemitteln bestrittene Ausgaben. . Netto-Ausgabe (in Tausend Mark) Ausgabe ¡ ¡ ¡ 1913 ¡

I 1914 1915 I ¡ 1916 ¡

| 1917

a) Friedensausgaben. Reichsamt des Innern . 3,816 3,833 3,464 5,610 2,25T Reichspost- und -telegraphenverwaltung 34,502 20,862 4,546 1,968 3,49« Reichseisenbahnverwaltung . . . . . 16,667 13,416 10,006 6,945 9,180

Summe 54,9*5 38,111 18,016 14,523 14,989 Reichsheer 9,644 - 770 122 107 lld Reichsfestungsbaufonds *) ". . . . . - 20 - 23-532 .

Summe Reichsheer 9,624 - 793 - 410 107 11» Marine 49,973 29,448 - 9 Expedition nach Ostasien 2) - 3,120 - 1,749 - 3,679 - 4,560 Reichskolonialamt 3). . . . . . . . - 24-131 . .

Summe a) 111,438 64,886 13,918 10,070 15,0*8

b) Ausgaben aus Anlass des Krieges. I.

Reichskanzlei - 32 777 21 650 Auswärtiges Amt - 5,778 32,236 21,905 59,82? Reichsamt des Innern4) - 17,733 149,086 712,863 1,000,816 Kriegsernährungsamt - - - 3,612 5,17» Ri ichswirtschaftsamt - - - - - Reichsamt für die wirtschaftliche De- |

mobilmachung I- - - - - Reichsjustizamt5) - - 16 - 774 - 678 - 1,678 Allgemeine Finanzverwaltung6) ... - 33,247 243,846 352,831 2,973,051 Reichspost- und -telegraphenverwaltung - - 40,768 35,316 56,275 Verwaltung der Reichseisenbahnen . . - 4,524 10,070 15,164 15,324 Kriegsbeihilfen und Kriegsteuerungs-

zulagen für Beamte, Beamte im Ruhe- stand und Hinterbliebene . . . ■ . - = 2,830 40,783 210,89»

Summe I - 61,298 478,839 1,181,817 4,320,338 IT.

Verwaltung des Reichsheers .... - 6,006,982 21,892,379 21,540,473 34,972,608 Reichsmilitärgericht - 459 673 714 968 Marineverwaltung . ... - 864,960 1,530,675 2,011,308 2,893,304 Reichskolonialamt .... . . . . 2,C00 6,317 4,956 1,191

Summe II || -

| 6,874,401 |23,430,044 |23,557,451 |37,868,071 Summe b) II

~ 6,935,699 123,908,883 ¡24,739,268 142,188.409

Dazu Summe a) H 111,438 | 64,886 | 13,918 | 10,070 | 15,048 Gesamtsumme der Ausgabe II 111,438 7,000,585 23,922,801 24,749,338 42,203,457

Ausserdem sind an Vorschüssen für den Krieg bereitgestellt worden, die erst in den folgenden Rechnungs- jahren abgerechnet sind || - 5,624,000 5,436,700 10,136,100 10,610,400

!) Einnahmen für verkauftes Festungsgelände. 2) Zahlungen Chiras aus Anlass der Unterdrückung des Boxeraufstandes. 3) Rückeinnahmen aus Anlass der Expedition in das Südwestafrikanische Schutzgebiet. 4) Bei den Ausgaben des Reichsamts des Innern handelt es sich in der Hauptsache

um Fam ilienunterstützun gen in das Heer einberufener Mannschaften. 6) Beim Reichsjustizarnt waren die Einnahmen in Prisensachen höher als die Ausgabe». 6) In den Ausgaben der Allgemeinen Finanzverwaltung sind in der Hauptsache ent-

halten : Im Rechnungsjahr 1917 Mill. M.

Zuschüsse zur Verbilligung der Fleischzulage 478 Zahlungen zur Verfügung der türkischen Regierung oder für deren Rechnung 780 Zahlungen zugunsten der türkischen Regierung zum Ausbau der Bagdadbahn 249 Zahlungen zur Verfügung der bulgarischen Regierung 820 Desgl. für Rechnung Oesterreich-Üngarns 233 Für die Kriegs Wohlfahrtspflege 442 Für erwerbslose Textilindustriearbeiter 31 Für erwerbslose Schuhwarenindustriearbeiter 1 Für Familien der zur Arbeitsleistung entlassenen Heerespflichtigen .... 3

Den Ausgaben stehen Rückeinnahmen im Gesamtbetrage von 118 Mill. M. gegenüber. 805

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256 Die Finanzen des Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918.

