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Die fachgerechte Kupferrohr- Installation - Sonderlote · 2016. 2. 12. · Das DVGW-Arbeitsblatt GW...

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Die fachgerechte Kupferrohr- Installation Erstellt in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima, St. Augustin Informationsdruck i.158
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Die fachgerechte Kupferrohr-Installation

Erstellt in Zusammenarbeit mit demZentralverband Sanitär Heizung Klima,St. Augustin

Informationsdruck i. 158

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Herausgeber:Deutsches KupferinstitutAuskunfts- und Beratungsstelle für die Verwendung von Kupfer- und Kupferlegierungen.

Am Bonneshof 540474 DüsseldorfTelefon: (0211) 4 79 63 00Telefax: (0211) 4 79 63 [email protected]

Layout und Umsetzung:Solarpraxis AG© 2001

Überarbeitete Auflage 01/2010

Alle Rechte, auch die des auszugsweisen Nachdrucks und der photomechanischen oder elektronischen Wiedergabe, vorbehalten.

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Informationsdruck i. 158 | 1

Inhalt:

Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

1. Rohre, Fittings, Löthilfsmittel . . . . . . . . . . . . . 31.1 Rohre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31.1.1 Kupferrohre DIN EN 1057 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31.1.2 Kupferrohre DIN EN 1057 mit Prüfzeichen . . . . . . . . . 41.1.3 Kupferrohre DIN EN 1057, Gütegemeinschaft

Kupferrohr e.V. und DVGW-Arbeitsblatt GW 392 -Qualitätsprüfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

1.1.4 Werkseitig vorummantelte Kupferrohre nachDIN EN 13349 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

1.2 Fittings . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51.2.1 Kapillarlötfittings nach DIN EN 1254-1 und -4 . . . . . . 51.2.2 Pressfittings nach prEN 1254-7 . . . . . . . . . . . . . . . . 61.2.3 Steckfittings nach prEN 1254-6 . . . . . . . . . . . . . . . . 61.2.4 Klemmringverschraubungen nach DIN EN 1254-2 . . . . 71.2.5 Schweißbogen nach DIN 2607 . . . . . . . . . . . . . . . . . 71.2.6 Lösbare Verbindungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71.3 Weich- und Hartlote, Flussmittel . . . . . . . . . . . . . . 81.3.1 Weichlote nach DIN EN ISO 9453 . . . . . . . . . . . . . . . 81.3.2 Flussmittel für Weichlote nach DIN EN 29454-1 . . . . . 81.3.3 Weichlotpasten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .91.3.4 Hartlote nach DIN EN 1044 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91.3.5 Flussmittel für Hartlote DIN EN 1045 . . . . . . . . . . . . 91.4 Ergänzende Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9

2. Verarbeitungs- und Verbindungstechniken . . . 102.1 Biegen von Kupferrohren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102.2 Vorbereiten der Kupferrohre für alle . . . . . . . . . . . 10

Verbindungstechniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102.3 Vorbereitungen bei Lötverbindungen . . . . . . . . . . 102.3.1 Flussmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112.3.2 Weichlöten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112.3.3 Hartlöten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112.4 Pressverbindungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122.5 Steckverbindungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122.6 Klemmringverbindungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .122.7 Schweißverbindungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132.8 Handwerklich gefertigte Abzweige und Muffen . . . . 142.8.1 Lötverbindungen bei handwerklich gefertigten

Abzweigen und Muffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142.9 Betriebstemperaturen und Betriebsdrücke . . . . . . . 15

3. Anwendungsgebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173.1 Trinkwasser-Installation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173.1.1 Trinkwasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

3.1.2 Einsatzbereiche nach DIN 50930-6 . . . . . . . . . . . . 173.1.3 Planung, Bau, Betrieb von Trinkwasser-

Installationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173.2 Heiz- und Kühlsysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183.3 Erdgas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193.4 Solarthermie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193.5 Heizölleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193.6 Flüssiggas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203.7 Löschwasserleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203.8 Regenwassernutzungsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . 203.9 Technische Druckluft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203.10 Medizinische Gase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213.11 Technische Gase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213.12 Betriebswässer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213.13 Abwasserentsorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

4. Planung und Verlegung . . . . . . . . . . . . . . . . . 224.1 Trinkwasser-Installationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224.1.1 Zirkulationsleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224.2 Leitungsführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224.3 Schutz vor Außenkorrosion . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234.4 Wärmeschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244.5 Schallschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254.6 Brandschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254.7 Temperaturbedingte Längenausdehnung . . . . . . . . 264.8 Befestigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284.9 Verlegung im Mauerwerk und auf

Rohbetondecken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284.10 Altbaumodernisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294.11 Vorfertigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294.12 Zusammenbau von Kupfer mit anderen Werkstoffen 294.12.1 Trinkwasser-Installationen . . . . . . . . . . . . . . . . . 294.12.2 Heizungsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304.13 Dichtheitsprüfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304.13.1 Trinkwasserleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304.13.2 Erdgasleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314.13.3 Heizungs- und Kühlleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . 314.13.4 Ölleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314.13.5 Flüssiggasleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314.14 Spülen und Inbetriebnahme von Trinkwasser-

Installationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314.15 Übergabe, Betriebsanleitungen . . . . . . . . . . . . . . . 32

5. Normen und Regelwerke . . . . . . . . . . . . . . . . 33

6. Index . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Die fachgerechte Kupferrohr-Installation

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2 | Deutsches Kupferinstitut

Bild 1: Kennzeichnungsbeispiele von Kupferrohren nach DIN EN 1057 mit RAL-Gütezeichen und DVGW-Kennzeichnung (1485)

Hersteller Markenname 18 . 1 Datum EN 1057 . DV-72XX YZ XXXX Herstellerland Hersteller Markenname 18 · 1 Datum EN 13349 DIN 4102-B2

Hersteller Markenname 15 . 1 Datum EN 1057 . DV-72XX YZ XXXX Herstellerland Hersteller Markenname 15 · 1 Datum EN 13349 DIN 4102-B2

Hersteller Markenname 15 . 1 Datum EN 1057 . DV-72XX YZ XXXX Herstellerland Hersteller Markenname 15 · 1 DIN 4102-B2 100% EnEV FCKW/FKW-Frei

Hersteller Markenname 22 . 1 Datum EN 1057 . DV-72XX YZ XXXX Herstellerland Hersteller Markenname 22 · 1 DIN 4102-B2 100% EnEV FCKW/FKW-Frei

Einleitung

Kupfer ist mit bis zu 60 Prozent Marktanteil nach wie vor derbevorzugte Werkstoff in der Sanitär- und Heizungstechnik,nicht zuletzt wegen seiner langen Haltbarkeit und gesund-heitlichen Unbedenklichkeit. Es ist ein zeitgemäßer Werk-stoff, der allen Anforderungen an nachhaltiges Bauengerecht wird und durch seine ökologischen Vorteile über-zeugt.

Im Gegensatz zu vielen anderen Materialien eignet sich Kupfer dank seines breiten Eigenschaftsspektrums für alleEinsatzbereiche in der Hausinstallation. Nicht nur für Trink-wasser- und Heizungsleitungen wird Kupfer eingesetzt;gerade bei hohen Anforderungen an die Sicherheit wie beider Gasversorgung oder bei außergewöhnlichen Temperatur-beanspruchungen wie beispielsweise in Solaranlagen wirdheute fast ausschließlich Kupfer als Werkstoff für Versor-gungsleitungen in Gebäuden verwendet.

Für den Einsatz von Kupfer sprechen außerdem seine leichteVerarbeitbarkeit und die nahezu uneingeschränkte Kompati-bilität der einzelnen Bauteile untereinander.

Die universelle Einsetzbarkeit von Kupfer in der Versor-gungstechnik, die es so bei keinem anderen Werkstoff gibt,bestimmt die Anzahl der zu beachtenden Regelwerke. Dabeisind weder mehr Regelwerke zu beachten als bei anderenWerkstoffen, noch sind die Verarbeitungstechniken kompli-zierter. Kupferanwendungen sind lediglich vielfältiger.

Dieser Informationsdruck soll dem Planer und Installateur alsHilfe dienen. Er enthält die wichtigsten Aussagen aus deneinschlägigen Regelwerken, ohne jedoch vollständig sein zukönnen. Sollten weiterführende Fragen bestehen, könnendie technischen Beratungen der Rohr- und Fittingherstellersowie das Deutsche Kupferinstitut kontaktiert werden.

Wir unterstützen Sie gerne!

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Cu

G

ütezeichen R

AL

Kupferrohr

1.1 RohreDie Anforderungen an Kupferrohre fürInstallationszwecke werden in folgen-den Regelwerken beschrieben:

• DIN EN 1057 "Nahtlose Rundrohreaus Kupfer für Wasser- und Gaslei-tungen für Sanitärinstallationenund Heizungsanlagen“

• DVGW-Arbeitsblatt GW 392 "Naht-losgezogene Rohre aus Kupfer fürGas- und Trinkwasser-Installatio-nen und nahtlosgezogene, innen-verzinnte Rohre aus Kupfer fürTrinkwasser-Installationen; Anfor-derungen und Prüfungen“

• RAL-RG 641/1 Güte- und Prüfbe-stimmungen (Gütebedingungen) fürdas Gütezeichen "Kupferrohr/RAL“der Gütegemeinschaft Kupferrohre.V.

• DIN EN 13349 "Vorummantelte Rohreaus Kupfer mit massivem Mantel"

1.1.1 Kupferrohre nach DIN EN 1057Diese Norm beschreibt die Anforde-rungen an die Eigenschaften, dieZusammensetzung, die Lieferbedin-gungen und die Prüfung von nahtlo-sen Rundrohren aus Kupfer mit einemAußendurchmesser von 6 mm bis 267 mm. Sie werden beispielsweise infolgenden Bereichen eingesetzt:

• Kalt- und Warmwasserverteilungs-systeme (einschließlich Regenwas-sernutzung)

• Heizungs- und Kühlsysteme (ein-schließlich Fußboden-, Wand- undDeckensysteme)

• Verteilung gasförmiger und flüssigerHausbrennstoffe

• Solaranlagen• Löschwasserleitungen und Sprink-

leranlagen• Druckluftanlagen• Betriebswässer• Abwasserentsorgung (z.B. Drucklei-

tungen für Abwasserhebeanlagen)

Tab. 1: Lieferform/Außendurchmesser/Festigkeitszustand/Lieferlänge für Rohre nach DIN EN 1057

* 1 MPa entspricht 1N/mm2

** Ringaußendurchmesser 500 bis 900mm

1. Rohre, Fittings, Löthilfsmittel

Bild 2: Gütezeichen RAL der Gütegemeinschaft Kupferrohr e.V.,rechts das vereinfachte Gütezeichen RAL (0477)

Lieferform Außendurchmesser in mm Zustand Lieferlänge

Rm MPa*

in Ringen** 6 bis 22 R220 (weich) 25m oder 50m

gerade Längen 12 bis 28 R250 (halbhart) 5m

gerade Längen 6 bis 133 R290 (hart) 5m

159, 219, 267 R290 (hart) 3m oder 5m

Bezüglich weiterer Einsatzbereicheund ihrer Einsatzgrenzen ist Rück-sprache mit den Herstellern zu neh-men.

Wesentliche Anforderungen an Kup-ferrohre und deren Eigenschaftensind: • Zuordnung von Außendurchmessern

und Wanddicken (Tabellen 1 und 2)• eingeengte Außendurchmessertole-

ranzen für die Kapillarlötung• nur ein Werkstoff - sauerstofffreies

Kupfer - der Bezeichnung Cu-DHP(CW 024 A), der zu mind. 99,90 %aus Kupfer, Silber sowie zwischen0,015 % und 0,040 % Phosphorbesteht

• einheitliche Festigkeitszustände(Tabelle 1)

• einheitliche Lieferlängen (Tabelle 1)• Kennzeichnung der Rohre

Von 10 bis 54 mm Durchmesser müs-sen die Rohre im Abstand von höchs-tens 600 mm wiederkehrend überihre Länge gekennzeichnet sein.Rohre mit einem Durchmesser von 6 mm bis unter 10 mm oder über 54 mm müssen zumindest an beidenEnden in ähnlicher Weise sichtbargekennzeichnet sein.

Zumindest folgende Angaben müssenbleibend angebracht werden:• EN 1057• Kennzeichen des Herstellers• Herstelldatum -

Jahr & Quartal (I bis IV) oder Jahr & Monat (1 bis 12)

Des Weiteren sind folgende Kenn-zeichnungen dauerhaft oder bleibendanzubringen:• Außendurchmesser & Wanddicke• Kennzeichnung halbharter Rohre

durch folgendes Zeichen: "HH“

Zusätzlich für RAL-Güterohre:• vereinfachtes Gütezeichen (Bild 2)• Herstellungsland in deutscher

Sprache

Zusätzlich für Rohre nach DVGW-Arbeitsblatt GW 392:• DVGW-Prüfzeichen und Registrier-

nummer des jeweiligen Herstellers"DV-72XX-YZ-XXXX“

Weitere Kennzeichnungen, wie bei-spielsweise Marken- oder Produkt-namen, sind zulässig (Bild 1).

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4 | Deutsches Kupferinstitut4 | Deutsches Kupferinstitut4 | Deutsches Kupferinstitut

Generell gilt, dass Werkstoffe, Bautei-le und Apparate für die Trinkwasser-Installation im Rahmen der EU-Bau-produktenrichtlinie und, soweitverfügbar, in Übereinstimmung mitharmonisierten europäischen Normenoder europäischen technischen Zulas-sungen (ETA) mit "CE" gekennzeichnetsein müssen. Liegen beide Prüfkrite-rien für ein Produkt (noch) nicht vor,so muss die Kennzeichnung dennationalen Normen (z. B. DIN EN 1057)und dem DVGW-Regelwerk (z. B.DVGW GW 392) entsprechen.

1.1.2 Kupferrohre nach DIN EN 1057mit Gütezeichen RALDie Gütebedingungen der Gütege-meinschaft Kupferrohr e.V. enthaltengegenüber der Norm DIN EN 1057ergänzende Anforderungen und Vor-schriften zur Prüfung solcher Rohre.Das Gütezeichen kann für Kupferrohrefür die Trinkwasser-Installation unddie Heizungsinstallation (Tabelle 2)vergeben werden.

Bestellbeispiele für Rohre in derTrinkwasser- und Gasinstallation 500 m Kupferrohr in geraden Längen(Stangenrohr) nach DIN EN 1057 miteinem Außendurchmesser von 28 mmund einer Wanddicke von 1,5 mm imFestigkeitszustand R250 (halbhart) mitDVGW-Prüfzeichen und mit RAL-Güte-zeichen:"500 m Kupferrohr DIN EN 1057 - R250- 28 x 1,5 mm - 5 m Stange mitDVGW-Prüfzeichen und mit RAL-Güte-zeichen“

500 m innenverzinntes Kupferrohr inRingen nach DIN EN 1057 mit einemAußendurchmesser von 15 mm undeiner Wanddicke von 1,0 mm imFestigkeitszustand R220 (weich) mitDVGW-Prüfzeichen und mit RAL-Güte-zeichen: "500 m Kupferrohr, innenverzinnt,DIN EN 1057 - R220 - 15 x 1,0 mm - 25 m Ringe mit DVGW-Prüfzeichenund mit RAL-Gütezeichen“

Bestellbeispiele für dünnwandigeRohre (z. B. Heizungsinstallation)Für 500 m Kupferrohr in geraden Län-gen (Stangenrohr) nach DIN EN 1057mit einem Außendurchmesser von 28 mm und einer Wanddicke von 1,0 mm im Festigkeitszustand R250(halbhart) mit RAL-Gütezeichen:"500 m Kupferrohr EN 1057 - R250 - 28 x 1,0 mm - 5 m Stange mit RAL-Gütezeichen“

Für 500 m Kupferrohr in Ringen nachDIN EN 1057 mit einem Außendurch-messer von 14 mm und einer Wand-dicke von 0,8 mm im FestigkeitszustandR220 (weich) mit RAL-Gütezeichen:"500 m Kupferrohr EN 1057 - R220 - 14 x 0,8 mm - 50 m Ringe mit RAL-Gütezeichen”

1.1.3 Kupferrohre nach DIN EN 1057,Gütegemeinschaft Kupferrohr e.V.und DVGW-Arbeitsblatt GW 392 –QualitätsprüfungenIn DIN EN 1057 sind neben der Pro-duktbeschreibung weit reichendePrüfanforderungen enthalten.

Geprüft werden:• Werkstoffzusammensetzung• mechanische Eigenschaften• Maße und Grenzmaße• Fehlerfreiheit• Oberflächenbeschaffenheit• Biegeverhalten• Aufweitverhalten und • Bördelverhalten

Güte- und DVGW-geprüfte Rohreunterliegen z. T. strengeren undzusätzlichen Anforderungen. So darfz.B. die quantitativ gemessene Koh-lenstoffmenge auf der Innenoberflä-che fabrikneuer Rohre in Ringen 0,10 mg/dm2 nicht überschreiten (DIN EN 1057: 0,20 mg/dm2). Bei Roh-ren in geraden Längen ist der Restge-halt des für die Fertigung notwendi-gen Ziehmittels für Rohre biseinschließlich 54 mm auf 0,2 mg/dm2

begrenzt.

Das DVGW-Arbeitsblatt GW 392 und dieGütebedingungen der Gütegemein-schaft Kupferrohr e.V. verlangen eige-ne Überwachungsprüfungen derRohrhersteller mit Dokumentation, fürdie ein Mindestumfang festgelegt ist.In jährlichen Überwachungsprüfungendurch neutrale Prüfstellen werdenzusätzlich Rohre überprüft, wobeiauch kontrolliert wird, ob die Eigen-überwachungen im vorgeschriebenenUmfang durchgeführt wurden

1.1.4 Werkseitig vorummantelte Kupferrohre nach DIN EN 13349Nach DIN EN 13349 müssen ummantel-te Kupferrohre gemäß DIN EN 1057beschaffen sein und die Ummante-lung muss mindestens folgende dau-erhafte Kennzeichnungen aufweisen(s. Bild 1):

• Kennzeichen des Herstellers• EN 13349 • Außendurchmesser und Wanddicke

des Kupferrohres ohne Mantel• Festigkeitszustand bei halbharten

Rohren• Herstelldatum - Jahr & Quartal (I bis

IV) oder Jahr & Monat (1 bis 12)

Die Kennzeichnung mit dem Herstell-datum kann jedoch entfallen, wennRohr und Ummantelung von demsel-ben Hersteller stammen.

Andere

Anwendungen

(z.B. Heizung)

Stangen Ringe Ringe

Durchmesser x Wanddicke in mm

12 x 0,8 35 x 1,2 76,1 x 2 12 x 0,8 10 x 0,6

12 x 1 35 x 1,5 88,9 x 2 12 x 1 12 x 0,7

15 x 1 42 x 1,2 108 x 2,5 15 x 1 14 x 0,8

18 x 1 42 x 1,5 133 x 3 18 x 1 15 x 0,8

22 x 1 54 x 1,5 159 x 3 22 x 1 18 x 0,8

28 x 1 54 x 2 219 x 3

28 x 1,5 64 x 2 267 x 3

Tab. 2: Abmessungen von Kupferrohren nach DIN EN 1057 mit RAL-Gütezeichen für die

Gas- und Trinkwasser-Installation und für andere Anwendungen (z. B. Heizung)

- DVGW-Abmessungen 12 - 108 mm sind auch als innenverzinnte Rohre erhältlich- Rohre vom Ring sind sowohl blank, vorummantelt oder wärmegedämmt erhältlich- Stangenrohre 12 - 54 mm sind außerdem mit 100% EnEV-Wärmedämmung erhältlich

Gas- und Trinkwasser-Installation

mit DVGW-Prüfzeichen nach Arbeitsblatt GW 392

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1.2 FittingsFür Installationsrohre aus Kupfer nachDIN EN 1057 kommen hauptsächlichfolgende Form- und Verbindungs -stücke zum Einsatz: • Kapillarlötfittings nach

DIN EN 1254-1, -4 und den DVGW-Prüfgrundlagen GW 6 & GW 8

• Pressfittings nach prEN 1254-7 undDVGW-Arbeitsblatt W 534 & VP 614

• Klemmringverschraubungen nachDIN EN 1254-2 und DVGW-Arbeits-blatt W 534

• Steckfittings nach prEN 1254-6 undDVGW-Arbeitsblatt W 534

• Bogen aus Kupfer zum Einschwei-ßen nach DIN 2607

1.2.1 Kapillarlötfittings nach DIN EN 1254-1 und -4Kapillarlötfittings können eingesetztwerden für:• Kalt- und Warmwasserverteilsyste-

me (einschließlich Regenwassernut-zung)

• Heizungs- und Kühlsysteme(einschließlich Flächenheizung)

• Gas- und Ölleitungen• Solaranlagen• Löschwasserleitungen und Sprink-

leranlagen 'nass' bis DN 100• Druckluftanlagen• Abwasserentsorgung (z.B. Drucklei-

tungen für Abwasserhebeanlagen)Bezüglich weiterer Einsatzbereiche istRücksprache mit den Herstellern zunehmen.

Kapillarlötfittings sind für alle Lötver-bindungen bei Installationsrohren ausKupfer nach DIN EN 1057 verwendbar.Die entsprechenden Anforderungenwerden in den Regelwerken DIN EN1254-1 (Kapillarlötfittings), DIN EN1254-4 (Übergangsfittings), den DVGW-Prüfgrundlagen GW 6 und GW 8 sowieden Güte- und Prüfbestimmungen RALRG 641/4 der Gütegemeinschaft Kup-ferrohr e.V. beschrieben.Fittings nach DIN EN 1254-1 und -4sind für Kupferrohrabmessungen von6 bis 108 mm Anschlussdurchmesserund Gewinde-Anschlussgrößen R/Rp1/8" bis R/Rp 4" lieferbar (R = Außen-gewinde, Rp = Innengewinde).

Die Fittings werden aus sauerstoff-freiem Kupfer oder aus Rotguss herge-stellt. Andere Kupferlegierungen, die

gleiche Gebrauchseigenschaften auf-weisen, können ebenso verwendetwerden, wobei alle Werkstoffe denAnforderungen der DIN 50930-6 zumEinsatz in Trinkwasser-Installationenentsprechen müssen.

Um die Kapillarwirkung sicherzustel-len, sind enge Fertigungstoleranzenfür die Anschlussdurchmesser derInnen- und Außenlötenden festge-legt. Die maximale Einstecktiefe wirddurch einen Rohranschlag begrenzt.

Fittings nach DIN EN 1254 werdendurch Angabe des Typs, DIN EN 1254,der Bestellnummer und derAnschlussgröße bezeichnet. DieAnschlussgröße benennt den Außen-durchmesser des zugehörigen Rohresund bei Gewindeanschlüssen zusätz-lich die Gewindegröße.

Bei reduzierten Fittings wird erst dergroße, dann der kleine Anschluss-durchmesser benannt. Bei T-Stückenist mit der jeweils größeren Abmes-sung des Durchganges zu beginnen,an zweiter Stelle wird die Abmessungdes Abzweiges genannt (s. Bild 4). Bei Übergangsfittings mit Löt- undGewindeanschluss wird erst der An-schlussdurchmesser der Lötstelle,dann die Gewindegröße benannt, z.B. 15 x 1/2".

Fittings müssen allgemein- soweit esdie Größe des Fittings ermöglicht -mit dem Herstellerzeichen oder -namen und den Anschlussdurch-messern, mindestens jedoch mit demHerstellerzeichen, dauerhaft und lesbar gekennzeichnet werden (s. Bild 3).

