+ All Categories
Home > Documents > Die Angst vor der Katastrophe

Die Angst vor der Katastrophe

Date post: 25-Jan-2017
Category:
Upload: bernd
View: 212 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
5
Die Angst vor der Katastrophe Von der Aufwertung der Kustodial-Dimension sozialpädagogischer Hilfe In der internationalen Kriminologie und Kriminalsoziologie wurde zuletzt breit über das Thema „Punitivität“ diskutiert. Als Zwischen- ergebnis kann festgehalten werden, dass umfassend „harte“ Strafwünsche und eine ausufernde Bestrafung von Kriminalität nicht festzu- stellen sind. Vergeltung und wegschließende Sicherung drohen in zunehmendem Maße nicht allen Menschen, und auch nicht allen, die sozial auffällig werden. Sie drohen vielmehr den Randgruppen, die bereits zuvor von besonderer sozialer Ausgrenzung und Stigmatisie- rung betroffen waren. Wie detaillierte Rekonstruktionen der strafjustiziellen Praxen und Verfahrensweisen nachzeichnen, stehen gegen- wärtig insbesondere (Rückfall-) Täter im Bereich von Gewalt- und Sexualdelikten im Zentrum der Aufmerksamkeit, während ansons- ten weiterhin in hohem Maße von Diversion und entformalisierten Verfahren Gebrauch gemacht wird (vgl. Dünkel 2011; Heinz 2012). Was bedeutet dieser Befund für die Soziale Ar- beit? Selbst in der Kriminologie sind die Indika- toren für eine zunehmende Strafhärte oft nicht eindeutig, und in der Sozialen Arbeit ist die La- ge noch schwieriger zu beurteilen. Auf einen ers- ten Eindruck ließe sich z.B. aus Maßnahmen ei- ner sich selbstbewusst als „konfrontativ“ gege- benen (Pseudo-) „Pädagogik“ (vgl. Weidner/ Kilb 2011) folgern, dass Verständnis und Sub- jektorientierung im Kontext der Bearbeitung von Delinquenz in der Sozialen Arbeit deutlich an Relevanz eingebüßt haben. Oder aus der zu- nehmenden Zahl an Anträgen auf Sorgerechts- entziehungen (vgl. Pothmann/Wilk 2011) wäre zu schließen, dass mit wachsender Bereitschaft „hart“ in familiä- re Lebenszusammenhänge eingeschritten wird. Punitivität in der Sozialen Arbeit Aber die Ausgangslage würde damit sehr verkürzt dargestellt. So ist am Beispiel der „Konfrontativen Pädagogik“ in Rechnung zu stellen, dass sich in der Sozialen Arbeit eine Linie der Kritik ent- wickelte, die gegenüber diesen polizeilich-kriminalpolitisch ge- prägten Positionen genuin sozialpädagogische Haltungen einfor- dert (z.B. Grummt u.a. 2010). Im Falle der Sorgerechtsentziehun- gen wird ein anderes Problem kenntlich, nämlich dass Punitivität in Ermangelung eindeutiger Indikatoren zumindest teilweise je nach Perspektive zugeschrieben wird. So kann, was aus einem Blickwinkel als „harte“ Maßnahme erscheint, aus einem anderen als notwendige Hilfeleistung erscheinen. Würde bspw. gewaltaffi- ne Erziehung in der Familie von der Jugendhilfe toleriert, ohne sie als Gefährdung kindlicher Entwicklung ernst zu nehmen, so wür- de Unterstützung für ein Kind unterbleiben und die entsprechen- de Akzeptanz von Gewalt in der Familie könnte durchaus als pu- nitive Einstellung gegenüber einem Kind bewertet werden. Um- gekehrt könnte ein Antrag auf Sorgerechtsentziehung nicht nur als „harte“ Maßnahme gegenüber der Familie, sondern als sozialpäd- agogisch verantwortungsvolle Hilfeleistung für ein Kind wahrge- nommen werden. Institutionelle Hilfe kann folglich mit „harten“ Interventionen durchaus koppelbar sein, solange ernst zu nehmen- de sozialpädagogische Gründe und pädagogische Bedarfslagen dies zu rechtfertigen vermögen. Und selbst wenn eine expandierte In- terventions-„Härte“ wahrgenommen wird, wäre zu klären, ob sie tatsächlich der Sozialen Arbeit zur Last gelegt werden kann, inso- fern sie möglicherweise „weich“ genug wäre, entsprechenden öf- fentlichen und politischen Wünschen zu entsprechen. Besonders schwierig ist die Lage, wenn Punitivität als umfas- sende Tendenz „der“ Sozialen Arbeit gekennzeichnet werden soll. Dies zeigt beispielhaft ein Überblick zu Punitivität in verschie- denen sozialen Arbeitsfeldern (vgl. Dollinger/Schmidt-Semisch 2011): In den Beiträgen des Bandes beschreiben AutorInnen mit Blick auf einen spezifischen Handlungszusammenhang (z.B. Mi- gration, Schule, Jugendkriminalität, Gesundheit usw.) mögliche punitive Tendenzen. Das Ergebnis muss ambivalent ausfallen, da sich die Handlungslogiken und -voraussetzungen der Arbeitsfel- der erheblich unterscheiden. Wer etwa von Punitivität im Kontext von Gesundheit sprechen will, muss andere Maßstäbe anlegen als im Falle von Kriminalität oder beim Thema Bildung. Von besonderer Bedeutung für die Soziale Arbeit ist zudem, dass Punitivität auch subtilere Formen annehmen kann als z.B. stati- onäre Unterbringung gegen den Willen der Betroffenen. Gerade Abstract / Das Wichtigste in Kürze Im Bereich des Kindesschutzes und im Umgang mit Jugendgewalt zeigen sich ambivalente Veränderungen Sozialer Arbeit: Sie wird als eine Instanz aufgewertet, die neuere Sicherheitspolitiken umzusetzen hat. Damit gewinnen u.a. ein Denken in Risiko- Kategorien und protektive Handlungsorientierungen an Relevanz. Der Beitrag diskutiert diese Entwicklung als „Kustodialisierung“. Keywords / Stichworte Kustodialisierung, Sicherheit, Kindesschutz, Jugendgewalt Bernd Dollinger *1973 Prof. Dr. Forschungs- schwerpunkte: The- orie und Geschich- te der Sozialpädagogik, Sucht- und Devianzfor- schung, Professionali- sierung sowie Sozialpä- dagogik und -politik. dollinger@fb2. uni-siegen.de 29 Sozial Extra 9|10 2013: 29-33 DOI 10.1007/s12054-013-1050-x Praxis aktuell Kontrolle und Strafe
Transcript
Page 1: Die Angst vor der Katastrophe

