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Die Europäische Union - eda.admin.ch · Eidgenössisches Departement für auswärtige...

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Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Direktion für europäische Angelegenheiten DEA Die Europäische Union März 2018
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Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA

Direktion für europäische Angelegenheiten DEA

Die Europäische Union

März 2018

Die Europäische Union, März 2018

© Direktion für europäische Angelegenheiten DEA

1. Überblick

2. Funktionsweise

3. Vertragswerk

4. Organe und Institutionen

2

Inhalt

Die Europäische Union, März 2018

© Direktion für europäische Angelegenheiten DEA

Europa vor 70 Jahren

Die EU entstand nach dem Zweiten Weltkrieg aus der Idee heraus

«Nie wieder Krieg»

3

Berlin während des Zweiten Weltkrieges © EDA

Die Europäische Union, März 2018

© Direktion für europäische Angelegenheiten DEA

EU-28

1981

1973

1986

1995

2007

2013

Dänemark, Irland,

Vereinigtes Königreich

Portugal, Spanien

Griechenland

Finnland, Österreich,

Schweden

Estland, Lettland, Litauen,

Malta, Polen, Slowakei,

Slowenien, Tschechische

Rep., Ungarn, Zypern

Bulgarien, Rumänien

Kroatien

Beitrittskandidaten:

Albanien, Mazedonien,

Montenegro, Serbien,

Türkei

1957

Gründerstaaten:

Belgien, Deutschland,

Frankreich, Italien,

Luxemburg, Niederlande

EG-6

EG-9

EG-10

EG-12

EU-25

EU-27

4

Erweiterungsschritte der EU

2004

EU-15

Die Europäische Union, März 2018

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EU-28

EWR

EU-Beitrittskandidaten

Europa heute

Die Europäische Union, März 2018

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• 23.06.2016: Referendumsabstimmung über den Austritt des Vereinigten

Königsreichs (UK) aus der EU («Leave» 51,9%)

• 29.03.2017: Formelle Notifizierung von Art. 50 des Vertrags über die

Europäische Union (EUV) durch UK lanciert Austrittsverhandlungen

• Art. 50 EUV:

• Seit Notifizierung läuft für Verhandlungen eine Frist von zwei Jahren

• Europäischer Rat kann mit Einverständnis des UK einstimmig

beschliessen, diese Frist zu verlängern

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Brexit – wichtige Etappen

Die Europäische Union, März 2018

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• Name: Europäische Union

• Geburtstag: 25. März 1957

• Geburtsort: Rom

• Hauptwohnort: Brüssel

• Zivilstand: Supranationaler Zusammenschluss souveräner Staaten

• Grösse: 28 Mitgliedstaaten, >507 Mio. Menschen, >4 Mio. km2 Fläche

• Gewicht: Wirtschaft (BIP 2016): 14‘904 Mrd. EUR;

Handel (2016): Anteil am Weltimport 14,8%;

Anteil am Weltexport 15,6% (Eurostat)

• Amtssprachen: 24

• Auszeichnungen: Friedensnobelpreis 2012

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Steckbrief

Die Europäische Union, März 2018

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Symbole der EU

• Flagge: Kreis mit zwölf gelben Sternen auf blauem Grund – als Zeichen

der Einheit, Solidarität und Harmonie zwischen den europäischen Völkern

• Hymne: «Ode an die Freude» von Ludwig van Beethoven

• Europatag: 9. Mai – der Tag der Schuman-Erklärung von 1950, welche

den Grundstein für die Europäische Union legte

• Motto: «In Vielfalt geeint» – die EU-Staaten setzen sich unter

Respektierung der verschiedenen Kulturen und Sprachen gemeinsam

für Frieden und Wohlstand ein

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Die Europäische Union, März 2018

© Direktion für europäische Angelegenheiten DEA

1. Überblick

2. Funktionsweise

3. Vertragswerk

4. Organe und Institutionen

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Inhalt

Die Europäische Union, März 2018

© Direktion für europäische Angelegenheiten DEA

Politisches System und Arbeitsweise

• Die EU ist ein supranationaler Zusammenschluss souveräner Staaten.

