Date post: | 11-Mar-2018 |
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Hilfespenden,Zukunftstiften!
Die Bürgerstiftung Ottobeuren ist eine Stiftung in der „Stifter-gemeinschaft der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim“
in Kooperation mit
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in einer guten Familie sorgt eine Ge-neration nicht nur für sich selbst,sondern auch für die Kinder. In un-serer Bürgergesellschaft habenimmer wieder Mitbürger und sozialorientierte Mitmenschen durch dieErrichtung von Stiftungen dafür ge-
sorgt, dass erwirtschaftetes Kapital vor Ort bliebund aus seinen Erträgen gemeinnützige oder wohl-tätige Aufgaben in Ottobeuren erbracht und unter-stützt werden konnten. Aus Sicht unserer örtlichen Gemeinschaft ist dieStiftungstätigkeit in Ottobeuren eine Erfolgsge-schichte. An diese wollen wir anknüpfen, um auchzukünftigen Generationen Möglichkeiten zu eröff-nen, gemeinnützige Werke zu fördern, die dermenschlichen Qualität unserer örtlichen Gesell-schaft dienen, für die in kommunalen Haushaltenkaum ausreichend Mittel zur Verfügung gestelltwerden können. Im Gemeinderat waren und sind wir
Liebe Mitbürgerinnenund Mitbürger,
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überzeugt, dass heute in unserer wirtschaftlichguten Zeit aus privater Initiative Rücklagen für eineVerbesserung der Zukunft Ottobeurens geschaffenwerden können und haben mehrheitlich eigene pri-vate Mittel und das Vermächtnis von unserem Mit-bürger Xaver Briechle eingebracht, um die Bürger-stiftung Ottobeuren zu gründen. Damit diese ihreAufgabe effektiv erfüllen kann, benötigt die Bürger-stiftung die Unterstützung aller Ottobeurer, die eineZustiftung oder Spende leisten können.Bisherige Aktivitäten waren zum Beispiel die An-schaffung eines Defibrillators, die Aufstellung vonRuhebänken sowie die Bereitstellung von Mal- undZeichenutensilien für ein Kunstprojekt.
Ihr
German Fries, Bürgermeister
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Zukunft gestalten mit derBürgerstiftung Ottobeuren
Die Bürgerstiftung ist eingebunden in die Stifter-gemeinschaft der Sparkasse MM-LI-MN und die Er-träge aus ihrem Stiftungskapital fließen aus-schließlich gemeinnützigen Projekten im Gemein-degebiet von Ottobeuren zu. Unsere Stiftung ist un-abhängig von der Kommunalpolitik, ein unabhän-giger Stiftungsrat entscheidet nach Beratung mitder Stiftungsversammlung über die Verwendungder Mittel der Stiftung.
Je mehr Kapital von Bürgerinnen und Bürgern zu-gestiftet wird, das für immer in der Bürgerstiftungbleibt, desto mehr Zinsen fallen an, die dann jähr-lich für die Verbesserung des Gemeinwohls der Ot-tobeurer zur Verfügung stehen. Der Stiftungsratwird alle sechs Jahre vom Gemeinderat bestimmt,in ihm wirken der Bürgermeister und vier BürgerOttobeurens, die keine Mitglieder des Gemeinde-rats sind. Bei der Mittelvergabe wird dieses Gre-mium von der Stiftungsversammlung beraten. Mit-
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glieder der Stiftungsversammlung können alle Per-sonen werden, die 1000 Euro oder mehr in die Bür-gerstiftung zugestiftet haben. Die Mitglieder derGremien arbeiten ehrenamtlich. Bei einem konti-nuierlichen Aufbau von Stiftungskapital durch Mit-bürger wird über die Jahre unsere Ottobeurer Bür-gerstiftung eine örtliche Institution werden, die un-sere Bürgergesellschaft und soziale Infrastrukturdauerhaft stärkt und verbessert. Wenn zusätzlichauch selbstständige Stiftungen gegründet werden,die den Namen der Stifter auf Dauer tragen undderen Erträge nach Stifterwillen der Bürgerstiftungzufließen, wird dieses Ziel noch eher erreicht.
Beispiele, wie die Bürgerstiftung Ottobeuren wir-ken kann und wie Sie sich beteiligen können, findenSie in dieser kleinen Informationsschrift.
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Wie kann die Bürgerstiftungdas Gemeinwohl stärken?
Die Bürgerstiftung Ottobeuren kann mit ihren Er-trägen alle gemeinnützigen, mildtätigen und kirch-lichen Zwecke, im Sinne der steuerbegünstigtenZwecke nach Abgabenordnung im Gemeindegebietvon Ottobeuren unterstützen.
Diese sind zum Beispiel:
B Sport & Kultur
B Umwelt & Natur
B Wohlfahrt & Mildtätigkeit
B Hilfe im Notfall
B Heimatpflege & Religion
B Jugend, Familie und Senioren
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Name und IBAN des Zahlungsempfängers
Buchungskennzeichen
Betrag: Euro, Cent
Beleg für Kontoinhaber/Zahler-Quittung
Name und IBAN des Kontoinhabers
Bestätigung: Die Stiftung wurde als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinnedes § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes durch Freistellungsbescheiddes Finanzamtes Fürth vom 31.07.2014, Steuernummer 218/101/93333, aner-kannt. Die Stiftung fördert unter anderem die steuerbegünstigten Zwecke derBildung und Erziehung, der Jugend- und Altenhilfe, der Kunst und Kultur undder Mildtätigkeit. Bei der Zuwendung handelt es sich nicht um einen Mit-gliedsbeitrag. Die Bürgerstiftung Ottobeuren wird als Zustiftung im Rahmen derunselbstständigen Stiftung „Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim“ vonder DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth, treuhänderisch verwaltet.