Die Angst vor der KatastropheVon der Aufwertung der Kustodial-Dimension sozialpädagogischer Hilfe

In der internationalen Kriminologie und Kriminalsoziologie wurde zuletzt breit über das Thema „Punitivität“ diskutiert. Als Zwischen-ergebnis kann festgehalten werden, dass umfassend „harte“ Strafwünsche und eine ausufernde Bestrafung von Kriminalität nicht festzu-stellen sind. Vergeltung und wegschließende Sicherung drohen in zunehmendem Maße nicht allen Menschen, und auch nicht allen, die sozial au�ällig werden. Sie drohen vielmehr den Randgruppen, die bereits zuvor von besonderer sozialer Ausgrenzung und Stigmatisie-rung betro�en waren. Wie detaillierte Rekonstruktionen der strafjustiziellen Praxen und Verfahrensweisen nachzeichnen, stehen gegen-wärtig insbesondere (Rückfall-) Täter im Bereich von Gewalt- und Sexualdelikten im Zentrum der Aufmerksamkeit, während ansons-ten weiterhin in hohem Maße von Diversion und entformalisierten Verfahren Gebrauch gemacht wird (vgl. Dünkel 2011; Heinz 2012).

Was bedeutet dieser Befund für die Soziale Ar-beit? Selbst in der Kriminologie sind die Indika-toren für eine zunehmende Strafhärte oft nicht eindeutig, und in der Sozialen Arbeit ist die La-ge noch schwieriger zu beurteilen. Auf einen ers-ten Eindruck ließe sich z.B. aus Maßnahmen ei-ner sich selbstbewusst als „konfrontativ“ gege-benen (Pseudo-) „Pädagogik“ (vgl. Weidner/Kilb 2011) folgern, dass Verständnis und Sub-jektorientierung im Kontext der Bearbeitung von Delinquenz in der Sozialen Arbeit deutlich an Relevanz eingebüßt haben. Oder aus der zu-nehmenden Zahl an Anträgen auf Sorgerechts-entziehungen (vgl. Pothmann/Wilk 2011) wäre

zu schließen, dass mit wachsender Bereitschaft „hart“ in familiä-re Lebenszusammenhänge eingeschritten wird.

Punitivität in der Sozialen ArbeitAber die Ausgangslage würde damit sehr verkürzt dargestellt.

So ist am Beispiel der „Konfrontativen Pädagogik“ in Rechnung zu stellen, dass sich in der Sozialen Arbeit eine Linie der Kritik ent-wickelte, die gegenüber diesen polizeilich-kriminalpolitisch ge-prägten Positionen genuin sozialpädagogische Haltungen einfor-dert (z.B. Grummt u.a. 2010). Im Falle der Sorgerechtsentziehun-gen wird ein anderes Problem kenntlich, nämlich dass Punitivität in Ermangelung eindeutiger Indikatoren zumindest teilweise je nach Perspektive zugeschrieben wird. So kann, was aus einem Blickwinkel als „harte“ Maßnahme erscheint, aus einem anderen als notwendige Hilfeleistung erscheinen. Würde bspw. gewalta�-ne Erziehung in der Familie von der Jugendhilfe toleriert, ohne sie