Uebersicht DI.

Uebersicht des monatlichen Bedarfs an ausserordentlichen Deckungs- mitteln.

In Millionen Mark Monate

1914 1915 1916 1917 1918

Januar - 1545,2 1897,0 2938,8 4186,0 Februar - 1513,6 1865,5 2729,8 8267,0 März - 2035,5 2059,2 2986,0 4289,1 April - 1882,5 1883,9 3075,8 4008,2 Mai - 1861,6 2018,5 3026,6 4212,7 Juni - 1965,2 2034,7 3378,9 4289,8 Juli . . . . • - 1865,8 2074,6 3459,4 4228,1 August - 2047,1 1) 1646,8 1978,5 8164,5 4582,9 September 969,7 2017,9 2657,9 8524,7 4402,7 Oktober 1262,2 2164,2 8020,5 4217,3 4845,8 November 1218,5 1955,4 2262,0 3075,9 4142,6 Dezember 1602,9 2441,0 2870,1 4005,4 3816,3

Anmerkung : Die Zahlen sind allmonatlich auf Grund der täglichen Kassen- zettel der Reichshauptkasse angefertigt worden, auf denen verschiedene Posten, wie z. B. unmittelbare Reichsschuldbuchbegründungen nicht in die Erscheinung treten. Sie stellen daher keine rechnungsmässig belegbaren Ausgabeziffern dar und bleiben daher in ihrer Summe hinter dem tatsächlichen Gesamtbedarf um einen Betrag zurück, der indessen für die Bewertung des Verhältnisses des Bedarfs in den einzelnen Monaten belanglos ist.

Uebersicht IV.

Stand der fundierten Kriegsschuld des Reichs am 31. Dezember 1918 und Tilgungsplan.

I. 60|0ige Reichsschuldverschreibungen (einschliesslich der Eintragungen im Reichsschuldbuch) im Nennbetrage von 77,780,866,400 M.

unkündbar bis 1. Oktober 1924. II. 50|0ige Reichsschatzanweisungen im Nennbetrage von 2,320,351,700 M.

Diese Schatzanweisungen werden in der Zeit bis zum 1. April 1923 zurück- gezahlt, und zwar kommen zur Rückzahlung

am 1. April 1919 bis zu 200,000,000 M. „ 1. Oktober 1919 „ „ 200,000,000 „ „ 1. April 1920 „ „ 200,000,000 „ „ 1. Oktober 1920 „ „ 200,000,000 „ „ 2. Januar 1921 „ „ 300,000,000 „ „ 1. April 1921 „ „ 80,000,000 „ „ 1. Juli 1921 „ „ 300,000,000 „ „ 1. Oktober 1921 „ „ 80,000,000 „ „ 2. Januar 1922 „ „ 300,000,000 „ „ 1. April 1922 „ „ 80,000,000 „

1. Juli 1922 „ „ 300,000,000 „ „ 2. Oktober 1922 • . „ „ 80,000,000 „ „ 1. April 1923 „ „ 80,000,000 „

III. 4iJ2°|oige Reichsschatzanweisungen im Nennbetrage von 8,887,422,700 M. Hiervon sind die Schatzanweisungen der IV. und V. Kriegsanleihe mit insgesamt

bis zu 2,646,298,800 M. in der Zeit vom 1. Juli 1923 bis 1. Juli 1932 zurückzuzahlen, und zwar jährlich am 1. Juli bis zu 265,000,000 M.

Die 4i/2°/oigen Reichsschatzanweisungen der VI. bis IX. Kriegsanleihe im Betrage von bis zu 6,196,070,500 M. werden in Gruppen zum 1. Juli und 2. Januar eines jeden Jahres zurückgezahlt mit der Massgabe, dass alljährlich für die Verzinsung und Tilgung 5 o/o vom Nennwert der ursprünglichen Beträge aufzuwenden sind.

Die Rückzahlungen erfolgen zunächst zum Kurse vonll00/0. j)ie nicht ausgelosten Schatzanweisungen sind seitens des Reichs bis zum 1. Juli 1927 unkündbar. Das Reich

!) Ausserdem 365 Mill. M., die bei Kriegsbeginn als Schatzanweisungen im Umlauf waren.

