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Die ErP Richtlinie -  · 4 | ErP-Richtlinie Die ErP-Richtlinie und was man dazu wissen sollte!...

Date post: 14-Aug-2019
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Ventilatoren | Lüftungsgeräte | Luftauslässe | Brandschutz | Kaltwassersätze | Luftschleier und Heizungsprodukte | Tunnelventilatoren Die ErP Richtlinie Und was man dazu wissen sollte! ErP
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Ventilatoren | Lüftungsgeräte | Luftauslässe | Brandschutz | Kaltwassersätze | Luftschleier und Heizungsprodukte | Tunnelventilatoren

Die ErP Richtlinie

Und was man dazu wissen sollte!

ErP

4 | ErP-Richtlinie

Die ErP-Richtlinie und was man dazu wissen sollte!Fragen und Antworten zu Verordnung 640/2009 (IEC-Motoren) und 327/2011 (Ventilatoren)

Mit der Verabschiedung des Kyoto-Protokolls hat sich die Europäische Union dazu verpflichtet, die CO2-Emission bis 2020 um mindestens 20 Prozent zu reduzieren. Um dieses Klimaziel zu erreichen, verabschiedete die EU 2005 die EuP-Richtlinie (Energy using Products-Directive). Diese wurde 2009 in ErP-Richtlinie (Energy related Products-Directive) umbenannt. Oft wird auch einfach von der Ökodesign-Richtlinie gesprochen. Konkret geht es um die Richtlinie 2009/125/EG. Im Alltag begegnet uns diese z. B. in der Abschaffung der Glühbirne oder den Energieeffizienz-Labeln auf Kühlschränken, Waschmaschinen und Co.

Inwiefern betrifft dies auch Produkte der Lüftungs- und Klimatechnik?Mit Hilfe der ErP-Richtlinie werden Einsparpotentiale zahlreicher energierelevanter Produkte untersucht und Mindestanforderungen hinsichtlich deren Energieeffizienz festgeschrieben. Im Juni 2010 wurden schließlich verbindliche Grenzwerte für Ventilatoren festgelegt. Als Ventilator definiert die Richtlinie die Einheit aus Düse, Laufrad und Motor sowie eine ggf. vorhandene Regelungselektronik (vgl. Abb. 1). Ziel ist es, in Europa auf den Markt gebrachte Produkte mit einer allgemeinen Mindesteffizienzvorgabe für Ventilatoren zu kategorisieren. Am 01.01.2013 trat die erste Stufe der Mindesteffizienzvorgaben für Ventilatoren in Kraft.

Erhöhte Anforderungen ab dem 01.01.2015?Ab dem 01.01.2015 tritt die zweite Stufe der Verordnung 327/2011 in Kraft. Hier wurden im Vergleich zu den Grenzwerten von 2013 die Mindesteffizienzvorgaben nochmals erhöht. Somit dürfen betroffene Produkte, die den Mindesteffizienzvorgaben nicht entsprechen, ab dem 01.01.2015 nicht mehr auf den europäischen Markt gebracht werden.

Definition „Auf den Markt bringen“Durch hohe Vorlaufzeiten und Lagerbestände werden es die Hersteller von Ventilatoren nicht schaffen, alle Lagerbestände zum Stichtag aufzuarbeiten. Die rechtliche Definition besagt, dass das motorisierte Laufrad, wenn es das Herstellwerk verlässt, bereits auf den Markt gebracht ist. Das heißt für die Hersteller von Komplettventilatoren (z. B. Dach- oder Kanalventilatoren) wie Systemair, dass die Motor-Laufrad-Einheiten noch über den Stichtag hinaus in den Endprodukten eingesetzt werden dürfen. Bis diese Bestände abverkauft sind, gibt es also eine Übergangszeit.

Ab wann gibt es Richtlinien für Komplettventilatoren?Mit der Verabschiedung des Lot 6 der ErP-Richtlinie, in dem Ventilatoren, wie Dach- oder Boxventilatoren, als Kompletteinheit bewertet werden müssen, ist nicht vor Ende 2015 zu rechnen. Die jeweiligen Gremien, wie EVIA, EPEE und Eurovent, haben dementsprechende Effizienzangaben zur weiteren Kommissionsarbeit an die Europäische Kommission eingegeben.

ErP

Welche Ventilatoren sind betroffen?Ventilatoren aller Bauformen von 0,125 kW bis 500 kW elektrischer Eingangsleistung sind von der Richtlinie betroffen. Für Hersteller wie Systemair hat dies zur Folge, dass einige Baugrößen mit betroffenen Motor-Laufrad-Einheiten verändert und angepasst werden müssen. Systemair wird Ihnen auch in Zukunft in den verschiedenen Ausführungen komplette Baureihen anbieten können. Ventilatoren, die heute schon mit EC-Motoren ausgerüstet sind, entsprechen bereits den Vorgaben.

Welche Ventilatoren sind nicht betroffen?Ventilatoren, die Schutzziele verfolgen und außerhalb bestimmter Temperaturbereiche liegen, sind nicht betroffen.Dazu zählen: • Einstufige Entrauchungsventilatoren, sofern diese nicht

zur täglichen Bedarfslüftung eingesetzt werden• Explosionsgeschütze Ventilatoren• Ventilatoren zur Absaugung aggressiver Medien• Ventilatoren für Fördermitteltemperaturen ab 100°C• Ventilatoren für Umgebungstemperaturen ab 65°CViele Hersteller werden im Zuge der Richtlinieneinführung auch diese Motoren ohne Gesetzesvorgabe verbessern.