als Gefährdung kindlicher Entwicklung ernst zu nehmen, so wür-de Unterstützung für ein Kind unterbleiben und die entsprechen-de Akzeptanz von Gewalt in der Familie könnte durchaus als pu-nitive Einstellung gegenüber einem Kind bewertet werden. Um-gekehrt könnte ein Antrag auf Sorgerechtsentziehung nicht nur als „harte“ Maßnahme gegenüber der Familie, sondern als sozialpäd-agogisch verantwortungsvolle Hilfeleistung für ein Kind wahrge-nommen werden. Institutionelle Hilfe kann folglich mit „harten“ Interventionen durchaus koppelbar sein, solange ernst zu nehmen-de sozialpädagogische Gründe und pädagogische Bedarfslagen dies zu rechtfertigen vermögen. Und selbst wenn eine expandierte In-terventions-„Härte“ wahrgenommen wird, wäre zu klären, ob sie tatsächlich der Sozialen Arbeit zur Last gelegt werden kann, inso-fern sie möglicherweise „weich“ genug wäre, entsprechenden öf-fentlichen und politischen Wünschen zu entsprechen. Besonders schwierig ist die Lage, wenn Punitivität als umfas-

sende Tendenz „der“ Sozialen Arbeit gekennzeichnet werden soll. Dies zeigt beispielhaft ein Überblick zu Punitivität in verschie-denen sozialen Arbeitsfeldern (vgl. Dollinger/Schmidt-Semisch 2011): In den Beiträgen des Bandes beschreiben AutorInnen mit Blick auf einen spezi�schen Handlungszusammenhang (z.B. Mi-gration, Schule, Jugendkriminalität, Gesundheit usw.) mögliche punitive Tendenzen. Das Ergebnis muss ambivalent ausfallen, da sich die Handlungslogiken und -voraussetzungen der Arbeitsfel-der erheblich unterscheiden. Wer etwa von Punitivität im Kontext von Gesundheit sprechen will, muss andere Maßstäbe anlegen als im Falle von Kriminalität oder beim Thema Bildung. Von besonderer Bedeutung für die Soziale Arbeit ist zudem, dass

Punitivität auch subtilere Formen annehmen kann als z.B. stati-onäre Unterbringung gegen den Willen der Betro�enen. Gerade

Abstract / Das Wichtigste in Kürze Im Bereich des Kindesschutzes und im Umgang mit Jugendgewalt zeigen sich ambivalente Veränderungen Sozialer Arbeit: Sie wird als eine Instanz aufgewertet, die neuere Sicherheitspolitiken umzusetzen hat. Damit gewinnen u.a. ein Denken in Risiko-Kategorien und protektive Handlungsorientierungen an Relevanz. Der Beitrag diskutiert diese Entwicklung als „Kustodialisierung“.

Keywords / Stichworte Kustodialisierung, Sicherheit, Kindesschutz, Jugendgewalt

Bernd Dollinger *1973

Prof. Dr. Forschungs-schwerpunkte: The-orie und Geschich-te der Sozialpädagogik, Sucht- und Devianzfor-schung, Professionali-sierung sowie Sozialpä-dagogik und -politik.

[email protected]

29

Sozial Extra 9|10 2013: 29-33 DOI 10.1007/s12054-013-1050-x

Praxis aktuell Kontrolle und Strafe

Page 2: Die Angst vor der Katastrophe

unscheinbare Formen von Ausgrenzung und Benachteiligung kön-nen als „punitiv“ beschrieben werden, wenn sie die Teilhabechan-cen von Menschen beschränken. Zu denken ist z.B. an das „Ma-nagement“ von so genannten „Risikogruppen“, die zwar an be-stimmten Orten toleriert, an anderen – vornehmlich ökonomisch zentralen – Plätzen jedoch keine Aufenthaltsberechtigung mehr erhalten. Soziale Arbeit kann derartige Prozesse stützen, alleine indem sie die Begri�ichkeit von „Risikogruppen“ reproduziert. Dies gilt umso mehr, wenn sie – in helfender Absicht – territorial begrenzte Räume für besondere Personengruppen etabliert, da-mit aber im Rahmen eines Interventionssystems operiert, das auf Ausgrenzung und „soziale Unsichtbarkeit“ abstellt. Zu denken ist zudem an Formen einer Punitivität, die sich in

interaktiven Prozessen abspielt, wenn gegenüber AdressatInnen Missachtung artikuliert und sie an ihnen vorgegebene Verhaltens-vorschriften angepasst werden sollen. Entscheidend ist jeweils, in welchen Kontexten derartige Maßnahmen auftreten, mit welchen Folgen für AdressatInnen sie sich verbinden und welche alterna-tiven Handlungsoptionen den professionellen Akteuren zur Ver-fügung stehen. Punitivität ist folglich ein relationales und norma-tives Konzept, das unterstellt, es könnte anders, besser bzw. – in welcher Form auch immer – menschlicher gehandelt werden, als dies in der Realität der Fall ist. Um Punitivität zu diagnostizieren, sind folglich spezi�sche Handlungslogiken und -voraussetzungen in konkreten Arbeitszusammenhängen in den Blick zu nehmen (vgl. Dollinger 2011).Dies ist nicht so zu verstehen, also würde Punitivität mehr oder