• Mit dem Vertrag von Lissabon erhielt die EU eine eigene Rechtsper-

sönlichkeit und kann somit internationale Abkommen unterzeichnen.

• Mitgliedstaaten treten gewisse Entscheidungskompetenzen und

Zuständigkeiten an gemeinschaftliche Organe ab.

• EU-Organe dürfen nur in vertraglich definierten Bereichen tätig werden.

Rechtsakte, welche die Kommission, der Ministerrat und das Parlament in

diesen Bereichen beschliessen, sind für die Mitgliedstaaten rechtlich

bindend und gehen nationalem Recht vor.

• Für Bereiche, in denen die Mitgliedstaaten der Union keine Zuständigkeit

übertragen haben, bleiben die Mitgliedstaaten zuständig, es sei denn, die

Ziele können von ihnen nicht verwirklicht werden (Subsidiaritätsprinzip).

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Die Europäische Union, März 2018

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Binnenmarkt und vier Grundfreiheiten

1. Freier Personenverkehr: EU-Staatsangehörige können sich frei inner-

halb des EU-Raums bewegen, niederlassen und eine Arbeit ausüben.

2. Freier Warenverkehr: Waren unterliegen innerhalb der EU keinen

Grenzkontrollen, Zöllen oder Kontingenten. Dies vereinfacht und

fördert den Handel zwischen den Mitgliedstaaten.

3. Freier Dienstleistungsverkehr: Dienstleistende aus einem EU-Land

können in jedem Staat des EU-Binnenmarktes ihre Leistungen

anbieten, auch ohne sich dort niederzulassen.

4. Freier Kapitalverkehr: Beschränkungen des Kapital- und Zahlungs-

verkehrs zwischen den Staaten des EU-Binnenmarktes sind verboten.

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Binnenmarkt: Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr

von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäss den

Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist (Artikel 26 AEUV)

Die Europäische Union, März 2018

© Direktion für europäische Angelegenheiten DEA

• Abstimmung der wirtschaftspolitischen Entscheidungen zwischen den

Mitgliedstaaten

• Koordinierung der Steuerpolitiken, insbesondere durch Begrenzung der

Staatsverschuldung und des Haushaltsdefizits

• Unabhängige Geldpolitik durch die Europäische Zentralbank (EZB)

• Gemeinsame Währung bzw. Eurozone

• Mitgliedstaaten: 19 Staaten

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Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)

Die Europäische Union, März 2018

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WWU-Mitgliedstaaten

Mitgliedstaaten

Nicht-Mitgliedstaaten

Beitritt, sofern Kriterien erfüllt

Die Europäische Union, März 2018

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• Ziele: Durch ein gemeinsames Vorgehen in der Aussen- und Sicherheits-

politik verfolgen die EU-Mitgliedstaaten die Wahrung von grundlegenden

Interessen, Werten, Sicherheit, Unabhängigkeit und Unversehrtheit der EU

• Aufgaben: Frieden erhalten, internationale Sicherheit festigen, internatio-

nale Zusammenarbeit fördern; Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Einhaltung

der Menschenrechte und Grundfreiheiten entwickeln und konsolidieren

• Beschluss gemeinsamer Massnahmen durch Gemeinsame Aussen-

und Sicherheitspolitik (GASP)

• Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) unter der Leitung der Hohen

Vertreterin der Union für Aussen- und Sicherheitspolitik sowie die

diplomatischen Dienste der EU-Mitgliedstaaten führen GASP durch.