Qualitätsprüfungen von Fittingsnach DIN EN 1254-1, DVGW undGütegemeinschaft Kupferrohr e.V.In Anlehnung an die Anforderungenan Innenoberflächen bei Rohren wer-den auch in DIN EN 1254-1 Anforde-rungen an die Beschaffenheit derInnenoberflächen von Kupferfittingsgestellt.In dieser Norm ist deshalb festgelegt,dass sie - wie die Rohre - frei vonKohlenstofffilmen sein müssen unddie Menge des Ziehmittelrestgehalts -als Kohlenstoff bestimmt - den Wert1,0 mg/dm2 nicht überschreiten darf.

Fittings nach den DVGW-Prüfgrundla-gen GW 6 und GW 8 müssen mit demHerstellerzeichen oder -namen undden Anschlussdurchmessern, minde-stens jedoch mit dem Herstellerzei-chen, dauerhaft lesbar gekennzeich-net werden.

Sie sollen (Kapillarlötfittings aus Rot-guss und Übergangsfittings aus Kupferund Rotguss) bzw. können (Kapillar-lötfittings aus Kupfer) darüber hinausmit den Buchstaben "DVGW“ gekenn-zeichnet sein; andernfalls gilt das Fir-menzeichen. In den Katalogen undVerkaufsunterlagen sind die Fittings,die ein DVGW-Prüfzeichen besitzen,deutlich zu kennzeichnen.

Bild 4: Normgerechte Bezeichnung von Fittings(3500)

Bild 3: Kennzeichnungsbeispiel eines gütege-prüften Kapillarlötfittings mit RAL-Gütezeichen(3502)

2 kleiner o/

1 größer o/

3 kleiner Durchgang

2 Abzweig

1 großer Durchgang

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Die Gütegemeinschaft Kupferrohr e.V.vergibt auch ein Gütezeichen RAL für"Kapillarlötfittings aus Kupfer fürKupferrohr“, nicht jedoch für Kapil-larlötfittings aus Rotguss und Über-gangsfittings aus Kupfer und Rotguss. Die in diesen Gütebedingungen ent-haltenen Anforderungen an dieBeschaffenheit der Innenoberflächesind schärfer gefasst als in DIN EN 1254-1. So wird neben der Freiheitvon Kohlenstofffilmen gefordert, dassder Ziehmittelrestgehalt - als Kohlen-stoff bestimmt - den Wert von0,5mg/dm2 (DIN EN 1254-1: 1,0 mg/ dm2)nicht überschreiten darf.

Damit sind die geprüften Fittings imHinblick auf die Abwesenheit vonKohlenstofffilmen den Kupferrohrengleichwertig. Wie es auch bei denKupferrohren üblich ist, erfolgt eineregelmäßige Fremdüberwachung undlaufende Fertigungskontrolle der Fit-tings durch neutrale Prüfstellen, wiedies in den Gütebedingungen derGütegemeinschaft Kupferrohr e.V. vor-geschrieben ist.

Gütegeprüfte Fittings führen auf derVerpackung das Gütezeichen und aufjedem einzelnen Fitting selbst dasvereinfachte Gütezeichen (s. Bild 3).

BestellbeispieleT-Stück mit reduziertem Durchgangvom Anschlussdurchmesser 22 mm auf18 mm und mit einem Abzweig desAnschlussdurchmessers 15 mm, Be-stellnummer 5130, mit DVGW-Prüfzei-chen und mit RAL-Gütezeichen derGütegemeinschaft Kupferrohr e.V.:T DIN EN 1254-1 - 5130 - 22-15-18 mitDVGW-Prüfzeichen und RAL-Gütezei-chen.

Übergangsnippel aus Rotguss mit In-nenlötende 22 mm und Außengewin-de 3/4", Bestellnummer 4243g mitDVGW-Prüfzeichen: ÜbergangsnippelDIN EN 1254-1 - 4243g - 22 – 3/4" mitDVGW-Prüfzeichen.

1.2.2 Pressfittings nach DVGW-Arbeitsblatt W 534 und prEN1254-7Pressfittings nach prEN 1254-7 müs-sen in Deutschland zusätzlich folgen-den Regelwerken entsprechen:• für Kalt- und Warmwasserverteil-

systeme DVGW Arbeitsblatt W 534 • für Gasinstallationen DVGW-Prüf-

grundlage VP 614.

Für weitere Anwendungsgebiete wiebeispielsweise Heizungs- und Kühlsy-steme, thermische Solaranlagen, Re-genwassernutzungsanlagen, Lösch-wasserleitungen, Druckluft oderAbwasser sind die jeweiligen Herstel-lerangaben zu beachten.

Kupferrohre der Abmessungen von 12 - 108 mm können mit Pressfittingsaus Kupfer- und Kupferlegierungenverbunden werden (Bilder 5 und 6). Voraussetzung ist, dass die Pressfit-tings den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes W 534 bzw. der DVGW-

Prüfgrundlage VP 614 entsprechen unddass die Prüfungen mit Kupferrohrennach dem DVGW-Arbeitsblatt GW 392in den dort vorgesehenen Festigkeits-stufen durchgeführt wurden. Sie müs-sen ein DVGW-Prüfzeichen besitzen.Innenverzinnte Kupferrohre können inallen Einsatzbereichen (auch Trink-wasser) sowohl mit verzinnten, alsauch mit unverzinnten Pressfittingsverbunden werden.

BestellbeispielBestell-Nr. des Herstellers - T-Stück -aus Kupfer 22-15-18, geprüft nachDVGW-Arbeitsblatt W 534 mit DVGW-Prüfzeichen

Bestell-Nr. des Herstellers - Über-gangsstück - aus Rotguss 22 x 3/4",geprüft nach DVGW-Arbeitsblatt W 534mit DVGW-Prüfzeichen

1.2.3 Steckfittings nach DVGW-Arbeitsblatt W 534 und prEN 1254-6Steckfittings können eingesetzt wer-den für:• Kalt- und Warmwasserverteilsyste-

me (einschließlich Regenwassernut-zung)

• Heizungs- und Kühlsysteme• Druckluftanlagen bis PN 16

Obwohl Steckfitting-Verbindungen beiallen auf dem Markt erhältlichen, fürKupferrohre vorgesehenen Systemenmit geeignetem Spezialwerkzeug de-montiert werden können, sind dieseVerbindungen gemäß den geltendenRegeln als "dauerhaft dicht“ klassifi-ziert, so dass auch eine Verwendungunter Putz möglich ist.

Steckfittings können mit Kupferrohrenaller Festigkeitsstufen (weich, halb-hart, hart) nach DIN EN 1057 und/oderDVGW-Arbeitsblatt GW 392 verwendetwerden.

Die Prüfung nach DVGW-Arbeitsblatt W 534 - erkennbar an der DVGW-Kennzeichnung - bekundet die Ver-wendbarkeit der Fittings in Trinkwas-ser-Installationen. Sowohl bei derModernisierung, als auch bei derErstellung von Neuanlagen ermög-lichen Steckfittings eine Montageohne spezielle Maschinen oder Werk-zeuge wie z.B. Lötbrenner.

Bild 5: Pressverbindung; Verpressung über dreiEbenen (5123)

Bild 6: Pressfitting; Verpressung über zwei Ebenen (6113)

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Bestellbeispiel Steckfitting-T-Stück für die Trinkwas-ser-Installation: Bestell-Nr. des Herstellers - T-Stück -28 x 22 x 28, geprüft nach DVGW W 534.

1.2.4 Klemmringverschraubungenmetallisch dichtend n. DIN EN 1254-2Klemmringverschraubungen nach DINEN 1254-2 können eingesetzt werdenin:• Kalt- und Warmwasserverteilsyste-

me (einschließlich Regenwassernut-zung)

• Heizungs-, Solar- und Kühlsysteme• Erdgasleitungen bis 28 mm einschl.,

jedoch nicht als Verbindung fürfortlaufende Leitungen

• Ölinstallationen bis DN 25• Technische Gase und Druckluft

Für weitere Anwendungsgebiete wiebeispielsweise Heizungs- und Kühlsy-steme, thermische Solaranlagen, Re-genwassernutzungsanlagen, Feuer-löschleitungen, Druckluft oderAbwasser sind die jeweiligen Herstel-lerangaben zu beachten.

Metallisch dichtende Klemmringver-schraubungen gehören zur Gruppe derlösbaren Verbindungen für glatteRohrenden (Glattrohrverbinder). Siemüssen folgende Anforderungen undPrüfungen der Normen und Regelwer-ke erfüllen:

• Allgemein: DIN EN 1254-2: Fittings,Klemmringverbindungen für Kup-ferrohre

• Für Erdgas: DIN 3387-1: Lösbare Rohr-verbindungen für metallene Gaslei-tungen, Glattrohrverbindungen

• Für Trinkwasser: DVGW W 534: Rohr-verbinder und Rohrverbindungen

Klemmringverschraubungen (Bild 7)nach DIN EN 1254-2 sind für Kupfer-rohre nach DIN EN 1057 bis zur Nenn-weite 108 mm lieferbar. Sie sind beispielsweise auch in Erd-gasinstallationen bis einschließlich 28 mm z. B. als Anschlussübergangeinsetzbar, in Flüssiggasinstallationenjedoch nicht.Gewindeübergänge gewährleisten dieKompatibilität zu anderen Verbin-dungssystemen. Diese Anschlussge-

winde entsprechen der Norm DIN EN 10226-1 (kegeliges Außengewinde/zylindrisches Innengewinde).Die Kennzeichnung erfolgt dauerhaftund lesbar mit dem Herstellernamenoder -zeichen und dem Anschluss-durchmesser (Rohraußendurchmesser)bzw. der Gewindegröße. Nach Bedarfoder Zweckmäßigkeit können weitereZeichen aufgebracht sein. Klemmringverschraubungen werdenbezeichnet durch die Angabe des Typs(Formbezeichnung), der Artikel- oderBestellnummer und den Anschlussab-messungen.

Bestellbeispiel T-Stück, Bestell-Nr. des Herstellers,

Abmessung 15 x 15:Reduziertes T-Stück, Bestell-Nr. desHerstellers, Abmessung 22 x 15 x 22

1.2.5 Schweißbogen nach DIN 2607Schweißfittings können eingesetztwerden für:• Kalt- und Warmwasserverteilungs-

systeme (einschließlich Regenwas-sernutzung)

• Heizungs- und Kühlsysteme (ein-schließlich Flächenheizung)

• Verteilung gasförmiger und flüssigerHausbrennstoffe

• Solaranlagen• Löschwasserleitungen und Sprink-

leranlagen• Druckluftanlagen• Abwasserentsorgung (z.B. Drucklei-

tungen für Abwasserhebeanlagen)

Bezüglich weiterer Einsatzbereicheund Einsatzgrenzen ist Rücksprachemit den Herstellern zu nehmen.

Bestellbeispiel Einschweißbogen 90° zum Verbindenvon Kupferrohren nach DIN EN 1057

der Abmessung 133 x 3,0 mm:Einschweißbogen aus Kupfer 90° nachDIN 2607 für Kupferrohre nach DIN EN 1057 - 133 x 3,0.

1.2.6 Lösbare VerbindungenMit Ausnahme der Klemmringver-schraubungen werden lösbare Verbin-dungen im Allgemeinen für Armatu-ren- und Geräteanschlüsse sowie fürdie Verbindung von Kupferrohren mitRohren aus anderen Werkstoffen ver-wendet. Die Verbindungsarten undderen Einsatzgebiete sind in Tabelle 4aufgeführt.

Soweit Rohrverbindungsstücke zurAnwendung kommen, die bei den zuerwartenden Betriebsbeanspruchun-gen nicht zugfest sind (z.B. weichdichtende Klemmverschraubungen),ist durch geeignete Rohrführung oderAnordnung von Festpunkten dafürSorge zu tragen, dass die Rohrendennicht aus dem Rohrverbindungsstückheraus gleiten können. Weichdichtende lösbare Verbindungenin Gasleitungen nach TRGI müssenstets zugänglich sein. Bei Unterputz-verlegungen sind Revisionsöffnungenvorzusehen.

Werden weiche Rohre (vom Ring) mitKlemmringverschraubungen nach DINEN 1254-2 verbunden, so sind dieRohrenden von innen mit Stützhülsenzu verstärken. Für andere Arten von Klemmringver-bindungen (z. B. besondere Heizkör-per-Anschlusssysteme) sind hinsicht-lich des Einsatzes von Stützhülsen inVerbindung mit harten oder halbhar-ten Rohren die jeweiligen Angabendes Fittingherstellers zu beachten.Rohrkupplungen für glatte Rohrendenwerden nur für Rohre im Festigkeits-zustand hart R290 angewendet.

Bild 7: Klemmringverschraubung nach DIN EN 1254-2 (6053)

Bild 8: Einschweißbogen (5448)

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1.3.2 Flussmittel für Weichlote nachDIN EN 29454-1Die Flussmittelverpackung (Dose oderTube) muss folgende Angaben auf-weisen:

• Hersteller- und Lieferantenzeichen• Bezeichnung des Produktes• Flussmittel-Typ, Kurzzeichen und

Kennzeichnung n. DIN EN 29454-1• Chargen-Nummer• DVGW-Zeichen und Registernummer

Als Flanschverbindungen sind zuläs-sig:• Flanschverschraubung mit Löt-

flansch aus Rotguss• Flanschverbindung mit Vorschweiß-

bördel aus Kupfer und losemFlansch aus Rotguss oder Stahl

• Flanschverbindungen mit glattemLötbund aus Rotguss und losemFlansch aus Rotguss oder Stahl

• Gewindeflansch aus Rotguss

Handwerklich umgebördelte Rohren-den als Flanschbord sind nicht zuge-lassen.

1.3 Weich- und Hartlote, FlussmittelLote und Flussmittel werden alsgeprüfte Produkte gemäß den Vorga-ben des DVGW-Prüfgrundlage GW 7und den Prüfbestimmungen derGütegemeinschaft Kupferrohr angebo-ten. Die für die verschiedenen Instal-lationen zugelassenen Lote (Hartlote,Weichlote) werden entsprechend denunterschiedlichen Schmelztemperatu-ren eingeteilt (siehe Tab. 4 a und 4 b).

Die hygienischen Anforderungen anTrinkwasser-Installationen und ins-besondere die Arbeitsschutzrichtlinienlassen den Einsatz kadmium- bzw.bleihaltiger Lote nicht zu.

Bei der Auswahl der Lote für die ein-zelnen Anwendungsgebiete sind dieRegelwerke wie das DVGW-ArbeitsblattGW 2 zu beachten (s. a. Kap. 2 und 3).

1.3.1 Weichlote nach DIN EN ISO 9453Weichlote sind nach DIN EN ISO 9453und die zugehörigen Flussmittel nachDIN EN 29454-1 genormt. Die Zusam -mensetzung des Weichlotes ist in derTabelle 4 a) wiedergegeben.

Bestellbeispiel für ein in der Trink-wasser-Installation zugelassenesWeichlot gemäß DVGW-ArbeitsblattGW 2 mit RAL-Gütezeichen: Weichlot DIN EN ISO 9453, S-Sn97Cu3mit RAL-Gütezeichen

Verbindungsart Anwendungsbereich

Trinkwasser Erdgas nach Heizungs- Öl

TRGI-Bereich installation

konisch/konische innerhalb ohne ohne nur bis DN 25bzw. konisch/ von Gebäuden Einschränkung Einschränkungkugelig oder ohne Lachdichtende EinschränkungVerschraubung

Klemmringver- min destens nur, wenn ohne nur bis DN 25schraubung mit Hersteller- DIN/DVGW- Einschränkungmetall.dichtend1 zeichen oder DVGW-registriert Prüfzeichen

Klemmringver- mindestens nur mit DVGW- ohne nur mit DVGW-schraubung mit Hersteller- Prüfzeichen Einschränkung Prüfzeichen, nur weichdichtend2 zeichen für Armaturen-

und Gerätean-schlüsse

Rohrkupplungen3 nur mit DVGW- nur DVGW- ohne nicht zugelassenPrüfzeichen registriert Einschränkung

Flanschverbin- ohne nur Flansche ohne ohnedung Einschränkung aus Rotguss Einschränkung Einschränkung

Tab. 3: Ausgewählte lösbare Verbindungen (weitere Arten und Einsatzgebiete sind den entsprechenden Kapiteln zu entnehmen)

1 bei Ringrohren nur mit Stützhülsen2 muss zugänglich verlegt sein3 nur für Stangenrohre, Festigkeitszustand R290 (hart)

* Angaben in Gew.-%

Lote nach Sn* Cu* Ag* Schmelzbereich

DIN EN ISO 9453 (°C)

S-Sn97Cu3 Rest 2,5-3,5 – 230-250

S-Sn97Ag3 Rest – 3,0 – 3,5 221-230

Tab. 4 a): Weichlote für die Kupferrohr installation

* Angaben in Gew.-%

Hartlot nach Cu* Ag* Zn* Sn* P* Schmelz-

DIN EN 1044 (DIN 8513) bereich (°C)

CP 203 (L-CuP6) Rest – – – 5,9–6,5 710–890

CP 105 (L-Ag2P) Rest 1,5–2,5 – – 5,9–6,7 645–825

AG 106 (L-Ag34Sn) 35,0–37,0 33,0–35,0 Rest 2,5–3,5 – 630–730

AG 104 (L-Ag45Sn) 26,0–28,0 44,0–46,0 Rest 2,5–3,5 – 640–680

AG 203 (L-Ag44) 29,0–31,0 43,0–45,0 Rest – – 675–735

Tab. 4 b): Hartlote für die Kupferrohr-Installation

• Hinweise auf die Tauglichkeit fürTrinkwasser-Installation

• Kennzeichnung bzgl. rechtlicherVerordnungen und sicherheitstech-nischer Aspekte

Bestellbeispiel für ein Weichlotfluss-mittel des Typs 3.1.1 für die Trinkwas-ser-Installation: Flussmittel DIN EN 29454, Typ 3.1.1 mitDVGW-Prüfzeichen und RAL-Gütezei-chen.

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Für Verarbeiter, Planer und Bauherrnergibt sich daraus die dringende Emp-fehlung, nur gütegesicherte undDVGW-geprüfte Kupferrohre, Fittings,Lote und Flussmittel zu verwenden. Darüber hinaus haben zahlreicheHersteller Haftungsübernahmeverein-barungen mit den Interessenverbän-den von Handwerk und Industrie(ZVSHK, VDKF, BHKS) für Kupferrohreund -fittings abgeschlossen.

Im nachfolgenden Kapitel 2 werdendie jeweiligen Verarbeitungstechnikenin Kurzform beschrieben und erläu-tert.

Für das Verbinden von Kupferrohrenin der Gas- und Flüssiggasinstallatio-nen nach TRGI und TRF sowie derTrinkwasser-Installationen nach DIN1988 gelten die im DVGW-ArbeitsblattGW 2 "Verbinden von Kupferrohren fürdie Gas- und Wasserinstallationinnerhalb von Grundstücken undGebäuden“ festgeschriebenenBestimmungen.

Für alle anderen Anlagen wie Hei-zungsanlagen, Ölleitungen, Druckluft-anlagen usw. ist die Anwendung desGW 2 nicht zwingend vorgeschrieben. Die Festlegungen dieses Arbeitsblattessind jedoch als anerkannte Regel derTechnik für das Verbinden von Kupfer-rohren anzusehen und damit auch fürdiese Einsatzgebiete anwendbar.

Zusätzlich sind im Video "Verbindenvon Kupferrohren“ des DeutschenKupferinstituts die einzelnen Techni-ken im Bild wiedergegeben.

1.3.3 WeichlotpastenWeichlotpasten bestehen aus denEinzelkomponenten Weichlot (pulver-förmig) und Flussmittel sowie einemBindersystem, so dass eine cremigePaste entsteht, die mind. 60 Gew.-%Lot enthalten muss. Die Pasten tragenKennzeichnungen gemäß den Prüfbe-stimmungen des DVGW und der Güte-gemeinschaft Kupferrohr.

Bei Bestellung einer Weichlotpastemüssen das Kurzzeichen (DIN EN ISO9453, s. Tab. 5) und der Metallgehalt(min. 60 %) in Gew.-% ergänzt wer-den. Eine zusätzliche Sicherheiterreicht man durch Verwendung vonFlussmitteln oder Pasten, die das RAL-Gütezeichen tragen.

Bestellbeispiel: Weichlotpaste DIN EN ISO 9543, S-Sn97Cu3 mit einem Flussmittel 3.1.1nach DIN EN 29454-1, 97 % Zinn und 3 % Kupfer, mit DVGW-Prüfzeichenund RAL-Gütezeichen.

1.3.4 Hartlote nach DIN EN 1044Hartlote werden durch die Norm DINEN 1044 und Flussmittel in DIN EN 1045beschrieben. Der Einsatz der Hartloteim Trinkwasserbereich muss in Ab-stimmung mit den Regeln des GW 2erfolgen (Hartlötverbot bis zur Rohr-abmessung 28 x 1,5 mm einschließ-lich). Die Zusammensetzungen derLote sind in der Tabelle 4b aufgeführt.

Bestellbeispiel für ein nach DVGW-Arbeitsblatt GW 2 zugelassenes Kup-fer-Phosphor-Hartlot: Hartlot DIN EN 1044, CP 203 mit RAL-Gütezeichen.

1.3.5 Flussmittel für Hartlote nachDIN EN 1045Die Flussmittelverpackung (Dose oderTube) muss folgende Angaben auf-weisen:• Hersteller- und Lieferantenzeichen• Bezeichnung des Produktes• Flussmittel-Typ, Kurzzeichen und

Kennzeichnung nach DIN EN 1045• Chargen-Nummer• DVGW-Zeichen und Registernummer• Hinweise auf die Tauglichkeit für

Trinkwasser-Installationen• Kennzeichnung bzgl. rechtlicher

Verordnungen und sicherheitstech-nischer Aspekte.

Bestellbeispiel für ein Hartlötfluss-mittel, das für die Trinkwasser-Installation zugelassen ist: Flussmittel DIN EN 1045, FH 10 mitDVGW-Prüfzeichen und RAL-Güte-zeichen.

1.4 Ergänzende HinweiseIn der fachgerechten Hausinstallationmüssen die zum Einsatz vorgesehenenRohre, Fittings, Lote und Flussmittelnach den anerkannten Regeln derTechnik beschaffen sein (Verordnungüber allgemeine Bedingungen für dieVersorgung mit Wasser, AVBWasserVund Trinkwasserverordnung,TrinkwV2001).

Das Zeichen einer anerkannten Prüf-stelle (dies sind DVGW-Prüfzeichenund RAL-Gütezeichen) bekundet, dassdiese Voraussetzungen erfüllt sind.

Art des Lotes Zusammensetzung Schmelzbereiche Flussmittel Wirkbereich (°C )

der Lote (°C )

Weichlote S-Sn97Cu3 240 3.1.1 150–400

3.1.2

S-Sn97Ag3 2.1.2

Hartlote CP 203 (L-CuP6) 710–890

CP 105 (L-Ag2P) 645–825

AG 106 (L-Ag34Sn) 630–730 FH 10* 550–800

AG 104 (L-Ag45Sn) 640–680

AG 203 (L-Ag44) 675–735

* Bei Kupfer-Phosphor-Loten sind für Verbindungen von Kupfer an Kupfer keine Flussmittel erforderlich. Bei Verbindungen von Kupfer an Messing oder Rotguss muss jedoch ein Flussmittel eingesetzt werden.

Tabelle 5: Nach DVGW-Arbeitsblatt GW 2 zu gelassene kaltwasserl öslichen Flussmittel in Bezug

zu den einzelnen Loten (vergl. Tabelle 4 a + b)

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Kupferrohre in Stangen im Festigkeits-zustand R250 (halbhart) sind bis zurAbmessung 28 mm einschließlichbiegbar (DVGW-Arbeitsblatt GW 392,Mindestbiegeradien siehe Tabelle 6).

2.2 Vorbereiten der Kupferrohre füralle VerbindungstechnikenUnabhängig von der im Einzelnenangewendeten Verbindungstechniksind übereinstimmende Vorbereitun-gen der Kupferrohre notwendig.