weniger beliebig zugeschrieben. An die Stelle pauschaler Unter-stellungen einer „punitiven Wende“ sollten jedoch genauere Ana-lysen treten, die angeben, für welchen Zusammenhang und vor welchem Hintergrund entsprechende Diagnosen getro�en wer-den. Angesichts der in Rechnung zu stellenden Komplexität kön-nen Annahmen, „die“ Soziale Arbeit sei punitiver als noch vor einigen Jahren oder Jahrzehnten, kaum überzeugen. Problema-tisch erscheint allerdings auch die gegenteilige Annahme, der zu-folge sich letztlich nichts geändert habe. Es lassen sich mit guten Gründen Tendenzen und Verschiebungen anführen, die puniti-ven Transformationen entsprechen. Sie werden jeweils organi-satorisch, lokal und je nach Arbeitsfeld unterschiedlich sichtbar und es bedarf empirischer Analysen der Konturen, mit denen sie in Erscheinung treten; aber sie sind deshalb nicht bedeutungs-los. Es wird deshalb im Folgenden ein Vorschlag für einen Ana-lyserahmen unterbreitet, der zu pointieren sucht, welche Verän-derungen sich in einigen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit mit Blick auf eine möglicherweise gewachsene Punitivität erge-ben haben. Bildlich gesprochen wird davon ausgegangen, dass So-ziale Arbeit – explizit „konfrontative“ Tendenzen ausgenommen – nicht selbst „härter“ geworden ist, dass sie jedoch den Abstand zwischen den AdressatInnen und „harten“ Maßnahmen verkürz-te, da ihre Bewachungsfunktion aufgewertet wurde. Um dies auf-zuschließen, ist zunächst auf den Kontext gegenwärtiger Sicher-heitspolitiken einzugehen.

Soziale Arbeit im Kontext neuerer SicherheitspolitikenTerrorismus, Kindstötung und drastische Jugendgewalt haben

kaum etwas gemeinsam. Und dennoch zeigt sich an ihrem Bei-spiel eine Gemeinsamkeit der aktuellen Politik des Umgangs mit sozialen Problemen. Hans-Jörg Albrecht (2011, 115) beschreibt sie als Abkehr von der Gewährleistung sozialer Sicherheit bei gleichzeitiger Aufwertung der Maxime ö�entlicher Sicherheit. Um sie zu etablieren, werde die Intention handlungsleitend, „Si-cherheitsrisiken bereits im Vorfeld konkreter Gefahren und ei-nes konkreten Tatverdachts“ abzuwenden. Dies ist auch insofern plausibel, als solche Ereignisse für Medien besonders relevant sind: Sie treten als „Katastrophen“ mit unmittelbar sichtbarem, physischem Schaden auf und sie lassen sich mit scheinbar un-zweifelhaften Rollenzuschreibungen von Tätern und Opfern in-szenieren. Entsprechend bedeutsam sind sie für politische Ak-teure, da sich an diesen Ereignissen demonstrieren lässt, wie Si-cherheit gewährleistet werden soll. Katastrophen lassen es, so Bröckling (2012, 100), notwendig erscheinen, „vom Schlimms-ten auszugehen“ und (nahezu) alles zu tun, um gewappnet zu sein, und dies möglichst frühzeitig, noch bevor ernsthafte Pro-bleme sichtbar werden. Die Soziale Arbeit hat eher selten mit terroristischen Anschlä-

gen und dergleichen zu tun; aber sie ist mit ranghohen Risiken konfrontiert, die sich ergeben, wenn sie z.B. im Falle von Kin-desschutz oder im Umgang mit gewalttätigen Personen schein-bar nicht konsequent genug handelt und Kinder bzw. die Bevöl-kerung nicht ausreichend schützt. Für die Kinder und die Gewal-topfer – wie auch für Professionelle, die fälschlich Gefahrlosigkeit unterstellen – kann ein Irrtum zur „Katastrophe“ werden. Und in dieser Hinsicht hinterlassen neuere Imperative und Politiken der Sicherheit auch in der Sozialen Arbeit deutliche Spuren. Vor wenigen Jahren wurde in der Sozialen Arbeit noch über Neben-folgen einer ausufernden Programmatik und Praxis der Präven-tion diskutiert (z.B. Freund/Lindner 2001; Kappeler 2000). Die Entwicklung ist in der Zwischenzeit deutlich weitergegangen, da Maßnahmen der Prävention in ein ausgefeiltes System der vorbeu-genden Gewährleistung von Sicherheit und des Schutzes vor „Ka-tastrophen“ integriert wurden. Zur Klärung ist festzuhalten, dass „Sicherheit“ für die Sozia-

le Arbeit weder ein neues noch ein wesensfremdes Konzept ist. Versprechungen, gesellschaftliche Sicherheit gegen den „Pöbel“, „Proletarier“, „schulentlassene“ oder „gewalttätige“ Jugendliche oder andere „Problemgruppen“ zu gewährleisten, sind ein kon-stitutives Merkmal Sozialer Arbeit (vgl. Mecheril/Melter 2010; Peukert 1986). Wäre sie nicht (auch) mit dem Anspruch auf-getreten, soziale Normierungen durchzusetzen, um das diesen Personen zugeschriebene Sicherheitsrisiko zu minimieren, so würde sie nicht in der heutigen Form existieren. Auch sozialpä-dagogische Ansprüche an „Bildung“ waren und sind mit der Ne-benfolge behaftet, dass sie zwar Kritikfähigkeit sowie Freiheits- und Teilhabechancen fördern können; dennoch beinhalten sie ein Moment der Normierung und des Zugri�s auf die nur ver-