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Aussen- und Sicherheitspolitik

Die Europäische Union, März 2018

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Schengen

• Erleichterter Reiseverkehr durch Aufhebung von Personenkontrollen

an den Schengen-Binnengrenzen

• Sicherheit dank verstärkter grenzüberschreitender Polizei- und Justiz-

zusammenarbeit – u. a. Schengener Informationssystem (SIS II) und

verstärkte Aussengrenzenkontrollen

• Gemeinsame Visumspolitik für Kurzaufenthalte von maximal drei

Monaten (Schengen-Visum)

Dublin

• Koordiniert die nationale Zuständigkeit für Asyl-Verfahren

• Zugang zur Fingerabdruck-Datenbank Eurodac erlaubt Identifizierung

von missbräuchlichen Mehrfachasylgesuchen

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Schengen/Dublin

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Schengen Mitgliedstaaten

Schengen-Mitgliedstaaten

Nicht-Schengen-Mitgliedstaaten

mit speziellem Status

Schengen-Mitgliedstaat

mit speziellem Status

Zukünftige Mitgliedstaaten

Assoziierte Staaten

Die Europäische Union, März 2018

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EU-Haushalt

• Die EU kann selber keine Steuern und Abgaben erheben, sondern

bezieht ihre Einnahmen aus drei Quellen:

1. Beiträge der EU-Mitgliedstaaten

2. Anteil an den Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedstaaten

3. Zolleinnahmen an der EU-Aussengrenze

• Haushalt eher klein, etwas über 1% des BIP der Mitgliedstaaten

• Rund 90% der Einnahmen fliessen an die Mitgliedstaaten zurück.

• Am meisten EU-Gelder fliessen in: Landwirtschaft, Förderung der

Entwicklung des ländlichen Raums, Struktur- und Kohäsionsfonds zur

Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung, in die regionale Konvergenz,

in die Wettbewerbsfähigkeit sowie in die Forschung und Innovation.

• Europäisches Parlament und Ministerrat müssen EU-Haushalt jährlich

verabschieden. Für sieben Jahre wird zudem ein verbindlicher Finanz-

rahmen beschlossen.

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Die Europäische Union, März 2018

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EU-Haushalt 2017 (Mrd. EUR)

Quelle: Europäische Kommission

21.312

53.58658.584

4.284

10.162

9.395 0.534

Wettbewerbsfähigkeit fürWachstum und Beschäftigung

Wirtschaftlicher, sozialer undterritorialer Zusammenhalt

Nachhaltiges Wachstum:natürliche Ressourcen

Sicherheit undUnionsbürgerschaft

Globales Europa

Verwaltung

Besondere Instrumente undAusgleichszahlungen

Total: 157.858

Die Europäische Union, März 2018

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1. Überblick

2. Funktionsweise

3. Vertragswerk

4. Organe und Institutionen

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Inhalt

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Vertragswerk der EU – Überblick

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Die Europäische Union, März 2018

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Gemeinsamer Markt für Kohle und Stahl

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Vertragswerk der EU – Chronologie

EWG Vertrag

Euratom Vertrag Zivile Nutzung nuklearer Energie

Einheitliche Europäische Akte

Vertrag von Maastricht

Vertrag von Amsterdam

Vertrag von Nizza

Verfassungsvertrag

(nicht in Kraft getreten)

Vertrag von Lissabon

(seit dem 1.12.2009 in Kraft)Reformvertrag mit institutionellen Neuerungen

Entwurf eines Vertrages über eine Verfassung für

Europa, Vereinfachung des Vertragswerks

Institutionelle Reform der EU im Hinblick auf die

Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten

Erweiterung der Gemeinschaftskompetenzen

(qualifiziertes Mehr, Mitentscheidung Parlament)

Gründung der Europäischen Union, Einheitswährung,

Struktur der drei Pfeiler

Vollendung des Binnenmarktes

Schaffung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft;

Binnenmarkt auf der Basis der vier Freiheiten

EGKS Vertrag1951

1957

1957

1986

1992

1997

2001

2004

2007

Die Europäische Union, März 2018

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Vertrag von Lissabon

Moderne und effiziente Institutionen

• Häufiger Mehrheitsprinzip, weniger Einstimmigkeitsprinzip

• Ständiger Präsident des Europäischen Rats

• Hoher Vertreter für Aussen- und Sicherheitspolitik

• Europäischer Auswärtiger Dienst

Einfachere Struktur

• «Europäische Gemeinschaften» → «Europäische Union»