Die Vorbereitung beginnt mit demAblängen der Rohre. Die Rohre müs-sen rechtwinklig zur Rohrachsegetrennt werden. Bei Verwendung eines Rohrabschnei-ders muss darauf geachtet werden,dass die Schneidräder scharf sind unddass nur mit geringem Vorschub gear-beitet wird. Nur so sind insbesonderebei weichen Rohren Verformungen derRohrenden weitgehend zu vermeiden.Ringrohre sollten daher möglichst miteiner feinzahnigen Metallsägegetrennt werden.Nach dem Trennen sind die Rohrendeninnen und außen zu entgraten. Ste-hen gelassene Innengrate bewirkenDruckverluste durch Querschnittsver-engung. Außengrate können beiPress- und Steckfittings das Dichtele-ment beschädigen. Weiterhin könnenInnengrate zu starken Verwirbelungenin Warmwasser-Zirkulationssystemenund nachfolgend u. U. zu Schädendurch Erosion führen.

Die Rohrenden weicher Ringrohremüssen kalibriert werden, um die füralle Verbindungstechniken erforder-lichen Außenabmessungen zu erhal-ten. Dazu müssen Kalibrierdorn undKalibrierring nacheinander und nichtgleichzeitig in bzw. auf das Rohrendegetrieben werden.

2.3. Vorbereitungen bei Lötverbin-dungen (Hart- und Weichlöten)Die Lötflächen der Rohrenden und Fit-tings sind metallisch blank (schmutz-und oxidfrei) zu machen. Für das Rei-nigen sind metallfreie Reinigungsvlie-se, Schmirgelleinen feiner Körnungoder Ring- und Rundbürsten mitDrahtborsten geeignet. Reinigungsbe-dingte Rückstände sind zu entfernen.

Beim Weich- und Hartlöten von Kup-ferrohren mit Fittings wird die Kapillar-löttechnik angewandt. Das heißt: DerLötspalt muss gleichmäßig und so engsein, dass ein Kapillareffekt möglich istund das Lot auch gegen die Schwerkraftin den Spalt eindringt. Dies ist bei Ver-wendung von Installationsrohren nachDIN EN 1057 in Verbindung mit Lötfit-tings nach DIN EN 1254 infolge der engaufeinander abgestimmten Maßtole-ranzen gegeben.

Die Durchmesserdifferenz zwischenInnen- und Außenlötende beträgtmin. 0,02 mm und max. 0,3 mm biszu einem Außendurchmesser von 54 mm, bei darüber liegenden Abmes-sungen max. 0,4 mm. Daraus ergibtsich bei zentrischer Lage des Außen-lötendes im Innenlötende eine Löt-spaltbreite von 0,01 - 0,2 mm. Die Lötbohrung darf zur Rohrachsejedoch nicht versetzt sein.

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Bild 9: Kalibrierring und Kalibrierdorn (3520)

*) Angaben in Gew.-%

Tab. 6: Biegeradien für Stangenrohre

Rohr-Außendurchmesser d Radius der neutralen Achse (Maße in mm)

Hart R 290 Halbhart R 250

8 35 35

10 40 40

12 45 45

15 55 55

18 70 70

22 – 77

28 – 114

2. Verarbeitungs- und Verbindungstechniken

2.1 Kaltbiegen von Kupferrohren, Abmessungsreihe nach DVGW-Arbeitsblatt GW 392

Ringrohre - ohne WerkzeugeKupferrohre in Ringen im Festigkeits-zustand R220 (weich) können mit undohne Werkzeug gebogen werden. DerBiegeradius beim Biegen ohne Werk-zeug liegt erfahrungsgemäß beimsechs- bis achtfachen des Rohraußen-durchmessers. Entscheidend bei derWahl des Biegeradius ist, dass es imBereich der Biegung keine unzulässi-gen Querschnittsverengungen, Falten-bildung bzw. Knicke gibt. Dies giltgrundsätzlich auch beim Biegen mitWerkzeug. Kupferrohre mit Kunststoff-Stegmantel oder werkseitig wärmege-dämmte Ringrohre können ebenfallsgebogen werden, wobei hierbesonders sorgfältig gearbeitet werdenmuss, denn ein Knick ist unter demDämmmantel nicht immer erkennbar.

Ringrohre - mit WerkzeugenWerden kleinere Biegeradien als dasSechs- bis Achtfache des Rohraußen-durchmessers gewünscht, so stehtdem Verarbeiter ein entsprechendesAngebot an Biegewerkzeugen nam-hafter Hersteller zur Verfügung. Einigedieser Werkzeuge sind von den Her-stellern auch zum Biegen von mitKunststoff-Stegmantel ummanteltenRohren entwickelt worden. Wichtig ist hierbei, dass der Stegman-tel beim Biegen nicht reißt. Es solltendeshalb für diesen Anwendungsbe-reich nur Werkzeuge eingesetzt wer-den, bei denen am Gleitschuh keinescharfen Kanten vorhanden sind, dieden Mantel beschädigen könnten. Bei wärmegedämmten Ringrohren istder Dämmmantel vor dem Biegen imBereich des Bogens zu entfernen.

StangenrohreKupferrohre in gestreckten Längen imFestigkeitszustand R290 (hart) könnenbis zur Abmessung 18 mm unter Ein-haltung des Mindestbiegeradius mitgeeigneten Werkzeugen gebogen wer-den. (Mindestbiegeradien siehe Tabel-le 6). Wichtig ist auch hier, dass dieBogen frei von Gleitlinienbildung, Ris-sen, Falten und Knicken sind.

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Von den Außenoberflächen solltenFlussmittelreste aus optischen Grün-den nach dem Löten entfernt werden,um die Bildung grüner Korrosionspro-dukte (kein Grünspan!) zu vermeiden.Dies Entfernen kann bei Weichlöt-flussmitteln z.B. mit einem feuchtenLappen erfolgen, bei Hartlötflussmit-teln aufgrund ihres glasurartigen Cha-rakters z.B. mit einer Messingbürste.Erfahrungsgemäß haben äußerlichnicht entfernte Flussmittel jedochkeinen Einfluss auf die Betriebssi-cherheit der Installation.

2.3.2 Weichlöten Weichlötverbindungen dürfen in Kalt-und Warmwasser- sowie in Heiz- undKühlwasserleitungen mit Betriebs-temperaturen bis zu 110 °C eingesetztwerden. Gas-, Flüssiggas-, Öl- undLöschwasserleitungen dürfen keines-falls weich gelötet werden. Kupfer-rohre für Flächenheizungen sind -wenn gelötet wird - durch Hartlötenzu verbinden.

Für Trinkwasser-Installationen dürfennur Weichlote nach DVGW-ArbeitsblattGW 2 verwendet werden (Tab. 4 a).

Für andere Installationen (z.B. Hei-zung) ist die Verwendung dieser Loteaus Gründen der Vereinfachung undzur Vermeidung von Verwechslungendringend zu empfehlen.

Die fachgerechte Vorbereitung undDurchführung der Lötung ist vonwesentlichem Einfluss auf die spätereBetriebssicherheit der Anlage.Bei Verbindung von werkseitigummantelten oder wärmegedämmtenKupferrohren sind die Herstellerhin-weise zu beachten. Verbindungsstel-len sind hier nach der Druckprüfungnachzudämmen (s. a. Kapitel 4).

2.3.1 Flussmittel Beim Weichlöten ist immer Flussmittelzu verwenden; beim Hartlöten vonKupfer an Kupfer mit phosphorhalti-gen Kupferloten (CP 203, CP 105) istkein Flussmittel notwendig, da derPhosphor als Flussmittel wirkt. Wer-den jedoch Bauteile aus Kupfer mitsolchen aus Messing oder Rotgussdurch Hartlöten miteinander verbun-den, ist ein Hartlötflussmittel zu ver-wenden. (FH 10, s. Tabelle 5).

Ein Überhitzen des Flussmittels beimLötvorgang ist zu vermeiden, da essonst unwirksam wird. Wichtig ist,dass das Flussmittel nur dünn auf dasAußenlötende des Rohres oder Fittingsaufgestrichen wird, damit nicht mehrals nur ein geringer, technisch unver-meidbarer Anteil des kaltwasserlös-lichen Flussmittels ins Leitungsinneregelangt. Dieser Anteil wird jedoch beiFlussmitteln nach DVGW-Prüfgrundla-ge GW 7 durch Spülen wieder entfernt.

1 gilt für Hart- und Weichlöten2 bei zentrischer Lage des Außenlötendes (Rohres) im Innenlötende3 Das Weichlöten stellt bei diesen Durchmessern besondere Anforderungen an die Wärmeführung

Tab. 7: Mindesteinstecktiefe und max. Lötspaltbreite für Weichlöt verbindungen (DIN EN 1254-1)

Rohr-Außen- Einstecktiefe max. Lötspaltbreite1, 2 min Lötspaltbreite1, 2

durchmesser (mm) (mm) (mm) (mm)

6 5,8 0,10 0,01

8 6,8

10 7,8

12 8,6

15 10,6

18 12,6

22 15,6 0,12 0,01

28 18,4

35 23,0 0,15 0,015

42 27,0

54 32,0

643 32,5 0,205 0,015

76,1 3 33,5

88,93 37,5

108,03 47,5

Weichlötverbindungen sind immermit Flussmitteln auszuführen. DasWeichlot ist ohne unmittelbare Flam-meneinwirkung an der auf Löttempe-ratur erwärmten Lötstelle aufzu-schmelzen. Anschließend ist nachdem Erkalten die Lötstelle mit einemfeuchten Tuch von überschüssigemFlussmittel zu reinigen.

Der Einsatz einer Weichlotpaste(Gemenge aus pulverisiertem Weichlotund Flussmittel) vereinfacht die rich-tige Dosierung von Flussmittel undzeigt dem Verarbeiter durch die farb-liche Veränderung der Paste von graunach silber (Schmelzen des Lotes) dierichtige Arbeitstemperatur an. Wie Flussmittel wird die Weichlotpastenur dünn auf das Außenlötende (undnicht zusätzlich in den Fitting!) auf-gebracht. Nach dem Erreichen derArbeitstemperatur muss zusätzlich zurPaste ein Festlot gleicher Zusammen-setzung des Lotanteils in der Pastezugeführt werden, um die ausrei-chende Füllung des Kapillarspaltes zuerreichen.

2.3.3 Hartlöten Hartlötverbindungen dürfen in Trink-wasser-Installationen nach DVGW-Arbeitsblatt GW 2 nur bei Rohren derAbmessung 35 mm und größer ange-wendet werden. Die Anmerkungen der europäischenInformationsnorm DIN EN 12502-2 zumHartlöten finden in Deutschland keineAnwendung, da hier das nationaleArbeitsblatt GW 2 eindeutige Regelun-gen vorgibt.

Heizungsleitungen können unabhän-gig von deren Abmessung hartgelötetwerden. Bei Flächenheizungen sowietechnischen und medizinischen Gas-versorgungsanlagen und Solaranlagenmit Temperaturen > 110 °C ist bei Ver-wendung der Lötverbindung aus-schließlich das Hartlöten anzuwen-den.Gas-, Flüssiggas1 -, und Ölleitungenmüssen ebenfalls hartgelötet werden.

1 Mitteldruckleitungen mit Nennweiten größer DN 32 sind gemäß TRF und TRR 100 zu schweißen.

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Tab. 8: Schweißzusatzwerkstoffe für das Schweißen von Kupfer nach DIN EN 14640

Schweißzusatzwerkstoff Kurzzeichen Schmelzbereich Verwendung numerisch chemisch (°C )

S Cu 1897 CuAg1 1070 bis 1080 GasschweißenWIG-Schweißen

S Cu 1898 CuSn1 1020 bis 1050 MIG-Schweißen

2.6 KlemmringverbindungenKlemmringverschraubungen könnengemäß den Herstellerangaben für na-hezu alle Hausinstallationssystemeangewandt werden (s. Kapitel 1) undwerden als Verschraubung vormon-tiert geliefert.Die entgrateten und von Verschmut-zungen gereinigten Rohrenden wer-den bis zum Anschlag in die Ver-schraubung eingeschoben, dieÜberwurfmutter handfest verschraubtund der Dichtanzug anschließendnach Vorgabe des Herstellers mit han-delsüblichem Werkzeug (z.B. Rollga-belschlüssel) ausgeführt. Bei diesemVorgang wird der Klemmring zwischenRohr, Fittingkörper und Überwurfmut-ter durch Verformung verklemmt undstellt eine dauerhaft feste und metal-lisch dichtende Verbindung her, dieauch für die Verwendung unter Putzgeeignet ist.

Werden weiche Kupferrohre vom Ringmit Klemmringverschraubungen nachDIN EN 1254-2 verbunden, so sind dieRohrenden von innen mit Stützhülsenzu verstärken (s. a. Kap. 1.2.6).Beim Verbinden harter oder halbharterKupferrohre sind hinsichtlich der Ver-wendung von Stützhülsen die Anga-ben des Fittingherstellers zu beachten.

Schneidringverschraubungen dürfenin der Gas- und Wasserinstallationnicht verwendet werden (s. a. Kapitel 3.5 Heizölleitungen).

In Trinkwasser- (erst ab 35 mm!) undGas-Installationen müssen Hartlotenach DVGW-Arbeitsblatt GW 2 verwen-det werden (Tabelle 4 b). Für andereInstallationen (z.B. Heizung) ist dieVerwendung dieser Lote aus Gründender Vereinfachung und zur Vermei-dung von Verwechslungen dringendzu empfehlen.

Im Gegensatz zum Weichlöten werdenbeim Hartlöten nicht immer Flussmit-tel verwendet (s. 2.3.1) und die Lotzu-fuhr erfolgt in der Streuflamme derkirschrot glühenden Werkstücke. Am Markt werden auch hoch silber-haltige Hartlotstäbe angeboten, diemit Flussmittel umhüllt sind. DieseFlussmittelmenge reicht bei größerenRohrabmessungen (ab > 22 mm) meistnicht aus, so dass die Verbindungs-stellen für fachgerechte Hartlötver-bindungen zusätzlich durch dünnesAuftragen auf das Rohrende mitFlussmittel versehen werden müssen.

2.4 PressverbindungenPressverbindungen können in Trink-wasser- und Heizungssystemen bis 110 °C und 16 bar sowie in Gasinstalla-tionen eingesetzt werden. Für Gas-installationen bis PN 5 sind Pressver-binder nach DVGW Prüfgrundlage VP 614 mit besonderer Kennzeichnungzu verwenden.

Für frei verlegte Außenleitungen istdie Pressverbindung bis zum Nenn-druck PN 5 einsetzbar. Für Innenlei-tungen in Räumen, in denen sich Per-sonen nicht nur vorübergehendaufhalten, müssen die Pressfittings füreine höhere thermische Belastbarkeitgeeignet sein. Die Kennzeichnung desFittings mit "GT/X" gibt Aufschluss dar-über, bis zu welchem Nenndruck X (1, 4 oder 5 bar) dieser Fitting beiInnenleitungen verwendet werdendarf.

Für den Einsatz in weiteren Anwen-dungen (z.B. Ölleitungen, Solar-,Druckluft-, Löschwasser- oder Sprink-leranlagen) sind die Herstelleranga-ben zu beachten.

Bei der Verarbeitung der Pressfittingsist stets die Montageanweisung desjeweiligen Herstellers einzuhalten.

Im Wesentlichen gelten die folgendenHinweise: Die Pressfittings sind vorder Nutzung auf den korrekten Sitzdes Dichtelements zu überprüfen. DieRohrenden dürfen keine Reste vonGraten oder Verschmutzungen (z.B.durch Mörtel) aufweisen, damit beimAufschieben des Pressfittings auf dasRohr keine Beschädigung des Dicht-elements eintreten kann. Das Verpressen hat gemäß der Monta-geanweisung des Herstellers zu erfol-gen. Weiterhin ist es erforderlich, dieEinstecktiefe des Fittings z.B. miteinem Stift am Rohr zu markieren.Durch die Markierung am Rohr ist eineoptische Kontrolle der Einstecktiefevor der Verpressung möglich. Stütz-hülsen müssen - auch bei weichenRohren - nicht verwendet werden.

2.5 SteckverbindungenVerbindungen mittels Steckfittingskönnen in Trinkwasser-, Heizungs-und Wasserkühlsystemen sowie fürDruckluftleitungen eingesetzt werden.

Die Rohre sind auch hier, wie bei denvorab beschriebenen Verbindungs-techniken, entsprechend vorzuberei-ten (innen und außen Entgraten, ggf.Kalibrieren). Ebenso ist auch der Steckfitting vorder Montage auf den korrekten Sitzund Sauberkeit des Dichtelements zuüberprüfen.

Zusätzlich ist es hilfreich, die Einsteck-tiefe des Fittings am Rohr zu markie-ren, so dass eine optische Kontrolle derfertigen Verbindung möglich ist.Wie Klemmringverschraubungen sindauch Steckverbinder für die Verwen-dung unter Putz geeignet.

Flussmittel sind nicht erforderlich. Es können jedoch Flussmittel auf der Grundlage von Borverbindungen verwendet werden (z.B. F-SH 20 oder F-SH 30)

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2.7 SchweißverbindungenSchweißverbindungen können inallen einschlägigen Anwendungsbe-reichen eingesetzt werden, wobei inTrinkwasser-Installationen dieBeschränkungen des DVGW-Arbeits-blatts GW 2 (Hartlöten und Schweißennur für Rohre >= 35 mm) zu beachtensind.

In Trinkwasser- und Gasinstallationenist nach DVGW-Arbeitsblatt GW 2 fürdas Schweißen von Kupferrohren eineRohrwandstärke von mindestens 1,5 mm vorgeschrieben.

Das Schweißen von Gasleitungen undLeitungen in abnahmepflichtigenAnlagen ist durch einen geprüftenSchweißer (Schweißerprüfung nachDIN EN ISO 9606-3) auszuführen.

Für Rohre über 108 mm Außendurch-messer werden keine Lötfittings mehrangeboten. Rohre dieser Abmessun-

gen weisen daher auch nicht mehrdie für die Bildung eines Kapillarlöt-spaltes erforderlichen engen Maßtole-ranzen auf. Sie werden daher vor-zugsweise miteinander verschweißt.

Bei der Schweißverbindung ist derStumpfstoß als Nahtform zu wählen.Wird die Durchmesseranpassung beiReduzierungen durch einseitiges Ein-ziehen des Rohres ausgeführt, so soll-te bei waagerecht verlegten Leitun-gen die Einziehung in der unterenRohrhälfte angeordnet werden, daandernfalls die Möglichkeit besteht,dass sich im Bereich der EinziehungLuftblasen bilden. T- und Schrägab-gänge sind durch Aushalsen - wie imfolgenden Kapitel für Hartlötverbin-dungen beschrieben - herzustellen.

An die Aushalsung, deren Durchmes-ser auf das abzweigende Rohr abzu-stimmen ist, ist das abzweigendeRohr mit Stumpfstoß anzuschweißen.

Tab. 9: Tabellarische Auflistung der wichtigsten Regelwerke für Installationen zum Einsatz von Weich- und/oder Hartloten in Beziehung zu

ausgewählten Lötverbindungen. (Weitere Verbindungsarten und Einsatzgebiete sind den entsprechenden Kapiteln zu entnehmen).

1 Für Trinkwasser-Installationen sowie teilweise analog für andere Ein-satzbereiche ist zu beachten, dass Abmessungen bis 28mm einschließ-lich nicht hartgelötet oder ausgeglüht werden dürfen. (siehe Anwendungshinweise des Abschnittes 3)

2 Die Anwendungshinweise und Einschränkungen in Abschnitt 2 sind zubeachten.

3 In Trinkwasser-Installationen ist bei weichen und halbharten Rohrenauch das „kalte“ Aufmuffen zulässig.

4 Der Durchmesser des abzweigenden Rohres muss kleiner als derDurchmesser des Durchgangs sein. Da im Trinkwasser das Hartlöten vonRohren der Abmessung bis einschließlich 28mm verboten ist, muss dasabzweigende Rohr >35mm sein.

5 Für die Verlegung von Rohrleitungen, die vom Sachverständigen zuprüfen sind, ist eine zusätzliche Verfahrenslöterprüfung notwendig.

6 größere Nennweiten müssen geschweißt werden.

Anwendung Regelwerk Art der Lötverbindung

Fittings nachDINEN1254 handwerklich hergestellte handwerklich hergestellte

Muffenverbindung3 T- und Schrägabgänge

Lötverfahren: Lötverfahren: Lötverfahren:weich hart weich hart weich hart

Trinkwasser 1 DIN 1988, DVGW-Arbeitsblatt GW 2 + + +2 + – +

(nicht (nicht (nicht (nicht< 28 mm) < 28 mm) < 28mm) < 42mm)4

Heizung/Solar + + + + – +(bis 110°C)

Gas TRGI,DVGW-Arbeitsblatt GW 2 – + – + – –

Flüssiggas5 TRF, – + – – – –DVGW-Arbeitsblatt GW 2

TRR 100 – + – – – –(nicht über35mm)6

Heizöl TRbF, DIN 4755 – + – – – –

Für das Schweißen von Kupferrohrenkommen im Wesentlichen das WIG-(Wolfram-Inertgas), das MIG- (Metall-Inertgas) und das Gasschmelzschwei-ßen mit Acetylen-Sauerstoffflamme inFrage. Als Schweißzusatzwerkstoffesind Schweißdrähte nach Tabelle 8 zuwählen.

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2.8 Handwerklich gefertigte Abzweige und MuffenDie Einsatzbereiche handwerklichgefertigter Abzweige und Muffen sindim folgenden Abschnitt und in Tabelle10 wiedergegeben und unbedingt zubeachten. Des Weiteren ist in Trinkwasser-Instal-lationen das Verbot des Ausglühenszum Aufmuffen und Aushalsen imAbmessungsbereich bis einschließlich28 mm zu beachten.Das handwerkliche Herstellen von T-und Schrägabgängen beginnt mit demBohren eines Loches in die Wand desdurchgehenden Rohres. Dann wird imBereich des Lochrandes das Materialweichgeglüht und anschließendmanuell mit einem Aushalshaken odermit Spezialwerkzeugen in einem oderzwei Arbeitsgängen ausgehalst, sodass die Überlappungsgänge das Drei-fache der Wanddicke des abzweigen-den Rohres beträgt, mindestens aber 5 mm. Das abzweigende Rohr mussmindestens eine Nennweite kleiner alsdas Hauptrohr sein (Bild 10).

Bei der Herstellung von Lötmuffen undAushalsungen mittels Spezialwerkzeu-gen für Trinkwasserleitungen ist aufein Gleitmittel zwischen Werkzeug undRohrmaterial in jedem Falle zu ver-zichten. Wie in Kapitel 1 erläutert,können fetthaltige Gleitmittel beimHartlöten in kohlenstoffhaltige Filmeumgewandelt werden und im Kalt-wasser zu korrosionskritischen Bedin-gungen führen.

Beim Anpassen des Abgangrohres istdarauf zu achten, dass der Querschnittdes Hauptrohres nicht durch Unrund-heit oder zu weites Einführen desAbgangrohres verengt wird (Bild 11).Vor dem Löten muss die Aushalsungkalibriert und die Verbindungsstelleausgerichtet werden.

2.8.1 Lötverbindungen bei hand-werklich gefertigten Abzweigenund MuffenDer Stumpfstoß der Fügeteile ist beiLötverbindungen generell unzulässig.Bei handwerklich gefertigten Abzwei-gen darf nicht weichgelötet werden,sie müssen hartgelötet werden. InTrinkwasser-Installationen ist dasHartlötverbot bis einschließlich 28 mmzu beachten!

Heizungsinstallationen dürfen in allenAbmessungen ohne Kapillarlötfittingshartgelötet werden. In Trinkwasser- und Heizungsleitun-gen können Muffenverbindungen glei-chen Durchmessers und einstufigeReduzierungen ohne Verwendung vonKapillarlötfittings auch weich gelötetwerden.