30

Sozial Extra 9|10 2013

Praxis aktuell Kontrolle und Strafe

Page 3: Die Angst vor der Katastrophe

meintlich autonome Selbst-Konstitution des Subjekts (vgl. Pon-gratz/Bünger 2008). Soziale Arbeit ist folglich per se in Impera-tive der Sicherheitspolitik eingelassen. Was sich jüngst änderte, ist nicht die Involvierung Sozialer Arbeit in Politiken der Kon-stitution von „Sicherheit“, sondern die Art und Weise, wie sie realisiert werden soll. Gegenwärtige Sicherheitspolitiken können hier nicht im Einzel-

nen rekonstruiert werden (vgl. zur deutschen Debatte z.B. Daa-se u.a. 2012; Heinrich/Lange 2009; Zoche u.a. 2011). Wichtiger ist es an dieser Stelle, nach Implikationen für die Soziale Arbeit zu fragen. An zwei Beispielen werden die für sie relevanten Ver-änderungen besonders deutlich: der Aufwertung vorbeugender, notfalls auch mit Zwang durchzusetzender Sicherheitsmaßnah-men sowie der mit ihnen verbundenen Aufwertung von Check-listen und Handlungsanweisungen auf der legitimatorischen Basis von Risikofaktoren-Sammlungen. Da „Katastrophen“, d.h. Vor-fälle mit potentiell gravierenden Konsequenzen, im Zentrum der Transformationen stehen, soll möglichst früh eingegri�en wer-den. Wer sich etwa den Vorwurf gefallen lassen muss, er habe durch Zögern den Tod eines Kindes verschuldet, kann nicht mit Verständnis rechnen. Es muss frühzeitig, kompetent und unnach-giebig eingeschritten werden, ob dies – im Fall von Kinderschutz – den Eltern gefällt oder nicht. Professionelle Akteure mögen dadurch längerfristig das Vertrauensverhältnis zu Familien zer-stören und eventuell Abschottungstendenzen produzieren, da ih-nen bei entsprechendem Vorgehen, zumindest von den Betro�e-nen selbst, kaum noch freiwillig Informationen übermittelt wer-den. Aber kurzfristig sind negative Prognosen für Professionelle risikoloser (vgl. Walter 2010, 248). Ein Kind, das aus der Familie genommen wird, kann in der Familie nicht misshandelt werden; ein Jugendlicher, der im Gefängnis sitzt, kann in der Ö�entlich-keit keine Gewalttat begehen. Frühe und ggfs. „harte“ Eingri�e können kurzfristig das Risiko von Fehlentscheidungen relativie-ren, während sich ihre Nebenfolgen nicht ebenso eindeutig und direkt zeigen. Da frühzeitig eingegri�en werden soll, sind die Professionellen

aber mit einem besonderen Problem konfrontiert: Würde sich eine Katastrophe eindeutig abzeichnen und ankündigen, könnte zielgenau interveniert werden. Dies ist aber nicht der Fall. Katas-trophen erfordern (scheinbar) permanente Wachsamkeit und eine Aufmerksamkeit auch für kleinste Störung dessen, was „normaler-weise“ zu erwarten wäre. Dies erklärt die Wiederkehr von Model-len der Risikofaktoren: Sie simulieren eine statistisch „objektive“ Orientierung und Möglichkeit der Prognose. Faktisch leisten sie dies nicht (am Beispiel Kriminalität vgl. Walter/Neubacher 2011, 268�); Checklisten und manunalisierte Handreichungen machen die Welt nicht sicherer. Aber sie vermitteln den Anschein, es sei alles getan worden, was nach aktuellem Kenntnisstand möglich gewesen war. Sie unterschlagen die Komplexität, Unsicherheit und Kontingenz sozialer Interventionen, da (beinahe) jeder in der Lage ist, Checklisten anzukreuzen und vorgegebene Handlungs-schritte abzuarbeiten.

31

Erstes Lehrbuch zum Thema

Bernd Dollinger, Michael Schabdach

Jugendkriminalität

Das ‚Lehrbuch Jugendkriminalität‘ vermittelt einen Überblick zentraler Aspekte des aktuellen theore-tischen und empirischen Wissens zu Jugendkrimina-lität. Den Ausgangspunkt bildet eine sozialwissen-schaftliche Perspektive, indem Jugendkriminalität als diskursive Konstruktion in den Blick genommen wird. An ihr sind verschiedenste Akteure beteiligt (Öffent-lichkeit, Polizei, Sozialpädagogen, Politik usw.). Sie folgen oftmals eigenen Einstellungen und Haltungen, die es umso drängender erscheinen lassen, auf vor-liegende empirische Befunde zu achten und strittige Punkte zu markieren. Dies erfolgt in dem Lehrbuch, indem besonderes Augenmerk auf den Grundgedan-ken der „Erziehung“ im Kontext des Jugendstraf-rechts gelegt wird. Ferner werden Theorien, Verlaufs- formen und die institutionelle bzw. professionelle Bearbeitung von Jugendkriminalität rekonstruiert.