Demokratie und Bürgernähe

• Europäisches Parlament wird gestärkt

• Bürgerinitiative

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Die Europäische Union, März 2018

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1. Überblick

2. Funktionsweise

3. Vertragswerk

4. Organe und Institutionen

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Inhalt

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Organe und Institutionen im Überblick

Ministerrat

(Rat der EU)

Europäisches

Parlament

Europäischer Rat

Europäische

Kommission

Exekutive Legislative Judikative

Beratung Weitere

Gerichtshof

der EU

Europäischer

Rechnungshof

Europäische

Zentralbank

Wirtschafts- und

Sozialausschuss

Ausschuss der

Regionen

Europäische

Kommission

Die Europäische Union, März 2018

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Organe und Institutionen 2017

751 Abgeordnete

Strassburg/Brüssel

Europäischer

Rat

Europäisches

Parlament

Rat der

Europäischen Union

Europäische

Kommission

Gerichtshof der EU

und Gericht erster

Instanz

Europäische

Zentralbank

Europäischer

Rechnungshof

28 Mitglieder

Luxemburg

Staats- und Regierungschefs, Präsident des Europäischen Rates,

Präsident der Europäischen Kommission

Minister EU-Staaten

Brüssel

28 Kommissare

Brüssel

Je 28 Richter

Luxemburg

19 Euro-Staaten

Frankfurt

Wirtschafts- und

Sozialausschuss

350 Mitglieder

Ausschuss der

Regionen

350 Mitglieder

Die Europäische Union, März 2018

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Jean-Claude Juncker (LU)

Präsident der Europäischen Kommission

Antonio Tajani (IT)

Präsident des Europäischen Parlaments

Federica Mogherini (IT)

Hohe Vertreterin der EU für Aussen- und Sicherheitspolitik,

Vizepräsidentin der Europäischen Kommission

Donald Tusk (PL)

Präsident des Europäischen Rates

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© European Union, 2014

Köpfe an der Spitze der EU

Die Europäische Union, März 2018

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Kompetenzen

• Mitwirkung an der Gesetzgebung

• Entscheidung (mit dem Rat) über die Finanzen der EU

• Kontrolle der Kommission

• Wahl, bzw. Bestätigung der Kommissionsmitglieder und des

Kommissionspräsidenten

Zusammensetzung und Wahl

751 Abgeordnete. Direkte Europawahlen alle fünf Jahre in den einzelnen

EU-Staaten: Damit ist das EP das einzige EU-Organ, das in einer Direkt-

wahl bestellt wird.

Hauptsitz: Strassburg

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Das Europäische Parlament

Die Europäische Union, März 2018

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EP: Zusammensetzung

96

74 7370

5451

3226

21 21 21 21 21 19 18 1713 13 13 11 11 11

8 8 6 6 6 6

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

Anzahl Sitze pro Mitgliedstaat 2018 (Total 747)

Die Europäische Union, März 2018

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Kompetenzen

• Oberstes politisches Steuerungsgremium der EU: Er «gibt der Union

die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen

politischen Zielvorstellungen und Prioritäten fest» (Artikel 15 EUV).

• In strittigen Fragen und Verhandlungen sucht er als übergeordnetes

Gremium nach Kompromissen.

Zusammensetzung und Wahl

• Staats- und Regierungschefs, Präsidenten des Europäischen Rats und

der Europäischen Kommission

• Der Rat trifft sich mindestens zweimal pro Halbjahr zum EU-Gipfel.

Dieser wird vorbereitet und geleitet vom Präsidenten des Europäischen

Rates, der jeweils vom Rat für zweieinhalb Jahre gewählt wird und

dessen Amtszeit einmal um diese Dauer verlängert werden kann.