Wichtige Hinweise hierzu: • Die handwerkliche Herstellung der

Innenlötenden (Aufmuffung) mussmit geeigneten Werkzeugen erfol-gen;

• Auf Gleitmittel zwischen Werkzeugund Rohr ist auf jeden Fall zu ver-zichten;

• Weichglühen zum Aufmuffen desRohrmaterials ist in Trinkwasser-Installationen nicht zulässig (DVGW-Arbeitsblatt GW 2).

Für Weichlötverbindungen bei Muffenund einstufigen Reduzierungen müs-sen Lötspalt und Einstecktiefe festge-legten Werten entsprechen. Für Hart-lötverbindungen ist nach GW 2 eineEinstecktiefe vom dreifachen derRohrwandstärke, mindestens aber 5 mm einzuhalten. Die praktischenErfahrungen haben gezeigt, dass Ein-stecktiefen von 7 bis 10 mm optimalsind. Näheres regelt das DVGW-Arbeitsblatt GW 2.

In Gas-, Flüssiggas- und Ölinstalla-tionen ist als Lötverbindung nur dieHartlötverbindung zulässig. Lötverbin-dungen für Leitungen nach TRR 100dürfen nur bis zur Abmessung 35 mm(DN 32) ausgeführt werden, darüberhinaus ist zu schweißen.

In Gasinstallationen sind T- undSchrägabgänge sowie Reduzierungenimmer unter Verwendung von Kapil-larlötfittings nach DIN EN 1254 auszu-führen - handwerklich hergestellteMuffen-Verbindungen nach DVGW-Arbeitsblatt GW 2 sind zulässig!In Flüssiggas- und Ölinstallationensind alle Lötverbindungen unter Ver-wendung von Kapillarlötfittings nachDIN EN 1254 auszuführen.

Regenwasserinstallationen, Betriebs-und Kühlwässer sind bezüglich derVerbindungstechnik wie Trinkwasser-Installationen, Solaranlagen wie Hei-zungsinstallationen zu handhaben.

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Bild 10: Mindesteinstecktiefe bei fittingloshergestellten T-Abgängen (3569)

d2s1

t

d1

t > 3 + s2

s 1

Bild 11: Querschnittsverengung durch zu tiefeingestecktes Abgangsrohr (3523)

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Entsprechend der oben gezeigtenGleichung ist die erforderliche Wanddicke:

Hinweis: Für dauerhafte Betriebstem-peraturen über 100 °C sind niedrigereWerte für die Zugfestigkeit (Rm) einzu-setzen (s. a. Bild 12). Genaue Datensind der entsprechenden Fachliteraturund dem AD 2000-Merkblatt W 6/2(Werkstoffe für Druckbehälter, Kupferund Kupfer-Knetlegierungen) zu ent-nehmen.

2.9 Betriebstemperaturen und BetriebsdrückeDie zulässigen Betriebsdrücke ändernsich in Abhängigkeit von der Betriebs-temperatur, sind aber in erster Linieabhängig von der Verbindungsart. Aus Bild 12 ist zu erkennen, dass die inHausinstallationen zu erwartendenTemperaturen praktisch ohne Einflussauf die mechanischen Eigenschaftender Kupferrohre sind. Die Betriebstem-peratur darf bei Kupferrohren und -fittings aus Cu-DHP 250 °C nicht über-schreiten (AD 2000-Merkblatt W 6/2).

Weichgelötete Kupferrohrleitungenkönnen bis zu einer Temperatur von110 °C dauerbelastet werden. Eine kurzzeitige Überschreitung dieserTemperatur (Störfall) hat keinen nega-tiven Einfluss auf die Dichtheit oderFestigkeit.

Bei höheren Betriebstemperaturenkann hartgelötet, geschweißt, ge-klemmt oder gepresst (mit geeignetemDichtelement!) werden. Rohre, die werkseitig mit einemKunststoff-Stegmantel umhüllt oderwärmegedämmt sind, könnenBetriebstemperaturen bis 100 °C aus-gesetzt werden. Bei Solaranlagen kön-nen im Bereich des Kollektors höhereTemperaturen auftreten. Dies ist beider Planung und Ausführung zubeachten.

Die Berechnung der Betriebsdrückeund Wanddicken erfolgt nach den AD2000-Merkblättern B0 „Berechnungvon Druckbehältern“ und B1 „Zylinderund Kugelschalen unter inneremÜberdruck“ (s.a. Tabelle 10).

Der zulässige Betriebsdruck einesRohres berechnet sich nach der fol-genden Zahlenwertgleichung:Es bedeuten:

pB = höchstzulässiger Betriebsdruckin bar

20 = Berechnungskonstante mit derDimension (bar x mm2)/N

Rm = Zugfestigkeit in N/mm2

s = Wanddicke in mm da = Außendurchmesser in mmS = Sicherheitsbeiwert

Bild 12: Zulässige Betriebsdrücke von hartgelöteten Kupferrohrleitungen (Sicherheit S = 4) in Abhängigkeit von der Betriebstemperatur (vergl. auch Tab. 10) – (3504)

90

80

70

60

50

40

30

20

10

0

12 + 1

15 + 1

18 + 1

28 + 1,5

22 + 1

35 + 1,5

54 + 2

64 + 2

76,1 + 2

108 + 2,5

88,9 + 2/ 133 + 3

159 + 3

219 + 3

267 + 3

0 20 100 120 140 160 180 200 250

Betriebstemperatur in °C

zul.

Betr

iebsd

ruck

für

hart

gelö

tete

Kupfe

rroh

rleit

ungen

(S=

4) in

bar

42 + 1,5

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Kapillarlötfittings mit Gütezeichenund/oder DVGW-Zeichen sind bauteil-geprüft. Zulässige Betriebsdrücke derVerbindungsstellen - je nach Lötart,Betriebstemperatur und Abmessung -sind in DIN EN 1254-1 festgelegt underfassen in vollem Umfang dieüblichen Betriebsbedingungen derHaustechnik (Tabelle 11). Für die Anwendung bei höheren Be-triebsdrücken und höheren Betriebs-temperaturen oder bei industriellerAnwendung empfiehlt DIN EN 1254,Hinweise der Fitting- und Lotherstellereinzuholen.

Eine fachgerecht ausgeführte Weich-lötverbindung ist dicht und hälthohen Drücken stand. Bei einemBerstdruckversuch riss das Rohr undnicht die Lötnaht (Bild 13).

Q 280bar

Tab. 11: Zulässige Betriebsdrücke für Kupferrohrleitungen in Abhängigkeit von Betriebstemperatur

und Lötverfahren bei Verwendung von Fittings nach DIN EN 1254, Teil 1.

Bild 13: WeichgelöteteKupferrohrkombi -nation, Abmessung: 22 + 1mm, nach einerBerstdruckprobe von280bar (1063)

1 Die Wahl ist abhängig vom Anwendungs -bereich und den geltenden Vorschriften.

2 Für Anwendungsfälle mit größeren Betriebs-überdrücken und höheren Betriebstempera-turen sind Weichlot-/Hartlotlegierungen mitgeeigneten Flussmitteln nach den Empfeh-lungen des Lot- oder Fitting-Herstellers zuverwenden.

Art der Lötung1,2 Betriebstemperatur Betriebsüberdruck in bar für

Rohraussendurchmesser2 (mm)

6 bis 28 35 bis 54 64 bis 108

Weichlöten/ 30 25 25 16

Hartlöten 65 25 16 16

110 16 10 10

Tab. 10: Gewicht, Inhalt und Betriebsdrücke von ausgewählten Kupferrohren nach DIN EN 1057.

Gerechnet wurde mit der Zugfestigkeit Rm= 200MPA (= 200 N/mm2) für den weichen (ausgeglühten)Werkstoff und für Temperaturen bis 100°C.

Rohrabmessung Gewicht Inhalt Rohrlänge zulässiger Betriebsdruck

(Außendurchmesser + in kg/m in l/m pro Liter in bar

Wanddicke in mm) in m/l Sicherheit 3,51 Sicherheit 42

6 + 1 0,140 0,013 79,58 229 200

8 + 1 0,196 0,028 35,37 163 143

10 + 1 0,252 0,050 19,89 127 111

12 + 1 0,308 0,079 12,73 104 91

15 + 1 0,391 0,133 7,53 82 71

18 + 1 0,475 0,201 5,00 67 59

22 + 1 0,587 0,314 3,18 54 48

28 + 1,5 1,110 0,491 2,04 65 57

35 + 1,5 1,410 0,804 1,24 51 45

42 + 1,5 1,700 1,195 0,84 42 37

54 + 2 2,910 1,963 0,51 44 38

64 + 2 3,467 2,827 0,35 37 32

76,1 + 2 4,144 4,083 0,25 31 27

88,9 + 2 4,859 5,661 0,18 26 23

108 + 2,5 7,374 8,332 0,12 27 24

133 + 3 10,904 12,668 0,08 26 23

159 + 3 13,085 18,385 0,05 22 19

219 + 3 18,118 35,633 0,03 16 14

267 + 3 22,144 53,502 0,02 13 11

1 Der Sicherheitsbeiwert S = 3,5 gilt für dasnahtlosgezogene Rohr ohne Lötverbindungenund für geschweißte Rohrleitungen.

2 Für Leitungen einschließlich fittinglos hart gelöteter Verbindungsstellen ist nach AD-Merkblatt W 6/2 mit der Sicherheit S = 4 zu rechnen.

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Gesamtmenge an organischem Koh-lenstoff im Wasser. Diese Angabenkönnen den Auflistungen der Wasser-daten entnommen werden, die vonden Versorgungsunternehmen aufNachfrage kostenlos zur Verfügunggestellt werden. Eine spezielle Was-seruntersuchung ist daher für dieBeurteilung der Einsatzbereiche nichterforderlich.

Gern sehen die Rohr- und Fittingher-steller sowie das Deutsche Kupferin-stitut die Wasserdaten durch undbeurteilen sie schnell und kostenlos -auch im Hinblick darauf, ob ein Trink-wasser gemäß Verordnung vorliegtoder nicht.

Ist beabsichtigt, Bauteile aus Kupferund Kupferwerkstoffen außerhalb dergenannten Einsatzbereiche einzuset-zen, so kann eine Einzelfallprüfung(z.B. nach DIN 50931-1) durchgeführtwerden.

Bauteile aus Messing (Kupfer-Zink-Legierungen) und Rotguss (Kupfer-Zinn-Zink-Legierungen), die den inder DIN 50930-6 beschriebenenAnforderungen entsprechen (erkenn-bar an der DVGW-Kennzeichnung),unterliegen keinen hygienischbedingten Einsatzbeschränkungen. Gleiches gilt für innenverzinnte Kup-ferrohre in Verbindung mit blankenKupferpress- oder Lötfittings (nurWeichlöten). Ihr Einsatz ist ohne Ein-schränkung in allen Trinkwässerngemäß Trinkwasserverordnung mög-lich. Auch hier bekundet die DVGW-Kennzeichnung, dass die Bauteile denRegelwerken entsprechen.

3.1.3 Planung, Bau und Betrieb vonTrinkwasser-InstallationenTrinkwasseranlagen sind gemäß dengeltenden Rechtsverordnungen nachDIN 1988 (TRWI) auszuführen. Als Trinkwasseranlagen gelten nachDIN 1988-1 alle Rohrleitungs-und/oder Apparatesysteme, die derFortleitung, Speicherung, Behandlungund dem Verbrauch des Trinkwassersdienen und die an eine zentraleund/oder an eine Eigen- bzw. Einzel-wasserversorgung angeschlossen sind.Die genaue Abgrenzung ist in derNorm festgelegt.

Kupfer und Kupferwerkstoffen beisachgerechtem Einsatz sicher einge-halten werden.

Ein Wasser mit einem pH-Wert kleinerpH 6,5 darf nach TrinkwV und unab-hängig vom Werkstoff prinzipiell nichtals Trinkwasser verwendet werden.Solche Wässer kommen insbesonderebei der Eigenwasserversorgung überHausbrunnen vor. Der Betreiber einesHausbrunnens muss selbst dafür sor-gen, dass das Brunnenwasser regel-mäßig kontrolliert und gegebenenfallsauch zu Trinkwasser aufbereitet wird,denn auch Brunnenwässer, die aus-schließlich für den privaten „mensch-lichen Genuss und Gebrauch“ ver-wendet werden, unterliegen denVorgaben der Trinkwasserverordnung.

Die Verwendung von Kupferrohrenund -fittings für die Trinkwasser-Installation ist in sauren Wässernnicht zulässig (s. a. 3.1.2).

Entspricht das für den menschlichenGenuss und Gebrauch bestimmteWasser nicht den Vorgaben der Trink-wasserverordnung, muss eine geeig-nete Wasserbehandlung erfolgen (z.B.mittels Belüftung, Aufhärtungund/oder Alkalisierung).

Wenn aus technischen Gründen eineTeilenthärtung des Wassers durchge-führt wird, ist darauf zu achten, dassauch das teilenthärtete Wasser denVorgaben der Trinkwasserverordnungentspricht. Dazu ist neben der Ent-härtung in der Regel auch eine Anhe-bung des pH-Wertes notwendig.

3.1.2 Einsatzbereiche nach DIN 50930-6Bauteile aus Kupfer und Kupferwerk-stoffen können in allen Trinkwässerneingesetzt werden, wenn die Anfor-derungen der DIN 50930-6 eingehal-ten sind. Demnach kann Kupfer ohneweitere Einzelfallprüfung eingesetztwerden, wenn

• der pH-Wert des Trinkwassersgrößer oder gleich pH 7,4 ist, oder

• im Bereich von pH 7,0 bis kleiner pH 7,4 der TOC-Wert 1,5 mg/l (g/m3)nicht übersteigt.

Dabei ist der TOC-Wert das Maß für die

Kupferrohre und Fittings werden u. a.für folgende Installationssysteme -eingesetzt:• Trinkwasser-Installationen• Heizungs- und Kühlsysteme (inkl.

Fußboden-, Wand- und Deckenhei-zungen)

• Erdgasinstallationen• Solaranlagen• Heizölinstallationen • Flüssiggasinstallationen• Löschwasserleitungen und Sprink-

leranlagen• Regenwassernutzungsanlagen• Druckluftanlagen • Technische und medizinische Gas-

versorgungsanlagen• Betriebswässer• Abwasserentsorgung (z.B. Drucklei-

tungen für Abwasserhebeanlagen)

Bezüglich weiterer Einsatzbereicheund etwaiger Einsatzgrenzen ist Rück-sprache mit den Rohr- und Fitting-herstellern oder dem Deutschen Kupferinstitut zu halten.

In der Folge wird nur auf Besonder-heiten bei den jeweiligen Anwen-dungsgebieten eingegangen, wobeieinige der Hinweise unter Berücksich-tigung der jeweiligen technischenRegel sinngemäß auch auf andere,hier nicht aufgeführte Installationenübertragbar sind.

3.1 Trinkwasser- Installation

3.1.1 TrinkwasserTrinkwasser ist in DIN 4046 definiert als„Für menschlichen Genuss und Gebrauchgeeignetes Wasser mit Güteeigenschaftennach den geltenden gesetzlichenBestimmungen...“. Diese gesetzlichenBestimmungen sind ins-besondere dieTrinkwasserverordnung (TrinkwV2001)sowie die anerkannten Regeln der Tech-nik DIN 2000 und DIN 2001.

Die Definition des Trinkwassersbezieht sich auf kaltes und erwärmtesTrinkwasser. Seit dem in Kraft tretender neuen Trinkwasserverordnung imJanuar 2003 sind die Anforderungenan ein Trinkwasser generell an allenZapfstellen einzuhalten, die der Ent-nahme von Wasser für den mensch-lichen Gebrauch dienen. Diese Anfor-derungen können mit Bauteilen aus

3. Anwendungsgebiete

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Darüber hinaus sind bei Planung, Bauund Betrieb von Trinkwasser-Installa-tionen unabhängig vom Rohrwerk-stoff besondere Anforderungen zuberücksichtigen, die zum Beispiel inden DVGW-Arbeitsblättern W 551„Trinkwassererwärmungs- und Lei-tungsanlagen; Technische Maßnah-men zur Verminderung des Legionel-lenwachstums“, und W 553„Bemessung von Zirkulationssystemenin zentralen Trinkwasser-Erwär-mungsanlagen“ wiedergegeben sind.

Alle zum Einsatz vorgesehenen Bau-teile müssen nach den anerkanntenRegeln der Technik beschaffen sein(AvBWasserV § 12 Absatz 4, Verord-nung über allgemeine Bedingungenfür die Versorgung mit Wasser).

Das Zeichen einer anerkannten Prüf-stelle (dies sind DVGW-Prüfzeichenund RAL-Gütezeichen) bekundet, dassdiese Voraussetzungen erfüllt sind. Für Verarbeiter, Planer und Bauherrnergibt sich daraus die dringende Emp-fehlung, nur gütegesicherte undDVGW-geprüfte Produkte zu verwen-den.

Die kleinste zulässige Nennweite fürRohre in der Trinkwasser-Installationist nach DIN 1988-3 die Nennweite DN 10 (Kupferrohr 12 mm). Der vielfachverwendeten Kupferrohrabmessung 15 x 1 ist dort die NennweiteDN 12 zugeordnet.

Für das Verbinden von Kupferrohrenin Trinkwasser-Installationen geltenverbindlich die im DVGW-Arbeitsblatt GW 2 festgeschriebenen Regelungen.Diese Regelungen sind auch im Kapi-tel 2 des vorliegenden Druckes aufge-führt und erläutert.

Bestimmungen und technische Ge-sichtspunkte, die bei der Rohrführung,Rohrbefestigung, Inbetriebnahme derAnlage usw. aufgrund der zahlreichenRegelwerke beachtet werden müssen,sind in Kapitel 4 enthalten.

3.2 Heiz- und KühlsystemeFür den Einsatz in Heizungsanlagensind Kupferrohre nach DIN EN 1057geeignet. Neben den für den Trink-wasserbereich vorgesehenen Abmes-sungen kommen hier auch Kupferroh-re mit verringerten Wanddicken(blank, ummantelt) oder werkseitiger Wärmedämmungzum Einsatz (Tab. 2). Neben der "klassischen“ Heizungs-installation werden Kupferrohrezunehmend auch in Kühldecken, Flächenheizungen (Fußboden- undWandheizungen) und für solareAnwendungen eingesetzt.

Heizungsleitungen können hart- undweichgelötet (letzteres nur bei Dauer-temperaturen bis 110 °C), gepresst,geklemmt, gesteckt oder ab einerWanddicke von 1,5 mm auch ge-schweißt werden.

Die beim Verlegen von Heizungslei-tungen zu beachtenden Besonderhei-ten sind in Kapitel 4 aufgeführt.

Kupferrohre für Flächenheizungen(z.B. Fußbodenheizungen, Bild 14)sind, falls gelötet wird, entsprechendden Verlegeanweisungen der Herstel-ler durch Hartlöten zu verbinden.Außerdem kann die Presstechnikangewendet werden.Für Fußbodenheizungen in Zement-estrichen sind werkseitig ummantelteKupferrohre zu verwenden. In Estri-chen aus Gussasphalt können nurblanke Kupferrohre verwendet wer-den.Für Wand- und Deckenheizungenkönnen ummantelte, prinzipiell aberauch blanke Kupferrohre unter Putzverlegt werden.

Da in geschlossenen, nahezu sauer-stofffreien (Sauerstoff < 0,1 g/ m3)Heizwasserkreisläufen nach VDI 2035keine Korrosion auftreten kann, istdie Verwendung von Kupfer auch beigleichzeitiger Verwendung anderermetallischer Werkstoffe (z. B bei derSanierung von alten Stahlinstallatio-nen) problemlos möglich.

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Bild 14: Herstellen einer Hartlötverbindung in einer Kupferrohr-Fußbodenheizung (2657)

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Gleiches gilt sinngemäß meist auchfür die Kreisläufe von Wasser-Kühl-systemen, sofern es sich um ge-schlossene Systeme mit eigener Druckhaltung und ohne ständigenSauerstoffeintrag handelt.

Ist in Kühlsystemen hingegen mit ei-nem andauernden Sauerstoffeintrag indas Kühlwasser zu rechnen (z. B. übereinen offenen Kühlturm o. ä.), so sinddiese Leitungen analog zu den inTrinkwasser-Installationen geltendenAnforderungen zu behandeln.Eine Mischinstallation ist hier nur ein-geschränkt möglich (s. Kapitel 4) undKupferrohre sind entsprechend den imDVGW-Arbeitsblatt GW 2 enthaltenenVorgaben zu verbinden (s. Kapitel 2).

Wasserbeaufschlagte Kühlleitungenunterscheiden sich grundlegend vonKältemittelleitungen!

Die hierbei zu beachtenden Besonder-heiten sind dem Informationsdruck"i.164 - Kupferrohre in der Kälte-Klimatechnik, für technische undmedizinische Gase" des DeutschenKupferinstituts zu entnehmen.

3.3 ErdgasGasinstallationen sind nach DVGW-TRGI, "Technische Regeln für Gasin-stallationen“ zu erstellen. Danach sind für Gasleitungen Kupfer-rohre nach DIN EN 1057 und DVGW-Arbeitsblatt GW 392 bis zur Abmes-sung 267 x 3 mm zugelassen (Tabelle 2). Sie können nach der Hauptabsperr-einrichtung sowohl für freiverlegteund erdverlegte Außenleitungen, alsauch für Innenleitungen verwendetwerden.Rohrleitungen aus Kupfer für frei- underdverlegte Außenleitungen müssenmit einem äußeren Korrosionsschutzversehen sein. Zugelassen sind sowohl Rohre mitwerkseitiger Kunststoffumhüllung, alsauch Rohre mit nachträglichem Korro-sionsschutz Korrosionsschutzbinden,Schrumpfschläuche), wenn für beideFälle die Anforderungen der DIN EN12068 erfüllt sind (Gutachten fürZulassung erforderlich).Für das Verbinden von Kupferrohren inder Gas-Installation gilt DVGW-

Arbeitsblatt GW 2. Danach ist dasWeichlöten bei Gasleitungen verboten.Die fittinglose Arbeitstechnik darf nurauf die Muffen-Verbindung gleichenDurchmessers angewendet werden.T-und/oder Schrägabgänge sowie Re-duzierungen sind mit Fittings auszu-führen. Die in Kapitel 2 ausführlichdargelegten Bestimmungen und Hin-weise hierzu sind, ohne Ausnahme,auf erdgasführende Rohrleitungenanzuwenden.

Der Zusammenbau von Kupfer mit an-deren Werkstoffen ist in der Gasin-stallation unproblematisch. Die ver-schiedenen, nach DVGW-TRGI ’86/’96zugelassenen Werkstoffe dürfen inbeliebiger Reihenfolge eingebautwerden. Die in Kapitel 4 aufgeführtenSachverhalte sind auch bei Gasinstal-lationen zu beachten.

Kupferrohre für die Gasinstallationdürfen unter Berücksichtigung derMindestbiegeradien nach DVGW-Arbeitsblatt GW 392 außerdem mitgeeigneten Werkzeugen gebogen wer-den.

3.4 SolarthermieKupferrohre und Fittings eignen sich u. a. durch ihre Temperatur- und UV-Beständigkeit in besonderem Maßefür thermische Solaranlagen und dieVerteilung des so erwärmten Wassersim Haus (s. a. Deutsches Kupferinsti-tut, Informationsdruck i.160 "Diefachgerechte Installation von thermi-schen Solaranlagen“).

Wenn allerdings, wie im Solarbereichüblich, Temperaturen von > 110 °Cauftreten, muss auf das Weichlötenverzichtet und eine andere zulässigeVerbindungstechnik (z.B. Hartlöten, Klemmringverbindung, Pressen miteinem temperaturbeständigen Dicht-element) gewählt werden.