2013, VIII, 276 S. 5 Abb. Br. € (D) 19,99 | € (A) 20,55 | *sFr 25,00 ISBN ISBN 978-3-531-17696-3

springer-vs.de

Einfach bestellen:

[email protected] +49 (0)6221 / 3 45 – 4301

Page 4: Die Angst vor der Katastrophe

Merkmale einer „kustodialisierten“ Sozialen Arbeit Sieht man von den Folgen bezüglich einer De-Professionalisierung

ab und fokussiert stattdessen Veränderungen der sozialen Funktion Sozialer Arbeit, so zeigt sich eine Aufwertung der von ihr gezeig-ten Kustodialisierung, d.h. der Bewachung von „Problemgruppen“ und der Alarmierung im Falle des Auftretens von Anzeichen ei-ner Katastrophe. In freier Anbindung an eine Konzeptualisierung durch Elsbergen (2004; s.a. Olk 1986), lässt sich Kustodialisierung für die Soziale Arbeit folgendermaßen pointieren: •Kustodialisierung ist kein blinder Alarmismus und keine un-

organisierte Vigilanz. Sie ist vielmehr institutionell und orga-nisatorisch rückgebunden. Es werden Routinen, Checklisten und Handlungsanweisungen entwickelt, wie eine Katastro-phe frühzeitig erkannt und verhindert werden kann. Zur Be-ruhigung des professionellen Gewissens werden Professionel-le meist nicht als Einzelne auftreten, sondern ihr Handeln mit Vorgesetzten, Kollegen und scheinbar objektiven Vorgaben ab-gleichen. Individuelle Fallverantwortung wird damit suspen-diert oder transferiert.

•Gleichzeitig ist Kustodialisierung dennoch personalisiert. Vi-deokameras können zwar überwachen. Aber sie können nicht selbst einschreiten. Deutlich höher einzuschätzen ist folglich, was „ein Wächter“ (Elsbergen 2004, 17) zu leisten vermag. Er kann, als SozialpädagogIn, in Familien gehen, Vertrauen her-stellen, drohen, überreden, beraten, Experten hinzuziehen, Gerichte anrufen usw.

•Ein Wächter achtet auf die Einhaltung von Grenzen legiti-men, meist auch legalen Verhaltens. Er muss nicht selbst „hart“ durchgreifen, sondern zeigt alleine durch seine Präsenz, dass auf die Einhaltung „vernünftiger“ Standards zu achten ist. Wo die Dunkelheit des Privaten herrscht, soll „Klarheit“ (ebd.) ge-scha�en werden.

•Im Vergleich zu Bestrebungen einer grundlegenden Verände-rung der Persönlichkeit oder der „Bildung“ eines Subjekts ist Kustodialisierung ober�ächlicher ausgerichtet. Sie ist eher am „Management“ gefährlich erscheinender Situationen und Le-bensweisen interessiert als an Einwirkungen auf den Subjekt-status des Einzelnen. Trainings und subtile Überwachungen liegen ihr näher.

•Wenn es dennoch prekär wird, Trainings nicht ausreichen und die symbolische Bewachung von Grenzen nicht genügt, kann der Wächter machtvolle Institutionen anrufen: „Hinter“ ihm stehen das Gericht, das Gefängnis oder die Psychiatrie, die ein-schreiten, wenn seine Macht ausgereizt ist und ein widerspens-tiger Adressat nicht zur Einsicht fähig oder gewillt ist. Trotz einer Orientierung an Risikofaktoren und Manualen bestehen zwar Spielräume der Toleranz und des Ermessens. So sind oft-mals doch Professionelle nötig, um kompetent handeln zu kön-nen. Sie bleiben hierbei allerdings in übergeordnete Politiken der Sicherheit eingebunden, die es für die Professionellen rat-sam erscheinen lassen, Entscheidungsspielräume nicht zu weit zu dehnen und keine unnötigen Risiken einzugehen.

FazitAus politischer Sicht weisen (sozial-) pädagogische Interventi-

onen das Problem auf, dass sie nur schwer zu kontrollieren sind (vgl. Kaufmann 2005, 103). Als Garanten von Sicherheit sind sie für politische Akteure vertretbar, so lange drastische Ereignisse als nicht zu verhindernde Einzel-Ereignisse gewertet werden und Professionellen das Vertrauen ausgesprochen wird, trotz gelegent-lichen Scheiterns am besten geeignet zu sein, mit komplexen indi-viduellen Problemfällen umzugehen. Wird dieses Vertrauen zuge-sprochen, so erhalten Professionelle einen weitgehenden Ermes-sensspielraum, um gemäß ihrer Falleinschätzung tätig zu werden. Es wird gewissermaßen eine Win-Win-Win-Situation unterstellt: Politik und Ö�entlichkeit erwarten ein Mehr an Sicherheit bzw. sie können bei „Problemgruppen“ von Mustern der Lebensfüh-rung ausgehen, die in Folge sozialpädagogischer Unterstützung einem Mindestmaß an „Normalität“ entsprechen; die Soziale Ar-beit erhält im Gegenzug sozialpolitische Garantien und Transfer-leistungen, auf deren Basis sie ihren professionellen Status festigen bzw. weiter ausbauen kann; ihre AdressatInnen werden mit Res-sourcen bedacht, die sie zur – wenn auch z.T. paternalistisch ge-dachten – Re-Integration nutzen können. Die Basis hierfür ist die Bereitschaft (sozial-) politischer Akteure zu akzeptieren, dass so-zialpädagogische Fallarbeit nicht-standardisiert erfolgt und Kom-plexitäten von Einzelfällen „gerade nicht Gegenstand sozialpoli-tischer Regulierungen werden können“ (Kaufmann 2012, 1301). Im Kontext der skizzierten neueren Sicherheitspolitiken haben