____________________________________________________________Datum / Quittungsstempel
Stiftergemeinschaft der SparkasseMemmingen-Lindau-MindelheimDE04 7315 0000 1001 0929 70
ZuwendungBürgerstiftung Ottobeuren
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Das spricht für ein persönlichesEngagement in der Bürgerstiftung:
B Ich kann mit einer Zustiftung ein persönlichesZeichen setzen – für mich selbst, für meinen Le-benspartner, für Ottobeuren.
B Ich kann etwas von dem weiter geben, was ichselbst im Leben erhalten habe und trage zur Ver-besserung der lokalen Lebensumstände bei.
B Ich kann dauerhaft Projekte zur Förderung desGemeinwohls in Ottobeuren unterstützen.
B Ich kann anonym oder öffentlich stiften unddamit etwas ewig Wirkendes schaffen.
B Ich kann auch Spenden an die Stiftung richten,die unmittelbar für die Zweckverwirklichung derStiftung verwendet werden.
B Ich kann mit 25.000 Euro eine eigene Stiftungins Leben rufen, die für immer meinen Namen
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trägt und deren Erträge der Bürgerstiftung Ot-tobeuren zufließen.
B Ich kann meine Zuwendungen und Spendensteuerlich geltend machen.
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Zuwendungsmöglichkeitenund steuerliche Vorteile
Spenden: Spenden werden unmittelbar für dieZweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind alsSonderausgaben jährlich abzugsfähig.
Zustiftungen zu Lebzeiten: Ihre Stiftung, die steu-erlich als Zustiftung zur bereits bestehenden nichtrechtsfähigen Stiftung „Stiftergemeinschaft derSparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim“ ge-führt wird, erhöht das Stiftungsvermögen. Aus denErträgen der Vermögensanlage werden die Stif-tungszwecke dauerhaft verfolgt. Der Sonderausga-benabzug steht Ihnen auch bei einer rechtsfähigenoder nicht rechtsfähigen Stiftung zu. Zusätzlich kön-nen Sie einen Betrag in Höhe von 1 Mio. Euro (beigemeinsam veranlagen Ehegatten/Lebenspartnern2 Mio. Euro) für Zuwendungen in das dauerhaft zuerhaltende Vermögen im Rahmen des Sonderaus-gabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kannsteuerlich auf bis zu zehn Jahre verteilt werden.
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Letztwillige Verfügung: Sie können Ihre Zuwen-dung an die Stiftergemeinschaft in einer letztwilli-gen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen.Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Beraterhinzuzuziehen. Die Zuwendung an die Stiftung istvollständig von der Erbschaftsteuer befreit.
Zustiftung durch Erben: Zustiftung geerbten Ver-mögens durch die Erben ist möglich. Die Einbrin-gung der Vermögensgegenstände innerhalb von24 Monaten nach dem Todesfall kann unter be-stimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Er-lass der Erbschaftsteuer führen. Hierfür wird emp-fohlen, einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.
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Hinweis: Die Bürgerstiftung Ottobeuren wird alsUnterstiftung in Form einer Zustiftung in der un-selbstständigen Stiftung „Stiftergemeinschaft derSparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim“ vonder DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth, treu-händerisch verwaltet.
Steuerlich wird Ihre Stiftung als Zustiftung zu derbereits bestehenden steuerbegünstigten Stiftung„Stiftergemeinschaft der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim“ behandelt.
Dies ist lediglich eine unverbindliche Informati-onsschrift. Für die Errichtung einer Stiftung im Rah-men der Stiftergemeinschaft sind nur die in derBroschüre zur „Stiftergemeinschaft der SparkasseMemmingen-Lindau-Mindelheim – rechtliche,steuerliche und vertragliche Grundlagen“ gemach-ten Angaben maßgeblich.
Wenn Sie die Bürgerstiftung Ottobeuren unter-stützen und sich ausführlicher informieren möch-ten, wenden Sie sich bitte an den Markt Ottobeurenoder die Stiftungsexperten der Sparkasse Mem-mingen-Mindelheim-Lindau.
Natürlich können Sieauch das sich im Mittel-teil dieser Broschüre be-findliche Überweisungsfor-mular verwenden und eineSpende oder Zustiftung fürdie Bürgerstiftung Ottobeurenveranlassen. Bitte geben Siebei Beträgen über 200 Euro imVerwendungszweck an, ob IhrBeitrag als Spende oder Zustif-tung verwendet werden soll.
Die Bürgerstiftung Ottobeurenbraucht Ihre Unterstützung!
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Herausgeber: Markt Ottobeuren · Druckfehler vorbehalten. Stand: 04.2016.Fotografie: Markt Ottobeuren, u. a. Design: www.buehring-media.de
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Ansprechpartner:
Markt OttobeurenBürgermeister German FriesTel. 08332 921910Rathaus, Marktplatz 687724 [email protected]
Sparkasse Memmingen-Lindau-MindelheimStiftungsberatung· Martin Weber Tel. 08332 92040· Karl-Heinz Haider Tel. 08331 [email protected]
Bankverbindung der StiftergemeinschaftSparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim:IBAN: DE04 7315 0000 1001 0929 70BIC: BYLADEM1MLM Verwendungszweck: Bürgerstiftung Ottobeuren