Es gibt auch noch eine Verordnung für Motoren („Motorenrichtlinie“) - worin liegt der Unterschied?Bereits 2011 trat die ErP-Durchführungsverordnung Nr. 640/2011/EG in Kraft, die den Wirkungsgrad von Elektromotoren, genauer IEC-Normmotoren, vorschreibt. Diese Verordnung bezieht sich lediglich auf den Motor.

Seit 16.06.2011 dürfen nur noch Asynchronmotoren, die mindestens der Effizienzklasse IE2 (International Efficiency) entsprechen, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in den Verkehr gebracht werden. Zum 01.01.2015 tritt auch hier die nächste Stufe in Kraft. Bei der ErP-Durchführungsverordnung (EU) Nr. 327/2011 liegt der Unterschied darin, dass der Wirkungsgrad des kompletten betriebsfertigen Systems „Ventilator“, bestehend aus Regelungselektronik (falls vorhanden), Motor und Laufrad einschließlich Düse, betrachtet wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Ventilator als Einzelgerät eingesetzt oder als Komponente in einer Anlage betrieben wird.

Für IEC-Normmotoren gilt:

• Ab 16. Juni 2011: Klasse IE2 für Motorleistungen ≥ 0,75 kW.

• Ab 1. Januar 2015: Klasse IE3 oder IE2+FU für Motor- leistungen von 7,5 bis 375 kW.

• Ab 1. Januar 2017: Klasse IE3 oder IE2+FU für Motor- leistungen von 0,75 bis 375 kW.

Wen betrifft die Richtlinie?Die Richtlinie ist verbindlich in den Staaten der EU. Von dieser Regelung sind sowohl Hersteller von Lüftungs- und Klimaprodukten als auch Anlagenbauer und Anlagenbetreiber betroffen. Die ErP-Verordnung umfasst Produkte, die im EWR produziert werden, ebenso wie Importe aus Drittländern. Produkte für den Export außerhalb der EU fallen nicht unter die Verordnung, es ist jedoch absehbar, dass sich auch weitere Länder mit der Thematik befassen werden.

ErP-Richtlinie | 6

Ökodesignrichtlinie („ErP-Richtlinie“) 2009/125/EG

IEC-Motoren

Verordnung 640/2009

VentilatorenBetrachtung Düse + Laufrad + Motor + ggf. Regelungselektronik

Verordnung 327/2011

Lüftungsgeräte

ab 01.01 2016Verordnung 1253/2014Verordnung 1254/2014

2017IEC-Motoren0,75 - 375 kWEffizienzklasse: IE3 oder IE2 + FU *

2016Mindestanforderungen an Lüftungs-geräte, Geräte für Wohnungslüftung mit Energielabel

2015IEC-Motoren7,5 - 375 kWEffizienzklasse: IE3 oder IE2 + FU *

Ventilatoren≥ 125 WMindesteffizienz 2. Stufe **

2013Ventilatoren≥ 125 WMindesteffizienz 1. Stufe **

2011IEC-Motoren≥ 0,75 kWEffizienzklasse: IE2

* FU = Frequenzumformer** Berechnung erfolgt gemäß einer definierten Formel

Alle Anforderungen der Ökodesignrichtlinie im Überblick.Für Verwirrung sorgt oft, dass zwei voneinander unabhängige Verordnungen parallel erfüllt werden müssen. Die folgende Tabelle stellt dies vereinfacht dar:

Abb. 1: Ventilator im Sinne der Verordnung 327/2011: Düse, Laufrad und Motor sowie eine ggf. vorhandene Regelungselektronik

1 | ErP-Richtlinie

Ökodesign

„Umweltgerechte Gestaltung“ - die Berücksichtigung von Umwelterfordernissen bei der Produktgestaltung mit dem Ziel, die Umweltverträglichkeit des Produkts während seines gesamten Lebenszyklus zu verbessern. (Richtlinie 2009/125/EG)

ErP

ErP steht für „Energieverbrauchsrelevantes Produkt“, dies bezeichnet “einen Gegenstand, dessen Nutzung den Verbrauch von Energie in irgendeiner Weise beeinflusst und der in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird”. (Richtlinie 2009/125/EG)

IE

IE steht für International Efficiency.

Richtlinie

Eine Richtlinie ist innerhalb der Europäischen Union ein Rechtsakt, der von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Wie sie die Richtlinien umsetzen, bleibt den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen.

Verordnung

Eine Verordnung ist innerhalb der EU ein Rechtsakt, der, anders als eine EU-Richtlinie, unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten Gültigkeit erlangt. So legt die Verordnung (EU) Nr. 327/2011 der Kommission vom 30. März 2011 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates die Mindesteffizienzanforderungen fest für Ventilatoren, die durch Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden.

Glossar

Systemair Schweiz AGWüeristrasse 41 CH-8107 Buchs / ZH

Tel. +41 (0) 43 411 11 77Fax +41 (0) 43 411 11 70

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