3.5 HeizölleitungenFür die Erstellung und den Betriebvon Heizölanlagen sind nach TRbF 50(Technische Regeln für brennbareFlüssigkeiten; Rohrleitungen) und DIN 4755 (Ölfeuerungsanlagen) Kupfer-rohre für leichtes Heizöl zugelassen. Es dürfen nur Rohre nach DIN EN 1057in den Festigkeitszuständen R220 und

R250 (weich und halbhart) mit RAL-Gütezeichen verwendet werden. Sie können unter Verwendung vonKapillarlötfittings oder Klemmringver-schraubungen nach DIN EN 1254 ohneweiteren Eignungsnachweis eingesetztwerden. Für Pressfittings muss eineallgemeine bauartliche Zulassung vor-liegen.

Lötverbindungen sind bis DN 25(Rohrabmessung 28 mm) und PN 10unter Verwendung von Kapillarlötfit-tings zugelassen. Als Lötverbindungist in Heizölleitungen nur die Hart-lötverbindung zulässig. Als Lote undHilfsstoffe können die im DVGW-Arbeitsblatt GW 2 aufgeführten Mate-rialien verwendet werden (s. Kapitel 1,Tabellen 4b und 5). Auch hinsichtlichder Ausführung der Verbindungen istdas Arbeitsblatt GW 2 zu beachten.Schneidringverschraubungen sind alsVerbindungselement über DN 32 nichtzulässig; außerdem müssen dabeiStützhülsen verwendet werden. FürSchweißverbindungen bestehen keineabmessungsbedingten Einschränkun-gen.

Flansch-, Schraub-, Schneidring- undPressverbindungen sind in unterirdi-schen Leitungsabschnitten nicht zu-lässig.

Generell gilt: Verbindungselementezwischen einzelnen Rohren müssen soausgeführt sein, dass eine sichereVerbindung und die Dichtheitgewährleistet ist. Die Anzahl von lös-baren Verbindungen sollte möglichstgering sein und alle Verbindungenmüssen längskraftschlüssig ausgeführtsein. Letzteres gilt u. a. für Hartlöt-,Press- oder Schweißverbindungen.

Heizölleitungen sind gem. DIN 4755einer Druck- und Funktionsprüfungund weiteren Prüfungen zu unterzie-hen. Bei der Verlegung sind die inKap. 4 enthaltenen Ausführungen zubeachten.

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3.6 FlüssiggasBei Flüssiggasinstallationen werden jenach Druckbehältervolumen,Betriebsdruck der Rohrleitungensowie Aggregatzustand in den Rohr-leitungen unterschiedliche Anforde-rungen an Kupferrohre gestellt:

1) Für Flüssiggasinstallationen in derHaustechnik mit 50 mbar Betriebs-druck (Niederdruck) gelten die Techni-schen Regeln Flüssiggas (TRF). Kupferrohre nach DIN EN 1057 sind mitMindestwanddicken von 1 mm (6-22 mm Außendurchmesser) bzw.1,5 mm oder größer (ab 28 mmAußendurchmesser) zugelassen. Kup-ferrohre mit DVGW-Zeichen erfüllendiese Bedingungen.

Bei Kupferrohren <= DN 100, die mitdem Zeichen EN 1057 und dem Güte-zeichen der Gütegemeinschaft Kup-ferrohr e.V. bzw. DVGW-Zeichengekennzeichnet sind, ist ein Abnah-meprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204nicht erforderlich. Diese Anlagen sindvon einem Sachkundigen zu prüfen.

2) Flüssiggasinstallationen mit einemBetriebsdruck >0,1 bar (Mitteldruck),deren Druckbehälter ein Fassungsver-mögen von nicht mehr als 3 t aufweistund in denen das Gas im gasförmigenZustand befördert wird, unterliegenneben der TRF außerdem der TRR 100und der Betriebssicherheitsverord-nung.

Kupferrohre der Festigkeitsstufe R290(hart) in Stangen dürfen nur verwen-det werden, wenn deren Hersteller imBeiblatt das VdTÜV Werkstoffblatts 410aufgeführt sind. Diese Rohre müssengemäß VdTÜV Werkstoffblatt 410 inallen Abmessungen gekennzeichnetsein und es muss ein Abnahmeprüf-zeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 hierfürvorliegen. Diese Anlagen sind voneinem Sachkundigen zu prüfen.

3) Flüssiggasinstallationen mit einemBetriebsdruck >0,1 bar (Mitteldruck),deren Druckbehälter ein Fassungsver-mögen von mehr als 3 t aufweist,oder bei denen das Gas in flüssigemZustand befördert wird oder in meh-reren Druckbehältern vorgehaltenwird, unterliegen ebenfalls den unter1) und 2) aufgeführten Regelwerken. Kupferrohre der Festigkeitsstufe R290(hart) in Stangen dürfen nur verwen-det werden, wenn deren Hersteller imBeiblatt des VdTÜV Werkstoffblatts 410aufgeführt sind.

Die Güteeigenschaften von Kupferroh-ren in Ringen und Stangen für dieseAnwendungen müssen durch ein Ab-nahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 nachgewiesen werden unddie Kupferrohre sind nach denAD 2000-Merkblättern der Reihe Wbzw. dem VdTÜV-Werkstoffblatt 410 zukennzeichnen. Diese Anlagen sind voneinem Sachverständigen zu prüfen.

3.7 LöschwasserleitungenIn Feuerlöschleitungen nach DIN 1988-6 und DIN 14462 sind Kupferrohre und innenverzinnte Kupferrohre nach DIN EN 1057 un-eingeschränkt verwendbar.

Für Löschwasserleitungen "nass" kön-nen mit Ausnahme des Weichlötenssämtliche in Kapitel 2 genannten Ver-bindungstechniken zum Einsatz kom-men; bei innenverzinnten Kupferroh-ren sind Press-, Klemm- undSteckverbindungen zulässig.

In Löschwasseranlagen "trocken" und"nass/trocken" sind Press-, Klemm-und Steckverbindungen dann zuläs-sig, wenn die zu verwendenden Bau-teile auf ihre Einsetzbarkeit in Was-serlöschanlagen (Sprinkler-Trocken-anlagen und Sprühwasser-Löschan-lagen) von einer anerkannten Prüf-stelle geprüft und für geeignet erklärtwurden.

3.8 Regenwassernutzungsanlagen Die Verwendung von Kupferrohrenund innenverzinnten Kupferrohrennach DIN EN 1057 und Fittings nachDIN EN 1254 bzw. DVGW-Arbeitsblatt W 534 in Betriebswasserleitungen vonRegenwassernutzungsanlagen ent-spricht dem Stand und den Regeln derTechnik.

Die Verarbeitung hat sich auch hier anden Vorgaben für Trinkwasser-Instal-lationen zu orientieren, obwohlRegenwasser nicht als Trinkwassergenutzt werden darf. Somit sind auchbei Regenwasseranlagen die Vorgabendes DVGW-Arbeitsblattes GW 2 hin-sichtlich Verbindungs- und Biege-techniken zu berücksichtigen (s. a. Kap. 2).

In DIN 1989-1 (Regenwassernutzungs-anlagen – Teil 1: Planung, AusführungBetrieb und Wartung) sind konkreteHinweise zu Planung, Bau, Betriebund Wartung solcher Anlagen gege-ben.

3.9 Technische DruckluftKupferrohre nach DIN EN 1057 könnenin Rohrleitungssystemen für techni-sche Druckluft uneingeschränkt ein-gesetzt werden (Einschränkungen fürmedizinische oder andere Anwen-dungen mit besonderen Anforderun-gen an die Reinheit in den folgendenKapiteln sind zu beachten!). Hinsicht-lich der Verbindungstechniken kanndas DVGW-Arbeitsblatt GW 2 ange-wendet werden.

Die im Kapitel 2 aufgeführtenBetriebsdrücke für Kupferrohre nachDIN EN 1057 und Fittings nach DIN EN 1254 sind zu beachten. Bei der Pla-nung sind prinzipiell die anerkanntenRegeln der Technik für gasführendeRohrleitungen (z. B. Druckgerätericht-linie usw.) anzuwenden. WeitereBesonderheiten können bei den Herstellern und beim Deutschen Kupferinstitut erfragt werden.

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3.10 Medizinische GaseDie Verwendung von Kupferleitungenin zentralen medizinischen und tech-nischen Gasversorgungsanlagen inKrankenhäusern oder Kliniken ist dieRegel. Der Einsatz von Kupferrohren inmedizinischen Versorgungseinheitenwird außerdem durch DIN EN 737-3(Rohrleitungssysteme für medizinischeGase) und DIN EN 793 (BesondereAnforderungen für die Sicherheit vonmedizinischen Versorgungseinheiten)dringend empfohlen.

In Anlagen zur Verteilung von Gasenfür medizinische Zwecke, zur Vertei-lung von Druckluft zum Antrieb vonchirurgischen Instrumenten und fürVakuumleitungen sind ausschließlichKupferrohre nach DIN EN 13348 einzu-setzen. Für Rohrverbindungen sind indiesen Anlagen Kapillarlötfittingsnach DIN EN 1254-1, -4 und -5 zu verwenden.

Kupferrohre nach DIN EN 13348 sindbis zum Außendurchmesser 54 mmerhältlich und werden zur Sicherstel-lung der Reinheit der Innenoberflä-chen jeweils an beiden Enden durchKappen oder Stopfen verschlossengeliefert. Zusätzlich ist durch die Ver-packung der Lose ein wirkungsvollerSchutz der Rohre gewährleistet.Kupferrohre nach DIN 13348 sind -ähnlich wie Installationsrohre nachDIN EN 1057 - in Abständen von höch-stens 600 mm wiederkehrend minde-stens mit folgenden Angaben dauer-haft zu kennzeichnen:• EN 13348• Außendurchmesser x Wanddicke• Kennzeichnung des Zustandes halb-

hart durch das Zeichen "|-|-|“• Kennzeichen des Herstellers• Herstelldatum: Jahr und Quartal (I

bis IV) oder Jahr und Monat (1 bis 12)

Rohrleitungen für medizinische Zwecke sind nur durch Hartlöten oderSchweißen unter Schutzgas zu verbin-den. Weitere Hinweise hierzu sinddem Informationsdruck "i.164 - Kup-ferrohre in der Kälte-Klimatechnik,für technische und medizinischeGase" des Deutschen Kupferinstitutszu entnehmen oder bei den Bera-tungsdiensten der Hersteller zu erfra-gen.

3.11 Technische GaseFür viele technische Gase (und Druck-luft) können auch Kupferrohre nachDIN EN 1057 eingesetzt werden. Für bestimmte Anwendungen mithohen Anforderungen an die Reinheitder Gase (Reinstgase) wie z.B. Anlagenzur Verteilung von Gasen für Labor-zwecke oder für bestimmte Produkti-onsprozesse müssen jedoch Kupfer-rohre nach DIN EN 13348 oder nachDIN EN 12735-1 (Nahtlose Rundrohreaus Kupfer für die Kälte- und Klima-technik, Rohre für Leitungssysteme)eingesetzt werden.

Als Rohrverbinder kommen meistKapillarlötfittings nach DIN EN 1254-1,-4 und -5 zum Einsatz, wobei dieRohrleitungen auch hier stets unterSchutzgas hartzulöten sind. Des Weiteren können Klemmringver-schraubungen nach DIN EN 1254-2verwendet werden. Der Einsatz vonPressfittings ist dann zulässig, wenndie Beständigkeit des Dichtelementsgegenüber der jeweiligen Gasartgegeben ist. Klärung kann hier durchRückfrage beim jeweiligen Herstelleroder durch Beachtung der zum Fittingzugehörigen technischen Dokumenta-tion geschaffen werden.Auch zu diesem Einsatzbereich sindweiterführende Hinweise dem Infor-mationsdruck "i.164 - Kupferrohre inder Kälte-Klimatechnik, für techni-sche und medizinische Gase" desDeutschen Kupferinstituts zu entneh-men.

3.12 BetriebswässerUnter Betriebswässern versteht DIN 4046 "Gewerblichen, industriel-len, landwirtschaftlichen oder ähn-lichen Zwecken dienendes Wasser mitunterschiedlichen Güteeigenschaften,worin Trinkwassereigenschaft einge-schlossen sein kann“. Für viele dieserBetriebswässer können Kupferrohreund Fittings ebenfalls eingesetzt wer-den. Die Rohr- und Fittingherstellersowie das Deutsche Kupferinstitutnehmen kostenlos eine Einzelfallprü-fung der zum Einsatz vorgesehenenWässer vor.

3.13 Abwasserentsorgung – Druck-leitungen v. AbwasserhebeanlagenDruckleitungen für Abwasserhebean-lagen sind nach DIN EN 12056-4 aus-zuführen. Nach der Norm wird unter-schieden in fäkalienhaltige undfäkalienfreie Abwasserhebeanlagen. Für fäkalienhaltige Abwässer sindKupferrohre nach DIN EN 1057 geeig-net; bei fäkalienfreien ist eine Einzel-fallprüfung durch den Rohrherstellernotwendig.

Druckleitungen können hart- undweichgelötet werden, außerdem kön-nen die anderen Verbindungstechni-ken des DVGW-Arbeitsblattes GW 2sinngemäß angewendet werden.

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4.1 Trinkwasser-InstallationenIn Trinkwasser-Installationen mussbei metallenen Werkstoffen nach DIN 1988-2 unmittelbar nach derWasserzähleranlage ein Filter nachDIN EN 13443-1 eingebaut werden.Rohrleitungen sind möglichst nicht inAußenwänden zu verlegen.

Wasser, das lange Zeit in Leitungsan-lagen und Apparaten steht, kannunabhängig vom eingesetzten Werk-stoff seine Trinkwasserqualität verlie-ren (DIN 1988-4, Ziff. 3.5). Aus diesemGrund sind die Leitungsführungen sokurz wie möglich zu halten. Überdi-mensionierungen sind zu vermeiden(DIN 1988-3) und nicht genutzteBereiche sind abzutrennen (DIN 1988-4 und Tabelle 12).

4.1.1 Zirkulationsleitungen Nach DIN 1988-3 und DVGW-Arbeits-blatt W 553 "Bemessung von Zirkula-tionssystemen in zentralen Trinkwas-sererwärmungsanlagen“ sollten beider Bemessung der Rohr-Nennweitenfür Zirkulationsleitungen Fließge-schwindigkeiten zwischen 0,2 und 0,5 m/ s angenommen werden. DieseGeschwindigkeiten reichen in jedemFall für einen optimalen Wasser-wechsel und den Ausgleich der in denRohrleitungen entstehenden Wärme-verluste aus. Es ist technisch undwirtschaftlich nicht sinnvoll, größereWassermengen als erforderlich umzu-wälzen.

Eine Begrenzung der Fließgeschwin-digkeit auf die oben genannten Werteträgt gleichzeitig zur Vermeidung vonErosion bei. Lediglich in Ausnahme-fällen kann eine maximale Fließge-schwindigkeit von 1,0 m/ s in pum-pennahen Zirkulationsleitungen notwendig sein (s. DVGW-ArbeitsblattW 553).

Generell ist in verzweigten Zirkulations-systemen ein hydraulischer Abgleich dereinzelnen Stränge untereinander vor-zusehen. Hierzu werden meist spezielle,thermisch auslösende Strangregulier-ventile verwendet (Bild 15). Die Berech-nungen zum hydraulischen Abgleich(Anlagenkennlinie) bilden die Grund-lage für die Auswahl einer geeignetenZirkulationspumpe (Pumpenkennlinie),weshalb hierauf in keinem Fall ver-zichtet werden kann!

4.2 LeitungsführungAlle Leitungen der Hausinstallationmüssen so angeordnet werden, dassjederzeit und ohne größere Schwie-rigkeiten die Art der Leitung erkenn-bar ist. Es empfiehlt sich daher, beigrößeren Anlagen mit zahlreichen Lei-tungen die unterschiedlichen Durch-flussstoffe farblich entsprechend DIN 2403 zu kennzeichnen. Bei klei-neren Anlagen mit einer verhältnis-mäßig geringen Anzahl unterschied-licher Durchflussstoffe können auchHinweisschilder an den Absperrein-richtungen angebracht werden. Durch beide Maßnahmen können Be-dienungsfehler durch ein schnellesAuffinden der entsprechenden Lei-tungen vermieden werden.

Werden Leitungen für verschiedeneDurchflussstoffe übereinander ange-ordnet, so müssen die Leitungen, bei

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4. Planung und Verlegung

Tabelle 12: Maßnahmen, die unabhängig vom Werkstoff nach DIN 1988 (vor allem nach Teil 4 + 8)

bei längerer Stagnation des Trinkwassers in der Hausinstallation zu ergreifen sind

Dauer der Maßnahmen vor Antritt Maßnahmen bei der

Abwesenheit der Abwesenheit Rückkehr

> 3 Tage Wohnungen:

Schließen der Stockwerksabsperrung Öffnen der StockwerksabsperrungWasser 5Min. Ließen lassen

Einfamilienhäuser:

Schließen der Absperrarmatur Öffnen der Absperrarmaturhinter der Wasserzählanlage Wasser 5Min. Ließen lassen

> 4 Wochen Wohnungen:

Schließen der Stockwerksabsperrung Öffnen der Stockwerksabsperrung Spülen der Hausinstallation

Einfamilienhäuser:

Schließen der Absperrarmatur Öffnen der Absperrarmatur Spülenhinter der Wasserzählanlage der Hausinstallation

> 6Monate Schließen der Hauptabsperrarmatur, Öffnen der HauptabsperrarmaturEntleeren der Leitungen Spülen der Hausinstallation

> 1 Jahr Abtrennen der Anschlussleitungen Benachrichtigen von WVU und/an der Versorgungsleitung oder Installateur, Wiederanschluss

an die Versorgungsleitung

denen die Gefahr einer Schwitzwas-serbildung besteht, zu unterst verlegtwerden.

Diese Anordnung muss bei Gasleitun-gen in jedem Falle - also auch beiKupferrohren - eingehalten werden,obwohl Kupferrohre durch Schwitz-wasser nicht gefährdet sind. WerdenRohrleitungen für verschiedene Gaseübereinander parallel geführt, wiez.B. in Krankenhäusern oder Labora-torien, so muss das leichtere Gas stetsüber dem schwereren Gas geführtwerden.

Erdverlegte Trinkwasserleitungensind in frostfreier Tiefe zu verlegen.Von den meisten Wasserversorgungs-unternehmen (WVU) wird heute eineVerlegetiefe von mindestens 1,5 mgefordert.

Leitungen sind im Erdreich nach denin DIN 805 festgelegten technischenRegelungen zu verlegen, d. h. die Leitung muss im Rohrgraben auf ihrerganzen Länge aufliegen. Um eine Be-schädigung der Rohrleitung zu ver-meiden, müssen das Auflager und dieGrabenfüllung bis zu einer Höhe von30 cm über Rohrscheitel frei von Stei-nen sein. Die Verfüllung ist lagen-weise einzubringen und ausreichendzu verdichten. Es empfiehlt sich, beimVerfüllen des Grabens ein Trassenbandals Warnhinweis für spätere Erdarbei-ten einzulegen.Bild 15: Strangregulierventil für Zirkulationen

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Erdverlegte Trinkwasserleitungen sindmöglichst gradlinig, rechtwinklig zurGrundstücksgrenze und auf dem kür-zesten Wege zu verlegen. Sofern eine Trinkwasserleitung in derNähe einer Abwasserleitung (bis zu 1 m Abstand), verlegt ist, muss dieTrinkwasserleitung nach DIN 1988-2oberhalb der Abwasserleitung liegen.Zu anderen Rohrleitungen und Kabelndarf ein Abstand der Rohraußenflä-chen von 0,2 m nicht unterschrittenwerden. Können die genanntenSicherheitsabstände nicht eingehaltenwerden, so müssen besondereSchutzmaßnahmen (z. B. Verlegungder Trinkwasserleitung in einemSchutzrohr) getroffen werden. Trink-wasserleitungen dürfen verständli-cherweise nicht durch Fäkalien- undSickergruben, Schächte der Grund -stücksentwässerung, Abflusskanäleund dergleichen geführt werden.

Für erdverlegte Gasleitungen geltenprinzipiell die gleichen Grundsätzewie oben für Trinkwasserleitungendargelegt. Für das Herstellen und Ver-füllen der Rohrgräben gilt sinngemäßdas DVGW-Arbeitsblatt G 461-2. Erd-verlegte Gasleitungen dürfen nichtüberbaut werden. Ist dies jedoch inAusnahmefällen unumgänglich, sogilt ebenso wie für Gebäudeeinfüh-rungen DVGW-Arbeitsblatt G 459-1.

Erdverlegte Flüssiggasleitungenmüssen nach TRF eine Mindestüber -deckung von 60 cm haben. Sie dürfennicht in Humus- oder Schlackenerdeverlegt werden, sondern sind allseitigmindestens 10 cm in Sand zu betten.Es muss sichergestellt sein, dass sienicht durch mechanische Belastungbeschädigt werden können. Sie dürfen nicht überbaut werden. Der Abstand zu Elektroleitungen muss mindestens 80 cm betragen, bei geschützter Verlegung, z.B. unterAbdecksteinen, sowie zu Steuer- undFernmeldeeinrichtungen kann dieserAbstand auf 30 cm verringert werden.Die Lage der Leitungen muss durchdauerhafte Hinweisschilder gekenn-zeichnet oder in einem maßstäblichenRohrnetzplan aufgezeichnet sein.

Erdverlegte Ölleitungen sind nachTRbF 50 und DIN 4755 gegen möglicheBeschädigungen, z.B. durch chemi-sche oder mechanische Einflüsse zuschützen. Sie müssen in flüssigkeits-dichten Schutzrohren verlegt sein.Undichtigkeiten der Ölleitung müssenleicht erkennbar sein. Dies ist z.B.dann der Fall, wenn das Schutzrohrmit Gefälle zu einer Kontrollstelle ver-legt wird.

4.3 Schutz vor AußenkorrosionDie hohe Beständigkeit des Werkstof-fes Kupfer gegen Außenkorrosionmacht Korrosionsschutzmaßnahmenmeist entbehrlich. In einigen Fällensind nach DIN 50929 aber auch Kup-ferrohrleitungen gemäß dem entspre-chenden Regelwerk gegen äußereKorrosionseinflüsse zu schützen (DIN 1988, DVGW-TRGI, TRF):

a) Nach DIN 1988, TRGI und TRF sinderdverlegte Leitungen grundsätzlichzu schützen. So z.B. durch werkseiti-gen Korrosionsschutz durch Kunst-stoffummantelung der Rohre in denAnforderungen nach DIN EN 12068,Beanspruchungsklasse B.

Nach TRGI gilt wegen des Fehlenseiner eigenen Prüfnorm für werkseitigkunststoffummantelte Kupferrohrediese Forderung als erfüllt, wenn derKunststoffmantel den Anforderungender DIN EN 12068 in der Beanspru-chungsklasse B in folgenden Punktenentspricht: Porenfreiheit, spezifischerUmhüllungswiderstand, Eindruck -widerstand, Schlagbeständigkeit,Reißdehnung und Reißfestigkeit. Fer-ner müssen vorummantelte Kupfer-rohre den in DIN EN 13349 gefordertenHerstelleigenschaften entsprechen.

Bei Verwendung dieser Rohre ist imBereich der Verbindungsstellen daraufzu achten, dass diese sorgfältig - wienachfolgend für den nachträglichenKorrosionsschutz beschrieben - nach-isoliert werden.