sich die Spielregeln und mit ihnen die Inkaufnahme von Schadens-fällen geändert. Drohen (massenmedial und politisch verwertba-re) Katastrophen, so reicht Vertrauen in Eigensinnigkeiten sozial-pädagogischer Fallarbeit nicht mehr aus. Die auch von Seiten der Sozialen Arbeit vertretene Erwartung, z.B. gegen gewalttätige Jugendliche oder gegen problematische Erziehungsverhältnisse in Familien vorgehen zu können, soll mit standardisierten Verfahren belegt und gleichsam objektiviert werden. Es soll allgemein nach-vollziehbar gemacht werden, warum eine Entscheidung mit po-tentiell drastischen Folgen für Einzelne und die Ö�entlichkeit so getro�en wurde, wie sie getro�en wurde. Diese Legitimierungs-funktion erfüllen Klassi�kationen anhand von Risikopro�len und schematisierte Handlungsvorgaben. Sie führen dazu, dass Sozia-le Arbeit – auch als „Mittäterin“, nicht (nur) als Opfer politischer Steuerungsfantasien – ihre AdressatInnen und sich selbst kustodi-alisiert. Um das Unwahrscheinliche noch unwahrscheinlicher zu machen und um sich als Professioneller selbst zu schützen, wenn es doch eintritt, sollen alle erdenklichen Anzeichen eines Prob-lems sichtbar gemacht und gemäß statistisch ausgewiesener Wahr-scheinlichkeitsberechnungen adressiert werden. Es wird zur vor-rangigen Handlungsmaxime, im Vollzug der Fallkonstitution und -bearbeitung keine Fehler zu machen und keine unnötigen Sicher-heitsrisiken einzugehen (z.B. Robinson/McNeill 2004). So zeich-net sich ab, dass die Überwachung von AdressatInnen eine beson-dere, neue Qualität gewinnt. Sie kann punitive Tendenzen aufwei-sen, sie kann allerdings auch subtil und wohlmeinend auftreten.

32

Sozial Extra 9|10 2013

Praxis aktuell Kontrolle und Strafe

Page 5: Die Angst vor der Katastrophe

In der Realität der Fallarbeit sind die Maximen neuer Sicher-heitspolitiken vielfach durchbrochen und sie werden jeweils un-terschiedlich ausgelegt (z.B. Ranasinghe 2013; Robinson 2003; White u.a. 2009). Zudem sind die Trends einer „katastrophischen“ Sozialen Arbeit tatsächlich nur Trends in spezi�schen Handlungs-zusammenhängen. Es gibt weiterhin Optionen einer wohlfahrts-staatlichen Praxis, und paradoxerweise führen empirisch-statisti-sche Befunde zu ihnen zurück, indem sie nachweisen, dass Fallver-läufe nicht mit zufriedenstellender Vorhersagekraft prognostiziert werden können. Die Komplexität von Fällen und die Vielfalt indi-vidueller Lebenswege lassen sich nicht standardisieren, so dass die dreifache Win-Situation nach wie vor relevant bleibt. Sie kann al-lerdings erst wieder zur ö�entlich anerkannten Maxime sozialer Interventionen werden, wenn politische Akteure sie anerkennen und stützen; die gegenwärtige Entwicklung scheint dies kaum zu fördern. s

Literatur

ALBRECHT, H.-J. (2011). Neue Bedrohungen? Wandel von Sicherheit und Sicherheitserwartungen. IN: P. Zoche, S. Kaufmann und R. Haverkamp (Hrsg.), Zivile Sicherheit. Gesellschaftliche Dimensionen gegenwärtiger Sicherheitspolitiken (S. 111-127). Bielefeld.

BRÖCKLING, U. (2012). Dispositive der Vorbeugung. IN: C. Daase, P. O�ermann und V. Rauer (Hrsg.), Sicherheitskultur. Soziale und politische Praktiken der Gefahrenabwehr (S. 93-108). Frankfurt a.M.

DAASE, C., OFFERMANN, P. UND RAUER, V. (HRSG.) (2012). Sicherheitskultur. Soziale und politische Praktiken der Gefahrenabwehr. Frankfurt a.M.