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Die Finanzen des Deutschen Reichs in den Rechnungsjahren 1914-1918. 257

ist berechtigt, sie frühestens auf diesen Zeitpunkt zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen die Inhaber alsdann statt der Barrückzahlung 4 °/oige, bei der ferneren Auslosung mit 115 M. für je 100 M. Nennwert rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgungsbedin- gungen unterliegende Schatzanweisungen fordern. Frühestens 10 Jahre nach der ersten Kündigung ist das Reich wieder berechtigt, die dann noch unverlosten Schatzanweisungen zur Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen alsdann die Inhaber statt der Barzahlung 3i|2°/oige mit 120 M. für je 100 M. Nennwert rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgungsbedingungen unterliegende Schatzanweisungen fordern. Eine weitere Kündigung ist nicht zulässig.

Tilgungspläne für diese Schatzanweisungen, soweit sie aufgestellt sind, sind bei- gefügt.

Ausserdem sind 4*/2 °|oige Reichsschatzanweisungen, fällig am 1. April 1924, im Be- trage von bis zu 1,400,000,000 M. vorhanden.

Anmerkung: Die Summe von 8,9 Milliarden M. stellt den Stand vom 31. De- zember 1918 dar, berücksichtigt also die bis dahin eingetretene Verminderung des be- gebenen Gesamtbetrags durch Rückkäufe und Einrechnung auf Steuern, während die im vorstehenden weiter angegebenen Einzelbeträge die begebenen Einzelsummen ohne Abzug darstellen, mithin eine höhere Gesamtsumme ergeben; eine Verteilung der Rückkäufe auf diese Einzelsummen ist zurzeit nicht ausführbar. IV. Zusammenstellung:

a) õo|oige Schuldverschreibungen 77,780,36ü,400 M. b) Schatzanweisungen: 1 5 0l0ige 2,320,351,700 M.

2. 41/2 o|oige 8,887,422,700 M- 11,207,774,400 M. 88,988,140,800 M.

Tilgungsplan der im Wege der Auslosung zurückzuzahlenden 41/* °/«igen Reichsschatz- anweisungen der VI. bis IX. Kriegsanleihe für die ersten zwanzig Halbjahre.

Gesamtbetrag VI. Kriegsanleihe .... 1,856,800,000 M. „ VII. „ .... 1,420,100,000 „ „ VIII. „ .... 1,596,100,000 „ „ IX. „ .... 1,381,0*00,000 „

Es werden zurückgezahlt ^- VU. VIII. IX. Kriegsanleihe Kriegsanleihe Kriegsanleihe Kriegsanleihe

am M. M. M. M.

1. Juli 1918 4,400,000 - - - 2. Januur 1919 4,400,000 6,600,000 - - 1. Juli 1919 ...... 4,400,000 3,300,000 11,000,000 - 2. Januar 1920 4,400,000 3,300,000 3,300,000 13,200,000 1. Juli 1920 ...... 4,400,000 3,300,000 4,400,000 3,300,000 2. Januar 1921 ..... 4,400,000 4,400,000 4,400,000 3,300,000 1. Juli 1921 5,500,000 3,300,000 4,400,000 3,300,000 2. Januar 1922 4,400,000 3,300,000 3,300,000 3,300,000 1. Juli 1922 5,500,000 4,400,000 4,400,000 4,400,000 2. Januar 1923 4,400,000 3,300,000 4,400,000 4,400,000 1. Juli 1923 5,500,000 4,400,000 4,400,000 3,300,000 2. Januar 1924 5,500,000 4,400,000 4,400,000 3,300,000 1. Juli 1924 5,500,000 3,300,000 4,400,000 4,400,000 2. Januar 1925 5,500,000 4,400,000 5,500,000 4,400,000 1. Juli 1925 5,500,000 4,400,000 4,400,000 4,400,000 2. Januar 1926 5,500,000 4,400,000 5,500,000 4,400,000 1. Juli 1926 5,500,000 4,400,000 4,400,000 4,400,000 2. Januar 1927 6,600,000 4,400,000 5,500,000 4,400,000 1. Juli 1927 5,500,000 4,400,000 5,500,000 4,400,000 2. Januar 1928 6,600,000 5,500,000 4,400,000 4,400,000

II 103,400,000 I 79,200,000 88,000,000 I 77,000,000

Finanzarchiv. XXXVI. Jahrg. 807 17

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