Weiterhin ist auch ein nachträglicherKorrosionsschutz durch Korrosions-schutzbinden und Schrumpfschläuchein der Beanspruchungsklasse A fürnicht korrosive Böden bzw. in der Be-

anspruchungsklasse B für korrosiveBöden möglich. Da aber in der Regeldie Korrosivität von Böden nichtbekannt ist, empfiehlt sich grund-sätzlich Korrosionsschutzmaßnahmender Beanspruchungsklasse B zu wäh-len. Für Armaturen, Rohrverbindun-gen und Formstücke können auchSchrumpfschläuche der Klasse C ver-wendet werden.

b) Freiverlegte Außenleitungen ausKupfer benötigen in der Regel keinenäußeren Korrosionsschutz. Nur dort,wo dieser dennoch notwendig ist (z. B. in besonders aggressiver Atmo-sphäre), können Korrosionsschutzbe-schichtungen (Anstrichsysteme) inAnlehnung an DIN EN ISO 12944 oderauch vorummantelte Kupferrohre ver-wendet werden.

Bei Innenleitungen können auchKorrosionsschutzbinden undSchrumpfschläuche in der Bean-spruchungsklasse A verwendet werden.

Bei erdverlegten Trinkwasserlei-tungen muss die Bildung galvani-scher Elemente vermieden werden.Daher sind, sofern es sich um durch-gehende metallene Leitungen han-delt, im Gebäude Isolierstücke nachDIN 3389 einzubauen. Diese Isolier -stücke müssen mit dem DIN-DVGW-Prüfzeichen und der Registernummersowie der Kennfarbe „grün“ für denEinsatzzweck „Wasser“ gekennzeich-net sein. Es ist selbstverständlichstreng darauf zu achten, dass dieelektrische Trennung der Isolierstückenicht, z.B. durch falsch durchgeführ-ten Potenzialausgleich, aufgehobenwird. Dies gilt insbesondere beim Ein-bau elektrischer Betriebsmittel (z.B.Motorschieber) in solche erdverlegtenRohrleitungen.

Der Werkstoff Kupfer weist in Erdbö-den im Allgemeinen eine gute Korro-sionsbeständigkeit auf. Ausnahmen,in denen ein äußerer Korrosions-schutz erforderlich wird, sind die sel-ten vorkommenden korrosiven Böden(z.B. torfhaltige Böden). DIN 1988-7 schreibt zur Vermeidung

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von Elementbildung mit Rohrleitun-gen aus unedleren Werkstoffen wiez.B. Stahl aber vor, Kupferrohre alszusätzliche Sicherheit zu der elektri-schen Trennung durch die Isolier-stücke mit Kunststoffen zu umhüllen.Derartige Kunststoffumhüllungen sol-len wie unter a) beschrieben beschaf-fen sein.

Freiverlegte Innenleitungen undAußenleitungen aus Kupfer benötigenim Allgemeinen und auch in Nassräu-men keinen Korrosionsschutz. AndereMaßnahmen, wie z.B. Schwitzwasser-schutz, Schutz vor Erwärmung oderWärmeverluste usw. können aufgrundvon Regelwerken (DIN 1988, EnEV)notwendig sein.

Freiverlegte Außenleitungen fürGas müssen wegen der hohen sicher-heitstechnischen Anforderungen auchbei Kupfer einen Schutz vor Außen-korrosion aufweisen (TRGI). Dieser istentweder wie oben unter a), oder wieunter b) für Außenleitungen beschrie-ben, durchzuführen. InsbesondereGasleitungen sind zusätzlich gegenmechanische Beschädigungen und beifeuchten Gasen gegen Frosteinwir-kung zu schützen.

Für die Fälle, in denen Kupferrohrlei-tungen und Verbindungsstellen inaggressiver Atmosphäre verlegt wer-den, sind diese wie unter a) be-schrieben zu schützen. AggressiveAtmosphäre herrscht z.B. in Batterie-oder Galvanikräumen, aber auch indeutlich ammonium-, nitrit- odersulfidhaltiger Umgebung. SolcheUmgebungsbedingungen können inlandwirtschaftlichen Stallungen, inder Tierkörperverwertung infolgeUmsetzung von Eiweißprodukten oderim Bereich von Faulgasen (z. B. ausAbwasserleitungen) vorliegen.

Die Verarbeitung von phosphorhalti-gen Loten sollte in schwefelhaltigenMedien grundsätzlich vermieden wer-den, da diese Legierungen durch denSchwefel angegriffen und zerstörtwerden. In diesen Fällen kommenHartlote mit hohem Silberanteil (vgl.Tab. 4 b) zum Einsatz. Bei unklarenBedingungen sollte der Kontakt zuberatenden Stellen aufgenommen

werden, um die Lotauswahl auf diebesonderen Atmosphären abzustim-men.

Kupferrohre unter Putz, die indirektem Kontakt mit Mörtel, Kalkoder Gips stehen, benötigen in derRegel keinen speziellen Korrosions-schutz. Schallschutz, Wärmedämmungund -ausdehnung sind jedoch stetszu beachten. Eine Ausnahme besteht für den Fall,dass die mit dem Kupferrohr in Kon-takt stehenden Baustoffe ammonium-haltige Zusätze wie z.B. Abbindever-zögerer enthalten.

Rohrleitungen - auch solche aus Kup-fer - sollten nicht der ständigen Ein-wirkung von Feuchtigkeit ausgesetztsein. Besteht die Gefahr einer ständigfeuchten Umgebung (z.B. im Fußbo-denbereich von Hallenschwimmbä-dern, in Saunaräumen etc.), so sinddie Kupferrohre gegen Außenkorrosionwie unter a) und b) beschrieben zuschützen.

Für erdverlegte Gasleitungen ist inder TRGI ebenfalls der Einbau von Iso-lierstücken nach DIN 3389, jedoch fürden Durchflussstoff „Gas“, zwingendvorzusehen. Sie müssen mindestensmit "G" gekennzeichnet sein. Isolier-stücke von Innenleitungen müssenthermisch höher belastbar sein unddie Kennzeichnung „GT“ tragen. Auchbei Gasleitungen wird zusätzlich zurelektrischen Trennung eine Kunst-stoffumhüllung der erdverlegten Kup-ferleitung entsprechend den Ausfüh-rungen unter a) gefordert.

Flüssiggasleitungen aus Kupferbenötigen als freiverlegte Innenlei-tungen keinen zusätzlichen Korro-sionsschutz, es sei denn, die Rohrewerden, wie zuvor beschrieben, inRäumen mit aggressiver Atmosphäreverlegt. Sinngemäß gilt dies auch fürfreiverlegte Außenleitungen. Erdver-legte Flüssiggasleitungen sind miteiner Korrosionsschutzumhüllung zuversehen, wie in a) beschrieben.

Frei verlegte Ölleitungen aus Kup-ferrohr bedürfen in der Regel keineszusätzlichen Korrosionsschutzes. Bei Verlegung in aggressiver Atmo-

sphäre ist, wie auch zuvor beschrie-ben, ein Schutz gegen Außenkorrosionentsprechend den Ausführungen nacha) oder b) durchzuführen. Werden Ölleitungen mit Anlageteilenaus elektrochemisch unedleren Werk-stoffen wie z.B. Stahl verbunden, somüssen wegen der Gefahr einer gal-vanischen Elementbildung diesedurch Isolierstücke voneinandergetrennt werden. Entsprechendes giltfür Isolierung von Rohren gegen Hal-terungen. Der Einbau von Isolier-stücken darf dann selbstverständlichnicht erfolgen, wenn die Leitungendurch eine gemeinsame kathodischeKorrosionsschutzanlage geschütztsind.

Die Leitung ist auch dann mit einerkathodischen Korrosionsschutzanlagezu schützen, wenn sie mit einemBehälter verbunden ist, der seiner-seits kathodisch geschützt ist.

4.4 WärmeschutzUm die Wärmeverluste aus warmge-henden Rohrleitungen (Heizung, er-wärmtes Trinkwasser) zu minimieren,sind die Anforderungen der Energie-einsparverordnung (EnEV) und der DIN 4108 (Wärmeschutz im Hochbau)zu beachten.

Die Anforderungen zur Begrenzungder Wärmeabgabe von Wärmevertei-lungs- und Warmwasserleitungensowie Armaturen sind in Anhang 5 derEnEV beschrieben (Tabelle 13). Wirdmit Materialien gedämmt, deren Wär-meleitfähigkeit von dem in der EnEVgenannten Wert abweicht, sind dieMindestdicken der Dämmschichtenentsprechend umzurechnen.

Verschiedene Hersteller bieten werk-seitig wärmegedämmte Kupferrohrean, die zu 50 % bzw. 100 % nachEnEV gedämmt sind und durch hoheWärmedurchgangswiderstände derDämmung besonders kleine Mantel -dicken aufweisen (siehe Bild 16).

Die Temperatur von erwärmtem Trink-wasser muss innerhalb des zirkulie-renden Systems (Rohrleitungen) min-destens 55 °C betragen. Ausnahmenbilden hier Trinkwasseranlagen, diehöhere Temperaturen zwingend erfor-

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dern. Zirkulationssysteme müssen miteiner selbsttätig wirkenden Einrich-tung zur Abschaltung der Zirkula-tionspumpen versehen sein, wobeidie Abschaltung max. 8 h betragendarf. Nach DIN 4108 (Wärmeschutz imHochbau) muss der Mindestwärme-schutz an jeder Stelle des Gebäudesvorhanden sein.

Leitungen für kaltes Trinkwasser sindso anzuordnen, dass die Qualität desTrinkwassers nicht durch die Wärme-beeinflussung der Umgebung beein-trächtigt wird.

Somit sind entsprechend den Anfor-derungen der DIN 1988-2 in der Regelauch Kaltwasserleitungen zu dämmen.

Generell müssen die vorgesehenenDämmstoffe bei den zu erwartendenBetriebstemperaturen beständig sein. Das Dämmmaterial muss vor Feuch-tigkeitseinfluss geschützt sein, dasonst die Dämmeigenschaften nach-teilig beeinflusst werden. Kaltwasserleitungen sind vor Tauwas-serbildung zu schützen. Ein Schutzhiervor ist dann nicht erforderlich,wenn das Rohr eine geeigneteUmhüllung (z.B. werkseitige Kunst-stoffummantelung) aufweist.Rohrleitungen in Kühlwassersystemensind generell mit speziellen, tauwas-serabweisenden und für diesen Ein-satzzweck freigegebenen Dämmstof-fen von ausreichender Stärke zuversehen.

Weitere Informationen können auchdem ZVSHK-Merkblatt "Dämmung vonSanitär- und Heizungsrohrleitungen"entnommen werden.

4.5 SchallschutzRohrleitungen sind in bestimmten, inDIN 4109 (Schallschutz im Hochbau)festgelegten Fällen zur Minderung derSchallübertragung zu dämmen.

Geräusche in Trinkwasserleitungenentstehen üblicherweise nicht in denRohrleitungen, sondern in den Arma-turen und Sanitärgegenständen. Siekönnen aber durch die Rohrleitungenauf andere Bauteile übertragen wer-den. Rohrummantelungen (z.B. werk-

seitige Kunststoffummantelung), Rohr-schellen mit Gummieinlagen sowieweitere bautechnische Maßnahmenvermeiden derartige Vorgänge. Rohrleitungen im Mauerwerk und imFußbodenaufbau müssen gegen Kör-perschallübertragung gedämmt seinund dürfen die Trittschalldämmungdes Fußbodens nicht beeinträchtigen.

4.6 BrandschutzDas Brandverhalten von Installations-bauteilen wird in DIN 4102 (Brandver-halten von Baustoffen und Bauteilen)klassifiziert:

Klasse A: Nicht brennbare Baustoffe A1: nicht brennbar und ohne brenn-bare BestandteileA2: nicht brennbar mit geringfügigenbrennbaren Bestandteilen

Klasse B: Brennbare BaustoffeB1: schwerentflammbarB2: normalentflammbarB3: leichtentflammbar

Die Brandschutzvorschriften werdenin den einzelnen Landesbauordnun-gen festgelegt. Im Hochbau müssenalle brennbaren Baustoffe mindestensder Brandklasse B2 entsprechen undmit ihrer Brandklasse nach DIN 4102-11gekennzeichnet sein.

Rohrleitungen sind im Sinne dieserVerordnungen Baustoffe. Kunststoff-mäntel und Wärmedämmungen derRohre müssen somit mindestens derBrandklasse B2 entsprechen und ge-kennzeichnet sein (Aufdruck: DIN 4102-B2). Metalle, also auch Kupfer, entspre-chen der Klasse A1 und sind nichtbrennbar (s. a. DIN EN 1057). WerdenBrandabschnitte von Leitungen über-brückt, so sind die diesbezüglichenBestimmungen der jeweiligen Bau-ordnungen der Länder zu beachten.

Für Leitungen, die brennbare Medienführen, sind besondere bautechnischeMaßnahmen zu berücksichtigen. NachTRGI wird bei Leitungen, die in Instal-lationsschächten angeordnet werden,bei der Durchführung durch feuerbe-ständige Decken und Wände auf diebauaufsichtlichen Brandschutzbe-stimmungen verwiesen. In Treppen-

Tab. 13: Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

EnEV- Zeile Art der Leitungen/ Mindestdicke Dämmschicht,

bezogen auf eine Wärmeleit-

Anforderung Armaturen fähigkeit von 0,035W/(m·K)

100% 1 Innendurchmesser bis 22 mm 20 mm

2 Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm 30 mm

3 Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mm gleich Innendurchmesser

4 Innendurchmesser über 100 mm 100 mm

50% 5 Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1/2 der Anforderungen

1-4 in Wand- und Deckendurchbrüchen, der Zeilen 1 bis 4

im Kreuzungsbereich von Leitungen, an

Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen

Leitungsnetzverteilern

6 Leitungen von Zentralheizungen nach den 1/2 der Anforderungen

Zeilen 1-4, die nach dem 31.01.2002 in der Zeilen 1 bis 4

Bauteilen zwischen beheizten Räumen

verschiedener Nutzer verlegt werden

6 mm 7 Leitungen nach Zeile 6 im Fußbodenaufbau 6 mm

8 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitung 6 mm

sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und

Kältesystemen

a) Rohr 15 + 1mm mit handelsüblicher Wärme-dämmung. λ = 0,040W/mK

b) Stangenrohr 15 + 1mm mit werkseitigerWärmedämmung. λ = 0,025W/mK

Bild 16: Vergleich des Platzbedarfs vonwerkseitig wärmegedämmten mit bauseitswärmegedäm mten Kupferrohren (6366)

a) b)

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räumen "notwendiger Treppen“ dür-fen nach TRGI Gasleitungen nur ange-ordnet werden, wenn sie unter Putzohne Hohlraum oder in einem längs-gelüfteten Schacht, der keinen Luft-austausch mit dem Treppenraum hatund aus nichtbrennbaren Baustoffenbesteht, verlegt werden. Von dieserBestimmung ausgenommen sindWohngebäude mit geringen Höhenund maximal zwei Wohnungen.

Werden Gasleitungen auf Putz verlegt,müssen die Rohrbefestigungen (ein-schließlich der Dübel) aus nichtbrennbaren Stoffen bestehen. Die Anordnung der Befestigungsele-mente ist so zu wählen, dass die Be-festigung der Rohrleitung auch dannnoch gewährleistet ist, wenn imBrandfall die Festigkeit der Lötverbin-dungen nicht mehr in vollem Umfanggegeben ist.

Bei allen Montagearbeiten - insbe-sondere bei Arbeiten in bewohntenGebäuden - sind die Belange desBrandschutzes zu berücksichtigen. Ebenso sind die einschlägigen Unfall-verhütungsvorschriften zu beachten.Im Hinblick auf die Brandverhütungist in bewohnten Räumen den kaltenVerbindungstechniken (Pressen,Klemmen, usw.) der Vorzug zu gebenbzw. bei Lötverbindungen ist die Ver-wendung elektrischer Widerstandslöt-geräte für das Weichlöten besonderszweckmäßig.

4.7 TemperaturbedingteLängenausdehnungEin Meter Kupferrohr dehnt sichunabhängig vom Rohrdurchmesser beieiner Temperaturerhöhung von 100 Kum ca. 1,7 mm aus (Bild 17). Wird diese Tatsache bei der Rohrin-stallation von warmwasser- oderheizwasserführenden Leitungen nichtbeachtet und den Rohren keine Deh-nungsmöglichkeit gegeben, so kannes durch die auftretenden Spannun-gen zu Rissbildungen im Rohr, im Fit-ting oder in der Verbindungsstelleund damit zur Undichtigkeit kommen.

Auch Schädigungen der Bausubstanzkönnen prinzipiell nicht ausgeschlos-sen werden.

Als Grundregel für die Beachtung derWärmedehnung gilt: Zwischen zweiFestpunkten muss dem Rohr eineDehnungsmöglichkeit gegeben wer-den. Bei kürzeren Leitungsabschnittenkann die erforderliche Dehnungsmög-lichkeit meist durch eine sinnvolleRohrführung und richtige Anordnungder Rohrschellen geschaffen werden(Bild 18).

In Rohrschellen, Wand- und Decken-durchführungen muss sich das Rohrebenfalls gleitend bewegen können.Der Anordnung der Festpunkte kommtbesondere Bedeutung zu (Bild 19).

Reichen bei geraden Rohrstreckenzwischen zwei Festpunkten die Bewe-gungsmöglichkeiten aufgrund derRohrführung nicht aus, so sind

Tab. 14: Schenkellänge A in Abhängigkeit von der Rohrabmessung und der Ausdehnung

(siehe Bilder 17 und 19)

Tab. 15: Bestimmungsmaß R von Dehnungsausgleichern aus Kupferrohr für verschiedene

Außen durchmesser in Abhängigkeit von der Dehnungs auf nahme

* Näherungsgleichung

Außen- ermittelte Dehnungsaufnahme {l (mm)

durchmesser 12 25 38 50 75 100 125 150in da (mm) Bestimmungsmaß R* der Dehnungsausgleicher (mm)

12 195 281 347 398 488 562 627 691

15 218 315 387 445 548 649 709 772

18 240 350 430 495 600 700 785 850

22 263 382 468 540 660 764 850 930

28 299 431 522 609 746 869 960 1056

35 333 479 593 681 832 960 1072 1185

42 366 528 647 744 912 1055 1178 1287

54 414 599 736 845 1037 1194 1333 1463

64 450 650 801 919 1126 1300 1453 1592

76,1 491 709 874 1002 1228 1418 1585 1736

88,9 531 766 944 1083 1327 1532 1713 1877

108 585 844 1041 1194 1463 1689 1888 2068

133 649 937 1155 1325 1623 1874 2095 2295

159 710 1025 1263 1449 1775 2049 2291 2510

219 833 1202 1482 1700 2083 2405 2689 2945

267 920 1328 1637 1878 2300 2655 2969 3252

Rohraußen- thermisch bedingte Rohrausdehnung {l von

durchmesser 5mm 10mm 15mm 20mm

in mm kompensierbar durch Mindestschenkellänge A (mm)

12 475 670 820 950

15 530 750 920 1060

18 580 820 1000 1160

22 640 910 1110 1280

28 725 1025 1250 1450

35 810 1145 1400 1620

42 890 1250 1540 1780

54 1010 1420 1740 2010

64 1095 1549 1897 2191

76,1 1195 1689 2069 2389

88,9 1291 1826 2236 2582

108 1423 2012 2465 2846

133 1579 2233 2735 3158

159 1727 2442 2991 3453

219 2026 2866 3510 4053

267 2237 3164 3875 4475

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zusätzliche Dehnungselemente inForm von Ausdehnungsbogen oderKompensatoren einzubauen (Bild 20).

Ausdehnungsbogen können sowohlüber den Handel bezogen als auchselbst angefertigt werden.

Etagenbogen können zum Dehnungs-ausgleich genutzt werden, wenn dieLänge der Rohrschenkel den für dasMaß A in Tabelle 14 angegebenen Wertnicht unterschreitet. Da Dehnungsbo-gen die thermisch bedingten Längen-änderungen nur in begrenztem

Umfang aufnehmen können, müssenMindestabstände für deren Anord-nung eingehalten werden. Tabelle 15gibt die Dehnungsaufnahme von Aus-dehnungsbogen in Abhängigkeit vondem Rohrdurchmesser an.

Kompensatoren sind Dehnungsaus-gleicher, die besonders bei Platzman-gel vorteilhaft sind. Sie sind meist nurin axialer Richtung beanspruchbarund bedürfen einer Führung. Sie dür-fen nicht überbeansprucht werden.Die Einbauhinweise der Herstellersind zu beachten.

Bei der Verwendung von Kompen-satoren mit Führungsteil aus Kupferund Dehnungsausgleicherteil ausnichtrostendem Stahl ist bei Weich-lötverbindungen ein Flussmittelein-trag in innenliegende Ausgleichsteileaus nichtrostendem Stahl aus Korro-sionsschutzgründen unbedingt zuvermeiden.

Bei Unterputzinstallationen ist zu be-achten, dass die Dehnungsstellennicht fest eingeputzt werden. Bogenoder Abgänge sind mit geeignetemDämmstoff zu umhüllen (Bild 21).Diese Anforderung ist durch Wärme-schutz- und Schallschutzmaßnahmenin der Regel meist erfüllt.

In Flächenheizungen mit üblichen Heizungswassertemperaturen (bis zuca. 50 °C Vorlauftemperatur) könnendie Rohrschlangen aus werkseitig um-mantelten Kupferrohren im Allgemei-nen ohne besondere Vorkehrungenzur Dehnungsaufnahme in die Last-verteilschicht (Estrich) eingebettetwerden, wenn die Rohrlänge zwi-schen zwei Bogen 5 m nicht über-schreitet.

Bei höheren Vorlauftemperaturenoder Rohrlängen über 5 m zwischenzwei Bogen müssen die Bogen mitelastischem Material gepolstert wer-den. Für die Erstellung von Fußbo-denheizungs-Systemen sind dieAngaben der Systemhersteller zubeachten.

Bild 17: Längendehnung von Kupferrohren durch Temperaturerhöhung in Abhängigkeitvon der Rohrlänge (3679)

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9

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6

5

4

3

2

1

0

100

9080

7060

50

40

30

Temperaturdifferenz in K

2

0

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Rohrlänge l in m

Längen

än

deru

ng Δ

l in

mm

Bild 19: Anordnung von Rohrschellen beiUmführungen (3533)

Bild 18: Rohrschellenabstand bei Wand- undDeckendurchführungen (4760)

A

Gleitführung

Ausdehnungsstück

FestpunktRohrschelle

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4.8 BefestigungGas- und Wasserleitungen dürfen we-der an anderen Leitungen befestigt,noch als Träger für andere Leitungenoder Lasten verwendet werden. Inwasserführenden Leitungen muss dieBefestigung außerdem den Schall-schutz (Kapitel 4.5) gewährleisten; inwarmwasserführenden Leitungenmuss zusätzlich die Wärmedehnungder Rohrleitungen berücksichtigt wer-den (Kapitel 4.7). Bei Auswahl undAnordnung der Rohrbefestigungen istauf diese Anforderungen zu achten. Die Abstände der Rohrschellen fürwasserführende Leitungen sind in Tabelle 16 aufgeführt.

Rohrbefestigungen für Gasleitungenmüssen nach TRGI brandsicher ausge-führt sein. Kunststoffhalterungen und -dübel dürfen daher für Gasleitungennicht verwendet werden. Die Halterun-gen und Dübel müssen aus Metall sein.

4.9 Verlegung im Mauerwerk undauf RohbetondeckenBei Verlegung im Mauerwerk musszwischen bauseitig geplanten (alsoz.B. im Verband gemauerten) Ausspa-rungen und nachträglich hergestelltenDurchbrüchen und Schlitzen unter-schieden werden.

In beiden Fällen ist die DIN 1053(Mauerwerk) zu beachten. Da meistnicht die erforderlichen Schlitztiefenverfügbar sind, ist in diesen Fällender Vorwandinstallation der Vorzug zugeben. Informationen hierzu sindunter anderem dem ZVSHK-Merkblatt"Vorwandinstallation“ zu entnehmen.In den Fällen, in denen eine Vor-wandinstallation nicht zu realisierenist, kann durch die Verwendungwerkseitig gedämmter Kupferrohremit ihren verhältnismäßig geringenAußendurchmessern eine Verlegungoftmals noch möglich sein.