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Europäischer Rat

Die Europäische Union, März 2018

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Kompetenzen

• Zusammen mit Europäischen Parlament zuständig für EU-Gesetzgebung

und -Haushalt

• Koordiniert Wirtschafts- und Sozialpolitik. In der Gemeinsamen Aussen-

und Sicherheitspolitik und bestimmten Bereichen der Handels- und

Sozialpolitik alleiniges Entscheidungsgremium

Zusammensetzung

• Unterschiedlich je nach Politikbereichen: Jede Zusammensetzung

besteht aus einem Vertreter pro Mitgliedstaat, der von seiner Regierung

ermächtigt ist, verbindliche Entscheide zu fällen.

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Rat der EU (Ministerrat)

Die Europäische Union, März 2018

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Qualifizierte Mehrheit («doppelte Mehrheit»)

• 55% aller EU-Staaten, die mind. 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren

• Sperrminorität: vier Ratsmitglieder, die mehr als 35% der EU-Bevölkerung

vertreten

► ordentliches Gesetzgebungsverfahren

Einfache Mehrheit

• Mind. 15 Ratsmitglieder

► für verfahrenstechnische und administrative Angelegenheiten

Einstimmigkeit

• Zustimmung sämtlicher Ratsmitglieder erforderlich (Stimmenthaltung

möglich)

► für sensible Angelegenheiten wie z.B. Steuern und Aussenpolitik

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Rat der EU: Abstimmungsverfahren

Die Europäische Union, März 2018

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Rat der EU: Stimmengewichtung

29 29 29 2927 27

1413

12 12 12 12 1210 10 10

7 7 7 7 7 7

4 4 4 4 43

0

5

10

15

20

25

30

Anzahl Stimmen pro Mitgliedstaat 2018 (Total 352)

Die Europäische Union, März 2018

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Kompetenzen

• Sorgt für korrekte Umsetzung der Rechtsakte, verwaltet EU-Haushalt

und betreut Rahmen- und Förderungsprogramme.

• Hüterin der Verträge: Überwacht Einhaltung des EU-Rechts und klagt

allfällige Verletzungen bei Europäischen Gerichten ein.

• Bei Gesetzgebung alleiniges Initiativrecht für Rechtsetzungsbeschlüsse

• Verhandelt auf internationaler Ebene internationale Übereinkommen und

vertritt die EU in bestimmten internationalen Organisationen (z.B. WTO).

Zusammensetzung und Wahl

• 28 Kommissare: einer pro EU-Mitgliedstaat, darunter der Kommissions-

präsident und die Vizepräsidenten.

• Kommissionspräsident von Europäischem Rat vorgeschlagen und von

Parlament gewählt. Kommissare werden von nationalen Regierungen

bestimmt. Parlament genehmigt Wahl.33

Europäische Kommission

Die Europäische Union, März 2018

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• Gerichtshof der EU (EuGH): Rechtsprechungsorgan der EU: Sichert

Wahrung des Rechts bei Auslegung und Anwendung der EU-Verträge.

• Europäischer Rechnungshof (EuRH): Finanzielle Kontrollstelle der EU:

Prüft Verwendung finanzieller Mittel von EU-Institutionen.

• Europäische Zentralbank (EZB): Zuständig für Geldpolitik der

Währungsunion.

• Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA): Besteht

aus Vertretern europäischer IG, berät EU-Organe, nimmt Stellung zu

Gesetzesvorschlägen der EU.

• Ausschuss der Regionen (AdR): Besteht aus Akteuren lokaler und

regionaler Gebietskörperschaften, berät EU-Organe zu Themen, die

regionale Regierungen betreffen (z.B. Umwelt, Bildung, Gesundheit).

• Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD): Gestaltet die diplomatischen

Beziehungen der EU, geleitet von Hoher Vertreterin für Aussen- und

Sicherheitspolitik.

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Weitere Organe und Institutionen

Die Europäische Union, März 2018

© Direktion für europäische Angelegenheiten DEA

Schweizerische Europapolitik

www.eda.admin.ch/europa

Publikationen

www.eda.admin.ch/europa/publikationen

Personenfreizügigkeit

www.personenfreizuegigkeit.admin.ch

suisseurope – Newsletter

www.eda.admin.ch/europa/suisseurope

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Weitere Informationen


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