DOLLINGER, B. (2011). „Punitivität“ in der Diskussion. Konzeptionelle, theoretische und empirische Referenzen. IN: B. Dollinger und H. Schmidt-Semisch (Hrsg.), Gerechte Ausgrenzung? Wohlfahrtsproduktion und die neue Lust am Strafen (S. 25-73). Wiesbaden.

DOLLINGER, B. UND SCHMIDT-SEMISCH, H. (HRSG.) (2011). Gerechte Ausgrenzung? Wohlfahrtsproduktion und die neue Lust am Strafen. Wiesbaden.

DÜNKEL, F. (2011). Werden Strafen immer härter? IN: B. Bannenberg und J.-M. Jehle (Hrsg.), Gewaltdelinquenz, Lange Freiheitsentziehung, Delinquenzverläufe (S. 209-243). Mönchengladbach.

ELSBERGEN, G.V. (2004). Das Konzept der Kustodialisierung - Innere Sicherheit zwischen staatlicher Kontrolle und Privatisierung. IN: G.v. Elsbergen (Hrsg.), Wachen, kontrollieren, patrouillieren. Kustodialisierung der Inneren Sicherheit (S. 13-29). Wiesbaden.

FREUND, T. UND LINDNER, W. (HRSG.) (2001). Prävention. Opladen.

GRUMMT, R., SCHRUTH, P. UND SIMON, T. (2010). Neue Fesseln der Jugendhilfe: Repressive Pädagogik. Baltmannsweiler.

HEINRICH, S. UND LANGE, H.-J. (2009). Erweiterung des Sicherheitsbegri�s. IN: H.-J. Lange, H.P. Ohly und J. Reichertz (Hrsg.), Auf der Suche nach neuer Sicherheit (S. 253-268), 2. Au�. Wiesbaden.

HEINZ, W. (2012): Aktuelle Entwicklungen in der Sanktionierungspraxis der Jugendkriminalrechtsp�ege. IN: DVJJ (Hrsg.), Achtung ( für) Jugend! Praxis und Perspektiven des Jugendkriminalrechts (S. 513-562). Mönchengladbach.

KAPPELER, M. (2000). Prävention als Fetisch (in) der Jugendhilfe. IN: Neue Kriminalpolitik. 12. Jg., S. 23-27.

KAUFMANN, F.-X. (2005). Sozialpolitik und Sozialstaat. 2. Au�. Wiesbaden.

KAUFMANN, F.-X. (2012). Konzept und Formen sozialer Interventionen. IN: G. Albrecht und A. Groenemeyer (Hrsg.), Handbuch soziale Probleme (S. 1285-1305). 2. Au�. Wiesbaden.

MECHERIL, P. UND MELTER, C. (2010). Di�erenz und Soziale Arbeit. Historische Schlaglichter und systematische Zusammenhänge. IN: F. Kessl und M. Plößer (Hrsg.), Di�erenzierung, Normalisierung, Andersheit (S. 117-131). Wiesbaden.

OLK, T. (1986). Abschied vom Experten. Weinheim.

PEUKERT, D.J.K. (1986). Grenzen der Sozialdisziplinierung. Köln.

PONGRATZ, L.A. UND BÜNGER, C. (2008). Bildung. IN: H. Faulstich-Wieland und P. Faulstich (Hrsg.), Erziehungswissenschaft (S. 110-129). Reinbek b.H.

POTHMANN, J. UND WILK, A. (2011). Jugendhilfe zwischen Dienstleistung und Intervention. IN: T. Rauschenbach und M. Schilling (Hrsg.), Kinder- und Jugendhilfereport 3 (S. 87-107). Weinheim.

RANASINGHE, P. (2013). Discourse, practice and the production of the polysemy of security. IN: Theoretical Criminology. 17. Jg. (S. 89-107).

ROBINSON, G. (2003). Technicality and Indeterminacy in Probation Practice: A Case Study. IN: British Journal of Social Work. 33. Jg. (S. 593-610).

ROBINSON, G. UND MCNEILL, F. (2004). Purposes matters: examining the ,ends’ of probation. IN: G. Mair (Hrsg.), What matters in probation (S. 277-304). Cullompton.

WALTER, M. (2010). Verfeinerung der Prognoseinstrumente in einer neuen Kontrollkultur: Fortschritt oder Gefahr? IN: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe. 21. Jg. (S. 244-249).

WALTER, M. UND NEUBACHER, F. (2011). Jugendkriminalität. 4. Au�. Stuttgart.

WEIDNER, J. UND KILB, R. (HRSG.) (2011). Handbuch Konfrontative Pädagogik. Weinheim.

WHITE, S., HALL, C. UND PECKOVER, S. (2009). The Descriptive Tyranny of the Common Assessment Framework: Technologies of Categorization and Professional Practice in Child Welfare. IN: British Journal of Social Work. 39. Jg. (S. 1197-1217).

ZOCHE, P., KAUFMANN, S. UND HAVERKAMP, R. (HRSG.) (2011). Zivile Sicherheit. Gesellschaftliche Dimensionen gegenwärtiger Sicherheitspolitiken. Bielefeld.

ES ZEICHNET SICH AB, DASS

ÜBERWACHUNG EINE NEUE

QUALITÄT GEWINNT.

33


Recommended