Rohrleitungen in Wänden und Deckensind mit geeigneten, elastischen Um-hüllungen zu versehen, um eineweitgehende Entkopplung der Schall-übertragung zwischen Rohr und Bau-körper zu erzielen. Werkseitigummantelte oder wärmegedämmteKupferrohre erfüllen diese Forderung.Werden Rohrleitungen auf Rohbeton-decken verlegt, so muss der Fußbo-denaufbau nach DIN 18560 (Estriche)ausgeführt werden. Des Weiterenmuss der nach DIN 4108 und EnEVvorgeschriebene Wärmeschutz einge-halten werden, einschließlich derSchallschutzforderungen nach DIN 4109.

DIN 18560-2 enthält eine Reihe vonVorschriften über die Verlegung vonRohren auf Rohbetondecken, auf dieschwimmende Estriche aufgebrachtwerden. Danach dürfen Rohbetonde-cken keine punktförmigen Erhebun-gen, Rohrleitungen oder ähnlichesaufweisen, die zu Schallbrückenund/oder Schwankungen in denEstrichdicken führen können. NachDIN 18560-2 müssen Rohrleitungen,die auf tragendem Untergrund verlegtsind, fixiert sein.

Weitere Voraussetzungen für ausrei-chenden Schallschutz sind die fachge-rechte Verlegung der Dämmschichten,deren Abdeckung mit PE-Folie unddie richtige Estrichausführung nachDIN 18560.

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Tab. 16: Befestigungsabstände wasserführender Kupferrohre nach DIN 1988

Außendurchmesser in mm 12 15 18 22 28 35 42 54 64 76,1 88,9 108 133 159

Befestigungsabstand in m 1,25 1,25 1,50 2,00 2,25 2,75 3,00 3,50 4,00 4,25 4,75 5,00 5,00 5,00

Bild 20: Ausdehnungsmöglichkeiten bei Rohrleitungen (4761)

Bild 21: Auspolsterung von Abzweigen undRichtungsänderungen bei Unterputzverlegung (3534)

Gleitführung

Festpunkt

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Bezogen auf das Trittschallverhaltengilt, dass die Dämmwirkung einesschwimmenden Estrichs nur erreichtist, wenn der Estrich keine feste Ver-bindung zu der Rohdecke, z.B. überdie Rohrleitung aufweist. Die Tritt-schalldämmung darf ohne gesonder-ten Nachweis des ausreichendenSchallschutzes nicht unterbrochenwerden. Bei anderen Ausführungenist der besondere Nachweis in Bezugauf die Trittschalldämmung vomDämmstoffhersteller einzuholen.

An Wänden und anderen senkrechten,den Estrich durchdringenden Bautei-len, z.B. Rohrleitungen, sind vor demEinbringen des Estrichs zur Vermei-dung von Schallbrücken Randdämm-streifen oder elastische Umhüllungeneinzubringen. Bei Gussasphalt mussder Randdämmstreifen hitzebeständigsein.

4.10 AltbaumodernisierungDurch geringe Außendurchmesser undzeitsparende Verlegetechniken eignensich Kupferrohre besonders für dieRenovierung oder Erweiterung beste-hender Anlagen. Hierbei erleichtert oftmals eine Vor-wandinstallation die Einhaltung derRegeln der Technik hinsichtlich derBauwerksstatik, des Wärme-, Schall-und Brandschutzes, da das Mauer-werk weitgehend unbeschädigtbleibt. Bei einer nachträglichenUnterputzverlegung ist dagegen dieEinhaltung dieser Regeln sehr auf-wendig und mitunter gar nicht mög-lich.

Ringrohre eignen sich besonders fürden nachträglichen Einbau innerhalbvon Wohnungen, da sie leicht zu bie-gen sind und sich einfach den beste-henden baulichen Gegebenheiten an-passen lassen. Sie sind leicht verdecktzu verlegen, z.B. hinter Sockelleisten.

Stangenrohre (also Rohre in gestreck-ten Längen) als Steige- und Verteillei-tungen haben - bei warmgehendenLeitungen insbesondere dann, wennsie mit einer werkseitig ummanteltenWärmedämmung versehen sind -geringe Außendurchmesser und somiteinen verringerten Platzbedarf.

Für die Errichtung einer Installations-wand oder den Einsatz von lnstalla-tionsbausteinen bieten sich Kupfer-rohre besonders auch wegen ihrergeringen Außendurchmesser und ihrerguten Biegbarkeit an.

4.11 VorfertigungWerkstattmäßige Vorfertigungen eig-nen sich bei größeren Bauvorhabenmit mehreren Bädern und Küchengleichen Grundrisses und als objekt-bezogene, vorgefertigte Teile für Bau-vorhaben jeder Größe.

Die Z-Maß-Methode ermöglicht dabeieine Rationalisierung durch serien-mäßige Vorfertigung. Es ist jedoch zubeachten, dass die Z-Maße hersteller-spezifisch sind.

Bei der werkstattmäßigen oder indus-triellen Vorfertigung von Installations-bausteinen herrschen in der Regelgünstigere Arbeitsbedingungen als aufder Baustelle. Dies kann bei Anwen-dung geeigneter Werkzeuge und Ma-schinen zu anderen Arbeitsweisen beider Herstellung von Verbindungenführen als im DVGW-Arbeitsblatt GW 2beschrieben.

4.12 Zusammenbau von Kupfer mitanderen Werkstoffen

4.12.1 Trinkwasser-Installationen Der Einsatz unterschiedlicher Werk-stoffe in einer Trinkwasser-Installa-tion entspricht nach DIN 1988-7 denRegeln der Technik.

Kupfer, innenverzinntes Kupfer, Kup-ferlegierungen und Edelstahl könnenproblemlos miteinander kombiniertwerden; hingegen sind bei Anwesen-heit von verzinkten Stahlbauteileneinige Besonderheiten zu beachten.

Die bei Kupferrohren insbesonderewährend des anfänglichen Betriebsdurch Schutz- und Deckschichtbil-dungsvorgänge in geringen Mengen inLösung gehenden Kupferionen kön-nen in nachgeschalteten Rohrleitun-gen aus verzinktem Stahl so genann-ten 'kupferinduzierten Lochfraß'auslösen.

Daher ist in Trinkwasserleitungen stetsdie so genannte Fließregel einzuhal-ten: Kupferrohre sind - in Fließrich-tung des Wassers gesehen - stetsnach Bauteilen aus verzinktem Stahleinzubauen.

Bild 22: Verteilung für erwärmtes Trinkwasser aus Kupferrohr ohne Zirkulation (2849)

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Die Rezirkulation von Wasser aus Kupferleitungen und Bauteilen undApparaten mit wasserberührten Flä-chen aus Kupferwerkstoffen in denBereich von verzinkten Leitungen istdurch geeignete Maßnahmen zu vermeiden (z. B. Verwendung von Rückflussverhinderern).

Bei Kaltwasserleitungsanlagen kanndiese Fließregel durch geeignete Vor-gehensweisen immer eingehaltenwerden: Bei Kellerverteilungs- undSteigleitungen aus verzinktem Stahl-rohr können z.B. die Stockwerkslei-tungen in Kupfer ausgeführt werden. Auch in Anlagen für erwärmtes Trink-wasser mit einem Kaltwasseranschlussund einem Trinkwassererwärmer ausverzinktem Stahl können anschlie-ßend Kupferrohre verwendet werden,wenn keine Zirkulation besteht(Rezirkulation ist, wie oben erwähnt,zu verhindern) (Bild 22).Besteht der Trinkwassererwärmer ausStahl und ist an diesen eine Zirkulati-onsleitung aus Kupfer angeschlossen(Bild 23), ist die Fließregel verletztworden. In diesem Fall ist der Trink-wassererwärmer durch Innenbe-schichtung (z.B. Emaille) und zusätz-lichen kathodischen Korrosionsschutzgegen Schäden zu schützen. Die so genannten Opferanoden deskathodischen Korrosionsschutzes sindentsprechend den Angaben der Gerä-tehersteller regelmäßig zu wartenbzw. zu erneuern.

Werden Werkstoffe unterschiedlichenfreien Korrosionspotenzials wie z.B.Kupfer und verzinkter Stahl so zusam-mengebaut, dass sie sich direktberühren, kann an dem elektroche-misch unedleren Werkstoff Stahl the-oretisch Kontaktkorrosion auftreten.In der Praxis hat die Kontaktkorrosionjedoch kaum Bedeutung. Seit Jahrzehnten werden Armaturenaus Kupferwerkstoffen wie Ventile,Wasserzähler usw. in Rohrleitungenaus verzinktem Stahl eingebaut, ohnedass dadurch bedingte Korrosions-schäden in größerem Umfangebekannt geworden sind. Hierbei spielen die konstruktiven Ver-hältnisse, insbesondere das Flächen-verhältnis von edleren zu unedlerenWerkstoffen, eine Rolle. Je kleinerdieses Verhältnis ist, desto geringerist die Schadenswahrscheinlichkeit.

4.12.2 HeizungsanlagenIn fachgerecht ausgeführten Warm-wasser-Heizungsanlagen besteht nachVDI 2035 bei gemeinsamer Installationvon Kupferrohren und Rohren sowieAnlagenteilen aus anderen metalle-nen Werkstoffen (z.B. schwarzer Stahl)keine Korrosionsgefahr.

Der für die Korrosion wichtige Reakti-onspartner Sauerstoff wird schon beider ersten Aufheizung des Wassersthermisch ausgetrieben. Er entweichtbei der Entlüftung der Anlage. Ver-bleibende Sauerstoffreste werdendurch die Metalloberfläche gebunden.

Eine mögliche Zufuhr von Sauerstoff,z.B. durch undichte Stopfbuchsen,muss durch sachgemäße Installation(z.B. Bemessung und Wartung desAusgleichsgefäßes) verhindert wer-den.

Bei größeren Heizsystemen lässt sichein Sauerstoffeintrag nicht immer mitSicherheit vermeiden. VDI 2035 gibtHinweise für die dann zu ergreifendenMaßnahmen (z.B. chemische Sauer-stoffbindung).

4.13 DichtheitsprüfungenAlle Arten von fertig gestellten Rohr-leitungsanlagen müssen auf Dichtheitüberprüft werden. Die Prüfung musszu einem Zeitpunkt erfolgen, zu demalle Verbindungsstellen noch zugäng-lich und nicht verdeckt sind.

4.13.1 TrinkwasserleitungenFür Trinkwasserleitungen ist die Druckprobe im ZVSHK-Merkblatt"Dichtheitsprüfungen von Trink-wasser-Installationen“ und in DIN 1988-2 geregelt.

Wenn Stillstandszeiten zwischen derDruckprobe und der Inbetriebnahmebzw. der ersten Nutzung der Installa-tion zu erwarten sind und/oder dieStillstandszeit in eine Frostperiodefällt, so ist eine trockene Dichtheits-prüfung mit ölfreier Druckluft oderInertgas (z. B. Stickstoff) durchzufüh-ren. Dies ist insbesondere für hygie-nisch sensible Bereiche von Bedeu-tung, da überlang stagnierendesWasser durch mögliche Keimvermeh-rung u. U. auch die späteren hygieni-schen Eigenschaften des Rohrsystemsin Frage stellen kann. Eine trockeneDruckprobe schließt derartige Proble-me von vornherein aus.

Bei der trockenen Druckprobe wirdzunächst eine Dichtheitsprüfung miteinem Prüfdruck von 110 mbar undeiner Prüfzeit von mindestens 30Minuten durchgeführt. Bei Rohrleitungen mit einem Lei-tungsvolumen über 100 Liter muss diePrüfzeit je weitere 100 Liter Volumenum 10 Minuten erhöht werden.Der Dichtheitsprüfung folgt eine Bela-stungsprüfung mit einem Prüfdruckvon höchstens 3 bar. Nach Aufbringendes Prüfdrucks beträgt die Prüfzeit 10Minuten.

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Bild 23: Verteilung für erwärmtes Trinkwasser mit Zirkulation, alle Rohrleitungen inkl. Kaltwasser-zulauf aus Kupferrohr (2895)

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Undichtigkeiten machen sich teilweiseschon akustisch bemerkbar. Entste-hen Schwierigkeiten bei der Ortungder undichten Stellen, so ist dieAnwendung der bei Gasleitungenüblichen Hilfsmittel wie Besprühenoder Bepinseln aufschäumenderLösungen möglich. Wird eine trockeneDruckprüfung durchgeführt, so istbesonders auf die Vermeidung mög-licher Unfallgefahren zu achten (keineKunststoff-Baustopfen verwenden!).Eine Dichtheitsprüfung mit Wassernach DIN 1988-2 sollte nur danndurchgeführt werden, wenn der Zeit-raum von der Prüfung bis zur Inbe-triebnahme sehr kurz ist und wennsichergestellt ist, dass der Haus- oderBauwasseranschluss vorab gespültund vom zuständigen Wasserversorgerfür den Betrieb freigegeben wurde.

Prüfungen mit Wasser sind grundsätz-lich nur über hygienisch einwandfreieKomponenten und mit filtriertemTrinkwasser durchzuführen (Filternach DIN EN 13443-1). Es ist für einevollständige Entlüftung der Anlagen-teile zu sorgen. Trinkwasser-Installa-tionen sind mit dem 1,5-fachen deshöchstmöglichen Betriebsüberdruckeszu prüfen.

Innerhalb einer Prüfzeit von 10 Minu-ten darf kein Druckabfall am Prüf -druckmessgerät, das ein einwand-freies Ablesen einer Druckänderungvon 0,1 bar zulassen muss, feststellbarsein.

Sofern zwischen Füllwassertemperaturund Umgebungstemperatur der Rohr-leitung eine Differenz von etwa 10 Koder mehr vorliegt, ist nach dem Auf-bau des Prüfdruckes eine Wartezeitvon etwa 30 Minuten für den Tempe-raturausgleich einzuhalten.

Im ZVSHK-Merkblatt "Dichtheits-prüfungen von Trinkwasser-Installa-tionen“ sind Vordrucke von Druckpro-benprotokollen und weitere detail-lierte Hinweise zum Einsatz der ver-schiedenen Prüfverfahren enthalten.

Für vorgefertigte Bauteile, die nachder Fertigstellung und Druckprüfunglängere Zeit zwischengelagert werden,ist die trockene Druckprüfungbesonders empfehlenswert.

4.13.2 ErdgasleitungenGasleitungen sind nach TRGI mit Luftoder einem inerten Gas wie z.B. Stick-stoff oder trockenem Kohlendioxid(niemals jedoch Sauerstoff!) zu prü-fen. Vorprüfung, Hauptprüfung unddie erforderliche Anzeigegenauigkeitder Messgeräte sind in der TRGI ein-deutig festgelegt.

Die ZVSHK-Betriebsanleitung "Gasin-stallationen" enthält ein Formulareines Druckprobenprotokolls. DieInbetriebnahme ist ebenfalls in TRGIgeregelt.

4.13.3 Heizungs- und Kühlleitun-genHeizungsleitungen (und ähnliche Lei-tungen wie z. B. Kühlwassersysteme)sind nach DIN 18380 (VOB Teil C) undDIN EN 14336 (Heizungsanlagen inGebäuden) mit dem 1,3-fachen desGesamtdruckes der Anlage (min. aber1 bar Überdruck) zu prüfen. Möglichstunmittelbar nach der Kaltwasser-druckprüfung ist durch Aufheizen aufdie höchste, der Berechnung zugrun-de gelegte Heizwassertemperatur zuprüfen, ob die Anlage auch beiHöchsttemperatur dicht bleibt.

4.13.4 ÖlleitungenHeizölleitungen müssen nach DIN 4755einer Druck- und Funktionsprüfungsowie weiteren Prüfungen unterzogenwerden. Alle ölführenden Leitungeneinschließlich der Absperrorgane sindnach dem Einbau vom Ersteller derAnlage einer Druckprüfung mit Luftbzw. inertem Gas mit dem 1,1-fachenBetriebsdruck oder einer Flüssigkeits-druckprüfung mit dem 1,3-fachen Be-triebsdruck, jedoch mit mindestens 5 bar, auszusetzen.

4.13.5 FlüssiggasleitungenDruckprüfungen für Flüssiggas-Rohr-leitungen sind nach TRF mit dem 1,1-fachen des zulässigen Betriebs-überdruckes, mindestens aber mit 1,0 bar, unter Einbeziehung der Aus-rüstungsteile durchzuführen.

4.14. Spülen und Inbetriebnahmevon Trinkwasser-InstallationenGrundsätzlich sind alle Trinkwasser-leitungen unabhängig von der Art desverwendeten Werkstoffes nach ihrerFertigstellung gründlich mit filtriertemTrinkwasser (Filter nach DIN EN 13443-1)zu spülen.

Prinzipiell können zwei Spülmetho-den angewendet werden:Das Spülverfahren mit Wasser nachZVSHK-Merkblatt kann immer ange-wendet werden, insbesondere aberauch dann, wenn bereits Armaturenin den Trinkwasserleitungen vorhan-den sind, wie z. B. nach einer trocke-nen Druckprobe.

Tab. 17: Alternative Vorgehensweisen bei Druckprüfung, Spülen, Inbetriebnahme und Übergabe

bei Trinkwasser- Installationen

bei zügigem Baufortschritt bei langen Zeiträumen zwischen

Druckprüfung und Inbetriebnahme

Variante 1 (nass) Variante 2 (trocken)

1. FeinKlter einbauen 1. Trockene Dichtheitsprüfung auch abschnittsweise

2. Erstbefüllung mit Kltriertem 2. FeinKlter einbauenTrinkwasser und vollständig entlüften

3. Druckprobe „nass“ 3. Erstbefüllung mit Kltriertem Trinkwasser kurz vor Betriebsübergabe der Installation

4. Spülen der Installation mit Kltriertem Trinkwasser entsprechend ZVSHK-Merkblatt

5. Rohrleitungen entlüften und befüllt unter Druck verwahren; Entleerung bzw. Teilentleerung vermeiden

6. Betriebsübergabe der Anlage mit Einweisung des Bauherren und Hinweis auf DIN 1988-8 (Vermeidung von längeren Stillstandszeiten)

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Das Spülverfahren mit Luft-Wasser-Gemisch nach DIN 1988-2 sollte dannangewendet werden, wenn beimSpülen mit Wasser keine ausreichendeSpülwirkung zu erwarten ist.

Für eine uneingeschränkte Betriebssi-cherheit müssen durch das Spülenfolgende Resultate erreicht werden:• Reinigung der Rohrinnenoberflä-

chen• Sicherung der Trinkwassergüte • Vermeidung von Korrosionsschäden• Vermeidung von Funktionsstörun-

gen an Armaturen und Apparaten

Wurde eine trockene Dichtheitsprü-fung (s. 4.13.1) durchgeführt, so sinddie Leitungen in trockenem Zustandzu verwahren und das Spülen hat erstunmittelbar vor der Erstbefüllung /Inbetriebnahme zu erfolgen.

Nach einer Dichtheitsprüfung "nass"ist das in den Rohren verbliebeneWasser immer mit einer Wasserspü-lung auszuspülen, um einwandfreiehygienische Verhältnisse zu gewähr-leisten (s. a. Tabelle 17).

In Kupferrohr-Installationen könnenbeide Spülverfahren - fachgerechteAnlagenplanung vorausgesetzt - an-gewendet werden. Bei der Wahl desSpülverfahrens sind die werkvertragli-chen Bedingungen, die Anforderun-gen des Anlagenbetreibers sowie dieHerstelleraussagen und die Erfahrun-gen des Installateurs zu berücksichti-gen.

Lange Stagnationszeiten sind, unab-hängig vom verwendeten Werkstoff,aus hygienischen Gründen immer zuvermeiden. Daher ist bei zu erwar-tenden, längeren Stillstandszeitenstets eine trockene Dichtheitsprüfungmit Erstbefüllung und Spülungunmittelbar vor Inbetriebnahmedurchzuführen.

4.15 Übergabe, BetriebsanleitungenIm Rahmen der werkvertraglich ord-nungsgemäßen Erstellung einer Gas-oder Wasserinstallation bedarf es zurEinhaltung der allgemein anerkann-ten Regeln der Technik auch derErfüllung der Forderungen der DIN 18381 (VOB Teil C). Diese Norm fordert, dass Unterlagen wie z.B. Pro-tokolle und Anleitungen mitgeliefertwerden und dass das Bedienungs-und Wartungspersonal eingewiesenwird.

In DIN 1988-8 "Betrieb der Anlagen“wird ausführlich dargestellt, wie Be-triebssicherheit, Funktionstüchtigkeitund Gebrauchstauglichkeit einer ord-nungsgemäß erstellten Trinkwasser-Installation auf Dauer aufrechterhal-ten werden können.

Die ZVSHK-Betriebsanleitungen fürGas- und Trinkwasseranlagen, diezum Abnahmezeitpunkt an den Bau-herren übergeben werden, enthaltenjeweils ein Inbetriebnahme-, Einwei-sungs- und Druckprobenprotokollsowie Hinweise für den Betreiber undInstandhaltungsmaßnahmen undeinen Inspektions- und Wartungs-plan.

Neben den Betriebsanleitungen soll-ten dem Betreiber Wartungsverträgefür die Trinkwasser- und Gasanlagenbei der Übergabe der Anlage angebo-ten werden. Hierfür stellt der ZVSHKseinen Mitgliedsbetrieben Formular-muster von Wartungsverträgen zurVerfügung. Ein Schema für die Vorge-hensweise bei Druckprüfung, Spülen,Übergabe und Inbetriebnahme zeigtTabelle 17.

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Installationsbauteile, Lote, Flussmittel und Schweißzusätze

DIN EN 1044 Hartlöten - LötzusätzeDIN EN 1045 Hartlöten - Flussmittelzum Hartlöten; Einleitung und tech-nische LieferbedingungenDIN EN 1057 Nahtlose Rundrohre ausKupfer für Wasser- und Gasleitungenin Sanitärinstallationen und Hei-zungsanlagen DIN EN 1254-1 Kupfer- und Kupferle-gierungen; Fittings; Kapillarlötfittingsfür Kupferrohre (Weich- und Hartlö-ten)DIN EN 1254-2 Kupfer- und Kupferle-gierungen; Fittings; Klemmverbin-dungen für KupferrohreDIN EN 1254-4 Kupfer- und Kupferle-gierungen; Fittings; Fittings zum Ver-binden anderer Ausführungen vonRohrenden mit Kapillarlötverbindun-gen oder KlemmverbindungenDIN EN 1254-5 Kupfer und Kupferle-gierungen; Fittings; Fittings mitgeringer Einstecktiefe zum Verbindenmit Kupferrohren durch Kapillar-Hart-lötenprEN 1254-6 Kupfer und Kupferlegie-rungen; Fittings; EinsteckfittingsprEN 1254-7 Kupfer und Kupferlegie-rungen; Fittings; Pressfittings für me-tallische RohreDIN 2607 Rohrbogen aus Kupfer zumEinschweißenDIN 3387-1 Lösbare Rohrverbindungenfür metallene Gasleitungen; Glatt-rohrverbindungenDIN EN 13349 Vorummantelte Rohreaus Kupfer mit massivem MantelDIN EN 14640 Schweißzusätze; Mas-sivdrähte und -stäbe zum Schmelz-schweißen von Kupfer und Kupferle-gierungen; EinteilungDIN EN ISO 9453 Weichlote; ChemischeZusammensetzung und Lieferformen DIN EN 29454-1 Flussmittel zumWeichlöten; Einteilung und Anforde-rungen; Einteilung, Kennzeichnungund Verpackung

RAL-RG 641/1 Güte- und Prüfbestim-mungen (Gütebedingungen) für dasGütezeichen "Kupferrohr/RAL“ derGütegemeinschaft Kupferrohr e.V.RAL-RG 641/2 Güte- und Prüfbestim-mungen (Gütebedingungen) für Hart-lote und Hartlotflussmittel in Erweite-rung des Gütezeichens"Kupferrohr/RAL“ RAL-RG 641/3 Güte- und Prüfbestim-mungen (Gütebedingungen) fürWeichlote, Weichlötflussmittel undWeichlotpasten in Erweiterung desGütezeichens "Kupferrohr/RAL“ RAL-RG 641/4 Gütesicherung Kupfer-rohr - Erweiterung auf Kapillarlötfit-tings aus Kupferrohren - Güte- undPrüfbestimmungen

DVGW GW 6 Löt-, Übergangs- undGewindefittings aus Kupfer und KupferlegierungenDVGW GW 7 Lote und Flussmittel zumLöten von Kupferrohren in der Gas-und Trinkwasser-InstallationDVGW GW 8 Kapillarlötfittings ausKupferrohrDVGW GW 392 Nahtlosgezogene Rohreaus Kupfer für Gas- und Trinkwasser-Installationen und nahtlosgezogene,innenverzinnte Rohre aus Kupfer fürTrinkwasser-Installationen; Anforde-rungen und PrüfungenDVGW W 534 Rohrverbinder undRohrverbindungen

Trinkwasser-Installation

AVBWasserV Verordnung über allge-meine Bedingungen für die Versor-gung mit WasserTrinkwV 2001 Verordnung über dieQualität von Wasser für den menschli-chen Gebrauch

DIN EN 805 Wasserversorgung - An-forderungen an Wasserversorgungs-systeme und deren Bauteile außer-halb von Gebäuden DIN 1988-1 Technische Regeln fürTrinkwasser-Installationen (TRWI); AllgemeinesDIN 1988-2 Technische Regeln fürTrinkwasser-Installationen (TRWI);Planung und Ausführung; Bauteile,Apparate, WerkstoffeDIN 1988-2 Beibl. 1 Technische Regelnfür Trinkwasser-Installationen (TRWI);Zusammenstellung von Normen undanderen Technischen Regeln überWerkstoffe, Bauteile und Apparate DIN 1988-3 Technische Regeln fürTrinkwasser-Installationen (TRWI);Ermittlung der Rohrdurchmesser DIN 1988-4 Technische Regeln fürTrinkwasser-Installationen (TRWI);Schutz des Trinkwassers, Erhaltung derTrinkwassergüteDIN 1988-5 Technische Regeln fürTrinkwasser-Installationen (TRWI);Druckerhöhung und DruckminderungDIN 1988-6 Technische Regeln fürTrinkwasser-Installationen (TRWI); Feuerlösch- und Brandschutzanlagen DIN 1988-7 Technische Regeln fürTrinkwasser-Installationen (TRWI);Vermeidung von Korrosionsschädenund SteinbildungDIN 1988-8 Technische Regeln fürTrinkwasser-Installationen (TRWI);Betrieb der AnlagenDIN 2000 Zentrale Trinkwasserversor-gung Leitsätze für Anforderungen anTrinkwasser; Planung, Bau undBetrieb der AnlagenDIN 2001 Eigen- und Einzeltrinkwas-serversorgung; Leitsätze für Anforde-rungen an Trinkwasser. Planung, Bauund Betrieb der AnlagenDIN 3389 Einbaufertige Isolierstückefür Hausanschlussleitungen in derGas- und Wasserversorgung; Anforde-rungen und Prüfungen

5. Normen und RegelwerkeEs wurden jeweils die aktuellsten Ausgaben zugrunde gelegt.

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DIN 4046 Wasserversorgung; BegriffeDIN EN 13443-1 Anlagen zur Behand-lung von Trinkwasser innerhalb vonGebäuden; Mechanisch wirkende Fil-ter; Filterfeinheit 80 μm bis 150 μm;Anforderungen an Ausführung undSicherheit, PrüfungDIN 18381 VOB Vergabe- und Ver-tragsordnung für Bauleistungen; Teil C: Allgemeine Technische Vertrags-bedingungen für Bauleistungen (ATV);Gas-, Wasser- und Entwässerungsan-lagen innerhalb von GebäudenDVGW GW 2 Verbinden von Kupfer-und innenverzinnten Kupferrohren fürGas- und Trinkwasser-Installationinnerhalb von Grundstücken undGebäudenDVGW W 551 Trinkwassererwär-mungs- und Leitungsanlagen; techni-sche Maßnahmen zur Verminderungdes Legionellenwachstums DVGW W 553 Bemessung von Zirkula-tionssystemen in zentralen Trinkwas-sererwärmungsanlagen

Gas-Installation

TRGI Technische Regeln für Gasinstal-lationenDIN 3389 Einbaufertige Isolierstückefür Hausanschlussleitungen in derGas- und Wasserversorgung; Anforde-rungen und PrüfungenDIN 18381 VOB Vergabe- und Ver-tragsordnung für Bauleistungen; Teil C: Allgemeine Technische Vertrags-bedingungen für Bauleistungen (ATV);Gas-, Wasser- und Entwässerungsan-lagen innerhalb von GebäudenDVGW G 459-1 Gas- und Hausan-schlüsse für Betriebsdrücke bis 4 bar;Planung und ErrichtungDVGW G 461-2 Errichtung von Gaslei-tungen mit Betriebsdrücken von mehrals 4 bar bis 16 bar aus Druckrohrenund Formstücken aus duktilem Guss-eisen DVGW VP 614 Unlösbare Rohrverbin-dungen für metallene Gasleitungen;PressverbinderDVGW GW 2 Verbinden von Kupfer-und innenverzinnten Kupferrohren für Gas- und Trinkwasser-Installationinnerhalb von Grundstücken undGebäuden

Heizung und Kühlung

DIN EN 14336 Heizungsanlagen inGebäuden; Installation und Abnahmeder Warmwasser-HeizungsanlagenDIN 18380 VOB Vergabe- und Ver-tragsordnung für Bauleistungen; Teil C: Allgemeine Technische Ver-tragsbedingungen für Bauleistungen(ATV); Heizanlagen und zentrale Was-sererwärmungsanlagen EnEV Verordnung über energiesparen-den Wärmeschutz und energiesparen-de Anlagentechnik bei Gebäuden;Energieeinsparverordnung

Heizöl & Flüssiggas

TRF Technische Regeln für FlüssiggasTRbF 50 Technische Regeln für brenn-bare Flüssigkeiten; Rohrleitungen

DIN 4755 Ölfeuerungsanlagen; Tech-nische Regel Ölfeuerungsinstallation(TRÖ); PrüfungTRR 100 Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung; Rohrlei-tungen aus metallischen WerkstoffenBetrSichV Verordnung über Sicherheitund Gesundheitsschutz bei derBereitstellung von Arbeitsmitteln undderen Benutzung bei der Arbeit, überSicherheit beim Betrieb überwa-chungsbedürftiger Anlagen und überdie Organisation des betrieblichenArbeitsschutzes; Betriebssicherheits-verordnung

Medizinische Gase

DIN EN 737-3 Rohrleitungssysteme fürmedizinische Gase; Teil 3: Rohrleitun-gen für medizinische Druckgase undVakuum DIN EN 793 Besondere Anforderungenfür die Sicherheit von medizinischenVersorgungseinheitenDIN EN 13348 Kupfer und Kupferlegie-rungen - Nahtlose Rundrohre ausKupfer für medizinische Gase undVakuum

Korrosionsschutz

DIN EN 12068 Kathodischer Korro-sionsschutz – Organische Umhüllun-gen für den Korrosionsschutz von inBöden und Wässern verlegten Stahl-rohrleitungen im Zusammenwirkenmit kathodischem Korrosionsschutz;Bänder und schrumpfende MaterialienDIN EN ISO 12944 Beschichtungs-stoffe; Korrosionsschutz von Stahl-bauten durch BeschichtungssystemeDIN EN 12502-2 Korrosionsschutzmetallischer Werkstoffe; Hinweise zurAbschätzung der Korrosionswahr-scheinlichkeit in Wasserverteilungs-und Speichersystemen; Einflussfakto-ren für Kupfer und KupferlegierungenDIN 15664-1 Einfluss metallischerWerkstoffe auf Wasser für denmenschlichen Gebrauch, DynamischerPrüfstandversuch für die Beurteilungder Abgabe von Metallen, Teil 1: Aus-legung und BetriebDIN 50929-1 Korrosion der Metalle;Korrosionswahrscheinlichkeit metalli-scher Werkstoffe bei äußerer Korrosi-onsbelastung; AllgemeinesDIN 50929-2 Korrosion der Metalle;Korrosionswahrscheinlichkeit metalli-scher Werkstoffe bei äußerer Korrosi-onsbelastung; Installationsteileinnerhalb von GebäudenDIN 50929-3 Korrosion der Metalle;Korrosionswahrscheinlichkeit metalli-scher Werkstoffe bei äußerer Korrosi-onsbelastung; Rohrleitungen undBauteile in Böden und Wässern DIN 50930-6 Korrosion der Metalle;Korrosion metallischer Werkstoffe imInnern von Rohrleitungen, Behälternund Apparaten bei Korrosionsbelas-tung durch Wässer; Beeinflussung derTrinkwasserbeschaffenheit

VDI 2035 Blatt 2 Vermeidung vonSchäden in Warmwasserheizungsanla-gen - Heizwasserseitige Korrosion

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Weitere Regelwerke

DIN 1053 MauerwerkDIN 1989-1 Regenwassernutzungsan-lagen; Teil 1: Planung, Ausführung,Betrieb und WartungDIN 2403 Kennzeichnung von Rohrlei-tungen nach dem Durchflussstoff DIN 4102 Brandverhalten von Bau-stoffen und Bauteilen (mehrere Teilnormen) DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau(mehrere Teilnormen)DIN 4109 Schallschutz im Hochbau(mehrere Teilnormen)DIN EN ISO 9606-3 Prüfung vonSchweißern; Schmelzschweißen; Teil 3: Kupfer und KupferlegierungenDIN EN 10204 Metallische Erzeugnis-se, Arten von Prüfbescheinigungen DIN EN 10226-1 Rohrgewinde für imGewinde dichtende Verbindungen; Teil 1: Kegelige Außengewinde undzylindrische Innengewinde; Maße,Toleranzen und BezeichnungDIN EN 12056-4 Schwerkraftentwäs-serungsanlagen innerhalb vonGebäuden. Teil 4: Abwasserhebeanla-gen, Planung und BerechnungDIN EN 12735-1 Kupfer und Kupferle-gierungen; Nahtlose Rundrohre ausKupfer für die Kälte- und Klimatech-nik; Teil 1: Rohre für LeitungssystemeDIN 14462 Löschwassereinrichtun-gen; Planung und Einbau von Wand-hydrantenanlagen und Löschwasser-leitungenDIN 14489 Sprinkleranlagen; Allge-meine GrundlagenAD 2000-Merkblatt B0 Berechnungvon DruckbehälternAD 2000-Merkblatt B1 Zylinder undKugelschalen unter innerem Über-druckAD 2000-Merkblatt W 6/2 Werkstoffefür Druckbehälter - Kupfer und Kup-fer-Knetlegierungen

ZVSHK-Regelwerk

ZVSHK Betriebsanleitungen "Trinkwas-ser-Installation“ZVSHK Betriebsanleitungen "Gas-Installation DVGW-TRGI 86/96“ZVSHK Wartungsvertrag für Trinkwas-ser-, Entwässerungs- und GasanlagenZVSHK-Merkblatt "Dichtheitsprüfun-gen von Trinkwasser-Installationenmit Druckluft, Inertgas oder Wasser“ZVSHK-Merkblatt "Spülen, Desinfizie-ren und Inbetriebnahme von Trink-wasser-Installationen“ZVSHK-Merkblatt "Dämmung vonSanitär- und Heizungsrohrleitungen"

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AAbmessungen 3, 4Abwasserentsorgung 3, 21Abzweige 13, 14Anforderungen an Kupferrohre 3, 4Anschlussgröße 5Ausglühen 13, 14Aushalsen 13, 14Außenleitungen 23

BBefestigung 28 Betriebsdruck 15Betriebstemperatur 15Betriebswässer 21Biegen von Kupferrohren 10Bögen zum Einschweißen 7Brandschutz 25Brunnenwasser 17

CCu-DHP 3

DDämmstoffe 24Dehnungselemente 26Dichtigkeitsprüfung 30DIN 50930-6 17Druckbehälter 15, 20Druckluft 20Druckprüfung 30DVGW-Prüfzeichen 3, 4, 5, 6, 7

EEinsatzbereiche 17Einschweißbogen 7Einstecktiefe 5, 10, 14entgraten 10Enthärtung 17Entlüftung 31Erdgas 19erdverlegte Trinkwasserleitungen 22, 23

FFestpunkte 26, 27, 28 Filter 22, 31Flächenheizungen 18Flanschverbindungen 8Fließgeschwindigkeiten 22Fließregel 29, 30Flüssiggas 20, 31Flüssiggasinstallation 20Flüssiggasleitungen 20, 31Flussmittel 8, 9Fußboden- und Wandheizungen 18

GGasinstallation 19, 20Gasleitungen 19, 20, 21, 23, 31gedämmte Kupferrohre 25Glattrohrverbinder 7Gleitführung 27Gussasphalt 18, 29Gütegemeinschaft Kupferrohr e.V. 4, 5Gütezeichen 3, 4, 5

Index

HHaftungsübernahmevereinbarungen 9Hartlote 8, 9Hartlöten 10, 11, 13, 14Hartlötverbot 9, 11, 13Heizölleitungen 19Heizungsanlagen 18Heizungsinstallation 18, 30, 31Heizungsleitungen 18, 30, 31

IInbetriebnahme 31Isolierstücke 24

Kkalibrieren 10Kälterohre 19Kaltwasserleitungen 25Kapillarlötfittings 5, 16Kapillarlöttechnik 10kathodischer Korrosions schutz 30Kennzeichnung 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 Klemmringverschraubungen 7Kompensatoren 26Kontaktkorrosion 30Körperschall 25Korrosionsschutz 23, 24, 29, 30Kühldecken 18Kühlsysteme 18, 25, 31Kühlwässer 14, 18, 30

LLängendehnung 26Legionellen 18lösbare Verbindungen 7Lote 8Lötspalt 10

MMaßtoleranzen 10Medizinische Gase 20Messing 17MIG-Schweißen 13Mitteldruck 20Muffen 14

NNennweite 4, 18Niederdruck 20

OÖlinstallationen 19Ölleitungen 12, 19, 31Opferanoden 30

PpH-Wert 17Potentialausgleich 23Pressen 12Pressfittings 6, 12

RRAL 3, 4, 5Randdämmstreifen 28Reduzierungen 14Regenwassernutzungsanlagen 14, 20Rohrabschneider 10Rotguss 5, 6Rückflussverhinderer 30

SSchallschutz 25Schmelztemperaturen 8, 9Schneidringverschraubungen 12, 19Schutzgaslöten 21Schweißfittings 7Schweißverbindungen 13Schwitzwasser 22, 25Schwitzwasserschutz 25Solaranlagen 11, 14, 19Spülen 22, 30, 31, 32Stagnation 22, 30, 31, 32Stahl 29, 30Stützhülsen 7, 12

TTauwasserbildung 25technische Druckluft 20technische Gase 21TOC-Wert 17Trinkwasser- Erwärmungsanlagen 18, 22, 29Trinkwasser- Installation 4, 17, 18, 22, 23,24, 25, 26, 29, 30, 31, 32Trittschall 25Trittschalldämmung 28

UÜbergangsfittings 5ummantelte Kupferrohre 4, 18, 23, 24, 25Umwälzpumpen 22Unfallverhütungsvorschriften 26Unter-Putz-Verlegung 24, 26, 27

VVerlegung im Mauerwerk 28Vorfertigung 29Vorwandinstallation 29

WWärmedehnung 26Wärmeleitfähigkeit 25Wärmeschutz 24Wärmeverluste 25Warmwasserleitungen 25Wartungsverträge 32Weichlote 8Weichlöten 10, 11Weichlotpaste 9WIG-Schweißen 13

ZZirkulationsleitungen 22, 24, 29

Page 39: Die fachgerechte Kupferrohr- Installation - Sonderlote · 2016. 2. 12. · Das DVGW-Arbeitsblatt GW 392 und die Gütebedingungen der Gütegemein-schaft Kupferrohr e.V. verlangen eige-ne

Informationsdruck i. 158 | 37

VerlagsprogrammDach und Wand

Dachdeckung und Außenwandbekleidung mit Kupfer; Bestell-Nr. i. 30 …… Ausschreibungsunterlagen für Klempnerarbeiten an Dach und Fassade …… Blau-Lila-Färbungen an Kupferbauteilen

Sanitärinstallation

Kupfer in Regenwassernutzungsanlagen; Bestell-Nr. s. 174 …… Kupferwerkstoffe in der Trinkwasseranwendung – den Anforderungen an die Zukunft angepasst; Bestell-Nr. s. 196 …… Metallene Werkstoffe in der Trinkwasser-Installation; Bestell-Nr. i. 156 …… Die fachgerechte Kupferrohrinstallation; Bestell-Nr. i. 158 …… Die fachgerechte Installation von thermischen Solaranlagen; Bestell-Nr. i. 160

Werkstoffe

Schwermetall-Schleuder- und Strangguss - technische und wirtschaftliche Möglichkeiten; Bestell-Nr. s. 165 …… Zeitstandeigenschaften und Bemessungskennwerte von Kupfer und Kupferlegierungen für den Apparatebau; Bestell-Nr. s. 178 …… Ergänzende Zeitstandversuche an den beiden Apparatewerkstoffen SF-Cu und CuZn20AI2; Bestell-Nr. s. 191 …… Einsatz CuNi10Fe1Mn plattierter Bleche für Schiffs- und Bootskörper Use of Copper-Nickel Cladding on Ship and Boat Hulls; Bestell-Nr. s. 201 …… Kupfer-Nickel-Bekleidung für Offshore-Plattformen Copper-Nickel Cladding for Offshore Structures; Bestell-Nr. s. 202 …… Werkstoffe für Seewasser- Rohrleitungssysteme Materials for Seawater Pipeline Systems; Bestell-Nr. s. 203 …… Kupfer-Zink-Legierungen (Messing und Sondermessing) Bestell-Nr. i. 5 …… Kupfer-Aluminium-Legierungen Eigenschaften, Herstellung, Verarbeitung, Verwendung Bestell-Nr. i. 6 …… Kupfer-Zinn-Knetlegierungen (Zinnbronzen) Bestell-Nr. i. 15 …… Kupfer-Zinn- und Kupfer-Zinn-Zink- Gusslegierungen (Zinnbronzen) Bestell-Nr. i. 25 …… Kupfer - Werkstoff der Menschheit …… Messing – Ein moderner Werkstoff mit langer Tradition ……

Von Messing profitieren – Drehteile im Kostenvergleich …… Messing ja – Entzinkung muss nicht sein! …… Bronze – unverzichtbarer Werkstoff der Moderne

Verarbeitung

Kupfer-Zink-Legierungen für die Herstellung von Gesenkschmiedestücken; Bestell-Nr. s. 194 …… Kleben von Kupfer und Kupferlegierungen; Bestell-Nr. i. 7 …… Schweißen von Kupfer und Kupferlegierungen; Bestell-Nr. i. 12 …… Trennen und Verbinden von Kupfer und Kupferlegierungen; Bestell-Nr. i. 16 …… Richtwerte für die spanende Bearbeitung von Kupfer und Kupferlegierungen; Bestell-Nr. i. 18 …… Chemische Färbungen von Kupfer und Kupferlegierungen

Elektrotechnik

Optimale Auswahl und Betriebsweise von Vorschaltgeräten für Leuchtstofflampen; Bestell-Nr. s. 180 …… Verteiltransformatoren; Bestell-Nr. s. 182 …… Energiesparen mit Spartransformatoren; Bestell-Nr. s. 183 …… Wechselwirkungen von Blindstrom-Kompensationsanlagen mit Oberschwingungen; Bestell-Nr. s. 185 …… Messungen und Prüfungen an Erdungsanlagen; Bestell-Nr. s. 190 …… Sparen mit dem Sparmotor; Bestell-Nr. s. 192 …… Bedarfsgerechte Auswahl von Kleintransformatoren; Bestell-Nr. s. 193 …… Kupfer spart Energie

Umwelt / Gesundheit

Antibakterielle Eigenschaften von Kupfer; Bestell-Nr. s. 130 …… Versickerung von Dachablaufwasser; Bestell-Nr. s. 195 …… Kupfer in kommunalen Abwässern und Klärschlämmen; Bestell-Nr. s. 197 …… Sachbilanz einer Ökobilanz der Kupfererzeugung und -verarbeitung; Bestell-Nr. s. 198 …… Sachbilanz zur Kupfererzeugung unter Berücksichtigung der Endenergien; Bestell-Nr. s. 199 …… Untersuchung zur Bleiabgabe der Messinglegierung CuZn39PB3 an Trinkwasser – Testverfahren nach British Standards BS 7766 and NSF Standard 61; Bestell-Nr. s. 200 ……

Recycling von Kupferwerkstoffen; Bestell-Nr. i. 27 …… Kupfer und Kupferwerkstoffe ein Beitrag zur öffentlichen Gesundheitsvorsorge; Bestell-Nr. i. 28 …… Kupfer – der Nachhaltigkeit verpflichtet

Doorknobs: a source of nosocomial infection?

Spezielle Themen

Kupferwerkstoffe im Kraftfahrzeugbau; Bestell-Nr. s. 160 …… Die Korrosionsbeständigkeit metallischer Automobilbremsleitungen - Mängelhäufigkeit in Deutschland und Schweden; Bestell-Nr. s. 161 …… Ammoniakanlagen und Kupfer-Werkstoffe?; Bestell-Nr. s. 210 …… Kupferwerkstoffe in Ammoniakkälteanlagen; Bestell-Nr. s. 211 …… Kupferrohre in der Kälte-Klimatechnik, für technische und medizinische Gase Bestell-Nr. i. 164

DKI-Fachbücher*

Kupfer in der Landwirtschaft …… Kupfer im Hochbau EUR 10,00**** …… Planungsleitfaden Kupfer – Messing – Bronze EUR 10,00**** …… Architektur und Solarthermie Dokumentation zum Architekturpreis EUR 10,00

CD-ROM des Deutschen Kupferinstituts

Solares Heizen EUR 10,00 …… Neue Last in alten Netzen EUR 10,00 …… Faltmuster für Falzarbeiten mit Kupfer Muster für Ausbildungsvorlagen in der Klempnertechnik EUR 10,00 …… Werkstofftechnik – Herstellungsverfahren EUR 10,00

Lernprogramm

Die fachgerechte Kupferrohr-Installation EUR 10,00***

Filmdienst des DKI

„Kupfer in unserem Leben“ Videokassette oder DVD, 20 Min. Schutzgebühr EUR 10,00 …… „Fachgerechtes Verbinden von Kupferrohren“ Lehrfilm, DVD, 15 Min. Schutzgebühr EUR 10,00 …… „Kupfer in der Klempnertechnik“ Lehrfilm, Videokassette, 15 Min. Schutzgebühr EUR 10,00

* Fachbücher des DKI sind über den Fachbuchhandel zu beziehen oder ebenso wie Sonderdrucke, Informationsdrucke und Informationsbroschüren direkt vom Deutschen Kupferinstitut, Am Bonneshof 5, 40474 Düsseldorf.

*** Sonderkonditionen für Berufsschulen

**** Sonderkonditionen auf Anfrage

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AuskunOs- und Beratungsstelle für die Verwendung von Kupfer und Kupfer legierungen

Am Bonneshof 5 40474 DüsseldorfTelefon: (0211) 4 79 63 00Telefax: (0211) 4 79 63 [email protected]

www.kupferinstitut.de


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